Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne unsere heutige Plenarsitzung und heiße Sie ganz herzlich willkommen!
Es ist die 32. Sitzung der laufenden Legislaturperiode. Sie ist geprägt von der Regierungsumbildung dieser Woche. Sie ist geprägt von wichtigen Gesetzesvorhaben wie zum Beispiel der Zweiten Lesung des Saarland-Paktes, aber auch aktuellen Themen wie die Situation in der saarländischen Stahlindustrie.
Wir freuen uns immer, wenn wir bei Plenarsitzungen Besuchergruppen zu Gast haben. Im Rahmen der Einführung von Besuchergruppen in die Parlamentsarbeit darf ich ganz herzlich Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Dienstes des Landes und der Landeshauptstadt Saarbrücken unter Leitung von Herrn Frank Eisenbeis begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Wir sind im Präsidium übereingekommen, unmittelbar nach den Gesetzen das Schwerpunktthema Stahl zu beraten. Das betrifft die Tagesordnungspunkte 12, 13 und 14 der Tagesordnung. Sie werden in verbundener Aussprache im Umfang eines Grundredezeitmoduls beraten. Ich frage, ob sich dagegen Widerspruch erhebt. - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.
Einige weitere Anmerkungen zu unserer heutigen Tagesordnung. Zunächst einmal zum Tagesordnungspunkt 17:
Die CDU-, SPD- und die AfD-Landtagsfraktion haben einen gemeinsamen Antrag betreffend Änderung der Bezeichnung eines Untersuchungsausschusses eingebracht. Das ist die Drucksache 16/1050. Es ist vorgesehen, den Antrag Drucksache 16/1050 als Punkt 28 in die Tagesordnung aufzunehmen und vor Punkt 21 zu beraten. Ich frage auch hier, ob sich dagegen Widerspruch erhebt. - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.
Der Herr Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass er beabsichtige, die Landesregierung umzubilden. Die Entlassung und die Ernennung von Mitgliedern der Landesregierung bedürfen der Zustimmung des Landtages. Es ist vorgesehen, die Anträge als Punkte 29 und 30 auf die Tagesordnung aufzunehmen. Wer dafür ist, dass die Tagesordnungspunkte aufgenommen und nach Punkt 1 beraten werden, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass wir die Punkte 29 und 30 auf die Tagesordnung aufgenommen haben. Sie werden dann nach Punkt 1 beraten.
Nach Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes leisten die Mitglieder der Landesregierung bei Amtsantritt den Amtseid. Es ist beabsichtigt, die Leistung des Amtseides als Punkt 31 in die Tagesordnung aufzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass einstimmig beschlossen wurde, den Punkt als Punkt 31 in die Tagesordnung aufzunehmen. Wir beraten das dann nach Punkt 30.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen dann zur eigentlichen Tagesordnung. Ich rufe den ersten Tagesordnungspunkt auf:
Am 24. September 2019 hat Herr Abgeordneter Sebastian Thul sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Die Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 07. Oktober 2019 mitgeteilt, dass gemäß § 42 des Landtagswahlgesetzes für den ausgeschiedenen Abgeordneten Sebastian Thul Frau Heike Becker, Neunkirchen, als Listennachfolgerin des Kreiswahlvorschlages der SPD im Wahlkreis Neunkirchen
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung am 28. Oktober mit der Mandatsnachfolge des Abgeordneten Sebastian Thul befasst. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Feststellung, dass die Abgeordnete Heike Becker die Nachfolge von Herrn Sebastian Thul antritt.
Erhebt sich gegen die Feststellung sowohl der Landeswahlleiterin als auch des Ausschusses Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Ich bitte Frau Becker, zu mir heraufzukommen, damit ich sie verpflichten kann. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich zur Verpflichtung der Abgeordneten von ihren Plätzen zu erheben.
Nach Artikel 66 der Verfassung sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Frau Kollegin Becker, ich verpflichte Sie hiermit auf die gewissenhafte Ausübung der sich aus Ihrem Mandat ergebenden Pflichten. Herzlichen Glückwunsch und herzlich willkommen im Landtag.
Zustimmung zur Entlassung eines Mitgliedes der Landesregierung gemäß Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes
Herr Ministerpräsident Hans hat mir mit Schreiben vom 28. Oktober 2019 mitgeteilt, dass er beabsichtige, Herrn Staatssekretär Jürgen Lennartz als weiteres Mitglied der Landesregierung zu entlassen.
Gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist zur Entlassung von Ministern und weiteren Mitgliedern der Landesregierung die Zustimmung des Landtages erforderlich. Gibt es hierzu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen dann zur Abstimmung. Wer der Entlassung von Herrn Staatssekretär Jürgen Lennartz als weiteres Mitglied der Landesregierung zustimmt, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Landtag der vorgesehenen Entlassung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, zugestimmt hat.
Vorstellung eines Mitgliedes der Landesregierung und Zustimmung des Landtages zu dessen Ernennung gemäß Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes
Herr Ministerpräsident Tobias Hans hat mit Schreiben vom 28. Oktober 2019 mitgeteilt, dass er beabsichtige, Herrn Henrik Eitel zum Chef der Staatskanzlei zu berufen und zum weiteren Mitglied der Landesregierung zu ernennen. Er bittet um Zustimmung des Landtages zu dieser Ernennung. Gibt es hierzu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Ernennung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Landtag der Ernennung von Herrn Henrik Eitel zum weiteren Mitglied der Landesregierung einstimmig zugestimmt hat. Zugestimmt haben die Abgeordneten von CDU, SPD und AfD. Enthalten haben sich die Abgeordneten der DIE LINKE-Landtagsfraktion.
Amtseid eines Mitgliedes der Landesregierung gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes
Nach Artikel 89 der Verfassung in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes leisten die Mitglieder der Landesregierung bei Amtsantritt den Amtseid. Ich bitte wiederum die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer, sich zur Vereidigung des Mitgliedes der Landesregierung von ihren Plätzen zu erheben. Das neue Regierungsmitglied, Herrn Eitel, bitte ich, zu mir heraufzukommen.
Ich spreche Ihnen zunächst die Eidesformel vor. Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. - Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten.
Ich bitte Sie nun, die rechte Hand zu erheben, die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen und die Eidesformel zu sprechen.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 16/1027)