Protocol of the Session on December 8, 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne unsere zweitägige Plenarsitzung und darf Sie ganz herzlich willkommen heißen, einmal mehr in der Saarlandhalle. Unsere zweitägige Plenarsitzung steht ganz im Zeichen der Haushaltsberatungen. Wir beraten und verabschieden dann auch in Zweiter und letzter Lesung den Landeshaushalt für die Jahre 2021/22. Daneben haben wir heute am späteren Nachmittag auch noch mal das Thema Corona-Verordnungen, einen Bericht des Ministerpräsidenten dazu, auf der Tages

ordnung. Später am Nachmittag beziehungsweise am Abend beraten wir noch mehrere Gesetze in Erster beziehungsweise Zweiter Lesung.

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 46. Sitzung für heute 09.00 Uhr einberufen und Ihnen die vorliegende Tagesordnung vorgelegt. Zu der Tagesordnung möchte ich einige Anmerkungen machen. Zum Haushaltsplan für die Rechnungsjahre 2021/2022 haben alle im Landtag vertretenen Fraktionen Globalanträge eingebracht, und zwar die CDU-Landtagsfraktion und die SPD-Landtagsfraktion einen Antrag mit dem Titel „Doppelhaushalt 2021/2022 - Mit starken Akzenten für unser Saarland die Krise überwinden“, Drucksache 16/1533, die DIE LINKE-Landtagsfraktion einen Antrag mit dem Titel „Haushalt 2021/2022 - Dauerhaft investieren, Leitprojekte finanzieren, Krisenlasten gerechter verteilen“, Drucksache 16/1529, und die AfD-Landtagsfraktion mit dem Titel „Haushalt 2021 - 2022“, Drucksache 16/1528 - neu“. Alle Fraktionen haben beantragt, ihren jeweiligen Globalantrag korrespondierend zum Haushaltsplanentwurf 2021/22 zu beraten und somit zu Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Sitzung aufzunehmen.

Wer dafür ist, dass die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass die drei Anträge in die Tagesordnung aufgenommen sind. Es wird vorgeschlagen, die Begründung und die Aussprache zu den Globalanträgen in der Generaldebatte zum Haushalt durchzuführen und im Anschluss daran über sie abzustimmen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall.

Zur Strukturierung der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes 2021/2022 hat sich das Erweiterte Präsidium auf ein Verfahren geeinigt, es entspricht weitgehend dem Verfahren, wie wir es aus den Vorjahren kennen. Dies bedeutet: Die Berichterstattungen des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Haushaltsentwurf sind in einen Generalbericht und Berichte zu den Einzelplänen gegliedert. Das Erweiterte Präsidium hat sich darauf verständigt, dass die Berichterstattungen über die Einzelplanberatungen nicht jeweils mündlich hier am Rednerpult erstattet, sondern zu Protokoll gegeben werden. Die näheren Einzelheiten über die Struktur der Debatte, auch zum zeitlichen Ablauf, finden Sie in den Haushaltsmappen, die Sie bekommen haben.

Für die nun folgende Generaldebatte haben wir das doppelte Grundredezeitmodul vereinbart, also rund drei Stunden. Für die Beratung der Einzelpläne haben wir jeweils ein Redezeitmodul vorgesehen, das heißt etwa eineinhalb Stunden für die jeweiligen Einzelpläne. Nach der Aussprache zu den Einzelplänen erfolgt auch jeweils die Abstimmung über diese Einzelpläne und die dazugehörigen Abänderungsanträ

ge. Es empfiehlt sich, die Abstimmungen über das Haushaltsgesetz nebst Ergänzungsvorlage und Stellenplanübersicht morgen am Ende der gesamten Beratungen des Haushalts durchzuführen.

Die Haushaltsberatungen werden am heutigen Nachmittag nach der Aussprache und der Abstimmung zum Einzelplan 04 - Ministerium für Finanzen und Europa - unterbrochen und morgen früh fortgesetzt. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben sich darauf verständigt, nach Einzelplan 04 die Tagesordnungspunkte 3 bis 9 zu beraten. Es handelt sich dabei um Gesetze, die in Erster und Zweiter Lesung beraten werden, sowie um einen Antrag des Ministers für Inneres, Bauen und Sport.

Mit Schreiben vom 07. Dezember 2020 hat Herr Ministerpräsident Hans angekündigt, den Landtag über die Änderung und Verlängerung der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu informieren. Ich schlage vor, diesen Bericht und die Aussprache hierzu unmittelbar nach Einzelplan 04 und vor den Beratungen der Tagesordnungspunkte 3 bis 9 durchzuführen.

Ich möchte nun über das Gesamtverfahren abstimmen lassen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann wird wie vorgeschlagen verfahren.

Noch ein Hinweis: Unsere beiden langjährigen treuen Saaldiener, die Herren Gilges und Hölscher, machen heute und morgen, wie man im Saarland sagt, ihre letzte Schicht, sie werden Ende des Jahres aus den Diensten des saarländischen Landtages ausscheiden. Wir werden sie morgen am Ende der Plenarsitzung angemessen verabschieden.

(Beifall des Hauses.)

Wir kommen dann zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend: Feststellung einer Naturkatastrophe und außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 des Haushaltsstabilisierungsgesetzes für den Doppelhaushalt 2021/2022 (Drucksache 16/1526)

Zur Begründung des Antrags erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, Herrn Abgeordneten Jochen Flackus, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag des Saarlandes hat in seiner 39. Plenarsitzung am 24. Juni 2020 festgestellt, dass die Corona-Pandemie eine Naturkata

(Präsident Toscani)

strophe und Notsituation im Sinne von § 2 Abs. 1 des Haushaltsstabilisierungsgesetzes darstellt, die sich der Kontrolle des Landes entzieht und die Finanzlage des Saarlandes erheblich beeinträchtigt. Diese Notsituation wird sich aller Voraussicht nach auch über die Jahre des kommenden Doppelhaushalts bis zum Jahr 2022 erstrecken.

Parallel zur Feststellung der Notsituation haben wir im Juni einen umfassenden Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 auf den Weg gebracht. Im Zuge dieses Nachtragshaushaltes erfolgte die Einrichtung des Sondervermögens Pandemie zur Finanzierung der COVID-19-bedingten Ausgaben sowie der pandemiebedingten Steuermindereinnahmen mit einer Kreditermächtigung, die für die absehbaren Belastungen in den Jahren 2020 bis 2022 voraussichtlich notwendig ist. Im Haushaltsgesetz für den Doppelhaushalt 2021/22 wird die Kreditermächtigung für die beiden kommenden Jahre nunmehr konkretisiert. Gemäß § 2 des Haushaltsstabilisierungsgesetzes ist ein erneuter Beschluss des Landtages zur Feststellung einer Ausnahmesituation erforderlich.

Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag soll neben der Feststellung dieser Naturkatastrophe und Notsituation beschlossen werden, dass die darauf beruhende Kreditaufnahme über einen Zeitraum von 30 Jahren in Höhe von jährlich 1/30 der tatsächlich in Anspruch genommenen pandemiebedingten Kreditermächtigung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 zurückzuführen ist und, soweit im Verlauf der CoronaPandemie ein weiterer Nachtragshaushalt mit zusätzlicher Kreditaufnahme erforderlich wird oder sich konjunkturelle Entwicklungen ergeben, die die Haushaltslage des Landes nachhaltig beeinträchtigen, die Tilgungsregelungen an die entsprechende Entwicklung anzupassen sind.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Landtag bekennt sich zum Ziel, die pandemiebedingten Haushaltsbelastungen auf das zur Krisenbewältigung und ‑überwindung notwendige Maß zu begrenzen. Erneut haben daher alle vier im Landtag vertretenen Fraktionen im Bewusstsein ihrer Verantwortung in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 27. November 2020 den vorliegenden Antrag einstimmig angenommen. Sie empfehlen dem Plenum gemeinsam die Feststellung der außergewöhnlichen Notsituation im Sinne von § 2 Abs. 1 des Haushaltsstabilisierungsgesetzes auch für den von der Regierung vorgelegten Doppelhaushalt 2021/22. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Ich danke dem Vorsitzenden unseres Haushaltsausschusses und eröffne die Aussprache. - Es sind keine Wortmeldungen eingegangen, ich schließe die Aussprache, wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Finanzen und

Haushaltsfragen, Drucksache 16/1526. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Abgeordneten der Fraktionen von CDU, SPD, der LINKEN und der AfD, dagegen gestimmt hat der fraktionslose Abgeordnete Hecker.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2021/2022 (Haushalts- gesetz - HG 2021/2022) sowie einer Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2021/2022, der Stellenplanübersicht und der Globalanträge der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfD-Landtagsfraktion dazu (Drucksa- chen 16/1401, 16/1498, 16/1528 - neu -, 16/1529 und 16/1533) (Ergänzungsvorlage der Landesregierung: Drucksache 16/1479) (Ab- änderungsantrag: Drucksache 16/1522)

Die Globalanträge der Fraktionen lauten wie folgt:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Doppelhaushalt 2021/2022 - Mit starken Akzenten für unser Saarland die Krise überwinden (Druck- sache 16/1533)

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushalt 2021/2022 - Dauerhaft investieren, Leitprojekte finanzieren, Krisenlasten gerechter verteilen (Drucksache 16/1529)

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushalt 2021 - 2022 (Drucksache 16/1528 - neu)

In der Aussprache wird auch der Etat des Ministerpräsidenten behandelt:

Einzelplan 02 - Ministerpräsident und Staatskanzlei

Bevor wir in die Generaldebatte zum Haushaltsplanentwurf 2021/22 einsteigen, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, Herrn Abgeordneten Jochen Flackus, das Wort zur Erstattung des Grundsatzberichtes des

(Abg. Flackus (DIE LINKE) )

Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Haushaltsplan 2021/22.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat für die Rechnungsjahre 2021 und 2022 erneut einen Doppelhaushalt eingebracht, der am 06. und 07. Oktober 2020 in Erster Lesung im Plenum beraten und anschließend an den zuständigen Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen überwiesen wurde. Nach umfangreichen Erörterungen im Ausschuss stehen heute die Zweite Lesung und die Verabschiedung des Haushalts für die nächsten beiden Jahre an.

Lassen Sie mich zunächst kurz einige wenige Eckdaten nennen, die für die Beurteilung der Haushaltslage von Bedeutung sind. Das Haushaltsvolumen beträgt - erhöht durch die zwischenzeitlich von der Landesregierung eingebrachte Ergänzungsvorlage für das Jahr 2021 rund 5,008 Milliarden Euro und für das Jahr 2022 rund 5,096 Milliarden Euro. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie prägen maßgeblich den Entwurf dieses Landeshaushaltes 2021/2022. Sie zeigen sich besonders deutlich an der Höhe der Nettoneuverschuldung. Während im ursprünglichen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 noch keine Nettoneuverschuldung vorgesehen war, belief sie sich im Nachtragshaushalt 2020 einschließlich des Sondervermögens auf rund 1,2 Milliarden Euro. Im Entwurf des Haushaltsjahres 2021 beträgt die Nettoneuverschuldung des Kernhaushaltes 85 Millionen Euro sowie die des Sondervermögens Pandemie 409 Millionen Euro, im Jahr 2022 sind es 62 Millionen Euro beziehungsweise 296 Millionen Euro.

Seit Einbringung des Haushaltsgesetzes haben sich Änderungs- und Anpassungsnotwendigkeiten ergeben, die die Landesregierung bewogen haben, eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf einzubringen. So ist es erforderlich geworden, das Gesamthaushaltsvolumen für beide Jahre geringfügig anzuheben und das mit dem Nachtrag 2020 erhöhte Bürgschaftsvolumen für die saarländische Wirtschaft auch in den beiden weiteren durch die COVID-19Pandemie geprägten Haushaltsjahren 2021 und 2022 fortzuschreiben. Zudem wird aufgrund der außergewöhnlichen Haushaltsbelastung eine einmalige Entnahme aus dem Sondervermögen Zinsausgleichsrücklage zur Stabilisierung des Landeshaushaltes ermöglicht.

Neben der Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie versucht die Landesregierung aber auch, zukunftsorientierte Schwerpunkte zu setzen. Der Haushaltsentwurf enthält für die beiden kommenden Jahre dafür Investitionsausgaben von insgesamt knapp 1 Milliarde Euro sowie weitere 100 Millionen

Euro im Sondervermögen Zukunftsinitiative. Ich nenne exemplarisch die Bereiche Investitionsoffensive Saar, Stärkung des Saarlands als Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandort, die Tarifreform im ÖPNV, das Sicherheitspaket Saar, gute Bildung an den saarländischen Schulen und die schrittweise Elternbeitragsentlastung an den Kindertagesstätten.

Aufgrund der Ergebnisse der Steuerschätzung vom November 2020 mussten keine wesentlichen Änderungen im Haushaltsplanentwurf vorgenommen werden. In der Summe wurden die Zahlen bestätigt, die im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt bereits ausgewiesen waren, wenngleich es bei der Betrachtung einzelner Steuerarten deutliche Verschiebungen gab.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich im Rahmen seiner Beratungen auch mit der Mittelfristigen Finanzplanung 2020 - 2024 befasst, die die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung des Landes unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Haushaltseckdaten beschreibt. Die Finanzplanung wird ebenfalls maßgeblich durch die anhaltende COVID-19-Pandemie geprägt. Es gibt coronabedingte Steuerausfälle einerseits und steigende Mehrausgaben in den verschiedensten Aufgabenbereichen andererseits, zum Beispiel bei den Ganztagsschulen, der Eingliederungshilfe, der Städtebauförderung, dem Pakt für den Rechtsstaat, dem öffentlichen Gesundheitsdienst - verbunden mit dem dafür erforderlichen zusätzlichen Personalaufwand und den -kosten. Dies alles erschwert die Handlungsfähigkeit und engt die Handlungsspielräume massiv ein.

Daneben gelten ab 2020 weitergehende Verpflichtungen aus dem Sanierungshilfengesetz. Hiernach muss das Land gegenüber dem Bund im Fünfjahreszeitraum Tilgungen in Höhe von jahresdurchschnittlich 80 Millionen Euro nachweisen. Dies ist Voraussetzung zum Erhalt der vollständigen jährlichen Sanierungshilfe in Höhe von 400 Millionen Euro.

Vor dem Hintergrund der beschriebenen haushaltsbezogenen Risiken muss es daher das Anliegen einer soliden und vorausschauenden Haushaltsführung sein, auf der Ausgabenseite effizient und sparsam zu wirtschaften sowie auf der Einnahmenseite die möglichen Potenziale wachstumsverträglich auszuschöpfen. Für die kommenden Jahre erwartet die Landesregierung trotz des pandemiebedingten Schuldenanstiegs einen weiteren Rückgang der Zinsausgaben des Landes. Bei einem wieder ansteigenden Zinsniveau wären jedoch in der Folgezeit steigende Zinsausgaben trotz fortschreitender Schuldentilgung zu erwarten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun noch einige Aussagen zu den Finanz

(Präsident Toscani)

beziehungen zwischen Land und Kommunen treffen. Die Landesregierung stellt in ihrem Haushaltentwurf den saarländischen Kommunen rund 116 Millionen Euro im Jahr 2021 und 184 Millionen Euro im Jahr 2022 außerhalb des regulären Kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung. Damit soll es den Kommunen ermöglicht werden, den Saarlandpakt wie geplant umzusetzen, ihren Konsolidierungskurs fortzuführen und notwendige Zukunftsinvestitionen zu tätigen.

Im Rahmen der nach Artikel 124 der Verfassung des Saarlandes erforderlichen Anhörung haben sich die kommunalen Spitzenverbände zu den sie betreffenden Teilen des Haushaltsplanentwurfs geäußert. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag begrüßt, dass das Land sowohl im Nachtragshaushalt 2020 als auch im Entwurf des Haushaltes 2021/2022 vom Umfang her einen kommunalen Schutzschirm für die saarländischen Städte und Gemeinden bereitstelle, der in nicht geringem Maße dazu beitrage, die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit der saarländischen Kommunen in der Krise zu erhalten. Für die Stützung der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen und Betriebe beziehungsweise für die anschließend notwendige Ankurbelung der Wirtschaft sei jedoch die Stärkung der kommunalen Investitionstätigkeit durch ein Infrastrukturförderprogramm für die Städte und Gemeinden nötig.

Der Saarländische Städte- und Gemeindetag fordert zudem, pandemiebedingt von den Regelungen zum Haushaltsausgleich abweichen zu dürfen. Nötig sei seiner Ansicht nach auch die Fortentwicklung des horizontalen Kommunalen Finanzausgleichs. Er fordert daneben eine vollumfängliche Freistellung der saarländischen Städte und Gemeinden bei den Kosten für die Erfüllung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung bei den Grundschulkindern durch den Bund und das Land. Schließlich drängt der Saarländische Städte- und Gemeindetag auf eine erneute vollständige Kofinanzierung des Landesanteils bei der Städtebauförderung durch originäre Landesmittel in den nächsten beiden Jahren.

Der Landkreistag Saarland würdigt ebenfalls grundsätzlich die Bemühungen des Landes, die finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie durch Maßnahmen auch außerhalb der aktuellen Haushaltsberatungen abzufedern, so etwa die Kompensation von kommunalen Steuerausfällen durch das Gesetz zum Schutz der Kommunen gegen die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie und durch die Beteiligung des Landes an den Kosten der Unterkunft. Er schließt sich im Übrigen der Forderung des Städte- und Gemeindetages nach einer Fortentwicklung des horizontalen Kommunalen Finanzausgleichs an und erinnert die Landesregierung an die strikte Einhaltung des Konnexitätsgrundsatzes: Überträgt das Land Aufgaben an die Kommunen,

muss es ihnen auch die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in einer im Vergleich zu den Vorjahren etwas gestrafften Form in insgesamt sechs Sitzungen mit dem Haushaltsplanentwurf 2021/2022 befasst.