Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie ganz herzlich zu unserer heutigen Plenarsitzung. Ich heiße auch die Besucherinnen und Besucher und die Zuschauerinnen und Zuschauer ganz herzlich willkommen.
Nach der Sondersitzung der letzten Woche ist es unsere reguläre November-Plenarsitzung, insgesamt die 44. Landtagssitzung der laufenden Legislaturperiode. Ich habe den Landtag des Saarlandes wie immer im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium zur heutigen Sitzung eingeladen und einberufen.
Sie kennen die Ihnen vorliegende Tagesordnung. Wir haben sie im Erweiterten Präsidium festgesetzt. Die Fraktionen sind im Erweiterten Präsidium übereingekommen, für die Tagesordnungspunkte der
heutigen Tagesordnung jeweils ein Redezeitmodul im Umfang eines halben Moduls festzusetzen, also heute bei allen Tagesordnungspunkten ein halbes Modul des üblichen Redezeitmoduls.
Noch zwei Hinweise zu unserer Tagesordnung. Zum Ersten. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat in seiner Sitzung am vergangenen Montag abschließend über das Gesetz zur Zustimmung zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag beraten. Das ist die Drucksache 16/1420. Der Ausschuss schlägt dem Plenum für die heutige Sitzung die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung vor.
Wer für die Aufnahme dieses Gesetzes zur Zustimmung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge in die heutige Tagesordnung und Beratung in Zweiter Lesung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? - Dann verfahren wir so. Wir nehmen dieses Gesetz als Punkt 14 in die Tagesordnung auf und behandeln es entsprechend unserer üblichen Systematik im Anschluss an die Ersten Lesungen. Das ist nach Tagesordnungspunkt 4.
Zweiter Hinweis zu unserer Tagesordnung. Er betrifft den Tagesordnungspunkt 11, Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag: „Schulpflicht aussetzen“, Drucksache 16/1488. Dazu haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 16/1495 den Antrag „Aufrechterhaltung des Schulbetriebs in Pandemiezeiten“ eingebracht.
Wer dafür ist, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/1495 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen ist. Wir beraten ihn gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 11.
Vielleicht noch ein Hinweis zum Thema Infektionsschutz. Sie wissen ja, man kann Risiken dadurch reduzieren, dass man für eine gute Lüftung sorgt. Das ist hier in der Saarlandhalle durch die Lüftungsanlage der Fall. Wir haben auch seit der letzten Sitzung die Abstände zwischen den Abgeordnetenbänken weiter vergrößert. Auch das sorgt für zusätzliche Sicherheit. Meine Bitte wäre, dass Sie auch, wenn es Ihnen möglich ist, am Platz einen Mund-NasenSchutz tragen, selbstverständlich nicht am Rednerpult, wenn Sie sprechen. Aber wenn das am Platz möglich ist, würde das dazu beitragen, die Risiken zu senken.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Exzellente Forschung, moderner, attraktiver Lehrbetrieb und - das ist sehr wichtig - pulsierender Technologietransfer in der Region, das sind die zentralen Aufgaben unserer Hochschulen hier an der Saar und aus meiner Sicht ein ganz wesentlicher Motor für die Entwicklung und den Ausbau des Wissenschafts-, aber vor allem des Innovationsstandortes Saarland. Das stellen die Hochschulen jeden Tag unter Beweis.
Mit dem vorliegenden Gesetz zur Neuorganisation der Wahrnehmung studentischer Angelegenheiten, das wir als saarländische Landesregierung heute in den Landtag einbringen, schreiben wir diese Erfolgsgeschichte fort, indem wir sie um ein weiteres, um ein neues Kapitel ergänzen. Wenn es nämlich um die Verbesserung der Rahmenbedingungen, der Studienbedingungen, die Gestaltung des Lebensraums Hochschule geht, dann sind Studierendenwerke bestens bewährte Partner. Sie übernehmen im staatlichen Auftrag die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Förderung von Studierenden. Das ist alles Teil der sozialstaatlichen Daseinsvorsorge an unseren Hochschulen. Damit leisten die Studierendenwerke nicht nur einen Beitrag zur Chancengleichheit, sondern sie sind auch für mich ein wesentlicher Faktor eines modernen Hochschulwesens.
Meine Damen und Herren, Ziel der Neuorganisation der Wahrnehmung studentischer Angelegenheiten ist es, das Potenzial unseres saarländischen Studentenwerks im Lichte einer auf Exzellenz der Studien- und Rahmenbedingungen ausgerichteten Standortpolitik besser auszuschöpfen und damit nichts anderes als es zukunftsfest zu machen. Auch das ist wichtig. Das Studentenwerk im Saarland soll künftig auch halten, was sein Name verspricht. Als Studierendenwerk in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts soll es für Studierende aller saarländischer Hochschulen auch zuständig sein. Das ist wichtig.
An diesem neuen Kapitel haben wir deshalb auch gemeinsam mit dem Studentenwerk geschrieben. Das Ergebnis präsentieren wir Ihnen heute in dieser Landtagssitzung. Das neue Kapitel hat bisher zwei Abschnitte. Den ersten Abschnitt könnte man betiteln als Angebot des Landes. Das Land macht nämlich dem Studentenwerk in seiner jetzigen Form als Verein das Angebot, seine Rechtsform vom eingetragenen Verein in eine Anstalt öffentlichen Rechts zu wechseln. Damit würde das Studentenwerk end
lich mit den Studierendenwerken im übrigen Bundesgebiet gleichziehen, die nämlich annähernd ausnahmslos in dieser Rechtsform der Anstalt organisiert sind. Das würde die für das Saarland in der Vergangenheit geschaffenen Sonderregelungen überflüssig machen. Ich nenne das Beispiel Bafög. Es ist aber am Ende Sache des Vereins, darüber zu entscheiden, ob er dieses Angebot annehmen möchte, weil das Teil der Vereinsautonomie ist, die wir als Landesregierung natürlich respektieren. Ich bin aber fest davon überzeugt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das ein sehr gutes Angebot ist. Es ist mir auch ein persönliches Anliegen, heute zu betonen, dass die Annahme des Angebots mit Sicherheit auch kein schlechtes Geschäft ist für jedwede Seite.
Meine Damen und Herren, die Belegschaft des Studentenwerks macht ja einen Großteil der Vereinsmitglieder aus, wenn man sich das einmal ankuckt. Die Belegschaft hat sich auch große Sorgen gemacht wegen dieser Veränderung, die auf sie zukommt. Sie haben sich Sorgen gemacht wegen ihrer Arbeitsverhältnisse, sie haben sich natürlich Sorgen gemacht, was mit den Auszubildenden passiert, mit deren Beschäftigungsverhältnissen. Wir haben wirklich alles darangesetzt, diese Bedenken, diese Sorgen, die es aus meiner Sicht auch berechtigterweise gibt, auszuräumen.
Wir haben von daher etwas festgehalten, und zwar in § 7 Satz 1 Nummer 4 des Rechtsformwechselgesetzes des Landes. Ich möchte den Paragrafen hier wortwörtlich zitieren, weil mir das als Botschaft an die Beschäftigten, an die Auszubildenden, sehr wichtig ist. Ich zitiere: „Die zum Zeitpunkt des Umwandlungsbeschlusses beim Studentenwerk im Saarland e. V. bestehenden Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bestehen bei der Anstalt (…) unverändert weiter.“ - Das ist, meine Damen und Herren, glaube ich, eine ganz wesentliche Botschaft des vorliegenden Gesetzentwurfs.
Der Verein hat nach Inkrafttreten des Gesetzes sechs Monate Zeit - es ist ja noch nicht in Kraft getreten; es muss erst beraten werden -, diesen Umwandlungsbeschluss zu fassen. Die grundgesetzlich geschützte Vereinigungsfreiheit legt die Entscheidung und damit auch die Verantwortung für die Entscheidung in die Hände des Vereins. So weit so gut zu diesem Kapitel.
Ich komme nun zum zweiten Abschnitt in diesem neuen Kapitel. Man könnte ihn vielleicht als das neue Design bezeichnen. Rechtsformwechsel heißt, man zieht einer juristischen Person ein neues Rechtskleid an. Nichts anderes ist das. Im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge gehen also alle vertraglichen Beziehungen, das Eigentum et cetera direkt
Wir haben aber das Design des Rechtskleides an die modernen Gegebenheiten angepasst. Das war erforderlich, weil sich zum einen mit der Einbeziehung aller saarländischer Hochschulen das Leistungsspektrum, der Nutzerkreis des Studierendenwerks, erheblich erweitern wird, gleichzeitig sollen aber auch die Probleme, die Risiken, die die Rechtsform eines Vereins birgt, aber auch die Mängel, die der Rechnungshof ja im Rahmen seiner Prüfung im Jahr 2015 festgestellt hat, beseitigt werden. Ein landeseigenes Studierendenwerk, das die zur staatlichen Daseinsvorsorge gehörenden Aufgaben übernimmt, ist so zu konzipieren, dass sich künftig rechtliche Implikationen vor allem hinsichtlich der Übertragung öffentlicher Aufgaben sowie aufsichtsrechtliche Fragen besser lösen lassen können, als das bisher der Fall war.
Zu den wesentlichen Inhalten des Studierendenwerksgesetzes gehört Folgendes, was ich abschließend hier noch aufzählen will: Die Trägerschaft des Landes mit dem Recht der Anstalt auf Selbstverwaltung, das Satzungs- und Ordnungsrecht unter anderem für Sozialbeiträge, die Zuständigkeit für das Bafög als Auftragsangelegenheit, effiziente Organstruktur mit Verwaltungsrat und einem hauptamtlichen Vorstand, klare Aufgabenzuweisungen an den Verwaltungsrat mit verschiedenen Zustimmungsvorbehalten und Zuständigkeit für strategische Ausrichtung, hauptamtlicher Vorstand als geschäftsführendes Organ in einer Verantwortung mit dann befristeten Dienstverhältnissen, Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach den für den öffentlichen Dienst im Saarland geltenden Bestimmungen, Rechtsaufsicht durch die für die Wissenschaft zuständige oberste Landesbehörde bei Auftragsangelegenheiten, Fachaufsicht durch die fachlich zuständige oberste Landesbehörde.
Das, meine Damen und Herren, sind die wesentlichen Inhalte. Der Gesetzentwurf ist eingebracht. Ich hoffe, dass das neue Design des Studierendenwerks auch Ihre Zustimmung findet, sehr verehrte Abgeordnete. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten und eröffne die Aussprache. Der erste Redebeitrag kommt von der Fraktion DIE LINKE. - Ich erteile der Abgeordneten Barbara Spaniol das Wort.
(Aufgrund der durch die Corona-Pandemie not- wendigen Hygienemaßnahmen wird das Redner- pult bei jedem Rednerwechsel desinfiziert und die Mikrofon-Schaumstoffhüllen werden gewech- selt.)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Studentenwerk im Saarland sichert wie andere Studierendenwerke seit Jahrzehnten die Beratung und Betreuung von Studierenden. Von Wohnen über Verpflegung bis hin zur Studienfinanzierung sind die Angebote sehr vielfältig und machen das Studentenwerk zu einem unverzichtbaren Pfeiler der Infrastruktur im Hochschulbereich und letztlich damit auch für den Studienerfolg. Unser Studentenwerk war bisher ein eingetragener Verein - das hat der Ministerpräsident ausgeführt - und soll nun wie alle anderen Studierendenwerke in die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Diese Rechtsform nimmt das Land mit in die Verantwortung für die Aufgaben der sozialen Infrastruktur an den Hochschulen. Das erscheint als sinnvolle Lösung.
Hier kommt es aber natürlich ganz klar auf die Ausgestaltung des neuen Designs an. Dazu liegt heute der Entwurf eines Artikelgesetzes vor. Das Studierendenwerksgesetz ist darin mit Artikel 2 die Grundlage. Hier sind die Einzelheiten geregelt und hier gilt es dann schon, genauer hinzuschauen. In der heutigen Ersten Lesung werden wir nur einen ersten Eindruck als Tour d‘Horizon diskutieren, die Detailfragen dann sicher wie immer in der Anhörung.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Blick auf Seite 1 muss aber erlaubt sein. Hier heißt es: „In der Vergangenheit zeigten überdies Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Vereinsorganen, die zu Lähmung und Handlungsblockaden führten, die Ineffizienz der Entscheidungsstrukturen des Vereins auf.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin seit Jahren Mitglied im Verwaltungsrat unseres Studentenwerks. Ich habe die Arbeit mit vielen anderen auch trotz mancher Widrigkeiten, Befindlichkeiten, finanzieller Engpässe als sehr engagiert, sehr gelungen und zielführend erlebt. Deshalb sollte man schon manche Wortwahl überdenken, finde ich, und deshalb sollte auch mit den Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen diese engagierte Arbeit nicht eingeschränkt werden, sodass Unabhängigkeit und Selbstständigkeit dieser für Studierende so wichtigen Einrichtung gewahrt bleiben.
Das Land ist letztlich die Aufsichtsbehörde mit sehr weitreichenden Kompetenzen, mit einer sehr starken Stellung, die es im Sinne des Studentenwerks zu nutzen gilt. Erlauben Sie mir vor diesem Hintergrund einige Anmerkungen und Fragen, die auch in einer Ersten Lesung möglich sind.
Punkt 1. Das Selbstverwaltungsrecht. Das Selbstverwaltungsrecht des Studentenwerks bleibt auch im Rahmen der Anstalt des öffentlichen Rechts beste
hen. Das ist natürlich richtig und wichtig. Die Ordnung des Studierendenwerks bedarf unserer Meinung nach dann aber auch nicht der Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wie im Entwurf ausgeführt. Unabhängig von den Kosten der Umwandlung in die neue Rechtsform sind ja auch entsprechende Mittelansätze im künftigen Doppelhaushalt angegeben. Das haben wir schon beraten und gesehen. Unabhängig davon ist aber zur angemessenen Aufgabenerfüllung auch die volle Verantwortung für die Finanzierung durch das Land notwendig. Das muss klar sein. Hierzu gehört auch die unbeschränkte Haftung als Gewährträger zum Beispiel für die Verbindlichkeiten des Studentenwerks.
Ein weiterer Blick auch noch auf die künftige Ausgestaltung von Verwaltungsrat und Vorstand des Studierendenwerks, also den Organen des Studierendenwerks, insbesondere zu Fragen der Mitbestimmung. Das sind immer ganz zentrale Fragen. Die paritätische Besetzung des Verwaltungsrats mit Studierenden ist und bleibt ein entscheidender Punkt. Das hat nämlich ganz viel mit Augenhöhe zu tun, die gewährleistet sein muss, damit die Zusammenarbeit auch klappt. Es geht ja immerhin um gleichberechtigte Mitwirkung der eigenen Zielgruppe. So hat das der Vorstand des Studentenwerks ausgeführt. Es geht um eine gleichberechtigte Mitwirkung, die wir im momentanen Entwurf so nicht wirklich umgesetzt sehen. Hier werden wir noch diskutieren müssen.
Das Land wäre nach der neuen Regelung mit vier Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Ressorts im Verwaltungsrat. Laut dem Deutschen Studentenwerk sieht fast kein Bundesland eine Beteiligung der Vertretung des Landes mit stimmberechtigten Mitgliedern im Verwaltungsrat vor. Dabei heißt Selbstverwaltung, wie der Name schon sagt, eigentlich auch eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung. Warum dann diese hohe Präsenz seitens des Landes? Diese Fragen wie einige andere stellen wir uns. Sie müssen beantwortet werden. Damit gehen wir in die kommende Beratung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines möchte ich in dieser Debatte auch nicht verschweigen, auch der Ministerpräsident hat es eben ausgeführt. Sehr erfreulich ist wirklich der Blick auf Personal- und Tarifrecht. Im neuen Entwurf ist ausgeführt, dass die Beschäftigung der Kolleginnen und Kollegen des Studentenwerks künftig nach den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes geregelt wird. Das ist gut so. Das nimmt ganz viele Sorgen. Wie gesagt, das ist ein ganz entscheidender Punkt.
Nicht vergessen darf man bei der Diskussion rund um das Funktionieren des Studentenwerks, dass die Studierenden - immer wieder die Studierenden - mit ihren Sozialbeiträgen eine Hauptlast tragen. Eine dauerhafte, feste finanzielle Planungssicherheit muss für das Studierendenwerk auf jeden Fall auch in neuer Form unbedingt weiter gewährleistet sein.
Nur so lassen sich diese Leistungen auch quasi mit der sozialen Komponente in sozialverträglicher Form weiter anbieten. Das ist unerlässlich, wenn man als Studierendenwerk seine Aufgaben, seine Funktionen wahrnimmt.
Insgesamt sieht unsere Fraktion noch viele Fragen offen. Deshalb warten wir die Anhörung ab. Wir sind gespannt, aber es wird aus unserer Sicht einige Änderungen geben müssen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Studienzeiten - ich denke, da geht es mir wie Ihnen allen - war das Studentenwerk jedem ein Begriff, vor allen Dingen deswegen, weil es ganz selbstverständlich war, dass alle, die an der Universität des Saarlandes studiert haben, alltäglich in der Mensa waren und ein kostengünstiges und qualitativ hochwertiges Mittagessen bekommen haben. Alleine dieses Angebot hat wirklich fast jeder an der Universität des Saarlandes genutzt. Es war auch völlig selbstverständlich, dass Kommilitoninnen und Kommilitonen in Studentenheimen des Studentenwerks wohnten oder Beratung zu verschiedenen Themen suchten. Aber die gesamte Vielfalt des Angebots war mir als Studentin jedenfalls nicht bewusst. Von Versicherungsschutz bis Gesundheitsschutz, von Kindertagesstätte bis internationale Angebote gibt das Studentenwerk seit Jahrzehnten Hilfestellung in allen studentischen Lebenslagen und organisiert studentischen Alltag. Dabei wurde das Angebot auch weiterentwickelt. Mittlerweile profitieren zum Beispiel im Mensa-Bereich auch Studierende der htw von Teilen des Angebots.
Mir war als Studentin auch nie bewusst, dass es sich bei dem saarländischen Studentenwerk um einen Verein handelt, ein Verein, dessen Vorstand neben einem erheblichen Aufwand und Einsatz auch ein erhebliches Risiko trägt und trotzdem über einen so langen Zeitraum ein vielfältiges Angebot aufrechterhalten hat. Diese Tatsache, dass im Saarland ein eingetragener Verein das Studentenwerk trägt und diese öffentliche Aufgabe übernimmt, ist - der Ministerpräsident hat es bereits ausgeführt - eine Ausnahmeerscheinung auf Bundesebene, wo Studierendenwerke nahezu ausnahmslos Anstalten öffentlichen Rechts sind.