Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne unsere heutige Plenarsitzung und heiße Sie ganz herzlich willkommen! Es ist die erste Sitzung nach unserer parlamentarischen Sommerpause. Wir haben heute eine sehr umfangreiche und auch vielfältige Tagesordnung. Es ist die 30. Sitzung unserer laufenden Legislaturperiode, die sich so langsam in Richtung Halbzeit bewegt.
Um einmal mit etwas Erfreulichem zu beginnen: Wir haben heute ein Geburtstagskind unter uns, unser Landtagskollege und Finanzminister Peter Strobel hat heute Geburtstag. Im Namen des Hauses spreche ich unsere herzlichen Glückwünsche aus!
Ich habe im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium unsere heutige Sitzung für 09.00 Uhr einberufen. Die Tagesordnung ist festgesetzt.
Wir sind im Erweiterten Präsidium übereingekommen, unmittelbar nach den Gesetzen abweichend von unserer bisherigen Systematik das Schwerpunktthema „Bildung und Sicherheit“ zu behandeln. Das sind die Tagesordnungspunkte 7 und 8. Diese wollen wir dann auch in verbundener Aussprache beraten. Wir haben im Erweiterten Präsidium verabredet, dass wir uns dazu ein eineinhalbfaches Redezeitmodul vornehmen. Erhebt sich gegen diesen Vorschlag aus dem Erweiterten Präsidium Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Wie immer noch einige Anmerkungen und geschäftsleitende Bemerkungen zur Tagesordnung. Zunächst einmal zu Tagesordnungspunkt 10, der Antrag zur Bestimmung der Mitglieder und deren Stellvertreter sowie der Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses. Da liegt zwischenzeitlich eine Drucksache vor, das ist die Drucksache 16/959.
Dann zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, dem eben angekündigten Schwerpunktthema, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zum Thema „Investitionen für zukunftsfeste Bildung und Sicherheit“,
Drucksache 16/953, und dem Antrag der AfD-Landtagsfraktion zum Thema „Sicherheitslage im Saarland stabilisieren“, Drucksache 16/947. Zu den bereits vorliegenden Anträgen hat die DIE LINKELandtagsfraktion mit der Drucksache 16/958 den Antrag betreffend „Vorausschauende, zielorientierte und nachhaltige Bildungs-, Innen- und Haushaltspolitik statt weiterem Hin und Her“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 16/958, also der Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/958 als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen ist. Wir beraten diesen Antrag dann gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 7 und 8.
Noch eine Anmerkung zu Tagesordnungspunkt 15. Das ist der Antrag der AfD‑Landtagsfraktion zum Thema „Stahlindustrie im Saarland wirksam schützen“, Drucksache 16/944. Dazu haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 16/957 den Antrag zum Thema „Zukunftsfähigkeit der saarländischen Stahlindustrie sichern“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/957 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/957 als Punkt 20 in die Tagesordnung aufgenommen ist. Wir beraten ihn dann gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 15.
Noch eine weitere Anmerkung. Sie betrifft Punkt 11 unserer Tagesordnung. Das ist der Antrag von CDUund SPD-Landtagsfraktion „Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe einhalten - Familien-, Gesellschaftsund Vereinsleben im Saarland stärken“, Drucksache 16/954. Wir schlagen vor, dass wegen der Teilnahme mehrerer Abgeordneter und von Frau Ministerin Monika Bachmann an einer Trauerfeier in Saarlouis die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes 11, soweit notwendig, in der Reihenfolge nach hinten verschoben wird. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beginnen dann mit unserer Tagesordnung. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 788 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) (Drucksache 16/945)
Zur Begründung des Gesetzentwurfs der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Josef Dörr das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, der von uns eingebracht worden ist, steht unter dem Gesamtauftrag „mehr Demokratie wagen“ oder „gut verwalten“. Nach einem zaghaften Demokratieaufbau erleben wir seit Jahrzehnten einen schleichenden, manchmal auch schlagartigen Demokratieabbau.
Jedes Bundesgesetz, das die Länder oder die Städte und Gemeinden zu etwas verpflichtet, ist ein Beispiel für schleichenden Demokratieabbau. Auch jedes Landesgesetz, das die Städte und Gemeinden zu etwas verpflichtet, ist ein weiteres Beispiel für schleichenden Demokratieabbau. Es geht hier im Wesentlichen auch darum, dass das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ nicht eingehalten wird, das sogenannte Konnexitätsprinzip.
Die Gebiets- und Verwaltungsreform 1974 im Saarland ist ein Beispiel für einen schlagartigen Demokratieabbau. Man hat die Ämter seinerzeit abgeschafft und hat aus den 250 selbstständigen Gemeinden 52 Gemeinden gemacht. Ursprünglich waren es 50 - Bous und Ensdorf hatten zur Gemeinde Schwalbach gehört -, jetzt sind es 52.
Der Ort als Teil der Gemeinde ist die unterste Selbstbestimmungsebene. Ihm hat man sehr viele Befugnisse entzogen. Aus dem Gemeinderat der vorher selbstständigen Orte wurde in der Regel ein kleinerer Ortsrat. Also erst einmal kleiner und dann weniger Befugnisse. Der vorherige Bürgermeister wurde dann zum Ortsvorsteher. Die viel genannte Demokratie, die alle verteidigen wollen, ist also noch gar nicht hergestellt beziehungsweise wird ständig abgebaut.
Gerade auf der untersten Ebene, wo jeder jeden kennt, ist nicht einzusehen, dass das, was in der Stadt oder Gemeinde in der Zwischenzeit schon selbstverständlich ist, nämlich dass der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin frei und unmittelbar von der Bevölkerung gewählt werden, auf Ortsebene nicht der Fall ist. Und das ist nicht einzusehen, weil gerade in den Orten die Leute ihre Kandidaten kennen. Dann wäre auch diesem teilweise undurchsichtigen - das kann man nicht verallgemeinern, aber die Gefahr ist immer groß - und auch nicht immer feinen
Postengeschacher auf Ortsratsebene, wie es in den letzten Wochen und Tagen abgelaufen ist und auch weiter ablaufen wird, ein Riegel vorgeschoben. Das heißt also, es könnte etwas mehr Demokratie gelebt werden. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. Danke schön.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU‑Landtagsfraktion Stefan Thielen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin fest davon überzeugt, wenn es das Amt des Ortsvorstehers nicht geben würde, dann müsste man es erfinden oder einführen, weil der Ortsvorsteher für uns der direkte Ansprechpartner in der Demokratie ist, den wir alle vor Ort haben. Das zeichnet auch unsere Demokratie aus. Herr Dörr, von daher kann ich das, was Sie hier losgelassen haben, dass es nämlich demokratiefeindlich wäre, wie der Ortsvorsteher jetzt gewählt wird, nur zurückweisen. Ich werde es Ihnen auch gerne erläutern.
Man könnte fast sagen - man hat es in der Politik auch schon öfter gesagt -, dass Ortsvorsteher der schönste Job der Welt ist - gleich nach Papst. Ich könnte das beinahe bestätigen, weil ich selbst Ortsvorsteher bin. Ich weiß also, wovon ich spreche. Dieser wunderbare Job als Ortsvorsteher ist vielseitig, man hat die Sitzungsleitung im Ortsrat, man übernimmt die Repräsentation seines Ortsteils, aber man ist auch die direkte Schnittstelle zur Verwaltung. Manchmal ist man auch Hausmeister im Bürgerhaus oder Friedhofswärter. Das gehört alles mit dazu, man ist der Ansprechpartner für die Bürger, der Kümmerer vor Ort. Das zeichnet diesen Job aus.
Alles, was über den Ortsvorsteher gesagt wurde, gilt natürlich auch für die Bezirksbürgermeister. Das möchte ich betonen. Sie haben gesagt, der Bürgermeister sei in seinen Kompetenzen beschnitten worden, als man einen Ortsvorsteher aus ihm gemacht hat. Das kann ich ebenfalls zurückweisen, denn der Ortsvorsteher wird in den Ortsteilen immer noch Bürgermeister genannt und wird von den Bürgern auch so akzeptiert. Wichtig ist im Endeffekt, welche Kompetenzen der Ortsvorsteher hat. Das beste Beispiel dafür, dass das, was Sie gesagt haben, nicht stimmt, ist ganz klar, wenn man sich anschaut, wie
lange manche Ortsvorsteher im Amt sind. Es gibt Ortsvorsteher im Saarland, die seit der Gebietsreform im Amt sind. Ich nehme einmal meinen Freund Rudi Biewer in Borg als Beispiel, er ist seit 1974 Ortsvorsteher. Ich kann genauso gut den Genossen Reini Behr aus Nohn nennen, er ist genauso lange Ortsvorsteher, er hat dieses Jahr sein Amt niedergelegt. Das sind alles sehr intelligente und durchsetzungsfähige Menschen. Eines können Sie mir glauben: Wenn sie als Ortsvorsteher keine Macht hätten, dann hätten sie diesen Job nicht so lange gemacht.
Nach dem, was ich gesagt habe, kann man festhalten: Der Ortsvorsteher ist ein Aushängeschild unseres demokratischen Systems. Daher sollten wir die Ortsvorsteher in der bisherigen Form beibehalten. Man kann ganz deutlich sagen, dass der saarländische Landtag die Situation der Ortsvorsteher sehr gut kennt, denn wir haben einige Ortsvorsteher und ehemalige Ortsvorsteher in unseren Reihen. Wenn man die Amtsjahre dieser Ortsvorsteher zusammenzählen würde, käme man auf eine Zahl, die durchaus der Lebenserwartung eines normalen Menschen entspräche. Der Landtag kennt also die Probleme, er setzt sich damit auseinander. Was Sie auf die Tagesordnung gesetzt haben, wird hier nicht zum allerersten Mal debattiert.
Ich habe nachgeschaut. Sie haben eine alte CDUForderung aus dem Jahre 2001 aufgenommen. Ja, wir stehen zu dieser Forderung. Es gab damals eine harte, aber freundliche Diskussion, in der die Argumente ausgetauscht worden sind. Für uns als CDU ist die Zeit aber weiter gegangen und die Welt hat sich weiter gedreht. Die Welt ist heute eine andere als 2001. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. 2001 war es noch ein ganz anderes Thema, wenn man kandidiert hat. Heute hat man die Möglichkeit, den Ortsvorsteher mit Plakaten auch in den kleinsten Ortsteilen darzustellen. Wir haben außerdem noch eine andere Entwicklung, die Sie vielleicht nicht beachtet haben. Das Internet ist bei den Menschen angekommen, wir haben die Sozialen Medien. Man kann Kampagnen machen und zeigen, wer für die Bürger kandidiert. Es ist so - es war auch immer schon so -, dass die Wahl zum Ortsvorsteher natürlich auch eine Personenwahl ist. Schauen Sie nur auf die Beispiele, die ich gebracht habe, dann weiß man genau, dass hier in der letzten Zeit Menschen gewählt worden sind, die als OrtsvorsteherKandidaten von ihren Parteien aufgestellt wurden. Es ist eine Personenwahl, das wird auch so bleiben. Dafür muss man nicht die Direktwahl einführen.
Die Leute kennen ihre Kandidaten vor Ort, das haben Sie selbst gesagt. Warum dann noch eine Direktwahl machen, wenn die Bürger doch genau wissen: Wenn ich diese Liste wähle, wähle ich auch diesen Ortsvorsteher? Das haben die Menschen sehr gut verstanden, Herr Dörr, aber ich sehe, dass das bei Ihnen noch nicht der Fall ist.
Es gibt ein anderes Argument, das für mich gegen die Direktwahl spricht. Ich bin als Ortsvorsteher ein Teamplayer. Das sind viele hier, die Ortsvorsteher sind. Das weiß ich. Sie können nur mit ihren Leuten zusammen etwas erreichen. Deshalb stellt man nicht einen einzelnen Kandidaten in einer Direktwahl nach vorne, sondern man präsentiert sein Team, mit dem man zusammenarbeitet und mit dem man alles umsetzen will. Der Ortsvorsteher, der alleine dasteht, hat keine Macht und kann nichts umsetzen. Er ist einfach alleine. Es ist etwas anderes, wenn man mit guten Kandidaten dasteht, wenn man auch seinen Stellvertreter im Team präsentieren und zeigen kann, wer sich um bestimmte Themen im Ortsrat kümmert. Das weisen Sie mit Ihrem Vorschlag komplett zurück. Das ist nicht die Lösung, die wir bevorzugen.
Das wichtigste Argument für mich ist aber die Entscheidungskompetenz des Ortsvorstehers, die er im Ortsrat hat. Was macht ein Ortsvorsteher im Ortsrat ohne eine Mehrheit? - Er macht nicht viel oder es fallen frustrierende Entscheidungen. Ich nenne ein Beispiel: Auf dem Friedhof ist ein Weg zu ändern. Der Ortsvorsteher hat damit Probleme, die Leute beschweren sich bei ihm. Er will also einen Umsetzungsbeschluss dazu machen, bekommt diesen aber im Ortsrat nicht hin, weil er gegen eine Mehrheit agiert. Dann muss er sich in den nächsten Jahren damit arrangieren und muss sich als Repräsentant der Exekutive mit einem Problem herumschlagen, denn er hat in der Legislative keine Möglichkeit, das Ganze zu ändern.
Es ärgert mich außerdem, dass Sie davon sprechen, dass es ein Geschachere wäre. Herr Dörr, was Sie als Geschachere bezeichnen, ist für uns Demokratie, das ist für uns parlamentarische Demokratie auch in den Ortsräten. Das weise ich also mit aller Kraft zurück.
Es kommt ein Thema hinzu. Wir haben noch die Problematik des Ausscheidens des Ortsvorstehers aus dem Amt. Dann müsste es jedes Mal eine Neuwahl mit dem gesamten Prozedere geben. Ich denke, die Leute, die vor Ort Politik machen, sind da viel weiter. Sie stellen schon ihre Nachfolgekandidaten sichtbar auf der Liste auf, wenn sie planen, irgend
wann nicht mehr in ihren Ämtern weiterzumachen. Sie arrangieren sich mit der Situation, wie sie vor Ort ist. Es kann doch nicht die Lösung sein, jedes Mal neu zu wählen, wenn ein Ortsvorsteher aus persönlichen Gründen ausfällt. Man bringt ihn dann doch auch in persönliche Schwierigkeiten, weil es nicht die Möglichkeit gibt, das Ganze im Rat durchzuführen. Das ist also keine Lösung.
Ich verstehe überhaupt nicht, warum der Ortsvorsteher mit dem Gemeinderat zusammen gewählt werden soll, wie es in Ihrem Antrag steht. Vielleicht können Sie das erläutern. Haben Sie da einen Fehler gemacht?
Gut, aber dann wäre es angebracht gewesen, dass man den Gesetzentwurf zurückzieht, wenn man einen so großen Fehler gemacht hat. Ich bin nämlich nicht sicher, ob das im parlamentarischen Verfahren auszumerzen gewesen wäre. Man muss also sagen: Es ist eine seltsame Vorgehensweise, die von Ihnen in dieser Sache gewählt wurde. Der Ortsvorsteher müsste immer neu gewählt werden, mit dem Gemeinderat zusammen. Das macht überhaupt keinen Sinn. Das fällt jedem direkt auf. Auch das weise ich also ganz klar zurück.
Ich will aber auch nennen, was man vielleicht noch besser machen könnte. Ich denke, es gibt viele Dinge, bei denen man die Ortsvorsteher unterstützen kann. Wenn der Landtag sich mit dem Thema Ortsvorsteher beschäftigt und wenn eine Oppositionspartei das aufgreift, dann sollte man auch anführen, wo man den Ortsvorsteher entlasten und seine Arbeit verbessern kann. Darauf kommt es in unseren Gemeinden und Städten in Zukunft an. Vielleicht wäre es auch eine Lösung, die Ortsvorsteher mit einem Stimmrecht im Gemeinderat auszustatten. Dann würden die Kompetenzen gestärkt, wenn man das wirklich will. Man könnte auch, was ich viel wichtiger finde, die Verwaltung stärker auf die Ortsvorsteher ausrichten. Vielleicht sollte man im Rahmen der Selbstverwaltung konkrete Anlaufstellen für die Ortsvorsteher schaffen, wo dies noch nicht geschehen ist. Das würde die Arbeit der Ortsvorsteher unterstützen. Hier gibt es also noch einige dicke Bretter zu bohren.
Gerade was das Thema IT-Unterstützung angeht, ist noch einiges zu verbessern. Die CDU- und die SPDFraktion haben im Rahmen der Haushaltsberatungen das Projekt „Digitalkommune“ auf den Weg gebracht. Ich würde mir wünschen, dass Verbesserungen für die konkrete Arbeit der Ortsvorsteher aus diesem Projekt fließen würden und dass man bestimmte Dinge einfacher abstimmen könnte wie et
wa Hallenbuchungen und Ähnliches, in die der Ortsvorsteher in einigen Gemeinden sehr stark eingebunden ist.
Ich will Folgendes betonen: Ich bin überzeugt, dass der Ortsvorsteher, wie er jetzt im Saarland aufgestellt ist, eine Lösung ist, durch die die Demokratie gestärkt wird, ganz im Gegensatz zu dem, was Sie gesagt haben. Deswegen bitte ich ganz klar um die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es gibt viele gute Gründe, darüber nachzudenken, wie mehr demokratische Mitbestimmung in den Städten und Gemeinden und in den Kreisen erreicht werden kann. Die vergangenen Wahlen haben aber leider gezeigt, dass hier noch viel Luft nach oben ist. In der Landeshauptstadt zum Beispiel regiert ab Oktober ein Oberbürgermeister, der sich auf die aktive Zustimmung von gerade einmal 16 Prozent der Wahlberechtigten berufen kann.
Vor vier Jahren bei der Stichwahl um den Landkreis Neunkirchen haben nur 26 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben.