Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die zehnte Landtagssitzung. Ich darf Sie alle herzlich begrüßen.
Wegen Krankheit sind Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer sowie Herr Minister Klaus Bouillon und auch weitere Abgeordnete entschuldigt. An alle die besten Genesungswünsche!
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner zehnten Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, beide die Bürgerbeteiligung betreffend, Drucksachen 16/205 und 16/210, wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung. Dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Gedenken an die saarländischen Politiker und Politikerinnen, die im Widerstand gegen den Nationalsozialismus aktiv waren oder seine Opfer wurden“ sind die Koalitionsfraktionen zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr modifiziert als Drucksache 16/206 neu - vor.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung, zu dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Härtefallkommission wieder handlungsfähig machen“, Drucksache 16/ 207, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 16/215 den Antrag „Härtefallkommission weiter stärken“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 16/215 als Punkt 11 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand
zu erheben. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/215 als Punkt 11 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 5 beraten wird.
Die Koalitionsfraktionen haben beantragt, die Bestellung einer Vorsitzenden und eines stellvertretenden Vorsitzenden in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufzunehmen. Wer dafür ist, dass der Antrag als Punkt 10 in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufgenommen wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag einstimmig angenommen ist und nach Tagesordnungspunkt 5 behandelt wird.
Zu Punkt 8 der Tagesordnung, zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Pläne der RAG AG zum Grubenwasser im Saarrevier: Sorgen der Bürger ernst nehmen - Risiken für Mensch und Umwelt ausschließen!“, Drucksache 16/212, hat die AfD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 16/214 den Antrag „Grubenwasseranstieg verhindern“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 16/214 als Punkt 12 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/214 als Punkt 12 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 8 beraten wird.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (SVerf) zur Stärkung der Bürgerbeteiligung (Drucksache 16/205)
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bürgerbeteiligung stärken (Drucksa- che 16/210)
Zur Begründung des Gesetzentwurfs der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Oskar Lafontaine das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema, mit dem wir uns heute befassen, hat uns schon mehrfach beschäftigt. Anlass für uns, noch einmal den Punkt stärkere Bürgerbeteiligung im Saarland auf die Tagesordnung zu setzen, ist der Versuch vieler Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, über das Thema G9 ein Volksbegehren einzuleiten und zum Abschluss zu bringen, der leider aus unserer
Sicht gescheitert ist. Wir sind der Auffassung, dass es zu begrüßen ist, wenn sich Bürgerinnen und Bürger interessieren - unabhängig davon, wie man zu einzelnen Themen steht -, da sie insofern auch durch ihr Tun für eine lebendige Demokratie werben. Ich möchte daher im Namen meiner Fraktion diesen Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich meine Anerkennung aussprechen und zugleich mein Bedauern, dass ihr Begehren nicht erfolgreich war.
Wir sind der Auffassung, dass wir als saarländischer Landtag Anlass haben darüber nachzudenken, warum dieses Begehren nicht erfolgreich war. Es werden ja nachher noch Kolleginnen und Kollegen dazu Stellung nehmen und werden darauf hinweisen, dass im Grunde genommen alle Fraktionen für Volksbegehren und Volksentscheide sind. Darum geht es deshalb heute nicht mehr, sondern es geht nur um die Frage, ob die Hürden der Anschlussregeln, die bestimmen, wann ein solches Vorhaben gelingen kann, zu hoch sind oder nicht zu hoch sind. Das wird der Streitpunkt sein.
Natürlich liegen den Haltungen einzelner Fraktionen Überlegungen zugrunde, die wir auch kennen. Ich will daher noch einmal einige Überlegungen ansprechen. Die Grundsatzüberlegung vieler, die dem Volksbegehren oder dem Volksentscheid ablehnend gegenüberstehen, ist die, dass nach ihrem Dafürhalten die Bevölkerung zu irrationalen Entscheidungen neigt und dass es daher sinnvoller ist, wichtige Entscheidungen im parlamentarischen System zu treffen. Diese Haltung, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist im Laufe der Geschichte zumindest infrage gestellt worden. Wenn wir in unser Nachbarland Schweiz schauen, sehen wir immer wieder, dass in einem kleineren Staat, der auch föderal gegliedert ist, Bürgerentscheide durchaus eine große Rolle spielen können. Insofern bin ich schon seit vielen Jahren dafür, Bürgerentscheide und Bürgerbegehren auszubauen, weil das Gerede von parlamentarischer Demokratie und repräsentativer Demokratie auf der einen Seite natürlich da ist und viele Rechtfertigungsgründe hat. Andererseits gibt es auch viele Entscheidungen -
Es gibt auch Diskussionen, wenn Sie lieber ein Fremdwort möchten. Gerede ist nicht nur pejorativ, Herr Kollege. Während also die Diskussion über das parlamentarische System zwar viele Gründe für sich anführen kann, ist der Hinweis auf das Bürgerbegehren genauso begründet, denn letztendlich geht ja die Debatte über eine demokratische Entscheidung von der attischen Demokratie aus. Die hatte ihre Schwächen - ehe Sie noch einmal dazwischenrufen und meinen, das sei nicht bekannt. Aber von diesen historischen Vorläufern geht auf jeden Fall die Debatte aus.
Nun haben wir im Zusammenhang mit dem Brexit wieder erlebt, dass gesagt worden ist: Man sieht ja, wenn man die Bürger entscheiden lässt, was dann dabei herauskommt! Bei dem Brexit ging es nicht in erster Linie gegen Europa, wie immer leichtfertig von vielen behauptet wird, die anderer Meinung sind, sondern beim Brexit ging es um eine gewisse Regel innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, die aus Sicht einer Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger keine vernünftige Regelung ist. Sie alle kennen das. Ich brauche das nicht weiter zu vertiefen.
Wer sich kritisch mit der Geschichte des parlamentarischen Systems auseinandersetzt, wird irgendwann auch auf den Kernsatz des Gründungsvaters der amerikanischen Verfassung James Madison stoßen, den ich hier schon einmal zitiert habe. Ich zitiere ihn aber gerne noch einmal. Er sagte: Die Aufgabe der Regierung ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Minderheit der Reichen von der Mehrheit geschützt wird. - Es wird auch manchmal übersetzt: von der Mehrheit der Armen geschützt wird. Wenn Sie auf die jüngsten Entscheidungen der USA schauen, dann sehen Sie, dass dieses Begehren der Gründerväter der amerikanischen Verfassung sehr erfolgreich umgesetzt worden ist und immer wieder erfolgreich umgesetzt wird.
Das sollte zumindest eine Veranlassung sein, über die Funktionsweise des parlamentarischen Systems nachzudenken. Mehr will ich nicht sagen. Wer plump und einfach sagt, das parlamentarische System habe keine Schwächen, dessen Argumentation kann ich zumindest nicht nachvollziehen. Wer plump und einfach sagt, Volksbegehren sei die alleinige Entscheidung, die man heranziehen könne, um Entscheidungen zu treffen, dessen Argumentation halte ich auch für sehr angreifbar. Eine gesunde Mischung zwischen diesen beiden Wegen politischer Entscheidung halte ich für vernünftig.
Meine Damen und Herren, uns geht es um eine Herabsetzung der Hürden. Wenn man argumentiert und einer größeren Mehrheit gegenüber sitzt, weiß man, dass die Argumentation teilweise ziemlich ins Leere läuft. Man hat nur die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass es aus unserer Sicht in anderen Ländern, in denen auch Fraktionen Ihrer Couleur beteiligt sind, bessere Regelungen gibt. Wir empfehlen Ihnen, diese besseren Regelungen anzusehen. Sie bestehen einfach darin, dass man die Bürgerinnen und Bürger eben nicht zwingt, zum Rathaus zu gehen, sich dort auszuweisen und zu unterschreiben. Denn das ist das Hauptproblem. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass heute viele Bürgerinnen und Bürger diesen Weg einfach scheuen. Ich bin der Auffassung, wenn wir an der Saar Regeln gehabt hätten, wie es sie in anderen Ländern gibt, wonach man auf der Straße Unterschriften sammeln darf,
Deshalb sind wir der Auffassung, wir sollten unseren saarländischen Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeit eröffnen. Es geht nicht nur um die Unterschriftensammlung auf der Straße, es geht auch um die Möglichkeit, eine der Briefwahl ähnliche Entscheidung mit heranzuziehen. Auch das gibt es wenn auch nur in geringem Umfang - in anderen Ländern. Wir sind der Auffassung, bei entsprechender Kennzeichnung und Sicherungsmaßnahmen könnte man in einer sich immer stärker elektronisch vernetzenden Welt die elektronischen Medien heranziehen, um solche Entscheide herbeizuführen.
Ich wiederhole: Wir vertreten nicht die Auffassung, dass der Bürgerentscheid, das Bürgerbegehren der alleinige Weg ist, um zu demokratisch legitimierten Entscheidungen zu kommen. Wir vertreten aber sehr wohl die Auffassung, dass in einer Zeit, in der man immer wieder auf das Argument stößt, das auch Sie sicher schon gehört haben: „Die da oben machen doch immer, was sie wollen“, und in der die Wahlbeteiligung sinkt, es notwendig wäre, die Bürgerinnen und Bürger stärker für die demokratischen Entscheidungen zu erwärmen, damit sie sich stärker dafür engagieren.
Sie überweisen den Antrag in den Ausschuss, das ist auch der vernünftige Weg. Deshalb möchten wir Sie herzlich darum bitten, darüber nachzudenken und in Ihren Fraktionen zu diskutieren, ob wir nicht gerade angesichts der Erfahrungen mit dem doch sehr lobenswerten Bürgerbegehren G9 Veranlassung hätten, die Schwellen zu senken, und ob wir den Saarländerinnen und Saarländern nicht bessere Möglichkeiten einräumen müssen, ein Bürgerbegehren erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Zur Begründung des Antrags der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Rudolf Müller das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD stellt folgenden Antrag: „Die Beteiligung der Bürger am Prozess der politischen Willensbildung ist zu achten und zu stärken. Das soll insbesondere dann gelten, wenn ein weit verbreiteter Wille des Volkes erkennbar wird, auch wenn ein formales Volksbegehren nicht zustande kommt. Im Zuge der Diskussion um die Wiedereinführung des G9 an Gymnasien hat eine viel beachtete Bürgerinitiative ein Volksbegehren angestrebt, das letztlich an den hohen Hürden der saarländischen Verfassung gescheitert
ist. Zu diesen hohen Hürden gehört das Erfordernis, dass 7 Prozent der Stimmberechtigten innerhalb von drei Monaten ihre Zustimmung erklären. Dass diese Zustimmung auf einem Amt zu den entsprechenden Öffnungszeiten erklärt werden muss, ist für die im Berufsleben stehenden Bürger eine weitere Erschwernis. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, das hier erkennbar gewordene Anliegen der Bürger aufzunehmen und Schritte zur Wiedereinführung des G9 auch im Saarland zu unternehmen.“
Meine Damen und Herren, wenn sich jemals außerhalb von Wahlkampfzeiten eine starke bürgerschaftliche Mitwirkung an der politischen Willensbildung im Saarland gezeigt hat, dann war das im Zuge des Versuchs, ein Volksbegehren zu G9 gemäß der saarländischen Verfassung zustande zu bringen. Es kann nicht sein, dass die Regierung und die sie tragenden Parteien jetzt still oder offen triumphieren und sagen: „Seht her, es ist doch alles in Ordnung, so wie es ist. Die paar Hansels, die unterschrieben haben, reichen noch nicht einmal für ein Volksbegehren und sind überhaupt nicht repräsentativ.“
Es gab zu dieser wichtigen politischen Frage mehrere repräsentative Umfragen von anerkannten Meinungsforschungsinstituten. In diesen Umfragen gab es jeweils deutliche Mehrheiten von über 70 Prozent für das Anliegen dieser Bürgerinitiative zur Wiedereinführung des G9. Es ist bezeichnend, dass diese Bürgerinitiative die Rückabwicklung einer Regierungsmaßnahme will, über die jeder verständige Beobachter zumindest nur den Kopf schütteln konnte. Denn wie sollte es zusammenpassen, die Wichtigkeit solider Bildung zu beschwören und immer wieder daran zu erinnern, dass der wichtigste Rohstoff in diesem Land unser Geist, unser Wissen und unser Können ist, und andererseits einem wichtigen Teil unserer Jugend die Schulzeit einfach um ein Jahr zu verkürzen? Dabei weiß doch jeder vernünftige Mensch, dass Bildung etwas ist, das in jeder Generation immer wieder Zeit braucht, dass Bildung kein Produktionsprozess ist, den man wie die Herstellung von irgendwelchen Gütern rationalisieren, straffen, modernisieren, vereinheitlichen und verkürzen kann.
Vielleicht hat der Gedanke an den Nürnberger Trichter aus dem 17. Jahrhundert Pate gestanden bei diesem quasi mechanischen Versuch der Bildungsverkürzung. Vielleicht war es auch ganz profan der kapitalistische oder sozialistische oder sonst ein politischer Wille, die Jugend so schnell wie möglich in die Tretmühle der Berufstätigkeit zu überführen, sie sozusagen dumm oder zumindest ein bisschen dümmer zu halten, damit sie nicht auf dumme Gedanken kommt. Wie dem auch sei, von einer Verbesserung der Ergebnisse dieser verkürzten Bildung hat man noch nicht gehört, eher von Buchtiteln, die
da lauten: „Wie man eine Bildungsnation an die Wand fährt“. Dieses Buch stammt von dem in bildungspolitischen Kreisen bekannten Autor Josef Kraus.
Meine Damen und Herren, ich möchte zum grundsätzlichen Thema der Achtung des Willens unseres Volkes beziehungsweise der Missachtung desselben zurückkehren. „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“, so heißt es in Artikel 21 unseres Grundgesetzes. Sie wirken mit, es heißt dort nicht, dass sie alles bestimmen. Auch wenn das für manche wie ein langweiliger, frommer Wunsch klingen mag, ganz ohne Moral in diese Richtung geht es nicht. In einem Kalauer der Studentenbewegung hieß es einmal: „Wer bei Wahlen seine Stimme abgibt, hat anschließend keine mehr.“ Ich hoffe, dass wenigstens im Saarland und wenigstens bei der Organisation solider Bildung nicht gemäß einem solchen Zynismus gehandelt wird.
Die Landesregierung wird daher von uns aufgefordert, das hier erkennbar gewordene Anliegen der Bürger aufzunehmen und Schritte zur Wiedereinführung des G9 auch im Saarland zu unternehmen. Wir bitten um Ihre Zustimmung. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute Morgen im saarländischen Landtag, der nun einmal nicht die Befugnis und die Kompetenz hat, wie es sie etwa im amerikanischen Staatssystem gibt. Wir haben auch nicht die Kompetenz, wie es sie im Demokratieprinzip der Schweiz gibt. Wir sind im Saarland und wir haben das verfassungsmäßige Bekenntnis zur repräsentativen Demokratie.
Das Verständnis der repräsentativen Demokratie ist für uns ein Verständnis derart, dass die repräsentative Demokratie nicht zum Schutz der Mehrheiten oder vielleicht der Interessen der Wähler, die man hinter sich glaubt, da ist. Die repräsentative Demokratie hat das allgemeine Wohl im Blick. Dem fühlen wir uns verpflichtet. Das möchte ich eingangs feststellen.
Wir haben heute die Anträge der Landtagsfraktion DIE LINKE zur Änderung der Verfassung des Saarlandes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und den Antrag der AfD-Landtagsfraktion betreffend Bürgerbeteiligung stärken. Auslöser für die beiden Initiati
ven zur heutigen Plenarsitzung ist die Tatsache das ist eben von beiden vorgetragen worden -, dass die Elterninitiative „G9 jetzt!“ nicht genügend Unterschriften sammeln konnte und deren Volksbegehren somit scheiterte. Das offizielle Ergebnis wird erst am 24. Januar verkündet, aber man kann es jetzt schon sagen.
Ich möchte ausholen. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir - die CDU und die SPD - in der Großen Koalition im parlamentarischen Verfahren in den Jahren 2012 und 2013 die Bürgerbeteiligung in der saarländischen Verfassung gestärkt und das Volksabstimmungsrecht entsprechend geändert. Als Grundlage unseres Handelns diente der Koalitionsvertrag, auf den wir uns 2012 verständigt hatten. Ich gebe daraus wieder: Wir wollen im Saarland mehr Demokratie wagen. Eine aktive Bürgergesellschaft ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft unseres Landes. - Das ist unser Bekenntnis in der Frage. Wir sind für Bürgerbeteiligung auch und insbesondere im Saarland.
In Artikel 98a wurde das Instrument der Volksinitiative neu in die Verfassung aufgenommen. Mittels der Volksinitiative können Themen, die Gegenstände politischer Willensbildung bei uns im Landtag sind und die der Zuständigkeit des Landtags unterliegen, in den Landtag eingebracht werden. 5.000 Unterschriften sind dazu notwendig. Die Neuregelungen sind auch ein Ergebnis der Beratungen im Jahr 2013 zur Statthaftigkeit von Volksbegehren bei finanzwirksamen Gesetzen, die bis dato dem absoluten Finanzvorbehalt unterlagen. Das war damals in Artikel 99 geregelt. Das ist entfallen, das wurde geändert. Wir haben jetzt einen relativen Finanzvorbehalt. Das erforderliche Quorum für Volksbegehren wurde deutlich abgesenkt. Bis 2013 war ein Fünftel der Stimmberechtigten - das waren 20 Prozent - vorgeschrieben. Heute müssen sich mindestens 7 Prozent der Stimmberechtigten innerhalb von drei Monaten in amtlich ausgelegte Unterstützungsblätter eintragen.