Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne unsere heutige Plenarsitzung und darf Sie alle in der Congresshalle ganz herzlich willkommen heißen.
Ich habe zu Beginn eine angenehme Aufgabe. Heute hat nämlich die erste Vizepräsidentin unseres Landtages, Kollegin Isolde Ries, Geburtstag. Liebe Isolde Ries, in unser aller Namen herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. Alles Gute!
Unsere heutige Sitzung ist wie auch die vergangene Plenarsitzung im Mai geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Krise. Heute geht es um die finanziellen Auswirkungen für unser Land. Es wird ein Nachtragshaushalt zum Landeshaushalt 2020 eingebracht. Wir werden ihn debattieren und darüber abstimmen. Die Corona-Krise ist auch der Grund, warum wir schon im Mai und auch heute in die Congresshalle ausgewichen sind und nicht in unserem Landtagsgebäude tagen.
Nach der letzten Sitzung im Mai hat der eine oder andere gefragt, ob das eigentlich die erste Sitzung in der Geschichte des saarländischen Landtages war, wo das Plenum außerhalb des Landtagsgebäudes getagt hat. Wir sind einmal in den Annalen des Hauses zurückgegangen: In den ersten 50 Jahren von 1947 bis 1997 hat tatsächlich jede Plenarsitzung
im Landtagsgebäude stattgefunden. Im Jahr 1997 gab es wegen Umbauarbeiten im Landtag zum ersten Mal außerhalb eine Sitzung. Vor 23 Jahren haben unsere Vorgänger im Gebäude der IHK getagt. Der Kollege Lafontaine, der damals nicht nur Abgeordneter, sondern auch Ministerpräsident war, erinnert sich vielleicht noch daran. Im Jahr 1999 gab es sogar eine Sitzung außerhalb Saarbrückens. Damals, am 05. Mai 1999, hat das Parlament in Neunkirchen im Rathaus getagt. Anlass war der damalige Europatag. - So weit der Exkurs in unsere eigene Geschichte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute eine umfangreiche Tagesordnung. Sie wurde wie immer im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium festgesetzt. Es gab zwischenzeitlich einige Änderungen, über die ich Sie gerne informieren würde. Es handelt sich im Wesentlichen um Ergänzungen.
Zunächst zu Punkt 18 der Tagesordnung, dem Antrag der AfD-Landtagsfraktion betreffend „Staatsleistungen des Saarlandes an die katholische Kirche und die evangelische Kirche“ (Drucksache 16/1361). Dazu hat die DIE LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 16/1369 den Antrag betreffend „Staatsleistungen des Saarlandes an die Kirchen - Expertenkommission einrichten“ eingebracht.
Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 16/1369, der Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, als Punkt 23 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/1369 als Punkt 23 in die Tagesordnung aufgenommen ist. Wir werden diesen Punkt gemeinsam mit Punkt 18 beraten.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich heute Morgen in einer Sondersitzung mit Immunitätsangelegenheiten befasst. Der Ausschuss hat einstimmig einen Beschlussantrag verabschiedet, der Ihnen als Drucksache 16/1373 auf Ihren Tischen vorliegt. Wer dafür ist, dass der Antrag als Punkt 24 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/1373 als Punkt 24 in die Tagesordnung aufgenommen ist.
Wir sind im Erweiterte Präsidium übereingekommen, die Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 in verbundener Aussprache mit dem zweifachen Redezeitmodul durchzuführen. Die übrigen Tagesordnungspunkte, zu denen Aussprachebedarf angemeldet wurde, sollen im Umfang eines halben Redezeitmoduls beraten werden.
Noch ein organisatorischer Hinweis, der die Temperatur im Raum betrifft. Ich will bereits vorab darauf hinweisen, dass die Klimaanlage des Saales wegen der Hygienevorgaben aufgrund der Corona-Pande
mie nicht im Umluftmodus laufen darf. Sie läuft im Luftaustauschmodus, in dem sie einen geringeren Wirkungsgrad hat. Ich bitte Sie um Verständnis, wenn es im Laufe des Tages im Saal etwas wärmer werden sollte.
(Aufgrund der durch die Corona-Pandemie not- wendigen Hygienemaßnahmen wird das Redner- pult bei jedem Rednerwechsel desinfiziert und die Mikrofon-Schaumstoffhüllen werden gewech- selt.)
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend: Feststellung einer Naturkatastrophe und außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haushaltsstabilisierungsgesetz (HStabG) (Drucksache 16/1357 - neu)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie stellt die Bevölkerung, unsere Unternehmen und die Kommunen in Deutschland und natürlich auch im Saarland vor eine der größten Herausforderungen seit Bestehen der Bundesrepublik. Es bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung mit dem Ziel, den negativen gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Folgen der Pandemie wirksam entgegenzutreten. Die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor einer gewaltigen Bewährungsprobe. Die Corona-Pandemie hat darüber hinaus zu einem Zusammenbruch globaler, nationaler und auch lokaler Wertschöpfungsketten geführt. Ganze Wirtschaftsbereiche sehen sich mit einer existenzbedrohenden Krise konfrontiert. Besonders kleine und mittlere Unternehmen, etwa im Gastronomie- und Hotelgewerbe, sind von den negativen ökonomischen Effekten der Pandemie betroffen. Ohne staatliche Hilfe laufen diese Gefahr, unverschuldet in die Insolvenz zu geraten. Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen, Vereine, kulturelle Institutionen erleiden in erheblichem Umfang ohne eigenes Verschulden zum Teil gewaltige finanzielle Einbußen. Aus diesem Grund waren und sind wie auch in den anderen Bundesländern ergänzend zu den Hilfsprogrammen des Bundes finanzielle Hilfen des Saarlandes erforderlich. Nur so können die negativen Effekte der Pandemie in ihrem Ausmaß begrenzt und Impulse für eine positive Entwicklung aus der aktuellen Krise gesetzt werden.
Die Steuerschätzung vom Mai 2020 beschert auch den saarländischen Kommunen im Zuge der aktuellen Krise dramatische Steuermindereinnahmen und erhebliche Mehrbelastungen, insbesondere im Bereich der Sozialausgaben. Um den Saarland-Pakt mit seiner eingeleiteten Entschuldung der saarländischen Kommunen abzusichern und die Folgen der COVID-19-Pandemie für die saarländischen Kommunen abzufedern, ist in Ergänzung zu den vom Bund beabsichtigten Maßnahmen ein kommunaler Schutzschirm erforderlich, mit dem Einnahmeverluste aus Steuern, durch den kommunalen Finanzausgleich und die pandemiebedingten Mehrausgaben zu einem signifikanten Teil abgefangen werden können.
Die aktuelle Krise hat die Notwendigkeit einer beschleunigten Umsetzung der Digitalisierung und von Innovationsprojekten in Landes- und Kommunalverwaltung, der Saarwirtschaft sowie im Bereich der digitalen Bildung deutlich gemacht. Um die Krisenfestigkeit des Landes zu erhöhen, sind verstärkte Anstrengungen in diesem Bereich von erheblicher Bedeutung. Ich füge hinzu: Sie sind der Schlüssel für unsere Zukunft.
Angesichts der zu erwartenden erheblichen Steuermindereinnahmen sowie der notwendigen Ausgaben für die pandemiebedingten Not- und Sofortmaßnahmen, ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben eines ausgeglichenen Haushaltes derzeit nicht zu gewährleisten. Gemäß § 2 Abs. 1 Haushaltsstabilisierungsgesetz ist abweichend von § 1 Satz 1 ein negativer struktureller Finanzierungssaldo bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen im notwendigen Umfang zulässig, sofern hierzu ein Beschluss der Mehrheit der Mitglieder des Landtages erzielt wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle vier im Landtag vertretenen Fraktionen sind sich dieser Verantwortung bewusst. Im durchaus nicht selbstverständlichen Schulterschluss haben Koalitions- und Oppositionsfraktionen deshalb im Haushalts- und Finanzausschuss den vorliegenden Antrag einstimmig angenommen. Sie empfehlen dem Plenum gemeinsam die Feststellung der außergewöhnlichen Notsituation im Sinne von § 2 Abs. 1 des Haushaltsstabilisierungsgesetzes. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen deshalb zur Abstimmung.
Wer für die Annahme der Drucksache 16/1357 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist
dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1357 - neu einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Abgeordneten des Hauses.
Erste und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz - NHG 2020)
Erste und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2019/2020 (Drucksache 16/1341 - neu)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als im Dezember 2019 eine rätselhafte Lungenkrankheit in Wuhan ausbricht, ahnt niemand, welch gravierende Folgen dies im Saarland, in Deutschland und Europa, ja weltweit auslösen würde. Man muss viele Jahre in der bewegten deutschen Geschichte zurückgehen, um Parallelen zu suchen zu dem, was wir in dieser Krise gesehen haben, und zu dem, was wir derzeit erleben.
Das neue Virus führt zum größten wirtschaftlichen Einbruch seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Der Sachverständigenrat geht, so die gestrige Meldung, in diesem Jahr von einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um 6,5 Prozent aus. Diese dramatische Krise stellt die Finanz- und Wirtschaftskrise um das Jahr 2008 herum deutlich in den Schatten. Sie ist im engeren Sinne keine Wirtschaftskrise, sie ist eine umfassende Krise, welche alle Lebensbereiche betrifft. Viele Selbstständige und Unternehmen sind von einer Insolvenz bedroht. Ganze Wirtschaftszweige wie die Gastronomie waren wochenlang weitestgehend zum Stillstand gezwungen, Lieferketten waren unterbrochen. Binnennachfrage und Exporte brachen ein, viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befinden sich bis heute in Kurzarbeit.
Homeoffice ermöglichte in vielen Bereichen, in denen es zuvor undenkbar schien, die Fortführung der Arbeit. Im Einzelhandel sind nach wie vor Schutzmaßnahmen notwendig, um das Personal sowie die Kundinnen und Kunden zu schützen. In Schulen und Kindergärten wurde mit kreativen Lösungen ein eingeschränkter Unterricht oder Betrieb ermöglicht. Im
Gesundheitswesen, insbesondere in den Seniorenheimen, herrscht seit Wochen ein Ausnahmezustand, der das Pflegepersonal und das ärztliche Personal besonders fordert.
In dieser Krise sind ein funktionierendes Gemeinund Staatswesen ein Segen. Ich bin froh, dass wir beides haben. Wenn es darum geht, Krisen zu begegnen und zu bewältigen, dann schaut die Welt gerne auf Deutschland. Die Bürgerinnen und Bürger besinnen sich in der Krise und sehen genau und differenziert, wer konstruktiv arbeitet und wer demgegenüber nörgelt und keine eigenen Lösungen beiträgt.
Diese Krise hat die Menschen und Unternehmen an den Rand der Belastbarkeit gebracht. Wir wissen das. Wo immer es möglich war, haben wir Hilfsangebote gemacht und stabilisiert. In den ersten Wochen der Corona-Krise haben wir die notwendigen Maßnahmen sozusagen mit Bordmitteln finanzieren können. Bisher haben wir die Ausgaben aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative“ finanzieren können und darüber hinaus die Flexibilisierungsmöglichkeiten genutzt, die uns das Haushaltsrecht bietet. Das hat uns die Zeit gegeben, die Entwicklung zu beobachten, fundierte Informationen zum Beispiel aus der Maisteuerschätzung zu gewinnen und insbesondere die richtigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Selbst die erwartbaren Effekte aus den Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogrammen des Bundes konnten wir in unsere Überlegungen noch einbeziehen. Heute legen wir unseren Nachtragshaushalt dem Parlament vor. Er ist die beste Antwort auf die Krise, die wir heute geben können.
Ich will die Gelegenheit nutzen, mich bei den Abgeordneten des saarländischen Landtags und damit stellvertretend bei allen Saarländerinnen und Saarländern für das Vertrauen in der Krise herzlich zu bedanken. Wir haben Entscheidungen getroffen, die uns alle stark eingeschränkt haben. Wir haben Millionen ausgegeben, um die medizinische Versorgung abzusichern, um uns der Pandemie und ihren Auswirkungen entgegenzustellen. Dazu mussten wir entscheiden. Wissen Sie, die Erfahrungen, die ich mit in dieses Amt gebracht habe, sind mir dabei eine große Hilfe. Mein gesamtes Arbeitsleben ist davon geprägt, Entscheidungen zu treffen - Entscheidungen teilweise von gravierender Tragweite und unter enormen Druck, Entscheidungen nicht nur für mich, sondern für viele andere. Das Schlimmste, was diejenigen tun können, die Verantwortung tragen, ist, zu zaudern und zu zögern. Das sorgt zusätzlich für Verunsicherung. Es gilt also, die Argumente sauber abzuwägen, die Folgen abzuschätzen, Ratschläge und Kritik zu bewerten und dann zügig zu entscheiden. Genauso ist es auch in dieser Krise. Wer entscheidet, kann auch einmal danebenliegen. Das kann
Umso dankbarer bin ich, dass uns in dieser Krise bisher kein gravierender Fehler unterlaufen ist. Davon konnte unter den gegebenen Umständen aber niemand ausgehen. Dennoch haben Sie uns Ihr Vertrauen geschenkt, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, aber vor allem auch liebe Saarländerinnen und Saarländer. Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen.
Was wir jetzt vorliegen haben, ist ein erstes Zwischenergebnis. Wir müssen davon ausgehen, dass es das noch nicht war mit der COVID-19-Pandemie und ihren Auswirkungen. Im Lichte dessen, was wir bisher gemacht haben, und in der Abschätzung dessen, was noch auf uns zukommen kann, legen wir heute unseren Nachtragshaushalt vor. Er berücksichtigt die massiven Steuermindereinnahmen, die aus heutiger Sicht zu erwarten sind. Mit ihm finanzieren wir alle notwendigen Maßnahmen, die wir zur Sicherung der Gesundheit der saarländischen Bevölkerung ergreifen müssen. Er enthält die Maßnahmen, mit denen wir gemeinsam mit dem Bund die gravierenden finanziellen Belastungen unserer Wirtschaft wirksam begrenzen können. Schließlich schieben wir mit dem Nachtrag diejenigen Maßnahmen an, mit denen wir unser Land aus der aktuellen Krise herausführen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, außergewöhnliche Ereignisse erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Ebenso außergewöhnlich ist dieses parlamentarische Verfahren. Auch hier möchte ich meinen Dank an Sie richten, dass dieses Verfahren so möglich war. Danke an den Haushalts- und Finanzausschuss und seinen Vorsitzenden Jochen Flackus. Danke an die Landtagsverwaltung, Danke an die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, Danke an die Kolleginnen und Kollegen mit ihren Haushaltsverantwortlichen in den einzelnen Ressorts. Auch vielen Dank an meine Staatssekretärin Anja Wagner-Scheid, ganz besonders Danke an die Kolleginnen und Kollegen in meinem Haus. Herr Förster, Herr Schwarz, Herr Dr. Pfeil, es war eine außergewöhnliche Leistung unter außergewöhnlichem Druck. Dafür sage ich von Herzen Danke.
Man kann diesen Nachtrag historisch nennen. Er ist nicht nur historisch, was den Anlass angeht. Eine solch einschneidende Krise, zu deren Bewältigung der Nachtragshaushalt angelegt ist, hat es im Saarland nie zuvor gegeben. Er ist historisch aufgrund seines Volumens von rund 1,19 Milliarden Euro in diesem Jahr und - wenn man die absehbaren Folgewirkungen der Krise in den nächsten beiden Jahren mit berücksichtigt - von insgesamt 2,1 Milliarden
Euro. Er ist aber ganz besonders deshalb historisch, weil wir damit eine Perspektive haben, um gestärkt aus der Krise herauszugehen. Wir bringen Maßnahmen auf den Weg, sei es im Bereich der Digitalisierung, im Gesundheitswesen oder im Bereich ÖPNV, deren Notwendigkeit die Krise uns eindrucksvoll vor Augen geführt hat. Insofern ist die COVID-19-Pandemie in gewissem Sinne ein Katalysator für so manch gute Entwicklung. Wir wissen nicht, wann es ein Medikament oder einen Impfstoff geben wird. Zu glauben, dass die durch den Coronavirus ausgelöste Pandemie für lange Zeit die letzte gewesen sein wird, mit der wir umgehen müssen, erscheint mir allzu optimistisch. Wir müssen deshalb über den Tag hinaus denken.