Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne unsere letzte Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Wir haben eine umfangreiche Tagesordnung mit wichtigen Gesetzespaketen, aber auch mit zahlreichen politischen Anträgen. Es ist die 29. Sitzung unserer laufenden Legislaturperiode.
Für die heutige Sitzung hat sich Herr Minister Klaus Bouillon entschuldigt. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Zum Ablauf unserer heutigen Sitzung und zur Tagesordnung einige Hinweise. Die Fraktionen haben sich interfraktionell darauf verständigt, die Punkte 5, 6 und 7 unserer Tagesordnung nach der Mittagspause zu beraten.
Ein Hinweis zu Punkt 17 unserer Tagesordnung. Das ist der Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion zum Thema „Sicherstellung der Finanzierung guter Kindertagesbetreuung über das Jahr 2022 hinaus“, Landtagsdrucksache 16/878. Diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE sind die Koalitionsfraktionen zwischenzeitlich beigetreten. Deshalb liegt uns dieser Antrag nunmehr als Drucksache 16/878 ‑ neu ‑ vor.
Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu zwei Themenblöcken wegen des Sachzusammenhangs zusammenzufassen. Das betrifft die Tagesordnungspunkte 10 und 17 der Tagesordnung, das Saarländische Kinderbetreuungs- und ‑bildungsgesetz und den gemeinsamen Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der Koalitionsfraktionen zur Sicherstellung der
Diese gemeinsame Aussprache zu Themenblöcken machen wir auch bei den Punkten 15 und 16 unserer Tagesordnung, den Anträgen zum Thema HIV. Das ist der Antrag der Koalitionsfraktionen und der Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksachen 16/884 und 16/885. Erhebt sich gegen diese gemeinsame Aussprache zu den Themen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Das Erweiterte Präsidium hat sich darauf verständigt, den von der AfD-Landtagsfraktion als Punkt 18 eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Schulordnungsgesetzes sowie den als Tagesordnungspunkt 19 eingebrachten Antrag betreffend „Schaffung und Pflege einer saarfränkischen Hochsprache“ zum Ende der heutigen Landtagssitzung zu behandeln, weil die Themen bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen im Plenum waren.
Die Fraktionen sind darüber hinaus übereingekommen, zu allen Punkten der heutigen Tagesordnung eine Redezeit im Umfang des halben Grundredezeitmoduls vorzusehen. So weit die geschäftsleitenden Bemerkungen. Wir beginnen dann mit unserer Tagesordnung.
Nachwahl und Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes (Wahlvorschlag des Land- tagspräsidiums Drucksache 16/887)
Im Publikum begrüße ich dazu den Präsidenten unseres Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Herrn Prof. Dr. Roland Rixecker.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die sechsjährige Amtszeit des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Frau Ulrike Hilpert-Zimmer läuft am 25. Juni aus. Nach Artikel 96 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt.
Die SPD-Landtagsfraktion hat Frau Richterin am Landgericht Michaela Müller als Stellvertreterin des ordentlichen Mitglieds Frau Almuth Zempel vorgeschlagen. Das Präsidium hat in seiner Sitzung am 14. Juni beschlossen, Ihnen diese Benennung als
Ich darf zur Wahl noch auf folgende Regularien hinweisen. Ich bitte Sie, sich nach dem Namensaufruf in Raum 30 zu begeben, wo Ihnen ein Wahlzettel mit Umschlag ausgehändigt wird. Der Wahlzettel ist in den Wahlkabinen auszufüllen und in dem Umschlag in die Urne hier vorne einzuwerfen. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist. Ich darf nun die Schriftführer bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis bekannt. Abgegebene Stimmen: 48. Davon waren 46 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und keine Enthaltung. Damit ist Frau Michaela Müller mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes gewählt.
Liebe Frau Müller, da Sie sich vor Ihrer Wahl bereit erklärt haben, als stellvertretendes Mitglied zur Verfügung zu stehen, gehe ich davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Ich darf Ihnen zu dieser Wahl im Namen des Hauses herzliche Glückwünsche aussprechen.
Gemäß § 4 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof leisten die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder unseres Verfassungsgerichtshofes vor Amtsantritt vor dem Landtag den Eid. Wir kommen zur Vereidigung. Ich bitte Sie, Frau Müller, zu mir heraufzukommen. Die Mitglieder des Hauses sowie die Zuhörer bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.
Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe. - Dabei ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten.
Ich schwöre, mein Amt unparteiisch getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zustimmung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Erster IT‑Änderungsstaatsvertrag) (Drucksa- che 16/864)
Das ist der sogenannte Erste IT-Änderungsstaatsvertrag. - Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Ministerpräsidenten Tobias Hans das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf soll die Zustimmung zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag erfolgen. Er bezweckt die Einrichtung der gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts zur föderalen IT‑Kooperation mit der einschlägigen Kurzbezeichnung FITKO.
Der IT-Planungsrat übernimmt seit seiner Gründung im Jahr 2010 die Koordinierung der IT‑Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung zwischen Bund und Ländern. Dies beinhaltet vor allem den Beschluss von fachunabhängigen und fachübergreifenden ITInteroperabilitäts- und Sicherheitsstandards sowie die Steuerung von Digitalisierungsprojekten.
In der Vergangenheit hat sich der IT-Planungsrat für die Umsetzung seiner Ziele verschiedener Einrichtungen und Gremien bedient. Um künftig eine effektivere und zielgerichtetere Steuerung seiner organisatorischen, personellen und finanziellen Ressourcen zu erreichen, hat sich der IT-Planungsrat nach ausführlicher Analyse und Abstimmung zwischen Bund und Ländern für die Einrichtung einer Anstalt
öffentlichen Rechts ausgesprochen. Diese bündelt die Anstrengungen der bisher getrennten Einrichtungen unter einem neuen Dach. Der Sitz der Anstalt wird Frankfurt am Main sein. Für die Schaffung einer solchen Anstalt ist die Änderung des IT-Staatsvertrags erforderlich. Dabei sind folgende wesentliche Anpassungen nötig, die in der Vorlage geregelt sind.
Erstens. Das Aufgabenspektrum des IT-Planungsrats muss aufgrund der Entscheidung der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern in § 1 um eine weitere Aufgabe zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ergänzt werden.
Zweitens. Da die Geschäftsstelle des IT-Planungsrats mit Gründung der FITKO in diese überführt wird, ist § 2, der den Sitz der Geschäftsstelle des IT-Planungsrats im Bundesministerium des Innern regelt, zu streichen. Die Überführung der Geschäftsstelle in die FITKO regelt der neue § 12.
Drittens. Der neue Abschnitt III mit den §§ 5 bis 10 regelt die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts sowie die Verwaltungsstrukturen und Befugnisse dieser neuen Einrichtung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einrichtung der gemeinsamen Anstalt und Bündelung der bisher dezentralen Strukturen ermöglicht eine effektivere Steuerung durch den IT-Planungsrat, welche insbesondere mit Blick auf die Aufgaben, die das Onlinezugangsgesetz mit sich bringt, unerlässlich ist. Nur ein handlungsfähiger und von Bund und Ländern gleichermaßen getragener starker IT‑Planungsrat kann die föderalen Interessen adäquat vertreten. Deshalb wurde der IT‑Änderungsstaatsvertrag vorbehaltlich der Ratifikation in den Ländern im Rahmen der Plenarsitzung des Bundesrates bereits am 15. März 2019 unterschrieben.
Ich bitte Sie nun herzlich um Ihre Zustimmung, damit die Verabschiedung des Gesetzentwurfes auf den Weg gebracht werden kann. - Herzlichen Dank!
Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen.
setzentwurfes Drucksache 16/864 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/864 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Abgeordneten des Hauses.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Regelung der Hochschulzulassung (Drucksache 16/872)