Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Plenarsitzung des saarländischen Landtages. Es ist die 31. Sitzung in der laufenden Legislaturperiode, eine Sitzung, die in Teilen geprägt ist von den landespolitischen Ereignissen des gestrigen Tages.
Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass Minister Klaus Bouillon für die heutige Sitzung entschuldigt ist. Er befindet sich auf der Jahrestagung des Deutschen Landkreistages.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag zu seiner heutigen Sitzung für 09.00 Uhr einberufen. Es wurde die Ihnen bisher vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Der Herr Ministerpräsident hat mit Schreiben vom 17. September 2019, also mit dem gestrigen Tag, mitgeteilt, dass er beabsichtige, die Regierung umzubilden. Die Vorstellung des neuen Mitglieds der Landesregierung und die Zustimmung des Landtages zu dessen Ernennung und Vereidigung sollen als Punkte 1 und 2 in die Tagesordnung aufgenommen werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einige weitere Hinweise und Anmerkungen zu unserer heutigen Tagesordnung. Zunächst zu Punkt 15 der Tagesordnung. Die Koalitionsfraktionen haben ihren Antrag „Prostitutionswerbung saarlandweit beschränken“, Drucksache 16/1001, zwischenzeitlich zurückgezogen.
Ein Hinweis zu Tagesordnungspunkt 17, das ist der Antrag der AfD-Landtagsfraktion „Bahnanbindung des Landes retten“, Drucksache 16/995. Dazu haben die CDU- und die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 16/1002 einen eigenen Antrag eingebracht mit dem Titel „Starke grenzüberschreitende Verbindungen für das Saarland“. Wer dafür ist, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/1002 als Punkt 25 in die Tagesordnung aufge
nommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag 16/1002 als Punkt 25 in die Tagesordnung aufgenommen ist. Wir beraten diesen Punkt dann gemeinsam mit Punkt 17 unserer Tagesordnung.
Des Weiteren hat die DIE LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 16/1003 den Antrag „Verkehrswende vorantreiben - Bahnverkehr ausbauen - mehr Güterverkehr auf die Schiene bringen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 16/1003 als Punkt 26 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/1003 als Punkt 26 in die Tagesordnung aufgenommen wird. Wir werden diesen Punkt dann gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 17 und 25 beraten.
Ein weiterer Hinweis gilt dem Tagesordnungspunkt 19. Das ist der Antrag der AfD-Landtagsfraktion „Zusätzliche Belastungen von Bürgern und Unternehmen mit ‚Klimaschutz‘ als Rechtfertigung“, Drucksache 16/993. Dazu hat die DIE LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 16/1005 den Antrag „Klimaschutz sozialverträglich gestalten“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 16/1005 als Punkt 27 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/1005 als Punkt 25 in die Tagesordnung aufgenommen wird. Auch hier beraten wir den Punkt dann gemeinsam mit dem korrespondierenden Punkt. Das ist der Tagesordnungspunkt 17.
Vorstellung eines Mitgliedes der Landesregierung und Zustimmung des Landtages zur Ernennung der Mitglieder der Landesregierung gemäß Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes
Der Ministerpräsident hat mit Schreiben vom 17. September 2019 mitgeteilt, dass er beabsichtige, die bisherige Staatssekretärin im Bildungsministerium Christine Streichert-Clivot zur Ministerin für Bildung und Kultur zu berufen. Gibt es hierzu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Der Ministerpräsident hat um Herbeiführung der Zustimmung des Landtages zur Ernennung des Mitgliedes der Landesregierung gebeten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zur Abstimmung. Wer für die von Herrn Ministerpräsident Hans vorgesehene Ernennung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Landtag der von Herrn Ministerpräsident Hans vorgesehenen Ernennung einstimmig zugestimmt hat. Zugestimmt haben die Mitglieder von CDU-, SPD- und AfD-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete. Enthalten haben sich die Mitglieder der DIE LINKE-Landtagsfraktion.
Amtseid eines Mitgliedes der Landesregierung gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes
Nach Artikel 89 der Verfassung in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt den Amtseid. Ich bitte die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer, sich zur Vereidigung des Mitgliedes der Landesregierung von ihren Plätzen zu erheben. Frau Streichert-Clivot bitte ich, zu mir heraufzukommen.
Ich spreche Ihnen zunächst die Eidesformel vor: Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten. Ich bitte Sie, die rechte Hand zu erheben, die Eidesformel zu wiederholen und die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Kolleginnen und Kollegen! Zum Amtsantritt eines neuen Ministers/einer neuen Ministerin gehört es, dass der Ministerpräsident eine Ernennungsurkunde überreicht. Ich darf unsere Sitzung zur Überreichung der Ernennungsurkunde an die neue Ministerin durch den Ministerpräsidenten für die Dauer von etwa 10 Minuten unterbrechen. Wir setzen die Sitzung gegen 09.25 Uhr fort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung arbeitet auch in der neuen Zusammensetzung sehr zügig. Von daher darf ich die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen kommunalen Handlungsfähigkeit im Rahmen des SaarlandPaktes (Drucksache 16/982)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beginnen wir mit einem sehr großen Schritt in Richtung Befreiung der saarländischen Kommunen von ihren überbordenden Kassenkrediten. Dies tun wir mit dem Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen kommunalen Handlungsfähigkeit im Rahmen des Saarland-Paktes. Damit wird das Land von den saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbänden Liquiditätskredite in Höhe von insgesamt 1 Milliarde Euro übernehmen. Dieser Betrag wird dadurch zur Landesschuld und vom Land binnen 45 Jahren komplett getilgt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die bei den Kommu
Das ist zunächst einmal eine gute Perspektive für die saarländischen Kommunen. Es bedeutet aber auch einen finanziellen Kraftakt für das Land. Die Landesregierung hat nach der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Rahmen des Koalitionsvertrages versprochen, die Kommunen fair am Verhandlungsergebnis zu beteiligen. Das, meine Damen und Herren, geschieht mit dem heutigen Tage. Wir haben Wort gehalten und melden damit Vollzug.
Zur sukzessiven und vollständigen Tilgung innerhalb eines Zeitraums von 45 Jahren wendet das Land Jahr für Jahr Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro auf. Hinzu kommen die Investitionszuweisungen in Höhe von 20 Millionen per annum, insgesamt 50 Millionen Euro stellt das Land für den Saarland-Pakt jährlich bereit. Das Land trägt damit das volle Risiko schwankender Bundeszahlungen. Wir wollen, dass die Kommunen mit dem Saarland-Pakt zuverlässig planen können. So ist unser Selbstverständnis als starker und verlässlicher Partner der saarländischen Städte und Gemeinden. Politisches Ziel der Landesregierung war und ist die nachhaltige Überwindung der kommunalen Haushaltsschieflage. Das gelingt durch das Erreichen eines dauerhaften Haushaltsausgleichs, bei dem die Entstehung neuer Liquiditätskredite künftig vermieden wird. Dieses ehrgeizige Ziel soll zum einen durch einen verlässlichen Abbau der aufgelaufenen Liquiditätskredite in einem definierten Rahmen und zum anderen durch die Stärkung der kommunalen Investitionskraft erfolgen. All das wird durch den vorgelegten Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Die Landesregierung hat dazu mit den kommunalen Spitzenverbänden seit mehreren Monaten intensive und auch konstruktive Beratungen geführt. Es gab Gespräche in spezialisierten technischen Arbeitsgruppen, Gespräche auf politischer Ebene und zahlreiche weitere Beratungsrunden. Für diese Gespräche möchte ich allen Beteiligten sehr herzlich danken: den Kolleginnen und Kollegen aus den Kommunen, dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag, auf Landesebene den Beteiligten insbesondere im Innenministerium und im Finanzministerium, die sich um viele Detailfragen gekümmert haben, ich danke aber auch der Staatskanzlei, dem Wirtschaftsministerium und dem Justizministerium für die freundliche und zielführende Unterstützung. Das Ergebnis der vielen Beratungsrunden kann sich sehen lassen, meine sehr verehrten
Ich möchte Ihnen das ganze Konstrukt etwas näher erläutern. Ab dem Jahr 2020 stehen den Kommunen im Saarland im Vergleich zum Jahr 2018 deutlich höhere Finanzmittel in einer Größenordnung von voraussichtlich etwa 250 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Ursachen sind die insgesamt positive Entwicklung der Steuereinnahmen der Kommunen, das Auslaufen der erhöhten Gewerbesteuerumlage und die Steigerung des kommunalen Finanzausgleiches. An der Stelle will ich sagen, dass gerade in dieser Frage deutlich wird, wie wichtig eine Einigung im Bereich der Grundsteuer bis zum Ende des Jahres ist. Hier ist kein Raum für Spielchen. Wir brauchen eine nachhaltige Lösung, dass die Kommunen ihre wichtigste Einnahmequelle weiterhin sicher haben werden.
Vor diesem Hintergrund soll ein Dreiklang aus strukturellem Haushaltsausgleich, einer substanziellen Stärkung der kommunalen Investitionskraft und zugleich einer Rückführung der Liquiditätskredite erreicht werden. Das Land ist in dieser Situation bereit, von den saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt Liquiditätskredite in Höhe von 1 Milliarde Euro zu übernehmen. Die Übernahme der Liquiditätskredite geschieht auf Antrag der jeweiligen Kommune beim Ministerium für Finanzen und Europa. Hier zeigt sich schon das Prinzip der Freiwilligkeit und der freiwilligen Partizipation. Mit der Kommune wird dann im Anschluss eine Übernahmevereinbarung getroffen.
Zentral ist: Übernommen werden fällig werdende Liquiditätskredite, und zwar für jede Kommune so lange, bis das Volumen der zur Übernahme anstehenden Liquiditätskredite erreicht ist, auf das die jeweilige Kommune einen Anspruch hat. Die Einzelheiten werden in der Übernahmevereinbarung mit den Kommunen selbst geregelt. Weil fällig werdende Kredite übernommen werden, wächst das Volumen sukzessive an. Wir sehen die komplette Übernahme etwa im Jahr 2025. Bis dahin werden wir wahrscheinlich die Milliarde übernommen haben. Nageln Sie mich auf das Datum nicht fest, abhängig von der weiteren Entwicklung auf kommunaler Ebene kann es auch früher oder etwas später erfolgen. Dies zeigt schon, dass die Kassenkredite von ihrer ursprünglichen Bedeutung, nämlich kurzfristig Liquiditätsengpässe zu überbrücken, abgewichen sind und deutlich länger ausgedehnt wurden. Es gibt Laufzeiten von Kassenkrediten über fünf Jahre hinaus. So war das nie gedacht. Deswegen ist es wichtig und dringend notwendig, dass wir dies zurückführen.
Verbunden mit dieser Übernahme ist aber auch die Pflicht zur Eigenanstrengung. Wir dürfen bei diesem wegweisenden Projekt nicht vergessen, was das eigentliche Ziel ist, nämlich die Rückführung der Kassenkredite auf null. Das ist ehrgeizig, es ist aber auch zu erreichen. So ist auch klar, dass bei aller Freiwilligkeit mit der Übernahme der Schuld durch das Land eine Verpflichtung der Kommunen einhergeht. Die Gemeinden müssen jährlich bei der Aufstellung des Haushaltsplans und durch die Vorlage des Rechnungsergebnisses - das heißt, in der Planung und in der Ausführung - nachweisen, dass sie die Vorgaben des Gesetzes zum Saarland-Pakt einhalten. Diese Kontrolle obliegt unmittelbar der Kommunalaufsichtsbehörde, mittelbar dem kommunalen Sanierungsrat. Der jährliche Tilgungsbeitrag ist grundsätzlich von jeder Kommune zu erwirtschaften. Nur wenn die Tilgung auch dargestellt ist, gilt der Haushalt als strukturell ausgeglichen und nur dann erfüllt die Kommune die Vorgaben aus dem Saarland-Pakt. Bei Nichtbeachtung der Verpflichtung drohen Sanktionen wie das Versagen oder gar das Rückfordern von Investitionszuweisungen.
Lassen Sie mich zu einem entscheidenden Aspekt des Saarland-Paktes kommen. Was uns umtreibt, ist schließlich nicht nur die Frage der Entschuldung, sondern auch das Anliegen, unsere Kommunen lebenswert und attraktiv zu machen. Nur ein attraktives Saarland, nur attraktive Kommunen können im Wettbewerb der Regionen bestehen. Nur so gelingen uns gleichwertige Lebensverhältnisse und auch die Trendwende bei der demografischen Entwicklung wird erst dann möglich. Dazu brauchen wir die zweite Komponente des Saarland-Paktes, den investiven Teil.
Ab dem Jahr 2020 werden jährlich 20 Millionen Euro als Investitionszuweisungen auf die Gemeinden verteilt. Davon entfallen jährlich 15 Millionen Euro als allgemeine Investitionszuweisungen auf alle Gemeinden. Ein weiterer Betrag von jährlich 5 Millionen wird als besondere Investitionszuweisung für solche Gemeinden reserviert, die keine oder wenige Liquiditätskredite ausweisen und daher von der Übernahme der Altkredite nicht oder nur in geringem Umfang profitieren. Das sind derzeit genau sieben Kommunen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des SaarlandPaktes werden möglicherweise notwendige Anpassungen mit Blick auf die empfangsberechtigten Gemeinden geprüft.
Wissen Sie, der eine oder andere hat mich verwundert gefragt: Wo nehmt ihr plötzlich eine Milliarde Euro für den Saarland-Pakt her und wie kann das angesichts der Schuldenbremse und der Sanierungshilfen sowie angesichts der Konsolidierungs
auflagen und Sparzwängen gelingen? - Tatsache ist, dass diese Fragen nicht einfach zu lösen waren, wir aber eine gangbare Lösung gefunden haben. Das war zu klären mit dem Stabilitätsrat, mit dem Evaluationsausschuss, mit dem Statistischen Bundesamt und nicht zuletzt mit dem Bundesministerium für Finanzen. Alle haben dieses Modell geprüft und es für gut befunden. Wir haben ausdrückliches Lob für dieses Modell bekommen. Deswegen sage ich an die Adresse derer, die das ganze Projekt kritisch hinterfragen und es als Mogelpackung oder Sonstiges bezeichnen, dass wir für dieses Modell den TÜV-Stempel bekommen haben, nämlich von allen relevanten Beteiligten. Deswegen sage ich, der Saarland-Pakt ist eine nachhaltige Lösung und eine Lösung, die funktionieren wird.
Bei der operativen Übernahme war eine enge Abstimmung mit BMF und Statistischem Bundesamt deshalb notwendig, weil die Verbuchung der Zahlungsströme rund um den Saarland-Pakt letztlich bestimmt, ob wir die Vorgaben der Schuldenbremse und des Sanierungshilfengesetzes einhalten oder eben nicht. Wenn man die Konstruktion an manchen Stellen hinterfragt, warum dies so und nicht anders geregelt ist, dann ist die Antwort in vielen Fällen, dass das Design letzten Endes durch die Notwendigkeiten der Schuldenbremse und des Sanierungshilfengesetzes diktiert wird.