Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Ich begrüße Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz herzlich zu unserer Plenarsitzung. Wir haben heute und morgen die 42. Sitzung in der laufenden Legislaturperiode. Wir tagen aus den bekannten Gründen erneut in der Saarlandhalle, um allen Abgeordneten die Teilnahme zu ermöglichen und gleichzeitig die Abstände wahren zu können.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich wie üblich den Landtag zu seiner Sitzung einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgelegt.
Im Mittelpunkt unserer zweitägigen Beratungen steht der Landeshaushalt für die Jahre 2021 und 2022. Die Landesregierung wird den Entwurf für den Haushalt heute Morgen vorstellen. Morgen haben wir dann ausgiebig Gelegenheit, diesen Entwurf zu debattieren. Im Mittelpunkt der morgigen Sitzung stehen also die Erste Lesung, die Debatte und Beratung des Landeshaushalts für die Jahre 2021 und 2022, für den Doppelhaushalt.
Wir haben heute im Übrigen weitere wichtige Gesetze. Es geht um die Reform des Polizeigesetzes. Es gibt auch Entwürfe zur Änderung des Krankenhausgesetzes sowie des Schulordnungsgesetzes. Insgesamt haben wir viele wichtige Gesetze und politische Anträge, die heute auf der Tagesordnung stehen.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2021/2022 (Haushaltsgesetz - HG - 2021/2022) (Drucksache 16/1401)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vier Monate nach dem Beschluss über den Nachtragshaushalt
2020 stelle ich Ihnen heute den Regierungsentwurf der Landesregierung für den Haushalt der Jahre 2021 und 2022 vor. Damit liegen Ihnen dann auch die Haushaltszahlen für den Krisenzeitraum vor, von dem wir derzeit ausgehen müssen. Zwischen 2020 und 2022 werden wir aus heutiger Sicht die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie im Haushalt doch sehr deutlich spüren. Die Landesregierung geht jedenfalls davon aus, dass auch in den Jahren 2021 und 2022 ein Ausnahmetatbestand nach dem Haushaltsstabilisierungsgesetz besteht. Die Entscheidung des Landtags darüber ist anlässlich der Verabschiedung des Haushalts im Dezember erforderlich. Das Land muss auch in den Jahren 2021 und 2022 hohe pandemiebedingte Ausgaben tätigen und entsprechende Einnahmeverluste verkraften. Eine außerordentliche Kreditaufnahme ist zwingend erforderlich. Nur so werden wir in der Lage sein, die Krise wirtschaftlich zu meistern. Und das ist nun wirklich in unser aller Interesse.
Die materielle Situation ist mit der in den anderen Ländern vergleichbar. Absehbar fallen in allen Ländern mindestens bis 2022 pandemiebedingte Ausgaben an. In der haushalterischen Umsetzung gibt es aber durchaus Unterschiede. Manche Länder nehmen in 2020 oder 2021 hohe Vorratskredite auf, um zukünftige coronabedingte Ausgaben damit zu finanzieren. Wir gehören zu den Ländern, die die Ausgaben und die dafür notwendigen Kredite den Kalenderjahren zuordnen, in denen sie auch getätigt werden. Diese Unterschiede gehören zum föderalen System. Entscheidend ist, dass alle Länder mit der gleichen Entschlossenheit die aktuelle Krise bewältigen wollen. Und das kann man heute feststellen.
Die Planung für die Jahre 2021 und 2022 erfolgt auf der Grundlage der heute absehbaren Daten. Danach reicht die Krise derzeit absehbar bis ins Jahr 2022. Damit erreichen wir trotz der Unwägbarkeiten eine gewisse Planungssicherheit. Sollte aber eine überraschend schnelle Erholung eintreten, reagieren wir darauf, indem wir weniger neue Schulden aufnehmen. Machen wir uns nichts vor: Die Wirtschaftszahlen normalisieren sich zwar allmählich, aber weder bewegen wir uns schon wieder auf dem Vorkrisenniveau, noch ist die Pandemie überwunden. Die Maßnahmen, mit denen wir unser Land vor den Folgen dieser oder weiterer Pandemien schützen müssen, reichen bis in die nächsten Jahre hinein. Das sind wie beim Bund und den anderen Ländern nicht alles neue Maßnahmen. Es sind aber alles Maßnahmen, die in einem engen Zusammenhang mit der Pandemie stehen, weil sie unser Land resilienter also widerstandsfähiger - machen gegen die Folgen einer Pandemie.
Ganz Deutschland und damit auch das Saarland befinden sich nach dem massiven wirtschaftlichen Einbruch im Frühjahr noch immer in einer Wirtschafts
krise. Sehr viele Beschäftigte sind nach wie vor in Kurzarbeit, ganze Branchen kämpfen weiterhin um ihr Überleben. Viele Unternehmen sind von Insolvenz bedroht. Es wäre in dieser Situation aussichtslos, die Krise durch harte Sparmaßnahmen lösen zu wollen. Um genau solche Fehlentwicklungen zu vermeiden, enthalten die deutsche Schuldenbremse und auch unser saarländisches Haushaltsstabilisierungsgesetz Ausnahmetatbestände, die wir jetzt nutzen können. Die aktuelle Situation ist gewissermaßen eine Bewährungsprobe für unsere Fiskalregeln. Bisher können wir feststellen, dass sie sich durchaus bewähren. Unsere Regeln ermöglichen eine gute Balance zwischen Stabilitätsorientierung und notwendiger Flexibilität.
Ich bin froh, dass wir uns die Nutzung dieser Möglichkeiten auch aus finanzieller Sicht erlauben können. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Vor zehn Jahren wäre das kaum möglich gewesen. Vor zehn Jahren hatten wir ein strukturelles jahresbezogenes Defizit von deutlich mehr als 1 Milliarde Euro. Wir standen am Beginn eines sehr ehrgeizigen Konsolidierungsprozesses. Wir verfügten über Einnahmen, die deutlich geringer waren als diejenigen, die wir dem Haushalt jetzt zugrunde legen dürfen. In einer finanziellen Ausgangslage wie vor zehn Jahren wäre eine pandemiebedingte Neuverschuldung von insgesamt weiteren über 2 Milliarden Euro in der Krise nicht vorstellbar gewesen. Um es an dieser Stelle ganz klar zu sagen: Ohne die erfolgreiche Konsolidierungsstrategie der letzten zehn Jahre und ohne die erfolgreiche Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wären wir heute mit unserem Latein am Ende.
Beides, also Konsolidierung und Neuordnung des Finanzausgleichs, versetzen uns heute in die Lage, in der Krise die Maßnahmen zu finanzieren, die für unser Land erforderlich sind.
Unsere solide Haushaltspolitik der letzten Jahre hat uns die Chance eröffnet, die Krise kraftvoll anzugehen und kraftvoll zu handeln. Wir machen das, was den Saarländerinnen und Saarländern in der Krise hilft. Und wir machen das, was uns für die Zeit nach der Krise stärkt. Mit unserem Pandemie-Sondervermögen zeigen wir zudem transparent auf, was uns die Krise kostet. Deutschland insgesamt, aber auch das Saarland sind heute Anker der Verlässlichkeit. Dass wir das erreicht haben, war schon eine besondere Gemeinschaftsleistung. Dafür bin ich sehr dankbar, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Der Regierungsentwurf für den Haushalt der Jahre 2021 und 2022 gibt die richtigen Antworten auf die Herausforderungen der Pandemie: Er ist konjunkturgerecht, er genügt den Ansprüchen des Sanierungs
Ein zentraler Punkt ist in jedem Jahr die Höhe der Neuverschuldung beziehungsweise der Nettotilgung. Wie Sie wissen, sind wir ab dem Jahr 2020 grundsätzlich zum Schuldenabbau verpflichtet. Gemäß Sanierungshilfengesetz müssen wir im Fünf-Jahresdurchschnitt jährlich 80 Millionen Euro netto tilgen. Dieser Verpflichtung kommen wir auch in den nächsten beiden Jahren nach. 80 Millionen Euro entsprechen genau dem Wert der Nettoschuldentilgung, den wir in 2021 und 2022 nach Ausklammerung von Konjunktur- und Pandemieeffekten erreichen. Der entsprechende Ansatz ist im Haushalt ausgewiesen.
Nach den Regeln unseres Haushaltsstabilisierungsgesetzes befinden wir uns in den beiden kommenden Jahren in einer konjunkturellen Schwächephase. Wir spüren die konjunkturellen Belastungen bei den Steuereinnahmen. Nach den geltenden Regelungen dürfen wir diese Konjunktureffekte über Kredite finanzieren. Nach unserem Konjunkturbereinigungsverfahren sind dies Stand heute 85 Millionen Euro in 2021 sowie 62 Millionen Euro in 2022. Im konjunkturellen Aufschwung werden die Schulden zurückgeführt. Wann das sein wird, lässt sich heute noch nicht verlässlich prognostizieren. Das hängt von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung ab.
Wir tragen im Haushalt aber auch die Folgen der Pandemie, die nicht im Konjunkturbereinigungsverfahren erfasst werden können. Für die Finanzierung der Pandemiefolgen im Übrigen nehmen wir Schulden in Höhe von 409 Millionen Euro in 2021 und 296 Millionen Euro in 2022 auf. Sie werden separat im Sondervermögen Pandemie ausgewiesen.
Für alle Schulden des Sondervermögens Pandemie, also auch für die schon in diesem Jahr aufgenommenen, hat der Landtag bereits im Juni einen Tilgungsplan beschlossen. Die tatsächliche Tilgung wird von der Höhe der Schulden abhängen, die wir letztendlich wegen der Pandemie aufnehmen müssen. Insofern gilt: Je weniger, desto besser. Erwähnen will ich auch die Tilgungen, die wir im Rahmen des Saarlandpakts vornehmen. Wir müssen nach dem Saarlandpaktgesetz innerhalb von 45 Jahren die Schulden tilgen, die wir von den Kommunen übernehmen. In 2021 und 2022 streben wir eine Tilgung von jeweils 20 Millionen Euro an.
Jeder der eben beschriebenen Effekte ist mit den heute bekannten Fakten und Annahmen in sich gut begründet. Deswegen ist der saldierte Gesamtbetrag die notwendige Kreditaufnahme, die wir im Doppelhaushalt insgesamt benötigen. Rechnet man all diese Effekte zusammen, kommen wir nach dem Regierungsentwurf saldiert auf eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 394 Millionen Euro in 2021 so
wie 258 Millionen Euro in 2022. Nach den fast 1,2 Milliarden Euro, die in Summe für 2020 zu erwarten sind, befindet sich der Haushalt in den beiden kommenden Jahren also ganz klar auf dem Weg in Richtung Normalisierung. Unsere gemeinsame Aufgabe wird es sein, ab dem Jahr 2023 einen Haushalt aufzustellen, der sich wieder im normalen Fahrwasser bewegt.
Die Pandemie und ihre finanziellen Folgen wirken sich erheblich auf unsere Neuverschuldung aus. Wie eben ausgeführt, müssen wir das so hinnehmen. Nicht hinnehmen will die Landesregierung aber Kürzungen bei der der saarländischen Investitionsoffensive. Wir haben bereits im Jahr 2019 den Einstieg in die Investitionsoffensive begonnen. Für das laufende Jahr haben wir unsere Investitionsausgaben erheblich gesteigert. Ab 2021 wollen wir auf diesem Niveau fortfahren. Unabhängig von der umstrittenen Frage, wo genau wir im Ländervergleich stehen: Wir wollen unsere Investitionsausgaben steigern und wir steigern sie deutlich. Insgesamt enthält der Regierungsentwurf für die beiden kommenden Jahre Investitionsausgaben von fast 1 Milliarde, und das selbst dann, wenn man die Investitionsausgaben außen vor lässt, die im Sondervermögen Zukunftsinitiative veranschlagt sind. Dort sind für die Jahre 2021 und 2022 weitere 100 Millionen Euro vorgesehen.
Hinzu kommen verstärkte Ausgaben für den Bauunterhalt an Universität, htw und an der Uniklinik. Die energetische Sanierung von Landesliegenschaften wird im Interesse der Bekämpfung des Klimawandels gestärkt. Damit die Maßnahmen schneller umgesetzt werden können, verschlanken wir die Abläufe und Verfahren und verstärken die Personalisierung der Teile der Verwaltung, die für die Umsetzung der Investitionsoffensive von besonderer Bedeutung sind. Auch mittelbar löst das Land zusätzliche Investitionsimpulse aus. Exemplarisch nennen möchte ich die Investitionsförderung bei den Unternehmen, in den Kommunen oder die Anmietung von Liegenschaften dort, wo eine Realisierung von Baumaßnahmen durch die Einschaltung Dritter beschleunigt werden kann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stärkung unserer Kommunen ist der Landesregierung, aber auch mir persönlich ein ganz besonderes Anliegen. Wir brauchen im Saarland starke Kommunen, denn dort entscheidet sich, wie unser Land als Ganzes wahrgenommen wird. Attraktiv und innovativ, das ist unsere Zielvorstellung. Wir setzen alle Hebel in Bewegung, damit unsere Kommunen und unser ganzes Land sich attraktiv und innovativ entwickeln können.
zum einen kommunale Kassenkredite in Höhe von insgesamt 1 Milliarde Euro. Deshalb gewähren wir zum anderen den Kommunen pro Jahr 20 Millionen Euro mehr für Investitionen. Wir haben auf allen Ebenen dafür geworben, dass auch der Bund seinen Beitrag leistet und die noch verbliebene Hälfte der kommunalen Kassenkredite übernimmt. Leider waren unsere Bemühungen auf föderaler Ebene bisher noch nicht von Erfolg gekrönt, aber wir bleiben dran und arbeiten weiter an einer gesamtstaatlichen Lösung unter angemessener finanzieller Beteiligung des Bundes.
Aber auch ohne Beteiligung des Bundes gilt: Die Teilentschuldung der Kommunen durch das Land greift. Bis heute hat das Land den Kommunen Kassenkredite von rund 350 Millionen Euro abgenommen. Und diese Hilfe verpufft auch nicht: Trotz Corona-Krise sind die kommunalen Kassenkredite im ersten Halbjahr 2020 sogar stärker gesunken als das Land Schulden übernommen hat, nämlich um 460 Millionen Euro. Auch wenn das nur eine Momentaufnahme ist und die Krise sicher noch durchschlagen wird: Das ist ein ermutigendes Zeichen, das in die richtige Richtung weist und das vor allem zeigt: Unsere Hilfe wirkt bei den Kommunen.
Ein Risiko für den Prozess der Stärkung unserer Kommunen liegt sicherlich in den Pandemiefolgen. Einnahmen brechen weg, Mehrausgaben drohen. Kurzum, die Erwartungen, die wir landesseitig an die Umsetzung des Saarlandpakts knüpfen, sind gefährdet. Deswegen war es mir von Beginn an besonders wichtig, dass das Land alles Mögliche unternimmt, um die Wirksamkeit des Saarlandpakts abzusichern. Kein Land verhält sich in dieser Krise so kommunalfreundlich wie das Saarland. Unser kommunaler Schutzschirm sucht bundesweit seinesgleichen.
Im Jahr 2020 sind unsere Kommunen in der Summe von den Ausfällen bei der Gewerbesteuer komplett verschont. Bund und Land tragen je 50 Prozent der Ausfälle. Hinzu kommt, dass wir als Land auch die Hälfte der Ausfälle bei der Einkommenssteuer kompensieren. Außerdem geben wir zusätzlich zu der Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft einen Festbetrag des Landes. Neben den jährlich rund 50 Millionen Euro vom Bund kommen so weitere 25 Millionen Euro vom Land im Zeitraum bis 2022 hinzu. Das alles begrenzen wir nicht etwa auf das Jahr 2020. Vielmehr wollen wir unsere Kommunen auch in den Jahren 2021 und 2022 entsprechend unterstützen. Das wiederum ist ein Beleg dafür, dass die Ausnahmesituation, über die ich eingangs gesprochen habe, weiterhin anhält. Ich bin mir sicher, dass andere Länder unserem Beispiel noch folgen werden, und ich erwarte vom Bund, dass er seine Krisenhilfe für die Kommunen nicht Ende dieses Jahres auslaufen lässt. Da sind wir uns mit den anderen Ländern auch einig. Dem entspre
chend erheben wir auch Forderungen in Richtung Bund. Darauf können sich verlassen, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Dank der engagierten Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegerinnen und Pfleger sind wir bisher gut durch die Krise gekommen. Ihnen allen, aber nicht nur ihnen, gebührt unser großer Dank. Jenseits der Diskussion um Boni und die tarifliche Bezahlung einzelner Berufsgruppen in Gesundheit und Pflege kümmern wir uns um die dazugehörige Infrastruktur. Die Pandemie ist noch nicht vorbei und wir wissen auch nicht, ob beziehungsweise wann eine neue Pandemie ausbricht. Deswegen müssen wir uns alle fragen, ob unsere Gesundheitsinfrastruktur ausreichend gut aufgestellt ist. Die Pandemie hat sicherlich einige Schwachstellen aufgezeigt. Wir sehen als Land jedenfalls Handlungsbedarf beim baulichen Zustand etlicher Kliniken im Land und auch Optimierungsbedarf in der Struktur. Deswegen hat die Landesregierung die Einrichtung eines Krankenhaushausfonds vorgeschlagen und der Landtag hat diesen Fonds mit dem Nachtragshaushalt beschlossen. Bis zum Ende des Jahres 2022 stellen wir mit finanzieller Unterstützung durch den Bund und unter Einbeziehung der jährlichen Pauschalförderung von 12,5 Millionen Euro auf diesem Weg fast 260 Millionen Euro zur Modernisierung unserer Krankenhauslandschaft zur Verfügung.
Als Gewährträger unserer Universitätsklinik kommen weitere investive Mittel hinzu. Im Doppelhaushalt 2021/2022 sind für Baumaßnahmen in Homburg insgesamt 45 Millionen Euro vorgesehen. Ein Projekt von ganz herausragender Dimension stellt der Neubau unseres „Neurozentrums“ in Homburg dar. Voraussichtlich innerhalb von zehn Jahren stehen in diesem Zusammenhang verschiedene Bauprojekte mit einem Volumen in einer Größenordnung von insgesamt 400 bis 450 Millionen Euro zur Umsetzung an. Ich bin sehr zuversichtlich, dass mit all diesen Maßnahmen ein großer Schritt bei der Optimierung der Gesundheitsinfrastruktur im Saarland möglich ist.
Die Zukunft steht im Zeichen der Digitalisierung. Das gilt nicht nur für unser tägliches Leben, sondern insbesondere auch für die öffentliche Verwaltung. Es wird immer mehr zum Standard, dass Anträge oder Rechnungen und so weiter nicht mehr in Papierform eingehen und Anfragen nicht mehr telefonisch gestellt werden. Die Erwartungen vor allem der jüngeren Generationen gehen dahin, dass möglichst viel auf elektronischem Wege schnell, verlässlich und verbindlich erledigt werden kann. Diesen Erwartungen können und wollen wir uns als Land nicht entziehen. Vielmehr streben wir an, dass wir in diesem Bereich vorangehen. Das bedeutet, dass wir erfolg
reich implementierte Verfahren anderer Länder schnellstmöglich übernehmen, wir aber auch die Kraft haben, mit innovativen Lösungen Vorreiter zu sein. Das erfordert namhafte Investitionen in der Anfangszeit, verspricht aber auch Einsparungen auf der Zeitachse. Die Beträge, die wir im Haushalt hierfür bereitstellen, können sich sehen lassen, immer unter der Maßgabe, mit einem bestimmten Mitteleinsatz die größtmöglichen Effekte zu erzielen. Beispielhaft nenne ich die Stichworte Schulverwaltungssystem, Fördermittelinformationssystem und E-AkteSystem.
Digitalisierung ist nicht allein ein Thema für die Landesebene. Sie betrifft auch unsere Hochschulen, unsere Schulen, die Kommunen, die Unternehmen und die Privathaushalte. Im Mittelpunkt unserer Bestrebungen steht die Verbesserung der elektronischen Interaktion zwischen Verwaltung auf der einen Seite und den vielfältigen Nutzern auf der anderen Seite. In diesem Sinn investieren wir kräftig in die Digitalisierung.
Dass der Bildungsbereich für die Landesregierung ein Schwerpunktthema darstellt, haben wir schon des Öfteren diskutiert. Die Zahlen belegen das. Das Gewicht des Bildungshaushalts ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Das finanzielle Engagement drückt sich aber nicht nur in Haushaltszahlen, sondern auch in bildungspolitischen Fortschritten aus. Unabhängige wissenschaftliche Studien bestätigen das immer wieder. Pandemiebedingten Ausfällen begegnen wir mit weiteren 100 Lehrerinnen und Lehrern. Damit stehen wir auch im Bundesvergleich sehr gut da.
Der Ausbau der Ganztagsschulen kommt weiter voran. Mit der zugesagten finanziellen Unterstützung durch den Bund befinden wir uns auf einem guten Weg, um ein ausreichendes Angebot an Ganztagsschulplätzen insbesondere im Grundschulbereich zu ermöglichen. Für den Kita-Ausbau sind in den beiden kommenden Jahren über 17 Millionen Euro veranschlagt. Die Entlastung von Elternbeiträgen an den Kitas wird plangemäß umgesetzt. Dafür stellt das Land im Zeitraum des Doppelhaushalts 38 Millionen Euro bereit. Auch hier unterstützt uns der Bund. Für die Senkung der Elternbeiträge und zur Steigerung der Qualität der frühkindlichen Bildung erhalten wir in den Jahren 2021 und 2022 zusammen rund 46 Millionen Euro.
Auch der Kulturbereich ist von der Corona-Krise stark betroffen. Mit unseren Maßnahmen unterstützen wir die Kulturlandschaft in unserem Land nach Kräften. Sowohl in den Sondervermögen als auch im Kernhaushalt sind entsprechende Ansätze ausgewiesen, ob für das Staatstheater, für das Weltkulturerbe Völklinger Hütte oder für die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Verehrte Abgeordnete, Kultur ist