Barbara Spaniol

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bildungs- und Kulturhaushalt ist neben der allgemeinen Finanzverwaltung der größte Posten im Landeshaushalt. Auch dieser große Haushaltsbereich kann nicht ohne die Auswirkungen der Pandemie auf Bildung und Kultur diskutiert werden. Viele Schwerpunkte sind richtig gesetzt; das nehme ich gleich vorweg. Das geschieht mit hohen Mittelansätzen und mit einem respektablen Aufwuchs in den Stellenplänen mancher Schulformen, mit mehr Mitteln für die Ganztagsbetreuung an unseren Schulen, mit Perspektiven für die Kitas auch mit Blick auf eine errungene Beitragsfreiheit und vor allen mit vielen Akzenten für Kunst und Kultur.
Kita und Schule haben Priorität. Sie sind für mich in der schwierigen Pandemiezeit der wichtigste Bereich, der geschützt und unterstützt werden muss. Hier gilt eine besondere Fürsorgepflicht. Ich glaube, das ist völlig klar mit Blick auf die Schulen. Um das
noch einmal zu sagen, es geht um rund 120.000 Schülerinnen und Schüler und um rund 9.400 Lehrkräfte. Fast jede dritte saarländische Schule ist mittlerweile von Quarantänemaßnahmen betroffen, so zumindest die Zahlen von vor drei Tagen.
Die Pandemie hat leider schonungslos die Lücken im System Schule aufgedeckt, die seit Jahren existieren. Seit Jahren fehlt Personal, Ressourcen sind zu eng auf Kante genäht, es herrscht massiver Sanierungsstau an unseren Schulen. Nach wie vor sind die Klassen zu groß. Es gibt zu wenig Platz und es mangelt an digitalen Strukturen. Das will ich ohne Schuldzuweisungen benennen. Das sind einige Punkte, die ich mit Blick auf die Schulen im Doppelhaushalt herausgreifen möchte.
Erstens - die digitale Bildung. Das wurde vorhin schon breit angesprochen. Vor vier Jahren wurde das ambitionierte Ziel ausgegeben, das Saarland werde hier eine Spitzenposition einnehmen. Dabei war damals schon klar, dass die Infrastruktur nicht passt. Schon damals war klar, dass einkommensschwache Familien einbezogen werden müssen. Heute ist klar, Bund und Länder haben die Entwicklung lange verschlafen. Es wurden hektisch viele Millionen verteilt. Das begrüßen wir natürlich; wer würde das nicht tun. Aber an der Umsetzung vor Ort hakt es nach wie vor. Da nützen auch die vielen notwendigen Endgeräte nichts, wenn viele Lehrkräfte noch nicht einmal über eine dienstliche Mailadresse verfügen.
Das muss sich ändern. Wir glauben, dass schon einiges besser geworden ist. Aber wir haben im Bildungsausschuss das Thema ganz breit auf der Tagesordnung. Man kann auch nicht die Verantwortung alleine auf das Bildungsministerium schieben. Das geht nicht. Die Aufgabe muss von vielen gestemmt werden.
Zweitens - die neu benannte Titelgruppe zu multiprofessionellen Teams und Schulsozialarbeit. Hier passiert einiges. Das muss es auch, um das Zauberwort multiprofessionelle Teams am Ende der Legislaturperiode mit Leben zu füllen. Diese Teams sind wichtig. Sie gehören an alle Schulen. Wie viele Stellen es dazu gibt, gibt der Haushalt leider nicht her. Die Mittelaufwüchse für die Schulsozialarbeit im Bildungshaushalt begrüßen wir sehr. Wir bedauern aber, dass die beruflichen Schulen mit der schwierigsten Schülerschaft letztlich keinen Zugang zur Schulsozialarbeit haben werden. Das hat die Arbeitskammer immer wieder hervorgehoben.
Drittens - neue Lehrerstellen und mobile Lehrerreserve. Der Stellenabbau ist gestoppt. Die Aufstockung um hundert Stellen über den Nachtragshaushalt und weitere hundert mehr jetzt im Haushalt plus die Mobilisierung weiterer Stellen sind ganz wichtige
Maßnahmen, Frau Ministerin. Das muss man immer wieder lobend hervorheben. Aber die mobile Reserve, die so gut klingt, ist schnell nicht mehr mobil. Sie gehört zudem an alle Schulformen. Auch das funktioniert nicht, denn die Engpässe in den Schulen das muss man immer wieder sehen, wenn man über die Personalsituation diskutiert - waren schon vor der Pandemie da. Sie sind jetzt wegen der Pandemie noch schlimmer geworden. Da macht eine zeitliche Befristung von Stellen kaum Sinn. Hier muss es feste Planstellen geben.
Viertens - Inklusion und Sonderpädagogik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ministerin hat uns das im Ausschuss erklärt. Es ist hoch problematisch und traurig, dass Förderschulen als Folge der Schulschließungen im Frühjahr, vor allem die im Bereich Lernen, fast überlaufen sind, weil die individuelle Betreuung eben nicht mehr funktioniert hat. Die Umsetzung der Inklusion an unseren Schulen hakt leider vielfach. Sie wird immer schwieriger. So sagen wir, es sind viel mehr Stellen notwendig, genau wie viele Verbände das sagen. Der Markt ist aber leergefegt. Daher unsere Forderung nach Einrichtung eines Lehrstuhls für Inklusion und Förderpädagogik an der Universität des Saarlandes. Das wäre ein wichtiges Instrument, um mehr Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im Land ausbilden zu können und sie im Land einzustellen. Das ist kein Luxus, sondern eine pädagogische Notwendigkeit.
Fünftens - die beruflichen Schulen. Verblüfft reibt man sich beim Blick in den Stellenplan die Augen, wenn man feststellt, dass 75 Stellen wegfallen - ausgerechnet bei den beruflichen Schulen, diejenigen mit der vielfältigsten Schülerschaft. Begründet wurde die Stellenstreichung mit dem Rückgang der Schülerzahlen offenbar im Zuge der Corona-Krise. Aber die Formel „weniger Schüler - weniger Klassen“ geht mit Blick auf die beruflichen Schulen nicht auf. Um ein Beispiel zu nennen: Es gab vor einiger Zeit zwei Klassen mehr trotz zurückgehender Schülerzahlen in diesem Bereich. Das wurde uns genauso von den Verbänden gesagt.
Diese Entwicklung verläuft bei den Schülerzahlen nicht linear, sondern verteilt sich im ganzen Land. Die Stellen jedenfalls sind für die beruflichen Schulen verloren. Dabei hätten sie die beste Verwendung dafür. Noch etwas: Mit der vielbeschworenen Augenhöhe zu den allgemeinbildenden Schulen hat das jedenfalls wenig zu tun. Deshalb wollen wir das Minus im Haushalt rückgängig machen.
Ein höherer Gesundheitsschutz an unseren Schulen ist dringend notwendig. Den gibt es nicht zum Nulltarif. Daher unterstützen wir einen eigenen CoronaFonds für Bildung, wie ihn die GEW vorschlägt, und zwar ausgestattet mit Bundesmitteln. Die müssen
eingefordert werden. Darum muss gekämpft werden, damit es eben mehr Schutz in der Pandemie gibt und um - damit das möglich ist - Bedarfe der Kitas und Schulen zusätzlich decken zu können. Ich meine, der Bereich ist viel zu sensibel, als dass man hier noch darüber streiten wollte.
Es gibt Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, die bis zu hundert Kontakten am Tag haben. Die Situation ist sehr schwierig und stark belastend. Die Stimmung an den Schulen ist sehr schlecht. Die Brandbriefe und die Hilferufe von allen Seiten sind bezeichnend. Dafür kann man nicht die Bildungsministerin alleine verantwortlich machen. Das möchte ich betonen. Das wäre nicht fair. Hier gehören die Schulträger mit dazu, die Gesundheitsämter und letztlich eine gesamte Regierung, die leider hier der Debatte nicht folgt. Nur die Bildungsministerin ist da. Danke schön, Frau Ministerin!
Wir sind nur ein kleines Land. Ein runder Tisch mit den Personalvertretungen, den Gewerkschaften, den Eltern- und Schülervertretungen - das muss machbar sein. Das haben wir mehrfach gefordert, denn alle Betroffenen an den Schulen fordern eine andere Informationspolitik, eine deutlich bessere Kommunikation. Warum nur informieren und dann noch sehr spät anstatt einzubeziehen? Warum nicht unkonventionelle Lösungen mit den Schulträgern ständig prüfen, damit der Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann?
Wenig Platz im Klassenzimmer ist ein Riesenthema. Wie wäre es, derzeit leerstehende Veranstaltungssäle und Turnhallen zu nutzen als Ausweichklassenzimmer mit kleineren Lerngruppen? Warum nicht? Warum ständig Streit über Luftfilteranlagen und über die - wohl gemerkt - Prüfung der Voraussetzungen für einen Wechsel zwischen Unterricht in der Schule und Lernen zu Hause für den Fall der Fälle? Warum nicht den jeweiligen Schulgemeinschaften den bedachten Übergang zum Wechselunterricht bei stärkerer Einbindung der Schulkonferenz ermöglichen, wenn er notwendig wird, anstatt dies leider immer wieder kategorisch abzulehnen?
Zum Beispiel haben die beruflichen Schulen die Konzepte in der Schublade. Die könnten sofort loslegen. Das wurde immer wieder gesagt. Dabei möchte ich betonen - das ist uns ganz wichtig -, dass wir uns nach wie vor im Ziel einig sind, den regulären Schulbetrieb auch in der Pandemie so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Online-Unterricht kann niemals die echte Schule, den Lebensraum Schule ersetzen. Das schafft Ungerechtigkeiten. Auch das ist bekannt. Das muss daher aber schnell breiter aufgestellt werden. Das ist eine Notlösung. Aber die Schulen sind eben in Not. Sie brauchen dringend Spielräume.
Diese von allen Vertretungen gestellten Fragen über Lehrer, über Eltern bis hin zu den Schülerinnen und Schülern waren wirklich alle dabei - sind nachvollziehbar. Sie gehören zur Debatte dazu. Unisono wünschen sich alle mehr Eigenständigkeit für die Schulen vor Ort in dieser schwierigen Zeit, dass zum Beispiel Schulleitungen flexibel mit Eltern und mit Schulkonferenzen entscheiden, damit mehr individuelle Lösungen möglich werden.
Es gibt Vergleiche mit anderen Bundesländern. Das muss man skizzieren. In Berlin haben Schulleitungen eigene finanzielle Mittel für Unterstützungspersonal in der Pandemie. Über einen Vier-Stufen-Plan können sie mitentscheiden, wann die vierte Stufe der Wechselunterricht - in Kraft tritt. Bremen verfügt über einen dreistufigen Reaktionsplan. Die sind richtig gut aufgestellt. Wann es zu Wechselunterricht kommt, wird laut Plan nach dem regionalen Infektionsgeschehen oder der lokalen Situation der Schule in Abstimmung mit allen festgelegt. Ich meine, man sollte auch bei uns im Land beherzter mit der Situation umgehen.
Die Arbeitskammer hat, wie es die Bildungsministerin im vorletzten Plenum gesagt hat, auf die vielen Kinder im Saarland hingewiesen, die von Armut bedroht sind. Fast jedes vierte Kind ist davon betroffen. Davon lebt fast die Hälfte in Wohnungen mit zu wenig Zimmern und zu wenig Platz. Man muss immer wieder sagen, wie die Zustände sind. Jedem siebten Kind fehlt zu Hause ein Ort zum Lernen. Schon bei der Schulschließung im Frühjahr habe man Schüler verloren, hat die Ministerin gesagt. Da hat sie leider recht.
Es darf aber kein Kind verloren gehen. Wir sagen das schon seit Monaten. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass gerade Kinder aus einkommensschwachen Familien zu Hause wenig Unterstützung haben. Sie haben keinen ruhigen Platz zum Lernen und vielfach auch nie schnelles Internet. Ich will damit sagen, es sind eben nicht allein die digitalen Endgeräte, die vielbeschworenen, die wir brauchen und auf die es ankommt. Aber um die geht es nicht alleine. Es hängt eben noch viel mehr von alledem ab.
Eines hat die Corona-Pandemie doch auch gezeigt, nämlich, wie gespalten unsere Gesellschaft ist, wie ungleich die Chancen und Lasten verteilt sind und wie wichtig gute Bildung für alle ist. Darum muss es gerade an den Schulen in den sozialen Brennpunkten - ich mag das Wort nicht, aber es heißt halt so die allerbesten Bedingungen geben, also kleine Klassen, gut ausgebildete Lehrkräfte und mindestens eine Vollzeitstelle für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an jeder Brennpunktschule. So fordern das die sozialen Praktiker wie zum Beispiel in Malstatt völlig zu recht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Es sind zu viele Kinder gefährdet, anstatt dass sie gefördert werden, gerade in dieser schwierigen Zeit. Das muss sich einfach dringend ändern. Das müssen uns unsere Kinder wert sein. Dabei wollen wir mit am Strang ziehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die coronabedingte Schließung von Kulturorten wird deren Bedeutung nicht gerecht. Hier geht mehr verloren als eine Art der Freizeitgestaltung. Wer Kultur mit Freizeit gleichsetzt, zerstört die Fundamente der offenen Gesellschaft.“ - Das hat Carsten Brosda, der Hamburger Kultursenator und Vorsitzende des Kulturforums der Sozialdemokratie in der ZEIT geschrieben. Er hat auch gesagt: „Dass ich mir in den kommenden Wochen weiter Socken in einem vollen Kaufhaus kaufen darf, mich aber nicht mit der Weltdeutung der Kunst in einem Museum auseinandersetzen kann, ist mindestens erklärungsbedürftig.“ Da hat er wohl vollkommen recht.
Das sieht auch Joachim Arnold so, der Chef des Merziger Zeltpalastes. Viele seiner Kolleginnen und Kollegen kritisieren, dass es keinen Rechtsanspruch auf Hilfe gibt. Die Hilfen können gezahlt werden sagt er -, müssen aber nicht. Deshalb plädiert er für Entschädigungen nach dem Vorbild des Kurzarbeitergeldes für all diejenigen, die ihren Beruf wegen der Schutzmaßnahmen nicht ausüben können, also egal, ob es Solokünstler oder freie Unternehmer im Kultursektor sind. Man muss immer darauf hinweisen, wie dramatisch die Lage ist. Bei allem, was Sie eben dargestellt haben, was immer zu unterstützen ist, muss eben immer wieder zur Sprache kommen, wie es den Kulturschaffenden derzeit wirklich geht.
Die Arbeitskammer hat heute Mittag ganz aktuell eine Analyse dazu veröffentlich und sagt: Das „kreative Prekariat“ braucht dringend Unterstützung! - Die Worte sind sehr deutlich, es sind strukturelle Initiativen nötig, um die Einkommens- und Beschäftigungslage der Kultur- und Kreativschaffenden zu verbessern, ganz dringend. Die Soloselbstständigen müssen stärker in den Schutz der Sozialversicherungssysteme einbezogen werden, damit sie gegen Arbeitslosigkeit geschützt werden. Meine Damen und Herren, der saarländische PopRat hat Anfang November erklärt, dass die Hilfen des Bundes nicht ausreichen für die notleidende Kulturbranche. - Das wissen wir auch alle schon längst. Ich zitiere weiter: Es ist abzusehen, dass schon nach Definition der Antragsberechtigung wieder einmal ein großer Teil der Veranstaltungswirtschaft leer ausgeht. Die Vielseitigkeit dieses Bereiches zeigt, dass es viele Unternehmen gibt, die 80 Prozent ihrer Umsätze nicht, wie für den Antrag gefordert, regelmäßig mit den geschlossenen Bereichen erzielen, sondern ihre Umsätze zum Beispiel durch das Ausrichten von Businessevents, Produktpräsentationen, Veranstaltungen, Tagungen und so weiter erwirtschaften. Das ist das Problem, all dieser Betriebe, die zu dem Riesenkomplex gehören, wie zum Beispiel die Caterer, die Messebauer, die Technikdienstleister, die Dekorateure, die aus der so dringend notwendigen November-Hilfe herausfallen. Sie stehen erneut vor dem
Nichts. Das ist doch Wahnsinn! Das ist nicht nachvollziehbar und muss dringend geändert werden. Es ist sehr schmerzhaft! - Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Sie haben jetzt reagiert. Die Landesregierung hat zusätzliche Hilfen, eine Sonderförderung für die Veranstaltungswirtschaft zugesagt. Das begrüßen wir ausdrücklich. Ich meine aber auch, dass der Druck der Kulturschaffenden wohl Wirkung gezeigt hat, was auch gut ist. Die Veranstaltungswirtschaft liegt am Boden, deshalb ist ein Rettungspaket unverzichtbar. Wir haben einen Corona-Hilfsfonds für Kunst und Kultur vorgeschlagen, um alle diese Initiativen dort bündeln zu können. Ein Kulturfonds, der mit 5 Millionen Euro ausgestattet wäre, um die Existenzen der Kulturschaffenden bei uns im Land zu sichern und unsere eindrucksvolle und vielfältige Kulturlandschaft bewahren zu können. All das steht nämlich auf der Kippe. Kunst und Kultur sind systemrelevant, wenn wir das so nennen wollen.
Ein für uns wichtiger Punkt ist zudem die Beteiligung saarländischer Künstlerinnen und Künstler im Rahmen von Kulturveranstaltungen in der Vertretung des Saarlandes beim Bund. Hier haben wir Mittel im Einzelplan 02 im Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei eingestellt, der kommt zwar noch, aber ich erwähne es jetzt. Auch wenn Sie diese Mittel heute ablehnen werden, so freuen wir uns doch sehr, das muss ich sagen, dass der Chef der Staatskanzlei auf meinen Impuls hin im Haushalts- und Finanzausschuss dieses Anliegen im Sinne der Kulturszene aufgegriffen hat. Wir haben im Bildungs- und Kulturausschuss gehört, dass er derzeit ein Konzept erarbeiten lässt. Da kann ich nur sagen, manchmal geht ja was. Danke!
Einig waren wir uns auch bei der Förderung der Stiftung für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit. Die Abänderungsanträge sind im Mittelansatz identisch. Man könnte auch unserem Antrag zustimmen, das haben wir im HF festgestellt. Dort wurde aber noch ein bisschen rumgeeiert. Nichtsdestotrotz, das Ansinnen ist gleich.
Meine Damen und Herren, der Investitionsbedarf an den beiden künstlerischen Hochschulen HBK und HFM lässt sich in der Größenordnung von etwa 35 Millionen Euro grob beziffern. So lautet die Antwort auf unsere Große Anfrage zum Thema Investitionen im Land. Nur um das an der Stelle herauszustellen: Die Gesamtkosten für die Sanierung des Hauptgebäudes der Hochschule für Musik sind in der Antwort mit rund 6 Millionen Euro angegeben. Mit diesem Betrag will die Koalition den Sanierungsstau beheben. Das ist auch dringend notwendig und eine langjährige Forderung, das darf man nicht ausblen
den, um den Hochschulstandort nicht weiter zu gefährden.
Meine Damen und Herren, der Chefdirigent der Dresdner Philharmonie Marek Janowski fürchtet auch harte Einschnitte in Sachen Kultur nach der Zeit des Lockdowns. Es sei sicher, dass sich alle Parteien nach dem Ende der Pandemie die Prioritätenfragen stellen werden. Es gehe um die Frage, was man sich im Kulturbetrieb noch leisten könne, wenn viele pleite sind. - Deshalb brauchen die Kulturschaffenden auch dann weitere Unterstützungen. Auch das darf man jetzt nicht aus den Augen verlieren. „Ein Land ohne Kultur ist kein zivilisiertes Land“, so hat es der ernstzunehmende Kabarettist, Schauspieler und Theaterintendant Dieter Hallervorden auf den Punkt gebracht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Lob für die Ausarbeitung des Konzepts zur Durchführung von Veranstaltungen mit Kulturschaffenden aus dem Saarland. In der Vertretung des Landes in Berlin habe ich es schon angesprochen und ausgesprochen. Es geht um den Bereich Ministerpräsident und Staatskanzlei im Einzelplan 02. In Kapitel 02 12 geht es um die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Technologie. Hier hat unsere Fraktion einige Erhöhungen bei Mittelansätzen sowie neue Titel ausgebracht. Ein höherer Zuschuss für das Studentenwerk des Saarlandes ist uns ganz wichtig. Für die beiden Haushaltsjahre ist eine Erhöhung des Ansatzes um je 500.000 Euro ausgewiesen. Ich erkläre gerne auch die Historie dazu und die damit verbundene Notwendigkeit.
Schon im Jahr 2013 wurde der Zuschuss für die Essenszubereitung für die Studierenden in zwei Schritten um insgesamt 1 Million gekürzt. Deshalb musste
in diesem Jahr der Sozialbeitrag für die Studierenden steigen beziehungsweise erhöht werden, und zwar um 20 Euro. Seitdem erhält das Studentenwerk einen weitgehend unveränderten - so würde ich es einmal sagen - jährlichen Betrag. Es gibt zwar leichte Aufwüchse, wie beispielsweise im vorliegenden Doppelhaushalt zu sehen ist, die aber im Wesentlichen der Personalkostensteigerung geschuldet sind.
Eine weitere Zuführung des Landes betrifft die Umwandlung in die neue Rechtsform, über die wir noch weiter debattieren werden. Eine spürbare Erhöhung der Mittel für eine weitere Bezuschussung der Essenszubereitung für die Studierenden fehlt nach wie vor. Ein Antrag des Vorstandes auf Zuschusserhöhung an die Staatskanzlei ist leider schon 2018 - vor dem letzten Doppelhaushalt - abgewiesen worden. Das macht unsere Initiative umso notwendiger, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn es geht rund um das Studentenwerk immer um mehr. Es geht um die Sicherung der Beratung und Betreuung von Studierenden, angefangen bei Fragen zu Wohnungen über Fragen zur Verpflegung bis hin zur Studienfinanzierung. Das Studentenwerk ist auf dem Uni-Campus unverzichtbar. Das darf man nicht aus dem Auge verlieren.
Genau aus diesen Gründen wollen wir uns unbedingt um den Bestand und die Sicherung der Mensa am Campus Homburg kümmern. Wir wissen, dass das kein leichtes Unterfangen wird. Es geht um ein beachtliches Bauvolumen, aber wir haben versucht, eine Art Anschubfinanzierung zur Sanierung des maroden Gebäudes 74 auf dem Homburger Campus auszuweisen. Auch wenn Sie das heute ablehnen, bin ich trotzdem nicht mutlos, denn wir hatten das Thema im Wissenschaftsausschuss, wo es erstaunlich konstruktiv mit den Koalitionsfraktionen diskutiert wurde. Weil es um Baufragen geht, wird nächste Woche der Unterausschuss Bau hinzugezogen, worauf ich sehr gespannt bin. Das lässt auf jeden Fall hoffen und ich hoffe weiter auf diese Zusammenarbeit im Sinne der Sache.
Es geht jedoch nicht - wie das offenbar schon Ende September kolportiert worden ist -, dass die Überlegung, wegen des maroden Zustandes des Mensagebäudes den Bereich in das Personalkasino am UKS zu verlegen oder zu überführen, umgesetzt wird. Das kommt aus unserer Sicht überhaupt nicht infrage, denn die Mensa am UKS ist mehr als eine sehr gute, preisgünstige und gut ausgelastete Essensausgabe. Sie ist ein Ort für die Studierenden auf dem Campus in Homburg, ein unverzichtbarer Treffpunkt zum Austausch, weil - das hat auch eine besondere Bedeutung - es leider so ist, dass unsere Stadt Homburg nicht wirklich eine Studentenstadt ist. Es mangelt hier an Möglichkeiten für studentisches Leben, für Zusammenkommen in diesem Bereich. Das haben uns viele vor der Kommunalwahl in
Diskussionsrunden gesagt und wir werden dranbleiben, das zu verbessern. Es ist dringend notwendig. Umso notwendiger ist der Verbleib der Mensa auf dem Campus als fester Anker für die Studierenden. Das muss man einfach wissen. Darüber hinaus muss das Studentenwerk mit seinem Angebot auf dem Campus präsent und sichtbar sein und darf nicht wegrationalisiert werden.
Das Gebäude 74 ist in Gänze eine wichtige Anlaufstelle für die Studierenden auf dem Campus, mit der AStA-Außenstelle, mit der Außenstelle des Studentenwerks in Homburg, mit Mensa und Cafeteria. Deswegen muss aus unserer Sicht eine Sanierung mit Landesmitteln erfolgen. Wir wissen, dass das neue Hörsaalgebäude wirklich ein Highlight und ein Gewinn für die Studierenden ist. Aber wir wünschen uns auch, dass es nicht gegen ein Sanierungsvorhaben ausgespielt wird, Stichwort Mensa am Campus. Sie schauen mich so nett an, Herr Ministerpräsident. Ich kann nur appellieren: Machen Sie etwas daraus, hören Sie auf uns! Es ist wirklich ein Riesenthema bei uns in der Stadt und auf dem Klinikum-Campus. - So viel dazu.
Der Betrieb an den Hochschulen im Saarland läuft ebenfalls unter Pandemiebedingungen und gestaltet sich schwierig. Vor allem die finanzielle Situation der Studierenden im Hochschulbetrieb ist schwierig geworden. Die Corona-Krise hat auch hier die soziale Ungleichheit verschärft und kann sogar dazu führen, dass Studierende aus einkommensschwächeren Haushalten ihr Studium nicht fortsetzen können. Nebenverdienstmöglichkeiten sind knallhart weggebrochen, zum Beispiel in der Gastronomie. Die finanzielle Basis - das Einkommen - ist sehr stark geschrumpft. Das ist also ein Riesenproblem für Studierende, die nicht aus bessergestellten Familien kommen.
Die BAföG-Reform ist schon ewig beschworen und muss endlich kommen. Sie ist notwendig. Das sagen die ASten genauso wie die Hochschulleitungen. Dazu gab es auch - vor dem Hintergrund dieser ganzen Misere - im Sommer schon sogenannte Nothilfefonds für Studierende von Bund und Land. Aber ich muss sagen, nach dem, was wir gehört haben, hat diese Nothilfe nicht wirklich funktioniert. 60 Prozent der Anträge auf Überbrückungshilfe vom Bund sind gescheitert beziehungsweise wurden abgelehnt, vielfach waren formale Gründe ausschlaggebend. Da die Pandemie aber weitergeht, muss aus unserer Sicht auch die Nothilfe weitergehen, und zwar unter besseren Bedingungen. Der Bund bietet jetzt neue Hilfen an. Wir sind gespannt, wie es funktioniert. Wir sehen an dieser Stelle aber auch das Land in der Pflicht, schnelle Unterstützung für die Studierenden zu leisten; daher unser entsprechender Haushaltsansatz. Nötig ist eine permanente Ausstattung der Nothilfefonds an den saarländischen Hochschulen auch über die Pandemie hinaus.
Ein ganz anderes hochaktuelles Thema ist der Punkt Ethik in der Informatik. Nicht alles, was mittels moderner IT möglich ist, ist auch ethisch vertretbar.
Zum Beispiel entscheidet ein Algorithmus darüber, welche Nachrichten uns in unserem Facebook-Feed angezeigt werden und in welcher Filterblase wir uns bewegen. Die Daten aus Fitnessarmbändern und Smartwatches können zu einem gesünderen Lebensstil verhelfen. Sie könnten aber auch zu einer Benachteiligung Kranker führen. Dieselbe Technik, die selbstfahrende Autos antreibt, kann auch in autonome Waffensysteme eingebaut werden. Diese Probleme können nicht allein technisch gelöst werden. Das ist nicht nur auf technischer Ebene zu diskutieren, weil diese Probleme auch ethische Fragestellungen berühren. An der Saar-Uni gibt es seit ein paar Jahren eine Vorzeigevorlesung mit dem Titel „Ethik für Nerds“ für Studierende der Informatik und verwandter Fächer, die von Philosophinnen und Philosophen, von Informatikerinnen und Informatikern gemeinsam gestaltet wird. Das ist eine hochspannende Sache. Wir sind der Meinung, dass wir dieses Projekt ausbauen können, zum Beispiel mit einer Professur für Computer- und Maschinenethik und weiteren Lernangeboten. Wir bilden die Informatikelite Deutschlands hier bei uns aus. Aus unserer Sicht wird es dann immer wichtiger, dass dieser Nachwuchs auch frühzeitig mit philosophischen und ethischen Fragestelllungen konfrontiert wird.
Und deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir entsprechende Mittelansätze ausgewiesen, um genau das angemessen zu fördern.
Ein weiteres, schwieriges Thema, welches auch in das Kapitel Wissenschaft und Forschung gehört, ist mit Sicherheit der Bereich der Tierversuchsforschung. Wir von der Fraktion DIE LINKE setzen im Haushalt mit der Förderung tierversuchsfreier Forschung klare Akzente dagegen. Der Verein „Ärzte gegen Tierversuche“ prämiert jedes Jahr den sinnlosesten und grausamsten Tierversuch in deutschen Laboren mit dem „Herz aus Stein“. Dieses Jahr hat den Negativpreis leider das Universitätsklinikum des Saarlandes erhalten. Dieser Preis ist wirklich nichts für schwache Nerven. Die Einzelheiten überlasse ich deshalb dem Kollegen Ralf Georgi, der morgen zum Thema Tierschutz in der Umweltdebatte sprechen wird. Wir als Fraktion DIE LINKE sind jedenfalls der festen Überzeugung, dass wir weniger derartige Tierversuche brauchen. Stattdessen brauchen wir alternative Forschungsmethoden. Daher haben wir für diese alternativen Forschungsmethoden Mittel angesetzt, die für die Jahre 2021 und 2022 jeweils mit 500.000 Euro im Haushalt beziffert sind. Wir bitten Sie, darüber nachzudenken und Ihre Unterstützung für mehr Tierschutz zu geben.
Der letzte Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der dickste Brocken: Die Verbesserung der Finanzausstattung der Universität und der Hochschule für Technik und Wirtschaft. Zwar haben die Vertretungen der Hochschulen bei den Beratungen des Wissenschaftsetats im Haushaltsausschuss dieses Mal vorsichtig optimistisch in die Zukunft geschaut - diese Diskussion war also nicht so strittig wie sonst, das haben wir schon bemerkt. Trotzdem sehen wir das anders und treten für eine spürbare Aufstockung der Mittel ein, weil es um die nächsten Jahre geht, in denen die Hochschulen besser aufgestellt werden müssen. In dem Topf geht es für uns auch darum, die tarifliche Situation wissenschaftlicher Hilfskräfte zu verbessern, denn sie haben bedingt durch diese Pandemie stark gelitten. Aufhorchen ließ uns unter anderem eine Diskussion im Senat der Universität rund um die Finanzplanung in den letzten Monaten ich glaube, im Sommer -, welche uns dazu bewogen hat, die Mittel so abzubilden. Aus Sicht des Senats reicht die dargestellte Planung nicht aus, um die Universität im Wettbewerb mit anderen Universitäten strukturell gut aufzustellen. Deshalb sollte die Landesregierung darüber nachdenken, die Universität in Forschung und Lehre deutlich zu stärken, um langfristig den Anschluss an andere Universitäten nicht zu verlieren.
Damit würde auch der Strukturwandel des Saarlandes erfolgreich unterstützt. So wurde argumentiert und wir meinen, dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen. Das ist aus unserer Sicht ein gutes, vorläufiges Schlusswort zum Wissenschaftsetat, in der Hoffnung, dass sich hier noch ganz viel tut. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich greife beim Einzelplan 04 - Finanzen und Europa drei Punkte heraus: Die Finanzverwaltung bietet sich aufgrund der Situation der Finanzämter aus aktuellem Anlass an. Die Grenzgängerproblematik ist zwar nicht im Haushalt abgebildet, wird aber aktuell wieder diskutiert. Zuletzt komme ich leider wie fast immer zur Frankreichstrategie.
Zu den saarländischen Finanzämtern. Die Finanzämter waren beim Sparkurs der vergangenen Jahre mit Einsparungen von insgesamt 137 Haushaltsstellen bis 2020 von allen Ressorts am stärksten betroffen. Die Deutsche Steuergewerkschaft hat sich zu Recht wieder zu Wort gemeldet und gesagt, dass dabei Personal in der Größenordnung eines mittelgroßen Finanzamtes eingespart worden ist. Das ist eine beachtliche Größenordnung. Dabei haben die Finanzämter jetzt zusätzliche Aufgaben zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Das wurde entsprechend im Haushaltsausschuss ausgeführt. Im Haushaltsplan gibt es einen respektablen Stellenaufwuchs, der nach der erfolgten Umsetzung aber wieder abgebaut wird.
Es geht aber nicht nur darum, sondern auch um andere Aufgabenbereiche, die im Zuge von Corona in einem anderen Licht zu sehen sind. Das sind zum Beispiel die Umsetzung von Corona-Maßnahmen, die Abwicklung von Soforthilfen, Aussetzen von Stundungen und Aufheben von Vorauszahlungen. So hat es uns die Gewerkschaft skizziert und dargestellt. Es ist dann klar, dass fast alle finanziellen Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft und Arbeitsplätze noch hinzukommen. Sie wirken auch steuerlich nach. All das bedeutet mehr Arbeit für die Finanzämter. Daher müssen aus Sicht der Steuergewerkschaft mehr Finanzanwärterstellen geschaffen werden. Sie fordern zu Recht den Stand von 2014 mit insgesamt 115 Anwärterstellen, um den Beruf mit Perspektiven und Attraktivität zu versehen. Dafür müssten 15 Anwärterstellen mehr ausgewiesen werden. Wir haben das gerne aufgegriffen, weil wir das für machbar und darstellbar halten - so also unser Antrag.
Dass Sie ihn abgelehnt haben, hat uns natürlich nicht überrascht. Wir erinnern uns noch an die schnellen Fortschritte beim Stellenabbau in der Finanzverwaltung. Da gab es eine gewisse Kommunikation, die etwas schwierig war, weil es eben um Stellenabbau ging. Logischerweise sehen die Betroffenen das seit Jahren komplett anders. Wie auch in
anderen Teilen der Landesverwaltung ist das keine Jubelveranstaltung, sondern es geht um Einsparungen und Kürzungen, die natürlich nicht zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen geführt haben und nicht führen werden. Die Gewerkschaften haben damals schon gesagt, dass sie am Limit sind. Die Kürzungspolitik beeinträchtigt den Arbeitsalltag - so auch hier in der Finanzverwaltung. Die Belastungen gehen weiter und die Beschäftigten haben schon zahlreiche Opfer gebracht, deswegen muss man in einer Haushaltsdebatte für die Kolleginnen und Kollegen eine Lanze brechen.
Ich möchte nun den Blick auf die Grenzgängerproblematik lenken. Es gab vor einigen Tagen eine entsprechende Berichterstattung. Es muss eine Lösung gefunden werden. Es gibt Ärger um das Kurzarbeitergeld, bei dem vor allen Dingen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Moment den Nachteil haben. Wegen der Pandemie - das muss man vorausschicken - sind jetzt viel mehr Menschen als früher davon betroffen, auch unsere Freunde in Frankreich. Wir alle kennen Arsène Schmitt, den Vorsitzenden der Grenzgängervereinigung im Département Moselle, der schon häufig zu Gast im Landtag war. Er ist in die Ausschüsse gekommen und hat uns immer wieder die Probleme aufgezeigt. Wir haben uns damals schon über Doppelbesteuerungsabkommen unterhalten. Er war also schon oft hier und wird nach wie vor viel zu tun haben.
Bei der Besteuerung gibt es zurzeit gegenseitige Schuldzuweisungen von Deutschland und Frankreich. Das ist natürlich nicht gut für das Klima insgesamt unter dem Druck der Pandemie. In Deutschland gibt es andere Berechnungsgrundlagen für das Kurzarbeitergeld. Da liegt das pauschalierte Nettoentgelt zugrunde - so habe ich das verstanden - und beinhaltet den Abzug einer fiktiven Lohnsteuer und Sozialabgaben. In Frankreich ist das anders. Vereinfacht ausgedrückt wird es dort als Gehalt angesehen und entsprechend besteuert. Zur fiktiven Steuer der deutschen Berechnung kommt dann noch die französische Steuer obendrauf. Klingt sperrig, ist es wohl auch. Es schafft viele Probleme und Frust. Es bedeutet unterm Strich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor enorme monatliche Verluste von bis zu 400 Euro.
Nun gibt es Streit darüber, ob diese fiktive deutsche Steuer - wir nennen sie so - gerechtfertigt ist oder ob gegen das Doppelbesteuerungsabkommen verstoßen wird, das vorsieht, dass Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen nur in dem Staat besteuert werden können, in dem der Begünstigte ansässig ist. Eine lange Geschichte! Es gab immer wieder Bewegung in der Sache, und das zu Recht. Ganz unabhängig davon - das möchte ich an der Stelle betonen -, wie man diesen Streit im Detail beurteilt, hier muss eine faire Lösung her im Sinne eines freundschaftlichen Miteinanders in unserem Europa, insbe
sondere hier bei uns im Saarland und in unserer Grenzregion.
Es geht gar nicht, Kolleginnen und Kollegen, dass die Leidtragenden dieses Streits die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen sind, ausgerechnet diejenigen, die ohnehin schon in allen Facetten und Bereichen seit Beginn der Pandemie unter besonders starken Einkommensverlusten und Beeinträchtigungen leiden.
Jetzt sind wir schon bei unseren französischen Freunden, da blicken wir doch auf den Zwischenstand zur Frankreichstrategie. Diese ist bei der Vorstellung des Einzelplans 04 auch mit als Schwerpunkt dargestellt worden. Ich finde aber, den Schwerpunkt kann man bei der Mittelveranschlagung nicht wirklich erkennen. Man muss mit einem Augenzwinkern schon fast sagen: Was heißt das jetzt alles? In 23 Jahren ist es so weit, dann sollen alle Menschen im Saarland zweisprachig sein - wir sagen heute mehrsprachig - und neben Deutsch fließend Französisch sprechen und schreiben können. Nun könnte man sagen, es ist auf jeden Fall noch Zeit. 23 Jahre, bis dahin geht noch so viel Wasser die Saar runter, was soll‘s. Es ist aber so, dass wir 2014, als die sogenannte Frankreichstrategie vorgestellt worden ist, auch schon gehört haben, dass es so viel Zeit ist, dass man jetzt beginnt, dass man sich viele Gedanken gemacht hat. Das ist alles lobenswert, das haben wir auch alles mitgetragen.
Wir fragen uns jetzt aber natürlich auch, was in den letzten sechs Jahren auf dem Weg zur Zwei- beziehungsweise Mehrsprachigkeit wirklich passiert ist. Ich kenne nicht wirklich viel. Ich weiß von den Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern in den Kitas. Dort ist etwas passiert, das ist auch in Ordnung, aber es fehlt schon an Geld. Der Mittelansatz ist nicht nennenswert angehoben worden, um die Umsetzung richtig vorantreiben zu können. Man fragt sich immer wieder: Wo ist das Extrabudget, das richtig große? Wo sind die zusätzlichen Stellen dafür? Wie gewinnen wir mehr Muttersprachlerinnen und Muttersprachler für Kita und Schule? Auch wenn einiges schon auf ganz gutem Weg ist, das Ganze ist schließlich kein Selbstläufer, es müssen neue Projekte angestoßen werden. Wir saßen in zahlreichen Podiumsdiskussionen. Bei jedem Haushalt diskutieren wir hier das Thema wieder, aber es geht nicht wirklich voran. Bis Französisch eine echte Verkehrssprache im Saarland wird, muss noch sehr viel passieren.
Die Bildungsministerin hat vor einem Jahr ein paar Fragezeichen gesetzt. Ich fand das richtig! Sie hat nämlich gesagt, dass das Ziel der Zweisprachigkeit gut sei, ob es realistisch sei, bezweifle sie sehr stark. Sie hat viel Schelte dafür gekriegt, aber eigentlich war es die Wahrheit. Sie hat ja recht, es feh
len Personal und Geld, es wird nicht wirklich ernst genommen, was auf dem Tisch liegt, was umgesetzt werden muss. Wie gesagt, das braucht alles eine echte, eine wirksame Kraftanstrengung nicht nur in Kitas und Schulen, sondern eben auch als Querschnittsaufgabe auf allen Gebieten. Genau da müssen wir hinkommen. Aus unserer Sicht sind absolut mehr Anstrengungen notwendig. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse mich ganz kurz. Der durch das Ministerium anvisierte Grundstücksverkauf betrifft ein Gebiet in der Stadt Homburg. Es handelt sich um das Industriegebiet rund um den Zunderbaum. Das ist keine unumstrittene Ansiedlung. Wir hatten die Diskussion im Stadtrat. Der Stadtrat wurde seitens des Landes gefragt, wie er das bewertet. Das Logistikunternehmen hat das ganze Vorhaben vorgestellt, aber es ist nicht ganz so unproblematisch, wie es der Kollege vom Ministerium seitens der Regierung geschildert hat.
Das Vorhaben ist umstritten. Die Diskussion im Stadtrat war im Hinblick auf die erwartete sich noch stärker zuspitzende Verkehrssituation vor Ort von Bedenken geprägt. Zu nennen ist hierbei die Umweltbelastung durch die Zunahme des LKW-Verkehrs, denn es geht um ein Logistikunternehmen. Auch die Sorge um die Qualität der Arbeitsplätze
war vorhanden. Es ist nicht zu erwarten, dass dort feste Stellen angeboten werden. Wir kennen das. Es sind Billigverträge, Minijobs, höchstens befristet und so weiter.
Die Ansiedlung ist also nach wie vor umstritten und wir müssen dort näher hinschauen. Es geht vor allem um die Frage der Verkehrsanbindung. Das hätte im Vorfeld geklärt werden müssen. Die Notzufahrt quer durch das Industriegebiet ist ein Dauerproblem. Es geht dabei um Verhandlungen mit der Gemeinde Kirkel, die nicht vorangehen. Es ist also noch einiges im Argen. Ich muss auch noch hinzufügen, dass der Stadtrat mehrheitlich bei einigen Gegenstimmen dem Grundstücksverkauf nur unter der Bedingung zugestimmt hat, dass die Verkehrssicherheit im Zuge der Ansiedlung gewährleistet wird und weitere Ansiedlungsinteressen auf dem Gewerbegebiet Zunderbaum dadurch nicht verhindert werden. Das waren alles strittige Fragen. Wir hatten das Thema dann im Haushaltsausschuss des Landtages auf dem Tisch. Der Vertreter des Ministeriums hat uns dort als Antwort auf meine Frage, warum die Verkehrssituation nicht im Vorfeld geklärt worden ist, erklärt - was auch aus dem Kurzbericht hervorgeht -, dass das in der Planungshoheit der Stadt Homburg liege. Die Stadt Homburg habe sich mit dem LfS ins Benehmen zu setzen. Die Stadt Homburg sieht das schon anders. So wurde in der Ratssitzung und auch in der Vergangenheit argumentiert, dass es um eine Anbindung an die Bundesstraße B 423 geht. Dort hat die Stadt kaum Zuständigkeiten. Es ist definitiv die Aufgabe des Bundes über den LfS, sich hierum zu kümmern. Es ist also weiterhin ungeklärt, wie die Verkehrsentlastung realisiert wird. Die Diskussion reicht von einem Tunnel unter der B 423 oder einer Brücke darüber bis hin zu einer neuen Ampelanlage. Ganz viele Fragen, die schon im Vorfeld hätten geklärt werden müssen, sind also noch ungeklärt.
Positiv ist, dass die Kosten für die Durchführung der ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erstattet werden. Das ist klar. Wer könnte etwas dagegen haben? Aber der Hauptbrennpunkt, die Verkehrssituation, ist nicht geklärt worden, und jetzt soll dem schon zugestimmt werden. Wir sehen das sehr kritisch und werden daher ablehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Studentenwerk im Saarland sichert wie andere Studierendenwerke seit Jahrzehnten die Beratung und Betreuung von Studierenden. Von Wohnen über Verpflegung bis hin zur Studienfinanzierung sind die Angebote sehr vielfältig und machen das Studentenwerk zu einem unverzichtbaren Pfeiler der Infrastruktur im Hochschulbereich und letztlich damit auch für den Studienerfolg. Unser Studentenwerk war bisher ein eingetragener Verein - das hat der Ministerpräsident ausgeführt - und soll nun wie alle anderen Studierendenwerke in die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Diese Rechtsform nimmt das Land mit in die Verantwortung für die Aufgaben der sozialen Infrastruktur an den Hochschulen. Das erscheint als sinnvolle Lösung.
Hier kommt es aber natürlich ganz klar auf die Ausgestaltung des neuen Designs an. Dazu liegt heute der Entwurf eines Artikelgesetzes vor. Das Studierendenwerksgesetz ist darin mit Artikel 2 die Grundlage. Hier sind die Einzelheiten geregelt und hier gilt es dann schon, genauer hinzuschauen. In der heutigen Ersten Lesung werden wir nur einen ersten Eindruck als Tour d‘Horizon diskutieren, die Detailfragen dann sicher wie immer in der Anhörung.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Blick auf Seite 1 muss aber erlaubt sein. Hier heißt es: „In der Vergangenheit zeigten überdies Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Vereinsorganen, die zu Lähmung und Handlungsblockaden führten, die Ineffizienz der Entscheidungsstrukturen des Vereins auf.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin seit Jahren Mitglied im Verwaltungsrat unseres Studentenwerks. Ich habe die Arbeit mit vielen anderen auch trotz mancher Widrigkeiten, Befindlichkeiten, finanzieller Engpässe als sehr engagiert, sehr gelungen und zielführend erlebt. Deshalb sollte man schon manche Wortwahl überdenken, finde ich, und deshalb sollte auch mit den Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen diese engagierte Arbeit nicht eingeschränkt werden, sodass Unabhängigkeit und Selbstständigkeit dieser für Studierende so wichtigen Einrichtung gewahrt bleiben.
Das Land ist letztlich die Aufsichtsbehörde mit sehr weitreichenden Kompetenzen, mit einer sehr starken Stellung, die es im Sinne des Studentenwerks zu nutzen gilt. Erlauben Sie mir vor diesem Hintergrund einige Anmerkungen und Fragen, die auch in einer Ersten Lesung möglich sind.
Punkt 1. Das Selbstverwaltungsrecht. Das Selbstverwaltungsrecht des Studentenwerks bleibt auch im Rahmen der Anstalt des öffentlichen Rechts beste
hen. Das ist natürlich richtig und wichtig. Die Ordnung des Studierendenwerks bedarf unserer Meinung nach dann aber auch nicht der Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wie im Entwurf ausgeführt. Unabhängig von den Kosten der Umwandlung in die neue Rechtsform sind ja auch entsprechende Mittelansätze im künftigen Doppelhaushalt angegeben. Das haben wir schon beraten und gesehen. Unabhängig davon ist aber zur angemessenen Aufgabenerfüllung auch die volle Verantwortung für die Finanzierung durch das Land notwendig. Das muss klar sein. Hierzu gehört auch die unbeschränkte Haftung als Gewährträger zum Beispiel für die Verbindlichkeiten des Studentenwerks.
Ein weiterer Blick auch noch auf die künftige Ausgestaltung von Verwaltungsrat und Vorstand des Studierendenwerks, also den Organen des Studierendenwerks, insbesondere zu Fragen der Mitbestimmung. Das sind immer ganz zentrale Fragen. Die paritätische Besetzung des Verwaltungsrats mit Studierenden ist und bleibt ein entscheidender Punkt. Das hat nämlich ganz viel mit Augenhöhe zu tun, die gewährleistet sein muss, damit die Zusammenarbeit auch klappt. Es geht ja immerhin um gleichberechtigte Mitwirkung der eigenen Zielgruppe. So hat das der Vorstand des Studentenwerks ausgeführt. Es geht um eine gleichberechtigte Mitwirkung, die wir im momentanen Entwurf so nicht wirklich umgesetzt sehen. Hier werden wir noch diskutieren müssen.
Das Land wäre nach der neuen Regelung mit vier Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Ressorts im Verwaltungsrat. Laut dem Deutschen Studentenwerk sieht fast kein Bundesland eine Beteiligung der Vertretung des Landes mit stimmberechtigten Mitgliedern im Verwaltungsrat vor. Dabei heißt Selbstverwaltung, wie der Name schon sagt, eigentlich auch eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung. Warum dann diese hohe Präsenz seitens des Landes? Diese Fragen wie einige andere stellen wir uns. Sie müssen beantwortet werden. Damit gehen wir in die kommende Beratung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines möchte ich in dieser Debatte auch nicht verschweigen, auch der Ministerpräsident hat es eben ausgeführt. Sehr erfreulich ist wirklich der Blick auf Personal- und Tarifrecht. Im neuen Entwurf ist ausgeführt, dass die Beschäftigung der Kolleginnen und Kollegen des Studentenwerks künftig nach den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes geregelt wird. Das ist gut so. Das nimmt ganz viele Sorgen. Wie gesagt, das ist ein ganz entscheidender Punkt.
Nicht vergessen darf man bei der Diskussion rund um das Funktionieren des Studentenwerks, dass die Studierenden - immer wieder die Studierenden - mit ihren Sozialbeiträgen eine Hauptlast tragen. Eine dauerhafte, feste finanzielle Planungssicherheit muss für das Studierendenwerk auf jeden Fall auch in neuer Form unbedingt weiter gewährleistet sein.
Nur so lassen sich diese Leistungen auch quasi mit der sozialen Komponente in sozialverträglicher Form weiter anbieten. Das ist unerlässlich, wenn man als Studierendenwerk seine Aufgaben, seine Funktionen wahrnimmt.
Insgesamt sieht unsere Fraktion noch viele Fragen offen. Deshalb warten wir die Anhörung ab. Wir sind gespannt, aber es wird aus unserer Sicht einige Änderungen geben müssen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Die Linksfraktion unterstützt natürlich den vorliegenden Gesetzentwurf, weil es komplett unstreitig ist. Es geht ja wie ausgeführt darum, dass der htw mit der neuen Personalkategorie einer Nachwuchsprofessur ein Instrument zur Personalgewinnung an die Hand gegeben wird, das auf die spezifischen Qualifizierungserfordernisse für eine Fachhochschulprofessur zugeschnitten ist. Der zweite wichtige Punkt: Mit einer gesetzlichen Grundlage soll den Anforderungen des Datenschutzes im Online-Prüfungswesen an saarländischen Hochschulen Rechnung getragen werden. Wie gesagt, das ist in diesen Zeiten auch sinnvoll, gerade Letzteres, nämlich Prüfungsmodelle in elektronischer Form anzubieten und bei der gesetzlichen Grundlage dafür auch die Anforderungen des Datenschutzes zu regeln. So kann nämlich verhindert werden, dass Studierende lange Wartezeiten haben, wenn Präsenzprüfungen nicht nötig sind. Das ist gerade für Studierende mit schmalem Geldbeutel ein ganz wichtiger Aspekt.
Die Einrichtung von Nachwuchsprofessuren halten wir für sinnvoll. Wir kennen das auch von anderen
Hochschulen, zum Beispiel von der Fachhochschule Münster. Dort wird gesagt, dass das sehr gut funktioniert, dass Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler halb an der Hochschule in Lehre und Forschung tätig sind und halb in einem Unternehmen arbeiten und dort Praxiserfahrung sammeln. Wer sollte an dieser Stelle etwas dagegen haben oder sagen oder argumentieren können? Die Hochschule selbst unterstützt dort bei der Suche nach einer Stelle in der Wirtschaft. Das sind sehr gute Perspektiven. Wichtig ist hier natürlich, dass in der Praxis Arbeitsbedingungen und Bezahlungen auch stimmen und kein billiger Ersatz für vorhandene Lehrkräfte geschaffen wird. Das ist immer eine latente Sorge, die man ernst nehmen muss. Das muss auch in der Praxis entsprechend geregelt werden. Die Grundidee ist aber komplett gut. Die htw will ja die Möglichkeit der Nachwuchsprofessur. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung nach umfangreicher Anhörung das Gesetz zur Zustimmung zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag. Es geht hierbei um eine sehr moderate Anpassung des Rundfunkbeitrages erstmals seit elf Jahren. Erstmals ist damit eine zum 01. Januar 2021 wirksam werdende Erhöhung des ARD-internen Finanzausgleichs verbunden. Dieser wird geändert zugunsten der zwei kleinsten Sender, dem Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen. Man ist sich offenbar und zum Glück zwischen den Bundesländern einig, dass die kleineren Anstalten finanziell besser ausgestattet werden müssen. Der SR ist und bleibt damit unabhängig - und das ist auch gut so, meine Damen und Herren!
Das gab es bisher in dieser Form nicht, das heißt im Klartext: Ohne die Erhöhung der Rundfunkbeiträge keine Verbesserung der Finanzsituation beim SR. Dabei ist es für uns als LINKE unstreitig, dass ein guter, unabhängiger und nach allen Richtungen kritischer öffentlich-rechtlicher Rundfunk auch entsprechend finanziell ausgestattet sein muss. Als Fazit der Stellungnahmen zur Anhörung lässt sich Folgendes zusammenfassen: Es gibt die ganz klare dringende Empfehlung aller Expertinnen und Experten von ZDF, SR, Deutschlandradio, von der Landesmedienanstalt, der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, der KEF, vom Saarländischen Journalistenverband, von Rechts- und Medienexperten sowie der Gewerkschaft Verdi, dieser leichten Beitragserhöhung zuzustimmen, damit der gesetzliche Programmauftrag überhaupt erfüllt werden kann. Darum geht es nämlich.
Wie wichtig die öffentlich-rechtlichen Sender sind, hat man im Frühjahr in der Corona-Zeit erlebt. Das haben wir in der Ersten Lesung schon angesprochen. Das ZDF berichtet von einer überdurchschnittlichen Nutzung gerade bei jungen Menschen. Wir erleben derzeit, im sogenannten Lockdown light, dass wir mehr denn je auf eine hochaktuelle, fundierte Berichterstattung auch des SR angewiesen sind, und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit. SR online wird durchgängig aufgerufen. Ich kann sagen, all das kommt nicht von ungefähr. Es kommt daher,
dass viele Journalistinnen und Journalisten hintendran stehen. Dieses Engagement hat zu Recht seinen Preis. Qualität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist eben nicht zum Nulltarif zu haben.
Genauso verhält es sich mit der Landesmedienanstalt, die mit dem 1. Medienstaatsvertrag umfangreiche Aufgaben zugewiesen bekam. Wenn die Landesmedienanstalt - einfach nur zum Vergleich - nicht ausreichend finanziert wird, wie will man dann Internetgiganten wie Facebook, Google und Co. auch nur ansatzweise kontrollieren? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne eine Beitragserhöhung dieser Art sind auch Arbeitsplätze gefährdet. Auch das wurde deutlich in den Stellungnahmen. Die Beitragseinbußen in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie sind da noch gar nicht berücksichtigt. Auch das wurde wie gesagt sehr deutlich. Ich sage an dieser Stelle wie bereits in der letzten Mediendebatte: Nach wie vor fehlt eine umfassende Regelung für die Ausnahmen vom Rundfunkbeitrag. Das muss man bei alldem im Auge behalten. Betroffen sind nämlich oft Menschen mit geringem Einkommen. Das ist nur schwer hinnehmbar und muss sich deshalb auch ändern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, die Tragweite des Ganzen ist bewusst geworden. Es geht auch um die Zukunft unseres SR. Es braucht daher ein einstimmiges Votum aller Bundesländer für diesen Medienänderungsstaatsvertrag. Aufgrund der Dringlichkeit, nämlich der Entscheidung noch in diesem Jahr, bittet der Saarländischen Journalistenverband zu Recht darum, die politischen Kontakte „aus dem Saarland dorthin zu nutzen, wo die Zustimmung eines Landesparlamentes bis Ende des Jahres infrage steht“. Also schauen wir nach Sachsen-Anhalt. Die Zeit titulierte kürzlich: „Eine ostdeutsche CDU-Landtagsfraktion ist fest entschlossen, im Alleingang die Erhöhung der Rundfunkgebühr zu stoppen“. - Das klingt richtig kernig, dahinter steht aber letztlich auch eine Neiddebatte um Intendantengehälter als Begründung für die Ablehnung dieser sehr moderaten Gebührenerhöhung. All das macht aber überhaupt keinen Sinn. Es wird dort offenbar auch ziemlich despektierlich über die Größe unseres Landes gesprochen und darüber, dass wir eine eigene Rundfunkanstalt und einen eigenen Intendanten haben. Dabei ist doch völlig klar, liebe Kolleginnen und Kollegen: Rundfunk ist Ländersache. Daran gibt es nichts zu rütteln. Das fällt in die medienpolitische Hoheit eines jeden Bundeslandes, gleichgültig, wie groß oder klein dieses Land ist.
Hier müssten Sie von der CDU appellieren - mehr können Sie wahrscheinlich gar nicht tun -, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen dort ihre ablehnende Haltung dringend überdenken sollten. Ich bin froh, dass
nunmehr die LINKE am 15. Dezember zustimmen wird; dazu gab es heute eine entsprechende Meldung. Auch das ist ja dort nicht immer ganz so einfach. Daran soll es jetzt aber nicht hängen.
Es hängt nun einmal viel davon ab, ob die Abstimmung so ausgehen wird, wie das derzeit zu befürchten ist. Sollte das Land Sachsen-Anhalt im Dezember den 1. Medienänderungsstaatsvertrag ablehnen, wäre es auch mit dem internen ARD-Finanzausgleich vorbei. Der SR und Radio Bremen müssten damit herbe Finanzeinbußen hinnehmen. Zumindest bei uns kann das doch niemand wollen!
Der Justiziar des Saarländischen Rundfunks, Herr Bernd Radeck, sagt diesbezüglich in seiner Stellungnahme zum Verfahren, die Effekte aus Beitragserhöhung und Neuregelung des Finanzausgleichs beliefen sich auf 10 Millionen Euro, um die sich im Falle einer Ablehnung das Ergebnis 2021 verschlechtern würde. 10 Millionen Euro weniger, wenn die Beitragserhöhung nicht stattfindet! Man muss sich klarmachen, was das bedeutet. Das muss man wohl niemandem letztlich erklären, ich hoffe, zumindest niemandem in diesem Hause. Hoffen wir insgesamt das Beste für diese Abstimmung! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schulpflicht ist in der Tat ein Dauerthema der AfD-Fraktion für unsere Plenarsitzungen, eines von vielen. Aber das heute, lieber Herr Dörr - das war ironisch gemeint -, in diesem Kontext auf die Tagesordnung zu setzen, das ist wirklich das falscheste Signal, das muss ich wirklich sagen!
Ich unterstütze auch hier den Kollegen Jürgen Renner und hoffe, dass er sich wieder beruhigt. Es ist es nicht wert an dieser Stelle. Unser Engagement muss wirklich woanders hingehen. Wir hatten gestern eine sehr engagierte Diskussion mit der GEW und das macht dann auch Spaß, das führt zu Lösungen und das ist eine niveauvolle Diskussion. Ich kann nur sagen, auch den Herren der AfD, was wir erlebt haben. Den Kindern ist das alles egal. Die haben gesagt,
Hauptsache, Kita und Schule auf, um jeden Preis! Und darum geht es und da bekommt man wirklich Gänsehaut, das muss ich Ihnen sagen, wenn Sie das erlebt haben, mit welcher Begeisterung die sich wieder getroffen haben. So sehen die das, sie haben ganz harte Zeiten hinter sich und sind noch mittendrin, das wird so schnell auch nicht besser.
Dafür braucht es Lösungen und dafür ist ein ganz wichtiger Baustein in unserem Land die allgemeine Schulpflicht. Sie steht so in unserem Schulordnungsgesetz, dazu gab es auch schon viele Anträge von Ihnen, die auch zu Recht hier im Hause abgelehnt worden sind. Das macht überhaupt keinen Sinn, es ist gut so, dass die Schulpflicht dort verankert ist, sie ist eine echte Errungenschaft. Man muss es anscheinend immer wieder sagen: Sie ist ein hohes Gut und das beste Mittel, das Recht auf Bildung durchzusetzen. Darum ist es auch gerade in der schwierigen Pandemiezeit so wichtig, dass es dieses Recht auf Bildung mit der Schulpflicht gibt.
Das zeige ich Ihnen auch gerne an einigen anderen traurigen Zahlen auf, um Ihnen einmal vor Augen zu führen, was es eigentlich bedeutet, dass Bildung leider immer noch ein unerreichbares Recht für Millionen Kinder weltweit ist. 17 Prozent der Heranwachsenden weltweit haben keinen Zugang zu Bildung, schätzt die UNESCO. Das wären 258 Millionen Kinder. Neun von zehn der Betroffenen leben in Afrika und Asien. Corona hat es noch schlimmer gemacht. Im April waren 1,5 Milliarden junge Menschen in 194 Ländern von Schulschließungen betroffen, so die UNESCO. Und diese Schulschließungen haben vor allem die getroffen, die am wenigsten privilegiert sind. Sie wurden weltweit in schwierigen Ländern mit schwierigen Bedingungen von bezahlbarem Essen, von einer sicheren Umgebung und sozialer Unterstützung ausgegrenzt. Das ist, was es bedeutet!
Online-Lernen, das haben wir erlebt, konnte und kann die Bildung in der Schule nicht ersetzen. Benachteiligte Schüler haben auch eine geringere Chance, von diesen Möglichkeiten zu profitieren. Das ist eben so und auch das bestätigt die UNESCO. Deren Direktor sagt, ihnen fehlen die richtigen Geräte, der Internetanschluss ist nicht verfügbar oder zu teuer und es fehlt ihnen schlicht die richtige Umgebung zum Arbeiten zu Hause.
Das kennen wir alles, das gilt nicht nur weltweit, das gilt auch hier bei uns im Land. Und in dieser Situation wollen Sie als AfD die allgemeine Schulpflicht schleifen, das ist es nämlich, was Sie immer wieder versuchen. Das kann kein Mensch mehr verstehen, denn um das Recht auf Bildung beneiden uns Kinder in der ganzen Welt!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es stimmt, dass die Vorbereitungen der Regierung für den Umgang mit Corona in der kalten Jahreszeit nicht befriedigend
waren. Es hätten schon viel früher Luftfiltergeräte in den Klassensälen ankommen müssen, wir haben das diskutiert, wir wissen das alles, wir wollen aber nicht dauernd Vorwürfe erheben, denn wir wissen auch, wie schwierig es ist, in dieser Zeit Entscheidungen zu treffen. Wir wissen auch, dass schon viel früher Klassenräume hätten vergrößert und Lerngruppen verkleinert werden müssen, um den Mindestabstand im Unterricht zu gewährleisten. All das stimmt.
Wir haben das bei uns im Kreistag zum Thema gemacht. Da hätte ich mir auch vielleicht einmal die eine oder andere Initiative der AfD gewünscht, in einem Kreistag zum Beispiel, wo es um die Schulträger ging. Der Kreis ist der Träger der weiterführenden Schulen. Das ist ein wichtiges Thema. Bei uns hat sich der Kreistag auf unsere Initiative hin damit befasst und der Landrat hat super Auskunft gegeben. Er hat seine Befindlichkeiten geschildert und hat erzählt, wie man darüber brütet, wie man das hinbekommt, dass man vielleicht Hallen anmietet oder Luftfilteranlagen möglichst schnell besorgen kann. Alles das sind Dinge, die ein Engagement voraussetzen, aber auch ein parlamentarisches Engagement, dass man eben bereit ist, auch konstruktive Initiativen einzubringen, und davon sind Sie wirklich meilenweit entfernt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt keinen Grund, die allgemeine Schulpflicht in irgendeiner Art auszusetzen. Das schadet in erster Linie den ohnehin Benachteiligten, denjenigen, die zu Hause keine akademisch ausgebildete Hilfe erwarten können und die sich keine teure Nachhilfe oder kostenpflichtige Online-Lernangebote leisten können. Die Schulschließungen im Frühjahr waren für die Kinder und Jugendlichen wirklich verheerend und die Rückstände, die diese Schließungen verursacht haben, sind noch lange nicht aufgeholt. Deshalb wäre es verantwortungslos, ausgerechnet in dieser schwierigen Zeit jetzt noch das Fernbleiben vom Unterricht und damit weiteren Unterrichtsausfall zu befördern.
Nun noch einen Blick auf den gestern Abend eingegangenen Antrag der Koalition. In der Tat, Sie waren wirklich sehr zeitnah am Plenum mit Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie geloben dahingehend einmal Besserung, das war wirklich knapp, um Viertel vor Sieben kam er an, das muss wirklich nicht sein. Sie haben genug Personal, um Ihre Anträge früher auf die Reihe bekommen zu können, finde ich, aber gut.
Wir teilen das Ziel, den regulären Schulbetrieb auch in der Pandemiezeit so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Wir teilen dieses Ziel, das Sie in Ihrem Antrag formuliert haben. Hören Sie zu! Die Schulschließungen im Frühjahr haben gerade die benach
teiligten Schüler und Schülerinnen betroffen, das hatte ich eben ausgeführt. Deswegen muss es unbedingt vermieden werden, dass es wieder so weit kommt. Dazu gehört ein Vorgehen, das nicht weiter zur Verunsicherung der Betroffenen führt. Hier muss einfach auch einmal Kritik erlaubt sein, auch das gehört zur Wahrheit und zur Debatte dazu. Wir haben ja eine ganz besondere Fürsorgepflicht, auch das haben wir gestern erörtert. Die Maskenpflicht im Unterricht war ein langes Hin und Her, das unnötig war. Zuerst ein kategorisches Nein, dann doch ab Klassenstufe 10, dann doch ab Klassenstufe 5. Bei allem Verständnis, eine vorausschauende Politik mit einem stimmigen Kurs war das nicht wirklich.
Das müssen Sie sich auch einmal sagen lassen. Ich sage das wirklich ohne Schärfe, Herr Kollege. Sie wissen, ich mag Sie und ich schätze Sie, aber Sie müssen diese Diskussion auch zulassen! Das gehört auch zur Ehrlichkeit in der Schuldebatte dazu!
Dann die Quarantäneregelungen. Das geht nicht mit dem Bildungsministerium heim, das wissen wir auch. Hier sind die Gesundheitsämter, die Landkreise zuständig. Aber das Auf und Ab der Empfehlungen ist für die Lehrerinnen und Lehrer sehr schwer. Der SLLV hat heute gesagt hat, sie empfinden sich als Spielball der Entscheidungsträger. Auch hier muss man schauen, wie man das verbessern kann.
Letztes Stichwort: Die FFP2-Masken-Diskussion. Das ist kein Luxus, sondern - wir haben auch das gestern diskutiert - es ist möglich. Ich sehe das Land hier in der Pflicht, diese Masken flächendeckend zum Schutz der Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen. Auch das haben wir gesagt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, das weiß ich zu schätzen! Ich habe noch einen letzten Gedanken, da schließe ich mich wiederum Jürgen Renner an: Es sind so viele Kinder gefährdet, sie brauchen den Schutz im Lebensraum Schule. Da macht es überhaupt keinen Sinn, in diesen Zeiten hier im Hause eine solche Diskussion zu führen, wie das die AfDFraktion möchte. Das macht keinen Sinn, das geht gegen das Wohl der Kinder!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dörr, die Diskussion um eine Aufhebung von Schulbezirken ist kein kleiner Punkt. Sie zieht weite Konsequenzen nach sich. Diese Diskussion sollte ernsthaft geführt werden. Das tut man eben nicht, wenn man nach einem Jahr mal wieder denselben Gesetzentwurf vorlegt. Aber das ist ja nichts Neues; das alles kennen wir. Ihre Argumentation ist leider wie gewohnt schlicht. Es ist die übliche Wiederholung wie so oft. Sie sagten damals wie heute, das Hauptargument für Schulbezirke sei eine veraltete Obrigkeitsstaatsdenke. So haben Sie es im letzten Jahr gesagt. Jetzt haben Sie von Überreglementierung gesprochen.
Tatsache ist aber, dass das Hauptargument für Schulbezirke kurze Wege für kurze Beine heißt, also der Erhalt der wohnortnahen Schule. Genauso heißt ein weiteres Argument: Planung und optimale Schulversorgung für die Kommunen als Schulträger. Das hat die Kollegin Johann gerade gut ausgeführt. Herr Dörr, Sie kennen doch sicher den alten pädagogischen Grundsatz - auch das habe ich im letzten Jahr gesagt -, dass alle Schulanfänger in die nächstgelegene Schule gehen sollen. Sie sollen vor langen Fahrzeiten geschützt werden. Die Bildung von Elitegrundschulen soll vermieden werden.
So ist das. Ihr Gesetzentwurf bewirkt das Gegenteil. In Ihrer Begründung zum Entwurf sprechen Sie von mehr Freiheit und Wettbewerb im Schulwesen. Auch das wurde eben schon gesagt. Ich habe im letzten Jahr gesagt, diese kernige Forderung hat vor allem die FDP in NRW vor Jahren in ihrer ersten Koalition mit der CDU wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Der propagierte sportliche Wettbewerb der Schulen ist damals wie heute allerdings ziemlich schnell zu einem Verdrängungswettbewerb geworden, denn es geht bei alledem um Schulorte und um Schulentwicklung.
Es ist auch nach dem derzeitigen Schulordnungsgesetz möglich, Schulgrenzen zu ändern. Auch das haben Sie eben gehört. Jetzt schon kann aus wichti
gem Grund der Besuch einer anderen als der zuständigen Schule gestattet werden. Würden aber die Schulbezirke abgeschafft, dann hat das mehrere Facetten, was daraufhin passiert. Aber eines ist klar und unbestritten: Es würde vor allem Eltern nutzen, die finanziell bessergestellt sind. Auch das hat sich in der Praxis schon gezeigt.
Es geht um die Grundschule. Es geht überhaupt nicht um die Gymnasien; das ist eine ganz andere Geschichte, sie sind eben nicht Pflichtschule. Das ist etwas ganz Anderes. Der Vergleich hinkt. Es geht hier um Grundschulen, Förderschulen und so weiter. Wenn also bei der Wahl der Elternwille gilt, dann werden die Kinder wieder gerne in weiter entfernte Schulen gefahren, wo die Schule aus Elternsicht vielleicht mehr zu bieten hat und wo ihre Kinder vielleicht nicht zusammen mit zu vielen anderen Kindern aus sogenannten bildungsfernen Schichten oder Migrantenfamilien in die Klasse gehen müssen, wenn sie sich das alles leisten können. Viele bildungsbewusste Eltern denken so. Das ist leider so. Das ist zwar menschlich verständlich, Eltern suchen eben die besten Bedingungen für ihr Kind, aber was heißt das unter dem Strich? - Das heißt, die Schere zwischen Schulen für gut aufgestellte Familien und solchen in schwierigen Umgebungen ginge immer weiter auseinander. Das kann man nicht wollen, wenn man verantwortlich Schulpolitik macht.
Düsseldorf ist eine bekannte Stadt in NRW ohne Schulbezirke. Dort lässt sich schon länger ein NordSüd-Gefälle feststellen. Bei Ausschreibungen oder wenn es um Lehrerstellen geht, sei es leichter, Lehrerinnen und Lehrer in den schickeren Norden zu schicken, wenn sie sich bewerben, als sie zu finden für den schwierigeren südlichen Stadtteil, der stärker belastet ist. So sagt das die GEW zu Recht; sie hat die Erfahrung damit.
Diese Art einer fast schon Kundenorientierung der Schulen - also auch Freiheit und Wettbewerb, den Sie ausdrücklich in Ihrer Begründung hervorgehoben haben - bewirkt doch letztendlich, dass Schülerinnen und Schüler sortiert werden, und zwar nicht nach Leistung, sondern nach sozialer Herkunft. All das hat mit Chancengleichheit rein gar nichts zu tun.
Mit der Aufgabe der Schulbezirke wird doch gerade die Ungleichheit zementiert, also das Gegenteil von dem, wovon Sie vorhin gesprochen haben. Genau hier muss aber angesetzt werden. Hier braucht es bessere Lösungen für bessere Bedingungen an den Schulen für mehr Akzeptanz der Schule vor Ort. Von alle dem steht in Ihrer Kurzvorlage auch in diesem Jahr kein Wort in der Begründung. Es war dazu in Ihrer Rede wenig zu hören.
Die Schulpraxis in NRW hat eines gezeigt. Ohne Schulbezirke können Schulen auf der Strecke bleiben, und zwar überwiegend wieder die mit einer be
nachteiligten Anwohnerstruktur, obwohl an diesen Schulen gute Arbeit geleistet wird. All das kann politisch nicht gewollt sein, zumindest nicht von uns.
Die Bertelsmann-Stiftung steht uns nicht unbedingt nahe. Sie hat all das in einer Studie 2015/2016 untersucht. Sie zerlegt an dieser Stelle die Schulrealität in NRW. Auch das habe ich im letzten Jahr gesagt; das besteht weiterhin. Fazit aus alldem: Die freie Grundschulwahl der Eltern verschärft die bereits vorhandene soziale Trennung der Schülerinnen und Schüler weiter.
Im neuesten Bericht der Arbeitskammer an die Regierung - das haben wir gestern im Fach gehabt sind Schule und Bildung wieder zu Recht ein Schwerpunkt. Darin heißt es unter anderem, Kinder aus Migrantenfamilien besuchen überwiegend Schulen mit einem deutlich überproportionalen Migrantenanteil und sozial benachteiligten Schülern. Die Folge ist eine enorme Überlastung der Schule und der Lehrer. Sicher gibt es auch Leistungsdefizite - so die Arbeitskammer. So liegt zum Beispiel der Anteil von Migrantenkindern an einer Grundschule in Völklingen bei circa 90 Prozent, bei den beiden Gemeinschaftsschulen im Durchschnitt bei etwa zwei Dritteln. Die vorhandene Standortproblematik wird zusätzlich durch Eltern gefördert, die ihre Kinder an anderen, vermeintlich besseren Schulen anmelden. In einer solchen Situation zum Beispiel die Wahl der Grundschule völlig freizugeben, heißt, die Situation an den Schulen an einigen Ecken im Land noch zu verschlimmern. Das kann man nicht wollen.
Diese Schulen können keinen Stempel als schlechte Schulen gebrauchen. Sie benötigen, dass sie strukturell verändert und personell aufgewertet werden. So sagt es die Arbeitskammer zu Recht.
Es kann natürlich kein Zustand sein - auch das ist völlig klar und das muss man ansprechen -, wenn in einer Schulklasse eine Mehrheit nicht oder nicht ausreichend Deutsch spricht oder der Anteil von Kindern mit besonderem Förderbedarf sehr hoch ist, ohne dass es dafür wirklich ausreichend zusätzliches Personal gibt. Diese Schulen müssen entlastet werden; darum geht es wirklich. Herr Kollege Dörr, eine Antwort könnte sein, den Spielraum bei der Änderung und Nachjustierung von Schulgrenzen, den das Gesetz hergibt, zu nutzen.
Eine zweite Antwort ist der gute Weg, der vor zwei Jahren in Saarbrücken gegangen worden ist, nämlich, dass es eine weitere Grundschule und Gemeinschaftsschule im Stadtteil Burbach gibt. Das ist auf den Weg gebracht worden, weil die Schülerzahlen im Saarbrücker Westen so stark steigen und die Situation immer schwieriger wird und sich vor Ort an den Schulen zuspitzt. Deshalb muss man Wege finden, wie man sie entlasten kann.
Aber die Antwort darauf kann nicht sein, dass diese Schulen abgeschrieben sind, wenn der Wettbewerb eröffnet wäre. Wenn nämlich Grundschulen um Schüler werben müssen, um ihren Standort zu halten - das muss man sich vorstellen -, dann ist doch klar, was das heißt. Hier stehen die Verlierer schon heute fest, nämlich Dorfschulen und Schulen in benachteiligten Stadtteilen und Gebieten. Damit höhlt man das Prinzip der wohnortnahen Schule aus. Das alles haben wir schon einmal erlebt, aber das wollen wir nicht noch einmal erleben.
Die Antwort muss deshalb lauten: Lasst uns diese Schulen besser machen - ich wiederhole es - mit kleineren Klassen, mit mehr Lehrerinnen und Lehrern, mit mehr Schulsozialarbeit. Hier sind Ansätze, die wirklich gut sind, auf den Weg gebracht worden, nämlich mit mehr Unterstützungspersonal. Das sind die Herausforderungen, für deren Meisterung es zu kämpfen gilt. Es gibt ja eine Förderung für Schulen in schwierigem Umfeld. Das ist der richtige Ansatz. Wir haben schon in den Haushalt hineingeschaut. Speziell für die Grundschulen bleibt die Summe insgesamt gleich. Wir hätten hier gerne mehr. Darüber müssen wir diskutieren, auch vor dem Hintergrund der Situation an den Schulen, wie sie sich in Pandemiezeiten gestaltet. Darum geht es.
Bei all dem müssen wir ansetzen. Um all das geht es und eben nicht um eine weitere soziale Auslese. Hier fehlen Ihre Antworten als AfD. Ich sage es gerne noch einmal wie vor einem Jahr: Ihre Initiativen zeigen einmal mehr, wie wenig Sie eigentlich für die Einkommensschwächeren und Benachteiligten tun und wie elitär Sie letztlich bildungspolitisch denken und agieren. Darum werden wir den Entwurf der AfD nochmals entschieden ablehnen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute den neuen Medienstaatsvertrag, den 1. Medienänderungsstaatsvertrag mit dem Thema Rundfunkbeitrag, das wurde eben erläutert, und das Saarländische Mediengesetz. Ich beginne mit einem Blick auf den Medienstaatsvertrag.
Das Internet ist für uns alle Neuland, so hat es Bundeskanzlerin Merkel im Jahre 2013 gesagt. Zumindest, was die rechtlichen Rahmenbedingungen anging, stimmte das sogar. Die Menschen waren natürlich schon viel weiter als die Politik, wie so oft. Heute wird ganz selbstverständlich gestreamt, geli
ket, geteilt. Heute muss die Tagesschau nicht mehr um 20.00 Uhr im heimischen Wohnzimmer im Fernsehen geschaut werden, heute geht das zu jeder Zeit auch in Bus und Bahn auf dem Smartphone.
Die Medienwelt hat sich immens verändert. Es geht nicht mehr nur um Radio- und Fernsehsender, sondern es geht um Suchmaschinen im Netz, Streamingdienste, Social Media, Online-Plattformen, Sprachassistenten, Appstores und vieles mehr. Erstmals sollen hier neue medienspezifische Regularien festgelegt werden. Der neue Medienstaatsvertrag ist der Versuch dazu, er soll den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag von 1991 ersetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Staatsvertrag, den die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten schon unterschrieben haben, kann man letztlich nicht mehr aufhalten, das ist völlig klar, auch uns. Das Ratifizierungsverfahren in den Landtagen läuft oftmals nur noch pro forma ab, auch das ist klar. Aber wir haben trotz eines gewissen Zeitdrucks eine Anhörung beantragt, denn das ist medienpolitisch immer recht interessant. Es werden Kritikpunkte dabei aufgezeigt und auch die gehören zur Debatte dazu. Einige will ich ansprechen.
Erstens. Die fehlenden Regelungen zur Medienkonzentration. Medienkonzentration bedeutet auch Medien- und Meinungsmacht. Der Status quo seit 1997 ist schon lange nicht mehr zeitgemäß, sagt die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, die KEK. Stimmt, denn es geht schon ganz lange nicht mehr nur um das Fernsehen, dieser Zug ist längst abgefahren. Meinungsbildung erfolgt schon lange über andere Wege, das heißt heute multimedial, crossmedial. Es sind neue Akteure auf den Markt getreten, Netflix, Amazon-Video, YouTube et cetera konkurrieren mit dem traditionellen Fernsehen. Hinzu kommt potenzieller Einfluss auf die Meinungsbildung durch Suchmaschinen und soziale Netzwerke. All dies wird vom derzeitigen Recht nicht erfasst. Die KEK sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Wer Vielfalt erhalten will, muss Medienkonzentration miterfassen.
Der Saarländische und der Deutsche Journalistenverband sagen vor diesem Hintergrund, dass der neue Medienstaatsvertrag hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt, wenn es um die Sicherung von Meinungsvielfalt und damit Meinungsbildung geht. Die Protokollnotiz der Bundesländer, diese Vereinbarung zum Medienstaatsvertrag mit der Einsicht, dass es noch Reformbedarf gibt, ist richtig, das wollen wir auch anerkennen, aber beherzte Regularien, unter anderem zur Medienkonzentration, sehen eben anders aus.
Zweitens. Durch diesen Medienstaatsvertrag wird der neue Begriff des rundfunkähnlichen Telemediums eingeführt. Er ist auch ziemlich umstritten, kann man sagen, das geht ganz klar aus den Stellung
nahmen des Journalistenverbandes hervor. Gemeint sollen Telemedien sein, die nach Form und Inhalt hörfunk- oder fernsehähnlich sind. Damit sind also die Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemeint. Die sind bekanntlich den privaten Pressekonzernen ein Dorn im Auge. Echte Telemedien gehören aber neben den Rundfunkprogrammen ganz ausdrücklich zu den Angeboten des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Eine Beschränkung auf rundfunkähnliche Angebote würde den Auftrag der Sender unzulässig beschneiden. Da hat der Journalistenverband recht.
Drittens. Entspricht der Medienstaatsvertrag dem EU-Recht? Die Skepsis wurde in der Anhörung deutlich. Mehrere Experten haben dazu Stellung genommen und sehen es skeptisch. Der Punkt ist zumindest umstritten. Die Schwierigkeiten rund um diesen Punkt wurden seitens der Staatskanzlei mit entsprechender Kompetenz erläutert. Man wird also sehen, ob es zu Klagen kommt.
Viertens. Der Versuch der Umsetzung der Barrierefreiheit ist lobenswert, leider wurden die Bitten des Deutschen Behindertenverbandes nicht verbindlich umgesetzt. Fünftens. Dass versucht wird, die Spielregeln für intermediäre Anbieter wie Facebook, YouTube und Google festzulegen, ist wichtig, allerdings ist die Wirkung fraglich. Den deutschen regionalen Landesmedienanstalten stehen eben globale Unternehmen wie Facebook oder Google gegenüber, die von diesen reguliert werden sollen. Das sind natürlich Unternehmen, die die Informationswelt wie Datenkraken beherrschen und mit der Privatsphäre Milliardengeschäfte machen, wie unter anderem das ZDF in einem Beitrag kritisch hinterfragt hat. Diese Unternehmen sollen sich jetzt den Grundprinzipien von Vielfalt und Transparenz verpflichten. Das ist gut gemeint, wird aber relativ schwierig. Wir sind also sehr gespannt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Medienstaatsvertrag geht in die richtige Richtung, um das einmal klar zu sagen. Er bezieht die digitale Wirklichkeit endlich ein. Auch wir wollen, dass demokratische und journalistische Regeln im Netz eingehalten werden und mögliche Verstöße sanktioniert werden können. Vielfalt und Transparenz sollen gesichert werden, Angebote und Inhalte sollen diskriminierungsfrei aufgefunden werden. Denn qualitativ hochwertige journalistische Angebote erscheinen oft gar nicht erst. Das ist die Realität, niemand weiß, nach welchen Kriterien eigentlich sortiert wird. Wie kommt ein Ranking zustande? Wer bestimmt das? Oder anders gesagt: Wer beeinflusst damit unser Denken? Das ist zu hinterfragen, was auch dringend notwendig ist. Ob der neue Medienstaatsvertrag all dies regeln kann, ist fraglich, aber zumindest ein Versuch. Wir werden es sehen. Aus unserer Sicht geht jedenfalls noch mehr, auch zum Schutze unseres Saarländi
schen Rundfunks. Aus diesem Grund werden wir uns enthalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ein paar Worte zum 1. Medienänderungsstaatsvertrag. Es geht um die Anpassung des Rundfunkbeitrags erstmals seit elf Jahren. Der Ministerpräsident hat das eben gesagt. Darüber hinaus geht es um eine Änderung des ARD-Finanzausgleichs zugunsten unseres SR. Wir sind heute in der Ersten Lesung. Details werden wir sicherlich in der Anhörung besprechen. Klar ist aber heute schon: Ein guter, unabhängiger, nach allen Richtungen kritischer öffentlicher Rundfunk muss auch entsprechend finanziell ausgestattet sein. Deshalb tragen wir diese moderate Erhöhung auch mit. Verhältnisse wie in Sachsen-Anhalt wollen wir auch nicht unbedingt. Meine Damen und Herren, gerade im Corona-Lockdown haben wir erlebt, wie unverzichtbar aktuelle Berichterstattungen rund um die Uhr sind. Aber „rund um die Uhr“ kommt eben nicht alleine. Da stehen Journalistinnen und Journalisten hintendran. Dieses Engagement hat zu Recht seinen Preis. Nach wie vor müssen wir im Auge behalten, dass es zu wenige Ausnahmen vom Rundfunkbeitrag gibt. Eine stärkere soziale Komponente, mehr Befreiungstatbestände, all diese Dinge müssen sich weiterentwickeln, denn sie sind wichtig. Betroffen sind ja auch Menschen mit geringen Einkommen. Man darf auch sie nicht aus dem Auge verlieren.
Neben der Erhöhung des Beitrages geht es aber auch um eine zweite wichtige Facette. Herr Ministerpräsident Hans hat das zu Recht breit ausgeführt. Ich brauche es also nicht zu wiederholen. Tatsache ist, der ARD-interne Finanzausgleich wird geändert zugunsten der zwei kleinsten Sender, dem Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen. Man ist sich offenbar zwischen den Bundesländern einig, dass die kleineren Anstalten dringend besser finanziell bedarfsgerecht ausgestattet werden müssen. Darüber freuen wir uns. Der SR bleibt damit unabhängig. Das ist letztlich das Fundament dafür und das ist gut so.
Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch zum Saarländischen Mediengesetz. Die geplanten Änderungen tragen wir natürlich mit. Sie sind unstreitig. Es geht um die Arbeitsfähigkeit der Gremien in der Landesmedienanstalt und beim SR unter Pandemiebedingungen. Es geht um Beschlussfassungen im schriftlichen und elektronischen Verfahren, um Sitzungen per Telefon- oder Videokonferenz. Was für Ausschüsse im Landtag gilt, sollte auch für die Gremien des SR und der Landesmedienanstalt gelten. Wenn wir gerade bei diesen Gremien sind ‑ ‑
Herr Funk, Sie rufen schon dazwischen. Wenn wir also bei diesen Gremien sind, denken Sie auch an
Ihre anderen Hausaufgaben. Ich rede von der parteipolitischen Einflussnahme und der Besetzung der Gremien. Dies sorgt für enormen Verdruss mit Blick auf Politik und Medien. Wer den öffentlichen Rundfunk und die Landesmedienanstalt stärken will, wer sie gegen Kritik von rechts verteidigen will, der darf sie mit dieser Art der Einflussnahme nicht schwächen. Nehmen Sie davon Abstand. Das ist eine gute Empfehlung. Sie müssen sie beherzigen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Gesetzentwurf der AfD-Fraktion reiht sich ein in eine lange Kette von Diskussionen und Initiativen auch von uns LINKEN hier im Parlament. Sie greifen unsere Argumente auf. Das begrüßen wir, aber Ihre Ausführungen diesbezüglich sind wie gewohnt schlicht. Daher gibt es einiges zu ergänzen; deshalb auch unser Antrag heute.
Das Abitur nach 13 Jahren erlebt längst eine Renaissance - zu Recht und überall dort, wo man Eltern die Wahl lässt. Es gibt bereits bewährte Wege zum Abitur nach neun Jahren im Saarland, nämlich an unseren Gemeinschaftsschulen und an den beruflichen Schulen. Das muss man in dieser ganzen Diskussion immer wieder vorausschicken, denn diese Schulen sind bewährte Standorte. Die wollen wir weiter stärken und sie auf keinen Fall schwächen, denn es geht bei alledem immer wieder um die Gleichwertigkeit der beiden Säulen Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Es geht um Augenhöhe der beruflichen Schulen mit den allgemeinbildenden Schulen. Dafür treten wir weiterhin ein. Hier braucht es auch immer mehr Ressourcen. Gemeinschaftsschulen und berufliche Schulen bieten vielfältige Abschlüsse an.
Noch einmal ein Blick zum Abitur an der Gemeinschaftsschule. Schon jetzt haben in den Gemeinschaftsschulen rund 40 Prozent der Abiturienten keine bis jetzt nicht verbindliche Gymnasialempfehlung. Sie hätten an einem Gymnasium unter Umständen schlechtere Chancen. Sie haben das Abitur an der Gemeinschaftsschule trotzdem geschafft. Ich finde,
das ist ein Beleg für die engagierte Arbeit an den Gemeinschaftsschulen.
Aber inzwischen - das müssen wir zur Kenntnis nehmen - wünschen sich immer mehr Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer auch an den Gymnasien eine Möglichkeit für ein Abitur nach neun Jahren. Auch der saarländische Philologenverband ist nun für G9 am Gymnasium. Die Diskussion geht schon sehr lange. Die Zeit ist überreif, sich der Debatte nicht weiter zu verschließen und zum Beispiel an der Schulform Gymnasium die Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 wenigstens einmal zu prüfen.
Wir haben die Verkürzung der Schulzeit mit G8 auf Zuruf der Wirtschaft; wir haben das immer gesagt. Dies haben wir immer für einen Fehler gehalten. Die Schulordnungen, die Lehrpläne, die Ausstattung und Personalisierung der Schulen sollten sich nach den Bedürfnissen der Kinder und der Jugendlichen richten und nicht nach der Hoffnung von Unternehmen, frühzeitig gut ausgebildete Fachkräfte am Markt zu haben. Das ist nicht das Ziel von Schule!
Aus der Universität heraus wird uns immer wieder einmal berichtet, dass es Erstsemester gibt, die 17 Jahre alt sind und sich an der Universität zu jung und überfordert fühlen und sich nicht wirklich orientieren können. Auch das ist eine Tatsache. Inzwischen haben Wirtschaftsverbände und Unternehmensvertreter eingesehen - ich denke an die IHK in Baden-Württemberg -, dass G8 ein Fehler war.
Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern und Schleswig-Holstein sind wieder zurückgekehrt zum Abitur nach neun Jahren. In Hessen ist es so, dass die Schulen seit dem Schuljahr 2013/14 frei wählen können, ob sie ein Abitur nach acht oder neun Jahren anbieten. Die Mehrzahl der Schulen bietet das Abitur nach neun Jahren an. In Baden-Württemberg gibt es seit einigen Jahren einen Modellversuch. Dort gibt es in jedem Landkreis ein Gymnasium, das G9 anbietet mit großem Erfolg. Wo G9 angeboten wird, ist das G8 abgemeldet - hat der Südkurier im vorigen Jahr berichtet. Er berichtet weiterhin, dass es im laufenden Schuljahr knapp 5.600 Anmeldungen für Gymnasien gegeben hat, die beide Züge anbieten. 5.258 haben sich davon für das G9 entschieden, nur 339 für das G8. Ich meine, das spricht Bände.
Wir sollten den Schülerinnen und Schülern und ihren Familien am Gymnasium bei uns im Saarland diese Wahlfreiheit auch nicht länger verweigern. Dazu braucht es aus unserer Sicht ein Konzept für G9 im Land, das sowohl die vorhandenen guten Strukturen an den Gemeinschaftsschulen und an den beruflichen Schulen enthält als auch eine Wahlmöglichkeit
an Gymnasien. Das muss gut miteinander abgestimmt werden und auf der Basis von belastbaren Zahlen passieren.
Vor ein paar Jahren, das ist noch nicht so lange her, konnte eine parlamentarische Anfrage - damals ging es um die Kosten der Wiedereinführung des G9 - in puncto Kosten nicht beantwortet werden. Es hieß damals, es gebe keine Planungen, wir können nichts sagen, wir wissen nicht, was das kostet und wie teuer eine Rückkehr wäre. Ich meine, da muss man umkehren und sich einmal dranmachen, weil die Eltern auf diese Antworten warten. Die Eltern haben auch schon vor Jahren in kurzer Zeit tausende Unterschriften gesammelt. Ein Volksbegehren wurde versucht. Das ist vor allem deshalb gescheitert, weil die Hürden mit Blick auf die direkte Demokratie hier bei uns im Land eben immer noch viel zu hoch sind.
Aber gerade weil schon so lange und auch so leidenschaftlich über G9 an Gymnasien gestritten und im positiven Sinn gerungen wird - genau darum geht es -, brauchen wir jetzt keine Schnellschüsse, sondern wir brauchen ein klares, abgestimmtes Vorgehen und zwar auf Grundlage belastbarer Zahlen. Eine einfache Änderung eines Satzes im Schulordnungsgesetz schafft diese Klarheit eben nicht.
Ich muss Ihnen sagen, die Landesregierung darf ihrerseits aber auch nicht weiter blockieren. Über Jahre hinweg ist zumindest dieser Eindruck entstanden. Sie müssen diese Diskussion zulassen und sie selbst führen. Es geht um ein zusätzliches Schulangebot. Das muss ernsthaft geprüft werden. Das ist das Ziel unseres Antrages.
In den Debatten der Vergangenheit ging es oft um das Argument, wir möchten nicht, dass unsere Gemeinschaftsschule herabgesetzt oder geschwächt wird. Das sehen wir nicht so. Wenn man in die anderen Bundesländer schaut, funktioniert einiges an Nebeneinander. Wir haben in Hessen die kooperativen Gesamtschulen mit der Wahlmöglichkeit neben dem Gymnasium und so weiter. In Baden-Württemberg sind es auch die Gemeinschaftsschulen. Ich glaube, das Argument ist überwunden, vor allem die Ängste, die damit zusammenhängen.
Man muss jetzt nach vorne schauen. Da sagen wir ganz klar: In Ihrem Koalitionsvertrag ist die Rede von der Expertenkommission. Die hat ja auch schon einige Male getagt. Sie sei insbesondere mit Fragen des Schulfriedens, der Schulzufriedenheit, des Schulzugangs, der Schulzeit G8/G9 und so weiter befasst. Aber ich meine, Papier ist geduldig. Wir haben das mehrmals im Ausschuss nachgefragt. Bis letztes Jahr hatte sich die Kommission noch überhaupt nicht mit diesem Thema beschäftigt. Für dieses Jahr wurden im Mai zwar zwei bis drei Sitzungen angekündigt, bei denen es insbesondere um G8/G9 gehen soll. Aber auch davon hat man bislang
nicht wirklich etwas gehört. Es war ja auch eine schwierige Zeit; die letzten Monate will ich gar nicht vorwerfen. Aber angesichts der öffentlichen Debatte, die sich jetzt wieder entwickelt, ist schwer vermittelbar, dass man hier vielleicht die Türen zuschlägt.
Wir können nur sagen: Nach jahrelanger Diskussion sollte wirklich eine ernsthafte neue Debatte aufgelegt werden, endlich eine ernsthafte Prüfung und darauf aufbauend ein belastbares Konzept der Landesregierung erfolgen, wie es jetzt weitergeht und ob es eine Wahlmöglichkeit gibt. Einen Rollback wollen wir auch nicht. Aber das sind die Zeichen der Zeit, die Antworten erfordern. Eine Wahlfreiheit oder eine Wahlmöglichkeit an Gymnasien ist keine Entwicklung rückwärts, sondern eine Entscheidung, die Schullandschaft entscheidend verbessern zu wollen. - Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Es ist wichtig, heute diese Debatte zu führen und nicht einfach zur Tagesordnung überzugehen, zum einen, weil der Betrieb in Kitas und Schulen nach den Ferien in schwieriger Zeit wieder gestartet ist, und zum anderen, weil binnen weniger Tage die ersten Corona-Fälle einige Schulklassen in Quarantäne und Kitas zu Schließungen gezwungen haben. Das wurde von Experten befürchtet und wir müssen alle damit umgehen. Grundsätzlich ist jedoch klar: Endlich sind Kitas und Schulen wieder für alle geöffnet, endlich läuft der Betrieb weiter. - Bei allen Problemen, über die wir reden müssen, sollten wir nicht vergessen, dass das für die meisten Eltern und Kinder eine Riesenerleichterung bedeutet.
In diesen Zeiten ist wohl auch klar geworden, wie unverzichtbar Ganztagsbetreuung in Kita und Schule ist. Wir hoffen mit Ihnen, Frau Ministerin, dass man nicht mehr in überholte Denkmuster zurückfällt. Auch aus bildungspolitischer Sicht ist der Regelbetrieb an Kitas und Schulen das Gebot der Stunde, denn es geht um Chancengleichheit, und die hat arg gelitten. Insbesondere die Schulschließungen haben vor allem den Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Elternhäusern geschadet. Die Online-Schule war für viele kaum eine Lösung, weil die Technik, das Datenvolumen und vieles mehr fehlten und kein Geld für kostenpflichtige Online-Angebote oder teure private Nachhilfe da war.
Wenn Kinder daheim bleiben, die Tagesstrukturen wegfallen, sie keine Lehrer und Freunde treffen können, kann sich die Dynamik in den Familien verschärfen. Familiäre Gewalt kann eskalieren. Genau das darf sich nicht wiederholen. Davor warnen auch immer wieder bekannte Intensivpädagogen. Deshalb - ich sage es noch mal - begrüßen wir den Schulstart ausdrücklich. Wir sollten gemeinsam alles tun, um Schulschließungen in der Zukunft zu vermeiden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vieles, was die Regierung heute erklärt hat, kennen und unterstützen wir. Vieles spiegelt die Themen wider, die wir in den
letzten Monaten in zahlreichen Bildungsausschusssitzungen und im Plenum besprochen haben. Ich greife einige Themen heraus, Frau Ministerin, die Sie angesprochen haben.
Abhängigkeit des Bildungserfolgs vom sozialen Hintergrund. Auch wir finden Studien erfreulich, die sagen, dass die Situation bei uns im Saarland anscheinend besser ist als sonst wo.
Ja, das ist so. Darüber muss man sich freuen, aber ich gebe zu bedenken, dass die Dunkelziffer leider hoch ist. Mehr als jeder zweite erwerbslose Saarländer ist armutsgefährdet. Alleinerziehende haben auch bei uns ein hohes Armutsrisiko. Das sind Zahlen, die Mitte August veröffentlicht wurden. Diese Zahlen haben auch immer etwas mit Bildung und dem Geldbeutel der Eltern zu tun. Das ist leider so. Wenn Sie sich hier einsetzen, um genau diese Misere zu ändern, sind wir an Ihrer Seite. Sie haben unsere Unterstützung.
Personelle Ausstattung. Der seit Jahren umstrittene Stellenabbau an den Schulen wird endlich gestoppt. Es werden Stellen entfristet, es werden sogar neue Lehrkräfte eingestellt. Die Schulsozialarbeit wird neu justiert. Die Weichen werden hier also richtig gestellt. Das ist dringend notwendig und längst überflüssig. Das wurde von uns lange gefordert. Das haben wir in der Nachtragshaushaltsdebatte vor den Ferien deutlich gemacht.
Digitale Bildung und Online-Schule. Dass OnlineLernangebote funktionieren müssen, wurde in der Pandemiekrise sehr schnell klar. Mit Blick auf Aufbau, Ausstattung und Schulung der Lehrkräfte passiert jetzt richtig viel. Das ist auch unumgänglich. Sie haben es bereits breit ausgeführt. Die digitalen Endgeräte wie Tablets sind unterwegs - wie Sie sagen. Die Neuaufstellung über die Schulbuchausleihe durch die Kreise ist eine gute Idee, wird aber hoffentlich nicht zum bürokratischen Ungetüm. Da muss man genau hinschauen und die Abläufe optimieren. Bei dieser Frage geht es auch um die Nachhaltigkeit. Das wird auch eine Rolle spielen. Wir wissen nämlich, wie schnell diese Geräte veraltet sind. Sie als Landesregierung wollen das Saarland zum Vorreiter bei der digitalen Bildung machen. Das begrüßen wir. Es ist aber schade, dass letztlich erst eine Pandemie kommen musste, um den richtigen Anstoß zu geben.
Sie haben sicher vieles richtig auf den Weg gebracht - das möchte ich noch einmal betonen ‑, ich möchte aber auch noch ein anderes Bild mit vielen Fragezeichen zur aktuellen Situation aufzeigen. Es geht nämlich nicht nur um die letzten Monate, es geht auch um die letzte Woche, um den Schulanfang, um die Lage in den Kitas nach den Ferien und um das, was noch auf uns zukommt und man nicht ausblenden darf.
Meine Damen und Herren, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft wird heute Nachmittag zur Mahnwache vor die Congresshalle, vor unser Plenum kommen und Kritik üben. Die GEW erhält derzeit zahlreiche Rückmeldungen von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern, die sich nach den jüngsten Infektionsfällen große Sorgen um ihre eigene Gesundheit und die ihrer Schützlinge machen. Sie fühlen sich derzeit wie Versuchskaninchen an den Schulen - so drückt es die Vorsitzende aus. Sie fordert einen Corona-Fonds für Bildung ein, weil sich die Situation zuspitzt.
Der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband will die Vorlage eines negativen Corona-Tests von Reiserückkehrern bei der jeweiligen Schule, auch mit Blick auf die kommenden Herbstferien. Die Verbände fordern also Konsequenzen. Der Verband Reale Bildung spricht von einem Fehlstart des Regelbetriebs an Schulen. Der Sozialverband VdK lässt kein gutes Haar am Konzept der Landesregierung zum Schulstart und bezeichnet es als abenteuerlich. So weit würde ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht gehen, aber Kritik, Sorgen und Ängste gehören zu dieser Debatte und zur Wahrheit. Sie müssen ernst genommen werden.
Hinzu kommt, dass viele Eltern und Schüler seit Beginn des neuen Schuljahres gegen überfüllte Schulbusse Sturm laufen. Die ersten anderthalb Wochen des Regelbetriebs stimmen uns jedenfalls nicht so zuversichtlich, wie Sie als Landesregierung es offenbar sein wollen. Es gibt aus unserer Sicht drei zentrale Felder, bei denen nachgesteuert werden muss: Erstens. Der Weg zur Schule. Zweitens. Die Zeit in der Klasse. Drittens. Die Testung von Personal, Schülerinnen und Schülern.
Zum Weg zur Schule gehört der Schülertransport. Sie sagen, dass nun schnelle Lösungen gefunden sind, sei ein wichtiges Signal zum Schulstart. Das Problem ist nur, zum Schulstart gab es das Signal noch nicht. Es musste erst öffentlicher Druck von Eltern und Schülern kommen, es mussten erst massenhaft Beschwerden kommen. Es musste dann ein Schulbus-Krisengipfel kommen. Es ist gut und wichtig, dass jetzt zusätzliche Busse fahren sollen, aber es ist bedauerlich, dass das erst anderthalb Wochen später nach viel Kritik in die Gänge gekommen ist.
Dabei kann die Zahl der Schüler, die nach den Ferien mit dem Bus zur Schule fahren, keinen überrascht haben. Sie waren bekannt. Für uns ist es eine Aufgabe der gesamten Regierungsmannschaft und nicht nur eines Ressorts, im Vorfeld Sorge dafür zu tragen, dass all das klappt. Kritik müssen wir nicht weiter üben, das tun Sie selbst in Ihrer Koalition. Sie sollten das sein lassen. Es rentiert sich wirklich nicht, wenn man auf die betroffenen Schulkinder
schaut. Sie haben mehr verdient. Vor allem muss man immer wieder sagen, Kitas und Schulen haben absolute gesellschaftliche Priorität. Da muss man an einem Strang ziehen.
Schauen wir auf die Zeit in der Klasse. Da stellt sich vielen die Frage: Warum gilt überall und bei jeder Veranstaltung ein Mindestabstand von 1,50 m, aber ausgerechnet in den Schulklassen nicht, wo 30 Personen 45 Minuten am Stück, 6 bis 7 Stunden am Tag, 5-mal die Woche in einem Raum zusammensitzen? - Die Antwort kennen wir: Weil die Klassen zu groß und die Schulräume oft zu klein sind. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen ein Konzept, wie der Mindestabstand zumindest schrittweise in den Klassen gewährleistet werden könnte, indem zum Beispiel kleinere Lerngruppen wiederkommen, was generell das Beste ist. Dann braucht es mehr Personal. Auch durch bauliche Veränderungen in den oft maroden Schulgebäuden könnte das erreicht werden. Das dauert länger und kostet Geld. Eine Anmietung von zusätzlichen Räumlichkeiten wäre auch eine Lösung. Das sollte Thema für die Schulträger werden. In der Zwischenzeit könnte man spezielle Luftreinigungsgeräte in den Klassenräumen installieren. Das ist derzeit überall in der Diskussion, das ist ernst gemeint. Technisch ist alles möglich, aber es ist sicherlich eine Ressourcenfrage. Wir halten sie allerdings für vertretbar, denn es geht langfristig um bessere Luft, die das Lernen erleichtert. Das sollten unsere Kinder uns wert sein.
Dazu gehören auch mehr und regelmäßige Tests. Sie haben das Testkonzept endlich auf alle beteiligten Kitas und Schulen ausgeweitet. Wir begrüßen diesen Schritt, aber er war längst überfällig. Das haben Verbände, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und wir LINKE schon lange gefordert, also fragt man sich: Warum hat das Kabinett diese Ausweitung erst letzte Woche beschlossen? Klar kann man sagen, besser spät als nie, aber das Ende der Sommerferien war bekannt, genauso wie die Sorgen und Diskussionen hierzu.
Corona stellt unsere Kitas und Kindergärten vor ganz neue Probleme. Gerade im Umgang mit den Kleinsten - Sie haben es zu Recht gesagt - sind Masken und Social Distancing nicht umsetzbar. Eine Kita funktioniert eben nicht unter Laborbedingungen. Damit sie funktionieren kann, braucht sie die entsprechenden Bedingungen wie kleine Gruppen, ausreichend Personal und gut ausgebildete motivierte Fachkräfte. Hier ist einiges in den letzten Jahren passiert - das wollen wir anerkennen -, aber wir liegen eben auch noch in einigen Bereichen zurück, ganz unabhängig von Corona. Corona hat die Rückstände allerdings aufgezeigt. Die Bertelsmann-Stiftung, von der wir nicht alle Anhänger sind, die aber regelmäßig einen recht ernstzunehmenden Ländermonitor veröffentlicht, hat wie das Statistische Bundesamt im letzten Jahr aufgezeigt, dass es zu wenig
Personal in saarländischen Kitas gibt. Die FachkraftKind-Relation stimmt vielerorts nicht wirklich. Die Arbeitskammer fordert deshalb deutlich mehr Investitionen für mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen und bessere Entlohnung. Das sind alles keine Luxusforderungen, sondern Notwendigkeiten. Einiges ist hierzu in Bewegung - das haben Sie angekündigt -, aber Tatsache ist nach wie vor, dass es zu große Gruppen, zu wenig Personal und zu wenig Zeit gibt. Das muss sich schnell ändern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen an dieser Stelle ehrlich sein. Das heißt, es gibt keine Normalität. Corona ist nach wie vor präsent. Der Regelbetrieb an Schulen ist deshalb immer noch ein Ausnahmezustand, kein Normalzustand. Vor allem die Kinder mussten während des Lockdowns das schwerste Päckchen tragen. Oft sind es aber gerade nicht die Kinder, die für die Verbreitung des Virus verantwortlich sind, sondern Erwachsene, die sich nicht an die Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders in Pandemiezeiten halten. Hier sind wir alle gefordert, ein Umdenken zu erreichen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Nachtragshaushalt sind in der Tat viele Weichen für den Bildungsbereich richtig gestellt. Im kommenden Haushalt werden die Weichen noch besser gestellt. Der seit Jahren hoch umstrittene Stellenabbau an den Schulen wird endlich gestoppt. Manche Stellen werden entfristet und es werden sogar neue Lehrkräfte eingestellt. Das ist dringend notwendig, es ist schon lange gefordert, längst überfällig und sehr zu begrüßen. Viele stellen sich die Frage: Warum muss erst ein Virus kommen, um Defizite und Fehler im Bildungssystem aufzudecken, die seit Langem bekannt sind? - Meine Damen und Herren, was Kita, Schule und Ganztagsbetreuung schon immer geleistet haben, ist wohl allen in den schwierigen Corona-Wochen klar geworden. Die Schließung von Kitas und Schulen war ein tiefer Einschnitt in den Alltag von Kindern, Schülern, Eltern
und Lehrern und hat vor allem ärmere Familien richtig kalt erwischt. Gerade diejenigen - das gehört eben auch zu der Debatte dazu -, die zu Hause keine teuren PCs, Daten-Flatrates oder einen geschützten Rückzugsraum haben und sich keine teure private Nachhilfe oder kostenpflichtige OnlineLernformate leisten können, sind leider oft abgehängt worden und auf der Strecke geblieben.
Das ist sehr bedauerlich, da muss man gegensteuern. Es macht ganz deutlich, wie sehr die CoronaKrise die Bildungsungleichheit eigentlich verschärft hat. Die Folgen sind noch nicht absehbar, aber all das gehört eben auch zur Wahrheit dazu. Die Kluft zwischen Kindern wohlhabender Eltern und jenen, die zu Hause weder Ruhe oder Rückzug noch digitale Endgeräte oder Hilfe durch Eltern und Geschwister haben, wird riesig sein - so bringt es die bekannte Bildungskritikerin Heike Schmoll in der FAZ zu Recht auf den Punkt. Es reichen keine Leihlaptops, auch wenn die Idee noch so gut ist und die Schritte wichtig sind. Es wird alleine nicht ausreichen, um diese Kluft zu überwinden.
Klar ist auch, dass ein Teil der Schülerinnen und Schüler durch die Schule nicht erreicht werden konnte. Trotz des Riesenengagements von ganz vielen Lehrerinnen und Lehrern lag das auch an den mangelnden Kenntnissen der Lehrkräfte im Umgang mit digitalen Angeboten. Auch das hat das sogenannte Homeschooling schonungslos aufgedeckt. Die Schulen sind hier mit Blick auf Ausstattung und Nutzung des digitalen Lernens sehr unterschiedlich aufgestellt. Das muss sich ändern. Das wurde heute in der Debatte auch sehr deutlich. Hier brauchen wir bald ein stimmiges Konzept und ein flächendeckendes Online-Angebot für alle Schülerinnen und Schüler. Das haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss besprochen. Es ist notwendig, auch mit Blick auf eine mögliche zweite Corona-Welle. Es sind Ertüchtigungen von Lern- und Lehrplattformen angekündigt. Wie gesagt, auch das ist gut und richtig, aber es muss immer klar bleiben, dass digitale Plattformen nie einen Ersatz für den Lern- und Lebensraum Schule sein können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Schüler in den kleineren Klassen - ein zweiter wichtiger Aspekt - bessere Leistungen erzielen, haben längst viele Studien bestätigt. Vor allem benachteiligte Kinder profitieren davon, wenn man nicht mehr als 20 Personen in einer Lerngruppe hat. Das ist ein Ziel, das erreicht werden muss, aber wir sind leider noch sehr weit davon entfernt. Wir haben die größeren Klassen nicht, weil sie pädagogisch Sinn machen. Nein! Wir haben größere Klassen aus Kostengründen, das war auch schon vor der Pandemie so. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich begrüßen wir jede neue Lehrerstelle, die unterm Strich frei wird beziehungsweise geschaffen wird. Das ist sicher ein be
merkenswerter, richtiger Schritt. Das wollen wir permanent würdigen. Man darf sich selbst aber nicht allzu froh machen, denn die Verbände wie der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband haben zum Teil mit der Forderung völlig recht, dass damit nicht nur der Grundbedarf gedeckt werden soll. Das ist unser altes ewiges Problem, um das sich diese Debatten drehen. Es werden natürlich weitere Lehrerstellen benötigt - auch das ist klar -, um Schulleitungen zu entlasten und den Klassenteiler zu senken, damit kleine Klassen an unseren Schulen endlich Realität werden.
Es muss klar sein, dass diese Forderungen und Verbesserungen weitergedacht werden müssen. All das muss kommen, anstatt zu einer alten Normalität voller Defizite zurückzukehren. Bildung ist eben mehr, als Stoff nachzuholen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die US-Airbases um uns herum sind zwar seit Jahrzehnten ein gewohntes Bild, aber es ist ein Irrtum zu glauben, dass US-Airbases zu unserem Schutz hier bei uns sind. Selbst in Diskussionen im US-Kongress wird darauf hingewiesen, dass die Airbases notwendig sind, um US-Militäreinsätze in aller Welt zu steuern. Die USA steuern von Ramstein aus ihren völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg, völkerrechtswidrige Angriffskriege, und sie nutzen sie auch als wichtiges Drehkreuz für ihre Öl- und Gaskriege.
Die Gefahr, die von diesen Einrichtungen ausgeht, will ich an zwei Beispielen deutlich machen: Im Zeitalter von nuklearer Aufrüstung und Raketen und nuklearen Sprengköpfen sind die Raketen des jeweiligen Gegners auf die zentralen Einrichtungen der gegnerischen Militärmacht gerichtet. Mit anderen Worten: Die Raketen sind auf die gegnerischen Militärstützpunkte programmiert. In Trumps Administration wird über eine Führbarkeit von Nuklearkriegen ernsthaft diskutiert, ernsthaft. Wer das weiß, der ist verpflichtet, für den Abzug der Airbases zu sorgen, um die Bevölkerung, um uns und die Welt zu schützen.
Ich erinnere auch noch an ein anderes Ereignis. 1983 - auch das haben wir hier schon einmal gesagt - hat der sowjetische Oberst Petrow die Meldung bekommen, dass sich US-Raketen im Anflug auf die Sowjetunion befinden. Er hätte den Gegenschlag auslösen müssen. Er hat es nicht getan. Er hat auf einen Computerfehler gesetzt und damit die Welt vor einem Atomkrieg gerettet. Und genau diese gefährlichen Möglichkeiten des technischen Versagens von nuklearem Waffenabschuss verpflichten uns und die Welt, für den Abzug einzutreten, auch angesichts der Tatsache, dass russische und demnächst wohl auch chinesische Raketen auf die Stützpunkte der USA gerichtet sind, und das sind Ramstein und Spangdahlem, direkt in unserer Nachbarschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Airbase in Spangdahlem dient den USA für die Unterstützung ihrer militärischen Aktionen. Von dort aus fliegen die uns bekannten F-16-Kampfjets, die ständig dröhnend über unseren Köpfen ihre Kreise ziehen. Der militärische Fluglärm belastet uns in den Regionen, in denen wir leben, wie ich zum Beispiel im Saarpfalz-Kreis, in Homburg, nach wie vor sehr stark.
Genauso ist es im nördlichen Saarland. Leider sehr stark, leider nach wie vor, leider trotz der Verteidigungsministerin aus dem Saarland.