Roger Beckamp
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute geht es um ein Kündigungsmoratorium für Wohnungsmieter bis zum 30. Juni 2021. Die SPD wünscht sich also, dass Wohnungsmieter wegen einer ausbleibenden Mietzahlung aufgrund von Corona bis zum 30. Juni 2021 nicht mehr gekündigt werden können. Die nicht gezahlte Miete muss dann aber später nachgezahlt werden.
Stellen Sie sich also vor, Sie sind ein Vermieter. Sie sitzen gerade auf Ihrem Segelboot, irgendwo, wo es warm ist, links neben Ihnen Ihre viel zu junge Frau, rechts neben Ihnen ein prickelndes Getränk.
Stellen Sie sich vor, es ist erst Mittag.
Aber für Sie als Vermieter ist natürlich jeder Tag ein Sonntag. Es gilt das gute alte Vermietermotto: keine Termine und leicht einen sitzen.
Stellen Sie sich vor, Sie schauen ab und zu auf Ihr Onlinekonto und freuen sich über das viele Geld, das Ihre Mieter für die abgewetzten Buden jeden Monat zahlen. Sie sind dankbar – dankbar sich selbst gegenüber, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, so viel Glück zu haben.
Dann stellen Sie sich vor, Sie schauen auf Ihre deutlich jüngere Frau, erheben das Glas und freuen sich über Ihr leistungsloses Einkommen.
Das ist ganz offenbar die Vorstellungswelt der SPDAbgeordneten hier im Hause, wie Vermieter leben. So stellen Sie sich das vor, so klingt Ihr Antrag. In Ihrer Fantasie macht es dann natürlich nichts, wenn dieser Vermieter ein paar Monate später sein Geld bekommt. Wohin auch mit dem vielen Geld?
Wieso haben Sie diese Fantasie, liebe SPD? – Vermutlich, weil Sie kaum Vermieter kennen oder vielleicht selbst Vermieter sind bzw. der Genosse neben Ihnen auf dem Stuhl.
Vielleicht lassen 11.500 Euro Abgeordnetendiät und in Ihrem Fall noch die eine oder andere kleine Einnahme von der Arbeiter- oder wahlweise Politikerwohlfahrt so denken. Welch noble Geste, wie solidarisch, dann einfach in Verträge Dritter einzugreifen.
Jetzt stellen Sie sich bitte vor – wir nähern uns der Wirklichkeit –, Sie sind ein Kleinvermieter – wir haben es eben schon mehrfach gehört –, einer derjenigen, die rund 60 % der Mietwohnungen bei uns im Land anbieten; in den NRW-Metropolen sind sogar zwei Drittel in privater Hand. Es gibt knapp 4 Millionen Kleinvermieter in Deutschland, ungefähr 15 Millionen Wohnungen sind in deren Besitz. Das sind Frei
berufler, Selbstständige, aber vor allen Dingen Rentner und Angestellte, ganz normale Leute.
Über die Hälfte der Kleinvermieter erzielt durch die Vermietung weniger als 5.000 Euro im Jahr, nur knapp 20 % liegen bei über 10.000 Euro im Jahr, und das alles bei stetig steigenden Anforderungen wegen energetischer Sanierungen oder Regulierungen wie der Mietpreisbremse. Die Politik der SPD will genau diesen Menschen noch mehr aufbürden. Meine Damen und Herren, der reiche Vermieter ist ein Mythos, von Ausnahmen abgesehen.
Dazu passt übrigens auch – das ist wichtig und interessant –, dass die SPD ein Kündigungsmoratorium nur für Wohnungsmieter fordert. Tatsächlich galt das Moratorium in den drei Sommermonaten dieses Jahres auch für Unternehmer, also für Wohnungsmieter und Gewerbemieter. Das soll ausweislich Ihres Antrages nun nicht mehr der Fall sein, weil der Unternehmer wahrscheinlich auch immer reich ist, siehe zurzeit die Gastwirte.
Liebe SPD, ich verstehe Ihr Anliegen, das ist ja gar nicht so verkehrt. Sie wollen Wohnungsmieter schützen, die unverschuldet durch Coronaauswirkungen in Not geraten, ihre Wohnung zu verlieren. Das Anliegen ist wirklich gut und richtig, aber derzeit gibt es genau für diese Fälle viele Hilfen: Hilfszahlungen an Selbstständige, Wohngeld oder auch – ja, ganz oft – den guten Willen der Vermieter, die sich eine Stundung der Miete leisten können. Auch die gibt es.
Ein solches Vorhaben, wie Sie es fordern, ohne jegliche finanzielle Abfederung für Vermieter, ist völlig lebensfremd. Wann und womit soll ein Vermieter die Handwerker bezahlen, die wichtige Arbeiten an den Mietwohnungen durchführen? Wann und womit soll ein Vermieter sein Darlehen bei der Bank bezahlen? Das haben Sie auch vergessen. Wie und womit soll ein Vermieter, der zwei, drei Wohnungen zur Altersvorsorge besitzt und keine hohe Rente hat, seinen Lebensunterhalt bestreiten?
Im Übrigen gibt es derzeit jedenfalls keine massenhaften Zahlungsprobleme am Mietmarkt. Wenn es mit den kopflosen Maßnahmen dieser Regierung so weitergeht, mag das bald anders aussehen, dann müssen wir neu darüber reden. Dann sollte den Leuten auch geholfen werden, direkt und mit Geld, wie es jetzt schon der Fall ist.
Vielleicht wundern Sie sich jetzt, aber ich kann nur sagen: Wir lehnen den Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Lesarten der gleichen Geschichte werden hier immer wieder vorgetragen:
Einerseits drohe der Abgrund bei der Versorgung mit Sozialwohnungen, sodass viel mehr Geld für den Bau von Sozialwohnungen zur Verfügung gestellt werden müsse.
Andererseits wird gesagt, dass niemand so viel Geld für Sozialwohnungen zur Verfügung stellt wie NRW und alle Möglichkeiten genutzt würden, um Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren.
Ehrlich gesagt stimmen beide Geschichten auf ihre Weise einigermaßen. Was schlussfolgern wir daraus? – Wir müssen uns endlich der Realität stellen. Es geht darum, den bereits vor 20 Jahren eingelei
teten Paradigmenwechsel beim sozialen Wohnungsbau zu akzeptieren.
Die Förderung des Wohnungsbaus seit den 50erJahren des letzten Jahrhunderts zielte darauf ab, breiten Schichten der Bevölkerung den Zugang zu geeignetem und preiswertem Wohnraum zu verschaffen.
Mit dem seit dem 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Wohnraumförderungsgesetz wurde die Zielgruppe bewusst eingeschränkt, nämlich allein auf die Haushalte, die sich am Markt nicht selbst mit angemessenem Wohnraum versorgen können und deshalb auf Unterstützung angewiesen sind.
Im Zuge dieser Änderungen wurde die Gesetzgebungskompetenz für die soziale Wohnraumförderung im Jahr 2006 an die Länder zurückgegeben. Im Jahr 2019 wurde ebenfalls durch Grundgesetzänderung die Vergabe zweckgebundener Finanzhilfen des Bundes an die Länder für den Wohnungsbau ermöglicht.
Was war passiert? – Um die Jahrtausendwende hatten wir eine eher stark nachlassende Wohnungsnachfrage. Vor sowie nach der Finanzkrise 2008 – Sie erinnern sich, da war etwas – waren viele froh, ihre Immobilienbestände an sogenannte – die SPD hat den Begriff geprägt – Heuschrecken verkaufen zu können.
Es kam zu einem Ausverkauf insbesondere von kommunalem Wohneigentum. Auch NRW kann davon ein Lied singen. Hunderttausende von Wohnungen wechselten die Eigentümer, um öffentliche Kassen zu sanieren.
Um die Jahrtausendwende wurden bundesweit zeitweise über eine Viertelmillion Wohnungen pro Jahr von ausländischen Kapitalanlegern erworben. Dabei ging es um Wohnungen vom Bund, von Ländern und von Kommunen.
Dann kam 2015: die unkontrollierte Masseneinwanderung. Auf einmal wurden viele zusätzliche Wohnungen gebraucht. Auch vorher war der Markt schon angespannt: viele Arbeitsplätze in den Städten. Studenten und Arbeitskräfte drängten dorthin, aber zusätzlich kamen eben auch noch Hunderttausende Fernzuwanderungsgewinne.
Diese schon seit 2014 signifikant ansteigende Gruppe drängt eben auch noch auf den Markt und ist auch noch Wohnungsnachfrager. Damit stehen wir vor einem Verteilungsproblem, weil wenig preiswertem Wohnraum viel Nachfrage gegenübersteht.
Die Zahl der Personen, die sich die Mühe macht, einen sogenannten Wohnberechtigungsschein zu beantragen, um sozial geförderten Wohnraum zu erhalten, liegt in NRW bei ca. 90.000 Haushalten.
Diese Haushalte tun das, obwohl es wahnsinnig schlechte Chancen gibt, überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Das Ganze ist in den Großstädten eher
eine Art Lotterie: Vielleicht gewinnt man, in der Regel aber nicht.
Die Zahlen, die die NRW.BANK jährlich veröffentlicht, sprechen eine eindeutige Sprache: Das Ergebnis der Förderpolitik bleibt trotz der hohen Anstrengungen weit hinter der notwendigen Zahl der Wohnungen zurück.
Die Wirklichkeit kann also bitter sein: Zuerst Hunderttausende Wohnungen zum falschen Zeitpunkt verramscht, und dann – wieder zum falschen Zeitpunkt – bei einem völlig überhitzten Immobilienmarkt und den höchsten Baustandards viel und preiswert bauen wollen. Das alles klappt nicht so richtig; das erleben wir seit Jahren immer mehr.
Deshalb ist es an der Zeit, die notwendigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen – darum geht es in unserem Antrag – und sich ehrlich zu machen: Die Verteilung des begrenzten sozialen Wohnraums ist vom Gesetzgeber nicht als Lotteriespiel gedacht, auch wenn Sie das vielleicht bisher gemeint haben.
Wer einen berechtigten Anspruch hat, für den sollte auch der Zugang zu einer solchen Wohnung gewährleistet werden. Was nutzt mir die bloße Aussicht?
Gelingt dies auf der Angebotsseite nicht – es gibt eben nicht so viele Wohnungen –, muss man vielleicht einmal auf die Nachfrageseite schauen. Der Kreis derjenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind, um sich mit angemessenem Wohnraum günstig zu versorgen, ist also entsprechend einzugrenzen. Entsprechend sind die Anforderungen so auszugestalten, dass die Zielgruppe, die wirklich bedürftig ist, erreicht wird.
Ein plastisches Beispiel aus dem Leben: Dann werden nämlich vorrangig Busfahrer und Krankenschwestern mit einem Jahresgehalt von 30.000 Euro und nicht Gewerkschaftssekretäre mit deutlich über 40.000 Euro mit günstigem Wohnraum versorgt.
Dazu, den Mangel gerecht zu verwalten, gehört übrigens auch: Offene Grenzen und Sozialstaat schließen sich aus. Das wussten Sie aber bereits; Sie haben es nur so oft vergessen.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben eben gesagt, wir sprächen uns in unserem Antrag dafür aus, dass insbesondere alleinerziehende bzw. alleinstehende Frauen mit nicht so hohem Einkommen keinen Wohnberechtigungsschein bekommen sollten und damit am Wohnungsmarkt nur schwer zu versorgen seien. Das ist nicht der Fall.
Im Gegenteil: Wir wollen schlicht die Einkommensgrenzen absenken. – Daher die Frage: Wie wollen Sie denn Mangel verwalten, wenn zu wenig da ist? Das ist doch die Frage, die wir beantworten und um die Sie herumreden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit dem Besten beginnen, dem Wohngeld.
Im Haushaltsplan 08, also im Bereich „Bauen und Wohnen“, haben wir es mit der üppigsten Position in Höhe von 424 Millionen Euro zu tun, einem Betrag, der gegenüber dem letzten Jahr noch einmal um rund 106 Millionen Euro erhöht wurde. Das beruht allerdings auf Leistungsverbesserungen seitens des Bundes. Das Wohngeld wurde also massiv erhöht, um Menschen mit geringem Einkommen eine angemessene Versorgung mit Wohnraum zu ermöglichen. Es ist eine Förderung, die wirklich zielgerichtet denjenigen zugutekommt, die sie brauchen.
Das nennt man Subjektförderung. Personen bis zu einem bestimmten Einkommen werden also direkt mit Geld versorgt, um sich angemessenen Wohnraum zu verschaffen. Das ist ein positives Beispiel für einen sozial abgefederten Wohnungsmarkt mit Blick auf die Bedürfnisse der Betroffenen.
Kommen wir zu einer weiteren Position, die sehr üppig ist, der Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Hier geht es um eine sogenannte Objektförderung. Investoren erhalten also Zuschüsse und verbilligte Darlehn, um Wohnraum zu bauen und diesen für bestimmte Zeiträume zu bestimmten Mieten ausschließlich an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Es werden also nicht Menschen mit Geld gefördert, sondern erst mal die Wohnungen.
Hier haben wir eine völlig andere Situation als beim Wohngeld. Einen Wohnberechtigungsschein erhält nur jemand bis zu einem bestimmten Einkommen. Circa die Hälfte, sagt man gemeinhin, der Bevölkerung in NRW hat Anspruch auf einen solchen Wohn
berechtigungsschein. Aber das bedeutet keinesfalls, dass man nun eine preisgebundene Wohnung bekommt. Mitnichten. Man bekäme nur eine, wenn es denn eine gäbe. Das ist aber in den allermeisten Fällen nicht so. Entsprechend fallen bei diesem Konstrukt immer Menschen hinten runter. Das betrifft vor allem diejenigen, die besonders bedürftig am Wohnungsmarkt sind und besonders schwer eine Wohnung finden: Familien mit mehreren Kindern.
Aber dafür loben wir uns hier ja immer wieder gern. Sie jedenfalls tragen vor, dass NRW das Land ist, das das meiste Geld für die Förderung von sozialem Wohnungsbau ausgibt. Als Bundesland mit den deutlich meisten Einwohnern liegt das jedoch wohl auch in der Natur der Sache.
Eben sprach schon jemand an, es ist halt leider so, dass das viele Geld, das auch hier reinströmt, mit Blick auf das Ergebnis nicht angemessen ist. Viel Geld für immer weniger Wohnungen! Die Gründe sind schnell aufgezählt: Die wenigen Grundstücke sind leider zu teuer, die Baustandards werden immer höher und damit auch teurer, und die Investoren, denen das Geld ja zufließt, wollen – nachvollziehbarerweise – auch ein wenig Geld verdienen.
Es funktioniert auch ansonsten nicht ganz so richtig; denn ein guter Teil der Wohnungen – und niemand weiß, wie viele, weil es niemand prüft und niemand prüfen möchte – ist fehlbelegt. Dort wohnen also Leute, die irgendwann mal wegen eines relativ geringen Einkommens dort einziehen durften. Sie hatten mal einen Wohnberechtigungsschein, und danach hat es niemand mehr geprüft. Es hat niemanden interessiert, ob der Studienrat oder der Herr Rechtsanwalt immer noch dort lebt – subventioniert in einer Sozialwohnung. Das alles ist, ehrlich gesagt, nicht wirklich gerecht, und es wird wohl auch nicht besser werden, jedenfalls nicht unter dieser Landesregierung.
Des Weiteren haben wir noch ein – nein, wir haben noch ganz viele Programme zur Beschaffung von Grundstücken, vorrangig für Wohnungsbau. Zum Beispiel haben wir da die interkommunale Kooperationsoffensive Baulandentwicklung mit einem Plus von 600.000 Euro auf dann 1,35 Millionen Euro im Haushalt. Wir haben die Initiative „Bau.Land.Bahn“ mit einem Plus von 350.000 Euro auf dann 2,3 Millionen Euro. Wir haben die Initiative „Bau.Land.Partner“ mit einem Ansatz von 1,4 Millionen Euro und schließlich 850.000 Euro für das „Flächenmanagement Rheinisches Revier“.
Das ist alles gut, alles richtig. Das wollen wir gar nicht bemängeln. Das Geld ist gut angelegt. Aber diese Beträge, die hier aufgelistet wurden, sind alle nur Kleingeld. Das ist nur die Portokasse. Das sind auf neudeutsch Peanuts im Vergleich zu den Beträgen, die hier demnächst für uns alle ausgegeben werden, für unser Wohlbefinden, für unsere räumliche Erbau
ung, wenn hier nämlich ein Erweiterungsbau des Landtages ansteht. Dieses Gebäude, in dem wir alle sitzen, soll ja nicht mehr ausreichen. Es wird erweitert, es wird zum Teil neu gebaut. Hier werden dann 100 Millionen Euro, 200 Millionen Euro oder vielleicht auch mehr ausgegeben. Das ist alles noch nicht absehbar. Aber für den dringend benötigten Wohnraum, den Bau dieser Wohnungen und den Kauf von Grundstücken fehlt dieses Geld dann wohl. Hier wird aber erstellt, koste es, was es wolle. Es gibt keinen Kostendeckel, und das alles in Zeiten von Corona, wenn alle anderen den Gürtel enger schnallen müssen.
Da wäre es ja eigentlich nahe liegend – insofern auch zum Haushalt –, den Landtag zu verkleinern. Wie durch ein Wunder wäre wieder Platz, und der im Grunde vorher auch schon ausreichende Platz wäre noch viel angemessener. Die Heimarbeit täte ihr Übriges, und ganz viel Geld wäre für Wohnungsbau, für den Kauf von Grundstücken oder für alles da, was unsere Bürger mit nicht so hohem Einkommen vielleicht noch brauchen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute geht es um ein paar Regelungen, die wegen der Coronalage geändert bzw. verlängert werden sollen, und gleichzeitig geht es nicht um sie. Denn es sind im wahrsten Sinne überwiegend Lappalien, die nicht der Rede wert sind – ein paar Veränderungen zu Umlaufbeschlüssen beispielsweise in Gremien sowie einige finanzielle Förderungen, die trotz Leistungsausfall im Angesicht von Corona weiter vom Staat bezahlt werden sollen, und einige weitere Punkte.
Diese Regelungen nehme ich hier aber zum Anlass für ein paar grundsätzliche Gedanken – Gedanken, die wir uns alle machen sollten, die wir hier zahlreiche Dinge entscheiden und damit in das Leben vieler Menschen in unserem Land eingreifen. Es sind Entscheidungen, die helfen, fördern, Existenzen sichern und derzeit wohl genauso – vielleicht noch mehr – schaden, behindern und Existenzen vernichten.
Sie hier meinen, Sie wüssten, was Sie tun und was das Beste ist. Genau das glaube ich nicht. Sie wissen es nicht – und ich auch nicht. Denn was wir derzeit mit Blick auf Corona und seine Ursachen und Auswirkungen entscheiden, ist unsicher. Unsicher sind die Grundlagen, aufgrund derer wir entscheiden müssen. Das liegt vor allem daran, dass wir im Umgang mit den Risiken rund um Corona sehr stark an Naturwissenschaften, vorrangig an Virologen, gebunden sind. Ebendiese Virologen erwecken mitunter den Eindruck einer Priesterkaste, die alle Zeichen der bösen Quasigottheit Corona zu deuten und die richtigen Gegenmaßnahmen zu offenbaren weiß.
Mittlerweile aber hat eine breite nichtakademische Öffentlichkeit realisiert, dass Virologen genauso wie andere empirisch Forschende notwendigerweise mit dem andauernden Formulieren und Falsifizieren von Hypothesen arbeiten. Angesichts einer unsicheren und widersprüchlichen Datenlage führen sie zudem kontroverse Diskussionen.
Die Naturwissenschaften produzieren demnach leider vielfach auch nur spekulative Annahmen. Und je weiter die Forschung vordringt, desto größer werden die Bereiche, die von Ungewissheit geprägt sind. Etwas salopper gesagt: Die Wissenschaft von heute ist der Irrtum von morgen.
So hat etwa das behauptete exponentielle Wachstum nicht stattgefunden, wie anhand der täglich veröffentlichten Zahlen jeder selbst feststellen kann.
Und dann schwadroniert Herr Lauterbach wieder von der zwangsläufigen Überlastung in der Intensivmedizin, die – Zitat – „auch zu mehreren hundert Todesfällen pro Tag führt, wenn wir die Kontakte nicht um
75 Prozent reduzieren“. Allerdings findet diese Überlastung samt den Hunderten von Toten pro Tag allein in seinem Kopf statt.
Was der Politik als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht, ist also alles sehr unsicher. Gleichzeitig müssen mit Blick auf die unsicheren Risiken und den Umgang damit viele verschiedene Interessen abgewogen werden. Genau solche Abwägungen hängen umso mehr von subjektiven Wertungen ab, je ungewisser die faktischen Entscheidungsgrundlagen sind.
Dennoch sind Sie und die Mehrheit im Bundestag mit Blick auf die Coronamaßnahmen der Ansicht, es gebe keinen anderen Weg. So sagte es jedenfalls Kanzlerin Merkel am 3. November 2020. Die vermeintlich einzig mögliche Vernunftpolitik setzt demnach auf eine vermeintliche Wahrheit statt auf Meinungen, und über Wahrheiten lässt sich bekanntlich nicht abstimmen.
In einer solchen Atmosphäre ist das Fragen als solches bereits eine Form von Ketzerei. Ich frage daher: Branchen mit geringsten Infektionsquoten wie Restaurants und Hotels wurden geschlossen, andere bleiben offen. Warum? Haare dürfen geschnitten, Nägel aber nicht gefeilt werden. Warum?
Wie als Verhöhnung der fast ruinierten Gastronomie plant die SPD-Bundesministerin Svenja Schulze ausgerechnet jetzt eine Mehrwegpflicht. Warum?
Haben Sie schon einmal davon gehört, dass eine für den Mindestlohn arbeitende Kellnerin jetzt mit 70 % ihres kargen Verdienstes über die Runden kommen muss und ihr ganzes Trinkgeld fehlt? Wussten Sie, dass unzählige Minijobber von einem Tag auf den anderen von 450 auf 0 Euro gefallen sind?
Für alle im Bundestag und für uns hier im Landtag hingegen findet die Coronakrise nicht wirklich statt. Die Diäten, liebe FDP, und die Nebeneinkünfte laufen weiter. Wir müssen jetzt auch Masken tragen. Aber das Bankkonto stimmt doch nach wie vor.
Und Herr Spahn und sein Gatte richten sich derweil in Berlin-Dahlem ein. Wie schön für die beiden!
Vor diesem Hintergrund – und das ist der entscheidende Punkt; vielleicht hören Sie zu – sollte ein gewisses Verständnis bestehen,
wenn man nicht alles kritiklos hinnimmt, was Sie hier verbreiten und beschließen und was Regierungen und Parlamente, auch der Landtag NRW, an tollen Erkenntnissen vor sich hertreiben, die allerdings sehr
unsicher sind. Vielmehr liegt es in der Natur der Sache, dass man weiterhin ein paar Fragen stellt und gar ganz andere Ansichten hat. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute gibt es Anträge von CDU und FDP sowie von SPD und Grünen, mit denen die Gastarbeiteranwerbeabkommen der 50er- und 60erJahre vorrangig mit Italien, Spanien, Griechenland und der Türkei sowie die Lebensleistung eben jener Menschen gewürdigt werden sollen. Wie wichtig Ihnen die Anträge, die Sie selber stellen, sind, sieht man an den fast leeren Plätzen. Aber es ist ja Mittagszeit. Guten Appetit!
Die Lebensleistung dieser Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, würdigen wir gerne. Uns verbindet in der Tat mit diesen Menschen viel Positives, ob Italiener, Kroaten oder auch Türken. Das gilt grundsätzlich auch für diejenigen türkischen Bergleute, die vor einiger Zeit hier im Landtag waren und die Sie alle hier haben sitzen lassen.
An dieser Stelle – Sie ahnen es schon – enden die Gemeinsamkeiten. Blicken wir kurz zurück und begegnen wir einer Legende, die manchen gutmeinenden Kopf verwirrt, so auch heute im Plenum schon mehrfach gehört. Blicken wir zurück auf jene Anwerbeabkommen, die die noch junge Bundesrepublik in den 50er- und 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts mit mehreren Mittelmeeranrainerstaaten geschlossen hatte. In deren Gefolge kamen jene völlig zu Recht als Gastarbeiter bezeichnete Menschen
in den Norden. Denn Gastarbeiter waren es. Darüber herrschte völlige Einigkeit auf allen Seiten. Heute sind sie es nicht mehr.
Das erste dieser Abkommen trat am 20. Dezember 1955 in Kraft. Wer nun allerdings meint, das Abkommen sei deshalb geschlossen worden, weil zu jener Zeit tatsächlich noch eine Menge Wiederaufbau nach dem verlorenen Krieg zu leisten war, der irrt. Bereits damals war dieses Anwerbeabkommen faktisch nichts anderes als ein Stück Entwicklungshilfe für den früheren Kampfgenossen und späteren Kriegsgegner. Denn in Italien herrschte nach dem Krieg eine Art Notstand. Es fehlten Millionen von Arbeitsplätzen, vor allem in den südlichen Regionen. Und die arbeitslosen Männer wurden anfällig für die Verlockungen des Kommunismus.
So standen bereits 1953 italienische Unterhändler regelmäßig vor Konrad Adenauers Kanzleramt. Offensichtlich begründeten die Südeuropäer ihr Anliegen, Arbeitskräfte entsenden zu dürfen, mit dem Handelsbilanzdefizit, welches Italien gegenüber Deutschland hatte. Doch der Alte – Konrad Adenauer – zögerte. Erst gemeinsame Front von Franz-Josef Strauß – man ahnt es gar nicht – und Ludwig Erhard vermochte den Rheinländer 1954 zu bewegen, dem Drängen der Regierung in Rom nachzugeben.
Neben der Geopolitik war es auch die Schwächung der Position der deutschen Gewerkschaften, die durchaus gelegen kam. Diese waren anfangs vehement gegen die Anwerbung nichtdeutscher Arbeitskräfte. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Denn ein Überangebot zusätzlicher Arbeitskräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt musste zwangsläufig die Lohnforderungen der Arbeiter drücken.
1961 kam es dann zum Abkommen mit der Türkei. Aber, liebe Herrschaften von der FDP, der Aufbau des kriegszerstörten Deutschlands war zu diesem Zeitpunkt längst abgeschlossen. Das Wirtschaftswunder wurde nicht durch Gastarbeiter geschaffen, sondern durch Deutsche und viele Vertriebene. Alles andere ist ein Märchen. Das bedeutet nicht, die Leistungen der Gastarbeiter zu schmälern. Ich möchte nur historisch sauber sein. Das sind Sie an vielen Stellen nicht.
Der damalige Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung, Anton Sabel, hatte es bereits am 26. September 1960 gegenüber dem Arbeitsministerium auf den Punkt gebracht: Mit Blick auf den Arbeitsmarkt sei eine Vereinbarung mit der Türkei in keiner Weise notwendig. Allerdings könne er nicht beurteilen – Zitat –,
„wie weit sich die Bundesrepublik einem etwaigen solchen Vorschlag der türkischen Regierung verschließen kann, da die Türkei ihre Aufnahme in die EWG“
einen Vorläufer der EU –
„beantragt hat und als NATO-Partner eine nicht unbedeutende politische Stellung einnimmt.“
Damit war alles gesagt.
Aber: Warum werden solche – gelinde gesagt – lückenhaften und sachlich falschen Anträge von CDU, FDP, SPD und Grünen überhaupt gestellt?
CDU und FDP möchten ein paar Stimmen von Migranten einsammeln. Das ist zulässig. Das wollen wir auch. Das ist völlig in Ordnung.
Und die SPD? Warum stellt die SPD einen Antrag, der noch deutlich weiter geht, indem sie etwa auf – ich zitiere – „niedriges Einkommen und niedrige Renten sowie schlechte Wohnbedingungen“ bei den Gastarbeitern der ersten Generation hinweist? Gleichzeitig vergessen Sie hier jeden Tag Ihre ehemalige deutsche Stammwählerschaft, auf die das genauso zutrifft.
Warum biedert die SPD sich so viel mehr an? Die SPD ist auf Muslimkurs. Denn sie will gerettet werden. Aber diesen Gefallen werden die Türken in unserem Land Ihnen nicht tun. Dafür sind sie einfach zu klug. Der Rest wählt Erdoğan – egal, wo sie leben.
Das alles gehört zu einem vollständigen Bild über die Migration nach Deutschland gerade mit Blick auf die Anwerbeabkommen dazu. Aber dazu sind Sie nicht bereit und nicht in der Lage.
Die Lebensleistung dieser Menschen würdigen wir gerne. Aber das, was Sie erzählt haben, sind überwiegend Märchen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich zitiere in Auszügen:
„… das 1919 in Weimar von Walter Gropius und Freunden gegründete Staatliche Bauhaus avancierte schnell zur internationalen Bewegung für Architektur, Kunst und Design. Sie beeinflusst seit 100 Jahren kreatives Denken … in der ganzen Welt.“
Ja, stimmt.
„100 Jahre später stehen wir vor neuen globalen Herausforderungen: dem Klimawandel, der Digitalisierung und einem Anstieg der Erdbevölkerung auf bis zu zehn Milliarden Menschen bis 2050“
Ja, das stimmt auch.
„Unsere Gebäude verursachen 40 Prozent unserer Emissionen. Sie müssen weniger verschwenderisch, weniger teuer und nachhaltiger werden.“
Auch da gehen wir wohl alle mit.
Jetzt kommt es. Ich zitiere weiter:
„Aber dies ist nicht nur ein Umwelt- oder Wirtschaftsprojekt: Es muss ein neues kulturelles Projekt für Europa sein. Jede Bewegung hat ihr eigenes Aussehen und ihre eigene Ausstrahlung. Und wir müssen unserem Systemwandel eine eigene Ästhetik geben – um Stil und Nachhaltigkeit miteinander in Einklang zu bringen. Aus diesem Grund werden wir ein neues Europäisches Bauhaus errichten – einen Raum der gemeinsamen Schöpfung, in dem Architekten, Künstler, Stu
denten, Ingenieure und Designer zusammenarbeiten, um dies zu verwirklichen.“
So EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 17. Oktober dieses Jahres in einer Ansprache an die Welt. Bla, bla, bla, viel heiße Luft! Es ist immer wieder erhellend, von einer Expertin auf allen Gebieten in bedeutungsschwangerer Gestik zu erfahren, was wir brauchen. Wer ist eigentlich „wir“? Das Gros der Leute hat momentan ganz andere Sorgen als die aus Steuermitteln alimentierten Brüsseler Funktionärsblasen, denen es massiv an Bodenhaftung fehlt.
Von der Leyens Geltungssucht scheint insofern unersättlich zu sein – jeden Tag eine neue Idee. Die wirklichen aktuellen Probleme bleiben dabei völlig außen vor. Das sind die wirtschaftlichen Sorgen der Bürger, die Arbeitslosigkeit, die ungelöste Migrationsproblematik, die Rentenproblematik, die finanziellen Verwerfungen durch den Euro, die Coronakrise – die Minijobber trifft es am Schlimmsten –, die Pflegekrise, die Bildungskrise, um nur ein paar Dinge zu nennen.
Aber auch die Grünen – nun kommen wir zu Ihrem Antrag ganz konkret – wollen ganz im Sinne der Ansprache von Frau von der Leyen das 21. Jahrhundert mit einer Mischung aus Sowjetunion und Waldorfschule schöner und humaner machen. Worum geht es den Grünen in ihrem Antrag? Es geht um – ich zitiere jetzt aus dem Antrag der Grünen – die „großen Herausforderungen unserer Zeit, Klimawandel und Digitalisierung“.
Das sind in der Tat große Herausforderungen. Der geneigte Zuhörer bemerkt, dass die Grünen auf eine Herausforderung verzichtet haben: auf den massiven Bevölkerungszuwachs. Aber keine Sorge, die Grünen haben etwas viel Wichtigeres in ihrem Antrag, wichtiger jedenfalls in den urbanen Rotweinvierteln unserer Städte: die gendergerechte Stadtplanung. Das kommt ganz besonders in dem Antrag vor. Das Bevölkerungswachstum wurde versehentlich vergessen.
Um diese Themen anzugehen, soll nun eins von fünf europaweiten Projekten der angekündigten neuen Bauhaus-Bewegung nach NRW geholt werden. Nicht dass ich etwas gegen neue Erkenntnisse hätte, aber hier werden nur die Etiketten „europäisch“ und „Bauhaus“ draufgepackt, und das braucht, ehrlich gesagt, keiner.
Damit droht diesem neuen europäischen Bauhaus genau das, was dem vergangenen Bauhaus auch schon widerfahren ist. Die Idee eines universellen Gestaltens wird zu einem hohen Stil und zu einem bloßen Marketinglabel, um Geld einzusammeln.
Vergessen zu erwähnen haben Sie, dass die Themenfelder schon längst fachkundig und mutmaßlich fachkundiger als das, was Sie dort vorhaben, be
ackert werden, zum Beispiel vom Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung in Dortmund, mitten im Ruhrgebiet also. Dann wäre noch das Wuppertal Institut zu nennen, mit 4,8 Millionen Euro Zuschuss aus dem Landeshaushalt.
Sie haben also recht, wenn Sie in Ihrem Antrag feststellen, dass in diesem Lande bereits eine Menge Kenntnisse und Fähigkeiten zu dem Thema „Klima und Stadtentwicklung“ zur Verfügung stehen. Warum dieses neue Projekt, warum dieses europäische Bauhaus? Sie wissen es wahrscheinlich selbst nicht. Vielleicht für die gendergerechte Stadtplanung, allein dafür? Wie viel Geld darf es denn kosten? Oder wäre das Geld nicht vielleicht besser bei den Instituten angelegt, die ohnehin schon die Themen beackern?
Wir haben heute und gestern und werden morgen viel über Corona und dessen Folgen hören. Da wurde ganz, ganz deutlich, dass wir derzeit und absehbar andere Sorgen als eine gendergerechte Stadtplanung haben. Im Übrigen: Was meinen Sie damit? Heizen Diverse einfach anders?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute geht es um einen Gesetzentwurf zum Versammlungsrecht, also um Demos und Aufzüge. Diese Materie ist unverändert facettenreich. Die kreativen Formen reichen von Treckerdemos bis hin zu schulstreikenden Schüler-Klimaschützern.
Die Versammlungsfreiheit fußt auf Art. 8 des Grundgesetzes. Seit 2006 können die Länder entsprechende eigene Gesetze erlassen; deswegen befassen wir uns heute damit. Bis zur Ablösung durch ein neues Landesrecht gilt weiterhin das Versammlungsgesetz des Bundes.
Nun gibt es eben den Gesetzentwurf der SPD. Er ist zwar abgeschrieben, aber das ist nicht schlimm. Das machen ja alle so. Das ist völlig unbedenklich, und wir sollten das nicht zu hoch hängen.
Anhaltende Krisenzeiten – Klimakrise, Finanzkrise, Flüchtlingskrise, Wohnungskrise, Was-auch-immerKrise – sind Zeiten von vielfältigen Kundgebungen und Aufzügen, immer verbunden mit einer latenten und auch offenen Konfliktträchtigkeit.
Entsprechend stark muss die Fähigkeit des Versammlungsrechts und auch seiner Anwender sein, diese auftretenden Konflikte zu bewältigen. Das meiste ist bereits durch Gerichte oder den Rückgriff auf das Polizeirecht geklärt. Insofern befinden wir uns nicht in einem luftleeren Raum. Aber eine aktuelle, in einem Gesetz als ganzer Guss zusammengefasste versammlungsrechtliche Regelung ist durchaus wünschenswert.
Insofern geht der Dank an die SPD, dass Sie sich dieses Themas – wie abgeschrieben auch immer – annehmen.
Kommen wir zu einzelnen Vorschlägen von Ihnen: § 7, Störungsverbot. Zitat: „Es ist verboten, eine Versammlung mit dem Ziel zu stören, deren Durchführung erheblich zu behindern oder zu vereiteln.“ – Sehr gut. Das ist natürlich auch nach dem geltenden Bundesrecht schon so, aber es soll ja das ganze Recht neu in einem Guss gefasst werden.
Also, behindern und vereiteln sind verboten. – Wir kennen das nur zu gut, wenn unsere Demos verhindert und vereitelt werden sollen. Aber leider bleibt dieses rechtliche Schwert, das Sie ziehen, stumpf. Denn wer eine Versammlung behindern oder vereiteln möchte, soll nach Ihrem Vorschlag nur eine Ordnungswidrigkeit begehen. Erst wenn Gewalt ins Spiel kommt, soll es eine Straftat sein.
Lesen wir dazu § 23 Ihres Gesetzentwurfes: „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen zu verhindern oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht, wird mit Freiheitsstrafe …“ usw. bestraft.
Aber um Versammlungen und ihre Teilnehmer wirksam zu schützen – so hatte ich auch die CDU und die FDP eben verstanden –, ist es eben nicht genug, wenn massive Störungen oder Verhinderungen einer Demonstration nur als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Das ist eine Einladung an alle Störer und solche, die es werden wollen.
Eine Geldbuße bis 500 Euro oder vielleicht auch etwas mehr tut da nicht wirklich weh. Die rote Hilfe ist nicht weit und wird es schon bezahlen, und auch aus anderen Quellen fließt reichlich Geld, um genau diese Verhinderungs-, Vereitelungs- und Störungshandlungen zu ermöglichen.
Widerspruch und Missfallen in einer öffentlichen Versammlung sind natürlich zulässig – dass wir uns nicht falsch verstehen. Darum geht es nicht, so etwas gehört sogar zum Wesenskern einer Versammlung. Aber was ist mit Störungen, die eine Versammlung verhindern oder massiv beeinträchtigen?
Beispiele, die ich im Gesetzentwurf übrigens vermisse, gefällig? – Rauchbomben, Sprechchöre, Rangeleien, Anspucken, Fotos von jedermann, der zur Versammlung geht, auf diffamierenden Antifa-Seiten.
Ist das kommunikative Auseinandersetzung? – Das waren jetzt keine Worthülsen aus dem luftleeren Raum, sondern eigene Erlebnisse. Ich teile sie mit vielen meiner Kollegen – vielleicht auch mit einigen von Ihnen, das weiß ich nicht.
Aber hat nicht auch einmal die Versammlungsfreiheit zurückzutreten – vielleicht auch in diesen Gesetzentwurf –, wenn eine Abwägung unter Berücksichtigung der Bedeutung dieses Freiheitsrechtes – ein hohes Gut, das Versammlungsrecht – ergibt, dass dies zum Schutz anderer, mindestens gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist? Wäre das nicht ein überlegenswerter Punkt auch in Ihrem Gesetzentwurf?
Nehmen wir als Beispiel nicht die AfD, da kenne ich das Ergebnis bei Ihnen. Nehmen wir ein anderes Beispiel: Frauen. Frauen, die eine anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle aufsuchen wollen, haben ein aus ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht fließendes Recht darauf, diese Beratungsstelle ohne einen Spießrutenlauf durch eine blockadeartige Versammlung von Abtreibungsgegnern zu erreichen.
Zwar beinhaltet die Versammlungsfreiheit auch ein Selbstbestimmungsrecht über den Ort der Veranstaltung; die Wahl des Versammlungsortes darf jedoch nicht darauf ausgerichtet sein, die betroffenen Frauen einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen. So – in bester Tradition – von mir abge
schrieben aus einem Gesetzeskommentar mit Blick auf das Versammlungsrecht. Wie finden Sie das? Sehen Sie das genauso, wenn es um Frauen geht, die zur Schwangerschaftsberatung wollen?
Jetzt nehmen wir wieder eine Partei. Wir nehmen die AfD. Auch die AfD möchte ihre Versammlungen, ihre Aufzüge erreichen – etwa in Köln, in Münster, in Mülheim, in Düsseldorf, in Viersen, in Krefeld, in Bochum oder wo auch immer. Genau da – das Beispiel ist so lebensnah – erleben wir ständig Spießrutenläufe übelster Form. Wenn Sie einmal von einer grünen Oma getreten, bespuckt oder sonst etwas werden, fragen Sie vielleicht auch, ob das alles richtig ist und nur eine Lappalie oder Bagatelle ist oder ob das Ganze nicht doch so vehement in das hohe Versammlungsrecht von uns und anderen Parteien eingreift, dass dies anders als mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden muss.
Waren Sie einmal auf einer Versammlung der AfD?
Auf der AfD-Seite wahrscheinlich nicht. Aber einige von Ihnen waren sicherlich auf der Gegen-Demo, das weiß ich, CDU auch Hand in Hand mit einer bunten Truppe, die „Deutschland verrecke“ auf den Lippen trägt.
Auch das ist durchaus heutzutage möglich.
Das ist alles gut; das ist alles Meinungsfreiheit, alles Versammlungsfreiheit. Aber was sehen Sie auf solchen Demos?
Ich weiß was Sie sehen. Sie sehen Polizisten, die CDU hat recht. Sie sehen die Gesichter der Polizisten. Stimmt‘s? – Sie alle sehen die Gesichter der Polizisten. Wir sehen die Rücken der Polizisten, weil die Gefahr von den Leuten auf der Gegen-Demo ausgeht. Die Polizei hat keine Angst vor uns, sondern sie schützt uns vor den Gegen-Demos. Das ist ein doch klares Signal, was dort passiert. Fragen Sie einfach einmal nach.
Tatsächlich wäre ein bisschen mehr Praxis bei dem Gesetzentwurf sinnvoll gewesen. Hier hätte ein bisschen mehr Sinn für die räumliche Zuordnung von gefahrminimierenden Maßnahmen gutgetan. Wichtig wäre es auch gewesen, bestimmte Taten als Straftaten und nicht nur als Ordnungswidrigkeiten zu fassen.
Noch kurz zum § 13 Ihres Vorschlags: Danach kann eine Versammlung beschränkt, verboten oder auf
gelöst werden, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. – So weit, so wichtig. Dies soll vorrangig dann naheliegen, wenn besondere Tage und besondere Umstände der deutschen Geschichte betroffen sind. – Darüber kann man nachdenken. Diese Regelung gibt es auch schon durchaus. Das haben Sie um die Daten 27. Januar und 9. November erweitert.
Aber warum gilt so etwas in Ihrem Gesetzentwurf nicht auch ausdrücklich für einen Aufzug von Kommunisten und Linksextremen am 17. Juni oder auch am 9. November? Der 9. November ist ein zugegeben kontroverses Datum, aber auch ein Datum der Befreiung vom Kommunismus. Und warum gilt das nicht auch für irgendwelche al-Quds-Demos, auf denen „Tod Israel“ gerufen wird?
Diese Fragen sind durchaus unausgegoren bei Ihnen beantwortet worden. Es fehlen auch weiterhin Gesichtspunkte zu Infrastruktureinrichtungen bei Demos zum Einsatz von Videoleinwänden. Das war ein großes Thema bei Erdogan in Köln. Da wäre ich sogar dafür. Wir stimmen der Überweisung zu und freuen uns auf nachhaltige Gespräche mit Ihnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grünen beklagen sich, dass bisher niemand inhaltlich zu dem Gesetzentwurf, den Sie hier vorstellen, Stellung genommen hat. Ich möchte versuchen, Ihnen den Gefallen zu tun.
Die Grünen entdecken ihre Liebe zur Heimat, zu unseren Städten und Dörfern, zu germanischen, keltischen und römischen Scherben im Boden. Weil das so ist, haben Sie hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der wesentliche Stellen im Denkmalschutzgesetz des Landes ändern soll. Aber geht es Ihnen wirklich darum, Funde des Altertums zu erhalten? Geht es Ihnen wirklich darum, die Geschichte zu bewahren, und darum, die Heimat zu schützen? Heimat war ja bisher nicht so Ihr Ding.
Schauen wir uns die neue Heimatliebe und das neue Geschichtsbewusstsein der Grünen doch einmal an. Die Grünen wollen zunächst, dass bei behördlichen Entscheidungen und Genehmigungen die – Zitat – „Belange des Klima- und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigen“ sind. Also: Denkmalschutz und Klimaschutz endlich geschwisterlich vereint für unsere Fachwerkhäuser und viele andere schöne Gebäude.
Sie sehen: Ich bemühe mich. Schließlich haben Sie Ihren Text auch gegendert und dabei nur die weibliche Form benutzt. Das finde ich ganz toll. Glückwunsch dazu!
Dumm ist nur, wenn Sie einer Behörde vorschreiben, dass sie etwas tun muss. Denn eine Behörde tut dann auch tatsächlich das, was sie tun muss. Und das wäre hier im Ergebnis geradezu denkmalschutzfeindlich. Denn wenn man bei Baudenkmälern Klima- und Ressourcenschutz besonders berücksichtigen muss, dann heißt das ganz oft, dass man es
wirtschaftlich unmöglich macht, ein Baudenkmal zu erhalten.
Allein mit der Mussvorschrift „besonders berücksichtigen“ sind die Denkmalbehörden gezwungen, hohe Hürden aufzubauen – das Gegenteil also von dem, was Sie versprechen. Klima schützen und Ressourcen schonen ist gut. Aber mit der von Ihnen gewählten Regelung ist der Zielkonflikt im Denkmalschutz programmiert. Es wird dann leider oft zulasten der Denkmäler entschieden werden. Wir wollen das nicht.
Der andere wesentliche Komplex bei Ihnen ist das Thema „Bodendenkmäler“. Auch das hört sich zunächst gut an und passt dem ersten Anschein nach zu Ihnen als selbst ernannter Bienen- und Schmetterlingspartei, auch wenn es diesmal um Siedlungsreste im Boden geht.
Wie Sie in Ihrem Gesetzentwurf schreiben, verlangen Sie Maßnahmen zur Rettung von – ich zitiere – „urzeitlichen und antiken römischen, keltischen und germanischen Siedlungsbereichen“. Und wenn da tatsächlich keltische und germanische oder römische Runen auftauchen? Wäre das nicht bedenklich? Was ist dann damit, von wegen koloniales Erbe? Barbarenleben zählen auch.
Worum geht es Ihnen mit dem Gesetzentwurf wirklich? Wenn man Ihren etwas schwurbeligen Gesetzentwurf genauer liest, wird einem klar, was dahintersteckt. Die FDP hat es auch schon angesprochen, und die CDU freut sich gerade. Es geht Ihnen um den Kampf gegen den Abbau von Baustoffen wie Kies und Sand und Braunkohle. Genau das wurde auch schon gesagt – völlig zu Recht.
Um den Braunkohleabbau zu stoppen, hatten Sie schon alles oberhalb der Erde herangezogen, also Fledermäuse, Enten, irgendwas mit Tieren und Pflanzen. Diese Sammlung ist wohl nun ziemlich erschöpft. Neue invasive Arten wie schwarze oder graue Wölfe kann man schlecht heranziehen, auch wenn die CDU hier ständig für Nachschub sorgt. Also suchten Sie nach anderem und fanden es unterhalb der Erdoberfläche: Spuren frühzeitlicher Siedlungen, Tierknochen und Grabstellen.
Das soll dem Kampf insbesondere gegen die Braunkohle eine neue, attraktive, noch nicht so verbrauchte Begründung geben. Dazu formulieren Sie – Zitat –:
„Besonders gravierend ist der Verlust archäologischer Funde und Bodendenkmäler im rheinischen Braunkohlerevier.“
Mit diesem Manöver wollen Sie nur verlangsamen und verzögern und dazu die Denkmalpflege als Hebel einsetzen.
Die Gebiete für den Abbau von Braunkohle stellen nun wirklich nicht das Problem dar. Fragen Sie
einfach einmal beim Landschaftsverband Rheinland nach.
Verstecken Sie sich also bitte nicht hinter erhofften Bodenfunden. Ihre Ideen sind lediglich geeignet, unsere Industrie und insbesondere die Baustoffindustrie mit Blick auf Sand und Kies weiter zu behindern. Und das führt letztlich immer mehr zum Problem des teuren Bauens in Deutschland und besonders in NRW. Genau das können wir nicht brauchen.
Insofern stimmen wir dem Gesetzentwurf ohnehin nicht zu. Aber das Ganze wird eh demnächst noch einmal etwas umfassender in den Blick genommen. Dann wird es vielleicht auch etwas sinnvoller. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! CDU und FDP wollen die Landesflächen zentral managen und entbehrliche Flächen als Bauland aktivieren; so heißt Ihr Antrag.
Als ich Ihren Antrag las, war ich begeistert, wie es den Fraktionen von CDU und FDP gelungen ist, ein aktuelles Thema auf der Höhe der Zeit und der fachlichen Diskussion aufzugreifen. Ich zitiere:
„Mit einem leistungsstarken und effizienten Management wird es gelingen, dass Liegenschaften des Landes, die heute und in absehbarer Zukunft für das Land entbehrlich sind, identifiziert, kategorisiert und letztlich verwertet werden. Auf diese Weise werden einerseits Entwicklungschancen an den jeweiligen Standorten genutzt. Andererseits kann auch das Land seine eigenen Bedarfe besser und frühzeitiger erkennen und managen.“
Lassen Sie es mich noch einmal sagen: Ich bin begeistert. Zudem gelingt Ihnen eine Auflistung von substanziellen Forderungen im Zusammenhang – alles hervorragend. Es war also wirklich alles gut in der Klein-Jungen-Welt.
Meine Rede könnte hier zu Ende sein – ist sie natürlich nicht. Ein paar von Ihnen haben es schon angesprochen, und ich habe auch aus alter Gewohnheit und aufgrund einer kleinen Vorahnung einfach mal Grundstücke, Land und NRW gegoogelt. Ich hatte in meiner früheren beruflichen Tätigkeit auch schon mal vom BLB gehört.
Dann wollen wir doch einfach mal schauen, was in der Welt da draußen passiert. Wenn Sie sagen, es passiert noch nicht genug und nicht richtig, ist das eine Sache.
Hören wir doch mal rein, was draußen ungefähr seit 20 Jahren passieren soll. Dazu schaue ich in ein kleines Papier namens Grundlagen, Strukturen und Eröffnungsbilanz des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW. Hören wir daraus den ersten Satz des Grußworts des damaligen Finanzministers des Landes NRW, Peer Steinbrück – Zitat –:
„Zum 1. Januar 2001 ist zur Neuorganisation der Bau- und Liegenschaftsverwaltung unseres Landes das Sondervermögen Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW gegründet worden.“
Abgekürzt: BLB. Hören wir kurz, was der Vorsitzende des Verwaltungsrates des BLB, Herr Dr. Harald Noack, damals Staatssekretär im Finanzministerium, zu sagen hatte – Zitat –:
„Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW hat entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag die Aufgabe, ein Immobilienmanagement aus einer Hand ressortübergreifend für die Landesregierung NRW auf der Grundlage wirtschaftlichen Handelns aufzubauen. Dazu sind ihm bis auf wenige Sonderliegenschaften die gesamten Grundstücke und Gebäude des Landes übertragen worden.“
Das heißt, alle Grundstücke des Landes bis auf ein paar Sonderliegenschaften wie dieser wunderbare Landtagsbau, der Altenberger Dom und ein paar Kirchengebäude sind schon beim BLB. War es das, was Sie damit meinen, Landesflächen zentral zu managen?
Weiter heißt es – Zitat –:
„Der Verwaltungsrat hat die Grundsätze der vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb durchgeführten Inventur eingehend in seinen Sitzungen am 18. April und 29. Mai 2002 beraten und sich von der Ordnungsmäßigkeit (…) überzeugt.“
Noch einmal der Lagebericht der Geschäftsführung. Nach der Gründung des BLB wurde zunächst eine detaillierte und aussagekräftige Bestandsaufnahme der Grundstücke und Gebäude erstellt.
War es das, was Sie damit meinten, Liegenschaften zu identifizieren und zu kategorisieren sowie Potenziale und Hemmnisse auszuwerten, wenn also geprüft wird, welche Gebäude und Grundstücke dem Land gehören, wie die Eigentumsverhältnisse sind und welche Einschränkungen und Auflagen es gibt? Das soll ja schon alles vorliegen.
Hören wir weiter, was der Lagebericht zu sagen hat:
„Gleichzeitig bildet die Öffnungsbilanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Grundlage für das weitere Handeln im Sinne des vom Gesetzgeber erteilten Auftrags: Die dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb übertragenen Grundstücke ‚für Zwecke des Landes nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten‘.“
War es das, was Sie in Ihrem Antrag damit meinten, Entwicklungschancen zu nutzen, Bedarfe besser zu erkennen und Liegenschaften zu verwerten?
Was Sie fordern, ist dem Grunde nach alles schon im BLB angelegt, und das seit 20 Jahren; das steht auch im BLB-Gesetz und in verschiedenen Darstellungen des BLB. Das wissen Sie auch alle. Die SPD hat es zumindest leise angesprochen und Herr Remmel von den Grünen auch.
Sie sagten nur, es funktioniert wohl nicht richtig; aber wenn das bei einem Betrieb von über 2.000 Mitarbeitern bei einem Gebäudebestand von – ich glaube – über 4.600 Gebäuden und zig Liegenschaften noch aufgegleist werden muss, ist es doch vielleicht eine Idee, diesen Riesenbetrieb mal mit dieser Aufgabe zu betrauen und das – wenn es nicht funktioniert – auszukoppeln und nicht da zu belassen, anstatt neue Posten und Aufgaben zu verteilen, sich aber dafür zu feiern.
Insofern – erlauben Sie mir den Hinweis – erscheint der Antrag ehrlich gesagt in dieser Art und Weise nicht handwerklich schlecht gemacht – das würde ich niemals sagen –, aber überflüssig. – Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Sie sprachen davon, dass der BLB nicht alle Grundstücke hält. Das ist richtig: Es gibt auch Sonderliegenschaften, die er verwaltet, aber an denen er nicht das Eigentum hält.
Welche Entitäten meinen Sie denn, wenn Sie nicht diese Sonderliegenschaften wie das Landtagsgebäude oder irgendwelche Forste und solche Sachen meinen?
Vielen Dank. – Herr Minister, ist die Landesregierung der Auffassung, dass für Wahlvorschläge, die nicht oder nicht offiziell von Parteien eingereicht werden, Regelungsbedarf mit Blick auf die Wahlkampffinanzierung besteht?
Herr Minister, Frau Reker hat erklärt, ihre Social-Media-Konten nach ihrer Wahl nicht mehr an die Stadt Köln zu übergeben. Gleichzeitig wurden nach Angaben der Stadt für die Pflege genau dieser Konten rund 75.000 Euro aus dem Haushalt ausgegeben. Dieser Vermögensvorteil von 75.000 Euro für die Konten verbleibt nun also bei Frau Reker. Warum ist das keine rechtswidrige Bereicherung? Was ist das Ihrer Ansicht nach rechtlich?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD erwähnt in Ihrem Antrag „die soziale Realität des Wohnungsmarktes“ in diesem Land. Sie schreibt, dass sich die Wohnungsnot in den Städten deutlich verschärft habe und die Mieten weiter stiegen. Ich zitiere –:
„Tatsache ist: hohe Mietpreise … verfestigen und verstärken soziale Ungleichheit.“
Ich zitiere weiter:
„Die Problematik Wohnraummangel und bezahlbares Wohnen trifft in den verstädterten Ballungsräumen und den weiteren Städten des Landes weite Teile der Bevölkerung.“
Und was machen Sie dann? Sie wollen, dass die neue sogenannte Mieterschutzverordnung NRW ausgeweitet wird. Diese Verordnung beinhaltet Mietpreisbegrenzungen bei Neuvertragsmieten und bei Bestandsmieten sowie Kündigungsschutz.
All das gab es bisher schon. Aber die Landesregierung hat in ihrer unermesslichen Weisheit festgelegt, dass diese Regeln seit dem 1. Juli 2020 in weniger Städten gelten als zuvor, weil in den nun herausgenommenen Städten angeblich ein nicht so angespannter Wohnungsmarkt herrsche. Die SPD möchte das zurückdrehen. Das kann man machen.
Aufgrund dieser oder auch einer verschärften Verordnung wird jedoch keine einzige Wohnung gebaut. Und das aktuelle Problem ist doch: Viele Menschen finden keine Wohnung, zumal keine bezahlbare Wohnung. – Der beste Mieterschutz ist es daher, das Wohnungsangebot zu verbreitern. Das schützt Mieter nachhaltig und sorgt für bezahlbaren Wohnraum. Da sind wir uns wahrscheinlich alle einig.
Manchmal sind die Dinge im Leben also ganz einfach: Wenn es viel Angebot und wenig Nachfrage gibt, fallen die Preise. Wenn es hingegen wenig Angebot und mehr Nachfrage nach diesem Angebot gibt, steigen die Preise logischerweise.
Gilt das Gesetz, dass sich Preise nach Angebot und Nachfrage richten, auch für den Wohnungsmarkt? – Durchaus. Es gilt auch im Rahmen des schon ohne diese Verordnung ohnehin bestehenden recht ausdifferenzierten und ausgewogenen Mietpreisrechts, und zwar, ehrlich gesagt, schon seit über 100 Jahren.
Man kann Mietpreise also deckeln, damit Mieter weniger zahlen, schafft damit allerdings keine einzige neue Wohnung. Sie erinnern sich: Miethöhe als Ergebnis von Angebot und Nachfrage.
Was also tun? – Das Angebot zu erweitern, wird durch den Preisdeckel ja gerade erschwert. Hinzu
kommen hohe Baukosten und zu wenig Bauland, das zu teuer ist.
Das alles macht es besonders schwer und wird die nächsten Jahre absehbar auch so bleiben. Wer von Ihnen spricht denn noch von der Wohnraumoffensive der Bundesregierung, dass bis 2021 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen sollen? – Davon spricht niemand mehr. Das war von Anfang an eine Nebelkerze. Daran hat niemand wirklich geglaubt. Auch wenn es viele vermutlich glauben oder sich wünschen: Der Staat baut Ihnen keine Wohnungen.
Wenn also das Angebot nicht beliebig erweitert werden kann und der Preis trotzdem hoch bleibt, bleibt also nur die Nachfrage, denn mit Blick auf steigende Mieten und ein nur schwer erweiterbares Angebot sind heutzutage demnach nicht die Mieter knapp, sondern die Wohnungen.
Es steht also die Frage im Raum, ob man die Nachfrage begrenzen kann. Können Sie mir folgen? Sind wir uns einig? – Ich denke, wir sind uns einig. Bei zu wenig Wohnraum und zu hohen Mieten sind wir uns wohl einig.
Ich sehe doch das Blitzen in Ihren Augen, dass Sie ja sagen, auch wenn Sie mit dem Kopf schütteln.