Protocol of the Session on July 10, 2019

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle zu unserer heutigen, 62. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen sehr herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung hat sich kein Abgeordneter entschuldigt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung kommen wir zur Verpflichtung von neuen Mitgliedern des Landtags gemäß § 2 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung:

Der Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir mitgeteilt, dass mit Wirkung vom 13. Juni 2019 Herr Hendrik Schmitz als Nachfolger für den Abgeordneten Holger Müller Mitglied des Landtags geworden ist.

Des Weiteren hat mir der Landeswahlleiter mitgeteilt, dass mit Wirkung vom 4. Juli 2019 Herr Wilhelm Hausmann als Nachfolger für den Abgeordneten Herrn Dr. Stefan Berger Mitglied des Landtags geworden ist.

Beide gehören der Fraktion der CDU an.

Ich darf Herrn Schmitz und Herrn Hausmann zu mir bitten, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann.

Alle anderen Anwesenden bitte ich, soweit es Ihnen möglich ist, sich für die Verpflichtung von Ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Sehr geehrter Herr Kollege Schmitz, sehr geehrter Herr Kollege Hausmann, ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen:

„Die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“

Sehr geehrte Kollegen, ich heiße Sie herzlich willkommen und wünsche Ihnen alles Gute im Wirken für die Menschen hier in unserem Lande.

(Allgemeiner Beifall)

Vor Eintritt in die Tagesordnung: Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, einen neuen Tagesord

nungspunkt in die heutige Tagesordnung aufzunehmen. Tagesordnungspunkt 24 „Nachwahl von Mitgliedern des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses I (Untersuchungsausschuss im Fall Amri)“ wird neu aufgenommen.

Des Weiteren haben sich die Fraktionen darauf verständigt, die ursprünglich vorgesehenen Tagesordnungspunkte 19 „Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV“ und Tagesordnungspunkt 20 „Wahl des Vorsitzes sowie des stellvertretenden Vorsitzes des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV“ zu verbinden. Die weiteren Tagesordnungspunkte schließen sich an.

Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Damit treten wir in die heutige Tagesordnung ein.

Ich rufe auf:

1 Energiepolitische Leitlinien für einen innovati

ven und umweltfreundlichen Industriestandort – Energieversorgungsstrategie NordrheinWestfalen

Unterrichtung durch die Landesregierung

Vorlage 17/2282

Der Chef der Staatskanzlei hat mit Schreiben vom 2. Juli 2019 mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, den Landtag über das genannte Thema zu unterrichten.

Die Unterrichtung erfolgt durch den Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Herrn Professor Dr. Pinkwart. Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung legt heute ihre Energieversorgungsstrategie für Nordrhein-Westfalen vor. Sie stellt damit die energiepolitischen Weichen für eine gleichermaßen klimaverträgliche, sichere und bezahlbare Energieversorgung in unserem Land.

Die vom Kabinett beschlossene Energieversorgungsstrategie zeigt den Wandel des Energiesystems auf und nennt hierfür anhand von 17 Handlungsfeldern konkrete Ziele und Maßnahmen. Wir geben uns einen Fahrplan, der für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen Planungssicherheit schafft und zugleich für uns ein Ansporn ist.

Darüber hinaus benennen wir unsere Anforderungen an die Bundesregierung. Die Landesregierung tut

dies vor dem Hintergrund des von der WSB-Kommission Ende Januar dieses Jahres empfohlenen vorzeitigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung, der erhebliche Auswirkungen auf unser Land haben wird.

Die Landesregierung hat sich hinter diesen Beschluss gestellt, da er umfassend die Bedingungen für eine schnelle Reduktion von CO2-Emissionen sowie für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung benennt.

Für die Landesregierung stellt der nahezu einstimmige Beschluss der Kommission einen gesamtgesellschaftlichen Konsens mit einer hohen Bindungswirkung dar. Er wird von uns daher eins zu eins umgesetzt.

Wir erwarten in den kommenden Monaten von der Bundesregierung mit dem Kohleausstiegs- und dem Strukturstärkungsgesetz die Schaffung verbindlicher Voraussetzungen für eine neue Leitentscheidung der Landesregierung, deren Entwurf wir möglichst noch Ende dieses Jahres in das offizielle Beteiligungsverfahren geben möchten.

Mit dem Kohlekompromiss wird Nordrhein-Westfalen der Vorreiter beim Kohleausstieg in Deutschland. Gleichzeitig gilt: Wirksamer Klimaschutz funktioniert nicht ohne ein stabiles und bezahlbares Energiesystem.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Dies miteinander in Einklang zu bringen, ist gerade für ein so großes Energieland wie Nordrhein-Westfalen eine Jahrhundertaufgabe und die große Verantwortung unserer Generation.

(Unruhe)

Die Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken – Braun- wie Steinkohle – kann bei Umsetzung der Empfehlungen der WSB-Kommission bis 2030 in Nordrhein-Westfalen um bis zu 70 %reduziert werden. Der CO2-Ausstoß aus der Kohleverstromung würde dadurch um jährlich bis zu 80 Millionen t sinken.

Es ist unser erklärtes Ziel, möglichst ab dem Jahr 2035,

(Anhaltende Unruhe – Glocke)

spätestens aber ab 2038 gänzlich auf die Kohleverstromung in Nordrhein-Westfalen zu verzichten.

Die erneuerbaren Energien werden zur entscheidenden Säule der Energieversorgung in NordrheinWestfalen und in Deutschland insgesamt. Angesichts unseres im Vergleich zu anderen Bundesländern hohen Energieverbrauchs – aufgrund der energieintensiven Industrie und unserer dichten Besiedlung – sind wir darauf angewiesen, die Kohleverstromung sowohl durch den Ausbau der Erneuerbaren hierzulande als auch durch erneuerbaren Strom von der Küste zu ersetzen.

Da Strom aus erneuerbaren Energien höchst volatil ist, bedarf es zum Zweck einer sicheren und stabilen Energieversorgung starker Netze, moderner Speicher, flexiblerer Nachfragegestaltung und Gas als Brückentechnologie.

Wir streben ein starkes Wachstum bei Windenergie und Photovoltaik an. Die vorhandene installierte Leistung soll auf 10,5 Gigawatt Wind und 11,5 Gigawatt Photovoltaik bis 2030 verdoppelt werden.

Das heißt: Während in den letzten sieben Jahren unter Rot-Grün zusätzlich 5 Gigawatt erneuerbare Kapazität insgesamt aufgebaut wurde, streben wir in den kommenden zehn Jahren eine zusätzliche Kapazität von 11 Gigawatt erneuerbare Energien für Nordrhein-Westfalen an.

Damit würde sich die Strommenge aus Windenergie und PV-Anlagen bis 2030 auf rund 30 Terawatt verdoppeln. Dies entspricht dem aktuellen Bruttostromverbrauch von Schleswig-Holstein und Thüringen zusammen.

Insbesondere unsere Photovoltaikpotenziale sind mit rund 4,5 Terawattstunden erst zu gut 5 % ausgenutzt. Hier sieht unsere Strategie eine umfassende PV-Offensive mit einem konkreten Maßnahmenpaket vor.

Der Windenergieausbau ist durch die hohe Bevölkerungsdichte in Nordrhein-Westfalen außerordentlich herausfordernd. Wo sich Windenergieanlagen den Raum mit den Menschen teilen müssen, ist eine Planung im Einklang mit Natur- und Anwohnerschutz eine besondere und zunehmende Herausforderung, zumal wir ein deutschlandweites Akzeptanzproblem haben.

Dies wurde unlängst auch von Robert Habeck von den Grünen eingeräumt. Er spricht sich für Mindestabstände je nach Topografie und Bevölkerungsdichte ebenso wie für einen deutlich stärkeren Ausbau von Offshorewind und entsprechender Übertragungsnetze aus.

Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen streben wir mit einer Verdopplung der Ausbauziele bei der Windenergie ambitionierte Ziele an. Dies soll unter anderem über verstärktes Repowering von Anlagen und ein verbessertes Auktionierungsdesign erreicht werden.

Immerhin ist Nordrhein-Westfalen – etwa im Vergleich zu Baden-Württemberg oder Hessen – bei den aktuell neu genehmigten Windkraftanlagen bundesweit ebenso an der Spitze wie bei den bisher insgesamt genehmigten Anlagen.

Im Jahr 2030 wird in Nordrhein-Westfalen schätzungsweise jede dritte erzeugte Kilowattstunde aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Wir sind davon überzeugt, dass insgesamt ein Beitrag der Er