Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich zu unserer heutigen, 25. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich sechs Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Auflösung der Stabsstelle für Umweltkriminalität – Verstößt Ministerin Schulze Föcking gegen den Geist des Parlaments?
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 18. April 2018 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu der gerade genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Die Fraktion der AfD hat mit Schreiben vom 23. April 2018 hierzu ebenfalls eine Aussprache beantragt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin vonseiten der antragstellenden Fraktion zu Drucksache 17/2456 der Abgeordneten Frau Düker von den Grünen das Wort, bevor anschließend der Vertreter der Antragstellerin zu Drucksache 17/2457, Herr Seifen, für die AfD das Wort erhält. – Frau Düker, bitte.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, in der parlamentarischen Auseinandersetzung gelten Regeln für uns. Das möchte ich vorab hier noch einmal sehr deutlich klarstellen.
Für uns als Opposition ist dabei klar, dass der Hackerangriff auf Ihre privaten Geräte zu Hause einen kriminellen Eingriff in Ihre Privatsphäre und damit eine inakzeptable Grenzüberschreitung dargestellt
hat. Das haben wir gemeinsam mit SPD, CDU und FDP zum Ausdruck gebracht. Da haben Sie weiter unsere volle Solidarität.
Auf der anderen Seite, Frau Ministerin, gelten in einem Parlament aber auch für die jeweilige Regierung demokratisch verfasste Regeln. Sie beinhalten, dass Sie Ihr Handeln dem Parlament gegenüber transparent und nachvollziehbar erläutern müssen. Und genau das, Frau Ministerin, haben Sie in der Fragestunde gestern einmal mehr nicht getan.
Sie sind ausgewichen. Sie haben offensichtliche Widersprüche nicht auflösen können. Sie haben Fragen nicht beantwortet. Sie haben darüber hinaus Nebelkerzen geworfen und Unterstellungen in den Raum gestellt.
Erstens. Womit war die Stabsstelle eigentlich beschäftigt? In der Fragestunde am 21. März 2018 fragte das auch der Kollege Deppe. Ihn interessierte das auch. Er fragte zu den Verfahren in Sachen Envio und Shell nach der Beteiligung der Stabsstelle. Wörtlich fragte er, welchen Beitrag die Stabstelle in diesem Fällen geliefert hat.
„Auch für das gesamte weitere Verfahren gab es nach Angaben des LANUV in der gesamten Zeit keine Kontaktaufnahme zur und durch die Stabsstelle Umweltkriminalität.“
Ein paar Wochen später erfuhr man im WDR – nach Aktenstudium durch dessen Mitarbeiter –, dass dies offensichtlich nicht so war. „WESTPOL“ berichtete, dass die Stabsstelle beim Fall Envio in einer Projektgruppe mitgearbeitet hat. Die Staatsanwaltschaft Köln hat – ebenfalls bei „WESTPOL“ – klargemacht, dass eine Stellungnahme der Stabsstelle im Fall Shell letztlich zur Bewertung der Strafbarkeit beigetragen hat.
Solch einen Beitrag, Frau Ministerin, kann man ja schlechterdings –jedenfalls kann ich mir das in meiner Fantasie nicht vorstellen – nicht leisten, wenn es überhaupt keine Kontaktaufnahme gegeben hat.
Auf diesen Widerspruch angesprochen, behaupteten Sie gestern – warum auch immer –, dass Sie eigentlich ja nie bestritten hätten, dass die Stabsstelle selbstverständlich auch Fälle wie Shell und Envio begleitet habe und Einschätzungen abgegeben habe.
Dies, Frau Ministerin, ist allerdings das genaue Gegenteil Ihrer Feststellungen vom 21. März 2018. Ja, Sie haben das bestritten.
konnte. Also fragen wir Sie heute erneut: Warum haben Sie die Beteiligung der Stabsstelle am Envio- sowie am Shell-Skandal zunächst geleugnet und gestern eine Begleitung zugestanden?
Zweitens: zur Frage der neuen Aufgaben der Stabsstelle Umweltkriminalität in Ihrem Ministerium. Mehr denn je ist seit gestern unklar: Wieso wurde diese Stabsstelle eigentlich aufgelöst? Auch hier Widersprüche! Sie behaupten, dass mit der Neuorganisation die Aufgaben besser und effektiver erledigt werden können, sagen uns aber nicht, wie.
„ausdrücklich Grundsatzfragen der Umweltkriminalität und des Umweltstrafrechts sowie die Unterstützung der Fachabteilung bei Straftaten gegen die Umwelt.“
Nun kommt im aktuellen Geschäftsverteilungsplan der Begriff „Umweltkriminalität“ kein einziges Mal vor.
Ich habe den Begriff nicht gefunden. Auf diese Frage sagten Sie gestern: Es gibt gleich mehrere Referate, die mit dem Thema befasst sind. – Da ist von spezifischen Rechtsfragen oder Grundsatzfragen die Rede. Aber das ist nicht das, was Sie am 21. März 2018 gesagt haben.
Vor allem sind Sie die Antwort schuldig geblieben, ob in Ihrem Hause unter diesen relativ diffus beschriebenen Zuständigkeiten weiterhin eine weisungsunabhängige Arbeit – das ist doch der Punkt – in diesem wichtigen Bereich möglich ist. Denn klar ist: Eine solche Arbeit kann eben nicht weisungsunabhängig in einer Fachabteilung geleistet werden, weil diese strukturell immer Weisungen unterliegt.
Die zweite Frage lautet also erneut: Wie, von wem und wo werden die Aufgabe der Stabsstelle weisungsunabhängig weiter wahrgenommen?
Hierzu noch eine Bemerkung: Sie haben gestern behauptet, es habe schon unter ihrem Vorgänger Überlegungen zur Auflösung der Stabsstelle gegeben, ohne dass Sie dies belegen konnten. Und mit Nebelkerzen umwölkt verweisen Sie auf eine Personalakte, aus der Sie nicht zitieren können.
Wenn Sie diese Behauptung weiter vorschieben wollen, Frau Ministerin, fordere ich Sie auf, sie hier und
heute zu belegen. Sagen Sie doch einmal, welche Hinweise Ihnen denn darauf vorliegen, dass die Vorgängerregierung Überlegungen angestellt hat, eine strukturelle Veränderung vorzunehmen – und das hat nichts mit Personalakten zu tun – oder die Stabsstelle gar abzuschaffen.
Wenn Sie diese Behauptung in den Raum stellen, sind Sie auch heute aufgefordert, hier klar zu benennen, woher Sie diese Idee überhaupt haben.
Drittens. Haben Sie persönlich entschieden, die Stabsstelle Umweltkriminalität abzuschaffen? Eigentlich war das ja eine rein rhetorische Frage. Denn jede Organisationsentscheidung bezüglich einer Umorganisation in einem Haus trifft die Ministerin oder der Minister und eben nicht der Staatssekretär. Merkwürdigerweise geben Sie auf diese Frage aber keine Antwort, obwohl sie einfach mit Ja oder Nein hätte beantwortet werden können.
So fragt man sich: Warum beantworten Sie diese Frage eigentlich nicht? Sie verweisen auf den Staatssekretär und bleiben bei Ihrer Nichtantwort.
Frau Ministerin, Ihnen muss doch klar sein, dass Sie mit dem hartnäckigen Nichtbeantworten dieser Frage dem Verdacht weiter Nahrung geben, dass letztendlich Ihre Entscheidung zur Auflösung dieser Stabsstelle im Zusammenhang mit einer der letzten Akten der Stabsstelle mit dem Titel „Schweinehaltung Betrieb Schulze Föcking“ steht.