Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie zu unserer heutigen, 27. Sitzung des Landtags NordrheinWestfalen herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich fünf Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung weise ich darauf hin, dass die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestern gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung aus der Fragestunde heraus zu einer aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache zu dem Thema „Ministerpräsident Laschet muss dem Parlament gegenüber Stellung beziehen – welche Kenntnis hatte die Staatskanzlei zum angeblichen Hacker-Angriff auf Ministerin a. D. Schulze Föcking?“ Drucksache 17/2641 beantragt haben.
Mir liegen aber zwei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung vor. Die erste Wortmeldung, die mich erreicht hat, war die von Herrn Kerkhoff; danach habe ich die Wortmeldung von Frau Philipp erhalten. Zunächst hat Herr Kerkhoff das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gestern in der Sitzung des Ältestenrates argumentiert, dass eine Aktuelle Stunde nach § 95 Satz 3 unserer Geschäftsordnung, die sich auf eine Mündliche Anfrage aus der Fragestunde bezieht, sich hinter den letzten Tagesordnungspunkt unserer vereinbarten Tagesordnung einreihen sollte, da § 95 Abs. 3 der Geschäftsordnung vorsieht, dass die Aussprache am übernächsten Sitzungstag stattfinden soll, spätestens aber am letzten Sitzungstag der Plenarwoche.
Da es in dieser Sitzungswoche keinen übernächsten Plenartag gibt, folgt für mich daraus, dass dann, wenn man logisch denkt, die Aussprache an das Ende der Tagesordnung des letzten Plenartages rückt. Das haben wir gestern im Ältestenrat mehrheitlich so beschlossen. So ist auch bei der letzten Anwendung dieser Norm entschieden worden. Das halte ich prinzipiell auch heute Vormittag noch für richtig.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat gestern all Ihre Fragen umfassend und detailliert beantwortet –
(Beifall von der CDU und der FDP – Wider- spruch und Zurufe von der SPD und den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Sehr ein- seitig, Herr Kollege!)
Wir wollen, dass dieser große Klamauk möglichst viele Menschen erreicht und auf breite Resonanz stößt. Deshalb beantrage ich, die von Ihnen beantragte Aktuelle Stunde als neuen Tagesordnungspunkt 4 der heutigen Plenarsitzung zu behandeln. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kerkhoff, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Als ich Ihnen gerade zugehört habe, habe ich gedacht – das haben die Reaktionen wohl auch gezeigt –: Wir können gestern nicht in der gleichen Fragestunde gewesen sein. – Ich glaube, das ist ganz eindeutig.
Wir haben gestern in der Fragestunde der Landesregierung und insbesondere dem Ministerpräsidenten die Gelegenheit gegeben, Aufklärung zu leisten und vor allen Dingen auch Vertrauen zurückzugewinnen.
Der Ministerpräsident hat diese Fragen und diverse Zusatzfragen nicht selbst beantworten wollen und stattdessen Minister Lienenkämper beauftragt, dem Parlament Rede und Antwort zu stehen.
Nach der mehr als einstündigen Fragestunde sind für uns aber – und das unterscheidet Sie von uns – noch sehr viele Fragen offengeblieben:
Wer hat wann was gewusst? Auf welchen Tatsachen beruhten diese Erkenntnisse? Warum haben weder der Regierungssprecher noch Frau Ministerin a. D. Schulze Föcking oder der Ministerpräsident den Landtag und die Öffentlichkeit darüber informiert, dass es offenkundig gar keinen Hackerangriff gegeben hat?
Wir haben diese offenen Fragen zum Anlass genommen, auf Grundlage des sich daraus ergebenden allgemeinen aktuellen Interesses für den heutigen Tag eine Aktuelle Stunde zu beantragen.
Dieses allgemeine aktuelle Interesse an der von unseren Fraktionen formulierten Fragestellung wurde durch den Präsidenten des Landtages ebenfalls gesehen; denn er hat diese Aktuelle Stunde zugelassen.
Allerdings halten wir es dann für unbedingt erforderlich und vor allen Dingen auch für angemessen, eine Debatte, die offensichtlich von aktuellem allgemeinen Interesse ist, am Beginn und nicht am Ende eines Plenartages zu führen.
Das ist für Sie alles unangenehm. Aber das haben Sie sich gestern selbst eingebrockt. Das ist, glaube ich, auch klar.
Um auf Ihren Vorschlag zu TOP 4 zurückzukommen: Es entspricht einer geübten jahrelangen Parlamentspraxis, dass Aktuelle Stunden immer zu Beginn eines Plenartages zu behandeln sind.
Wir beantragen daher nach § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung, die Aktuelle Stunde statt als letzten TOP 17 des heutigen Tages als neuen TOP 2 zu behandeln,
(Widerspruch von der CDU und der FDP – Dietmar Brockes [FDP]: Wir haben doch schon eine Aktuelle Stunde!)
und damit als zweite Aktuelle Stunde des heutigen Tages, also direkt im Anschluss an die erste Aktuelle Stunde, die wir bereits Anfang der Woche festgelegt hatten, durchzuführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, in diesem Sinne werbe bei Ihnen für unseren Geschäftsordnungsantrag. Nutzen Sie gemeinsam mit uns die Chance im Sinne des allgemeinen Interesses, diesen Tagesordnungspunkt heute Morgen zu beraten, also da, wo er auch hingehört,
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass unser Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde gemäß § 95 Abs. 1 Satz 3 vom Präsidenten aufgrund des allge
meinen aktuellen Interesses für zulässig erklärt worden ist, zeigt meines Erachtens, dass sehr wohl noch Fragen offengeblieben sind. Aus meiner Sicht hat der Landtagspräsident auch die richtige Schlussfolgerung gezogen, gemäß der Geschäftsordnung zu entscheiden, dass diese Aktuelle Stunde zulässig ist.
Wenn man über die Aktualität des Themas reden will, ist es aus meiner Sicht zwingend, dass wir das heute Morgen tun, als neuer Tagesordnungspunkt 2. Denn ich will noch einmal daran erinnern, dass wir ja nicht ohne Grund Aktuelle Stunden immer zu Beginn der Tagesordnung diskutieren und nicht irgendwann mittags oder abends.
Insofern ist es aus unserer Sicht nur logisch, Herr Kerkhoff, dass wir diese neue Aktuelle Stunde nach der Aktuellen Stunde der AfD als neuen Tagesordnungspunkt 2 diskutieren.
Herr Kerkhoff, Sie argumentieren, nach der Geschäftsordnung solle man erst am übernächsten Tag diskutieren. Dieses Argument zieht meines Erachtens nicht.
Denn erstens handelt es sich dabei um keine MussRegelung; vielmehr ist in der Geschäftsordnung geregelt, dass die Debatte in der Regel am übernächsten Tag stattfinden soll.
Wenn das Ihre Logik ist, folgere ich zweitens daraus, dass wir in Zukunft nicht mehr nur an zwei Tagen Plenum haben werden, sondern immer an drei Tagen, auch wenn der Bundesrat tagt.
Ich stelle drittens fest, dass Herr Laschet offenbar einen zeitlichen Vorlauf braucht, um diese Aktuelle Stunde vorzubereiten, und einfache Fragen, die auf der Hand liegen, zu beantworten.