Marc Olejak
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Last Statements
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Ich fange sozusagen als letzter Redner für diesen Antrag damit an, das Feld von hinten aufzurollen. Herr Nückel, „nicht noch einen Förderpreis“ haben Sie gesagt. Dann können wir – das haben wir auch im Ausschuss schon einmal kurz gesagt – prinzipiell alle Kunst- und Kultur-, aber auch alle Familienförderpreise, alle Sportförderpreise und überhaupt alle Preisausschreibungen des Landes einmal auf den Prüfstand stellen
und uns anschauen, was dann an Geldern übrig bleibt, um andere Möglichkeiten als einen solchen Preis finanziell zu fördern.
Nichtsdestotrotz ist es so: Man muss vielleicht ein bisschen über die Beispiele hinausdenken, die von Ihnen hier eben angegeben wurden. In Bezug auf die Creative Commons – dies lässt sich sogar noch viel weiter ausrollen, nicht nur auf die Bereiche der Kunst und der Kultur und der einzelnen Medienbausteine bezogen – werden wir immer wieder feststellen, dass es neue Technologien, wie den 3D-Druck, gibt, dass genau in diesen Bereichen neue Technologien neue Lizensierungsmodelle ermöglichen und dass auch hier eine neue Form von Kunst geschaffen werden kann, die sogar schon industriellen Charakter haben kann.
Herr Schick, was neue Industrien und neue Techniken betrifft, fällt mir gerade noch ein: Sie haben gesagt, die Konrad-Adenauer-Stiftung habe – was ich sehr löblich finde – seit 2012 ihre Inhalte unter CC-Lizenz veröffentlicht. Das finde ich sehr schön.
Die Piraten als Partei veröffentlichen seit ihrer Gründung 2006 ihre Inhalte unter einer CC-Lizenz. Von daher glaube ich, uns gebührt der Preis, was diesen Bereich der politischen Veröffentlichung betrifft.
Herr Bialas, ich bin Ihnen sogar persönlich dankbar, dass Sie von vornherein etwas mehr die Möglichkeiten eines solchen Kunst- und Kulturförderpreises in Betracht gezogen haben. Genau darum ging es hier für mich und wird es auch weiterhin gehen: Ideen in den Köpfen zu platzieren, für Ideen zu werben und den bürgerlichen Lobbyismus von draußen hier hineinzutragen.
Von daher sage ich in der kurzen Zeit, die mir als Parlamentarier heute an diesem Mikrofon verbleibt: Vielleicht habe ich es ja doch geschafft, Sie jetzt noch einmal umzustimmen. Denn letztlich geht es gar nicht um die Einführung eines solchen Preises. Denn wenn Sie alle den Antrag wirklich gelesen hätten, dann wüssten Sie – und Sie wissen es eigentlich –, die Landesregierung möge bitte evaluieren und sich selbst überlegen, welche Bereiche für einen solchen Preis überhaupt in Betracht kommen könnten und wie ein solcher Preis überhaupt ausgestaltet werden kann.
Was Sie hier gerade noch einmal tun, ist eine gute Idee dahingehend abzulehnen, dass Sie es noch nicht einmal der Landesregierung ermöglichen, sich selbst Gedanken darüber zu machen. – Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Vielen Dank für das, was ich mit Ihnen hier bisher habe lernen dürfen. Und wir sehen uns wieder.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, im Saal und auch daheim oder unterwegs am Stream! Ich werde Ihnen wahrscheinlich sogar noch ein bisschen mehr Zeit schenken können. Denn tatsächlich mache ich jetzt mal etwas Ungewöhnliches, was wir gerade noch gar nicht richtig hatten, und zwar: Ich rede zum eigentlichen Antrag.
Der Antrag selber zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens am Verfassungsgericht ist ein grundlegendes Recht. Wir haben in Nordrhein-Westfalen ja noch kein Individualklagerecht. Von daher ist die Idee, die die FDP hier hatte, vielleicht gar nicht so falsch. Denn auf diese Weise kann es natürlich ermöglicht werden, dass um die Ecke herum den Beamtinnen und Beamten, die entsprechende Beschwerden geäußert haben, da Rechnung getragen wird.
Nichtsdestotrotz – das wurde gerade auch schon von der CDU durch die Einbringung des eigenen Entschließungsantrags bestätigt; Frau Paul hatte mir genau diesen argumentativen Punkt gerade gemopst – zeigt das sehr eindeutig, dass es sich hierbei letztlich doch um eine reine PR- und Werbeaktion der FDP handelt, ohne weitergehenden Sinn und Verstand in der Angelegenheit.
Es steht jedem MdL offen, hier gleich in der namentlichen Abstimmung dafür, dagegen oder auf Enthaltung zu stimmen. Ich selber spreche mich gegen dieses Verfahren aus. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer unterwegs! Laut aktuellen Medienberichten können sich die Vorstandsmitglieder der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen über üppige Pensionsregelungen und exorbitante Gehälter freuen. Das ist die aktuelle Lage. Warum ich jetzt als Mitglied der Fraktion und als Nichtmitglied im HFA hier stehe, ist ein anderer Ansatz, den ich kurz darlegen möchte.
Im vergangenen Jahr erschien am 28. Juni in der Presse ein Artikel, in dem unter anderem die Vorsitzenden von Grünen und SPD, Herr Mostofizadeh
und Herr Römer, den Sparkassen ein Ultimatum gesetzt und sich in dieser Angelegenheit für eine Deckelung öffentlich stark gemacht haben. Mittlerweile haben wir Februar 2017, und geschehen ist nach außen hin eigentlich nichts. Dies möchten wir gerne aufgreifen und Ihnen heute die Gelegenheit geben, eine gute Idee mit nach vorne zu tragen.
Ich werfe ein paar Zahlen in den Raum – wir sprechen von folgenden Gehaltskategorien und Größenordnungen –: Unsere Ministerpräsidentin, Frau Hannelore Kraft, erhält im Jahr ungefähr 220.000 € und Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel ungefähr 247.000 €. Dagegen halten wir einfach einmal die Gehälter der Vorstandsvorsitzenden der öffentlichrechtlichen Kreditinstitute – besser bekannt als Sparkassen – nach dem Sparkassengesetz. Köln: 913.000 €, Köln-Bonn: 782.000 €, Aachen:
700.000 €, Münsterland-Ost: immerhin auch noch 660.000 €. Ich würde sagen, die Gehälter und Pensionen der Sparkassenvorstände sind definitiv aus dem Ruder geraten.
Sparkassenvorstände in NRW, vor allem die Vorstandschefs, leben immer noch in einer der besten aller bestehenden Welten; sie nehmen von jeder Seite einfach das Schönste. Sie erhalten Vergütungen auf dem Niveau des Privatbankensektors und Pensionsansprüche, die sehr stark an die Altersversorgungsbezüge von Beamten erinnern. Ermöglicht wird ihnen das, weil die Lokalpolitiker in den Verwaltungsräten der Sparkassen die Luxusgehälter und Pensionen der Vorstände durchwinken und ihren Aufsichtspflichten nicht nachkommen können, denn die Politiker in diesen Verwaltungsräten sind – nicht alle, aber viele – wiederum abhängig von den Vorständen, wenn es beispielsweise um die Vergabe von Spenden an die lokalen Vereine oder um die Kreditvergabe bei örtlichen Bauprojekten geht. Mit diesem Konstrukt aus wechselseitigen Abhängigkeiten und Interessenkonflikten werden die Sparkassen zu Selbstbedienungsläden.
Aus diesem Grund fordern wir Piraten, im Sparkassengesetz unverzüglich festzuschreiben, dass die Gehälter von neubestellten Sparkassenvorstandschefs – also mit Blick in die Zukunft und nicht übers Knie gebrochen – auf höchstens 220.000 € im Jahr gedeckelt werden und die Gehälter von neu eingesetzten einfachen Vorstandsmitgliedern höchstens 150.000 € pro Jahr betragen. Zudem fordern wir, im Sparkassengesetz festzuschreiben, dass neu eingesetzte Vorstände für das Alter privat vorsorgen müssen.
Wie gesagt, Rot-Grün hat im letzten Juni medial einen gesetzlichen Gehaltsdeckel für Sparkassenvorstände in diesem Fall sogar angedroht. Lassen Sie den Worten Taten folgen. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Da Sie mir gerade wortwörtlich persönlichen Populismus vorwarfen, möchte ich Sie fragen, ob Ihnen das Anschreiben des SPD-Fraktionsvorsitzenden Norbert Römer und des grünen Fraktionsvorsitzenden Mehrdad Mostofizadeh vom 28. Juni 2016 bekannt ist, in dem es wortwörtlich heißt: Sie drohten in einem gemeinsamen Schreiben jetzt damit, noch vor der Sommerpause einen gesetzlichen Gehaltsdeckel zu beschließen.
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihren Hinweis. Ich gehe davon aus, dass sich nichtsdestotrotz an Ihrer Aussage, dass hier eventuell Besitzstände weiterhin festgeschrieben werden sollen, seit letztem Jahr nicht so viel geändert hat.
Was mich persönlich sehr irritierte, waren gerade die Aussagen der Herren Kollegen Abel und Zimkeit in dieser Sache, die mich an das Motto „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ ganz schwer erinnern. Es hieß ständig: Die SPD fordert, die SPD fordert, die Grünen befinden sich im Dialog und fordern. – Merken Sie was? Wer hat denn in diesem Haus die Mehrheit und kann Dinge beschließen?
Ich sage: Machen Sie sich ehrlich. Wir haben es hier auf die Tagesordnung gebracht, und ich finde sogar, in seiner stärksten Form. Von daher bitte ich um ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und werte Kollegen! Jetzt geht es mir nach diesen fünf Jahren ein bisschen so, wie die ganze Zeit im Untersuchungsausschuss.
Ich stehe hier vorne und kann so ein bisschen sagen: Ich habe eigentlich jetzt keine Fragen mehr an Sie.
Aber aus Sicht der Piratenfraktion möchte ich Ihnen trotzdem ganz gerne doch noch ein paar Punkte darlegen.
Einleitend natürlich auch der Dank an alle Beteiligten im Rahmen der Einsetzung und Abarbeitung dieses Untersuchungsausschusses, die hier gemeinsam in diesem Hause mitgewirkt haben, auch mein Dank tatsächlich an die Zeuginnen und Zeugen, die bereitwillig ihre Rechte wahrgenommen haben und ebenfalls mit zu diesem Abschlussbericht – direkt oder auch indirekt – beigetragen haben.
Mir persönlich ist es auch wichtig, auch wenn man eventuell inhaltlich nicht immer der gleichen Meinung ist, dass ich mich beim Ministerium bedanke, bei den Angestellten der Ministerien, die ebenfalls bei den öffentlichen Sitzung stets dabei waren und bestimmte Dinge direkt – so würde ich mal sagen – mitgepinnt haben, obendrein auch explizit beim Landesrechnungshof, auch wenn man da vielleicht inhaltlich, wie schon erwähnt, eine andere Meinung hatte; denn die Berichte waren nichtsdestotrotz von Anfang an ein wesentlicher Bestandteil bei der Einsetzung und bei der regulären Aufarbeitung der einzelnen Punkte, die gerade schon zur Genüge dargelegt worden sind.
Für mich persönlich auch noch einmal einen Dank an alle Referentinnen und Referenten, aber auch an die Assistenzstellen der einzelnen Fraktionen. Die haben wir, glaube ich, tatsächlich vergessen, denn wir haben da noch einmal einzelne Assistenzen. Auch bei denen möchte ich mich für die interne Zuarbeitung bedanken.
Meine Damen und Herren, die Aufgabe eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist es, Versäumnisse aus einem vergangenen Zeitraum und deren politische Verantwortlichkeiten zu benennen. Das hatten wir auch schon heute Morgen, das wird sich vielleicht sogar über die Legislatur hinaus bei einer möglichen Wiedereinsetzung wiederholen. Das kommt mir gerade ein bisschen bekannt vor. Seine Aufgabe ist es nicht, explizit Handlungsempfehlungen an die Politik zu geben. Dafür haben wir die wissenschaftlichen Enquetekommissionen.
Als Vertreter der Piraten wünsche ich mir aber, dass die Inhalte dieses einstimmigen Abschlussberichtes des Ausschusses auch weiterhin zur Weiterentwicklung innerhalb des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen genutzt und zum Besseren führen werden.
Der Finanzminister hat ja – auch das wurde bereits gesagt – schon zu Anfang und auch während der laufenden Legislaturperiode immer wieder Änderungen innerhalb des BLB auf den Weg gebracht. Nichtsdestotrotz ist die dringende Empfehlung, auf die eigenen Landesbetriebe auch vonseiten des Parlamentes nicht nur in der nächsten Legislaturperiode, sondern in der gesamten Zukunft immer beständig ein Auge zu haben – vor allen Dingen dann, wenn es darum geht, eventuell neue Konstrukte zu schaffen.
Denn jetzt gehe ich zu den Ursprüngen zurück. Warum haben wir uns das Ganze überhaupt viereinhalb, fast fünf Jahre lang angetan? Wie konnte es überhaupt so weit kommen?
Diese größte Geldverbrennungsmaschine des Landes wurde eigentlich aus einem guten Ansinnen heraus eingesetzt. Bei der Errichtung des BLB als teilrechtsfähigem Sondervermögen wurden damals aber prinzipielle, erhebliche strukturelle Fehler gemacht. Der BLB wurde im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Boden gestampft, obwohl es eine sehr lange Vorlaufzeit mit sehr vielen Anhörungen, sehr vielen Sachverständigen, sehr vielen Stellungnahmen und allem Möglichen gab.
Dann wurden zwar prinzipiell Kontrollmechanismen geschaffen. Der Verwaltungsrat wurde damals aber von vornherein lediglich mit politischem, nicht aber mit wirtschaftlichem oder immobilienfachlichem Sachverstand ausgestattet.
Ob und welchem Umfang die Beschlussvorlagen – auch das wurde gerade schon erwähnt –, die dem
Verwaltungsrat zugeleitet worden sind, sachlich und inhaltlich 100%ig der möglichen Planungswahrheit entsprachen, ist nie wirklich aufgeklärt worden.
Die gewählte Rechtsform des teilrechtsfähigen Sondervermögens hat auch dazu geführt, dass die Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten auf den BLB selber begrenzt waren und eventuell partiell auch immer noch begrenzt sind. Da sehen wir nach wie vor Verbesserungsbedarf.
Auch schon mehrfach angedeutet wurde folgender Punkt: Das Mieter-Vermieter-Modell ist in der Theorie zwar gut und schön. In der Praxis führt es aber dazu, dass seitens der Mieter ein massiver politischer Druck auf den BLB ausgeübt wird. Die klassische Vermieterposition kann auf diese Weise gar nicht stringent durchgehalten werden.
Unter anderem das führt zu den Folgen, die wir festzustellen haben. Nehmen wir noch einmal das Lieblingsbeispiel für Anspruch, Wunsch und Wirklichkeit, nämlich das Landesarchiv: die Höhe, die Breite – fast ein wenig wie beim Autokauf –, die Bullaugen, die verhangen worden sind. Ich fand es sehr interessant, dass in den Zeugenvernehmungen mehr oder weniger durchklang: Wie wir das Ganze innen mit dem nötigen Material ausstatten, um überhaupt Archivgut lagern zu können, ist erst einmal nicht so wichtig; wir kümmern uns erst einmal um das Äußere. – Da sehe ich dann Probleme.
Wir haben es – und das freut mich persönlich – in der gemeinsamen konsensualen Arbeit letztlich tatsächlich geschafft, Ross und Reiter zu benennen – auch im Bericht. Diese hier vorliegenden 800 Seiten gehen wirklich auf Namen ein, auf einzelne Rollen, auf einzelne Personen. Ich selber würde mir jetzt gar nicht anmaßen, hier noch einmal genau darauf hinzuweisen, wie es Kolleginnen und Kollegen gerade schon getan haben. Das schenke ich mir, weil der Bericht so umfassend ist.
Wir haben das Fazit in dem Bericht auch ein bisschen versteckt, damit man sich einmal die Mühe machen muss, wenn man wirklich Interesse daran hat. Und es lohnt sich, da hineinzugucken. Das Fazit steht nämlich nicht ganz am Ende und auch nicht ganz am Anfang, sondern ist in der Mitte versteckt.
Schließlich sollen alle auch in der Zukunft etwas davon haben – bevor wir uns in der Zukunft in diesem Hause mit weiteren Leuchtturmprojekten beschäftigen müssen. Wir alle hoffen, dass wir die Sinne in der Politik ein wenig geschärft haben. Und auch die Politik macht Fehler.
Abschließend möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bedanken – zum einen beim ehemaligen Vorsitzenden Sven Wolf. Zum anderen möchte ich
mich bei der ihm folgenden Vorsitzenden Nadja Lüders zunächst dafür entschuldigen, dass ich sie eingangs falsch eingeschätzt hatte. Mit dieser Entschuldigung und meinen persönlichen Worten möchte ich mich ganz herzlich für diese gemeinsame Zusammenarbeit über die Jahre bedanken.
Ich wünsche Ihnen allen noch einen schönen Abend und möchte jedem diese 800 Seiten – neben Stephen-King-Romanen oder allem anderen – gerne einmal als Bettlektüre empfehlen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dahm, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ist Ihnen bewusst, dass Sie eben ein tatsächliches Paradoxon aufgezeigt haben, indem Sie zum einen eingangs sagten, Sie sähen kein Bedarf, und zum anderen sagten, sehr viele Städte und Gemeinden böten dies an. Demzufolge widersprachen Sie sich gerade selbst, oder?
Vielen Dank für Ihre einleitenden Worte vorweg. – Einen wunderschönen guten Morgen! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Vorweg
noch eines, es handelt sich um zwei inhaltlich verschiedene Themen. Das eine ist sozusagen eine Flüchtlingsdebatte; das andere ist eine parlamentarische Debatte zum Bereich „Politik von Parteien untereinander“, wie ich es mal nennen möchte.
In der Vorbereitungsphase dieser Plenarwoche in der vergangenen Woche – es wurde gerade schon kurz erläutert: alle Fristen sind weit überzogen – wurden versehentlich zwei Tagesordnungspunkte im Konsens miteinander verbunden, die inhaltlich in verschiedenen Fachbereichen und Ausschüssen angesiedelt sind. Es handelt sich dabei um das Zehnte Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und unseren Antrag „Abschiebestopp sofort: Afghanistan ist nicht sicher!“. Trotz aller Bemühungen ließ sich diese Verbindung nicht so einfach lösen, um diesen Tagesordnungspunkt noch gestern, am 14. Dezember 2016, hier zu behandeln. Es gab daher den Konsens, den Antrag in das kommende Plenum im Januar zu verschieben. So weit, so gut.
Wir beantragen nunmehr aus aktuellem Anlass – Presse gestern – die Änderung der Tagesordnung nach besagtem § 20 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags NRW und die heutige Behandlung des Antrags „Abschiebestopp sofort: Afghanistan ist nicht sicher!“ – Drucksache 16/13681 – ergänzend zur Tagesordnung des Plenums mit folgender Begründung: In diesen Stunden verlassen die ersten Flugzeuge mit einer unbekannten Anzahl von Menschen, die abgeschoben werden, deutschen Boden in Richtung Afghanistan. Wir haben daher nicht mehr die Zeit, bis zu einer Behandlung des Antrags im Januar zu warten. Zudem wissen wir von Teilen anderer Fraktionen hier im Haus, dass auch sie die Abschiebung nach Afghanistan auf das Schärfste kritisieren. Wir erachten diese Debatte von daher als nötig und angebracht.
Ich bitte offen und ehrlich und über alle Fraktionen hinweg um Ihre Zustimmung. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vorausschauend auf TOP 12 möchte ich nur ganz kurz anmerken: Falls Sie sich über das Verfahren wundern, dass wir eine gemeinsame Behandlung der ersten und zweiten Lesung ohne Debatte im großen Einvernehmen aller Fraktionen vornehmen, möchte ich darauf hinweisen, dass dies absolut zulässig und möglich ist. Wir haben uns im Vorfeld darauf verständigt. Von daher möchte ich mich für diesen großen Konsens bei allen bedanken. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Vielen Dank erst einmal für die grundlegenden Erläuterungen hier in aller Kürze der positiven Aspekte des anstehenden Haushaltsplans für den Bereich der Gleichstellung und auch – sehr, sehr wichtig – den Bereich LSBTTI.
In diesem Zusammenhang ist mir etwas zu oft gerade der Aspekt „Opfer“ erwähnt worden. Immer nur dieses Negative so stark hervorzuheben, halte ich nicht wirklich für zielführend. Es eventuell als ideologischen Unsinn abzuwerten, ist auch nicht wirklich zielführend. Sie könnten es gerne als ideologisch bezeichnen, wenn dieser Haushaltsplan – wie es in anderen Bundesländern schon der Fall ist – zum Bei
spiel unter den Aspekten des reinen Gender-Budgeting stünde. Dies ist in Nordrhein-Westfalen leider noch nicht der Fall. Also bis dahin können Sie diese Floskel gerne noch einmal beiseitelegen.
Die positiven Aspekte überwiegen tatsächlich die negativen Aspekte in diesem Haushaltsentwurf. Gleichwohl gibt es einen grundsätzlichen Problempunkt, der immer wieder angesprochen wird, auch von den Vertreterinnen und Vertretern der Frauenhäuser. Es fehlt auch aus unserer Sicht – und seit Jahren führen wir das hier an – die sogenannte Regelfinanzierung. Jahr für Jahr müssen die entsprechenden Gelder neu beantragt werden. Unabhängig von der Frage, ob wir dies für gesamte Familien Betroffener machen, also mit Kindern von Gewaltopfern, in der Regel Frauen – die Stelle in Bielefeld für Männer ist ja auch schon erwähnt worden –, sollte dies regelmäßig finanziert sein und nicht immer nur auf Antrag.
Zudem würde ich zur Opferbetreuung noch einen Vorschlag machen. Wir haben demnächst ein Sachverständigengespräch in dem Zusammenhang, gerade mit Bezug auf langfristige Opferbetreuung. Ich persönlich würde mir wünschen – auch für eine kommende Legislatur –, dass dieses Thema nicht untergeht, sondern vielleicht zukünftig da angesiedelt wird, wo es meines Erachtens hingehört und auch in Bayern und Sachsen-Anhalt bereits aufgehängt ist, nämlich – dies für Sie als Denksportaufgabe – an der neutralsten Stelle aus Sicht dieser Länder, und diese ist das Justizministerium. Dort sollte auch aus meiner persönlichen Sicht der gesamte Haushaltsbereich und das gesamte Ressort der Gleichstellung zukünftig angesiedelt werden.
Vielen Dank so weit. Einen schönen Tag noch!
Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich mache mich jetzt einmal schuldig. Das Bild mit den drei Affen, das gerade erwähnt wurde, reduziere ich einmal kurz und sage: Wir haben in dieser Angelegenheit nur noch zwei Affen hier im Plenum; denn wir als Oppositionsfraktion erkennen diesen mutigen Schritt tatsächlich an; das hatten wir auch schon mehrfach betont.
Als direkte Erwiderung sage ich, um es nicht in Vergessenheit geraten zu lassen: Was die Sparkassenvertreterinnen und -vertreter betrifft, so haben diese, wie sich in der Anhörung gezeigt hat, ihren eigentlichen Auftrag vergessen; denn der permanente Vergleich, dass man in Wettbewerb und direkter Konkurrenz zu den privaten Banken steht, steht meines und unseres Erachtens in konkretem Widerspruch zur gesetzlichen Grundlage der Sparkassen. Von daher ist die Möglichkeit, das LGG als gesetzlichen Rahmen in einer neuen Version hier entsprechend einzubringen, einfach eine vernünftige Grundlage, und die weiteren Schritte – auch dies wurde von mehreren Seiten hier gerade schon bestätigt –, die Detailfragen werden dann in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen festgeschrieben. Dagegen sprach auch noch niemals etwas.
Was die Grundgesetzgemäßheit betrifft – auch dies wurde mehrfach angesprochen –, so steht der Klageweg offen. Wir haben natürlich noch nicht das Individualklagerecht. Aber mit gut Glück kommt auch das noch. Von daher kann man das eventuell, wenn man denn möchte, entsprechend anfechten. Im Übrigen hatte ich Ihnen schon einmal nahegelegt: Bringen Sie es doch bitte langsam vor das Verfassungsgericht. Ansonsten habe ich nämlich das Gefühl,
dass Sie hier wieder einmal eher in Bereichen herumfischen wollen, in denen es ein bisschen schwierig wird. Stehen Sie einfach einmal zu Ihrem Wort.
Fürderhin – jetzt muss ich einmal kurz etwas nachschauen – wollte ich zu Ihren Entschließungsanträgen noch ein paar Worte verlieren. Ich finde es ja gut, dass das Wort der Handreichungen seitens RotGrün in diesem Zusammenhang gefallen ist und entsprechend der Entschließungsantrag kam. Gleichwohl erachte ich es nach wie vor eher als – ich sage einmal – prinzipiell und selbstverständlich, dass die Landesregierung nicht einfach ein Gesetz beschließt, sondern auch nach unten informiert und von vornherein Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die kommunalen Vertretungen und für alle untergeordneten Behörden vorsieht. Von daher erachte ich diesen Entschließungsantrag nicht unbedingt als zustimmungspflichtig.
Zu dem Bereich der Leistungsbeurteilung sowie den Schlagwörtern „Leistungsfeindlichkeit“ und „Leistung muss sich wieder lohnen“ möchte ich gerne daran erinnern – vielleicht auch im Rahmen der Ausführungsbestimmungen, die dann zu fassen sind –, wie wichtig es ist, dass wir auch und gerade im Sinne der gleichgeschlechtlichen Behandlung auf den Bereich der möglichen Korruption und der Antikorruption stets ein Auge haben. Denn wer überwacht die Überwacher? Wer prüft die Prüferinnen und Prüfer?
Diesen Aspekt gilt es nicht zu vernachlässigen, denn die entsprechenden Gremien sind unserer Meinung nach bis dato nicht ausreichend in den Blick genommen worden. Auch dies hat sich im Rahmen der Anhörung ergeben, ließe sich aber ebenfalls im Rahmen von Ausführungsbestimmungen entsprechend umsetzen. Von daher kann ich meiner Fraktion nur empfehlen, dieses LGG in der derzeitigen Fassung anzunehmen, und alles Weitere wird dann folgen. – Vielen Dank und einen schönen Abend. Wir sind ja noch ein bisschen hier.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal! Herr Körfges, einleitend zuerst einmal vielen Dank für diese hervorragende Zusammenfassung. Sie spart allen schon einmal sehr viel Zeit.
Deswegen konnte ich gerade den Beitrag von Herrn Kollegen Jostmeier in dieser leicht epischen Breite der persönlichen und fraktionstechnischen Rechtfertigung über die Arbeit der Kommission nicht ganz nachvollziehen – aber nun gut; sei es drum –; denn eigentlich befinden wir uns hier im Rahmen der Tätigkeit der parlamentarischen Geschäftsführung,
nämlich letztendlich in der Umsetzung der nun bereits beschlossenen Verfassungsänderungen für das Land, die wir jetzt in den rechtlichen Rahmen kübeln müssen.
Ein kleiner Aspekt in dieser Hinsicht von unserer Seite aus: Es gibt einen Punkt im Rahmen des Bundeswahlgesetzes, der bei Parteien, die eventuell zukünftig nicht mehr anerkannt werden, hier mit in das Landeswahlgesetz hineinfließt. Es gibt da eine Beschwerdefrist. Diese ist aus dem Bundeswahlrecht entlehnt und beträgt vier Tage. Das ist einer der wenigen Punkte, über den man aus unserer Sicht vielleicht noch einmal reden könnte.
Ansonsten ist es mehr oder weniger eine rein technische Umsetzung, die nicht mehr dieser großartigen epischen Ausrollung in diesem Parlament bedarf. Ich möchte mich daher ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken und freue mich auf die Debatte im Hauptausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Um bei dem Thema nicht in irgendeine mögliche ideologische Falle zu tappen, gehe ich direkt zu den Forderungen im Beschlussteil.
Wenn die sehr geehrten Antragstellerinnen und Antragsteller der FDP die Sprache als einen Baustein für die Gleichstellung von Mann und Frau gerne trotzdem weiterhin so sehen möchten, dann muss man sich fragen, warum eine Ministerin, ein Minister laut Ihrem Antrag keine Gelder für diesen Baustein ausgeben soll. Warum fordern die Antragstellerinnen und Antragsteller in einem Folgeabsatz dann sogar, den Kostenaufwand zu verringern?
Die Forderung nach einer verständlichen und geschlechtergerechten Sprache können wir als Piratinnen und Piraten verstehen und unterstützen. An dieser Stelle sollte beachtet werden, dass verständliche Sprache nicht nur in der Wissenschaft, sondern gerade bei Ihnen in der Wirtschaft eigentlich ein seltsames Argument ist. Bei Begriffen wie Arbeitszeitflexibilisierungsmaßnahme, Keynesianismus, Manchesterkapitalismus macht ein Binnen-I den Text auch nicht mehr großartig unverständlicher. – So weit zu einigen Ihrer Forderungen.
Um unsere Haltung deutlicher zu machen, zitiere ich mich sinngemäß – mit Genehmigung des Präsidenten – einmal selber:
Wertes Präsidium, wertes Kollegium, werte Zuschauende und in diesem Fall vielleicht sogar werte Rasenmähende! Wenn, sehr geehrte Abgeordnete der FDP, Sprache ein Baustein für die Gleichstellung aller Menschen sein kann, dann möchte ich Sie fragen, warum ein Ministerium keine Gelder für diesen Baustein ausgeben soll. Warum wird von Ihnen gefordert, den Kostenaufwand zu verringern? Wenn es um alle Menschen in diesem Land geht, dann darf hier nicht nur binärgeschlechtlich gedacht werden.
Ihre Forderung nach einer verständlichen geschlechtergerechten Sprache können wir als Fraktion verstehen und unterstützen. An dieser Stelle geben wir zu bedenken, dass verständliche Sprache nicht nur für die Wissenschaft, sondern aus Ihrer Sicht vielleicht eher für die Wirtschaft ein seltsames Argument ist. Bei Begriffen wie der Arbeitszeitflexibilisierungsmaßnahme, dem Keynesianismus und dem Manchesterkapitalismus macht ein Binnen-I den Text immer noch nicht wesentlich unverständlicher.
Wie Sie sehen, war es doch überhaupt nicht schwer, den Text so zu formulieren, dass er verständlich und geschlechtergerecht ist.
Die FDP legt doch sonst so großen Wert auf die Freiheit. Freiheit ist aber immer auch die Freiheit der Andersdenkenden – auch beim Sprachgebrauch.
Sie hätten Ihr Anliegen sachlich vortragen und zum Beispiel sogar den Vorschlag einbringen können, dass wir einen entsprechenden Leitfaden für die Behörden der Länder mit einer geschlechtergerechten Sprache erstellen.
Im Übrigen: Das Binnen-I stammt nicht erst von 1983. Es ist schon ein bisschen älter. Ich kann nur immer wieder empfehlen, über Geschichte zu lesen. Da kann man viel lernen.
Inwieweit also die Notwendigkeit besteht, tätig zu werden, hätten wir hier in aller Ruhe diskutieren können; es wurde schon erwähnt. Sie haben Ihren Antrag leider zur direkten Abstimmung gestellt. Daher kommt er nicht mehr in den Ausschuss. So entsteht tatsächlich der Eindruck, dass Sie letztlich lediglich die Grünen vorführen wollen.
Damit habe ich eigentlich kein Problem. Aber Gleichstellung ist ein so wichtiges Thema und sollte dementsprechend auch von Ihnen ernst genommen werden – zumindest, wenn hier von Ihrer Seite aus nicht der Eindruck erweckt werden soll, dass es Ihnen eventuell doch eher um die vereinzelten Befürworterinnen und Befürworter – oh! – eines konservativen deutschtümelnden Sprachgutes am rechten Rand gehen könnte.
Auch nach den internen Debatten kann ich meiner Fraktion ruhigen Gewissens empfehlen, Ihren Antrag abzulehnen.
Ich möchte gerne noch – mit Genehmigung des Herrn Präsidenten – Jochen Malmsheimer zitieren:
„Toleranz muss großgeschrieben werden. Immer. Und nicht nur, weil sie ein Substantiv ist.“
Ich wünsche Ihnen ein schönes Martinsfest und einen schönen Abend. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger hier im Plenarsaal und zu Hause am Stream! Mit dem gestrigen Schreiben vom 15. September hat die Piratenfraktion hier im Landtag Nordrhein-Westfalen, wie bereits erwähnt, gemäß § 20 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen vor Eintritt in die Tagesordnung um folgende Ergänzung gebeten:
Im Rahmen einer neuen Tagesordnung möge sich der Landtag Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage unseres Antrags mit dem Titel „Verunsicherung in NRW steigt, Landesregierung muss endlich Position zum Turbo-Abi beziehen“ mit den Aussagen von Frau Ministerin Löhrmann gegenüber der Deutschen Presseagentur am Mittwoch, dem 14. September 2016, befassen. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen sind gerade in Bezug auf die Zukunft des Bildungsweges an den Gymnasien sehr verunsichert.
Alle weiteren Tagesordnungspunkte würden sich dann entsprechend verschieben.
Was die Aktualität des Wunsches der Änderung der Tagesordnung betrifft: Dieses Thema war heute Morgen in der Presse bereits wieder präsent.
Von daher bitten wir, den Landtag als zuständiges Gremium nicht weiterhin zu übergehen, sondern es ihm zu ermöglichen, dieses Thema in seinen Reihen regulär zu diskutieren. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal und zu Hause an den Empfangsgeräten! Als zweites, in diesem Fall aber lediglich stellvertretendes Mitglied des
Gleichstellungsausschusses würde ich in dieser Angelegenheit gerne ein paar Aspekte erweiternd aufgreifen, die Frau Paul gerade schon genannt hat. Reden wir doch von vornherein von den sogenannten Beurteilungsprinzipien, um die es hier geht.
Wir Piraten orientieren uns gleichstellungspolitisch sehr gerne auch in diesem Fall an dem bundesweiten Sachverstand des Deutschen Juristinnenbundes und gehen daher in der Rechtssystematik davon aus, dass gerade in diesem Fall nicht die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, sondern letztlich das Bundesverfassungsgericht das Spannungsverhältnis zwischen Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 3 Abs. 2 GG abschließend klären wird.
Nun ja, liebe FDP, die Überlegung, eine Verfassungsklage anzustreben, ist das eine. Lediglich das Leistungsprinzip als völlig veraltetes, nicht zukunftsorientiertes System, wie es momentan existiert, als Grundlage zu nehmen, ist aber nicht ausreichend und nicht zielführend. Denn wer beurteilt die zu Beurteilenden überhaupt?
Nehmen wir mal ein paar Beispiele. Wer hat mich denn hier im Vorfeld beurteilt? Das waren die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Letztlich war niemand dafür zuständig, dass ich zum Beispiel in die Position des Parlamentarischen Geschäftsführers gekommen bin – außer meiner eigenen Fraktion.
Letztlich geht es dann auch um die Fortbildung. Wie messen wir die Leistung? Rein quantitativ? Rein qualitativ? Das hatten wir gerade schon. Orientieren wir uns daran, wer wie viele Aktenberge durchhechelt? Wer schult denn die Beurteiler?
In diesem Zusammenhang hatten wir auch schon eine Anhörung. Hier spielt diese Verfassungsklage eine entscheidende Rolle. Auch das hat Kollege Stotko gerade schon gesagt. Wenn wir das jetzt alles wieder revidieren und komplett auf null setzen, bis eine Entscheidung gefallen ist, muss, wie bereits gesagt wurde, eine neue Anhörung stattfinden. Denn der Verfassungsgerichtshof in Münster wird nicht ausreichend sein, sondern es wird das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Damit herrscht in diesem Land in der gesamten Angelegenheit kompletter Stillstand.
Zu dem CDU-Antrag kann ich rein inhaltlich nur sagen: Nein, auch dieser Antrag ist nicht zukunftsweisend. Wir können ihn ablehnen. Bei dem Antrag der FDP mit dieser Begründung können wir uns lediglich enthalten. – Daher wünsche ich Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Reine Neugierde: Welche Freifunk-Community erhebt Daten über die Verwendung und Nutzung der angebotenen Dienste?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vorweg vielen Dank für die Erinnerung, dass es sich um eine Debatte zur Geschäftsordnung handelt. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Sigrid Beer, ich hätte mich sehr gefreut, wenn Sie die inhaltliche Diskussion gerade eben nicht vorweggenommen hätten.
Wenn Sie möchten, können Sie sich gerne noch einmal zur Geschäftsordnung melden, Frau Beer.
Ansonsten lassen Sie mir bitte das Wort. – Vielen Dank.
In Bezug auf die momentan stattfindenden zeitlichen Abläufe in diesem Landtag im Hinblick auf die Ausarbeitung eines konsensualen Integrationsplans für Nordrhein-Westfalen – auch wenn es eventuell noch Namensstreitigkeiten um das Papier gibt – gilt auch aus unserer Sicht: Wenn wir über die Sommerferien hinweg zusehen wollen, dies unabhängig von der Landesregierung inhaltlich durchführen zu können, müssen wir dieses Thema bzw. diesen Antrag von CDU und FDP hier heute nachträglich beraten können.
Daher kann ich auch zur Wahrung der Rechte der Opposition und der Minderheiten in diesem Hause nur alle Abgeordneten unabhängig von ihrer Parteifarbe bitten, diesem Antrag einstimmig zuzustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, egal wann oder wo Sie sich befinden! Einleitend möchte ich mich in aller Offenheit bei den Fraktionen von SPD und Grünen für diesen Antrag bedanken. Es ist definitiv an der Zeit, sich des schwelenden Problems des Sexismus auch im Netz und damit in dem nunmehr digital erweiterten Lebensraum anzunehmen.
Ich gebe in diesem Zusammenhang gerne zu, dass dieses Thema oftmals eine Art blinden Fleck bei uns Piraten darstellt. Das queere, das bunte, das glitzernde Netz: Ursprünglich wollten wir alle einmal, dass möglichst viele Leute im Netz sind. Vielleicht haben wir auch das Bildungsproblem ein bisschen verkannt; denn jetzt sind oftmals Leute im Netz, die vielleicht, na ja, böse Dinge tun, die wir nicht gutheißen können. Wenn wir heutzutage ins öffentliche Netz schauen, sehen wir, dass viele Elemente dabei sind, die nicht wirklich schön sind. Einige von uns werden das bestätigen können, denke ich einmal.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Ein junger Mensch, egal welcher sexuellen Ausrichtung, wird Ziel einer Hetz- oder Hasskampagne im Netz. Ein ähnliches Beispiel haben wir gerade schon gehört. Hier wird gerade die Körperlichkeit der angegriffenen Person zum Gegenstand der Tat gemacht. Racheakte, das Veröffentlichen von Nacktbildern oder Abbildungen der Person in sexuellen Situationen sind leider – leider! – keine Seltenheit.
Diese Bilder dienen nicht nur der reinen Bloßstellung. Sie dienen sogar als Druckmittel, um die angegriffene Person etwa bei Arbeitgebern, bei Kunden oder bei Geschäftspartnern schlechtzumachen. Es ist das Ziel, diesen Menschen zu ruinieren.
Zu diesem Ruinieren und dieser Unterdrucksetzung gehört aber mehr als nur ein Angreifer und eine angegriffene Person: Vorgesetzte, Kollegenkreise, Business-Kundschaft.
Man könnte durch gezielte Aufklärung bei den Erwachsenen und eine breite gesellschaftliche Debatte, die jetzt auch hier angeschoben wird, definitiv Teile von Hetz- und Schmutzkampagnen gegen Opfer bei netzbasierter Gewalt unwirksam machen. Das ist eine Möglichkeit.
Wir müssen es diesen Leuten erheblich schwerer machen, jemanden zu diffamieren und dessen Leben zu ruinieren. Dafür benötigen wir neben der bereits erwähnten Sensibilisierung und der schon real existierenden Strafverfolgung von Straftaten vor allen Dingen Bildung.
Dieser Raum hier ist der echte Raum. Die digitale Welt ist der erweiterte Lebensraum. Genau die explizite Verfolgung und die Umsetzung der bestehenden Rechtsprechung benötigen eigentlich nicht dieses „cyber“, wie es heutzutage viel zu oft verwendet wird.
Ich bin übrigens sehr froh darüber, dass es in der heutigen Debatte kaum verwendet worden ist; denn dieser Begriff des – jetzt sage ich es selbst noch einmal – Cyberspace ist und war ein literarischer. Er ist ein veraltetes Wort aus den Zeiten, als unsere Realitäten im Netz wirklich noch Träume waren. Heute ist es, wie gesagt, die harte Realität – mit Gewalttaten, Verbrechen, Verleumdungen und Stalking bis hin zur Anbahnung von Kindesmissbrauch.
Straftaten werden gezielt gegenüber bestimmten Gruppen aufgrund von Identitäten verübt. Mit Identitäten meine ich Frauen, Mädchen, Queers. Das sind tatsächlich oftmals die Ziele von solchen Straftaten. Diese Identitäten müssen einen besonderen Schutz genießen.
Wie gesagt, brauchen wir Bildung, so früh es geht. Auch Medienkompetenz muss so früh vermittelt werden, wie es geht – wir hatten dieses Thema im Rahmen einer Bildungsdebatte vor zwei Tagen hier; ich hoffe, dass Herr Kollege Stein es noch schafft, Frau Kollegin Bunse da ein bisschen ins Gewissen zu reden –, auch im Bereich der Informatik, von meiner persönlichen Warte aus sogar schon in der Grundschule; denn Medienkompetenz ist mehr als „WischKompetenz“, wie sie heutzutage oftmals ausgeführt wird.
Letztlich muss das Ziel sein, nicht nur den Schutz von online entstehenden oder sichtbaren Hassverbrechen oder Gewalttaten in den Vordergrund zu stellen, sondern allen Menschen die volle Freiheit selbstbestimmt in dieser Gesellschaft zu ermöglichen. – Ich danke Ihnen und freue mich auf jeden Fall auf die Beratungen im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg: Das Fazit, das gerade in den Ausführungen seitens der CDU und der FDP zu der Einbringung eines neuen Gesetzentwurfs durch die Landesregierung gezogen wurde, klang in beiden Fällen tatsächlich so, als sei das Ergebnis schon beschlossen, und zwar unwiderruflich. Es wurden zwar nachträglich noch ein paar Punkte angemerkt. Aber letztendlich bin ich jetzt doch ein bisschen enttäuscht.
Ich persönlich freue mich schon auf die Beratungen im Ausschuss und gehe davon aus, dass wir dort
auch eine Sachverständigenanhörung oder zumindest eine kleine Runde haben werden. Im Anschluss an dieses Plenum werden wir uns ja diesbezüglich noch einmal kurz zusammensetzen und die Spielregeln festlegen.
Zum Inhaltlichen: Hier möchte ich einfach – das habe ich heute im Laufe des Tages ja schon einmal gemacht – ein paar Grundsätze von uns Piraten noch einmal klarstellen.
Im Allgemeinen verhält es sich bei uns Piraten tatsächlich so – nicht nur in Deutschland, sondern auch international –, dass wir die Durchsetzung und Einhaltung der Menschenrechte umfassend und global als Aufgabe und Herausforderung betrachten. Und genau bei dem, was im LGG definiert ist, handelt es sich ganz eindeutig um Gesetzmäßigkeiten zur Wahrung der Menschenrechte.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir erst einmal die Einbringung des umfassend neu geschriebenen vorliegenden Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts in NRW. Die alte Version ist ja die Basis gewesen.
Jetzt werden wir uns in aller Ruhe zusammensetzen und schauen, was wir daran eventuell noch verbessern können. Beim Dienstrechtsmodernisierungsgesetz haben wir das hier in NRW ja auch schon gemacht, wie bereits erwähnt wurde.
Mit Blick in die Zukunft müssen wir die digitale Revolution berücksichtigen und uns auch auf das Beamtenrecht beziehen. Wir müssen uns die Bereiche EGovernment und Open Government anschauen, die sowieso in NRW nach wie vor überarbeitungsbedürftig sind. In diesem Zusammenhang müssen wir den gleichstellungspolitischen Aspekt nicht nur betrachten, sondern auch noch einmal neu herausarbeiten. Bestimmte Dinge – Soft Skills, also weiche Schlüsselqualifikationen – sind hier eindeutig erforderlich. Zu nennen ist auch Care-Arbeit in Bezug auf Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Alle diese Aspekte dürfen wir hier nicht außer Acht lassen.
In diesem Zusammenhang ist extrem wichtig, dass wir im Interesse einer innovativen Personal- und Organisationsentwicklung auf allen diesen angesprochenen Ebenen hier standardisierte Verfahren bzw. Standards entwickeln müssen. Auch dies werden wir in aller Ruhe mit begleiten.
Wir als Piraten bringen ja auch immer wieder den Aspekt der Flüchtlinge ein. In diesem Fall geht es ebenfalls um die Einbringung der entsprechenden Standards.
Es geht vor allen Dingen auch darum, dass wir eine Stärkung der queeren Menschen in dieser Gesellschaft erreichen. Denn hier haben wir im Rahmen der strukturellen Benachteiligung nach wie vor sehr
große Probleme. Viele Menschen trauen sich immer noch nicht, sich öffentlich dazu zu bekennen. Nur in einem vorurteilsfreien gesellschaftlichen Miteinander kommen wir zur Beseitigung struktureller Diskriminierungen auf der Ebene von Geschlecht und sexueller Orientierung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, dass ein Gesetz alleine hier nicht ausreicht. Einzelne Erlasse können im Nachhinein eventuell noch Unterstützung leisten – vielleicht nach Absprache mit dem Landtag.
Grundsätzlich begrüßen wir auf jeden Fall die Anstrengungen der Landesregierung, die strukturellen Benachteiligungen der Frauen in Nordrhein-Westfalen zu beenden. Tatsächlich könnte man eventuell sagen, dass es sich um eine Beendigung handelt. Aber alles das wird sich im Laufe des Verfahrens noch zeigen.
Wir werden auf jeden Fall zusehen, dass wir Sie so weit, wie es uns möglich ist, bei den Beratungen unterstützen, und freuen uns auf ein ergebnisoffenes Gespräch im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen, liebe Zuschauer! Liebe Gamerinnen, liebe Gamer! Sehr geehrter Herr Nückel, wir müssen gar nicht bis zur Gamescom warten. Wer Leute einfach einmal richtig in Action sehen will, fährt morgen in die Lanxess Arena und guckt sich die ESL One an. Von daher: The bomb has been planted.
Okay.
Ich konnte im Februar 2016 leider nicht an der Anhörung teilnehmen und bin heute auch nur stellvertretend für meine Kollegin Brand am Start. Nichtsdestotrotz: Im Kulturausschuss war ich ja anwesend, als wir das Thema diskutiert haben. Aus unserer Sicht fordern wir im Antrag immer noch das Richtige.
Denn wir brauchen eine Games-Statistik, und zwar nicht nur bundesweit, sondern tatsächlich für die einzelnen Länder – gerade auch hier in NRW. Eine Abstimmung zwischen den einzelnen Bundesländern in diesem Zusammenhang würde die Folge sein. Daher kann NRW aus unserer Sicht hier nach wie vor eine klare Vorreiterrolle übernehmen.
Diese Statistik sollte – das wurde gerade schon gesagt – in die Klassifikation eines Wirtschaftszweiges Game Development einfließen und so als Grundlage
für die Verwaltung und für Firmengründungen dienen, vielleicht auch für Finanzämter und steuerliche Geschichten. All dies könnte damit entsprechend ein- und zugeordnet werden.
Bis heute sind die einzelnen Arten von Künstlern und Künstlergruppierungen, die im Bereich Game Development mit verantwortlich sind, bis hin zu Bibliothekaren, die im Übrigen bei historischen Spielen sehr viel Archivarbeit leisten, so unterschiedlich eingeordnet, dass man letztlich keine zuverlässige Grundlage für mögliche Förderprojekte schaffen kann.
Ärgerlicherweise verpassen wir aus unserer Sicht hier in Nordrhein-Westfalen und auch in Deutschland weiterhin den Anschluss zu dem großen international ausgerichteten Markt und der gesamten GamesBranche, wenn wir nicht mit der Entwicklung durch heimische Developer einen entsprechend sicheren Boden schaffen.
Herr Bolte, wenn Sie zwischendurch noch etwas sagen möchten, können Sie sich noch einmal melden. Das ist alles nicht das Thema.
Herr Nückel und Herr Stein haben gerade sehr schön ausgeführt – vielen Dank dafür –, dass Game Development sowohl in die Hochtechnologie als auch in die Kultur einzuordnen ist. Die Entwicklungen, die für die Wiedergabe von Spielen vonnöten sind, gehen über alle Bereiche hinweg.
Es gibt die sogenannten Serious Games. Das sind quasi Sachspiele – ich erwähnte es gerade schon –, die beispielsweise in der Lehre und in der Berufsfortbildung zur Anwendung kommen. Ein konkretes Beispiel ist im Übrigen eine deutsch-französische Kooperation – ein Firmenname wurde auch erwähnt –, nämlich „1914“, das im Zusammenhang mit dem Ersten Weltkrieg steht.
Hier ist definitiv ein enormes Potenzial vorhanden, welches erst voll ausgeschöpft werden kann, wenn auch die Developer selbst bürokratisch auf sicherem Boden agieren können, sich endlich als feste Branche mit festen Kennzahlen etablieren können und nicht mehr wie bisher in diesem Gemischtwarenladen, wie wir es schon einmal nannten, zwischen Software und Design versauern müssen.
Ganz konkret: Die Wirtschaftsdatenbanken erfassen die Games-Branche nicht richtig. Die Steuerbehörden erfassen die Games-Branche nicht richtig.
Die Games-Branche selber ist international ausgerichtet. Wenn wir hier keine sicheren Bedingungen schaffen, dann wird sie abwandern.
Es gibt eindeutig viel zu wenig Titel mit BlockbusterRang aus Deutschland. Das ist so gut wie nicht mehr vorhanden. Es gibt auch keinen deutschen Titel zum
Beispiel in der Liste der kulturell und künstlerisch bedeutenden Spieleliste des MoMA in New York, des Museums of Modern Art.
„Minecraft“ aus Schweden war sogar ein kleines Independent Game – mittlerweile nicht mehr; aber die haben das mal hingekriegt. Großartig! Da gibt es übrigens auch entsprechende Förderprogramme.
Was die Förderung angeht: Bayern und Berlin investieren gezielt deutlich mehr in die Games-Branche als das Gamescom-Land NRW.
Hier ist im Übrigen der Antrag aus dem Abgeordnetenhaus Berlin zur Förderung der Games-Branche und des E-Sports lobend zu erwähnen. Piraten, Grüne, SPD, CDU: Mein Gruß geht nach Berlin. Ihr kriegt das deutlich besser hin als das Land NRW.
Auch wenn wir jetzt die ersten kleinen Slots an den Hochschulen haben – auch ich werde das weiter beobachten –: Es ist definitiv deutlich stärker ausbaufähig. Daher würde ich fast sagen: The bomb got defused.
Deswegen bleibt mir stellvertretend für alle Fraktionen abschließend, Ihnen allen eine schöne Sommerpause zu wünschen und mich persönlich bei der Landtagsverwaltung, dem Präsidium und allen externen Angestellten, die uns hier tagtäglich sozusagen über die Runden helfen, zu bedanken.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Sommerpause.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage noch zulassen. – Sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass gerade im Rahmen der vergangenen Anhörung über das Games Development acht Sachverständige gesagt haben, dass dieser Antrag genauso unterstützungswürdig sei, und dass sich drei dagegen ausgesprochen haben? Und Sie haben sich im Ausschuss für Kultur und Medien – anders als es zum Beispiel CDU und FDP getan haben – explizit gegen unseren Antrag ausgesprochen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kaiser, zur Geschäftsordnung möchte ich von Ihnen hören und sehen, dass verfahrensrechtliche Absurditäten, die Sie uns hier vorwerfen, nicht in der Geschäftsordnung stehen.
Uns das in aller Öffentlichkeit in einer Debatte, die das gesamte Land beschäftigt, zu unterstellen, ist in unserer Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Das ist überhaupt nicht zu akzeptieren.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister Groschek, unabhängig von Glaubensbekenntnissen und der Konzeptionsphase: Welche Institutionen sind bereits an Sie herangetreten und haben sozusagen zeitnah eine neue Luftverkehrskonzeption von Ihnen gefordert?
Sehr geehrter Herr Minister Groschek, Sie sagten gerade, Sie können nur die Position der Landesregierung vertreten. Von daher noch einmal ganz konkret für den Düsseldorfer Flughafen die Nachfrage: Welche Position vertritt die Landesregierung gegenüber den angrenzenden Kommunen des Düsseldorfer Flughafens?
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und sehr geehrte Kollegen! Erst einmal vielen Dank an die SPDFraktion und die grüne Fraktion für die Einbringung
dieses Antrags hier im Plenum. Zu diesem Antrag können wir sagen, dass wir da sehr gerne mit draufgehen. Denn – Frau Paul sprach es gerade aus – die Sensibilisierung und die Aufklärung sind tatsächlich die Hauptanliegen und zunehmend die Prävention und der Schutz der Opfer bzw. der jungen Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen. Das gilt es in diesem Zusammenhang zu fördern und zu unterstützen.
Es gibt noch einen Aspekt, den ich erweiternd zu den Aussagen meiner Vorrednerinnen anfügen möchte. Dabei geht es um die Förderung von ehrenamtlichen Tätigkeiten auf diesem Gebiet. Mein Dank gilt explizit der Beratungsstelle Stop Mutilation e. V. mit Sitz in Düsseldorf, die im Antrag auch entsprechend gewürdigt wurde. Zusätzlich möchte ich abschließend den autobiografischen Roman von Waris Dirie anführen, den auch Frau Kollegin Paul schon ansprach. Wer den Roman nicht lesen möchte: Auch die Verfilmung ist, ehrlich gesagt, in der Regel ausreichend, um ein deutlich besseres Verständnis für die Situation von betroffenen jungen Frauen und Mädchen zu bekommen.
Von daher freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Ich denke, dass wir es vielleicht tatsächlich schaffen, in diesem Hause bis zum Ende der Beratungen einen Gesamtfraktionenantrag – einen Antrag aller fünf Fraktionen – hinzubekommen. – Vielen Dank.
Frau Ministerin, wir haben dieses Thema auch schon im Rahmen eines anderen Antrags thematisiert. Es geht um die Erprobungsphasen: Ist „Bring your own device“ jetzt letztlich vorgesehen oder sollen die Kommunen dieses Konzept
im Rahmen von Erprobungsphasen entsprechend mit Geräten stützen?
Frau Ministerin, Sie erwähnten gerade im Rahmen der Datenerhebung und der Auswertung die Uni Duisburg.
Duisburg-Essen, vielen Dank. Wird es dann im Rahmen des Prozesses oder zumindest wenn dieser abgeschlossen ist die Möglichkeit geben, für eine mögliche externe Zweitauswertung, zum Beispiel durch andere Hochschulen oder andere Externe, die Rohdaten unter freier Lizenz zu erhalten?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte hiermit eine kurze Unterbrechung der Sitzung beantragen, damit ich die Möglichkeit habe, mich noch einmal ganz kurz mit den Fraktionsvorsitzenden und den Geschäftsführern der anderen Fraktionen zu unterhalten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In einer freien und geheimen Wahl wurde der Kollege Wegner nicht gewählt. Dies mag einigen Leuten nicht nachvollziehbar erscheinen. Mir selbst ist es nicht nachvollziehbar.
Da das Ganze offensichtlich rein an der Person des Herrn Abgeordneten Wegner liegt, möchte ich Ihnen daher einen anderen Kandidaten vorschlagen.
Ich möchte Ihnen hiermit den Vorschlag unterbreiten, der Wahl des Abgeordneten Dietmar Schulz zum Vierten Vizepräsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen zuzustimmen. Ich
werde diesen Antrag nunmehr für einen weiteren Wahlgang einreichen. – Ich danke Ihnen.
Liebes Kollegium! Vorweg teile ich schon einmal unser Abstimmungsergebnis mit. Ich sage einfach einmal: Nein. – An dieser Stelle möchte ich auch noch ganz herzlich das Präsidium begrüßen und mich dafür bedanken, dass ich die Gelegenheit habe, als Träger eines XY-Chromosoms hier sprechen zu dürfen.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Für die Äußerungen von Frau Scharrenbach bin ich extrem dankbar – bis auf die abschließende Ankündigung einer Enthaltung. Es wurde tatsächlich alles von allen gesagt.
Für eine ergebnisoffene Diskussion oder Debatte hätte ich mir von vornherein gewünscht, wenn sich die FDP-Fraktion gefragt hätte: Was hat das Gleichstellungsgesetz des Landes NRW eigentlich seit 1999 bewirkt? Welche Ergebnisse bei der Umsetzung des Verfassungsauftrages und bei der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung konnten in
NRW seitdem erreicht werden? Wird eine professionelle wissenschaftliche Studie zu der Analyse der Stärken und Schwächen des Gesetzes durch die Landesregierung eingeleitet, oder wurde dies bereits getan, wie dies zum Beispiel Bayern bei der Novellierung seines Gesetzes getan hat? Korrekterweise kam da ja auch schon der Verweis auf die MGEPAStudie.
Daher muss ich ganz einfach sagen: Sie gehen nicht einmal darauf ein, was heute mit den Menschen mit einem selbst bestimmten Geschlecht ist. Wollen Sie Bluttests einführen, um zu überprüfen, ob diese Männer Männer sind oder ob diese Frauen Frauen sind? Das Ding ist einfach für die Tonne; es tut mir leid. – Einen schönen Tag!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab eine kurze Anmerkung: Frau Schneider, was diese Sache mit den Entschließungsanträgen betrifft, hege ich die große Hoffnung, dass wir es am Ende der Debatte, nach der Ausschussbehandlung, schaffen,
diese Entschließungsanträge komplett in die Tonne zu kippen und stattdessen einen Änderungsantrag aller Fraktionen im Plenum zu behandeln. Das wäre in meinen Augen ein richtiger Ansatz, statt das direkt am Anfang der Debatte mit extrem verfestigten Positionen ins Leere laufen zu lassen.
Frau Jansen, eine kurze Anmerkung zu der Bezugnahme auf die Leisetreter, die sich in diesem Zusammenhang in Form der Gründung von Bürgerwehren engagieren: Ich möchte es hier ganz einfach einmal so formulieren: Männer, die der Meinung sind, dass Frauen Objekte sind, die man nach Gutdünken behandeln und jetzt vielleicht auch missbrauchen kann, indem man sie als Opfer herhalten lässt, um die eigenen politischen Interessen nach vorne zu bringen, braucht dieses Land nicht.
Frau Schneider, zu Ihrem Ansatz, dass die Frauen das Gefühl haben müssen, von der Justiz ernst genommen zu werden, muss ich sagen: Das stimmt schon; aber bezüglich des Sicherheitsgefühls sind wir Piraten sehr, sehr vorsichtig. Ich würde sagen: Die Justiz muss die Belange der Opfer und die Opfer selber ernst nehmen. Das gilt nicht nur für die Justiz, sondern auch die Polizei und das Innenministerium – jedes Ressort dieses Landes – müssen die Opfer ernst nehmen.
Frau Paul, eine kurze Anmerkung dazu, dass die CDU so lange gebraucht hat, um zu reagieren: Wir erinnern uns, dass es, als es um die sexualisierte Gewalt in der Ehe ging, auch bis weit in die 80erJahre gedauert hat, bis die CDU reagierte. Von daher – immerhin. Manche Dinge brauchen eben, wie in diesem Fall, länger. Aber dann kommt doch noch etwas.
Jeder Punkt, der heute hier grob eingebracht worden ist, zeigt in die richtige Richtung. Wie gesagt, ich erweitere das noch einmal, gerade in Bezug auf Silvester – wir haben hier jetzt auch den PUA, das wurde von Ihnen so beschlossen –: Ich werfe hier noch ein, dass ein Deeskalationskonzept das ist, was im Hinblick auf die Opfer und ihre Belange nicht nur in der Silvesternacht, sondern auch bei vielen anderen Veranstaltungen eindeutig fehlte. Bei solchen Großveranstaltungen muss es im Sinne der Prävention von vornherein ein Deeskalationskonzept geben. Das gibt es einfach nicht. Es fehlt ein Deeskalationskonzept; das muss her. – Punkt eins.
Punkt zwei. In der Ausbildung und Fortbildung im Innern – bei der Polizei – ist eine Sensibilisierung der Beamtinnen und Beamten im Umgang mit der Öffentlichkeit und in der Behandlung von Opfern erforderlich. Das muss hier noch mit hinein.
Wenn wir uns das Ganze noch einmal im Gesamten angucken – großartig –: Da sind ein Antrag der re
gierungstragenden Fraktionen und ein Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd. Sie sollen an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation – federführend – überwiesen werden. Das ist ein Aspekt, der bedeutet, dass man von dort aus interfraktionell und interdisziplinär etwas anschieben kann. Wir würden uns wünschen, dass von vornherein nicht nur das Innenministerium Erkenntnisse daraus ziehen könnte, die einzubeziehen sind, sondern dass mehr oder weniger von Anfang an auch das Integrationsministerium daran beteiligt ist. Herr Minister Schmeltzer, das Integrationsministerium wird dabei nach wie vor zu wenig hereingeholt. Auch da können wir zusehen, dass wir eine deutliche Verbesserung hinbekommen.
Ganz ehrlich: Ich freue mich auf die Behandlungen im Ausschuss und danke Ihnen im Vorfeld.
Vielen Dank, Frau Düker, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen. Sie erwähnten gerade, dass ein ausschlaggebendes Argument die Erreichbarkeit des möglichen Tatortes für die Polizei ist. Da stellt sich mir eine andere Frage. In Düsseldorf ist ja die Polizeiwache – ich als Düsseldorfer weiß das – …
… in der Altstadt direkt 50 m in Reichweite. Wie weit ist denn die nächste Polizeiwache von den Kölner Ringen überhaupt entfernt? Kann man das da überhaupt rechtfertigen?
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und zu Hause! Liebe Eichhörnchen! Vielen Dank erst einmal natürlich für die 100.000 € im Bereich LSBTTI und die 220.000 €, die schon angesprochen wurden, für die Frauenhäuser und für die Kinder.
Gerade eben wurde schon die Schwerpunkte des Gleichstellungsgesetzes angesprochen; vielen
Dank Frau Kollegin Schneider.
Zwei Dinge irritieren mich immer wieder, Jahr für Jahr. Viel Zeit bleibt in dieser Legislaturperiode nicht mehr. Ich erinnere gern an den Koalitionsvertrag. Die Opposition hat nicht die Aufgabe, die Sachen entsprechend vorzubereiten und hier einzubringen.
Sie haben sich „Gender Budgeting“ selbst ins Heft geschrieben. Das steht komplettamente noch aus. Vielleicht können Sie das mal mitnehmen; Sie haben nicht mehr so viel Zeit.
Und es gibt noch immer den Punkt der allgemeinen koordinierenden Stabstelle im Bereich der Gleichstellung. Das ist etwas, dass wir dieses Jahr weiter beobachten werden.
Insgesamt ist es sehr enttäuschend. Es sind einfach nur kleine Bastelbaustellen. Das große Bild fehlt in diesem Zusammenhang einfach. Daher sind wir letztlich enttäuscht. – Vielen Dank und noch einen schönen Abend.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich wollte Sie fragen, ob Ihnen die gestern vorgestellten Forschungsergebnisse des For
schungszentrums Jülich bekannt sind. Danach wird es bei der Weiterentwicklung der Arbeitsplätze und der Logistikplätze in Nordrhein-Westfalen zukünftig darum gehen, wie wir sicher, einfach und CO2- bzw. klimaneutral die Tankstellen mit Wasserstoff versorgen können; denn genau diese Ergebnisse werden dazu führen – da haben wir diesen zeitlichen Einschnitt –, dass es eine komplette Umwandlung der Mobilität geben wird und der Dieselmotor letztlich einfach stirbt.