Christos Pantazis

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der rot-grünen Koalitionsvereinbarung „Erneuerung und Zusammenhalt“ haben wir versprochen, die während der letzten Wahlperiode ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - gemeint ist hier der Beschluss des Zweiten Senats vom 23. März 2011, aber auch der vom 12. Oktober 2011 - zu den rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Zwangsbehandlung in der psychiatrischen Unterbringung gesetzlich umzusetzen; denn die derzeit noch geltende Fassung lässt eine Zwangsbehandlung ohne besondere Voraussetzungen zu. Sie enthält damit bei einem Vergleich mit dem vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Regelungen keine den grundgesetzlichen Anforderungen genügenden Eingriffsermächtigungen.
Vor diesem Hintergrund besteht seit 2011 dringender Handlungsbedarf, die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke in folgenden Punkten den rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen: erstens in Fragen der Zulässigkeit des Grundrechtseingriffs, zweitens der materiellen Erfordernisse sowie drittens der verfahrensrechtlichen Sicherungen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, für die rotgrüne Regierungskoalition kann ich heute abschließend festhalten: Wir haben Wort gehalten und angepackt; denn nach der Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes werden wir das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke hier und heute verabschieden und nach Jahren die Rechtssicherheit schaffen, die die Beschäftigten, die Einrichtungen, aber zuallererst die psychisch erkrankten Menschen verdient haben.
Danke, Herr Präsident. - Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz fördern wir ferner die Früherkennung psychischer Krankheiten. Die Prävention und auch die Möglichkeit der Selbsthilfe finden in der hier vorliegenden Beschlussempfehlung des federführenden Sozial- und Gesundheitsausschusses ihren entsprechenden Niederschlag.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Hilfen für psychisch erkrankte Menschen müssen vor Ort entwickelt werden. Mit diesem Änderungsgesetz stärken wir daher die sozialpsychiatrischen Dienste und sozialpsychiatrischen Verbünde als entscheidende Träger eines örtlichen Netzwerkes, das Hilfen mit dem Ziel koordiniert, Unterbringungen entbehrlich zu machen und den Betroffenen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Das Gleiche gilt für die Stellung des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Niedersachsen und seiner Besuchskommissionen als wirksames und unabhängiges Beratungsorgan, womit auch die Wahrnehmung der Rechte von Patientinnen und Patienten verbessert wird. Es freut mich daher sehr, dass sich auch der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung dieser Sicht anschließt und sich demzufolge einmütig für das hier vorliegende Änderungsgesetz ausgesprochen hat.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, kein Gesetz verlässt das Parlament, wie es ursprünglich eingebracht worden ist. Herr Präsident Bachmann hatte das ja in einer vorherigen Rede schon einmal gesagt. Ferner mangelt es der hier zugrunde liegenden rechtlichen Materie nicht an Komplexität, sodass sich der federführende Ausschuss übereinstimmend zu dieser Form der Novellierung zwecks Umsetzung der geltenden Rechtsprechung ausgesprochen hat.
Vor diesem Hintergrund ist es mir, auch im Namen meiner Fraktion, ein Anliegen, mich ausdrücklich für die koordinierte Beratung im federführenden
Ausschuss beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst um Frau Brüggeshemke und Frau Dr. Schröder sowie bei Ihnen, Frau Ministerin Rundt, und Ihrem Haus für die rechtliche und fachliche Begleitung zu bedanken.
Zuletzt möchte ich auch den Kolleginnen und Kollegen des federführenden Ausschusses für die ausgesprochen konstruktive Zusammenarbeit danken.
Ich bitte Sie alle heute um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Die Beschäftigten, die Einrichtungen, aber zuallererst die psychisch erkrankten Menschen haben es verdient.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung: Wie gestaltet sich die Arbeit von beRATen e. V konkret, also nach welcher Konzeption arbeitet beRATen e. V genau?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich die vertragsärztliche Versorgung im Jahre 2030 in Niedersachsen dar?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zunächst einen Dank und ein Lob an die Antragsteller, die FDP-Fraktion, auszusprechen, die das Augenmerk auf die Stärkung der Männergesundheit durch mehr Prostatakrebs-Früherkennung gelegt hat. Für meine Fraktion kann ich erklären, dass die Zielrichtung des hier vorliegenden Antrags überhaupt nicht strittig sein kann. Im Gegenteil: Im Interesse
einer breiten Öffentlichkeitswirksamkeit begrüße ich es auch als Arzt ausdrücklich, dass es uns im federführenden Ausschuss gelungen ist, uns interfraktionell auf einen gemeinsam getragenen Text zu verständigen; denn es handelt sich um ein zunehmend relevantes medizinisch-epidemiologisches Thema. Warum das so ist, verdeutlicht die bestehende Faktenlage. Sie hatten ja schon einige Sachen angesprochen.
In der Bundesrepublik erkranken pro Jahr ca. 60 000 Männer an Prostatakrebs. In Niedersachsen sind es aktuellen Recherchen zufolge ca. 6 500 Neuerkrankungen pro Jahr. Auch aufgrund der fortschreitenden demografischen Entwicklung ist der Prostatakrebs mit einem Anteil von mittlerweile 25 % der Neuerkrankungen relativ häufig vertreten - Tendenz steigend.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen in diesem Zusammenhang allerdings zur Kenntnis nehmen, dass die Inanspruchnahmeraten bei der Krebsfrüherkennung von Männern altersabhängig teilweise auf einem geradezu besorgniserregenden Niveau verharren. Während immerhin 67 % der Frauen zu der gesetzlichen Krebsfrüherkennung gehen, beträgt der Anteil der zur Inanspruchnahme berechtigten Männer, die tatsächlich zur Krebsfrüherkennung gehen, immer noch nicht mehr als 40 %. Auch hier handelt es sich nach Auskunft des Sozialministeriums um eine altersabhängige Gesamtrate; denn Männer sind ab dem Alter von 45 Jahren zur Krebsfrüherkennung im Sinne eines opportunistischen Screenings - Sie haben es angesprochen, Frau Kollegin - lediglich berechtigt. Hier kommen die Inanspruchnahmeraten in den ersten Jahren nicht über 20 % hinaus und steigen lediglich auf immerhin 55 % bei Männern über 70 Jahren.
Diese Raten belegen eindrucksvoll eines: Bei steigender Inzidenz und mäßiger Inanspruchnahme der Krebsfrüherkennung herrscht Handlungsbedarf. Genau hier setzt der vorliegende Antrag an und findet daher unsere uneingeschränkte Unterstützung.
Gilt es doch, in Anbetracht des bestehenden Handlungsbedarfs die Aufklärung zu stärken, Wissenslücken zu schließen und das Bewusstsein zu bilden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, diese allumfassende Aufklärungsarbeit kann - und dieser Punkt erscheint uns in diesem Zusammenhang
wichtig und zwingend erwähnenswert - auch durch eine stärkere Unterstützung von Prostataselbsthilfegruppen erreicht werden. Nicht nur das, entscheidend wird sein, die Krankenkassen bei diesen Bemühungen originär mit einzubinden, weswegen der hier vorliegende Antrag im ersten Punkt diesbezüglich auch angepasst worden ist.
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang in der Kürze der Zeit auf zwei Aspekte einzugehen.
Erstens. Untersuchungen haben ergeben, dass es zielgruppenspezifisch sehr unterschiedliche Inanspruchnahmen, auch was ein mögliches Einladungswesen - Sie hatten es gerade angesprochen - für betroffene Männer im Bereich Prostatakrebs-Früherkennung betrifft, gibt. Dies gilt vornehmlich für bildungsfernere Schichten und sozioökonomisch schlechter gestellte Gruppen. Hier bedarf es unserer Ansicht nach gezielter zielgruppenspezifischer Maßnahmen.
Zweitens. Die bestehende niedrige Inanspruchnahme von Prostatakrebs-Früherkennungsuntersuchungen durch Männer hat mehrere Gründe: erstens Angst vor einem positiven Befund, zweitens eine andere Einstellung im Gegensatz zu Frauen von Männern gegenüber dem eigenen Körper und drittens - ich denke, das ist der Hauptgrund - die bestehende Scham vor der medizinischen Untersuchung an sich, hier respektive der digitalen rektalen Untersuchung. Insbesondere die letztgenannte bestehende Hemmschwelle könnte durch die in Punkt 4 des vorliegenden Antrages genannte Maßnahme überwunden werden; denn durch forcierte Erforschung spezieller Tumormarker wäre es beispielsweise möglich, das aktuell bestehende Dilemma des nicht sensitiven PSA-Tests zu beheben.
Jüngste Forschungsergebnisse wie die Bestimmung des Proteins S100A9 oder des Stoffwechselproduktes Sarkosin stimmen bereits hoffnungsvoll.
In diesem Sinne bitte ich Sie alle abschließend, hier und heute ein geschlossenes und zugleich deutliches öffentlichkeitswirksames Zeichen für die Stärkung der Männergesundheit durch mehr Prostatakrebs-Früherkennung zu setzen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenngleich sich die Aktuelle Stunde nicht mit dem Wesen des türkischen Verfassungsreferendums befasst, möchte ich zu Beginn kurz festhalten, dass ich die damit verbundene Zielsetzung von Grund auf ablehne. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Aushebelung des Prinzips der Gewaltenteilung nicht im Einklang mit europäischen Werten stehen kann und demzufolge sowohl rechtsstaatlich als auch politisch höchst inakzeptabel ist.
Auf die türkischstämmige Bevölkerung in unserem Land hat es allerdings immense Auswirkungen. Die Stimmung ist aufgeladen. Das Referendum polarisiert und hat zu einer tiefen Spaltung und Zerrissenheit der hiesigen Gemeinde geführt. Erschwerend kommt hinzu, dass türkische Regierungsvertreter nicht deeskalierend wirken, sondern vielmehr den Wahlkampf vor Ort als Instrument missbrauchen, um die türkische Bevölkerungsgruppe weiter auseinanderzudividieren.
Vor diesem Hintergrund war es richtig, dass die Landesregierung mit Verweis auf die Verbalnote des Auswärtigen Amtes und auf Basis des § 47 des Aufenthaltsgesetzes Mitte März 2017 ein landesweites politisches Betätigungsverbot für türkische Regierungsvertreter aussprach. Hier hat die Landesregierung in Person des Innenministers Pistorius eine klare Linie verfolgt - ein Umstand, den die Bundesregierung lange Zeit hat missen lassen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die damit einhergehende gesellschaftspolitische Debatte stimmt migrationspolitisch allerdings auch nachdenklich. Denn wir müssen uns fragen: Welche Bedingungen existieren in Deutschland, die es ermöglichen, dass die türkischstämmige Bevölkerung sich mehrheitlich immer noch fremd fühlt und sich folglich viel mehr noch mit ihrem Herkunftsland identifiziert? Wie kann es sein, dass ein Staatsoberhaupt eines 2 500 km entfernten Landes eine hier seit Jahrzehnten lebende Bevölkerungsgruppe durch seinen neoosmanischen Nationalismus und Despotismus erreichen, mobilisieren und sogar spalten kann? Welche Lehren ziehen wir hieraus für unser Einwanderungsland Deutschland?
Sind in der Vergangenheit integrationspolitische Fehler begangen worden? - Sicherlich. Beispiele können angeführt werden. Die Begrifflichkeit „Ein
wanderungsland“ akzeptieren wir erst seit Ende der 90er-Jahre. Wir haben die Menschen, die zu uns gezogen sind, immer als „Gastarbeiter“ deklariert, muttersprachlicher Unterricht war seinerzeit immer im Sinne einer Rückführungsmaßnahme gedeutet worden, und wir hatten ein antiquiertes Staatsbürgerschaftsrecht aus dem Jahr 1913, das wir erst im Jahre 1999/2000 geändert haben.
Die nächste Frage, die gestellt werden muss, lautet: Gilt es, teilhabeorientierte migrationspolitische Errungenschaften wie die der doppelten Staatsbürgerschaft als Fehlentwicklung zu klassifizieren, wie die Union aus rein wahltaktischen Gründen zu wissen glaubt? - Der Datenreport 2016 und eine jüngste Studie der Universität Münster geben hier klare Antworten. Türken sind in Deutschland weniger erfolgreich als Zuwanderer aus anderen Ländern. Die Hälfte von ihnen fühlt sich als Bürger zweiter Klasse und hat nicht den Eindruck, auch wenn sie sich um Integration bemüht, wirklich anerkannt zu werden. Herr Onay hat hier mehrere Beispiele genannt.
Wie schwierig die Integration türkischstämmiger Personen in Deutschland ist, zeigt sich in einem direkten Vergleich beispielsweise mit Aussiedlern, die in vielen Teilen ähnliche Voraussetzungen aus ihrer Heimat mitbrachten, aber deutlich besser abschneiden.
In einem Punkt jedoch unterscheiden sich diese beiden Gruppen fundamental: Es gab bei den Aussiedlern nie den geringsten Zweifel, ob diese zu Deutschland gehören. Aussiedler waren vom ersten Tag ihrer Rückkehr an Deutsche mit Pass und allen Rechten und Pflichten ohne jegliche Abstriche. Ihre Zuwanderung wurde selbstverständlich als dauerhaft eingestuft.
Ganz anders ist es im Fall der Türken. Bis heute werden türkischstämmige Personenkreise teilweise als Gäste behandelt - deshalb auch der Streit darüber, ob deren Glaube zu Deutschland gehöre oder nicht. Wer Zugewanderte allerdings wie Gäste behandelt, darf sich nicht wundern, wenn weder eine emotionale Hingabe noch eine unkündbare Loyalitätsverpflichtung erwächst.
Die Studien halten schlussfolgernd fest: Wer mit allen Rechten und Pflichten allen anderen gleichgestellt ist und teilhaben kann, tut seinerseits mehr für ein gutes Gelingen der Integration.
Staatsangehörigkeit ist eine entscheidende, vielleicht sogar die wichtigste Voraussetzung für das erfolgreiche Gelingen von Integration. So wichtig
es ist, das Augenmerk in der Integrationspolitik weiterhin vor allem auf das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt zu richten, sind für eine umfassende und nachhaltige Integration der türkischen Bevölkerungsgruppen Veränderungen auf der Ebene der Anerkennung mindestens ebenso notwendig. Hierbei sind zweifelsohne im Sinne einer Zangenbewegung beide Seiten gefordert.
Das erfordert allerdings unsererseits das konsequente Weiterverfolgen einer teilhabeorientierten Migrationspolitik, wie sie die Landesregierung seit 2013 konsequent verfolgt.
Beispiele hierfür: Willkommenskultur in den Ausländerbehörden, Einbürgerungskampagne, Bekenntnis zur doppelten Staatsbürgerschaft, kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige. Das sind Zeichen einer teilhabeorientierten Migrationspolitik.
In diesem Sinne brauchen wir kein wahltaktisch motiviertes migrationspolitisches Rollback, wie es momentan von der Union betrieben wird, sondern auch im Sinne unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts schlichtweg mehr Integration durch Teilhabe und Anerkennung sowie weniger Ausgrenzung und Spaltung.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Auswirkungen der von SchwarzGelb vorangetriebenen Privatisierung auf den Maßregelvollzug?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie stehen die Kooperationspartner zu dem Projekt Gesundheitsregionen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Gibt es ein Projekt, das sich mit den Herausforderungen von Migrantinnen und Migranten beschäftigt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Laut einer Studie ist nach den Vereinigten Staaten die Bundesrepublik Deutschland das zweitbeliebteste Einwanderungsland der Welt. Sehr richtig: Deutschland ist ein Einwanderungsland, auch wenn wir uns lange Zeit nicht dazu bekannt haben.
Es bleibt allerdings festzuhalten, dass unser Land vor dem historischen Kontext schon immer ein bedeutendes Einwanderungsland im Herzen Europas war und ist.
Historisch gesehen, wanderten beispielsweise im 16. und 17. Jahrhundert Hugenotten aus Frankreich nach Deutschland aus. Zur Zeit der Industrialisierung kamen vermehrt sogenannte Ruhrpolen in das damalige Deutsche Kaiserreich. Im vergangenen Jahrhundert waren es in den 60er- und 70erJahren schließlich die Gastarbeiter. Gegen Ende der 80er-Jahre kam eine große Zahl von Einwanderern aus den ehemaligen Sowjetrepubliken und Polen. Diese Beispiele ließen sich nahtlos fortführen, ganz abgesehen vom erhöhten Zuzug von Flüchtlingen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, schaut man sich die Fakten genau an, so stellt man fest, dass mittlerweile Einwanderer aus über 190 Ländern Deutschland ihre Heimat nennen und sich der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung auf ca. 19 % - in Zahlen: 15 Millionen Einwohner - beläuft. Der Anteil
der Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft an der Bevölkerung beläuft sich aktuell auf knapp 9 %, das sind ca. 7 Millionen Einwohner.
Der kanadische Premierminister Justin Trudeau hat diesen für sein Einwanderungsland vergleichbaren Umstand wie folgt beschrieben: „Diversity is our strength.“ - Vielfalt ist unsere Stärke. Auch unser Land bezieht seine Stärke aus der Vielfalt, dem Engagement und den Ideen von Menschen unterschiedlichster Herkunft. Genau aus diesem Grund gilt es, sich für ein weltoffenes Niedersachsen einzusetzen und Vielfalt und Teilhabe zu stärken.
Zwingende Voraussetzung einer solchen teilhabeorientierten Politik ist eine gelebte Willkommens- und Anerkennungskultur gegenüber zugewanderten Menschen und ihren hier geborenen Nachkommen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, einen elementaren Bestandteil stellt dabei ein modernes und aufgeklärtes Staatbürgerschaftsrecht dar, das der gesellschaftlichen Realität entsprechen muss. In unserem Fall erfordert es das klare Bekenntnis, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und dass die doppelte Staatsbürgerschaft elementar dazugehört.
Dieser gesellschaftlichen Wirklichkeit ist leider erst im Jahre 2000 Rechnung getragen worden. Sah bis dato das Grundgesetz in Artikel 116 weiterhin eine Definition der Staatsangehörigkeit über die Abstammung vor, so wurde dieses Prinzip erst durch die rot-grüne Bundesregierung um das Geburtsortsprinzip erweitert. Dafür - ich wiederhole es gern - gebührt der damaligen Bundesregierung unter Gerhard Schröder auch heute noch Respekt und Anerkennung.
Die damalige Modernisierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts war ein wichtiger Fortschritt, weil hierdurch auch die doppelte Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder ermöglicht wurde. Mittlerweile ist die doppelte Staatsangehörigkeit nicht nur bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern, sondern in vielen weiteren Fällen - wie beispielsweise für Kinder aus binationalen Familien oder für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler - ohne Weiteres möglich und wurde bisher nicht infrage gestellt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen allerdings zur Kenntnis nehmen, dass bei Debatten rund um Staatsbürgerschaftsrecht, Integration, Leitkultur sowie die europäische Integration emotional aufgeladene Welten hinsichtlich des Staats- und Gesellschaftsverständnisses aufeinanderprallen. Auf der einen Seite steht der verfassungspatriotische Ansatz als Alternative zum ethnischen Staatsverständnis und auf der anderen genau dieser ethnisch-emotional geprägte nationalpatriotische Ansatz.
Dieser emotional aufgeladene Gegensatz kann wahltaktisch sehr wohl instrumentalisiert werden. Roland Koch beispielsweise hat sich genau diesen Gegensatz 1999 zunutze gemacht, indem er in der unsäglichen Unterschriftenkampagne „Ja zur Integration. Nein zur doppelten Staatsbürgerschaft“ mit groben Argumenten an Überfremdungsängste in der deutschen Bevölkerung appellierte und gegen die damalige Reform des Staatsbürgerschaftsrechts vorging.
Unter diesem Eindruck war der Preis dieser Reform die Einführung eines Optionszwanges für die hier geborenen Kinder ausländischer Eltern. Dieser Preis zwang die betroffenen jungen Menschen in eine unzumutbare Situation, mussten sich diese mit Vollendung des 18. Lebensjahres zwischen ihrer Lebenswirklichkeit als Deutsche und ihrer Verbundenheit mit den familiären Wurzeln entscheiden. Sich als Deutscher zu fühlen, allerdings zu wissen, dass man dieses nur unter Vorbehalt ist, weil man seine Loyalität zu Deutschland bezeugen muss, indem man seine Verbindungen zu seinen familiären Wurzeln zu trennen hat, hat mit Willkommen- und Anerkennungskultur rein gar nichts zu tun.
Die diskriminierende Praxis des Optionszwanges konnte in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene 2013 weitgehend beseitigt werden. An dieser Einigung waren Sie, sehr geehrter Herr Minister Pistorius, maßgeblich beteiligt. Dafür gebührt Ihnen Dank. Herzlichen Dank, nochmals!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Erstarken des Rechtspopulismus und dem erodierenden Wählerpotenzial am rechten Rand unserer Gesellschaft ist die wahltaktisch motivierte Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft erneut entflammt, wobei dieselben Ausgrenzungsmechanismen an den Tag gelegt werden wie seinerzeit 1999.
Da werden im Überbietungswettbewerb scharfmacherische Vorschläge zu Symbolthemen wie aktuell dem Burkaverbot, Deutsch im Grundgesetz und eben auch der Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft gemacht. Ihren traurigen Höhepunkt fand diese populistisch geführte Debatte in dem symbolischen Beschluss des Essener CDU-Bundesparteitages - gegen das Votum der Parteispitze! -, den Optionszwang für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern wieder einzuführen und entsprechend zum Wahlkampfthema zu machen.
Lassen Sie mich hier eines klarstellen! Ich halte die hier geführte neue, alte Debatte für hochgefährlich,
weil durch die wahltaktisch sicherlich gewünschten Schlagzeilen letztlich ein Klima der Unsicherheit und Angst erzeugt wird. Und Angst ist die Triebfeder für Populismus.
Und nicht nur das: Hier wird eine wichtige Errungenschaft der Integration - die der doppelten Staatsbürgerschaft - mit dem vermeintlichen Sicherheits- und Loyalitätsrisiko vermengt. Das ist schlichtweg unverantwortlich.
Und das in einer Zeit, in der unter dem Eindruck der fortschreitenden Globalisierung zunehmend Grenzen erodieren und in unserem Einwanderungsland - ich sprach es zu Beginn an - immer mehr Menschen bikulturell aufwachsen. Ich erinnere nur daran, dass es auch in diesem Hause mittlerweile etliche Kolleginnen und Kollegen gibt, die mehr als eine Staatsbürgerschaft besitzen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund fordern wir in diesem Entschließungsantrag die Landesregierung auf, sich allen Versuchen, die doppelte Staatsbürgerschaft einzuschränken, abzuwerten oder gar abzuschaffen, entgegenzustellen. Wir tun dies, weil wir der festen
Überzeugung sind, dass die doppelte Staatsangehörigkeit elementarer Bestandteil eines modernen und aufgeklärten Staatsbürgerschaftsrechts ist
und ferner der Lebensrealität vieler Menschen, die sich in zwei Kulturen und Staaten zu Hause fühlen, gerecht wird.
Lassen Sie mich daher als Verfassungspatriot abschließend an Sie alle appellieren, hier und heute gemeinsam ein unmissverständliches Zeichen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu setzen, indem wir alle durch Zustimmung zu diesem Antrag in der Frage des Staatsbürgerschaftsrechts Anstand und Haltung zeigen und Ausgrenzung und Spaltung eine klare Absage erteilen.
Ich beantrage die sofortige Abstimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein altes chinesisches Sprichwort sagt: Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen. - Indem Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auf Ihrem Essener Bundesparteitag gegen das Votum der Parteispitze den Be
schluss gefasst haben, die sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern wieder einzuführen, haben Sie im Zeitalter der Globalisierung eine sprichwörtliche Mauer gebaut und somit eine politische Rolle rückwärts erster Klasse vollzogen.
Und nicht nur das. Sie haben sich hier eindeutig vom Kurs Ihrer Vorsitzenden und Kanzlerin abgewandt, Ihre eigene Zerrissenheit offenbart und sich - noch viel schlimmer - von den Populisten am rechten Rand treiben lassen. Das gestrige Interview des neuen Landesvorsitzenden in der HAZ glich geradezu einem eiernden Offenbarungseid.
Apropos Wertekompass: Dieser Beschluss steht symbolisch nicht nur für die aktuelle programmatische Zerrissenheit, sondern auch für einen schleichenden Liebesentzug, der Merkel nicht demontieren, aber immer weiter schwächen soll, wie die Süddeutsche Zeitung richtig konstatiert. Schritt für Schritt wird diese nach Ihrer eigenen Methodik politisch vorgeführt; denn im Vordergrund steht nicht mehr Ihre Willkommens- und Anerkennungskultur, sondern die Abschiebepraxis, das Burkaverbot, Deutsch im Grundgesetz und eben auch die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft.
Wofür das alles? - Es ist das erodierende Wählerpotenzial am rechten Rand unserer Gesellschaft respektive Ihrer Partei. Die Angst vor den Rechtspopulisten treibt Sie mittlerweile so sehr, dass Sie dieselben Ausgrenzungsmechanismen an den Tag legen. Mit diesem symbolträchtigen Beschluss haben Sie allerdings bewusst und willentlich die politische Mitte gen rechts verlassen und durch die gewünschten Schlagzeilen auch ein Klima der Unsicherheit in Zeiten des Wandels erzeugt.
Aber merken Sie sich eines: Der heutige gesellschaftliche Zusammenhang wird durch Anstand und Haltung und weniger durch Ausgrenzung und Spaltung gesichert.
Integrationspolitisch ist Ihr neuer alter Kurs gefährlich, weil Sie Inhaber zweier Pässe einem unverantwortlichen Generalverdacht im Hinblick auf ein vermeintliches Loyalitätsrisiko aussetzen. Durch Wiedereinführung des Optionszwanges zwingen Sie nämlich betroffene junge Menschen in eine unzumutbare Situation, sich zwischen ihrer Le
benswirklichkeit als Deutsche und ihrer Verbundenheit mit den familiären Wurzeln entscheiden zu müssen. Diese auf Zwang beruhende Praktik steht in krassem Widerspruch zu unserem Verständnis von Willkommens- und Anerkennungskultur und ist auch Ausdruck einer überholten national bestimmten Abschottungskultur des vorigen Jahrhunderts.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Zeitalter der Globalisierung erodieren zunehmend Grenzen zwischen den Nationalstaaten, und immer mehr Menschen wachsen bikulturell auf. Diese besitzen in der Regel auch mehr als eine Staatsbürgerschaft - Herr McAllister und meine Wenigkeit können hier exemplarisch genannt werden -, weil bereits zum jetzigen Zeitpunkt diverse Ausnahmen existieren. Ich kann mich gern wiederholen: An unser beider Loyalität ist wirklich nicht zu zweifeln.
Vor diesem Hintergrund erscheint es dann nur als konsequent, wenn neben uns allen Personengruppen eine Beibehaltung ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit zuerkannt wird und damit auch gesellschaftlich anerkannt wird, dass Menschen bikulturell aufwachsen. Der Staat sollte dies als Chance begreifen und zukünftig Brückenbauer zwischen den Kulturen sein.
Daher mein abschließender Appell an Sie: Bleiben Sie auf dem bereits eingeschlagenen Pfad einer teilhabeorientierten Integrationspolitik, und verlassen Sie endlich den nun verfolgten Weg, die wahltaktisch geprägte Populismusfalle. Es gilt doch, die jungen Menschen mit ausländischen Wurzeln, die bikulturell aufwachsen, für unsere freiheitliche Republik zu gewinnen, ja, sogar zu begeistern. Das geht mitnichten, indem wir sie aus vermeintlichen Loyalitäts- oder Sicherheitsgründen in eine unzumutbare Option zwingen.
Sie sollen sich für Deutschland entscheiden wollen, nicht entscheiden müssen. Das ist genau der Punkt.
Folgen Sie daher Ihrer Kanzlerin, Ihrem Bundesinnenminister, Ihrem ehemaligen und jetzigen Landesvorsitzenden, auch wenn er gestern noch einmal rumgeeiert ist. Sagen Sie Nein zur Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft.
Denn diese stellt einen politischen Rückschritt für die Integration und eine Misstrauenserklärung gegen die weit überwiegende Mehrheit der Doppelstaatler dar, die voll hinter unserem Grundgesetz steht. In diesem Sinne: Lassen Sie uns in Zeiten des Wandels keine bereits überwunden geglaubten alten Mauern wieder aufbauen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Joumaah, Sie haben recht, Integration kostet Geld. Aber teurer ist keine Integration. Das alles überlagernde Thema gerade auch bei der Aufstellung der Haushalte in den entsprechenden politischen Ebenen, vom Land bis zu jeder einzelnen Kommune, war in den vergangenen Haushaltsjahren die Entwicklung der Aufgaben für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen. Der Anstieg der Zugangszahlen, insbesondere seit Anfang September 2015 und in den ersten Monaten des laufenden Jahres, stellte auch unser Land vor große Herausforderungen. Dabei stand und steht außer Frage, dass Schutzsuchende in Niedersachsen die erforderliche Hilfe erhalten und Belastungen der Kommunen abgefedert werden.
In dieser historischen Phase unseres Landes gilt es, sich dieser Verantwortung zu stellen und diese auch zu meistern; denn die Menschen in unserem Land haben eine klare Erwartungshaltung an die Politik. Sie wollen, dass wir Orientierung geben und klar sagen, wie es weitergehen wird. Das tun wir auch mit diesem Haushalt.
Während wir in 2015 und 2016 unsere ganze Kraft auf die Versorgung und Unterbringung der vielen Flüchtlinge verwendeten, folgt nun die weitaus größere Aufgabe: die Integration und Teilhabe der vielen neuen Menschen in unserer Gesellschaft. Diese neue Aufgabe wird uns über lange Zeit sehr intensiv fordern, weit über die laufende Legislaturperiode hinaus, und hat natürlich auch erhebliche Auswirkungen auf den folgenden Landeshaushalt 2017/2018, und zwar auf sämtliche Einzelpläne. Betrug der kumulierte Haushaltsansatz für den Politikbereich Migration und Teilhabe im Jahre 2014 beispielsweise noch 172 Millionen Euro, so wird er sich für die kommenden Haushaltsjahre 2017 und 2018 auf 1,5 bzw. 1,4 Milliarden Euro belaufen. Damit wird Niedersachsen in den beiden nächsten Jahren zusammen ca. 3 Milliarden Euro für vielfältige Maßnahmen zur Bewältigung des erhöhten Zuzuges von Flüchtlingen zur Verfügung stellen und so den Weg für eine erfolgreiche Integration ebnen.
Hinsichtlich der Beteiligung des Bundes erhält das Land im Zeitraum 2017/2018 rund 690 Millionen Euro. Folglich trägt das Land bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen mehr als zwei Drittel der Kosten selbst. Es kann trotz dieser fi
nanziellen Herausforderungen für die kommenden Jahre einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen.
Bei der Integration und Teilhabe ist das Sozial- und originäre Integrationsministerium zuallererst gefordert. Im Einzelplan 05, für den ich mich auch bei Ihnen und Ihrem Haus, Frau Ministerin Rundt, herzlich bedanken möchte, kann dieses bereits auf gute Strukturen aufbauen, wie beispielsweise den landesweit flächendeckend bestehenden Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe oder der Beratungsförderung im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit sowie der allgemeinen Integrationsberatung.
Für die diesjährigen Haushaltsplanungen sind insbesondere die Aufwendungen für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen von hoher Bedeutung, da die Zahl der aus ihrer Heimat geflüchteten Kinder und jungen Menschen seit dem letzten Jahr immens angestiegen ist. Mit diesem Anstieg stiegen auch die Kosten von 44 Millionen Euro in 2015 auf aktuell 280 Millionen Euro in diesem Haushalt respektive 204 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018.
Aber sowohl die Integration durch Arbeit - hier sei an die Novellierung des Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes erinnert - als auch die Kofinanzierung des IQ-Netzwerks mit entsprechender verdoppelter Landesförderung sind unverzichtbar.
Gesellschaftspolitisch gilt es, dem Neosalafismus als derzeit dynamischste fundamentalistische Bewegung weltweit entschlossen und frühzeitig entgegenzutreten. So wurde unter Federführung des Sozialministeriums eine Beratungsstelle zur Prävention neosalafistischer Radikalisierung beratend eingerichtet, die mit ca. 400 000 Euro vollständig vom Land getragen wird. Erste Erfahrungen zeigen, dass sich der ganzheitliche Beratungs- und Begleitungsansatz hier bewährt hat und dass die Zahl der Beratungsfälle auch weiterhin ansteigt.
Auch die die Regierung tragenden Fraktionen haben ferner über die politische Liste in einem erheblichen Umfang migrationspolitische Schwerpunkte für die kommenden zwei Jahre gesetzt. Dazu zählen beispielsweise die Erhöhung von Maßnahmen zur Prävention salafistischer Radikalisierung um weitere 200 000 Euro jährlich, die Förderung eines psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge im Um
fang von 3 Millionen Euro, die Unterstützung jugendlicher Flüchtlinge in Beruf und Gesellschaft mit 2,5 Millionen Euro, aber auch Mittelaufstockungen bei Dolmetscherleistungen für Flüchtlinge von 1,7 Millionen Euro, bei der Unterstützung von Migration 1 Million Euro, der Flüchtlingssozialarbeit und dem bürgerschaftlichen Engagement in der Flüchtlingshilfe von jeweils 1 Million Euro pro Jahr.
Neben der Finanzierung einer unabhängigen Asylverfahrensberatung - 400 000 Euro - möchte ich abschließend die Beteiligung an einer humanitären Maßnahme im Nordirak bzw. im Libanon im Umfang von 1 Million Euro nicht unerwähnt lassen.
Ich fasse noch einmal zusammen: Wir geben Orientierung und sagen auch migrationspolitisch klar, wie es weitergehen wird.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kaum ein anderes Thema der Drogen- und Suchtpolitik wird öffentlich so vehement und kontrovers diskutiert wie die Frage nach der Legalisierung von Cannabis. Während sich die sonst gegenüberstehenden Glaubenspositionen beim Einsatz von medizinischem Cannabis mittlerweile einig sind, stehen diese sich in der Frage der Legalisierung von nichtmedizinischem Cannabis nahezu unversöhnlich gegenüber. Medizinisch betrachtet, gilt es heute als erwiesen, dass Cannabinoide bei verschiedenen Erkrankungen wie Spastik bei Multipler Sklerose oder neuropathische Schmerzen einen therapeutischen Nutzen besitzen.
So beschloss das Bundeskabinett vor Kurzem erst ein Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften, um chronisch kranke Patienten nach ärztlicher Indikation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung mit Medizinalhanf kontrollierbarer pharmazeutischer Qualität versorgen zu können.
Die Legalisierung auch des nichtmedizinischen Cannabis in den US-Staaten Colorado und Washington State 2014 hat auch hier eine Debatte ausgelöst, die in dem nun vorliegenden Antrag seinen Niederschlag findet.
Die darin enthaltenen Aspekte wie Auswirkungen des Verbots auf den Jugendschutz, Prävention, Entkriminalisierung, die staatliche Kontrolle und die Regulierung des Marktes sind immer wiederkehrende Faktoren genau dieser Debatte. Hierzulande hat das in unserer unmittelbaren Nachbarschaft dazu geführt, dass beispielsweise die Freie Hansestadt Bremen ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis durchführen möchte.
Schaut man sich die aktuellen Rahmendaten an, stellt man fest, dass Cannabis sowohl international als auch in Deutschland die mit Abstand am häufigsten konsumierte illegale Droge ist. Laut epidemiologischen Suchtumfragen haben 4,5 % der deutschen Erwachsenen im letzten Jahr Cannabis geraucht. Besonders häufig ist der Konsum bei 18- bis 25-Jährigen. Die Zwölf-Monats-Prävalenz beläuft sich auf 16,2 %. In dieser Altersgruppe konsumieren etwa 4 % regelmäßig Cannabis, wobei die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „regelmäßig“, also häufig, als mehr als zehnmal pro Jahr definiert.
In diesem Zusammenhang erscheint allerdings erwähnenswert, dass entsprechende Werte für den riskanten Alkoholgebrauch um das Vierfache und für regelmäßiges Tabakrauchen um das Zehnfache höher liegen. Wohlgemerkt: Hier handelt es sich um sogenannte legale Drogen - ein Umstand, der die drogenpolitische Widersprüchlichkeit offenbart.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn ich hier nicht auf alle Punkte des vorliegenden Antrags dezidiert eingehen werde, möchte ich von seiner Stoßrichtung her grundsätzliche Leitlinien von Suchtpolitik skizzieren. Dazu gehören erstens die Verhinderung und Reduzierung von gesundheitlichen Schäden durch Suchtmittelkonsum und zweitens die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller. Unter genau diesen beiden Aspekten ist die Diskussion über die Legalisierung von Cannabis zu führen.
Hinsichtlich des ersten Aspektes ist mittlerweile wissenschaftlich fundiert belegt, dass abhängig von Alter, Dosierung und individueller Disposition
unterschiedliche akute Folgeschäden durch Cannabiskonsum auftreten können.
Hierzu gehören exemplarisch Panikattacken, psychotische Symptome, mangelnde Konzentration und eine gestörte motorische Koordination. Insbesondere ein hoch dosierter, langjähriger intensiver Cannabisgebrauch - die Daten hatte ich vorhin genannt - sowie ein Konsumbeginn im Jugendalter können mit Abhängigkeit, spezifischen Entzugssymptomen, Psychosen und körperlichen Schädigungen vor allem respiratorischer und kardiovaskulärer Erkrankungen einhergehen.
Diese Darstellung macht deutlich: Cannabis ist mitnichten eine harmlose Substanz. Eine gesetzliche Freigabe zu Genusszwecken ist gerade aus suchtfachlicher Sicht kritisch zu hinterfragen.
Bezüglich des zweiten Aspekts besteht Konsens, dass auch Suchtmittel konsumierende Menschen grundsätzlich vollständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollten. Die strafrechtliche Drogenprohibition kann bei Cannabis im Gegensatz zu Alkohol und Nikotin die gesellschaftliche Teilhabe jedoch erheblich einschränken.
Der hier vorliegende Antrag stellt die Argumentation auf, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen ihr Ziel nicht erreicht hätten. Dies ist allerdings wissenschaftlich nicht belegbar. So berichtet die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dass - Zitat - „Änderungen des Strafrechts oder seiner Anwendung in anderen europäischen Staaten keinen eindeutigen Effekt, weder in Richtung Konsumrückgang noch Ausweitung des Konsums aufwiesen“.
Im Sinne eines sogenannten generalpräventiven Effekts erscheint eher eine Anpassung erforderlich, wie durch die Einführung einer bundeseinheitlichen Eigenverbrauchsgrenze für den Besitz geringer Mengen von Cannabis. Die vorhandenen Regelungen sind allerdings auch weiterhin sinnvoll. Folglich müsste die politische Handlungsmaxime lauten: Entkriminalisierung - ja, Legalisierung - nein.
Der hier vorliegende Antrag fokussiert sich in juristischer Hinsicht auch auf das Jugendschutzgesetz. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass dies kein geeigneter Ersatz für die gesetzlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes im Umgang mit Cannabisprodukten sein kann. In der Praxis - ich
erinnere an den jugendlichen Alkoholtestkäufer - hat es sich hinsichtlich einer Beschränkung des Substanzmissbrauchs als wenig effektiv gezeigt. Grundsätzlich ist das Gemeinwohl gegenüber dem individuellen Interesse Einzelner abzuwägen.
Eine im Antrag geforderte Freigabe von Cannabis über eine staatliche Regulierung im Hinblick auf Anbau und Qualität, Handel und Abgabe inklusive Kontrollen würde ferner zu nicht kalkulierbaren Kosten führen. Beim Aufbau eines entsprechenden Verwaltungsapparates würden die entstehenden Kosten von der Allgemeinheit zu tragen sein, der Nutzen aber nur einer kleinen Gruppe der Bevölkerung zugutekommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir, abschließend festzuhalten, dass die von mir skizzierten suchtfachlichen und gesellschaftspolitischen Aspekte gegen die grundsätzliche Legalisierung bzw. Freigabe von nichtmedizinischem Cannabis auf Länderebene sprechen. Allerdings ist es sicherlich politisch nachvollziehbar, sich über neue Wege in der Drogenpolitik Gedanken zu machen, weil die Prävalenz von Cannabis trotz repressiven Ansatzes nicht abgenommen hat.
Ziel muss es sein, einen breiten gesellschaftlichen Konsens zur Lösung dieser - ich nenne sie einmal so - Glaubensfrage herbeizuführen. Hierzu spricht sich beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Suchtfragen für das Einsetzen einer Ethikkommission auf Bundesebene aus. Wir hier vor Ort werden die notwendige Fachexpertise im federführenden Sozial- und Gesundheitsausschuss sicherlich hinzuziehen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatungen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 18. November jährt sich zum achten Mal der Europäische Antibiotikatag. Alljährlich soll dabei europaweit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf den verantwortungsvollen Gebrauch von Antibiotika gelenkt werden, damit auch in Zukunft wirksame Therapien für bakterielle Infektionskrankheiten zur Verfügung stehen.
Mit der Entdeckung der antibakteriellen Wirksamkeit des natürlich vorkommenden Penizillins - einem Wendepunkt in der Geschichte der Medizin - begann in der Mitte des vorigen Jahrhunderts der Siegeszug der Antibiotika, allerdings auch jede unnötige, ungezählte oder unsachgemäße Anwendung derselbigen, die die Entstehung von resistenten Bakterienstämmen begünstigte. Die Entstehung und die Verbreitung resistenter Bakterienstämme sind eine Gefahr sowohl für den Einzelnen als auch für die öffentliche Gesundheit und können zu erheblichen Belastungen für das Gesundheitssystem führen.
Um in Zukunft solchen multiresistenten Erregern nicht völlig hilflos gegenüberzustehen, werden stetig neue Präparate, Reserveantibiotika entwickelt. Ebenso wichtig wie die wissenschaftliche Entwicklung bleiben aber der verantwortungsvolle Umgang mit den vorhandenen Präparaten und die konsequente Anwendung von Hygienemaßnahmen zur Prävention von Infektionskrankheiten. Dafür ist die Festlegung einer gemeinsamen Strategie unter Einbeziehung aller betroffenen Bereiche im Sinne des One-Health-Gedankens zwingend erforderlich.
Handlungsaspekte stellen dabei ein sorgsamer Antibiotikaeinsatz, eine verlässliche Surveillance - Überwachung und Bewertung - sowie präventiv ausgerichtete Hygienemaßnahmen dar. In diesem Zusammenhang müssen sowohl die Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal als auch die Information von Bürgerinnen und Bürgern
in verantwortungsvollem Umgang mit Antibiotika elementar mitgedacht werden.
Das Eindringen von Antibiotika und resistenter Keime in unsere Umwelt über Abwässer, Abluftanlagen und Wirtschaftsdünger macht deutlich, dass eine Strategie gegen Antibiotikaresistenzen nicht nur unterschiedliche Sektoren der Gesundheitsversorgung, sondern auch unseres Lebensumfeldes betreffen muss.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, als Gesundheitspolitiker, aber vor allem auch als Arzt freut es mich außerordentlich, dass sich die Landesregierung dieses wichtigen Themas bereits allumfassend in all den von mir skizzierten Handlungsfeldern und ressortübergreifend im Sinne des OneHealth-Gedankens frühzeitig angenommen und hierzu einen interministeriellen Arbeitskreis zur Strategie gegen Antibiotikaresistenzen implementiert hat.
Unter Federführung des Ministeriums für Gesundheit und Gleichstellung, mit Beteiligung des Wissenschafts-, des Landwirtschafts- und des Umweltministeriums sind seit Mitte des Jahres 2015 unterschiedlichste Maßnahmen initiiert und begleitet worden, um der übergeordneten Strategie, nämlich dem Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika bei gleichzeitiger Begrenzung und Reduzierung des Anteils antibiotikaresistenter Bakterien, Rechnung zu tragen.
Auch wenn der Abschlussbericht des auf zwei Jahre ausgerichteten Arbeitskreises für Mitte 2017 angekündigt ist, können die unterschiedlichen Aktivitäten der Landesregierung in Bezug auf Antibiotikaresistenzen bereits jetzt Fortschritte, ja Erfolge vorweisen. So sank beispielsweise der Anteil von MRSA im stationären Bereich von ca. 25 % auf aktuell knapp 18 %, wie der Präsident des Landesgesundheitsamtes, Matthias Pulz, im heutigen Rundblick auch bestätigt hat.
Ferner konnte nach Etablierung eines niedersächsischen Antibiotikaminimierungskonzeptes aktuell ein Rückgang der Gesamtmenge antibiotischer Tierarzneimittel um 15 %, ja sogar bis zu 35 % verzeichnet werden. Durch Einsatz von Filteranlagen in Tierställen konnte die Belastung durch Emissionen drastisch reduziert werden. Wissenschaftlich konnte durch den neu geschaffenen Lehrstuhl für Krankenhaushygiene und Infektiologie an der Universitätsmedizin Göttingen neben
dem bisher bestehenden Institut an der MHH der integrale Stellenwert der Hygiene aufgewertet werden.
Für die hier skizzierten ersten Erfolge möchte ich stellvertretend für die beteiligten Häuser federführend Ihnen, Frau Ministerin Rundt, aber auch Ihnen, Frau Ministerin Heinen-Kljajić, Herr Minister Meyer und Herr Minister Wenzel, ausdrücklich meinen herzlichen Dank aussprechen.
Denn diese Fortschritte zeigen, dass übergeordnete Maßnahmen sehr wohl Erfolge aufweisen können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, trotz dieser Fortschritte gilt es, auch weiterhin den Herausforderungen der Bildung und Verbreitung neuer Resistenzen entschlossen zu begegnen. Weil das Problem der Antibiotikaresistenz ein viel zu ernstes ist, als dass es vermeintlich parteipolitischen Erwägungen geopfert werden sollte, appelliere ich abschließend an Sie alle: Lassen Sie uns in der Strategie gegen Antibiotikaresistenzen als Niedersachsen gemeinsam vorangehen und diese weiterhin entschlossen fortführen! Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes werden es uns danken.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, ob sie uns Beispiele für in 2015 geförderte Projekte nennen darf.
- Frau Ministerin, bitte!
- Ruhe, bitte!
- Herr Kollege Siemer!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Joumaah, wir hatten ja den Gesetzentwurf schon am 17. Dezember letzten Jahres im Plenum erstmalig beraten. Bereits seinerzeit hatte ich erläutert, dass entsprechend unserer Koalitionsvereinbarung unsere Migrationspolitik, die wir seit dem Regierungswechsel als
Querschnittsaufgabe definieren und der die Arbeit in allen Ressorts der Landesregierung untergeordnet ist, im Prinzip einer teilhabeorientierten Migrationspolitik folgt.
Trotz des erfolgten Anstiegs der Zuwanderung seit September letzten Jahres und der Herausforderungen, denen wir uns gegenüberstanden - wir mussten zunächst einmal Obdachlosigkeit verhindern und dementsprechend eine Unterbringung gewährleisten; jetzt steht natürlich die große Herausforderung der Integration vor uns -, folgt unsere Politik weiterhin genau der Maxime der teilhabeorientierten Migrationspolitik.
Landesseitig verfolgen wir dieses Ziel, indem wir ein flächendeckendes - darin liegt genau der Unterschied -, lokales, also dezentrales, Migrations- und Teilhabemanagement etabliert haben. Ausgehend von den weiterentwickelten Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe, also als Nukleus einer solchen Politik, einer solchen Strategie, ist zunächst einmal unsere feste Überzeugung, dass Dezentralität Teilhabe begünstigt. Deswegen ist das völlig konträr zu dem, was Sie hier gerade in dieser Hinsicht dargestellt haben. Unabhängig davon, ob es sich um die Unterbringung, die Vermittlung von Arbeitsangeboten oder das Erlernen der deutschen Sprache handelt: Auch da sind wir der Ansicht, dass Dezentralität in dieser Hinsicht die Integration im Gegensatz zur Zentralisierung deutlich fördert.
Wenn man sich einmal die sogenannten Landesprogramme zur Sprache anguckt, dann müsste man, so finde ich, die Geschichte schon zu Ende erzählen. Dabei kommt es immer darauf an, wie man das Ganze ursprünglich gegenfinanzieren wollte. Herr Hillmer hat gerade unterlassen, dies zu tun, weil nämlich die Gegenfinanzierungsstrategie so ausschaute, die entsprechenden Haushaltsbereiche für Migration und Teilhabe respektive die Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe im Einzelplan 05 gänzlich zu streichen.
- Das war so. Das war die Gegenfinanzierungsstrategie. Seinerzeit sollte zum Teil sogar noch der studentische Wohnungsbau zur Gegenfinanzierung herangezogen werden.
- Das gehört dazu, Herr Hillmer. Das müssen Sie sich leider anhören.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ausgehend von den Überlegungen der Dezentralität der teilhabeorientierten Migrationspolitik, greift der vorliegende Gesetzentwurf, Frau Joumaah, bereits von der Stoßrichtung her zu kurz, weil er dem landesspezifischen Ansatz zuwiderläuft und in seiner Grundstruktur die Gefahr von Doppelstrukturen in sich birgt, da wir ja schon Strukturen besitzen, für die wir als Land entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip aufkommen müssten.
Sie werden daher verstehen, dass wir für die Landesebene die bereits im Bundesaufenthaltsgesetz geregelte Integration von Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben mithilfe von Integrationskursen durch ein Niedersächsisches Integrationsgesetz, auch in Anbetracht der von mir bereits dargestellten bestehenden Strukturen, als obsolet ansehen, ganz zu schweigen von der integrationspolitischen Stoßrichtung in Ihrem Gesetzentwurf hinsichtlich der Kritik sowohl an der zentralen Unterbringung der Menschen in Zentren als auch an den angestrebten individuellen Integrationsvereinbarungen.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir natürlich die Kommission hinzugezogen und auch eine Anhörung durchgeführt. Zunächst einmal ist die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe entsprechend der Geschäftsordnung beteiligt worden. Sie ist um eine Stellungnahme gebeten worden. Diese hat sich von der Landesregierung über den Stand der parallel betriebenen Gesetzgebungstätigkeit des Bundes informieren bzw. unterrichten lassen und empfahl dann nach eingehender Beratung - darin sind ja alle Migrantenverbände vertreten, die in dieser Hinsicht betroffen sind - dem federführenden Ausschuss einstimmig, den Gesetzentwurf auch vor diesem Hintergrund abzulehnen.
Die mitberatenden Ausschüsse, also der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, haben sich diesem federführenden Votum ebenfalls angeschlossen. Hier möchte ich erwähnen, dass sich ebenfalls die Ausschussmitglieder der FDP dieser Ablehnung angeschlossen haben.
Am 11. August haben wir entsprechend Ihrer Bitte eine mündliche Anhörung durchgeführt, bei der Vertreterinnen und Vertreter von elf verschiedenen Institutionen dazu Stellung genommen haben.
Ich muss auch erwähnen: Es hat einige Stellungnahmen gegeben, die dem Ausschuss in schriftlicher Form zugeleitet wurden. Hier möchte ich nicht meine Verwunderung über die Vorgehensweise der CDU-Fraktion verhehlen, dass diese zum Teil über den Weg gesteuerter Eingaben getätigt worden sind. Wenn das die Art und Weise ist, wie wir zukünftig miteinander umgehen wollen, wenn das Schule machen und Praxis werden sollte, dann sehe ich in dieser Hinsicht etwas schwarz.
Trotz dieser Winkelzüge hat die Anhörung genau unsere Position bestätigt, dass der hier nun zur abschließenden Beratung vorliegende Gesetzentwurf abzulehnen ist. Denn auf die Frage beispielsweise an den Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, Herrn Professor Meyer, ob dieser Gesetzentwurf aus kommunaler Sicht obsolet sei, antwortete dieser mit einem eindeutigen Ja.
Wissen Sie, wie ich das bezeichne? - Das habe ich auch in einer Pressemitteilung getan. - Als eine „schallende Ohrfeige“. Guckt man sich die kommunale Ebene an, dann stellt man nämlich fest, dass die Koordination und Zusammenarbeit in Integrationszentren bereits möglich ist und dort auf kommunaler Ebene zum Teil schon betrieben wird.
Diese verfügen insofern - auch das hat der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände gesagt - über einen erheblichen Gestaltungsspielraum, beispielsweise im Landkreis Goslar oder im Landkreis Osnabrück. Dort wird das Konzept eines Migrationszentrums verfolgt. Wenn sich andere Kommunen an diesen Landkreisen ein Vorbild nehmen wollen, auch vor dem Hintergrund des neuen Integrationsgesetzes des Bundes, dann wird das befürwortet. Dazu ist allerdings kein Gesetz nötig.
Auch die anderen angehörten Institutionen lobten zwar grundsätzlich die Initiative, sich über Integrationsmaßnahmen zu unterhalten respektive sie zum Thema zu machen, sahen aber alle keine Notwendigkeit für solch ein Gesetz. Dementsprechend bezeichneten auch alle anderen, die an der Anhörung beteiligt waren, dieses Gesetz als obsolet.
Ich fasse abschließend zusammen: Das vorliegende Integrationsgesetz betrachten wir - auch in Anbetracht der bereits landesseitig existierenden Instrumente und der erfolgten Anhörung im federführenden Ausschuss sowie der Beratung in der Parlamentskommission zu Fragen der Migration und Teilhabe - in dieser Form als obsolet. Wir werden es hier und heute ablehnen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Schneller, höher und weiter - in einer sprichwörtlichen Olympiade der Angst titelt der Spiegel über die aktuellen Sicherheitspläne der Union als Reaktion auf die jüngsten Anschläge in Europa und Deutschland. Der Ministerpräsident hat die Historie vorhin in seiner Regierungserklärung allenthalben erläutert. Da soll morgen ein Maßnahmenkatalog in Form einer Berliner-Erklärung präsentiert werden, die es in sich hat: Verbot der Vollverschleierung, Burka-Verbot, Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht und zu guter Letzt auch - hier geht es auch um diesen Punkt - Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft.
Angeblich sollen diese Maßnahmen dem Kampf gegen den Terror dienen und für mehr Sicherheit sorgen. Was den letzten Punkt betrifft, steht in dieser Berliner Erklärung wörtlich - Zitat:
„Wir lehnen diese gespaltene Loyalität ab. Wer sich für die Politik ausländischer Regierungen engagieren will, dem legen wir nahe, Deutschland zu verlassen.“
Solche Sprüche kenne ich eigentlich nur aus Elbflorenz bei einigen Spaziergängen montagabends, aber in einem solchen Papier hätte ich solche Sätze nicht erwartet.
Ganz abgesehen von dem Interview mit Herrn Thümler in der niedersächsischen Presse. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wem dient dieser neue Kurs der Union? Cui bono, wem nutzt es? Geht es wirklich um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, oder geht es um das erodierende Wählerpotenzial am rechten Rand unserer
Gesellschaft, respektive der CDU? Treibt Sie die Angst vor den Rechtspopulisten so sehr, dass Sie dieselben Ausgrenzungsmechanismen an den Tag legen? - Eines ist klar: Indem Sie scharfmacherische Vorschläge im Überbietungswettbewerb mit Symbolthemen machen - so etwas hatten wir schon im März dieses Jahres mit Frau Klöckner -, verlassen Sie ganz bewusst und willentlich die politische Mitte gen rechts und erzeugen damit nicht nur die gewünschten Schlagzeilen - darum geht es Ihnen ja auch -, sondern auch ein Klima der Unsicherheit und Angst, wie Wolfgang Kubicki von der FDP richtig konstatiert hat.
Nicht nur das! Sie vermengen eine wichtige Errungenschaft der Integration, die der doppelten Staatsbürgerschaft, mit der der Sicherheit. Das ist unverantwortlich!
Ihr populistischer Sicherheitsvorstoß ist nicht mehr als ein gefährliches Wahlkampfmanöver mit dem Ziel, Rechtspopulisten vermeintlich das Wasser abgraben zu können. Merken Sie sich eines: Extreme Forderungen stärken immer Extremisten und Rechtspopulisten.
Es geht um Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und nicht um Spaltungs- und Ausgrenzungsmechanismen.
Selbst der Bundesminister des Inneren, Herr de Maizière, sagte - Zitat -:
„Gerade in Zeiten wie diesen kommt es darauf an, das Land zusammenzuhalten. Spaltung ist das Geschäft der AfD.“
Weise Worte, wenn Sie mich fragen.
Aber Ihr Vorschlag, die doppelte Staatsbürgerschaft abzuschaffen, ist integrationspolitisch deshalb gefährlich, weil Sie Inhaber zweier Pässe einem unverantwortlichen Generalverdacht im Hinblick auf ein vermeintliches Sicherheits- und Loyalitätsrisiko aussetzen. Das ist eine integrationspolitische Bankrotterklärung. Und in Bezug auf hier lebende Deutsch-Türken treibt ein solcher
Vorschlag gerade diese Gruppe im Endeffekt sogar in die Arme eines Herrn Erdogan.
In diesem Zusammenhang frage ich Sie ganz ernsthaft - Frau Piel hat es bereits angesprochen -: Sind Personen wie Herr Onay, Herr McAllister oder meine Wenigkeit, die wir alle einen zweiten Pass besitzen, ein mögliches Sicherheits- oder Loyalitätsrisiko? - Glauben Sie mir, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, an unser aller Loyalitätsbekundungen zu unserer Nation und zu unserem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen ist nicht zu rütteln.
Das Gefährliche an Ihrer wahltaktischen Strategie ist, dass die doppelte Staatsbürgerschaft vor allem den jungen Menschen hilft, die in Deutschland aufgewachsen und voll integriert sind. Genau diese müssen sich seit unserer Einigung auf Bundesebene, an der Sie, sehr geehrter Herr Minister Pistorius, maßgeblich beteiligt waren - noch einmal herzlichen Dank dafür -,
nicht mehr für Deutschland und gegen ihre Eltern bzw. gegen ihre Wurzeln oder umgekehrt entscheiden. Daran ist mit uns nicht zu rütteln.
Daher mein abschließender Appell an Sie: Bleiben Sie auf dem bereits eingeschlagenen Pfad einer teilhabeorientierten Integrationspolitik - Sie sind auf Bundesebene schon einen weiten Weg gegangen - und verlassen Sie den nun verfolgten Weg in die Populismusfalle. Denn dieser Weg ist nicht nur gefährlich für unser Zusammenleben, sondern er steht auch in krassem Widerspruch mit dem grundsätzlichen Verständnis von Willkommens- und Anerkennungskultur. Er ist auch Ausdruck einer überholt national gesinnten Abschottungskultur des vorigen Jahrhunderts.
In diesem Sinne brauchen wir keine Politik für das Gestern, sondern auch im Sinne unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts und unserer Sicherheit mehr Haltung und Anstand; schlichtweg mehr Teilhabe und Integration und weniger Ausgrenzung und Spaltung.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Oetjen, wo sitzen Sie denn? - Ach, da hinten. Wunderbar.
Es geht mir hauptsächlich darum, der Legendenbildung, an der Sie eben begonnen haben zu stricken, entgegenzuwirken. Ich fange einfach einmal mit ein paar Fragen an, die es gilt, jetzt zu beantworten. Ich habe schon bei der ersten Beratung zwar die Grundtendenz des Antrags gelobt, weil er im Sinne einer teilhabeorientierten Migrationspolitik gestrickt ist. Aber ich habe gleichzeitig acht Kritikpunkte genannt, die wir in der Ausschussberatung nicht widerlegen und nicht ausräumen konnten. Von daher kommen wir zu diesem Votum, so wie es sich jetzt in der Hinsicht darstellt.
Aber lassen Sie mich zunächst noch einmal zu der aktuellen Situation kommen: Was erwarten die Bürgerinnen und Bürger in Anbetracht der aktuellen Herausforderung von der Politik?
Herr Oetjen, lassen Sie mich erst einmal ruhig ausführen! Danach können wir das sehr gerne besprechen.
Was erwarten also die Bürgerinnen und Bürger in Anbetracht der aktuellen Herausforderung des erhöhten Zuzugs von Flüchtlingen von der Politik? - Die Menschen in unserem Land haben angesichts der aktuellen Herausforderung eine klare Erwartungshaltung an die Politik. Sie wollen, dass wir Orientierung geben und klar sagen, wie es weitergehen wird. Sie wollen nicht, dass in dieser Situation die Flüchtlingspolitik aus parteitaktischen Überlegungen skandalisiert wird, weil das schlichtweg verantwortungslos wäre und das Vertrauen in unsere Demokratie untergraben würde. Das Ergebnis einer solch verantwortungslosen Debatte haben wir schmerzhaft am vergangenen Wochenende bei den Kommunalwahlen in Hessen erfahren müssen. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wollen, dass wir gemeinsam und konstruktiv die Herausforderung der aktuellen Flüchtlingssituation meistern.
Das ist doch klar. Welche Handlungsmaxime ergibt sich dann aus dieser in der Bevölkerung bestehenden Erwartungshaltung an der Politik? Für die in diesem Zusammenhang explizit demokratisch geprägte Parteienlandschaft in unserem Land ergibt sich in diesem Zusammenhang die unbedingte Handlungsmaxime einer Versachlichung der aktuellen Flüchtlingsdebatte. Lassen Sie uns gemeinsam einer Politik der inszenierten Empörung endlich eine Absage erteilen! Denn wenn uns Hessen etwas gelehrt haben sollte, dann dass diese Form der politischen Auseinandersetzung nur radikalen Kräften in unserem Land unheilvoll Leben einhaucht.
Wenn ich das hier einmal erwähnen darf: Das Trauerspiel, das wir vorhin aber auch in Replik auf
die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten miterleben mussten, folgte mitnichten dieser Handlungsmaxime.
Was bedeutet diese von mir beschriebene Handlungsmaxime in Anbetracht des hier vorliegenden Beratungsgegenstandes, also des Gesetzentwurfes, so wie Herr Oetjen ihn dargestellt hat? - Es gilt genau das, was ich hier an gleicher Stelle bereits im November letzten Jahres bei der Erstberatung gesagt und zugesagt habe. Wir wissen - das war unser Grundtenor - diesen Vorschlag grundsätzlich zu würdigen,
weil er nicht polemisch zu instrumentalisieren sucht, sondern zu einer Versachlichung der aktuellen Flüchtlingsdebatte beiträgt und weil er ferner einer Migrationspolitik folgt - das habe ich vorhin auch schon gesagt -, der wir uns seit dem Regierungswechsel 2013 verpflichtet fühlen, nämlich dem selbstverständlich gesellschaftspolitischen Anspruch auf Teilhabe.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns zügig - Sie haben es ja gesagt: die Einbringung war im November, der Abschluss ist jetzt im März -, aber auch sogleich sachlich mit Ihrem Bundesratsgesetzentwurf und der darin enthaltenen Forderung der Gewährung eines vorübergehenden humanitären Schutzes in Kombination mit einem Einwanderungsgesetz auseinandergesetzt.
Der Vollständigkeit halber muss ich hier noch einmal festhalten - das habe ich vorhin auch schon gesagt -, dass ich bei der Erstdebatte auch Zweifel geäußert habe, ob die von Ihnen vorgeschlagene Regelung ein geeignetes Mittel sein könnte, um das Asylverfahren zu entlasten.
Hierzu habe ich insgesamt acht Kritikpunkte aufgeführt, wie beispielsweise den damit einhergehenden Flüchtlingsstatus im Vergleich zu dem im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder die Fra
ge des ruhenden Asylverfahrens während der Zeit der Unterschutzstellung und der Problemverlagerung in die Zukunft. Das war übrigens auch einer der Hauptkritikpunkte des Flüchtlingsrates in der Debatte in der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe. Dazu gehören beispielsweise die Ungewissheit, dass die Anwendung der vorgeschlagenen Regelung vollständig im Ermessen des Bundes stehen würde, und das schwerwiegende Problem, dass hier eine Entlastung des Bundes einseitig zulasten der Länder und Kommunen erfolgen würde.
In der Folge obliegt es durch Ihren Gesetzentwurf den Ausländerbehörden, z. B. die notwendige Klärung der Identität mit den Betroffenen herbeizuführen, ganz abgesehen von der Frage der Kosten für den gesamten Zeitraum im vorübergehenden Schutz. Das ist der Zeitraum von drei Jahren. Vor allen Dingen gibt es jetzt schon nationale Regelungen, mit denen die Länder und der Bund Personen außerhalb des Asylverfahrens aufnehmen können. Ich nenne die Aufnahmeprogramme nach § 23 Abs. 1 und 2. Auch das ist in der Beratung in der Parlamentskommission zu Fragen der Migration und Teilhabe angesprochen worden, in diesem Fall sogar ohne ein Ruhen des Verfahrens im Falle der Asylantragstellung. Das habe ich ebenfalls im November angesprochen.
Abschließend sind die europapolitisch bedenklichen Signale zu nennen, die mit der vorgeschlagenen Regelung gesendet werden würden - Stichwort: Abkehr von Dublin und Nationalisierung einer eigentlich europäischen Lösung.
Das alles sind Kritikpunkte und Zweifel, die wir seinerzeit schon geäußert haben, auch wenn wir von der Grundtendenz sehr gerne bereit sind, darüber zu diskutieren.
Diese Zweifel konnten in der Beratung im Innenausschuss, in der Parlamentskommission zu Fragen der Migration und Teilhabe und im Rechtsausschuss nicht entkräftet werden. Beispielsweise konnte sich die Kommission zur Fragen der Migration und Teilhabe nicht zu einem positiven Votum durchringen. Die Vorlage 1 beispielsweise, die
schriftliche Stellungnahme der AG der kommunalen Spitzenverbände, hat genau auf Basis dieser von mir geäußerten Zweifel die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs empfohlen, und zwar - Zitat - „deutlich und nachhaltig“. Vor diesem Hintergrund wird es Sie sicherlich nicht überraschen, Herr Oetjen, dass wir dem Votum des federführenden Ausschusses folgen und diesen Gesetzentwurf in dieser Form ablehnen müssen, und zwar aus rein sachlichen, inhaltlichen Gründen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Oetjen, bei allem Respekt: Ich verstehe Ihre Erregung. Aber ich habe noch einmal sachlich mit diesen acht Punkten, die ich seinerzeit angesprochen habe, darauf geantwortet, warum wir diesem Antrag in dieser Form nicht folgen können.