Meine Damen und Herren, am 27. Februar 2017 verstarb der ehemalige Abgeordnete Fritz Saacke im Alter von 91 Jahren. Fritz Saacke gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der CDUFraktion von 1974 bis 1990 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für öffentliches Dienstrecht, im Ausschuss für innere Verwaltung, im Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen, im Ausschuss für Umweltfragen und im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Für seine Verdienste wurden Fritz Saacke das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse und das Niedersächsische Verdienstkreuz 1. Klasse verliehen. Wir werden den Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihm ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 15, den Dringlichen Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 19.05 Uhr enden.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich für den heutigen Sitzungsabschnitt entschuldigt: von der CDU-Fraktion Herr Klaus Krumfuß, Frau Klopp von 9 Uhr bis 11.30 Uhr und Herr Ahlers von 9 Uhr bis 12.00 Uhr, von der SPD-Fraktion Herr Strümpel, von der Fraktion Bündnis 90/Die
Meine Damen und Herren, noch einmal, wie bereits gestern, der Hinweis: In der heutigen Mittagspause, von ca. 13.25 Uhr bis ca. 15 Uhr, ist Gelegenheit, die Baustelle zu besichtigen. Machen Sie bitte davon Gebrauch! Es muss nicht sein, dass alle gleichzeitig hinübergehen. Notfalls sind dort auch Leute, die Sie leiten oder Ihnen Auskünfte geben. Machen Sie gerne Gebrauch davon!
Es liegen drei Dringliche Anfragen vor. Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus. Ich weise wie üblich besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
a) Wie gewährleistet das Sozialministerium im Rahmen der Fachaufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen den Schutz der Allgemeinheit vor kranken Straftätern? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/7469
- Diese Anfrage wird erst dann vorgetragen, wenn Sie die notwendige Ruhe einkehren lassen; sonst macht es ja gar keinen Sinn.
Meine Damen und Herren, es hat sich der Abgeordnete Volker Meyer gemeldet. Er trägt die Anfrage der CDU-Fraktion vor. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach § 3 a Abs. 2 des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes unterliegen die Maßregelvollzugseinrichtungen des Landes und die im
Rahmen der Beleihung tätigen Träger der übrigen Einrichtungen der Fachaufsicht des Sozialministeriums. Im Rahmen der Fachaufsicht haben die Einrichtungen insbesondere Auskunft zu erteilen, Einsicht in Akten und sonstige Schriftstücke zu gewähren, Weisungen des Fachministeriums Folge zu leisten sowie dem Fachministerium jederzeit Zugang zu den Räumlichkeiten der Einrichtungen zu gewähren.
Der Schutz der Allgemeinheit ist bei der Unterbringung von kranken Straftätern besonders zu beachten, die eine der in Ziffer 4.2 der Ausführungsbestimmungen zu § 15 Abs. 5 des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes aufgelisteten Taten begangen haben.
Insbesondere die jüngsten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Mordvorwurfs gegen einen ehemals im Maßregelvollzugszentrum Bad Rehburg untergebrachten Straftäter, im Zuge derer die Staatsanwaltschaft wegen Fehlern in der Aktenführung die gesamte Computerinfrastruktur der Landeseinrichtung beschlagnahmt hat, werfen die Frage auf, ob das Sozialministerium im Rahmen der ihm obliegenden Fachaufsicht in ausreichendem Maße dafür Sorge getragen hat, dass ein effektiver Schutz der Allgemeinheit vor kranken Straftätern gewährleistet ist.
Aber auch die vom Sozialministerium bei der Unterrichtung des für den Maßregelvollzug zuständigen Sozialausschusses über aktive Entweichungen von Straftätern häufig benutzte Formulierung, „dass der Patient einfach davon lief“ - teils sogar mit Handschellen gefesselt -, „aber nicht eingeholt werden konnte“, könnte auf fachaufsichtlichen Handlungsbedarf hindeuten, um den Schutz der Allgemeinheit bei begleiteten Ausgängen kranker Straftäter besser gewährleisten zu können.
1. Wann und mit welchem Inhalt hat das Sozialministerium seit dem 1. Januar 2015 Dienstbesprechungen mit den zehn niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen durchgeführt?
2. Welchen Handlungsbedarf in Bezug auf den Schutz der Allgemeinheit hat das Sozialministerium im Rahmen dieser Dienstbesprechungen festgestellt?
3. Wie ließe sich aus Sicht der Fachaufsicht das Problem abstellen, dass auch Straftäter, bei deren Unterbringung der Schutz der Allgemeinheit besonders zu beachten ist, bei begleiteten Ausgängen oder Ausführungen ihrer Begleitung einfach
- Meine Damen und Herren, heute Morgen herrscht im Plenarsaal eine Geräuschkulisse, die kaum zumutbar ist, wenn man gegen sie anreden muss. Bei der Antwort, die erwartungsgemäß von der Landesregierung erteilt wird, wollen doch, bitte sehr, alle zuhören! - Nicht nur die Fragesteller! Alle!
Ich denke, dass jetzt Frau Sozialministerin Rundt die Antwort der Landesregierung erteilt. Frau Rundt, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Unterbringung im Maßregelvollzug erfordert in jedem Einzelfall ein gerichtliches Urteil, das die Maßregel beschließt. Die Beendigung der Maßregel erfolgt in der Regel durch Beschluss, der von der Strafvollstreckungskammer erlassen wird. Während der Dauer des Maßregelvollzugs sind die Strafvollstreckungsbehörden, also die Staatsanwaltschaften, bei allen erstmaligen Schwellenlockerungen, also unbegleiteten Ausgängen und Urlaub, zu beteiligen. Für Beschwerden gegen versagte Lockerungen seitens der Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten ist ebenfalls die Strafvollstreckungskammer zuständig.
Das Maßregelvollzugszentrum ist als Landesbetrieb nach § 26 Abs. 1 LHO organisiert und hat seinen Sitz in Moringen sowie weitere Standorte in Brauel und Bad Rehburg; dem Standort Moringen sind die Außenstellen in Göttingen - sogenannte Festes Haus, Hochsicherheitsbereich - und Hannover - offener Maßregelvollzug - zugeordnet. Es gliedert sich in den Geschäftsbereich Medizinischer Dienst, den zentralen Geschäftsbereich Verwaltung, den Geschäftsbereich Pflegedienst sowie die Krankenpflegeschule.
Die Gesamtkrankenhausleitung besteht aus der ärztlichen Direktorin/dem ärztlichen Direktor, den Chefärztinnen/Chefärzten der einzelnen Fachkrankenhäuser, der Pflegedirektorin/dem Pflegedirektor
und den Pflegedienstleitungen der einzelnen Fachkrankenhäuser und der Verwaltungsdirektorin/dem Verwaltungsdirektor, mit Dienstsitz in Moringen. Die dienstrechtlichen Befugnisse für diesen Personenkreis obliegen dem Sozialministerium. Zu den Aufgaben der Gesamtkrankenhausleitung gehören die Entwicklung von einheitlichen Standards und Entscheidungskriterien sowie standortübergreifende Maßnahmen.
Die Krankenhausleitung der drei Maßregelvollzugseinrichtungen - Moringen, Bad Rehburg und Brauel - besteht aus der ärztlichen Direktorin/dem ärztlichen Direktor, den Chefärztinnen/den Chefärzten des Fachkrankenhauses, der Pflegedirektorin/dem Pflegedirektor und den Pflegedienstleitungen des Fachkrankenhauses sowie der Verwaltungsdirektorin/dem Verwaltungsdirektor. Die Vollzugsleitung obliegt allein den zehn Chefärztinnen und Chefärzten.
Als organisatorischer Bestandteil gehören die beliehenen forensischen Abteilungen der Kliniken in Göttingen, Hildesheim, Königslutter, Lüneburg, Osnabrück, Wunstorf und Wehnen zum Maßregelvollzug. Diese werden jeweils von der Chefärztin/dem Chefarzt als Vollzugsleiterin/Vollzugsleiter verantwortlich geleitet, und zwar als Landesbedienstete bei den privaten Trägern. Personalakten führende und dienstrechtliche Befugnisse ausübende Stelle ist hier das Sozialministerium.
Als Krankenhausträger hat das Sozialministerium die Fachaufsicht über die Einrichtungen des Maßregelvollzugs, die dem Fachreferat in der Gesundheitsabteilung obliegt. Im Rahmen der Dienstaufsicht sind die dienstrechtlichen Befugnisse für das statusbezogene Handeln, also arbeitsrechtliche und dienstrechtliche Maßnahmen, auf das Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen delegiert mit Ausnahme der Leitungsfunktionen, für die die dienstrechtlichen Befugnisse unmittelbar durch das Sozialministerium ausgeübt werden. Die dienstrechtlichen Befugnisse obliegen dem Personalreferat des Sozialministeriums und beziehen sich auf die ärztlichen Direktorinnen/die ärztlichen Direktoren, die Chefärztinnen/die Chefärzte der beliehenen Fachkrankenhäuser, die Pflegedirektorinnen/die Pflegedirektoren und die Pflegedienstleitungen der beliehenen Fachkrankenhäuser sowie die Verwaltungsdirektorin/den Verwaltungsdirektor.
Die Fachaufsicht umfasst die Aufsicht darüber, dass die Abläufe im Maßregelvollzug den fachlichen und qualitativen Anforderungen entsprechen, insbesondere die fachliche Überprüfung der
Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit von getroffenen Entscheidungen und sonstigen Handlungen. Fachaufsicht umfasst die Befugnis, fachliche Weisungen zu erteilen und wird grundsätzlich in Form fachlicher Beratung, fachlicher Begleitung und Unterstützung durchgeführt. Die Fachaufsicht erfordert, dass über wesentliche Vorgänge ordnungsgemäß informiert wird, und beinhaltet ein umfassendes Prüfrecht, das dem jeweiligen Anlass entsprechend ausgeübt wird.
Die Verpflichtung zur Information obliegt der Verwaltungsdirektorin/dem Verwaltungsdirektor, soweit es sich um wirtschaftliche, organisatorische oder arbeits- und dienstrechtliche Themenstellungen handelt.
Für die ärztliche und therapeutische Arbeit sind die ärztlichen Direktorinnen/die ärztlichen Direktoren und die Chefärztinnen/die Chefärzte der beliehenen Fachkrankenhäuser zuständig und verantwortlich. Das gilt insbesondere für Entscheidungen über Vollzugslockerungen und Beurlaubungen.
Die Ermittlungen in dem Strafverfahren gegen einen ehemaligen Patienten der Maßregelvollzugsklinik Bad Rehburg sind sowohl mit dem damaligen Chefarzt und Vollzugsleiter als auch mit allen Vollzugsleitungen im Rahmen der regelmäßigen Dienstbesprechungen intensiv besprochen worden. Gleichzeitig ist eine Steuerungsgruppe, eine Task Force, unter Leitung des Staatssekretärs im Sozialministerium eingerichtet worden, die die fachaufsichtsrechtlichen Maßnahmen begleitet hat. Ein Teil der nachfolgend vorgestellten Maßnahmen, insbesondere die Neukonzeption der Unterbringung von Patienten mit schwieriger Entlassperspektive und die Einrichtung eines juristischen Kompetenzzentrums, sind fachaufsichtliche Maßnahmen in der Folge dieses Vorfalls.
Im Rahmen der Fachaufsicht hat das Sozialministerium klare Regelungen und Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit im Maßregelvollzug zu erhöhen. Das gilt auch für die bauliche Sicherheit. Durch Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in Brauel, Bad Rehburg, Göttingen, Hildesheim, Lüneburg, Moringen und Osnabrück sind Stationsgebäude neu gebaut oder umstrukturiert worden. Es wurden spezielle Kriseninterventionsräume geschaffen. An der Karl-Jaspers-Klinik wurde eine Jugendforensik errichtet, und an mehreren Standorten sind die Fenstersicherungen durch spezielle Einbauten verbessert worden. Teilweise dauern die baulichen Maßnahmen noch an.
Im Rahmen der Fachaufsicht hat das Sozialministerium im Jahr 2015 am Standort Moringen die Einrichtung einer zentralen IT-Prüfstelle veranlasst. Diese Prüfstelle überprüft kontinuierlich alle für die Patienten zugänglichen ortsgebundenen und mobilen Datengeräte, PC und mobile Datenträger, um zu verhindern, dass sich die Patienten unerlaubte Seiten ansehen.
Darüber hinaus hat das Sozialministerium im Rahmen der Fachaufsicht hinsichtlich der Unterbringungskonzeption sichergestellt, dass Vollzugslockerungen sofort auszusetzen sind, wenn die Erledigung der Maßregel beantragt oder eine Überstellung in eine JVA geprüft wird.
Im Rahmen der Fachaufsicht hat das Sozialministerium die Neukonzeption für die Unterbringung von Patientengruppen mit einer schwierigen Entlassperspektive, z. B. wegen einer angedrohten oder angeordneten Sicherungsverwahrung oder einer drohenden Abschiebung, veranlasst. In diesem Zusammenhang ist auch die Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und dem Strafvollzug intensiviert und verstetigt worden.