Mechthild Ross-Luttmann
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung hat die Verbesserung der Lebenssituation der Familien mit ihren Kindern hohe Priorität. Wir haben das Ziel, Eltern die echte Wahlfreiheit zwischen Familie einerseits und Familie und Beruf andererseits zu ermöglichen. Damit sich aber Familien eigenverantwortlich für das eine oder das andere Modell entscheiden können, bedarf es guter Betreuungsangebote in Niedersachsen.
Wir wollen deshalb bis 2013 die Bund-LänderVereinbarung umsetzen und die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahre schrittweise deutlich erhöhen. Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir entsprechend der Bund-LänderVereinbarung ab dem nächsten Jahr die Investitionen zum Ausbau von Krippen und Tagespflege fördern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin stolz darauf, dass wir schon vor der Diskussion auf Bundesebene hier in Niedersachsen aktiv geworden sind. Bereits in diesem Jahr haben wir mit dem Landesprogramm „Familien mit Zukunft“ einen wesentlichen Grundstein gelegt. Ein besonderer Schwerpunkt dieses Programms ist die Kindertagespflege. Diese wird gleichberechtigt und als ergänzende Betreuungsform zu Krippen in guter Qualität etabliert. Mit dem Landesprogramm „Familien mit Zukunft“ verfolgen wir diese Ziele: mehr Tagespflegepersonen, mehr Qualifizierungen und Fortbildung, Schaffung passgenauer und flexibler Organisations- und Betreuungsform, Bündelung der Zusammenarbeit aller Akteure, Entstehung von Ansprechstellen, Koordinierung von Einrichtungen.
Die Erfahrungen vor Ort zeigen: Die Tagespflege bekommt einen deutlichen Ausbauschub, die Qualität steigt, die Arbeit der Familien- und Kinderservicebüros wird von den Eltern hervorragend angenommen. 61 von 62 Jugendhilfeträgern haben sich 2007 am Programm beteiligt, und das, obwohl sie erhebliche Eigenmittel haben einsetzen müssen und das auch getan haben.
Die Jugendhilfeträger haben allein in diesem Jahr bis jetzt in 134 Kursen 1 789 zusätzliche Tagespflegepersonen qualifiziert.
Meine Damen und Herren, diese Zahlen sprechen für sich.
Sie belegen eindrucksvoll: Unser Ansatz ist richtig, und er ist gelungen. Es wurden bereits 194 Familien- und Kinderservicebüros an den Start gebracht. Weitere 85 werden folgen.
Die Familien in Niedersachsen werden 2008 dann 279 Anlaufstellen haben. Unsere Erwartungen sind damit weit übertroffen, und das, obwohl es sich erst um das Anfangsjahr des Programms handelt. In diesem Jahr haben die Kommunen mit dem Programm „Familien mit Zukunft“ die Grundlagen gelegt, die jetzt weiter ausgebaut werden müssen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: 61 Jugendhilfeträger haben insgesamt 109 Anträge bzw. Folgeanträge mit 468 Teilprojekten und einem Umfang von rund 11 Millionen Euro beantragt. Alle Jugendhilfeträger haben die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten. Sieben Anträge sind erst im Oktober und 14 Anträge im November gestellt worden. Von den Anträgen sind bereits 90 bewilligt. 19 Anträge sind derzeit z. B. aufgrund noch fehlender Unterlagen nicht bewilligungsfähig.
Die Jugendhilfeträger nehmen im Förderjahr, wie bereits gesagt, rund 11 Millionen Euro in Anspruch. Einen deutlichen Anstieg des Antragsvolumens erwartet die Landesregierung für das Förderjahr 2008. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Jugendhilfeträger ab 2008 nach der Schaffung der Plätze verstärkt auch von der Möglichkeit der Förderung der Kindertagespflege zu 20 % mit Mitteln des Landesprogramms „Familien mit Zukunft“ Gebrauch machen werden.
Mit dem Programm „Familien mit Zukunft“ hat das Land den Jugendhilfeträgern ein Angebot ge
macht, sie bei der Erfüllung ihrer Aufgabe nach
dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem SGB VIII, zu unterstützen.
Zu Frage 2: Die Mittel für das Landesprogramm „Familien mit Zukunft“ werden nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von familienfreundlichen Infrastrukturen und zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes insbesondere für unter Dreijährige in Verbindung mit §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Die Mittel werden für ein Jahr gewährt. Ich weise allerdings darauf hin, dass die Maßnahmen bis zum Haushaltsjahr 2010 verlängert werden können.
Welche Maßnahmen von den Jugendhilfeträgern fortgeführt werden, liegt nicht in der Entscheidung des Landes. Das Land wird sich allerdings entsprechend der Bund-Länder-Verabredung an den laufenden Kosten der Tagespflege beteiligen.
Hiervon erwarte ich einen weiteren deutlichen Schub beim Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren.
Zu Frage 3: Trotz der kurzen Programmlaufzeit ist ein sprunghafter Anstieg der Zahl der Kindertagespflegepersonen und der Plätze in der Kindertagespflege zu verzeichnen. In nahezu allen Kommunen sind die Zahlen gestiegen. Die Zahl der Kindertagespflegepersonen hat sich nach unseren Umfragen zum gegenwärtigen Kenntnisstand seit dem 31. Dezember 2006 von 4 313 um 1 574 auf 5 887 erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um 36,49 %. Die Zahl der Kindertagespflegeplätze hat sich seit dem 31. Dezember 2006 von 10 202 um 3 938 auf 14 140 erhöht.
Dies entspricht einer Steigerung um 38,6 %.
Wenn wir auf einen Ausbaustand von 35 % kommen wollen, brauchen wir in der Tagespflege 18 706 Plätze. Nach dem derzeitigen Ausbaustand - 14 140 Plätze - werden wir dieses Ziel auf alle Fälle erreichen.
Dass uns das gelungen ist, ist auf die aktive Arbeit der dezentralen Kinder- und Familienservicebüros zurückzuführen.
Die Landesregierung hat damit einen soliden
Grundstein für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung und familienfreundlicher Strukturen gelegt. Der Zug „familienfreundliches Niedersachsen“ hat Fahrt aufgenommen. Ich würde mich freuen, wenn auch die SPD diesen Zug noch erreichte. Mit Schlechtreden lässt sich dieser Zug - zum Glück für unsere Familien - nicht aufhalten. Meine Damen und Herren, der einzige Flop in diesem Zusammenhang ist Ihre Anfrage.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ab neun Kindern ist diese Qualifizierung erforderlich. Zu Ihrer Frage, wie wir eine gute Qualität in der Tagespflege erhalten wollen, will ich nur darauf hinweisen, dass unser Programm vorsieht, die vorhandenen Tagespflegepersonen und die neu hinzukommenden Tagespflegemütter und Tagespflegeväter weiterzuqualifizieren und fortzubilden. Wir werden auch im kommenden Jahr Module erarbeiten, um zusätzliche Bausteine anbieten zu können, damit Tagespflegemütter und Tagespflegeväter sich noch besser auf die Bedürfnisse der Kinder einstellen können.
Ich möchte - das ist mir sehr wichtig - einen weiteren Baustein im Bereich „behinderte Kinder“ implementieren. Ich bin fest davon überzeugt, dass auch Mütter und Väter von behinderten Kindern sich Tagespflegemütter wünschen. Wir werden hierzu einen Qualifizierungsbaustein Tagespflegemüttern und Tagespflegevätern anbieten können.
Eine weitere wichtige Qualifizierungsmaßnahme im nächsten Jahr wird im großen Bereich der Gesundheit liegen. Wir alle sprechen darüber, dass unsere Kinder mit zunehmendem Alter zu dick werden. Deswegen wird es wichtig sein, Tagespflegemütter auch in diesem Bereich zu qualifizieren, damit sie sich in Fragen der Gesundheit gut auskennen.
Ein weiterer Bereich wird die Interaktion zwischen Tagespflegepersonen und Eltern sein. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass es zu guten, verbindlichen Absprachen zwischen den Beteiligten kommt, damit Tagespflegemütter, Tagespflegeväter und Eltern den Erziehungsauftrag, den beide Seiten haben, in gleicher Richtung erfüllen können.
Für uns ist es wichtig, dass die Ausbildung zur Tagesmutter gut ist und auf dem Curriculum des Jugendinstituts beruht, also 160 Stunden umfasst, und dass wir kontinuierlich darauf aufbauende Fortbildungen und Qualifizierungen anbieten, die teilweise von den Servicebüros selber durchgeführt werden. Ich glaube, das ist der richtige Weg.
Für die Anerkennung als Tagespflegemutter sind für uns die 160 Stunden, das Curriculum, verpflich
tend. Ich halte es für wichtig, dass Eltern, die ihre Kinder jemandem anvertrauen, darauf vertrauen können, dass auf der anderen Seite ein verlässlicher Partner, eine verlässliche Partnerin zur Verfügung steht. Deswegen ist das Curriculum für uns verpflichtend.
Die Angebote, die darauf aufbauen - Fortbildung, Qualifizierung - sind wie in jedem anderen beruflichen Bereich insoweit ein Angebot, von dem wir hoffen, dass es angenommen wird. Das kann von uns aus gesehen nur ein Angebot sein. Wenn ich mir ansehe, welche Qualifizierungsangebote in der letzten Zeit in den Kommunen gelaufen sind, wie viele Kurse durchgeführt worden sind und wie viele Personen daran teilgenommen haben, kann ich nur sagen: Im Moment läuft ein enormer Ruck durch Niedersachsen, was die Zahl, aber auch die Qualifizierung der Tagesmütter und -väter anbelangt. Die Damen und Herren, die sich dieser schwierigen Aufgabe stellen, möchten sie gut und qualifiziert erledigen. Von daher ist das Interesse der Tagesmütter und Tagesväter an einer Qualifizierung sehr hoch. Ich gehe von daher davon aus, dass die Angebote nach wie vor gut wahrgenommen werden.
Meine Damen und Herren! Da uns die SPD-Fraktion Gelegenheit gegeben hat, noch einmal in den einzelnen Kommunen, in denen die Familien- und Kinderservicebüros angesiedelt sind, nachzufragen, wie die Entwicklung im ersten Programmjahr war, haben wir das sehr gewissenhaft gemacht. Von daher sind die Kommunen, auch weil sie sehr froh über das Engagement in den Servicebüros, über das Nachfrageverhalten der Eltern gewesen sind, unserer Bitte gerne nachgekommen.
Sie sehen, ich habe mich mit einem Lineal bewaffnet,
- es ist ein bisschen weich -, damit ich in den Spalten nicht durcheinanderrutsche; wir haben immerhin 61 Jugendhilfeträger. Es geht jetzt immer um den Zeitraum 31. Dezember 2006 bis 10. Dezember 2007. Ich mache nochmals darauf aufmerksam, dass uns die meisten Landkreise gesagt haben, es laufen noch Kurse, sie werden im nächsten Jahr noch Kurse initiieren. Sie haben schon angedeutet, dass die Zahl im nächsten Jahr noch höher sein wird.
Im Landkreis Ammerland ist die Anzahl der Tagespflegepersonen von 36 auf 83 gestiegen, d. h. ein Mehr von 47. Bei den Plätzen hat es sich wie folgt entwickelt: von 162 auf 330, ein Mehr von 168.
Im Landkreis Aurich ist die Zahl der Tagespflegepersonen von 74 auf 96 gestiegen, ein Mehr von 22. Bei den Plätzen war es ein Anstieg von 124 auf 160, ein Mehr von 36.
In der Stadt Braunschweig ist die Zahl der Tagespflegepersonen von 116 auf 145 gestiegen, ein Mehr von 29. Die Anzahl der Plätze ist von 334 auf 395 gestiegen, ein Mehr von 61.
Stadt Burgdorf: ein Anstieg von 15 auf 24 Tagespflegepersonen, ein Mehr von 9. Bei den Tages
pflegeplätzen waren es erst 35, dann 53, also ein Mehr von 18.
Im Landkreis Celle ist die Zahl der Tagespflegepersonen von 151 auf 155 gestiegen, ein Mehr von 4. Bei den Plätzen waren es 202 zu nun 218, gleich 16 mehr.
In der Stadt Celle ist die Zahl von 20 auf 21 gestiegen, eine Differenz von 1. Bei den Plätzen waren es 54 zu dann 58, ein Mehr von 4 Plätzen.
Im Landkreis Cloppenburg waren es 70 Tagespflegepersonen zu dann 79, also 9 mehr. Bei den Tagespflegeplätzen stieg die Zahl von 210 auf 237, also 27 mehr.
Cuxhaven-Landkreis: 39, jetzt 93, ein Mehr von 54 Tagespflegepersonen.
Bei den Plätzen sind es 56 zu 134, ein Mehr von 78, Herr Fraktionsvorsitzender.
Delmenhorst Stadt: 90, jetzt 105, also 15 Personen mehr. Bei den Plätzen ist die Zahl von 270 auf 315 gestiegen, d. h. 45 Plätze mehr.
Landkreis Diepholz: von 143 Tagespflegepersonen auf 194 am 10. Dezember 2007, ein Mehr von 51 Personen. Bei den Plätzen ist es ein Mehr von 120, von 280 auf 400.
Emden Stadt: ein Mehr von 12 bei den Tagespflegepersonen, von 28 auf 40.
Landkreis Emsland: 94 Tagespflegepersonen zu 117, ein Mehr von 23.
Friesland: Anstieg von 55 auf 95, ein Mehr von 40 Tagespflegepersonen. Bei den Tagespflege
plätzen sind es 160 mehr.
Landkreis Gifhorn, meine Damen und Herren: von 0 auf nunmehr 113, d. h. 113 Tagespflegepersonen mehr allein in einem Jahr. Das ist doch ein Supererfolg für die Mütter, die Väter, die Familien und die unter Dreijährigen.
Landkreis Goslar: Anstieg von 86 auf 89, 3 mehr; bei den Plätzen eine Steigerung von 210 auf 251.
Landkreis Göttingen: von 33 auf 54, 21 mehr; bei den Plätzen von 161 auf 174.
Göttingen Stadt: von 122 auf 146, also 24 Tagespflegepersonen mehr; bei den Plätzen von 176 auf 200.
Landkreis Grafschaft Bentheim: von 58 auf 84, also 26 Tagespflegepersonen mehr; bei den Plätzen 52 mehr.
Landkreis Hameln-Pyrmont: von 22 auf 51 Tagespflegepersonen, d. h. 29 mehr;
bei den Plätzen von 43 auf 122. Das ist eine Verdreifachung!
Meine Damen und Herren, die Region Hannover war ebenfalls sehr erfolgreich: von 90 Tagespflegepersonen auf 286, 196 Personen
und 493 Plätze mehr.
Stadt Hannover: von 263 auf 265, das sind 2 mehr.
Harburg Landkreis: von 204 auf 300, immerhin 96 Tagespflegepersonen mehr.
Helmstedt Landkreis: 36 Tagespflegepersonen,
jetzt 48.
Hildesheim Landkreis: von 84 auf 90.
Hildesheim Stadt: von 38 auf 46.
Holzminden Landkreis: von 36 auf 44.
Stadt Holzminden: von 27 auf 28.
Laatzen: von 14 auf 24.
Langenhagen: von 19 auf 17, 2 weniger. Dort müssen wir noch einmal nachfragen.
Landkreis Leer: von 62 auf 98, also 36 mehr.
Lehrte Stadt: von 28 auf 35, also 7 mehr.
Lingen Stadt: von 45 auf 62.
Lüneburg Stadt: von 65 auf 86.
Im Landkreis Lüneburg sind es 31 weniger geworden. Da müssen wir uns noch einmal erkundigen.
Nienburg Landkreis: von 60 auf 75.
Nordhorn Stadt: von 30 auf 45.
Nordhorn Landkreis: von 80 auf 120.
Oldenburg Landkreis: von 70 auf 81.
Osnabrück Landkreis: von 272 auf immerhin jetzt 420 Tagespflegepersonen, also 148 Tagespflegepersonen mehr.
Osnabrück Stadt: von 137 auf 184, 47 Tagespflegepersonen mehr.
Osterholz Landkreis: 4 mehr.
Osterode Landkreis: 18 mehr.
Peine Landkreis ist gleich geblieben.
Rotenburg ist ebenfalls gleich geblieben.
Salzgitter Stadt: von 35 auf 80.
Schaumburg: von 80 auf 115.
Soltau-Fallingbostel Landkreis: von 96 auf 126.
Springe Stadt: von 50 auf 62.
Stade Stadt: von 40 auf 50.
Stade Landkreis: von 55 auf 84.
Uelzen Landkreis: von 58 auf 86.
Vechta Landkreis: von 35 auf 74.
Verden Landkreis: von 109 auf 162.
Wesermarsch: von 20 auf 40.
Wilhelmshaven Stadt ist mit 65 gleich geblieben.
Wittmund Landkreis: von 36 auf 51.
Wolfenbüttel: von 121 auf 131.
Wolfsburg Stadt: von 139 auf 171.
Das, meine Damen und Herren, ist eine sehr beeindruckende Bilanz für die Familien, die Eltern und die Kinder. Bei einigen Kommunen ist der Bestand zwar gleich geblieben. Ich habe aber eben bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage schon gesagt, dass einige Kommunen ihren Antrag erst relativ spät gestellt haben. Sie wissen ja, dass unser Programm von den Kommunen gegenfinanziert wird.
Wir haben dafür 11 Millionen Euro Landesmittel in die Hand genommen. Man muss hinzufügen, dass unsere Kommunen mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung gestellt haben.
Daran kann man sehen, dass durch Niedersachsen ein enormer Ruck zu mehr qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung gegangen ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin, es ist immer sehr schwierig, diese ganz speziellen Einzelfragen zu beantworten. Eine deutliche Antwort würde ich daher gerne nachliefern.
Ich kann Ihnen aber sagen, dass, wenn wir ein Programm bekommen, das über Tagespflege läuft, eine Förderung möglich ist. Allerdings muss man bei der Qualifizierung der Tagespflegepersonen den besonderen Bedarf, den diese Kinder aufweisen, im Auge haben, und man müsste die Tagespflegepersonen entsprechend qualifizieren.
Ich habe eben gesagt, dass es mir ganz besonders wichtig ist, für die Eltern, die für ihre Kinder einen erhöhten Bedarf an Liebe, Zuwendung und Erziehungsaufgaben haben, Angebote zu schaffen. Deswegen würde ich in diesem Bereich gerne mit dem Landkreis Harburg sprechen. Wir haben ja gesagt, dass sich unser Programm an die Jugendhilfeträger richtet, die flächendeckend die Bedarfe für ihre Kinder ermitteln und flächendeckend Angebote machen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass wir mit dem Landkreis Harburg etwas mit Tagespflegepersonen hinbekommen. Dies ist aber der Frage vorbehalten, ob es über die Tagespflege möglich ist, ob wir die Tagespflegepersonen also entsprechend qualifizieren können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen schrittweise vorgehen, also eines nach dem anderen machen.
Uns geht es in erster Linie darum, dass wir ein gutes, verlässliches Ausbauprogramm haben und dass wir die Betreuung der Kinder unter drei Jahren qualitativ hochwertig sicherstellen können.
Sie haben nach den Beträgen gefragt. Sie wissen - dies haben Sie schon gestern bei der Haushaltsrede gesagt -, dass Kindertagespflegepersonen in Niedersachsen mit durchschnittlich 2,50 Euro pro Kind honoriert werden. Dies sind die Beträge, die letzten Endes in den Bereichen gezahlt werden, in denen die wirtschaftliche Jugendhilfe eintritt. Das sind die Fälle, in denen Mütter oder Väter alleinerziehend sind und in die wirtschaftliche Jugendhilfe fallen bzw. in denen sie eine Arbeit aufnehmen und eine Betreuung für die Kinder benötigen, die sie aus ihrem eigenen Erwerbseinkommen nicht finanzieren können. In diesen Fällen tritt die wirtschaftliche Jugendhilfe unterstützend ein. Die Beträge liegen im Durchschnitt bei 2,50 Euro. Die Modellrechnungen des Bundes, meine Damen und Herren, gehen derzeit von 3,44 Euro aus. Hinzukommen ein jährlicher Unfallversicherungsbeitrag in Höhe von ca. 60 Euro sowie ein hälftiger Rentenversicherungsbeitrag von 31 Euro im Monat.
Ich gehe davon aus, dass die Honorare für Tagesmütter vor dem Hintergrund verstärkter Qualifizierung einen weiteren Schub bekommen werden. Denn unsere zertifizierten Tagesmütter verdienen in der Regel 1 Euro pro Stunde mehr, und das Interesse an Existenzgründungen wie beispielsweise im Landkreis Leer mit dem „Thuis Huis“, liebe Frau Janssen-Kucz, nimmt zu.
Eines kommt hinzu: Unser Programm sieht ja gerade vor, dass Tagespflegemütter mit 20 % Landesmitteln bezuschusst werden können. Auch
hierdurch verspreche ich mir ein höheres Einkommen der Tagesmütter, wenn die Kommunen dies umsetzen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz der Kinder und Jugendlichen ist eine der wichtigsten Aufgaben von Politik und Gesellschaft
und ein wichtiger Schwerpunkt der Niedersächsischen Landesregierung. Dies zeigt sich auch in den Zahlen: Die Haushaltszahlen für den Bereich Kinderund Jugendschutz haben sich von
1,376 Millionen Euro im Jahre 2003 auf 2,33 Millionen Euro entwickelt. Das ergibt eine Steigerung um 70 % in den vergangenen Jahren.
Meine Damen und Herren, Kinder sind unser wertvollstes Gut. Wir müssen alles dafür tun, ihre Entwicklung zu fördern, sie umfassend zu schützen und ihre Position in der Gesellschaft zu stärken.
Die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern hängen entscheidend davon ab, wie sie heranwachsen, ob in liebevoller oder in gewalttätiger Umgebung. Deshalb müssen wir den Blick noch schärfer auf die Bedingungen richten, unter denen Kinder aufwachsen. Die weit überwiegende Zahl der Kinder wächst in der liebevollen Obhut ihres Elternhauses auf. Die meisten Eltern sind sich dabei ihrer Verantwortung bewusst und wollen das Beste für die Zukunft ihrer Kinder.
Es gibt leider aber auch immer wieder Fälle, in denen Eltern ihrem Erziehungsauftrag nicht mehr gewachsen sind, in denen sie trotz aller guten Vorsätze überfordert sind und in denen Gewalt angewendet wird. Die furchtbaren Fälle der jüngsten Vergangenheit - die fünf Brüder aus Darry, Lea-Sophie, Kevin und die anderen Fälle von Kindesmisshandlung - machen uns alle tief betroffen. Sie haben uns schmerzhaft vor Augen geführt, dass unser staatlicher Jugendschutz nicht lückenlos ist.
Meine Damen und Herren, wenn ich mir die Anträge der Fraktionen zum Kinderschutz ansehe, dann stelle ich fest, dass wir gerade in dieser Frage weitestgehenden Konsens in den Zielen und in den Wegen haben. Deswegen glaube ich schon, dass wir uns aufeinander zu bewegen sollten: weil es um die Kinder geht, weil es darum geht, die Kinder zu schützen.
Dafür brauchen wir erstens starke Eltern. Wir müssen die Erziehungskompetenz der Eltern stärken. Dabei helfen uns die Familienhebammen, das Modellprojekt „Pro Kind“, Familienbildungsstätten und Erziehungslotsen.
Zweitens brauchen wir eine gegenüber Kindern aufgeschlossene und wachsame Gesellschaft.
Freunde, Bekannte und Nachbarn müssen sich kümmern und Verantwortung füreinander übernehmen. Wir brauchen eine Kultur des Hinsehens, nicht des Wegsehens, eine Kultur des Mitteilens und Helfens, nicht des Schweigens.
Drittens brauchen wir Behörden, die effektiv und schnell zum Wohl der Kinder handeln. Wir brauchen dazu ein Angebot passgenauer Hilfen, einen Austausch von Informationen, starke Netze, verbindliche Absprachen und ein abgestimmtes Handeln aller Beteiligten wie Jugendämter, Familiengerichte, Beratungsstellen, Kindertagesstätten, Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärzte, Hausärzte, Hebammen und Polizei.
Viertens brauchen wir eine Politik, die dies sinnvoll flankiert.
Meine Damen und Herren, Säuglinge und Kleinkinder können sich nicht selbst wehren. Sie brauchen Erwachsene, die ihre Hilfeschreie hören, sie sind auf Aufmerksamkeit und professionelle Hilfe angewiesen. Es sind die sozialen Dienste der Jugendämter, die bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung in den Familien gefordert sind. Ihnen obliegt die anspruchsvolle Aufgabe, das Gefährdungsrisiko für die Kinder in jedem Einzelfall einzuschätzen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, die für das Kindeswohl notwendig sind.
Kinderschutz ist in Niedersachsen überaus wichtig. Nicht zuletzt durch unsere Kinderschutzkonferenzen haben wir frühzeitig viel für einen effektiveren Kinderschutz auf den Weg gebracht.
Wir waren uns im Juli 2006 darüber einig, dass die Früherkennungsuntersuchungen in ihren Inhalten und Intervallen zu einem sinnvollen Instrument der frühen Prävention von Kindesvernachlässigung
und -misshandlung weiterentwickelt und damit
verbessert werden sollten. In diesem Punkt, Herr Schwarz, liegen wir überhaupt nicht auseinander; denn Kinder- und Jugendämter und Hausärzte brauchen bundeseinheitliche klare Kriterien, nach denen sie Kinder noch besser auf Vernachlässigung untersuchen können. Leider hat der Gemeinsame Bundesausschuss dies abgelehnt. Ich halte diesen Beschluss für falsch und bleibe ausdrücklich bei meiner Forderung an die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die entsprechende Richtlinie zu überarbeiten.
Meine Damen und Herren, die meisten Eltern nehmen die Vorsorgeangebote für ihre Kinder in Anspruch. Nach aktuellen Zahlen des RobertKoch-Instituts nehmen zwischen 92 und 95 % aller Kinder an Früherkennungsuntersuchungen teil. Die Nichtteilnahme an diesen Untersuchungen ist zumeist auf Vergesslichkeit oder andere Faktoren zurückzuführen, kann im schlimmsten Fall aber auch ein Indiz für Vernachlässigung oder Misshandlung sein. Deshalb wollen wir, dass jedes Kind an den Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt. Es darf uns kein Kind verloren gehen. Wir wollen deshalb möglichst schnell ein verbindliches Einladewesen mit kontrollierender Rückmeldung in Niedersachsen einführen. Hierzu haben wir bereits erste Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Ärzten und den Krankenkassen geführt. Das Ergebnis dieser Gespräche ist gewesen, dass sie mich konstruktiv bei der Umsetzung begleiten wollen.
Entscheidend für einen funktionierenden Kinderschutz sind aber gut aufeinander abgestimmte Hilfsangebote. Eltern brauchen frühe Hilfen, am besten schon in der Schwangerschaft, damit eine Überforderung gar nicht erst entsteht. Eltern brauchen die Stärkung ihrer Erziehungskompetenzen. Wir haben bessere Betreuungsangebote für Kinder, das Modellprojekt „Pro Kind“ und das Familienhebammenprogramm auf den Weg gebracht.
Sehr geehrte Kollegin Meta Janssen-Kucz, die Familienhebammen sind in Niedersachsen bereits im Einsatz. Immer mehr Kommunen greifen auf die bewährte Hilfe der Familienhebammen zurück. An dieser Stelle danke ich der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ ganz herzlich für die vorbildliche Koordinierung der Familienhebammen
und unserem Ministerpräsidenten, der bereits seit 2002 Schirmherr dieser Stiftung ist und dieses Familienhebammenprogramm immer unterstützt
und nach vorne gebracht hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle am Kindeswohl orientiert Handelnden müssen vor Ort besser zusammenarbeiten. Dies unterstützen wir durch unsere Koordinierungszentren Kinderschutz. Das sind die kommunalen Netzwerke früher Hilfen, in denen alle Beteiligten zusammenarbeiten und vernetzt sind, sodass sie Kindern schnell helfen können.
Wir haben eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um die frühzeitige Einbeziehung der Familiengerichte mit ihren erweiterten Kompetenzen zu fördern.
Schließlich müssen natürlich auch die Rechte der Kinder gestärkt werden. Zu diesem Zweck wollen wir die Kinderrechte explizit in die Landesverfassung aufnehmen. Dies wird uns im neuen Jahr - ohne wahlstrategische Überlegungen - sicherlich gelingen.
Dazu muss ich aber einen Satz anfügen: Die dramatischen Vorfälle der vergangenen Zeit hätten auch mit Kinderrechten im Grundgesetz nicht verhindert werden können.
Meine Damen und Herren, wir brauchen Beschlüsse, die Kindern tatsächlich helfen und unmittelbar den Kindern zugute kommen. Ich fühle mich in meinen Anstrengungen für einen effektiven Kinderschutz durch die Fachleute bestätigt, aber
auch, meine Damen und Herren von der SPD, durch Ihren Parteivorsitzenden Kurt Beck. Das, was wir schon lange in Niedersachsen praktizieren und leben, hat Herr Beck, der sich übrigens vehement für ein verbindliches Einladungswesen ausgesprochen hat, am Mittwoch in einem Siebenpunkteprogramm vorgestellt. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe gut zugehört, als Sie davon gesprochen haben, was wir angeblich nicht getan haben oder doch getan haben sollen. Ich glaube aber, die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache und sprechen für sich.
Im Haushaltsplan 2002 waren im Sozialbereich - allerdings ohne Bauund Wohnungswesen
2,2 Milliarden Euro angesetzt. Im Haushaltsplan 2008 schlagen Ausgaben von 3,1 Milliarden Euro zu Buche.
Damit, nämlich mit weit über 600 Millionen Euro mehr, können wir doch belegen, dass wir aktive Sozialpolitik gestalten und die Schwerpunkte dort setzen, wo Menschen die Hilfe konkret benötigen.
Im Bereich der freiwilligen Leistungen, meine Damen und Herren, haben wir von 46,4 Millionen Euro in 2002 auf nunmehr 69,1 Millionen Euro aufgestockt.
Herr Schwarz, das, was Sie immer wieder falsch behaupten, wird nicht dadurch richtiger, dass Sie es immer wieder wiederholen. Ich meine auch, dass das ein falsches Signal für die betroffenen Menschen ist. Diese merken, dass Sie sich überhaupt nicht für sie interessieren.
Sie sagen immer wieder, wir hätten vier Jahre lang eine Nullrunde im Bereich der Eingliederungshilfe gefahren: Das ist aber nachweislich falsch! Sie behaupten das wider besseres Wissen.
Denn wir haben in den Jahren 2007 und 2008 zusätzliche Mittel eingesetzt, um diese Nullrunden im Einvernehmen mit den Trägern weitestgehend auszugleichen. Es ist richtige Sozialpolitik, dies mit den Trägern zu machen und nicht ohne oder gegen sie.
Im Bereich Pflege, sehr geehrte Frau Elsner-Solar, möchte ich Ihnen Ihre Behauptung widerlegen, die Landkreise drängten die Menschen in Mehrbettzimmer. An zwei Punkten möchte ich das festmachen.
Punkt 1: Sie selbst haben eine Umfrage über alle Landkreise gestartet. Die Ergebnisse dieser Umfrage sprechen für sich und widerlegen Ihre immer wieder wiederholte Behauptung. Ich würde Ihnen dringend raten, diese Umfrageergebnisse einmal zu lesen.
Punkt 2: In Niedersachsen sind in den letzten Jahren fast 10 000 neue Betten im Altenpflegebereich entstanden, davon sind fast 80 % Einzelzimmer. Wir haben in Niedersachsen ein deutliches Überangebot an Plätzen in der Pflege.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme nunmehr zum Sozialhaushalt 2008. Wir haben in den vergangenen Jahren erfolgreich neue Schwerpunkte gesetzt, und wir haben die Schwerpunkte so gesetzt, dass die Mittel, die wir zur Verfügung haben, auch bei den Menschen, die diese Hilfe benötigen, direkt ankommen. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen.
Für die Leistungen für Menschen mit Behinderung stehen 2008 mit rund 1,39 Milliarden Euro 200 Millionen Euro mehr als zu Beginn der Legislaturperiode 2003 zur Verfügung. Es ist sehr erfreulich, dass die Einrichtungsträger hohen Wert auf qualitativ hochwertige Standards der Angebote in ihren Einrichtungen legen. Auch wenn pro Jahr ca. 1 200 bis 1 300 Leistungsberechtigte neu hinzukommen werden, allein dafür wendet das Land 2008 35 Millionen Euro zusätzlich auf.
Ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben ist das erst kürzlich verabschiedete Behindertengleichstellungsgesetz. Es ist ein gutes Gesetz.
Ganz wichtig ist dabei, wie wir uns selbst aktiv zu behinderten Menschen stellen, dass wir selbst sagen, jeder Mensch hat unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten. Wir müssen jedem Menschen im Rahmen seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten die Hilfe geben, die ihn fördert. Ich nenne hier beispielsweise das Persönliche Budget, das wir auch gemeinsam mit den Verbänden der Behindertenpolitik zum persönlichen Budget für Arbeit weiterentwickeln wollen.
Im Bereich Pflege werden wir weiter an unserer Zielsetzung festhalten, die häusliche Versorgung zu stärken. Wir haben niedrigschwellige Angebote aufgebaut. Wir wollen gerade im ambulanten Bereich sehr viel tun, damit eine Entlastung für Angehörige eintritt. Denn wenn sie einen altersdemen
ten Menschen zu Hause pflegen, ist es besonders wichtig, dass sie stunden- oder tageweise flexibel entlastet werden können. In diesem Bereich hat es keine Kürzungen gegeben, auch wenn Sie es noch so oft behaupten, Herr Schwarz.
Im Gegenteil setzen wir die Mittel des Bundes eins zu eins um.
- Ja, das wäre sehr gut, Herr Schwarz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bereich Städtebauförderung ist ein zentrales Förderinstrument in Niedersachsen: 50 Millionen Euro im Bund-Länder-Programm, 38 Millionen Euro für den Investitionspakt, 97 Millionen Euro EFRE-Mittel.
Zusätzlich zum Investitionspakt werden wir bei der energetischen Gebäudesanierung mit 10 Millionen Euro und 39,9 Millionen Euro Wohnraumförderung Akzente setzen. Ich meine, dass hiermit ein Meilenstein für bessere Investitionen in den Kommunen erreicht werden kann.
Ältere Menschen wollen gern in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Sie wollen zu Hause wohnen. Dabei werden wir sie durch das Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter begleiten. Ältere Menschen brauchen erforderliche Hilfen vor Ort
schnell, kompetent, unbürokratisch, flexibel und vor allen Dingen auch liebevoll. Sie brauchen Beratung und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung. Deswegen werden wir in Niedersachsen schrittweise Servicebüros für Senioren aufbauen.
Es wurde schon gesagt, dass es uns unendlich wichtig ist, dass Menschen bis zu ihren letzten Stunden in Würde leben können, dass Schwerstkranke nicht alleingelassen werden. Deswegen haben wir die Mittel zur Förderung der palliativmedizinischen Versorgung und der Hospizarbeit
nochmals erhöht. Es ist mir besonders wichtig, dass wir hiermit eine Antwort auf Dignitate geben. Wir wollen nicht nur sagen, dass wir die Sterbehilfe ablehnen, sondern wir wollen den verzweifelten Menschen Antworten darauf geben, wie sie ihr Leben in liebevoller Umgebung noch lebenswert gestalten können.
Ich bin stolz darauf, dass wir in den vergangenen Jahren 480 Millionen Euro im Krankenhausbereich ausgeben konnten und in den nächsten Jahren weitere 360 Millionen Euro zur Verfügung stellen können. Das ist eine aktive Sozialpolitik, die wir in den nächsten Jahren konsequent fortsetzen werden. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke allen vier Frakti
onen für die sachliche und vor allen Dingen auch sehr ergebnisorientierte Beratung in den Ausschüssen. Das sind wir den betroffenen Familien auch schuldig.
Sorgen und Befürchtungen von Familien, ihr Kind könnte vielleicht an Leukämie erkranken, müssen wir ernst nehmen. Familien, in denen ein Kind an Leukämie erkrankt ist, oder Familien, die durch diese schlimme Krankheit bereits ein Kind verloren haben, wollen wissen, was die Ursache für das Leid ist, das ihre Familie getroffen hat. Familien wollen Antworten.
Die möglichen Ursachen einer Leukämieerkrankung zu ermitteln, ist aber auch eine Aufgabe, die uns alle beschäftigt. Seit 1990 haben die Niedersächsische wie auch die Schleswig-Holsteinische Landesregierung sich intensiv bemüht und alle Anstrengungen unternommen, die Ursache für die auffällige Häufung von Leukämiefällen bei Kindern aus der Samtgemeinde Elbmarsch aufzuklären und für Abhilfe zu sorgen.
Die im Auftrag des Sozialministeriums des Landes Niedersachsen eingesetzte Expertenkommission hat alle nur denkbaren Ursachen erforscht: die Elbe, chemische Schadstoffe, elektromagnetische Felder, Pflanzenschutz, Trinkwasser, Röntgenuntersuchungen. Trotz dieser intensiven Bemühungen konnte bis heute keine Klarheit geschaffen werden.
Wir dürfen deshalb in unseren Anstrengungen aber nicht nachlassen und müssen unsere gemeinsamen Bemühungen zur Ursachenerforschung fortsetzen. Es ist richtig und wichtig, bei den Leukämiefällen in der Elbmarsch gemeinsam weiter nach den Ursachen zu suchen. Dafür sind das vorgesehene Expertengespräch unter Moderation des Bundesamtes für Strahlenschutz und die Vorbereitung durch einen strukturierten Fragebogen ein wichtiger Schritt. - Nochmals herzlichen Dank an alle Fraktionen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten uns hier in diesem Hohen Hause alle einig sein, dass das Thema „Mehr Frauen in die Chefetagen“ ein außerordentlich wichtiges Thema ist und dass Frauen nur dann in die Chefetagen kommen, wenn sie sich durch Leistung, Eignung und Befähigung auszeichnen.
Mir geht es hier überhaupt nicht darum, ob das eine oder andere Programm, das Frauen fördert, von dieser Ministerin oder von jener Ministerin eingeführt worden ist. Wir sollten hier in diesem Hause anerkennen, dass es viele Maßnahmen gibt, die helfen, Frauen voranzubringen.
Nein.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, Mädchen sind bildungshungrig. An der Schule überflügeln Mädchen ihre Klassenkameraden. Mädchen gehen häufiger auf das Gymnasium. Mehr als 55 % der Abiturienten sind weiblich. Wegen ihrer besseren Schulbildung stehen Mädchen auch wesentlich mehr Wege in der Berufsausbildung offen. Bei den Studienanfängern liegt der Frauenanteil in Niedersachsen teilweise deutlich über 50 %. Auch bei den Hochschulabsolventen ist der Frauenanteil höher als 50 %. Bei so viel Qualifikation - in dieser Hinsicht bin ich mir mit Herrn Hagenah einig muss das Land doch bestrebt sein, diese Potenziale auch im Weiteren zu nutzen.
Im Übrigen hat nach meinem Kenntnisstand Niedersachsen mit einem Anteil von 20 % Professorinnen an den Universitäten bundesweit immerhin den höchsten Stand. Letzten Endes kann uns das noch nicht zufriedenstellen; denn es gilt natürlich, den Anteil der Professorinnen an den Hochschulen
weiter zu erhöhen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Juniorprofessur hierfür eine gute Grundlage bietet. Die ersten Erfahrungen bestätigen dies auch.
In Betrieben der Privatwirtschaft ist nur jede vierte Position der ersten Führungsebene mit einer Frau besetzt. Auf der zweiten Führungsebene sind es nach Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft immerhin schon 40 %.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Niedersächsische Landesregierung sich der Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, längst gestellt hat. Vieles geschieht bereits. Wichtig ist dabei auch, Mädchen und junge Frauen für ein verändertes Berufswahlverhalten zu interessieren. Hierzu dienen z. B. besonders ausgestaltete Berufsorientierung an
allgemein bildenden Schulen, der jährliche Zukunftstag für Mädchen und Jungen und natürlich auch Veranstaltungen wie die überaus erfolgreiche IdeenExpo oder auch Hochschulsonderprogramme. Wir fördern durch spezielle Projekte im Rahmen der Frauenarbeitsmarktprogramme gezielt die Existenzgründungen von Frauen. Wenn wir eine chancengleiche Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben erreichen wollen, sind ausreichende Kinderbetreuungsangebote aber unabdingbar.
Die Rahmenbedingungen für eine berufliche Karriere müssen so sein, dass Kinder, Familie und Beruf vereinbar sind. Ich verweise insoweit auf die Initiative von Bundesfamilienministerin Frau
Dr. von der Leyen und auch auf den Verhandlungserfolg unseres Ministerpräsidenten, bis 2013 für 35 % der Kinder unter drei Jahren bundesweit einen Betreuungsplatz zu schaffen. Dann haben Eltern erstmals die Möglichkeit, wirklich zu wählen, ob sie ihr Kind selber zu Hause erziehen möchten oder ob sie es zeitweise außerhalb betreuen und erziehen lassen.
Eines ist mir in diesem Zusammenhang auch ganz wichtig: Niedersachsen ist dem Bundesprogramm bereits im letzten Jahr mit gutem Beispiel vorangegangen. Mit dem Programm „Familien mit Zukunft“ wird die Kindertagespflege schwerpunktmäßig
verbessert.
Auch in vielen anderen Bereichen sind wir erfolgreich tätig: Mit unserem Arbeitsmarktprogramm
speziell für Frauen haben wir uns gerade wieder mit neuen Richtlinien für die angelaufene EUStrukturförderperiode 2007 bis 2013 gut aufgestellt. Die Ko-Stellen Frauen und Wirtschaft bieten Strukturen und Netzwerke. Das Projektförderprogramm FIFA setzt überall mit Zuwendungen für Einzelmaßnahmen an. Ein gutes Beispiel für ein erfolgreiches Förderprojekt ist auch „audit berufundfamilie“. Insgesamt ist Ideenvielfalt gefragt.
Diese beispielhafte Aufzählung macht eines deutlich: Wir sind auf einem guten Weg, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben zu verwirklichen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung ist die Verbesserung der Selbstständigkeit der Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Ziel. Mit dem Gesetz stärken wir die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die gestärkten Rechte sind ein weiterer Schritt für ein soziales Niedersachsen. Die selbstbestimmte Lebensführung steht dabei im Mittelpunkt, um eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Vorhandene Barrieren und rechtliche Hürden müssen so weit wie möglich abgebaut werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war ein langer Weg bis zur Verabschiedung des Gesetzes. Aber was unter der alten Landesregierung trotz entsprechender Bemühungen nicht möglich war, hat diese Landesregierung umgesetzt.
Eines ist mir dabei besonders wichtig: In den Entwurf sind zahlreiche Vorschläge der Verbände und Organisationen, die sich in dem Bündnis für ein Behindertengleichstellungsgesetz organisiert ha
ben, eingeflossen. Das, meine Damen und Herren, zeigt: Wir machen Politik mit den Betroffenen.
Mein besonderer Dank gilt deshalb auch den Verbänden, die sich in dem Bündnis für ein Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz eingebracht haben. Mein besonderer Dank gilt dem Landesbehindertenbeauftragten. Die konstruktiven Gespräche mit ihnen waren wesentliche Voraussetzungen für die jetzt gefundenen Regelungen. Herausgekommen ist ein Gesetz, das auch dem Vergleich mit Behindertengleichstellungsgesetzen in anderen Bundesländern standhält.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Behindertengleichstellungsgesetz umfasst folgende
wesentliche Regelungen: Es wird ein Anspruch auf eine umfassende Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche gesetzlich gewährleistet. Dazu zählte die Beseitigung von Barrieren für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung sowie die kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt sehbehinderter Menschen. Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet dies die barrierefreie Kommunikation bei der Darstellung von Verwaltungsbescheiden und anderen Rechtakten. Der
Zugang zu elektronischen Medien ist grundsätzlich so zu gestalten, dass eine uneingeschränkte Nutzung möglich ist. Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung können mittels eines Gebärdendolmetschers oder anderer Hilfen mit den Behörden kommunizieren. Die Deutsche Gebärdensprache wird in Verwaltungsverfahren sowie bei Prüfungen an Hochschulen gesetzlich anerkannt.
Das Amt eines Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und damit gestärkt. Für einen Landesbeirat für Menschen mit Behinderung oder vergleichbare Gremien als Teilhabeforen in den Landkreisen und kreisfreien Städten wird eine verbindliche Rechtsgrundlage geschaffen.
Die Verwendung von Stimmzettelschablonen wird in das Wahlgesetz und in die Landeswahlordnung aufgenommen. Das Verbandsklagerecht wird eingeführt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung hat im Zuge der parlamentarischen Beratungen an einigen Punkten noch Verbesserungen erfahren. Ich denke hierbei insbesondere an die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich des Einsatzes von Gebärdendolmetschern, die Kostenerstattung bei der Herstellung von Wahlschablonen und die Erstattung von Kosten an kommunale Gebietskörperschaften. Hierfür danke ich den Regierungsfraktionen ausdrücklich. Ich möchte mich aber auch bei den Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, die die Gesetzesberatung kritisch, aber gleichwohl im Ergebnis konstruktiv begleitet haben, herzlich bedanken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass es heute gelingt, dieses Gesetz zu verabschieden. Das ist die richtige Antwort auf die zuletzt häufiger geäußerte Befürchtung, es könnte in dieser Legislaturperiode nicht mehr klappen. Wir geben vor allem damit ein deutliches Signal an die Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gern einige wenige Anmerkungen zu der vorangegangenen Debatte machen, weil mir dies besonders wichtig ist.
David McAllister, der Vorsitzende der Regierungsfraktion der CDU, ist ja schon darauf eingegangen, was im Jahr 2002 geschehen ist. Ich möchte Ihnen, Herr Schwarz, an dieser Stelle eines sagen: Die damalige SPD-Landesregierung hat im Jahr 2002 den Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz in den Landtag eingebracht, wohl wissend, dass dieser Gesetzentwurf bis zum Ende der Legislaturperiode nicht zu Ende beraten werden kann. Darauf