Ingulf Donig

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Druck
sache 6/5603 liegt Ihnen heute die letzte Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses dieser Wahlperiode vor. In der letzten Ausschusssitzung konnten noch zahlreiche Petitionen abgeschlossen werden. Um die Petenten zeitnah über den Abschluss ihrer Petition informieren zu können und nicht erst nach der Neukonstituierung des Landtages im Herbst, liegt Ihnen weiterhin ein Änderungsantrag zur Sammelübersicht vor. Der Ausschussvorsitzende ist in seiner Rede schon ausführlich darauf eingegangen, daher werde ich an dieser Stelle weitestgehend auf statistische Angaben aus dem Bericht verzichten.
Meine Kollegin Maika Friemann-Jennert ist schon darauf eingegangen: 151 Petitionen sollen in dieser Sammelübersicht abgeschlossen werden. Davon konnte in 12 Fällen dem Anliegen der Petenten entsprochen werden. Ich möchte an dieser Stelle nur kurz auf zwei Beispiele eingehen:
Zum einen lag uns eine Petition vor, in der der Petent Fragen zum rechtlichen Status von Petitionen privater Petitionsportale und zur Möglichkeit der Behandlung dieser Eingaben im Landtag Mecklenburg-Vorpommern aufwarf. Letztendlich hat der Petitionsausschuss auf der Grundlage einer rechtlichen Bewertung des Ausschusssekretariats beschlossen, dass Eingaben entsprechend Artikel 10 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern an die Volksvertretung gerichtet sein müssen. Petitionen, die lediglich auf privaten Petitionsplattformen eingestellt werden, sind somit keine dem Grundrechtsschutz unterfallenden Petitionen im Sinne der Verfassung und dürfen nicht vom Petitionsausschuss bearbeitet werden. Werden Petitionen jedoch zunächst auf einer privaten Onlinepetitionsplattform veröffentlicht und anschließend dem Parlament oder dem Petitionsausschuss übergeben, wird das Petitionsverfahren entsprechend den gesetzlichen Grundlagen durchgeführt, so zum Beispiel geschehen bei der Petition des Landesfrauenrates zum Opferschutz oder der auf Erhalt der Mühlendammschleuse gerichteten Petition eines Vereins. Dies wird im Übrigen auch in anderen Landtagen so gehandhabt. Dem Petenten wurde in diesem Sinne geantwortet und somit konnte seinem Anliegen entsprochen werden.
Die Petition unter der laufenden Nummer 16 in der Sammelübersicht hatte zum Ziel, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf einer innerörtlichen Landesstraße zu erreichen. Der Petitionsausschuss hat sich mehrfach mit dem Anliegen des Petenten befasst. So wurde unter anderem auch eine Beratung mit Vertretern des LUNG Mecklenburg-Vorpommern, des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und des Energieministeriums im Ausschuss durchgeführt. Für den Landkreis war Grundlage für die Abwägung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm die Verkehrsmengenkarte des Landesamts für Straßenbau und Verkehr. Der Lärmschutzaktionsplan und die Lärmkarte des LUNG, die vom Petenten für die Beurteilung der Lärmbelästigung herangezogen worden waren, wurden als nicht relevant eingestuft, da die Zahlen nur in einem Zeitraum von einer Woche als Indikator für Spitzenzeiten erhoben wurden. Da dem Ausschuss nach Anhörung der Regierungsvertreter die Verkehrslärmsituation vor Ort nicht klar war, beschloss der Ausschuss, sich vor Ort ein Bild von der Lage zu machen. Dies wiederum wollte der Petent nicht und so blieb uns am Ende nur, die Petition abzuschließen, weil der Petent uns in seinem letzten Schreiben mitteilte, dass er keine Post mehr vom Ausschuss erhalten wollte.
Zum Schluss meiner Rede bleibt mir nur noch, mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusssekretariats für die Zusammenarbeit zu bedanken. Sie haben uns immer mit hoher Fachkompetenz bei unserer Arbeit unterstützt und die oft komplizierte Rechtslage verständlich dargestellt,
damit wir gute Beschlüsse fassen konnten. Herzlichen Dank dafür!
Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und dem Bericht sowie dem Änderungsantrag. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte mich jetzt auch kurzfassen wie mein Kollege Marc Reinhardt.
Es ist im Grunde durch die Präsidentin alles gesagt.
Trotzdem habe ich ja eine Rede,
und ich werde zumindest ein paar Aspekte herausnehmen.
Ich bedanke mich für die Unterstützerrede meines Kollegen Torsten Koplin,
das war sehr gut.
Und, Frau Berger, es kostet alles Geld und das Weltkulturerbe kostet Geld und wird Geld kosten. Dass das in diesem Antrag noch nicht irgendwo erschienen ist, bedeutet ja, dass wir noch Jahre brauchen, um das alles zu richten.
Zwei Dinge verbinden sich mit dem Antrag „Erlebnisraum Schloss Schwerin“: die Erweiterung der historischen Räume zu einem Ort der erlebbaren Geschichte und die Stärkung der Bewerbungsbemühungen um den Titel des UNESCO-Welterbe. Mit dem Prädikat „Welterbe“ verbinden sich eine hohe internationale Aufmerksamkeit und ein starkes Bekenntnis für den Erhalt des Erbes. Bereits jetzt ist es uns gelungen, die ehemalige Residenz mecklenburgischer Herzöge bekannt zu machen. Circa 200.000 Menschen besuchen jährlich derzeit das Schloss. Wenn man im Internet nach den schönsten Reisezielen in Deutschland sucht, wird das Schweriner Schloss immer empfohlen.
Meine Damen und Herren, vieles hat meine Kollegin, die Präsidentin, schon erwähnt: wann das Schloss gebaut wurde, dass es dem Historismus angehört, also einer Kombination von Architekturstilen, die man mischen kann, wer hier mitgewirkt hat, nämlich Gottfried Semper, Zwirner, Stüler, Lenné, alles bekannte Bau- und Gartenkünstler. Das Ensemble ist in die Schweriner Seenlandschaft eingebettet. Wenn wir uns umschauen, sehen wir, dass sich die Kultur- und Naturlandschaft auf wunderbare Weise miteinander verbinden.
Um dieses Ensemble zu erhalten, sind ständig Anstrengungen gefordert. So ist die Initiative des Finanzministeriums für die dringend erforderliche Sanierung der historischen Räume sehr zu begrüßen und die adäquate Vermittlung der Inhalte der Bewerbung, wie sie der Bildungsminister im Maßnahmenplan für die Welterbebewerbung angekündigt hat. Es bietet sich eingehend mit der Sanierung der historischen Räume also nun die Chance, die Inhalte der Ausstellung neu festzulegen und bei der Gelegenheit für ein internationales Publikum zu erschließen. Damit das Schloss als Erlebnisraum auch ein internationales Publikum begeistert, ist die Einbindung von versierten Experten sehr wichtig. Ich bitte daher um Zustimmung für den Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Ich habe zwar für heute eine Rede vorbereitet, aber ich habe mich entschlossen, sie nicht so zu halten, wie ich sie vorbereitet habe, weil die Fakten einfach deutlich und klar da liegen. Wir, also die Koalition, haben uns dazu entschlossen, der Dringlichkeit zuzustimmen, weil es uns genauso am Herzen liegt wie Ihnen. Man hätte es auch auf die Julisitzung verschieben können, aber wir wollten die Sorgen mit Ihnen teilen.
Erstens möchte ich dem Landrat Kärger recht herzlich für die eingebrachte Idee danken, doch bis zum 1. Januar 2018, wenn dieses Staatstheater Nordost gegründet werden soll, die Tanzkompanie mitzuführen und nicht schon vorher Zeichen zu setzen. Dieser Gedanke ist auch bei Minister Mathias Brodkorb wohlwollend aufgeschlagen.
Er hat sich auch dahin gehend geäußert, dass man das so machen soll. Natürlich ist dazu noch eine Abstimmung mit den Gesellschaftern von Greifswald und Stralsund nötig. Aber wir denken, dass es so sein wird. Und in dem Fall ist die Tanzkompanie bis zum 31.12.2017 ja noch im Geschäft. Herr Denne hat dazu geäußert, …
Denne, Denne. Ja, Entschuldigung, es ist ja dieses...
... dass er ab 1. Januar 2018 solche Strukturen geschaffen haben will, dass er dann ohne Zuschüsse auskommen kann. Und wenn man von der Bundesministerin Grütters hört, dass sie sich auch lobend über die Tanzkompanie äußert, wie sie weltweit agiert, dann, denke ich mal, sollte man auch den Bund mit ins Boot reinnehmen.
Der Antrag an sich ist eine Absichtserklärung, eine Erklärung allgemein. Es entbehrt eigentlich jeder Grundlage, ihn hier abzustimmen. Deshalb lehnen wir ihn ab. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin heute Susann Wippermann.
Striktes Gendern ist das, ne?!
Ja, ich möchte meine Kollegin grüßen. Sie ist leider kurzfristig erkrankt. Ich wünsche ihr gute Besserung, dass sie bald wieder da ist.
Ihre Aussagen, Herr Saalfeld – er ist gerade nicht da –, kann ich einfach nicht so im Raum stehen lassen. Das Bild, das Sie von den Hochschulen zeichnen, entspricht nicht der Realität. Wie sieht es an den Hochschulen tatsächlich aus?
2016 werden die Gesamtausgaben für den Hochschulbereich erstmals bei über 400 Millionen Euro liegen. Genau sind es 418 Millionen Euro für 2016 und 421 Millionen Euro für 2017. 2011 waren es 293 Millionen Euro. Nach Adam Ries sind das fast 125 Millionen Euro im Jahr mehr. Das entspricht einer Steigerung von 42 Prozent in fünf Jahren. Selbst ohne die Steigerung der Einnahmen vom Bund bleibt es bei einer Steigerung von 97 Millionen Euro. Das macht eben 33 Prozent gegenüber dem Jahr 2011 aus.
Wenn ich mir den Etat der Fachhochschule Stralsund ansehe, die in meiner Nähe liegt, nicht in meinem Wahlkreis, aber in meinem Dunstkreis, und die Haushaltspläne für 2011 und 2016 vergleiche, dann sehe ich hier auch eine erhebliche Steigerung des Etats der Fachhochschule Stralsund. 2011 betrug der Etat noch 12,4 Millionen Euro und 2016 wird er 15,1 Millionen Euro betragen. Das entspricht einer Steigerung von 25 Prozent.
Aber auch die Steigerungen im Doppelhaushalt 2016/2017 gegenüber dem Jahr 2015 sind erheblich. Und ich verrate hier nicht zu viel, wenn ich sage, dass die Koalition dem zustimmen wird. Allein gegenüber 2015 steigt der Etat über die Kapitel 770 bis 778 des Einzelplanes 216 um 28 Millionen Euro. Das sind 3 Prozent mehr für den gesamten Bereich. Die Hochschulen profitieren mit einer Steigerung von 3,9 Prozent sogar überproportional.
Sehr geehrter Herr Suhr, wie ich gestern in der OZ gelesen habe, fordern die GRÜNEN mit 40 Anträgen zusätzliche Ausgaben von 180 Millionen Euro. Sie haben es ja heute schon erwähnt. Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich ein Zitat von Herrn Suhr aus der „Ostsee-Zeitung“ vom 15.12. vorlesen. Ich zitiere: „Wir machen mit mehr als 40 Anträgen in Höhe von fast 180 Millionen deutlich, wo wir Akzente setzen wollen. Wir kommen ohne neue Schulden aus.“
Sehr geehrter Herr Kollege Suhr, im Artikel wird weiter ausgeführt, dass die GRÜNEN unter anderem für Klimaschutz und schnelles Internet jeweils 100 Millionen ausgeben wollen. Also allein diese beiden Posten sind bei mir schon 200 Millionen.
Ja, ja.
Nach den OZ-Zahlen wären das, wie gesagt, nicht nur die 200, sondern 245.
Gut.
Ja, aber das war nun gestern, nicht?! Sehr zeitnah, denke ich mal.
Die GRÜNEN versprechen ein Land, in dem Wein und Honig fließen, aber wenn der Landtag diese Anträge der GRÜNEN umsetzen würde, dann landen wir schneller bei Wasser und Brot, als es uns lieb ist.
Noch einmal zu Ihnen, Herr Kollege Saalfeld: Bevor Sie andere bezüglich ihrer Äußerungen im Finanzausschuss kritisieren, wäre es angebracht, vor der eigenen Haustür zu kehren.
Seit Monaten habe ich Sie nicht mehr im Bildungsausschuss gesehen. Sie haben es als hochschulpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion nicht für notwendig erachtet, bei der Abstimmung Ihrer Anträge anwesend zu sein.
Dies kenne ich von meinem Kollegen,
dies kenne ich von meinem Kollegen und Finanzausschussvorsitzenden Herrn Koplin anders. Dieser ist regelmäßig anwesend und war als Ausschussvorsitzender in der letzten Zeit ebenfalls stark eingebunden.
Ich switche jetzt um. Ich bin nicht mehr Susann Wippermann, ich bin jetzt Ingulf Donig, der kulturpolitische Sprecher meiner Fraktion.
Ich will kurz etwas zur Finanzierung des Landes sagen, es wurde ja auch schon darüber gesprochen: Die 2 Millionen jedes Jahr zusätzlich für die Kulturförderung sind fast 25 Prozent mehr als 2015. Bei dem ganzen Umfeld, das die Opposition um das Theater und Orchester veranstaltet, kommen hier viele Kulturschaffende zu kurz. Mir kommen die Kulturschaffenden zu kurz, die eben nicht in einem der vier großen Häuser arbeiten, die in den Literaturhäusern und in den kleinen Museen hauptamtlich oder ehrenamtlich für die Kultur da sind. Dass wir aufgrund unserer soliden Politik nun diesen Personenkreis zusätzlich fördern, liegt mir und meiner Fraktion besonders am Herzen.
Herr Koplin, Sie hatten vorhin die Veranstaltung in Neubrandenburg erwähnt. Das war eine Veranstaltung der Koordinierungsstelle zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes. Ich wollte nur noch ergänzen, dass Frau Hartwieg
dort einmal ausführte, wenn wir jährlich ein Prozent schriftlichen Kulturgutes sichern, dann kostet das der Bundesrepublik 63 Millionen jedes Jahr. Und für so und so viele Jahre kann man sich das dann ausrechnen.
Zu der Theater- und Orchestersituation möchte ich jetzt keine Ausführungen machen,
weil morgen ja in der Kanzlei ein Treffen ist.
Dort werden...
Ich bin gespannt, was dann morgen ist. Ich will heute keine Spekulationen darüber führen, jetzt nicht mit irgendwelchen Ideen vorpreschen und mich mit meinen Gedanken noch vor den Ministerpräsidenten und die Minister setzen.
Ich warte das morgen ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den Antrag eingehe, möchte ich mich für die Denkschrift der Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, des Deutschen Bibliotheksverbandes und des Verbandes Deutscher Archivarinnen und Archivare bedanken. In der Denkschrift wurde versucht, die Situation zum gegenwärtigen Zeitpunkt darzustellen und die entsprechenden Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Ich habe diese Denkschrift auch gelesen und dabei festgestellt, Herr Koplin, Sie haben diese Denkschrift genommen und als Antrag formuliert. Die Inhalte stimmen ja größtenteils überein in der ganzen Sache.
Das kann man machen, dagegen sage ich auch nichts weiter. Es war nur eine Feststellung, dass man das so gemacht hat.
Sie haben auch vorhin erwähnt, dass es die Aufgabe des Landes und der Kommunen ist, kirchliche Einrichtungen nachgestellt. Darauf möchte ich noch mal etwas näher eingehen. Die Situation ist also: Das Land finanziert die drei größten Bestandszentren, die Universitätsbibliotheken Rostock und Greifswald sowie die Landesbibliothek. Hier werden 82 Prozent des Bestandes betreut. Damit heißt es nicht, dass die restlichen 18 Prozent nicht gewürdigt werden sollen, aber es ist schon die Masse, die hier betreut wird und die im guten Zustand ist, wie wir gehört haben, auch von Frau Berger, die es noch mal erwähnt hatte.
Diese Einrichtungen werden vom Land auskömmlich mit Personal und finanziellen Mitteln ausgestattet.
Nee, ich habe die Denkschrift gelesen.
Ja, habe ich gelesen.
Nein, das ist nicht so. Wir haben kommunale Aufgaben, Frau Berger, und die haben die Kommunen zu erfüllen.
Der Fall der Gymnasialbibliothek Stralsund zeigt, dass die kommunale Verantwortung noch nicht in dem notwendigen Umfang wahrgenommen wurde. So ist es. Über Jahrzehnte haben die Bücher dort gelagert, ohne
dass sich einer groß darum gekümmert hat. Das ist das Problem.
Der Ruf nach der Verantwortung des Landes in Form eines Kompetenzzentrums kann keinesfalls eine Lösung sein. Ich gehe davon aus, dass auch in unseren kommunalen und kirchlichen Bibliotheken und Archiven gut ausgebildete Fachkräfte tätig sind. Welche Aufgabe käme dann noch einem Landeskompetenzzentrum zu? Eine solche Stelle würde circa 70.000 Euro verursachen, zuzüglich Sachkosten.
Zu Punkt 5 Ihres Antrages – Vorantreiben der Digitalisierung – bedarf es keiner Aufforderung, da wir bereits im letzten Haushalt 50.000 Euro eingestellt hatten. Und ich bin sicher, dass es auch zukünftig nicht weniger Geld für diese Maßnahmen geben wird, im Gegenteil, der Minister hat es ja erwähnt, dass wir mehr Geld in den zukünftigen Haushalt einstellen werden.
Wie schon gesagt, das Land kennt und übernimmt seine Verantwortung. Die 50 Millionen für den Neubau des Zentraldepots fallen auch nicht vom mecklenburg-vor- pommerischen Himmel. Auch wenn weniger bekannt, so haben wir ein sehr gut funktionierendes Filmarchiv in Wismar. Hier werden professionell Filme erschlossen, gesammelt und archiviert. Filme, die für unsere Geschichte und Identität von Bedeutung sind, finden hier ihren Platz und können für zukünftige Generationen erhalten werden. Auch hier hat das Land 10.000 Euro bereitgestellt, um Technik anzuschaffen, die für die Digitalisierung von analogen Bändern notwendig ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sehen, sind wir auf einem guten Weg, und auch hier gilt, nichts bleibt, wie es ist. In diesem Sinne bin ich überzeugt, dass diese Thematik bei der nächsten Haushaltsberatung eine große Rolle spielen wird. Wir lehnen trotzdem Ihren Antrag ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir vorab eine Bemerkung: Einem Minister erpresserisches
Handeln vorzuwerfen, das ist – ich möchte es mal vorsichtig sagen – sehr grenzwertig.
Ich weiß nicht, aber so sachlich ist sie nicht.
Im Antrag stellten DIE LINKEN auf die Aussage des Ministers ab, eigene Vorschläge zu machen, und die müssen zwei Kriterien erfüllen: Sie müssen künstlerisch überzeugend sein und sie müssen betriebswirtschaftlich aufgehen. Das hat der Minister gesagt. In Ihrer Begründung erklären Sie, alle Vorschläge haben eine solide, betriebswirtschaftliche Grundlage.
Schauen wir uns Ihren Antrag vom 11. April 2012 an, das 3-Säulen-Modell der LINKEN:
Säule 1 – Übernahme des Mecklenburgischen Staatstheaters in Landesträgerschaft und Abschluss eines Theatervertrages mit allen weiteren Häusern
Säule 2 – Errichtung einer Landesstiftung zur Förderung von Kultur und Tourismus
Säule 3 – Erfassung von Konsolidierungspotenzialen und Erarbeitung von standortbezogenen Maßnahmen und Katalogen
In der Präambel des Konzeptes legen Sie sieben Prämissen zugrunde, die überwiegend von der Sicherung der Strukturen berichten. Welche? Die vorhandenen – das wäre Modell 1 in der METRUM-Analyse –, alles bleibt beim Alten. Die Träger haben sich aber für ein anderes Modell entschieden. Auch wir sind der Auffassung, dass neue Strukturen notwendig sind, wenn wir in Zukunft eine dauerhafte, finanzierbare Theater- und Orchesterlandschaft haben wollen.
Kommen wir also zur Säule 1 Ihres Modells: Das Mecklenburgische Staatstheater soll in die Landesträgerschaft. Theater und Orchester sind aber in Trägerschaft der Kommunen. Mir ist nicht bekannt, dass einer der kommunalen Träger eine vollständige Übernahme des eigenen Theaters wünscht. Auch in Schwerin ist das nicht der Fall. Richtig ist aber, dass sich einige Träger das Land als Mitgesellschafter gewünscht haben und dies Teil der Einigung geworden ist. Kooperationen zwischen Theatern, die Sie als Abschlüsse von Theaterverträgen mit allen anderen Häusern bezeichnen, gehören zu jenen vorliegenden Modellen, auf die sich die Landesregierung mit den kommunalen Trägern geeinigt hat.
Säule 2: Landesstiftung. „Vorzugsweise“, ich zitiere, „sollten das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern und die Theater tragenden Kommunen als Stiftungsgründer auftreten. Verbände, Körperschaften, Unternehmen und Einzelpersonen sollen zu Beteiligungen ermuntert werden.“ Dann zählen Sie 16 Förderschwerpunkte auf – von der kulturellen Bildung über künstlerische Nachwuchsförderung, pädagogische Medienarbeit, freie Kunst- und Kulturszene, Theater, Orchester, Filmförderung, Rad- und Wanderwege bis hin zur Nachhaltigkeit. Ein breites Spektrum würde ich sagen.
Es folgt eine Aussage zum Stiftungskapital. „Unter der Annahme“ – das ist wieder ein Zitat – „dass sich zu
nächst die Theater tragenden Kommunen an der Stiftung beteiligen … und sich dem im Verlauf der kommenden Jahre weitere Kommunen anschließen, sowie unter der Annahme, dass es gelingt, Unternehmen und Einzelpersönlichkeiten für eine Zustiftung zu gewinnen …“, Zitatende. Also ziemlich viele Annahmen.
Nach fast drei Jahren kenne ich keine Kommune, die Trägerin eines Theaters ist und ihre Bereitschaft erklärt hat, sich an einer Landesstiftung zu beteiligen. Daran kann man schon sehen, dass Ihre Annahmen zur Entwicklung des Stiftungskapitals, die Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den LINKEN, als Tabelle angefügt haben, einfach unrealistisch waren. Es handelt sich bei Ihrer Tabelle, sehr geehrte Damen und Herren der LINKEN, um eine Würde-und-könnte-sein-Tabelle – Konjunktive über Konjunktive. Ist das Ihr solides betriebswirtschaftliches Konzept, das Sie erwähnt haben?
Kommen wir zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10. Oktober 2012. DIE GRÜNEN benennen ihre Ziele wie folgt, ich nehme Auszüge: Erhaltung der bisherigen Struktur ohne Fusionen, Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, Ende der Haustarifverträge, schrittweise Änderung an den Flächentarif. Ihre Lösung: Dynamisierung ab 2016 und begrenzte Rückkürzung im Flächentarif sowie stärkere Kooperationen, Mietnachlässe bei Spielstätten, Zusatzveranstaltungen und andere Varianten zur Erbringung des Einsparpotenzials an den eigenständigen Standorten.
Das sind andere Varianten und es ist ein tolles Modell und auch sehr einfach, da einfach gesagt wird, es soll mehr Geld geben und dann geht alles auf. Mit mehr Geld kann man immer notwendige Reformen hinauszögern. Aber das Problem ist, dass diese Politik vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der sinkenden Einnahmen aus dem Solidarpakt, die Finanzmittel des Landes und auch die Trägerkommunen nicht unendlich sind. Das Modell der GRÜNEN nimmt darauf keine Rücksicht. Dieser Vorschlag der GRÜNEN ist alles, bloß eines ist er nicht, er ist nicht auf Nachhaltigkeit ausgerichtet.
Ich rede dazu. Ich mache hier einfach eine Analyse Ihrer Anträge.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Kompromissvorschlag für den östlichen Landesteil nunmehr vorsieht, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten, dass die Haustarifverträge enden und zum Flächentarif zurückgekehrt wird.
Aber auch die kommunalen Träger sehen ein, dass sie sich ohne eine Veränderung der Strukturen eine dauerhafte Finanzierung der Theater nicht leisten können. Dies sollten Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehr berücksichtigen, wenn Sie eine Dynamisierung der Zuschüsse fordern.
Auch bei dem sogenannten Solidarmodell für die TOG Neubrandenburg/Neustrelitz gibt es erhebliche Zweifel, dass dies richtig durchgerechnet ist. Ziele sind der Erhalt der Eigenständigkeit, die Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen und Nichtverlängerungsankündi
gungen. Das ist schon ein Teil der Eckwerte des neuen Landesmodells: Rückkehr zum Flächentarifvertrag ab 2020, vorerst verzichten die Mitarbeiter auf zehn Prozent. Es ist ein Rückschritt im Gegensatz zum Landesangebot, da er einen Lohnverzicht und die Hebung von Effizienzpotenzialen und Synergien beinhaltet.
Vorschlag der TOG: Steigerung der Besucherzahlen. Geht das Theaternetzwerk also davon aus, dass die Leitung der TOG bisher nicht alles versucht hat, die Besucherzahlen zu steigern, und wie wollen sie dieses Ziel erreichen? Vorschlag der TOG: Mit Busunternehmen der Region werden Verträge abgeschlossen, auf deren Basis ver- besserte Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Programmangebotes entstehen. Warum soll dies erst jetzt geschehen? Das hätte schon längst passieren können. Vorschlag: Ein Schwerpunkt zukünftiger Arbeit liegt in der Verbesserung des Angebots für Familien. Auch hier stelle ich die Frage, warum dies bisher nicht geschehen ist.
In den Plandaten rechnet man mit Landeszuschüssen von 2015 bis 2019 von 8.330.600 Euro jährlich. Es blendet aber aus, dass bei einer Autonomie lediglich 7.729.000 Euro zur Verfügung stehen. Ich habe erhebliche Zweifel, dass das Solidarmodell wirklich ein solides betriebswirtschaftliches Konzept zugrunde legt. Daher hält der Minister seine Zusage der Dialogbereitschaft ein, aber er kann keine der von Ihnen genannten Alternativen berücksichtigen, da sie, wie gesagt, betriebswirtschaftlich nicht aufgehen. Ihr Vorwurf geht also ins Leere.
Die Einigung mit Rostock zeigt, dass Minister Brodkorb für Alternativen offen ist, denn die Grundlage der Einigung ist das Modell 3 von actori. Dieses wurde durch die Hansestadt Rostock beauftragt, Alternativen zu entwickeln. Im Gegensatz zu den eben genannten Alternativen geht diese mit Änderungen auf. Und ich begrüße ausdrücklich, dass nun auch Rostock zur Kooperation mit anderen Theatern bereit ist.
Abschließend möchte ich noch einige Fakten nennen, die anscheinend gerne ausgeblendet werden. Im Vergleich zu norddeutschen Flächenländern ist der Landeszuschuss von 22,42 Euro je Einwohner in keinem anderen Bundesland so hoch wie in Mecklenburg-Vorpommern. Kein anderes Flächenland im Norden gibt prozentual einen höheren Anteil am Gesamthaushalt aus wie Mecklenburg-Vorpommern.
Auch die Kommunen leisten sehr viel. So wird beispielsweise jede Zuschauerin und jeder Zuschauer des Volkstheaters Rostock durch die Stadt Rostock und das Land mit sage und schreibe über 143 Euro pro Besuch subventioniert. Der Erlös pro Karte beträgt nur etwas mehr als 13 Euro pro Karte, also werden mehr als 90 Prozent der Kosten einer Theaterkarte …
Darf ich den Satz beenden?
… durch Zuschüsse der Stadt und des Landes gestützt. Oder wollen Sie noch mehr?
Ja, bitte, Frau Berger.
Erst mal ist es ein moralischer Anspruch, wieder zum Tarif zurückzukehren, zum Flächentarif. Inwieweit das jetzt in Schwerin so ausgehandelt wurde, da, muss ich sagen, ist wahrscheinlich auch das Stadtparlament mit eingebunden gewesen und man hat sich darauf geeinigt.
Stralsund wird morgen tagen. Mal sehen, wie die dann entscheiden.
Gut, danke schön.
Aus all diesen Gründen werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Herr Foerster, Sie hatten wohl nicht ganz dem Minister zugehört. Er hat von tariflichen Bezahlungen gesprochen, zukünftigen, und Sie haben von Absenkung der Löhne und ähnlichen Dingen geredet. Also wir haben das nicht vor abzusenken, sondern den Tarif zu zahlen.
Na dann habe ich das falsch verstanden wahrscheinlich.
Ja, ja.
Also die wesentlichen Punkte hat der Kultusminister Herr Brodkorb bereits ausgeführt. Ich möchte sie nicht alle wiederholen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Land ist für Ihr Anliegen der falsche Adressat. Nur die Träger der Theater und Orchester haben die Möglichkeit, die strukturellen, finanziellen und vor allem personellen Entscheidungen zu treffen, damit es im Land eine zukunftsfähige und finanzierbare Theater- und Orchesterlandschaft geben wird. Nur die Landkreise und die Städte vor Ort können entscheiden, ob es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt oder nicht. Allein aus diesem Grund kann man diesen Antrag schon ablehnen. Der Minister hat es ausgeführt, wie es Schwerin gemacht hat. Warum sollen es nicht die anderen Träger der Orchester im Osten und in Rostock ebenso tun?
Ich möchte aber hier noch einmal auf ein Papier von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen, das in den letzten Tagen verschickt wurde. Ich begrüße zunächst, dass die GRÜNEN mittlerweile die Notwendigkeit der Konsolidierung im östlichen Landesteil einsehen. In ihrem in Teilen interessanten Konzept betrachten sie die fünf Standorte Putbus, Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg und Neustrelitz. Ein paar Korrekturen seien mir aber erlaubt. Wenn Sie die Mehrbelastung für das Land und die Träger durch Ihre 2-Prozent-Steigerung für das Theater Vorpommern und die TOG zusammenrechnen, dann kommen für den Zeitraum 2016 bis 2020 eben nicht 7,85 Mil- lionen Euro zusammen, sondern 7,917 Millionen. Statt der von Ihnen ausgerechneten Mehrbelastung für Land und Träger für das Jahr 2020 betragen diese nicht 2,68, sondern 2,675. Okay, 50.000 sind aber auch Geld.
Könnte man auch als Peanuts abnehmen entgegen der Zahlen der METRUM, die sich da verrechnet hat.
Alles wäre vielleicht wenig problematisch, wenn Sie nicht hier die einmaligen Ausgaben über Abfindungen der dauerhaften Mehrbelastung für die Träger und das Land
gegenüberstellen. Sie verschweigen hier absichtlich, dass die jährlich zusätzlichen 2,675 Millionen Euro für Träger und Kommunen natürlich auch nach 2020 aufzubringen sind. Das wird alleine ohne weitere Steigerung bis 2030 Mehrausgaben von 26,75 Millionen betragen.
Doch, das sollte stimmen. Aber trotzdem ist es eine sehr hohe Summe, selbst wenn das Land einsteigt, sind es dann 20 Millionen.
Ja, weiß ich nicht.
Das ist jetzt Ihr Vorschlag der Dynamisierung, richtig.
Auch ich hätte mir wie von Herrn Koplin gewünscht, dass Sie ebenfalls Alternativen für den westlichen Landesteil in die Diskussion eingebracht hätten.
Die SPD-Landtagsfraktion wird diesen Antrag ablehnen, da allein die Träger entscheiden können, ob es betriebsbedingte Kündigungen bei den Theatern und Orchestern gibt, und das Land sich nicht in das kommunale Selbstverwaltungsrecht einmischen wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzusagen: Jeder sollte sich um den eigenen Nachlass selbst kümmern. Dies gilt insbesondere für Künstlerinnen und Künstler. Diese sollten es als Teil ihres Vermächtnisses sehen, ihr künstlerisches Gesamtwerk selbst zu sichern. Dies tun im Übrigen sogar weltbekannte Künstler wie Uecker, der Teile seines künstlerischen Nachlasses schon zu Lebzeiten regelt. Selbstverständlich bedarf es professioneller Hilfe. Sie selbst, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, haben in der Begründung Ihres Antrages auf entsprechende nationale und Landeseinrichtungen hingewiesen: das Archiv in Mannheim, das Rheinische Archiv, Brandenburg und Pulheim-Brauweiler.
Zu Letzterem sei Folgendes angemerkt: Seit 2010 hat die gemeinnützige Stiftung Kunstfonds ihr Archiv für Künstlernachlässe auf dem Gelände der Abtei Brauweiler geöffnet. Die Idee, ein solches Archiv für Künstlernachlässe ins Leben zu rufen, kam von den Kunstschaffenden selbst. Voraussetzung ist, dass die Künstler oder Nachlassgeber dem Kunstfonds die Arbeiten schenken.
Ende 2000 wurde der Verein in die Stiftung Kunstfonds zur Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst
umgewandelt. Mein Kollege Reinhardt wies schon auf die Möglichkeit der Künstlerhilfe durch den Bundespräsidenten hin. Dies zum nationalen Part. Regional erwähnten Sie zu Ihrem Antrag das Koeppenhaus in Greifswald, die Uwe Johnson-Gesellschaft in Rostock, nicht zu vergessen, wie vom Minister schon erwähnt, das Literaturzentrum Neubrandenburg, die Hans-Fallada-Stiftung, das Hans-Fallada-Archiv, welches auch den Nachlass von Brigitte Reimann verwaltet, sowie die Johannes-GillhoffGesellschaft e. V. in Glaisin.
Ich zitiere von der Webseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:
„Am Freitag, den 7. März 2014, trafen sich die Initiativgruppe ,Künstlernachlässe‘, Sympathisanten und Un- terstützer zu einer gemeinsamen Gesprächsrunde in Zachow. Mitglieder der Initiativgruppe sind nicht nur Künstlerinnen und Künstler, sondern auch Vertreter aus der Wirtschaft, von Verbänden und aus Kommunen. Erfreut zeigten sich die Teilnehmer der ersten Gesprächsrunde zur Einrichtung und Betreibung eines Archivs für Künstlernachlässe über die Äußerung von Landrat, Heiko Kärger. Er machte deutlich, dass die Initiative der Künstler nur erfolgreich umgesetzt werden kann, wenn ein starker Partner gefunden wird. Dieser Partner wird der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sein. Kärger sagte zu, die Initiative bei ihrem Vorhaben maßgeblich zu unterstützen.“
Wie Sie selbst in Ihrem Antrag die Landesregierung auffordern, mit dem Landeskulturrat und den regional und kürzlich „konstituierten regionalen Kulturräten“ eine wirksame „Förderung derartiger Initiativen auszuloten“, bin ich mir sicher, dass diese Initiativen zu Künstlernachlässen in den Kulturräten auf der Agenda stehen. Sie sehen also, Ihrem Thema wird bundesweit und regional entsprochen und Aufmerksamkeit gewidmet. Es bedarf keines Maßnahmenkataloges der Landesregierung zu diesem Thema. Wir lehnen diesen Antrag selbstverständlich ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich jetzt ganz kurz fassen.
Gestatten Sie mir aber noch eine Bemerkung: 2004 wurde ein Personalkonzept hier vom Haus verabschiedet, in dem der Gartenkonservator mit einem kw-Vermerk vermerkt war.
Es war die rot-rote Regierung damals. Also Kollegen von der LINKEN, Sie waren dabei.
Nun kann man ja in zehn Jahren einiges vergessen, man merkt sich ja nicht alles.
Das ist nun mal so.
Ich kann den Worten von Herrn Minister sehr gut folgen anhand seiner Ideen
und möchte sagen, dass ich voll den Inhalten seiner Rede zustimme und wir diesen Versuch starten werden. – Danke.
Ich weiß, ich weiß. Ich kenne die Brückenzeiten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte wetten, wenn jetzt mein verehrter Genosse Harald Ringstorff hier stehen würde, würde er die Rede auf Platt halten.
Dafür bin ich als Thüringer, als gebürtiger Thüringer nicht prädestiniert.
Ich hätte mich hier höchstens in Mönchguter Tracht hinstellen können, aber nach meiner Rede zu den Theatern haben die ihren Fundus kurzfristig geschlossen, sodass ich dort nicht rankam.
Das Plattdüütsch zu fördern und zu schützen, ist ein verfassungsrechtlicher Auftrag. Das steht nun seit 20 Jahren in unserer Landesverfassung. Wir stehen zu diesem Auftrag uneingeschränkt und der Minister hat es ja erwähnt, dass sich dies auch in unserer Koalitionsvereinbarung im Punkt 234 niederschlägt. Der Herr Minister hat sehr viele Ausführungen dazu gemacht, sodass ich einen Teil meiner Rede zusammengestrichen habe. Ich möchte nur noch einiges ergänzen.
Zu den 50.000 Euro der Plattdeutschförderung für die Kitas hat der Minister schon geredet, auch zum Landesprojekt „Niederdeutsch in der frühkindlichen Bildung in Mecklenburg-Vorpommern“. Plattdeutsch-Wettbewerb für Kinder und Jugendliche – für den 11. Plattdeutschwettbewerb hat er selbst die Schirmherrschaft übernommen. Ich erwähne noch die …
Herr Ritter!
Ich erwähne noch die Niederdeutschen Bühnen Klütz, Neubrandenburg, Rostock, Stralsund, Wismar, Schöneberg,
ja, Schönberg, Entschuldigung, die Fritz-Reuter-Bühne Schwerin. Und dazu, Frau Berger: Die Fritz-ReuterBühne, die wollte nicht die Regierung schließen, sondern das Theater selbst.
Die Koalition hat sich dagegen gewandt und hat diese Bühne vor ihrem Abgang gerettet, so rum muss man das eigentlich sagen.
Ja, so ist das, meine Herrschaften.
Das Fritz-Reuter-Literaturmuseum in Stavenhagen, das Niederdeutsche Bibelzentrum in Barth, Platt in den Medien, bei NDR1 der „Plattdeutsche Frühstart“ sonntags, montags „De Plappermöhl“, „Talk op Platt“ im Fernsehen, auch der Plattdütsch-Verein „Klönsnack – Rostocker 7“ im Rostocker Offenen Kanal – ich könnte das alles fortsetzen, selbst die, die ich gefunden habe – die zehn Internetplattformen –, die sich mit dem Plattdeutsch beschäftigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sehe keine Veranlassung, diesen Antrag zu unterstützen. Ich wünsche Ihnen, genau wie der Minister, eine gute Rückfahrt in Ihre Heimat. Ich tippe auf 3 : 2 für Deutschland
und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen des Landtages! Auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion aus Anlass der Vorstellungen des zweiten Gutachtens der METRUM GmbH für den östlichen Landesteil vom 17. Juni befassen wir uns heute in der Aktuellen Stunde mit dem Theaterkonzept. Ich bin dem Koalitionspartner dankbar, dass er mit der Themensetzung der Aktuellen Stunde noch einmal deutlich gemacht hat, dass die beiden Gutachten der METRUM GmbH für den östlichen und den westlichen Teil unseres Landes Teil eines Gesamtkonzeptes sind für eine zukunftsfähige und finanzierbare Theater- und Orchesterlandschaft und nicht separat betrachtet werden können. Um es hier auch noch einmal deutlich zu machen: Das Land MecklenburgVorpommern und die kommunale Ebene leisten sehr viel, um das kulturelle Angebot im Land trotz des demografischen Wandels zu erhalten.
Die Opposition versucht immer wieder, den Eindruck zu erwecken, dass dies nicht der Fall ist. Der Landeszuschuss für die Theater und Orchester liegt mit 65 Prozent über dem Bundesdurchschnitt der Flächenländer. Das können Sie gern kritisieren, da können Sie auch versuchen, das zu skandalisieren, aber andere Länder haben sich dafür entschieden, die Landeszuschüsse zu senken, oder werden dies demnächst tun. Durch diese Entscheidung, dass eben nicht gekürzt wird, sondern der Betrag konstant bleibt, haben die Träger der Theater und Orchester eine Planungssicherheit, die sich andere Träger anderenorts in Deutschland gerne wünschen würden.
Sehr geehrter Herr Kollege Koplin, ich möchte Ihnen auch sagen, dass mich Ihr Vorwurf vom Montag sehr verwundert. Sie beklagen, dass es seit 20 Jahren eine unzureichende Förderung gibt. Um das klarzustellen: Ich könnte mir als kulturpolitischer Sprecher zwar immer mehr wünschen, aber ich finde die Tatsache, dass unser finanzschwaches Land so viel für die Theater und Orchester des Landes bereitstellt und die kommunalen Träger dadurch entlastet, ist schon eine große Leistung,
die Sie, sehr geehrter Herr Koplin, anerkennen sollten. Aber wie Sie angesichts der Tatsache, dass Mecklenburg-Vorpommern 65 Prozent über dem Bundesdurchschnitt der Flächenländer bei den Landeszuschüssen liegt, zu Ihrer Feststellung der unzureichenden Förderung kommen, das ist wohl Ihr Geheimnis. Auch scheinen Sie, sehr geehrter Herr Koplin, acht Jahre Ihrer Abgeordnetentätigkeit vollständig auszublenden.
Immerhin sind Sie seit 1998 Landtagsabgeordneter und haben damit 8 Jahre der 20 Jahre mit uns gemeinsam regiert und die gleichbleibenden Landeszuschüsse als Abgeordneter in dieser Zeit mitgetragen. Dass Sie jetzt versuchen, diese Zeit auszublenden, wird Ihnen nicht gelingen.
Der Kulturminister Brodkorb hat bei der Vorstellung des METRUM-Gutachtens für die östlichen Landesteile bereits klar geäußert, dass es sich bei diesem Gutachten um eine Diskussionsgrundlage handelt. Das hat auch schon der Kollege Kokert so erklärt. Dem stimme ich voll und ganz zu. Mit der Veröffentlichung sind zunächst die Träger der Theater und Orchester gefragt, sich damit auseinanderzusetzen und sich zu positionieren. So wird sich am 10. Juli die Stadtvertretung Neustrelitz als Mitgesellschafter der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz erstmals mit dem Gutachten befassen.
Unsere Kulturlandschaft braucht Reformen sowohl im westlichen als auch im östlichen Landesteil. Reformen sind notwendig, da durch den demografischen Wandel und die Abwanderungen sowohl das Land als auch die kommunalen Träger weniger Geld erhalten. Dabei sind die Herausforderungen an ein Theaterkonzept für den östlichen Landesteil besonders groß. Hier ist die Bevölkerungsdichte geringer, es gibt vier statt zwei Standorte und die Entfernungen sind weiter als im westlichen Landesteil.
Für die SPD-Landtagsfraktion muss ein zukunftsfähiges und finanzierbares Theaterkonzept für den östlichen Landesteil folgende Kriterien erfüllen. Mein Kollege Kokert hat sie schon auf fünf erhöht, aber wir stimmen auf jeden Fall mit den vieren überein:
Alle Standorte müssen erhalten bleiben.
Zweitens. Die Bevölkerung muss an jedem Standort ein vielseitiges und künstlerisch anspruchsvolles Programm vorfinden.
Drittens. Die neuen Theater müssen zu dem Tarifvertrag zurückkehren.
Und viertens. Die Zuschüsse der kommunalen Ebene dürfen nicht sinken.
Ernsthafte Diskussionsbeiträge kann es nur unter diesen Kriterien geben, denn wenn man angesichts sin
kender Zuweisungen aus dem Solidarpakt II, geringerer Zahlungen aus der EU und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels immer nur eine Lösung hat, weiterhin mehr Geld auszugeben, dann verspielt man die Zukunft eines Landes. Ich finde, das Gutachten der METRUM GmbH erfüllt diese Kriterien sehr gut. Die vier Standorte Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg und Neustrelitz erhalten jeder eine produzierende Sparte. Dabei werden die Stärken der jeweiligen Standorte genutzt, wie die Konzertkirche in Neubrandenburg für das Orchester.
Besonders wichtig für die SPD-Landtagsfraktion ist die Rückkehr zum Flächentarifvertrag. Haustarifverträge mögen zwar ein probates kurzfristiges Mittel sein, um einen Umstrukturierungsprozess zu begleiten, aber sie können keine Dauerlösung sein. Wenn die Vorschläge des METRUM-Gutachtens entsprechend umgesetzt wer- den, dann wird es wieder möglich sein.
Am Montag, dem 30. Juni haben die LINKEN ein Konzept vorgestellt und ich muss sagen, wesentlich Neues gab es da nicht. Das Konzept der LINKEN ist keine vernünftige Grundlage, es ist eine Minimalreform, welche die Antworten und die erforderlichen Veränderungen schuldig bleibt. Das einzige Konzept der LINKEN ist, die Mehrausgaben von 3,45 Millionen Euro zu planen, um die notwendigen Strukturveränderungen zu verhindern. Dies ist weder zukunftsfähig noch auf Dauer finanzierbar für das Land und vor allem die kommunalen Träger.
Die Geschichte in Europa hat uns gezeigt, was passiert, wenn die notwendigen und manchmal schmerzhaften Maßnahmen nicht rechtzeitig greifen, sodass die Realität einen über kurz oder lang einholen wird. Natürlich ist mehr Geld ein süßes Mittel und das häufigste Argument der Populisten. Dies erlebt man nun heute. Aber, Herr Koplin, ich trage auch Verantwortung für die Zukunft unseres Landes und man sorgt in guten Zeiten für die kommenden schlechten Zeiten.
Wenn Sie also den Landeszuschuss einfach mal um 3,45 Millionen Euro oder zehn Prozent erhöhen wollen, die Sie aus den BAföG-Entlastungen nehmen, dann bleibt für die Bereiche der Schulen und Hochschulen wenig übrig. Dies sollten Sie gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen und Schulen dann auch so sagen. Selbst im kulturellen Bereich kann ich mir sinnvollere Bereiche vorstellen, wie das Geld in unserem Flächenland besser und in voller Breite wirkt und nicht nur auf die Oberzentren begrenzt bleibt.
Wenn die LINKEN nunmehr weiterhin vorschlagen, dass eine Dynamisierung der Landeszuschüsse bereits ab 2016 erfolgen soll und dies aus den Rücklagen beziehungsweise möglichen Steuermehreinnahmen finanziert werden soll, spricht dies eher für finanzpolitischen Unsinn als seriöse Oppositionsarbeit. Wir brauchen die Rücklagen des Landes nicht, um Mehrausgaben dauerhaft zu finanzieren, sondern diese werden dann benötigt, wenn die Steuereinnahmen des Landes erheblich sinken, denn dann stehen wir oder unsere Nachfolger vor der Wahl, Ausgaben zu kürzen oder Schulden zu machen. Mit unseren Rücklagen haben wir eine zusätzliche Option und können einen Teil der Ausgaben weiter finanzieren. Mit den Rücklagen können wir dann beispielsweise weiterhin Haushaltsmittel in Bildung, Kultur und Infrastruktur investieren.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren der LINKEN, Sie wissen doch, wenn man Reformen nicht rechtzeitig beginnt, dann bestraft einen das Leben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In einer globalisierten Welt und in einer europäischen Gemeinschaft, Herr Koplin, ist es ein guter Gedanke, wenn man zur eigenen Scholle steht, im eigenen Land etwas machen will und die Kultur auch hier zu sehen. Da stehe ich ganz auf Ihrer Seite.
Ich möchte hier einmal klarstellen, für die SPD gehört jedes Museum, jedes Theater, jedes Atelier, jeder Künstler zum kulturellen Erbe des Landes und ist verpflichtet, seinem Träger dieses zu erhalten. Ich denke, da kann nicht nur die SPD dahinterstehen, sondern der Koalitionspartner, die GRÜNEN und die LINKEN ebenso.
Das Land leistet viel und die Koalitionsfraktionen unterstützen die Kultur im Land gerne und bewusst, aber wir können auch nur das Geld ausgeben, was wir haben. Mein Kollege Reinhardt ist darauf eingegangen, auf das Geld. Wir haben gestern über das Gemeindeverkehrsgesetz der GRÜNEN gesprochen und ich stimme dem Energieminister voll und ganz zu: Wir können natürlich überall Ausgabengesetze beschließen und dann stellt sich der Haushalt von selbst auf, aber dadurch wird das Geld nicht mehr. Insoweit bin ich froh darüber, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der LINKEN, Ihr im Januar dieses Jahres angekündigtes Kulturfördergesetz noch nicht eingebracht haben.
Was soll so ein Prädikat eigentlich bringen außer einer Hierarchie innerhalb der Kultureinrichtungen? Sie schlagen eine Expertenkommission vor, die die Kriterien für das genannte Prädikat vorgibt. Ich hätte da auch ein entsprechendes Gremium, nämlich den Landeskulturrat. Der ist schon installiert, da muss man nicht noch was Neues machen. Um es gleich voranzustellen: Das von Ihnen vorgeschlagene Prädikat ist überflüssig, kontraproduktiv und irreführend. Es ist überflüssig, weil die schon genannten Titel Weltnatur- und -kulturerbe, das Dokumentenerbe sowie das immaterielle Kulturerbe der UNESCO ihre Ausstrahlung haben und nicht nur deutschlandweit, sondern weltweit bekannt sind. Wir haben in Mecklenburg einige dieser Städte, die schon zweimal genannt wurden, das sind die Altstädte von Wismar und Stralsund. Und auch genannt wurde von Ihnen, Herr Koplin, die Tentativliste mit dem Doberaner Münster und dem Residenzensemble Schwerin.
Das von Ihnen gewünschte Prädikat ist kontraproduktiv, weil es einen zu starken regionalen Bezug hat und damit in Konkurrenz zu dem bereits existierenden Europäischen Kulturerbe-Siegel und dem Europa Nostra Award steht, was auch schon erwähnt wurde. Letzteren erhielt das Museum Peenemünde und damit entsprechende mediale Aufmerksamkeit. Diese Titel sollen den europäischen Gedanken und die gemeinsamen kulturellen Verbindungen stärken. Im Land sind das im Blaubuch des nationalen Kulturerbes sowie kultureller Gedächtnisorte aufgeführte museale Einrichtungen, die der Minister schon genannt hatte: Museum Hiddensee, HeinrichSchliemann-Museum et cetera. Wir haben im Land einen Landeskulturpreis, der schon erwähnt wurde und der zweimal im Jahr vergeben wird. Im Denkmalbereich ist es ähnlich, da gibt es einen Denkmalpreis, sowie im Bereich der bildenden Kunst.
Wer soll da noch unterscheiden, was zum Landeskulturerbe gehört? Diese Wortnähe kann viele in die Irre führen. Und auch ich hätte die Frage gestellt, Herr Koplin:
Warum ist bisher kein anderes Bundesland auf die Idee gekommen, so etwas zu installieren?
Sie haben sie beantwortet, dass wir die Einmaligkeit oder die Ersten sein wollen. Der ist schon okay, der Gedanke.
Meine Damen und Herren, aus all diesen Gründen werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte jetzt die Distanz bis zum Ende dieser Sitzung des heutigen Tages drastisch verkürzen,
indem ich sage, der Minister hat alles gesagt.
Aber ich habe mir ja nicht diese Arbeit gemacht, ich will noch ein paar Worte dazu sagen.
Ungefähr ein Drittel der Bestände eines Museums wird gezeigt, zwei Drittel sind in den Magazinen. Je nach Haus kann es aber auch ein Vielfaches sein,
zum Beispiel wenn es um große Grafiksammlungen geht. Da kann es schnell in die Tausenden und Zehntausenden Exponate gehen. Wie will man die alle mit einem Mal ausstellen?
Eine vollständige Dokumentation und wissenschaftliche Bearbeitung des Museumsbestandes sind absolut positiv zu beantworten. Auf der Website des Deutschen Museumsbundes ist zu lesen: „Die öffentliche Wertschätzung des Museums wird insbesondere durch seine publikumswirksamen Präsentationen in Dauer- und Sonderausstellungen bestimmt. Die sind jedoch nicht die alleinigen Kennzeichen der professionellen Museumsarbeit. Ein erheblicher Teil der originären Aufgaben der Museen bleibt dem Besucher und den politisch Verantwortlichen in der Regel verborgen: das Sammeln, Bewahren und Forschen. Die Ergebnisse der Arbeit in diesen Bereichen sind die Grundlage für das Ausstellen und Vermitteln – und damit das öffentliche Erleben der Museumssammlungen.“
Dass ein Großteil der Sammlungen nicht ausgestellt wird, ist fachlich nachvollziehbar, denn zum einen erhalten die Museen regelmäßig neue Sammlerstücke, die zunächst zu sichten sind und bewahrt werden müssen, zum anderen lebt ein Museum auch davon, dass es durch neue Ausstellungen Interessierte immer wieder zu einem Besuch animiert.
In letzter Zeit wird zunehmend mit Schaudepots gearbeitet. Das bedeutet, dass ausgewählte Teile eines Magazins für die Öffentlichkeit befristet zugänglich gemacht werden. Frau Dr. Heike Carstensen und Dr. Wolf Karge haben eine Evaluation im Auftrag des Museumsverbandes M-V zum Thema „Beschäftigte und Inventarisierung im Museum“ durchgeführt und in den Mitteilungen des Museumsverbandes M-V veröffentlicht. Man kann also dort nachlesen, was im Bereich Beschäftigung und Inventarisierung recherchiert wurde und wie man das anwendet, um es dann zu bringen.
Auf Digitalisierung, Internetpräsentation und „Kunst auf Lager“ hat der Minister in seiner Rede hingewiesen, mein Kollege Reinhardt ebenfalls.
Herr Koplin, wir sind beim Thema sehr eng beieinander, und, meine sehr geehrten Damen und Herren der LINKEN, es bedarf eines solchen Antrags nicht. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Staatliche Förderung der Kunst am Bau in Deutschland hat eine weit zurückreichende Geschichte. Schon die Weimarer Republik setzte sich in ihrer Verfassung 1919 zum Ziel, Kunst am Bau zu fördern. Am 25. Januar 1950 beschloss der Deutsche Bundestag, bei allen Bauaufträgen ein Prozent der Bauauftragssumme für Werke der bildenden Kunst vorzusehen.
Die Kunst am Bau der letzten 64 Jahre ist nicht nur in den Regierungs- und Parlamentsgebäuden, sondern ebenso in Forschungsinstituten, Ämtern, Kasernen und Autobahnraststätten zu finden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bemerkte unter anderem zum Thema: „Als künstlerische Aufgabe mit unmittelbar öffentlichem Bezug ist sie ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Bauherrenaufgabe. Kunst am Bau setzt sich mit Ort und Raum, Inhalt und Funktion der Bauaufgabe auseinander. Sie kann einen Bau unterstreichen oder auf ihn reagieren, Akzeptanz und Identifikation fördern, Öffentlichkeit herstellen und Standorten ein zusätzliches Profil verleihen.“
Geregelt ist die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler in der Richtlinie zur Durchführung von Bauaufgaben des Bundes sowie dem Leitfaden Kunst am Bau. Ebendieser verdeutlicht den baukulturellen Anspruch des Bundes. Mit Kunst am Bau soll ein kultureller Mehrwert geschaffen werden. Zugleich dient Kunst am Bau der finanziellen Unterstützung der Kunst und Kultur respektive der Künstler.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur der Bund fördert Kunst am Bau, sondern auch die Bundesländer und Kommunen, die Städte und Gemeinden fördern sie. Zudem gibt es ein privates Engagement von Unternehmen. Seit 1991 wird die Förderung in den Richtlinien für den Landesbau sowie in den Städtebauförderrichtlinien Mecklenburg-Vorpommerns geregelt. Anders als der Bund fördert das Land mit der Städtebauförder
richtlinie bis zu fünf Prozent, maximal 50.000 Euro der anrechenbaren zuwendungsfähigen Kosten.
„Kunst am Bau und Architektur sind öffentliche Künste: sie sind allgemein“ öffentlich „zugänglich und dauerhaft präsent, sie sind Ausdruck des kulturellen Selbstverständnisses und Spiegel der Schöpfungsgabe eines Landes und damit“ seine „Visitenkarten“, so das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
Ich bedanke mich ausdrücklich beim Landeskulturrat, der durch seine Empfehlungen unseren heutigen Antrag initiierte. Mit unserem Antrag bitten wir die Landesregierung, die Fördermöglichkeiten fortzusetzen, zu prüfen, ob auch andere öffentlich geförderte Hochbauten berücksichtigt werden können, und die Richtlinie auf Maßnahmen des Landesbaus anzuwenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Herr Koplin, zu Ihrer Bemerkung hinsichtlich der übergreifenden Fraktionsgeschichte will ich nur sagen, die Wege der Demokratie sind vielfältig und so manches Mal unergründlich.
Frau Berger, am Anfang hatte ich Bedenken, dass Sie den nicht so richtig gelesen haben, unseren Antrag,
aber Sie kamen ja dann auf den Punkt 3 zu sprechen, dass in dem Antrag herausgearbeitet worden ist, dass wir die Regierung bitten, diese Richtlinien zu erweitern. Wir erwarten von der Regierung erst mal Vorschläge, ohne dass wir jetzt unsere Gedanken dort einbringen.
Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre statistischen Angaben, die man im Hinterkopf behalten muss. Wir wollen ja auf dem Weg nach oben sein bei den Ausgaben für die Kunst am Bau.
Zur öffentlichen Beteiligung hatten Sie nachgefragt, auch Herr Pastörs hatte die Frage gestellt. Ich will nur mal ein kleines Beispiel bringen: Die Städtebausanierung in der kleinen Stadt Tribsees in Vorpommern wird ini- tiiert oder bekleidet von dem Sanierungsträger BigStädtebau GmbH in Stralsund. Hier gibt es jedes Mal eine Ausschreibung eines Künstlerwettbewerbes, an dem sich Künstler beteiligen können. Es wird eine Jury gebildet aus Vertretern der Stadt, der Künstler der Region und den Mitarbeitern der Big. Diese Jury trifft eine Vorauswahl und die ersten drei Künstler, die in diese Auswahl gekommen sind, reichen dann Modelle ein, die den Einwohnern der Stadt Tribsees präsentiert werden.
Sie können dann mit einer Stimmabgabe in einer geheimen Wahl bestimmen, welches Kunstwerk sie in ihrer Stadt haben wollen.
Ein wichtiges Ziel der überarbeiteten Richtlinie zur Kunst am Bau ist es, Kunst aus den Kunsthallen und Galerien in den öffentlichen Raum zu bringen, um somit auch für die Kunst als Kulturgut zu werben. Unsere Empfehlungen an die Kommunen richten sich an alle diejenigen, die bei ihren Vorhaben bisher die Richtlinie noch nicht entsprechend angewendet haben.
Sollte die Richtlinie erweiterbar sein, dann wird dies nicht nur zu einer künstlerischen Aufwertung des öffentlichen Raums führen, sondern es wird sich auch die Förderung der Kunst erhöhen. Zwischen der Wirtschaft und den Kulturschaffenden können sich völlig neue Kontakte entwickeln, die über den geförderten Bau zur Kooperation führen. Das kann dann für alle Beteiligten eine Bereicherung sein.
Ich bedanke mich bei den demokratischen Fraktionen, dass Sie diesem Antrag zustimmen wollen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Herr Suhr, Sie finden das gut, dass regelmäßig Anträge eingebracht werden. Das ist das gute Recht der Opposition, das zu tun,
aber für mich ist es eine gewisse Monotonie einer tibetanischen Gebetsmühle, mit der immer wieder irgendwelche Anträge eingebracht werden: Komm, wie gehts den Theatern, wie gehts den Theatern, wie gehts den Theatern?