Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Minister, ich begrüße Sie zur 66. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/2867(neu) vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 1 zu stellen.
1. Warum hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie Klasse I in Ramelow, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, eine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen zwar im STALU Mecklenburgische Seenplatte und im Amt Friedland, jedoch nicht im angrenzen- den Amt Anklam-Land des Nachbarkreises Vorpommern-Greifswald stattgefunden, obwohl im Verwaltungsverfahrensgesetz Paragraf 73 Absatz 2 festgeschrieben ist, dass in Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, eine Auslegung stattfinden muss?
Sehr geehrte Kollegin Abgeordnete, im vorbezeichneten Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Deponie in Ramelow ist das sogenannte Anhörungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Im Weiteren wird das STALU Mecklenburgische Seenplatte auch im Amt Anklam-Land die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen veranlassen.
Das heißt, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, und im Bereich Anklam-Land wird die Auslegung auch erfolgen.
Ich möchte nun den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Frage 2 zu stellen.
2. Werden von den Genehmigungsbehörden für alle Neubauten im baurechtlichen Außenbereich Rückbaubürgschaften verlangt beziehungsweise für welche Neubauten gibt es Ausnahmeregelungen?
Sehr geehrter Herr Abgeord- neter, für nach Paragraf 35 Absatz 1 Nummern 2 bis 6 des Baugesetzbuches privilegierte Vorhaben besteht die Verpflichtung, diese nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen. Von dieser Anfor- derung kann nicht abgewichen werden oder auch nicht befreit werden. Von daher, glaube ich, ist Ihre Frage beantwortet.
3. Wie ist der Stand zu den Bemühungen der Landesregierung, Stralsund als Werften- beziehungsweise maritimen Industriestandort zu erhalten?
Sehr geehrter Kollege Suhr, zurzeit werden durch die Landesregierung in enger Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter zwei Varianten verfolgt: der Verkauf an einen Anbieter, dessen Angebot beim Insolvenzverwalter vorliegt und zurzeit geprüft wird, das heißt also, Direktverkauf an einen Werftenanbieter, der eine Werft betreiben will. Eine zweite Richtung erstreckt sich in die Überlegungen, ein maritimes Industrie- oder Gewerbegebiet am Standort in der Hansestadt zu entwickeln, an dem sich dann Investoren ansiedeln können.
Zur Variante 1 ist zu sagen, dass der Anbieter in den Medien bekannt ist: Nordic Yards hat ein Angebot nachgebessert und will mittelfristig 250 bis 500 Ar- beitsplätze schaffen. Dazu wird es auch Gespräche geben.
Zur Variante 2: In dem Spitzengespräch am letzten Montag ist mit dem Insolvenzverwalter auch die Frage der Entwicklung eines maritimen Industriegebietes oder eines Industriegewerbeparkes in Stralsund besprochen worden. Dazu gibt es derzeit auch Gespräche mit verschiedenen möglichen Investoren, die sich dann um diese Industrieflächen bewerben wollen.
Ich habe eine Nachfrage: Wie schätzt die Landesregierung die Zeiträume bis zur Realisierung der Varianten 1 und 2 ein?
Zu den Realisierungen: Die Frage nach der Variante 1, sie ist die kurzfristige Variante, dort ist der 30. April ins Auge gefasst. Bei der Variante 2 – Entwicklung eines maritimen Industriegewerbeparkes – ist es eine längerfristige Entwicklung. Dafür ist die Voraussetzung, diskriminierungsfreie Ausschreibungen zu garantieren, die Flächen zu erwerben, um dann die Entwicklung voranzutreiben.
Ich habe eine weitere Nachfrage: Sieht die Landesregierung vor, auf das Ziel einer Übergangsregelung im Sinne des Erhalts von Arbeitsplätzen für den Fall der Realisierung der Variante 2 hinzuarbeiten?
Die Schaffung von Arbeitsplätzen hat oberste Priorität für die Landesregierung. Allerdings ist es so – das zielt wohl auf die Frage ab, ob Schiffbau oder kein Schiffbau in Stralsund stattfindet –, die Frage kann ich Ihnen endgültig heute noch nicht beantworten. Ich hatte Ihnen vorhin den 30.04. als Zielmarke genannt. Das hat auch damit zu tun, dass die DFDS-Fähren dann weitestgehend im Bearbeitungsstand so sind, dass sie von DFDS übernommen werden können oder DFDS sie übernehmen will.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und bitte den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 4 und 5 zu stellen.
4. Welche Analysen und Erkenntnisse will das Land Mecklenburg-Vorpommern bezüglich des Bodenrechts und der Bodenpolitik im Zusammenhang mit Aktivitäten nicht landwirtschaftlicher Investoren in die Arbeit der neuen Gruppe einbringen und welche Zielstellungen werden vom Land damit verfolgt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Dr. Tack! Wir sind ja froh, dass die Bundesregierung mit dem Koalitionsvertrag, an dem ich ja habe mitwirken dürfen und hier auch gerade das Thema mit aufgerufen habe, doch sehr schnell an das Thema herangeht.
Die gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder zur Bodenpolitik und Bodenmarktpolitik ist einberufen worden und die Analysen und Erkenntnisse, die nach dem Grundstückverkehrsgesetz und dem Landpachtverkehrsgesetz bei den zuständigen Behörden, die wir ja in der Verantwortung haben, sowie natürlich auch die Erfahrungen und auch die Gutachten – wir kennen das, dass länderübergreifend Gutachten gemacht worden sind durch die Landgesellschaften –, aber auch die wissenschaftlichen Begutachtungen der Hochschulen werden hier mit einfließen. Diese sind aktuell abgefragt und werden demnächst ausgewertet. Konkrete Zielvor
stellungen können erst nach Vorliegen der Auswertung dieser Berichte, wenn man es so will, in der Umsetzung entwickelt werden. Sie werden in der Bund-LänderArbeitsgruppe zu erörtern sein. Dem soll hier aus meiner Sicht wirklich nicht vorgegriffen werden.
5. Wie beurteilt die Landesregierung die Folgen des künftig vorgesehenen Wegfalls der Ausgleichszulage, AGZ, für benachteiligte Gebiete, die bisher für circa 120.000 Hektar Grünland gezahlt wurden, hinsichtlich des Erhalts der flächendeckenden Landbewirtschaftung, der Einkommenssituation der betroffenen Betriebe sowie der Auswirkungen auf die Betriebe des ökologischen Landbaus und welche wissenschaftliche Analyse liegt der Beurteilung der Landesregierung zugrunde?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich will insofern darauf eingehen: Grundsätzliches Ziel der Landesregierung im Rahmen der Ausrichtung der Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft ab 2014 ist es, dass öffentliche Mittel stärker an Umweltleistungen, an Tierschutzleistungen in der Landwirtschaft gebunden werden und damit ein Mehrfachnutzen für die natürlichen Lebensgrundlagen gesetzt wird. Dies betrifft auch den beabsichtigten Wegfall der Ausgleichszulage. Die wird es also in der Form in der Zukunft nicht mehr geben.
Sowohl für die konventionell als auch für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe soll ab dem 15.05.2015 ein neues Grünlandprogramm, nämlich die Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen – die Finanzierung erfolgt im Übrigen sowohl durch die Europäische Union als auch den Bund – aufgelegt und angeboten werden. Inhaltlich soll bei dieser Maßnahme die bisherige Flächenkulisse – das ist mir sehr, sehr wichtig – der Ausgleichszulage als prioritäre Kulisse berücksichtigt werden. Das heißt, die sogenannten benachteiligten Gebiete werden weiter berücksichtigt. Für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe soll es neben der beabsichtigten Erhöhung der ökologischen Prämie die Möglichkeit der Kombination mit anderen Agrarumweltmaßnahmen geben, so unter anderem auch die Verbindung mit diesem neuen Grünlandprogramm.
Da die EU-Kommission in der ersten Abgrenzungsstufe zur Neufestlegung des benachteiligten Gebietes weiterhin ausschließlich von bisher acht natürlichen Kriterien ausgeht, würde dies für Mecklenburg-Vorpommern bedeuten, dass nur drei Indikatoren Bedeutung haben, nämlich die Wasserführung des Bodens, die Bodentextur oder gegebenenfalls auch die Bodenwasserbilanz. Damit würde sich die bisherige Kulisse – und das wissen Sie auch – von heute circa 810.000 Hektar auf 416.000 reduzieren. Das muss man wissen, wenn man die Forderung aufmacht, die Ausgleichszulage soll erhalten bleiben. Wir haben also eine Halbierung der Flächenkulisse zu erwarten.
Im Übrigen ist durch die Bewertung aus meiner Sicht auch zu konstatieren, dass insbesondere leichte Standorte, die heute benachteiligte Gebiete ausmachen, herausfallen und dies die Hereinnahme von schwersten besten Ackerbaustandorten zur Folge hätte. Zum Beispiel wäre damit der Klützer Winkel ein benachteiligtes Gebiet.
In einer zweiten Abgrenzungsstufe, in der alle durch das Zutun des Menschen beseitigten natürlichen Benachteiligungen, nämlich die Entwässerung, die Düngung, der Pflanzenschutz und ähnliche zu berücksichtigen wären, würde für Mecklenburg-Vorpommern die gesamte Gebietskulisse noch mal um 159.000 Hektar verringert werden. Also würden unterm Strich dann nur noch knapp 20 Prozent Ausgleichszulagefläche in Mecklenburg-Vorpommern vorhanden sein.
Die Länder haben den Bund gebeten, die Möglichkeit zu schaffen, bis dahin in der jetzigen Kulisse die Förderung der Ausgleichszulage fortführen zu können. Dazu stehe ich auch. Diese Übergangsregelung ist jetzt durch die Kommission ermöglicht worden. Gleichzeitig hat die EU aber ab 2015 neue Verhaltensregeln vorgegeben, die dann anzuwenden sind. Berechnungen der Einkommensverluste und zusätzliche Kosten müssen zertifiziert und dann nach Artikel 69 der Verordnung nachgewiesen werden.
Ich will an dieser Stelle abbrechen. Es ist hochkomplex, der bürokratische Aufwand und das Risiko, dass die Landwirte darunter zu leiden haben, sind sehr hoch und deswegen werden wir dieses Programm in der Form nicht mehr anbieten. Ich glaube, dass es richtig ist, dass sich öffentliches Geld für öffentliche Leistungen auch in dem Programm wiederfinden wird, und da ist die Kulisse mit eingebettet.
Eine Nachfrage: Warum wird die Empfehlung der ELER-Halbzeitbewertung, die Ausgleichszulage gegebenenfalls von einer flächendeckenden Förderung auf eine Schwerpunktförderung für am stärksten bedürftige Regionen umzustellen, nicht berücksichtigt?
Das stimmt nicht. Es ist berücksichtigt. Das Grünland hat aus der Sicht des Naturschutzes, aus der Sicht der Veredlungsproduktion und letzten Endes auch aus der Sicht der verschiedensten Umweltfaktoren allerhöchste Priorität. Gerade das haben wir gemacht. Wir gehen weg von einer rein pauschalen Förderung, einer Flächenunterstützung, hin zu einer Maßnahme, nämlich den Landwirten öffentliches Geld für öffentliche Leistungen anzubieten. Ich bin mir sicher, dass wir nach einer Anlaufdiskussion zu einem erfolgreichen Programm kommen werden.