Protocol of the Session on October 25, 2012

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 29. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/1266 vor.

Fragestunde – Drucksache 6/1266 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin!

1. Mit welcher Begründung folgt die Landesregierung bei der Umsetzung der Lernförderung im Rahmen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes offensichtlich der Auffassung der Bundesregierung, wonach die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe ein wesentliches Lernziel nach schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sei?

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Bernhardt! Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat in Paragraf 10 insgesamt 16 Lernziele formuliert, die die pädagogische Arbeit an den Schulen grundlegend bestimmen. Darüber hinaus sind im Schulgesetz für jede Schulart als ein wesentliches Lernziel konkrete Aussagen zur Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers in die nächsthöhere Jahrgangsstufe getroffen.

Das Formular zur Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung und die dazugehörigen Hinweise wurden in Abstimmung mit allen an der Umsetzung Beteiligten überarbeitet und stehen seit Mai 2012 den Schulen und Behörden zur Verfügung.

Die im Formular vorgenommenen Ergänzungen beziehungsweise Änderungen eröffnen die Möglichkeit, dass den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen bereits frühzeitig im ersten Schulhalbjahr die Lernförderung gewährt werden kann. Auch in der Folge sind Antragsstellungen über das gesamte Schuljahr möglich, die auch die Vorbereitung auf eine Nachprüfung zum Erreichen des Klassenzieles oder des Schulabschlusses einschließen.

Wie den gesonderten Hinweisen zu entnehmen ist, kann bei krankheitsbedingtem Ausfall bereits nach zwei Wochen ein Antrag gestellt werden und im Falle einer Prüfungsvorbereitung ist eine sofortige Antragsstellung möglich. Ferner wurden in den Hinweisen die im Umfang für eine angemessene Lernförderung festgelegten maximalen Stundenzahlen pro Tag und pro Woche altersgerecht

angepasst. Ein Folgeantrag über maximal sechs Monate ist auch in Zukunft möglich.

Damit wird in Zukunft verstärkt der präventive Charakter dieser Lernförderung in den Mittelpunkt gerückt. Darüber hinaus bilden die ausgewiesenen Kriterien im bundesweiten Ländervergleich einen sehr umfassenden Ansatz, um die Lernförderung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen zu können. Somit kann davon ausgegangen werden, dass Mecklenburg-Vorpommern den vonseiten der Bundesregierung vorgegebenen Rahmen ausschöpft.

Vielen Dank.

Die zweite Frage:

2. In wie vielen Fällen wurde bisher im Jahr 2012 durch die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Lernförderung im Rahmen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes von der vermeintlichen Versetzungsregel abgewichen?

Hierzu liegen der Landesregierung keine spezifischen Daten vor. Die Prüfung und Bewilligung der Lernförderung erfolgt in kommunaler Selbstverantwortung.

Ich darf die Antwort des Bildungsministers darum ergänzen, dass ich hier schon mehrfach berichtet habe, dass wir zunächst keine detaillierte Statistik bei den Kommunen angefordert haben, um die Kommunen nicht gleich, bevor es überhaupt losgeht, mit Statistik zu belasten, aber dass wir jetzt konkrete statistische Daten anfordern, um in Zukunft auch konkret antworten zu können. Bedauerlicherweise kommen noch nicht alle Kommunen dieser statistischen Anforderung nach, aber die Fragen hier und auch unsere eigenen Fragen zeigen ja, dass es notwendig ist, weil detailliertere Angaben gebraucht werden.

Was ich sagen kann, ist, dass wir alleine von Juni bis September 2012 181.000 Euro ausgegeben haben für die Lernförderung – nein, 181.000 Euro in 2011 und durchschnittlich 45.000 Euro pro Monat nach den letzten statistischen Daten.

Danke schön.

Ich darf nun die Abgeordnete Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Schwesig!

3. Wenn das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Abendgymnasium Greifswald mit einem anderen Gymnasium zusammenlegen möchte, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht das und welche konkreten Vorteile sieht das Ministerium für die besondere Klientel dieser Schulform bei welchen konkreten Maßnahmen?

Guten Morgen, Frau Berger! Nach den Vorschriften in Paragraf 108 Absatz 1 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern erfolgen Beschlüsse zur Aufhebung von Schulen durch den Schul

träger auf der Grundlage eines genehmigten Schulentwicklungsplanes. Der genehmigte Schulentwicklungsplan der Hansestadt Greifswald sieht die Aufhebung des Abendgymnasiums Greifswald sowie die organisatorische Verbindung mit einem anderen Gymnasium nicht vor.

Ein diesbezüglicher Beschluss des Schulträgers wäre insofern nur genehmigungsfähig, wenn vorher eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald mit diesem Inhalt erfolgt und durch die oberste Schulbehörde genehmigt worden wäre. Darüber hinaus bedarf es dann eines Beschlusses der Hansestadt Greifswald als Schulträger zur Änderung der Organisationsstruktur. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann diesen Beschluss nicht fassen. Insofern bestehen gegenwärtig nicht die schulgesetzlichen Voraussetzungen für eine Zusammenlegung des Abendgymnasiums Greifswald mit einem anderen Gymnasium.

4. Welche Begründung gibt es dafür, dass das Ministerium mit der geplanten Zusammenlegung in die kommunale Selbstverwaltung eingreift (Paragraf 107 Absatz 1 Schulgesetz M-V) , nach dem die Schulträger als Planungsträger für Schulentwicklungspläne zuständig sind, zumal ein vom Ministerium genehmigter Schulentwicklungsplan besteht, der bis zum 31. Juli 2015 Gültigkeit hat?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Diese Möglichkeit hat nur die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde im Falle eines rechtswidrigen Verhaltens der Hansestadt Greifswald. Ein solches liegt jedoch in Bezug auf die Schulentwicklungsplanung nicht vor. Die Aufgabe der Planungsträgerschaft für die Schulentwicklungspläne obliegt nicht dem Schulträger, sondern den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Die Gültigkeit der genehmigten Schulentwicklungspläne läuft auch nicht bis zum 31. Juli 2015, sondern gegenwärtig nur bis zum 31. Juli 2013.

Da habe ich eine Nachfrage: Warum hat dann der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur in einem Brief an die ehemalige Schulleiterin des Abendgymnasiums eine Zusammenlegung angekündigt?

Ich werde den Bildungsminister bitten, Ihnen diese Frage schriftlich nachzureichen oder die Antwort darauf.

Danke.

Ich bitte nun den Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 5 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Schwesig!

5. Nach welchen Kriterien will die Landesregierung den Haushaltstitel 1102 633.01 „Zuweisung für Maßnahmen zur Unterstützung von Theatern im Rahmen des Dialogs zum Theater- und Orchesterkonzept“ bewirtschaften?

Guten Morgen, Herr Saalfeld! Während der Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 wurden abweichend vom vorgelegten Entwurf der Landesregierung für das Jahr 2013 zusätzlich 2 Millionen Euro für die Theater und Orchester eingestellt. Das ist Ihre Frage – Entschuldigung. Sie haben sie ja selber schon gestellt.

Der Haushaltstitel 1102 633.01 „Zuweisung für Maß- nahmen zur Unterstützung von Theatern im Rahmen des Dialogs zum Theater- und Orchesterkonzept“ ist im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 eingerichtet worden. Laut Punkt 232 der Koalitionsvereinbarung vom 24. Oktober 2011 soll das Theater- und Orchesterkonzept im engen Dialog mit allen Akteuren grundlegend überarbeitet werden. Ziel ist es, die vielfältige Theaterlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern im Kern zu bewahren, fortzuentwickeln und im Rahmen der verfügbaren Mittel langfristig zu sichern. Zu diesem Zweck soll die weitere Förderung aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes ab 2013 an Strukturentscheidungen geknüpft werden, die bei nicht steigenden Landeszuschüssen die Angebote nachhaltig sichern.

Um ein abgestimmtes Vorgehen innerhalb des Landes und insbesondere die gleichberechtigte Teilnahme aller Theater und Orchester am Prozess der Umstrukturierung zu sichern, hat der Koalitionsausschuss am 8. Mai 2012 beschlossen, unter der oben dargestellten Maßgabe die Gewährung einer zusätzlichen Finanzhilfe von bis zu 2 Millionen Euro zur Deckung eines eventuellen Finanzbedarfes der Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin gGmbH im Jahr 2013 in Aussicht zu stellen. Dafür wurde entsprechend Vorsorge beim Haushaltstitel, den ich eingangs zitiert habe, getroffen. Es wird davon ausgegangen, dass derzeit an anderen Standorten finanzielle Notsituationen solcher Art nicht zu beheben sind, die eine Teilhabe am Umstrukturierungsprozess ausschließen.

Vielen Dank. Frau Schwesig, ich hätte noch eine Nachfrage: Können Sie darüber Auskunft erteilen, ob das Gutachten der Metro Management GmbH aus diesem Haushaltstitel in bekannter Höhe von 200.000 Euro beglichen wurde?

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich werde den Bildungsminister bitten, dass Sie die Antwort schriftlich nachgereicht bekommen.

Dann eine zweite Nachfrage: Können Sie mir zustimmen, dass auch an anderen Theaterstandorten eine prekäre Finanzsituation aufgetreten ist, die eigentlich eine entsprechende Unterstützung vonseiten des Landes rechtfertigen würde?

Der Haushaltstitel für solche Unterstützungen wurde eingerichtet unter der Maßgabe, dass zum Beispiel wie in Schwerin Insolvenz droht, sodass gar keine Teilnahme am Umstrukturierungsprozess möglich wäre.

Dass die finanzielle Lage der Theater insgesamt problematisch ist, hat der Bildungsminister mehrfach hier vorgetragen und deswegen hat er sich ja auf den Weg gemacht, gemeinsam mit den Kommunen jetzt eine Umstrukturierung zu machen, dass die Theater dauerhaft Planungssicherheit bekommen.

Nach Auskunft des Bildungsministers, so, wie ich es eingangs in der ersten Antwort gesagt habe, gibt es solche Situationen, dass eine Insolvenz eintreten könnte, bisher nicht an anderen Theatern, und deshalb wurde die Entscheidung getroffen, dass dieses Geld für Schwerin bereitgestellt wird.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD, die Frage 6 zu stellen.

6. Waren an dem bekannten Vorfall, der sich an der Bertolt-Brecht-Schule in Schwerin ereignete, bei dem mehrere Schüler jüngere Mitschüler drangsalierten, diese Misshandlungen filmten und später ins Internet stellten, Personen mit einem sogenannten Migrationshintergrund be- teiligt?

Herr Abgeordneter, für die Bearbeitung und Bewertung des oben benannten besonderen Vorkommnisses ist es nicht von Bedeutung, ob die beteiligten Schülerinnen und Schüler einen Migrationshintergrund aufweisen oder nicht,

(Stefan Köster, NPD: Beantworten Sie doch einfach die Frage!)

daher liegen der Landesregierung darüber keine Informationen vor.

Dann hätte ich eine Nachfrage: Sie wissen also auch nicht, ob Schüler mit Migrationshintergrund besonders häufig durch Gewalt an Schulen auffallen?

Wir wissen, dass gerade Sie so etwas immer unterstellen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wir sind hier nicht da, um Ihre Vorurteile zu bestätigen, Herr Petereit. Oh Gott! Oh Gott!)