Ilka Lochner-Borst
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Frauenbild der NPDAbgeordneten möchte ich mich nicht weiter äußern,
ich möchte aber den Punkt Extremismus in Kindergärten aufgreifen. Ja, Frau Ministerin, es ist wichtig und richtig,
dass es dieses Programm gibt, dass Erzieher/-innen in unseren Einrichtungen erkennen, wann Extremismus in die Kindertagesstätten hereingetragen wird. Denn in unserem Land kommt es bereits vor, dass Kinder nach verbotenen HDJ-Lagern in den Sommerferien Gedichte in ihren Einrichtungen aufsagen, die verfassungsfeindlichen Inhalt haben.
Wir sehen also auch an dieser Stelle, dass die Prävention nicht früh genug beginnen kann.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich nun dem Gesetzentwurf an sich zuwenden.
An erster Stelle möchte ich mich bei allen Ministerien bedanken, denn sie haben erkannt, wie wichtig die Förderung von Kindern ist, und haben trotz bereits abgestimmtem Landeshaushalt noch einmal alle Möglichkeiten geprüft, um zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, auch die CDU-Minister, Herr Backhaus.
Dabei kann man natürlich kritisieren, an welchen Stellen nun weitere Mittel eingespart werden müssen. Aber, meine Damen und Herren, wenn wir nicht endlich gemeinsam einsehen, dass wir ganz am Beginn des Lebens unseres Nachwuchses die Weichen stellen müssen, dann brauchen wir in 20 Jahren über die meisten Themen, die wir heute als wichtig erachten, überhaupt nicht mehr zu diskutieren.
Denn das Wichtigste, das, was ein Land, was ein System und eine Institution ausmacht, das sind seine Menschen.
Und gerade in schwierigen Zeiten sind Menschen das größte und immer bleibende Potenzial.
Es würde in 7.000 Jahren keiner mehr über Einbäume diskutieren zum Beispiel,
wenn nicht Menschen da wären, die in der Lage sind, überhaupt welche zu bauen.
Und deshalb – und das sage ich in Richtung der Kollegen von der FDP – kann man natürlich kritisieren, dass nun auch der Kulturbereich einen Beitrag für zusätzliche Mittel in der Kindertagesförderung leisten muss, aber man muss immer wissen, was letztlich in der Abwägung schwerer wiegt. Für uns sind es an dieser Stelle ganz klar die Kinder.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir legen viel Wert auf eine qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesförderung in unserem Land. Und ja, Frau Dr. Linke, wir haben bewusst hohe Qualitätsstandards in diesem Gesetz formuliert, weil wir dem Bildungsauftrag, der heute an die Kindertagesförderung gestellt wird, gerecht werden müssen. Es ist keine Frage des Wollens. Und dazu gehört für meine Fraktion natürlich auch Werteerziehung, Ethik und Religion. Meinen Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion und mir persönlich ist es natürlich recht peinlich, dass wir diesen Passus erst auf Hinweis der Kirchen unseres Landes überhaupt in das Gesetz aufgenommen haben. Und ich möchte an dieser Stelle allen auch noch mal ganz herzlich dafür danken.
Sehr geehrte Frau Dr. Linke, zu Ihnen ganz persönlich: Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass Religion ein wesentlicher Bestandteil unserer Kultur und durch das Grundgesetz geschützt ist. Ich respektiere Ihr humanistisches Weltbild, ich respektiere andere Religionen und erwarte ganz einfach, dass Sie mein beziehungsweise unser christliches Weltbild genauso respektieren.
Der Passus Werteerziehung, Ethik und Religion ist genau deshalb so offen gewählt, weil es unterschiedliche Welt- und Menschenbilder gibt und wir sie kennenlernen müssen, um sie zu verstehen und zu respektieren. Und so, wie Kinder schon früh an die gemeinsamen Werte unserer Gesellschaft herangeführt werden müssen, so, wie sie es lernen müssen, eine im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit zu praktizieren, zum Beispiel auch als Christen, so müssen sie zunächst wesentliche Grundfertigkeiten erlernen, um überhaupt so weit kommen zu können.
Was aber, wenn bei einem Kind die altersentsprechenden Grundfertigkeiten noch nicht entwickelt sind, wenn ein Kind motorische, sprachliche oder mathematische Kompetenzen eben nicht ausreichend beherrscht? Auch darüber müssen wir hier reden. Hier liegt ein wesentlicher Schlüssel zur weiteren Entwicklung eines Kindes und zu seinem späteren schulischen und beruflichen Weg.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, sich so sehr gegen ein Screening aller Kinder zur Identifikation derer mit besonderem Förderbedarf in verschiedenen Entwicklungsbereichen wehren. Wie soll bitte eine individuelle Förderung stattfinden können, wenn wir nicht feststellen, was gefördert werden muss?
Dafür reichen Beobachtungen und Dokumentationen einfach nicht aus.
Diese Instrumente wurden als Prozessbegleitung zur Gestaltung von Lerngelegenheiten eingeführt, während das Screening-Verfahren vor allem das einzelne Kind
im Auge hat. Hören Sie also bitte damit auf, von Defizitorientierung zu sprechen! Auch Sie wissen es viel besser.
Und an die Praxis gerichtet möchte ich an dieser Stelle sagen,
dass eigentlich gegen einheitliche,
messbare Verfahren keine Einwände bestehen dürften. Diese machen vergleichbar, und das sollte für die einzelnen Träger der Kindertageseinrichtungen ein Ansporn sein.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Förderung aller Kinder und eine zusätzliche Förderung der Kinder, bei denen Entwicklungsrisiken vorliegen. Und dazu brauchen wir einheitliche Screening-Verfahren.
Die wird es geben.
Es gibt zwei Verfahren, die getestet und anwendbar sind, Frau Borchardt.
Und genau die soll es geben.
Nein, das stimmt nicht.
Dann lesen Sie sich bitte die Unterlagen durch und vor allem das,
was die Hochschulen uns dazu gesagt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn wir uns alle immer mehr vorstellen können, auch wenn wir gerne noch mehr Mittel zur Verfügung hätten, mit diesem Gesetz machen wir einen großen Schritt in Richtung einer qualitativ hochwertigen Kindertagesförderung
in unserem Land, und in deren Zentrum stehen nur die Kinder. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich bei der Präsidentin für die Worte, die sie gefunden hat zu meiner heutigen letzten Landtagssitzung.
Und ich möchte mich bei Ihnen allen – und das fällt jetzt natürlich wesentlich leichter, da die Herren den Saal ja alle verlassen haben –, ich möchte mich bei Ihnen allen für die kollegiale und faire Zusammenarbeit bedanken in den letzten acht Jahren. Da möchte ich auch ganz ausdrücklich die Ministerien und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung einschließen.
Ich habe in den letzten Wochen schon oft gesagt, ich gehe mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Das lachende Auge natürlich, weil ich mich ganz bewusst entschieden habe, in Laage als Bürgermeisterin zu kandidieren und ich mich auf diese Arbeit auch freue. Das weinende Auge geht an den Bildungsausschuss – und jetzt passiert es auch fast –, und da möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen, auch den ehemaligen, ganz herzlich für eine tolle Zusammenarbeit danken, die wir hatten. Wir haben viel debattiert, aber immer konstruktiv und sachorientiert. Das war eine Diskussionskultur, die andere Ausschüsse, glaube ich, immer noch an vielen Stellen suchen. Bei uns gab es die von 2002 an. Es hat unheimlich viel Spaß gemacht.
Besonderer Dank an der Stelle auch an das Ausschusssekretariat, an Frau Linke und Frau Oberbeck, denn die professionelle Vorbereitung im Hintergrund hat es uns als Abgeordnete auch – zumindest in der Zeit, über die ich reden kann – immer ermöglicht, so zu arbeiten, wie wir es getan haben.
Ich wünsche dem Bildungsausschuss im Besonderen – und da darf mir jetzt bitte sonst niemand böse sein – weiterhin eine so gute Arbeit, konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen in unserem Land, was ihre Bildung und Ausbildung betrifft. Und ich werde das jetzt eben aus einer ganz anderen Perspektive weiter begleiten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Demenz ist ein ernstes und ein wichtiges Thema, es braucht viel mehr Öffentlichkeit, als dies bislang der Fall ist, und ich glaube, mit unserem Antrag werden wir dieser Forderung auch heute hier gerecht.
Meine Damen und Herren, warum altern wir? Wie altern wir gesund? Was läuft schief bei altersbedingten Krankheiten? Welche Prozesse spielen für ein erfolgreiches Altern eine Rolle? Sind dieselben Prozesse bei deren Scheitern für Krankheit verantwortlich? – Fragen, die für jeden Einzelnen von uns von großer Bedeutung sind, aber auch für unsere Gesellschaft als solche. Während die Alterung lange Jahre als zufälliger Verfallsprozess betrachtet wurde, der durch Umwelt und andere schädliche Einflüsse verursacht wird, hat die jüngste Forschung herausgearbeitet, welche Rolle komplexe genetische Merkmale bei der Bestimmung der Lebensspanne in verschiedenen Organismen spielen. Damit haben wir nunmehr die Möglichkeit, altersbedingte Krankheiten zu steuern und zu kontrollieren, wenn wir die interdisziplinäre Forschung in diesem Bereich weiter unterstützen und ausbauen.
Vor einigen Wochen hat uns die Universitätsklinik Rostock auf einem parlamentarischen Abend das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen vorgestellt. Wir haben heute bereits einiges zu den Zielen und der Struktur des Zentrums gehört. Besonders wichtig ist für meine Fraktion, dass die Forschung des DZNE, die auf Ursachen, Mechanismen, Diagnose und Therapie neurodegenerativer Erkrankungen abzielt, vor allem die Versorgungssituation älterer Patientinnen und Patienten im Blick hat. Wir sind eine demografische Brennpunktregion und gerade für uns ist die ausreichende ärztliche und pflegerische Versorgung älterer Menschen, basierend auf interdisziplinären Forschungsergebnissen, von größter Bedeutung.
Das kann natürlich nur in einem nationalen beziehungsweise
in einem internationalen Verbund bewältigt werden, da die Forschungsfelder von genetischen und umweltbedingten Risikofaktoren über die Rolle fehlgefalteter Prote ine bei der Entstehung und Ausbreitung von Neurodegeneration bis hin zur Untersuchung von Faktoren, welche die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten und dem Pflegepersonal verbessern soll, reichen. Und dies ist nur ein minimaler Ausschnitt aus den zu betrachtenden Forschungsfeldern und, Herr Kollege Professor Methling, in meinen Augen alles andere als unwesentlich.
In diesem innovativen Forschungsgebiet kann und soll Mecklenburg-Vorpommern eine führende Rolle spielen.
Wir wollen, dass dieser Forschungszweig in unserem Land weiter ausgebaut werden soll, und das soll auch bei den Zielvereinbarungen berücksichtigt werden.
Meine Damen und Herren, wir alle wollen möglichst gesund alt werden, aber wir wissen auch, dass mit einer höheren Lebenserwartung altersassoziierte Krankheiten einschließlich neurodegenerativer Störungen einhergehen. An dieser Stelle tragen wir als Politikerinnen und Politiker eine mehrseitige und hohe Verantwortung, in erster Linie gegenüber den einzelnen Menschen, die davon betroffen sind, im Weiteren für die wirtschaftlichen und sozialen Folgen, die dies für unsere Gesellschaft hat. Wir müssen die Krankheitsmechanismen erforschen, die der Neurodegeneration zugrunde liegen, weil dies zu einem langfristigen Nutzen für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt führen wird. Ich bitte in diesem Sinne um Zustimmung für unseren Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich zitiere: „Was sollte ein Kind in seinen ersten sieben Lebensjahren erfahren haben, können, wissen? Einem Erwachsenen eine ungerechte Strafe verziehen haben, ich denke, Flüche und Schimpfwörter kennen in zwei Sprachen, auf einen Baum geklettert, in einen Bach gefallen sein, Stolz empfunden haben, ein Kind zu sein, nur Kind. Ich finde, wie sieht der eigene Name im Sand geschrieben aus, im Schnee, auf dem Waldboden, an der beschlagenen Fensterscheibe.“ Einige von Ihnen, meine Damen und Herren, werden das Plakat der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege unseres Landes kennen, das ich hier gerade zitiert habe.
Ich möchte es ganz bewusst an den Beginn meiner Ausführungen zum vorliegenden Gesetzentwurf stellen, weil ich uns alle daran erinnern möchte, dass die Bedürfnisse der Kinder oft weit weg von dem sind, was wir hier für vermeintlich richtig oder falsch halten.
Ich möchte, dass wir uns trotz aller unterschiedlichen politischen Auffassungen ihre Einfachheit vor Augen halten und unsere Aufgabe nur darin besteht, für die Bedürfnisse der Kinder einen vernünftigen Rahmen zu schaffen, nicht mehr und nicht weniger.
Dabei kann der heutige vorliegende Gesetzentwurf nur einen Beitrag leisten, aber, wie wir meinen, einen nicht unwesentlichen für unser Bundesland. Schon mit der Koalitionsvereinbarung haben wir einen Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendpolitik in unserem Land gelegt. Und nun liegt uns auch ein Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes vor, der der aktuellen bildungs- und sozialpolitischen Entwicklung Rechnung trägt und die steigende Inanspruchnahme berücksichtigt. Finanziell wurde dies bereits mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2010/11 untersetzt. Das Land stellt im Jahr 2010 9,2 Millionen und in 2011 15 Millionen Euro zusätzlich bereit.
Alles, was über die vorliegende Drucksache hinaus diskutiert wird, spielt in der heutigen Debatte keine Rolle und ich werde mich auch genau aus diesem Grunde dazu heute nicht äußern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Novelle des KiföG soll die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, die Kindertagesförderung qualitativ und quantitativ weiterzuentwickeln. Wie Sie der Drucksache entnehmen können, wurde das Gesetz grundlegend überarbeitet, und das alte Finanzierungssystem, das sich als wenig flexibel und bürokratisch erwiesen hat, soll nun umgestellt werden. Das heißt, der bisher unabhängig von
der Zahl der betreuten Kinder festgeschriebene Jahresgesamtbetrag wird auf eine Förderung pro belegten Platz umgelegt. Und es ist natürlich eine gute Botschaft, dass der Zuschuss des Landes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege von 80,8 Millionen in 2006 auf 92,5 Millionen in 2010 angestiegen ist und in 2011 auf 94,4 Millionen Euro noch weiter ansteigen wird. Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass hier pro Jahr jeweils 14,5 Millionen Euro für die Kostenbefreiung der Eltern im letzten Kindergartenjahr sowie beim Mittagessen hinzukommen und diese nun auch gesetzlich fixiert sind.
Aber, meine Damen und Herren, für uns sind andere Zahlen viel wichtiger, Zahlen, die leider keine gute Botschaft sind. Schon bei der letzten Novelle des KiföG war bekannt, dass trotz Besuchs von Kinderkrippe und Kinder garten eine viel zu hohe Zahl von Kindern bei den Schuleingangsuntersuchungen eine Empfehlung für eine Förderschule erhält. Ich möchte das mit den Zahlen aus dem Jahr 2008/2009 untermauern, denn zu diesem Zeitpunkt hatten in unserem Land 10,19 Prozent der Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf, während der Bundesdurchschnitt bei weniger als der Hälfte, nämlich bei 4,91 Prozent lag. Erst wenn sich diese Zahlen zum Positiven verändern, werden wir die Rahmenbedingungen für die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes richtig gesetzt haben. Erst dann wird sich jeder Euro, den wir in die Unterstützung der Kindertagesförderung stecken, wirklich ausgezahlt haben.
Vor diesem Hintergrund ist es für uns ungeheuer wichtig, dass die vorschulische Bildung qualitativ aufgewertet und verbessert wird
und jedes Kind eine individuelle Förderung erhält. Dabei spielt die Bildungskonzeption aus dem Hause von Minister Tesch eine wesentliche Rolle.
Und es ist gut, dass ihre Erprobung nun planmäßig beginnen kann. Wir wollen, dass Kinder ihre individuellen Fähigkeiten altersgerecht entwickeln und stärken können, weil wir es als unsere Pflicht betrachten, ihnen bei der Bewältigung ihrer Lebens- und Lernaufgaben zur Seite zu stehen, und wir die Vielfalt ihrer noch kleinen Persönlichkeiten als Bereicherung für unsere Gesellschaft sehen. Wir wollen dabei auch die Eltern stärker einbeziehen als Bindeglied zwischen ihrem Kind und der jeweiligen Einrichtung, aber auch in der Frage – wenn nötig – von Beratung und Unterstützung. Deshalb brauchen wir eine stärkere Partnerschaft mit den Eltern, denn sie sind die feste Konstante im Leben der Kinder.
Dennoch sind wir aufgefordert, die Übergänge der Kinder in verschiedene Lebensabschnitte so fließend wie möglich zu gestalten. Deshalb ist es richtig, dass die Ziele und die Inhalte der Bildungskonzeption mit den Rahmenplänen der Grundschule abgestimmt werden, denn für Kinder ist es wichtig, dass gerade die Übergänge von einem Lebensabschnitt zum anderen so erfolgreich wie möglich gestaltet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir leisten uns in Mecklenburg-Vorpommern ein Angebot an Kindertageseinrichtungen ergänzt durch Tagesmütter, das die Betreuung jedes Kindes von der Krippe bis zum Hort sicherstellt.
Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit, die jedoch auch einen hohen finanziellen Aufwand für unser Land und für die Kommunen bedeutet. Diesen Fakt sollten wir bei den anstehenden Diskussionen in den Ausschüssen nicht gänzlich aus den Augen verlieren.
Ich möchte zum Schluss auch noch einmal an das eingangs zitierte Plakat erinnern.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr bietet jungen Menschen zahlreiche Möglichkeiten im In- und Ausland, Möglichkeiten, die nicht nur ihre eigene Entwicklung, sondern vor allem unser gesellschaftliches Zusammenleben bereichern, denn wer zwischen Schule und Ausbildung im sozialen, im ökologischen, im sportlichen, kulturellen oder politischen Bereich einen Freiwilligendienst absolviert, der erhöht nicht nur seine eigenen Bildungs- und Beschäftigungschancen, sondern stärkt in erster Linie seine Gemeinschaftsfähigkeit.
Hier entscheiden sich junge Menschen, mit ihren individuellen Fähigkeiten Verantwortung für andere zu übernehmen. Sie setzen sich für ihre Mitmenschen und für ihre Umwelt ein. Sie unterstützen Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag, sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen, sie sind aktiv in der Landschaftspflege oder sie bringen sich bei Maßnahmen in der Umweltbildung ein, um nur einige wenige Beispiele aus den vielfältigen Einsatzbereichen junger Freiwilliger zu benennen.
Und es hat sich über die Jahre gezeigt, dass sich immer mehr junge Menschen für die Gemeinschaft engagieren wollen. Wurden im Jahr 1993 noch 7.100 Plätze durch die Bundesregierung gefördert, so sind wir heute schon
bei über 24.000 angekommen. Und die Nachfrage steigt weiter stetig an. Das ist sehr erfreulich und es widerlegt die in meinen Augen falsche Behauptung, dass junge Menschen oftmals nur an ihr persönliches Vorankommen denken würden.
Aber, meine Damen und Herren, ein solcher Freiwilligendienst erfordert natürlich entsprechende Rahmenbedingungen.
Und die gesetzlichen Regelungen, die seit Juni 2008 neu in Kraft getreten sind, haben sicherlich einen nicht unwesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass die Nachfrage nach FSJ oder FÖJ weiter ansteigt. So gibt es flexiblere Zeitstrukturen, es gibt eine breitere Auswahl für Einsatzbereiche und es gibt eine nicht unwesentliche soziale Absicherung, die den Freiwilligendienst noch attraktiver macht.
Meine Damen und Herren, für uns sind FSJ und FÖJ ein unverzichtbarer Teil des gemeinwohlorientierten bürgerschaftlichen Engagements, in Deutschland insgesamt,
in Deutschland insgesamt und in unserem Bundesland insbesondere. Wir wollen, dass dieser freiwillige Einsatz junger Menschen weiter ausgebaut wird.
Vor diesem Hintergrund, aber vor allem mit Blick auf die im kommenden Jahr geplante Änderung im Zivildienstgesetz fordern wir die Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Bundesebene ihre Mittel für FSJ und FÖJ erhöht und sich nicht etwa zugunsten des Zivildienstes aus FSJ und FÖJ zurückzieht. Darüber hinaus wollen wir bis zum Ende des Jahres einen Bericht der Landesregierung zur gegenwärtigen Situation des Jugendfreiwilligendienstes in unserem Bundesland. Vor allem aber geht es uns darum, wie die Absicherung und Weiterentwicklung in den kommenden Jahren aussehen soll.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag
und danke auch den Herren der CDU-Fraktion
für ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung fügt sich ein in eine Vielzahl von Maßnahmen der Koalition, den Seniorinnen und Senioren in unserem Land ein möglichst hohes Maß an aktiver Beteiligung am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu garantieren. Dieses Ziel haben wir in unserer Koalitionsvereinbarung in den Ziffern 217 und 218 festgeschrieben. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir dafür den notwendigen Rahmen schaffen, denn die Arbeit der Seniorinnen und Senioren braucht stabile und verlässliche Bedingungen, die ihre aktive Mitwirkung in unserem Land stärkt.
Nein.
Angelehnt an die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten, die der Rat für Integrationsförderung schon seit mehreren Jahren hat, wollen wir nun für den Landesseniorenbeirat die Frage der Interessenwahrnehmung ebenfalls regeln. Dabei stehen für uns die Unterstützung und Beratung des Landtages und seiner Ausschüsse, der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände in allen seniorenpolitischen Fragen im Vordergrund.
Das Anhörungsrecht vor dem Einbringen von Gesetzentwürfen, dem Erlass von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften gehört selbstverständlich dazu. Auch die Möglichkeit der Übertragung vergleichbarer Aufgaben auf die kreisliche und örtliche Ebene wurde in diesem Entwurf mitbedacht. Unter Beachtung des Konnexitätsprinzips wurden also Regelungen mit empfehlendem Charakter vorgegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als wir im letzten Jahr hier den Antrag von CDU und SPD „Chancen des Alters nutzen“ diskutiert haben, wurde das leider von einigen noch belächelt.
Heute haben wir einen Gesetzentwurf vorliegen, der unsere Bemühungen um die Beteiligung der Seniorinnen und Senioren in unserem Land einen großen Schritt nach vorne bringt.
In diesem Sinne freue auch ich mich auf die anstehenden Ausschussberatungen und bitte um Überweisung in den Sozialausschuss. – Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorgang heute Abend hier hat für mich so etwas wie „Und täglich grüßt das Murmeltier“, nur in anderen Rollen. Ich erinnere mich sehr gut an die letzte Legislaturperiode und an riesige Debatten zur Vorlage von Eckwerten und Zielvereinbarungen in diesem Hohen Haus. Allerdings war es damals nicht so einfach gestaltet, Herr Professor Methling, wie sich das jetzt darstellt. Der Minister hat angekündigt, dass wir sogar vor den angekündigten Fristen die Eckwerte im Bildungsausschuss haben werden. Deshalb ist Ihr Antrag heute völlig unnötig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt natürlich ganz ausdrücklich die Bemühungen des Bundes,
mehr jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Im Gegensatz zur FDP sehen wir jedoch die Möglichkeit, das bestehende BAföG zu erhöhen – also den Vorschlag, den Frau Schavan in den letzten Wochen gemacht hat und der ja auch im Herbst dieses Jahres mit einer Gesetzesnovelle umgesetzt werden soll –, diesen Weg sehen wir als wesentlich besseren Weg, die Studierendenquote insgesamt zu erhöhen.
Die Vergabe von Stipendien ist immer dort und an den Stellen eher notwendig, wo Studiengebühren erhoben werden.
Das ist zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen der Fall und deshalb gibt es dort auch ein Landesstipendienprogramm seit dem Beginn des laufenden Wintersemesters. Und wie die Zahlen und Erfahrungen tatsächlich aussehen, das kann auch in Nordrhein-Westfalen noch niemand wirklich beantworten, um das gleich auch gesagt zu haben.
Ein solches Stipendienprogramm, ob auf Bundes- oder Landesebene, will bezahlt sein. Diese Kraft hat die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Bei den kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Bundesland wird sich das wesentlich schwieriger gestalten. Aber nicht nur die Wirtschaft unseres Landes, auch der Landeshaushalt, den ja auch die FDP zumindest zur Kenntnis genommen hat, lässt ein solches Programm derzeit einfach nicht zu. Das gilt sowohl für die Pläne auf der Bundesebene als auch für Ihr hier vorgeschlagenes Landesprogramm.
Die CDU-Fraktion unterstützt ganz ausdrücklich die Bemühungen, eine BAföG-Novelle auf den Weg zu bringen. Bei dem geplanten bundesweiten Stipendienprogramm machen wir aus Landessicht aufgrund der Finanzierungsfrage, aber auch aufgrund der fehlenden inhaltlichen Ausgestaltung ein ganz großes Fragezeichen. Und für ein Landesstipendium, so, wie Sie es hier
in Ihrem Antrag vorschlagen, können wir unter den jetzigen Bedingungen auf keinen Fall Ihrem Antrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Antrag „Bologna unterstützen, Mobilität fördern“ greifen wir heute hier landespolitisch das auf, was die KMK bereits im Oktober in Waren und in der letzten Woche im Weiteren in Bonn besprochen hat.
Der Bologna-Prozess bedarf politischer Begleitung und ich möchte die Gelegenheit heute nutzen, Sie alle dazu aufzurufen, den Prozess mit uns zu befördern. Bislang haben sich in aller Regel nur die entsprechenden Fachpolitikerinnen und -politiker mit der Thematik befasst. Das sieht man nicht zuletzt daran, dass in den vielen Diskussionen und Kommentaren der letzten Wochen und Monate sehr deutlich wurde, dass wohl kaum jemand die Erklärung von Bologna je gelesen hat, geschweige denn die Sorbonne-Erklärung von 1998 überhaupt in ihrer Gänze kennt.
Die verkürzte öffentliche Debatte dreht sich bei uns in Deutschland nämlich immer nur um den Verlust von Abschlussbezeichnungen und die Überfrachtung des Studiums. Der Kerngedanke von Bologna ist ein – und ich zitiere – „Europa des Wissens … als unerlässliche Voraussetzung für gesellschaftliche und menschliche Entwicklung sowie als unverzichtbare Komponente der Festigung und Bereicherung der europäischen Bürgerschaft; dieses Europa des Wissens kann seinen“ Bürgerinnen und „Bürgern die notwendigen Kompetenzen für die Herausforderungen des neuen Jahrtausends ebenso vermitteln wie ein Bewusstsein für gemeinsame Werte und ein Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen sozialen und kulturellen Raum“. Zitatende.
Das gerät in der momentanen Diskussion leider viel zu häufig aus dem Blick. Stattdessen führen hier in Deutschland einige wenige eine kleinkarierte Diskussion darüber, ob der deutsche Ingenieur als Abschlussbezeichnung bleiben muss oder nicht. Dazu werde ich mich aber später in der Aussprache auch noch äußern.
Meine Damen und Herren, wir sind aber natürlich auch nicht realitätsfremd. Und es hat sich in der Vergangenheit oftmals gezeigt, dass wir gerade im Hochschulbereich sehr pragmatisch an zu lösende Fragen herangehen. Das wollen wir auch mit diesem vorliegenden Antrag tun. Wir wollen Bologna vor dem eben zitierten Hintergrund in unserem Land umsetzen und wir sehen, dass die Hochschulen des Landes dabei unsere politische Hilfe und Unterstützung brauchen. Dafür benöti
gen wir zunächst einmal eine solide Basis an Zahlen und Fakten. Das versprechen wir uns von dem in unserem Antrag geforderten Hochschulmonitoring und von den Effizienzanalysen.
An diesen Zahlen werden wir konkret ablesen können, an welchen Stellen es hakt. Wie sehen zum Beispiel Abbrecherquoten aus? Wo liegen die Gründe für Schwundquoten? Wie sind die Betreuungsrelationen? Wie sehen die Studienanfängerquoten im Vergleich zu den Absolventenzahlen aus? Das alles sind Fragen, die seit Neuestem in direktem Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess diskutiert werden. Viele dieser Fragen stehen aber, wenn wir alle ehrlich sind, schon viel länger im Raum. Und ich habe manchmal den Eindruck, dass einige nur allzu froh darüber sind, mit dem Bologna-Prozess einen neuen Schuldigen gefunden zu haben.
Nichtsdestotrotz werden uns die Zahlen und Fakten dabei helfen, den Prozess in unserem Bundesland positiv zu begleiten. Bezüglich der von uns geforderten Änderung im Zuge der LHG-Novellierung gehen wir ganz konkret auf die in den letzten Wochen debattierten Umsetzungsschwierigkeiten ein. Die sogenannte Verschulung des Hochschulstudiums ist dadurch entstanden, dass natürlich eine europäische Vergleichbarkeit von Studienleistungen und Abschlüssen einer stärkeren Strukturierung bedarf. Dabei reicht es aber nicht aus, wenn man neue, überschaubare Einheiten schafft und statt einer Abschlussprüfung mehrere studienbegleitende Prüfungen einführt.
Das heißt allerdings nicht, dass man alte Magister- und Diplomstudiengänge einfach in ihrer ganzen Fülle in Bachelorstudiengänge stopfen kann. Die Module müssen so gestaltet werden, dass zwar mehrere Lehrveranstaltungen in einem Modul zusammengeführt werden, aber nur eine gemeinsame Abschlussprüfung stattfindet. Es kann eben nicht mehr jeder einzelne Professor nach seinen Vorlieben überbordendes Detailwissen vermitteln und man muss nicht mit unzähligen Klausuren Prüfungsleistungen abfordern. Früher gab es auch Hausarbeiten, Projektarbeiten oder Essays, die als Leistungen anerkannt wurden. Und ich wüsste nicht, wo Bologna diese Möglichkeiten untersagen würde. Wir glauben, dass wir mit einer entsprechenden Musterprüfungsordnung an dieser Stelle steuernd eingreifen können, um Entlastungen für alle zu erreichen.
Zum Schluss noch einige Worte zu den Mobilitätshemmnissen. Einen Teil kann man sicher schon mit dem eben angesprochenen Abbau von Prüfungshäufungen erreichen, aber wir werden uns neben den vollgepackten Modulen auch mit der Weigerung einiger Professoren, Prüfungsleistungen nicht anzuerkennen, befassen müssen. Die Anerkennungspraxis muss sich dringend ändern, wenn wir die Auslandsaufenthalte unserer Studierenden befördern wollen.
Hier müssen über die KMK klare Regelungen geschaffen werden. Außerdem können Hochschulen, wie die Universität Freiburg bereits beweist, durchaus ein Semester für Auslandsaufenthalte freihalten. In Freiburg ist zum Beispiel das fünfte Semester weitgehend von Prüfungsleistungen freigemacht. Und es werden nur Projektarbeiten von den Studierenden eingefordert, die auch im Ausland absolviert werden können. Das kann man innerhalb der Hochschule regeln, man muss es nur wollen.
Meine Damen und Herren, leider bleibt uns nichts anderes übrig, als hier an einigen Stellen steuernd in die Arbeit der Hochschulen einzugreifen. Ich halte das grundsätzlich nicht für gut und meine Fraktion steht auch weiterhin grundsätzlich zur Hochschulautonomie. Aber an dieser Stelle werden wir im Sinne der Bologna-Erklärung eingreifen, weil wir das übergeordnete Ziel, nämlich – und hier zitiere ich noch einmal die Erklärung von Bologna – die „Bedeutung von Bildung und Bildungszusammenarbeit für die Entwicklung und Stärkung stabiler, friedlicher und demokratischer Gesellschaften“ auf unserem Kontinent fest vor Augen haben.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine konstruktive Debatte und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde zu den beiden Anträgen, über die wir jetzt gerade diskutieren, sowohl im Namen der CDU-Fraktion als auch im Namen der SPD-Fraktion sprechen, weil mein Kollege Herr Brodkorb nicht mehr hier im Hause sein kann.
Das kann mal vorkommen, Frau Borchardt.
Und dann gibt es Momente, wo man so eine Bemerkung auch mal runterschlucken kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu unserem Antrag habe ich bereits in der Einbringung einiges gesagt. Ich möchte mich jetzt mit den beiden Anträgen von der Fraktion der FDP und der Fraktion DIE LINKE befassen. Ich beginne mit dem Antrag der Fraktion der FDP, der die Abschaffung der Kapazitätsverordnung im Prinzip beantragt und eine Ersetzung durch eine Vereinbarung mit den Hochschulen vorsieht, wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Kollege Kreher.
Dieser Idee vom Zentrum für Hochschulentwicklung, die von der FDP hier aufgenommen wurde, kann ich, kann meine Fraktion, das möchte ich an dieser Stelle nicht verhehlen, an einigen Stellen etwas abgewinnen – zum einen, wenn man darüber nachdenkt, dass im Bereich Lehre Optimierungseffekte eintreten könnten, dass es eine Verbesserung der Betreuungsrelationen geben könnte, dass solche Vereinbarungen sicherlich auch zur Profilwertung der jeweiligen Hochschulen beitragen und den Wettbewerb unter den Hochschulen stärken würden.
Es gibt aber auch an dieser Kapazitätsverordnung beziehungsweise ihrer Abschaffung eine andere Seite – auch darauf hat das CHE hingewiesen – und das ist dann der Grund, warum wir Ihren Antrag dazu ablehnen werden, denn zum heutigen Zeitpunkt überwiegt dieses Argument durch das CHE und das sind die rechtlichen Risiken, die hinter einer Abschaffung der Kapazitätsverordnung stehen würden.
Wie Sie wissen, gibt es zu dieser Angelegenheit bereits ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die erschöpfende Nutzung aller Kapazitäten fordert. Wir müssen also eine Beibehaltung der heutigen Kapazitäten ohnehin gewährleisten, so zumindest das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Sollte sich eines Tages herausstellen, dass die Einführung anderer Modelle irgendwann sachlich kein Grund mehr ist, vorhandene Kapazitäten zu vermindern, dann können wir Ihren Antrag sicherlich noch mal diskutieren. Zum heutigen Zeitpunkt sehen wir dazu keine Möglichkeiten.
Darüber hinaus möchte ich aber darauf hinweisen, dass wir auch Teilnehmer am Hochschulpakt sind.
Auch dort kommen wir in gewisse Schwierigkeiten, wenn wir die Kapazitätsverordnung abschaffen würden, denn wir müssen als Teilnehmer für alle Studierwilligen eine ausreichende Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung stellen. Leider sind wir hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht in der schönen Situation wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, die diese Problematik ganz locker mit der Neugründung von Fachhochschulen umgehen können. Diese Möglichkeiten haben wir nicht und in unseren Augen steht auch das einer Abschaffung der Kapazitätsverordnung zum heutigen Zeitpunkt entgegen.
Nun zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. Ja, Herr Kollege Bluhm, wir nehmen ernst, was die Studierenden in den letzten Wochen gefordert haben. Wir nehmen die Forderungen sogar so ernst, dass wir schon vor den beginnenden Studentenprotesten in unserem Land als Koalitionsfraktionen den Bildungsminister gebeten haben, den Bildungsausschuss über die Ergebnisse der KMK am 15. Oktober 2009 in Waren zu unterrichten.
Nein, die KMK in Waren war lange, bevor die Studentenproteste angefangen haben, Herr Kollege Koplin. Aber ich glaube, das sollten Sie aus Ihrer Teilnahme am Bildungsausschuss auch wissen.
Meine Damen und Herren, ich sage hier aber auch ganz klar und deutlich, dass ich keinerlei Verständnis dafür habe, wenn man erst einmal eine Hochschule besetzt und dann darüber nachdenkt, wogegen man eigentlich demonstrieren will. Jeder, der sich mit den Protesten der letzten Wochen genauer befasst hat, wird zugeben müssen, dass der wesentlich größere Teil der Studierenden nicht an den Protesten teilgenommen hat und sich im Gegenteil in zahlreichen Internetplattformen zusammengeschlossen hat gegen die Besetzung ihrer Hochschulen, weil sie einfach in Ruhe weiterstudieren wollten.
Und das, Frau Borchardt, muss man auch mal laut sagen dürfen und auch in diesem Hause hier.
Meine Damen und Herren, in der letzten Woche hat die KMK erneut den Bologna-Prozess auf ihrer Tagesordnung gehabt, nicht wegen der Studentenproteste, sondern weil man schon nach den Beschlüssen von Waren eine Folgekonferenz verabredet hatte. Die Bildungsministerien der Länder befassen sich nämlich schon seit dem Frühjahr mit den Umsetzungsproblemen von Bologna und diese Information steht nicht nur den Koalitionsfraktionen zur Verfügung, sondern jedem geneigten Fachpolitiker, der sich ein wenig auf den Internetseiten der KMK umschauen mag.
Ich zähle aber trotzdem noch einmal die Punkte auf, die deutlich machen, warum wir Ihren Antrag heute ablehnen werden. Der Maßnahmenkatalog der KMK sieht vor, die Akzeptanz des Bachelorabschlusses als ersten berufsqualifizierenden Abschluss durch die Einbindung künftiger Arbeitgeber und Alumni zu erhöhen. Weiter sollen die Studiengänge bei der Reakkreditierung auf inhaltliche Fülle und Prüfungsdichte überprüft werden. Landespolitisch wollen wir das mit unserem Antrag beschleunigen. Die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen soll vorangetrieben werden. Darüber hinaus hat sich die
KMK in der letzten Woche mit den folgenden Bereichen befasst: Verbreiterung der wissenschaftlichen Qualifizierung, Flexibilisierung der Masterzugänge und die Flexibilisierung der Workload.
Das, was Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, hier fordern, ist also längst im Gange. Das Budget für unsere Hochschulen wurde mit der Verabschiedung des Haushaltes heute um 7,6 Prozent für 2010 erhöht. Im Jahr 2011 wird nochmals ein Prozent hinzukommen. Damit erübrigt sich dann auch der zweite Punkt Ihres Antrages.
Und auch für den dritten Antragspunkt können wir keine Notwendigkeit erkennen, da wir ohnehin zeitnah im Bildungsausschuss über die neuesten Entwicklungen informiert werden. Und an dieser Stelle versichere ich Ihnen auch als Ausschussvorsitzende, dass ich sehr wohl darauf achten werde, dass das auch weiterhin geschieht. Darüber hinaus haben wir auf Vorschlag des Kollegen Brodkorb eine Anhörung zu dem Thema im Ausschuss beschlossen.
Nun zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Auch die meisten der hier von Ihnen aufgelisteten Punkte werden bereits bearbeitet. Die Frage des öffentlichen Dienstes wurde zum Beispiel gestern auf der Landesebene durch den Beschluss des Beamtenrechts geregelt. Und an diesem Punkt zeigt sich wieder einmal mehr, wie Sie arbeiten, meine Herren von der FDP. Sie hätten sich wenigstens die Mühe machen können, diesen Punkt aus Ihrem alten wieder eingebrachten Antrag herauszunehmen.
Ich möchte jedoch auf zwei Punkte Ihres Antrages noch näher eingehen.
Zum ersten Punkt, mit dem Sie entgegen Ihrer Begründung die von Ihnen selbst eingeforderte verantwortungsvolle Abwägung zunichte machen: Was heißt für Sie in der FDP, ich zitiere „anwendungsgerechte Kenntnisse, die zum optimalen Einstieg ins Berufsleben führen“? Eine arbeitsmarktbezogene Qualifizierung ist eine der Kernaussagen der Bologna-Erklärung. Was also verfolgen Sie mit dieser Aussage, Herr Kreher?
Bologna sieht vor, nicht nur für die Wissenschaft auszubilden. Aber es kann und darf auch nicht sein, dass wir nur noch arbeitsmarkt- und nachfragebezogen ausbilden. Diese Intention könnte man jedoch hinter Ihrer Aussage vermuten. Und vielleicht widerlegen Sie das in Ihrer Rede. Ich sage aber – zumindest so, wie ich es jetzt verstehe – ganz deutlich, dass wir ohne Wissenschaft und Forschung gar nicht über optimale Einstiege ins Berufsleben zu reden brauchen, denn würden wir nur noch für den Markt ausbilden, dann würden Entwicklungsimpulse, die nun einmal durch Wissenschaft und Forschung entstehen, geradezu wegfallen. Und diese Entwicklungsimpulse in Verbindung mit der Rolle der Hochschulen zur Entwicklung einer europäischen kulturellen Dimension, wie es in der Bologna-Erklärung heißt, die ich vorhin bereits zitiert habe, können Sie nicht nur mit anwendungsbezogenen Kenntnissen erreichen. Neben der technologieorientierten Forschung und Wissenschaft brauchen wir dafür dann auch die Geisteswissenschaften.
Das mag in diesem Zusammenhang nicht in Ihr Weltbild von Wirtschaftlichkeit passen, aber da Sie ja in einem weiteren Punkt Ihres Antrages auch von Persönlichkeitsbildung sprechen, werden nur anwendungs-, berufs-, und arbeitsplatzorientierte Kenntnisse eben nicht ausreichen. Dazu werden auch Sie geisteswissenschaftliche Erkenntnisse brauchen.
Vielen Dank, Herr Glawe.
Und wenn Sie Ihre Antragsbegründung wirklich ernst meinen,
dann denken Sie noch einmal über diesen ersten Punkt Ihres Antrages nach oder Sie erläutern uns hier, wie das zu verstehen ist.
Abschließend möchte ich auch noch auf den letzten Punkt Ihres Antrages eingehen. Ich habe das in einem anderen Zusammenhang bereits in der letzten Woche beim Parlamentarischen Abend der IHK angesagt und ich wiederhole es heute gern. Solange wir in Deutschland glauben, dass unsere Umsetzungsprobleme mit Bologna gelöst werden, wenn wir nur an dem deutschen Ingenieur festhalten, dann haben wir alle zusammen nichts begriffen.
Das tut sehr nötig, ein gemeinsamer europäischer Hochschulraum, der von der Idee eines Europas des Wissens getragen wird. „Ein“ – und ich zitiere – „Bewusstsein für gemeinsame Werte und ein Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen sozialen und kulturellen Raum scheitert in Deutschland an einer rückwärtsgewandten Diskussion um Abschlussbezeichnungen.“
Meine Damen und Herren, die deutsche Ingenieurin verliert ihren Wert in der Welt nicht, weil sie einen andern Abschlusstitel führt. Sie beziehungsweise ihre Ausbildung verliert an Wert, weil die Qualität nicht stimmt. Qualität macht sich nicht an einer Abschlussbezeichnung fest, sondern an fehlenden oder schlechten Inhalten. Ich habe noch nie gehört, dass einem Absolventen oder einer Absolventin der Harvard Law School aufgrund der Abschlussbezeichnung Bachelor oder Master qualitätsmindernde Eigenschaften zugeschrieben würden. Das wird auch nicht für unsere Absolventinnen und Absolventen gelten. Nicht ihre Abschlussbezeichnungen, sondern der wissenschaftliche Ruf ihrer jeweiligen Hochschule beziehungsweise Fakultät zählt, auch und gerade für Mediziner, Juristen und Ingenieure.
Den Änderungsantrag der FDP werden wir auch ablehnen.
Meine Damen und Herren, Bologna ist ein Prozess. Es ist ein Verlauf und eine Entwicklung. Es werden neue Aspekte in diesen Prozess einfließen. Andere werden mit der Zeit in den Hintergrund treten. Unsere gemeinsame Aufgabe liegt darin, diesen Prozess zu begleiten. Der gemeinsame europäische Hochschulraum hat keine Alternative. Kleinstaaterei wird uns ein Bestehen in der globalisierten Wissenswelt unmöglich machen. Die entstandenen Probleme liegen nicht in der Idee von Bologna, sie liegen in der schlechten Umsetzung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Kollege Kreher, Sie haben bis heute nicht begriffen, warum wir damals im Landtag nicht mit Ihnen diskutiert haben.
Wir haben nicht mit Ihnen diskutiert, weil es unerhört von Ihnen war, in diesem Plenarsaal wortwörtlich eine Rede eines Bundestagskollegen vorzulesen. Sie haben sich zu keinem der Punkte, auf denen Sie heute hier rumreiten,
auch nur im Ansatz selbst Gedanken gemacht. Und es ging darum, dass gerade Sie als Lehrer ein anderes Berufsethos haben sollten, Herr Kreher!
Der Saal saß voll mit Schülerinnen und Schülern. Und Sie stehen hier vorne am Rednerpult und lesen eine Rede eines Kollegen wortwörtlich vor, ohne das kenntlich zu machen.
Das haben Sie bis heute nicht begriffen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Drucksache werden aufgrund der Änderung von Rechtsvorschriften des Bundes und der Deregulierungsbemühungen des Landes notwendige inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Ich möchte diese Gesetze und Rechtsvorschriften jetzt hier nicht mehr im Einzelnen auflisten. Sie können sie in der Drucksache nachlesen. Auf zwei Punkte möchte ich jedoch im Namen meiner Fraktion noch etwas näher eingehen.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass mit der Änderung des Landesblindengeldgesetzes eine notwendige Klarstellung an dieser Stelle vorgenommen wird. Die Regelung entspricht entgegen dem, was wir gerade hier gehört haben, der bisherigen Verfahrensweise und dient der Gleichbehandlung von blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen in Einrichtungen.
Dass Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, hier wieder eine Diskussion zum Landesblindengeldgesetz aufmachen wollen, ist vielleicht aus Ihrer Perspektive als Oppositionsfraktion legitim, an dieser Stelle hier aber in der Tat nicht zielführend. Wir werden deshalb auch Ihren Änderungsantrag ablehnen.
Ferner möchte ich hervorheben, dass aufgrund der voraussichtlich geringeren Wohngeldeinsparungen des Landes den Kommunen ab dem Jahr 2010 ein Betrag von 42,7 Millionen Euro nach Abzug der Kosten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und der Mehrbedarfe in der überörtlichen Sozialhilfe zugesichert wird. Und da weiterhin zu erwarten ist, dass die endgültigen Ausgleichszahlungen für 2009 gemäß Paragraf 6 Ausführungsgesetz SGB II niedriger ausfallen als die vorläufig berechneten Ausgleichszahlungen und die Kommunen im Jahr 2010 nicht übermäßig belastet werden sollen, werden die nach geltender Rechtslage bis zum 15. Juni 2010 fälligen vollständigen Rückforderungen für 2009 auf zwei gleich hohe Teilbeträge in den Jahren 2010 und 2011 verteilt werden.
Dieser Anpassung der Abrechnungsmodalitäten zugunsten der Kommunen wurde durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Ausschuss Rechnung getragen.
Darüber hinaus wurde eine Entschließung im Zuge der Beratungen auf den Weg gebracht, die die Frage der Berechnung der Wohngeldeinsparungen und die dazu unterschiedliche Rechtsauffassung von Landesregierung und kommunalen Landesverbänden zum Inhalt hat. Der Kollege Heydorn hat das eben schon ausführlich hier ausgeführt. Deshalb bitte ich Sie im Sinne der Beschlussempfehlung um Zustimmung und darüber hinaus, dem kurzfristig vorgelegten Änderungsantrag, der auf Hinweis der Normenkontrollstelle hier noch vorliegt, zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie wir in einer ausführlichen Rede vom Minister bereits gehört haben, liegen die Zahlen für den jährlichen Bedarf derzeit bei 300 bis 340 Erzieherinnen und Erziehern. Unserer Antragsbegründung können Sie entnehmen, dass der tatsächliche Bedarf aufgrund der Einstellung von Teilzeit- und Vollzeitkräften in etwa bei 400 Erzieherinnen und Erziehern pro Jahr liegen wird. Die aktuellen Planungen, und da komme ich dann auch in einem Nebensatz zu Ihrer Frage, Herr Koplin, bilden zwar mit den 522 Schülerinnen und Schülern für das Abschlussjahr 2010 und 512 für das Jahr 2011 mehr als die momentanen jährlichen lang gebrauchten Erzieherinnen und Erzieher ab und ich kann Ihnen leider an der Stelle auch nicht sagen, wie sich diese Schülerinnen und Schüler in welche Bereiche aufteilen, aber ich glaube, das ist auch eher eine Frage an das Ministerium als an mich, denn dort müssten die Zahlen entsprechend vorliegen.
Wenn wir diese Zahlen angucken, müssen wir uns aber dann auch vor Augen führen, dass wir hier, genau wie im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer, in eine immer größer werdende Konkurrenz zu den anderen Bundesländern eintreten werden müssen. Besonders in den westlichen Bundesländern wird der Ausbau der Kita-Betreuung zu einem sehr erhöhten Bedarf an Fachpersonal führen. Wir werden also hier in Mecklenburg-Vorpommern in unsere Bedarfsplanung einbeziehen müssen, wie viele der im Land ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher auch tatsächlich hier bei uns ihre Arbeit aufnehmen wollen und können, und dazu ist es eben notwendig, einmal einen Blick auf die Zahlen aus den vergangenen Jahren zu werfen, um zu sehen, wie dort die Relationen sich dargestellt haben. Genauso müssen wir aber auch die demografischen Gegebenheiten einbeziehen, denn die heute vorliegenden Zahlen sind bis 2016 erhoben, haben wir heute auch schon gehört. Wir wissen aber, dass sich unsere Bevölkerungszahlen noch weiter reduzieren werden, das heißt, wir müssen diese Gegebenheit natürlich dann auch der anstehenden Bedarfsplanung anpassen.
Am wichtigsten wird es in unseren Augen jedoch sein, dass wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Erzieherinnen und hoffentlich auch ein paar Erzieher sich überhaupt für diesen Beruf entscheiden und darüber hinaus hier bei uns im Land bleiben. Und an dieser Stelle gebe ich dem Minister vollkommen recht, wenn er sagt, dass wir uns darüber Gedanken machen müssen, warum so viele gut ausgebildete und in diesem Fall wieder besonders die gut ausgebildeten jungen Frauen unser Land verlassen.
Meine Damen und Herren, wir werden also über unseren eigenen Bedarf hinaus ausbilden müssen und müssen, soweit es in unseren Händen liegt, dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen in unserem Land so attraktiv wie möglich sind. In vorangegangenen Reden sind dazu schon viele Stichworte gefallen. Ich möchte aufgreifen: tarifgerechte Bezahlung, duale Ausbildung, Akademisierungsrate, Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher und so weiter.
Es liegt also auf der Hand, dass die Bedarfsplanung, die durch das Bildungsministerium erstellt werden soll, nur ein erster Schritt sein kann. Sobald die Planung vorliegt, sind Sozial- und Finanzministerium in das weitere Vorgehen unbedingt einzubeziehen, denn ohne entsprechende Untersetzung wird uns die Planung allein nicht weiterbringen.
Meine Damen und Herren, bislang haben wir hier in unserem Bundesland eine hohe Betreuungsdichte und wir wollen, dass dies so bleibt. Ich gehe davon aus, dass wir ganz unaufgeregt, Herr Kollege Heydorn, hier in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin unserem Anspruch „Bildung von Anfang an“ gerecht bleiben werden. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befinden uns in der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes. Deshalb werde ich es kurz machen und die für meine Fraktion wichtigen Punkte an dieser Stelle zu diesem Gesetzentwurf noch einmal zusammenfassen.
Die Notwendigkeit eines eigenen Gesetzentwurfes in Mecklenburg-Vorpommern wurde durch die Ministerin bereits erläutert. Es ist eine Folge der Föderalismusreform I.
Ich möchte an der Stelle vielleicht als Erstes mal auf eine Sache hinweisen, die bis jetzt noch nicht so benannt wurde. Wir haben früher immer von einem Heimgesetz des Bundes gesprochen und wir reden jetzt von einem Einrichtungenqualitätsgesetz. In meinen Augen ist allein die Wahl des Namens schon sehr positiv zu beurteilen,
denn zum einen ist der Begriff „Heim“ in der Vergangenheit immer relativ negativ belegt gewesen und zum Zweiten wird damit deutlich, worum es uns eigentlich geht, nämlich um Qualität. Und das ist für Bewohnerinnen und Bewohner, meist, wie wir wissen, ältere und oftmals auch pflege- und hilfsbedürftige beziehungsweise betreuungsbedürftige Menschen, und deren Angehörige das Wichtigste.
Entsprechend bezweckt dieser Gesetzentwurf dann auch, die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer Einrichtung weiterzuentwickeln, die Qualität der Betreuung und Pflege dauerhaft und bei angemessener Bezahlung, auch darauf hat die Ministerin bereits verwiesen, zu gewährleisten. Das Leistungsangebot und die Qualität der in Betreuung und Pflege erbrachten Leistungen sind transparent zu machen. Damit wird natürlich auch der Verbraucherschutz verbessert. Darüber hinaus werden sowohl die Anforderungen an die Träger von Einrichtungen als auch die ordnungsrechtlichen Bestimmungen geregelt. Unnötige bürokratische Belastungen für die Träger werden künftig abgebaut.
In diesem Zusammenhang, zum Beispiel, Herr Koplin, was die Fachkräftequote betrifft, kann ich an der Stelle auf die Pflegesatzverhandlungen verweisen, denn hier müssen die Träger ihre Karten auf den Tisch packen. Also ich sehe nicht unbedingt die Gefahr, die Sie an dieser Stelle sehen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt sind die Anforderungen an die Wohnformen wie Wohngemeinschaften und Wohngruppen, die neu entstehen und die wir sehr begrüßen, die hier in diesem Gesetzentwurf festgelegt werden.
Es ist sehr wichtig, dass eine Ausgewogenheit zwischen Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrem Schutzbedürfnis in diesem Zusammenhang gefunden wird.
Meine Damen und Herren, wir haben es eben bereits gehört, zeitgleich mit der Verabschiedung des Einrichtungenqualitätsgesetzes beabsichtigt das Ministerium, auch die Verordnungen zu erlassen. Wir werden also auch diese rechtzeitig bekommen und das gemeinsam im Ausschuss diskutieren können. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung und Überweisung in den zuständigen Sozialausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was wir hier gerade anhören mussten, hat die NPD selbst bereits vor einigen Monaten zum 60. Geburtstag der NATO wie folgt zusammengefasst und veröffentlicht. Ich zitiere: „Die NATO ist eine feige Schlachtmaschine, gesteuert von US-amerikanischen Weltbrandstiftern,“
„die alle übrigen Mitgliedsstaaten zu willfährigen Handlangern machen, und hinter allem steht Israel.“ Zitatende.
So eine Pressemitteilung der NPD vom 31.03.2009.
Dazu fällt mir nur ein: Verschwörungstheoretiker aller Länder, vereinigt euch!
Der heute vorliegende Antrag und mehr noch die eben verlesene Rede sind Köpfen entsprungen, die sich ständig neue Weltverschwörungstheorien ausdenken.
Ich hoffe, die Herren, dass Sie wissen, wohin Weltverschwörungstheorien führen. Aber ich sage es Ihnen auch gern: zur höchsten Form der Paranoia. Und Menschen, die davon betroffen sind, gehen irgendwann …
Menschen, die davon betroffen sind, Herr Borrmann, gehen irgendwann an ihren eigenen Gedanken zugrunde. Sie sind kurz davor und ich empfehle Ihnen ganz dringend professionelle Hilfe. – Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit.
Unter dieses Motto der NATO möchte ich auch meine Ausführungen heute Abend stellen, denn wir dürfen in einem freien demokratischen Land leben, in einem Land, das vieles zulässt, aber wir müssen wachsam sein, damit dies so bleibt, wachsam gegenüber extremistischem Gedankengut, das nichts anderes verfolgt, als uns unsere Freiheit zu nehmen.
60 Jahre wurde die NATO alt, um zu erleben, dass die Nachfolger derer, die ihre Gründung einst mitverursacht haben, sie heute wieder loswerden wollen.
Um das kranke Ausmaß der nationalsozialistischen Ideologie hinter diesem Antrag zu verdeutlichen, möchte ich, auch wenn dies in der vergangenen Landtagssitzung bereits an vielen Stellen,
vor allem vom Kollegen Herrn Dr. Nieszery, getan wurde, einen Blick zurück in unsere Geschichte werfen.
Und ich bin der Auffassung, dass wir uns dafür viel öfter die Zeit nehmen sollten, denn viele Menschen,
die sich von der NPD und ihrer Ideologie beeinflussen lassen, tun dies oft nur aus Unkenntnis.
Wir sind dazu verpflichtet, ihnen historische Wahrheiten und Zusammenhänge aufzuzeigen,
denn wir stehen für die Menschen in diesem Land. Sie nicht!
Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit.
Meine Damen und Herren, mit dem 30. Januar 1933 begann für Deutschland das dunkelste und grausamste Kapitel seiner Geschichte.
Kurz nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler löste er sich mit dem Ermächtigungsgesetz von Verfassung und parlamentarischer Kontrolle.
Die NSDAP wurde Staatspartei und kontrollierte mit ihren Gliederungen das politische und gesellschaftliche Leben.
Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit.
Gleichzeitig wurden Arbeitslose zu niedrigen Löhnen mit öffentlicher Arbeit oder mit längerer Dienstzeit bei der Wehrmacht beschäftigt.
Dieser inszenierte Abbau der Arbeitslosigkeit sorgte für immer weniger Ablehnung der Nationalsozialisten in der Bevölkerung.
Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit.
Finanziert wurde dies ebenso wie die zunächst getarnte Aufrüstung durch Wechsel, Reichsanleihen und Notenpresse. Die daraus resultierenden immensen Schulden wurden von Hitler zugunsten seines geplanten Eroberungskrieges zur Erweiterung des Lebensraums und zur Vernichtung der Juden in Kauf genommen.
Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit.
Am 1. September 1939 begann mit dem Überfall auf Polen der Zweite Weltkrieg. Bis im Mai 1945 mit dem totalen Zusammenbruch und der bedingungslosen Kapitulation Deutschland sein Ende fand, starben 25 Millionen Zivilisten und 24 Millionen Soldaten auf der ganzen Welt. Es wurden 6 Millionen Juden vernichtet.
Tausende Sinti und Roma, deutsche Kommunisten und Sozialdemokraten, Homosexuelle, Behinderte und Kranke,
Christen und Zeugen Jehovas fielen der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft zum Opfer. Und Millionen Deutsche wurden als Folge dieses Angriffskrieges vertrieben.
Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit.
Ihre Vorgänger, die Vorgänger der NPD, haben mit ihrer nationalsozialistischen Ideologie Leid und Trauer in die ganze Welt getragen.
Ihre Vorgänger haben diesen Krieg verloren, Ihre Brüder im Geiste haben den tiefsten politischen Sturz Deutschlands verursacht,
nicht Frankreich, nicht Großbritannien, nicht die USA, nicht die Sowjetunion, nicht die jüdische Bevölkerung, nicht Sinti und Roma, nicht Behinderte und Kranke, nicht deutsche Kommunisten und Sozialdemokraten, nicht Homosexuelle, nicht Christen und Zeugen Jehovas, nein, meine Herren, allein die Nationalsozialisten unter ihrem Führer Adolf Hitler.
Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit.
Meine Damen und Herren, mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden schnell die Unterschiede zwischen der UdSSR und den westlichen Siegermächten deutlich.
Deshalb begründeten Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg mit den Brüsseler Verträgen vom 17. März 1948 ein Bündnis zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenarbeit und Selbstverteidigung, zum einen, weil gerade die Bevölkerung Frankreichs sich vor möglichen erneuten deutschen Aggressionen geschützt wissen wollte,
und zum anderen, um eine strategische Kooperation gegenüber der Sowjetunion zu bilden.
Dies war die Vorstufe zum transatlantischen Verteidigungspakt mit den USA.
Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit.
Die europäische Verteidigungsgemeinschaft scheiterte zunächst und man kann heute sagen,