Ulrich Born
Appearances
4/3
4/5
4/6
4/8
4/10
4/11
4/13
4/15
4/17
4/19
4/20
4/21
4/22
4/23
4/24
4/26
4/28
4/31
4/32
4/33
4/34
4/35
4/36
4/37
4/38
4/39
4/40
4/41
4/42
4/43
4/45
4/46
4/50
4/51
4/52
4/53
4/54
4/55
4/56
4/58
4/60
4/61
4/62
4/64
4/65
4/66
4/67
4/68
4/69
4/70
4/72
4/73
4/74
4/75
4/78
4/79
4/81
4/82
Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine ehrliche wirtschaftspolitische Bilanz, das haben wir eben wieder einmal lernen können, erfordert immer einen Blick aufs Ganze. Und, Herr Ministerpräsident, völlig zu Recht haben Sie den Deutschen Industrie- und Handelskammertag zitiert, Sie haben mehrere Umfragen zu Rate gezogen. Und in der Tat, der Stimmungsumschwung in Deutschland ist unverkennbar: Die wirtschaftliche Entwicklung hat sich seit dem Regierungswechsel in Berlin in ganz erfreulicher Weise verbessert.
Es ist wirklich nicht nur ein Stimmungsumschwung zu verzeichnen, sondern wir können endlich auch von einem spürbaren Aufschwung reden. Und das ist gut so.
Und, Herr Ministerpräsident, es ist völlig in Ordnung, wenn heute, und das hoffen wir alle und davon gehen wir aus, unsere Nationalmannschaft gewinnt,
dann haben wir gewonnen. Und das ist in Ordnung.
Und, Herr Ministerpräsident, das wird Sie am meisten überraschen – ich versuche auch immer noch zu lernen –, ich fange erst einmal mit positiven Entwicklungen im Land Mecklenburg-Vorpommern an.
Nein, nein, ich werde die jetzt nennen.
Also ausdrücklich positiv hat sich das verarbeitende Gewerbe entwickelt, wo wir allein in der maritimen Wirtschaft mit 28.000 Beschäftigten und circa 2.000 Betrieben einen der wichtigsten Wirtschaftszweige im Land haben. Auch die Ernährungswirtschaft ist ein sich prächtig entwickelnder Wirtschaftssektor. Und mit der Callcenterbranche trägt eine weitere Branche positiv zur Gesamtbilanz bei. Tourismus will ich an dieser Stelle ein wenig ausklammern, da er sich zwar grundsätzlich sehr gut entwickelt hat, aber in den letzten beiden Jahren – und das wissen wir alle – geringere Übernachtungszahlen verkraften musste. Das hat vielerlei Ursachen,
dafür mache ich weniger die Regierung verantwortlich.
Nach Lesart vor allen Dingen unseres verehrten Herrn Wirtschaftsministers wäre die Bilanz an dieser Stelle schon vollständig gezogen, aber – das habe ich ja schon gesagt – den Blick aufs Ganze, den müssen wir dann auch wirklich so vollziehen, dass wir alles im Blick haben, damit wir Konsequenzen daraus ziehen können, dass es noch das eine oder andere gibt in unserem Land, wo Verbesserungsbedarf besteht. Wenn man die Broschüre des Wirtschaftsministers liest, fällt einem das erst gar nicht so richtig auf. Und damit Sie mir nicht nachher wieder vorhalten, das Land schlechtzureden, Herr Ministerpräsident, habe ich mir jetzt auch etwas überlegt, wie ich es so mache, dass Sie das, was ich an Anregungen habe, richtig positiv aufnehmen können.
Ich werde also nicht nur bei meinen Ausführungen objektive Daten und Fakten sowie Untersuchungen, die von Externen in objektiver Art und Weise über unser Land verfasst worden sind, zitieren. Davon gibt es genug. Bereits gestern habe ich den Wirtschaftsminister im Rahmen der Fragestunde zur Studie der BertelsmannStiftung befragt. Aber, Herr Ministerpräsident, ich habe mir überlegt, ich rede jetzt nicht von Schwachpunkten. Dann sagen Sie wieder, jetzt, bei dieser guten Stimmung, redet der wieder das Land schlecht. Nein, ich mache etwas anderes, ich rede, damit Sie eine richtige Motivation haben, das in Angriff zu nehmen, von Entwicklungspotenzialen, die es zu nutzen gilt.
Also noch mal ganz kurz, vor allen Dingen an den Wirtschaftsminister: Er hat ja gestern schon versucht, das hin und her zu wälzen.
Diese Studie der Bertelsmann-Stiftung hat festgestellt, im Gegensatz zu den mitteldeutschen Ländern Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt geht es bei uns weiter abwärts. Und im Erfolgs- und Aktivitätsindex, Herr Minister, das sage ich noch einmal, waren wir auf Platz 16 gelandet. Wir haben leider nur 16 Bundesländer.
Also, was den Platz angeht, war das gar nicht so gut. Vor allen Dingen der Aktivitätsindex erlaubt eine Einschätzung der politischen Bemühungen, die eigene Position im Erfolgsindex zu verbessern. Und da sind wir ja nun auf dem letzten Platz. Damit das nicht immer so schmerzhaft ist mit dieser Bertelsmann-Stiftung, etwas anderes, ein Blick auf objektive Daten, und zwar solche, die in unserem Land erstellt worden sind. Druckfrisch ist der Statistische Jahresbericht 2005 erschienen. Und, verehrter Herr Wirtschaftsminister, hier steht extra in meinem Manuskript, bitte hochhalten. Deshalb will ich das jetzt tun, damit Sie sehen, dass es aus unserem eigenen Land ist. Also sagen Sie nicht, das sind wieder alte Zahlen. Das ist das Neueste und Aktuellste, was es gibt.
Statistischer Jahresbericht 2005, hier ist er. Und dieser Bericht beginnt mit einer Gesamtbewertung. In dieser Gesamtbewertung werden kurz und knapp auf drei Seiten die entscheidenden Entwicklungsparameter des Landes Mecklenburg-Vorpommern dargestellt. Schön übersichtlich gibt es eine Spalte am rechten Blattrand, in welcher zusätzlich die Kernaussagen schlaglichtartig dargestellt sind. Damit Sie nicht immer so viel lesen müssen, haben die das noch mal schön übersichtlich gemacht. Diese Schlaglichter möchte ich Ihnen in der gewählten Reihenfolge des Berichts einmal kurz vorlesen. Ich hoffe, damit doch etwas den Blick fürs Ganze schärfen zu können. Und, Herr Ministerpräsident, darin enthalten sind die Anregungen für Entwicklungspotenziale.
Die Schlaglichter lauten:
Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,1 Prozent – überdurchschnittliche Industrieentwicklung – weitere Schrumpfung des Baugewerbes – Exportrückgang – Tourismus: 0,6 Prozent weniger Übernachtungen und Beherbergungsstätten – Produktivitätsrückstand 26 Prozent gegenüber alten Bundesländern – weniger Gewerbeanmeldungen, weniger Unternehmensinsolvenzen – 7.700 weniger Arbeitsplätze per saldo im Land – bundesweit höchste Arbeitslosenquote – 0,7 Prozent weniger Einwohner durch Wanderungsverlust und Geburtendefi zit – weiter stagnierende Angleichung der Verdienste an das Westniveau – Einzelhandelsumsatz stagnierte – Bautätigkeit weiter rückläufi g – hohe Abhängigkeit von öffentlichen Auftraggebern und vom Eigenheimbau – weiterer Abbau des Personalüberhangs im öffentlichen Dienst – Patientenrückgang in Krankenhäusern und Rehakliniken – Sozialleistungen weiter angestiegen
anhaltender Schülerrückgang – weniger neue Ausbildungsverträge – 13 Prozent weniger Studienanfänger – an den Gerichten deutlich weniger Verfahren in der ersten Instanz
(Zuruf von Ute Schildt, SPD)
Verschuldung der öffentlichen Haushalte weiter gewachsen
Also, wenn Sie mitgezählt haben, Herr Minister, …
Herr Kollege Müller, Sie gestatten, …
Herr Kollege Müller, ich schlage vor, dass Sie das hier den Fachleuten auf der Regierungsbank überlassen, sich mit diesen Dingen auseinanderzusetzen,
denn da ist eine gewisse Kompetenz nicht zu bestreiten.
Und ich habe ja …
Ich nehme mit Freude zur Kenntnis, dass der Kollege Friedrich soeben gesagt hat, wir sind doch keine Laiendarsteller.
Das ist doch eine sehr schöne Aussage.
Wenn Sie mitgezählt haben, verehrter Herr Wirtschaftsminister, dann geht es hier um 22 einzelne Punkte. Und wenn man das sehr positiv bewertet – 4 davon sind auch in die Kategorie positiv einzuordnen –, bleiben 18 übrig, die nicht dieser Kategorie angehören, wo Sie, Herr Ministerpräsident, Entwicklungspotenzial haben. Positiv sind zweifelsfrei die überdurchschnittliche Industrieentwicklung und die um 7,9 Prozent verringerte Zahl an Unternehmensinsolvenzen. Positiv ist sicherlich auch der Abbau des Personalüberhangs im öffentlichen Dienst und positiv ist sicherlich auch, dass unsere Rechtspfl eger und Gerichte erstinstanzlich 2005 weniger zu tun bekommen haben.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können nicht ernsthaft so tun, als bestünde die wirtschaftliche Entwicklung auf dem tief basierten Aufbruch des verarbeitenden Gewerbes beziehungsweise auf der Ansiedlung der heute wieder zitierten Firma Liebherr. Sie haben der Presse selbst entnehmen können, dass, wenn man die Äußerungen des Unternehmens ernst nimmt, man sich wirklich fragen muss, ob hier die nötige Unterstützung der Landesregierung da war. Da wurde sehr heftige Kritik geäußert, das sollte man auch ernst nehmen.
Wer sich ernsthaft mit den wirtschaftlichen Kennziffern und den daraus resultierenden Anforderungen an die Wirtschaftspolitik beschäftigt, wird feststellen, dass Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren den Anschluss an die Entwicklung anderer Länder verpasst hat – es kommt immer auf die Relation an –, weil im Gegensatz zu anderen Bundesländern bei uns das Wirtschaftswachstum immer noch das Adjektiv „negativ“ im Annex hatte. In insgesamt vier Jahren seit 1998 musste das Land ein negatives Wachstum, also Schrumpfung und damit realen Wohlstandsverlust, verkraften. Auch bei der Anzahl der sozialversicherungspfl ichtig Beschäftigten lässt es sich hin und her drehen. Im Ergebnis haben diese Zahlen nichts Positives. Bei Ihrem Amtsantritt, Herr
Ministerpräsident Ringstorff, haben Sie noch versprochen, die Zahl der Arbeitslosen in der Legislaturperiode um mindestens 20.000 zu senken.
Diesem Versprechen steht die Realität des Verlustes von 100.000 sozialversicherungspfl ichtigen Arbeitsplätzen seit 1998 gegenüber.
(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)
Die Zahl derer, die mit ihren Beiträgen als Stütze der Sozial versicherungen fungieren, sank im Zeitraum der Regierungsübernahme durch Rot-Rot im Jahr 1998 von 624.662 um rund 23 Prozent auf aktuell 480.500 im März 2006. Die von mir aufgezeigte Entwicklung hat Ursachen. Einige möchte ich an dieser Stelle nennen. Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in diesem Land ziehen an einem Strang, häufi g leider nur in verschiedene Richtungen. Seit 1998 wurden Aufgaben und Herausforderungen weder inhaltlich noch institutionell gebündelt angegangen. Vielmehr wurde dem Land sogar noch durch einen über die Medien ausgetragenen Kompetenz- und Zuständigkeitsstreit zwischen den Ministern Ebnet und Holter geschadet. Die höchste Arbeitslosigkeit von aktuell 18,9 Prozent im Mai 2006 lässt solches Kompetenzgerangel wirklich nicht zu.
Gepaart mit der vorhin bereits genannten fehlenden Aktivität zur Verbesserung der Situation durch politische Bemühungen ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass wir trotz einiger Versuche 1998 immer noch beim Thema „Bürokratieabbau“ kräftig zulegen müssen. Ich erinnere nur an die nach wie vor bestehenden vielfach auch überfl üssigen Vorschriften im Bereich des Planungs-, Bau- und Umweltrechts.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Hunderttausende Euro an Steuergeldern für Programme wie die Internationalen Wandergesellen, die ihre Reise- und Lebenserfahrungen an Rügens Jugendliche vermitteln, die dadurch die arbeitsmarktpolitischen Vorteile von Weltoffenheit und Toleranz beigebracht bekommen sollen, auszugeben, können wir uns angesichts unserer fi nanziellen Situation im Lande wirklich nicht leisten. Dass da die Mittel für die investive Wirtschaftsförderung knapp werden, ist selbstverständlich. Das hindert den amtierenden Wirtschaftsminister aber nicht, die Förderbescheide über das Land zu streuen, obwohl die Auszahlung frühestens 2009 bis 2010 gewährleistet werden kann. Angesichts gleichzeitig sinkender Zuweisungen, unter anderem im Rahmen des Solidarpakts II, halte ich es nicht für sehr produktiv, alternative Denkansätze zu verteufeln. Wir haben in diesem Hohen Hause des Öfteren das Thema eines revolvierenden Fonds diskutiert. Während wir aber über den Diskussionsstatus nicht hinausgekommen sind, handeln andere Länder, beispielsweise Thüringen, das mit einem Fonds 70 Millionen Euro aufl egt, um die Eigenkapitalsituation der mittelständischen Wirtschaft zu verbessern. Und es kommt natürlich hinzu, Herr Minister, dass wir dadurch, weil es sich um einen revolvierenden Fonds handelt, sehr viel mehr Unternehmen wirksam helfen und Mitnahmeeffekte vermeiden können.
Leider ist es aber so, dass Sie entgegen dem Rat aller Fachleute hier offensichtlich Ihre Ohren fest verschlossen haben. Hier sollten Sie das tun, was der Ministerpräsident eben empfohlen hat, über den Tellerrand schauen, sich in anderen Ländern umsehen, und dann sehen Sie, wie man da erfolgreiche Wirtschaftspolitik macht.
Weil es für die wirtschaftliche Entwicklung nicht unbedeutend ist, gehe ich an dieser Stelle noch etwas auf den Zustand unserer Verkehrsinfrastruktur ein.
Und das versteht auch der Kollege Müller, der hier eben lautstark als Wirtschaftsexperte versucht hat, …
Ja, das wissen wir.
… sich Gehör zu verschaffen,
Ich sage auch, das ist ein Vokabular, das mir fremd ist, aber ich lerne heute sehr viel, Herr Kollege Müller.
Also, Herr Kollege Müller, …
Herr Kollege Müller, wenn Sie …
Herr Kollege Müller, ich weise es zurück, Sie als doof zu bezeichnen. Das will ich hier ausdrücklich sagen.
Also ich tue es nicht. Wenn Sie sich so bezeichnen wollen, ist das Ihre Sache.
Ich mache das nicht.
Zur Verkehrsinfrastruktur: Die Landes- und Bundesstraßen sowie Brücken im Land sind mittlerweile in einem katastrophalen Zustand. 14 Prozent der Landes- und 25,5 Prozent der Bundesstraßen sind in der Zustandsklasse „schlecht“ eingeordnet. Insgesamt 119...
Ich wiederhole: 14 Prozent der Landes- und 25,5 Prozent der Bundesstraßen sind in der Zustandsklasse „schlecht“ eingeordnet. Insgesamt 119 Brücken im Land weisen Schäden auf, dass die Tragfähigkeit beeinträchtigt ist. Ganze 27 Brücken sind gar in der schlechtesten Zustandskategorie eingeordnet. Dieses ist mit einer Teilzerstörung gleichzusetzen. Hier hat nun wirklich die Politik unmittelbare Verantwortung.
Ich rede die Brücken nicht schlecht, Frau Kollegin Gramkow, sie sind entwicklungsfähig und bedürftig. Hier besteht Handlungsbedarf. Ähnlich verhält es sich mit dem Schienenverkehr.
Ich kann nur eindringlich an die Landesregierung appellieren, die letzten Monate ihrer Amtszeit dafür zu verwenden, die genannten Reformschritte, die dringend erforderlich sind, beherzt anzugehen, um eine reale Trendwende in der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik zu erreichen. Es ist keinem damit geholfen, aus der gesamtwirtschaftlichen Bilanz positive Entwicklungssplitter in den Mittelpunkt der Betrachtungen zu ziehen und alle anderen Aspekte auszublenden.
Ich komme zum abschließenden Satz.
An diesem Punkt kann ich mich der Kollegin Gramkow zu hundert Prozent ausnahmsweise anschließen, denn sie hatte zum Wirtschaftsbericht 2006 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es heißt, ich zitiere: „,Es ist … schade, dass in dieser Bilanz wesentliche Bereiche fehlen‘, … Ein ,Weiter so!‘ dürfe es … nicht geben.“
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das stimmt.)
Damit hat sie völlig recht.
Und, Herr Ministerpräsident, nutzen Sie die Entwicklungspotenziale, die Sie sonst immer als Schwächen von mir so vorgeführt bekommen haben! Dann haben Sie noch viele Möglichkeiten, etwas Positives für das Land in den letzten Monaten Ihrer Regierungszeit zu tun. – Vielen Dank.
Frau Kollegin Schildt, ich wollte nur fragen, ob Sie das Drachenbootrennen in Relation zum Wahlergebnis setzen wollen.
Das letzte Mal, glaube ich, war es so, Frau Schildt, da hatten Sie,
wenn ich das richtig weiß, den letzten Platz belegt und haben den ersten beim Wahlergebnis gehabt. Diesmal...
… wollten Sie das in Relation setzen.
Beim Drachenbootrennen, ja.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den Aussagen des Ministerpräsidenten kann man sich ja in der Tat differenziert auseinandersetzen. Beim Wirtschaftsminister ist es deshalb schwierig, weil er Statistiken nur dann zur Kenntnis nimmt, wenn er sie selbst erstellt. Gestern haben wir erlebt, dass er eines der renommiertesten Institute pauschal bezichtigte, nicht auf dem neuesten Stand zu sein. Er hat dann ständig das Jahr 2001 angeführt.
Bei einem Bericht …
Kollege Heydorn, ich versuche Sie zu hören, aber es ist etwas schwierig, wenn ich rede.
Sie müssen bitte etwas lauter rufen, damit ich das hören und vor allen Dingen aufnehmen kann.
Also gestern, das war sehr beeindruckend – ich bemühe mich, dass wir das Protokoll so schnell wie möglich haben –, das sollten die Bürger zur Kenntnis nehmen, wie mit solchen Untersuchungen umgegangen wird, die dazu da sind, einer Regierung Handlungshinweise zu geben. Wenn Sie aber nicht einmal bereit sind, Fakten zur Kenntnis zu nehmen, dann kann so etwas nicht funktionieren. Das zeigt einfach, dass Sie beratungsresistent sind. Heute haben Sie das fortgesetzt.
Herr Minister, ich billige Ihnen ja zu, dass, wenn der Ministerpräsident mit Ihnen spricht, es auch für Sie schwierig ist, wirklich zu hören, was hier der Redner vom Pult sagt. Hätten Sie das getan, hätten Sie zugehört, dann hätten Sie natürlich gemerkt, dass ich mir im Gegensatz zu Ihnen nicht irgendwelche Zahlen herausgenommen habe, sondern ich habe vollständig die amtlichen Angaben des Statistischen Landesamtes vorgelesen. Und das ist eine Landesbehörde, keine Opposition, verehrter Herr Minister. Ich habe diese Bemerkungen vollständig vorgelesen und das, was Sie meinten, was ich verschweigen würde, habe ich sogar ausdrücklich gesagt. Ich habe gesagt, dass es positiv ist. Ich habe die Relation dargestellt. Und nun stellt sich heraus, dass diese 22 Anmerkungen für Sie bewusst, weil Sie ja Probleme mit den Statistiken haben, auch noch schön an den Rand geschrieben sind. Damit auch Sie das zur Kenntnis nehmen, habe ich Ihnen vorgerechnet, und das können Sie auch nachlesen, dass es leider 18 Bereiche gibt, die ausgesprochen negativ sind. Und da habe ich Ihnen gesagt, hier sind Entwicklungspotenziale. Der Ministerpräsident nimmt das auch so auf, Sie wollen offensichtlich daran nicht arbeiten. Das ist das dramatische Problem dabei.
Herr Wirtschaftsminister, es hilft doch nun nichts, wenn selbst Ihre eigenen Wirtschaftspolitiker des Landtages Ihnen das immer wieder sagen, mit dieser sturen Förderpraxis. Das ist ja schön für Sie, das verstehe ich auch. Ich sehe jeden Tag, wenn ich in die Zeitung gucke, Minister Ebnet übergibt da einen Förderbescheid und da einen Förderbescheid. Zwischenfi nanzierungen müssen die Leute sich besorgen, weil vielleicht in drei oder vier Jahren Geld kommt. Aber es ändert doch nichts daran, dass die Mittel so knapp sind, dass man sie sinnvoll einsetzen und optimieren muss.
Deshalb müssen Sie hier teilweise umsteuern, so, wie das in anderen Bundesländern längst erfolgreich getan wird. Von daher brauchen wir einen revolvierenden Fonds. Sie wollen das alles nicht zur Kenntnis nehmen. Nun sage ich, wenn Sie schon die Zahlen des Statis tischen Landesamtes – meines Wissens trägt der Innenminister die Verantwortung im Wege der Aufsicht über das Statis tische Landesamt, und ich habe bisher immer nur vernehmen können, dass das sehr sorgfältig arbeitet – in Zweifel ziehen wollen, dann muss ich Ihre eigenen Antworten nehmen. Vielleicht, Herr Minister, unterschreiben Sie das nicht nur, sondern nehmen das zur Kenntnis!
Wenn Frau Kollegin Gramkow mir eben vorgeworfen hat, ich rede das Land schlecht, weil ich auf den dramatischen Zustand von Landesstraßen und Brückenbauwerken hinweise, dann, verehrte Frau Kollegin Gramkow,
empfehle ich Ihnen, die Antwort auf eine Kleine Anfrage
der Abgeordneten zu lesen. Ich lese das so, wie es hier steht: Dr. Ulrich Born und Andreas Petters, Fraktion der CDU, das ist vom 28.09.2005, und eine weitere Anfrage vom gleichen Tag, ebenfalls der genannten Abgeordneten, die der Wirtschaftsminister für die Regierung federführend beantwortet hat. Ich habe nichts anderes getan, als genau diese amtlichen Zahlen, die er selbst zur Verfügung stellt, hier wiederzugeben.
Das Entscheidende ist, Frau Gramkow, dass Sie immer meinen, wenn man auf Entwicklungspotenziale hinweist – ich habe ja versucht, Ihnen einmal die Möglichkeit zu geben, doch wenigstens Hinweise aufzunehmen –, dass Sie sofort sagen: Der will mir hier nur wieder sagen, wie schlecht ich gearbeitet habe.
Eine Regierung darf sich nicht wie eine Primadonna darstellen, die nicht mehr richtig singt, wenn sie eine negative Kritik bekommt und dann erst einmal drei Tage krank ist, sondern die Regierung ist dazu da,
die Entwicklungspotenziale des Landes zu nutzen und dafür zu arbeiten, dass die Wirtschaft vernünftige Rahmenbedingungen hat.
Und die Wirtschaft, das hat Frau Kollegin Schildt sehr schön dargestellt, arbeitet in einigen Bereichen ganz außergewöhnlich erfolgreich. Sie arbeitet trotz schwieriger Rahmenbedingungen. Der Stimmungsumschwung ist da seit dem Regierungswechsel in Berlin und das müssen wir jetzt nutzen. Ich freue mich besonders, Kollege Döring, ich bin Ihnen dankbar, dass sogar Sie sagen, Sie haben die Hoffnung, dass es durch diesen Regierungswechsel, Sie haben das deutlich gesagt, besser wird.
Das war eine Entgleisung? Nein, das war eine weise Einsicht. Sie sollten manchmal auch von jungen Kollegen lernen, die sich nicht in diesen festgefahrenen Bahnen bewegen,
dass nicht alles, was von der anderen Seite kommt, schlecht ist.
Der Kollege Döring ist offensichtlich jemand, der noch hinhört,
sich umschaut und wahrnimmt, dass es seit dem Regierungswechsel in Berlin aufwärts geht in diesem Land. Das ist gut so.
Nur diese Regierung hat das noch nicht richtig verstanden, sich diesen Schwung auch zu eigen zu machen.
Herr Wirtschaftsminister, Sie machen es offensichtlich nicht. Ich habe die Hoffnung, dass der Ministerpräsident die letzten Monate seiner Amtszeit tatsächlich die Entwicklungspotenziale nutzt, die ich hier aufgezeigt habe. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich frage die Landesregierung:
1. In der Untersuchung der Bertelsmann Stiftung zum Standortwettbewerb der Bundesländer 2005 belegt Mecklenburg-Vorpommern sowohl im Erfolgs- als auch im Aktivitätsindex den 16. und somit letzten Platz. Während der Erfolgsindex die Attraktivität des Standortes ermittelt, spiegelt der Aktivitätsindex die politischen Bemühungen der Länder wider, die eigene Position im Erfolgsindex zu verbessern.
Wie beurteilt die Landesregierung das Abschneiden im Erfolgsindex und welche konkreten Konsequenzen wurden daraus für das politische Handeln im Jahr 2006 gezogen?
Frau Präsidentin, das müssen Sie entscheiden. Entscheidend ist, dass die Nachfragen dadurch nicht in ihrer Anzahl geschmälert werden.
Dann stelle ich die zweite Frage:
2. Wie beurteilt die Landesregierung das Abschneiden im Aktivitätsindex und welche konkreten Konsequenzen wurden daraus für das politische Handeln im Jahr 2006 gezogen?
Herr Minister, können Sie bitte einmal darlegen – abgesehen davon, wie sich 2001 im Nachhinein die Zahlen verändert haben, was wir selbstverständlich genauso zur Kenntnis genommen haben wie in den Folgejahren, wo sich die Zahlen dann verschlechtert haben, nachdem Sie vorher entsprechend positive Äußerungen von sich gegeben haben –, wie es zu erklären ist, dass die Bertelsmann-Stiftung, nachdem sie alle 16 Bundesländer sehr sorgfältig vergleicht, was Sie auch bestätigt haben, folgende Feststellungen trifft:
Nachdem sich Mecklenburg-Vorpommern in den letzten beiden Beobachtungszeiträumen jeweils um einen Platz verbessern konnte, fällt es im aktuellen Erfolgsindex um zwei Plätze auf den 16. Rang zurück und hält damit wieder die rote Laterne im Bundesländervergleich. Der Punktwert reduziert sich im aktuellen Zeitraum um 0,32 Punkte und liegt mit 2,29 Punkten nun wieder deutlich unter dem Wert von Sachsen-Anhalt, welche 2,92 und Brandenburg 2,46 Punkte aufweisen.
Damit weist Mecklenburg-Vorpommern den zweitniedrigsten Wert im Erfolgsindex auf, der je für ein Land im Bundesländerranking ermittelt wurde. Können Sie einmal erklären, wie eine Stiftung, deren Seriosität Sie verbal nicht infrage stellen, die von allen anerkannt ist, die sich damit befasst haben, seriöse Untersuchungen anstellt, über einen längeren Zeitraum zu einer Bewertung kommt, nach der das Land Mecklenburg-Vorpommern sich im
Ländervergleich zwei Jahre hintereinander verschlechtert hat beziehungsweise in den letzten beiden Beobachtungszeiträumen jeweils um einen Platz verbessern konnte, es im aktuellen Erfolgsindex um zwei Plätze wieder zurückfällt? Können Sie uns einmal sagen, wie das möglich ist? Und vor allen Dingen interessiert mich in dem Zusammenhang auch die Frage, wie Sie denn den Aktivitätsindex bewerten, denn dieser ist nun unmittelbar bezogen auf die Tätigkeit der Landesregierung und auf Ihren Geschäftsbereich.
Nein, eine Zusatzfrage habe ich erst gestellt.
Frau Präsidentin, ich habe extra gefragt, …
Ja, ich beziehe sie auf die zweite Frage.
Herr Minister, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie, zumindest im Rahmen Ihres Studiums als Volkswirt, den Umgang mit Statistiken erlernt haben und die Zahl von 2001 nicht als die maßgebliche ansehen für eine Studie, die im Jahr 2005 vorgelegt wird? Deshalb die Frage zum Aktivitätsindex: Haben Sie folgende Bewertung der Bertelsmann-Stiftung zur Kenntnis genommen? Die Ergebnisse des Erfolgsindex zeigen deutlich, dass sich Mecklenburg-Vorpommern vom wirtschaftlichen Zusammenbruch nach dem Fall des eisernen Vorhangs noch nicht erholt hat. Insbesondere der Arbeitsmarkt spiegelt die schlechte wirtschaftliche Situation des Landes sehr deut
lich wider. Zudem haben die Aktivitäten des Landes über alle Beobachtungszeiträume kontinuierlich abgenommen. Als Folge verschlechtert sich Mecklenburg-Vorpommern im Aktivitätsindex abermals um 0,37 auf 3,82 Punkte und liegt damit wie in der Vorperiode auf dem letzten Platz. Dieser Punktewert stellt einen neuen Negativrekord dar. Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie während des gesamten Zeitraumes, über den hier berichtet wird, als Wirtschaftsminister die Verantwortung für dieses Land getragen haben?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich mit meinen Ausführungen beginne, möchte ich mich ausdrücklich beim Kollegen Krumbholz dafür bedanken, dass er in einer besonders fairen Art und Weise seine Rede jetzt unterbrochen hat, damit zunächst die antragstellende Fraktion, die ja auch ein Sondervotum vorgelegt hat, ihren Standpunkt darstellen kann. Vielen Dank, Herr Kollege Krumbholz!
Die besondere Tragik des Geschehens, das Ausgangspunkt und Grundlage für Beschlussempfehlung und Sachstandsbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klärung von Sachverhalten im Bereich des Justizministeriums ist, verbietet es bei der Debatte der entsprechenden Landtagsdrucksache von vornherein, die ansonsten durchaus übliche scharfe parteipolitische Auseinandersetzung zu führen, ohne dabei zugleich immer das tragische Schicksal des Opfers und seiner Angehörigen im Blick zu haben.
Der Respekt vor dem unschuldigen sechzehnjährigen Opfer des brutalen Mordes am 15. Juli 2005 und den Angehörigen der ermordeten Carolin gebietet es vielmehr,
dass wir uns alle gemeinsam nach Kräften darum bemühen, das Menschenmögliche zu tun, damit sich ein weiterer Fall Carolin nicht mehr ereignet. Das gilt umso mehr, als wir alle, aber insbesondere die Angehörigen der ermordeten Carolin, wissen, dass wir das furchtbare und tragische Mordgeschehen des 15. Juli 2005 nicht rückgängig machen können und alles, was an Versäumnissen, Fehlern, Nachlässigkeiten oder Pannen im Einzelnen zu beleuchten ist, Schmerz und Leid der Betroffenen nicht zu lindern vermögen. Umso bemerkenswerter ist, dass gerade die Eltern der ermordeten Carolin mit großem Nachdruck immer wieder erklärt haben, dass für sie der unfassbare Tod ihrer Tochter wenigstens nicht für alle Zeiten völlig sinnlos bleiben muss, wenn sie wissen, dass das, was die Verantwortlichen tatsächlich leisten können, getan wird, um zu verhindern, dass es einen weiteren Fall Carolin gibt.
Ja, es ist richtig, der allein strafrechtlich verantwortliche Mörder der Carolin ist inzwischen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung rechtskräftig verurteilt. Damit ist das Verfahren im strafrechtlichen Sinne formell abgeschlossen. Hiermit dürfen wir es allerdings, von denen jeder auf seine Weise in unterschiedlicher Funktion Verantwortung dafür trägt, dass auch tatsächlich das Menschenmögliche getan wird, um einen weiteren Fall Carolin zu verhindern, nicht bewenden lassen. Gerade deshalb war die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses sinnvoll, dringend geboten und notwendig. Auch wenn der Untersuchungsausschuss sich nur mit einem der beiden durch den Einsetzungsbeschluss aufgegebenen Themenkomplexe befasst hat und befassen konnte, muss dessen bisherige Arbeit dennoch, soweit es das Aufzeigen von Fehlern, Mängeln und Schwächen angeht, als erfolgreich im Sinne des Einsetzungsbeschlusses gewertet werden.
In der Begründung zum Antrag der CDU-Fraktion auf Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klärung von Sachverhalten im Bereich des Justizministeriums heißt es: „Ziel des Untersuchungsausschusses in diesem Zusammenhang ist die rückhaltlose Offenlegung von etwaigen Missständen und Versäumnissen, die mit diesem Mordfall im Zusammenhang stehen, um daraus Konsequenzen für die zukünftige Arbeit ziehen zu können.“
Und dieses Ziel, das stelle ich hier ausdrücklich fest, wurde weitgehend erreicht, soweit es um die Offenlegung von Missständen und Versäumnissen geht. Eine andere Frage ist es: Wie weit sind erforderliche Konsequenzen bereits gezogen worden? Wie weit besteht die Bereitschaft, solche Konsequenzen zu ziehen?
Bevor ich zu den einzelnen vom Ausschuss untersuchten Sachverhalten komme, lassen Sie mich einige grundsätzliche Anmerkungen zur Arbeit des Ausschusses, dem Ihnen heute vorliegenden Sachstandsbericht und dem Sondervotum der Mitglieder der CDU-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss machen.
Zunächst danke ich den Mitgliedern des Ausschusses dafür, dass es – und das sage ich ausdrücklich bezogen auf alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses – fraktionsübergreifend möglich war, die Beweisaufnahme der tragischen Problematik angemessen mit großem Ernst, in sachlicher Atmosphäre, hoher Intensität und Zielstrebigkeit durchzuführen. Ein besonderer Dank gilt in diesem Zusammen
hang dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, dem Kollegen Klaus Mohr, der es angesichts der schwierigen Ausgangslage, des enormen Zeitdrucks und der zum Teil sehr weit auseinander liegenden Auffassungen von Sachverständigen, Zeugen und insbesondere auch Mitgliedern des Untersuchungsausschusses verstanden hat, die Verhandlungen des Ausschusses mit großer Umsicht und trotz seiner selbstverständlich unverkennbaren Parteizugehörigkeit im Sinne des Untersuchungsausschussgesetzes unparteiisch zu führen. Er war um diese Aufgabe nicht zu beneiden, hat sie aber gut gemeistert. Ich denke, dass die Berichterstattung uns heute stärker das Mitglied der Fraktion vor Augen geführt hat, aber er wusste ja auch, dass ich zum Sondervotum Gelegenheit habe Stellung zu nehmen. Insofern, Kollege Mohr, möchte ich ausdrücklich sagen, das, was Sie insbesondere a n Schlussfolgerungen hier vorgetragen haben, ist ausschließlich das Ergebnis, das die Koalitionsfraktionen aus der Beweisaufnahme gezogen haben. Die CDU-Fraktion hat in fast allen anderen Punkten eine zum Teil sehr grundlegend andere Bewertung der erhobenen Beweise vorgenommen und in ihrem Sondervotum niedergelegt.
Unsererseits gilt auch ein besonderer Dank den Mitarbeitern, insbesondere des Ausschusssekretariats unter Leitung von Frau Frohriep, und den eigens für die Arbeit des Untersuchungsausschusses eingesetzten Mitarbeitern der Landtagsfraktionen. Sie haben es mit einem ganz ungewöhnlichen Arbeitsaufwand erst ermöglicht, dass der Landtag ein knappes halbes Jahr nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses heute über einen sehr umfangreichen Sachbericht debattieren kann.
Wer die deutsche Parlamentsgeschichte kennt, weiß, dass das Instrument eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nichts Ungewöhnliches ist. Das gilt insbesondere auch für diesen Landtag. Was aber äußerst ungewöhnlich ist und seinesgleichen sucht, ist, dass ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss in nur wenigen Monaten mit solcher Intensität so viele unterschiedliche Sachverhalte untersucht, derart viele Zeugen und Sachverständige hört und den verantwortlich Handelnden Hinweise gibt, was konkret verbessert werden kann und muss. Der Ausschuss hat Gott sei Dank all diejenigen widerlegt, die immer wieder geunkt haben, so kurz vor Landtagswahlen könne doch nichts Vernünftiges bei einem derartigen Unternehmen herauskommen. Das sei doch alles nur ein nutzloses Wahlkampfgeplänkel.
Wäre es so gekommen, hätten wir als Parlamentarier nicht nur unsere Aufgabe gründlich verfehlt, sondern der geschundenen Familie nur noch mehr unsägliches Leid zugefügt. Tatsächlich liegt es jetzt an den Verantwortlichen für Justiz und Polizei, die unübersehbaren Schwachstellen im Strafvollzug, im Bereich der Staatsanwaltschaft, bei der Führungsaufsicht und vor allem im Leitungsbereich bei Abstimmung und Koordinierung der unterschiedlichen Zuständigkeiten zu beseitigen und die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Schließlich erlaube ich mir den Hinweis, dass mit dem heutigen Sachstandsbericht lediglich, das hat der Ausschussvorsitzende kurz angesprochen, ein Teilbereich des Untersuchungsauftrages im formellen Sinne als für die parlamentarische Arbeit abgeschlossen gelten kann.
Der zweite umfangreiche Komplex, der sich mit Vorgängen in der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg befasst, konnte bisher nicht einmal ansatzweise aufgearbeitet werden. Auch deshalb war es notwendig klarzustellen,
dass die Mitarbeiter des Ausschusssekretariats bis zum Ablauf der Legislaturperiode ihre Aufgaben weiterhin konsequent wahrnehmen müssen, um die nötigen Grundlagen dafür zu schaffen, dass ein neu gewählter Landtag eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Fortsetzung der begonnenen Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses dieser Legislaturperiode hat.
Die CDU-Fraktion hat innerhalb des Sachstandsberichts ihr Sondervotum abgegeben. Dies ist, das möchte ich hier noch einmal deutlich hervorheben, ein völlig normaler demokratischer Vorgang. Das Sondervotum war notwendig, weil sich die CDU-Fraktion der Mehrheitsmeinung von Rot-Rot insbesondere bei den Bewertungen der Ergebnisse der Beweisaufnahme im Interesse der Sache, das heißt, hier vor allem im Interesse der dringend notwendigen Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen, nicht anschließen konnte. Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Mitglieder des Ausschusses zahlreiche gemeinsame Beschlüsse gefasst haben. Dass die Bewertungen unterschiedlich sind, ist Ausdruck demokratischer Streitkultur, die auf sachlicher Grundlage unterschiedliche politische Positionen hervortreten lässt.
Lassen Sie mich im Einzelnen nun zum Ergebnis der Ausschussarbeit und dem Ihnen vorliegenden Sachstandsbericht kommen:
Gegenstand der Untersuchungen waren die Umstände, die dazu geführt haben, dass Maik S. nach siebenjähriger Haftzeit nur eine Woche nach seiner Freilassung ein 16-jähriges Mädchen ermordet hat. Alle im Ausschuss vertretenen Parteien haben zum Ausdruck gebracht, dass verantwortlich im strafrechtlichen Sinne für den tragischen Mord an der 16-jährigen Carolin allein Maik S. ist. Das war auch von Anfang an nicht umstritten. Aber es ist deutlich herauszustellen, dass gravierende Mängel bei der Leitungskompetenz sowie den nötigen Abstimmungen zwischen den beteiligten Behörden zu beklagen sind. Dies gilt in besonderer Weise für den Generalstaatsanwalt, der auch gerade in diesem Untersuchungsausschuss eine mehr als unrühmliche Rolle gespielt hat. Es geht und ging ihm nicht darum, wie er glauben machen wollte, indem er versucht hat, sich mannhaft vor seine Behörde zu stellen, einzelne Sachbearbeiter an den Pranger zu stellen, sondern es hat sich sehr deutlich gezeigt, es war vor allen Dingen ein Problem der Leitung, der Kommunikation und der Informationen zwischen den beteiligten Dienststellen. Dafür trägt der Generalstaatsanwalt im Besonderen Verantwortung.
Die Regierungsfraktionen räumen das zwar zum Teil ein, wollen aber im Ergebnis doch glauben machen, dass alles genau so passiert wäre, wenn die erheblichen Mängel, Pannen, Unzulänglichkeiten und Verfahrensfehler nicht stattgefunden hätten, und zwar auch dann, wenn die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden besser funktioniert hätte. Das aber genau ist der Weg, der nicht zielführend ist.
Ich habe ebenso wie meine Fraktionskollegen bereits des Öfteren darauf hingewiesen, wäre es zutreffend, dass letztendlich im Großen und Ganzen tatsächlich doch alles mehr oder weniger ordnungsgemäß gelaufen wäre, wenn auch schlecht und recht, und keine Konsequenzen aus den getroffenen Feststellungen zu ziehen wären, wäre der nächste Fall Carolin geradezu vorprogrammiert. Das wäre das Schlimmste, was passieren könnte.
Deshalb noch einmal vorab in aller Deutlichkeit und Unmissverständlichkeit: Es ging und geht nicht darum,
irgendeinem Sachbearbeiter am Zeuge zu flicken oder, wie der Minister es einmal sinngemäß formuliert hat, herauszufinden, ob vielleicht irgendjemand ein „belangloses Formular“ falsch ausgefüllt hat, nein, es geht mehr oder weniger darum, die erkannten und zum Teil erheblichen Schwachstellen schonungslos offen zu legen, um daraus endlich und mit aller Härte die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Die zu Tage getretenen Probleme in der Verwaltung, im Strafvollzug, die Kommunikationsprobleme, insbesondere zwischen den Staatsanwaltschaften und den Justizvollzugsanstalten, wären, davon bin ich überzeugt, ohne die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses nicht zu Tage befördert worden. So sehr die alleinige strafrechtliche Verantwortung für den Mord an der 16-jährigen Carolin bei dem hierfür rechtskräftig verurteilten Maik S. liegt, so sehr ist es erforderlich, im Einzelnen Folgendes zu untersuchen:
Erstens, inwieweit der Strafvollzug für gefährliche Sexualverbrecher verbessert werden kann. Insbesondere muss geprüft werden, inwieweit eine speziell auf derart gefährliche Gewaltverbrecher ausgerichtete Sozialtherapie dazu führen kann, die Gefährlichkeit derartiger Täter zu entschärfen.
Zweitens. Darüber hinaus müssen alle im Rechtsstaat zulässigen Mittel eingesetzt werden, um die Allgemeinheit vor nicht therapiefähigen Gewaltverbrechern wirksam zu schützen. Zu diesem in unserem Rechtsstaat vorgesehenen Mittel gehört auch das Rechtsinstitut der nachträglichen Sicherungsverwahrung.
Drittens. Schließlich geht es im Einzelnen darum zu untersuchen, inwieweit das Instrumentarium der Führungsaufsicht verbessert werden kann und insbesondere bei erkennbar gefährlichen Haftentlassenen eine sehr viel stärkere Kontrolle der Befolgung der im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisungen und Auflagen möglich ist. In diesem Zusammenhang gilt es auch der Frage nachzugehen, inwieweit der Informationsaustausch zwischen Justizvollzugsanstalten, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Polizei im Zusammenhang mit der bevorstehenden Entlassung von nach wie vor als gefährlich eingestuften Straftätern im Hinblick auf einen stärkeren Schutz der Allgemeinheit nachhaltig verbessert werden kann.
Viertens. Klärungsbedürftig ist auch die Frage eines verbesserten Informationsaustausches zwischen Ministerialverwaltung, Staatsanwaltschaften, Haftanstalten und Bewährungshelfern.
Fünftens. Auch die konkrete Ausgestaltung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren muss, insbesondere was die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Polizei betrifft, verbessert werden.
Sechstens. Die strikte Einhaltung und Kontrolle von Verjährungsfristen ist unbedingt zu gewährleisten.
Siebtens. Der sorgfältige Umgang mit Akten und Asservaten ist sicher zu stellen.
Achtens. Bildung und Ausbildung von Therapeuten sind von besonderer Bedeutung und müssen verbessert werden.
Neuntens. Letztendlich, dies aber wirklich erst ganz zum Schluss, ist erneut zu prüfen, inwieweit weitere gesetzgeberische Maßnahmen, und das nicht nur im Hinblick auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung, mög
lich und erforderlich sind, um, und das ist der entscheidende Maßstab, die Allgemeinheit vor erkennbar gefährlichen Gewaltverbrechern besser schützen zu können als bisher.
Zu allen hier aufgeworfenen Fragen hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss erstaunlich weit reichende Erkenntnisse gewinnen können.
Lassen Sie mich zunächst zum Strafvollzug kommen:
In seinem Urteil vom 25. März 1998 hat das Landgericht am Ende seines Urteils festgestellt, ich zitiere wörtlich:
„Im Vollzug wird der Angeklagte dringend sozialtherapeutischer Hilfen bedürfen, um so die bei ihm festgestellten Defizite aufzuarbeiten, wobei insbesondere Wert darauf zu legen sein wird, dass sich seine Mitschwingungsfähigkeit bezüglich anderer Personen steigert beziehungsweise erst ausbildet.“ So weit das Zitat. Diese, auf den Erkenntnissen eines sorgfältigen und ausführlichen Sachverständigengutachtens beruhende Feststellung des Landgerichts, ist nicht als bloße Meinungsäußerung des Gerichts abzutun. Es ist nicht die Frage, ob das, wie der Ausschussvorsitzende es eben gesagt hat, Bestandteil des Tenors des Urteils geworden ist. Das ist es selbstverständlich nicht. Aber das Gericht hat sich etwas dabei gedacht, als es das festgestellt hat. Ich sage noch einmal ausdrücklich: Es fußt auf einem sorgfältigen ausführlichen Sachverständigengutachten mit dieser Feststellung. Diese Feststellung war für alle, die mit Maik S. im Strafvollzug zu tun hatten, eine ganz entscheidende Grundlage für die Arbeit im Strafvollzug oder hätte es sein müssen. Stattdessen hat fünf Jahre lang beim Vollzug der Freiheitsstrafe von Maik S. keine Sozialtherapie im Sinne des Gesetzes stattgefunden. Das Urteil ist nicht und danach nur sehr unzulänglich umgesetzt worden.
Alle Sachverständigen – und das betone ich, alle Sachverständigen – oder sachverständigen Zeugen, das ist schon erstaunlich, wenn man das so feststellen kann, haben bestätigt, dass bei einem Täter wie Maik S. mit echten sozialtherapeutischen Maßnahmen nicht früh genug begonnen werden kann. Dies gilt ganz unabhängig von der Frage, ob Maik S., so, wie es am Ende seiner siebenjährigen Haftzeit konstatiert wird, jetzt nicht mehr therapiefähig war vor seiner Haftentlassung oder ist. Die Frage ist, und das ist der entscheidende Punkt: Was war 1998? Und hier ist es ganz offenkundig so, dass der Gutachter, von dem alle sagen, dass er über einen besonderen Sachverstand verfügt, der ja als einziger Maik S. zweimal begutachtet hat, 1998 der Meinung war, so, wie es das Urteil festgestellt hat: Dieser Maik S. bedarf dringend sozialtherapeutischer Hilfen.
Sämtliche juristische wie psychologische Sachverständige und auch sachverständigen Zeugen haben bestätigt, dass man mit sozialtherapeutischen Maßnahmen bei einem solchen Täter so früh wie möglich beginnen müsse. Besonders deutlich und nachdrücklich hat das zum Beispiel der forensisch tätige Professor Dr. Michael Osterheider, Leitender Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologie und forensische Psychiatrie an der Universität Regensburg, hervorgehoben. Er hat ausgeführt: Psychotherapeutische Hauruckverfahren, die dem Patienten kurz vor der Entlassung übergestülpt würden, wären wenig hilfreich. Man müsse mit dem Patienten möglichst früh in der ersten Phase eine Therapiemotivationsarbeit leisten, die dauere schon ein bis zwei Jahre. Und in der Regel komme man nach zwei, drei Jahren erst an den eigentlichen Kernpunkt der sexuellen Fantasien des Täters, um
sie bearbeiten zu können. Wenn man eine Therapie als sinnvoll erachtet, müsse man damit auch so früh wie möglich beginnen.
Meine Damen und Herren, das ist eine Feststellung, die, glaube ich, sogar jedem Laien einleuchtet, dass gerade bei einem solchen Täter die Therapie zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen muss und es sein kann, dass sie während der gesamten Dauer des Strafvollzuges durchgeführt werden muss, damit man seine Gefährlichkeit zurückfahren kann, und zwar so, dass es verantwortet werden kann, ihn auch wieder in die Freiheit zu entlassen.
Dieser erfahrene und in zahlreichen Gerichtsverfahren als psychologischer und psychiatrischer Gutachter tätige Sachverständige hat, wie er dem Ausschuss mitgeteilt hat, bereits in sechs Verfahren, bei denen über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu entscheiden war, entsprechende Gutachten geliefert. In vier von diesen sechs Fällen ist, wie er berichtet hat, auch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet worden, in zwei Fällen lagen noch keine rechtskräftigen Entscheidungen vor. Dies zeigt deutlich, über welche Fachkompetenz der genannte Sachverständige Professor Osterheider auf diesem Gebiet verfügt.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang nur auf eines hinweisen: Die Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen, wir konnten es vorhin ja noch einmal vernehmen, haben sich insbesondere auf Ausführungen von Professor Renzikowski gestützt. Dieser allerdings hat auf Nachfrage eingeräumt, dass er außer während seiner Referendarzeit – und ich betone, das ist juristische Ausbildungszeit – über keinerlei Erfahrungen bezüglich des Strafvollzuges, der Sozialtherapie oder der nachträglichen Sicherungsverwahrung in praktischer Hinsicht verfüge. Das unterstreicht, denke ich, deutlich, auf welche Fachkompetenz man sich stützt, wenn man nicht müde wird, hier Professor Renzikowski als Sachverständigen anzuführen. Ich darf an der Stelle auch noch hinzufügen, dass er als einziger Sachverständiger sehr nachdrücklich das gesamte Instrumentarium der nachträglichen Sicherungsverwahrung in Frage gestellt und erhebliche Zweifel angemeldet hat,
ob diese überhaupt mit der europäischen Menschenrechtskonvention oder dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sei.
Aber hier kommt es auch nicht darauf an, sich mit jeder noch so wunderlichen Einzelmeinung auseinander zu setzen, sondern entscheidend ist allein die Frage, wie durch einen effektiven Strafvollzug das gesetzliche Strafvollzugsziel auch tatsächlich erreicht werden kann. Der entscheidende Maßstab – und dies kann nicht oft genug betont werden – ist der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Gewaltverbrechern. Ich zitiere an dieser Stelle erneut die zentrale Vorschrift des Strafvollzugsgesetzes. Paragraf 2 „Aufgaben des Vollzuges“ lautet: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“ So weit die entscheidende Vorschrift, an dem sich der Strafvollzug auszurichten hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so sehr es wünschenswert ist, dass der Strafvollzug auch dazu führt, dass ein wegen eines gefährlichen Verbrechens verurteilter Straftäter im Laufe des Strafvollzugs zu einem besseren Menschen wird, so sehr darf nicht aus den Augen verloren werden, dass die Allgemeinheit ein berechtigtes schutzwürdiges Interesse vor anerkanntermaßen gefährlichen Gewaltverbrechern hat. Deshalb muss der Strafvollzug alles daransetzen, die Gefährlichkeit eines derartigen Strafgefangenen so zu verringern, dass er nach seiner Haftentlassung kein besonderes Gefährdungspotenzial für unschuldige Dritte mehr darstellt.
Gerade weil es nicht so ist, wie der derzeitige Leiter des Strafvollzugs Mitgliedern meiner Fraktion in einer Ausschusssitzung mehr oder weniger vorwurfsvoll entgegengeschleudert hat, der Strafvollzug sei keine Waschmaschine, wo man einen Kriminellen hineinstecke und ein Mensch mit blütenweißer Weste herauskomme, kommt es darauf an, den Vollzug ausgerichtet an der jeweiligen Gefährlichkeit des Täters so zu gestalten, dass das Vollzugsziel mit einem höchstmöglichen Maß an Wahrscheinlichkeit auch tatsächlich erreicht wird.
Ich rufe in diesem Zusammenhang noch einmal in Erinnerung: Maik S., der spätere Mörder der Carolin, um den es hier geht, war am 25. März 1998 von der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Stralsund wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Vergewaltigung, Geiselnahme, Raub und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden und er hatte ein sattes Vorstrafenregister. Er war alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Was aber geschah konkret mit Maik S. bezüglich der Sozialtherapie, von der das Gericht basierend auf dem Gutachten von Professor Orlob sagt, diese sozialtherapeutischen Hilfen seien dringend erforderlich?
Und hier, das will ich in aller Deutlichkeit sagen, haben diejenigen, die in besonders kompetenter Weise dazu berufen waren, Stellung zu nehmen, uns klar gesagt: Sozialtherapie ist kein normaler Strafvollzug. Am deutlichsten hat es der Experte gesagt, der nun unbestritten einen besonders guten Ruf im Bereich des Strafvollzuges hat, und das ist der frühere vom Minister selbst berufene Abteilungsleiter im Strafvollzug Herr Freise, der heute als Staatssekretär im Land Berlin tätig ist. Er hat ganz klar gesagt: „Normaler Strafvollzug ist keine Sozialtherapie.“ Wenn es also darum geht, dass der Straftäter in die Lage versetzt werden soll, nach seiner Haftentlassung in Freiheit ein Leben in sozialer Verantwortung ohne die Begehung von Straftaten zu führen, dann besteht die Frage: Wie hätte denn sozialtherapeutisch auf Maik S. eingewirkt werden müssen?
Im November 2003, also fünf Jahre nach dem Urteil des Landgerichts Stralsund, das an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig lässt, musste das Landgericht Rostock feststellen, dass bei Maik S. im Vollzug – und jetzt bitte ich das wirklich genau zu beachten – „keinerlei Straftataufarbeitung“ durchgeführt worden ist, nach fünf Jahren! Wörtlich führt das Gericht in seinen Gründen aus, ich zitiere: „Zwar hat sich der Verurteilte im Strafvollzug bemüht, in eine sozialtherapeutische Maßnahme, wie es auch durch das Landgericht Stralsund in seinem Urteil vom 25. März 1998 dringend empfohlen wurde, eingebunden zu werden. Seine diesbezüglichen Bemühungen wurden, obwohl sich Maik S.
bereits mehr als fünf Jahre im Strafvollzug befindet, durch die Anstalt aus nichtnachvollziehbaren Gründen nicht realisiert.“
Das sagt nicht irgendjemand, kein Sachverständiger, schon gar nicht ein Abgeordneter der CDU-Fraktion. Das sagt das Landgericht Rostock. Ich zitiere weiter: „Aufgrund der fehlenden Straftataufarbeitung, die der Verurteile im Übrigen einräumt, kann im Hinblick auf das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit eine vorzeitige Entlassung nicht befürwortet werden. Die Kammer verkennt dabei nicht, dass die fehlende Straftataufarbeitung dem Umstand geschuldet ist, dass seitens der Anstalt keine geeigneten Maßnahmen mit dem Verurteilten durchgeführt worden sind.“
Meine Damen und Herren, wenn wir da sagen, es ist alles ordnungsgemäß gelaufen, wir müssen keine Konsequenzen ziehen, dann können wir unsere Arbeit einstellen und nur sagen, wir haben nichts getan, um zu verhindern, dass sich ein zweiter Fall Carolin wiederholt. Nein, hier ist einer der zentralen Punkte, wo wir ansetzen müssen. Im Ergebnis wurden also bis zu diesem Zeitpunkt der Feststellung des Landgerichts Rostock bei Maik. S. keinerlei sozialtherapeutische Maßnahmen durchgeführt. Erst am 1. April 2004 hat Maik S. an einer Gruppentherapie in der Justizvollzugsanstalt Bützow teilgenommen. Diese Gruppentherapie genügte allerdings – das sage ich auch ganz deutlich – nicht den Vorgaben an die Anforderungen an sozialtherapeutischen Hilfen, wie sie das Landgericht Stralsund für notwendig sah, oder gar im Sinne der Paragrafen 9 und 123 Strafvollzugsgesetz.
Maik S. wurde überhaupt erst am 4. Januar 2005, die Verurteilung war 1998, in die am 1. Januar 2005 eingerichtete sozialtherapeutische Abteilung der Justizvollzugsanstalt Waldeck verlegt. Eine solche Einrichtung, die wie gesagt am 1. Januar 2005 eröffnet wurde, hätte das Land Mecklenburg-Vorpommern – und das will ich auch noch einmal deutlich unterstreichen – seit 1. Januar 2003 nach Maßgabe des Justizvollzugsgesetzes vorhalten müssen. Die Möglichkeit, Verurteilte in eine sozialtherapeutische Behandlung in Anstalten anderer Länder zu überführen, hatte Mecklenburg-Vorpommern nicht geschaffen. Ein entsprechender Staatsvertrag wurde nicht abgeschlossen. Und wenn jetzt gesagt wird, es hat doch einen Fall gegeben, wo wir einmal jemanden nach Lübeck geschickt haben, meine Damen und Herren, dann muss ich ernsthaft die Frage stellen, wie man eigentlich erklären will – wie Minister Sellering es vor dem Untersuchungsausschuss erläutert hat –, dass es im Jahre 2003 nicht einen einzigen Häftling gegeben haben soll, bei dem Sozialtherapie angezeigt war, sich jetzt aber im Jahre 2006, und das ist bereits seit Inbetriebnahme der Sozialtherapie in Waldeck ab 2005 so, zwischen 40 und 80 Strafgefangene in der Sozialtherapie befinden, obwohl sich Zahl und Deliktspezifik der Häftlinge seit 2003 so gut wie nicht verändert haben. Nein, meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern ist schlicht dem seit dem 1. Januar 2003 bestehenden Gesetzesauftrag, eine sozialtherapeutische Anstalt vorzuhalten, nicht gefolgt.
Kommen wir zurück zu Maik S. Dieser ist tatsächlich formal ab dem 4. Januar 2005 in den Genuss einer so genannten Sozialtherapie gekommen, übrigens zu einem Zeitpunkt, das räume ich ein, wo es mehr als wahrscheinlich war, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht therapiefähig war, und ich sage, nicht mehr therapiefähig, was nicht verwunderlich ist, wenn man sich vorstellt, dass da auch
schon fast sieben Jahre seit dem Urteil vergangen waren. Schließlich haben wir es mal mit einem noch fast jugendlichen, mit einem 21-jährigen Straftäter zu tun gehabt, auf den man, das haben uns die Sachverständigen auch gesagt, noch einwirken kann. Aber gerade bei einem Menschen mit dieser Vorgeschichte und mit diesem Alter ist es eben erforderlich, gleich anzufangen.
Wenn er sieben Jahre älter ist, dann sind leider alle Bemühungen vergebens und zu spät.
Aber dennoch will ich sagen, dass auch die ab 2005 bei Maik S. durchgeführte Sozialtherapie in Wirklichkeit diesen Namen nicht verdient. Ich sage das deshalb, weil es immer wieder darum geht, Konsequenzen zu ziehen aus dem, was der Untersuchungsausschuss zu Tage gefördert hat. Insbesondere die Zeugen Freise, der damals zuständige Vollzugsabteilungsleiter bis März 2003, sowie die von diesem Beauftragte Frau Döring haben in aller Deutlichkeit dargelegt, dass die für die Durchführung sozialtherapeutischer Maßnahmen erforderlichen Fachkräfte in der so genannten sozialtherapeutischen Anstalt, der Justizvollzugsanstalt Waldeck, nicht zur Verfügung standen.
Die damalige Personalausstattung, das gilt sowohl in qualitativer wie in quantitativer Hinsicht, gab in keiner Weise die Möglichkeit der Durchführung sozialtherapeutischer Maßnahmen, die dem notwendigen hohen Standard hier entsprochen hätten, her. Und der Minister hat deutlich gemacht, dass er sich im Hinblick auf den Gesetzesauftrag des Strafvollzugsgesetzes hundertprozentig auf seinen Fachmann Freise verlassen hat. Dessen Kompetenz ist unstreitig. Hieraus kann man dem Minister auch keinen Vorwurf machen. Der Abteilungsleiter Freise hat bereits beginnend im Jahr 1998 an der Erarbeitung eines Konzeptes für die Errichtung einer sozialtherapeutischen Anstalt in Mecklenburg-Vorpommern gearbeitet und die von ihm als hoch qualifiziert eingeschätzte Frau Döring in die Durchführung des Projektes verantwortlich einbezogen. Herr Freise hat unmissverständlich erklärt, dass in Mecklenburg-Vorpommern keine Fachkräfte verfügbar waren, die die Durchführung der Arbeit einer sozialtherapeutischen Anstalt gewährleisten konnten, weder die vorhandenen Therapeuten noch andere ist es zu diesem Zeitpunkt gelungen zu gewinnen. Das hängt auch damit zusammen, dass zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Ausschreibungen erfolgt sind. Frau Döring, die dann als Leiterin dieser Abteilung vom Minister eingesetzt worden ist, hat diesen Mangel bestätigt und eingeräumt, dass sich diese Situation auch bei Eröffnung der sozialtherapeutischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Waldeck im Januar 2005 nicht wesentlich geändert hatte.
Kommen wir zurück auf die Durchführung sozialtherapeutischer Maßnahmen bei Maik S. Sie sind, das habe ich erläutert, allenfalls formal aber nicht tatsächlich im inhaltlichen Sinne durchgeführt worden. Und die so bezeichneten Sozialtherapiemaßnahmen bei Maik S. waren keine, die dem Gesetz Genüge tun. Festzuhalten ist, dass eine Straftataufarbeitung bei Maik S. im Wege sozialtherapeutischer Maßnahmen nicht stattgefunden hat. Ich verweise insoweit noch einmal auf das Urteil des Landgerichts Rostock. Es wird immer wieder behauptet – wir haben das vorhin vernehmen können bei der Darstellung des Mehrheitsvotums und ich bin auch schon kurz darauf einge
gangen –, das Ganze sei deshalb nicht so schlimm, weil Maik S. in Wahrheit von Anfang an nicht therapiefähig gewesen wäre. Dies wäre eine fatale Schlussfolgerung.
Fest steht, dass Maik S. bei Beginn seines Strafvollzugs 1998 noch nicht als therapieunwillig und unfähig angesehen wurde. Das habe ich erläutert, das machen das Urteil und vor allen Dingen das Ihnen zugrunde liegende OrlobGutachten hinreichend deutlich. Es haben sich im Verlauf des Strafvollzugs bei Maik S. Umstände gezeigt, die eine Arbeits- und Therapieunwilligkeit nach heutigem Kenntnisstand zunehmend belegen. Gleichwohl sind Mitarbeiter, insbesondere Psychologen, die sich konkret mit dem Strafvollzug bei Maik S. befasst haben, wie mehrere Stellungnahmen ergeben haben, der Auffassung gewesen, dass Maik S. bezüglich einer möglichen Sozialtherapie hoch motiviert war und damit therapiebereit gewesen sei. Dies war noch die Einschätzung der Justizvollzugsanstalt Waldeck zum Zeitpunkt der Haftentlassung des Maik S.
Erst später, zu spät hat sich ergeben, dass diese Einschätzungen fehl gingen. Diejenigen, die Maik S. noch zu einem späteren Zeitpunkt als therapiefähig eingeschätzt haben, sind offenkundig zumindest von diesem Zeitpunkt an von Maik S. getäuscht worden. Allerdings hat er auch nicht alle getäuscht. Entsprechend der Einschätzung eines leitenden Mitarbeiters der Justizvollzugsanstalt Bützow vom 27. Oktober 2003 stellt der Unterzeichner fest, ich zitiere: „Der Gefangene S. lügt sehr oft und gern.“ Dieser Mitarbeiter führt anlässlich einer Verlegung des Gefangenen Maik S. auch aus, Zitat: „In der VZAG trat er nicht immer entsprechend den Verhaltensregeln auf und musste daher auch disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden. Ernsthafte Schlussfolgerungen aus seinem Fehlverhalten scheint er noch nicht gezogen zu haben.“ So weit das Zitat. Es findet sich allerdings von diesem Verfasser auch die Bemerkung, Zitat: „Als Hilfs- und Behandlungsmaßnahme ist die Durchführung einer psychotherapeutischen Handlung beantragt, dazu ist er motiviert.“ Weiter führt der Verfasser aus: „Zum Arbeitseinsatz war der Gefangene Maik S. nie bereit, weil er dazu zu faul ist. Weitestgehend war er bestrebt, Belastungen zu meiden.“
Zur Begründung dieser Arbeitseinstellung ließ er sich verschiedenste Varianten einfallen. Seitens des Vollzugs wurde aufgrund seiner ständigen Arbeitsverweigerung reagiert, das heißt, Hausgeld wurde entzogen oder eingeschränkt. Um seine Bedürfnisse wie Kaffee oder Zigaretten zu befriedigen, entstanden Schulden. Seine Situation in der VZA hatte sich dermaßen zugespitzt, dass allein eine Rückverlegung in die VZAG – VZA heißt jeweils Vollzugsanstalt und das sind dann die entsprechenden Abteilungen – eine Gefahr bedeuten würde und somit die Ordnung und Sicherheit gestört werden würden. Daher bittet der Unterzeichner um Unterbringung des oben genannten Gefangenen in die VZAG. Am 27. Oktober 2003 wurde im Beisein des Kollegen T. ein Gespräch mit dem Gefangenen geführt. Hier behauptete er, dass er aufgrund seines Deliktes erhebliche Schwierigkeiten in der VZA habe und keinesfalls einer Rückverlegung zustimme. Diese Äußerungen werden vom Unterzeichner als Schutzbehauptung beziehungsweise als Lüge gewertet und wie bereits angeführt endet der Unterzeichner mit dem Satz „Der Gefangene S. lügt sehr oft und gern.“
Dieser Auszug soll belegen, wie widersprüchlich sich der Strafvollzug bei Maik S. gestaltete. Offensichtlich ist es bei den späteren Bewertungen und Einschätzungen von Maik S. versäumt worden, solche von Erfahrung und
Sachkenntnis geprägten Einschätzungen mit in die Beurteilung einzubeziehen. Also selbst innerhalb der JVA hat die nötige Kommunikation nicht stattgefunden. Lassen Sie mich festhalten, es gab keine hinreichenden Anzeichen dafür, dass die deliktspezifische Aufarbeitung der Straftaten Probleme bereiten wird und nicht klar abzusehen war, ob der Versuch der deliktspezifischen Aufbereitung dieser Straftaten erfolgreich verlaufen kann. Gleichwohl hat man bei Maik S. mit der deliktspezifischen Aufarbeitung seiner Taten, insbesondere den im Urteil von 1998 angesprochenen sozialtherapeutischen Hilfen, viel zu spät begonnen.
Es waren mehr als fünf Jahre vergangen, als man 2005 noch in der Justizvollzugsanstalt Bützow mit einer Gruppentherapie begann. Dies war aber eben noch keine sozialtherapeutische Behandlung. Es gab in der Justizvollzugsanstalt Bützow kein entsprechendes Fachpersonal, das Sozialtherapie hätte durchführen können. Das haben absolut überzeugend die Aussage des früheren Abteilungsleiters für Vollzug im Justizministerium, Herrn Freise, sowie die Aussage der späteren Leiterin der Sozialtherapie, Frau Döring, die kurzfristig vor etwa einem Monat abgelöst wurde, durch ihre Zeugenaussagen belegt.
Erst im Januar 2005 ist Maik S. in die Justizvollzugsanstalt Waldeck verlegt worden. Aber auch hier, das habe ich gesagt, entsprach die personelle Ausgestaltung nicht den Erfordernissen der Sozialtherapie. Die Fachkräfte, insbesondere Psychotherapeuten, die über langjährige Erfahrungen in der strafvollzuglichen Sozialtherapie verfügen, standen in Mecklenburg-Vorpommern auch im Januar 2005 nicht zur Verfügung. Die eingesetzten Personen verfügten zwar über eine psychotherapeutische Ausbildung, aber nicht über die erforderliche Erfahrung. Insbesondere Frau Döring hat in ihrer Zeugenaussage eingeräumt, dass man bei Maik S. auch aufgrund mangelnder Erfahrungen davon ausgegangen sei, dass man die sozialtherapeutischen Hilfen, die das Landgericht Stralsund in seinem Urteil von 1998 angesprochen hatte, innerhalb von ein bis zwei Jahren umsetzen könne.
Nach ihren Ausführungen ist man davon ausgegangen, dass diese sozialtherapeutischen Maßnahmen bei Maik S. vor Ende seiner Haftzeit, also vor Haftentlassung, umgesetzt werden könnten. Sie räumte selbst ein, dass man aufgrund dieser mangelnden Erfahrung es viel zu spät mit Maik S. versucht hat. Und die Zeugin Döring hat auch dargelegt – das wurde im Ansatz von Herrn Freise bestätigt –, dass die zur Verfügung stehenden Fachpersonen nicht früh genug, nicht in ausreichender Anzahl und auch nicht mit der erforderlichen Erfahrung in dieser sozialtherapeutischen Einrichtung eingesetzt waren. Offensichtlich mangels der erforderlichen finanziellen Ausstattung ist es unterblieben, eine wirklich funktionsfähige sozialtherapeutische Anstalt ab dem gesetzlich dafür vorgesehenen Zeitpunkt 1. Januar 2003 vorzuhalten.
Nicht einmal die unabdingbaren Ausschreibungen erfolgten rechtzeitig. Und übrigens der Minister selbst hat in einer Landtagsdrucksache dem Hohen Hause sehr eingehend dargelegt – Herr Freise hat uns gesagt, dass er diese Vorlage erarbeitet hat –, welche hohen Anforderungen an eine sozialtherapeutische Einrichtung gestellt werden müssen, die dem Gesetz genügen. Davon kann bis zu dem Zeitpunkt, den es zu untersuchen gab, zumindest nicht die Rede sein. Nicht einmal die unabdingbaren Ausschreibungen erfolgten rechtzeitig, sodass das dringend
benötigte speziell ausgebildete Personal wenigstens mit Aufnahme des Betriebs der sozialtherapeutischen Anstalt Waldeck zu Beginn des Jahres 2005 zur Verfügung gestanden hätte. Ich sage an dieser Stelle deutlich und versuche uns immer wieder bewusst zu machen, es geht um Konsequenzen, und deshalb müssen wir solche Tatbestände so deutlich ansprechen. Zwar verfügt Mecklenburg-Vorpommern seit Januar 2005 über ein geeignetes Gebäude, in dem Sozialtherapie im Sinne der zwingenden Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes durchgeführt werden kann, aber keineswegs über die notwendigen, unabdingbaren personellen Voraussetzungen.
Nun endlich, und ich begrüße das ausdrücklich, ein dreiviertel Jahr nach dem tragischen Tod der 16-jährigen Carolin und wenige Wochen nach Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses hat Minister Sellering zwischenzeitlich wohl selbst erkannt, dass das, was ich hier geschildert habe, so zutrifft, und er hat dramatische personelle Veränderungen durchgeführt, um dieser Tatsache Rechnung zu tragen. Er hat einen erfahrenen Justizvollzugsleiter einer sozialtherapeutischen Einrichtung nach Mecklenburg-Vorpommern geholt, damit dieser ein erforderliches Konzept für eine effektive Sozialtherapie im Sinne des Gesetzes in der Justizvollzugsanstalt Waldeck erstellen und umsetzen kann. Bereits wenige Wochen nach Aufnahme von dessen Tätigkeit wurde die bisherige Leiterin abgelöst. Und nun endlich wird die erforderliche Zahl von Fachleuten eingestellt, wie der Minister ausführlich in der 83. Sitzung des Rechts- und Europaausschusses am 11. Mai 2006 angekündigt hat, oder soll versucht werden einzustellen, denn wie das Ganze haushalts- und personaltechnisch funktionieren soll, weiß – und insofern muss man die Ehrlichkeit ausdrücklich hier loben – nicht einmal der Minister. Immerhin hofft er auf einen neuen Koalitionsvertrag, so hat er uns das erläutert. Irgendjemand muss die Stellen erst einmal bereitstellen. Wenn ich drei hoch qualifizierte Psychologen einstellen will – und im Haushalt ist das nicht vorgesehen –, dann muss man die Voraussetzungen dafür schaffen. Ich kann das nur so wiedergeben.
Dass nun endlich Konzept und Personalausstattung der Sozialtherapie unseres Landes gründlich auf den Prüfstand gestellt und ein wirklicher, zudem externer Fachmann mit dieser Aufgabe betraut wurde, ist ein erstes sichtbares Ergebnis – ich denke, das kann man ohne Weiteres so feststellen – der wirkungsvollen Arbeit des Untersuchungsausschusses, auch wenn das, aus welchen Gründen auch immer, der eine oder andere bestreiten sollte.
An dieser wie an zahlreichen anderen Stellen, wo es durchaus möglich wäre, werde ich Ihnen nicht vorwerfen, dass Sie dem Untersuchungsausschuss zunächst seine Berechtigung abgesprochen, ihn gar als billiges Wahlkampfinstrument abgestempelt haben. Nein, Sie haben durch die Arbeit des Ausschusses sehr eindrucksvoll seine Sinnhaftigkeit unterstrichen. Insofern halte ich Ihnen frühere entgegengesetzte Verlautbarungen heute nicht mehr vor.
Der Minister selbst muss sich aber auch an seinen Äußerungen messen lassen, die er vor Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und auch während der Arbeit des Untersuchungsausschusses getätigt hat. Am 24. Mai 2006 räumte Minister Sellering insbesondere Lücken im Instrumentarium ein, und zwar hier vor dem Untersuchungsausschuss. Auch müssten
Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Vollzug verbessert werden, aber gleichzeitig bekräftigte er einmal mehr, dass es aus seiner Sicht keine Justizfehler in diesem Fall gegeben habe. Er räumte gleichwohl ein, dass das nicht heiße, dass Staat und Gesellschaft keine Verantwortung trügen. Insbesondere müssten die Definitionen von „gesund“ und „krank“ überdacht werden. Mindestens ist es problematisch, wenn das dazu führt, dass ansonsten notwendige Konsequenzen nicht gezogen werden.
Im Hinblick auf Maik S. stelle ich zunächst fest: Was mit Maik S. im Übrigen in jeder Hinsicht viel zu spät versucht wurde – man stelle sich einmal vor, ein in Wirklichkeit völlig untherapierter, äußerst gefährlicher Gewaltverbrecher wurde freigelassen und man glaubte tatsächlich, er sei sehr therapiewillig und werde sich freiwillig nach Haftentlassung regelmäßig zur ambulanten „Fortsetzung“ seiner Therapie in der Strafvollzugsanstalt einfinden –, war in Wahrheit keine wirksame, auf diesen Täter abgestimmte Sozialtherapie, sondern der hilflose Versuch, irgendetwas zu machen.
Lassen Sie mich zu einem weiteren Schwerpunkt der Arbeit des Untersuchungsausschusses kommen. Bekanntlich hat der Justizminister mit Erlass vom 25.08.2004 und korrigiert mit Erlass vom 20.12.2004 Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten über die Vorschriften zur nachträglichen Sicherungsverwahrung und deren Handhabung informiert. Was hat es mit dem Erlass auf sich, wie ist er umgesetzt worden?
Um es vorwegzunehmen, Sie können das hier relativ kurz machen. Sie können das in unserem Sondervotum im Detail auf den Seiten 4 und 5 im Einzelnen nachlesen. Die Umsetzung dieses ohnehin schon problematischen Erlasses ist nicht zuletzt aufgrund des nachhaltigen Leitungsversagens des Generalstaatsanwaltes nur als ein einziges chaotisches Trauerspiel zu bezeichnen, und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich verstehe es nicht, dass wir – im Jahre 2005 hatte der Generalstaatsanwalt bestätigt, dass wir bereits 1990 elektronische Datenverarbeitung eingeführt haben, er hat gesagt, wir waren damals Spitze von allen Bundesländern – bis heute nicht in der Lage sind, schlichthin mit einem Filter zu ermitteln, wer wegen welcher Delikte wie lange einsitzt und wann welche Fristen ablaufen.
Jeder, der einmal mit einem Computer gearbeitet hat, weiß, wie leicht es ist, das zu tun. Und da die Staatsanwaltschaft jährlich umfangreiche Statistiken erstellen muss, ist es noch viel weniger nachvollziehbar, dass das alles von Hand gemacht werden muss. Wieso war es nicht möglich, dass der Generalstaatsanwalt gesagt hat, nachdem der Erlass des Ministers draußen war, ich bitte jetzt mit Hilfe der Datenverarbeitung zu ermitteln, wer unter diesen rein formellen Katalog fällt, den reinen formellen Katalog, den der Minister in seinem Erlass vorgegeben hatte? Aber es gibt noch mehr Fragen in diesem Zusammenhang. Wie kann es sein, dass ein Nichtjurist, ein Diplompsychologe der Justizvollzugsanstalt Waldeck, auf Anordnung des zuständigen Vorgesetzten eine juristische Checkliste bearbeitet. Die Bearbeitung einer solchen Liste muss den Juristen vorbehalten bleiben. Das haben alle juristischen Sachverständigen bestätigt. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar. Der Erlass hatte allerdings auch keine klare Aussage dazu getroffen, wer eigentlich die Checkliste bearbeiten soll. Für die Leiter der Justizvollzugsanstalten beziehungsweise deren Abteilungsleiter
war lediglich ersichtlich, dass es bei der Bearbeitung der Checkliste um die Bearbeitung juristischer Fragen geht. Ihnen war aber dabei nicht klar – so muss man wohl unterstellen nach alledem, was wir im Zuge der Beweisaufnahme gehört haben –, dass diese Checkliste nur in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft geprüft und ausgefüllt werden soll.
So kamen dann im vorliegenden Fall der verantwortliche Leiter der Anstalt sowie die zuständige Abteilungsleiterin zu der Auffassung, dass ein Diplompsychologe, wie er selbst formuliert hat, mit autodidaktisch angeeigneten juristischen Zusatzkenntnissen in der Lage sei, die mit dem Erlass des Justizministers gelieferte Checkliste zutreffend ausfüllen zu können. Und dieses Vorhaben – das wissen Sie, glaube ich, mittlerweile – schlug in fataler Weise fehl. Der bearbeitende Diplompsychologe machte zwar an der richtigen Stelle die Kreuzchen, zog aber falsche Schlüsse daraus, verbunden mit dem Ergebnis, dass die formellen Voraussetzungen für die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht vorlägen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will das an dieser Stelle abkürzen. Ich kann aber der Aussage des verehrten Ausschussvorsitzenden nicht folgen, dass es selbst bei den Juristen und bei den Sachverständigen Zweifel gegeben hätte, was formelle und materielle Voraussetzungen sind. Es hat in der Tat eine Irritation gegeben, die hängt aber schlicht damit zusammen, dass wir über die formellen und materiellen Voraussetzungen von zwei ganz verschiedenen Paragrafen gesprochen haben. Einmal geht es nämlich beim Paragrafen 66 b Strafgesetzbuch darum, wann die Voraussetzungen für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung vorliegen, und die formellen Voraussetzungen sind da sehr leicht festzustellen. Hinsichtlich der neuen erheblichen Tatsachen, da sind sich die Sachverständigen einig, handelt es sich um eine materielle Voraussetzung. Etwas anderes gilt aber im Hinblick auf das Verfahren, das dann in Gang zu setzen ist, das ist der Paragraf 275 a des Strafgesetzbuchs. Die Staatsanwaltschaft müsste einen Antrag stellen, damit überhaupt nachträgliche Sicherungsverwahrung geprüft werden muss.
Und zu den formellen Voraussetzungen des Paragrafen 275 a Strafprozessordnung gehört nicht nur, dass die Staatsanwaltschaft einen Antrag stellt, sondern dass im Übrigen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die gesamten Voraussetzungen des Paragrafen 66 b Strafgesetzbuch vorliegen. Insofern sind die erheblichen neuen Tatsachen im Sinne des Paragrafen 275 a StPO selbstverständlich eine formelle Tatsache. Aber was das hier für die Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung bedeutet, haben die Juristen alle deutlich gesagt: Ja, die formellen Voraussetzungen lagen unzweifelhaft vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum ist das Ganze so entscheidend? Weil das Gesetz vorsieht, dass spätestens sechs Monate vor der regulären Haftentlassung, wenn die formellen Voraussetzungen vorliegen, die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen und die Frage einer Antragstellung auf nachträgliche Sicherungsverwahrung prüfen muss. Das hat einen guten Grund, dass diese Sechsmonatsfrist im Gesetz eingeräumt ist, denn die Prüfung muss sorgfältig erfolgen und die Staatsanwaltschaft muss den Antrag so rechtzeitig stellen, damit das Gericht auch rechtzeitig entscheidet, bevor die Haft zu Ende ist. Davon kann im vorliegenden Fall überhaupt keine Rede sein. Der fatale Fehler des Diplompsychologen ereignete
sich nämlich im Januar 2005. Das führte dazu, dass die Sachbearbeiterin der Staatsanwältin, der ich daraus keinen Vorwurf mache, überhaupt nicht mitbekam, dass sie in die Prüfung der Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung hätte eintreten müssen. Ich mache ihr deshalb keinen Vorwurf. Ich habe vorhin gesagt, es sind Organisationsmängel, natürlich muss die Staatsanwaltschaft einen sorgfältigen Fristenkalender führen. Und wenn man die Datenverarbeitung eingesetzt hätte, dann hätte es auch nicht so sein müssen, wie der Generalstaatsanwalt uns hier wortreich vorlegen wollte, wie viel tausend Verfahren händisch geprüft werden müssten. Nein, dann hätte man im Januar der Staatsanwältin die Akten vorgelegt und die Justizvollzugsanstalt hätte ohne diesen fatalen Fehler des Diplompsychologen die Akten ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft gesandt mit dem Hinweis, hier liegen die formellen Voraussetzungen vor. Sie hätte ihr natürlich auch mitgeteilt, was sich alles in der Zwischenzeit im Strafvollzug zugetragen hat. Dieses alles ist unterblieben.
Das Erstaunliche ist, dass einen Monat vor der regulären Haftentlassung des Maik S. die Staatsanwältin tatsächlich Akten vorgelegt bekommen hat, aber nicht mit dem Ziel zu prüfen, liegen die Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung vor. Nein, die Staatsanwaltschaft hatte ganz routinemäßig die Anfrage gestellt, ob im vorliegenden Fall ausnahmsweise von der Führungsaufsicht bei Maik S. abgesehen werden kann. Dazu muss man wissen, dass bei solchen Schwerkriminellen wie Maik S. nachträgliche Führungsaufsicht, also dass nach der Haftentlassung ein Bewährungshelfer dem entsprechenden Strafentlassenen zugeteilt wird, dass das Gesetz das als Regelfall vorsieht. Nur ausnahmsweise, wenn ganz besondere Umstände vorliegen, wenn klar ist, dass der Täter nicht mehr gefährlich ist, kann von der Führungsaufsicht abgesehen werden. Eine solche routinemäßige Anfrage hat die Rechtspflegerin der Staatsanwaltschaft an die JVA gerichtet. Und dann kommt die Stellungnahme: Nein, es muss bei der gesetzlichen Regel bleiben. Führungsaufsicht ist anzuordnen! In diesem Rahmen sind der Sachbearbeiterin bei der Staatsanwaltschaft die Akten am 8. Juni 2005 vorgelegt worden.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil der Justizminister von Anfang an versucht hat, die ganze Fragestellung im Zusammenhang mit Maik S. immer wieder darauf zu fokussieren, ob nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet hätte werden können, ob man vielleicht das Gesetz ändern muss, will ich die Versuchung widerlegen. Wir können gerne in der Diskussion ausführlich darauf eingehen, im Einzelnen jetzt darzulegen, dass das nicht nur möglich gewesen wäre, sondern zumindest nach meiner Überzeugung auch erforderlich gewesen wäre, diesen Antrag zu stellen, allerdings, das sage ich auch, das ist in der Presse ja sehr eigenartig berichtet worden. Ich bin neulich von einem Journalisten gefragt worden: Sind Sie denn davon überzeugt, dass das Gericht, wenn denn der Antrag gestellt worden wäre, auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet hätte? Dann habe ich geantwortet, wie ich es jedenfalls nur als seriös vertreten zu meinen glaube, dass ich, wenn ich als Anwalt gefragt werde, ob ich überzeugt bin, dass ein Urteil in einer bestimmten Weise ausfällt, nur sagen kann, dass ich eine bestimmte Rechtsüberzeugung habe, dass ich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Entscheidung erwarte, aber selbstverständlich nicht vorhersagen kann, wie das Gericht entscheidet. Wenn das so
ausgelegt wird, dass wir Selbstzweifel an unserer Rechtsauffassung haben, dann mag man das so auslegen. Ich halte es schlicht für seriös, so zu antworten. Ich sage nur, der Antrag hätte ein halbes Jahr vorher gestellt werden können. Und das will ich kurz begründen. Weil es noch mehr Punkte gibt, auf die einzugehen ist, mache ich das an dieser Stelle relativ kurz:
Ich habe eben gesagt, am 8. Juni 2005 bekommt die Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft die Akten vorgelegt. Nun muss man wissen, um welche Akten es sich handelt. Es waren nach ihrer eigenen Aussage, die übrigens sehr, sehr mühsam erst im Untersuchungsausschuss zustande gekommen ist und auch sehr zögerlich erfolgt ist, zwei Bände Sachakten. Es sind die Akten, die dem Gericht 1998 vorlagen. Es sind zwei Bände Vollzugsakten, das sind Hefte, die die Staatsanwaltschaft während des Vollzuges führt, und es ist das so genannte Fellert-Gutachten, am 8. Juni 2005 im Rahmen der Frage vorgelegt: Kann hier ausnahmsweise von Führungsaufsicht abgesehen werden?
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, da braucht man nur die letzte Seite des Fellert-Gutachtens aufzuschlagen und sich die Stellungnahme der JVA anzusehen, dann weiß man, wie zu entscheiden ist. Das FellertGutachten enthält auf der letzten Seite einen fett gedruckten Absatz. Daraus ergibt sich, dass die Gefährlichkeit so einzuschätzen ist, dass von Führungsaufsicht nicht abgesehen werden kann. Dazu brauche ich wahrlich nicht über 130 Seiten eines Gutachtens zu lesen. Und das sage ich jetzt nicht als Vorwurf an die Staatsanwältin. Sie hatte überhaupt keine Veranlassung, in diesem Zusammenhang über etwas anderes nachzudenken. Wie gesagt, die Justizvollzugsanstalt hat ihr keine zusätzlichen Informationen gegeben. Sie hat ihr die Akten nicht rechtzeitig vorgelegt, damit sie die Frage der nachträglichen Führungsaufsicht prüft, sondern sie hatte eine routinemäßig von ihrer eigenen Rechtspflegerin gestellte Anfrage abschließend zu bewerten.
Die Antwort der Justizvollzugsanstalt war eindeutig und die letzte Seite des Fellert-Gutachtens war eindeutig. Wer einmal mit solchen Aktenbergen umgegangen ist, der weiß, wie man besonders arbeitsökonomisch vorgeht. Da kann man die Akten nicht von Anfang bis Ende lesen, sondern man muss immer auf die konkrete Fragestellung hin seine Akten bearbeiten. Und hier war völlig klar: Führungsaufsicht muss sein, es kann nicht vom Gesetz abgewichen werden.
Und nun kommt aber etwas ganz Eigenartiges: Nachdem Carolin ermordet worden ist, fordert der Generalstaatsanwalt eine Erklärung, ob denn nicht auch die Frage der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch die Staatsanwaltschaft geprüft worden sei.
Meine Damen und Herren, man muss sich einmal vorstellen, eine Staatsanwältin, die nach eigener Aussage – übrigens im Gegensatz zu dem, was der Minister und der Generalstaatsanwalt uns ursprünglich gesagt haben, es handele sich um erfahrene Staatsanwälte – noch nie mit nachträglicher Führungsaufsicht weder theoretisch durch irgendwelche Schulungen noch in der Praxis zu tun hatte, die bekommt – sie ist halbtags beschäftigt – einen Stapel von Akten vorgelegt, das normale Tagespensum. Darunter befinden sich auch die fünf Bände, wie ich sie eben beschrieben habe, und sie soll entscheiden: Führungsaufsicht, ja oder nein? Und sie entscheidet sehr zutreffend kurz und bündig: Führungsaufsicht ist zu beantragen, so, wie es das Gesetz vorsieht. Und nun fragt der General
staatsanwalt: Haben Sie denn nicht das Problem der nachträglichen Sicherungsverwahrung gesehen?
Also, wer die Staatsanwältin hier erlebt hat, der kann sich vorstellen, dass das schon eine ziemliche Zumutung war, was da innerhalb der Staatsanwaltschaft ablief, nämlich nach dem Motto: Wir müssen das alles jetzt aktenmäßig absichern. Da kommt am 22. Juli, das muss man sich einmal vorstellen, 14 Tage nach der Haftentlassung, sechs Wochen nach der Entscheidung, ein handschriftlicher Vermerk. Sie können ihn im Sondervotum selbst nachlesen. Wer diesen Vermerk liest, der weiß, mit welcher Sorgfalt diese Prüfung erfolgt sein kann, die angeblich stattgefunden hat. Da steht nichts anderes drin als: Nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde nicht beantragt, weil die Voraussetzungen nicht vorliegen.
Und jetzt gibt es noch eine Steigerung. Im November gibt es einen handschriftlichen Vermerk eines Staatsanwalts, den wir leider hier als Zeugen nicht hören konnten, weil er krank war, der sagte: Ich habe erfahren, dass hier der Vorwurf erhoben wird, die Staatsanwaltschaft, vor allen Dingen die zuständige Kollegin, hätte möglicherweise die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht geprüft. Ich erinnere mich an den Vorgang und kann bestätigen, dass ich mit der Kollegin darüber gesprochen habe. Ich habe sie darauf hingewiesen, sagte er, dass zusätzlich zu den formellen Voraussetzungen – und jetzt kommt das Entscheidende –, die meines Erachtens nicht vorlagen, auch neue Tatsachen vorliegen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn das eine Prüfung gewesen sein soll, dass die formellen Tatsachen vorlagen, deshalb habe ich das vorhin ausgeführt. Das war so glasklar, dass sogar die Vorgesetzten dieses Staatsanwalts uns gesagt haben: Ja, darüber kann man nicht diskutieren, die lagen vor. Der hat aber in seinem Vermerk geschrieben: Die formellen Voraussetzungen lagen meines Erachtens nicht vor.
Ich sage hier noch einmal, ich mache der betreffenden Staatsanwältin nicht den Vorwurf, dass sie an diesem Tag die Prüfung nicht so durchgeführt hat, wie man es hätte tun müssen, um überhaupt zum Inhalt der Frage zu kommen: Lagen die Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung vor? Ich sage jetzt aber auch, weshalb es so entscheidend ist, denn wenn es keine Anhaltspunkte für neue Tatsachen gegeben hätte, dann könnte man sagen: Na gut, eine sorgfältige Prüfung hat nicht stattgefunden, aber letztlich wäre das Ergebnis dasselbe gewesen. Dies wäre ein fataler Irrtum.
Bezeichnenderweise haben gerade die Sachverständigen, die sich mit dem Fellert-Gutachten intensiv auseinander gesetzt haben und die über eine langjährige Berufserfahrung im Gegensatz zu der Staatsanwältin verfügen, Folgendes ausgesagt: Die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof des Zweiten Strafsenats, Frau Dr. Rissingvan Saan, hat uns erläutert, dass sie etwa zweieinhalb Tage gebraucht hat, um die Akten durchzuarbeiten. Was lag ihr vor? Ihr lag unter anderem das vor, was Entscheidungsgrundlage sein muss für eine so schwerwiegende Fragestellung – das haben die anderen Sachverständigen deutlich gemacht –, nämlich eine fünfbändige Gefangenenpersonalakte. Und sie hat gesagt, es ist so, wie der Vorsitzende es dargestellt hat. 14 Disziplinarverstöße, wenn man sich die einzeln anguckt, mehr oder weniger Lappalien, aber das ist nur bei oberflächlicher Betrachtungsweise so. Das Entscheidende ist, 1998 zum Zeit
punkt der Verurteilung wurde Maik S. noch als therapiefähig angesehen. Ich habe das vorhin ausgeführt. Jetzt kommt ein Disziplinarverstoß zum anderen. Jetzt zeigt sich eine permanente Arbeitsverweigerung und jetzt zeigen sich andere Verhaltensauffälligkeiten. Die sind zwar im Fellert-Gutachten auch angesprochen, aber das kann nicht das Studium der originären Primärakten ersetzen. Also sie hat zweieinhalb Tage dafür gebraucht, um zum Ergebnis zu kommen. Ja, da gibt es nicht nur Hinweise, sondern die sind so deutlich. Und das Gleiche hat derjenige gesagt, der als einziger der Sachverständigen, die wir hier gehört haben, entsprechende praktische Erfahrungen hatte. Ich habe ihm gesagt, schon sechsmal hat er entsprechende Gutachten erstattet, viermal ist ihm das Gericht gefolgt, die beiden anderen Entscheidungen stehen noch aus. Auch er sagt: Wir haben eine geradezu dramatische Persönlichkeitsveränderung feststellen müssen im Laufe des Vollzugs, was nicht verwunderlich ist, wenn einer als 21-jähriger Sexualstraftäter verurteilt wird, dann nicht therapiert wird und nachher 28 ist. Aber als Frau Fellert das Gutachten erstattet hat, war er 28 Jahre alt. Und jetzt muss man dieses Gutachten genau lesen. Der Minister hat immer gesagt, da steht drin: Der ist nach wie vor gefährlich. Das trifft zu, Herr Minister. Ich habe ja eben gesagt, da brauche ich nur den letzten Absatz des Gutachtens zu lesen. Aber wenn man diese 130 Seiten wirklich studiert – übrigens auch der Professor Osterheide hat wesentlich mehr Zeit dafür gebraucht, wie er uns selbst gesagt hat, als die Betreffende völlig unerfahren und mit ganz anderen Dingen auch befasste Staatsanwältin –, wenn man sie sorgfältig studiert, dann kommt man bei diesem Gutachten dazu, dass es eben nicht aussagt, hier besteht eine Gefährlichkeit einfach fort. Warum – und diese Frage ist ja nicht nur ihm gestellt worden – konnte man das denn nicht so glasklar aus dem Gutachten entnehmen, dass es sich hier um eine gesteigerte Gefährlichkeit handelt? Und das hat die Sachverständige bei den 14 Disziplinarstrafen deutlich gemacht. Die Gesamtschau, das, was an Persönlichkeit aus diesen einzelnen Vorgängen heraus deutlich wird, warum ist denn das nicht deutlicher im Fellert-Gutachten angesprochen worden?
Die Antwort ist ganz einfach: Frau Fellert hat nach allem, was wir schon aufgrund des Gutachtens wissen, als Zeugin, als sachverständige Zeugin hier die Aussage verweigert, ebenso wie Dr. Orlob. Die Sachverständige Fellert hatte einen ganz klaren Auftrag, als das Gutachten erstellt wurde am 30. Januar 2005. Was war der Auftrag dieses Gutachtens? Sie sollte dem Gericht die Frage beantworten: Kann eine vorzeitige Haftentlassung in Frage kommen? Kann die Freiheitsstrafe, die planmäßig am 8. Juli zu Ende war, verkürzt werden? Also Strafaussetzung zur Bewährung? Nur diese Frage hatte sie zu beantworten. Und darauf hat sie ganz eindeutig geantwortet: Das kann nicht verantwortet werden, weil Maik. S. in besonderer Weise gefährlich ist. Sie hat sogar eine Prognose sehr sorgfältig erarbeitet. Ich bin kein entsprechender Sachkundiger, der sich im Einzelnen zu solchen Inhalten äußern kann, aber das Gutachten macht es deutlich und andere Sachverständige haben uns das vor Augen geführt. Aus diesem Gutachten ist ganz klar zu ersehen, hier besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Maik S. in besonders gefährlicher Weise rückfällig wird, wenn er freigelassen wird. Und da die Fragestellung nur war: Ist eine vorzeitige Haftentlassung möglich? War die Antwort genauso ganz klar: Nein!
Genau das ist der Ansatzpunkt, wo die Staatsanwaltschaft, wenn sie denn in die Lage versetzt worden wäre,
dass man sie rechtzeitig mit den nötigen Informationen versorgt hätte, aufgerufen gewesen wäre zu sagen: Genau diese Frage, ob eine gesteigerte Gefährlichkeit vorliegt gegenüber dem Tatzeitpunkt, dem Verurteilungszeitpunkt 1998, genau diese Frage lasse ich jetzt gutachterlich untersuchen. Dieser Antrag ist unterblieben. Dass er rechtlich zulässig war, das haben uns die Sachverständigen hier eindeutig vor Augen geführt.