Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 32. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 32. und 33. Sitzung liegt Ihnen vor.
Frau Präsidentin! Die CDU-Fraktion hat zum Eintritt in die Tagesordnung drei Geschäftsordnungsanträge, zwei Anträge trage ich vor, einen Antrag die Kollegin Holznagel.
Frau Präsidentin, die Fraktion der CDU beantragt gemäß Paragraph 66 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages, das Thema der Aktuellen Stunde „Das Bodenreformurteil des EuGH – Auswirkungen für MecklenburgVorpommern“ von der Tagesordnung abzusetzen.
Der Antrag ist sachlich falsch und somit nicht zulässig. Die von der PDS-Fraktion unter dem Titel „Das Bodenreformurteil des EuGH – Auswirkungen für MecklenburgVorpommern“ beantragte Aktuelle Stunde entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten und es ist daher nicht zulässig, dieses Thema in der Aktuellen Stunde des Landtages zu debattieren.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH), wie im Antrag immer zu lesen, hat seinen Sitz in Luxemburg und hat sich in keiner Weise mit der Bodenreform und ihren Folgen auseinander gesetzt
noch ein Urteil ergehen lassen. Aufgrund dieser Tatsache ist es unmöglich, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu diskutieren, das nicht existiert und als Thema der Aktuellen Stunde von Mecklenburg-Vorpommern eingereicht ist.
Frau Präsidentin, zum Thema Kindergartengesetz stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag nach Paragraph 73 Absatz 3 in Verbindung mit Paragraph 74 Ziffer 4 der Geschäftsordnung des Landtages: Die CDU-Fraktion widerspricht der vorläufigen Tagesordnung nach Paragraph 73 Absatz 3 der Geschäftsordnung. Die CDU-Fraktion beantragt auf Grundlage von Paragraph 74 Ziffer 4 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern die Absetzung des 3. Tagesordnungspunktes der 32. Sitzung des Landtages „Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege“, Drucksache 4/864 und Drucksache 4/1063, vom 3. März 2004.
Das Kinderförderungsgesetz ist nach Auffassung der Fraktion der CDU nicht gemäß der Geschäftsordnung des Landtages beraten worden. Nach zahlreichen Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf der Landesregierung haben sich im Gesetzestext neue finanzpolitisch relevante Zusammenhänge ergeben, die bei Ge
währung des Konnexitätsprinzips nach der Landesverfassung sowohl im Finanzausschuss als auch im Innenausschuss eine erneute Beratung erforderlich gemacht hätten.
Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist es nach Paragraph 55 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages nicht möglich, dass der Finanzausschuss die Erörterung finanzrelevanter Fragen an den federführenden Ausschuss delegiert, wenn sich diese im Beratungsprozess und aus einer veränderten Beratungsgrundlage ergeben. Diese Erörterung ist aber nicht im federführenden Ausschuss erfolgt, da der Sozialausschuss im Rahmen seiner abschließenden Beratung von einer anderen mitberatenden Stellungnahme des Finanzausschusses ausgegangen war.
Des Weiteren sind im Gegensatz zahlreiche Regelungen aufgenommen worden, die den Kompetenzbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffen. Das Bildungsministerium wird ausdrücklich durch entsprechende Verordnungsermächtigungen an der Umsetzung des genannten Gesetzes beteiligt. Hieraus ergibt sich zwingend die Notwendigkeit, dass auch der Bildungsausschuss des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern mit dem Gesetzentwurf hätte befasst werden müssen.
Die CDU-Fraktion fordert daher zur Sicherstellung eines geordneten Gesetzgebungsverfahrens nach der Verfassung des Landes und der Geschäftsordnung des Landtages, dass das genannte Gesetz von der Tagesordnung abgesetzt wird und an den federführenden Ausschuss zur ordnungsgemäßen Beratung entsprechend der Geschäftsordnung des Landtages von MecklenburgVorpommern zurückverwiesen wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte einen Dringlichkeitsantrag einbringen. Auf der Jahrestagung des Binnenfischereiverbandes am Montag wurde heftig auf die Anpassung und Verlängerung der Fischereipachtverträge für stehende Gewässer mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern an die Binnenfischereiunternehmen aufmerksam gemacht. Es besteht hier weiterer Handlungsbedarf. Vieles wurde positiv diskutiert, zum Beispiel, dass die Bonitur der Gewässer die Grundlage der Pacht sein soll. Vieles aber wurde auch negativ diskutiert, so zum Beispiel die fischereirechtlich fremden Leistungen, die jetzt ebenfalls zur Pacht dazukommen würden, und natürlich auch die Höhe der Pacht, die viele Fischer vor die Existenzfrage stellen wird. Weil der Erklärungstermin für den 6. März 2004 bereits festgesetzt wurde, stellt die CDU-Fraktion folgenden Dringlichkeitsantrag:
1. die Änderung der Fischereipachtverträge und eine Neufestsetzung der Pachtzahlungshöhe auszusetzen und mit dem Berufsverband bis zum 30. April 2004 abschließend neu zu verhandeln,
2. vor einer Neufestsetzung der Pachtzahlungshöhe die wirtschaftliche Situation der Fischereibetriebe in Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen und diese bei der Neufestsetzung zu berücksichtigen,
Im Rahmen der Anpassung und Verlängerung der Fischereipachtverträge für stehende Gewässer an Binnenfischereiunternehmen …“ – hier nenne ich noch einmal den Erklärungstermin 6. März 2004 – „ist deutlich geworden, dass eine Anhebung der Pachtzahlungshöhe und die Aufnahme fischereirechtlich fremder Leistungen in die Pachtverträge für Binnenfischereibetriebe in Mecklenburg-Vorpommern die Wettbewerbsfähigkeit der Fischereibetriebe erheblich einschränken würde. Derartige landespolitische Entscheidungen, die zu dem bundesweit höchsten Pachtzins führen würden, gefährden die fischereiwirtschaftliche Substanz in unserem Land.“
„Die Landesregierung wird aufgefordert, zusammen mit dem Berufsverband einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten und entsprechend in die neuen Pachtverträge einfließen zu lassen und vor allem auf fischereirechtlich fremde Leistungen zu verzichten.“ – Danke.
Frau Präsidentin! Ich möchte im Namen der SPD-Fraktion den zuletzt genannten Antrag der CDU-Fraktion auf Dringlichkeit ablehnen
Es ist richtig, dass am Montag der Binnenfischereiverband getagt hat. In seinen Diskussionen kam heraus, dass es natürlich keine Zufriedenheit mit den Pachtsummen gibt, die dort gefordert werden. Aber ich möchte daran erinnern, dass wir seit Anfang der 90er Jahre dort – und das wissen Sie auch, Frau Holznagel – immer gefordert haben, die Pachten so festzulegen, dass sie auf der Grundlage der Bonitierung erfolgen.
Die Bonitierung fand in den Jahren 1993 bis 2000 statt. Seit 2000 bis heute laufen die Verhandlungen mit dem Landesfischereiverband um die Festlegung der Pachthöhen. In diesem Zusammenhang wurden zwei Varianten vorgestellt. Diese Varianten wurden ausgiebig diskutiert und auf eine Variante – die Pauschalisierung, Frau Holznagel – wurde sich von Seiten des Fischereiverbandes festgelegt.
Es ist jetzt so, dass natürlich dieser „Erklärungstermin“ – Sie nannten ihn Erklärungstermin – 6. März 2004 steht. Die Pachtverträge sind ausgereicht worden an die betreffenden Fischer und man erwartet eine Erklärung. Die Erklärung ist aber derart, dass sie ihre Widersprüche vorbringen können. Es ist also kein Termin, der abschließend über diese Fischereipachtverträge entscheidet. Daher sehe ich die Dringlichkeit nicht, die Probleme sehr wohl.
Wir haben jetzt den Sachverhalt, dass seitens der Fraktion der CDU gegen die vorläufige Tagesordnung widersprochen wurde, und wir haben zur vorläufigen Tagesordnung einen Antrag auf Aufsetzung eines Dringlichkeitsantrages seitens der CDU-Fraktion. Seitens der Fraktion der PDS ist signalisiert worden, dass Beratungsbedarf besteht, bevor wir über die Tagesordnung abstimmen. Deshalb unterbreche ich die Sitzung für 30 Minuten und berufe den Ältestenrat ein.
Gemäß Paragraph 73 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat die Fraktion der CDU der Tagesordnung widersprochen. Gemäß Paragraph 73 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages lasse ich jetzt den Landtag die Tagesordnung feststellen.
Bevor wir in die Abstimmung eintreten, möchte ich Sie darüber informieren, dass der Ältestenrat sich mit den Anträgen der Fraktion der CDU beschäftigt hat, einmal mit der Frage Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 „Aktuelle Stunde“. In diesem Zusammenhang verweise ich auf Paragraph 66 unserer Geschäftsordnung, in dem im Absatz 2 geregelt ist, ich zitiere: „Gegenstand der Kurzdebatte können Angelegenheiten aus dem Bereich der Landespolitik und Äußerungen von Landespolitikern oder Landesbediensteten von besonderer politischer Bedeutung sein. Die Formulierung des Gegenstandes muss kurz und sachlich gefasst sein. Sie darf keine Wertungen oder Unterstellungen enthalten. Der Antrag ist beim Präsidenten schriftlich spätestens am Donnerstag vor einer Sitzungswoche bis 12.00 Uhr einzureichen.“
Hierzu stelle ich fest, dass die Fraktion der PDS ordnungsgemäß ihren Antrag zum Thema der Aktuellen Stunde eingereicht hat – gemäß dieses Absatzes 2 – und dass die Fraktion der PDS die Angelegenheit „Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Bezug auf die Bodenreform“ als Thema beantragt hat.
Die PDS hat in der Sitzung des Ältestenrates eingeräumt, dass bei der Formulierung des Themas für die Aktuelle Stunde hier irrtümlich eine falsche Abkürzung für die Bezeichnung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verwendet wurde. Dieser Irrtum, diese irrtümlich falsche Bezeichnung oder Verkürzung ist in der vorhergehenden Sitzung des Ältestenrates, wo auch über das Thema der Aktuellen Stunde für die Tagesordnung mit beraten wurde, nicht in Abrede gestellt worden, auch nicht seitens der Fraktion der CDU.
Insofern habe ich gemäß Paragraph 66 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung den Antrag der Fraktion der PDS auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt, weil ich ihn – und es gab keinen Dissens über den Inhalt, über den Gegenstand, den Beratungsgegenstand –