Protocol of the Session on September 16, 2004

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 43. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.

Von der Fraktion der CDU liegt Ihnen hoffentlich inzwischen auf Drucksache 4/1339 ein Antrag zum Thema „Wahrung des Artikels 29, Abs. 6 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Haushaltsautonomie des Landtages“ vor. Auf Wunsch des Antragstellers soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraph 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

(Angelika Gramkow, PDS: Der ist nicht da, der Antrag. – Volker Schlotmann, SPD: Den kennen wir nicht. Der liegt nicht vor.)

Wie ich jetzt höre, liegt Ihnen der Antrag noch nicht vor. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir warten, bis der Antrag verteilt ist. Ich gehe davon aus, dass das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht wird. Das ist so, dann warten wir jetzt auf die Verteilung des Antrages.

Mein Vorschlag wäre, da es noch einen Moment dauert, bis die Vervielfältigung abgeschlossen ist, dass wir die Sitzung noch einmal für fünf Minuten unterbrechen. Wir setzen die Sitzung um 9.15 Uhr fort.

Unterbrechung: 9.10 Uhr

Wiederbeginn: 9.17 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Inzwischen liegt Ihnen der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1339 vor. Der Antragsteller erhält jetzt die Gelegenheit zur Begründung der Dringlichkeit dieses Antrages.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU stellt folgenden Dringlichkeitsantrag:

„Wahrung des Artikels 29, Abs. 6 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Haushaltsautonomie des Landtages

Der Landtag möge beschließen:

I. Der Landtag stellt fest:

Gemäß Artikel 29 Abs. 6 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern obliegt ausschließlich der Landtagspräsidentin, nicht der Landesregierung, die Feststellung des Haushalts für den Landtag.

II. Die Landesregierung wird aufgefordert, in der 43. Sitzung des Landtages am 16. September 2004 den Landtag detailliert über die Hintergründe und die verfassungsrechtliche Legitimation des Informationsersuchens an die Landesregierungen der Länder Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz hinsichtlich

a) der Geschäftsverteilungspläne für die jeweiligen Landtagsverwaltungen,

b) der Abweichungen der Aufbauorganisation der betreffenden Landtage im Vergleich zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern anhand des Organigramms des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, c) einer Gesamtdarstellung der SOLL-Stellenausstattung und einer detaillierten Darstellung der SOLL-Stellenausstattung für einzelne Bereiche der Landtagsverwaltungen

zu unterrichten.

Begründung:

Angesichts der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung des Landtages entspricht eine derartige Anfrage und ein entsprechender Datenaustausch zwischen Landesregierungen und Landtag nicht der üblichen Praxis. Das Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern weicht von dieser Praxis ab und stellt mit dem detaillierten Informationsersuchen“, was im Übrigen noch umfangreicher ist, „die verfassungsrechtlich garantierte eigenständige Stellung des Landtages auf der Grundlage der Artikel 20 bis 40 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Frage. Gleiches gilt für die Landtage der Länder von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. Sowohl die Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein als auch des Landes Reinland-Pfalz lehnten dieses Informationsersuchen aus dem genannten Grund grundsätzlich ab.

Der Landtag erachtet es als dringend geboten, besonders im Jahr des 10-jährigen Bestehens der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern insbesondere auf Grundlage der Artikel 20 und 29 sicherzustellen, dass die Landesregierung durch ihr Wirken und Verwaltungshandeln die Rechte und Wirkungsmöglichkeiten des Landtages“ von Mecklenburg-Vorpommern „nicht einschränkt.“

Wir bitten um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Caffier.

Es gibt eine Wortmeldung der SPD-Fraktion zur Gegenrede.

(Reinhard Dankert, SPD: Ja.)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja ein ziemlich schweres Geschütz, was hier aufgefahren wird.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Deswegen, denke ich, sollten wir das nicht im Schnellschuss machen. Dieser Vorgang kann auch in Ruhe auf der nächsten Landtagssitzung behandelt werden.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zuruf von Rainer Prachtl, CDU)

Herr Rehberg, wenn Sie lachen wollen, können Sie ja gerne weiterlachen.

Offensichtlich ist es aufgrund von Zeitungsmeldungen passiert, dass die CDU heute reagiert hat. Das ist ihr gutes Recht. Ich denke, es ist aber das gute Recht des Parlamentes, sich in Ruhe mit diesen schweren Vorwürfen zu befassen. Und insofern, denke ich, hat es auch Zeit bis zur nächsten Sitzung. Wir lehnen die Dringlichkeit ab.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Dankert.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Erweiterung der Tagesordnung nicht zugestimmt wurde bei Zustimmung der CDU-Fraktion und Gegenstimmen von SPD- und PDSFraktion. Der fraktionslose Abgeordnete Herr Dr. Bartels hat Zustimmung zum Dringlichkeitsantrag signalisiert, trotzdem wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Aufsetzung auf die Tagesordnung nicht erreicht.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 4/1326 vor.

Fragestunde – Drucksache 4/1326 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Sozialministerin und hierzu die Frage des Abgeordneten Wolfgang Riemann. Bitte, Herr Riemann.

Ein bisschen höflich muss man ja sein und warten, bis die Ministerin vorne ihren Platz eingenommen hat.

Sehr geehrte Frau Ministerin!

Vor dem Hindergrund des Erhaltes von Arbeitsplätzen und eines Betriebsstandortes frage ich die Landesregierung: Was spricht gegen eine mit den Beschäftigten vereinbarte Arbeitszeitregelung eines Metall verarbeitenden Betriebes in Trassenheide zur Abarbeitung eines Auftrages in Bremen? Dieser Vertrag sah zehn Tage Arbeit und vier Tage freie Zeit vor.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Riemann! Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Wenn man also bestimmte Schritte gehen möchte, muss man bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen beachten. Hier in diesem Falle ist einschlägig das Arbeitszeitgesetz. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des Arbeitszeitgesetzes gegeben, kann einem solchen Antrag gefolgt werden.

Gestatten Sie zwei Zusatzfragen? (Zustimmung)

Sehr geehrte Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass durch das Verhalten des Sozialministeriums trotz der Möglichkeiten zur Ausnahmeregelung entsprechend Arbeitszeitgesetz Paragraph 9 Absatz 2 und Paragraph 13 Absatz 2 seit 2002 schon mehrere Aufträge verloren gegangen sind in diesem Betrieb?

Das genannte Unternehmen hat sich mit Schreiben vom 2. März 2004 an das Sozialministerium mit der Bitte gewandt, einem entsprechenden Ersuchen nachzukommen. Das Ministerium hat mit Schreiben vom 5. März die nach Paragraph 13 Absatz 5 des Arbeitszeitgesetzes erforderlichen Unterlagen angefordert. Bislang sind diese noch nicht nachgereicht worden, obgleich es hierzu mehrere Anmahnungen seitens des Ministeriums gab.

Das ist ja ein Vorgang, der schon seit 2002...

(Andreas Bluhm, PDS: Keine Kommentare!)

Herr Riemann, Sie haben keine Möglichkeit, hier Kommentierungen abzugeben, sondern lediglich Zusatzfragen zu stellen. Wenn Sie noch eine weitere Zusatzfrage stellen möchten?

Die zweite Zusatzfrage:

Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass trotz der Möglichkeiten, die das Arbeitszeitgesetz in Paragraph 9 Absatz 2 und Paragraph 13 Absatz 2 bietet, Betriebsstandorte und Arbeitsplätze in Vorpommern gefährdet sind und dass der Vorgang schon seit 2002 im Sozialministerium bearbeitet wird, da es mehrere Aufträge betrifft?