Herren, ich begrüße Sie zur 31. Sitzung des Landtages. Die Fraktionen der SPD und PDS haben gemäß Paragraph 72 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung diese Dringlichkeitssitzung beantragt. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 31. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion beantragt nach Paragraph 74 Ziffer 4 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern die Absetzung des einzigen Tagesordnungspunktes der 31. Sitzung des Landtages am 18. Februar 2004.
Begründung: In den Drucksachen 4/699 und 4/700 sowie in den dazu vorliegenden Beschlussempfehlungen werden erhebliche Änderungen und Einschnitte bei den Finanzzuweisungen der Kommunen vorgenommen, für die es zurzeit keine gültige Rechtsgrundlage im kommunalen Finanzausgleichsgesetz gibt. Die im Haushaltsentwurf 2004/2005 verankerten Haushaltsansätze entsprechen nicht der derzeitig gültigen Rechtslage. Der Entwurf für die fünfte Änderung des Finanzausgleichsgesetzes befindet sich noch in der Beratung des Landtages und wurde durch diesen nicht verabschiedet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, beispielhaft möchte ich auf Seite 33 zitieren den Titel 883.05, die Haushaltserläuterungen dazu: „Gemäß § 6 Abs. 2 FAG sind von den Schlüsselzuweisungen (Titel 613.06) 6,1 v. H. f ür Investitionen zu verwenden, soweit der Verwaltungshaushalt dadurch keinen Fehlbedarf ausweist. Die investive Bindung eines Teils der Schlüsselzuweisungen dient der Aufrechterhaltung eines Mindestniveaus an kommunalen Investitionen. Ausnahmsweise können auf den investiv gebundenen Anteil an den Schlüsselzuweisungen bis zu 35 v. H. des Betrages nach § 10e Abs. 4 Satz 1 FAG (Titel 883.04) angerechnet werden.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Innenausschuss hat am 27. Januar abschließend das FAG beraten. Das war vor drei Wochen. Es wäre bis heute Zeit gewesen, das FAG abschließend hier im Landtag zu beraten. Es stellt sich für die CDU-Fraktion die Frage, ob man vor dem PDS-Parteitag in acht Tagen, am kommenden Wochenende, verheimlichen will, dass in den nächsten beiden Jahren den Kommunen 260 Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen als im Jahr 2003.
Wir halten es für skandalös, dass ein in einem Ausschuss abgeschlossenes Gesetz nicht auf die Tagesordnung gesetzt und dann in einem Doppelhaushalt Bezug darauf genommen wird. Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen von SPD und PDS, dass wir wieder zu einem geordneten parlamentarischen Verfahren zurückkommen. – Danke.
Ich unterbreche die Sitzung bis 11.00 Uhr zur Prüfung des Geschäftsordnungsantrages und berufe den Ältestenrat ein.
Gemäß Paragraph 73 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages hat die Fraktion der CDU der vorgeschlagenen Tagesordnung widersprochen. Gemäß Paragraph 73 Absatz 3 der Geschäftsordnung lasse ich jetzt den Landtag die Tagesordnung feststellen. Wer der vorgeschlagenen Tagesordnung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung mit Zustimmung der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU und einer Enthaltung der Fraktion der PDS beschlossen.
Gemäß der vorhin beantragten Absetzung der Beratung dieses Tagesordnungspunktes durch die Fraktion der CDU gemäß Paragraph 74 Ziffer 4 der Geschäftsordnung des Landtages lasse ich jetzt über den Antrag auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU zur Absetzung der Beratung des einzigen Tagesordnungspunktes zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Absetzung der Tagesordnung auf der Grundlage des Antrages der Fraktion der CDU bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und PDS bei einer Stimmenthaltung der Fraktion der PDS nicht zugestimmt.
Ich rufe auf den einzigen Tagesordnungspunkt: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen (Haushaltsrechtsgesetz 2004/2005) , Drucksache 4/700, und der Unterrichtung durch die Landesregierung – Mittelfristige Finanzplanung 2003 bis 2007 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung, Drucksache 4/699, hierzu die Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses auf den Drucksachen 4/1020, 4/1021, 4/1022, 4/1023, 4/1024, 4/1025, 4/1026, 4/1027, 4/1028, 4/1029, 4/1030, 4/1031, 4/1032, 4/1033, 4/1034, 4/1035 und 4/1036. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 4/1045 bis 4/1055 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen (Haushaltsrechtsgesetz 2004/2005 – HRG 2004/2005 –) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/700 –
Unterrichtung durch die Landesregierung: Mittelfristige Finanzplanung 2003 bis 2007 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung – Drucksache 4/699 –
Beschlussempfehlungen und Bericht des Finanzausschusses – Drucksachen 4/1020, 4/1021, 4/1022, 4/1023, 4/1024, 4/1025, 4/1026, 4/1027, 4/1028, 4/1029, 4/1030, 4/1031, 4/1032, 4/1033, 4/1034, 4/1035 und 4/1036 –
Änderungsanträge der Fraktion der CDU – Drucksachen 4/1045, 4/1046, 4/1047, 4/1048, 4/1049, 4/1050, 4/1051, 4/1052, 4/1053, 4/1054 und 4/1055 –
Zum Ablauf der Haushaltsberatungen schlägt Ihnen der Ältestenrat Folgendes vor: Zunächst wird das Wort zur Berichterstattung erteilt. Hieran anschließend eröffne ich eine allgemeine Aussprache zum Haushaltsrechtsgesetz 2004/2005 und zur Mittelfristigen Finanzplanung 2003 bis 2007. Nach Abschluss der allgemeinen Aussprache kommen wir zur Beratung über die Einzelpläne und den Stellenplan. Es ist beabsichtigt, die Einzelpläne unter Berücksichtigung der Wortmeldungen in der numerischen Reihenfolge aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich bitte damit den Finanzausschussvorsitzenden Herrn Riemann zum Bericht des federführenden Finanzausschusses. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den soeben von unserem Präsidenten genannten Drucksachen bringen wir den Bericht und die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses als federführenden Ausschuss heute zur Zweiten Lesung ein. Wir setzen damit einen Schlusspunkt unter umfangreiche Beratungen, die mit der Sitzung des Landtages am 27. August zum Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen (Haushaltsrechtsgesetz 2004/2005), Drucksache 4/700, und zur Unterrichtung der Landesregierung über die Mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Jahre 2003 bis 2007 begonnen hatten.
Mit Schreiben vom 6. Januar hat die Landtagspräsidentin gemäß Paragraph 54 Absatz 2 der Geschäftsordnung dem Finanzausschuss und allen mitberatenden Ausschüssen die von der Landesregierung in der Kabinettssitzung am 16. Dezember 2003 beschlossenen und von der Finanzministerin am 29. Dezember 2003 zugeleiteten Anpassungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen (Haus- haltsrechtsgesetz 2004/2005), Drucksache 4/700, ü b e rwiesen. In diesem Schreiben wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Finanzministerin lediglich die Artikel 1, 2, 9
Absätze 1 und 2 sowie die Änderungen zum Haushaltsplanentwurf und die Erläuterungen zu den Einzelplänen und zum Stellenplan der Vorlage entsprechend Paragraph 54 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages an den Finanzausschuss und die mitberatenden Ausschüsse überwiesen wurden. Sie finden das auf der Anlage 1.
Meine Damen und Herren, der Finanzausschuss und die mitberatenden Ausschüsse haben eine umfangreiche Arbeit geleistet. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich hier sage, der Bericht war erst am vergangenen Sonntag fertig.
Zugleich hatten wir noch mit federführend zu beraten einen Gesetzentwurf zur Gewährung jährlicher Sonderzahlungen für Beamte und Richter des Landes, einen Gesetzentwurf zur Nichtanpassung des Amtsgehaltes der Mitglieder der Landesregierung sowie der Parlamentarischen Staatssekretäre, einen Gesetzentwurf für einen Zweiten Nachtragshaushalt 2003 und waren mitberatend für sieben weitere Gesetzentwürfe. In diesem Zusammenhang, denke ich, ist es angebracht, einen herzlichen Dank an das Ausschusssekretariat zu richten für die umfangreiche Arbeit unter Führung von Frau Arnold
Und ich möchte die Gelegenheit nutzen, weil Sie, Herr Präsident, ja kurz vor Ihrer Verabschiedung stehen, auch Ihnen nicht nur für diesen Haushalt, sondern für die geleistete Arbeit in den letzten zwölf Jahren herzlichst im Namen des Finanzausschusses zu danken.
Sie waren uns stets ein treuer Berater, manchmal etwas unbequem, aber immer zielführend für unsere Arbeit im Finanzausschuss. Herzlichen Dank!
Unter Punkt II. finden Sie im Bericht die Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse. Hier möchte ich insbesondere hervorheben die Arbeit, die im Bereich des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur geleistet wurde.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat in der 19., 20., 21., 22., 24. und 25. Sitzung diesen Haushaltsplan beraten und er hat zwei Anhörungen durchgeführt. Er hatte sich mit einer komplizierten Materie zu beschäftigen – ich möchte hier nur den Paragraphen 20 Haushaltsrechtsgesetz erwähnen, die Erfüllung der Stundenverpflichtungen an unseren Schulen, die Hochschulautonomie – und diese komplizierte Materie im Zusammenhang mit der Beratung des Haushaltes abzuarbeiten. Ich glaube, auch das ist ein Dankeschön wert.
Die Wirklichkeit wird zeigen, ob es genügt hat, was wir heute beschließen. Ich denke, wir sollten diesen Bericht und die Beschlussempfehlungen in unseren Beratungen in diesem Jahr dahin gehend kontrollieren, wie wir die Mit
tel, die wir heute beschließen, zum Wohle dieses Landes, zum Wohle seiner Menschen, aber auch zur Lösung der Probleme in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen.
Bedauern möchte ich ganz persönlich, dass der Sonderausschuss Verwaltungsmodernisierung den Haushalt nicht beraten hat. Ich denke, Funktionalreform und Verwaltungsmodernisierung sind wichtige Fragen, die uns in den kommenden Jahren auch Geld sparen sollten. Hier hätte der Ausschuss mit Entschließungen Weichen stellen können, die zum Beispiel die Zusammenlegung von Behörden, Aufgabenübertragungen und länderübergreifende Zusammenarbeit betreffen, die dann in den kommenden zwei Jahren auch mit wirksam werden sollten.
Ich habe schon einleitend ausgeführt, die Finanzministerin hat am 29. Dezember eine Ergänzung zum Haushalt zugeleitet. Dieses führte zu einem Schreiben der Landtagspräsidentin – auch das habe ich schon ausgeführt –, welches zu einer umfangreichen Debatte im Finanzausschuss und auch im Rechtsausschuss geführt hat. Von Seiten der Koalitionsfraktionen wurden die Artikel 5, 6, 7, 8 und 9 in geänderter Fassung mit eingebracht und auch mit beraten. Die CDU-Fraktion hat hierzu ausgeführt, dass diese Artikel eigentlich in Erster Lesung, weil es Gesetze betrifft, hier im Landtag zu beraten wären. Es hat also keine Erste Lesung gegeben.
Frau Finanzministerin, wenn man die Landesverfassung als Politiker ernst nimmt, bei allem Respekt, dann muss es auch möglich sein, dass man überprüft, ob bestimmte Verfahren verfassungsgemäß sind. Ich weise hier ausdrücklich das Gerücht zurück, wenn es eine Verfassungsbeschwerde geben sollte, dass dann keine Fördermittel in diesem Land fließen. Und man muss deutlich sagen, kein Verfassungsgericht – es gab schon mehrere Verfassungsklagen – hat den Haushalt für unwirksam erklärt,