Protocol of the Session on May 13, 2004

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 38. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung für den heutigen Tag liegt Ihnen vor.

Bevor wir unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fortsetzen, gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Der Innenausschuss sowie der Rechts- und Europaausschuss werden zu Beginn der Mittagspause eine gemeinsame Sitzung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern“ im Raum 260 durchführen.

Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 15: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf der Drucksache 4/1193 vor.

Fragestunde – Drucksache 4/1193 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu zunächst die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Dr. Ulrich Born. Herr Dr. Born, bitte schön.

Herr Präsident! Herr Minister! Ich frage die Landesregierung:

1. Wann hat die Landesregierung erstmals Kontakt zum Lorenz-von-Stein-Insititut für Verwaltungswissenschaften der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel oder mit Mitarbeitern dieses Institutes insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Verwaltungsreform in MecklenburgVorpommern aufgenommen?

Herr Born, Herr Professor von Mutius unterhält seit vielen Jahren vielfältige Kontakte im Land Mecklenburg-Vorpommern, sowohl zu Parteien, Fraktionen, zum Landtag, zu den Kommunalverbänden als auch zur Landesregierung.

(Siegfried Friese, SPD: Das ist gut so.)

Der Zeitpunkt der erstmaligen Kontaktaufnahme lässt sich nicht mehr ermitteln. Ich persönlich hatte als Mitglied der Landesregierung erstmals am 13. März 2004 im Rahmen einer Basiskonferenz der PDS in Neubrandenburg Kontakt zu Herrn Professor von Mutius.

(Hans-Heinrich Jarchow, SPD: So wie ich.)

Eine Nachfrage zur ersten Frage: Herr Minister, können Sie den Zeitraum eingrenzen, wann im Zusammenhang mit der geplanten Verwaltungsreform Gespräche mit Professor von Mutius seitens Ihres Ministeriums oder anderer Mitarbeiter der Landesregierung geführt worden sind?

Mitarbeiter oder Mitglieder der Landesregierung?

Sowohl Mitglieder als auch Mitarbeiter der Landesregierung.

Ich kann hier, Herr Born, nur für meine Person sprechen. Ich hatte zum ersten Mal Kontakt zu Herrn Professor von Mutius am 13. März 2004, als ich persönlich teilnehmen durfte an der Basiskonferenz unseres Koalitionspartners in Neubrandenburg. Da ist auch Herr Professor von Mutius eingeladen worden und dort sind wir uns begegnet.

(Siegfried Friese, SPD: Ist es ehrenrührig, mit Herrn Professor von Mutius Kontakt zu haben?)

Eine zweite Nachfrage?

Zweite Zusatzfrage, bitte.

Herr Minister, ist seitens Mitarbeitern Ihres Hauses zu einem früheren Zeitpunkt als dem von Ihnen eben genannten im Zusammenhang mit der geplanten Verwaltungsreform Kontakt zu Professor von Mutius oder zu Mitarbeitern des genannten Instituts aufgenommen worden?

Nein, ist nicht. Ich wiederhole noch einmal: Wir, ich selber und das Innenministerium, haben Kontakt zu Herrn von Mutius aufgenommen nach der Basiskonferenz der PDS, wo wir uns begegnet sind, und von dort an haben sich Gespräche ergeben, zwischen mir, meiner Person

(Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU: Zwi- schen ihm und seiner Person! Selbstgespräche!)

und auch zwischen meinem Staatssekretär und Herrn Professor von Mutius.

Herr Dr. Born, die zweite Frage.

Herr Minister, ich frage die Landesregierung:

2. Wurden das Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel oder Mitarbeiter dieses Institutes unmittelbar oder mittelbar in die Vorbereitung/Erstellung der Landtagsdrucksache 4/1184 einbezogen?

Die Landtagsdrucksache 4/1184 wurde für die beiden Koalitionsfraktionen von einer Arbeitsgruppe vorbereitet, die vom Koalitionsausschuss eingesetzt wurde. Dieser Arbeitsgruppe gehörten auch Herr Kollege Holter und meine Person an. Für diese Arbeitsgruppe habe ich gemeinsam mit Kollegen Holter den Entwurf einer Entschließung vorbereitet und vorgelegt. Herr Professor von Mutius hat mich bei der Anfertigung und der Erörterung des Entwurfs umfassend beraten und dabei besonders auf die verfassungsrechtlichen Aspekte der geplanten Verwaltungsreform hingewiesen. Das war notwendig, weil die Erörterung verfassungsrechtlicher Aspekte von Anbeginn an bei der Diskussion zur Verwaltungsreform einen besonderen und auch einen hohen Stellenwert eingenommen hat und wir gehalten sind – ich denke, das verlangt auch das Parlament –, die verfassungsrechtlichen Fragen umfassend zu beachten und abzuwägen.

Eine Zusatzfrage? interjection: (Zustimmung)

Herr Minister, hat Herr Professor von Mutius im Rahmen dieser Beratungstätigkeit verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht im Hinblick auf das von Ihnen geplante 4-Kreise-Modell?

Herr Professor von Mutius

hat die Instrumentarien aufgezeigt, die herangezogen werden müssen, um verfassungsrechtlich einwandfrei diesen Reformprozess zu gestalten und auch im Zweifelsfall vor dem Landesverfassungsgericht erfolgreich zu bestehen.

Zweite Zusatzfrage? interjection: (Zustimmung)

Können Sie sagen, ob im Rahmen der Gespräche Professor von Mutius seine Auffassung geändert hat, was die Verfassungsmäßigkeit Ihres Vorhabens angeht?

Soweit unsere Gespräche gelaufen sind – ich wiederhole noch einmal, d a s s ich persönlich Gespräche aufgenommen habe im März 2004 –, ist mir dies nicht deutlich geworden. Im Gegenteil, Herr Professor von Mutius hat immer gesagt, dass es ganz bestimmte Hürden gibt, die zu meistern sind, dass es ganz bestimmte Instrumentarien gibt, die herangezogen werden müssen, um auf die verfassungsrechtlichen Fragen klare und eindeutige Antworten zu geben. Soweit ich es weiß, hat Herr Professor von Mutius erstmals sich gegenüber dem Landkreistag zu diesen Fragen geäußert. Und nach allem, was ich gelesen und von ihm gehört habe, haben sich seine Auffassungen in dieser Frage nicht geändert.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön.

Danke schön, Herr Dr. Born.

Ich bitte nun den Fraktionsvorsitzenden der CDU Herrn Rehberg, seine Fragen 3 und 4 zu stellen. Bitte schön, Herr Rehberg.

Herr Minister Timm, ich frage die Landesregierung:

3. In welcher Weise ist das Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften der ChristianAlbrechts-Universität zu Kiel oder direkt Mitarbeiter dieses Institutes in die Vorbereitung der Verwaltungsreform in Mecklenburg-Vorpommern einbezogen?

Zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Innenministerium und Herrn Professor Dr. Albert von Mutius, wurde am 22. April 2004 für die Dauer von zwölf Monaten eine Rahmenvereinbarung geschlossen, in deren Rahmen Herr Professor Dr. von Mutius die Landesregierung bezüglich der Verwaltungsreform in rechtlicher und verwaltungswissenschaftlicher Hinsicht berät. Die Rahmenvereinbarung ist mit Herrn Professor Dr. von Mutius als Person abgeschlossen worden. Eine Verbindung zwischen dem Innenministerium und dem Lorenz-von-SteinInstitut beziehungsweise den Mitarbeitern dieses Institutes besteht nicht.

Der Wortlaut der Vereinbarung lehnt sich an die Vereinbarung an, die der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern mit Herrn Professor Dr. von Mutius auch seinerseits abgeschlossen hat. Die Konkretisierung der Beratung und die Anfertigung von Gutachten im Einzelfall erfolgt ausschließlich durch entsprechende Aufträge des Innenministeriums. Nur hierdurch werden konkrete Pflichten und Rechte, einschließlich der Ansprüche auf Honorierung und ersatznotwendige Aufwendungen, ausgelöst. Als Vergütung für Beratungen erhält Herr Professor Dr. von Mutius ein Stundenhonorar. Auch die Höhe des Stundenhonorars orientiert sich an der Höhe, die der Landtag in der von mir zitierten Rahmenvereinbarung mit Herrn Professor Dr. von Mutius vereinbart hat. Während der Laufzeit der Vereinba

rung mit dem Innenministerium ruht die Vereinbarung mit dem Landtag. Entstandene Reisekosten werden gemäß den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes erstattet.

(Siegfried Friese, SPD: Im Übrigen ist das hier keine Inquisition.)

Darf ich eine Nachfrage stellen?

Eine Zusatzfrage? Bitte schön, Herr Rehberg.

Herr Minister Timm, ab wann datiert diese Rahmenvereinbarung zwischen dem Innenministerium und Herrn Professor von Mutius in persona?

Die Rahmenvereinbarung ist unterzeichnet am 22. April 2004 und läuft vom 1. April 2004 für die Dauer von zwölf Monaten, also bis zum Ende des Monats März 2005.

Welche Zuarbeiten wurden im Rahmen dieser Vereinbarung mit Blick auf die Verwaltungsreform von Herrn Professor von Mutius erstellt?

(Zuruf von Siegfried Friese, SPD)

Eine Sekunde.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU – Siegfried Friese, SPD: Das ist hier ja wirklich wie bei der Inquisition! Unglaublich, unglaublich! Keine substan- tiellen Beiträge! Das ist unerhört! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist eine Frechheit!)