Eckhardt Rehberg
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Hier hat eine Kommission, besetzt mit sechs Landtagsabgeordneten – zwei von der CDU, zwei von der SPD, zwei von der PDS –, fast zwei Jahre getagt. Und jetzt wird hier – und das bedauere ich außerordentlich, weil ich das eben zu Beginn dieser Landtagssitzung erst mitbekommen habe – der Bericht dieser Enquetekommission nicht eingebracht. Dass der Kollege Müller von der SPD das nicht machen kann, das ist bedauerlich und verständlich. Aber es sitzen hier noch die Kollegen Müller, Detlef, Frau Schmidt, Herr Jäger und Herr Rehberg, die mitgearbeitet haben und hier Rederecht im Parlament haben.
Und ich glaube, es hätte dieser Arbeit gut getan...
Ich habe es nicht gewusst, wir sind nicht angesprochen worden, Frau Gramkow.
Es hätte der Arbeit dieser Enquetekommission gut getan, es hätte diesem Landtag gut getan, wenn man die Arbeit aufgezeigt, skizziert hätte,
insbesondere auch das Engagement der kommunalen Vertreter,
der wissenschaftlichen Experten, die dabeigesessen haben. Die haben das doch nicht zum Spaß gemacht, sondern, und das hat man gespürt in der Kommissionsarbeit, insbesondere in Verantwortung zu diesem Land, um Mecklenburg-Vorpommern in diesem Punkt ein Stück weit voranzubringen.
Meine Damen und Herren, und deswegen habe ich schon mit Erstaunen eine Presseerklärung der SPD-Fraktion von Herrn Schlotmann zur Kenntnis genommen. Danach entwickle angeblich die CDU keine eigenen Konzepte für die Zukunft,
wohingegen die Koalition aus SPD und PDS es geschafft habe, Handlungsfähigkeit zu beweisen und schwierige Vorhaben abzuschließen, wie zum Beispiel die Debatte um die Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in MecklenburgVorpommern“.
Meine Damen und Herren, Herr Schlotmann, was ist denn Ihr Beitrag gewesen zur Arbeit in dieser Kommission? Waren Sie denn einmal dabei? Haben Sie sich einmal hingesetzt?
Und, Herr Minister Timm, ich muss Ihnen sagen,
ich habe selten bei einem der Kernprobleme dieses Landes einen Minister so oberflächlich zu diesem Thema reden hören, so oberflächlich, oberflächlicher geht es gar nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren und Herr Ministerpräsident Ringstorff,
Sie haben in diesen vier Jahren entgegen Ihren Ankündigungen in Ihrem Koalitionsvertrag weder die Kommunalverfassung geändert noch die Funktionalreform fortgeführt, noch in irgendeiner Art und Weise sich als Landesregierung mit den Stadt-Umland-Beziehungen beschäftigt. Das sind die Tatsachen! Das heißt, Sie haben auf der ganzen kommunalen Ebene nichts gemacht.
Und das zeigt ganz einfach die völlige Konzeptionslosigkeit der Landesregierung.
Und, meine Damen und Herren, wie sah denn der Ursprungsentwurf von SPD und PDS zur Einsetzung der Enquetekommission eigentlich aus? War der Bereich Stadt-Umland, war der Bereich Funktionalreform enthalten? Und, Herr Minister Timm, Ihnen wurde gar kein Sitz in dieser Kommission, nicht mal mit beratender Stimme, zugebilligt. Sie sind ja völlig ausgeblendet gewesen.
So sah doch der Ursprungsentwurf aus. Gucken Sie sich den doch mal an! Das sind doch die Tatsachen. Und da muss man sich doch wirklich fragen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer hat hier wirklich gearbeitet, wer hat hier wirklich Positionen auf den Tisch gelegt.
Und nur zur Erinnerung: Wir, die CDU, haben am 24. Januar 2001 ein eigenes Positionspapier vorgelegt.
Und besonders bemerkenswert ist doch zu dem Punkt, dass Kollege Jäger und ich dann als Sachverständige geladen wurden. Wissen Sie, wir haben zumindest eins getan – übrigens, meine Damen und Herren von SPD und PDS, ohne eine müde Mark vom Landtag zu nehmen, wir haben verzichtet auf jährlich 150.000 Euro Zuschuss als Fraktion für die Mitarbeit in der Enquetekommission, das heißt, das haben wir alles aus eigener Kraft geleistet, auch das möchte ich einmal an dieser Stelle unterstreichen und einen Dank an unsere Mitarbeiterin Frau Rixmann-Krüger richten –,
und zwar haben wir gesagt in diesem Positionspapier – dann können Sie nachher mal vergleichen und das ist der Kernbestandteil des Berichts der Enquetekommission und übrigens, Herr Minister Timm, hierzu, zu den Kernbestandteilen, gibt es ein Minderheitenvotum der PDS-Fraktion, von Ihrem Koalitionspartner,
und das driftet in wesentlichen Punkten sehr, sehr deutlich auseinander –, und zwar haben wir gesagt:
Erstens. Gesetzliche Eingriffe in die Gemeindestruktur zur Schaffung größerer Gemeindeeinheiten zur Verbesserung der Aufgabenerfüllung sind nicht notwendig. Herr Timm, ich werde Sie nachher noch mal zitieren von vor fast zwei Jahren, was Sie zu diesem Thema gesagt haben.
Zweitens. Finanzielle Anreize zu Gemeindefusionen sollen zukünftig nur noch dann gezahlt werden, wenn die Mindesteinwohnerzahl von 500 erreicht ist.
Drittens. Eingriffe in die Amtsstruktur sind nicht ausgeschlossen, wenn die Zielvorgabe, Leistungsfähigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, bei Ämtern unterhalb der Regeleinwohnerzahl von 6.000 Einwohnern nicht erreicht wird.
Viertens. Eingriffe in die Amtsstruktur gibt es erst nach einer Freiwilligkeitsphase bis zum 31. Dezember 2004.
Fünftens. Hierfür sind finanzielle Anreize außerhalb des FAG zu zahlen, die bei freiwilligem Zusammenschluss der Ämter einmalig 1,5 Millionen Euro betragen sollen.
Sechstens. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bildung einer amtsfreien Gemeinde müssen an die Voraussetzungen für die Bildung eines Amtes angeglichen werden, damit die Neubildung von Einheitsgemeinden unterhalb der Regeleinwohnerzahl von 6.000 vermieden wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns, unseren Vorschlägen ist die Kommission in wesentlichen Punkten gefolgt – und das stimmt –, in der Regel mit deutlicher, mit übergroßer Mehrheit und in der Regel mit Gegenstimmen der PDS-Fraktion beziehungsweise ihrer wissenschaftlichen Berater.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht nur wir, sondern auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich ganz wesentlich bei den Punkten Funktionalreform und bei den Stadt-Umland-Beziehungen eingebracht und umfangreiche Vorschläge erarbeitet. Ich denke, insgesamt ist dieser vorliegende Bericht ein Ergebnis der Arbeit aller derjenigen in der Kommission, die ihm zugestimmt haben, und das ist nicht das Verdienst, Herr Kollege Schlotmann, von SPD und PDS.
Liest man die Einsetzungsdebatte von vor gut zwei Jahren zu der Enquetekommission, so kann man gar nicht glauben, dass so unterschiedliche Vorstellungen einmal zu einem gemeinsamen Abschlussbericht führen können. Aber es ist gelungen und dieser Erfolg ist darin begründet, dass auf sachlicher Ebene Probleme festgestellt und analysiert wurden, verschiedene Lösungsvorschläge unter Vergleich mit anderen Bundesländern diskutiert und,
und das ist der entscheidende Punkt, Lösungen für Mecklenburg-Vorpommern gefunden wurden.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Timm, es hilft uns doch nicht weiter, immer wieder auf andere Bundesländer zu sehen, die eine ganz
andere Struktur, die eine höhere Besiedlungsdichte, eine ganz andere Historie als wir haben.
Wir sollten Lösungen, Modelle für Mecklenburg-Vorpommern finden und das hat diese Enquetekommission getan.
Und auch das will ich Ihnen sehr deutlich sagen: Wir werden nur dann eine Chance haben, auch weiter als eigenständiges Bundesland zu existieren, wenn wir für uns, für unser Land eigene Lösungen finden.
Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang, und das muss ich sagen, ganz ausdrücklich bei allen Kommissionsmitgliedern und den beratenden Mitgliedern für die konstruktive Arbeit. Und ich will hier noch mal sagen, ich hätte mir gewünscht, und wenn das nur vorgetragen worden wäre, dass die Chronologie der Arbeit der Kommission wirklich hier dargestellt worden wäre. Ich sage das noch mal ganz ausdrücklich, Herr Kollege Müller, wir als Landtag, wir insgesamt, haben hier und heute eine Chance vertan. Dazu gehört natürlich auch, dass es vielleicht gut war, dass der Start der Kommission unter einem nicht ganz so günstigen Vorzeichen stand, und zwar der Streit vor dem Landesverfassungsgericht. Ich glaube, dieses hat allen vor Augen geführt, dass Demokratie auch Verantwortung für die Minderheit beinhaltet und die Mehrheit nicht gegenüber der Minderheit missbraucht werden darf.
Ich hoffe, dass wir als CDU damit dazu beigetragen haben, dass die Suche nach einem Konsens im Mittelpunkt der Bemühungen stand.
Meine Damen und Herren! Da der Bericht der Enquetekommission unter Beteiligung externer Ausschussmitglieder zustande gekommen ist, kann der Bericht, anders als andere Ausschussberichte, nicht mit einer Beschlussempfehlung versehen werden, über die der Landtag abzustimmen hat. Sie haben jetzt einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen auf dem Tisch liegen.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass der übereinstimmende Wunsch der Kommissionsmitglieder, dass sich dieser Landtag, die Fraktionen um einen ernsthaften Umsetzungswillen bemühen, auch in der kommenden Legislaturperiode Niederschlag finden wird. Dieser Antrag, die Drucksache 3/2972, ist der kleinste gemeinsame Nenner aller Fraktionen dieses Landtages. Wäre es nach uns, allein nach der CDU-Fraktion gegangen, dann sähe das Bekenntnis zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission klarer und deutlicher aus. Wir hatten in einem Entwurf Folgendes vorgeschlagen, ich zitiere: „Die konkreten Empfehlungen der Enquetekommission ,Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern‘ sollen zeitnah und nach der Konstituierung des 4. Landtages umgesetzt werden. Die Landesregierung wird beauftragt, die entsprechenden Vorarbeiten umgehend in die Wege zu leiten.“ Meine Damen und Herren, dieses entspricht dem Beschluss der Enquetekommission Nummer 29-16-180402 wortwörtlich. Das heißt, wir wollten den übereinstimmenden Willen der Mitglieder umsetzen. Es konnte allerdings kein Einvernehmen zwischen den Fraktionen erzielt werden, insbesondere weil die PDS-Fraktion gemäß ihrem Minderhei
tenvotum zum Bericht die empfohlenen Ziele zur Einwohnergröße von amtsfreien beziehungsweise amtsangehörigen Gemeinden und Amtsbereichen sowie zur Anzahl der amtsangehörigen Gemeinden innerhalb eines Amtes nicht mitträgt.
Und deswegen fehlt ein deutliches und klares Bekenntnis zur Umsetzung der konkreten Empfehlungen der Enquetekommission. Allerdings schließt die Formulierung auch nicht aus, dass die Beschlüsse in der nächsten Wahlperiode umgesetzt werden, und von daher können wir diese Formulierung auch mittragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann Ihnen eins versichern, und zwar dass wir als CDU, falls wir die Regierungsverantwortung übernehmen nach dem 22. September, alle Empfehlungen der Enquetekommission stringent umsetzen werden. Dies kann ich den Kommunen in diesem Land zusagen.
Meine Damen und Herren, mich hat aber schon gewundert,...
Ach, wissen Sie, Herr Kollege Schoenenburg, ich glaube, gerade in diesem Punkt tut ein Stück Sicherheit für die Kommunen im Land nach den unseligen Debatten der letzten zwei bis drei Jahre, nach den Unsicherheiten, die gerade der Innenminister gesät hat, wirklich gut.
Ich hinterfrage wirklich, meine Damen und Herren von SPD und PDS: Wollen Sie ernsthaft die Empfehlungen umsetzen? Wollen Sie wirklich die Arbeit von Kommunalpolitikern aller politischen Parteien, von Wählergemeinschaften, von wissenschaftlichen Beratern, wollen Sie das umsetzen?
Herr Kollege Dankert, dann hätten Sie ohne Wenn und Aber unserem Antrag zustimmen können, der an Klarheit und Deutlichkeit nichts, aber auch gar nichts zu wünschen übrig lässt. Dann hätten Sie nicht, Herr Kollege Dankert, Ihren Ursprungsentwurf, das war nämlich gar nichts,
das war einfach eine Kenntnisnahme und dort kommt schon Ihr Geist zum Tragen. Wer so einen Ursprungsentwurf uns auf den Tisch legt, wo nicht Zustimmung drin steht, sondern nur Kenntnisnahme, den muss ich fragen: Was hast du im Sinn?
Erstens, meine Damen und Herren, soll in Zukunft eine amtsangehörige Gemeinde über mindestens 500 Einwohner verfügen. Ich sage hier klar und deutlich: Dies ist keine gesetzliche Mindestgröße. Dies ist eine Größe, die anzustreben ist. Und übrigens, wir haben sehr deutlich gemacht, entgegen den Ausführungen, zum Beispiel kann ich mich an Herrn Böttger erinnern in der Einsetzungsdebatte, ich kann mich an viele Aussagen von Herrn Minister
Timm erinnern, auch von Herrn Heinz Müller, die Größe der Gemeinde hat überhaupt nichts damit zu tun, zum Beispiel mit der Investitionskraft. Sie können heute als Amt als Zuwendungsempfänger für jeden Fördermittelbescheid auftreten, weil unsere Ämter Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Oder es können sich zwischen zwei und drei Gemeinden zusammenschließen und einen Radweg bauen mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag. Das ist überhaupt kein Problem.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Prämien sollen aber nur noch dann gezahlt werden, über die Höhe muss man sich unterhalten, wenn wir 500 Einwohner erreichen.
Zweitens, und dieses ist in der Einsetzungsdebatte an keiner Stelle gesagt worden, es kommt auf die Größe der Verwaltungseinheiten an. Und deswegen haben wir sehr früh gesagt, wir brauchen eine Mindesteinwohnerzahl. Und wer meint, sich um eine Mindesteinwohnerzahl herummogeln zu können, dem sage ich eins: Mit Regeleinwohnerzahlen, so, wie es heute im Paragraphen 127 Kommunalverfassung ist, werden sie vor Verwaltungsgerichten nicht bestehen können. Sie müssen eine Mindesteinwohnerzahl definieren. 50 Prozent unserer Ämter sind kleiner als 6.000 Einwohner. Es gab andere Vorstellungen: 10.000 Einwohner von Wissenschaftlern, von Professor Schröder zum Beispiel, den ich hoch schätze und achte. Aber, meine Damen und Herren, gucken Sie sich doch mal unsere Strukturen im Land an. Ist 10.000 wirklich eine Größe, die wir anstreben können, die wir realisieren können? Ich denke, 6.000 ist eine angemessene Größe.
Wir als CDU haben uns die Landkreise vorgenommen. Und wenn man dort vernünftig miteinander umgehen kann, dann kann man in aller Regel aus zwei Ämtern eins machen,
manchmal aus drei Ämtern zwei, und ich muss nicht sinnlos, sinnlos Ämterstrukturen zerstören, ich kann auf dem Status quo aufbauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dazu haben die Ämter – aber zu einer gesetzlich definierten Regelung muss es dann schnell nach der Landtagswahl kommen – weit über zwei Jahre Zeit. Ich glaube, das ist eine Zielvorstellung, die angemessen ist, die vernünftig ist.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen noch an diesem Punkt sagen, warum die Debatte gekippt ist, weg von der Einheitsgemeinde. Und zwar ist das auch wieder ein trauriges Kapitel des Innenministeriums, insbesondere des Innenministers. Das Innenministerium musste uns, nachdem Herr Professor Schröder und ich sehr viel Druck gemacht haben, diese Unterlagen herausreichen. Diese Daten werden seit 1992 erhoben, und zwar sind es die Verwaltungskosten, die Personalkosten, aufgebrochen auf die Gemeinde beziehungsweise auf die Ämter. Und hier hat sich eins gezeigt: Die kostengünstigste Verwaltungseinheit in Mecklenburg-Vorpommern ist das Amt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich empfehle jedem, lesen Sie sich diese Daten durch, und dann fragen Sie sich, warum das so ist. Aus zwei Gründen, aus zwei ganz einfachen Gründen:
Erstens. Im Amt haben Sie mehrere ehrenamtliche Bürgermeister und diese Bürgermeister sind Ansprechpartner für den Bürger. Diese Bürgermeister sind in die Pflicht genommen und nehmen ihre Verantwortung wahr. Sie übernehmen auch viele Aufgaben, die sonst hauptamtliche Verwaltungen erfüllen müssten.
Zweitens. Diese Bürgermeister im Amtsausschuss mit ihren weiteren Vertretern aus der Gemeindevertretung, die gucken schon darauf, dass der Amtshaushalt stringent, effizient ist, und die gucken aufs Geld. Und deswegen gucken Sie sich genau die Daten an zwischen amtsfreier Gemeinde und zwischen Ämtern gleicher Größenordnung! Die Ämter sind in aller Regel günstiger, meine sehr verehrten Damen und Herren,
und das hat ganz einfach dazu geführt, dass hier letztendlich bestätigt wurde, dass unser Modell der Ämterstruktur in Mecklenburg-Vorpommern ein Modell ist, was für die Zukunft trägt.
Herr Kollege Schoenenburg, Sie sind doch jemand, der sich durchaus Beschlussprotokolle, sprich Redeprotokolle der Landtagssitzungen vornimmt, und, Herr Kollege Schoenenburg, Sie haben und unterstützen einen Minister, der vor nicht allzu langer Zeit, im Januar 2001, Folgendes gesagt hat, und zwar unter der Überschrift „Die guten Zeiten sind vorbei“,
da hat er, der Herr Minister, gesagt...
Ach wissen Sie, Herr Kollege, es sind so viele Zitate dabei und da lese ich gerne mal vor: „Der Minister favorisiert für viele der derzeit 994 Gemeinden sogar die Fusion aller Orte eines Amtsbereiches zu Großkommunen.“
Und dann sagt er weiter: „Wir dürfen nicht zulassen, dass so viel Geld durch die Verwaltung aufgefressen wird.“ Wortzitat weiter: „Mehr Mittel vom Land über den Finanzausgleich kommen für Timm nicht in Frage.“ Oder er sagt ganz einfach: „Das halte ich nicht für notwendig.“ Sein Königsweg.
Und dann gehen Sie mal raus in die Gemeinden, wo Herr Timm aufgetreten ist. Da hat er immer die Einheitsgemeinde propagiert.
Sie, Herr Minister Timm, haben vor eineinhalb, zwei Jahren für eine ganz hohe Verunsicherung vor Ort gesorgt.
Nicht die Einheitsgemeinde ist das Ziel, sondern die eigenständige kommunale Selbstverwaltung, und das ist unser Vorschlag gewesen.
Sehen Sie, und das ist genau Ihr Fehler, immer in andere Länder zu gucken
und nicht eigenständig Ideen und Konzepte zu haben. Das ist genau Ihr Fehler!
Herr Ministerpräsident, ich weiß gar nicht, was Sie da so lächerlich finden. Sie haben bei diesem Thema vier Jahre dagesessen, zugeguckt und dem Treiben des Innenministers keinen Einhalt geboten. Sie hätten doch die Chance gehabt, etwas zu tun. Sie haben nichts getan auf diesem Sektor.
Sie haben keine Gemeindestruktur, keine Verwaltungsstrukturreform, Sie haben nichts, aber auch gar nichts angepackt.
Lächerlich, Herr Kollege Schoenenburg, ist das Agieren Ihrer Mitarbeiter und Kolleginnen und Kollegen in der Enquetekommission, die nachher gesagt haben, wir wollen überhaupt nichts bewegen.
Und natürlich ist eins auch richtig, dass hier Kosten entstehen,
wenn ich Ämter zusammenlege, und deswegen bin ich froh, dass auch die Zahl 1,5 Millionen Euro in die Beschlussempfehlung hineingekommen ist,
damit man eine Orientierung hat.
Das ist überhaupt kein ungedeckter Scheck, Frau Kollegin Gramkow.
Wer langfristig Kostenersparnisse erreichen will, der muss auch wirklich etwas als Anreiz bieten. Und allein die Zahlen von 1999, als 42 Gemeinden Ja gesagt haben zur freiwilligen Fusion, und im Jahr später, 2000, da waren es nur noch 12, weil das von 250.000 Euro auf 75.000 Euro heruntergesetzt worden ist,
zeigen doch ganz einfach, dass eine Politik des Anreizes, der Freiwilligkeit vernünftig und angemessen ist.
Ach, wissen Sie, Frau Gramkow,
wissen Sie, wir haben noch knapp 90 Tage bis zur Wahl und mit den Vorschlägen kommen wir auch noch und Sie werden sich darüber freuen, wo wir das Geld hernehmen.
Gucken Sie sich mal an, was Sie für Misswirtschaften betreiben, was Sie für Steinbrüche im Haushalt haben!
In diesem Landeshaushalt ist genug Geld vorhanden, um eine vernünftige Politik zu machen.
Drittens. Es ist vorgeschlagen worden, dass die Zusammenlegung der Verwaltung eines Amtes und einer amtsfreien Gemeinde auch dann gelten soll, wenn beide Verwaltungen sich an einem Ort befinden. Meine Damen und Herren, das ist eine sehr vernünftige Variante, die geschäftsführende Gemeinde. Nur es gibt zunehmend ein Problem, und zwar den Widerspruch, den wir nicht auflösen können, dass der leitende Verwaltungsbeamte nur von der geschäftsführenden Gemeinde gewählt wird, nämlich der hauptamtliche Bürgermeister, und die Umlandgemeinden sich daran nicht beteiligen können. Diesen Widerspruch kann man aber nicht auflösen in diesem Modell und deswegen, meine ich, muss man hier gerade im personellen Bereich sehr sorgfältig, sehr sensibel miteinander agieren. Es gibt erfolgreiche Modelle, es gibt aber mittlerweile auch, gerade an Personen orientiert, Bewegungen, die da sagen, geschäftsführende Gemeinde kommt für uns nicht in Frage. Das ist ein Weg, das ist aber nicht der Königsweg.
Viertens. Ein Amtsbereich sollte nicht mehr als zehn amtsangehörige Gemeinden umfassen, meine Damen und Herren. Das ist gegen unseren Widerstand zustande gekommen, und zwar deswegen: Wenn heute zwei Ämter fusionieren wollen – jedes hat sieben oder acht Gemeinden, dann sind das vierzehn oder sechzehn –, dann muss man zwei Dinge auf einmal tun. Man muss die Verwaltungen zusammenlegen, das Amt fusionieren, und dann noch gegebenenfalls auf die Zahl zehn kommen. Dies ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Man muss erst die Verwaltungen zusammenlegen und dann, glaube ich, kann man mit der Maßgabe 500 als Mindesteinwohnerzahl auch dieses Problem lösen. Wir werden scheitern,
gerade in der Freiwilligkeit, wenn wir zu viele Steine in den Weg legen.
Fünftens. Die grundsätzliche Organisation der Ämter bleibt erhalten.
Sechstens. Folgerichtig wird es auch keinen gesetzgeberischen Zwang zur Bildung von Einheitsgemeinden, das heißt den Zusammenschluss aller Gemeinden eines Amtes zu einer Großgemeinde geben.
Meine Damen und Herren! Richtigerweise hat die Kommission beschlossen, dass Gemeindezusammenschlüsse mit weniger als 5.000 Einwohnern künftig nicht mehr genehmigt werden. Herr Minister Timm, an Ihrer Stelle hätte ich schon längst gehandelt.
Wenn heute das Amt Penkun sagt, ich will amtsfrei werden, dann können Sie das nicht verhindern. Das Amt Penkun erfüllt heute die Mindesteinwohnerzahl von 3.000 in der Kommunalverfassung. Ich rate dringend dazu, schnellstmöglich eine Mindesteinwohnerzahl für amtsfreie Gemeinden in die Kommunalverfassung zu schreiben, damit wirklich Strukturen für die Zukunft entstehen, die auch zukunftsfähig sind.
Frau Gramkow, wir haben heute schon amtsfreie Gemeinden mit einem Aderlass an Bevölkerung und Abwanderung von bis zu acht Prozent pro Jahr.
Wenn Sie heute eine amtsfreie Gemeinde gebildet haben mit 4.300 Einwohnern und dann ziehen Sie mal fünf Prozent im Schnitt pro Jahr ab, dann sind Sie bei 4.000 Einwohnern in zehn Jahren. Das kann nicht unsere Zielvorstellung sein.
Ich kann Ihnen, Herr Schoenenburg, auch andere Beispiele nennen.
Und deswegen wäre es richtig gewesen, dass man schnellstmöglich gehandelt hätte.
Das haben wir in die Debatte eingebracht und Sie haben nicht gehandelt, weil Sie Angst haben, überhaupt etwas umzusetzen.
Meine Damen und Herren! Die Amtsvorsteher und Bürgermeister, die Kommunalpolitiker in diesem Land brauchen eine Rechtsgrundlage. Sie gucken mit viel Hoffnung auf das, was die Enquetekommission mit großer Mehrheit beschlossen hat. Aber sie müssen Folgendes verbindlich gesetzlich wissen: Wie groß muss ein zukünftiges Amt sein? Ab wann werden zwangsweise Zusammenlegungen vorgenommen? Wie hoch sind die Prämien für freiwillige
Zusammenschlüsse? Wozu und in welchen Zeiträumen können Sie verlangt werden?
Meine Damen und Herren! Kontraproduktiv sind dann aber solche Meldungen wie die vom 18. Januar 2002 – übrigens, da war dieses Thema Gemeindestruktur, Verwaltungsstruktur noch nicht abgeschlossen, aber so weit, dass man sagen konnte, so sehen die Beschlüsse aus: „Timm drängt Gemeinden zur Fusion, Schweriner Innenminister droht mit Zwangsverordnung“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das am 18. Januar 2002! Wissen Sie, was mich insbesondere die Externen, die Kommunalvertreter in der Enquetekommission, gefragt haben: Wozu sitzen wir denn überhaupt hier, Herr Minister Timm,
dass Sie diese Arbeit so konterkariert haben mit diesen Aussagen?
Meine Damen und Herren, ich kann nur dringend dazu raten, hier nicht Ängste zu schüren, nicht für Schlagzeilen zu sorgen,
sondern kontinuierlich, stringent an der Abarbeitung dieses Problems zu arbeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss die beiden Themen Funktionalreform und Stadt-UmlandBeziehungen. Ich hätte mir gewünscht, meine sehr verehrten Damen und Herren von SPD und PDS, dass Sie das nur mal ansatzweise wahr gemacht hätten, was Sie vor vier Jahren im Koalitionsvertrag versprochen haben, und zwar sich der Funktionalreform zuzuwenden. Sowohl die CDU/FDP-Regierung als auch mit viel Mühen die große Koalition zwischen 1994 und 1998 hat an diesem Thema gearbeitet. Sie haben nichts, aber auch gar nichts getan, außer dass Sie kurz vor Toresschluss noch im Bereich Wassergesetz und anderer kleiner Dinge ein paar Brosamen den beiden kommunalen Landesverbänden vorgeworfen haben, die dann Eingang gefunden haben in die Beschlussempfehlung der Enquetekommission.
Meine Damen und Herren! Gesprächsbereitschaft und Verhandlungsbereitschaft waren über die vier Jahre von Seiten der Landesregierung gegenüber dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag nach meiner Kenntnis jedenfalls nicht vorhanden. Und warum haben Sie denn weder bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes noch des Wassergesetzes Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene vorgenommen? Wir hatten es doch gerade im Landtag. Warum haben Sie es denn nicht getan, wenn Sie es wirklich ernst meinen?
Und, meine Damen und Herren, wie sieht es mit den Stadt-Umland-Beziehungen aus? Hier sagt Herr Minister Timm am 25. Januar diesen Jahres in einer Lokalzeitung: „Wir brauchen neue Stadt-Umland-Beziehungen im gesamten Land, auch mit finanziellen Ausgleichsleistungen.“ Weiter: „Die finanzkräftigen Gemeinden in den Speckgürteln sollten die finanzschwachen Städte unterstützen.“ Da haben wir nun Auskunft verlangt, wie sich das denn der Herr Minister vorstellt. Und dann haben es halt Mitarbeiter im Ministerium immer schwer, wenn Sie die Prügelknaben werden für die Aussagen des Ministers. Und da hat dann
der Abteilungsleiter Kommunales die Timm-Zitate relativiert und es lediglich als Überlegungen für die Zukunft bezeichnet und gesagt, es gäbe keine konkreten und detaillierten Konzepte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister Timm, sparen Sie sich solche Aussagen, wie Sie sie in Stralendorf gemacht haben!
Sparen Sie sich die wirklich und ersparen Sie auch Ihren Mitarbeitern, dass sie dann, entschuldigen Sie, wie dumme Jungen dasitzen müssen und überhaupt keine Fakten, keine Datenlage haben, was kostet gegebenenfalls ein Oberzentrum mehr, was nimmt gegebenenfalls eine Umlandgemeinde ein, ob Einkommenssteuer, Grundsteuer und so weiter und so fort, und wie sind die Relationen zueinander!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer als Minister so handelt, der muss sich wirklich fragen lassen: Was ist sein Tun und Trachten? Was haben Sie dazu beigetragen, zur Lösung des Problems, Herr Minister Timm? Nichts, aber auch gar nichts!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Lösungsvorschlag zur Stadt-Umland-Beziehung ist ein erster, ich betone, ein erster Schritt, aber ein wichtiger Schritt, weil immer wieder zum Ausdruck kam, dass man erst mal miteinander reden müsse, und deswegen ist dieser gemeinsame Gebietsentwicklungsplan, der auf Vorschlägen unseres wissenschaftlichen Beraters aus Schleswig-Holstein basiert, ich glaube, ein erstmals vernünftiger Vorschlag. Ich denke wirklich, dass geregelt werden muss, wie sieht der regionale Raum um eine kreisfreie Stadt herum aus, und dann setzt man sich miteinander hin. Die heutige Blockadehaltung der Umlandgemeinden zur kreisfreien Stadt und umgekehrt führt uns in keinem Bereich weiter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das waren sicher zwei Jahre relativ erfolgreicher Arbeit einer Kommission, wie ich sie selten erlebt habe, mit externem Sachverstand. Gerade diese Externen bringen Sachlichkeit rein, pulen die Parteipolitik raus. Und ich glaube, diesem Landtag täte es gut, auch bei anderen Problemen wie bei der Abwanderung solche Enquetekommissionen zur Hilfe zu nehmen. Da kommt hinten etwas bei heraus. Diese Kommission hat es gezeigt. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In der „Schweriner Volkszeitung“ vom 20. Juni 2002 stand die Aussage der PDS-Fraktionsvorsitzenden, dass sie das vorliegende Gesetz für eines der modernsten Hochschulgesetze in Deutschland halte.
Meine Damen und Herren, das ist es nicht.
In einigen wenigen Tagen wird eine Studie des Stifterverbandes der Wissenschaft erscheinen, in der alle Hochschulgesetze der Länder auf Herz und Nieren geprüft werden. Entgegen Ihrer Behauptung, Frau Gramkow, ist das Hochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern nicht im ersten Drittel der Hochschulgesetze Deutschlands vertreten,
so, wie auch Mecklenburg-Vorpommern nicht im ersten Drittel der Länder vertreten ist, die bei PISA sehr gut abgeschnitten haben.
Sie haben sich, Herr Kollege Bartels, den Entwurf der Landesregierung vorgenommen.
Sehen Sie mal, es ist ja schon bemerkenswert, wie Sie selber über den Entwurf der Landesregierung lachen.
Meine Damen und Herren, das ist genau das Gleiche, wie auch Mecklenburg-Vorpommern nicht im ersten Drittel bei PISA abgeschnitten hat, sondern im unteren Drittel.
In der modernen Kommunikation spricht man vom Selbstbild und vom Fremdbild einer Person oder einer Gruppe.
Ihr Selbstbild ist, dass das vorliegende Hochschulgesetz eines der modernsten Deutschlands ist. Das Fremdbild sagt, nein, es ist es nicht. Das Selbstbild des Bildungsministers sagt, dass wir mit Unterrichtsausfall und Klassengrößen im mittleren Feld Deutschlands liegen. Das Fremdbild sagt aber, Mecklenburg-Vorpommern liegt auf Platz 11 von 14 der in der PISA-Studie gewerteten Bundesländer in der Königsdisziplin, dem Lesen.
Meine Damen und Herren, Ihr Selbstbild stimmt nicht.
Sie sind zu weit weg von dem, was die Menschen im Land bewegt. Sie sind zu weit weg von dem, was diese Zeit wirklich braucht, was die Hochschulen in einem strukturschwachen Land in einer globalisierten Wissenswelt wirklich brauchen. Und Sie werden genau das heute wieder versuchen. Sie werden mit vielen schönen Worten den Studenten, Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern, Laboranten und vielen anderen Mitarbeitern an den Hochschulen versuchen klar zu machen, dass dieses Hochschulgesetz ein modernes ist,
ein Gesetz, das den Hochschulen Autonomie und Freiheit gibt, ein Gesetz, das für die Hochschulen zukunftsweisend ist.
Und wenn der Rektor der Universität Rostock Professor Wildenhain am Montag meint, die Hochschulen könnten mit dem Gesetz leben, dann können sie damit leben, weil sie es satt haben,
unter der politischen Entscheidungsmüdigkeit die Leidtragenden zu sein.
Meine Damen und Herren, vier Jahre, Professor Kauffold, haben Sie gebraucht, um den Hochschulen ein neues Gesetz zu geben. Ein Jahr davon haben Sie Mecklenburg-Vorpommern im Zustand des permanenten Rechtsbruchs gehalten, weil Sie das Hochschulrahmengesetz von 1998 nicht im Rahmen der gesetzlichen Fristen umgesetzt haben. Das ist ein bezeichnendes Rechtsverständnis einer Landesregierung und der regierungstragenden Parteien.
Wildenhain sagt aber auch, dieses Gesetz sei nicht der große Wurf.
Ist es auch nicht, da das Verständnis dieser Landesregierung und der Regierungsfraktionen von Autonomie und Freiheit
immer noch zu sehr mit der Schlossstraße, also dem Finanzministerium, verknüpft ist, als mit den Begriffsdefinitionen von Autonomie und Freiheit, die sich die jetzige Hochschulreformdebatte
europaweit zu eigen gemacht hat. Das hat damit nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, das ist die Dimension, um die es zuerst geht: Europa. Europa und nicht Mecklenburg-Vorpommern! Die Welt und nicht Mecklenburg-Vorpommern! Wir haben es an anderer Stelle schon mehrfach deutlich gemacht, für die Welt und für Europa sind die sechs Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern entbehrlich. Aber für Mecklenburg-Vorpommern sind sie lebenswichtig, überlebenswichtig.
Die Bologna-Erklärung von 1999 setzte Maßstäbe für die Entwicklung eines europäischen Hochschulraumes. Aber was in diesem Land betrieben wird, ist eine kleinkarierte Hochschulpolitik ohne Visionen und ohne Mut. Was in diesem Land betrieben wird, ist die Degradierung der Hochschulen zu Ausbildungsstätten, zu Schulen.
Mecklenburg-Vorpommern wird mit diesem Hochschulgesetz nicht anziehender, einladender für Wissenschaftler aus Europa oder aus der Welt.
Mecklenburg-Vorpommern vergibt heute eine große Chance, weil Sie, die Koalition, nicht geschaut haben, was die anderen Bundesländer machen,
welche Entwicklung Europa nimmt. Ich will dies an einem simplen Beispiel deutlich machen. In MecklenburgVorpommern werden die Hochschulen auch künftig rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts sein, ohne, meine Damen und Herren, ohne Ausnahme. Das Hochschulrahmengesetz lässt Ausnahmen zu, wovon zum Beispiel Niedersachsen zukünftig Gebrauch machen wird und seine Hochschulen in Stiftungen umwandelt,
man höre, um die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen zu erhöhen. Das wird in Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich sein, wenn wir als CDU dies im Herbst nicht schleunigst ändern.
Dieses simple Beispiel im Vergleich mit einem ebenfalls sozialdemokratisch geführten Land zeigt, dass SPD und PDS in Mecklenburg-Vorpommern nicht willens waren, die Rahmensetzungen des Hochschulrahmengesetzes vollständig auszuschöpfen.
Einmal mehr wird deutlich, dass dieses Land nicht schlecht ist und wir es nicht schlechtreden, Sie aber es vier Jahre schlecht regiert haben und noch schlecht regieren. Das sieht man an diesem Gesetz.
Ihnen fehlt der Wille, der Mut, für Mecklenburg-Vorpommern Entscheidungen zu treffen,
die sich von anderen Bundesländern abheben, die zeigen, dass wir willens sind,
nicht hinzunehmen, dass sich Mecklenburg-Vorpommern wieder einmal am Ende des Wirtschaftswachstums befindet,
so, wie es die Nord/LB in der vergangenen Woche für das Jahr 2002 prognostizierte. Und es waren nicht wir, es war die „Ostsee-Zeitung“, die am 18. Juni titelte: „Wirtschaft des Landes behält rote Laterne“.
Die Hochschulen des Landes sind eine Chance und keine Last.
Wissenschaftspolitik ist mehr als Hochschulpolitik. Wissenschaftspolitik ist auch Wirtschaftspolitik. Wissenschaftspolitik ist heute dadurch gekennzeichnet, dass sie zunehmend den wissenschaftlichen Einrichtungen und den Wissenschaftlern ein Höchstmaß an gestalterischer und organisatorischer Freiheit in Forschung und in Lehre einräumt. Wissenschaft kann nicht verwaltet werden. Sie versuchen es. Wissenschaft unterliegt eigenen Gesetzen und Wirkungsmechanismen, die auf nationale oder gar regionale legislative als auch exekutive Eingriffe sehr empfindlich reagieren. Wissenschaft ist nicht primär an bestimmte Orte gebunden. Sie, die Wissenschaft, sucht sich die Orte aus, an denen sie sich nahezu ungehindert entfalten kann. Das sind mittlerweile Binsenweisheiten.
Und ich will noch einmal auf den Stifterverband der Wissenschaft hinweisen. Am 12. Juni 2002 präsentierte dieser eine Studie, die sich mit dem Forschungsstandort Deutschland auseinander setzte. In der Pressemitteilung des Stifterverbandes unter der Überschrift „Forschungsstandort Deutschland nur mäßig attraktiv“ erschienen unter anderem folgende Stichworte als Einleitung:
die hohe Reputation der deutschen Forschung ist vorrangig den außeruniversitären Einrichtungen zu verdanken, Universitäten schneiden dagegen schlechter ab
Kritik an Arbeitsbedingungen und an einem unflexiblen Arbeitsmarkt
Meine Damen und Herren, schauen Sie sich doch einmal das Monstrum an, das Sie konstruiert haben, um die Hochschulklinika in Anstalten öffentlichen Rechts umzuwandeln! Abgesehen von der Tatsache, dass die RhönKliniken als eine der Interessenten für das Greifswalder Klinikum in der Zwischenzeit überlegen,
eigene Kliniken als universitäre Kliniken zu etablieren
und zusammen mit der Harvard University aus den USA an diesen Kliniken Abschlüsse anzubieten. Ein entsprechender Antrag läuft zurzeit in Thüringen.
Eine Anstalt öffentlichen Rechts wird sich angesichts der rasanten Veränderungen im Gesundheitswesen – ich sage nur DRGs als Stichwort – nicht behaupten können.
Und Sie wollen mit Ihrer Verhinderungspolitik den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern klar machen, sie hätten eines der modernsten Hochschulgesetze bekommen?
Sie haben den Menschen einmal mehr Chancen vorenthalten. Aus möglichen Prestigeobjekten machen Sie nach und nach Ladenhüter.
Mecklenburg-Vorpommern hat an diesen Herausforderungen gemessen eigentlich ideale Ausgangsbedingungen. Mit sechs Hochschulen, zwei Volluniversitäten, drei Fachhochschulen und einer Hochschule für Musik und Theater, verfügt ein bevölkerungsarmes Bundesland wie
Mecklenburg-Vorpommern über eine hervorragende Hochschulinfrastruktur. Diese übersichtliche Hochschulstruktur hätte es möglich gemacht, ein für Deutschland beispielhaftes Hochschulgesetz zu verabschieden.
Die Anhörungen haben es gezeigt. Auch die Hochschulen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen.
Die Universität Rostock hat zuletzt mit der Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnmedizin gezeigt,
dass Hochschulautonomie für sie nicht nur eine Floskel,
nicht nur ein Modewort ist, sondern sie will es ernst machen. Und wir, die CDU, die diesen Prozess mit ihrem Antrag zur Wiedereinrichtung maßgeblich begleitet hat,
machte der Universität von Anfang an klar, nur auf diesem Weg, auf dem Weg der Übernahme von Verantwortung für eigene Entscheidungen erhalten sie die politische Unterstützung seitens der CDU. Die Zahnmedizin, meine Damen und Herren, hatte Modellcharakter. Die Einrichtung dieses Studienganges zeigte der Hochschulöffentlichkeit, wer es in diesem Land mit der Hochschulautonomie ernst meint. Die Landesregierung gehört nicht dazu.
Die Wissenschaft wird durch dieses Prozedere handlungsunfähig, wenn auf der anderen Seite ein Partner sitzt, der nur das Sparen, ohne Prioritäten zu setzen, im Sinn hat und nicht die Landesentwicklung. Auch so interpretiere ich Ihre Aussage, Frau Gramkow, vom 21. Juni, wenn die SVZ titelt, die PDS hat bewiesen, dass sie sparen kann. Wohl wahr, Frau Gramkow, das haben Sie! Wenn das alles ist, was Sie zu bieten haben, dann wird dieses Land nicht vorankommen.
Sparen ist wahrlich keine Kunst.
Da fallen mir ad hoc viele Möglichkeiten ein: die Reduzierung der Ministerien, Abschaffung des öffentlichen Beschäftigungssektors,
im Bauministerium wurde Geld zum Fenster rausgeworfen, wurde Miss- und Vetternwirtschaft festgestellt. Meine Damen und Herren,...
Herr Kollege Ritter, ich habe den Bericht sehr wohl gelesen.
Ich habe selten einen Bericht über ein Landesministerium in Deutschland gelesen, in dem so viele Vorwürfe mit Fakten und Tatsachen belegt worden sind.
Und hier hat Misswirtschaft ohne Ende geherrscht und hier ist auch finanzieller Schaden fürs Land entstanden.
Und, Herr Kollege Ritter, warten wir alle in Ruhe ab, dass sich die Staatsanwaltschaften damit befassen, die Gerichte gegebenenfalls entscheiden!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier könnte Ihre Sparader, Ihre Verantwortungsader ansetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt positive Entwicklungen an den Hochschulen. Aber seien wir doch ehrlich! Sie haben sich doch deswegen so entwickelt, nicht weil ein Bildungsminister so weit vorgedacht hat, sie haben sich deswegen so entwickelt, weil sie dazu intellektuell in der Lage sind und materiell aus dem wenigen, was sie haben, etwas gemacht haben. Und ich habe mir berichten lassen, dass der neue Direktor des AlfriedKrupp-Wissenschaftskollegs in Greifswald, Professor Henningsen, im Bildungsausschuss etwas nachdenklich feststellte – und hören Sie genau zu –, dass die Ausstattung deutscher staatlicher Hochschulen noch viele Wünsche offen lässt, dass sie kaum noch mit den Hochschulen des Baltikums konkurrenzfähig sind. Das sollte uns zu denken geben. Gleichzeitig muss das den Dank hervorrufen, dass Wissenschaftler wie Professor Henningsen trotz allem nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, um diese Defizite mit eigener Kraft zu beheben.
Meine Damen und Herren, ich will den Finger in eine weitere offene Wunde legen. Die Liegenschaftsverwaltung des Landes ist zentralisiert worden. Bisher ist noch nicht viel darüber bekannt.
Die Hochschulen arbeiten fast ausschließlich in Liegenschaften des Landes.
Die Bauunterhaltungskapitel sind nach wie vor nicht Bestandteil der Hochschulhaushalte. So, wie sich die Sachlage momentan darstellt, werden die Kanzler der Hochschulen nicht einmal in der Lage sein, auf eigene Veranlassung hin ein Treppengeländer reparieren zu lassen. Sie werden die Liegenschaften des Landes mieten, vom Haushalt des Landes den Mietpreis über den Haus
halt zugewiesen bekommen und ihn dann über einen Ausgabentitel wieder an das Land zurückführen. Schöne, feine Welt der Bürokratie, muss ich sagen. Die gleichen Auseinandersetzungen führten in Nordrhein-Westfalen nahezu zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen Hochschulen und dortiger Landesregierung. Machen wir wieder einmal den gleichen Fehler? Und was hat das, meine Damen und Herren, mit Hochschulautonomie zu tun?
Mecklenburg-Vorpommern braucht eine neue ressortübergreifende Wissenschaftspolitik. Noch immer werden Forschungsfördermittel im Wirtschaftsministerium und im Wissenschaftsministerium verwaltet. Die Innovationsagentur liegt am Boden, wird ihrer Aufgabe nicht mehr gerecht, wie auch die Vereinigung der Unternehmensverbände eingestehen musste. Warum werden hier nicht Ressourcen zusammengeführt, gebündelt?
Mecklenburg-Vorpommern hat leistungsfähige Hochschulen. In 10 von 20 untersuchten Studiengängen des Hochschulrankings vom „Stern“ und dem Centrum für Hochschulentwicklung Gütersloh waren unsere Hochschulen in der Spitzengruppe für ein schnelles und gut betreutes Studium vertreten.
Mit dem Bachelor- und Mastermodell hat die ErnstMoritz-Arndt-Universität in Greifswald europaweit ein Modell für gestufte Studiengänge entwickelt.
Diese bundesweit publizierten Ergebnisse sind für das Land positiv, imagefördernd und informationsverstärkend.
Jedoch, um der politischen Euphorie zu begegnen, die sich angesichts einer solchen Bilanz natürlich entwickeln wird, die Hochschulen beurteilen diese Ergebnisse, meine Damen und Herren, sehr, sehr differenziert. Und sie sind auch ein Urteil über das zu verabschiedende Hochschulgesetz.
Professor Matschke von der Greifswalder Universität machte es in der Anhörung zur demographischen Entwicklung deutlich: „Es drückt auch die Leistungsbereitschaft der Hochschulen und Fakultäten aus, aber es handelt sich nicht um Bestnoten für die Hochschulpolitik des Landes.“
Diese Leistungsbereitschaft der Hochschulen hat ein anderes, ein modernes Hochschulgesetz verdient. Ihr Hochschulgesetz, meine Damen und Herren von SPD und PDS, ist inkonsequent. Es enthält viele richtige Ansätze,
alle Begriffe neuer Hochschulpolitik sind in diesem Gesetz enthalten, aber es schleppt immer noch viel Ballast mit sich herum. Indem Sie die vielen richtigen Ansätze weiter mit dem Ballast versehen, mit endloser Gremienvielfalt und Debattierklubs
Hochschulleitung nahezu unmöglich machen, tatsächlich vorhandene Spielräume durch vermeintliche Freiheiten ausfüllen, konterkarieren Sie Ihre gute Absicht.
Ihrem Gesetz – und das wird sowohl im Entwurf als auch in der Fassung der Beschlussempfehlung deutlich – fehlt die genaue Vorstellung von dem, was die Hochschulen in der Zukunft zu leisten haben.
Der Finanzministerin fehlt die Vorstellung von dem, was die Hochschulen schon heute leisten können.
Was wir als CDU wollen, ist die Freiheit der Hochschulen, die Selbstbestimmung in der akademischen Selbstverwaltung, in Forschung und Lehre, aber gleichzeitig auch die Übernahme der Verantwortung für diese Selbstbestimmung und natürlich, solange die Hochschulen weitgehend staatlich finanziert sind, auch eine Kontrolle des Staates.
Wir müssen mehr junge Menschen mit einem guten Ausbildungs- und Forschungsangebot ins Land holen. Es kann nur in unserem Interesse sein, dass diese jungen Menschen als Botschafter Mecklenburg-Vorpommerns in die Welt gehen oder – das wäre mir noch lieber – in unserem Land hier Unternehmen gründen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zwei Vorbemerkungen:
Erstens. Es gab in dieser Legislaturperiode, in der dritten, und es gab in der zweiten Legislaturperiode von den jeweils unabhängigen Kommissionen keine Feststellung für einen Abgeordneten der CDU, dass er mit dem MfS zusammengearbeitet hat. Es gab sie in der dritten Legislaturperiode für jeweils einen Abgeordneten der PDS und für jeweils einen Abgeordneten der SPD. Insoweit sind sowohl die Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten als auch die des Abgeordneten Schoenenburg zu diesem Thema nicht wahr.
Herr Kollege Schoenenburg, diese unabhängige Kommission ist mit großer Mehrheit hier im Landtag eingesetzt worden
und ich weiß nicht, wer mit dieser Kommission unter dem Vorsitz von Herrn Mothes gemauschelt hat. Ich will nur noch mal darauf hinweisen, dass die beiden weiteren Mitglieder Vorschläge von SPD und PDS gewesen sind, nicht von uns.
Zweitens. Gerade die Zahl 2000 zwischen 1990 und 1998 zeigt, dass in den ersten acht Jahren sehr wohl Einzelfallprüfungen stattgefunden haben, und zwar nach Kriterien, wo Arbeitsgerichte Recht gesprochen haben, wo das Bundesverfassungsgericht Recht gesprochen hat und wo letztendlich im Frühsommer 1993 der damalige Landesbeauftragte Herr Sense Kriterien festgelegt hat. Und daran haben wir uns gehalten,
nicht mehr und auch nicht weniger, und dazu stehen wir. Und es würde dieser Landesregierung gut anstehen, sich weiterhin an diese Kriterien zu halten und uns nicht vorwerfen, wir hätten keine Einzelfallprüfungen vorgenommen. Herr Ministerpräsident, Sie haben heute das Gegenteil bewiesen. Wir haben das gemacht und wir haben, glaube ich, sehr, sehr verantwortungsbewusst entschieden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Personalfrage, um die es hier geht, ist zu einer politischen Frage geworden. Und der Ihnen hier vorliegende Antrag fordert Klarheit, Klarheit über die Personalpolitik der Landesregierung bei früherer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit, denn diese Klarheit ist im Laufe der letzten Jahre verloren gegangen. So haben die Ereignisse im Fall Klinger nicht mehr erkennen lassen, wie die Landes
regierung mit Stellenbewerbern umgehen möchte, bei denen eine ehemalige Tätigkeit für das MfS nahe liegt. Ein geordnetes Verfahren zur Überprüfung und der Feststellung der Eignung für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst, hier sogar für eine leitende Tätigkeit in einem Ministerium unseres Landes, ist zwar in Grundzügen einmal schriftlich festgelegt worden, gleichwohl hat man sich im Fall Klinger bewusst nicht daran gehalten.
Ich will die Fakten hier nicht wiederholen. Auf sehr ungewöhnliche Art und Weise waren sie ja Gegenstand des Prüfberichts des Landesrechnungshofes zu den Vorgängen im Arbeitsministerium. Im Rechnungshofbericht ist detailliert aufgeschlüsselt, wie sie systematisch die rechtlichen Grundlagen einer geregelten Einstellungspolitik ausgehebelt haben.
Ich werde Ihnen jetzt im Einzelnen darlegen, wann und in welcher Form sie das Parlament und die Öffentlichkeit über diese Tatsachen belogen haben, meine Damen und Herren. Und ich lege Wert darauf zu betonen, dass der Ministerpräsident zumindest von dem Zeitpunkt an, an dem die Fakten offen lagen, dies mitgetragen hat. Ich erinnere an die Pressekonferenz vom 14. November 2001, auf der Sie, Herr Holter, von einem Beitrag zur Versöhnung sprachen. Sie, Herr Holter, sahen in der Weiterbeschäftigung von Herrn Klinger einen Beitrag zur Versöhnung.
Meine Damen und Herren! Das Okay haben Sie sich, Herr Holter, einen Tag vorher vom Ministerpräsidenten geholt. Sie haben bewusst versucht, mit diffusen Begriffen zu spielen und diese missbraucht, um so von der Wirklichkeit und Ihrem gesetzwidrigen Verhalten abzulenken. Und schon einen Tag später plötzlich die totale Kehrtwendung? Das Ministerium hat erneut dem öffentlichen Druck nachgegeben und das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31. Dezember 2001 gekündigt. Herr Klinger hat, wie nicht anders zu erwarten, gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht Schwerin Klage erhoben, in deren Rahmen auch die Wirksamkeit der vom Arbeitsministerium erklärten Anfechtung des Arbeitsvertrages geklärt wurde. Das Arbeitsgericht hat der Klage von Herrn Klinger durch das Urteil vom 22. Mai 2002 stattgegeben. Es hat in der mündlichen Urteilsbegründung, meine Damen und Herren, erklärt, dass das Ministerium durch sein Verhalten jedes Recht auf eine Kündigung beziehungsweise Anfechtung verwirkt hat. Das Gericht hat den Aussagen von Dr. Wegrad, dem ehemaligen Staatssekretär, und Herrn Klinger im vollen Umfang Glauben geschenkt und die Darstellung von Ihnen, Herr Holter – hören Sie gut zu –, als unglaubwürdig abgetan.
Somit ist der Vorwurf einer arglistigen Täuschung durch Herrn Klinger, wie vom Ministerium vorgetragen, von dem Gericht nicht bestätigt worden. Gleichzeitig haben die mündlichen Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht Schwerin zweierlei Sichtweisen zum Ablauf der Ereignisse im Rahmen der Einstellung und der Gespräche im Zusammenhang mit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ergeben, die den Schluss nahe legen, dass eine der beiden Seiten die Unwahrheit gesagt haben muss. Das Gericht hat den Ausführungen der Klägerseite uneingeschränkt Glauben geschenkt, die durch die Aussagen des ehemaligen Staatssekretärs Dr. Wegrad im vollen Umfang bestätigt worden sind.
Meine Damen und Herren! Es fällt mir nicht leicht den Minister in diesem Zusammenhang der Lüge und der unhaltbaren Falschaussage gegenüber einem Gericht zu bezichtigen. Diesen Vorwurf, der von anderer Seite schon laut wurde, sollen die zuständigen Stellen, nämlich die Staatsanwaltschaft und die Gerichte, prüfen.
Was ich aber mit Sicherheit sagen kann, ist, der Bericht des Landesrechnungshofes hat eindeutig ergeben, dass der Minister für Arbeit und Bau und der stellvertretende Ministerpräsident in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ulrich Born in der Fragestunde der 70. Sitzung des Landtages am 18. Oktober 2001 die Unwahrheit gesagt hat, indem er bestritten hat, vorher Hinweise hinsichtlich einer möglichen Stasitätigkeit von Herrn Klinger bekommen zu haben. Ebenfalls hat die Landesregierung in der Antwort vom 28. September 2001 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Born die Unwahrheit gesagt. Auf die Frage Nummer 22, ich zitiere: „Wann lag das Ergebnis dieser Überprüfung vor? Welche Maßnahmen wurden konkret wann daraufhin eingeleitet?“, haben Sie, das heißt die Landesregierung, geantwortet: „Das Ergebnis der Überprüfung lag im Ministerium für Arbeit und Bau am 02.04.2001 vor.“ Der Bericht des Landesrechnungshofes nennt hingegen das Datum vom 28. März 2001. Ferner heißt es in der Antwort der Landesregierung: „Der Vorgang wurde der Hausleitung am 04.04.2001 zugeleitet. Nach Kenntnisnahme wurde er an das Personalreferat zur Würdigung der Auskünfte zurückgeleitet. Das Ergebnis der Auswertung wurde vom Staatssekretär krankheitsund urlaubsbedingt erst am 18.07.2001 und vom Minister nach Rückkehr aus dem Urlaub am 14.08.2001 zur Kenntnis genommen.“
Meine Damen und Herren, dieses Datum stimmt aber ebenfalls nicht. Denn gemäß dem Bericht des Landesrechnungshofes haben Sie, Herr Minister Holter, den Bericht bereits am 18. April 2001 zur Kenntnis genommen und am 4. Mai 2001 mit Herrn Klinger und dem damaligen Staatssekretär Dr. Wegrad ein Gespräch über den Bericht und den weiteren beruflichen Werdegang von Herrn Klinger geführt. Diese Lüge bestätigen Sie, Herr Holter, erneut in der Fragestunde während der 70. Landtagssitzung in Ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Harry Glawe: „Herr Abgeordneter Glawe, ich verweise dazu auf die Antwort der Landesregierung vom 28. September 2001, Drucksache 3/2303, auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Born. Besonders hervorheben möchte ich unsere Antwort auf Frage 22 und bekräftige noch einmal, dass ich mich mit der Personalangelegenheit nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub auf der Basis der personalrechtlichen Würdigung meines Hauses beschäftigt habe.“
Und wenn wir nun einmal bei den Lügen der Landesregierung sind, in einer Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ulrich Born, Drucksache 3/2438, heißt es: „Der Mitarbeiter“, gemeint ist Herr Klinger, „hat Herrn Minister Holter vor seiner Einstellung als Referatsleiter im Ministerium für Arbeit und Bau am 01.02.2000 nicht auf seine Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit hingewiesen bzw. entsprechende Andeutungen gemacht.“
Meine Damen und Herren, diese Aussage steht eindeutig im Widerspruch zu den Erklärungen von Herrn Klinger und Dr. Wegrad im arbeitsgerichtlichen Verfahren und,