Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur 80. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort. Nach Paragraph 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Frau Peters zur Schriftführerin.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 3/2839 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministers, hierzu die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Wolfgang Riemann. Bitte sehr, Herr Riemann.
Herr Präsident! Herr Minister! Seit mehreren Monaten bestehen erhebliche Differenzen bei den Preisen für Diesel- und Vergaserkraftstoffe zwischen der Insel Usedom, der Stadt Wolgast und dem Rest von Mecklenburg-Vorpommern. Es hat zu dieser Hochpreispolitik der Mineralölkonzerne insbesondere auf der Insel Usedom und in der beschriebenen Region mehrere Kleine Anfragen von mir gegeben.
1. Vor dem Hintergrund der seit Monaten bestehenden erheblichen Differenzen der Preise für Diesel- und Vergaserkraftstoffe (bis zu 0,09 Euro) zwischen Ostvorpommern (hier insbesondere die Insel Usedom und die Stadt Wolgast) und dem Rest des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sowie in Auswertung mehrerer Kleiner Anfragen zu dieser Problematik in den letzten Jahren frage ich die Landesregierung: In welchen Abständen und mit welchen Ergebnissen wurden Preisprüfungen bei Diesel- und Vergaserkraftstoffen in der o. g. Region und hinsichtlich kartellrechtlicher Preisabsprachen durch die Landesregierung veranlasst?
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Wir wollen unseren Minol-Pirol wiederhaben! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Landeskartellbehörde führt in stichprobenartiger Weise Preiserhebungen im Bereich der Kraftstoffabgabemärkte des Landes durch. Durch die jeweilige Entwicklung der Marktstrukturen in diesem Bereich veranlasst, wird seitens der Landesregierung gegebenenfalls die Einleitung von wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsverfahren geprüft.
Die vorliegenden monatlichen Erhebungen des Kraftstoffpreisniveaus der letzten Monate, betreffend die Region Ostvorpommern, ergaben vergleichsweise keine längerfristig angelegten überhöhten Preisstellungen. Es gibt bisher keinen Anhaltspunkt für das missbräuchliche Aus
nutzen einer marktbeherrschenden Stellung und damit Ausgangspunkt für ein wettbewerbsrechtliches Missbrauchsverfahren gegenüber den Mineralölgesellschaften.
Herr Minister, halten Sie Preisdifferenzen über Wochen hinweg von 9 Cent je Liter für nicht maßgeblich?
Herr Riemann, das Ganze ist keine Gefühlsfrage. Mich stört das auch, was sich da abspielt. Das Ganze ist eine Rechtsfrage bei der Landeskartellbehörde und die Rechtslage ist so, dass die Entwicklung der Kraftstoffpreise kartellrechtlich nur in einem größeren Zusammenhang beurteilt werden kann, in einem größeren Zusammenhang wohlgemerkt. Eine Betrachtung der Kraftstoffpreise auf Bundesebene verändert das Bild jedoch erheblich. Im bundesweiten Vergleich bestehen Preisdifferenzen, die beträchtlich größer sind als die in Mecklenburg-Vorpommern gemessenen. So differierten zu Beginn des Jahres die Kraftstoffpreise im Bundesgebiet nicht selten um 4 bis 6 Cent. Dagegen entspricht das Benzinpreisniveau in Mecklenburg-Vorpommern etwa dem Bundesdurchschnitt. Abweichungen sind zwar da, aber sie sind relativ moderat. So lag der Preis für Benzin in Wolgast im Durchschnitt nur um 1,9 Cent höher als im Bundesdurchschnitt. Der für Diesel war sogar um 0,3 Cent geringer. Auch ich würde mir niedrigere Preise wünschen, aber die Anforderungen, die das Kartellrecht für Missbrauchsverfahren stellt, sind demnach leider nicht erfüllt.
Herr Minister, halten Sie die massiven Preiserhöhungen mit der ersten Reisewelle zu Ostern hier im Land, aber insbesondere auch in meiner Region, für prüfungswürdig?
Herr Riemann, es gibt ein Urteil des Berliner Kammergerichts, das versucht hat, den Missbrauchstatbestand zu greifen. Und danach hat in einer Entscheidung das Berliner Kammergericht einen Missbrauchszuschlag von 25 Prozent verlangt. Die 25 Prozent haben wir, wie es dieses Urteil verlangt, nicht erreicht, so dass also die rechtlichen Möglichkeiten, hier einzuschreiten, im Rahmen dieses Urteils nicht gegeben sind. Dass es ärgerlich ist, dass immer wieder vor Ostern, oder wenn die Hauptreisezeit beginnt, die Benzinpreise an den Tankstellen – das ist aber nicht nur hier im Land so – irgendwie naturgesetzlich nach oben zu gehen scheinen, ist klar. Und dass dieses natürlich auch nicht gut ist für den Tourismus, ist auch klar. Allerdings, wie gesagt, ein kartellrechtliches Verfahren daraus herzuleiten, erfordert noch mehr Anhaltspunkte und noch ein weiteres Abweichen von dem, was als Bundesdurchschnitt zu ermitteln ist.
2. Aus aktuellem Anlass des seit Wochen sich zuspitzenden Streites um Fahrten der „Adler“Schiffe zwischen der Insel Usedom und der Stadt ´S w i n o u j´scie, der bereits schon zu Entlassungen geführt hat, frage ich die Landesregierung:
um diesen Streit im Interesse der Erhaltung der Arbeitsplätze bei der Insel- und Hallig-Reederei sowie in der Tourismuswirtschaft der Insel Usedom beizulegen?
Wir haben eine ganze Menge unternommen, Herr Riemann. Ich möchte darauf hinweisen, es gibt grundsätzlich zwei Wege, auf denen die Landesregierung im angesprochenen Streit der Insel- und Halligreederei Sven Paulsen mit den polnischen Behörden zu einer Lösung beitragen kann. Der erste Weg ist der formale Weg, der in internationalen Angelegenheiten, und darum geht es in diesem Fall, einzuhalten ist. Und der zweite Weg sind die informellen Wege über die bestehenden Kontakte zur polnischen Seite.
Zunächst zum ersten Weg. Den formalen Weg einhaltend hat sich die Landesregierung aufgrund der in auswärtigen Angelegenheiten bei der Bundesregierung liegenden Zuständigkeit an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen gewandt. Hierzu hat das Wirtschaftsministerium das Bundesministerium mit Schreiben vom 28.03.2002 gebeten, sich mit dem polnischen Ministerium für Transport und Seewirtschaft in Verbindung zu setzen, um zunächst einen Aufschub der hafenbehördlichen Regelung des Seeamtes Stettin zu erreichen und anschließend nach Lösungen suchen zu können. Dessen ungeachtet sind die für die Fahrgastschifffahrt nachteiligen Regelungen mit Wirkung vom 09.04.2002 in Kraft getreten. Das Bundeswirtschaftsministerium steht in der Angelegenheit weiterhin mit dem Bund esministerium in ständigem Kontakt. Die Bemühungen richten sich gegenwärtig auf eine Zusammenkunft der gemischten deutsch-polnischen Seeschifffahrtskommission. In diesem Rahmen soll geklärt werden, ob bilaterale Vereinbarungen mit Polen durch das Seeamt Stettin verletzt wurden. So weit zum formalen Weg.
Neben diesem formal vorgeschriebenen und einzuhaltenden Weg hat sich die Landesregierung darüber hinaus auch auf dem informellen Weg um eine Lösung des Problems bemüht. So hat Herr Paulsen bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit der Fachabteilung des Wirtschaftsministeriums ein Gespräch und einen Meinungsaustausch geführt. Die dabei und auch später erhaltenen Informationen sind von der Fachabteilung an das Bundesverkehrsministerium mit der Bitte um Berücksichtigung im Rahmen deutsch-polnischer Kontakte weitergeleitet worden. Der Leiter meiner Verkehrsabteilung hat wiederum zu einem früheren Zeitpunkt mit dem ihm persönlich bekannten seinerzeitigen Leiter der polnischen Handelsabteilung in Berlin in der Sache ein informelles Gespräch geführt. Darüber hinaus hat die Landesregierung im Ergebnis ständiger informeller Kontakte über die IHK Neubranden
burg, bei der ich mich ausdrücklich bedanken möchte an der Stelle, erreicht, dass gestern, am 24.04.2002, im Hafen Swinemünde eine Vor-Ort-Begehung mit den polnischen Behörden durchgeführt wurde, an der auch das Wirtschaftsministerium teilgenommen hat.
Über diese von der Landesregierung beschrittenen Wege hinaus erwartet die Landesregierung von der Insel- und Halligreederei Sven Paulsen, dass sie auch ihrerseits alle Möglichkeiten ausschöpft, um zu einer für alle Seiten vernünftigen Lösung zu kommen. Ziel der Landesregierung ist es, die gegenwärtig eingeschränkte touristische Attraktivität der Verkehre wiederherzustellen.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass durch diese Reederei mehr als 600.000 Besucher ein attraktives Angebot erhalten auf der Insel Usedom und dass durch die Verzehnfachung der Liegegebühren und durch die verminderte Abfertigungskapazität sich diese Summe an Touristen, die dort dieses Angebot erhalten können, halbieren wird?
Dies ist der Landesregierung bekannt. Und deshalb wird es auch sehr verständlich, warum sich die Landesregierung so engagiert, wobei ich nicht genau weiß, ob die Verzehnfachung der Liegegebühren noch der aktuelle Stand ist. Hier soll eine Senkung zustande gekommen sein. Ich hoffe, das ist schon geschehen und geschieht nicht erst in allzu ferner Zukunft.
Herr Minister ist Ihnen bekannt, dass sich bis gestern, einschließlich der Begehung gestern, an der das Wirtschaftsministerium teilgenommen hat, an den Tatbeständen nichts geändert hat?
An den Tatbeständen der erhöhten Liegegebühr und an den Tatbeständen der verzögerten Abfertigung, an den Tatbeständen des Herausdrängens aus dem attraktiven Hafen in den Nordbereich.
Dieses ist hoffentlich demnächst zu ändern und nicht in allzu ferner Zukunft, wie ich gesagt habe. Dass sich bis gestern nichts geändert hatte, ist klar. Und dass der Zustand eine wesentliche Verschlechterung gegenüber dem ist, was bisher gewesen ist, ist auch klar. Dass das Verständnis auf deutscher Seite für die Änderung, die stattgefunden hat, nicht so vorhanden sein kann, das dürfen Sie auch unterstellen.
Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zunächst zu den Fragen 3 und 4 vom Abgeordneten Herrn Rißmann. Bitte sehr, Herr Rißmann.
3. Der Landtag hat am 21.09.2001 gemäß seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2208 die Landesregierung aufgefordert, „mit der Universität Rostock einen Vertrag zur Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnmedizin“ mit der Maßgabe der Kostenneutralität abzuschließen. Der Landtag sollte bis zum 15.11.2001 bzw. nach Fristverlängerung bis zum 06.12.2001 über den Text des Vertrages unterrichtet werden. In Drucksache 3/2489 vom 10.12.2001 legte die Landesregierung die Gründe für ein Nichtzustandekommen eines von beiden Seiten akzeptierten Vertrages dar. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die o. g. Beschlussempfehlung nicht umgesetzt. Wie sieht der aktuelle Stand der Verhandlungen aus und wann ist mit einem Vertragsabschluss zu rechnen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Rißmann! Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Aufgrund der Diskussionen bei der Sitzung des Landtages am 13.12.2001 hat das Bildungsministerium die Universität in dem Bemühen, zu den bis dahin noch strittigen Regelungen der Paragraphen 5 und 6 Einvernehmen zu erzielen, am 15.02.2002 zu weiteren Gesprächen gebeten.