Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 71. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der 71. und 72. Sitzung liegt Ihnen vor. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, heute keine Mittagspause vorzusehen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat mit Schreiben vom 12. November 2001 beantragt, den Bericht der Finanzministerin zur aktuellen Steuerschätzung in die Tagesordnung aufzunehmen. Im Ältestenrat bestand Einvernehmen darüber, die Tagesordnung um diesen Beratungsgegenstand zu ergänzen und nach Tagesordnungspunkt 8 in die Tagesordnung einzureihen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der 71. und 72. Sitzung beschlossen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich Frau Bretschneider, die heute ihren Geburtstag feiert, ganz herzlich im Namen aller gratulieren und alles Gute wünschen.
Ebenfalls möchte ich unseren Kollegen Reinhard Dankert und Wolfgang Riemann nachträglich ganz herzlich zu ihrem 50. Geburtstag gratulieren.
Gestern haben wir unsere ehemalige Vizepräsidentin Frau Kassner verabschiedet. Auch ihr möchte ich von hier aus herzlichen Dank für die im Landtag geleistete Arbeit sagen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Nachwahl eines zweiten Vizepräsidenten des Landtages. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der PDS auf Drucksache 3/2402 vor.
Wahlvorschlag der Fraktion der PDS: Nachwahl eines zweiten Vizepräsidenten des Landtages – Drucksache 3/2402 –
Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraph 50 Absatz 5 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Nach Artikel 32 Absatz 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraph 48 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vom zuständigen Schriftführer. Auf den Stimmzetteln ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich bitte Sie, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Sie dürfen Ihren Stimmzettel nur in der Kabine ankreuzen und müssen ebenfalls noch in der Kabine den Stimmzettel in den Umschlag legen. Bevor Sie den Umschlag mit Ihrem Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, Ihren
Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung bei „ja“, „nein“ oder „Enthaltung“ enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstimmung zur Nachwahl des zweiten Vizepräsidenten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und bitte die Schriftführer, die Namen der Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen.
Haben alle Mitglieder, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die geheime Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa zehn Minuten für die Auszählung der Stimmen.
Ich gebe das Ergebnis der Nachwahl des zweiten Vizepräsidenten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Es wurden 68 Stimmen abgegeben. Davon waren 68 Stimmen gültig. Es stimmten für den Abgeordneten Andreas Bluhm 46 Abgeordnete mit „ja“,
16 Abgeordnete mit „nein“, 6 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Andreas Bluhm die nach Artikel 32 Absatz 1 der Landesverfassung erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Herr Vizepräsident, ich übermittle Ihnen die Glückwünsche des Hauses. Auch ich wünsche Ihnen Glück bei der Arbeit und uns eine gute Zusammenarbeit.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde. Die Fraktion der PDS hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Zukunft der Arbeitsmarktpolitik in Mecklenburg-Vorpommern unter Berücksichtigung bundespolitischer Rahmensetzungen“ beantragt.
Aktuelle Stunde Zukunft der Arbeitsmarktpolitik in Mecklenburg-Vorpommern unter Berücksichtigung bundespolitischer Rahmensetzungen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Grüne von 1998 können wir lesen: „ D i e neue Bundesregierung wird das Arbeitsförderungsrecht wirksamer ausgestalten: Es werden soviel Mittel wie möglich von passiven in aktive Leistungen umgeschichtet. Die Beschäftigung von Frauen hat dabei ein besonderes Gewicht. Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird stärker mit der Strukturpolitik in den Regionen verzahnt.“ Zitatende.
Am letzten Freitag wurde nun diese Reform – das so genannte Job-AQTIV-Gesetz – im Bundestag beschlossen. Die Diskussion um dieses Gesetz wurde begleitet von der Einschätzung der fünf Weisen zur Konjunkturentwicklung. Sie beinhaltete auch die Einschätzung zur Entwicklung der Arbeitslosenquote und damit eine Korrektur zum Ziel des Bundeskanzlers, nämlich die Senkung der Arbeitslosigkeit auf unter 3,5 Millionen im Jahr 2002, wohl nicht erreichen wird. Dazu kommen die aktuellen Zahlen der Arbeitsmarktlage, auch in Mecklenburg-Vorpommern, vom Oktober 2001 und sie sprechen ja wohl eine eigene Sprache.
Und um gleich vorzubeugen und insbesondere an die Adresse der Opposition, Herr Riemann, gerichtet: Uns geht es in dieser Debatte nicht um eine einseitige Schuldzuweisung an die Bundesregierung.
Die PDS-Fraktion bleibt dabei, dass die Senkung der Arbeitslosigkeit das Thema Nummer eins ist und bleibt.
(Dr. Christian Beckmann, CDU: Das ist ja interessant. – Dr. Ulrich Born, CDU: Da kann Herr Holter bloß stolz drauf sein.)
Aber – und auch das ist uns allen bekannt – Arbeitsmarktpolitik ist in erster Linie Europa- und Bundespolitik.
Leider hat sich der Bund während der Regierungszeit Kohls aus der Verantwortung gestohlen und die Lasten den Ländern und Kommunen aufgebürdet.