Protocol of the Session on September 20, 2001

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 66. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der 66. und 67. Sitzung liegt Ihnen vor. Gibt es Ergänzungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 66. und 67. Sitzung beschlossen.

Wir haben die gute Sitte, dass wir bei runden Geburtstagen gratulieren. Die Abgeordnete Frau Staszak ist zwar nicht da, aber ich gratuliere ihr trotzdem nachträglich zum 60. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute.

(Beifall bei den Abgeordneten)

Bevor wir in die Beratungen eintreten, gestatten Sie mir noch einige Hinweise:

Der Landeswahlleiter hat nach Verlust der Mitgliedschaft der Abgeordneten Jürgen Seidel, Dr. Arthur König, Erhard Bräunig und Johann Scheringer im Landtag MecklenburgVorpommern durch Verzicht nach Paragraph 46 Absatz 1 Landeswahlgesetz die Listennachfolger Lieselotte Prehn, Hermann Bollinger, Nils Albrecht und Bodo Krumbholz festgestellt. Alle haben schriftlich die Annahme der Wahl erklärt. Ich begrüße die neuen Mitglieder des Landtages in unserer Mitte und wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre Arbeit.

(Beifall bei den Abgeordneten)

Ich danke bei dieser Gelegenheit auch den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihr engagiertes Mitwirken im Landtag und für die geleistete Arbeit. Für ihren weiteren Lebensweg wünsche ich ihnen alles Gute.

Bei der Besetzung der Ausschüsse hat es Veränderungen in Bezug auf einige Vorsitze gegeben. Den Vorsitz im Finanzausschuss hat der Abgeordnete Wolfgang Riemann, den Vorsitz im Wirtschaftsausschuss der Abgeordnete Georg Nolte und den Vorsitz im Landwirtschaftsausschuss die Abgeordnete Birgit Schwebs übernommen. Ich wünsche Ihnen auch von hier aus bei der Ausübung dieser Ämter eine glückliche Hand.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Nachwahl eines Schriftführers des Landtages.

Nachwahl eines Schriftführers des Landtages

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Nachwahl eines Schriftführers des Landtages – Drucksache 3/2272 –

Aufgrund des Ausscheidens des Mitgliedes des Landtages Dr. Arthur König ist eine Nachwahl erforderlich. Ich erinnere an den Beschluss des Landtages in der konstituierenden Sitzung, wonach für diese Wahlperiode festlegt wurde, jeweils drei Schriftführer und drei stellvertretende Schriftführer zu wählen. Die Fraktion der CDU hat den Abgeordneten Hermann Bollinger für dieses Amt vorgeschlagen. Herr Bollinger war bereits in der ersten und auch in der zweiten Wahlperiode Schriftführer des Landtages. Hierzu liegt Ihnen der entsprechende Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2272 vor.

Meine Damen und Herren! Nach Artikel 32 Absatz 4 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraph 50 Absatz 5 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Nach Artikel 32 Absatz 1 unse

rer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraph 48 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem dafür zuständigen Schriftführer. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich bitte Sie, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Sie dürfen Ihren Stimmzettel nur in der Kabine ankreuzen und müssen ebenfalls noch in der Kabine den Stimmzettel in den Umschlag legen. Bevor Sie den Umschlag mit Ihrem Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung bei „ja“, „nein“ oder „Enthaltung“ enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Wahlurne leer ist.)

Ich eröffne die geheime Abstimmung zur Nachwahl eines Schriftführers des Landtages. Ich bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten in der alphabetischen Reihenfolge aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Abgeordneten, die sich an der Wahl beteiligen wollten, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die geheime Abstimmung und unterbreche die Sitzung für die Auszählung für circa fünf Minuten.

Unterbrechung: 9.22 Uhr

Wiederbeginn: 9.27 Uhr

Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der Nachwahl eines Schriftführers des Landtages Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Es wurden 57 Stimmen abgegeben, davon waren 57 Stimmen gültig. Es stimmten für den Abgeordneten Hermann Bollinger 44 Abgeordnete mit „ja“, 5 Abgeordnete mit „nein“, 8 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Hermann Bollinger die nach Artikel 32 Absatz 1 der Landesverfassung erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Ich frage Sie, Herr Bollinger, nehmen Sie die Wahl an?

Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

Herr Bollinger, ich übermittele Ihnen die Glückwünsche des Hauses. Auch ich selbst wünsche Ihnen Glück und Erfolg für Ihr verantwortungsvolles Amt und für eine gute Zusammenarbeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes und des Volksabstimmungsgesetzes, auf Drucksache 3/2051, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 3/2275.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes und des Volksabstimmungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2051 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 3/2275 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Müller von der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Herr Müller.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kernstück des Gesetzes, das uns hier in Form eines Änderungsgesetzes vorliegt, ist, dass wir eine repräsentative Wahlstatistik auch bei unseren Landtagswahlen und bei Volksabstimmungen ermöglichen und die Details hierfür regeln. Daneben werden einige weitere Punkte geregelt. In diesen Fragen waren wir uns quer durch alle Fraktionen einig, dass es sinnvoll ist, hier etwas zu tun. Probleme gab es in der Frage der Finanzierung von Wahlen. Hierzu liegt uns mittlerweile, heute morgen bei mir eingegangen, ein Schreiben des Innenministeriums vor, in dem nach meiner Meinung alle Fragen beantwortet werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Markhoff von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Herr Markhoff.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat im Wesentlichen Änderungen der Vorschriften über die repräsentative Wahl- und Abstimmungsstatistik zum Inhalt, die notwendig waren, weil Zweifel daran bestanden, ob die bisherige Rechtsgrundlage ausreichend präzise war. Hiergegen sind keine Einwände zu erheben. Einwände erheben wir zum wiederholten Male dagegen, dass das Konnexitätsprinzip nicht beachtet wird. Es entwickelt sich inzwischen zum System dieser Landesregierung, Regelungen zu Lasten der Kommunen dieses Landes zu treffen, ohne eine Aussage zu den Folgekosten zu treffen.

Paragraph 55 des Gesetzentwurfes regelt die Verpflichtung des Landes, den Ämtern, amtsfreien Gemeinden und Landkreisen die Kosten für die Durchführung der Landtagswahl zu erstatten. Bisher bekamen die Kommunen hierfür einen festen, nach Bevölkerungszahl abgestuften Betrag. Neu ist, dass nunmehr ein landeseinheitlicher fester Betrag pro Wahlberechtigten gezahlt werden soll. Da die Bevölkerungszahl pro Kommune deutlich höher ist als die Zahl der Wahlberechtigten, werden die Kommunen

unseres Erachtens unter dem Strich in Zukunft weniger Geld für die Durchführung der Landtagswahl erhalten als bisher.

Man kann natürlich darüber diskutieren, ob die bisherige Kostenerstattung nach Gemeindegruppen – bis 25.000, bis 100.000 oder über 100.000 Einwohner – sinnvoll war. Meines Erachtens wären dann aber Änderungen nur innerhalb des Systems zum Beispiel durch Zahlung eines festen Betrages je Einwohner oder durch Neueinteilung der Gemeindegruppengrößen angebracht gewesen. Durch das beabsichtigte neue System Erstattung pro Wahlberechtigten spart unseres Erachtens das Land zu Lasten der Kommunen. Meine Damen und Herren, hier führt die Erfüllung einer schon bestehenden Aufgabe durch die Kommunen durch Veränderung eines Standards zur einer finanziellen Mehrbelastung der Kommunen. Diese Kosten sind nach dem Konnexitätsprinzip zu erstatten.

Meine Damen und Herren, eine weitere Änderung des Paragraphen 55 führt ebenfalls zu einer Mehrbelastung der Kommunen. Neu ist, dass den Kommunen bei zeitgleich durchgeführten Landtags- und Kommunalwahlen die Kosten, die die kommunale Gebietskörperschaft durch die Zusammenlegung der Wahl mit der Landtagswahl erspart hat, von dem Erstattungsbetrag des Landes abgezogen werden. Unabhängig von der Frage, ob hier das Konnexitätsprinzip berührt ist, weil hier zu Lasten der Kommunen ein neuer Standard eingeführt wird, ist eine derartige Regelung meines Erachtens nicht sinnvoll. Zum einen gibt es eine derartige Regelung bei zeitgleich durchgeführten Bundes- und Landtagswahlen nicht. Wenn der Bund das Land schon nicht für etwaige Ersparnisse in die Verantwortung zieht, ist nicht einzusehen, warum das Land dann gegenüber den Kommunen so spitz abrechnet. Zum anderen ist eine derartige Regelung ein politisches Signal in die verkehrte Richtung. Der Anreiz für Kommunen, ihre Wahlen zeitgleich mit der Landtagswahl durchzuführen und dadurch eine höhere Wahlbeteiligung zu erreichen, als dies erfahrungsgemäß bei allein durchgeführten Kommunalwahlen der Fall sein würde, geht verloren. Das ansonsten erwünschte Ausnutzen von Synergieeffekten und Verwaltungsvereinfachungen wird hierdurch nicht gefördert, sondern behindert.

Meine Damen und Herren, dieser Gesichtspunkt ist ausführlich auch schon bei der Debatte zur Einbringung des Gesetzentwurfes vorgetragen worden. Damals war zumindest in den Beiträgen der Abgeordneten Kreuzer, PDS, und Müller, SPD, noch davon die Rede, diese Frage in den Ausschussberatungen zu diskutieren. Davon konnte allerdings im Innenausschuss nicht die Rede sein. Auf Nachfrage konnte das Innenministerium keine nachvollziehbare Begründung für diese Gesetzesänderung vorlegen, geschweige denn zu der Frage des Konnexitätsprinzips Auskunft geben. Zwischenzeitlich, Herr Müller hat es bereits gesagt, liegt uns ein Schreiben des Innenministers zu dieser Frage vor. Aber das beschreibt gerade den Tatbestand, den ich hier versucht habe darzustellen. Eine inhaltliche Debatte war von den Fraktionen der SPD und PDS nicht erwünscht, sondern wurde wie so oft in letzter Zeit unter Hinweis auf die Eilbedürftigkeit des Gesetzes durch Abstimmung über den Gesetzentwurf beendet. Auch eine Anhörung der kommunalen Verbände zu dieser Frage wurde von den Fraktionen der SPD und PDS nicht erwogen.

Meine Damen und Herren, wir stellen hier wie auch in anderen Gesetzentwürfen der Landesregierung wieder

fest, dass das Land sich zu Lasten der Kommunen finanziell sanieren will. Dies können und wollen wir nicht unterstützen. Wir werden daher dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung verweigern. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Das Wort hat der Minister Timm. Bitte sehr, Herr Timm.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich hatte ich gar nicht vor, hier noch Stellung zu nehmen. Aber, geschätzter Herr Abgeordneter Markhoff, eine Richtigstellung: Dieser Gesetzentwurf hat mit dem Konnexitätsprinzip nun überhaupt nichts zu tun. Ich will Ihnen erläutern, um welche Kostenarten es geht. Es geht um die Versendungskosten für Briefwahlunterlagen und für Wahlbenachrichtigungen bei Wahlen. Und es geht um Kosten, die bei der Zahlung von Aufwandsentschädigungen entstehen. Die entstehen ohnehin, das hat mit der Konnexität hier nichts zu tun. Da wir in Mecklenburg-Vorpommern an ein und demselben Tag Landtags- und Bundestagswahl haben, kann es sein, dass an diesem Tag auch Kommunalwahlen sind. Und wenn das der Fall ist, entstehen Kostenvorteile, Herr Markhoff, und diese sind gerecht zu verteilen. Es ist einfacher für eine Kommune, wenn sie nach einem einheitlichen Verfahren abrechnet, und zwar gegenüber dem Bund und dem Land, und nicht nach zwei verschiedenen Verfahren. Und das ist nun in diesem Gesetz geregelt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Böttger von der PDS-Fraktion. Bitte sehr, Herr Böttger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir geht es ähnlich wie Herrn Minister Timm. Ich wollte hierzu eigentlich auch nichts sagen. Aber nachdem Herr Markhoff hier geredet hat, bleibt ja nun nichts anderes übrig, weil man ein paar Dinge richtig stellen muss.