Protocol of the Session on May 17, 2001

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 61. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Nach Paragraph 5 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung die Abgeordnete Frau Koburger zur Schriftführerin.

(Beifall Karsten Neumann, PDS – Angelika Gramkow, PDS: Oi, joi joi!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 3/2075 vor.

Fragestunde – Drucksache 3/2075 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur, hierzu die Fragen 1 und 2 der Abgeordneten Frau Schnoor. Bitte sehr, Frau Schnoor.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung und stelle gleich beide Fragen im Zusammenhang:

1. Mit Annahme der Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/383 (zu dem Antrag der Volksinitiative auf Drucksache 3/138) wurde der Universität Rostock die Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnmedizin und der Erhalt der Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde durch eine Erweiterung der Hochschulautonomie im Rahmen einer Novellierung des Landeshochschulgesetzes bis zum Ende des ersten Quartals 2001 in Aussicht gestellt.

Welche Schritte hat die Landesregierung bisher unternommen, um im Rahmen des vorgegebenen Zeitrahmens (bis zum Ende des ersten Quartals 2001) die entsprechenden Voraussetzungen für die Erfüllung des Landtagsbeschlusses zu schaffen?

2. Inwieweit werden der Universität Rostock seitens der Landesregierung nunmehr Möglichkeiten eingeräumt, die Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnmedizin zu ermöglichen (Anmeldung ZVS, Haushaltsplanungen/Stellenplan etc.) und den Erhalt der Kliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sicherzustellen?

Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Frau Abgeordnete Schnoor, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Das Bildungsministerium hat einen Ressortentwurf über ein neues Landeshochschulgesetz erarbeitet, der den Hochschulen mehr Autonomie und Eigenverantwortung übertragen soll. Im Vorfeld haben Bildungsministerium und Hochschulleitung gemeinsame Grundsätze einer Reform des Landeshochschulgesetzes erarbeitet. Diese Grundsätze sind Bestandteil des Ressortentwurfes.

Der Ressortentwurf gesteht den Hochschulen unter anderem weitgehende Autonomie bei der Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen zu, soweit diese durch die zwischen der Landesregierung und den Hochschulen abzuschließenden Zielvereinbarungen ge

deckt sind. In diesem Fall besteht für die Hochschulen gegenüber dem Bildungsministerium lediglich eine Anzeigepflicht. Die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, die nicht von den Festlegungen der Zielvereinbarung erfasst sind, bedürfen weiterhin der Genehmigung des Bildungsministeriums.

Der Ressortentwurf ist mit den zuständigen Ressorts abgestimmt und liegt dem Kabinett zur Beschlussfassung über die Freigabe für die Verbandsanhörung vor. Die Einbringung des Regierungsentwurfes in den Landtag ist für den Herbst 2001 vorgesehen. So viel zur Frage 1.

Zu Frage 2: Trotz Schließung des Studienganges Zahnmedizin zum Wintersemester 1997/98 und der mit Auslaufen des Studienganges verbundenen Schließung der drei Polikliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde – sieht man von den derzeitigen Bilanzverlusten der Universität Rostock in Höhe von rund 14 Millionen DM ab – sind alle haushaltsrelevanten Bedingungen zur Wiedereinrichtung beziehungsweise Weiterführung gegeben. Der Landeszuschuss wurde bisher im Hinblick auf die Schließung nicht gekürzt. Seit 1997 werden gemäß Stellenabbaukonzept von 66 zum Wegfall vorgesehenen Stellen 11 abgebaut. Um die Lehre bis zum Auslaufen des Studienganges im Jahre 2002 aufrechtzuerhalten, sind eine Vielzahl von Stellen befristet besetzt worden. Die Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie bleibt von der Schließung unberührt. Eine Neuanmeldung des Studienganges Zahnmedizin bei der ZVS kann erst erfolgen, wenn eine Entscheidung zur Wiedereinrichtung getroffen wurde.

Gestatten Sie noch eine Zusatzfrage?

Ja.

Herr Präsident?

Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Danke schön.

Danke, Herr Präsident.

Herr Minister, nach Ihren Ausführungen frage ich Sie, ist denn eine Wiederanmeldung dieses Studienganges inzwischen bei der ZVS erfolgt?

Ich hatte schon beantwortet, eine Wiederanmeldung kann erst erfolgen, wenn eine Entscheidung zur Wiedereinrichtung getroffen wurde.

Herr Präsident, gestatten Sie eine zweite Zusatzfrage?

Bitte sehr.

Herr Minister, habe ich Sie dann richtig verstanden, dass, wenn der Studiengang jetzt 2002 ausläuft und bislang keine ZVS-Anmeldung geschehen ist, Sie auf die Verabschiedung des Hochschulgesetzes warten, eine Lücke entsteht zwischen Auslaufen und Wiedereinrichtung dieses Studienganges?

Ich hoffe nicht, Frau Abgeordnete. Die Situation, die im Lande besteht, was das Hochschulgesetz betrifft und was die Anmeldung betrifft, hindert nicht die Umsetzung des Landtagsbeschlusses. Es muss in jedem Falle ja geklärt werden, ob unter den Bedingungen, den personellen, materiellen und finanziellen Bedingungen, der Studiengang in Rostock wettbewerbsfähig sein wird, und unter den Bedingungen

der finanziellen Ressourcen, die das Land hat. Die Hochschule hat im April, im Vormonat, ein Konzept vorgelegt. Dieses Konzept ist noch nicht entscheidungsreif. Das Ministerium hat darum gebeten, dass Ergänzungen vorgenommen werden, die insbesondere die betriebswirtschaftliche Seite betreffen, aber auch den Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit.

Der Abgeordnete König will eine Frage stellen. Bitte sehr, Herr König.

Herr Präsident, ich möchte eine Zusatzfrage an den Minister stellen.

Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass der Studiengang Zahnmedizin in Rostock eingerichtet wird und damit in Rostock ein hoch attraktiver und hoch akzeptierter Studiengang Zahnmedizin erhalten bleiben wird?

Der Studiengang Zahnmedizin wird eingerichtet werden können, wenn die Bedingungen, die der Landtagsbeschluss vorsieht, erfüllt sind.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Eine weitere Zusatzfrage. Bitte sehr.

Herr Minister, eine Nachfrage bitte noch. Unabhängig vom Stand der Verabschiedung des Landeshochschulgesetzes ist die Landesregierung mit dem Landtagsbeschluss vom 19.05.1999 gebunden, bis zum ersten Quartal 2001 für die bereits erwähnte Volksinitiative eine Klärung herbeizuführen. Wir haben jetzt Mitte Mai, der Termin ist verstrichen. Warum lässt die Landesregierung Volksinitiativen ins Leere laufen und wie gedenkt sie, den Landtagsbeschluss zu erfüllen?

Dazu glaube ich bereits geantwortet zu haben in den Zusatzfragen, die die Frau Abgeordnete Schnoor gestellt hat.

(Beifall Dr. Gerhard Bartels, PDS, und Andreas Bluhm, PDS)

Nein, nein, also was die Frist betrifft, ist nichts gesagt worden.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Schönen Dank. Weitere Fragen liegen nicht vor, damit ist die Fragestunde beendet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Vollstreckungsschutz im außergerichtlichen Verfahren verbessern, Drucksache 3/2063.

Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Vollstreckungsschutz im außergerichtlichen Verfahren verbessern – Drucksache 3/2063 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Körner von der SPD-Fraktion. Der Herr Körner ist nicht anwesend. Dann hat das Wort zur Begründung der Abgeordnete Herr Friese.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Ihr Verständnis, wenn der Kollege Körner und ich kurz vorher abgesprochen haben, dass ich die Einbringung machen werde.

Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben auf Drucksache 3/2063 einen Antrag eingebracht, in dem das Vorhaben der Bundesregierung, den Vollstreckungsschutz für Verbraucher und Kleingewerbetreibende im außergerichtlichen Verfahren zu verbessern, unterstützt wird. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Initiative im Bundesrat zur Entwicklung des gesamten Verfahrens und seiner Gesetze mitzutragen.

Die Insolvenzordnung wurde 1994 beschlossen und ist am 01.01.1999 in Kraft getreten. Der Landtag hatte sich im Jahre 1999 mit den landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen auseinander zu setzen.

Die Praxis bei der Anwendung des Gesetzes hat sehr schnell gezeigt, dass es Probleme in der Anwendung und damit Nachbesserungsbedarf gibt. Daher hat die Justizministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Namen „Insolvenzrecht“ eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe hat im Jahr 2000 einen Bericht vorgelegt. In diesem ist unter anderem wörtlich zu lesen: „Nach Auffassung der Arbeitsgruppe ist daher ein erhöhter Schutz vor störenden Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Stärkung der außergerichtlichen Einigungsphase dringend erforderlich.“

Das Bundesministerium hat daraufhin noch im Jahr 2000 einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vorgelegt, der im Februar 2001 zu einer ersten Stellungnahme im Bundesrat beraten worden ist. Neben den zahlreichen Änderungsvorschlägen befindet sich in dem Gesetzentwurf eben auch ein Vorschlag zur Verbesserung des Vollstreckungsschutzes im außergerichtlichen Verfahren.