Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 49. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich Herrn Erhard Bräunig, der heute seinen Geburtstag feiert, herzlich gratulieren und alles Gute wünschen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Wahl der Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und § 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes.
Wahl der Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern und § 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes – PetBüG M-V
Wahlvorschlag der Fraktion der PDS: Wahl der Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern und § 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes – PetBüG M-V – Drucksache 3/1578 –
Am 3. Oktober 2000 ist der ehemalige Bürgerbeauftragte Frieder Jelen aufgrund seiner Wahl zum Landrat des Landkreises Demmin aus seinem Amt ausgeschieden. Damit ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuwahl des Bürgerbeauftragten. Diese Wahl wird gemäß Paragraph 5 Absatz 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes ohne Aussprache durchgeführt. Vorschlagsberechtigt sind die Fraktionen des Landtages. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der PDS auf Drucksache 3/1578 vor.
Meine Damen und Herren, gemäß Paragraph 50 Absatz 5 Satz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name der Kandidatin aufgeführt. Ich bitte Sie, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Sie dürfen Ihren Stimmzettel nur in der Kabine ankreuzen und müssen ebenfalls noch in der Kabine den Stimmzettel in den Umschlag legen. Bevor Sie den Umschlag mit Ihrem Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, der Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Ungültige Stimmen sind, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung bei „ja“, „nein“ oder „Enthaltung“ enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne die geheime Abstimmung zur Wahl der Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und bitte die Schriftführerin, die Namen der Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen.
Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt. Es wurden 70 Stimmen abgegeben, davon waren 70 Stimmen gültig. Es stimmten 37 Abgeordnete mit „ja“,
Nach Paragraph 5 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern wählt der Landtag die Bürgerbeauftragte mit der Mehrheit seiner Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren.
Ich stelle fest, dass Frau Heike Lorenz die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Ich frage Sie, Frau Lorenz, nehmen Sie die Wahl an?
Damit ist Frau Heike Lorenz nach Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 5 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewählt.
Ich bitte hinsichtlich der Bemerkung, die ich eben hier im Haus gehört habe, dass wir auch mit Anstand eine Wahl akzeptieren, die demokratisch vollzogen ist.
(Reinhardt Thomas, CDU: Danke! – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Oh, dafür gibt es aber gleich noch einen. – Zuruf von Minister Dr. Wolfgang Methling)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Entschließung zur Rolle des Bürgerbeauftragten, auf Drucksache 3/1573.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Caffier von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Herr Caffier.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir stehen jetzt vor der etwas ungewöhnlichen Situation, dass wir nach der Wahl von Heike Lorenz zur Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern unseren Antrag diskutieren, der eigentlich hätte vor der Wahl besprochen werden sollen oder müssen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Der überhaupt nicht vor der Wahl hätte besprochen werden dürfen. – Zuruf von Peter Ritter, PDS)
Herr Dr. Schoenenburg, nun hören Sie doch mal zu, bevor Sie wieder zwischenrufen! Das wäre sehr hilfreich.
Ich meine, unabhängig vom Pro und Kontra des Kandidatenvorschlages für die Bürgerbeauftragte sollte uns diese Situation Anlass geben, darüber nachzudenken, ob es wirklich sinnvoll ist, bei Wahlen im Landtag Aussprachen nicht vorzusehen. Darüber sollten wir auch anhand dieser Situation durchaus mal diskutieren. Dass eine Aussprache vor der Wahl notwendig gewesen wäre, zeigt die öffentliche Diskussion,
die im Vorfeld insbesondere von der Kirche und von den Opferverbänden geführt wurde. Ich meine, es ist diesem Parlament nicht angemessen, dass eine Diskussion über unseren Wahlakt öffentlich geführt wird, aber wir als Abgeordnete an dieser Diskussion hier am Ort der Wahl heute nicht teilnehmen können.