Protocol of the Session on July 13, 2000

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 43. Sitzung des Landtages. Ich hoffe, Sie haben das Sommerfest gut überstanden und können hier wieder debattieren. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung des Datenverarbeitungszentrums Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/1381.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung des Datenverarbeitungszentrums Mecklenburg-Vorpommern (Datenver- arbeitungszentrumsgesetz – DVZG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 3/1381 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin Frau Keler. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Mit dem Gesetz über das Datenverarbeitungszentrum, dessen Entwurf Ihnen auf Drucksache 3/1381 vorliegt, sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das DVZ die gesamte Informationstechnologie für die Landesregierung zentral beschafft. Eine gesetzliche Grundlage ist dafür notwendig, weil anderenfalls die Vergabe an das DVZ, das ja als private Kapitalgesellschaft organisiert ist, einen Verstoß gegen das Vergaberecht darstellen würde.

In anderen Bundesländern ist die zentrale Beschaffung von Informationstechnologie längst bewährte Praxis. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ist dieser Bedarf bisher durch separate Einkäufe der einzelnen Ressorts gedeckt worden. Dieser Bedarf beläuft sich jährlich im Schnitt auf etwa 35 Millionen DM. Die Beschaffung von 3.000 PCs für den Geschäftsbereich des Justizministeriums hat gezeigt, welche Rabattmengen in solchen Fällen zu erzielen sind. Hier wurden mehr als 3 Millionen DM auf den Verkaufspreis nachgelassen. Bei der Beschaffung kleiner und kleinster Mengen durch eine Vielzahl verschiedener Beschaffungsstellen in einer Vielzahl von Beschaffungsvorgängen sind solche Rabatte natürlich nicht zu bekommen. Ich bin aber sicher, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Verzicht auf solche Kostenvorteile nicht leisten kann. Darum wollen wir das landeseigene DVZ einschalten, das über das Personal, den Sachverstand und die Marktkenntnisse verfügt, um die nötige Informationstechnologie für das Land zentral und damit kostengünstiger als bisher zu beschaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einschaltung des DVZ als zentrale Beschaffungsstelle für das Land bedeutet nun keineswegs einen Verstoß gegen das Vergaberecht. Es wird auch keine Monopolstellung für das DVZ geschaffen, wie verschiedene IT-Unternehmen im Land befürchten. Nach Paragraph 3 des vorliegenden Gesetzentwurfes ist das DVZ seinerseits an das Vergaberecht gebunden – ganz wie ein öffentlicher Auftraggeber. Das DVZ ersetzt damit lediglich die Vielzahl von Beschaffungsstellen in den Ressorts. Die Beschaffung unterliegt denselben Regeln wie bisher.

Mit dem Hinweis auf diese Regelung ist es gelungen, die im Anhörungsverfahren von der Industrie- und Handelskammer und dem Dachverband der Unternehmensverbände vorgetragenen Bedenken zu zerstreuen. Die IT-Unternehmen des Landes können sich nach wie vor um Landesaufträge bewerben. Sie haben die gleichen Chancen auf Landesaufträge wie bisher. Die Landesregierung ihrerseits entspricht mit der zentralen Beschaffung von Informationstechnologie dem Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Dr. Arnold Schoenenburg, PDS)

Auf Bitte der CDU erhöhe ich die Aussprachezeit auf 45 Minuten.

(Georg Nolte, CDU: Was?)

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, nur leises Gemurmel, dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Nolte von der CDUFraktion. Bitte sehr, Herr Nolte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Landtag liegt heute ein Gesetzentwurf zur Ersten Lesung vor, der hinsichtlich seiner Entstehungsgeschichte teilweise im Nebel liegt, ich könnte auch sagen, von Götterdämmerung umwittert ist,

(Unruhe bei Abgeordneten der PDS – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Es gibt weder Götter noch Dämmerung. – Zuruf von Jörg Vierkant, CDU)

denn als im September 1999 der Opposition die Kabinettsvorlage für ein entsprechendes Gesetz vorlag, leugnete das Finanzministerium im Finanzausschuss die Existenz eines solchen Gesetzesvorhabens. So erklärte ein Abteilungsleiter seinerzeit, dass ihm nicht bekannt sei, dass die Landesregierung sich mit einem solchen Gesetzentwurf befasst habe. Es gäbe hierzu auch keinen abgestimmten Gesetzentwurf.

Als dann im IT-Gesamtplan vom letzten Quartal 1999 erwähnt wurde, dass der Innenminister – Zitat – „den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung des DVZ erarbeitet und dem federführenden zuständigen Finanzministerium zugeleitet hat“, konnte diese Argumentation offensichtlich nicht mehr aufrechterhalten werden. Kurioserweise erhielten dann mit Vorlage vom 13. Dezember 1999 die Vorsitzenden der Fraktionen einen Ressortentwurf zu dem Gesetz über die Rechtsstellung des Datenverarbeitungszentrums. So viel zur Vorgeschichte.

Der heute vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung bezieht sich hinsichtlich Problemstellung, Lösung und Kosten sowie auch hinsichtlich des Textes des Gesetzes weitgehend auf den damals vorliegenden Kabinettsentwurf, der von Vertretern der Landesregierung abgeleugnet wurde. Interessant ist, dass die Existenz eines solchen Gesetzes abgeleugnet wurde, als im Rahmen der Haushaltsverhandlungen die Oppositionsfraktion die benannten Einsparungen bei der zentralen Beschaffung von 3.000 PCs für das Justizministerium von 3,1 Millionen DM – die Finanzministerin erwähnte das soeben – als Einsparungen einforderte.

(Angelika Gramkow, PDS: Die waren schon eingerechnet, das wissen Sie ganz genau! – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Ja, das ist ja die Frage. Man weiß es also vorher. Dann sind es doch keine Einsparungen, Frau Gramkow.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Wenn ich die Einsparungen vorher im Haushalt habe, habe ich entweder vorher schon beschafft ohne Haushaltsermächtigung oder ich weiß es vorher. Heute ist klar, dass es die Rechtslage seit 1998 erfordert, mit einem Gesetz die Leistungserbringung des DVZ zugunsten des Landes zu regeln, so dass keine wettbewerbsverzerrenden Tatbestände entstehen. Die Notwendigkeit dieses Gesetzesvorhabens ergibt sich demnach in der Problemdarstellung in den Punkten 1.3 und 1.4.

In der Begründung zum Paragraphen 3 auf Seite 15 des Gesetzentwurfes wird nochmals verdeutlicht, worum es geht. Ich zitiere: „§ 3 Absatz 1 Satz 1 durchbricht damit § 55 Absatz 1 LHO.“ Ich zitiere weiter: „Aufgrund der in Absatz 1 Satz 1 getroffenen Regelung kann damit eine unmittelbare Inanspruchnahme des Datenverarbeitungszentrums Mecklenburg-Vorpommern durch Dienststellen des Landes erfolgen, ohne dass hiermit eine Verletzung haushaltsrechtlicher Vorschriften einhergeht.“ Mit diesem Satz wird also der Ausnahmetatbestand beschrieben, der hier für den Einzelfall DVZ mit einem Gesetz geregelt wird. Inwieweit diese Regelung verfassungskonform ist, muss sich bei den Behandlungen in den Ausschüssen noch zeigen.

Problematisch ist allerdings, dass bereits in der jüngsten Vergangenheit das DVZ als zentraler Dienstleister durch die Landesregierung in Anspruch genommen wurde und damit das Problem des Vergaberechts überhaupt erst tangiert wurde. Leider hat sich der Landesrechnungshof bisher zu diesen Beschaffungsvorgängen nicht geäußert. Er ist aber ausdrücklich als Kontrollorgan im Gesetz benannt. Um so lautstarker waren seitens des Mittelstandes und der Unternehmensvertretungen Kritik und Klagedrohungen zu vernehmen, die auf eine Abstellung eines vermeintlichen Missstandes abzielen.

Hier tut sich in der Tat ein Problemfeld auf, das durch den Gesetzentwurf heruntergespielt wird, denn unter Punkt 1 im ersten Satz zur Problemstellung – Sie können das nachlesen – wird durch die Landesregierung aufgeführt: „Im Bereich der Ministerien und der nachgeordneten Behörden werden derzeit alle Bedarfe an Informationstechnik... durch die jeweiligen Ressorts in eigener Regie über selbstermittelte Lieferanten gedeckt.“ Diese Aussage ist eindeutig falsch, denn spätestens mit der Beschaffung von 3.000 PCs für das Justizministerium, wie dies in dem geleugneten Gesetzentwurf vom September 1999 berichtet wurde, ist der Tatbestand gegeben, dass das DVZ als Auftragnehmer der Landesregierung fungiert.

(Angelika Gramkow, PDS: Na und?! – Peter Ritter, PDS: Er hat doch gesagt, seine Rede ist nebulös. Oder habe ich das falsch verstanden?)

In der Drucksache 3/858 vom 08.11.1999 berichtet die Landesregierung, dass im Jahr 1999 insgesamt 32 Aufträge über Leistungen in einem Umfang von 30,5 Millionen DM durch das DVZ erbracht wurden. Auch die Ausschreibung von 800 Rechnern zugunsten verschiedener Ressorts der Landesregierung im März dieses Jahres beweist, dass die soeben zitierte Aussage in der Problemstellung des Ge

setzes nicht der Wahrheit entspricht. Vielmehr fungiert das DVZ bereits als zentraler Beschaffer für Hard- und Software zugunsten der Landesregierung, ohne dass eine gesetzliche Ermächtigung hierfür besteht.

(Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser Mangel offensichtlich geheilt werden.

(Rudolf Borchert, SPD: Richtig.)

Das Problem dieses Gesetzentwurfes ist die Vermutung von Wettbewerbern, dass privates und öffentliches Recht beim DVZ vermischt wird. Es wird unterstellt, dass die Tätigkeit als Dienstleister für die Landesregierung vermischt werden könnte mit privatwirtschaftlichen Interessen des DVZ, das als Wettbewerber auf dem Markt neben anderen agiert. Dieses Problem wird selbstverständlich auch von der Landesregierung gesehen. In Paragraph 4 wird zur Teilnahme am Wettbewerb mit Dritten eine Regelung getroffen. Danach soll die Teilnahme am Wettbewerb durch eine eigene Gesellschaft oder durch einen organisatorisch verselbständigten Betriebsteil, der über eine eigene Gewinn- und Verlustrechnung verfügt und keine weiteren unmittelbaren und mittelbaren Zuwendungen vom Land erhält, organisiert werden. Die Frage ist, wie ein solches Verfahren zu regeln ist.

In dem Gesetzentwurf, der den Fraktionen im Dezember 1999 zuging, wurde noch wahlweise entweder eine eigene Gesellschaft oder aber ein organisatorisch verselbständigter Betriebsteil vorgesehen. In der Begründung zum Paragraphen 4 in der heutigen Fassung wird eine Regelung so vorgeschlagen, dass zunächst eine selbständige Struktureinheit ins Auge gefasst wird und eine eigenständige Tochtergesellschaft erst in Betracht kommt, wenn die Stellung des Datenverarbeitungszentrums auf dem freien Markt im privatwirtschaftlichen Sektor anwächst.

Die rechtliche Trennung von Aufgaben als Landesdienstleister und privatwirtschaftlichem Wettbewerb ist in der Tat einer der Kernpunkte des vorliegenden Gesetzentwurfes. Genau diese Zwitterstellung macht den Gesetzentwurf problematisch. Nicht umsonst wird diesem Teil in der Begründung ein Aufwand von nahezu drei Seiten gewidmet – ein ungewöhnlicher Umfang. Und genau aus diesem Grund wurden präzisierende und weiterführende Erläuterungen zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hinsichtlich von Wettbewerbsverzerrungen in die Begründung aufgenommen, die im Gesetzentwurf vom Dezember noch fehlen.

Es ist schon interessant, dass in allen übrigen Bundesländern jeweils die Rechtsformen von Behörden oder Landesbetrieben gewählt wurden. Auch in Brandenburg, wo die Diskussionen hierzu laufen, wird eindeutig der Landesbetrieb befürwortet. In der Ausschussdrucksache 3/468 vom 06.06. dieses Jahres wird dieser Tatbestand durch das Finanzministerium sehr ausführlich dargelegt. Und wenn im Gesetzentwurf auf der Seite 4 auf das Verfahren im Land Hessen verwiesen wird, so muss hier dazu bemerkt werden, dass auch in Hessen ein Landesbetrieb nach Paragraph 26 der Landeshaushaltsordnung praktiziert wird. Damit findet Mecklenburg-Vorpommern für sich eine Insellösung, über deren Motive trefflich philosophiert werden kann.

Aber auch hierzu hat die Landesregierung bereits in der

Vergangenheit Stellung genommen. Auf Drucksache 3/825

vom 01.11.1999 berichtet das Finanzministerium, dass die Landesrechenzentren in sämtlichen anderen Bundesländern in öffentlich-rechtlichen Rechtsformen organisiert waren. Sie berichtet auch über ein Gutachten der alten Landesregierung, das durch das Innenministerium veranlasst wurde und das mehrere Möglichkeiten der Rechtsformen offen ließ. Die Entscheidung, sich für die GmbHForm auszusprechen, wird in der Drucksache 3/825 damit begründet, dass eine Umwandlung des DVZ in eine öffentlich-rechtliche Anstalt oder in einen Landesbetrieb die wirtschaftlichen Vorteile der privaten Rechtsform weitgehend zunichte machen würde. Zitat: „Es wäre in der Folge nicht auszuschließen, dass das DVZ in öffentlich rechtlicher Rechtsform von Zahlungen aus dem Landeshaushalt abhängig sein würde.“

Diese Ausführungen geben mir Veranlassung, hier doch einige Fragen zu stellen. Ich gehe davon aus, dass das Rechenzentrum kostendeckend arbeitet. Das Finanzministerium hat in der Ausschussdrucksache 3/468 vom 06.06.2000 berichtet, dass seit 1993 bis 1998 zunehmende Jahresüberschüsse erwirtschaftet wurden. Ich gehe weiterhin davon aus, wie die Landesregierung in der Drucksache 3/825 berichtet, dass nur 22,6 Prozent des Gesamtumsatzes auf Wirtschaftsunternehmen und Kommunen entfallen, das heißt mehr als 75 Prozent im Landesauftrag realisiert werden.

Wenn ich dieser Argumentation folge, muss das Finanzministerium wohl in keinem Falle fürchten, dass durch eine Struktur in Form eines Landesbetriebes oder einer Landesbehörde in irgendeiner Form Belastungen auf den Landeshaushalt zukommen. Vielmehr muss aufgrund eigener Darlegungen damit gerechnet werden, dass die Erlöse aus Dienstleistungen und gewonnenen Ausschreibungen ein positives Betriebsergebnis erwarten lassen. Wenn allerdings die Befürchtung, wie sie soeben zitiert wurde, tatsächlich besteht, dann muss unterstellt werden, dass diese so positiv dargestellte Bilanz möglicherweise auch ihre Fragezeichen in sich birgt.

Auch hierfür gibt es Anhaltspunkte. So äußert sich das Finanzministerium in der eben zitierten Drucksache 3/825 wie folgt: „Insbesondere dürfte hier die Änderung der arbeitsrechtlichen Situation sowie der Umstand ins Gewicht fallen, dass die bisher erzielten Umsätze aus Drittaufträgen wegfallen und das DVZ damit ein wichtiges wirtschaftliches Standbein verlieren würde.“ Vor diesem Hintergrund darf schon gefragt werden, wie es mit dem positiven Betriebsergebnis bestellt sein wird. Gibt es Quersubventionen aus dem privatwirtschaftlichen Bereich, der angeblich nur vier Prozent ausmacht?

Es ergeben sich weitere Fragen, die bereits in der Beratung des Finanzausschusses zum IT-Plan gestreift wurden. Wie wird zum Beispiel mit Eigentumsansprüchen des Justizministeriums an der Firewall-Software umgegangen? Kommt es hier zu unberechtigten Vorteilen des DVZ oder gibt es saubere Vertragsvereinbarungen zwischen dem Erwerber der Software und dem DVZ als Nachnutzer oder Weitervermittler? Alle diese Fragen müssen in den Ausschussberatungen sorgfältig diskutiert werden, um zu vermeiden, dass in der öffentlichen Diskussion auch nur der Anschein von Verdachtsmomenten einer Quersubvention verbleibt.

(Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)

Es gibt schon heute Stimmen, die in der Computerbranche davon sprechen, dass das DVZ als Mitbewerber

auf dem Markt mit und durch seine Monopolstellung durchaus auch in privatwirtschaftlichen Bereichen Konditionen anbieten könnte, mit denen andere nicht mithalten können.

(Siegfried Friese, SPD: Das ist doch Unfug.)

Wenn solche Gedanken tatsächlich eine reale Grundlage hätten, dann wäre eine Quersubventionierung des gewerblichen Bereiches durchaus auch zu diskutieren.

Eine zusätzliche Problematik ergibt sich aus der Verlagerung des OFD-Rechenzentrums Rostock in die Verantwortung des DVZ. Hier gibt es echte Bedenken, die zu dem Schluss kommen, dass die Datenverarbeitung in dem genannten Bereich ausschließlich öffentlich-rechtlich organisierten Trägern vorzuhalten ist. Hierzu hat das Finanzministerium die Absicht, bis Jahresende ein Feinkonzept vorzulegen, wie diese Problematik lösbar sein wird. Auf jeden Fall scheint die gegenwärtige Struktur des DVZ mit den noch nicht klar abgegrenzten Verantwortungsbereichen zwischen hoheitlichen Aufgaben und privatgewerblichen Interessen noch nicht auszureichen, um dieses Problem lösbar zu machen.

Sie sehen, meine Damen und Herren, dass ein ganzes Bündel von Sachverhalten besteht, die in den Ausschussberatungen zu problematisieren sind. Ich habe bereits angeführt, dass die CDU-Fraktion es als unumgänglich ansieht, daher eine Anhörung mit beteiligten oder interessierten Verbänden zu dieser Problematik durchzuführen.

Wenn unter Punkt 3 des Gesetzentwurfes die Landesregierung davon ausgeht, dass es keine Alternativen zu der beabsichtigten Regelung gibt, vielmehr die Errichtung einer zentralen Auftragsvergabestelle bei der Landesregierung mit personellen und etatrechtlichen Konsequenzen verbunden wäre, die noch nicht absehbar sind, so kann ich dem nur widersprechen. Denn wenn das Finanzministerium selbst davon ausgeht, wie im Paragraphen 4 des Gesetzes formuliert, dass saubere rechtsverbindliche Trennungslinien zwischen hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Aufgaben zu ziehen sind, dann sei die Frage gestattet, ob es nicht möglich wäre, auch eine Aufteilung des DVZ in einen Landesbetrieb mit hoheitlichen Aufgaben und eine privatwirtschaftlich arbeitende GmbH für kommunale und privatwirtschaftlich orientierte Tätigkeit zu finden. Ich will das Ergebnis dieser Fragestellung nicht vorwegnehmen, aber die Frage muss erlaubt sein, ohne Tabus mögliche alternative Ansätze zu prüfen.