Priska Hinz

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte schon befürchtet, dass es mit der PISA-Debatte so kommt,als die Kultusministerkonferenz die Teilveröffentlichung von PISA-E vorgezogen hat, also den nationalen Ländervergleich, dass er zu einer verkürzten Debatte genutzt wird und vor allen Dingen zum Schlagabtausch im Wahlkampf. Ich sage Ihnen nur: Das nützt weder den Schülerinnen und Schülern, noch führt es dazu, dass wir Hessens Schulen zu besseren Leistungen bringen. Im Übrigen heißt diese Teilstudie: Vorinformation. Herr Klein, vielleicht sollten Sie diese doch einmal lesen. Auf der ersten Seite steht: Dem Auftraggeber wie dem Auftragnehmer ist bewusst, dass eine angemessene Interpretation der Ergebnisse des Ländervergleichs erst auf der Basis des ausführlichen Berichts möglich sein wird. – Der wird Anfang November vorliegen. Aber Sie wissen heute schon, wieder einseitig parteipolitisch geprägt, genau, was richtig ist, wo es langgeht und dass Sie sowieso schon immer alles auf dem richtigen Weg hatten.
Meine Damen und Herren, dieser CDU-Antrag ist wirklich an Plattheit nicht zu überbieten. Die Bildungspolitik ist nur da gut, wo CDU oder CSU regiert.
Meine Damen und Herren,warum ist eigentlich Hamburg dann überall so schlecht bei den Ergebnissen? Bei Frau Dinges-Dierig wäre man fast geneigt, zu sagen, dass es einen nicht wundert, aber das würde genauso bedeuten, dass man nur in diese parteipolitische Kerbe haut.
Es gibt noch ganz andere Ergebnisse, die Sie sich vielleicht einmal zu Gemüte führen sollten. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind bei der mathematischen Kompetenz im internationalen Vergleich nach diesem Ranking im Mittelfeld. Brandenburg und MecklenburgVorpommern sind nicht unbedingt seit vielen Jahren CDU-regiert. Schleswig-Holstein, Berlin, MecklenburgVorpommern sind im naturwissenschaftlichen Bereich im Mittelfeld, noch vor Hessen, meine Damen und Herren. Da liegen wir nämlich mit NRW auf dem letzten Platz im Mittelfeld.
Die Kultusministerin hat außerdem in ihrer Presseerklärung etwas schamhaft verschwiegen. Sie hat gesagt: Im mathematischen Bereich sind wir um einen Platz vorgerückt, in der Lesekompetenz um zwei Plätze. Beim naturwissenschaftlichen Bereich hat sie nur die Punktzahl genannt, weil da etwas verbessert wurde, aber real sind wir im Ranking vom achten auf den zwölften Platz zurückgefallen.
Das gehört dann eben auch zur Wahrheit, wenn man nur ein Ranking macht.
Aber das ist doch gerade das Fatale: Zurzeit wird erst das Ranking veröffentlicht. Das sagt noch nichts darüber aus, wie viele Lern- und Leistungszuwächse in den Schulen in den Ländern tatsächlich eingetreten sind. Es gibt Leistungszuwächse, die vor allem in den neuen Ländern eingetreten sind, weil da anscheinend eine besondere Anstrengung vorgenommen wurde. Deshalb sind wir als
Bundesrepublik auch international etwas besser geworden, weil sehr viele in bestimmten Leistungsbereichen besser geworden sind.
Hessen ist aber schlicht und einfach im Mittelfeld. Natürlich ist es besser, als im unteren Bereich zu liegen. Trotzdem kann man nicht sagen, dass alles gut sei, dass alles stabil sei, wir hätten die richtigen Maßnahmen eingeschlagen, wir müssten nur so weitermachen, und alles sei paletti.– Nein,meine Damen und Herren,so kann es nicht gehen.
Markant ist nach wie vor die breite Streuung zwischen schlechten Kompetenzen und sehr guten Kompetenzen. Es muss uns nach wie vor zu denken geben, wenn wir eine solch breite Streuung haben. Das heißt nämlich, dass wir nach wie vor zu viele Bildungsverlierer haben. Das ist doch das Eigentliche, auf das wir unser Augenmerk richten müssen, dass wir die schwachen Schülerinnen und Schüler so fördern, dass sie in höhere Kompetenzbereiche vorstoßen, damit sie nicht zu Bildungsverlierern und damit zu Verlierern in unserer Gesellschaft werden. Denn nur über eine gute Bildung kann man gesellschaftliche Teilhabe ausüben und hat man auch einen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Im Übrigen hat PISA 2003 international zumindest ergeben, dass die Lernzuwächse von 2000 auf 2003 im Wesentlichen im Gymnasium waren, nicht in den Hauptschulen. Wir schauen uns einmal im November an,ob sich das nach Schulformen für Hessen bestätigt. Es reicht eben nicht aus, nur zu sagen, die Schulform müsse besser werden, sondern wir müssen individuelle Förderung für die Kinder anbieten, damit sie mehr leisten können.
Das Lernklima und das, was Lehrer und Lehrerinnen den Kindern vermitteln können, hängen sehr eng mit Rahmenbedingungen zusammen. Guter Wille ist notwendig. Den haben viele Lehrerinnen und Lehrer und viele Eltern. Aber sie brauchen auch die Rahmenbedingungen. Es sind Förderstunden in Hessen gestrichen worden, es sind Stellen gestrichen worden.
Qualifizierte Vertretungskräfte werden nur noch teilweise eingesetzt, und die Fortbildung ist zerschlagen worden. Das führt doch nicht dazu,dass wir in Hessen künftig noch besser werden. Nein, da müssen wir umsteuern, und ich hoffe sehr – –
Meine Damen und Herren, ich komme damit auch zum Schluss. – Es wäre notwendig, dass wir uns die Ergebnisse differenziert vor Augen führen, dass wir sie differenziert zur Kenntnis nehmen und dann über notwendige Konsequenzen diskutieren. Nur Eigenlob, wie es dieser Antrag hier vorsieht, hilft den Schülerinnen und Schüler überhaupt nicht weiter.
Ich möchte enden mit einer Passage aus der Vorinformation:
Der im November erscheinende ausführliche Bericht wird eine Fülle weiterführender wissenschaftlicher und bildungspolitisch relevanter Informationen enthalten, die helfen, die Befunde besser zu verstehen.
Vielleicht versteht es dann auch die CDU besser,und vielleicht können wir dann reale Debatten darüber führen, was den Kindern in Hessen hilft, um tatsächlich bessere Lernergebnisse zu erreichen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Irmer, ich war schon verblüfft, wie Sie die Leistungssteigerung in Ihrer Rede definiert haben. Meines Erachtens hat die CDU vor allen Dingen in dieser Hinsicht eine Leistungssteigerung vollbracht, dass sie erst Lehrerstellen schafft, um dann innerhalb eines Jahres ein Drittel davon wieder zu streichen und ein Schulgesetz vorzulegen, das in einer Anhörung eine solch breite Ablehnung erfährt wie noch nie ein Hessisches Schulgesetz zuvor.
Das ist es, was man unter Leistungssteigerung der CDUBildungspolitik verstehen sollte.
Meine Damen und Herren, die Konsequenzen dieses verfehlten Schulgesetzes müssen die Schulen, die Schülerinnen und Schüler ab dem Sommer austragen, z. B. mit der Einführung der einseitigen Schulzeitverkürzung, der G-8Bildungsgänge.
Da gibt es bis heute übrigens übereinstimmende Proteste des Landeselternbeirats, des Hauptpersonalrats, der Lehrer und der Landesschülervertretung, weil nämlich nicht nur die Durchlässigkeit zerstört wird, sondern die Schülerinnen und Schüler einem größeren Arbeits- und Leistungsdruck ausgesetzt sind und die Schulen auf einen pädagogisch sinnvollen Ganztagsbetrieb nicht vorbereitet sind, weder pädagogisch noch räumlich. Dabei können gute Ganztagsschulen sehr wohl sinnvoll sein, können mehr Unterricht anbieten, können mehr Förderung einführen, den Unterricht rhythmisieren, den Förderunterricht integrieren, qualifizierte musische, künstlerische und sportliche Angebote machen und mit Verbänden und Jugendhilfen zusammenarbeiten.
Aber um solche Konzepte zu erarbeiten, brauchen die Schulen Zeit. Diese Zeit hatten sie nicht. Viel schlimmer noch: Sie haben bislang dafür vom Land weder Personal noch Investitionsmittel erhalten, damit sie solche Ganztagsschulen werden können. Bis heute ist noch nicht einmal klar, wie die zusätzlichen Lehrerstellen für die Einführung dieser G-8-Bildungsgänge eigentlich finanziert werden sollen. Dabei ist aber der Erfolg von Ganztagsschulen in anderen europäischen – –
Lesen Sie einmal die Antworten auf die Kleinen Anfragen,die die Ministerin herausschickt.Dann werden Sie sehen, dass es bislang keinerlei Antwort darauf gibt, wie die zusätzlichen Stellen finanziert werden.
Meine Damen und Herren, der Erfolg von Ganztagsschulen in anderen europäischen Ländern ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass sie gute personelle und räumliche Bedingungen haben, um solche Konzeptionen durchzuführen. In Hessen wird ab dem neuen Jahr der Unterricht einfach ausgeweitet. Die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerrinnen und Schüler müssen das ausbaden.
Jetzt kommt auch noch der Protest der Schulträger dazu – völlig zu Recht. Nicht umsonst haben sich Schuldezernenten aus fünf Städten zusammengetan, um dem Land gemeinsam vorzuwerfen,
dass Sie den Ausbau der Schulen zwar beschließen, aber nicht finanzieren.Eigentlich gilt hier das Konnexitätsprinzip, nach dem Motto:Wer bestellt, bezahlt.
Als die CDU die Verfassung geändert hat, ist sie mit diesem Motto vor die Bürgerrinnen und Bürger getreten und
hat gesagt: Wenn das Land etwas macht, wenn das Land den Kommunen etwas aufbürdet, soll das Land auch bezahlen. – Bitte schön, halten Sie sich jetzt daran.
Das hat nichts mit rot-grünem Wahlkampf zu tun, wie die CDU glauben machen will, sondern das hat etwas damit zu tun, dass die Schulträger mit dem Rücken an der Wand stehen und die Schulen und die Eltern zu Recht sagen: Wenn hier ein Ganztagsbetrieb stattfinden soll, dann wollen wir das Personal, aber auch die notwendigen Räumlichkeiten dafür haben. – Sie wenden sich an die Schulträger, da sie sich nicht an die Kultusministerin wenden können.Insofern ist es folgerichtig,dass die Schulträger das in diesem Falle tun.
Das sagen ja nicht nur die roten und grünen Schuldezernenten. In Marburg hat auch die dortige CDU dieses Argument eingesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss der Marburger Stadtverordnetenversammlung haben die CDU-Mitglieder deutlich gesagt – z. B. der Kollege Wolff, Sie müssten es wissen, Herr Gotthardt –: Auch die CDU ist der Meinung, dass das Land die Ausweitung der G-8Bildungsgänge finanzieren muss, und die Schulträger sollen jetzt eine Berechnung anstellen, die dem Kultusministerium vorgelegt werden kann.
Hessens Schulen brauchen ein Investitionsprogramm, das das Bundesprogramm ergänzt. Sie brauchen ein Landesprogramm, das die personelle Ausstattung auch in den nächsten Jahren sicherstellt. Bislang standen schon 200 Schulen auf der Warteliste für das Ganztagsprogramm. 100 Schulen, die bisher eine pädagogische Mittagsbetreuung anbieten, wollen sich in offene Ganztagsschulen umwandeln.Wir GRÜNEN haben im letzten Jahr ein Finanzierungsmodell dafür vorgestellt.Wir waren der Meinung, dass die Eigenheimzulage abgeschafft werden soll.
Regierungschef Koch war dagegen und hat im Bundesrat diese Maßnahme blockiert.
Wir hätten bis zum Jahre 2008 allen – –
Ich sagte es Ihnen doch gerade. Wir wollten in unserer rot-grünen Regierungsverantwortung auf Bundesebene diese Mittel für die Bildung ausgeben. Sie haben es bis heute blockiert.
Auf einmal wollen Sie die Eigenheimzulage abschaffen – wohl in der Hoffnung, die Wahl zu gewinnen, was eine Hoffnung bleiben soll. Wir hätten aber schon dieses Jahr ganz viele Schulen umwandeln können. Das ist Ihr Versäumnis, und das werden wir immer wieder deutlich machen.
Das Schlagwort „Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern“ ist inzwischen auch bei der CDU angekommen. Verwirklicht wird die individuelle Förderung in unserem Schulsystem aber nicht. Das Schulgesetz konterkariert sogar die Möglichkeit einer individuellen Förderung.
Statt immer mehr Zeit auf Sortieren und Aussondern zu verwenden, sollten Sie Diagnostik und zielgerichtete Unterstützung ausbauen. Für die individuelle Förderung ist es außerdem nicht hilfreich, wenn die Klassen immer größer werden. Bei den Grundschulen sind 10 % der Klassen über der Höchstgrenze. Sie müssen die Sonderregelung in Anspruch nehmen. Bei den Gymnasien haben 30 % aller Klassen 31 bis 33 Schüler. Das müssen Sie sich einmal vorstellen. Da ist nichts mit individueller Förderung, da ist nichts mit unterschiedlichen Methoden im Unterricht, weil sich nämlich die Schüler wie die Heringe in den Klassenräumen drängen und die Lehrer gar nichts anderes als Frontalunterricht machen können. So kann eine individuelle Förderung nicht durchgeführt werden.
Die neuen Richtlinien für die Klassengrößen werden das Problem noch verschärfen. Dabei gibt es an hessischen Schulen Beispiele dafür, wie das funktionieren kann: Bei den gleitenden Eingangsphasen werden die Kinder in ihren unterschiedlichen Lernfortschritten unterstützt und zu individuellen Höchstleistungen gebracht, sodass manche Kinder zwei Schuljahre in einem Schuljahr durchlaufen können. Die Kinder in den Eingangsphasen sind allesamt sehr motiviert. Somit kann man flexibel auf die Bedürfnisse von Kindern eingehen. Das ist aber in den restlichen Klassen nicht gewollt, und derzeit gilt, dass es keine weiteren Eingangsphasen geben wird, weil die neue Verordnung nicht vorsieht, dass zusätzliches Geld dafür zur Verfügung gestellt wird. Es wird also wahrscheinlich bei den 29 guten Modellen bleiben, und alle anderen Schulen schauen in die Röhre.
Meine Damen und Herren, um die individuelle Förderung voranzubringen, wäre es notwendig, dass in den Schulen die notwendige Konsequenz gezogen werden könnte, von Lehrplänen und Stundenplänen abzuweichen oder zusätzliche Angebote zu machen. Wie sollen die Schulen besser werden, wenn die Förderstunden an den Grundschulen gestrichen werden, die Lehrerzuweisung immer schlechter wird,immer weniger Vertretungen stattfinden oder das Personal dafür nicht richtig ausgebildet ist?
Herr Irmer, Überschriften wie „Hobbylehrer müssen Lücken stopfen“ und „Kultusministerin not amused“ müssten Ihnen doch eigentlich in den Ohren klingen. Es ist doch nicht so, dass die Kultusministerin irgendwo auftaucht und alle Beifall klatschen. Es gibt Protestveranstaltungen und Protestkundgebungen überall in Hessen. Morgen findet wieder ein Trauerzug in Frankfurt statt. Sie müssten doch langsam zur Kenntnis nehmen, dass die Realität nicht mit dem übereinstimmt, was Sie in Ihren Reden hier immer gerne vortragen.
Was ist eigentlich am Sitzenbleiben sinnvoll? Wenn z. B. Schüler in zwei Fächern schlecht sind, sitzen bleiben müssen und ein Jahr lang in allen anderen Fächern Altbekanntes hören, glauben Sie, das stärkt den Lernfortschritt?
Glauben Sie nicht, das bringt nur Langeweile und Demotivation? Nein, das ist auch Verschwendung von Lebenszeit. Auch die Lebenszeit von Kindern ist wertvoll. Angeblich haben Sie die Schulzeitverkürzung doch deshalb eingeführt, weil es wichtig ist, das die Schülerinnen und Schüler früher einen Abschluss bekommen. Das Sitzenbleiben führt aber dazu, dass Lebensjahre von Kindern verschwendet werden. In Hessen liegt die Quote der Sitzenbleiber unter den Schülern bei 3,2 %. Das sind 21.600 Schüler, denen ein Jahr Lebenszeit gestohlen wird. Das kostet das Land über 100 Millionen c,die für Unterrichtsassistenten zur Verfügung gestellt werden könnten, die eingesetzt würden, wenn Kinder einen Lernknick haben, die dann direkt einsteigen und den Kindern helfen könnten, damit sie das Klassenziel erreichen.
Eine neue Verordnung sieht jetzt vor, dass ein individueller Förderplan für Kinder erstellt wird, wenn sie sitzen geblieben sind.Nein,meine Damen und Herren,wir sind der Meinung, Förderpläne müssen für jedes Kind und vor allen Dingen dann erarbeitet werden, wenn man Lerndefizite bemerkt, weil man dann eingreifen kann. Dann muss man nicht Lebensjahre von Kindern in diesem Schulsystem verschwenden.
Ich bin nicht lernresistent, aber vielleicht Sie. Es gab neulich wieder eine Schweizer Studie mit dem Titel „Sitzenbleiben ist nicht sinnvoll“.Vielleicht sollten Sie einmal etwas anderes lesen als Studien des RWI.
Die hessischen Schulen müssen aus Sicht der GRÜNEN so selbstständig arbeiten können, dass eine Förderung möglich wird und dass die Leistung besser wird.Das heißt, Lernziele und Bildungsstandards sollen vorgegeben werden. Die Wege dazu sollten den Schulen freigestellt werden, und eine Evaluation, Herr Wagner, muss für die Verbesserung des Systems sorgen. Die Evaluation muss dazu führen,dass alle Schulen überprüft werden.Dafür braucht man kein Losverfahren.
Nein, zu einem bestimmten Zeitpunkt muss jede Schule einmal überprüft sein. Ich halte viel davon, dass am Anfang vor allem die Schulen geprüft werden, die sich dazu bereit erklären, weil sich das System erst einmal darauf einstellen muss und auch die Schulen mit dem System umzugehen lernen müssen. Anschließend brauchen sie vor allem Unterstützung, damit sie besser werden, damit die Kinder in Hessen zu besseren Lernleistungen kommen.
Die Lehrerinnen und Lehrer müssen natürlich das Rüstzeug dafür bekommen – und zwar in der Aus- und Fortbildung. Im nächsten halben Jahr wird wohl kaum eine Fortbildung stattfinden, wie es derzeit aussieht, obwohl dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Es gibt nämlich keine veröffentlichten Angebote, die belegt werden könnten. Das HeLP wurde zerschlagen, aber neue Fortbildungsmaßnahmen des AfL sind noch nicht veröffentlicht worden.
So ist es natürlich folgerichtig, dass es für die Fortbildung noch kein Geld gibt. Auch die Staatlichen Schulämter können weder Angebote präsentieren noch Geld für die Schulen zur Verfügung stellen. Die Schulen kommen zu den Schulämtern und sagen: „Wir würden gern etwas anbieten“, und die Schulämter sagen:Wir können euch kein Geld geben. – Rechnerisch gesehen haben die Grundschulen 250 c pro Jahr für Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung.
Die Berufsschulen verfügen über ca. 680 c für das gesamte Kollegium, und die anderen Schulen haben überhaupt kein Budget. So sieht die „Leistungssteigerung“ in Sachen Fortbildung aus. Dabei müssten wir die Lehrerinnen und Lehrer schulen, die im System drin sind, denn sie müssen mit den Kindern arbeiten, die heute in den Schulen sind.
Das ist eine Qualitätssteigerung à la CDU, die deutlich schlimmer kaum sein könnte.
Sträflich geht die Landesregierung auch mit einem anderen Thema um, nämlich mit der Sicherung der Angebotsvielfalt von Schulen in allen Kreisen und Städten unter den Bedingungen des demographischen Wandels. Statt einen Rahmen vorzulegen, der den Schulträgern die Möglichkeit gibt, auf den Rückgang der Schülerzahl zu reagieren und dennoch alle Abschlüsse vor Ort zu garantieren, setzt die Kultusministerin weiterhin auf das starre viergliedrige Schulsystem, das sich aber auf Dauer bei sinkenden Schülerzahlen in der Fläche gar nicht aufrechterhalten lässt. Das wird nicht funktionieren.An dem Rückgang der Zahl der Schüler um 22 bis 35 % in den nächsten 15 Jahren ist das deutlich abzulesen.
Was macht die Kultusministerin? Weil das System zu teuer ist, greift sie zu schulorganisatorischen Zwangsinstrumenten, macht sie enge Vorgaben bei den Richtwerten, Jahrgangsbreiten und Mindestzügigkeiten. Das führt bei den Schulen schon jetzt zu Problemen.Es gab Proteste von Schulträgern und Eltern – völlig zu Recht.
Ich komme zum Schluss. – Was ist bei der Bildungspolitik dieser Landesregierung eigentlich intelligent, fragt man sich oft.
Intelligente Konzepte wären aber notwendig, z. B. den Schulen die Möglichkeit zu geben, selbstständig zu entscheiden, ob sie Kinder gemeinsam oder kooperativ unterrichten und wie sie sie tatsächlich zu den Abschlüssen an der jeweiligen Schule bringen.
Das wäre eine Schule der Vielfalt, eine Schule der individuellen Förderung. So könnte man alle Abschlüsse auch in der Fläche garantieren. Der VBE hat für SchleswigHolstein und Nordrhein-Westfalen ein solches Konzept vorgelegt. Vielleicht sind Sie lernfähig. Vielleicht kümmern Sie sich einmal darum, was darin steht.
Sehr bedauerlich.
Dass die Kollegin Schönhut-Keil und ich jetzt auseinander gerissen wurden, nachdem wir so schön rot und grün gekleidet sind. Das hat die Kultusministerin erfreut.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Immerhin, nach vielen Monaten – man kann fast sagen: Jahren – des Verschiebens und Wartens hat die Landesregierung jetzt endlich den Entwurf eines Bildungs- und Erziehungsplans vorgelegt.
Er soll Grundlage für die Bildung und Erziehung, Förderung und Unterstützung von Kindern an den unterschiedlichen Einrichtungen und in verschiedenen Bildungsarten sein.Es ist richtig,dieser Erziehungs- und Bildungsplan ist eine Grundlage für die Weiterentwicklung von Bildung und Erziehung in den verschiedenen Einrichtungen.Er ist allerdings – das sagt jedenfalls die Fachpraxis – zu einem guten Teil auch sehr theorielastig und überbordend, sodass er in der Umsetzung in die Praxis hinein schwierig handhabbar sein wird. Von daher werden wir auch streng darauf achten, dass die Rückmeldungen, die aus der Praxis kommen, in der Erprobungsphase auch wieder in den Plan einfließen und dieser vielleicht wirklich auf einen Rahmen abgespeckt wird, der dann in den Einrichtungen selbst ausgeführt werden kann und muss, je nach Gegebenheiten.
Was uns aber an dem Plan besonders beeindruckt hat – das muss ich auch so deutlich sagen –, ist, dass er besonders die Förderung der Mehrsprachigkeit von Kindern herausstellt.
Das ist etwas, was diese Landesregierung ja über Jahre eigentlich vehement wegschieben wollte, nämlich dass es eine Kompetenz von Kindern ist, mehrsprachig aufzuwachsen. Die Landesregierung hat nur auf die deutsche Sprachförderung gesetzt, und da sind wir nun ganz gespannt, wie diese Förderung von Mehrsprachigkeit künftig auch in der Praxis umgesetzt werden soll und wie die Landesregierung dies unterstützen will.
Meine Damen und Herren, zwei Punkte sind aus meiner Sicht auch noch besonders in die kritische Sichtweise der Ausgestaltung des Bildungs- und Erziehungsplans zu nehmen.
Einmal ist die wirkliche Vernetzung unterschiedlicher Einrichtungen wie Krippen, Krabbelstuben, Tagespflege, Elternschule, Familienbildungsstätte und Schulen selbst
aus meiner Sicht nicht ausreichend geschehen. Also die Verbindungs- und Nahtstellen sind noch nicht ausdrücklich und gut ausformuliert. Ich denke einmal – das wird hoffentlich in der Erprobung noch stattfinden –, dass man dazu entsprechende Hinweise erhält.Problematisch unter diesem Gesichtspunkt ist aber wiederum die Ausschreibung für Tandems,weil diese Tandemausschreibung in wesentlichen Teilen Kindergärten und Grundschulen, die nebeneinander liegen, mobilisierte und dies suggerierte; aber Netzwerkbetreuung ist, wenn man wirklich vom Kind aus denken will, nicht in den Blick genommen worden. Das müsste auf jeden Fall noch nachgeholt werden.
Ein weiterer Punkt, der im Bildungs- und Erziehungsplan eigentlich ausgesprochen mager vorkommt, und das bei dem sonst recht dicken Konvolut, ist der Anteil, den die Schule einzubringen hat. Der schulische Prozess, wie eigentlich Kinder abgeholt werden sollen, wie Schule sich verändern muss, ist sehr mager dargestellt. Ich glaube, das hängt damit zusammen, dass hier das Land selbst die Kompetenzen hat,etwas zu verändern.Da müssten personelle und materielle Ressourcen in die Hand genommen werden.
Deswegen wird darüber doch fein geschwiegen.
Meine Damen und Herren, wesentlicher als diese fachlichen Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit des Bildungs- und Erziehungsplans sind allerdings die Rahmenbedingungen, unter denen dieser Bildungs- und Erziehungsplan eingeführt werden soll. Da kann ich eigentlich nur zustimmen. Die Rahmenbedingungen sind das A und O. Ein Bildungs- und Erziehungsplan ist nur so gut, wie er auch erprobt und eingeführt werden kann. Dafür braucht es bestimmte Voraussetzungen, und die Landesregierung kann sich meines Erachtens nicht darin erschöpfen, Papier zu bedrucken und den Trägern, Einrichtungen und Schulen zu sagen: Jetzt macht mal schön. – Das funktioniert so nicht. Dann wird dieser Bildungs- und Erziehungsplan ein Papiertiger bleiben.Wenn sich die Landesregierung tatsächlich der frühkindlichen Bildung verschreibt, wenn sie mehr Qualität will, eine bruchlose Erziehung und Bildung von Kindern von Anfang an, eine individuelle Förderung von Anfang an, dann muss sie diese Aufgaben auch materiell und personell unterstützen. Das ist wirklich Pflicht des Landes. Das ist nicht Kür, sondern das ist aus unserer Sicht Pflicht. Hier gibt es Nachholbedarf.
Wir halten es für dringend notwendig, dass mit den Kommunen, mit den Jugendhilfeträgern, mit den freien Trägern eine Vereinbarung abgeschlossen wird, in der die Ziele definiert werden, was genau erprobt werden soll, was am Ende dieser Erprobungsphase steht, was dann, wenn in der Erprobungsphase bestimmte negative Seiten auffallen, eigentlich erfolgt, wer zuständig ist, z. B. Ressourcen hineinzugeben oder Fortbildung zu machen. Wir sind der Meinung, dass diese landesweite Vereinbarung darüber hinaus auch mit den Trägern für die Einführungsphase abgeschlossen werden soll; denn die Träger wollen wissen, auf welcher Grundlage die Einführung erfolgt. Sie wollen wissen, wie viel das Land bereit ist mitzutragen, auch an Kosten für diesen Bildungs- und Erziehungsplan. Die Kommunen sind nicht bereit, sich auf ein ganz ungewisses Terrain zu begeben. Dann könnten sie
das Ganze auch selber machen. Die Stadt Wetzlar ist dafür ein beredtes Beispiel.Aber ich denke, es liegt im Interesse des Landes, sich auch um die frühkindliche Bildung zu kümmern und gerade auch die Brüche im Hinblick auf den Übergang zur Schule tatsächlich zu minimieren.
Aus unserer Sicht ergeben sich mehrere Punkte, die auch auf Landesseite in Landeskompetenz noch dringend einer entsprechenden gesetzlichen, rechtlichen oder materiellen Voraussetzung bedürfen.Da ist einmal die Einführung und Umsetzung der Betreuungsgarantie für Kinder unter drei Jahren. Es ist ja nett, wenn man über die frühkindliche Bildung spricht und einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder ab null Jahren macht; es ist aber auf der anderen Seite so, dass auch diese Landesregierung das Tagesbetreuungsausbaugesetz auf Bundesebene abgelehnt hat und hier im Land Hessen keine müde Mark dafür zur Verfügung stellen will.Wir sind der Meinung,wenn es hier frühkindliche Bildung und Erziehung geben soll, muss die Landesregierung auch dafür sorgen, dass die Betreuungsgarantie für Kinder unter drei Jahren in Hessen umgesetzt und durchgesetzt wird.
Wir halten es für dringend notwendig, dass das Kindertagespflegeprogramm weiterentwickelt wird, dass es ein noch besseres Qualifizierungsprogramm für die Tageseltern geben muss. Das ist notwendig, weil sich die Tageseltern sehr wohl bestimmte Fähigkeiten und Kompetenzen für Erziehungsprozesse mit Kindern erwerben müssen, aber auch im Umgang und in Kooperation mit Eltern und anderen Erziehungsstellen, weil sie auch Schnittstellen in Kooperationen mit anderen Agierenden sind. Hierfür brauchen sie die notwendige Kompetenz. Da ist das Land mit entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen gefragt.
Wir brauchen eine Betriebskostenförderung für die Kindertagesstätten und die Verbesserung der Mindeststandards. Der Bildungs- und Erziehungsplan wird letztendlich nur erfolgreich sein, wenn es in den Kindertagesstätten bessere Bedingungen gibt. Dies ist auch umzusetzen. Wenn man in andere Länder schaut, sieht man, dass eine Erzieherin oder eine Kraft auf fünf bis zehn Kinder kommt. Schauen Sie sich einmal demgegenüber unsere Kindertagesstätten an.Wenn man hier echte, gute, qualifizierte Bildungsangebote und individuelle Förderung betreiben will, muss hier das Land tatsächlich auch noch etwas dazugeben. Es kann nicht sein, dass man die Belastungen allein bei den Kommunen belässt.
Wir halten es für notwendig,dass es eine stufenweise Freistellung von Elternbeiträgen gibt, nachdem die Qualitätssicherung in den unterschiedlichen Einrichtungen auch finanziert werden konnte. Wir halten es auch für dringend notwendig, dass die Einführung der flexiblen Eingangsphase an allen Grundschulen zügig umgesetzt wird. Es macht keinen Sinn, wieder eine Verordnung zu stricken, wie wir jetzt gehört haben, dass die flexible Eingangsstufe nur dann auf weitere Grundschulen übertragen werden kann,wenn die personellen Bedingungen vorhanden sind.
Ich komme zum Schluss.
Das wird Stillstand bedeuten. Damit ist der Bildungs- und Erziehungsplan, jedenfalls was den Übergang auf die Grundschule angeht, schon wieder Makulatur. Einen guten Übergang kann es nur geben, wenn es tatsächlich diese flexible Eingangsstufe gibt.
Sie sehen also – das ist der letzte Satz, Herr Präsident –, jenseits der Qualifizierung, auch des Personals, der Lehrerinnen und Erzieherinnen, liegt es in der Landeskompetenz, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Nur so wird der Bildungs- und Erziehungsplan auch tatsächlich ein Erfolg.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Wortlaut des CDU-Antrags hat mich etwas irritiert. Ich habe mir nämlich die Frage gestellt – diese Frage stelle ich Ihnen heute –: Wer will denn – so, wie es in Ihrem Antrag formuliert ist – heute in Hessen den Religionsunterricht abschaffen? Wer versucht denn, hier in Hessen offen oder durch die Hintertür einen staatlichen Zwangs-Werteunterricht einzuführen? Gibt es etwa in der CDU subversive Kräfte, die einen solchen Putsch im Landtag inszenieren und dies durchsetzen wollten? Oder warum haben Sie diesen Antrag hier so formuliert? Oder hat Sie etwa das Motto einer großen Zeitung, die heute hier schon öfter eine Rolle gespielt hat, in der letzten Woche beflügelt, das lautete „Wir sind Papst“?
Natürlich weiß ich, dass der Anlass dieses Antrages die Debatte um den Religions- und Werteunterricht in Berlin ist.
Aber trotzdem finde ich die Wortwahl in Ihrem Antrag sehr merkwürdig. Da geht es um „Zwangs-Werteunterricht“.Aber wer spricht denn bitte schön von Zwangs-Religionsunterricht, von Zwangs-Deutschunterricht oder von Zwangsschule überhaupt? – Sie müssen sich schon einmal überlegen, warum Sie welche Anträge wie formulieren.
Wir brauchen die Debatte hier in Hessen nicht zu führen. Sie sind doch sonst so sehr für Kulturföderalismus. Sonst wehren Sie sich dagegen, dass irgendwo hineinregiert wird, Debatten stellvertretend geführt werden und am Ende sogar noch irgendwelche Entscheidungen gefällt werden, die in ein anderes Land hineinreichen. Aber hier wollen Sie auf einmal Berliner Debatten führen. Wir in Hessen haben eine ganz andere Verfassungslage.
Das Grundgesetz sieht Religion als ordentliches Lehrfach vor, und die Hessische Verfassung sieht dies ebenfalls vor. Aber es gibt eine so genannte Bremer Klausel, die das für Berlin eben anders regelt. Von daher muss man in Berlin natürlich eine Debatte darüber führen, welchen Unterricht man wie in der Schule haben will.Aber wir brauchen die Debatte nicht zu führen. Sie ist noch nicht einmal in der Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung geführt worden. Niemand hat den Art. 57 unserer Hessischen Verfassung infrage gestellt. Von daher ist Religionsunterricht als Bekenntnisunterricht ordentliches Lehrfach in Hessen, und das bleibt er auch.
Darüber hinaus finden wir, dass die Vermittlung von ethischen, kulturellen und sozialen Werten generell Bestandteil von Unterricht und von Schule sein muss.
Das gehört zu Erziehung und Bildung schlicht und einfach dazu. Das ist fächerungebunden. Denn Erwachsene vermitteln durch ihre Haltungen auch Werte. Lehrer und Lehrerinnen sind keine Neutren.Es ist gut,dass sie mit ihren Normen und Werten auch in der Auseinandersetzung mit Jugendlichen deren Entwicklung fördern. Das ist wichtig, auch für die Normbildung von Jugendlichen. Es ist wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer weder indoktrinieren noch manipulieren,dass sie aber sehr wohl zu ihren Werten und Haltungen stehen.
Es gibt den spezifisch wichtigen Religionsunterricht als Unterstützung der Ausübung von Religionsfreiheit.Trotzdem wehre ich mich dagegen, Frau Henzler, dass Sie sagen,bekenntnislose Menschen seien orientierungslos.Das stimmt so nicht.
Es gibt sehr wohl Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, die sich aber sehr wohl an den humanistischen Idealen orientieren. Dann sind sie nicht orientierungslos. Sie gehören lediglich keiner Kirche an, und sie bekennen sich nicht zu einem Glauben. Es gehört auch zur Religionsfreiheit, dass ich mich entscheiden kann, ob ich einer Religionsgemeinschaft zugehören will oder nicht, und ob ich in einen Religionsunterricht gehen will oder nicht. Das alles gehört nach unserer Verfassung zur Freiheit.
Unbestritten ist aber, dass im Religionsunterricht auch aufgrund unserer Geschichte und Tradition in besonderem Maße die Vermittlung von ethischen und religiösen Werten stattfindet, dass andere Religionen kennen gelernt werden können und dass die Entwicklung der eigenen Normbildung stattfindet. Ich halte auch das für richtig, was die FDP in ihrem Antrag fordert, dass nämlich mit den beiden Kirchen ein Weg gesucht werden soll, dort einen gemeinsamen Religionsunterricht anzubieten, wo Religionsunterricht ansonsten aufgrund der Schülerzahl nicht zustande käme. Denn sonst wären die Kinder benachteiligt, die gern Religionsunterricht hätten.
Aber diskutieren wir auch ansonsten über Hessen. Wir haben den christlichen Religionsunterricht. Aber es ist lang überfällig, dass wir islamischen Religionsunterricht an unseren Schulen einführen. Das sollte islamischer Religionsunterricht in deutscher Sprache mit in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern unter staatlicher Aufsicht sein.
Das hätten nicht nur wir gern, Herr Dr. Lübcke, sondern das hätte auch die evangelische Kirche und die katholische Kirche gern, das hätten die Lehrerverbände in Hessen gern, und das hätte auch der Integrationsbeirat gern, der von Ihnen ins Amt gehoben wurde und der von Ihnen immer hoch gelobt wird. Sie haben das bereits im Jahr 2001 beschlossen.
Aber bislang ist nichts geschehen. Die einzige Ausrede, die die Ministerin dazu immer hat, lautet, dass es keinen angemessenen Partner – weder die IRH noch sonst wen –
gibt. Aber das kann eigentlich nicht mehr gelten, weil Zwischenschritte möglich sind, die sich in anderen Ländern zeigen. Zur Religionsfreiheit und ihrer Unterstützung gehört eben auch, dass keine Gruppe benachteiligt wird. Der Islam ist eben die drittgrößte Glaubensgemeinschaft in Hessen. Darüber darf man nicht einfach auf Dauer hinwegsehen.
In Baden-Württemberg hat Kultusministerin Schavan verkündet, dass es mit Beginn des übernächsten Schuljahres an zwölf Standorten im Land bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterricht für muslimische Schülerinnen und Schüler geben wird. Als Ansprechpartner für den Staat kämen gemäß der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zunächst lokale und regionale Elternverbände und Moscheengemeinden infrage. Warum macht denn die Kultusministerin in Hessen nicht einen solchen Zwischenschritt? Das Gerichtsurteil liegt vor.Hier hätte sie einmal in die Gänge kommen können.
Genauso ist nach dem Gutachten, das NRW, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern in Auftrag gegeben haben, auch die alevitische Glaubensgemeinschaft vom Grundsatz her ein adäquater Partner. Da gibt es nur noch Einzelheiten zu regeln.Auch hier ist noch keine Konsequenz gezogen worden. Im Gegensatz hat NRW beschlossen, einen Beirat einzurichten, um die Entwicklung des alevitischen Religionsunterrichts jetzt in Angriff zu nehmen.
Wie ist es aber in Hessen? In Hessen gibt es vier Jahre, nachdem der Integrationsbeirat seinen Beschluss gefasst hat, gerade einmal an drei Schulen in Frankfurt Ethik mit Schwerpunkt Islamkunde. Das groß angekündigte Modell von Frau Wolff, das sie als Ersatz für islamischen Religionsunterricht propagiert hat, wird noch nicht einmal von ihr selbst energisch betrieben dass muslimische Kinder tatsächlich wenigsten diesen kleinen Strohhalm im Ethikunterricht haben.
Religionsfreiheit ist unteilbar. Dafür müssten aktiv die Voraussetzungen geschaffen werden. Das ist das Thema, was hier in Hessen ansteht.
Auch der Ethikunterricht als so genannter Ersatzunterricht für die Kinder, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind oder gar nicht daran teilnehmen, weil sie bekenntnislos sind, lässt in seiner Realisierung zu wünschen übrig. Viele Kinder und Jugendliche können nicht am Ethikunterricht teilnehmen, weil er nicht angeboten wird. Meistens wird er erst ab der 9. Klasse angeboten, darunter eigentlich gar nicht.
Oftmals geht es auch in der 9. Klasse noch nicht, weil Lehrerinnen und Lehrer fehlen. Auf hartnäckige Anfragen von mir musste die Kultusministerin zugeben, dass die Weiterbildung erst einmal bis zum übernächsten Schuljahr ausgesetzt ist.
Das betrifft die Weiterbildungskurse außer „Ethik online“. Lesen Sie sich einmal die Antworten auf meine Anfrage durch. Ansonsten gebe es angeblich keinen großen Bedarf. – Das kann ja wohl nicht wahr sein.
Natürlich gibt es einen großen Bedarf. Aber wenn das nicht wirklich in der Stundentafel als Ersatzfach vorsehen, dann können die Schulen den Bedarf für eine entsprechende Weiterbildung auch nicht anmelden. Wir fordern Sie auf, tatsächlich einmal die Daten offen zu legen, wie viele Kinder an keinem Religionsunterricht teilnehmen und stattdessen nach Hause, in die Bücherei oder sonst wo hingehen. Dann sehen Sie, wie viel Sie in Hessen noch zu tun haben.
Ich komme zum Schluss.
Es gibt genug Diskussionen über Religions- und Ethikunterricht in Hessen zu führen. Es gibt für die Landesregierung genug zu tun, um diese Situation zu verbessern. Wer mit einem Finger dauernd auf Berlin zeigen will, auf den zeigen vier Finger Richtung Hessen und die Missstände, die hier insgesamt noch herrschen. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, in dem Antrag der CDU heißt es: Der Landtag wendet sich gegen jede Form eines staatlichen Zwangs-Werteunterrichts. – Wir in Hessen haben keinen Zwangs-Werteunterricht. In Hessen wird kein Zwangs-Werteunterricht eingeführt,
und ich habe deutlich gemacht, dass wir in Hessen dafür stehen, dass es eine Bekenntnis-Religionsunterricht gibt, dass der Verfassungsartikel gilt und dass wir daneben für die Kinder, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören, Ethikunterricht als obligatorische Alternative haben wollen, weil es wichtig ist, dass sich auch diese Kinder mit Wertmaßstäben, mit Orientierungen, mit Normen auseinander setzen und dafür einen spezifischen Unterricht erhalten.
Das ist die Debatte, die wir in Hessen zu führen haben. Wir haben hier nicht die Berliner Debatte zu führen, die eine andere Verfassungsgrundlage hat. Die Politiker in Berlin müssen überlegen, wie sie eine Klammer zwischen einem Unterricht für die Kinder, die bekenntnislos sind, und den Kindern bilden können, die einer Religionsgemeinschaft angehören. Dass dies jetzt auch im Hinblick darauf debattiert wird, wie sie die Kirchen einbeziehen können, halte ich für die Berliner Situation für richtig. Aber wir müssen unsere eigenen Probleme klären. Davon haben wir genug, auch wenn der obligatorische Religionsunterricht bei uns nach der Verfassung so bleiben sollte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Gotthardt, Sie haben vor Ihrer Rede nicht lang genug überlegt.
Sonst wären Sie vielleicht darauf gekommen, dass man nicht nur darüber reden sollte, was Demokraten eint, sondern auch darüber,was Demokraten von Rechtsextremen trennt. Das wäre heute angesagt gewesen.
Sie haben eine Rede der Relativierung gehalten, um Ihre absolute Mehrheit zu schützen. Das haben Sie getan, und das wird Ihnen noch böse auf die Füße fallen.
Wir haben bereits im letzten November – auch nicht zum ersten Mal – über Herrn Irmer und seine Ausfälle hier im Parlament diskutiert, über seine Art, mit Minderheiten umzugehen, wie er über Ausländer und politische Gegner nicht nur herzieht, sondern sogar gegen sie hetzt. Das tut er in einer Art und Weise, die nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks sprengt, sondern die auch demokratisch bedenklich ist.
Es gibt schon wieder einen Anlass, über das Verhalten des Abgeordneten Irmer zu diskutieren. Es ist bezeichnend, dass der Anlass im Zusammenhang mit einer rechtslastigen Burschenschaft steht, die, sozusagen als Kaderschmiede, NPD-Mitglieder in die Welt und in die Parlamente entlässt. Diese Burschenschaft hat ein NPD-Mitglied hervorgebracht, das im Sächsischen Landtag in unverschämter Art und Weise den Holocaust relativiert hat. Dazu hätte nicht nur Herr Irmer, sondern dazu hätten auch Sie,Herr Gotthardt,hier und heute Stellung nehmen und sich davon distanzieren müssen.
Herr Irmer hat vor zehn Jahren eine Rede vor der Dresdensia-Rugia gehalten. Schon zu diesem Zeitpunkt war bekannt, wer der Einladende war.
Es geht nicht darum, wer damals mit im Saal saß, sondern es geht darum, wer eingeladen hat. Die Arbeitsgemeinschaft der Gießener Studentenverbindungen sagt, dass schon in den Neunzigerjahren bekannt gewesen sei, dass die Dresdensia-Rugia die rechteste Verbindung in der Stadt ist und Herr Gansel, besagter NPD-Abgeordneter aus Sachsen, bereits 1995, also ein Jahr vor der Rede, eine von ihm unterschriebene Erklärung für die DresdensiaRugia veröffentlicht hat, in der er die Liquidation deutscher Werte durch die Besatzer anlässlich des 50. Jahrestags des Kriegsendes beklagte. Herr Irmer wusste, wo er hingegangen ist, denn Herr Gansel war schon damals in
einer rechtsextremistischen Organisation als Funktionär tätig, nämlich in der Jungen Landsmannschaft Ostpreußen. Herr Irmer war also nicht bei irgendeinem Karnickelzüchterverein, sondern er war bei einer Burschenschaft auf Einladung eines Herrn, der in einer rechtsextremen Organisation Funktionär war.
Deshalb kann er heute nicht die Unschuld vom Lande spielen.
Bodenlos und infam war nicht meine Erklärung, die ich am letzten Wochenende veröffentlicht habe, dass Sie sich endlich von Ihrem Abgeordneten trennen sollen, sondern bodenlos ist, dass Sie bis heute – wie Herr Irmer – so tun, als sei es ganz selbstverständlich, vor einer solchen Burschenschaft Reden zu halten.
Nicht ich habe ihn in die Nähe von Rechtsextremen gebracht. Das macht Herr Irmer ganz alleine und freiwillig. Deswegen sollten Sie sich von ihm distanzieren.
Wer meldet sich jetzt wieder zu Wort? Unter anderem Herr Hohmann, nach langem Hin und Her aus der CDU ausgeschlossen,als Sie endlich gemerkt haben,dass solche Abgeordnete für Sie nicht tragbar sind. Herr Hohmann, auch als Autor in Herrn Irmers Schmierenblatt bekannt, will ihm den Rücken stärken. Er tut es mit folgender Formulierung:
Man kann der CDU nur raten, Irmer unzweideutig zu unterstützen. Seine erfolgreiche politische Arbeit sollte der ganzen CDU ein Vorbild sein.
Das ist nicht die Einigkeit, die wir haben wollen. Dazu sagen wir ganz klar: Da trennen uns Welten.
Herr Irmer, immer da, wo es am rechten Rand zu stinken beginnt, findet man Sie. Geht man weiter, findet man Gestalten wie Herrn Hohmann und weitere Rechtsextreme. Der bildungspolitische Sprecher einer Partei, der unter dem Titel „Islam, eine Gefahr für Deutschland“ vor einer rechtslastigen Burschenschaft angeblich Werte vermittelt, dürfte auch für die CDU nicht mehr tragbar sein. Deshalb sage ich noch einmal: Da trennen uns Welten. Auch Sie sollten sich von Ihrem Abgeordneten trennen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte in dieser Debatte zunächst einmal meinen Blick auf diejenigen richten, die vom Jugendmedienschutz besonders betroffen sind. Das sind die Kinder und die Jugendlichen. Dann stellt sich vor allen Dingen natürlich als Erstes die Frage: Wie rezipieren Kinder die Darstellungen in den Medien? – Diese Frage stellt sich sowohl für das Fernsehen wie auch für den Computer.Wie sind die Auswirkungen auf die persönliche Entwicklung und die Verhaltensmuster?
Frau Eckhardt hat schon betont, dass es keinen monokausalen Zusammenhang zwischen dem Konsum von Gewaltdarstellungen und dem Verhalten einzelner Kinder und Jugendlicher gibt. Zumindest gibt es keine Studie, die einen monokausalen Zusammenhang belegt.
Allerdings scheint es so zu sein, dass es Kinder und Jugendliche gibt, für die hoher Medienkonsum und Konsum von Gewaltdarstellungen in den Medien sozusagen die i-Tüpfelchen sind, die gewalttätiges Verhalten auslösen. Das ist dann der Fall, wenn sie in einem sozial schwierigen Umfeld leben und nicht gelernt haben, andere Lösungsmuster zu finden, und in der Realität keine anderen Vorbilder haben als diejenigen, die man mit Gewalt ausleben kann.
Die Medien gehören bei uns heute zum Alltag. Das heißt, wir können und wollen sie nicht verbieten.Wir wollen sie auch nicht verdammen.
Wichtig ist aber, dass wir Kindern unterschiedliche Erfahrungsräume bieten. Je jünger sie sind, umso mehr Eigenaktivität brauchen Kinder, umso mehr Erfahrungsräume brauchen sie, um sich die Welt aktiv anzueignen und konstruktive Möglichkeiten zu finden, mit Problemen umzugehen und auch im sozialen Kontext mit anderen Menschen umzugehen.Dann ist es auch möglich,dass man den Umgang mit Medien als eine Ergänzung zur Kinderwelt hinzunimmt, damit die Kinder den ganz selbstverständlichen Umgang mit Medien lernen können.
Wenn man sich anschaut, wie das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen ist: Es ist erschreckend, wie viele Stunden schon kleine Kinder vor dem Fernsehapparat sitzen, teilweise stundenlang, jeden Tag, erst vor dem Fernseher, dann vor dem Computer und anschließend vor der Nintendo-Spielkonsole oder anderen Spielen. Das bedeutet nicht nur, dass sie zu wenig eigenaktiv sind, sondern auch, dass sie permanent Lösungen vorgelebt bekommen, ohne dass sie selbst eigene Problemlösungen einüben können oder ausprobieren können, wo Grenzen sind. Wenn man die Realität immer nur vorgespiegelt bekommt,aber die Realität selbst nicht erproben kann,dann kann man aus meiner Sicht nicht zu einem aktiven Erwachsenen werden, der mit dem Leben zurechtkommt.
Das heißt im Umkehrschluss: Wir brauchen für Kinder gute Freiflächen, in denen sie sich bewegen können. Wir brauchen für Kinder qualifizierte Angebote, die ihnen andere Erfahrungsräume bieten. Wir brauchen Anreize für Kinder, damit sie sehen, dass das reale Leben schöner ist, als stundenlang in die Glotze zu gucken oder stundenlang am Computer zu sitzen.
Ich weiß, dass es schwierig ist, aber ich glaube trotzdem, dass es notwendig ist, diese Forderung zu erheben, auch im Anschluss an die Debatte, die wir gestern zur Kinderbetreuung in Hessen hatten: Wir brauchen qualifizierte Angebote aller Art für Kinder, damit sie mehr Möglichkeiten haben und in ihren Möglichkeiten nicht auf Medien eingeschränkt werden.
Es sind natürlich im weitesten Sinne die Erzieher und Erzieherinnen gefragt. Da sind zuerst die Eltern zu nennen. Die haben die größte Verantwortung dafür, wie der Umgang mit Medien zu Hause stattfindet.
Wir müssen Eltern in ihrer Erziehungskompetenz stärken, sodass Eltern für Kinder andere Angebote machen können und sie nicht einfach vor dem Fernseher abstellen, weil sie nicht wissen, was sie mit ihnen machen sollen. Wir brauchen Orientierungen für Eltern, aber auch Qualität bei den Fernseh- und Radioprogrammen. FLIMMO ist ein Beispiel, das ich immer gerne nenne.Wir brauchen aber auch so etwas wie Familienbildungsstätten, wo die Erziehungskompetenz von Eltern gestärkt wird, ihren Kindern mit einer entschiedenen Haltung gegenüberzutreten und sie durchzuhalten, wenn sie sagen: Nein, es reicht heute mit dem Medienkonsum.
Deswegen halte ich es für falsch, dass an den Familienbildungsstätten und an solchen Angeboten für Eltern seitens der Landesregierung gespart wird, statt sie auszubauen.
Kindergärten und Schulen haben die Aufgabe, soziale Kompetenz und auch Medienkompetenz zu vermitteln. Es gibt inzwischen sehr gute Bausteine, die von der LPR entwickelt worden sind.Die LPR ist zuständig für den Bereich Medienkompetenz. Es gibt gute Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher in diesem Bereich. Es gibt hervorragende Medienbausteine,um mit Kindern im Kindergarten die Medienkompetenz zu stärken, sie im Umgang mit Medien zu schulen, sie aber auch spielerisch zu lehren, wie sie z. B. beeinflussbar sind durch Werbung, aber auch, wie man mit Medien umgehen kann, nicht nur als Konsument, sondern als Akteur, indem man z. B. Radiosendungen macht, sodass Kinder hinter die Kulissen schauen können.
Das halte ich für eine Medienkompetenz, die dringend notwendig ist, weil ich glaube, dass ein Produzent von Medien einen anderen Blick auf Medien wirft, wenn er später als Konsument davorsitzt.
Unsere Forderung ist, dass im Bildungs- und Erziehungsplan, der hoffentlich irgendwann in diesem Jahrhundert vorgelegt wird,
auch die Medienkompetenz als wichtiger Baustein behandelt wird; denn sie gehört heutzutage zu einer umfassenden Persönlichkeitsentwicklung.
Auch in den Schulen sollte die Medienkompetenz groß geschrieben werden. Nach den Lehrplänen wird sie scheinbar groß geschrieben. Wir haben inzwischen auch einen Haufen Computer in den Schulen. Trotzdem bleibt zu sagen, dass viele Lehrerinnen und Lehrer immer noch nicht in der Lage sind, einfache PCs so im Unterricht einzusetzen,dass sie dort von den Schülerinnen und Schülern als selbstverständliches Werkzeug eingesetzt werden können. Da ist noch viel an Fort- und Ausbildung zu tun. Es reicht nicht aus, dass mit solchen neuen Medien gearbeitet wird,sondern mit den Schülerinnen und Schülern müssen Projekte gemacht werden – –
Habe ich zur Erheiterung beigetragen, Herr Klein? Dann wüsste ich gerne, warum. Dann kann ich mitlachen.
Das hat mit Dummheit gar nichts zu tun, sondern es hat damit zu tun, dass man in die Lage versetzt wird, nicht nur durch Hardware, sondern durch eine entsprechende Fortbildung Kenntnisse zu haben, um mit Schülern im Unterricht zu arbeiten. Das ist bei weitem nicht Alltag in den Schulen. Frau Ministerin, das müssten Sie zur Kenntnis nehmen.
Fragen Sie einmal herum, wie viele Schülerinnen und Schüler mit Computern arbeiten
und wie viele Lehrer zwar inzwischen einen Kurs gemacht haben und selbst am Computer arbeiten können,aber sich immer noch nicht in der Lage sehen, ihn tatsächlich im Unterricht einzusetzen.
Aber das ist ein Nebenkriegsschauplatz. Eigentlich ist es auch in der Schule wichtig, den Computer nicht nur als Werkzeug einzusetzen, sondern auch dort den kritischen Umgang mit Medien, auch mit Fernsehen, auch mit Radio zu erlernen, z. B. auch den kritischen Umgang mit Internetseiten. Es muss gefragt werden, wer hier wen beeinflusst, wer was aus welchen Gründen ins Internet stellt und wie man das rezipiert.
Auch das ist wichtig als Unterrichtsinhalt, und ich denke, dass an den Schulen noch viel zu tun ist. Wir fordern die Landesregierung auf, hier durch weitere Fort- und Ausbildung entsprechend tätig zu werden.
Ich komme zum Schluss. – Mit einem letzten Satz nehme ich Bezug auf die gestrige Diskussion zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Den wichtigsten Part bei den Anbietern müssen wir noch einmal besprechen, auch in der Anhörung, die wir im Hauptausschuss vorhaben. Es geht um die Qualität im Angebot bei öffentlich-rechtlichen Sendern, vor allem aber auch bei privaten Sendern. Es gibt eine Grauzone bei Gewaltdarstellungen und pornographischen Darstellungen, die sich immer weiter nach unten verschiebt. Wir müssen sie aufhalten, wir müssen immer wieder Dämme einbauen; denn sonst funktioniert die Aufsicht nicht mehr. Wenn die Gesellschaft irgendwann sagt: „Es ist uns egal, was da gezeigt wird“, dann wird auch die Aufsicht nichts mehr machen können. Von daher ist es eine öffentliche, gesellschaftliche und politische Aufgabe,
hier die Diskussion zu führen.Auf diese bin ich tatsächlich gespannt. Ich freue mich darauf.
Viezepräsident Lothar Quanz:
Danke schön, Frau Hinz. – Als Nächstem darf ich Herrn Posch das Wort für die FDP-Fraktion erteilen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen kurz etwas vorlesen:
Sprachkompetenz: Für eine Integration ist es erforderlich, sich in einer Sprache gemeinsam verständigen zu können. Dies gibt die Möglichkeit, soziale Benachteiligungen zu beseitigen, schulische, berufliche und gesellschaftliche Erfolge zu erreichen. Deshalb ist es notwendig, dass Nichtdeutsche und Spätaussiedler bei der Einwanderung in der Schule, im Beruf die deutsche Sprache erlernen. Es muss sogar erwartet werden, dass die Bereitschaft zum Spracherwerb aufgebracht wird. Bei der Einwanderung sollte der Spracherwerb verpflichtend sein. Die Bedingungen für die Möglichkeiten muss der Staat schaffen, in ausreichender Zahl und Dauer Sprachkurse anbieten bzw. finanzieren, damit die Sprache auch tatsächlich gelernt werden kann.
Die Sprachkompetenz der Kinder in der deutschen Sprache muss gezielt bereits im Kindergartenalter gefördert werden. Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunft müssen gezielte Förderung zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz in Deutsch erhalten. Die gesonderte Sprachvermittlung für aus
ländische Schülerinnen und Schüler muss nicht nur beibehalten, sondern ausgebaut werden, auch in Form von Vorlaufkursen.
Meine Damen und Herren, das ist keine Erfindung der CDU, das ist das Integrationskonzept von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das sie als Fraktion 1999 beschlossen haben.
Tun Sie doch nicht immer so, als hätten Sie das Thema erfunden. Tun Sie doch bitte nicht immer so, als bräuchten wir Ihre Anträge, um hier im Landtag zu beschließen, dass die Sprachkompetenz, das Lernen von Deutsch eine notwendige Voraussetzung für alle Menschen ist, die hier im Lande leben wollen. Hören Sie doch endlich auf mit diesen Tiraden. Das geht einem tatsächlich langsam auf den Wecker.
Das Problem, das wir haben, ist doch, dass die Landesregierung in der Frage frühkindlicher Bildung auf der Stelle tritt. Natürlich sind die Sprachkurse eingeführt worden, und wir waren nicht gegen die Einführung von Sprachkursen. Wir waren, als das Hessische Schulgesetz damals verändert wurde, dagegen, dass Kinder von der Schule zurückgestellt werden können und damit die Probleme privatisiert werden sollten. Das haben Ihnen damals in der Anhörung auch alle Experten gesagt.
Weil es diesen Protest gab von Fachleuten, von Wissenschaftlern, von Verbänden, von Eltern, haben Sie erst die Vorlaufkurse eingeführt.
Die waren nämlich noch gar nicht vorgesehen, als wir über den Gesetzentwurf diskutiert haben. Die Genese ist also schon eine andere, und das sollten Sie endlich zugestehen.
Ja, das finde ich auch sehr schwach, Herr Klee. Deswegen verstehe ich auch nicht, warum Sie uns spätestens jedes halbe Jahr hier wieder mit Ihrem Selbstlob beschäftigen müssen. Es wäre stattdessen wichtiger, dass Sie endlich Ihren Bildungs- und Erziehungsplan vorlegen, um deutlich zu machen, wie in den Kindertagesstätten die Sprachkompetenz umfassend gefördert werden kann,und zwar für nicht deutsche Kinder mit mangelnder deutscher Sprachkompetenz und für Kinder deutscher Herkunft, die eine mangelnde Sprachkompetenz aufweisen. Das ist doch das, was dringend notwendig ist, nicht das Auf-derStelle-Treten, sondern das Weiterentwickeln von ganzheitlichen Ansätzen, von Konzepten, die das frühe Sprechen lernen und die frühe Sprachkompetenz tatsächlich ausbilden können.
Das ist auch notwendig, denn es reicht nicht aus – da hat Frau Hartmann völlig Recht –, dabei stehen zu bleiben, dass Kinder kurz vor der Schule Deutsch lernen. Es ist notwendig, dass Kinder im frühen Alter Begriffe bilden und die Sprache mit Erfahrungen verbinden können. Nur dann gibt es eine nachhaltige Sprachkompetenz, die auch dazu führt, dass Kinder in der Schule nicht weiter benachteiligt werden.
Das ist überhaupt kein Unfug,Herr Klee.Sie sollten sich ein bisschen mit der Materie beschäftigen, dann könnten Sie nicht so dumme Zwischenrufe machen.
Wir brauchen eine Sprachförderung, die in den Alltagssituationen von Kindern ansetzt, und wir brauchen eine Sprachförderung, die in den Kindertagesstätten von Beginn an Kinder herausfordert und in neuen Erfahrungsräumen mit neuen Anreizen die Sprachbildung tatsächlich fördert.Wir brauchen des Weiteren anschließend eine gleitende Eingangsphase in den Grundschulen, die diese Sprachkompetenz weiter stabilisiert, weiterentwickelt und fördert. Die haben wir überhaupt nicht, Herr Irmer, die ist überhaupt noch nicht eingeführt. Es gibt noch nicht einmal eine Verordnung, wie die gleitende Eingangsphase in Hessen eingeführt und weitergeführt werden kann.
Ich komme zum Schluss. Bleiben Sie also nicht immer bei Ihrem Selbstlob stehen. Dem werden wir auch nicht zustimmen.Es geht jetzt um die Weiterentwicklung.Sie können doch wohl nicht im Ernst glauben, dass wir einem Antrag zustimmen, in dem als Beschlussformulierung steht: Jedes Kind, welches in Hessen eingeschult wird, spricht ausreichend Deutsch. – Da müssen Sie auch einmal die Sprachkompetenz der CDU-Fraktion überdenken.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Siebel, wir hatten, was den Rundfunkänderungsstaatsvertrag angeht, im parlamentarischen Verfahren eine sehr ausgiebige Diskussion, nicht nur bei der Anhörung im Januar, sondern vor einem Jahr bei einer Anhörung in Vorbereitung auf die Verhandlungen über die Änderung der rundfunkrechtlichen Staatsverträge, und konnten uns damals mit den Intendanten unterhalten.Wir hatten auch den Geschäftsführer der KEF bei uns. Er hat uns damals mitgeteilt, wie aus Sicht der KEF das Ergebnis der Gebührenermittlung aussehen werde. Wir konnten der Landesregierung schon damals unsere Meinung für die Verhandlungen mit auf den Weg geben, sodass das auch aus meiner Sicht nicht nur ein Ratifizierungsverfah
ren, sondern tatsächlich eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Entscheidungen war.
Trotzdem muss ich an dieser Stelle für die GRÜNEN sagen, dass wir dem Staatsvertrag nicht zustimmen werden, und zwar aus mehreren Gründen. Nach wie vor halten wir es für eine Tatsache, dass das Verfahren durch politische Einflussnahme – ausgelöst durch drei Ministerpräsidenten, von denen einer der SPD angehört – beschädigt wurde. Das Verfahren, dass von einem unabhängigen Institut eine Gebührenermittlung erfolgt, unabhängig davon, wie sich die politischen Interessen in den Ländern formieren, sollte allein aufgrund der Überlegung durchgeführt werden, welche programmlichen Angebote notwendig sind und welche technische Infrastruktur in den Rundfunkanstalten vorgehalten werden muss.
Wir alle wissen, dass die Rundfunkanstalten mehr Geld haben wollten, als die KEF ihnen in ihrem Vorschlag zugestanden hat. Die Anstalten wollten eine Erhöhung um über 2 c im Monat. Herausgekommen ist – nach der KEF-Empfehlung – eine Erhöhung um 1,09 c. Jetzt landen wir bei 88 Cent. Trotz der Tatsache, dass uns die Intendanten bei der letzten Anhörung gebeten haben, dem Staatsvertrag zuzustimmen, weil sie dann wenigstens das Minimum dessen erhalten, was sie finanziell brauchen, werden wir dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen können, weil wir schlicht und einfach der Meinung sind, dass dieses Verfahren so nicht durchzuhalten ist,und weil auch in den Fachkreisen dieses Verfahren heftig kritisiert wird.
Die Intendanten haben in der Anhörung natürlich nicht mit der Keule einer Klage vor dem Verfassungsgericht gedroht. Damit wären sie ein bisschen schlecht beraten gewesen, weil sie doch darum geworben haben, dass man dem Staatsvertrag zustimmen möge. Trotzdem haben sie deutlich gemacht, dass sie das Verfahren für rechtlich bedenklich halten.
Der Verfahrensdruck bringt zusätzliche Probleme mit sich. Die Medienpolitiker unter Ihnen haben das sicherlich verfolgt. Für die andern könnte es neu sein. Die EU ist in heftigen Diskussionen mit den Bundesländern und mit der Bundesregierung im Streit um Beihilferegelungen.Die EU ist der Meinung,dass die Rundfunkgebühren eine Form der staatlichen Beihilfe und ein politisch motivierter Eingriff in die Rundfunkfreiheit sind. Das Verfahren um die Festsetzung der Rundfunkgebühren stärkt die Sichtweise der EU. Das muss man ganz klar so sagen. Auch aus diesen grundsätzlichen Erwägungen heraus halten wir den Rundfunkänderungsstaatsvertrag für nicht tragbar.
Wir haben allerdings noch weitere Punkte, die wir kritisieren. Da treffen wir uns durchaus mit dem, was Herr Kollege Hahn gesagt hat. Bereits in unserem Antrag war formuliert, dass wir es für schlicht und einfach mittelstandsfeindlich halten, dass jetzt auch für alle internetfähigen PCs Gebühren gezahlt werden sollen. Das trifft vor allem kleine Gewerbetreibende, Freiberufler, für die der PC ein unverzichtbares Arbeitsmittel ist. Es trifft sie unverhältnismäßig hart, denn es wird nur eine Gebühr für ein Gerät erhoben, unabhängig davon, wie viele internetfähige PCs in einem Büro vorhanden sind. Das heißt, ein Konzern mit einer großen Hauptverwaltung und Hunderten von PCs zahlt genauso viel wie der Architekt, der nur einen internetfähigen PC in seinem Büro stehen hat. Was
das unter Gleichberechtigungsgesichtspunkten für kleine und mittlere Betriebe heißt, können Sie sich ausmalen.
Wir halten auch die Regelung für Hotels und Gaststätten in der Form,wie sie jetzt beschlossen werden soll,nicht für ausreichend. Es zeigt sich, dass an den beiden Punkten – internetfähige PCs und die Regelung für das Hotel- und Gaststättengewerbe – eigentlich eine Erhöhung der Rundfunkgebühren durch die Hintertür stattfindet, weil die Gebühren zwar nur um 81 Cent erhöht wurden, aber man durch die zusätzliche Hereinnahme von PCs und des Hotel- und Gaststättengewerbes auf 88 Cent pro Monat kommt. Das zeigt, dass die Ministerpräsidenten einer zusätzlichen Gebührenerhöhung durch die Hintertür zugestimmt haben, weil die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanziell sonst überhaupt nicht mehr hingekommen wären.
Ein weiterer Punkt, der im Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgelegt wird: Die GEZ darf künftig personenbezogene Daten unter gleichen Bedingungen verarbeiten wie privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie kann sich beim kommerziellen Adresshandel bedienen. Das ist eine Verschlechterung des Datenschutzes. Nicht ohne Grund haben neun Datenschutzbeauftragte darauf verwiesen, dass sie das für ein rechtlich bedenkliches Verfahren halten. Wir schließen uns dieser Meinung an. Auch aus dem Grund können wir dem Staatsvertrag nicht zustimmen.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die Qualität der Rundfunk- und Fernsehprogramme der öffentlich-rechtlichen Sender. Wir haben vereinbart, noch nicht per Beschluss, aber mündlich im Hauptausschuss, dass wir hierzu eine Veranstaltung durchführen. Über die Modalitäten werden wir uns noch unterhalten.Ich möchte an dieser Stelle noch einmal an Sie appellieren, wie es auch in unserem Antrag formuliert ist, dass wir vom Hessischen Rundfunk trotz aller Schwierigkeiten, auch finanzieller Schwierigkeiten, erwarten, dass der Dreiklang aus Ausbildung, Information und Kultur, also das, was das öffentlich-rechtliche Interesse an einem öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Rundfunk ausmacht, weiterhin nachhaltig gestärkt wird.
Wieso? Das ist so. Das muss aus unserer Sicht gestärkt werden, denn sonst wird die Begründung noch hinfälliger, warum man eigentlich Rundfunkgebühren erheben will.
Wir als GRÜNE finden das, was zumindest im vergangenen Jahr beim HR im Radio gelaufen ist, bei der Radiowelle Eins, kein besonders gutes Beispiel dafür, wie man das Thema Bildung, Kultur und Information im Öffentlich-Rechtlichen stärkt.
Das ist keine Welle zum Einschalten mehr, sondern eine Welle zum Umschalten oder Ausschalten. Das hat sich auch bislang so gezeigt. Die öffentliche Kritik daran lässt nicht nach. Auch das, was im hessischen Fernsehen manchmal so läuft, ist eher eine schleichende Anpassung an Private, nicht unbedingt die Stärkung des öffentlichrechtlichen Auftrags.
Ich komme zum Schluss. – Daher halten wir es für dringend geboten, dass wir eine solche Veranstaltung, Anhörung durchführen, damit wir mit den Intendanten noch einmal gemeinsam darüber reden können, was wir unter öffentlich-rechtlichem Auftrag verstehen und wofür Rundfunkgebühren – dann auch tatsächlich zu Recht – erhoben werden können. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gemessen an der Bedeutung, die die vorschulische Bildung inzwischen hat – zumindest in den bildungspolitischen Diskussionen –, ist die Beantwortung der Großen Anfrage durch
die Landesregierung tatsächlich enttäuschend ausgefallen. Entweder hat sich die Landesregierung noch nicht ausreichend mit dem Thema beschäftigt, oder sie hält es nicht für notwendig, dem Parlament die sachlichen Grundlagen dafür zu bieten, vertiefende Debatten über die Frage zu führen, wie die Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern in diesem Lande künftig eigentlich geleistet werden soll.
Viele Fragen kann die Landesregierung überhaupt nicht beantworten, z. B. die Fragen, welche Vorbildung die Personen haben, die an den Fachschulen für Sozialpädagogik aufgenommen werden, und in welchem Umfang Erzieherinnen und Erzieher mit Migrationshintergrund in den Kindertagesstätten in Hessen arbeiten. Sie wissen nichts über die durchschnittliche Verweildauer in diesem Beruf. Sie wissen nicht,wie viele Sozialassistentinnen und Sozialassistenten als Zweitkräfte in den hessischen Kindertagesstätten beschäftigt sind oder was Sozialassistenten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung überhaupt machen.
Wenn Sie die von uns gestellten Fragen beantworten können, fühlen Sie sich wiederum oft nicht zuständig. Dabei sind doch viele Probleme, die in der Großen Anfrage angerissen werden, notwendig zu klären, wenn man eine Vorstellung und ein Konzept dafür entwickeln will, wie die qualifizierte Aus- und Fortbildung der Pädagogen künftig aussehen soll, die sich in den Kindertagesstätten nicht nur um Betreuung und Erziehung, sondern auch um Bildungsangebote kümmern sollen.
Man müsste sich z. B. fragen, warum es einen Rückgang der Zahl der Bewerber an den Fachschulen für Sozialpädagogik gibt. Ich denke, das hängt unter anderem damit zusammen, dass das Berufsbild nicht mehr so attraktiv ist wie noch vor vielen Jahren. Das heißt, es gibt wenige Aufstiegsmöglichkeiten, es gibt schwierige Arbeitsbedingungen,dafür aber relativ wenig Unterstützung für den Beruf, und die Bezahlung ist auch schlecht. Das bedeutet vor allen Dingen, das die Zahl der männlichen Bewerber stark zurückgegangen ist und wir ein Übergewicht von Frauen in den Kindertagesstätten haben. Wir bräuchten aber auch männliche Vorbilder, gerade in diesem Bereich von Bildung und Erziehung.
Der Migrantenanteil an den Auszubildenden beträgt 7 %. Etwa 18 % der Kinder in den Tagesstätten haben aber einen Migrationshintergrund. Das heißt, hier ist eigentlich ein Bedarf für die Ausbildung und den Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern mit Migrationshintergrund vorhanden. Allerdings weiß die Landesregierung noch nicht einmal, wie viele Erzieherinnen und Erzieher mit Migrationshintergrund in den Kitas beschäftigt sind.Das müsste man doch wissen, wenn man der Meinung ist, es ist gut, dass man – sozusagen als Brücke zu anderen Kulturen, für die interkulturelle Erziehung, aber auch für die Beratung von Eltern mit Migrationshintergrund – solche Pädagogen in den Einrichtungen hat. Dann müsste man gezielt Werbung und Ausbildung betreiben. Solange man sich für das Problem nicht interessiert, solange man nicht weiß, wie die Situation tatsächlich ist, kann man natürlich überhaupt nichts ändern.
Zum Thema Fortbildung: Die Landesregierung zieht sich völlig aus ihrer Verantwortung zurück. Sie hat das schon getan, indem sie bei der Kommunalisierung der Jugendhilfe gesagt hat, das alles sei Sache der Träger. Das Fortbildungswerk für Erziehungskräfte auf Landesebene
wurde geschlossen. Das Land rühmt sich jetzt allein noch der Sprachförderung in den Kindertagesstätten, also mit der Fortbildung der Erzieherinnen und Erziehern. Das ist sicher eine richtige und wichtige Sache, allerdings gibt es immer noch Defizite bei den diagnostischen Kompetenzen der Pädagogen. Das hat die letzte Studie erwiesen, die die Sozialministerin vorgestellt hat.
Ausweislich der Antwort auf die Große Anfrage setzt die Landesregierung aber darauf, dass es Sache der örtlichen öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe ist, bei Bedarf entsprechende Konzepte zu entwickeln. Die Landesregierung vertraut auf die Kompetenz der Träger. Die Landesregierung ist auch davon überzeugt, dass sich die Kommunen inhaltlich und strukturell auf ihre neuen Aufgaben eingestellt haben.
Daher sieht die Landesregierung keinen zusätzlichen Fort- und Weiterbildungsbedarf seitens des Landes. Diese Aussage ist ein Armutszeugnis.
Obwohl sie einen Bildungs- und Erziehungsplan für die Null- bis Zehnjährigen entwickeln und einen bruchlosen Übergang von der Kindertagesstätte zur Schule schaffen will, sieht sie keinen Bedarf, die Fort- und Weiterbildung von der Landesseite aus zu fördern. Meine Damen und Herren, so kann man sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Man kann nicht einfach alles nur den Trägern überlassen und sich auf den guten Willen der Erziehungskräfte verlassen, sich angemessen fortzubilden.
Wenn wir wirklich eine Verbesserung der Qualität frühkindlicher und vorschulischer Bildungs- und Erziehungsangebote erreichen wollen, bedarf es allerdings neben einer angemessenen und ausreichenden Fortbildung auch einer verbesserten Ausbildung und einer verbesserten Qualifizierung des Erziehungspersonals. Wir wissen, dass das Niveau der Bewerberinnen und Bewerber an den Fachschulen aufgrund der stagnierenden Bewerberzahlen und aufgrund der Tatsache, dass die Berufsgruppe schlecht bezahlt wird , nicht mehr so ist wie vor zehn Jahren. Die Leitung jeder Fachschule sagt Ihnen, dass das Niveau leider gesunken ist. Wir bräuchten aber für diesen Beruf gerade die Besten der Jahrgänge.Wir brauchen die, die in der Schule gute Lernerfahrungen gemacht haben, damit sie ihre guten Lernerfahrungen nicht nur in die Ausbildung, sondern auch später in die Arbeit einbringen können, um eine Lernmotivation für die Kinder zu schaffen.
Eine Ausbildung, die sich an neuen Herausforderungen orientiert, muss nicht nur dicht an einer guten Praxis sein, sondern auch theoretische Grundlagen und vor allem wissenschaftliche Reflexionsmöglichkeiten vermitteln, die im Beruf weiterhin notwendig sind.
Die Kompetenzen, die Erzieher und Erzieherinnen brauchen, um die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder zu fördern und zu unterstützen, Defizite abzubauen, Talente zu fördern, diagnostische Kompetenzen wahrzunehmen, pädagogische und psychologische Kenntnisse verbessert anzuwenden, in Neurobiologie versiert zu sein und sich mit naturwissenschaftlichen und mathematischen Phänomen auseinander zu setzen, damit man eine lernanregende Umwelt für Kinder schaffen kann, ist der eine Teil einer verbesserten Ausbildung.
Zum anderen muss die Zusammenarbeit mit den Eltern ein ganz wesentlicher Baustein sein. Eltern brauchen die kompetente Beratung durch professionelle Erziehungskräfte an den Kindertagesstätten. Erzieher und Erzieherinnen müssen in der Lage sein, mit Grundschullehrern zusammenzuarbeiten. Sie müssen aber auch in der Lage sein, auf gleicher Augenhöhe mit Jugendhilfeeinrichtungen zusammenzuarbeiten. Deswegen ist es, glaube ich, richtig, dass es inzwischen Versuche gibt, an Fachhochschulen eine neue Art von Ausbildungsgängen für Erzieherinnen und Erzieher auf einem Niveau einzuführen,das nicht nur gute Praxis, sondern eben auch wissenschaftliche und theoretische Grundlagen vermittelt.
Wir sind der Meinung, dass nicht von vornherein alle Erzieherinnen und Erzieher eine Fachschulausbildung brauchen, dass man aber zumindest mit dem Leitungspersonal beginnen sollte, weil dieses die Qualitätsentwicklung in ihren Kindertagesstätten, in ihren Einrichtungen voranbringen, Personalentwicklung im weitesten Sinn betreiben und auch überlegen muss, welche Fortbildung die Einrichtung braucht. Daher wäre es angemessen, mit dem Leitungspersonal zu beginnen.
Deswegen bedauere ich es sehr, dass die Landesregierung sagt, sie finde es eine Einschränkung des Berufsbildes, dass z.B.die Alice-Salomon-Schule als eine von mehreren Fachhochschulen in Berlin einen solchen Versuch startet. Im Gegenteil ist das eine Intensivierung der Ausbildung für Pädagogen im vorschulischen Bereich. Diese Intensivierung der Ausbildung aber ist dringend notwendig, wenn wir diesen Bereich als Bildungsbereich aufwerten wollen.
Ich finde es auch sehr merkwürdig, dass Sie in Ihrer Antwort auf unsere Anfrage einen neuen Begriff kreieren, ohne zu sagen, was Sie eigentlich meinen, wenn Sie auch für eine verbesserte Ausbildung sind.
Ich komme schon zum Schluss.
Sie wollen auf einmal pädagogische Akademien einführen, von denen kein Mensch weiß, was das ist. Sind das Fachschulen, die einen anderen Namen haben, sind das Berufsakademien – das würde aber bedeuten, dass die Träger die Ausbildung finanzieren müssten –, oder sind das verkappte Hochschulen? Was ist das eigentlich? Sie müssten sich bitte entscheiden, welchen Weg Sie gehen wollen.Vor allem müssten Sie dem Parlament einmal klar sagen, welches Ziel Sie bei der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern haben, damit wir über das Konzept der Landesregierung seriös diskutieren könnten. – Schönen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben heute unter diesem Tagesordnungspunkt einen bemerkenswerten Sinneswandel der CDU zu diskutieren. Entgegen der Forderung der CDU nach klarer Kennzeichnungspflicht der Zeitungen, was die Frage der Beteiligungen angeht, die vor allem der Kollege Hoff immer erhebt – er ist immer für Transparenz, für Kennzeichnung und ist der Meinung, dass alle Bürgerinnen und Bürger wissen müssen, was hinter einer Zeitung steckt –, wollen Sie auf einmal dafür sorgen, dass die Bevölkerung nur noch unzureichend davon informiert wird, wer eigentlich hinter den Beteiligungen steckt, d. h. wer die Zeitung finanziert.
Worum geht es genau? – Es gab einen Antrag der CDU, dass eine wirtschaftliche Beteiligung von politischen Parteien an Printmedien offen gelegt werden soll, möglichst im Impressum. Wir GRÜNE waren der Meinung, dass es nicht weit genug geht; denn nicht nur politische Parteien und deren Holdings finanzieren Zeitungen, sind Eigentümer oder halten Beteiligungen, sondern alle Unternehmen,die in irgendeiner Form Beteiligungen halten,sollten im Impressum erscheinen, damit die Leserinnen und Leser wissen, wer dahinter steckt. Nicht nur politische Parteien könnten, wenn sie wollen, Einfluss nehmen, sondern jedes Unternehmen kann in seinem Sinn Einfluss nehmen.
Interessant war damals bei der Debatte, dass der Innenminister ausdrücklich zugestimmt und zu Beginn des Jahres gesagt hat, es gäbe dazu ein Regierungsprogramm. Darin stünde, man wolle das Pressegesetz ändern und eine Möglichkeit einführen, dass Beteiligungen an Printmedien offen gelegt werden. Am 5. Mai gab es im Innenausschuss einen einstimmigen Beschluss unter tätiger Mithilfe aller Fraktionen, auch – ich habe das noch einmal nachgelesen – unter tätiger Mithilfe der Staatssekretärin im Innenministerium: Alle Beteiligungen sollen für Leserinnen und Leser erkennbar sein – alle Beteiligungen.
Ein entsprechender Entwurf des Innenministeriums für eine Gesetzesänderung wurde schon einmal in die Beteiligung der Häuser gegeben und den Obleuten zugesandt. Im Übrigen wäre es auch dringend geboten, dass man die Beteiligungen offen legt, weil die Landesregierung auf eine Große Anfrage der SPD zur Lage der Zeitungen in
Hessen nicht in der Lage war, uns die Beteiligungen mitzuteilen, obwohl die in dem blauen Heft „Media“ immer veröffentlicht werden. Eigentlich haben Sie da noch eine Bringschuld. Auch von daher wäre es notwendig, Beteiligungen offen zu legen.
Es gab eine wundersame Wandlung bis zur Hauptausschusssitzung. Am 30. Juni wollte die CDU auf einmal nichts mehr von dem einstimmigen Beschluss wissen. Es hatte sich alles geändert.Auf einmal sollten Unternehmen nicht mehr auftauchen, keine Einzelpersonen, sondern nur noch politische Parteien, nach dem Motto: Die SPD hat die „Rundschau“ gekauft, und jetzt soll die „Rundschau“ doch einmal sagen und beweisen, dass sie nicht mehr unabhängig ist, und soll immer, möglichst unter dem grünen Balken erkennbar, das Logo der SPD tragen. – So stellt sich das anscheinend klein Hänschen von der CDU vor.
Es ist bedauerlich, dass Sie von dem einstimmig gefassten Beschluss Abstand nehmen. Da fragt man sich doch: Wer treibt Sie da eigentlich an? – Haben die hessischen Zeitungsverleger kein Interesse an Transparenz? Sind die Ihnen auf die Füße gestiegen? Waren es einzelne Unternehmer, die Ihnen auf die Füße stiegen?