Andreas Geisel

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Lenz! Es ist kein Geheimnis, dass sich die Sportverwaltung – also nicht nur ich persönlich, sondern die Sportverwaltung –, und ich denke, auch die Kolleginnen und Kollegen, die im Sportausschuss sich seit langen Jahren engagieren, und auch der organisierte Sport gewünscht hätten, dass das Cantianstadion schneller abgerissen wird, und wir schneller zu einem neuen Stadion und einem neuen inklusiven Sportpark kommen. Das ist, glaube ich, unstrittig. Da gibt es immer wieder Forderungen vonseiten des Landessportbunds, die absolut berechtigt sind. Und auch die verschiedenen Verbände der Menschen mit Behinderung weisen ganz explizit darauf hin, dass ein inklusiver Sportpark an dieser Stelle für Sport, aber auch für Inklusion in unserer Stadt, ein Leuchtturm sein würde.
Ich muss aber – wir müssen – zur Kenntnis nehmen, dass die Voraussetzungen für einen Abriss und einen Neubau natürlich auch im Planungsrecht liegen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat sehr deutlich klargemacht, dass die bisherigen Grundlagen unserer – auch meiner – Überlegungen so nicht baurechtlich, planungsrechtlich getragen werden, dass es dafür einen entsprechenden Bebauungsplan mit einem entsprechend vorgeschalteten Wettbewerb geben muss. Das nehme ich zur Kenntnis, und deswegen kommen wir jetzt zu diesem anderen Zeitplan.
Ursprünglich war ja mal vorgesehen die Special Olympics schon in einem neuen Stadion, Cantianstadion und einem neuen Sportpark, stattfinden zu lassen. Dafür brauchten wir einen Ersatzveranstaltungsort. Dann war vorgesehen, dass die Fußball-Europameisterschaft 2024, zumindest den Trainingsbetrieb, im Sportpark absolvieren kann. Auch das wird nach der jetzigen Zeitplanung eher nicht funktionieren.
Ich gehe fest davon aus und hoffe darauf, dass wir am Ende der nächsten Legislaturperiode ein neues Cantianstadion eröffnen können. Alles andere fände ich aus sportpolitischer Sicht schwierig. Aber ich sage noch einmal: Die bauplanungsmäßigen Voraussetzungen sind da zwingend, weil niemandem geholfen ist, wenn dort eine Baumaßnahme beginnt, die dann von der Anwohnerschaft – vielleicht sogar erfolgreich – beklagt wird.
Das Risiko der Stilllegung des Cantianstadions war allen seit Jahren bekannt. Die Bauaufsicht hat immer wieder deutlich gemacht, dass die Brandschutzbestimmungen natürlich auch im Cantianstadion gelten, und der beauftragte Gutachter hat letztmalig bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert. Danach wird das Stadion stillgelegt. Aber ich sage noch einmal: Das war allen Beteiligten bekannt, und damit werden wir jetzt umgehen müssen.
Herr Standfuß, vielen Dank für die Frage! Sie haben den vergangenen Sportausschuss – und ich glaube, auch den nächsten Sportausschuss am Freitag – dafür genutzt, über mehrere Stunden genau diese Thematik, die Sie jetzt fragen, zu diskutieren. Das ist eine riesengroße Herausforderung, die wir an dieser Stelle zu bewältigen haben, weil eigentlich nicht genügend Fläche zur Verfügung steht. Wir versuchen das auszugleichen – beispielsweise
über das Mommsenstadion oder das Hanns-BraunStadion im Olympiapark –, um dort Ersatzflächen zu schaffen. Natürlich sind wir aber enorm unter Druck.
Es ist übrigens auch ein Problem – wenn ich das sagen darf – für den Schul- und Vereinssport, vor allem für den Schulsport in Pankow, der dringend auf diese Sportanlagen angewiesen ist. Das heißt, ich kann alle beteiligten Behörden nur dringend auffordern, an dieser Stelle möglichst schnell tätig zu werden, weil wir diese Phase nur schwer überbrücken können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Vallendar! Es ist wirklich erstaunlich, dass man
immer wieder an unterschiedlichen Veranstaltungen teilnimmt, obwohl man im selben Raum sitzt. Im Innenausschuss am Montag dieser Woche haben der Einsatzleiter und die Polizeipräsidentin sehr nachvollziehbar dargestellt, warum es zu einem solchen Einsatz gekommen ist und dass es dort keine Bedenken gegeben hat. Es hatte Bedenken gegeben, mit einem harten Strahl die Wasserwerfer einzusetzen, weil die Demonstranten Kinder mitgebracht hatten und wir diese Verletzungsgefahr gesehen haben und verhindern wollten. Aber der weiche Strahl, die Beregnung der Demonstranten war an dieser Stelle notwendig.
Wie gesagt: Wir hätten gern darauf verzichtet, aber es war ganz klar, dass über mehrere Stunden hinweg, auch nach Auflösung der Versammlung, die Teilnehmer der ehemaligen Versammlung den Ort nicht verlassen wollten, massiv Hygieneregeln missachtet wurden, MundNasen-Schutz nicht getragen wurde trotz mehrfacher Aufforderung. Wenn man den Aufforderungen der Polizei nicht Folge leistet, müssen Regeln durchgesetzt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vallendar! Das entscheidet der Polizeiführer vor Ort, so wie die taktische Lage ist. Aber auch bei der Räumung der Liebigstraße 34 sind Regeln durchgesetzt worden mit der entsprechenden Anzahl von Polizistinnen und Polizisten. Der Einsatz von Wasserwerfern – sage ich jetzt, ohne dass ich der Polizeiführer vor Ort war – hat sich bei den schmalen Straßen und der Situation dort offenbar verboten. Jedenfalls hat der Polizeiführer eine andere Entscheidung getroffen, ist aber trotzdem zum Erfolg gekommen.
(Senatorin Sandra Scheeres)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ubbelohde! Sollte das jemand sagen, würde ich entgegnen, dass diese Behauptung so nicht stimmt und gern von denen erhoben wird, die Regeln brechen, aber sich dann beklagen, dass sie dabei erwischt werden und die Polizei entsprechende Regeln durchsetzt. Damit muss man umgehen.
Ich sehe hier gerade einen anderen Abgeordneten sitzen, der sich am Montag im Innenausschuss deutlich auf die Seite der Polizei gestellt hat und sagt, Polizistinnen und Polizisten müssen Regeln durchsetzen. – Wenn das so ist, dann kann man sich auf der anderen Seite nicht beklagen, wenn sie es tun. Mit zweierlei Maß wird nicht gemessen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ubbelohde! Dass eine Straße gesperrt wurde, ist mir im Moment nicht bekannt, aber ich habe hier schon bei verschiedenen Gelegenheiten gesagt, dass Beerdigungen würdig stattfinden müssen. Wenn sie in dem rechtlichen
Rahmen stattfinden, dann ist es zunächst mal bei einer Beerdigung unerheblich, aus welchem Milieu der Tote oder die Gäste bei der Beisetzung stammen. Es ist ein Mensch gestorben, und ein Mensch muss würdig beigesetzt werden.
Zu der Frage einer Straßensperrung kann ich mich im Moment nicht äußern, ich werde dem aber gern nachgehen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das hängt immer von der jeweiligen Situation ab. Es hat auch schon bei anderen Beerdigungen entsprechende Maßnahmen der Polizei gegeben. Wenn die Polizei vor Ort das als notwendig erachtet, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, dann können solche Entscheidungen getroffen werden. Ob jetzt dieser Sachverhalt, den Sie ansprechen, zutrifft – das habe ich schon gesagt –, kann ich im Moment nicht beantworten, aber ich gehe dem gern nach.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zunächst mal sei gesagt: Ich bin kein Polizist, und ich sperre keine Straßen. Aber ich gehe davon aus, dass die Polizei angemessene notwendige Entscheidungen trifft, völlig unabhängig von der Herkunft des jeweiligen verstorbenen Menschen oder von der Herkunft der Gäste bei einer Beisetzung. Beerdigungen haben würdig, in geordneter Form zu erfolgen. Das ist sicherzustellen. Und wenn die Polizei dafür notwendige Entscheidungen treffen muss, wird sie das tun, völlig unabhängig davon, um wen es sich handelt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind tief betroffen vom Terrorakt in Wien, der unschuldige Opfer mitten aus dem Leben gerissen und unser Nachbarland schwer getroffen hat. Mit großem Respekt anerkennen wir auch die Arbeit der österreichischen Sicherheits- und Rettungskräfte, die unter Einsatz ihres Lebens die Gefahr gebannt und die Verletzten versorgt haben.
Islamisten wollen kein friedliches Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen und Religionen. Islamisten wollen Ausgrenzung und Ablehnung. Diese Saat ist bei der AfD offenbar aufgegangen. Genauso wie Sie wollen islamistische Extremisten keine politisch anständige, sachliche Debatte über die Situation, über Probleme und Lösungen in unserem Land. Sie wollen Streit, Hetze, Unversöhnlichkeit und Unruhe.
Diesen Gefallen werden wir ihnen aber nicht tun, schon gar nicht in einer Zeit, die von uns allen bereits vieles abverlangt, eine Zeit, in der Menschen um ihre Gesundheit und ihr wirtschaftliches Überleben bangen, eine Zeit, in die jetzt auch wieder der Terror zurückgekehrt ist.
Es ist wichtig, diese Debatte nicht den Extremisten zu überlassen.
Diese Debatte berührt die Haltung zu unserem Leben, das wir in Europa seit vielen Jahrzehnten in Frieden und Freiheit führen, ein Leben, das für viele Menschen auf der Welt Europa zu einem Ort der Sehnsucht macht und damit auch zu einem Ziel von Flucht und Migration. Wir müssen offen darüber reden, was das alles für unsere Gesellschaft bedeutet, im Guten wie auch im Negativen. Deshalb müssen wir offen darüber reden, was in den letzten Tagen und Wochen wieder für uns schmerzhaft sichtbar geworden ist: der islamistische Terror, die Morde in Frankreich, Dresden, in Wien, mutmaßlich verübt von Menschen, die hier Zuflucht gefunden haben, aber die auch hier geboren wurden. Wir reden über die Taten von Menschen, die vorgeben, diese abscheulichen Verbrechen im Namen eines Gottes zu verüben.
Der Tod all dieser Menschen darf nicht folgenlos bleiben. Nur, wie sehen die Folgen aus? – Bei der Strafverfolgung ist das ganz einfach, größter Verfolgungsdruck und harte Strafen. Es sind die einzigen Mittel, die angesichts dieser
(Andreas Wild)
Taten angemessen sind. Aber gleichzeitig müssen wir uns immer wieder neue Gedanken machen, wie wir unser Zusammenleben in einer Gesellschaft organisieren, die immer heterogener wird, wie wir mit den Wiedersprüchen umgehen, mit den Gegensätzen, mit den Konflikten und zwar friedlich. Dabei dürfen wir nicht unsere Werte wie Freiheit, Toleranz und das klare Bekenntnis zu einer Gesellschaft der Vielfalt über Bord werfen. Das gilt für uns alle. Es ist nicht nur die eigene Vielfalt gemeint, die eigene Kultur oder die eigene Religion. Unsere Stärke muss das gleichberechtigte und friedliche Miteinander sein. Unsere Stärke muss das Respektieren von anderen Lebensentwürfen sein, von anderen Meinungen, von anderen Haltungen. Unsere Stärke besteht darin, dass wir die Fähigkeit entwickeln, Brücken zu schlagen, über bestehende Unterschiede hinweg, und nicht die Gräben immer nur tiefer zu graben. Was ganz sicher nicht unsere Stärke sein darf, ist, andere Menschen verächtlich zu machen, sie im schlimmsten Fall anzugreifen, weder im Namen irgendeiner Religion noch im Namen irgendeiner politischen Überzeugung.
Ich denke, dass es wichtig ist, die Dinge beim Namen zu nennen. Ein Islamist ist ein Islamist, und wenn er tötet, ist er ein Mörder, unabhängig von seiner Motivation. Aber nicht jeder, der an Allah glaubt, ist auch ein Islamist. Im Gegenteil: Seit langer Zeit sind in unserem Land, in unserer Stadt Zehntausende friedliebende Muslime daheim, und sie bereichern unser Berlin. Es ist inzwischen auch ihre Stadt, in der ersten, in der zweiten, in der dritten, in der vierten Generation. Es ist mir wichtig, diese Wahrheit immer wieder auszusprechen, weil Populisten immer wieder diese Gleichsetzung suggerieren und damit Menschen ausgrenzen, Angst und Unfrieden schaffen.
Den Schwarz-Weiß-Malern sage ich ganz ausdrücklich: Wir wollen keine Islamisten bei uns.
Nein, ich möchte keine Zwischenfrage beantworten, Sie haben nachher in der Fragestunde die Gelegenheit, mich zu fragen. – Den Schwarz-Weiß-Malern sage ich ganz ausdrücklich: Wir wollen keine Islamisten in der Stadt, denn sie gefährden unser friedliches Zusammenleben. Wir wollen aber auch keine Islamhasser in unserer Stadt, denn auch die gefährden das friedliche Miteinander.
Ich stehe eindeutig zu den Werten einer offenen Gesellschaft, die ihre Kraft aus ihrer Vielfalt zieht. Wer diese Werte angreift oder Menschen, die für diese Werte stehen, angreift, der wird die Konsequenzen spüren, unabhängig von Herkunft und Religion.
Meine Aufgabe ist es, für den Schutz der Menschen in dieser Stadt zu sorgen, und das tue ich mit allen Mitteln, die unser Rechtsstaat dafür bereithält.
Deshalb schieben wir ausländische Gefährder und Straftäter aus Berlin ab, wo immer das rechtlich möglich ist, in konsequenter Art und Weise und in größerer Zahl, als die Öffentlichkeit das oftmals wahrnimmt.
Dafür haben wir am Kirchhainer Damm eine entsprechende Einrichtung geschaffen, die das gewährleistet.
Denn wir ziehen Konsequenzen aus den Erfahrungen, denn Berlin hat schmerzlich erfahren müssen, was es heißt, Ziel eines islamistischen Anschlags zu werden.
Seit dem Anschlag vom Breitscheidplatz haben wir umfangreiche Verbesserungen in der gesamten Sicherheitsarchitektur der Stadt vorgenommen mit dem Ziel, islamistischem Terrorismus entschieden und konsequent entgegenzutreten. Wir haben in den vergangenen vier Jahren alle Sicherheitsbehörden der Stadt materiell, personell und organisatorisch neu aufgestellt, aufgestockt und verbessert.
Über das neue LKA 8 hat Herr Lux schon gesprochen, aber wir haben auch in der Innenverwaltung ein neues Staatsschutzreferat geschaffen für die politisch motivierte Kriminalität, für die Bekämpfung des Extremismus, des Terrorismus, aber auch für Deradikalisierung und die Radikalisierungsprävention. All das ist jetzt unter einem Dach zusammengefasst. Ebenso arbeitet in diesem wichtigen Referat die Rückkehrkoordination von IS-Kämp- fern, denn auch die dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Auch in der Abteilung II, unserem Verfassungsschutz, wurde ein neues Referat geschaffen, das sich ausschließlich mit dem Salafismus und dem islamistischen Terrorismus beschäftigt.
Insbesondere bei der Polizei Berlin hat es zahlreiche Investitionen im Bereich der Ausstattung und der Ausbildung gegeben. So wurden zum Beispiel 24 000 neue Pistolen beschafft, dazu Sturmgewehre und mehr als 3 500 ballistische Helme und Schutzwesten für jede Polizistin und jeden Polizisten. Hinzu kommt der Stellenaufwuchs bei der Polizei: In den letzten Jahren wurden in der
(Senator Andreas Geisel)
Polizei Berlin 2 253 zusätzliche Stellen geschaffen, davon 1 706 im Polizeivollzugsdienst.
Aber wir setzen nicht nur auf Repression. Der Aufbau und die Implementierung des Landesprogramms Radikalisierungsprävention ist abgeschlossen. Die Stichworte sind hier Rückkehrerinnen und Rückkehrer, Arbeit mit Deradikalisierten, Beratung zu Arbeitsmarkt und Wohnen, Stabilisierung in der Gesellschaft. Das Thema Gewaltprävention wurde im Berliner Rahmenlehrplan der Schulen eingeführt. Dass das Violence Prevention Network Beratungsangebote zur Verfügung stellen, Hilfe anbieten kann auch für die Schulen, hat etwas damit zu tun, dass wir die Mittel für die Deradikalisierung im Landeshaushalt verfünffacht haben. Wir haben in jedem Bezirk Präventionsbeiräte eingerichtet und diese mit jährlich 150 000 Euro pro Bezirk ausgestattet.
Wir haben also schon viel erreicht in den letzten vier Jahren, aber es geht noch weiter. Nach intensiver Arbeit aller Sicherheitsbehörden und intensivem internationalem Austausch von Know-how werde ich noch in diesem Jahr ein umfassendes Antiterrorkonzept für Berlin vorstellen können, so wie es inzwischen beispielsweise auch London hat. Wir müssen uns wappnen, die Demokratie muss wehrhaft sein.
Deutschland und Berlin stehen weiterhin im Fokus islamistischer Terrororganisationen, es herrscht deshalb weiter auch bei uns eine anhaltend hohe abstrakte Gefährdungslage. Wir beobachten aber auch eine Verschiebung des Terrors weg von vernetzten Gruppen hin zu Einzeltätern. Das stellt die Polizei und den Verfassungsschutz vor große Herausforderungen. Ich will, weil Herr Dregger hier an der Stelle gesagt hat, wir würden keine gesetzlichen Maßnahmen ergreifen und er hätte da tolle Vorschläge, uns einfach mal vor Augen führen: Was tun diese Einzeltäter? Beispielsweise der Täter von Dresden hat sich wenige Minuten vor der Tat bei Woolworth ein Messer gekauft.
Die Vorschläge der CDU: Videoüberwachung flächendeckend in Berlin möglich zu machen, Fußfesseln einzuführen – all diese Vorschläge hätten keine dieser terroristischen Taten, über die wir hier sprechen, in irgendeiner Art und Weise verhindert.
Und dagegen wende ich mich: immer verschärftere Gesetze zu fordern, die unsere Freiheit einschränken, ohne dass sie aber Lösungen bieten für die eigentlichen Taten, ohne dass sie die eigentlichen Taten verhindert hätten. Das geht nicht mit uns.
Sie könnten noch anfügen: Burkaverbot. Ich bin auch kein Freund der Burka, aber wie das Anschläge verhindern sollte, das möchte ich gerne wissen.
[Beifall von Katina Schubert (LINKE) – Georg Pazderski (AfD): Denken Sie einfach mal darüber nach! Ist wahrscheinlich zu schwer! – Zuruf von Marc Vallendar (AfD)]
Und deshalb, Herr Dregger: Es ist wie mit dem Lamborghini mit dem falschen Kennzeichen und den aufgeklebten Einschusslöchern.
Das ist Show. Sie bieten Lösungen für Probleme, die wir nicht haben, und für die eigentlichen Probleme bieten Sie keine adäquaten Lösungen.
Und am Ende wird es so sein, dass Rot-Rot-Grün die Berliner Sicherheitsbehörden umfassend gestärkt hat, so wie keine Regierung vorher.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass offene Gesellschaften – mögen ihre Sicherheitsbehörden noch so gut aufgestellt sein – immer verletzlich sind.
Ja, wir können getroffen werden. Unsere Antwort darauf kann aber nicht sein, dass aus unserer offenen Gesellschaft eine waffenstarrende Festung wird. Für Berlin kann ich Ihnen versichern: Unsere Polizisten, unsere Sicherheitsbehörden arbeiten mit großer Intensität, mit großer Motivation, und ich werde auch weiterhin alles tun, um die größtmögliche Sicherheit für unsere Stadt, für ihre Bewohner und für ihre Gäste, zu gewährleisten. Aber wir werden nicht den Preis dafür zahlen, den die Islamisten von uns verlangen.
Wir handeln entschlossen, aber wir werden nicht unsere Freiheit aufgeben, nicht die Art unseres Zusammenlebens, nicht unsere offene Gesellschaft. – Ich danke Ihnen!
[Beifall bei der SPD, der LINKEN und
den GRÜNEN –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter! Wir beobachten diese Vorgänge sehr genau. Bei der angemeldeten Demonstration vor der französischen Botschaft haben wir für eine Ortsverlegung gesorgt und haben dieser Demonstration hohe Auflagen erteilt, die auch eingehalten wurden.
Bei dem Vorgang in der Sonnenallee, dass dort jemand eine Person mit einer Maske des französischen Präsidenten durch die Sonnenallee zerrte und mit dem Gürtel schlug, hat keine unmittelbare Anzeige bei der Polizei stattgefunden. Insofern war die Polizei nicht unmittelbar vor Ort, hat dann aber die Ermittlungen aufgenommen. Der Staatsschutz ermittelt. Wir konnten feststellen, dass der Protagonist in Brandenburg wohnhaft ist, ein Youtuber mit einem entsprechend hohen Verbreitungsgrad. Wir haben die brandenburgischen Behörden entsprechend informiert, aber auch die Ermittlungen innerhalb der Polizei Berlin, innerhalb des Staatsschutzes laufen wegen dieser Tat. Wir ermitteln beispielsweise wegen Störung öffentlicher Ordnung und anderer Vorgänge. Also wir schauen dort sehr genau hin, auch mit einer entsprechenden Beunruhigung.
Ich darf vielleicht noch einen dritten Fall schildern, den Sie nicht genannt haben, aber der sich dort einreiht: dass auch ein bekannter Rechtsextremist aus Dänemark versucht hatte, nach Deutschland, nach Berlin, einzureisen, um in Neukölln, dort im Gebiet Hermannstraße, Korane zu verbrennen, um entsprechende Gegenreaktionen dann
auszulösen. Auch diese Aktion ist von uns unterbunden worden. Aber es ist tatsächlich so, dass im Moment auf diesem Gebiet viel Bewegung zu verzeichnen ist und dass das eine besondere Herausforderung für den Staatsschutz ist. Aber wir schauen genau hin. – Vielen Dank!
Herr Abgeordneter, ja, auch diese Beobachtungen finden durch den Berliner Verfassungsschutz und durch das Landeskriminalamt statt. Es ist so, dass wir am Abend der Tat in Wien den Schutz der Synagogen in Berlin verstärkt haben. Wir haben den Objektschutz, der vor den Synagogen in Berlin steht, noch einmal besonders sensibilisiert und zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Im Moment hat das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit der österreichischen Polizei keine Bezüge des Täters von Wien nach Berlin festgestellt. Aber auch diese Untersuchungen laufen noch. Es gibt einige wenige Deutschlandbezüge, aber das muss untersucht werden.
Ansonsten haben wir in der islamistischen Szene, die genau beobachtet wird, und auch bei den Gefährdern keine ungewöhnlichen Aktivitäten festgestellt. Es ist noch am selben Abend auch eine entsprechende Anweisung herausgegangen, die Gefährder, die unter entsprechender Beobachtung hier in Berlin stehen, zu überprüfen, Aufenthalte festzustellen. Dort waren jetzt keine unmittelbaren Bewegungen oder unmittelbaren Bezüge zu diesem Attentat in Wien festzustellen. Das muss aber nichts heißen. Deswegen wird diese Beobachtung selbstverständlich intensiv fortgesetzt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Wansner! Ich habe eben zwanzig Minuten zu diesem Thema gesprochen.
Ich würde mich jetzt ungerne wiederholen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Tomiak! Wie Sie wissen, beurteilt die Versammlungsbehörde der Berliner Polizei solche Anmeldungen durchaus kritisch. Wir haben gerade mit der letzten Infektionsschutzverordnung des Senats festgelegt, dass Versammlungen ab 20 Personen im Freibereich einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Diese Auflage wird streng kontrolliert.
Wir haben im Senat, um das noch einmal zu sagen, auch die Frage erwogen, oder ich habe zumindest die Frage erwogen, ob man für den Zeitraum einer verschärften Infektionsschutzverordnung im November die Versammlungsrechte einschränkt. Wir haben uns bewusst dagegen entschieden. Wir sagen, dass wir im politischen Dialog bleiben müssen, dass die Einschränkung der Grundrechte an dieser Stelle unangemessen wäre. Das bringt uns natürlich aber in die Situation, dass wir einen Umgang mit Demonstrationsanmeldungen finden müssen, die gezielt gegen die Regeln der Infektionsschutzverordnung verstoßen wollen.
Die Berliner Polizei – ich habe das vor Kurzem im Interview mit der „Morgenpost“ gesagt – ist sehr erfahren im Umgang mit Demonstrationen, auch mit gewalttätigen Demonstrationen. Das meint damit Steineschmeißer beispielsweise oder Leute, die sich vermummen oder Nebeltöpfe zünden und Ähnliches.
Wir haben aber die Situation, dass bei den Anti-CoronaDemonstrationen das Spektrum durchaus heterogen ist, dass da auch Familien mit Kindern im Bollerwagen unterwegs sind, und das ist schon eine Herausforderung für die Berliner Polizei. Wenn, wie gerade am 25. Oktober bei der Demonstration, eine 47 Jahre alte Frau auf einen Polizisten zukommt, ein ganz normales Kleid anhat, ihn aber dann plötzlich in die Hand beißt
und ihn entsprechend attackiert, ist das eine Herausforderung für die Berliner Polizei, die einen Umgang dafür finden muss.
Ich werde immer wieder gefragt: Jetzt müsste man eigentlich mal härter durchgreifen, Wasserwerfer auffahren lassen und Ähnliches. Wer das fordert – ich nenne nur die verschiedenen Diskussionsebenen, die es da gibt –, muss
(Marcel Luthe)
sich im Klaren sein, welche Bilder das gibt. Ich glaube, dass wir bei der Herausforderung, die wir im Zusammenhang mit der Pandemie zu bewältigen haben, vor allem den Dialog suchen müssen. Der Dialog darf nicht abreißen, und das wird ein Punkt sein. Diesen Zusammenhalt in der Gesellschaft werden wir nicht allein über Repressionen, über den Einsatz von Polizei herstellen können, sondern wir müssen im Dialog bleiben. Deshalb: Ja, das ist eine schwierige Frage. Wir setzen diese Auflagen durch, aber das entscheidet jeweils die Polizeiführung vor Ort, was angemessen ist, weil wir den Grundsatz der Deradikalisierung, den wir auch ins Versammlungsfreiheitsgesetz reinschreiben wollen, auch bei Demonstrationen beachten müssen, deren Inhalt uns nicht gefällt.
Frau Abgeordnete Tomiak! Es gibt unterschiedliche Straftaten. Bei den Demonstrationen der Coronagegner am 25. Oktober hatten wir beispielsweise allein in Mitte und Friedrichshain 650 Einsatzkräfte der Polizei, und im Zusammenhang mit diesen Demonstrationen hat es 50 Festnahmen gegeben, 39 Männer, 11 Frauen. Im Ergebnis sind 64 Strafermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Verdacht auf Landfriedensbruch, tätlichem Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Gefangenenbefreiung eingeleitet worden. Dazu gab es noch 71 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Das Bild ist also bunt. Die Polizei ist aktiv, auch gemeinsam mit den Ordnungsämtern bei der Kontrolle der Infektionsschutzverordnung bzw. den Einschränkungen durch die Infektionsschutzverordnung.
Bei dem von Ihnen angesprochenen Anschlag auf das Robert-Koch-Institut oder bei dem Sprengkörper in der Invalidenstraße ist die Polizei bei den Ermittlungen noch nicht so weit, dass eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Ja, es hat dort ein entsprechendes Bekennerschreiben gegeben. Insgesamt war die Aufmachung aber sehr provi
sorisch, sodass wir vor voreiligen Schlussfolgerungen warnen wollen.
Insgesamt schätzen die Sicherheitsbehörden es aber so ein, dass die Aggressivität in der Auseinandersetzung, die Aggressivität bei den Demonstrationen deutlich anwächst. Wenn Sie mich fragen, wie ich das beurteile: Das besorgt mich. Aber nicht jede Tat im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Coronaverordnung ist politisch motiviert oder muss in ein Lagebild eingefügt werden. Das ist ein sehr heterogenes Bild, und wir müssen uns hüten, bestimmte Taten, die nicht aus politischer Motivation erfolgt sind, in ein Lagebild einzuordnen. Erstens gibt es ein schiefes Bild, und zweitens macht es den Dialog in der Gesellschaft nicht einfacher. Deshalb: Wir schauen genau hin, um welche Straftaten es sich handelt. Gegen diese Straftaten muss vorgegangen werden. Ich sage aber noch einmal: Die Herausforderung für uns, die Herausforderung für die demokratischen Parteien besteht darin, Menschen zu überzeugen und sie nicht repressiv in die Regeln hineinzuzwängen. Regeln müssen eingehalten werden – nicht missverstehen –, aber ich glaube, dass wir diese verschärfte Auseinandersetzung in der Gesellschaft, diese wachsende Aggressivität nicht dadurch wegbekommen, dass wir selbst restriktiver handeln. Ich glaube, das Gesprächsangebot muss immer da sein. Wir müssen die Menschen überzeugen, wir müssen sie mitnehmen.
Sehr geehrter Herr Lux! Eine Lageeinschätzung, ein Lagebild ist immer gut. Ich habe ja hier ausführlich zu dieser Thematik gesprochen. Wir haben Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen, und die müssen auch durchgesetzt werden. Deswegen sind die Kontrollen wichtig. Aber ich plädiere immer, auch bei diesen Kontrollen, dafür, Augenmaß zu bewahren. Deswegen unterscheiden wir zwischen den entsprechenden Straftaten. Wenn es Straftaten gegen Menschen sind, wenn es Straftaten sind, die die Gesundheit und das Leben von Menschen gefährden, dann greifen wir sehr hart ein. Ordnungswidrigkeiten werden entsprechend geahndet. Aber wenn die Polizei unterwegs ist, um Infektionsschutz durchzusetzen, geht sie nicht als erstes mit Bußgeld vor, sondern spricht als erstes die Menschen an, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Verhalten zu verändern. Das finde ich auch wichtig. Im nächsten Schritt setzen wir Regeln durch, und dann muss es auch zu Restriktionen kommen – wie gesagt: nicht missverstehen!
Aber wir müssen uns davor hüten, dass wir die Menschen, die eine andere Auffassung haben, mit einem Lagebild versehen, das ihnen politische Motive unterstellt. Auch da ist das Bild sehr heterogen. Wir haben bei den Demonstrationen Menschen erlebt, die gemeinsam mit Reichsbürgern marschieren, die gemeinsam mit Neonazis unterwegs sind,
die wissen, wer neben ihnen marschiert. An der Stelle muss man sagen: Man muss sehr genau darauf achten, wer neben einem marschiert. Nicht jedes politische Anliegen rechtfertigt es, gemeinsam mit politischen Extremisten unterwegs zu sein.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Woldeit! Das ist ein Thema, das wir schon seit geraumer Zeit miteinander diskutieren und von dem Sie wissen, dass ich eine klare Position zum Schutz unserer Sicherheitskräfte habe. Es muss gesellschaftlich geächtet werden, dass Polizistinnen und Polizisten und Feuerwehrleute angegriffen werden – aus welcher Motivation auch immer. Es ist nicht nur eine Aufgabe des Sicherheitsbehörden, das dann durchzusetzen, sondern wenn ich von gesellschaftlicher Ächtung spreche, dann meine ich ganz deutlich auch, dass die Feuerwehrleute, die Polizistinnen und Polizisten die Solidarität der Gesellschaft spüren müssen. Wer für uns den Kopf hinhält, kann auch erwarten, dass die Gesellschaft und die Politik zu ihm stehen. Kein Zweifel an dieser Position!
Für die Feuerwehrleute haben wir beispielsweise im Zusammenhang mit Einsätzen in der Silvesternacht, wo es solche Auseinandersetzungen gegeben hat, Deradikalisierungsmaßnahmen miteinander besprochen, also wie man sich in solchen Situationen verhält.
Wir haben die Schutzausrüstung für Polizistinnen und Polizisten – ich sprach vorhin darüber – deutlich verbessert. Das geschieht auch bei den Feuerwehrleuten. Sie wissen, dass im Entwurf des neuen ASOG entsprechende Bodycams für Polizisten, aber auch für Feuerwehrleute vorgesehen sind, um solche Taten gegebenenfalls aufklären zu können oder abschreckend zu wirken, damit sie gar nicht erst passieren. Es hat entsprechende Gesetzesverschärfungen gegeben. Ich bin aber der Überzeugung – das sage ich hier auch deutlich –, dass die Gesetzesverschärfungen dann auch vor Gericht von der Justiz umgesetzt werden müssen.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ja, das gibt es, und zwar in Absprache mit den anderen Bundesländern und dem Bundesinnenministerium. Wir hatten mit dem Bundesinnenminister eine Kontroverse über die Frage, ob Rassismus, Diskriminierung, extremistische politische Einstellungen in einer entsprechenden Studie untersucht werden sollen. Der Bundesinnenminister hat sich gegen diese Studie gewehrt, weil er gesagt hat: Diese Dinge sind sowieso alle verboten. Wieso sollen wir sie untersuchen? – Da habe ich auch die Position bezogen: Dann könnten wir auch alle Blitzer im Straßenverkehr abbauen, weil zu schnelles Fahren auch verboten ist. Wir müssen es untersuchen, damit wir die Grundlagen kennen. Der Bundesinnenminister hat inzwischen gesagt, er gibt auch eine solche Studie in Auftrag. Gemeinsam mit den Innenministern der Länder ist aber auch verabredet, dass es auch eine weitere Studie geben muss, die Gewalt gegenüber Polizisten und Feuerwehrleuten sowie deren Motivation untersucht.
Wir hatten ja in der Sommerpause so eine Art Battle der Studien gegeneinander, und jeder hat noch einen neuen Vorschlag gemacht. Wichtig ist bei diesen Studien, sie auf wissenschaftliche Grundlage zu stellen, damit wir verwertbare Ergebnisse haben, dass es keine Schnellschüsse gibt. Das ist auch keine Situation, die allein auf Berlin zutrifft. Es ist eine Situation, die aus allen Bundesländern geschildert wird. Insofern ist es dann auch sinnvoll, das länderübergreifend zu untersuchen.
Aber: Ja, selbstverständlich wollen wir wissen, woran das liegt. Denn nur, wenn wir das Problem kennen – genauso wie bei extremistischen Polizisten oder extremistischen Mitarbeitern im öffentlichen Dienst –, nur wenn wir die Dimension kennen, können wir mit entsprechend zielgenauen Antworten darauf reagieren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Kahlefeld! Dass die Berliner Polizei über Wohnungen in diesem Haus verfügt, kann schon deshalb nicht der Fall sein, weil das Haus nicht dem Land Berlin gehört.
Frau Kahlefeld! Also ob die Wohnung angemietet wurde, hatten Sie jetzt nicht gefragt, sondern, ob der Sicherheitsdienst dort untergebracht ist. Ob eine Anmietung erfolgte, kann ich Ihnen jetzt im Moment nicht sagen, aber sehr wohl geht es darum, dass bei Räumungen von Objekten natürlich gesichert sein muss, dass diese Räumung dann auch entsprechend nachhaltig ist.
Es hat ja keinen Sinn, Räumungen durch die Polizei durchzuführen, in Amtshilfe für den jeweiligen Gerichtsvollzieher, und es dann kurze Zeit danach wieder zu einer Nachbesetzung kommt. Deshalb ist die Berliner Polizei bestrebt, mit den Eigentümern der jeweiligen Objekte im Vorfeld von Räumungen entsprechende Klärung herbeizuführen, damit dann auch Nachhaltigkeit gesichert ist. Das bedeutet jetzt nicht, dass die Berliner Polizei Wohnungen anmietet, um darin Sicherheitsdienste unterzubringen. Aber bei jeder Form von Räumung muss der Eigentümer dann natürlich darstellen, dass er entweder entsprechende Nutzungs- oder Sicherungskonzepte der jeweiligen Häuser hat.
Frau Kofbinger! Das kann ich Ihnen jetzt im Detail nicht sagen. Dem müsste ich nachgehen. Dass vonseiten der Berliner Polizei Geld geflossen ist, um Wohnungen anzumieten oder Ähnliches, möchte ich hier fast ausschließen. Ich halte es jedenfalls für unwahrscheinlich.
Ich wiederhole noch einmal: Wenn Räumungsaktionen der Berliner Polizei durchgeführt werden, weil Amtshilfe für Gerichtsvollzieher geleistet wird – was im Rechtsstaat völlig normal ist –, ist es erforderlich, dass der jeweilige Hauseigentümer vorher der Berliner Polizei darstellt, wie ein nachhaltiges Nutzungskonzept für diese Immobilie aussieht, und wie nachhaltig die Sicherung dieser Immobilie erfolgt. Es kann ja nicht sein, dass die Berliner Polizei eine Räumung durchführt, und danach der Hauseigentümer seine Verantwortung nicht übernimmt. Dass im Rahmen dieser Übernahme von Verantwortung entweder eine Nachnutzung des jeweiligen Objektes in Betracht kommt, was die Vorzugsvariante ist, oder eine entsprechende Sicherung, ist auch klar. Das muss dargestellt werden.
Wie jetzt diese Gespräche im Rahmen der Räumung des Syndikats im Einzelnen abgelaufen sind, weiß ich nicht. Ich will dem gerne nachgehen, aber ich sage noch einmal: Das das ist keine Aufgabe der Berliner Polizei, sondern selbstverständlich Aufgabe des jeweiligen Eigentümers der Immobilie, sein Objekt entsprechend zu sichern.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Zunächst mal sei vorweggeschickt, dass für die Arbeit der Bürgerämter nicht der Senat zuständig ist, sondern die jeweiligen Bezirksämter. Aber das wissen Sie. – Die Bezirksämter führen entsprechende Schulungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch, um Dokumentenfälschungen zu erkennen, und wir hatten ja, insbesondere was die Frage der Sicherheit von Ausweisdokumenten betrifft, eine längere Debatte im Abgeordnetenhaus, weil wir entsprechende Prüfungsgeräte, also technische Unterstützung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerämtern eingeführt haben. Das haben jetzt die allermeisten Bezirke technisch bei sich eingerichtet. Insofern gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, gefälschte Dokumente zu erkennen.
Ob das im Einzelfall in jedem Fall gelingt, ist natürlich eine andere Frage. Wenn da mit krimineller Energie vorgegangen wird, muss man entsprechend dann darauf antworten. Aber wie gesagt: Die Bemühungen der Bezirksämter, in den Bürgerämtern gefälschte Dokumente zu erkennen, sind vielfältig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Ubbelohde! Auch das hat hier über längere Zeit im Abgeordnetenhaus in verschiedenen Debatten eine Rolle gespielt. Gerade deshalb sind ja diese Dokumentenprüfgeräte jetzt in den Bezirksämtern angeschafft worden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es Medienberichte darüber gibt, dass Weisungen von Bezirksstadtrat Schmidt an die Bauaufsicht des Bezirks FriedrichshainKreuzberg in Sachen Brandschutz in der Rigaer Straße 94 gegangen sein sollen. Demzufolge hat dann die Bezirksaufsicht meiner Senatsverwaltung ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zunächst brauchen wir zur Beurteilung die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dort die Oberste Bauaufsicht, um eine fachliche Beurteilung des Sachverhalts zu erhalten. Wenn diese fachliche Beurteilung vorliegt, muss die Bezirksaufsicht über weitere Schritte oder eine Einstellung des Verfahrens – oder wie auch immer diese Stellungnahme aussieht – entscheiden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bronson! Auch in Friedrichshain-Kreuzberg haben freie Wahlen auf dem Boden des Grundgesetzes stattgefunden. Es mag jetzt Meinungsverschiedenheiten zu politischen Beurteilungen geben; es mag Meinungsverschiedenheiten geben zu fachlichen Beurteilungen. Aber dass das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht – das sehe ich nicht so.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Schmidberger! Ganz so einfach ist es nicht: Es ist ja nicht so, dass der Eigentümer die Möglichkeit hat, in sein Haus zu gelangen. Das ist ein Grundproblem, das bei der Rigaer Straße 94 besteht, und auch das ist eine längere Debatte, die schon mehrfach im Abgeordnetenhaus stattgefunden hat.
Die Polizei hat seit 2016 bereits mehrfach das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass sie bezweifelt, dass die Bestimmungen des Brandschutzes im Gebäude Rigaer Straße 94 vollständig eingehalten werden und darum gebeten, das im Rahmen der Bauaufsicht zu überprüfen, weil die Möglichkeit für die Polizei, das fachlich zu beurteilen, so nicht besteht.
Diese Briefe sind entweder kurz, negativ oder gar nicht beantwortet worden. Als die Polizei im Juni dieses Jahres letztmalig in der Rigaer Straße 94 bei der Durchsetzung eines Durchsuchungsbeschlusses war, sind ebenfalls baurechtliche und brandschutzrechtliche Mängel durch die Polizei festgestellt worden. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte die Möglichkeit, das zu überprüfen. Der entsprechende Bezirksstadtrat war dann auch sofort vor Ort, hat aber keine weiteren Mitarbeiter der Bauaufsicht mitgebracht. Die Frage, ob der Brandschutz in dem Gebäude eingehalten wird oder nicht, ist dringend zu klären. Das will ich hier an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen. Ich denke, dass das keine Frage ist, die wir politisch miteinander verhandeln können. Brandschutz kann man nicht politisch miteinander verhandeln.
Wenn der Brandschutz nicht eingehalten wird, gefährdet das gegebenenfalls die Sicherheit, die Gesundheit und das Leben von Menschen. Das muss also geregelt werden. Das muss auch zeitnah geregelt werden. Im Regelfall ist das die Aufgabe des Hauseigentümers, das ist wahr, aber Sie wissen genauso gut wie die anderen hier im Haus, dass das Betreten des Gebäudes durch den Hauseigentümer im Moment ausgeschlossen ist, weil es zu entsprechenden Gewalttätigkeiten kommt. Es ginge nur mit Unterstützung durch die Polizei.
Die Schwierigkeit – und da muss ich Ihnen wieder recht geben –, die Polizei entsprechend zu bewegen, solche Untersuchungen durchzuführen, besteht darin, dass der Hauseigentümer keinen Vertreter hat, der vor den Gerichten offiziell anerkannt worden ist. Es gibt einen Anwalt, der behauptet, er sei dieser Vertreter, aber er ist mehrfach, ich glaube, vor wenigen Wochen zum dritten Mal beim Landgericht Berlin unterlegen. Ihm ist offiziell mehrfach bescheinigt worden, dass er diese Vertretungsvollmacht nicht in vollem Umfang vorlegen kann, und das ist ein erhebliches Problem bei der Durchsetzung von
geltendem Recht in der Rigaer Straße 94. Dazu hat sich der Senat schon mehrfach geäußert. Selbstverständlich schützen wir die Situation in der Rigaer Straße 94. Selbstverständlich vollstrecken wir Durchsuchungsbefehle, gar keine Frage, aber um eine nachhaltige Lösung bei diesem Haus überhaupt in Angriff nehmen zu können, brauchen wir einen handlungsfähigen Eigentümer, und der ist nicht gegeben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Krestel! Das Landeskriminalamt hat aufgrund dieser Presseberichterstattung Ermittlungen gegen Unbekannt aufgenommen. Diese Ermittlungen laufen gegenwärtig.
Zu den Hinweisen, dass man vorbeugend über eine Änderung des ASOG tätig werden könnte, will ich sagen: Über das ASOG bekäme man nur Zugang zur Meldeadresse. Ob tatsächlich ein Sozialbetrug vorliegt oder nicht, ob eine echte Bedürftigkeit vorliegt, ist dann eine Frage des Sozialrechts und ließe sich über das ASOG nicht klären. Deshalb misstraue ich diesem Vorschlag, aber selbstverständlich ermittelt das LKA gegen Unbekannt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hansel! Die Berliner Bäder-Betriebe haben die Herausforderungen, die Corona mit sich gebracht hat, bei der Bewältigung der Öffnungszeiten im Sommer bewältigt. Wir haben aber erhebliche Einschränkungen zu verzeichnen gehabt, beim Schulschwimmen und beim Vereinsschwimmen, einfach weil coronabedingt weniger Schwimmhallen zur Ver
fügung standen. Deshalb musste eine Zeitplanung aufgelegt werden, bei der es wahrscheinlich ist, dass sommerliche Temperaturen nachlassen. Das ist dann für den 13. September geschehen. Hintergrund dafür war, dass wir wieder genügend geschlossene Bäder und Hallenbäder zur Verfügung stellen mussten, um den Schwimmunterricht und das Vereinsschwimmen gewährleisten zu können. Das ist dann am 13. September auch umgesetzt worden. Es gab dann noch drei warme Tage, das will ich gerne zugeben, aber heute sind, glaube ich, so 19 Grad. Ich denke, insgesamt hat diese Planung der BäderBetriebe über den Sommer hinweg gut funktioniert. Ich bin zufrieden, dass trotz der Einschränkungen die Bäder auch durchgängig, wenn es jedenfalls unter Infektionsschutzgesichtspunkten möglich war, zur Nutzung zur Verfügung standen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Hansel! Wenn Sie dem Senat bitte eine Wetterplanung für 2021 vorlegen, die dann verbindlich ist, werden wir die Öffnungszeiten versuchen, danach auszurichten.
[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von Georg Pazderski (AfD – Torsten Schneider (SPD): Sie wollen doch erst mal die Hintergrundfarbe beim „heute-journal“ ändern!]
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich gehe im Moment davon aus, dass Gespräche mit dem Bezirksamt Reinickendorf geführt werden. An diesen Gesprächen wird sich die Senatsverwaltung für Inneres selbstverständlich beteiligen, um gemeinsam mit dem Pächter eine verträgliche Lösung zu finden. Wir hatten aber absichtlich 2015 oder 2016, jedenfalls in der vergangenen Legislaturperiode, die Entscheidung getroffen, dass sich die Bäder-Betriebe an diesem Bad nicht mehr beteiligen, weil es nicht mehr wirtschaftlich ist. Genau deshalb ist es ja auch entsprechend öffentlich ausgeschrieben worden. Jetzt wurde eine Lösung gefunden. Wenn die Lösung dann so aussieht, dass das Land Berlin oder die Bäder-Betriebe doch wieder kostenmäßig einsteigen müssen, war das eigentlich nicht das Ziel der Ausschreibung.
Aber wie gesagt, mir ist vollkommen klar, dass es dann dort eine Lösung geben muss. An diesen Gesprächen beteiligen wir uns selbstverständlich.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Richtig ist, dass morgen eine solche Beisetzung stattfindet. Die Berliner Polizei ist darauf vorbereitet. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich einsatztaktische Fragen des morgigen Tages hier nicht öffentlich verkünde. Aber klar ist, dass wir die Regeln des Rechtsstaates morgen beisetzen, – –
Entschuldigung, durchsetzen, Entschuldigung! Keine Sorge! Lustig ja! – die Regeln des Rechtsstaat morgen durchsetzen. Wir hatten aber im März, April dieses Jahres bereits eine solche Beisetzung. Auch damals sind die Regeln des Rechtsstaats durchgesetzt worden, das war eine Demonstration des Staates, dass wir unsere Regeln durchsetzen.
Ich sage aber noch mal: Bitte bedenken Sie – es ist eine Beisetzung, und aus welchem Milieu die Beizusetzende auch immer stammt und welchen Zusammenhang es dort immer geben mag: Es ist die Beisetzung eines Menschen, und die muss würdevoll erfolgen. Das werden wir morgen absichern. Das sollten wir bei aller Kritik an den Zusammenhängen immer bedenken: Ein Mensch wird würdevoll beigesetzt. Das wird morgen in Berlin stattfinden, und die Polizei wird das absichern.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich kann mich beim besten Willen nicht erinnern, dass ich hier gesagt habe, dass es viele Beamte sind, sondern ich
habe gesagt, dass ich die einsatztaktischen Details jetzt hier an dieser Stelle nicht bekannt gebe. Es wird das gemacht, was erforderlich ist, um die Regeln des Rechtsstaats durchzusetzen.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich sage jetzt zum dritten Mal, dass die Polizei die Regeln des Rechtsstaats durchsetzen wird. Das wird sie mit angemessenen Mitteln tun und hoffentlich dafür sorgen, dass es möglichst wenig Beeinträchtigungen gibt.
Sie beziehen sich auf die Beisetzung im März, April dieses Jahres. Dort gab es ein sehr großes Polizeiaufkommen. Der Hintergrund war aber, dass wir zu diesem Zeitpunkt sehr strenge Hygienebestimmungen hatten und maximal 20 Trauernde gleichzeitig auf das Friedhofsgelände gelangen konnten. Das musste über Polizei abgesichert werden. Wir haben damals eine Variante gefunden – weil die Familie doch größer war als 20 Beteiligte –, dass mehrere Zwanzigergruppen nacheinander auf das Friedhofsgelände gegangen sind.
Gegenwärtig ist die Rechtslage so, dass mehrere Tausend Menschen gleichzeitig an Beisetzungen teilnehmen können – natürlich unter Einhaltung der entsprechenden Hygienebestimmungen, und dafür wird die Polizei morgen sorgen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte mich gerade auf den Görlitzer Park vorbereitet, aber dann – –
Lieber Herr Wansner! Ich habe keine Verträge abgeschlossen und hatte auch nicht die Absicht, Verträge abzuschließen. Der Berliner Senat hat beschlossen, dass Berlin eine Landesaufnahmeanordnung erlassen will, um besonders vulnerable Gruppen – das sind Kinder und Jugendliche und Menschen mit chronischen Erkrankungen – aus Griechenland oder von den griechischen Inseln in Berlin aufnehmen zu können. Das hat den Hintergrund, dass wir die entsprechenden medizinischen Kapazitäten, die man dafür braucht und aufgrund der schwierigen humanitären Situation auf den griechischen Inseln nicht vorhanden sind, zur Verfügung haben. Es ging also darum, Menschen zu helfen.
Man muss das voneinander trennen: Auf der einen Seite haben wir eine humanitäre Hilfsaktion, und an der beteiligen wir uns. Auf der anderen Seite steht die Frage, wie man die Flüchtlingskrise insgesamt bewältigt. Das ist eine Herausforderung an die Europäische Union. Das kann Deutschland nicht allein und Berlin schon gar nicht, sondern da muss die Europäische Union gemeinsam mit allen Partnern aktiv werden – übrigens auch in Verhandlungen mit der Türkei. Der Berliner Innensenator hat keinen Anspruch darauf, diese Frage zu lösen. Aber dass Berlin Menschen hilft, finde ich schon sinnvoll, und das haben wir beschlossen.
Ich hatte diese Reise nach Griechenland über längere Zeit geplant, um dort mit den griechischen Behörden und beispielsweise dem Hilfswerk der Vereinten Nationen darüber zu sprechen, wie wir helfen können. Es hilft ja nichts, wenn wir sagen: Es sind 150 oder 300
(Carsten Ubbelohde)
Menschen –, sondern man muss mit den Organisationen, die vor Ort tätig sind, sprechen und klären, wer diese Menschen aussucht und wie die entsprechenden Betroffenheiten sind. Bei Kindern ist es beispielsweise so, dass zunächst einmal die Frage des Kindeswohls geprüft werden muss, also ob es beispielsweise noch irgendwo Verwandte gibt, die zunächst zu berücksichtigen wären. All diese Fragen müssen geklärt werden. Deswegen hatte ich diese Reise geplant, und ich habe entsprechende Gespräche geführt.
Als ich am Montag losgereist bin, hatte der Bundesinnenminister gesagt: 150 Kinder werden aufgenommen. – Da habe ich gesagt: Das ist eine Zahl, die angesichts der Größe des Problems und der Stärke Deutschlands beschämend niedrig ist.
Als ich jetzt zurückgekommen bin, ist diese Zahl verzehnfacht worden. Wenn wir alle Programme addieren, reden wir also jetzt von 2 750 Menschen, denen konkret geholfen wird. Ich sage es noch einmal: Das sind Kinder, Jugendliche, Familien, chronisch kranke Menschen – sogenannte vulnerable Gruppen. Das ist eine Größenordnung, die sich jetzt schon durchaus sehen lassen kann. Aber die Gespräche vor Ort haben mir gezeigt, dass es einer größeren Lösung bedarf. Es ist die eigentliche Herausforderung an die Ratspräsidentschaft Deutschlands bei der Europäischen Union, dafür eine Lösung zu finden.
Das muss insbesondere zusammen mit der griechischen Regierung geschehen. Wir unterliegen viel zu oft der Versuchung, über Zahlen zu reden und darüber, wer von welchen Inseln geholt wird, aber Griechenland hat eine eigene Regierung, die das für sich allein beschließt. Wir können das nur gemeinsam mit Griechenland und den anderen europäischen Partnern tun. Dafür habe ich Ansprechpartner gefunden. Verträge habe ich nicht unterzeichnet.
Lieber Herr Wansner! Ich kann Sie beruhigen. Ich hatte mich selbstverständlich vorbereitet und hatte in meiner Delegation Leute, die jahre- und jahrzehntelange Erfahrung haben. Auch die Ansprechpartner, die wir vor Ort gefunden haben – es war eine länger vorbereitete Reise – waren sehr kompetent. Ich kann Sie, was die fachlichen Ergebnisse betrifft, beruhigen.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Otto! Wie Sie wissen, stehe ich seit geraumer Zeit in schriftlichem Kontakt mit Herrn Seehofer.
In der vergangenen Woche hat es auch ein persönliches Treffen mit Herrn Seehofer anlässlich eines anderen Termins gegeben, aber selbstverständlich haben wir auch darüber gesprochen. Herr Seehofer hat in der vergangenen Woche noch gesagt: 150 und keine weiteren. – Da hat sich dann doch eine Veränderung in der Sichtweise ergeben, und ich glaube, dass das das Ergebnis von politischem Druck ist. Es ist schade, dass es dieses politischen Drucks bedurfte, denn wir sehen, dass wegschauen die Probleme nicht gelöst. Wegschauen und hoffen, das löse sich von alleine, funktioniert nicht. Wir haben es dort mit einer humanitären Katastrophe zu tun.
Wir haben es dort mit einer Situation zu tun, die die Europäische Union in massiver Weise herausfordert. Manche sagen ja, die Europäische Union versage an dieser
(Senator Andreas Geisel)
Stelle. Ich glaube eher, es ist ein Beispiel dafür, was passiert, wenn es die Europäische Union nicht gäbe,
ein Beispiel dafür, wenn wir keine europaweite Lösung finden würden, weil es die EU nicht gäbe. Dann hätten wir lauter solche Probleme. Die Herausforderung dort ist riesengroß, und es gibt durchaus noch europäische Länder, die wegschauen und glauben, so würde sich das Problem lösen oder so könnte man das Problem an Griechenland delegieren, und Griechenland könnte dann sehen, wie es damit klarkommt.
All das funktioniert nicht. Die Probleme haben sich in den vergangenen Jahren verschärft. Auch in diesem Jahr, in dem Berlin immer wieder darauf hingewiesen hat, dass es Kapazitäten hat, mit denen konkret geholfen werden könnte, haben sich die Probleme verschärft, bis es jetzt zu dieser Eskalation kam. Dass Deutschland Menschen jetzt unmittelbar hilft, ist gut und richtig. Es zeigt, dass jetzt richtig entschieden wurde. Berlin steht bereit, um dort Hilfe zu leisten. Ich glaube aber, dass dort seitens der Bundesregierung noch viel in Richtung Europäische Union zu tun ist.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zeitung „Die Welt“ hat ermittelt, wie viele AfDAbgeordnete bundesweit in Landtagen und im Bundestag mit Strafverfahren oder in Strafverfahren verwickelt sind.
Ergebnis: Jeder zehnte AfD-Abgeordnete hat Ärger mit dem Gesetz.
Illegale Wahlkampfspenden aus dem Ausland, Strafverfahren gegen Abgeordnete wegen Betrug, Untreue, Volksverhetzung, sexueller Nötigung!
Mitglieder der AfD beim Durchbrechen von Polizeisperren vor dem Reichstagsgebäude am vergangenen Wochenende! Es gehört schon eine gehörige Portion Kaltschnäuzigkeit dazu, dass ausgerechnet Sie dieser Aktuellen Stunde einen solchen Titel geben.
Und dann auch noch im Titel dieser Aktuellen Stunde die Bürgerinnen vergessen!
Ich stehe für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, da können Sie behaupten, was Sie wollen.
Der Vorwurf der AfD ist abstrus und abwegig. Er folgt der altbekannten Masche, ein Chaos herbeizureden, das es nicht gibt, um Dinge zu fordern, die keiner braucht.
Seit 2016 sind wir, bin ich, die verschleppten Probleme in der Innen- und Sicherheitspolitik dieser Stadt angegangen.
Wir haben alle Sicherheitsbehörden dieser Stadt, von der Polizei über die Feuerwehr bis hin zum Verfassungsschutz, neu aufgestellt, Polizei und Feuerwehr personell, finanziell und organisatorisch gestärkt.
Wir haben nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz ein millionenschweres Sicherheitspaket geschürt. Wir haben Erfolg in der Kriminalitätsbekämpfung. Wir haben mehr Polizei auf die Straße gebracht, 2 000 neue Stellen bei der Polizei geschaffen, bessere Ausstattung, bessere Bezahlung für die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr umgesetzt.
Wir haben die Verfolgung der sogenannten Clankriminalität intensiviert, und wir erzielen dabei beachtliche Erfolge.
[Frank-Christian Hansel (AfD): Weil wir Druck gemacht haben! – Lachen von der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Georg Pazderski (AfD): Sprechen Sie doch mal mit Frau Herrmann!]
Ich habe eine klare Haltung in der Sicherheitspolitik: konsequentes Vorgehen gegen Straftäter jeglicher
(Andreas Wild)
Couleur und gegen Extremisten aus allen Lagern – rechts, links, islamistisch.
Unsere Idee von Sicherheit basiert eben nicht nur auf bloßer Repression und dem ewigen Rufen nach immer schärferen Gesetzen.
Wer über Sicherheit nachdenkt, muss immer auch über die Freiheit nachdenken. Es gibt keine Freiheit ohne Sicherheit.
Freiheit, so ehrlich müssen wir sein, birgt aber natürlich auch Risiken. Allen konservativen Sicherheitsbehauptungen zum Trotz: Hundertprozentige Sicherheit können nicht einmal die Regime auf dieser Welt garantieren, die die Freiheit abgeschafft haben.
Wenn wir uns als Gesellschaft Regeln geben, müssen wir diese Regeln auch einhalten, ohne Wenn und Aber, ohne Ansehen der Person.
Lassen Sie mich vor diesem Hintergrund noch einmal auf die Ereignisse an diesem Wochenende eingehen! Die Versammlungsbehörde hat genau deshalb ein Verbot ausgesprochen, weil klar war, dass diese Regeln missachtet werden sollten,
und zwar auf Kosten der Allgemeinheit, auf Kosten unserer Gesundheit, weil eine Minderheit eigene Regeln durchsetzen wollte. Das geht so nicht – nicht in normalen Zeiten und schon gar nicht in Zeiten einer Pandemie. Die Demonstrierenden haben für sich die vollen Grundrechte eingefordert, hier die Versammlungsfreiheit, wollten diese Grundrechte, nämlich den Schutz der Gesundheit, aber für andere nicht gelten lassen. So funktioniert Demokratie nicht.
Deswegen habe ich gesagt, das Verbot war keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit,
sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.
Mir braucht niemand zu erklären, welche Aufgaben ich als Verfassungssenator habe.
Ich kenne die Werte und die Bedeutung unserer Grundrechte sehr gut, und ich schütze sie. Unsere Polizei schützt sie, unser Verfassungsschutz schützt sie.
Wenn Sie sich die politische Bandbreite der jährlich etwa 5 000 Demonstrationen in Berlin anschauen, wissen Sie, wovon ich spreche.
Nein, ich möchte bitte keine Zwischenfragen. Ich möchte geschlossen ausführen.
Zurück zum Wochenende: Auch die Einschätzung der Sicherheitsbehörden, dass Rechtsextremisten und Reichsbürger die Coronademos in Berlin als Bühne missbrauchen werden, hat sich leider bewahrheitet.
Die Bilder vor der russischen Botschaft und vor dem Deutschen Bundestag haben das deutlich gezeigt. Der Vorwurf, ich hätte Rechtsextremisten und Reichsbürger radikalisiert, ist Legendenbildung.
Wenn Sie die Bilder gesehen haben, wissen Sie: Die brauchen mich nicht zum Radikalisieren, die sind schon radikal genug; Sie haben ja Herrn Pazderski gehört.
Es ist aber meine Aufgabe als Innensenator, auf radikalisierte Minderheiten hinzuweisen. Soll ich extremistische Gefahren verschweigen aus Angst, ich könnte die Extremisten verärgern, oder weil es die Neutralität des Amtes verletzt?
Appeasement-Politik mit Extremisten, damit sie nicht wütend werden?
Nein, was ich mache, ist keine Gesinnungsethik, das ist sicherheitspolitische Verantwortung.
(Senator Andreas Geisel)
Dass wir im Vorfeld des Wochenendes mit unserer Einschätzung richtig gelegen haben, erfüllt mich nicht mit Genugtuung – ganz im Gegenteil! Ich bin eher besorgt über die Zuspitzung, die wir zurzeit bundesweit beobachten. Wir erleben eine weitere Verrohung des öffentlichen Diskurses. Andere Meinungen werden nicht mehr angehört, Politiker werden angepöbelt, bespuckt, beschimpft.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat kürzlich gezielt das Gespräch mit Coronakritikern gesucht. Er wollte mit Menschen diskutieren, seine Politik erklären. Was passiert? Er wird niedergebrüllt, ausgepfiffen, homophob beleidigt.
Bei allem Verständnis für die Auswirkungen der Coronamaßnahmen und der Härten, die dadurch für viele Menschen entstanden sind –
die Bundeskanzlerin hat ja zu Recht gesagt, dass Corona eine demokratische Zumutung für uns ist –, so dürfen wir in einer zivilisierten Gesellschaft nicht miteinander umgehen. Öffentlicher Diskurs kann nicht bedeuten, dass nur diejenigen gehört werden, die am lautesten schreien oder die die beste Lobbyarbeit machen
oder die das zackigste Statement zur Hand haben, egal ob es der Wahrheit entspricht oder eine bewusste Falschmeldung ist. Wir dürfen uns nicht wegducken vor den Lautschreiern und die Meinungsfreiheit nur für sie gelten lassen. Meinungsfreiheit gilt für alle.
Wir müssen klar sagen, was richtig und was falsch ist. Politik hat die Aufgabe, Orientierung zu geben, und wir haben die Aufgabe, rote Linien aufzuzeigen.
Kritik an Coronamaßnahmen einer Regierung ist in unserer Demokratie berechtigt und selbstverständlich. Wir arbeiten mit Unsicherheiten, mit Zweifeln, mit sich ändernden medizinischen Erkenntnissen. Kritik ist normal. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Verschwörungsfantasien Raum gegeben wird, an deren Ende antisemitische Ressentiments stehen – was auch in Berlin geschehen ist.
Hier verläuft die rote Linie, und ich werde das auch weiterhin ganz klar benennen.
Digitalisierung, Globalisierung, Komplexität von politischen Entscheidungen – die Welt ist in den letzten Jahrzehnten nicht einfacher geworden. Das alles hat leider auch zum Verlust von Zwischentönen geführt, zur scheinbaren Unfähigkeit zur Differenzierung. Wir leben in Zeiten der Pandemie, es gibt eine unsichtbare Bedrohung durch das Coronavirus,
und es gibt zugleich eine Bedrohung durch ein Virus, das sich Populismus nennt. Der Impfstoff der Demokraten dagegen ist Haltung, und die Bestandteile dieser Haltung sind: Mut zur Wahrheit,
sagen, was ist, die Fähigkeit zum Widerspruch und die Gabe, Gräben zu überwinden. Diesen Impfstoff gibt es bereits. Er kostet manchmal Mut und Zivilcourage, aber vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte – gerade in der Weimarer Republik – sage ich, die Demokraten müssen für ihre Werte einstehen.
Wir müssen uns laut für unsere Demokratie starkmachen, und wir dürfen uns von der Lautstärke unserer Gegner nicht einschüchtern lassen. Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen:
40 Reichsflaggen auf den Treppenstufen des Deutschen Bundestages sind ein beschämendes Bild, das habe ich bereits mehrfach gesagt.
Das ist nicht gut gelaufen,
das dürfen wir nicht mehr zulassen. Aber 40 Reichsflaggen bringen die Demokratie nicht ins Wanken.
Erst drei, dann viele Polizistinnen und Polizisten haben sich der Menge in den Weg gestellt und sie ganz schnell zurückgedrängt. Sie haben gezeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert, dass unsere Polizei die Symbole unserer Demokratie schützt. Das muss die Lehre vom Wochenende sein – mir ist es eine Lehre.
(Senator Andreas Geisel)
Wir Demokratinnen und Demokraten sollten uns nicht kleiner machen, als wir sind, dafür gibt es keinen Grund. Ja, die Demokratie wird von den Rändern her immer schamloser infrage gestellt.
Ja, die Extremisten grölen immer lauter. Das sollte uns beunruhigen, aber nicht verängstigen, denn Angst ist ein schlechter Ratgeber.
Wir leben in Deutschland seit Jahrzehnten in Frieden und Freiheit, so lange wie seit Jahrhunderten nicht mehr. Wir haben starke Parlamente, selbstbewusste Regierungen, eine unabhängige Justiz,
eine freie Presse, kritische Öffentlichkeit. Das alles sollte uns Selbstvertrauen geben – Selbstvertrauen, mutig für unsere offene, tolerante, vielfältige Gesellschaft einzustehen. Wir sind mehr als 40 Flaggenträger. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Bisher stand in der
(Senatorin Dilek Kalayci)
Tat die Maskenpflicht noch nicht in der Infektionsschutzverordnung des Senates. Die Versammlungsbehörde der Polizei hat aber regelmäßig das Tragen einer solchen Maske zur Auflage bei Demonstrationen gemacht. Das hat den Hintergrund, dass bei größeren Demonstrationen mit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mehrfach die gebotenen Abstände von 1,50 Metern nicht eingehalten werden konnten oder nicht eingehalten wurden, und auf diese Art und Weise das Tragen einer Maske dieses Defizit kompensiert hat.
Nun haben wir bei dem Urteil des Verwaltungsgerichtes zu dem Versammlungsverbot vom 29. August eine Begründung des Verwaltungsgerichtes bekommen. Das Verwaltungsgericht weist in dieser Begründung darauf hin, dass diese Regelung, Masken zu tragen, in der Infektionsschutzverordnung des Senates nicht enthalten war und dass das dazu im Gerichtsurteil führte, dass die Auflage, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, durch das Verwaltungsgericht aufgehoben worden ist. Vor dem Hintergrund dessen, was wir am Wochenende gesehen haben, dass eben Abstände bewusst nicht eingehalten wurden, dass Mund-Nasen-Pflicht auch bewusst ignoriert worden ist,
haben wir uns im Senat entschieden, diesem Hinweis des Verwaltungsgerichts Berlin zu folgen und diese Regelung in die Infektionsschutzverordnung aufzunehmen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Regelung dient dazu, Coronaschutz bei Demonstrationen durchzusetzen, unabhängig vom Anliegen der Demonstration.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich höre das mit Beunruhigung. Ich werde dem nachgehen. Wenn das so wäre, wäre das nicht in Ordnung.
Die Maskenpflicht, die wir in die Infektionsschutzverordnung aufgenommen haben, gilt ab Samstag. Insofern
(Senator Andreas Geisel)
konnten wir die noch nicht anwenden. Ich bin aber eigentlich der Auffassung, dass bei solchen Demonstrationen selbstverständlich, also wenn die Größenordnung erreicht ist, Mund-Nasen-Schutz angeordnet werden muss, und habe dann auch die Erwartung, dass die Polizei den durchsetzt. Ich muss dem nachgehen.