Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich eröffne die 42. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Ich begrüße Sie, unsere Gäste, Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Medienvertreterinnen und Medienvertreter.
Dem Kollegen Stefan Ziller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich zum heutigen Geburtstag gratulieren. Herzlichen Glückwunsch!
Wo wir bei den Gratulationen sind: Ich finde, heute ist ein Tag, an dem wir uns alle gratulieren können – 70 Jahre Grundgesetz, ein Anlass, wo Demokraten auch mal fröhlich und selbstbewusst sein können.
Nun habe ich wieder Geschäftliches mitzuteilen: Der Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP, Drucksache 18/1834: Erweiterung des Untersuchungsauftrags des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) – Untersuchung II, eingesetzt per Einsetzungsbeschluss am 28. Juni 2018, Drucksache 18/1191 – nach § 2 Abs. 1 UntAG – wurde in der 41. Sitzung am 9. Mai 2019 an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung überwiesen.
Im Ältestenrat haben sich die Fraktionen auf das Thema der Fraktion der CDU verständigt. Somit werde ich gleich dieses Thema für die Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 1 aufrufen, und zwar in Verbindung mit
den Tagesordnungspunkten 24 A, 43 und 49. Die anderen Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde haben damit ihre Erledigung gefunden.
Sodann verweise ich auf die Ihnen vorliegende Dringlichkeitsliste. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dort verzeichneten Vorgänge als Tagessordnungspunkte 16 bis 24 A und 50 A in der heutigen Sitzung zu behandeln, ebenso wie die dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung von gestern zu Tagesordnungspunkt 44. Ich gehe davon aus, dass den zuvor genannten Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. – Widerspruch zur Dringlichkeitsliste höre ich nicht. Dann ist die Tagesordnung einvernehmlich so beschlossen.
Ich darf Sie auf die Ihnen vorliegende Konsensliste hinweisen – und stelle fest, dass dazu ebenfalls kein Widerspruch erfolgt. Die Konsensliste ist damit so angenommen.
Schließlich darf ich Ihnen noch die Entschuldigungen von Senatsmitgliedern mitteilen: Für die heutige Sitzung ist Herr Senator Dr. Behrendt ganztägig entschuldigt, da er an der Verbraucherministerkonferenz in Mainz teilnimmt. Herr Senator Dr. Kollatz ist Gastgeber der diesjährigen Finanzministerkonferenz in Berlin und deshalb ab 13 Uhr entschuldigt. Frau Senatorin Breitenbach wird aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich später kommen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 22. Mai 2019 Drucksache 18/1925
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1733
Der Dringlichkeit zu Tagesordnungspunkt 24 A hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Für die gemeinsame Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung. In der Runde der Fraktionen beginnt die CDU, und Frau Kollegin Bentele hat das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass Sie unserem Vorschlag gefolgt sind, heute, an seinem tatsächlichen 70. Geburtstag, über unser Grundgesetz zu sprechen, das wir bewusst in Verbindung zu Europa gesetzt haben, denn für uns gehört die verfassungsrechtliche Grundsteinlegung für Deutschland mit der Schaffung von Rechtsrahmen für die europäische Zusammenarbeit eng zusammen.
Diese DNA hat unser Parteigründer Konrad Adenauer gelegt, der Vorsitzender des Parlamentarischen Rates war und als erster Bundeskanzler der Bundesrepublik in den Fünfzigerjahren mit den Verträgen zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Grundlagen für die heutige Europäische Union geschaffen hat.
Das Grundgesetz besticht durch seine klare Sprache. Es hat durch seine klugen Regelungen stabile Regierungen garantiert und den föderalen Aufbau und die parlamentarische Demokratie in Deutschland fest verankert. Selbst den Härtetest der Wiedervereinigung hat unser Grundgesetz bestanden, und es wird weit über den heutigen Tag hinaus aktuell bleiben, weil in seinem ersten Artikel als Lektion aus dem Zivilisationsbruch des Naziregimes das Allerwichtigste konzentriert ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“