Ingeborg Simon

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass alle Senatoren und Senatorinnen den Verlauf der Tagesordnung sehr genau kennen. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn ich bei der fröhlichen Botschaft, die ich hier verkünden kann, mehr Senatoren und Senatorinnen auf ihren Bänken vorfinden könnte. Das merke ich einfach mal kritisch an.
Ich bringe eine Beschlussempfehlung zur Diskussion und beschränke mich ganz bewusst auf den von allen im Gesundheitsausschuss vertretenen Parteien – mit Ausnahme der FDP – angenommenen Antrag. Wir haben gemeinsam eine Beschlussempfehlung verabschiedet, die dem Nichtraucherschutz in dieser Stadt einen sehr guten Dienst erweist. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass in allen öffentlichen Räumen der Stadt rauchfreie Zonen eingeführt werden. Es ist ein großer Erfolg, dass wir es trotz Wahlkampfgetöse – das auch hier seine Spuren hinterlassen hat – geschafft haben, zu einer gemeinsamen Beschlussempfehlung zu kommen, wie gesagt, mit Ausnahme des Vertreters der FDP. Das ist ein Erfolg und eine sehr konsequente Fortsetzung der Politik, die wir in unserer Stadt zum Thema „Berlin qualmfrei“ gemacht haben. Wir haben damit das Rauchverbot, das wir bereits in Schulen und Kitas ausgesprochen haben, konsequenterweise erweitert. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das heute in unserer letzten Plenarsitzung – hoffentlich auch mit großer Mehrheit – verabschieden können. Ich weiß, dass große Teile der Bevölkerung – das zeigen Umfragen immer wieder – ausdrücklich für ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen sind, sowie dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammen kommen.
Ich werde nicht über die Schädlichkeit des Rauchens oder über die Gefahren des Passivrauchens sprechen, weil in diesem Raum wohl niemand sitzt, der darüber nicht sehr genau Bescheid weiß. Diese Diskussion hat, zuletzt auch dank einer Initiative, die auf Bundesebene angeschoben wurde, die Medien sehr stark beschäftigt. Ich möchte nur einen kleinen Schlenker machen und darauf hinweisen, dass ich im zuständigen Fachausschuss einen Lapsus begangen habe, als ich davon sprach, dass dieser Antrag auch ein Beitrag zur Diskriminierung von Rauchern sein sollte. Hier hatte ich einen Versprecher getan. Ich meinte selbstverständlich die Diskriminierung des Rauchens, die wir gemeinsam auf den Weg bringen wollen.
Mein Appell geht dahin, hier ein Beispiel zu setzen, einen Anstoß für weitere Entwicklungen in den anderen Bundesländern und auf Bundesebene zu geben. Wir sollten nicht hinter Iren, Italienern und Spaniern zurückstehen, die es auch geschafft haben, aus ihren Länder weit gehend eine rauchfreie Zone zu machen. Machen wir uns dafür stark, die Bundesrepublik Deutschland zu einer rauchfreien Zone zu machen, und stellen wir uns ganz an die Spitze bei diesem Versuch! – Danke!
Ehe ich zu meinem Redebeitrag komme, fühle ich mich dann doch bemüßigt, einige wenige Worte zu der Rede meines Vorgängers zu sagen. Es ist die Methode CDU, die ich nun über elf Jahre in diesem Hohen Hause bzw. im Ausschuss miterleben durfte. Man hat partielle Wahrnehmungen. Man blendet bestimmte Ereignisse und Informationen aus. Entweder beschafft man sie sich nicht oder nimmt sie einfach nicht zur Kenntnis. Man macht sich ein sehr beschränktes Bild, im doppelten Sinne, und urteilt dann darüber. Von diesen Schlussfolgerungen haben wir eben ein Stückchen genießen dürfen. Es macht einfach keinen Spaß, an dieser Stelle – zumal, wenn man das letzte Mal hier spricht – darauf einzugehen. Es ist wirklich die partielle Wahrnehmungsstörung – oder auch eine mehr als partielle –, die zu solchen blödsinnigen Redebeiträgen führt.
Ich selbst bin eine der Fragestellerinnen, zusammen mit Frau Hertlein. Wir könnten uns nun natürlich in epischer Breite über einzelne Fragen unterhalten. Die Senatorin hat zu Recht auf den gerade erschienenen ersten Verbraucherschutzbericht verwiesen. Dort stehen viele Antworten. Im Übrigen sind alle Fragen in der gebotenen Kürze, aber mit einer klaren Aussage versehen, beantwortet worden. Deshalb sind die Fragestellerinnen nicht unzufrieden. Es steht der Opposition frei, darüber anders zu denken.
Ich bin von Kolleginnen gefragt worden, warum wir das heute im Plenum und nicht im Ausschuss machen. Ich bin der Auffassung, dass das, was in dieser Legislaturperiode beim Verbraucherschutz geleistet wurde, nach seiner Neuorganisation und Weiterentwicklung, wert ist, auch wenn das Haus nicht gut besetzt ist, hier in diesem Plenum diskutiert und gemessen zu werden. Ich möchte die Zeit jetzt nicht ungebührlich überstrapazieren, sondern nur feststellen, dass ich es richtig und wichtig finde, dass man neben der Schutzbedürftigkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher auch ihr Informations- und Beratungsbedürfnis entwickelt und dazu Angebote macht, weil der Verbraucher in diesem Land so gerne als Souverän gesehen wird. Wenn jemand souverän entscheiden soll und muss, dann muss er auch entsprechend qualifiziert werden.
Auch das gelingt immer nur begrenzt, dessen sollten wir uns bewusst sein. Es gibt Verbraucher und Verbraucherinnen in komplizierten Situationen, insbesondere im Gesundheitsbereich, wo es ihnen schwer fällt, sich verbrauchergerecht zu verhalten und zu entscheiden. Da steht die Verbraucherschutzpolitik in der Verantwortung, verlässliche Lösungen und Hilfen abzusichern.
Die Patientenbeauftragte hat sich unter anderem auf die Fahne geschrieben, im Bereich der stationären Pflege die ärztliche und pflegerische Versorgung in den Heimen unter die Lupe zu nehmen. Die ersten Vorbereitungen sind dafür in der Senatsverwaltung gelaufen, damit wir in Zukunft die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung in den Berliner Pflegeheimen besser und gezielter – auch mit Hilfe der Patientenbeauftragten – einschätzen können, um daraus entsprechende Schlussfolgerungen abzuleiten.
Ich wünsche mir auch, dass der von der Senatorin zitierte aufsuchende Verbraucherschutz in den Kiezen ausgeweitet und zu einem neuen Schwerpunkt wird. Hier haben die Veterinär- und Lebensmittelverantwortlichen in den Bezirken einen Vorschlag gemacht, den ich gern zur Prüfung mit auf den Weg geben möchte, nämlich so etwas wie eine bezirkliche Verbraucherschutzanlaufstelle zu werden. Das finde ich überlegenswert, wenn es uns darum geht, kieznah und bezirksspezifisch auch an die Menschen heranzukommen, die wir normalerweise nicht so ohne weiteres mit Bildungsangeboten, Internetportalen und Bibliotheksangeboten erreichen können.
Meine Frage richtet sich an die Senatorin für Gesundheit und Soziales. – Welche Erwartungen verbindet die Senatsgesundheitsverwaltung mit dem am Dienstag veröffentlichten Klinikführer?
Es wurde gerade erwähnt, dass man die Patientinnen und Patienten besser mit Informationen versorgen will. Was wurde unternommen, um die zu veröffentlichenden unterschiedlichen Berichte mit einer hohen Verständlichkeit für Laien und Patienten auszustatten, denn dieser Punkt ist bekanntermaßen gerade in der Medizin immer wieder ein Problem?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist manchmal reichlich unerträglich, nach der CDU reden zu müssen. Offenbar ist aber die Rangfolge so organisiert. Es erspart mir auch heute nicht, wenigstens einige Worte dazu zu sagen. Man kann natürlich alles, was in diesem Gesetz steht, vor allem auch all die Dinge, die im Rahmen eines doch sehr umfänglichen Diskussions- und Anhörungsprozesses in einem wiederum sehr umfänglichen Änderungsantrag, verbunden mit einem weiteren Antrag für den Hauptausschuss, ihren Niederschlag gefunden hat, einfach nicht zur Kenntnis nehmen oder als Kosmetik diskreditieren.
Viele Menschen, die hier im Parlament sitzen, können das im Detail nicht nachvollziehen. Ich werde kurz darauf eingehen.
Wenn Sie der Senatorin vorwerfen, sie habe mit ihrem Verweis auf einen Paradigmenwechsel, der mit diesem Gesetz im öffentlichen Gesundheitsdienst vollzogen wird, Irreführung der Öffentlichkeit betrieben, macht es einmal mehr deutlich, dass Sie immer noch nicht den wesentlichen Gehalt dieses Gesetzes begriffen haben, was Sie deshalb zu völlig absurden Schlussfolgerungen verführt.
Ich habe von keinem der Fachleute, Herr Hoffmann, gehört, dass sie die Senatorin einer Irreführung der Öffentlichkeit bezichtigt hätten. Das blieb wirklich Ihnen allein vorbehalten.
Wenn Sie dann plötzlich in Ihrem Redebeitrag ehrlicherweise dem Einen oder Anderen im Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben, vorher aber erklären, es sei nur Kos
metik, darf man sich natürlich fragen, warum Sie sich diesen kosmetischen Übungen unterwerfen.
Ich räume aber sofort ein, dass die Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes so, wie wir sie kennen und wie sie viele Menschen erlebt haben, unschlagbar gut sind, weil hier staatliches Gesundheitswesen für Multiprofessionalität und für eine ganzheitliche Behandlung der Betroffenen sorgt. Das ist einmalig. Im etablierten Versorgungssystem muss man oft von Kostenträger zu Kostenträger rennen. Das kann im Einzelfall für Menschen eine Verschlechterung bedeuten. Dies gilt aber nicht in Bezug auf den Umfang des Angebots, sondern auf die Art und Weise der Präsentation. Diese ist im öffentlichen Gesundheitsdienst gut. Nun sagen Sie von der CDU mir mal, seit wann Sie einen öffentlichen, also staatlichen
In Ihrem Redebeitrag wurde zum Schluss sehr deutlich, was Ihnen wichtig war: die Landesgesundheitskonferenz, die Gesundheitsberichterstattung und die PublicHealth-Orientierung. Das ist uns auch wichtig. Aber ich sehe nicht, dass die Landesgesundheitskonferenz die wesentlichen Ziele der Gesundheitsförderung umzusetzen
vermag. Das sehe ich auch nicht als ihre Aufgabe an. Die Landesgesundheitskonferenz kann – jedenfalls aus unserer Sicht – auf keinen Fall die Steuerung und Sicherstellung auch von präventiven Angeboten Gesundheitsschutz und Gesundheitsversorgung durch den ÖGD ersetzen, auch wegfallende Versorgungsangebote für sozial Benachteiligte nicht.
Dieses Gesetz, wie es uns vorliegt und wie es heute mit den Änderungen von SPD und PDS beschlossen wird, hält ganz und gar nicht, was Herr Matz uns versprochen hat oder was auch Ingeborg Simon jetzt versprochen oder in der Pressemitteilung kundgetan hat. Es wird weder einen funktionsfähigen ÖGD im Bezirk sichern, noch wird es den ungeordneten Stellenwegfall, der bisher stattgefunden hat, in Zukunft verhindern. Es wird auch nicht sichergestellt, dass in Zukunft die erforderlichen qualifizierten Personen und die ausreichenden Finanzmittel für ein breites Aufgabenspektrum zur Verfügung stehen. Das ist in diesem Gesetz mitnichten geregelt. Die Behauptung wird nicht richtiger, wenn sie noch häufiger von euch bzw. Ihnen wiederholt wird.
Es wird weiterhin so sein, dass die Finanzen den Umfang der Ausgaben in den Bezirken bestimmen und nicht umgekehrt. Dass die Lebensmittelaufsicht von Kürzungen ausgenommen wird, ist ein schönes Versprechen, eine schöne Absichtserklärung, aber das ist auch nicht gesichert.
seit wann Sie einen öffentlichen, also staatlichen Gesundheitsdienst zur allgemeinen Gesundheitsversorgung fordern. Sie sind doch für Staatsferne.
Ich möchte, weil jetzt hier schon das Licht aufleuchtet, einen mir noch wichtigen Punkt anbringen, der genau den eingangs zitierten Paradigmenwechsel betrifft. Wir wollen die Zusammenführung von Sozial- und Gesundheitsberichterstattung zu einer integrierte Gesundheits- und Sozialberichterstattung. Damit realisieren wir eine alte Forderung. Wir qualifizieren die Berichterstattung mit der Entwicklung von Gesundheitszielen. Durch die Etablierung einer Landesgesundheitskonferenz im öffentlichen Gesundheitsdienstgesetz soll deren Umsetzung abgesichert werden. Diese Landesgesundheitskonferenz arbeitet bereits. Sie hat ständige Mitglieder, die eine hohe Verantwortung in dieser Stadt für die Umsetzung gesundheitsförderlicher Zielsetzungen tragen. Mit Arbeitsgruppen und Experten sollen sie auf der Basis dieser qualifizierten Sozial- und Gesundheitsberichterstattung die Arbeit im Interesse einer bevölkerungsweiten Gesundheitsförderung mit besonderer Orientierung auf sozial Benachteiligte ganz wesentlich voranbringen. Das ist einer der entscheidenden Punkte des Paradigmenwechsels der Gesundheitsförderung in Zukunft nach dem Verständnis der Charta von Ottawa, die die Gesundheitsförderung zu einem wesentlichen Schwerpunkt aller gesundheitspolitischen Initiativen macht, um mit diesem Instrumentarium und den Rahmenbedingungen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst geschaffen werden, genau diese Strategie auszubauen und weiter zu qualifizieren mit Hilfe des Gesundheitsdienstreformgesetzes, von dem Sie bis heute nicht begriffen haben, wo der Fortschritt und wo die Weiterentwicklung liegt. Da kann man Sie nur herzlich bedauern.
Herr Lehmann! Ich werde an dem Tag aufhören zu behaupten, dass die FDP etwas gegen den öffentlichen Gesundheitsdienst hat, an dem Sie es geschafft haben, Ihrem Fraktionsvorsitzenden Lindner öffentlich ein Bekenntnis zu entlocken, in dem er von seinen Äußerungen von November 2003, dass der öffentliche Gesundheitsdienst aufgelöst gehöre und auf den ambulanten und stationären Sektor zu verteilen sei, Abstand nimmt. Es ist nie widerrufen worden.
Die FDP ist bundesweit dafür bekannt, dass sie das Solidaritätsprinzip in den gesetzlichen Krankenkassen und mit ihm das Sozialversicherungssystem in Frage stellt, weil sie der Privatisierung und der so genannten „Eigenverantwortung“ den Vorzug gibt.
Aber ich nehme Ihnen richtig übel, Herr Lehmann, dass Sie sagen, wir hätten die Schwächsten der Schwachen mit diesem Gesetz aufs Abstellgleis gestellt.
Das finde ich deswegen so unverschämt, weil Sie ganz genau wissen, dass beim öffentlichen Gesundheitsdienst gerade dessen sozialkompensatorische Arbeit – und das ist die Arbeit mit den Schwächsten der Schwachen – absolut im Vordergrund steht.
Ich erinnere Sie daran, dass es im Projektausschuss darum ging, wie die Strukturen künftig über die 12 Bezirke der Stadt verteilt werden, damit jeder Bezirk ruhiggestellt wird. Erst als man das nicht mehr konnte, hat man geschaut, wohin man verteilt. Dann hat man parteipolitisch verteilt. So war das!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begrüße ausdrücklich auch die vertretenen Seniorinnen und Senioren auf der Zuschauertribüne. Ich sage das deswegen, weil ich glaube – und da werde ich einhellige Zustimmung bei dem gesamten Hause finden –, dass ohne die Seniorenorganisationen und Seniorenvertretungen und ihr beharrliches Eintreten für eine Seniorengesetzgebung heute kein Seniorenmitwirkungsgesetz für unser Land verabschiedet werden würde.
Da bin ich mir relativ sicher, und insofern sitzen dort oben Akteurinnen und Akteure, die uns immer wieder getrieben haben.
Warum ein Seniorenmitwirkungsgesetz für das Land Berlin? – Es gibt zwei ganz wesentliche Gründe. Der eine Grund ist, dass uns daran gelegen war, eine rechtliche Basis für die bestehende Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen, der Landesseniorenvertretung und des Landesseniorenbeirates zu schaffen. Mit diesem Gesetz wollten wir also nicht – wie es die CDU gemacht hat – zu
Ich gehe noch kurz auf den Streitpunkt ein, der offensichtlich in größerem Umfang eine Rolle spielt. Es geht um die Art und Weise, wie demokratisch oder nicht demokratisch die Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen nach unserem Vorschlag sind. Ich zitiere den Vorschlag einer Wahlordnung, die die Seniorenvertretungen des Landes gemacht haben. Sie möchten in öffentlichen Seniorenversammlungen nach öffentlicher Bekanntmachung wählen. Die amtierende Seniorenvertretung wendet sich an Organisationen, Verbände und Ver
eine und fordert sie auf, schriftlich einen dort ehrenamtlich tätigen Kandidaten vorzuschlagen. Darüber hinaus können weitere freie Bewerber kandidieren. In unserem Vorschlag haben wir dieses Prozedere übernommen. Auch wir wollen die Einbeziehung der Seniorenvertretungen, die mit allen Organisationen Berufungsvorschläge in eine öffentliche Versammlung einbringen können. Auf dieser öffentlichen Versammlung findet eine Wahl zur Erstellung einer Vorschlagsliste statt.
Ja, ich komme zum Ende! – Es wird also eine Vorschlagsliste im Rahmen einer Wahl auf bezirklicher Ebene erstellt. Die Berufung erfolgt allerdings durch das zuständige Bezirksamtsmitglied.
Wenn die bezirklichen Seniorenvertretungen die Zahl der zu wählenden Mitglieder, die sie haben möchten, auch wählen und damit die Vorschlagliste füllen, dann möchte ich denjenigen im Bezirksamt sehen, der sich einem solchen Vorschlag versagt.
gleich neue Gremien schaffen. Der erste Schritt muss sein, dass wir durch Herstellung einer gesetzlichen Grundlage die bestehenden Gremien verbindlich festschreiben.
Es ist der Seniorenarbeit in dieser Stadt selbstverständlich unbenommen, z. B. die Überlegung eines Landesseniorenbeauftragten à la CDU in zukünftige Diskussionen mit einzubeziehen. Würden wir hier der CDU folgen –, hätten wir zukünftig auf Landesebene praktisch drei verschiedene Institutionen: einen Beirat, eine Landesseniorenvertretung und den Landesseniorenbeauftragten. Das erschien uns nicht nachvollziehbar.
Mit diesem Gesetz möchten wir auch ein politisches Signal für die Anerkennung der Seniorinnen und Senioren und für ihre Arbeit in dieser Stadt aussenden, denn ihr bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement können wir gar nicht hoch genug schätzen. Sie engagieren sich nicht nur für die eigene Generation, die sich ja immer stärker über mehrere Lebensjahrzehnte verteilt, sondern auch für die Verständigung zwischen den Generationen. Wir sind gut beraten, wenn wir dieses Gesetz – wie meine Kollegin Borsky-Tausch schon sagte – als erstes Land der Bundesrepublik Deutschland heute verabschieden.
Wir hätten die Bemühungen der Seniorinnen und Senioren sehr gerne auch auf Bundesebene umgesetzt gesehen. Leider sind die Versuche der Gewerkschaft als auch großer Wohlfahrtsverbände, ein Bundesseniorenvertretungsgesetz umzusetzen, am Widerstand der Bundesregierung gescheitert. Dazu ein kleiner Hinweis: Vor kurzem hatten wir noch eine rot-grüne Regierung, und ich kann mich nicht erinnern, dass es von Seiten der Grünen Aktivitäten in diese Richtung gegeben hätte.
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass unser Landesseniorenmitwirkungsgesetz – für das es im Übrigen in anderen Bundesländern bereits ein deutliches Interesse gibt – nicht nur Anregung für andere Bundesländer werden kann, etwas Vergleichbares auf den Weg zu bringen, sondern auch vielleicht einen neuen Impuls auslöst für eine Bundesseniorengesetzinitiative. Dies ist dringend erforderlich, wenn wir den Seniorinnen und Senioren Mitspracherechte in ganz wesentlichen Fragen ermöglichen wollen, die auf Bundesebene entschieden werden – z. B. bei der Renten- , Kranken- und Pflegeversicherung.
Mein Fazit lautet: Wir haben Wahlvorgänge, die allerdings mit einer förmlichen Berufung abschließen müssen.
Vor dem Hintergrund Berliner Verfassungsrechts- und Wahlordnungen war dies nicht anders möglich. Prüfen wir, ob sich dieses Gesetz bewährt!
Ja! – Falls nicht, dann haben die bezirklichen Seniorenvertretungen und ihre Landesvertretungen die Möglichkeit, entsprechende Korrekturen vorzuschlagen. Wir haben jedenfalls heute eine gute Startsituation geschaffen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich bin etwas befremdet darüber, dass wir hier ein Gesetz in I. Lesung vor der im Ausschuss vorgesehenen Anhörung behandeln. Aber offenbar liegt Herr Matz richtig mit seiner Einschätzung, dass sich die CDU einen besonderen Auftritt verschaffen wollte. Den hatte sie ja nun.
Eins möchte ich für die Kolleginnen und Kollegen, die die Interna und Entwicklungen im Projektausschuss nicht so gut verfolgen konnten, klarstellen: Alle Mitglieder der Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses waren in einem Projektausschuss zusammengekommen, waren dazu aufgefordert, noch jeweils einen Kollegen, eine Kollegin mitzubringen, um den ÖGD-Diskussionsprozess informatorisch und inhaltlich zu begleiten.
Die CDU, die ebenfalls diese Möglichkeit hatte, hat von Anfang an davon keinen Gebrauch gemacht. Wenn ich Herrn Hoffmann daran erinnern darf: Herr Czaja hat sich bei der konstituierenden Sitzung, nachdem er ungefähr eine Viertelstunde zu spät gekommen war, auch wieder nach einer Viertelstunde zurückgezogen. Bei den nächsten Sitzungen hat niemand von der CDU-Fraktion teilgenommen, weil auch der von Ihnen benannte Arzt aus Prenzlauer Berg keine Zeit hatte. Irgendwann tauchte für zwei bis drei Mal Frau Wanjura auf. Ein Abgeordneter war in der gesamten Zeit nicht zu sehen. Jetzt zu sagen, der Grund Ihrer verweigerten Teilnahme waren die
sparungen in Höhe von 8,4 Millionen €, ist unglaublich! Diese waren von Anfang an klar. Es geht darum, Kürzungen, die wir durchweg in allen Bereichen zu verkraften haben, intelligent zu vollziehen. Da allerdings waren Sie nicht vonnöten, da wir diese intelligenten Versuche Ihrerseits auch nicht erwartet haben. Aber jetzt einen theatralischen Abgang im Nachgang zu konstruieren, ist einfach Unsinn. Der betrifft ausdrücklich und ausschließlich nur Ihren Stadtrat aus Neukölln, Herrn Freiberg.
Mich wundert, dass in der durch die Presse ganz wesentlich gesteuerten öffentlichen Wahrnehmung – nun ist bedauerlicherweise die Presse nicht mehr da, der gegenüber man auch einmal direkt und wirksam hätte Presseschelte üben können – diese Gesundheitsdienstgesetznovelle so rudimentär zur Kenntnis genommen wurde, dass sie sich lediglich auf bestimmte Standortzusammenlegungen und Fusionen beschränkte, das Ganze als eine Amputation des öffentlichen Gesundheitswesens diffamierte und es ansonsten dabei beließ. Natürlich ist es mühsam, ein solches Gesetz zu lesen, das gebe ich gern zu. Aber Frau Jantzen von den Grünen hat immerhin einige Punkte aufgezählt, von denen ich finde, dass sie gewürdigt werden müssen. Dazu gehört die Institutionalisierung einer Landesgesundheitskonferenz, die Einführung einer sozialindikativen Gesundheitsplanung, eine sozialräumliche Schwerpunktsetzung stärker als bisher und die interkulturelle Öffnung. Aber das sind Themen, von denen ich mir vorstellen kann, dass sie einen Journalisten nicht unbedingt vom Hocker reißen, weil sie so schlecht vermittelbar sind und ein gewisses Wissen und eine gewisse Einschätzungskraft voraussetzen.
Auch ich bin der Auffassung, dass es noch einigen Klärungs- und Diskussionsbedarf gibt und dass wir sehr wohl kritisch mit dem Entwurf umgehen sollten. Wir sollten insbesondere die Empfehlungen des Rates der Bürgermeister sehr sorgfältig prüfen, weil ich finde, dass dort einiges sehr diskutier- und bedenkenswürdiges dabei ist. Ich verweise dabei insbesondere auf die §§ 8 und 21 des Gesetzentwurfs, in denen es um die Früherkennung gesundheitlicher Defizite, auch bekannt als so genannte
Schönen Dank! – Frau Senatorin! Sie erwähnten eben schon die stattgefundene Konferenz mit dem neuen Verbraucherschutzminister Seehofer. Hat es aus Ihrer Sicht dort auch neuere Erkenntnisse, Ankündigungen oder Vorschläge gegeben, die für Berlin hinsichtlich weiterer Maßnahmen von Bedeutung sind?
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über das Thema „Seniorenmitwirkung in unserer Stadt“ diskutieren, ist das auch und vor allem ein Verdienst sehr aktiver Seniorenvertretungen in unserer Stadt. Ich möchte das an dieser Stelle ausdrücklich würdigen.
Andersherum müssen wir feststellen, von den bestehenden Möglichkeiten der Partizipation macht der größte Teil der Berliner Seniorinnen und Senioren keinen Gebrauch. Das sind vor allem arme Seniorinnen und Senioren, Spätaussiedler, Schwule, Lesben, Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund. Kennen diese Menschen überhaupt die vorhandenen Möglichkeiten, oder haben sie andere Gründe dafür, sich nicht zu beteiligen? – Das ist die Frage. Diese Frage müssen wir im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf diskutieren, damit tatsächliche Verbesserungen entstehen, die allen nützen.
Im Seniorenparlament war das Landesseniorenmitwirkungsgesetz schon vor zwei Jahren ein Thema. Angekündigt wurde, die Regierung wird an einem Entwurf unter Beteiligung der Seniorenverbände und -organisationen arbeiten. Danach trat eine ausgedehnte Funkstille ein. Die Verwaltung hat, so kündigte die Senatorin zwei Jahre später an, einen Entwurf geschrieben, den sie erst einmal den Koalitionsfraktionen vorlegen wollte. Diskussion und Abstimmung mit interessierten Seniorenorganisationen und verbänden, mit allen Fraktion in diesem Haus sind bei diesem Mitwirkungsgesetz vom Senat nicht gewollt. Es ist absurd, bei dem Gesetz, wo es um die Partizipationsrechte der älteren Menschen geht, dürfen sie nicht mitmachen! Deshalb kann der Opposition nicht vorgeworfen werden, dass sie mit einem eigenen Entwurf kommt.
Nun noch einige Bemerkungen zum Gesetzentwurf: Festlegung des Alters für den Eintritt die Seniorengemeinschaft auf 60 Jahre finde ich zwar persönlich sympathisch, das ist jedoch nicht unumstritten und sollte nicht ohne eine breite Diskussion vollzogen werden. Die Berufung eines Landesseniorenbeauftragten ist eine Forderung, die sehr genau diskutiert werden muss. Die Befürchtung ist berechtigt, dass die Seniorenpolitik dann einer Stelle überlassen wird. Zudem überschnitten sich Tätigkeitsbereiche dieses Beauftragten sehr stark mit den Wirkungsbereichen der Beauftragten für Behinderte und Patienten. Zu überprüfen wäre außerdem, inwieweit der Landesseniorenbeirat die Aufgaben übernehmen könnte, die Sie dem Beauftragten zugedacht haben, z. B. darauf zu achten, dass in Berlin eine nachhaltige, ressortübergreifende Seniorenpolitik gemacht und diese Politik mit Anregungen und Vorschlägen unterstützt wird. Ihr Vorschlag für die Zusammensetzung des Landesbeirats für Seniorinnen und Senioren geht auf den ersten Blick in die richtige Richtung. Für meine Fraktion möchte ich hier aber klar anmelden, dass sich bei den stimmberechtigten Mitgliedern die Vielfalt der Bevölkerung widerspiegeln muss, z. B. mit Vertretern von Organisationen der Einwanderer, Schwulen und Lesben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 22 Graugänse, die in RheinlandPfalz verendeten, machten gestern Schlagzeilen. Sie lösten angesichts der bestehenden Seuchenangst Probealarm aus. Seit heute wissen wir, dass sich der öffentlich geäußerte Verdacht nicht bewahrheitet hat, und die Botschaft,
die heute zur Entwarnung kam, wird in dieser emotional angeheizten Stimmung öffentlich kaum zur Kenntnis genommen.
Panik und Hysterie herrschen allerorten und werden häufig zu Auslösern irrationaler Handlungsweisen. Sie florieren immer dann und dort, wo es an ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen fehlt, die die Voraussetzung für begründetes und gezieltes Handeln liefern. Natürlich wissen wir schon eine ganze Menge über das H5N1-Virus. Wir wissen seit 1997, dass es eine Ansteckungsgefahr für den Menschen gibt, und wir wissen auch, dass diese Gefahr insbesondere dort groß ist, wo Menschen mit Tieren, mit Geflügel auf sehr engem Raum zusammenleben. Wenn wir uns aber einmal vor Augen führen, dass im asiatischen Raum ca. 100 Millionen Geflügeltiere infiziert sind, und das mit der Bilanz, die die WHO gerade gestern veröffentlicht hat, vergleichen, nach der 121 Menschen weltweit erkrankt und davon 62 Menschen gestorben sind, dann sieht man, dass selbst in Asien das Risiko, von diesem Virus infiziert zu werden, in einer Größenordnung eins zu einer Million besteht. Das PaulEhrlich-Institut hat für unseren Raum festgestellt, dass das Infektionsrisiko ausgesprochen gering ist. Das heißt natürlich nicht, dass wir nun die Hände in den Schoß legen und nichts tun und uns mit einer solchen Information zufrieden geben. Wir wissen bereits einiges über dieses Virus; das, was die Menschen in dieser Stadt ganz besonders interessiert, nämlich die Größe des Risikos, das die hier lebenden Menschen eingehen, kennen wir jedoch nicht. Wir wissen heute, dass das Virus von Mensch zu Mensch bisher nicht übertragbar ist. Es existiert deswegen derzeit weder ein Impfstoff, noch können wir eine kausale antivirale Therapie beginnen. Das geht erst, wenn man das Prinzip der Verursachung, in diesem Fall also das Virus in seiner Struktur, kennt. In dieser Verunsicherung und in dem Bedürfnis, Sicherheit zu gewinnen, liegt das wesentliche Moment der bevölkerungsweiten Beunruhigung, das auch durch noch so viele sachliche Kommentare nicht ausgehebelt werden kann.
Dennoch müssen wir uns auf diese unsichere Situation einlassen. Wir haben uns auf den Ernstfall einzurichten. Wir sind gut vorbereitet, das konnten Sie vielen Pressemitteilungen und Interviews aus der Senatsverwaltung entnehmen. Ich gehe davon aus, dass die Senatorin sehr ausführlich darauf eingehen wird und ich mir dieses deshalb ersparen kann. Wir wissen, dass – ohne dass die Öffentlichkeit es wahrnimmt – Heerscharen von Menschen, Experten und Expertinnen, unterwegs sind, um im Vorfeld der Gefahrenabwehr tätig zu sein. Man sollte an dieser Stelle – und das tue ich sicher im Namen aller, die heute hier versammelt sind – all denjenigen Dank aussprechen, die seit Wochen tätig sind, um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, und die alles unternehmen, um die Sicherheit, soweit das unter den gegebenen und von mir geschilderten Rahmenbedingungen möglich ist, optimal zu gestalten.
Da ist wirklich Beifall angesagt.
Um so etwas zu ermöglichen, ist es aber auch unabdingbar, dass die personellen und finanziellen Voraussetzungen vorliegen. Darüber wird in der Öffentlichkeit überhaupt nicht gesprochen. Es werden umfassende Forderungen nach mehr Sicherheit erhoben, aber die Frage der Finanzierbarkeit und der personellen Ausstattung ist bisher nicht thematisiert worden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen – das richtet sich insbesondere an die Adresse unserer Haushälter und Haushälterinnen und an die des Finanzsenators –, um deutlich zu machen, dass Vorhaltekosten erforderlich sind und personelle Voraussetzungen geschaffen sein müssen, die vielleicht im Augenblick und schon gar nicht unter haushalterischen Gesichtspunkten erklärbar sind, weil man nicht weiß, ob eine solche Pandemie heute, morgen, übermorgen, vielleicht in zehn Jahren oder überhaupt nicht auftritt. Trotzdem müssen wir gewappnet sein, und das bedeutet, dass in jeder Sekunde, in jeder Situation die dafür Verantwortlichen in der Lage sein müssen, sofort und in angemessener Weise zu handeln, wenn es notwendig wird.
Ich glaube, dass die Verantwortlichen in dieser Stadt im Wesentlichen das, was man tun konnte, getan haben. Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch jeder einzelne Bürger Verantwortung in dieser Stadt wahrzunehmen hat und das Seine dazu beizutragen hat, um eine mögliche Ausweitung dieser Tierseuche zu unterbinden und alles zu tun, um das Risiko in diesem Bereich so klein wie möglich zu halten. Entsprechende Anweisungen müssen befolgt und Aufforderungen wahrgenommen werden. Die Bürger müssen sich an die Vorschriften halten.
Es geht auch darum, die vorhandenen und zur Verfügung gestellten Ressourcen sinnvoll zu nutzen. Die Ressourcen sind, wie wir wissen, nicht für jeden Bürger verfügbar. Ich rede insbesondere über Grippeimpfstoffe und bestimmte antivirale Medikamente. Der Grippeimpfstoff ist nicht für die Vogelseuchenepidemie gedacht, sondern selbstverständlich für die jährlich wiederkehrenden Virusgrippen.
Vielleicht interessiert die Tatsache, dass jedes Jahr rd. 10 000 Menschen – ich beziehe mich hierbei auf eine Zahl des Mikrobiologen Professor Kekulé – an der sogenannten normalen Grippe versterben. Hier sind insbesondere Risikogruppen betroffen, zu denen ältere und behinderte Menschen zählen. Wenn jetzt vor dem Hintergrund der Panikstimmung alle Menschen glauben – und die mobilen sind dann immer schneller –, sie müssten sich eine solche Grippeimpfung leisten und beim Arzt abholen, kann es passieren, dass die Menschen, die bei uns vorrangig eine solche Impfung brauchen, nicht in den Genuss dieser Impfung kommen. Wir wissen, dass weitere Impfstoffe bestellt sind; das geht nicht ganz so schnell. Ich möchte hier an die Verantwortung eines jeden einzelnen von uns appellieren und deutlich machen, dass es bestimmte Gruppen in der Gesellschaft gibt, die Vorrang haben, diesen Grippeimpfstoff nutzen zu können. Deshalb
ist es wichtig und notwendig, darüber Kenntnisse zu verbreiten, dass dieser Impfstoff für das, was wir heute thematisieren, nicht geeignet ist, und auch die antiviralen Medikamente keine Wirkung bei einer möglichen Infektion des Menschen durch das Virus H5N1 haben.
Ich möchte noch kurz auf den FDP-Antrag eingehen, der an uns appelliert, auch in den Bildungsstätten und Schulen aufklärend tätig zu werden. Ich gehe davon aus, dass es nicht notwendig sein wird, Initiativen dieser Art zu starten, weil unser Bildungsprogramm in der Kita, unsere Unterrichtseinheiten in den Schulen jederzeit die Möglichkeit eröffnen, diese Thematik anzusprechen. Es bedarf nicht unbedingt einer Aufforderung von oben, weil die Verantwortlichen schon lange begriffen haben, dass sie hier im Rahmen des Möglichen ihre Arbeit tun müssen. Kindergärten sind ein besonders sensibler Bereich. Wir dürfen nicht mehr Panik erzeugen, sondern müssen aufklärend tätig sein. Unsere Fraktion wird diesem Antrag, der heute zur Abstimmung steht, nicht zustimmen.
Meine Zeit ist um. Ich möchte deswegen nur noch ganz kurz auf eine Tagung hinweisen, die am Wochenende in Ottawa stattgefunden hat, bei der es vor allem darum ging, wie man unterentwickelte Länder, die besonders von einer Ausbreitung des Virus H5N1 und einer möglichen Übertragung auf den Menschen betroffen sind, mit Impfstoffen und antiviralen Medikamenten bevorraten kann. Das ist abgelehnt worden. Es ist nicht gelungen, einen vorsorgenden Schutz für die Menschen zu schaffen, die auf Grund von Armut und schlechten gesundheitlichen Rahmenbedingungen die gefährdetsten in unserer Gesellschaft sind.
Ich glaube, dass es eine falsche Entscheidung war. Ich fürchte, dass es auch eine sehr kurzsichtige Entscheidung war, weil wir damit rechnen müssen, dass die Zugvögel, die zurzeit insbesondere in den afrikanischen Ländern eintreffen, im Frühjahr 2006 zurückkehren, also dann aus Gebieten kommen, die mit einem sehr hohen Infektionsrisiko belastet sind.
Ich glaube, dass es eine falsche Entscheidung war, Schwerpunkte nicht auch hier zu setzen und finanzielle Mittel und wissenschaftliches Know-how nicht vor allem in diese Länder zu transferieren. Vielleicht erhalten wir die Quittung für dieses kurzsichtige und wenig solidarische Verhalten der Völkergemeinschaft schon bald präsentiert. – Danke!
Meine Frage richtet sich an die Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz. Ich entnehme dem Pressespiegel von heute, dass der Senat die Berliner Werkstätten für Behinderte verkaufen will. Handelt es sich dabei um eine Gerücht oder um eine tatsächliche konkrete Verkaufsabsicht?
Ich danke Ihnen für die Aufklärung. Ich weiß nicht, ob ich jetzt sehr eigenwillig verfahre, wenn ich meinen zweiten Teil der Frage an Herrn Senator Sarrazin richte? Ist das machbar, Herr Präsident?
Ich hoffe doch sehr, dass meine Frage zur Sachaufklärung beiträgt, soweit es heute unter diesen Rahmenbedingungen, die die Senatorin geschildert hat, möglich ist. – Herr Senator Sarrazin, ich frage Sie, ob für Sie Priorität hätte, die verbleibenden 70 % Senatsanteil in Wohlfahrtsverbandhände zu geben, wenn es so ist, dass die 1 300 Plätze für Behinderte auf keinen Fall zur Disposition gestellt werden sollen? Bislang werden bereits 30 % durch Wohlfahrtsverbände gehalten.
Ich frage den Senat:
1. Wie schätzt der Senat die Gesundheitsgefährdungen der Berliner Bevölkerung auf Grund des Großbrandes in der Bernauer Mülldeponie ein?
2. Mit welchen Maßnahmen ist die Berliner Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Gefährdungen bei vergleichbaren Ereignissen abgesichert?
Mich interessiert in Richtung Senat: Warum kam es bis heute nicht zu einer Veröffentlichung der ermittelten Messdaten, deren genaue Kenntnis einerseits insbesondere für besonders gefährdete Gruppen, z. B. Risikopatienten und -patientinnen, von besonderer Bedeutung sein könnte, übrigens auch unterhalb der Maximalwerte, und deren genaue Kenntnis dann eventuell auch Aufschluss über mittelbare Folgen zuließe, die sich aus dem Mix der Schadstoffe ergeben können, so wie es der Umweltminister von Brandenburg auch jetzt in die Diskussion mit eingebracht hat?
Schönen Dank! – Meine Frage geht an die Gesundheitssenatorin. Ich stelle sie vor dem Hintergrund der Diskussion um die so genannte Vogelgrippe. Die Öffentlichkeit wird weiterhin zunehmend durch Informationsstrategien beunruhigt, die nicht immer mit der Wirklichkeit übereinstimmen, Panikmache ist eher angesagt. Vor diesem Hintergrund frage ich, wie Ihre Verwaltung, die für den vorbeugenden Ge
sundheitsschutz der Berliner Bevölkerung Verantwortung trägt, diese drohende Gefahr einschätzt.
Frau Senatorin! Ihnen wird auch der entsprechende Plan des Robert-KochInstituts bekannt sein, der fordert, dass es für mindestens 20 % der Bevölkerung Einlagerungen antiviraler Medikamente geben muss. Gleichzeitig wird damit der Vorwurf erhoben, dass das aus Kostengründen unterlaufen
Frau Sen Junge-Reyer
würde. Gibt es dazu – mit dem Hintergrund der Beschlusslage der GMK – eine Strategie?
Danke schön, Herr Momper! – Meine Frage richtet sich an die Gesundheitssenatorin. – Welche Möglichkeit sehen Sie, die Gesundheitskampagne „Ein Leben ohne Qualm“ mit dem Projekt „Das rauchfreie Krankenhaus“, das wesentlich dazu beitragen soll und will, den Nichtraucherschutz in Krankenhäusern zu verbessern, ihrerseits zu unterstützen, um im Interesse von Patientinnen und Patienten und den Beschäftigen im Krankenhaus gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen zu schaffen?
und auch für die Familie und die Gesellschaft. Aber noch einmal die Chance zu geben, in einem zweistündigen Fach in der Oberschule allen Kindern gemeinsam ein Fenster zu öffnen, das halte ich für richtig, und das wird der Senat auch umsetzen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es fällt einem wirklich schwer, sich seinem Redebeitrag, bei dem man ein paar Botschaften und vielleicht auch ein paar Anregungen vermitteln möchte, voll zu widmen angesichts der Vorredner aus den Reihen der Opposition.
Polemik hat einen hohen Unterhaltungswert und kann auflockernd wirken in einer solchen Debatte, aber sie muss in irgendeiner Form dann einmünden in konkrete alternative Vorstellungen. Und wenn die Vorstellung der FDP darin gipfelt, Charité und Vivantes zusammenzuzwingen, Herr Lehmann, dann muss ich mich sehr wundern. Denn ich denke, dass die FDP in Bezug auf das Zwingen von zwei großen Wettbewerbern am Markt grundsätzlich eine andere Position vertritt.
Ich finde auch Ihren Vorwurf an die Senatorin hinsichtlich Realitätsferne ziemlich unverfroren und gebe den an Sie zurück, die Sie hier über Herrn Ganten und Herrn Schäfer Äußerungen getan haben, die in keiner Beziehung stehen zu den konkreten und heute von der Senatorin vorgestellten Ergebnissen.
Diese Ergebnisse sind konkret mit den Vorständen von Charité und Vivantes zusammengetragen worden. Ich fand es erstaunlich, nachdem wir wissen, dass das Konzept der Charité erst seit Februar auf dem Tisch liegt, wie weit man hier in Bezug auf bestimmte Vorschläge und Entwicklungen von Arbeitsstrukturen schon gekommen ist.
Herr Czaja, zu Ihnen möchte ich nur sagen: Wenn es tatsächlich so ist, dass Sie die Diagnose Wachkoma stellen möchten für unsere Senatorin und diejenigen, die hier betroffen sind, dann muss ich sagen, ist das schon eine
herausragende Leistung und ein medizinisches Wunder, wenn man im Zustand des Wachkomas solche Ergebnisse präsentieren kann, wie wir sie heute hier hörten.
Nun aber möchte ich mich ganz stringent an das eigentliche Thema halten, das die FDP uns aufgetragen hat. Ich habe in der Schule einmal gelernt, dass man versucht, ein Thema abzuarbeiten. Dieses Thema heißt heute „Konfrontation oder Kooperation“. Darauf möchte ich mich beziehen. Ich habe mich sehr gefreut, Herr Lehmann, dass Sie immerhin die Ergebnisse der PDS-Klausur vorgetragen und offenbar auch vorher gelesen haben.
Da ich aber nicht davon ausgehen kann, dass das hohe Haus das insgesamt gemacht hat, nehme ich kurz Bezug auf diese Klausurtagung.
Anlässlich unserer Fraktionsklausur, auf der wir gemeinsam mit unseren Senatsmitgliedern gesundheitspolitische Leitsätze verabschiedeten, beschlossen wir auch, die weitere Entwicklung der Krankenhäuser von Vivantes und der Charité stärker aufeinander abzustimmen und die vorhandenen Handlungskorridore für eine künftige Koordination zu nutzen. Einen ähnlichen Anspruch äußerte der Regierende Bürgermeister in der Senatssitzung vom 22. Februar, wo er ein zukunftsweisendes Konzept für die Zusammenarbeit der beiden Landesunternehmen Charité und Vivantes forderte,
dem der Dekan der medizinischen Fakultät der Charité beipflichtete. Auch der hier schon zitierte Letter of Intent der beiden Vorstände geht in die Richtung Zusammenarbeit. Es herrscht offenbar große Einmütigkeit zwischen dem Regierenden Bürgermeister, der PDS und den Unternehmensvorständen im Bemühen um kooperative Beziehungen zwischen den beiden Landesunternehmen. Damit ist auch die Große Anfrage der FDP „Kooperation der Konfrontation“ bereits klar beantwortet: Kooperation ja, Konfrontation nein. Die Senatorin hat in ihren Ausführungen schon den Stand der derzeitigen Diskussion zwischen den beiden Vorständen und den beiden zuständigen Senatoren dargestellt. Damit wird deutlich, dass das Bestreben besteht, im gegenseitigen Interesse und zum gegenseitigen Vorteil bestimmte Programme auf den Weg zu bringen. Ich möchte gern daran anknüpfen und das eine oder andere bekräftigen.
Vor allem möchte ich nachhaltig den Wunsch und die Erwartung der Senatorin bekräftigen, dass die VivantesHäuser wieder akademische Lehrkrankenhäuser werden. Ich beziehe mich da ausdrücklich auf das Unternehmenskonzept der Charité, die als Aufgaben der akademischen Lehrkrankenhäuser formuliert, sie sollten nicht nur Ausbildungsorte für die Medizinabsolventen im praktischen Jahr sein. Die Charité wünscht sich die akademischen Lehrkrankenhäuser auch als Partner in einer weiter rei
Czaja
chenden Zusammenarbeit, zum Beispiel in Forschungsverbünden der klinischen Forschung oder in Versorgungsketten der Krankenversorgung. Genau das könnten die Vivantes-Häuser mit ihrem breiten Angebot an unterschiedlichsten Disziplinen in verschiedenen Versorgungsbereichen bieten. Es ist gut, dass auch Brandenburger Kliniken zu akademischen Lehrkrankenhäusern der Charité geworden sind, aber es ist überfällig, dass Vivantes mit seinen Standorten und Häusern wieder diesen Titel erwirbt. Ich erwarte von allen Beteiligten, dass das unmittelbar vollzogen wird.
Ein zweites wichtiges Feld der Zusammenarbeit ist der Ausbildungsbereich, vor allem für medizinischtechnische und Pflegeberufe. Beide Häuser verfügen über Ausbildungszentren und Institutionen der Fort- und Weiterbildung. Die Studie der Industrie- und Handelskammer und der TU zum Gesundheitsmarkt Berlin vom November 2001, aber auch das gemeinsame Papier der Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesundheit sehen große Chancen, Berlin zum Zentrum für die Ausbildung bestehender und für die Entwicklung neuer gesundheitsbezogener Berufe zu machen, zum Beispiel auch in den Feldern Biomedizin, Medizintechnik und Telemedizin. Auch hier bieten Charité und Vivantes auf Grund ihrer guten Rahmenbedingungen hervorragende Startbedingungen.
Ich habe ein drittes Anliegen als seniorenpolitische Sprecherin. Das Vivantes-Strategiekonzept und das Charité-Unternehmenskonzept betonen die hohe Bedeutung der bedarfsgerechten Versorgung vor allem älterer Menschen. Geriatrische und gerontologische Forschungskapazitäten an der Charité, das Zentrum für Altersmedizin bei Vivantes und seine Pflegeeinrichtungen bieten ein breites Spektrum an möglichen Kooperationsbeziehungen, um gemeinsam die Voraussetzungen für eine altersgerechte, den modernen Erkenntnissen der Altersforschung entsprechende stationäre und ambulante Betreuung zu schaffen.
Neben diesen von mir skizzierten Ansätzen zur Kooperation kann ich mir solche auch bei der Entwicklung und Qualifizierung von Patienten- und Behandlungspfaden, bei der Krankenhausplanung, der Abstimmung von Leistungsspektren und der Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten in beiden Häusern vorstellen.
Bei allen diesen Überlegungen und Vorschlägen für eine konzeptionelle und organisatorische Zusammenarbeit können und dürfen nicht die unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen, Entwicklungsstadien der Konsolidierung und betrieblichen Besonderheiten ausgeklammert werden, denen beide Unternehmen unterliegen. Für kooperative Ansätze und Bemühungen kommt erschwerend hinzu, dass die durch Bundespolitik geschaffenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen eindeutig auf Wettbewerbsverschärfung und Verdrängungsstrategien orientieren. Diesem
Druck können sich auch Charité und Vivantes nicht völlig entziehen. Hinzu kommt, dass sowohl Vivantes als auch die Charité zurzeit und in den nächsten Jahren mit ihren Sanierungs- und Konsolidierungsprozessen hinreichend beschäftigt sein werden.
Die Charité ist vorrangig Ausbildungs- und Forschungsstätte, in die das Klinikum integriert ist. Forschung, Lehre und Krankenhausversorgung bilden eine untrennbare Einheit. Daraus ergibt sich auch die Einbindung des Klinikums zum Beispiel in forschungsorientierte Netzwerke mit Universitäten und Forschungseinrichtungen. Der Anteil der Krankenhausversorgung durch die Charité liegt in Berlin bei 17 %.
Vivantes ist das größte Krankenhausunternehmen der Stadt und trägt mit einem 30-%-Anteil entscheidend zur Sicherstellung der stationären Grund- und Regelversorgung bei, die ergänzt wird um Vivantes-Zentren mit spezialisierten Aufgabestellungen. Vivantes sichert mit seinen vielen Standorten eine wohnortnahe Versorgung auch in der psychiatrischen Betreuung. Eine Vernetzung mit ambulanten und komplementären Angeboten schafft Zentren in den sechs Berliner Versorgungsregionen.
Diese zugegebenermaßen sehr knappen Charakterisierungen der beiden Großunternehmungen machen dennoch ihre jeweilige Einmaligkeit und Besonderheit deutlich. Trotz ihrer sehr unterschiedlichen Profile und Aufgaben tauchen immer wieder, von wem auch immer lanciert, Überlegungen möglicher Zusammenlegungen und Fusionen zumindest in Teilbereichen wie beispielsweise der Krankenversorgung auf. Vor diesem Hintergrund möchte ich als gesundheitspolitische Sprecherin der PDS ausdrücklich betonen: Es wäre eine völlige Fehleinschätzung und ein großes Missverständnis, zu glauben, dass die erklärte Bereitschaft und die damit einhergehende Suche nach möglichen, für beide Teile vorteilhaften Kooperationsbeziehungen ein Vorspiel zur Realisierung weiterer Fusionspläne oder möglicher Holdingstrukturen wären.
Wir wollen die Stärkung und Sicherung beider Unternehmen, und wir wollen deren Kooperation, um Synergieeffekte und sinnvolle Arbeitsteilungen trotz der bestehenden und nicht zu übersehenden Wettbewerbsbeziehungen zu nutzen. Mit der Trägerschaft durch das Land sind die Voraussetzungen gesichert, innovative, patienten- und gemeinwohlorientierte gesundheits- und wissenschaftspolitische Ziele und Konzepte gemeinsam mit den beiden Unternehmen umzusetzen.
Ich bedanke mich! – Meine Frage richtet sich an die Senatorin Frau Dr. Knake-Werner: Können Sie Pressemeldungen vom Anfang der Woche bestätigen, aus denen ich entnehmen konnte, dass der Anteil der Kündigungen seitens der Arbeitgeber in Berlin gegenüber Schwangeren und Müttern im Erziehungsurlaub deutlich zugenommen hat?
Sie sicher nicht missinterpretieren. Dann frage ich Sie aber: Welche Rolle spielt Ihr Staatssekretär Dr. Husung bei der Hochschulmedizinpolitik, und wie bewertet er den Umstand, dass nicht er, sondern Herr Krausz Sie bei den Fragen zum Hochschulmedizingesetz berät?
Danke schön! – Ich beziehe mich noch einmal auf diese Pressemitteilung, aus der deutlich hervorging, dass das Landesamt den Kündigungsanträgen der Unternehmer in einer erheblichen Anzahl von Fällen gefolgt ist. Frau Senatorin! Sie haben eben mehrere Gründe genannt, die sicher schwer abweisbar sind, z. B. bei Insolvenzen, Verlagerungen oder Schließungen. Meine Frage ist: Können wir uns über die Behörde einen Überblick über diejenigen Gründe verschaffen, die sonst noch maßgeblich sind, wo also die eben genannten relativ offenkundigen Gründe für eine ausgesprochene Kündigung nicht vorliegen? – Es wäre interessant, diese kennen zu lernen, weil Kündigungen gegenüber Schwangeren und Müttern im Erziehungsurlaub grundsätzlich nicht möglich sind. Insofern haben mich die hohen Zahlen der Kündigungen natürlich überrascht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie wird in Berlin der unter Federführung des Robert-Koch-Instituts von einer Bund-Länder-Expertengruppe erarbeitete Influenza-Pandemieplan unter Einbeziehung des für Berlin vorliegenden Katastrophenschutzplanes umgesetzt?
2. Welche Vorgaben des Pandemieplans haben dabei für Berlin eine besondere Bedeutung, welche Bettenkapazitäten werden an welchen Standorten vorgehalten, und welche Probleme hinsichtlich der Bevorratung mit Medikamenten und Impfstoffen müssen überwunden werden?
Danke schön! – Ohne jetzt meinerseits die Hysterie, die offenbar teilweise gezielt von der Presse geschürt wird, weiter anheizen zu wollen, gehört doch in diesen Themenkomplex die Frage, ob man im Ernstfall mit Quarantänemaßnahmen und eventuell auch Reisebeschränkungen rechnen muss.
Der technische Hintergrund ist, dass in diesem Bereich die Fernbahnoberleitung Streuströme erzeugt, die auch auf den benachbarten Tunnel, das heißt, auf die benachbarten Gleise der S-Bahn, ausstrahlen und dass sie dort die bisherige Sicherheitstechnik nachhaltig und nachträglich beeinflussen. Um ein Versagen dieser Sicherheitstechnik zu vermeiden, muss die Deutsche Bahn im S-Bahnbereich eine störungsfreie Sicherheitstechnik einbauen. Dies geschieht, soweit dies möglich ist, in den verkehrsarmen Zeiten, und dann eben auch am Wochenende.
Die S-Bahn GmbH hat uns noch einmal informiert und dargestellt, dass sie bei dieser veränderten Betriebsführung im Bahnhofsbereich zweisprachige Hinweistafeln aufgestellt hat und dass es für mobilitätseingeschränkte Menschen am S-Bahnhof Friedrichstraße bzw. am U-Bahnhof Mendelssohn-Bartholdy-Park die Aufzüge gibt, etwas, das uns bekannt ist. Sie wissen, dass es immer noch um die Inbetriebnahme eines weiteren Aufzugs am Potsdamer Platz geht. Dies ist uns noch für das Jahr 2005 in Aussicht gestellt worden.
So erfreulich das ist – ich bin auch ganz zufrieden, dass das jetzt auf den Weg gebracht worden ist –, Frau Schubert, könnten Sie noch einiges dazu sagen, inwieweit die Behandlungsmaßnahmen für entlassene Sexualstraftäter besonderen Begrenzungen, z. B. zeitlichen Begrenzungen oder auch Budgetbegrenzungen unterliegen? Oder gibt es dort andere Regelungen, nach denen die Behandlung erfolgt? Inwieweit sind die Krankenkassen davon betroffen?
Danke schön! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eines haben die drei Anträge für sich – das kann man auch würdigen –: Das Thema Verbraucher- und Patienteninteressen steht heute auf der Tagesordnung. Das ist in Ordnung.
(D
Ich glaube, dass die Vertretung von Patienten- und Verbraucherinteressen in Berlin sehr gute Rahmenbedingungen vorfindet. Das ist kein Zufall. Ich erinnere daran, dass die Wiege der Selbsthilfebewegung in den 80er Jahren hier in Berlin gestanden hat und wir eine sehr offensiv agierende, emanzipatorische und immer wieder auf neue Teilhabe drängende Selbsthilfebewegung haben, die ihre Spuren deutlich hinterlassen hat. Wir verfügen über eine gute, intakte Infrastruktur an Informationen, die eine hohe Berlinspezifik und Besonderheit darstellt. Frau Jantzen hat bereits einiges genannt. Ich möchte es ausdrücklich betonen, weil es aus meiner Sicht würdigenswert ist. Ich denke dabei an die Koordinierungsstellen „Rund um’s Alter“, das Modellprojekt patienteninfo-berlin.de von Gesundheit e. V., an den Hilfelotsen, die wunderbare Datei von Albatros und an das jüngst gegründete Kompetenzzentrum für das Alter. Das sind deutliche Hinweise dafür, dass es große Aktivitäten zur Information gibt.
Der Antrag „Verbraucher mehr und besser über Angebote des Berliner Pflegemarktes informieren“ ignoriert völlig, welche Beratungs- und Informationsangebote es in Berlin bereits gibt. Ich nenne hier nur die Koordinierungsstellen „Rund um’s Alter“, den Hilfelotsen, und selbst im Internet der Senatsverwaltung habe ich jetzt das Angebot gefunden, nach Pflegeeinrichtungen suchen zu können. Ihr Antrag zeigt aber deutlich, dass die vorhandenen Angebote offensichtlich zu wenig Menschen in der Stadt bekannt und schwer zugänglich sind.
Das ist in der Tat ein Problem. Hier sollte durch mehr Transparenz, Information sowie durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit etwas verbessert werden.
Der Antrag „Öffentlichkeits- und Aufklärungskampagne für mehr Vorsorge bei Alter, Krankheit und Unfall“ hat – mit Verlaub – mit Verbraucherschutz in der Pflege nach unserer Ansicht wenig zu tun. Krankheit und Unfall können jede und jeden in jedem Alter treffen. Hierfür durch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten Vorsorge zu treffen, sollte eine Selbstverständlichkeit für jeden und jede sein. Die Informationen sind – das habe ich selbst erfahren – in der Stadt breit gestreut. Sie finden in Bürgerbüros und allen möglichen öffentlichen Einrichtungen die Hinweise darauf.
Das eigentliche Problem besteht aus unserer Sicht darin, dass es keine eindeutige Regelung darüber gibt, wie verbindlich sich Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen an Vorsorge- und Patientenverfügungen halten müssen. – Frau Hertlein hat bereits auf die Verwirrung auf Grund des Gerichtsurteils hingewiesen. – Ich hoffe sehr, dass sich bei den derzeitigen Verhandlungen über das Betreuungsrechtsgesetz unsere Position durchsetzt, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten gestärkt wird und diese Verfügungen von Ärzten und Einrichtungen angenommen werden müssen.
Die allen bekannten Mängel in der Pflege zeigen, wie wichtig Verbesserungen in der Pflege und bei der Kontrolle sind. Hier ist durch die Regelungen auf Bundesebene mit den neuen Heim- und Pflegegesetzen einiges getan worden. Heimbewohner und -bewohnerinnen haben mehr Mitspracherechte bekommen, es gibt stärkere Qualitätsvorgaben für die Einrichtungen und auch solche für die Kontrolle durch die Gremien der Selbstverwaltung sowie der Heimaufsicht. Für die Umsetzung in der Praxis trägt allerdings nicht der Senat allein die Verantwortung. Es ist richtig – das greifen Sie in Ihrem Antrag auf –, dass die Heimaufsicht mit dem nötigen und kompetenten Personal auszustatten ist. Es kann aber, mit Verlaub, nicht Aufgabe des Senats sein, selbst eine Bestandsaufnahme und Bewertung der Beschwerdemöglichkeiten in den Einrichtungen vorzunehmen und uns darüber zu berichten. Die Qualitätssicherung in der Pflege ist in erster Linie Aufgabe der Einrichtungen, der Betreiber und Träger, und aus dieser Verantwortung sollten wir sie auch nicht entlassen.
Der Antrag verfehlt meiner Ansicht nach die Zielsetzung mit dem Versuch, den Senat in die Pflicht zu nehmen. Der Senat und die ihm nachgeordneten Stellen sind nur ein Teil dieses Informationsvermittlungswesens. Ich wünsche mir, dass es nicht nur auf interessierte Bürgerinnen und Bürger abhebt – so wie es der Antrag tut –, sondern auch auf Betroffene und Informationsbedürftige. Ich glaube, dass wir ein stärkeres Augenmerk auf die Selbsthilfekontaktstellen in den Bezirken und die Stadtteilzentren richten müssen, die hier eine niedrigschwellige und wohnortnahe Versorgung leisten und dies in Zukunft noch stärker tun werden. Insgesamt sind natürlich vorhandene Informationsmöglichkeiten immer verbesserungswürdig
Ein großes Problem habe ich mit dem Antrag, der sich um Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung dreht. Das Thema Patientenverfügung ist in aller Munde. Das hat aber weniger damit zu tun, dass es hier eine sachliche, gezielte Debatte und Aufklärung gibt, sondern eher damit, dass dieses Thema dazu angetan scheint für Skandalisierung. Die Medien werden anhand spektakulärer Fälle ermuntert, sich dazu zu äußern. Wenn der Senat hier einen sinnvollen Beitrag zur Aufklärung, Information und Propagierung über Sinn, Zweck und Notwendigkeit leisten will, dann müssen wir zuvor etwas leisten, das sich auf die gesamte Republik bezieht: Wir haben es in der Frage der Patientenverfügung mit äußerst komplizierten und sensiblen Themen zu tun. Wenn ich auf die Bundesebene schaue und sehe, dass die Justizministerin einerseits eine sehr großzügige Auslegung und Anwendungsbereitschaft für Patientenverfügungen zeigt, andererseits aber die Ethikkommission des Bundestages sehr viel restriktiver vorgeht und der Bundesgerichtshof sich dazwischen ansiedelt, dann ist erkennbar, dass es
große Unsicherheiten gibt. Diese Unsicherheiten werden in einem FDP-Antrag vom Juni 2004 deutlich, der ausdrücklich von der Bundesregierung eine Klarstellung zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen fordert. Hier gibt es noch einen erheblichen Diskussionsbedarf, bevor wir soweit sind, bezüglich des Sinns, Zwecks und der Notwendigkeit in der Kommune überzeugend tätig zu sein. Erst einmal müssen wir unser Selbstverständnis herstellen, uns hinreichend schlau machen und eine belastbare Position entwickeln. – In diesem Sinn werden wir diese Anträge vor einem interessierten Publikum ausführlich im Fachausschuss behandeln. Sie sind ein wichtiger Anlass, aber in der Art und Weise, wie sie vorgelegt wurden, sind sie für mich nicht annehmbar.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wahrscheinlich den meisten gar nicht aufgefallen, dass dieser Antrag der CDU vom 24. Mai 2004 stammt. Das sind genau zwei Tage, bevor der Aufsichtsrat über das Sanierungskonzept entschieden hat. Die Redebeiträge der Opposition haben sich im Wesentlichen mit Dingen beschäftigt, die danach geschehen sind,
aber nicht mit dem Inhalt des Antrags. Ich nehme mir deshalb das Recht, neben der Pflicht, nämlich Bezug zu nehmen auf den Antrag, auch noch die Kür vorzutragen. Grundsätzlich halte ich fest, dass ich es richtig, normal und selbstverständlich finde, dass man auf einen vorgelegten Antrag Bezug nimmt, wenn man ihn nicht zunächst im Ausschuss behandeln und das Plenum damit im Vorfeld nicht behelligen will.
Ich komme zunächst der Pflicht nach und sage etwas zu dem Antrag von Herrn Czaja und seinen Kollegen und Kolleginnen. Ich begreife diesen Antrag als ein Plädoyer für leistungsgerechte Bezahlung.
Das kann ich akzeptieren. Ich finde es bemerkenswert und betrachte es als Symptom für den Erkenntnisprozess bei der CDU über die in dieser Gesellschaft bestehenden Verteilungsungerechtigkeiten, die dringend abgebaut werden müssen. Insofern kann man einen gewissen Lerneffekt bei der CDU-Fraktion unterstellen. Ich glaube, dass dieser Lerneffekt hilfreich sein könnte für eine kritischere Betrachtung der Verteilung zwischen Arm und Reich in dieser Gesellschaft.
Es bleibt aber die Frage, Herr Czaja, weshalb Ihnen dieser Antrag nicht in Verbindung mit der Bankgesellschaft und Ihrem Kollegen Landowsky eingefallen ist. Das hätte näher gelegen – auch zeitlich.
Sieht man sich den Antrag konkret an, muss man allerdings feststellen, dass er aus sachlichen und vertragsrechtlichen Gründen nicht realisierbar ist. Hier den Eindruck zu erwecken, man könne die entstandenen Defizite der Geschäftsführung so einfach zuordnen,
ist, das müssen Sie selbst einräumen, reichlich kompliziert. Eine solche Rechnung kann gar nicht funktionieren. Deshalb bleibt der etwas fade Nachgeschmack, dass es sich hier eher um einen Antrag mit populistischem Ansatz handelt.
Ich habe jetzt meinen Pflichtteil erledigt und möchte, wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen, die sich zu Vivantes geäußert haben, mir eine Anmerkung erlauben, von der ich glaube, dass sie notwendig ist, weil sie in der öffentlich wahrnehmbaren Debatte bisher wenig Berücksichtigung gefunden hat. Es ist uns trotz aller Angriffe gelungen, die Privatisierung von Vivantes abzuwenden. Das ist die entscheidende politische Botschaft und der entscheidende politische Erfolg der Koalition. Damit wurde die Koalitionsvereinbarung bestätigt.
Matz
Darin ist festgehalten, dass die Krankenversorgung zu 100 % in der öffentlichen Hand verbleiben muss. Die Senatorin hat diese klare Position in der Vergangenheit mehrfach bekräftigt. Wir sehen uns jetzt bestätigt.
Da gerade dieser Umstand von vielen großen Tageszeitungen nicht gewürdigt wurde, tue ich das an dieser Stelle: Wir von der PDS sind der Auffassung, dass die stationäre Versorgung als Teil der Daseinsfürsorge so wichtig ist, dass hier die Einflussnahme der öffentlichen Hand erhalten bleiben muss, um wesentliche Aufgaben, die bestimmte gesundheits- und sozialpolitische Zielsetzungen verfolgen, auch in Zukunft unmittelbar wahrnehmen zu können, um sozialkompensatorische Aktivitäten dort zu entfalten, wo es künftig mehr denn je notwendig wird, weil in Zukunft auch ein Krankenhausaufenthalt von den finanziellen Mitteln des Einzelnen abhängig sein wird, und um Gewinne reinvestieren und für vergleichbare Aufgabenstellungen nutzen zu können.
Ich gestatte das selbstverständlich. Ich würde aber gerne zunächst meinen Satz ergänzen. – Ich bin sehr froh darüber, dass wir den jetzigen Zustand erreicht haben. Ich räume aber ausdrücklich ein, dass auch die Geschäftsführung in der Vergangenheit reichlich Steilvorlagen geliefert hat, um sich der öffentlichen Kritik auszusetzen. Diese Kritik erfolgte bedauerlicherweise oftmals zu Recht. Das rechtfertigt aber nicht diesen Antrag. – Bitte, Herr Matz!
Die Tatsache, dass Sie eine solche Frage stellen, Herr Matz, macht deutlich, dass Sie die Komplexität dieses Themas völlig unterschätzen. Sie glauben doch nicht, dass ich Ihnen jetzt einen dafür erforderlichen mehrstündigen Vortrag halten könnte. Ich verstehe aber, dass Sie einen Zugang zu Fragen der öffentlichen Daseinsfürsorge deshalb so schwer finden, weil Sie gerade auf Ihrem FDP-Parteitag in Dresden mit der Abschaffung der GKV deutlich gemacht haben, wie stark Ihr sozialpolitisches Engagement auf dieser Ebene in Wirklichkeit ist. In der GKV sind Daseinsfürsorge und die Sicherung durch solidarische Finanzierung relevante und erhaltenswerte Bestandteile.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wesentliche zu diesem Änderungsgesetz zum Bestattungsgesetz ist gesagt worden. Ich verweise auf das, was Herr Kleineidam bereits ausführte. Ich möchte nur noch eine Anmerkung machen und dabei noch einmal kurz auf Herrn Brinsa Bezug nehmen. – Herr Matz hatte gemeint, dass Gesetz sei ohne Änderung durchgegangen. Ganz so war es nicht, Herr Matz! Es gab von der SPD-PDS-Koalition einen Änderungsantrag, dem zugestimmt wurde. Dieser hatte unter anderem – Herr Brinsa sprach es soeben an – die im ursprünglichen Änderungsentwurf zum Bestattungsgesetz enthaltene Ausdehnung der Verwendungsmöglichkeit von Totgeborenen und Fehlgeborenen, die nicht bestattet werden, für medizinische und pharmazeutische Zwecke zum Inhalt.
Unser Änderungsantrag hat die Ausweitung auf die medizinischen und pharmazeutischen Verwendungszwecke zurückgenommen in der Sorge, dass hier die Nutzung aus kommerziellen Überlegungen dann den Ausschlag geben könnte. Nicht zurückgenommen haben wir, Herr Brinsa, den Ansatz für wissenschaftliche Zwecke. Dieser hat auch vorher bereits im Gesetz gestanden und hat nach meinem Kenntnisstand auch in der Ausschusssitzung auf Seiten der CDU nicht zu irgendwelchen Äußerungen geführt. Wir haben keine Veranlassung anzunehmen, dass hier Missbrauch betrieben wird. Solange das nicht der Fall ist, sollten wir auch den ehemaligen Inhalt beibehalten, weil in der Tat ganz wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden können, die ohne diese Möglichkeit enorm erschwert würden, jedenfalls für ganz bestimmte Bereiche.
Die Ausführungen von Herrn Matz zur Qualität der Leichenschau klangen mir ein wenig zu dramatisch. Wenn sie wirklich so dramatisch wäre, dass man praktisch die bisherige Leichenschaupraxis ganz in Frage stellen müsste, frage ich die hier von Ihnen zitierten Verantwortlichen aus der Gerichtsmedizin und aus der kassenärztlichen Versorgung, warum sie sich nicht rechtzeitig im Vorfeld gemeldet haben. Wenn Ihre Charakterisierung zutrifft, hätte man in der Tat eine intensivere Debatte über Ihren Vorschlag einer einmaligen intensiven Leichenschau führen können. Aber wir haben keine Veranlassung dazu gesehen. Ich kann für unsere Fraktion sagen, dass wir die jetzige Regelung der Leichenschau befriedigend finden, was nicht heißt, dass es nicht auch da zu Missbrauch und Fehlentwicklungen kommen kann. Diese können Sie aber mit keinem Gesetz der Welt völlig ausschließen. Sollte es aber die Form angenommen haben, die Sie heute hier beschworen haben – und darauf hat Herr Kleineidam hingewiesen –, wird es sicherlich die Gelegenheit geben, im Rahmen einer Rechtsverordnung oder einer weiteren Korrektur – Gesetze sind veränderbar, sie sind von uns gemacht – die Dinge noch einmal zu behandeln. In der Form, wie Sie sie heute präsentiert haben, haben sie auch im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz keine Rolle gespielt. – Ich danke Ihnen!
Meine Frage richtet sich an Frau Senatorin Knake-Werner. – Ich möchte wissen, welche Auswirkungen die Chronikerregelungen nach dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz auf die Antragsentwicklung nach dem Schwerbehindertenrecht in Berlin haben.
Ich frage in Bezug auf Ihren letzten Satz, Frau Senatorin, ob Sie schon abschätzen können, wie es sich künftig mit den Bearbeitungszeiten angesichts der engen und definierten Personalsituation in den bearbeitenden Einrichtungen entwickelt?
Frau Senatorin, weil Sie eben – sicher auch vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung – auf das Unternehmenskonzept abzielten und ich davon ausgehe, dass eine weitere Frage, die heute dazu noch aufgerufen wird, vom Finanzsenator beantwortet wird, möchte ich von Ihnen wissen, inwieweit die Beschäftigten Ihrer Ansicht nach jetzt gefordert sind, ihren Beitrag in der Auseinandersetzung um ein neues Unternehmenskonzept, die wesentlich durch einen Mitarbeiterbrief der Geschäftsführung ausgelöst wurde, zu leisten. Haben Sie nach der Veröffentlichung von Herrn Schäfer den Eindruck, dass es sich dabei um eine Einbahnstraße in Richtung Beschäftigtenverpflichtung handelt, und teilen Sie meine Ansicht, dass ein neues Unternehmenskonzept nur in einer engen und kollegialen Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Beschäftigten zu erarbeiten ist, in dem dann auch solche Missstände, wie sie Frau Herrmann vorgetragen hat, bewältigt werden?
Schönen Dank! – Ehe ich zu meinem Redebeitrag komme, der relativ kurz ist und deshalb die zehn Minuten nicht beansprucht, kann ich der Versuchung nicht widerstehen auf Herrn Matz zu reagieren. – Herr Czaja hat den Raum verlassen, so dass ich mir den Teil ersparen kann. – Herr Matz, zu Ihrem Vorschlag, bei ungenügender Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder durch die Eltern so etwas wie eine Strafgebühr einzuführen: Einmal abgesehen davon, das wir darüber bereits im Ausschuss gesprochen und dabei von Seiten der Regierungskoalition festgestellt haben, dass es ein unmögliches Verfahren wäre, über finanzielle Opfer beziehungsweise Belohnungen zu versuchen, gesundheitsbewusstes Verhalten sozusagen zu erkaufen, möchte ich darauf hinweisen, dass solche Art Bonusregelungen, die Sie angeregt haben und darüber hinaus der Senatorin noch mit auf den Weg gegeben haben, sich zu blamieren, indem sie dazu eine Bundesratsinitiative machen soll, dass es sich dabei um eine ausschließliche Angelegenheit der Selbstverwaltung handelt. Es könnte zwischen den Krankenkassen und den entsprechenden Leistungsträgern, wie zum Beispiel den Ärzten ausgehandelt werden. Sie werden in den nächsten Wochen ohnehin erleben, dass es unendlich viele Bonusregelungen geben wird. Der Rahmen ist durch die Politik vorgegeben, aber die Konkretisierung und Ausführung liegt ausdrücklich bei den Selbstverwaltungsorganen.
Ja, gern.
Das ist grundsätzlich richtig.
Sie haben aber eben abgehoben auf einen Teilbereich, nämlich eine Bonusregelung. Hier geht es um eine grundsätzliche Frage, es geht nicht um irgendwelche Beitragshöhen, sondern um die Frage, ob von dem grundsätzlichen Prinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung abgewichen werden soll, dass nämlich nicht beitragspflichtige Familienmitglieder plötzlich in die Beitragspflicht einbezogen werden. Das ist in der Tat eine Entscheidung, die auf der politischen Ebene zu treffen ist.
Eine von Herrn Czaja geäußerte Kritik möchte ich hier ganz kurz ins Gedächtnis rufen, weil ich glaube, dass er einen komplizierten Punkt angesprochen hat,
von dem ich glaube, dass wir ihn im Auge behalten müssen. Es ist die Frage des Altersdurchschnitts der im öffentlichen Gesundheitsdienst Beschäftigten. Wenn man sich ansieht, wo sich schwerpunktmäßig eine dramatische Entwicklung abzeichnet, dann ist das in den Bereichen, wo wir in Zukunft seitens des öffentlichen Gesundheitsdienstes insbesondere im Rahmen der Sozialkompensation weiterhin wichtige Aufgaben wahrnehmen müssen. Dadurch, dass wir eine grundsätzliche Umstrukturierung vornehmen, werden wir an anderer Stelle Luft bekommen, so dass ich davon aufgehe, dass wir dieses Thema zwar im Bewusstsein haben müssen, aber insgesamt im Rahmen des Personalkorsetts zu Lösungen kommen können, die Umqualifizierung, Weiterentwicklung und anderes einschließen.
Ich persönlich freue mich – das sage ich ausdrücklich an die Adresse der CDU –, dass sie mit ihrer Großen Anfrage das Thema des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Novellierung des Gesundheitsdienstgesetzes, das sich die beiden Koalitionspartner in ihrer Koalitionsvereinbarung vorgenommen haben, hier zum Thema machen.
Hierher gehört auch die jetzige und künftige Orientierung des öffentlichen Gesundheitsdiensts auf sozialkompensatorische Aufgaben, die von der Senatorin schon besonders gewürdigt wurden. Ich möchte dieses Aufgabenfeld nachdrücklich für die PDS – ich denke, auch für die SPD – an dieser Stellen noch einmal bekräftigen. Ich gehe davon aus, dass die Aufgabe des ÖGD, sozialkompensatorisch tätig zu werden, mit dem gerade im Bundestag und im Bundesrat verabschiedeten Gesundheitssys
temmodernisierungsgesetz von Rot-Grün nach dem 1. Januar 2004 erheblich an Zuwachs gewinnen wird. Der Grund dafür: Durch unerhörte Zuzahlungen und rigorose Leistungsstreichungen wird der Bedarf an Sozial- kompensation auf Seiten der sozial Benachteiligten enorm steigen.
Hierauf muss sich also der öffentliche Gesundheitsdienst einstellen. Ich hoffe auf eine enge Kooperation zwischen dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den Krankenkassen, die auch Aufgaben der Gesundheitsförderung gemäß § 20 SGB V wahrzunehmen haben, gerade auch unter besonderer Berücksichtigung sozial benachteiligter Gruppen. Sie wissen, dass wir bemüht sind, eine Kooperation mit den Krankenkassen herzustellen, wir glauben, dass hier eine sinnvolle Voraussetzung besteht, um genau diesen sozialkompensatorischen Ansatz weiter zu intensivieren und zu optimieren.
Für jemanden wie mich, die sich seit Jahrzehnten mit der Problematik der Gesundheitsförderung politisch auseinandersetzt, ist es überhaupt keine Selbstverständlichkeit, dass wir heute im Plenum solch ein Thema diskutieren.
Es hat lange gebraucht, bis es aus seinem Schattendasein herauskam. Ich glaube, dass an dieser Entwicklung wesentlich die kontinuierlichen und offensiven Bemühungen der Weltgesundheitsorganisation ihren Anteil haben. Die WHO hat immer wieder darauf verwiesen, dass Gesundheitsförderung überhaupt das Herzstück einer erfolgreichen, vernünftigen und bevölkerungsbezogenen Gesundheitspolitik sein muss. Die Weltgesundheitsorganisation war es auch, die 1986 in der Charta von Ottawa wesentliche Regelungen zur Gesundheitsförderung formuliert hat. In dieser Charta wird die Gesundheitsförderung als Prozess definiert, der allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit ermöglichen soll. Auch das von der WHO in Europa initiierte Netzwerk „Gesunde Städte“ greift genau diesen Gedanken auf, diesen emanzipatorischen Ansatz, den wir ausdrücklich unterstützen und von dem ich glaube, dass er uns auch im Rahmen der Diskussion um das neue Gesundheitsdienstgesetz weiter beschäftigen wird.
Das jetzt zur Novellierung anstehende Gesundheitsdienstgesetz, das aus dem Jahr 1994 stammt, ist ebenfalls geprägt von diesen in der Ottawa-Charta beschriebenen Ansätzen zur Gesundheitsförderung. Das kommt besonders deutlich in § 20 Gesundheitsdienstgesetz zum Ausdruck, wo der Grundsatz zur Sicherung von sozialer Chancengleichheit für die Nutzung präventiver gesundheitsförderlicher Angebote festgeschrieben wird.
Ein weiterer Grundsatz ist der Auftrag an den öffentlichen Gesundheitsdienst zur Koordination, zur Steuerung und Planung von gesundheitsfördernden Maßnahmen unterschiedlicher Trägergruppen und Organisationen. Ich erwähne diese Grundsätze ausdrücklich, weil sie von der PDS auch bei der Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitsdienstes von ausschlaggebender Bedeutung sein werden.
Ich weiß nicht, woher Ihre Erregung stammt, es ist doch richtig und sinnvoll, sich auf die Basis dessen zu besinnen, was jetzt zur Novellierung ansteht.
Ein letzter Punkt – damit Sie beruhigt sind – für die angestoßene Diskussion um den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Ich komme jetzt zum letzten Punkt, ich mache es in zwei Sätzen.
Herr Momper, ich verspreche Ihnen, das jetzt in zwei Sätzen zu erledigen.
Ja. – Mir ist ganz wichtig, noch auf einen Punkt aufmerksam zu machen, der heute noch keine Rolle gespielt hat, das ist die Gesundheitsberichterstattung,
die uns für diese Stadt eine zielorientierte und auch sozialraumorientierte Gesundheitsplanung erlaubt, die wir weiter entwickeln wollen, weil wir glauben – und dafür gibt es in Kreuzberg-Friedrichshain als praktischen Beleg eine gerade durchgeführte Kindergesundheitskonferenz –,
dass mit dieser Gesundheitsberichterstattung als Ausgangspunkt die Bedürfnisse in der jeweiligen Region besser erkannt und über die regionale Gesundheitsplanung dann gezielt berücksichtigt werden können.
Herr Hoffmann, ich habe mich nur darauf bezogen, dass Sie eine Frage im Fachausschuss gestellt haben und bei der Beantwortung feststellen mussten, dass ein Teil Ihrer Fragen, die Sie jetzt im Rahmen einer Großen Anfrage im Nachgang gestellt haben, gar nicht beantwortet werden konnte. Das war absehbar. Aber ich stelle auch in Ihrem Redebeitrag jetzt wieder etwas fest, was ich eben schon bei den anderen, bei Herrn Matz und bei Herrn Czaja, festgestellt habe: Sie erwarten von der Senatorin Antworten, die in einem gemeinsamen beteiligungsorientierten Prozess mit allen Beteiligten erst gemeinsam gesucht und gefunden werden sollen,
Darum wird der Paragraph im Gesundheitsdienstgesetz, der die Gesundheitsberichterstattung betrifft, auch in Zukunft für uns eine ganz wesentliche Rolle spielen. – Ich danke Ihnen, und ich habe um eine Minute, gleich 60 Sekunden, überzogen,
habe aber zwischendurch für Herrn Matz eine Frage beantwortet.
Ich fände es ganz schön, wenn sich der zuständige Finanzsenator dieser Frage widmen würde.
Ich weiß. – Ich möchte gerne wissen mit Blick auf die Koalitionsvereinbarung von PDS und SPD, inwieweit der Finanzsenator vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Entwicklung beabsichtigt, Beteiligungsmanagement und Beteiligungscontrolling weiterzuentwickeln.
Meine Frage richtet sich an die Senatorin: Wie bewertet der Senat den inzwischen von der rot-grünen Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Konsequenzen aus dem EuGHUrteil zum Bereitschaftsdienst der Ärzte?
Vor dem Hintergrund des von Ihnen angesprochenen Vergütungsaspekts die Frage: Teilen Sie die Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die davon ausgeht, dass es bundesweit ca. 27 000 neue Arztstellen braucht, um der Umsetzung des EuGH-Urteils Genüge zu tun, oder neigt der Senat, sofern das schon diskutiert worden ist, eher zu der Auffassung der gesetzlichen Krankenkassen, die davon ausgehen, dass im Rahmen einer Neuorganisation der Dienste eine solche Dimension, wie sie von der Deutschen Krankenhausgesellschaft in die Diskussion gebracht worden ist, völlig undenkbar ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es bleibt einem nie erspart, auf seine Vor
Kaufentscheidungen ein Stück weit präziser und begrün
Im Übrigen wird immer wieder der Begriff der Eigenverantwortung und des selbstbestimmten Handelns auch von der CDU gerade in der augenblicklichen gesundheitspolitischen Debatte bemüht. Ich fände es sehr schön, wenn Sie akzeptieren könnten, dass zumindest mit der jetzt ermöglichten verstärkten Informationstätigkeit der Behörden ein Ansatz gegeben ist, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Informationen als bisher erwarten dürfen und insofern ihre
Stück weit präziser und begründeter treffen können. Ich bin sehr dankbar dafür, dass unsere Senatorin, die selbst keinen Zweifel darüber hat aufkommen lassen, dass es ihr sehr viel lieber gewesen wäre, wir hätten auf das Verbraucherinformationsgesetz von Künast nun mit einem Gesetz reagiert, von dem wir alle wissen, dass es der Spatz in der Hand und nicht die Taube auf dem Dach ist. Aber ein Spatz in der Hand ist allemal mehr, denn das Berliner Gesetzesvorhaben überbrückt das bundesgesetzliche Vakuum beim Verbraucherschutz, das CDU und FDP mit ihrem Abstimmungsverhalten im Bundesrat verursacht haben. Ich denke, es kann dazu beitragen, die Entscheidungsfähigkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher durch mehr Information zu befördern. Daher ist es sinnvoll und notwendig, dieses Gesetz zu verabschieden. Ich bin nicht besonders hoffnungsvoll und teile den Optimismus von Herrn Matz überhaupt nicht, dass wir in dieser Legislaturperiode ein Verbraucherinformationsgesetz für die Bundesrepublik bekommen, das auch nur ansatzweise dem Charakter des Gesetzes entspricht, das in der letzten Legislaturperiode von CDU und FDP im Bundesrat abgeschmettert wurde.
redner einzugehen. Auch in diesem Fall muss ich das tun. Herr Matz! Ich finde es toll! Die Tatsache, dass eine Ministerin einen Aktionsplan ankündigt, verwechseln Sie offenbar mit einer Gesetzgebung.
Das Gesetz ist noch nicht da, und insofern ist die Überbrückung bis zu dem Zeitpunkt notwendig – Frau Hertlein ist eben noch einmal darauf eingegangen –, damit wir gewappnet sind, jedenfalls in einem Bereich, wo wir jetzt mit unserem Gesetz entsprechende Möglichkeiten eröffnen. Wenn Sie im gleichen Atemzug einen Aktionsplan zum Verbraucherschutz mit einem Verbraucherinformationsgesetz gleichsetzen und zweitens Frau Künast vorwerfen, dass sie Personalabbau betreibt und damit ihr Vorhaben selbst konterkariert, dann wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verbraucherinformationsgesetz in absehbarer Zeit verabschiedet wird, noch kleiner. Da ist Ihre Argumentation in sich nicht schlüssig.
Herr Brinsa, Sie stellen sich hier hin und sagen, Sie sähen in diesem zur Verabschiedung vorgelegten Gesetzentwurf keine Stärkung der Verbraucherinteressen, Sie könnten nicht erkennen, dass hier eine ausreichende Information gewährleistet sei. Man serviere den Herstellern ein Ruhekissen, und der mündige Bürger würde keine Stärkung erfahren. – Ich finde das einigermaßen bodenlos. Wir verhandeln heute zum dritten Mal das Thema Verbraucherinformationsgesetz. Warum? – Weil die CDU im Bundesrat genau diese Ansätze, diese Intentionen, die Sie hier einklagen und angeblich vermissen, dort blockiert hat, indem sie das Verbraucherinformationsgesetz von Künast, zu dem wir hier noch einen Entschließungsantrag eingebracht hatten, abgewürgt hat. Sie hatten sich dort als Interessenvertretung der Unternehmerseite profiliert
und nicht als Interessenvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher, wie Sie es heute getan haben. Ich gebe Ihnen den guten Rat: Wenn jetzt eine neue Initiative von Renate Künast auf den Weg gebracht wird, was wir alle sehr begrüßen, bitte ich Sie dringend, Ihrer CDUBundestagesfraktion deutlich zu machen, dass es diesmal nicht darum gehen darf, berechtigte Verbraucherinteressen zu konterkarieren. Wenn Sie sich hier als Verbraucherschützer aufspielen und gleichzeitig wissen, dass Ihre Partei auf Bundesratsebene ein sehr vielversprechendes Gesetz zugunsten des Verbraucherschutzes zu Fall gebracht hat, finde ich das nicht in Ordnung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diejenigen, die diesen Antrag, um den es geht, gelesen haben, werden sich wundern über diese Diskussion. Ich denke, die Qualität und die Art und Weise, in der im Augenblick über diesen Antrag diskutiert wird, macht deutlich, dass der Antrag lediglich ein Vorwand ist, alle möglichen Befindlichkeiten, die hier offenbar unterschiedlich verteilt sind, zu äußern. Herr Czaja hat sich am Krankenhaus Hellersdorf abgearbeitet, Herr Matz hat das eigentliche Motiv zu diesem Antrag, das ich ihm gleich noch in Erinnerung rufen werde, auch nicht genannt und hat sich mit relativ abstrakten Thematiken beschäftigt, die aber – und das ist, glaube ich, deutlich geworden – die Frage im Nachgang aufkommen lassen, wie sinnvoll es war, diesen Antrag so im gesundheitspolitischen Ausschuss aufzurufen mit der Einladung von Experten, die in der Regel eingeladen werden, um einen Entscheidungsprozess zu befördern. Die, die dort angehört werden, haben doch eigentlich die Aufgabe, den Abgeordneten des Fachausschusses durch ihre unterschiedlichen Positionen klärend zur Seite zu stehen, um bei der Entscheidung über Pro oder Contra eines Antrags eine Hilfe zu sein. Das waren die geladenen Experten nicht, insbesondere – das möchte ich an dieser Stelle betonen – war der von der FDP geladene Experte eine derartige Katastrophe,
dass er nur zu einer Verunsicherung und zu einer totalen Verwirrung der Erwartungen und dessen, was dort eigentlich Thema war, beigetragen hat. Im Übrigen war die ganze Diskussion überhaupt nicht geprägt von dem gesundheitspolitischen Ansatz, der hinter dem Antrag der FDP steht. Das wäre nun Aufgabe unseres Ausschusses gewesen. Insofern hatte Herr Momper Recht mit seiner Aufforderung an uns alle, im zuständigen Fachausschuss auch die gesundheitspolitischen Dimensionen dieses Antrags zu behandeln. Ich möchte diese nur in Erinnerung rufen, ohne sie weiter zu diskutieren. Die Chance dazu sollte die FDP noch haben, und die werden Sie sicher noch bekommen, wenn wir den Krankenhausplan auf der Tagesordnung haben.
Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz äußert sich nicht zu dem Antrag der Fraktion der FDP.
Wenn Sie das so meinen mit der Verteilung der Kompetenzen zwischen Fachpolitikern und Hauptausschuss – dass also immer dann, wenn es unangenehm und peinlich wird und Sie intern Ihren Dissens zwischen Fachpolitikern und Haushältern nicht klären können, von den Fachpolitikern schlichtweg die Antwortverweigerung kommt –, dann wird das mit einer anderen Rollen- und Arbeitsverteilung in diesem Parlament wohl nichts mehr werden. Sie müssen sich schon irgendwann einmal auch zu Ihrer fachlichen Verantwortung bekennen.
Wenn Sie jetzt den Versuch machen, dieses Verhalten damit zu rechtfertigen, dass die Experten sehr schwach waren und nichts zu der Debatte beitragen konnten, so entgegne ich: Dort waren drei Experten. Der eine war von der FDP-Fraktion vorgeschlagen worden. Das kann man bewerten, wie man will.
Der andere war der Experte, den die Senatsverwaltung vorgeschlagen hat. Das war augenscheinlich der Mensch, auf dessen fachlicher Expertise die Senatsverwaltung ihre Argumentation aufbaut. Da sagen Sie: Der hatte nichts zu bieten. Der hatte nichts drauf zu dem Thema. Der hatte
Wenn man sich ansieht, was bei Vivantes passiert, so ist doch eines klar: Es ist ein völlig intransparentes Verfahren, wie Geld und Unterstützungsflüsse vom Land zur Gesellschaft Vivantes laufen. Wir unterstützen mit Grundvermögen und mit Bürgschaften, und es handelt sich um sehr unklare Verhältnisse. Da geht z. B. der Senat hin und sagt: Wir richten den Krankenhausplan an den Interessen von Vivantes aus. – Auch hier wurde noch einmal gesagt: Wenn wir jetzt diesen Krankenhausneubau nicht bekommen, dann ist das schlecht für die Geschäfts
strategie von Vivantes. – Man muss aber trennen zwischen Krankenhausplan, den gesundheitspolitischen Erfordernissen und Vivantes-Erfordernissen. Es wird ein Problem, wenn man hierbei nicht trennt.
Man kann unterschiedliche Positionen zum Standort Hellersdorf einnehmen – unsere ist relativ klar –, aber man sollte endlich aufhören, das Märchen zu erzählen, uns würde dieser Krankenhausneubau nichts kosten. Selbstverständlich kostet er uns etwas: Er kostet entweder etwas an Fördermitteln, oder wenn Vivantes darauf verzichtet und das alles im laufenden Betrieb mit Leasing finanzieren will, so kostet er etwas in der Bilanz von Vivantes, weil man diese Leasingraten finanzieren muss. Das ist unser Betrieb, und folglich kostet ein solcher Neubau etwas. Hören wir auf mit dieser Chimäre, das sei umsonst! Wir müssen gesundheitspolitisch entscheiden, ob wir diesen Standort haben wollen oder nicht. Und dementsprechend müssen wir daraus auch die finanziellen Konsequenzen tragen. Aber diese ständige Vermischung – das Durcheinanderbringen von dem, was uns etwas kostet, und dem, was uns nichts kostet, von dem, was sich im Haushalt abspielt, und dem, was sich in der Bilanz abspielt – lässt irgendwann noch den größten Staatsfan zum eifrigen Privatisierungsbefürworter werden.
nichts dazu beizutragen. – Na ja! Das sagt auch einiges über die Senatsposition.
Und der dritte Experte war auf Vorschlag von SPD und PDS eingeladen, und den fanden Sie nun auch ganz fürchterlich. Sie sagen, der war fehl im Ausschuss. Das unterschreiben wir dann gerne, aber augenscheinlich war das derjenige, der Ihre Position beschreiben sollte. Sie verweigern sich also schlichtweg dem Thema – so kann man das wohl zusammenfassen, was Sie eben gesagt haben –, und das ist ein Fehler.
Wenn Sie sehr flammend sagen, man müsse das Vertrauen in Vivantes stärken, so habe ich nichts dagegen. Aber glauben Sie, dass ein solches Verfahren, wo man bestimmte schwierige Punkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit, VS-vertraulich und sonst wie diskutiert, vertrauensstärkend wirkt? – Nein, das ist genau das Gegenteil. Das schafft Misstrauen. Ich weiß nicht, ob das beabsichtigt ist oder nicht, aber es hat diesen Effekt.
Sehen wir uns an, was Sie machen wollen! Erst einmal sagen Sie: Na ja! Das ist gar nicht klar, ob das bei der EU angemeldet werden muss. – Aber was hindert Sie daran, das zu tun? Wovor haben Sie Angst? – Natürlich können Sie den gesamten Vorgang der Bürgschaft der EUKommission schicken, und das Schlimmste, was Ihnen passieren kann, ist, dass nach ein paar Wochen ein Brief zurückkommt mit der Antwort: Diesen Vorgang wollen wir gar nicht. Es besteht keine Notwendigkeit, das bei uns anzumelden. Wir schicken Ihnen die Unterlagen zurück. – Dann ist das Problem geklärt, es ist erledigt, Sie haben Vertrauen geschaffen, und auch die privaten Konkurrenten haben sozusagen eine offizielle Antwort der EU.
Aber das machen Sie nicht. Sie sagen: Soll doch irgend jemand anderes nach Brüssel gehen. Soll doch jemand anderes klagen. – Das ist ein bisschen die alte Hausbesetzermentalität: Legal, illegal und so weiter – was dann da noch kommt. Es ist das Wort mit den drei Punkten, und das darf ich hier nicht sagen.
Sie warten einfach darauf, dass jemand anderes klagt, jemand anderes zur EU geht und Sie dann Recht bekommen oder vielleicht auch nicht. Sie wollen aber nicht selber den Schwarzen Peter dafür haben.
Meine Frage richtet sich an Frau Senatorin Dr. Knake-Werner. – Die „BZ“ titelt heute, dass der Giftnotruf in der Stadt, der allgemein sehr hohe Anerkennung genießt, „auf der Kippe“ stehe. Dieselbe Quelle berichtet allerdings auch, dass zur Zeit verschiedene Modelle zur Rettung eben dieses Giftnotrufs durch Ihre Verwaltung geprüft werden. Könnten Sie dazu etwas Näheres sagen?
Frau Senatorin! Sind die Prüfungen ihrerseits schon so weit gediehen, dass Sie einem der drei von Ihnen zitierten Modelle eine Präferenz einräumen würden? Und könnten Sie ungefähr abschätzen, wie lange diese Prüfung noch währt? Ich weiß von den dort Beschäftigten, dass diese auf eine schnelle Lösung drängen.
Meine Frage richtet sich an die Gesundheitssenatorin, Frau Dr. Knake-Werner: Ich möchte gerne wissen, wie die Senatorin die Tatsache bewertet, dass gestern die Kassenärztliche Vereinigung von Berlin einen Streik in der ambulanten Versorgung beschlossen hat.