Andreas Apelt
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht verwundern, dass die CDUFraktion dem vorliegenden Antrag zustimmt. Wir möchten uns nicht den Vorwurf gefallen lassen, bei Menschenrechtsverletzungen weggeschaut, sie geduldet oder verschwiegen zu haben. Menschenrechte sind unteilbar und universal, sie sollten in jedem noch so vergessenen Winkel dieser Welt gelten, von Weißrussland bis China, von Pakistan bis Irak, von Russland bis Kuba.
Kuba ist keine Ausnahme, darf keine Ausnahme sein. Kuba gehört inzwischen zu den ältesten Diktaturen der Welt, und trotz der jährlichen Behandlung in der UNMenschenrechtskommission und der Verurteilung hat sich wenig geändert. Noch immer werden Menschen wegen der Inanspruchnahme der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verurteilt. Journalisten, Schriftsteller, Buchhändler, Angehörige oppositioneller Demokratiebewegungen sitzen im Gefängnis und werden zu Haftstrafen verurteilt, für die man bei uns einen Mord begehen müsste – bis zu 28 Jahren.
Die Haftbedingungen sind zudem alles andere als menschlich zu nennen. Amnesty International hat einiges dazu aufgelistet, insbesondere was die berühmte Isolierungshaft à la Kuba bedeutet oder wie man mit Kindern und Frauen von Dissidenten in Kuba umgeht.
Es ist im Übrigen interessant, auf welcher Basis diese Verurteilungen vorgenommen werden. Da gibt es den berühmten Artikel 91 des Strafgesetzbuchs in Kuba, der die Kollaboration mit fremden Mächten unter Strafe stellt – dafür gibt es Haftstrafen zwischen 7 und 15 Jahren. Das erinnert an die DDR; da gab es den Artikel 99 des Strafgesetzbuches, bei dem es um die Kontaktaufnahme mit fremden Mächten ging. Dafür konnte man auch bis zu 11 Jahre ins Gefängnis kommen – jeder Oppositionelle in der DDR kannte diesen Artikel. Es sind die alten Muster, die an die Diktatur der DDR erinnern. Auch ein jüngster Fall erinnert an die DDR – weniger an die DDR der letzten Jahre als an die der 50er Jahre. Da wurde erst kürzlich ein Dissident zu 2 Jahren Haft verurteilt wegen Beleidigung Castros. Er hat ihn zu Hause beleidigt, und jemand hat ihn verpfiffen. Nicht umsonst hat Honecker mit Blick auf die untergehende DDR auf den, wie er es nannte, „kubanischen Leuchtturm des Sozialismus“ verwiesen. Im Übrigen, das sollte man auch erwähnen, erinnert der Umgang mit dem Ausland an die DDR. Da werden die Resolutionen der UN, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats ignoriert. Da wird Bundestagsabgeordneten wie dem CDU/CSU-Fraktionsvize Arnold Vaatz, der Menschenrechtsobmann der Fraktion ist, die Einreise zu einem Dissidententreffen nach Havanna verweigert.
Nein, meine Damen und Herren, wir können nicht schweigen, auch dann nicht, wenn es um Guantanamo
geht. Das haben auch die Bundeskanzlerin in Washington, das Europäische Parlament und der Europäische Rat deutlich gemacht. Ich bin froh, dass Bush von sich aus die Auflösung des Lagers versprochen hat,
und dies noch bevor Ratspräsident Schüssel ihn dazu aufgefordert hätte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Kirchenstaatsvertrag stimmen wir zu, wenngleich es uns nicht besonders leicht fällt. Während offensichtlich den Grünen der Vertrag zu weit geht, geht er uns nicht weit genug. Wir stimmen zu, weil es ein Kompromiss ist, der Schlimmeres verhindert, aber bei weitem nicht das ist, was über eine Million Christen in der Stadt erwarten.
Ich will zwei Punkte benennen, die für diesen Vertrag stehen. Erstens der Umgang mit der theologischen Fakultät. Wir haben immer gefordert, dass die Professorenstellen in ausreichender Anzahl vorhanden sein und zur Verfügung gestellt werden sollten. Wir forderten 15 Professorenstellen, herausgekommen sind am Ende 11. Das ist in der Tat sehr wenig und nicht das, was wir uns vorstellen konnten.
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Senator! Akzeptiert der Senat die Bedenken und Ängste – Sie haben dies bereits erwähnt – der Bewohner, und was will der Senat tun, um gegen die Vorurteile und Ängste vorzugehen, die nicht vom Tisch gewischt, sondern angehört werden sollten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst will ich auch die Gelegenheit nutzen, all denen zu danken, die nicht nur diesen Bericht verfasst haben, sondern auch in der Behörde des Landesbeauftragten seit vielen Jahren arbeiten und eine sehr gute Arbeit für uns alle machen.
Wir alle wissen, dass es keine leichte Arbeit ist, weil es nicht nur um die Arbeit mit Akten geht, sondern um Menschen und deren Schicksale. Ich weiß nicht, wer das von uns könnte: täglich die vielen Geschichten des Leids, der Demütigungen im Büro, in der Haft, der Bespitzelung zu hören. Ich sage offen, ich könnte dies nicht. Deshalb noch einmal mein Dank an diejenigen, die sich das über Jahre anhören.
Die Haltung unserer Fraktion ist eindeutig: Wir brauchen dringend eine Regelung – eine möglichst unkomplizierte, einfache, verständliche und die Zivilcourage anerkennende Regelung. Es ist eine Regelung, die wir immer angestrebt haben, die der Bericht einmal wieder empfiehlt. Es geht um die Ehrenpensionen. Ich weiß, die Mehrheit dieses Hauses hat das abgelehnt und sich damit nicht mit Ruhm bekleckert. Aber vielleicht sollten wir noch einmal einen Anlauf wagen. Eine Ehrenrente spart einerseits Verwaltungsaufwand, andererseits das unsägliche Klagen der ehemaligen Opfer, wenn es um ihre Rechte geht. Diese Demütigungen – einige sind in dem Bericht umfänglich beschrieben – sollten wir den Antragstellern ersparen.
Im Klartext: Ich möchte noch einmal der Hoffnung Ausdruck geben, dass auch eine neue Bundesregierung sich dieses Themas annimmt. Jetzt haben wir auch eine neue Chance. Im Koalitionsvertrag steht schon einiges Positives. Ich möchte und werde auch diese Bundesregierung wie alle anderen Bundesregierungen davor daran messen, wie sie sich zu diesem Thema verhält. Ich glaube, es wäre gut, wenn wir alle das machen würden. Sie können sicher sein, ich werde auch dann lautstark klagen, so wie ich es immer versprochen habe, wenn nicht endlich eine angemessene Würdigung des widerständigen Verhaltens und der Zivilcourage Realität wird. – Danke schön!
Ich kann es ganz kurz machen, Frau Seelig, nur um es richtig zu stellen, weil Sie sagten, das Land habe keine Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Das Land hätte schon Möglichkeiten gehabt. Wir haben eine Bundesratsinitiative zur Ehrenpension gestartet. Die ist aber von Ihnen abgelehnt worden. Den Vorwurf müssen Sie sich jetzt schon gefallen lassen: An den Stellen, wo wir es hätten machen können, wurde es nicht gemacht. Vielleicht wird es ja zukünftig besser. – Danke!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus – und das wird Sie nicht verwundern – hält an dem Ziel einer Fusion der beiden Bundesländer fest.
Die Zusammenführung wäre ein Stück wiedergewonnener Normalität im vereinigten Deutschland.
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Die CDU-Fraktion hält an dieser Zusammenführung der beiden Länder fest, und zwar auch deshalb, weil diese Fusion mehr wäre als die bloße Addition von zwei Schuldenbergen. Für die Fusion sprechen zahlreiche Gründe, denen man sich nicht verweigern kann. Berlin und Brandenburg – ich hatte das bereits erwähnt – sind historisch gewachsene Regionen mit einer gemeinsamen kulturellen Tradition. Eine Fusion ist ökonomisch sinnvoll – das haben meine Vorredner auch betont –, denn die Wirtschaftskraft und die Stärkung von Synergieeffekten sollten der Gesamtregion zugute kommen.
Die Fusion wäre perspektivisch notwendig, um die Region innerhalb der Europäischen Union zu stärken. Schließlich ergäben sich auch Einsparmöglichkeiten. Das wäre eines der Argumente, die man gegenüber der Bevölkerung anbringen könnte. Das alles funktioniert selbstverständlich nur mit und nicht ohne oder gegen unsere Nachbarn.
Herr Dr. Augstin! Ich halte es für unseriös, jetzt von Berlin aus zu verhandeln, ohne eine Entscheidung des Verfassungsgerichts abzuwarten.
Nun lautet die große Frage: Hilft in dieser Situation der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion? – Ich sage: Nein! Er hilft nicht. Abgesehen davon, dass uns der Antrag bis auf die schwammige Formulierung zu einem gemeinsamen Finanzkonzept über die konkreten inhaltlichen Vorstellungen der FDP-Fraktion absolut im Unklaren lässt, nenne ich an dieser Stelle zwei Gründe für unsere Ablehnung. Erstens suggeriert die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag, dass der Senat kein Konzept habe und dass eigentlich niemand außer der FDP ein Konzept für die Fusion bzw. fruchtbare Zusammenarbeit der beiden Länder habe.
Das wäre sowohl unseriös gegenüber Brandenburg als auch gegenüber dem Bund und den anderen Ländern. Es wäre fatal, jetzt Bedingungen zu stellen. Wir haben gesehen, was ein einziger Satz bewirken kann: Als unser Parlamentspräsident einen Brief nach Brandenburg schickte, schlug das dort ein wie eine Bombe. Da ist nicht sehr glücklich agiert worden, und das sollten wir zukünftig möglichst vermeiden. Ich plädiere für Sensibilität, für Rücksicht und für möglichst viel Zurückhaltung, wo Forderungen nichts bringen. Nur so behalten wir das Ziel im Auge. Im Übrigen erwarte ich auch von den Brandenburgern, dass sie das Ziel nicht aus den Augen verlieren.
Die CDU-Fraktion ist für eine Fusion vor der Fusion. Es geht also darum, Bedingungen zu schaffen, unter denen man jetzt weitermachen kann und die den Menschen das Gefühl geben, dass man gemeinsam stärker ist. Da sind schon einige Wege beschritten worden, die in die richtige Richtung weisen. Auch aus Ihrem Antrag sind einige positive Ansätze zu entnehmen. Das gilt z. B. für die Rechtsangleichung, mit der wir uns befassen sollten. Dieses Thema sollte zukünftig stärker behandelt werden, und auch im Ausschuss sollten wir darauf stärker achten. Das ist der Weg. Nur so können wir das realisieren, was wir uns zum Ziel gesetzt haben, und nur so können wir am Ende auch – und das ist das Wichtigste – die Herzen der Berliner und der Brandenburger für eine neuerliche Abstimmung gewinnen. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ein wenig erschrocken – –
Danke schön! – Ich bin ein wenig erschrocken über die ersten Wortmeldungen und habe mich gerade auch bei der Wortmeldung von Herrn Schruoffeneger gefragt, ob Sie sich jetzt an die Spitze der Bewegung setzen, wenn es um den Kirchenkampf geht. Ich weiß nicht, was Sie „geritten“ hat, die Lanze gegen die Kirche in einem Maße zu zücken, die nach meinem Dafürhalten überhaupt nicht angemessen ist. Man kann vielleicht Details des Vertrages kritisieren, aber was Sie gegen die Kirche vortragen, fand ich nicht angemessen, auch nicht angesichts der Bedeutung eines solchen Vertrages.
Viel schlimmer und für uns unbefriedigender ist für uns die Situation um den Religionsunterricht, der wegen der unveränderlichen Position von Senat und Kirche wohlweislich aus dem Vertragstext ausgegliedert wurde. Es kann keine Frage sein, dass die CDU-Fraktion hier klar auf der Seite der Kirchen steht, die ein ordentliches Unterrichtsfach Religion wünschen, von uns aus auch als Alternative zum Ethikunterricht.
Wir werden auch an der Seite der Kirchen stehen, wenn es darum geht, gegen ein Schulgesetz Front zu machen, das diesen von so vielen Menschen gewünschten Religionsunterricht ignorieren will. Wir treten nicht aus Selbstzweck für diesen Unterricht ein. Es leben schließlich – auch Herr Schruoffeneger muss das zur Kenntnis nehmen – über eine Million Menschen in dieser Stadt, die sich zu einer der großen Kirchen und zum christlichen Glauben bekennen. Die Zahl der Teilnehmer am Religionsunterricht ist steigend, selbst in den vermeintlichen atheistischen Hochburgen im Ostteil der Stadt. Seit Jahren führen wir die Diskussion, seit Jahren kämpfen wir – manchmal mit, manchmal ohne Herrn Böger, manchmal mit, manchmal ohne Herrn Müller von der SPD-Fraktion – für eine Regelung, die den Religionsunterricht ermöglicht. Die Auffassung geht offensichtlich quer durch alle Parteien, und ich bin sicher, dass wir alle, egal, welcher Partei wir angehören, diesen Unterricht immer auch als Teil unseres christlich-abendländischen Selbstverständ
nisses begriffen haben. Das mag für mich als bekennender Christ leichter zu sagen sein. Aber haben nicht alle Menschen eine Sehnsucht nach Werten in einer immer komplizierter werdenden Welt, in einer Welt der individuellen Isolierung, der Orientierungslosigkeit und fehlenden Identitäten? Hier genau wollen wir gern ansetzen, fern von jeder Ideologie, die an dieser Stelle wenig nützt.
Der Kirchenstaatsvertrag ist ein Kompromiss. Wir werden ihm trotz großer Bedenken zustimmen und hoffen, dass damit ein Anfang verbunden ist, sich auch in dem noch strittigen Punkt Religionsunterricht aufeinander zu zu bewegen. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass sich die PDS-Fraktion dem Thema Kulturwirtschaft angenommen hat und es auf die Prioritätenliste gesetzt hat, obgleich die Anträge, um die es hier geht, keine PDSAnträge und auch keine SPD-Anträge sind, sondern ursprünglich von der CDU, von der FDP und von den Grünen kamen. Aber es ist nicht schlecht, wenn man dazu lernt.
hat, ist lobens- und dankenswert. Es muss nach den langen Jahren des Nebeneinanderreagierens von Wirtschafts- und Kulturverwaltung hervorgehoben werden. Endlich wird in dieser Legislaturperiode dieses Thema aufgegriffen und, was noch wichtiger ist, in die öffentliche Diskussion gebracht. Die unterschiedlichen Bereiche, die erfasst werden, beschäftigen sich mit dem erwerbswirtschaftlichen Sektor. Dazu zählen die Presse und der Buchmarkt, die Film- und Fernsehwirtschaft, der Kunstmarkt, die ITEntwicklung, natürlich die Musikwirtschaft, Werbung und Design, Architektur und kulturelles Erbe sowie nicht zuletzt die darstellende Kunst. Berlin profitiert dabei vom Neben- und Miteinander von Szenekultur und traditioneller Kultur, von Kulturerbe, Kunst, Medien und multikulturellen Einflüssen. Diese besondere Mischung führt zu einer Ausnahmestellung in Deutschland, vergleichbare Parallelen bieten aus meiner Sicht London und New York. Das eigentlich Wichtige ist aber nicht das Vorliegen des Berichts – dieser muss selbstverständlich fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Bedeutsam für die weitere Entwicklung der Kulturwirtschaft wird es sein, welche Schlussfolgerungen aus dem Bericht gezogen werden, wie die Erkenntnisse des Berichts genutzt werden, wie mit dem Bericht weitergearbeitet wird und wie er weiterentwickelt wird. Die hierzu durchgeführten vielfältigen Diskussionen und Konferenzen innerhalb und außerhalb unseres Hauses waren sehr aufschlussreich und zielführend. Ich verweise darauf, dass sich allein drei Ausschüsse mit insgesamt vier Anhörungen mit dem Bericht beschäftigt haben.
Selbstverständlich gibt es Entwicklungen, die beispielgebend genannt werden sollen: Ich denke an die Zusammenarbeit mit Universitäten, Fach- und Hochschulen, aber auch mit Berufsbildungszentren wie dem LetteVerein. Diese Zusammenarbeit ist kreativ, sie umfasst verschiedene Branchen der Kulturwirtschaft, befördert junge neue Ideen und setzt sie in der Wirtschaft um. Ein gutes Beispiel ist dabei sicher die Zusammenarbeit mit der FHTW, Frau Prof. Hinz, die gemeinsam mit dem internationalen Designzentrum kleine und mittelständische Unternehmen berät – ein Projekt, das vom Wirtschaftssenat mit 0,5 Millionen € aus EFRE-Mitteln gefördert wird und beispielgebend auch für andere Bereiche sein sollte. Ein weiteres Beispiel ist der Bau der Schauhalle in Oberschöneweide. Dieser private Galeriestandort entsteht aus dem Umbau einer AEG-Halle und einem Neubau, initiiert und getragen durch ein Berliner Rechtsanwaltsbüro – also privat –, unterstützt durch die Wirtschaftsverwaltung. Das Ziel dabei ist, einen Verkaufsort von internationaler Bedeutung in Berlin zu errichten. Ich hoffe, dass dieses gelingen wird.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht sollten wir zunächst einmal den Kultursenator bei uns wissen. Es ist ein unglaublicher Vorgang: Es geht um das Geld der Stadt
Berlin, das wir, wie ich finde, an dieser Stelle richtig einsetzen, und der Kultursenator hat wahrscheinlich eine private Teestunde. Ich stelle hiermit den Antrag, dass der Kultursenator wenigstens bei dem Thema „Tränenpalast“ anwesend ist.
Wir wollten Sie nicht vom Tee abhalten, Herr Senator, aber wir finden, dass Sie bei so einem Thema zuhören sollten. Es gibt nämlich kaum einen wichtigeren Ort, an dem heute Erinnerungskultur stattfinden kann, als den Tränenpalast. Es gibt keinen Ort in Berlin, an dem so viele Tränen des Abschiedes vergossen wurden, und es gibt wohl keinen Berliner, der nicht ganz persönliche Erlebnisse mit dem Ort verbindet. Es konnte demzufolge auch kein anderer Name als Tränenpalast dafür gefunden werden.
Hier steht ein Ort der Erinnerung an die SEDDiktatur, der durch die stadtentwicklungspolitischen Zwänge oder Wünsche Einzelner seit dem Jahre 2000 in Bedrängnis gekommen ist. Wir erinnern uns: Der Betreiber des Tränenpalastes hat alles unternommen, die Kulturstätte zu erhalten. Bedingt durch die langjährigen Planungsunsicherheiten und die unsichere Perspektive entstand eine wirtschaftliche Schieflage. Im Mai 2005 musste das Unternehmen Insolvenz anmelden, und das Grundstücksgeschäft wurde vom Senat im Juni zu Gunsten des Investors am Spreedreieck entschieden. Die Haltung – man kann auch sagen: Geschichtsvergessenheit und Kulturfeindlichkeit – der Kulturverwaltung des Senats hat letztlich dazu geführt, dass nach jahrelangen Bemühungen um den Erhalt der Kultur im Tränenpalast die Grundstücksinteressen höher im Kurs standen. Nun ist nur zu hoffen, dass sich Investor und Kulturbetreiber am Ende doch noch einigen. Auf die Hilfe dieses Senats kann man wohl nicht mehr bauen.
Wie ist die Ausgangsposition? – Der Verkauf an den Investor ist mit Nutzungsauflagen verbunden. Der denkmalgeschützte Tränenpalast unterliegt einer 25-jährigen Nutzungsbindung als Kulturstandort. Gewisse Regelungen zur Sicherung des Kulturbetriebs während der Bauphase sind auch enthalten. Ausgleichszahlungen für die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen fehlen allerdings völlig, ebenso wie eine Überwachungsfunktion durch den Senat. Der derzeitige Mietvertrag hat bzw. hätte noch eine Laufzeit bis 2008, bietet aber nach dem Insolvenzantrag nicht genug langfristige Sicherheit für die Gründung einer neuen Betreibergesellschaft, also einer Auffanggesellschaft. Nachdem der Erwerb des Grundstücks durch den Betreiber gescheitert war und der letzte
Teilbereich des Spreedreiecks im Juni 2005 mit Auflagen an den Investor verkauft wurde, setzten zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Investor erwartungsgemäß die Gespräche ein. So weit scheint ja alles in Ordnung, doch leider wird hier weiter gezockt. Der Investor bietet dem Betreiber zwar überdurchschnittlich gute Konditionen und Mietnachlässe – das allerdings nur für einen Übergangszeitraum – und signalisiert die Bereitschaft, im Rahmen eines Gesamtkonzepts der Entwicklung und Bebauung des Spreedreiecks erhebliche Mittel in den Tränenpalast zu investieren. Dies gilt aber nur unter Bedingungen, die einseitig vom Investor aufkündbar bleiben. Der Investor sitzt immer am längeren Hebel. Eine echte partnerschaftliche Verhandlungsebene für einen langfristigen Miet- und Nutzungsvertrag als Grundbedingung zur Gründung einer Auffanggesellschaft und Abwendung der Insolvenzgefahr des Betreibers ist von Seiten des Investors bisher nicht zu erkennen. Und die Zeit läuft und läuft gegen den langjährigen Bewahrer und Retter dieses Kulturstandortes.
Ziel unseres Antrags vom Juni dieses Jahres war es, genau hier zu helfen, möglichst schnell Planungssicherheit für den Kulturstandort und den Spielbetrieb zu erreichen. Doch die politische Mehrheit in den Ausschüssen lehnte dies ab, und jetzt steht David gegen Goliath. Die Kulturverwaltung sieht sich nicht mehr in der Pflicht und macht erst einmal Sommerpause. Richtig beendet ist diese aber offenbar immer noch nicht. Es gibt keine Initiative der Kulturverwaltung im Sinne unseres Antrages, so jedenfalls die Staatssekretärin am Montag dieser Woche im Kulturausschuss, keine Unterstützung der Betroffenen oder Moderation des Verfahrens.
Ohne eine nochmalige und nachhaltige Aufforderung des Parlaments an diesen offensichtlich noch im Sommerschlaf befindlichen Senat wird dieser Kulturbetrieb in den Ruin geschickt. Ohne die Rettung der derzeitigen kulturellen Nutzung wird nach einer langjährigen Bauphase irgendwann im Jahr 2008 oder 2010 eine Kulturnutzung in einem kleinen Bereich eines monströsen Geschäftsgebäudes ein Aschenputteldasein fristen. Sie können sicher sein, es wird nichts, aber auch gar nichts mehr mit dem jetzigen historischen und kulturellen Wert, für den wir streiten, zu tun haben.
Deshalb bitten wir, entgegen der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses unserem Antrag zuzustimmen. – Danke sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der inzwischen aufgehobenen Anstellung eines ehemaligen
Staatssicherheitsmajors in der Charité, die die Opfer der SED-Diktatur auf unerträgliche Weise brüskiert hat?
2. Trifft es zu, dass der zuständige Fachsenator schon vor Öffentlichmachung über den Vorgang Bescheid wusste, und wie hat er wann gehandelt?
Vom Stasimajor in Hohenschönhausen zum Geschäftsbereichsleiter an der Charité
Bitte schön, Frau Paus, Sie haben das Wort!
Herr Senator! Wenn ich das richtig sehe, haben Sie vor der Einstellung bereits von dem Sachverhalt gewusst. Teilt der Senat dennoch die Auffassung, dass es sich bei dem Vorgang um einen Rechtsverstoß handelt? Was wollen Sie tun, damit die Abfindungssumme, die jetzt im Raum steht, möglicherweise nicht oder wenn, dann von denen bezahlt wird, die das verschuldet haben?
(D
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne auch mit einem Dank für ein weiteres Jahr Arbeit des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR und bitte Herrn Gutzeit, auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseren Dank mitzuteilen.
Der Bericht ist wie immer umfangreich, und ich will nur zwei Punkte herausnehmen, weil sie nicht nur mir wert sind, darüber zu reden, sondern weil sie auch vom Landesbeauftragten als Probleme erkannt und aufgegriffen worden sind.
Erstens die noch immer fehlende Lösung der Rentenproblematik für die Verfolgten des SED-Regimes. Der Grundsatz, Verfolgte in der Rente genauso zu stellen, als hätte die Verfolgung nicht stattgefunden, ist leider noch immer nicht Realität. Wir haben auch in den vergangenen Jahren immer wieder darüber geredet, dass hier eine Gesetzeslücke besteht, dass jener, der in Haft gegangen ist, bei seiner Rente auch noch bestraft wird und es besser gewesen wäre, er wäre als Duckmäuser durch die Welt gegangen. Der Widerständige wird weiterhin bestraft, bis ins hohe Alter, bis ins Rentenrecht. Für seine Rente wäre es besser gewesen, er hätte nie demonstriert, nie seinen Unmut gegen die Staatsgewalt geäußert, nie Flugblätter verteilt oder den Führungsanspruch der SED in Frage gestellt. Es ist schon grotesk, aber die Botschaft, die von heute ausgeht, lautet noch immer: Zeigt keine Zivilcourage in Diktaturen, weil euch sonst die Demokratien bestrafen. Seid Duckmäuser und lauft immer brav mit, so kommt man am besten durchs Leben. Das ist die Botschaft Deutschlands 2005. Das ist zynisch, aber es ist die Wahrheit.
Allein im Berichtsjahr wurden bundesweit 94 000 neue Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Das zeigt, dass in unserer Gesellschaft das Thema Staatssicherheit noch lange nicht zu den Akten gelegt ist. Aus der Akteneinsicht erwächst sehr oft Beratungsbedarf. Darauf verweist der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten. Auch die Erwartung, dass die strafrechtliche Rehabilitierung 2004 so gut wie abgeschlossen sei, hat sich nicht bestätigt. Es kommen weiterhin Antragsberechtigte in die Beratung der Landesbehörde, wenn auch in abnehmender Zahl.
Wie auch schon in den vergangenen Jahren merkt der Tätigkeitsbericht kritisch an, dass die rentenrechtlichen Regelungen für Verfolgte und Inhaftierte teilweise unbefriedigend sind und Betroffene oft erst über den Rechtsweg ihren Anspruch durchsetzen können. Auch hier steht die Landesbehörde den Betroffenen beratend zur Seite.
Ein ungelöster Konflikt ist die Tatsache, dass nur die Haftzeit als Verfolgungszeit anerkannt wird, jedoch nicht die tatsächliche Verfolgungszeit. Wer die DDR selbst kennen gelernt hat, weiß, dass ein Bestandteil der Verfolgung das Verdrängen aus Beruf und Stellung war. Politisch Inhaftierte, wenn sie nicht von der Bundesrepublik freigekauft wurden, hatten in der DDR massive berufliche Nachteile zu erdulden, die sich heute rentenrechtlich auswirken. Die Anerkennung rentenrelevanter Verfolgung scheitert jedoch an der aktuellen Rechtsprechung, die davon ausgeht, dass systemimmanente Benachteiligungen alle Bürger eines undemokratischen Systems – das war die DDR zweifellos – teilen.
Des Weiteren stellt der aktuelle Tätigkeitsbericht wieder die Hauptfelder seiner Arbeit vor. Ich gehe nicht auf alle Felder ein. Es sind im Wesentlichen dieselben wie im vergangenen Jahr. Auf ein Feld will ich jedoch kurz eingehen, nämlich jenes, das sich mit dem Unrecht beschäftigt, welches Zivildeportierten widerfahren ist, die bis heute keine angemessene Rehabilitation erfahren haben. Hier, wie auch an anderer Stelle, werden persönliche Schicksale stellvertretend für viele genannt.
Im vorliegenden Fall erwähnt der Tätigkeitsbericht das Schicksal einer 18-jährigen jungen Frau aus Westpreußen. Sie wurden mit vielen anderen Bewohnern in ein russisches Arbeitslager deportiert. Sie überlebte das Lager und konnte nach 20 Monaten nach Deutschland zurückkehren. Hier stellt der Tätigkeitsbericht fest, dass es für diese Frau und viele andere Opfer stalinistischer Willkür eine angemessene Lösung wäre, sie rentenrechtlich ebenso zu behandeln wie die in der SBZ und späteren DDR strafrechtlich Rehabilitierten. Dies ist zurzeit nicht der Fall. Wir hatten in diesem Haus bereits darüber gesprochen, aber eine Lösung im Sinne des Landesbeauftragten war nicht mehrheitsfähig.
Nach der Befassung mit dem Bericht des Landesbeauftragten glaube ich, dass die Berliner Behörde noch lange als Anlaufstelle für Opfer stalinistischer Gewalt und die Opfer des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen
DDR gebraucht wird. Für die Arbeit, die bis heute geleistet wurde, möchte ich mich bei Herrn Gutzeit persönlich, auch im Namen der SPD-Fraktion, sehr herzlich bedanken.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ziel einer EU-Dienstleistungs
richtlinie ist der Abbau von Hindernissen, denen Dienstleistungserbringer in verschiedenen Staaten Europas ausgesetzt sind. Dies ist ein einmaliger und sehr mutiger Schritt zur Harmonisierung der Regeln für Dienstleistungen. Er ist gleichsam ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines wirklichen europäischen Binnenmarktes, der nicht bei Lippenbekenntnissen stehen bleibt.
Die Folgen sind eindeutig: Verwaltungsvereinfachung – also die Verpflichtung zur Benennung einheitlicher Ansprechpartner für Verwaltungsformalitäten –, das Verbot restriktiver rechtlicher Anforderungen einzelner Mitgliedsstaaten oder die Harmonisierung durch Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften. Wer Europa will, wer insbesondere den europäischen Binnenmarkt mit Leben erfüllen will, kommt an einer solchen Richtlinie nicht vorbei. Eine Alternative dazu gibt es nicht. Auch Ihr Vorschlag, die Richtlinie zurückzuziehen, wäre eine Absage an das sich vollendende Europa. Wir können nicht bei Sonntagsreden eine europäische Harmonisierung einklagen,
und wenn es ernst wird, bekommen wir kalte Füße. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn dies auch noch aus Deutschland kommt – der Vorwurf des Protektionismus steht ja bereits im Raum. Fragen Sie mal unsere Nachbarstaaten, fragen Sie in Mittelosteuropa, in Frankreich, Spanien oder Italien, wie sie darüber denken.
diese Leistung in eigener Verantwortung zu regeln.
Zweitens: Er schafft mit der breiten Verankerung des Herkunftslandsprinzips ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt, durchlöchert das einheitliche Recht der Mitgliedsstaaten und organisiert so einen Wettlauf der mitgliedsstaatlichen Rechtssysteme um niedrige Qualitäts-, Arbeits-, Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards.
Drittens: Er verzichtet auf eine sozialpolitische Regulierung des Dienstleistungsbinnenmarktes und macht so eine effektive Kontrolle der Einhaltung des geltenden deutschen und EU-Rechts zur Arbeitnehmerentsendung unmöglich.
Viertens: Er erschwert eine effektive Wirtschafts- und Unternehmensaufsicht und bietet unzureichende Vorkehrungen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität.
An die Adresse von FDP und CDU sage ich: Diese Kritikpunkte sind keine Nebelbomben oder Panikmache, wie Sie uns in der Ausschussdebatte oder in Pressemiteilungen einreden wollten. Das ist nicht das Europa, wie wir es uns vorstellen. Wir wollen ein anderes Herangehen. [Beifall bei der PDS und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir wollen ausdrücklich die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsrechts und Sozialraumes. Wir begrüßen die Absicht der EU-Kommission, den Binnenmarkt für Dienstleistungen zu verbessern, die Niederlassungsfreiheit einfacher zu gestalten und die Rechte der Verbraucher zu erhöhen. Aber im Ergebnis darf kein Lohn- und Sozialdumpingmarkt entstehen und keine Angleichung auf niedrigem Niveau stattfinden. Am Ende dieses Prozesses müssen entsprechend den EUZielen aus der Lissabonner Strategie verbesserte Arbeits- und Lebensbedingungen, eine verringerte Arbeitslosigkeit, Nachhaltigkeit im Wirtschaften und eine erhöhte soziale Kohärenz stehen. Die Öffnung des Binnenmarktes darf nicht bedingungslos geschehen. Wir wollen ein Europa mit effizienten Wirtschaftstrukturen und ein sozial gerechtes Europa. Das ist unser Ziel. Deshalb muss die Kommission diesen Entwurf zurückziehen und grundlegend überarbeiten. Deshalb fordern wir die Abgeordneten des Europaparlaments auf, diesem Antrag so, wie der Entwurf jetzt in der Fassung der Kommission vorliegt, die Zustimmung zu verweigern. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Gern!
Ja, Frau Kollegin, das ist mir sehr wohl bekannt. Wenn Sie der Rede richtig gefolgt sind, werden Sie bemerkt haben, dass ich genau dies gesagt habe,
dass man an verschiedenen Stellen die bisherige Diskussion aufnehmen und zu sachgerechten Lösungen kommen soll, insbesondere mit dem Ziel, Arbeits- und Sozialstandards zu erhalten oder das Herkunftslandprinzip zu überarbeiten. Das habe ich bereits erwähnt,
und die Bundesländer sind sich einig, wenn es darum geht, Nachteile für die Bundesländer oder für die Bundesrepublik insgesamt abzuweisen. Ich habe aber zugleich darauf hingewiesen, dass wir nicht einerseits die Vollendung des Binnenmarktes in all seinen Formen fordern und andererseits protektionistisch handeln können im Sinne von: Jetzt denken wir mal an unsere Arbeitnehmer,
und was woanders passiert, ist zweitrangig.
Der Bundeswirtschaftsminister Clement hat das im Übrigen auch so gesehen, und ich bin davon überzeugt, dass er angesichts Ihres Antrags einige Ängste hätte und diesem nicht zustimmen könnte. Selbst der Kanzler gehörte anfänglich zu den Befürwortern. Erst als der Druck aus der Partei und aus den Gewerkschaften so groß wurde, hat er sich anders positioniert.
Die Dienstleistungsrichtlinie ist das richtige Gesetzgebungsinstrument, um einen echten Binnenmarkt zu schaffen – darin sollten wir uns einig sein. Mit anderen Instrumentarien würden Sie kein entsprechendes Ergebnis erzielen. Daher kann es nicht angehen, diese Dienstleistungsrichtlinie zurückzuziehen. Es kann nur sein, dass sie überarbeitet und logischerweise verbessert wird. – Danke schön!
Danke schön! – Frau Kollegin! Welche Gründe von Baroso bis Clement führen Ihrer Ansicht nach dazu, dass man für eine solche Dienstleistungsrichtlinie ist? Sind Sie nicht auch der Meinung, dass gerade diese Leute überzeugt sind, dass es wirtschaftlich etwas bringt, was Sie nun gerade bezweifeln?
Dienstleistungsbereiche wird eine einheitliche Regelung versucht, und es wird nicht darauf geachtet, ob auch kommunale und öffentliche Aufgaben davon betroffen sind. Das ist unser wesentliches Anliegen. Wir können über europäisches Recht keine nationalen und kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge aushebeln, weil die EU dafür auch keine Kompetenz hat. Sie kann sie sich über die Dienstleistungsrichtlinien auch nicht nebenbei verschaffen, sondern hier müssen wir aufpassen, dass wir als Kommune, als Land in der Kultur, in audiovisuellen Diensten, beim Rundfunk, bei sozialen Diensten, bei der Gesundheitsversorgung, beim Wasser – Frau Michels hat es angesprochen – die Regelungskompetenz behalten und selbst entscheiden, was zu tun und zu lassen ist. Dafür hat die EU keine Kompetenz.
All diese Fragen wollen wir geklärt wissen. Deswegen reichen kosmetische Änderungen nicht aus. Es muss eine grundlegende Überarbeitung geben. Es gibt gute Anzeichen, und wir haben Hoffnung, dass dies geschehen kann, aber dafür brauchen wir auch noch Druck. Wir brauchen Meinungsbildung. Wir brauchen auch die Position des Abgeordnetenhauses. Dazu würden wir Sie gern aufrufen. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kann gar keine Frage sein, dass es sich hierbei um einen sachgerechten und sehr vernünftigen Antrag handelt. Das Haus der Einheit, das seinen unrühmlichen Namen der Zwangsvereinigung aus SPD und KPD zu verdanken hat, war immer auch ein Ort, an dem das SED-Regime besonders undemokratisch und menschenverachtend wirkte.
Es ist ein besonderer Ort der Zeitgeschichte, der Teil eines Gedenkstättenkonzepts werden muss.
Wenn wir uns an die Feierlichkeiten zum 17. Juni im Jahr 2003 erinnern, sollten wir auch daran denken, dass genau an jenem Ort auch die Schauprozesse in Folge dieses 17. Juni vorbereitet worden sind, und das in ihrer perfidesten Form. Herr Hahn hat ja schon einiges berichtet.
Hier stößt die Karl-Liebknecht-Straße – Liebknecht, grässlich, Herr Hahn – wahlweise auf die Tor- oder auf
die Mollstraße, die nach verlässlichen Informationen nicht nach einem Abendschaumoderator benannt ist, Herr Hahn. Recherchieren Sie bitte! – Jedenfalls ist da eines zu finden: Ein entsetzlich großes, irgendwie an Moskau erinnerndes Gebäude, das dem „tumben Ossi“ als IML bekannt ist. Sie klärten uns aber auf, mich auch, ich gestehe es gern: Es ist das „Haus der Einheit“ – nein, nicht der deutschen, der der Arbeiterklasse. Vertiefen wir das nicht. Dazu wäre vieles zu sagen.
Wir haben aber diesen Antrag, Herr Schruoffeneger! – Tapfer durchschritt die FDP das von Pieck und Grotewohl flankierte Portal, stieg die Stiegen auf sich wellendem grauen Linoleum hinauf, immer dem Erschlagenwerden durch sich von der Decke lösende Farbplatten ausgesetzt, Flucht auf Grund rostiger Fenstergitter, wenn ich die Presse richtig verstanden habe, nicht möglich, ein bedrückendes Bild – Respekt vor Ihrem Mut, meine Herren! – Aber es kommt noch schlimmer: Man betritt das Arbeitszimmer Piecks, und Schauriges spielt sich ab. Ich zitiere:
Große Fenster, vor denen noch eingestaubte Stores hängen, holzgetäfelte Wände. Aus einem Wandschrank quellen mit Schreibmaschine betippte Manuskripte. Martin Lindner zieht ein Blatt heraus, liest ein Zitat über die „militärische Verteidigung der Arbeiterklasse“ vor. „Das ist unmöglich“, sagt er, „der Senat muss was tun.“
Hier wurde vorher festgelegt, wer wie lange und wozu verurteilt wurde. Ulbricht selbst hat hier vor Gerichtsverhandlungen Todesurteile abgesegnet oder bestimmt, wer wie viele Jahre in Brandenburg oder in Bautzen verschwindet.
Diesen Ort als Teil unserer kollektiven Erinnerung zu erhalten und seiner unheilvollen Funktion zu gedenken, ist notwendiger denn je. Bislang zeugen nur unkommentierte Gedenktafeln ausgerechnet von Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl von der historischen Dimension des Hauses. Dass dies nicht angemessen ist, dürfte uns allen klar sein, die wir wissen, dass die Unterdrückung eines ganzen Volkes hier geplant und später von Armee, Polizei und vor allem Staatssicherheit umgesetzt wurde. Wie hieß es doch so schön: Die Staatssicherheit war das Schwert und Schild der Partei, und die saß nun einmal bis 1956 in diesem Haus.
Wir können es kurz machen: Es mag für Berlin finanziell bitter sein, so viele Gedenkstätten und Gedächtnisorte zu haben und diese erhalten zu müssen, aber es ist auch ein Gewinn für diese Stadt, dass sie eben diese vielen Gedenkorte hat. Sie sind Teil unseres Selbstverständnisses. Wir kommen an Geschichte nicht vorbei. Und weil dies so ist und wir Geschichte nicht selektiv aussuchen können, soll und muss dieser Ort Teil des Gedenkstättenkonzepts werden. Die CDU-Fraktion wird sehr viel Wert darauf legen und genau hinschauen, was nachher im Gedenkstättenkonzept steht und ob dieser Ort aufgenommen ist. Wir werden die Ersten sein, die lauthals den Senator daran erinnern, dass er hier in die Pflicht zu nehmen ist. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht verwunderlich, dass die CDU eine andere Auffassung hat, als diesem Gesetzentwurf zu Grunde gelegt worden ist. Ohnehin ist die Frage, in welcher Form Religionsfreiheit gewährt werden darf – sie ist auch grundgesetzlich festgeschrieben –, höchst umstritten. Selbst die Bundesverfassungsrichter sind sich in ihrem berühmten „Kruzifix-Urteil“ vom Mai 1995 und in dem ebenso umstrittenen „Kopftuch-Urteil“ vom September 2003 nicht einig gewesen. Beide Urteile sind nicht einstimmig ergangen. Die Richter stimmten einmal 6:2 und einmal 5:3.
Einig sollten jedenfalls wir uns darin sein, dass es uns um die Ausübung von Religionsfreiheit in dem Sinne geht, dass jeder Grundrechtsträger seinen Glauben leben kann und Bekenntnisse nicht oktroyiert werden dürfen. Das hat etwas mit Toleranz und dem Selbstverständnis zu tun, dass wir religiöse Bekenntnisse anerkennen und akzeptieren müssen. Und niemand – das gilt für Christen, Moslems, Juden gleichermaßen – darf sich als etwas Besseres dünken. Gleichbehandlung – Herr Kleineidam sagte es eben – ist damit eingeschlossen. Wir möchten ganz ausdrücklich die Gleichbehandlung von Religionen.
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Insofern hoffen wir, dass wir zu einem Rechtsfrieden zurückfinden, den dieser Gesetzesantrag bisher nicht vorgibt. Ich hoffe auch für unsere Fraktion, dass Sie in den Ausschüssen bereit sind, noch einmal darüber zu diskutieren, um einen Ansatz zu finden, der allen Menschen in dieser Gesellschaft gerecht wird. – Danke schön!
aber trotzdem hat er wieder versucht, ein Vorurteil zu reanimieren, wonach das Kopftuch dem Charakter nach ein anderes Symbol darstellt als das Kreuz, die Kippa oder sonst ein religiöses Symbol.
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Das ist nicht bewiesen, und darüber haben wir schon des öfteren geredet. Es ist auch nicht Aufgabe dieses Hauses – wie Herr Kleineidam richtig bemerkt hat –, die religiösen Motive des Einzelnen, wenn er ein religiöses Symbol trägt, zu bewerten.
Dies alles gipfelt allerdings in dem Neutralitätsgebot, das das Grundgesetz vorgibt. Durch die grundgesetzliche Verweisung auf die Kirchenartikel der Weimarer Rechtsverfassung gestaltet das Grundgesetz das Neutralitätsgebot im Sinne einer Zusammenarbeit des Staates mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften, was auch deren Förderung – wir spüren das – einschließt. Zu diesem Neutralitätsgebot gehört auch das Verbot der Missionierung und damit der Oktroyierung von Anschauungen und – ich gehe noch weiter – der bewussten Beeinflussung, etwa im öffentlichen Dienst.
In diesem Punkt trägt der Gesetzentwurf auch den richtigen Ansatz. Aber dann findet er den falschen Schluss. Warum? – Weil Sie Symbole und ihre Wirkungen gleichsetzen, die nicht gleichzusetzen sind; weil Ihr Verhältnis zum Neutralitätsgebot des Staates ein ganz anderes ist. Das Kreuz als Symbol christlicher Überzeugung hält sich an diesen Neutralitätsgrundsatz. Dem Christentum kann man heute kaum noch nachsagen, dass es nicht auf der Basis des Grundgesetzes fußt oder dass es – weil es missionarisch tätig ist – den Staat in Frage stellt. Das Gleiche gilt etwa auch für das Judentum und den Davidstern.
Dagegen ist das Kopftuch das Symbol eines politisch fundamentalen Islamismus.
Es ist gerade seit den 70er Jahren Teil der ReIslamisierung von Staat und Gesellschaft geworden. Es ist Teil der Betonung eines sittlichen Unterschieds zwischen Frauen und Männern. Es ist – auch wenn die Trägerinnen das vielleicht nicht so bewusst wahrhaben wollen – Symbol für ethische Werte, die für uns nicht gelten. Oder es werden mit diesem Symbol Werte in Frage gestellt, die für uns selbstverständlich zu gelten haben wie z. B. Gleichberechtigung, gesellschaftliche Gleichstellung von Männern und Frauen und Gleichwertigkeit.
Das Kopftuchtragen bildet einen wichtigen Bestandteil einer angestrebten islamischen Ordnung, wie sie von einigen islamischen Gruppen proklamiert wird. Das hat mit einer modernen, demokratischen Gesellschaft nichts mehr gemein.
Mit ihrem Gesetzentwurf und der Gleichstellung der Symbole unterstellen Sie allen diesen religiösen Symbolen und Bekenntnissen den gleichen Ansatz, obgleich Sie wissen, dass gerade die christlich-jüdisch-abendländische Tradition und deren Erbe in unser modernes Staats- und Rechtswesen eingegangen ist.
Es dürfte insofern nicht verwunderlich sein, wenn die Kirchen gegen Ihren Ansatz Sturm laufen, weil Sie in der Tat die Falschen treffen. Dieses christlich-jüdische Erbe ist Bestandteil unseres Selbstverständnisses geworden und ein Stabilitätsfaktor in unserer Auseinandersetzung mit
jeder Art von menschenverachtenden Ideologien, Werten, aber auch von religiösen Systemen.
Danke, Herr Präsident! – Herr Mutlu! Es ist unredlich, uns oder irgendjemandem im Haus zu unterstellen, gegen Muslime in dieser Stadt zu sein. Toleranz ist für uns ein hohes Gut und sollte für alle, die hier sitzen, ein hohes Gut auch im Umgang mit anderen Weltanschauungen und Religionen sein. Wir dürfen aber auch einmal vor Entwicklungen warnen, von denen wir fürchten, dass sie den gesellschaftlichen Konsens in Frage stellen. Die Re-Islamisierung stellt einen gesellschaftlichen Konsens in Frage. Das sollten Sie einfach zur Kenntnis nehmen.
Wenn Sie wissen, dass in der Türkei schon einmal eine ähnliche Diskussion an den dortigen Hochschulen geführt worden ist, mit dem Ergebnis, dass nun in der Türkei, einem nun wirklich nicht christlichen Staat, Kopftücher verboten worden sind, dann können Sie vielleicht auch wenig den Ansatz verstehen, den wir hier versuchen, in die Diskussion zu bringen. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bedauerlicherweise ist zurzeit viel Porzellan zerschlagen worden. Eine Idee, die wir gestern alle noch gelobt haben, scheint tot zu sein. Es spricht nicht für die politische Glaubwürdigkeit, wenn die Verantwortlichen so handeln wie jetzt und wieder ein Stück Glauben, Politik könne etwas verbessern, zerschlagen. Ich kann Brandenburgs Vorsicht angesichts der Berliner Haushaltssituation verstehen. Ich frage mich nur: War das nicht schon vorher bekannt? – Die Haushaltslage Berlins hat sich nicht erst in den letzten Wochen so dramatisch entwickelt.
Mir hat ehrlich gesagt schon Angst gemacht, dass Herr Platzeck vor Wochen die Neugliederung der Bundesländer forderte. Das war schon ein Wink mit dem Zaunpfahl. Er musste sich schon damals den Vorwurf gefallen lassen, dass der, der jetzt nach Neugliederung ruft, sich aber ziert, die Länderfusion zu befürworten, unredlich handelt. Aber gegenseitige Vorhaltungen helfen uns jetzt nicht weiter. Manchmal ist Zurückhaltung – ich richte das auch an die Adresse des Senats – besser. Wir verbauen uns sonst einen Weg, den diese Region dringend benötigt.
Die CDU-Fraktion plädiert für einen neuen Ansatz, eine Art kleine Fusion. Vereinbarungen und Verträge – auf welcher Ebene auch immer – könnten helfen. Insofern sind die Ansätze der FDP-Fraktion zu begrüßen, beispielsweise das Herunterbrechen der Zusammenarbeit von Senatsebene auf die Bezirke und die Gründung von Zweck- und Regionalverbänden. Für uns wird entscheidend sein, dass das große Ziel, nämlich die Fusion, nicht aus den Augen verloren wird.
Dennoch müssen wir die politische Haltung Brandenburgs zur Kenntnis nehmen. Es hilft uns nicht, an Lippenbekenntnissen, politischen Konzeptionen und Fahrplänen festzuhalten, die gestern noch gültig gewesen sein mögen. Dadurch würde viel Kraft gebunden und letztlich vergeudet. Beharrung statt regionalem Aufbruch wäre die Folge. Viele wichtige und notwendige Gemeinschaftsprojekte beider Länder würden sich weiter unzumutbar verzögern, in den Warteschleifen der Verwaltung enden oder öffentlich zerredet werden. Im Interesse der Menschen dieser Stadt sollten wir uns möglichst schnell auf die politische Realität einstellen und neue Wege der Zusammenarbeit suchen. Wir Berliner und Berlinerinnen haben gerade in diesem Punkt historische Erfahrungen, die unter weit fürchterlicheren und schwierigeren Bedingungen gemacht worden sind.
Für mich lautet das Gebot der Stunde einer neuen Politik für Berlin-Brandenburg: Eine Regionalpolitik der kleinen Schritte, insbesondere auf den Feldern Versorgung, Schulen, Gesundheit und Infrastruktur. Es geht schließlich um die Menschen in der Region BerlinBrandenburg und nicht um uns. In anderen Feldern wie der Wirtschaftsförderung, wobei es um die Ansiedlung von Unternehmen geht, wird die Zusammenarbeit in der Zukunft schwieriger werden. Hier wird die Konkurrenz durchschlagen. Eine Politik der kleinen Schritte ist eine Politik der Verträge. Eine solche Politik ist leider sehr verwaltungsintensiv und führt zu erheblichen finanziellen Aufwendungen, die die Steuerzahler unserer Region aufbringen müssen. Kooperationen sind nun einmal nur die zweitbeste Lösung. Minimieren können wir diese Aufwendungen durch eine mittelfristige Verständigung auf eine gemeinsamen Vision der Zukunft. Dabei sind die Exekutive und Legislative beider Länder gefordert.
In diesem Zusammenhang werden wir auch Ihren dritten Antrag beraten. In welcher Form, in welchem Ausschuss und wie wir uns auf die neue Situation in diesem Parlament institutionell einrichten werden, müssen wir allerdings erst einmal gemeinsam besprechen. Dies wird der Anfang einer neuen Politik gegenüber Brandenburg sein.
Festzuhalten bleibt: Die Fusion der Länder Berlin und Brandenburg wird durch eine neue Politik nicht verbaut. Die Fusion steht jedoch nicht mehr am Anfang, sondern am Ende eines Prozesses, entweder von unten oder im Rahmen einer Neuordnung der Bundesländer von oben. Aber: Viele Kolleginnen und Kollegen hier im Haus wissen aus eigener Erfahrung: Auch wilde Ehen können funktionieren, wenn unterschiedliche Werte beachtet und Regeln eingehalten werden. Sie können funktionieren, und darauf sollten wir bauen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass wir uns mit einem Thema beschäftigen, das zu einem der tragischsten Kapitel der europäischen Nachkriegsgeschichte zählt, aber bis heute einer Lösung harrt. Es geht um das Schicksal von Hunderttausenden von Verschleppten, vorwiegend Mädchen, Frauen und Kindern, die in die sowjetischen Zwangsarbeitslager verbracht worden sind. Und es geht auch hier um Entschädigungsfragen.
Ich weiß, wir haben in Deutschland eine merkwürdige Art im Umgang mit unserer Geschichte, die oft selektiv betrachtet wird, aus Angst, es gebe unbequeme Wahrheiten. Geschichte ist manchmal unbequem – unbequem, weil sie dem Zeitgeist widerspricht; unbequem, weil sie etwas aufzeigt, was eigentlich nicht sein darf.
Was dies für die psychisch und physisch gebrochenen Frauen bedeutete, lässt sich nur erahnen. Eine Entschädigung sahen all diese Frauen bis heute nicht – nicht einmal von ihrem deutschen Heimatland, das sich nach der Wiedervereinigung hinter der Erklärung versteckte, dass die Betroffenen oftmals aus Gebieten abgeholt worden waren, die heute nicht mehr zu Deutschland gehören.
Der Umgang mit diesem Kapitel sollte uns allen zu denken geben. Der Ansatz, der unserem Antrag zu Grunde liegt, ist der, dass wir dringend eine angemessene Entschädigung für die wenigen Überlebenden benötigen. Es sind nur noch ganz, ganz wenige. Es sind vor allem alte und oft gebrochene Frauen im Alter von 70, 80, 90 Jahren. Diese Menschen, die sich auch in vielen Briefen an uns gewandt und gesagt haben, ihr müsst doch etwas tun, sollten wir heute nicht enttäuschen.
Ich weiß, es kann keine Berliner Regelung sein, wir brauchen dringend eine Bundesregelung. Es gibt Möglichkeiten, etwas zu tun. – Im Übrigen haben sich auch alle Landesbeauftragten für die Staatssicherheitsunterlagen für eine Lösung eingesetzt. Wenn wir letztens noch gesagt haben, wir begrüßen den Bericht des Landesbeauftragten, dann sollten wir das nicht nur verbal getan haben,
An diesem Versuch sind aber schon andere gescheitert, nämlich der Bundestag. Ein solches Gesetz müsste sagen: Polnische, russische oder ukrainische Staatsangehörige hätten Anspruch auf Entschädigung für die Handlungen Polens oder der Sowjetunion während der Besatzung. Wo sehen Sie dafür die Regelungskompetenz? Soll die Bundesregierung diese Länder auffordern, an die Betroffenen zu zahlen? Oder soll der Bund an diese Länder zahlen, damit die Volksdeutschen dort zu ihrem Recht kommen? Schon die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte mit entsprechenden Forderungen, die auch an Russland gerichtet waren, eine Entschädigung in Form einer humanitären Geste gefordert und für Verstimmung gesorgt. Ihre Kollegen im Bundestag wollten eine Regelung in Deutschland, um damit einen gewissen Druck auf Russland auszuüben. Man wollte sagen können: Wir haben hier diese Regelung; bitte, Russland, gewähre den Leuten bei euch diese Entschädigung. – Die Bundesregierung hat ein solches Gesetz zu Recht abgelehnt. Die CDU/CSUBundestagsfraktion hat diese Forderung auch fallen gelassen. Der Abgeordnete Günter Nooke hat erklärt, ein solches Vorhaben würde an unüberwindliche völkerrechtliche Grenzen stoßen. Deswegen meine ich, wir sollten hier nicht versuchen, Ersatz-Außenpolitik zu betreiben, die der Bund so eben nicht gewollt hat. Das zeigt sich auch daran, dass das Abgeordnetenhaus eigentlich nicht zuständig und nicht kompetent ist, für diese schwierigen Fragen klügere Antworten zu finden als der Bund. Deswegen sollten wir hier die Finger davon lassen.
sondern uns auch hinter die Forderung aller Landesbeauftragten und hinter die Forderung aller Verfolgten- und Opferverbände stellen, die sagen, dass hier dringend etwas getan werden muss.
Ich bitte Sie: Unterstützen Sie den Antrag der CDUFraktion. Es geht nur um etwas Gerechtigkeit. Wir können nicht viel mehr tun für diese wenigen Überlebenden, aber wenn wir etwas tun können, sollten wir es jetzt und ganz schnell tun. – Danke!
Danke schön! – Das Schlimmste, Herr Zimmermann, was wir hier machen könnten, wäre Unrecht gegen Unrecht aufzurechnen. Das ist nicht Intention
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Die CDU steht natürlich zur Fusion,
ganz anders, als es vielleicht gerade der Ministerpräsident in Brandenburg macht und uns allen vormacht. Insofern bin ich nicht so sicher, Herr Arndt, ob der Herr Platzeck tatsächlich ein Garant für die Fusion ist, wie Sie das eben gesagt haben. Ich fürchte, er sitzt im Bremserhäuschen für die Fusion. Das hat etwas mit billigem Populismus zu tun, wenn man sagt, man müsse die Zeitschiene noch einmal in Frage stellen, oder aber wenn man behauptet, man müsse jetzt eine gesamtdeutsche Fusionsdebatte führen. Das wird alles nur deshalb getan, um Zeit zu gewinnen und den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Damit wird auch Herr Platzeck keine Wahlen gewinnen.
Was den Weg zur Fusion betrifft, so möchte die CDU noch einmal klarstellen, dass wir keine Hürden aufbauen wollen. Eine Verfassungsdebatte scheint uns an dieser Stelle eine Art von Hürde zu sein, die uns in der Angelegenheit nicht wirklich weiterführt, sondern – ganz im Gegenteil – eher dazu führen wird, dass Verunsicherung um sich greift.
Wir würden in so einer Verfassungskommission eher über Paragraphen und Auslegungen streiten und den Berlinern und Brandenburgern klar vor Augen führen, welche Schwierigkeiten wir bereits bei den theoretischen Grundlagen haben. – Nein, das wollen wir nicht! Auch nicht, nachdem Platzeck deutlich gemacht hat, wo er eigentlich hin will.
Die Menschen interessieren sich sehr viel mehr für praktische Schritte – wir haben es heute gesehen –, die ihnen die Fusion schmackhaft machen. Ich nenne nur die Stichworte: Aktionsprogramm oder Koordinierungsrat, von dem man im Augenblick nichts hört. Die Menschen interessieren sich für klare Aussagen, ob die Politik nun wirklich die Fusion will oder nicht. Sie wollen wissen, wohin der Weg geht, was er kostet, welche Vor- und Nachteile es gibt. Unsere Antwort also deshalb – auch auf Ihren Antrag –: Bauen Sie nicht noch mehr Hürden, wo es bereits genug davon gibt! Sehen Sie zu, dass Sie einen glaubwürdigen und nachvollziehbaren Weg zur Fusion gehen, dann folgen Ihnen auch die Menschen. – Danke!
Dieser Antrag ist ohne Frage ein wichtiger und mehr
denn je notwendiger Antrag. Es ist auch keine Frage, dass die CDU voll hinter diesem Antrag steht, aber bedauerlicherweise ist er nicht neu. So erinnere ich mich an einen Antrag auf Initiative der CDU-Fraktion, den in einer früheren Legislaturperiode einmal alle Fraktionen des Hau
ses beschlossen haben. In diesem Antrag forderten wir für die Opfer politischer Verfolgung in der DDR eine monatliche Ehrenpension in Höhe von 1 400 DM. Leider hat sich die Bundesregierung weder nach den Forderungen des Abgeordnetenhauses noch nach ähnlich lautenden Anträgen der CDU/CSU-Fraktion gerichtet. Die Folge: Bis heute gibt es keine grundsätzliche Entschädigung der ehemals politisch Verfolgten in Form einer Ehrenpension. Der letzte Versuch eines Gesetzesantrags über ein Drittes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz mit dem Ziel, eine große Gerechtigkeitslücke zu schließen, ist mit der rotgrünen Mehrheit in diesem Frühjahr im Bundestag abgelehnt worden. Ich hoffe, dass ein neuer Anlauf, der den ehemals Inhaftierten, also nicht allen Verfolgten, gilt und der durch die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Bundesrat eingebracht worden ist, mehr Erfolg hat. Demnach würden politische Häftlinge, die mindestens ein Jahr in DDR-Haftanstalten verbracht haben, 150 €, bei zwei Jahren 300 €, bei fünf Jahren 400 € und bei neun Jahren 500 € monatlich erhalten.
Interessanterweise lohnt sich da schon ein Vergleich.
Während vor Jahren das Abgeordnetenhaus, ebenso wie alle Verfolgtenverbände, eine monatliche Rente von 1 400 DM, also 700 € in Aussicht stellten – das war exakt die Summe, die die Verfolgten der NS-Zeit erhalten –, werden die Betroffenen, sollte die Bundesratsinitiative der Länder Erfolg haben, nur noch mit einem Bruchteil davon abgespeist. Dennoch wäre dieser Bruchteil schon ein Erfolg, denn er wäre ein Stück Anerkennung für die Zivilcourage derer, die besonders gelitten haben. Insofern appelliere ich an den Senat von Berlin, dieser Gesetzesinitiative zuzustimmen. Am liebsten allerdings wäre mir und der gesamten CDU-Fraktion, wenn der heute vorliegende Antrag der FDP-Fraktion einmal Realität werden würde.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlich willkommen, Herr Gutzeit! Wir sind dankbar, dass Sie diesen Zehnten Tätigkeitsbericht vorgelegt haben, weil er einmal mehr zeigt, welche Probleme nicht nur in Berlin, sondern deutschlandweit bestehen. Das tragische Kapitel Luftfahrtsituation trifft für Berlin zu, aber das hier ist ein tragische Kapitel deutsch-deutscher Geschichte 15 Jahre nach der Wende.
Der Parteisekretär des Baubetriebes, aus dem der Bauarbeiter stammt, bekommt eine um 630 € höhere Rente als derjenige, der für fünf Jahre ins Gefängnis gegangen ist. Der Richter, der ihn zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt hat, bekommt heute eine Rente, die um monatlich 730 € höher ist als diejenige des Bauarbeiters, der damals demonstriert hat. Da beginnt die Ungerechtigkeit.
Die Ausganglage der Letztgenannten war ohnehin besser, weil sie in den vielen Jahren, in denen sie in der DDR gut verdient, andere bespitzelt und dafür gesorgt haben, dass das System Bestand hat, etwas ansparen oder Vermögenswerte schaffen konnten. Das konnte der Bauarbeiter nicht, er hat eine schlechtere Ausgangslage und kann nie dorthin kommen, wo die anderen sind. Was lernen wir daraus? – Wir lernen daraus: Widerstand lohnt sich nicht, zumindest nicht in Deutschland. Wir lernen daraus: Bleibt alle Mitläufer, bleibt Duckmäuser, nur nicht Zivilcourage zeigen, denn das lohnt sich nicht. Dafür werdet ihr vielmehr bestraft.
Ich wünschte mir, dass jeder, der aufgeklärt wird, wie die Situation heute ist, auch ein Gefühl dafür entwickeln kann, wie groß diese Gerechtigkeitslücke ist, die wir offensichtlich nicht zu schließen bereit sind. Vielleicht wird eine Generation nach uns, vielleicht werden andere Abgeordnete dann in diesem Parlament mehrheitlich sagen: Schluss jetzt! Schluss mit dieser Ungerechtigkeit, weil sie uns alle angeht, und weil uns eventuell diese Ungerechtigkeit irgendwann einmal selbst auf die Füße fällt. Vielleicht beginnt dann wirklich das Umdenken. Ich sehe es jedenfalls gegenwärtig, bei den gegenwärtigen Mehrheiten nicht. – Danke!
Ich bin nicht angemeldet, aber ich wollte etwas zu Frau Hämmerling sagen. – Frau Hämmerling, ich finde, Sie haben nicht richtig zugehört. Ich habe vom Versagen der politischen Klasse gesprochen. Ich habe sehr deutlich keine Partei herausgehoben, sondern vom Versagen der politischen Klasse gesprochen. Ich habe aus zweierlei Gründen darüber gesprochen; erstens, weil ich fest davon überzeugt bin, dass alle Parteien viele Fehler gemacht haben seit 1990, und zweitens, weil ich wusste, dass spätestens die Grünen wieder sagen werden: Typisch Apelt, der erzählt wieder, was alles verkehrt ist, dann soll er mal über die CDU reden. – Darum ging es überhaupt nicht. Ich glaube, es geht hier nur um eins, und das ist ein Wert, der sollte für uns alle zählen, das ist ein hehrer Begriff: Menschenrechte. Damit kann man es umschreiben. Wenn das der Maßstab für uns alle ist und wenn wir allesamt – egal, welcher Partei wir auch immer angehören – uns diesen Maßstab zu Eigen machen und sagen, unter den Bedingungen würden wir das so oder so bewerten, dann wären wir alle ein ganz schönes Stück weiter. Und dann würden unsere Beschuldigungen, die wir uns hier gegenseitig leisten und die dem Verfolgten nicht ein kleines bisschen weiterhelfen, vielleicht unterlassen werden. – Danke!
Herr Präsident! Ich frage den Senator für Kultur: Nachdem wir vorhin im Foyer noch einmal die Berliner Symphoniker gehört haben und nachdem sich alle Fraktionen des Hauses dafür ausgesprochen haben, diesen hervorragenden Klangkörper zu erhalten, teilen Sie nicht auch die Auffassung, dass man noch einmal alles versuchen sollte, um die Berliner Symphoniker für die Stadt zu erhalten?
Herr Senator! Warum verhandeln Sie nicht ernsthaft mit der Deutschen Orchestervereinigung, die angeboten hat, von sich aus Opfer zu bringen, um die Berliner Symphoniker zu retten?
Herr Klemm! Ich werde nicht ganz schlau aus Ihren Ausführungen. Sagen Sie doch mal ganz klar: Steht die PDS dazu, dass der BND nach Berlin kommt? Ja oder Nein?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sagen Ja zu den Anträgen der FDP, zu diesen beiden Vorlagen, weil sie vernünftig sind. Sie wollen Landesaufgaben und Landesinstitutionen zusammenführen und wollen das in einem vernünftigen Konzept dargestellt bekommen. Allerdings sind wir nicht ganz sicher, ob Sie den Senat damit nicht überfordern. Denn das, was der Senat an der Stelle in letzter Zeit bewegt hat, ist kein Ruhmesblatt. Ich verweise auf die Zusammenlegung der Obergerichte, die Finanzgerichte – da wird seit Jahren verhandelt, und es ist bis heute nichts passiert.
sorts. Der Regierende Bürgermeister und dieser Senat haben mit der Fusion der beiden Sendeanstalten ein wichtiges Signal gesetzt für die Umsetzung der Fusion. Der weitere Prozess wird mit ähnlichen Signalschritten in anderen Bereichen in Gang bleiben und uns vorwärts bringen. Ich bin der Meinung, dass hier sicherlich noch viel zu tun ist, aber das lassen Sie uns in den weiteren Ausschussberatungen behandeln.
Den zweite Antrag, den Sie formulierten, halte ich für weniger glücklich. Ich meine sogar, dass er kontraproduktiv und für die Fusion der beiden Länder schädlich ist. Warum? – Ziel dieses Antrags ist die Darstellung der Alternativen zur Integration der Großstadt Berlins in den engeren und erweiterten Verflechtungsraum im Hinblick auf Wirtschaft, Verkehr, Administration, Haushalt usw. Dieser Antrag treibt, auch wenn dies nicht intendiert ist, zu einer Spaltung des Brandenburger Raumes, wie in der vergangenen Abstimmung: in Menschen im engeren und erweiterten Verflechtungsraum und in Menschen in der Peripherie. Sie fühlten sich seinerzeit nicht von den Berlinern vertreten. Sie waren nicht die Meinung, dass ihre Interessen in einem gemeinsamen Bundesland BerlinBrandenburg gut aufgehoben sind. Das zeigen die Zahlen. Ich bitte daher, hier in Zukunft bei weiteren Fusionsdebatten vorsichtig zu sein und die Interessen der Menschen in den äußeren Entwicklungsräumen wahrzunehmen, sie haben es da nicht einfach. Die Menschen dort sind bodenständig, sind sensibel, sie leisten da hervorragende Arbeit, gerade in schrumpfenden Gebieten.
Ich möchte Ihnen nur ein Beispiel geben, Herr Böger – Thema Werteerziehung: Hätten wir nicht diesmal die einmalige Chance gehabt, auf die Brandenburger Regelung wenigstens halbwegs einzugehen und Werteerziehung auch im Berliner Schulgesetz zuzulassen? Warum bringen Sie die Menschen, die ihre Kinder nach Brandenburg oder nach Berlin in die Schule schicken wollen, in diese Konflikte? Warum machen Sie das – ohne Not?
und Wehe einer Fusion in die Hände des Bundes gelegt werden, und das erscheint mir ebenso abenteuerlich. Man müsste somit den Senat fragen: Ist die Fusion tot, wenn der Bund nicht zahlt? – Herr Sarrazin hört gar nicht zu, sonst könnte er die Frage einmal beantworten.
Wenn wir diese Erwartung aufbauen, werden wir auf die Nase fallen – sowohl zeitlich wie finanziell –, denn das ist nicht zu halten. Die CDU wird – trotz all dem, was Sie vorgeschlagen haben, Herr Dr. Augstin – weitergehen und sehr konkrete Vorschläge machen. Auf der Klausurtagung in der nächsten Woche werden wir uns u. a. auch mit dem Thema Berlin-Brandenburg beschäftigen, und ich bin sicher, dass wir über das, was Sie vorgeschlagen haben, hinausgehen. Wir wollen nicht nur Institutionen und Verwaltungen zusammenlegen – angefangen bei den Obergerichten bis hin zu den Forstverwaltungen,
von den Landespolizeischulen bis zu den Landesmusikakademien –, sondern wir möchten auch Gesetze vereinheitlichen und harmonisieren. Das gilt z. B. für das Polizeigesetz oder das Schulgesetz. Es ist ohnehin ein Unding, dass man in Berlin ein Gesetz verabschiedet, dass nicht mit dem Brandenburger Gesetz kompatibel ist.
Wenn man an die Fusion denkt, dann sollte man auch Wege gehen, mit denen sich die Brandenburger identifizieren können.
Herr Böger, dann müssen Sie einmal mit Ihren Brandenburger Kollegen darüber reden, wie die über dieses Berliner Schulgesetz denken.
Dann werden Sie sich aber wundern.
Ich finde auch, wir sollten sich gegenseitig behindernde Gesetze aussetzen – etwa solche, wo es Landeskinderregelungen gibt. Das ist ein Relikt der alten Zeit. Das muss weg.
Wir wollen eine Fusion vor der Fusion, und die CDU wird sich in gewohnter Weise an die Spitze der Bewegung setzen,
und zwar nicht durch falsche Versprechungen und Seifenblasenhoffnungen. Die werden schneller platzen, als Sie denken, Herr Brauer. Nein! Die CDU wird das Thema mit konkreten Vorschlägen beseelen. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 17. Juni 1953 zählt zu den herausragenden Ereignissen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Er war der erste Volksaufstand im sowjetischen Machtbereich nach dem 2. Weltkrieg, und er wurde genauso gewaltsam niedergeschlagen wie die Revolution in Ungarn 1956, der Prager Frühling 1968 und die Solidarnosc-Bewegung
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Glücklich diejenigen, denen die Flucht in den besseren Teil Deutschlands gelang. Für Hunderttausende, ja Millionen war der 17. Juni das Signal, das Land zu verlassen. Sie hinterließen ein Land, das sich weder ökonomisch erholte noch sich politisch zu legitimieren verstand. Die Diktatur verfeinerte zwar die Methoden und zog mit dem Mauerbau die Notbremse, um das Ende des Regimes aufzuhalten, doch den Niedergang des Systems hielten auch die brutalsten SED-Schergen und ihre Methoden nicht auf. Am Ende siegte der Freiheitswillen. Schon das sollte uns alle stolz machen.
Der Herbst 1989 machte dann endlich Schluss mit der SED-Diktatur und ihr den Garaus. Wieder waren es Hunderttausende, die – diesmal erfolgreich – auf den Straßen der ehemaligen DDR das Vermächtnis der Streikenden vom 17. Juni 1953 erfüllten. Sie erfüllten all die Sehnsüchte einer durch die Teilung gepeinigten Nation, indem sie den Weg frei machten nicht nur für das Ende der Diktatur, sondern auch für ein gesamteuropäisches Friedenssystem, für das Ende des Kalten Krieges den Fall des Eisernen Vorhangs und für die Hoffnung auf einen gesamteuropäischen Ausgleich. Die Demonstranten vom Herbst 1989 verbanden das Ende der DDR aber auch mit anderen Hoffnungen. Zwei davon sollten uns auch heute zum Nachdenken Anlass geben:
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1. Im Bewusstsein aller Deutschen sollte jede Form von Widerstand gegen diktatorische Systeme Achtung und Anerkennung finden. Dies setzt voraus, dass auch wir Deutschen uns der schwierigen und schmerzhaften Geschichte des letzten Jahrhunderts bewusst werden, sie verinnerlichen oder zumindest kennen, was leider heute bei dem Wissensstand nicht immer gegeben ist. Deshalb sollte unsere Botschaft auch heute von hier aus sein: Thematisiert den 17. Juni 1953 und den November 1989 endlich angemessen in unseren Schulbüchern!
1980. Am Aufstand, der mit der Ausrufung des Generalstreiks am 16. Juni in Berlin begann, beteiligten sich in etwa 700 Städten und Gemeinden über 1,5 Millionen Menschen. Bis zu 15 000 Personen wurden in den Wochen danach verhaftet. 2 300 davon wurden von sowjetischen und ostdeutschen Gerichten verurteilt. Nicht wenige wurden standrechtlich erschossen, andere zum Tode verurteilt. Mindestens 80 Personen kamen bei den Demonstrationen ums Leben.
Neben diesen hier nur kurz dargestellten dramatischen Fakten – dahinter verbergen sich immer Einzelschicksale – steht die Nachricht über den Kenntnisstand der Deutschen über jenen 17. Juni, der lange Zeit ein Feiertag war. Nach einer Umfrage von vorgestern wissen 55 % der Deutschen nichts mit diesem Tag anzufangen. Nur 45 % der Befragten sagt der 17. Juni etwas. Noch schrecklicher ist der Kenntnisstand der unter 29-Jährigen: 82 % wissen nichts vom 17. Juni, und nur 18 % haben eine Vorstellung davon, was am 17. Juni 1953 wirklich geschehen ist.
Allein diese Zahlen müssen uns alle aufrütteln, denn sie zeigen einmal mehr, wie nachlässig wir mit unserer Geschichte umgehen und wie schnell wir das vergessen, was eigentlich nicht zu vergessen ist, auch wenn es so bequem scheint. Es ist schon deshalb nicht zu vergessen, weil sich unser Selbstverständnis als Nation und unser Selbstverständnis als freiheitliche Demokratie durch Tage wie den 17. Juni 1953 definieren lassen. Das, was die Menschen damals gefordert haben, nämlich freie und geheime Wahlen, Aufhebung der Zonengrenzen, Friedensvertrag, Freiheit für alle politischen Gefangenen, Meinungsfreiheit, ist ein Wunschtraum dieser Menschen gewesen und heute mehr als selbstverständlich. Aber kann dies der Grund sein, so schnell zu vergessen und zu verdrängen?
Über die Ursachen des 17. Juni wurde viel gestritten. Die DDR hat sich immer bemüht, den Tag als „Putsch faschistischer Elemente“ zu deklarieren, und rühmte die klassenbewussten Arbeiter, die den Putsch Hand in Hand „mit den sowjetischen Genossen niedergeschlagen“ hätten. Wir wissen heute, dass dies nicht so war, sondern dass der große Unmut der Bevölkerung gegen das SEDRegime sich spontan entlud, auch wenn die Normerhöhungen der äußere Anlass dieses Aufstandes waren. 36 Jahre wurde den Menschen der DDR das Märchen von dem faschistischen Putsch vorgesetzt. 36 Jahre wurden sie belogen und betrogen, 36 Jahre, in denen die Opfer allein durch diese Deklassierung ein weiteres Mal gedemütigt wurden.
Aber viel schlimmer als die Demütigung war der Terror, der der Niederschlagung folgte. Massenverhaftungen standen auf der Tagesordnung, die mit teilweise drastischen Strafen endeten. Darin hatte die Diktatur schließlich Übung. So reichte es aus, auf der Stalinallee mitgelaufen zu sein und später von Spitzeln denunziert zu werden, um fünf Jahre und mehr in den Gefängnissen der DDR zu verschwinden.
2. Gerechtigkeit für die Verfolgten und jene, die Zivilcourage gezeigt haben, darf sich nicht auf das Mitleid und die Gedenkworte zu den Jubiläumsfeierlichkeiten beschränken. Wir haben eine Verantwortung gerade gegenüber den Widerständigen von damals, denen wir bis heute nicht gerecht werden. Denn noch heute werden Menschen für ihre Zivilcourage bis hinein in das Rentenrecht bestraft. Der Satz „Widerstand lohnt sich nicht“ ist in Deutschland immer noch bittere Realität. Wie sonst kann es sein, dass jene Inhaftierten von damals noch heute mit einem Abzug ihrer Rentenbezüge rechnen müssen, während auf der anderen Seite die SED-Nomenklatura oder Stasi-Offiziere mit hohen Nachzahlungen ihre monatlichen Renten aufgebessert haben?
Ein Land, das so mit seinen Helden umgeht, sollte sich nicht nur vor der Geschichte, sondern – solange diese Ungerechtigkeit fortbesteht – auch vor seiner Zukunft schämen. – Danke!
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Das Kräfteverhältnis ließ es nicht mehr zu, den Sozialismus in der DDR zu beseitigen. Bereits ihr erstes Ziel, einen Generalstreik als Ausgangspunkt zu weiterführenden Aktionen, erreichte die Konterrevolution nicht. Die Bürger der DDR begriffen zunehmend, was sich tatsächlich abspielte. Die übergroße Mehrheit der Arbeiter und Angestellten legte die Arbeit nicht nieder. Die meisten Streikenden nahmen sie sofort wieder auf, als sie erkannten, dass es nicht um Normen und Preise, sondern um die Arbeiter- und Bauernregierung ging. Sie distanzierten sich von den Putschisten. Es zeugte vom Vertrauen in die Macht der Arbeiter- und Bauern, dass in den meisten Betrieben die Provokateure auf energischen, von den Parteiorga
nisationen der SED geführten Widerstand der Belegschaft stießen. Vielerorts formierten sich Arbeiterwehren, aus denen die Partei die Kampfgruppen der Arbeiterklasse bildete. Vielfach vollbrachten Arbeitskollektive als Antwort auf die Streikparolen gerade in jenen Tage überdurchschnittliche Leistungen.
Das Fazit meines Geschichtsbuches, das im Jahr 1989 in erster Auflage herausgegeben wurde, lautete, dass weder der Generalstreik noch ein Volksaufstand stattgefunden haben.
Ebenfalls im Jahr 1989, allerdings in meiner Wahrnehmung viel später, erschien in der DDR ein Buch mit einer ganz anderen Widerspiegelung der gleichen Ereignisse. „Fünf Tage im Juni“ hat es Stefan Heym genannt. 1965 hat Erich Hon^ecker dessen Manuskript kritisiert, 1974 erschien es in der Bundesrepublik Deutschland und zum Ende der DDR auch dort. So las ich noch im gleichen Jahr mit wenigen Monaten Abstand, aber einem riesigen historischen Schritt später, was der SED-Genosse Witte, einer der Hauptfiguren des Buches, als sein Resümee über den 17. Juni sagte:
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Wir vereinfachen so gern die Arbeiter, unsere Menschen, die Jugend, die Klasse, als wären es lauter Schafherden, die man hierhin treiben kann oder dorthin. In Wirklichkeit sind das alles Menschen, Einzelwesen, im Falle der Arbeiterklasse geeint nur durch eines: ihre Stellung in der Gesellschaft im Arbeitsprozess. Aber das garantiert noch kein einheitliches Verhalten. Die einen haben heute gestreikt, andere nicht. Was wissen wir, wie viele Faktoren das Bewusstsein beeinflussen? Die Arbeiterklasse, sagen wir, sei die führende Klasse und die Partei die führende Kraft der Klasse. Offensichtlich muss es Menschen geben, die stellvertretend auftreten für die führende Klasse und deren führende Kraft. Aber wer verhindert, dass sie stellvertretend nur noch sich selbst vertreten? Mit der Macht darf nicht gespielt werden, hat neulich einer gesagt, ein führender Genosse.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass wir heute über den Neunten Tätigkeitsbericht sprechen können, der uns allen vorliegt. Ich hoffe, dass es noch viele Tätigkeitsberichte geben wird, denn das Thema wird noch lange nicht erledigt sein. Vielleicht sollte an der Stelle Erwähnung finden, dass es die Initiative der CDU-Fraktion gewesen ist, diese Behörde in ihrem Fortbestand zu sichern, denn es gab vielfache Wünsche, diese Behörde abzuschaffen.
Zur Arbeit selbst: Die rentenrechtliche Beratung, überhaupt die Beratung zu den strafrechtlichen und beruflichen Rehabilitierungen sind für uns immens wichtig. Wichtig vor allem deshalb – vorhin haben es allesamt erwähnt –, weil zumindest der Versuch gestartet wird, den Opfern Gerechtigkeit im Rahmen der bestehenden Gesetze widerfahren zu lassen. Wir wissen, dass die Gesetze insgesamt nicht ausreichen, es gibt eine große Gerechtigkeitslücke. Diese zu schließen, ist Aufgabe dieser Behörde, die – wie ich weiß – sehr vernünftige Beratungen gerade denjenigen Opfern anbietet, die es am nötigsten haben. Sie erinnern sich sicher daran, dass viele von denen, die dort um Beratung nachsuchen, mit seelischen Problemen belastet und durch gebrochene Lebensläufe gezeichnet sind.
Die Förderung von Verfolgtenverbänden ist bei dieser Behörde genau richtig aufgehoben. Nicht nur deshalb, weil man dort entscheidet, wie viel Geld jeder dieser
Verbände bekommt, sondern auch am ehesten einschätzen kann, ob es inhaltlich stimmt, was in den einzelnen Verfolgtenverbänden getan wird. Was fehlt, sind ausreichende Mittel. Wir wünschen uns, dass man der Behörde ausreichende Mittel zur Verfügung stellt. Wenn wir jedoch zumindest den Status quo zementieren könnten, wären wir dankbar.
Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für die Berater, für diejenigen, die unmittelbar mit den Opfern zu tun haben, erscheinen uns wichtig und vernünftig. Ebenso vernünftig ist es, dass die monatlichen Treffen der Verfolgtenverbände von der Behörde im Haus in Mitte organisiert werden. Dies ist allein deshalb wichtig, weil sich die Verbände in ihrem Tun abstimmen müssen. Netzwerkbildung ist eine der vordringlichsten Aufgaben dieser Behörde.
Abschließend: Die CDU-Fraktion zollt den Mitarbeitern der Behörde großen Respekt und Anerkennung, weil die Arbeit mit den Opfern oft zermürbend und quälend ist und weil oft die gesellschaftliche Anerkennung versagt bleibt. Wir danken deswegen ausdrücklich der Behörde und all ihren Mitarbeitern. Nehmen Sie, Herr Gutzeit, unseren Dank mit, und machen Sie weiter so! – Danke schön!
Liebe Frau Dr. Hiller! Halten Sie die Brandenburger Regierung für unfähig, die genau das gemacht hat, was der CDU-Antrag vorsieht, nämlich den Religionsunterricht bei der Schulverwaltung unterzubringen? Halten Sie es nicht auch für sinnvoll, dem Brandenburger Modell im Hinblick auf die Fusion zu folgen, um das Verwaltungshandeln zu vereinfachen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag über den Erhalt des Religionsunterrichts eignet sich nicht für einen Parteienstreit. Ich wünschte sehr, dass über dem Antrag nicht nur die CDU stünde, sondern auch die Namen aller Parteien. Bis zum Schluss hatte ich die Hoffnung, dass es so sein würde. Mein Dank gilt jenen, die versucht haben, gemeinsam eine überparteiliche Lösung zu finden. Ich sehe die FDPKollegin Frau Senftleben, Gregor Hoffmann von der CDU, Frau Fugmann-Heesing und Torsten Hilse von der SPD. Auch Herr Wieland und Frau Ströver von den Grü
Wir sind eine Gesellschaft mit christlich-abendländischen Wurzeln, die wir nicht verleugnen können. Jeder Schüler kann unsere Geschichte, die Kunst und die Literatur nur dann verstehen, wenn man ihm diese unsere Wurzeln auch näher bringt. Wie wollen Sie sonst Gemälde von Bosch und Dürer bis Dix und Penck verstehen, wie die großen Romane der deutschen Klassik oder die Lyrik des Expressionismus, ohne die Kenntnis der religiösen Substanz? – Oder: Wir können doch gar kein Interesse daran haben, die christlichen Feiertage wie Ostern – das steht ja vor der Tür – ihrer substantiellen Bedeutung zu berauben und sie auf das Schenken zu reduzieren, –
– weil kein Schüler mehr weiß, welch tiefe Bedeutung diese Feiern haben. Auch deshalb bietet die Kirche – die sich den Unterricht 7 Millionen € jährlich kosten lässt – eine Art Handreichung an im Umgang mit unserer Geschichte und Tradition, mit unseren Werten und denen anderer, aber auch im Umgang mit uns selbst, die wir doch voll mit Hoffnung und Sehnsucht sind.
nen haben versucht, eine gemeinsame Lösung zu finden. Diese Lösung ist uns versagt geblieben. So bleibt es ein leidiges Thema. Es ist leidig, weil der Senat mitten im Schuljahr den Kirchen notwendige Mittel für die Durchführung des Unterrichts gestrichen hat, obgleich es eine Vereinbarung gibt. Das ist eine rechtliche Frage, werden Sie sagen. Es wird Sie nicht verwundern, dass die CDU voll und ganz hinter der Klage der Evangelischen Kirche steht. Und doch ist es eine Frage des Anstands und Umgangs miteinander. Was wollen wir von anderen erwarten, wenn sich die öffentliche Hand nicht selbst an Verträge hält, die sie abgeschlossen hat. Hätte nicht der Senat auch hier eine Vorbildfunktion?
Was ist die Folge? Die einseitige Kürzung wird insbesondere im Ostteil der Stadt und in Gegenden mit hohem Ausländeranteil zum Verlust des Angebots von Religionsunterricht führen. Mehrere Hundert Lerngruppen mit Tausenden von Teilnehmern werden wegfallen. Das wird die weltanschauliche Spaltung der Stadt nur vertiefen. Eltern werden sich sehr genau überlegen, ob sie ihre Kinder in Friedrichshain oder Hellersdorf einschulen, weil dieser Unterricht für viele Menschen von elementarer Bedeutung ist. Glauben ist eben auch in Berlin nicht etwas, was von Randgruppen zelebriert wird, sondern es gibt 1,1 Millionen Christen in dieser Stadt.
Wollen Sie vor die Eltern treten, die diesen berechtigten Wunsch haben, und sagen: Zieht doch nach Steglitz oder Spandau oder Reinickendorf? – Das wäre zynisch und eine hohe Form der Missachtung der Gefühle von Menschen.
Die CDU ist gegen die Kürzung und für den Erhalt des Religionsunterrichts,
am liebsten als Unterrichtsfach, als Wahlpflichtfach. Wir stehen zu dieser wichtigen Form von werteorientiertem Unterricht, der auch im Osten von vielen Kindern aus nichtchristlichen Elternhäusern besucht wird, weil der ethisch-moralische Zustand der Gesellschaft uns Anlass zur Sorge gibt. Wir stehen dazu, weil der Unterricht auch ein Stück Sinngebung sein kann. Wir teilen deshalb auch die Auffassung des Bischofs Huber, der sich gestern noch einmal mit einem Schreiben an uns alle gewandt hat, in dem es heißt:
Wir brauchen die qualifizierte Orientierung in den Fragen nach der Würde der menschlichen Person, den Werten des Zusammenlebens und der Bedeutung von religiösen Traditionen, die unsere Kultur prägen.
So Bischof Huber. Ich habe gehofft, dass wenigstens bei dem Zitat des Bischofs auch einige andere Parteien einmal klatschen.
Ich bitte Sie: Lassen Sie uns gemeinsam diese Botschaft rechtzeitig vor diesem Kirchentag aussenden! – Danke sehr!
Frau Kollegin! Zwei Anmerkungen: 1. Wie kommen Sie darauf, dass es ein Einvernehmen zwischen dem Senat und der Kirche gibt? – Glauben Sie nicht auch, dass zu einem Einvernehmen immer zwei Seiten gehören und nicht nur eine? Sie können es nicht für sich interpretieren. Die Kirchen werden ja nicht ohne Grund klagen, sie tun es, weil sie eben kein Einvernehmen mit dem Senat hergestellt haben. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen!
Und zweitens: Sie sollten bei der Wahrheit bleiben! Dieser Antrag ist deshalb immer wieder vertagt worden, weil wir eben nicht einen Antrag der CDU einbringen wollten, sondern einen Antrag des gesamten Hauses. Mir ging es auch persönlich darum, dass alle Parteien den Antrag tragen.
Das habe ich meinen Kollegen in der Fraktion und auch Ihnen und Ihrem Fraktionsvorsitzenden gesagt: Von mir aus könnte über dem Antrag SPD-PDS stehen und unten darunter statt Apelt Müller – das ist mir völlig egal. Mir geht es um die Sache. Wir haben ihn in all den Monaten nur vertagt, weil wir immer wieder versucht haben, eine Lösung zu finden, und weil es eine ganze Reihe von Gesprächen gab, auch mit dem Senator Böger und dem Kultursenator, auch mit den Vertretern verschiedener Fraktionen. Das ist uns nicht gelungen. Uns dies nun zur Last zu legen, ist schon ungeheuerlich, Frau Dunger-Löper.
Sie müssen auch mal zuhören können, Herr Brauer! Ich weiß gar nicht, warum Sie solch einen Krach machen.
Vor allen Dingen dann, wenn die Unwahrheit gesagt wird, sollte man das Recht zur Verbesserung haben.
Erstens: Sie haben behauptet, ich habe mit der PDSFraktion nicht darüber gesprochen. – Das habe ich sehr wohl. Ich bin sogar – das ist mir sehr schwer gefallen – persönlich in Ihre Reihen, zu Ihrem Kollegen Wechselberg gegangen und habe gefragt: „Herr Wechselberg, wollen Sie nicht dabei sein? Wir reden über den Religionsunterricht.“
Zweitens: Sie sagen, es gebe beim Religionsunterricht ohnehin nur sinkende Teilnehmerzahlen. Ich sage Ihnen etwas: Die wahren Zahlen sind ganz andere. Wider Ihre Behauptung steigt der prozentuale Anteil derjenigen, die am Religionsunterricht teilnehmen, von Jahr zu Jahr.
Drittens: Sie sagen, der Osten sei gar nicht davon betroffen – weil es andere Regelungen gibt, die Sie noch für besser hielten. Das sind Regelungen, die am Ende wahrscheinlich die Auswirkung hätten, dass wir nirgendwo in der Stadt mehr Religionsunterricht anbieten würden. Sie wissen ganz genau, wie die Situation im Osten ist: Da gehen pro Klasse vielleicht zwei, drei Kinder zum Religionsunterricht. Und Sie wollen die Gruppengrößen am liebsten hochschrauben, um den Kindern die Möglichkeit zu nehmen, am Religionsunterricht teilzunehmen. Sie wollen den Religionsunterricht im Ostteil der Stadt austrocknen. Den Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen.