Martina Münch

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Last Statements

Meine Nachfrage bezieht sich auf eben diese Netzwerke. Sind diese Netzwerke in Gründung oder arbeiten sie bereits? Es gibt vom Bundesgesundheitsministerium eine neue Verordnung, nach der die MRSA-Fälle gemeldet werden müssen. Gibt es einen neuen Sachstand hinsichtlich entsprechender Fälle in Brandenburg? Oder haben wir tatsächlich überhaupt keinen Fall?
Nach meiner Kenntnis haben wir derzeit keinen Fall. Die Netzwerke sind in 14 Landkreisen und kreisfreien Städten bereits gegründet. Das heißt, sie arbeiten bereits.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte klarmachen, worum es in diesem Gesetz geht: Ziel dieses Gesetzes ist es, die patienten- und bedarfsgerechte, regional ausgeglichene Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, sparsamen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern sicherzustellen und zu sozial tragbaren Pflegesatzentgelten beizutragen. Es soll die Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Einrichtungen sowie den sonstigen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens fördern. Damit haben wir eigentlich den gesamten Horizont gekennzeichnet, um den es uns im Krankenhausentwicklungsgesetz geht. Es handelt sich mitnichten um ein Kinderschutzgesetz, Frau Wöllert. Das von Ihnen vorgebrachte Anliegen bezieht sich auf ein weitergehendes Kinderschutzgesetz, und dafür ist hier nicht der richtige Ort.
Wir haben uns im neuen Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz sehr intensiv damit befasst, wie wir den Krankenhäusern eine vernünftige Basis für das Wirtschaften geben. Das Krankenhausgesetz wird dadurch abgelöst, und es werden landesrechtliche Grundlagen für die Umsetzung aktueller bundesrechtlicher Regelungen geschaffen. Es geht hierbei nicht um ein Ausführungsgesetz zum Krankenhausfinanzierungsgesetz - dieses Gesetz hat die wirtschaftliche Sicherung zur Grundlage -, sondern es geht beim Landesgesetz um die Sicherstellung der Krankenversorgung.
Wir haben mit Fachleuten sehr intensiv diskutiert und beraten und nochmals eine Reihe von Änderungsanträgen erarbeitet. Diese Änderungsanträge haben das Krankenhausgesetz in wesentlichen Bereichen präzisiert. Es ging unter anderem darum, dass wir die stärkere Betonung des Entlassungsmanagements eingeführt und mit der pauschalierten Förderung eine neue Grundlage für die betriebliche Sicherung eines Krankenhausbetriebes geschaffen haben.
Frau Wöllert, ich will in der Kürze der Zeit nur auf Ihre drei Anträge, die wir bereits im Ausschuss abgelehnt haben, eingehen.
Zum ersten, dem Gedanken der Trägerschaft: Es ist nicht zwingend notwendig, dass Kommunen und Städte selbst Kranken
häuser vorhalten. Für uns ist der Gedanke der Subsidiarität wichtig, weshalb diese im Gesetz Ausdruck finden soll. Wenn wir eine Trägervielfalt haben - die müssen wir allerdings gewährleisten -, können auf dem Wege der Subsidiarität die Aufgaben der Kommunen und Kreise übernommen werden. Deswegen gibt es keinen Grund, das Subsidiaritätsprinzip außer Kraft zu setzen.
Zum zweiten Antrag bezüglich der Zusammenarbeit der einzelnen Krankenhäuser untereinander, aber vor allen Dingen auch zur Vernetzung der Versorgung der Patienten zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich: Die Verkürzung der Verweildauer ist ein Aspekt. Die Verkürzung der Verweildauer bedeutet eine höhere Lebensqualität des Patienten, wenn er adäquat ambulant weiterversorgt werden kann. Insofern besteht überhaupt kein Widerspruch zu Ihrem Anliegen. Deswegen müssen wir diesem Antrag auch nicht zustimmen.
Drittens zur Meldepflicht der Ärzte und beteiligten Personen: Wenn sie von der Misshandlung eines Kindes Kenntnis haben, ist eine Verschärfung der Meldepflicht notwendig, und es ist notwendig, zu ermöglichen, in Zukunft Kindesmisshandlungen, Beeinträchtigungen des Kindeswohls mit allen Beteiligten adäquat zu behandeln. Dazu gehört auch, dass man eine höhere Verbindlichkeit und eine entsprechende Pflicht in das Gesetz schreibt. Ich wiederhole: Es handelt sich nicht um ein umfassendes Kindesschutzgesetz, das im Bereich der Jugendhilfe angesiedelt ist. Es geht auch nicht darum, zu diskutieren, welche Strukturen der Jugendhilfe es gibt. Es geht aber um die klare Verpflichtung, um die Erklärung, dass das Kindeswohl so essenziell ist, dass wir hier eine verpflichtende Funktion für die behandelnden Ärzte hineinschreiben.
Im Übrigen haben die betreffenden Ärzte immer noch genügend Ermessensspielraum, um festzustellen, ob ein Kind misshandelt wurde oder nicht. Das ist nämlich der Ermessensspielraum, den die Ärzte haben und in dessen Rahmen sie ihre ganze Kunst einsetzen müssen, um zu unterscheiden.
Insgesamt haben die Krankenhäuser mit dem Krankenhausentwicklungsgesetz eine gute Grundlage für ihre weitere Entwicklung, für die Krankenhausplanung und auch für die weitere Finanzierung. Deswegen möchte ich Sie bitten, der Ausschussempfehlung und dem Gesetz zuzustimmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Jürgens, ich wäre enttäuscht gewesen, wenn Sie nicht mehrere Haare in der Suppe gefunden hätten, denn zu viel des Lobes aus Ihrem Munde wäre untypisch gewesen.
Wenn Europa die gegenwärtige Wirtschaftskrise mit nachhaltigem Erfolg überwinden soll, sind Investitionen in die exzellente Ausbildung der jungen Menschen wichtiger als alles andere. Es ist eine Selbstverpflichtung aller Teilnehmerstaaten, in Studienqualität zu investieren. Das ist die Bilanz der Hochschulrektorenkonferenz über die Ergebnisse der EU-Ministerkonferenz zum Bologna-Prozess in Leuven, die gerade einmal 14 Tage alt ist.
Natürlich wissen wir alle, dass es noch eine ganze Menge zu tun gibt und wir weit davon entfernt sind, diesen Prozess abschließen und ihn eindeutig als Erfolg willkommen heißen zu können. Es geht darum, konstruktiv zu überlegen, in welche Richtung es weitergehen muss. Frau Dr. Wintermantel erwähnt zu Recht, dass noch etliche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden müssen, um die angestrebte Mobilität zu erreichen. Die Hochschulen sind bei der Gestaltung der Studienprogramme und der Anerkennungspraxis in der Pflicht.
In Deutschland muss etwa beim Auslands-BAföG, bei der
Altersversorgung mobiler Wissenschaftler - ein ganz wichtiges Thema - und beim Aufenthaltsrecht nachgebesert werden. Man braucht ressortübergreifende Strategien. Ich gehe davon aus, dass das Ministerium und die Ministerin, die das sehr wohl wissen, in diese Richtung arbeiten.
Die umfangreiche und informative Antwort der Landesregierung möchte ich Ihnen allen als Lektüre empfehlen. Auch von meiner Seite: Herzlichen Dank, Frau Ministerin, an Ihr Haus für die intensive und sehr informative Beantwortung der Großen Anfrage. Vielleicht können dadurch einige Missverständnisse und Vorurteile gegenüber dem Bologna-Prozess ausgeräumt werden. Gleichzeitig kann man mehr über die Lebenswelt der heutigen Studierenden und die Aufgaben und Probleme der Hochschulen erfahren.
Der vor zehn Jahren eingeleitete Prozess ist als dynamischer Prozess zu begreifen. Das oberste Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums. Daneben gibt es eine Reihe anderer Ziele. Am bekanntesten und am heftigsten kritisiert ist die Umstellung der bisherigen Magister- und Diplomstudiengänge auf ein zweistufiges Studiensystem mit dem Bachelor als Regelabschluss und einem darauf aufbauenden Masterabschluss.
Doch auf die bisherigen Studiengänge konnte nicht einfach ein neues Etikett geklebt werden nach dem Motto: Lassen wir vom bisherigen Diplomstudiengang vier Hauptseminare weg, dann haben wir einen Bachelor, und in den Master packen wir die übrigen vier verbliebenen Hauptseminare und noch drei schriftliche Prüfungen. - So kann das nicht funktionieren. Ich gestehe Ihnen zu, da sind sicherlich sehr viele Fehler gemacht worden. Die von Ihnen erwähnte Abbrecherquote, besonders an Fachhochschulen, hängt sicherlich auch damit zusammen. Da muss nachgebessert werden.
Es mussten für den Bologna-Prozess gänzlich neue Studiengänge konzipiert werden, wobei die Modularisierung des Studiums im Vordergrund stand. Das heißt: Nicht länger die mehr oder weniger isoliert voneinander zu studierenden Lehrveranstaltungen, sondern Module bilden in den neuen Studiengängen die Grundeinheiten des Studiums. Module umfassen Lehrveranstaltungen, die unter einem bestimmten thematischen Dach zusammengefasst werden und eine klar umrissende Funktion haben.
Deutlich über 90 % aller Studiengänge in Brandenburg sind inzwischen auf das Bachelor-Master-System umgestellt worden. Die Fachhochschule Brandenburg ist Vorreiter und hat zum Wintersemester 2008/09 als erste Hochschule einen hundertprozentigen Umstellungsgrad erreicht. Die rechtswissenschaftlichen Studiengänge sind bisher von dieser Umstellung ausgenommen, ebenso die künstlerischen Studiengänge an der HFF.
Die Studierenden erwerben Credit Points als Leistungsnachweis. Das sind Leistungspunkte, mit denen ein erfolgreich absolviertes Modul gemessen wird. Dieses System soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studierenden innerhalb des europäischen Hochschulrahmens vergleichbar und bei einem Wechsel grenzüberschreitend anrechenbar sind. Hier muss selbstverständlich nachgebessert werden - Herr Jürgens, ich stimme Ihnen zu -, damit dieser grenzüberschreitende Wechsel, das Studieren im Ausland, tatsächlich möglich ist und es nicht zu einem Verlust von Zeiten kommt. Wir haben mittlerweile eine große Vielfalt von Bachelorstudiengängen, die nur an einer einzigen Hoch
schule weiter zu verfolgen sind, weil die Ausdifferenzierung vielleicht ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen ist.
Die Prüfungen sind im Gegensatz zur bisherigen Praxis, die bisher am Ende eines Semesters stattgefunden haben, studienbegleitend zu erbringen. Aus der Menge der gesammelten Credit Points ergibt sich die Abschlussnote im Studium. In Gesprächen mit vielen Hochschullehrern und Studierenden wird mir regelmäßig versichert, dass sich die Zahl der Prüfungen und der damit einhergehende Korrekturaufwand in den neuen Studiengängen drastisch erhöht haben. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass sich nach der Antwort auf die Große Anfrage keine personellen Probleme bei der Absicherung der Prüfungen ergeben sollen. Da müssen wir noch einmal sehr genau hinschauen.
Bei steigenden Studierendenzahlen kann auch der direkte Übergang vom Bachelor- zu einem konsekutiven Masterstudiengang zum Problem werden. Die Landesregierung betont zwar, den Hochschulen keine Vorgaben hinsichtlich des Verhältnisses von Bachelor und Master zu machen, doch in der Realität kann es zu Zulassungsbeschränkungen aufgrund der zu geringen Hochschulkapazitäten im Masterbereich kommen.
Im Hochschulgesetz, über das wir lange miteinander beraten haben, gibt es gemäß eines KMK-Beschlusses eine Sollvorschrift, nach der Hochschulen für das Masterstudium weitere besondere Zugangsvoraussetzungen festlegen sollen. Doch wenn die Mindestnote beim Bachelorabschluss zum alleinigen Kriterium wird, besteht die Gefahr, dass die Durchlässigkeit des Studiensystems nicht mehr gewährt wird.
Als besondere Zugangsvoraussetzungen kann man die fachliche Einschlägigkeit des Erststudiums, fremdsprachliche Qualifikationen und den Abschluss fachspezifischer Fächer, eine spezielle Berufstätigkeit und eine Eignungsprüfung einbeziehen. Der Notendurchschnitt allein ist sicherlich nicht das richtige Kriterium für eine Qualifikation.
Ein weiteres wichtiges Ziel, bei dem wir in Brandenburg sehr gut vorangekommen sind, ist die Qualitätssicherung, insbesondere die Betonung der Lehrqualität an den Hochschulen. Hierzu haben wir im Hochschulgesetz bereits verpflichtende Voraussetzungen geschaffen. Nicht nur, dass alle Studiengänge akkreditiert werden müssen, auch alle Brandenburger Hochschulen müssen ein Qualitätssicherungssystem einführen, das die Evaluation der Lehre beinhaltet. In der Antwort auf die Große Anfrage wird ausführlich über den Stand der Akkreditierungen ebenso wie über die unterschiedlichen Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätssicherung informiert. Dazu gehören auch die Betreuung und Beratung der Studierenden durch einen persönlichen Mentor und ein Tutorenprogramm sowie die Förderung der Lehrkompetenz der Lehrenden durch das Netzwerk „Studienqualität in Brandenburg“, dessen Angebot den Hochschullehrern kostenlos zur Verfügung steht.
Aufgeführt werden ebenfalls die qualitätssichernden Maßnahmen an den Schnittstellen bei den Übergängen Schule/Hochschule. Selbstverständlich zählt zur Qualität - Brandenburg hat hier fast bundesweit eine Vorreiterfunktion - die Gleichstellung von
Frauen und Männern sowie die Familienfreundlichkeit. Ich kann die Schüler dort hinten, besonders die jungen Frauen, nur ermutigen, tatsächlich ein Studium aufzunehmen und den Mut zu haben, das mit der Familiengründung zu vereinbaren. Unsere Hochschulen brauchen sich dabei nicht zu verstecken, sondern sie können dies als ausgesprochenen Standortvorteil werbewirksam herausstellen.
Kinder und Karriere sind nicht nur möglich, sondern an den Hochschulen ausdrücklich erwünscht. Alle Hochschulen haben sich verpflichtet, eine campusnahe Kinderbetreuung, Still-, Wickel- und Eltern-Kinder-Räume bereitzustellen sowie für kinderfreundliche Mensen, flexible Studier- und Arbeitsformen, familiengerechte Wohnraumangebote und entsprechende Beratungsstellen zu sorgen. Das ist eine ausgesprochen positive Bilanz. Dazu kann ich nur sagen: Weiter so! Die Früchte dafür werden wir bald ernten können.
Ein wesentliches Element des Bologna-Prozesses ist die Internationalisierung der Hochschulen. Trotz erheblicher Steigerungsraten absolvieren nach wie vor zu wenig Studierende ein Auslandssemester oder ein Praktikum im Ausland. Die Daten darüber zeigen, dass auch die Auslandsaufenthalte zu kurz sind, um über das unmittelbare Studieninteresse hinaus vom Auslandsaufenthalt und von dem Land selbst tatsächlich zu profitieren.
In der Antwort auf die Große Anfrage werden sämtliche Möglichkeiten, ein Auslandsstudium zu finanzieren, sowie Mobilitätsprogramme und Stipendien aufgeführt, sodass das ein gutes Nachschlagewerk ist, gerade auch für junge Menschen, um zu wissen: Wo kann ich Hilfe bekommen? Wo werde ich auch finanziell unterstützt, wenn ich ein Auslandsprojekt in Angriff nehmen möchte?
Wichtig wäre es, dass in noch mehr Studiengängen ein längerer Aufenthalt eingeplant würde, auch um den Preis, dass das Studium deswegen unter Umständen ein Semester länger dauert.
Die wechselseitige Anerkennung ist sicherlich ein wichtiges Thema. Handlungsbedarf besteht schließlich auch bei der Doktorandenausbildung. Das lebenslange Lernen ist ein weiteres wichtiges Ziel, für das wir noch einiges an Vorarbeit leisten müssen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Menschen hier in Brandenburg in unterschiedlichen Phasen ihres Lebens gerecht zu werden.
Die Anerkennung des Bachelorabschlusses als Regelabschluss ist eine gemeinsame Aufgabe, der wir uns immer wieder stellen müssen und die auch sehr wichtig ist, um dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss auch tatsächlich eine verstärkte Bedeutung, eine verstärkte Möglichkeit zu verschaffen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal aus der Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz zitieren. Sie zieht das Fazit der Ministerkonferenz in Leuven, dass die Studienreform nicht 2010 endet. Wir haben mit der Reform vieles verbessern können, bei weitem aber noch nicht alles Angestrebte erreicht. Die noch notwendigen Anstrengungen aber lohnen sich im Sinne aller, und in diesem Sinne sind unsere brandenburgischen Hochschulen gut aufgestellt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mitte Januar legte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur einen ersten Entwurf des Konzepts „Geschichte vor Ort: Erinnerungskultur im Land Brandenburg für die Zeit von 1933 bis 1990“ vor und stellte den Text zur allgemeinen Diskussion ins Internet ein. Dieses Angebot zur öffentlichen Diskussion ist auf großes Interesse bei den Verfolgtenverbänden, bei Wissenschaftlern und zeithistorisch interessierten Bürgern gestoßen. Das von Ihnen, Frau Ministerin, gewählte transparente Verfahren ist vorbildlich für den Umgang mit der Meinung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und empfiehlt sich zur Nachahmung. Ich glaube, es ist ein gutes Beispiel für Demokratie und Transparenz, das wir öfter so anwenden sollten.
Die vielen Stellungnahmen zum Konzept, die ebenfalls eingestellt wurden, spiegeln die Bandbreite der aktuellen Diskussion wider und zeigen das Bedürfnis der Menschen in Brandenburg auf, an einer dezentralen und pluralistischen Erinnerungskultur mitzuwirken. Auch unser Kulturausschuss war und ist sehr interessiert daran, dieses Projekt zu begleiten. Deshalb haben wir bereits am 11. März eine Reihe von hochrangigen Wissenschaftlern zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen. Die Beiträ
ge zu dieser Anhörung sind ebenfalls dokumentiert. Sie trugen in erheblichem Maße auch zur Überarbeitung des Entwurfs bei.
Als Vertreterin der Niederlausitz freue ich mich ganz besonders darüber, dass auch das Geschick der Sorben und Wenden in das Konzept „Erinnerungskultur“ Eingang gefunden hat; vielleicht auch infolge der intensiven Anhörungen.
Das Konzept bietet einen umfassenden Überblick über bestehende Erinnerungsorte, zeigt aber auch Handlungsfelder für einzelne Einrichtungen auf, die noch der historischen Aufarbeitung bedürfen. Meine Vorredner haben das bereits erwähnt. Dabei wird in der Bestandsaufnahme zwischen zeitgeschichtlichen Museen, Gedenkstätten und denkmalgeschützten baulichen Dokumenten unterschieden. Das Konzept „Erinnerungskultur“ orientiert sich an einer Prämisse moderner Gedenkstättenarbeit, wie sie seit Jahren in Brandenburg praktiziert wird und die auf den Historiker und Politologen Bernd Faulenbach zurückgeht. Dieser forderte bereits 1994 in einer Enquetekommission des Bundestages, einerseits die NSVerbrechen durch die Aufarbeitung stalinistischer Verbrechen und des DDR-Unrechts nicht zu relativieren, andererseits die stalinistischen Verbrechen und das DDR-Unrecht mit dem Hinweis auf die Dimension der NS-Verbrechen nicht zu bagatellisieren. Das ist, meine ich, die entscheidende Formel. Wir haben auch gestern in einer sehr nachdenklichen und guten Diskussion anhand des Gesetzes über den Diktaturbeauftragten darüber noch einmal debattiert.
Dieser Umgang mit Geschichte ist vor allem in Gedenkstätten mit einer sogenannten doppelten Vergangenheit, wie beispielsweise Sachsenhausen, alternativlos. Jeder kann sich überzeugen, dass die dort befürchtete Relativierung von NS-Verbrechen nicht stattgefunden hat. Die teils aufgeregten Diskussionen zu einem Diktaturbeauftragten hätten schnell versachlicht werden können, wenn sich die Akteure vorher dieses Konzept und diese These von Faulenbach zu Herzen genommen hätten.
Das nun vorliegende Konzept, das auf eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag für diese Legislatur zurückgeht, versucht, die unterschiedlichen historischen Epochen des vergangenen Jahrhunderts mit der Alltagsperspektive der Menschen zu verknüpfen. Sie haben sehr richtig darauf hingewiesen, Frau Wanka, dass noch großer Bedarf darin besteht, die Repressionsgeschichte mit der tatsächlichen Alltagsgeschichte, mit dem erlebten Leben der Menschen in Beziehung zu setzen und zu verknüpfen. Diesen Ansatz finde ich richtig, weil dadurch weitere vertiefende Diskussionen vor Ort initiiert werden.
Weitgehender Konsens, vielleicht auch, weil es historisch schon länger zurückliegt, herrscht bei der Bewertung des nationalsozialistischen Völkermords und bei der Beurteilung des nationalsozialistischen Krieges zur Unterwerfung Europas unter die Herrschaft Deutschlands. Nicht zu vergessen natürlich die Verbrechen gegen Homosexuelle, behinderte Menschen und politisch Andersdenkende. Dieser bis dahin unvorstellbare Zivilisationsbruch in der Moderne ist inzwischen Teil der globalen Erinnerungskultur und hat Eingang in fast alle Geschichtsbücher dieser Welt gefunden. Dennoch haben wir Deutschen die besondere Verpflichtung, die Erinnerung an die von unseren Vätern und Großvätern begangenen und geduldeten Gräueltaten wachzuhalten und der Opfer zu gedenken.
Die Aufarbeitung der stalinistischen Verbrechen und des DDR
Unrechtssystems dagegen ist eine neue Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Hierzu gibt es noch keinen gesamtgesellschaftlichen, allgemein akzeptierten Konsens. Allerdings kann die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone und der DDR nicht ohne Kenntnis über den unmittelbar vorangegangenen Nationalsozialismus verstanden werden, wobei Verstehen überhaupt meint, dass man etwas einordnet, es ist nicht im Sinne von Legitimieren gemeint. Ohne die NS-Diktatur hätte es keine sowjetischen Speziallager gegeben, deren Funktion zwischen alliierter Entnazifizierung und stalinistischer Repression lag. Herr Dombrowski hat gestern auch ausgeführt, dass es noch Menschen gibt, die tatsächlich in beiden Internierungslagern waren.
Deshalb muss ein abstraktes Gedenken an sämtliche Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, in dem nicht der konkrete historische Kontext genau berücksichtigt wird, auch vermieden werden. Ich würde mir wünschen, dass es irgendwann einmal möglich sein wird, dass die Opfer aus beiden Diktaturen, aus beiden Epochen einander die Hand reichen und das Leiden des jeweils anderen akzeptieren. Herr Beleites, der Beauftragte für die Stasi-Unterlagen aus Sachsen, hat uns ermutigende Beispiele dafür geliefert, dass dies möglich sein kann und auch sein wird.
Wie nicht anders zu erwarten, wurden bei der Anhörung auch kritische Punkte genannt. In die jetzt vorliegende überarbeitete Version wurde größtenteils die Kritik mit aufgenommen und positiv gewendet in das Konzept integriert. Auch dafür vielen Dank. Ich meine, dass es für die Menschen, die bereit waren, eine Stellungnahme abzugeben, eine große Bestätigung auch von Politik- und Demokratiefähigkeit war, dass man sie nicht nur anhört, sondern dass man das tatsächlich integriert. Das ist sicherlich ein gelungenes Beispiel hierfür.
Ich möchte trotzdem einige Kritikpunkte aufgreifen, weil ich denke, dass an ihnen exemplarisch auch die Tragweite des Konzepts „Erinnerungskultur“ zum Vorschein kommt. Alle Experten waren sich einig, dass das Konzept eine hervorragende Diskussionsgrundlage darstellt und klar zwischen beiden Diktaturen differenziert. Allerdings forderten sie ein weiteres Konzept, nämlich ein Konzept über das Lernen an historischen Orten. Das müsste entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrer beinhalten, entsprechende Ressourcen für Gedenkstättenpädagogik bereithalten und Anreize für Schüler schaffen, sich mit dem Erinnern auseinanderzusetzen. Eine Überwältigungspädagogik in diesem Sinne, man führt die Schüler in die KZs, man sieht, wie furchtbar das alles war, und dann ergibt sich alles Weitere schon von allein, wurde berechtigtermaßen von allen abgelehnt.
Ein weiterer Kritikpunkt war, dass im Umgang mit der DDR eine stärkere Differenzierung erfolgen sollte. In den verschiedenen Phasen der DDR-Geschichte habe ein unterschiedliches Unterdrückungssystem geherrscht. Auch der Begriff „SEDDiktatur“ wurde infrage gestellt, da es sich in der DDR um die Diktatur einer Funktionärskaste über das ganze Volk gehandelt habe und viele zentrale wirtschafts- und kulturpolitische Entscheidungen in Bezug auf das Alltagsleben in der DDR nicht hinreichend beschrieben seien.
Das Thema Antifaschismus spielte ebenfalls eine Rolle. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Antifaschismus zwar einerseits von der offiziellen DDR-Staatsdoktrin funktionalisiert wurde, andererseits aber auch ganz konkret Bezugspunkt für
viele Oppositionelle in der DDR war. Deswegen wurde eine differenziertere Betrachtung dieses Themas gewünscht.
Die Internationalität der Forschung wurde als nicht ausreichend bezeichnet, wobei die Gedenkstättenarbeit und auch die Opfer selbst längst international ausgerichtet sind.
Es wurde angeregt, das Bespitzelungs- und Denunziationssystem innerhalb der DDR-Gesellschaft nicht nur als Randthema zu behandeln, sondern im Zusammenhang mit den heutigen Gedenkstätten intensiver zu berücksichtigen.
Zwar werde im Konzept eingeräumt, dass es bislang in Brandenburg kaum Ausstellungsprojekte zur friedlichen Revolution gebe; zugleich werde aber verschwiegen, dass sich in der letzten Phase der DDR eine Vielzahl von oppositionellen Gruppen und Parteien gegründet habe, beispielsweise das Neue Forum, „Demokratie jetzt!“, der Demokratische Aufbruch, die SDP und eben die SED-PDS. Mit Ausnahme der SDP wird keine dieser Gruppierungen erwähnt, obwohl sie alle an der Vorbereitung der friedlichen Revolution beteiligt waren.
Die Kirchen schließlich würden sich wünschen, dass die Kirchengemeinden nicht nur als Sammelbecken der Oppositionsbewegung der zu Ende gehenden DDR wahrgenommen würden, sondern dass deren Rolle zu DDR-Zeiten intensiver beleuchtet würde.
Noch ungenügend thematisiert sei die Rolle der Massenorganisationen und der Parteien in der DDR. In dem Konzept sei zwar viel von „Aufarbeitung der SED-Diktatur“ die Rede; mit keinem Wort erwähnt werde jedoch die Rolle von CDU, LDPD, DBD und NDPD. Auch auf die Massenorganisationen FDGB, FDJ, DFD, Kulturbund und Nationale Front wird nicht eingegangen, obwohl diese ebenfalls eine nicht unerhebliche Rolle bei der Stabilisierung des DDR-Machtgefüges spielten. Ich denke, diesen Punkt müssen wir tatsächlich auch im gesellschaftlichen Diskurs erweitern.
Die angesprochenen Kritikpunkte sind berechtigt, aber das Konzept beansprucht nicht, ein abschließendes Konzept zu sein. Die Ministerin hat es schon aufgeführt: Es geht um den weiteren gesellschaftlichen Diskurs und das weitere gesellschaftliche Bemühen, um geschichtliche Einordnung und einen gesellschaftlichen Konsens.
Ich denke, es ist deutlich geworden, dass die Aufarbeitung der diktatorischen Vergangenheit von enormer Bedeutung für die Gestaltung unserer demokratischen Gegenwart und Zukunft ist. Ich hoffe, dass die vielen Anregungen des Konzepts zu weiteren Diskussionen führen und auch vor Ort von den Menschen aufgegriffen werden. Auch der Gesetzentwurf zu einem Beauftragten für Diktatur und Stasiunterlagen, über den wir gestern beraten haben, ist in diesem Zusammenhang folgerichtig und, wie im Konzept vorgeschlagen, Bestandteil des Konzepts „Erinnerungskultur“. - Vielen Dank.
Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass vor allen Dingen der Beförderungsstau ein Grund für den verständlichen Frust vieler Polizeibeamter ist? Es geht wohl kaum an, dass ein Polizist mit dem gleichen Dienstgrad, mit dem er in jungen Jahren eingestellt wird, später in Rente geht. Falls Sie dieser Analyse zustimmen - was gedenken Sie zur Abhilfe zu tun?
Weltweit sind über 1 000 Menschen an Influenza A (H1N1) das ist der Fachterminus für die umgangssprachlich Schweinegrippe genannte Erkrankung - erkrankt, die durch ein neuartiges Virus verursacht wurde. Inzwischen wurden Influenzafälle, verursacht durch Reisende, auch in Deutschland bzw. in Brandenburg bekannt. Ein Impfstoff gegen dieses neuartige Virus ist noch nicht verfügbar. Eine weltumfassende Ausbreitung hat stattgefunden. Die Weltgesundheitsorganisation hat die pandemische Warnphase auf Stufe 5 erhöht, da inzwischen eine Übertragung der Infektion von Mensch zu Mensch gesichert ist. Es ist Aufgabe der Gesundheitsbehörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, alles zu tun, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Ich frage die Landesregierung: Welche Vorkehrungen hat sie in enger Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern getroffen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern und die Menschen im Land Brandenburg zu schützen bzw. im Erkrankungsfall effektiv und effizient zu behandeln?
Herr Minister Dellmann, ich stimme Ihren Ausführungen, was den Branchentarifvertrag betrifft, vorbehaltlos zu. Ich denke, das ist der richtige Weg, um auch diese Sozialstandards zu sichern.
Der zweite Punkt, der heute auch von den Demonstranten angesprochen worden ist, betrifft die Loslimitierung. Stimmen Sie mir zu - es sind ja auch die Cottbuser Kollegen gewesen, die heute demonstriert haben -, dass es zumindest für die Mitarbeiter des Instandhaltungswerks in Cottbus und die betroffenen Mitarbeiter der DB Regio eine unbillige Härte darstellt, dass infolge dieser Loslimitierung in keinem Fall der jetzige Umfang der Arbeit aufrechterhalten werden kann? Was gedenkt die Landesregierung in diesem Punkt zu tun, um zumindest ein Minimum an Beschäftigung zu sichern?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wöllert, Sie haben darauf hingewiesen, dass es sich im Umgang mit psychisch Kranken immer um eine besondere Beziehung handelt. Der psychisch kranke Mensch ist jemand, der nicht mehr Herr dessen ist, was er tut und lässt, und nicht mehr darüber entscheiden kann, wie er in der Realität steht. Wenn man sich an die Psychiatrie vergangener Zeiten erinnert, wird einem schmerzlich bewusst, wie gut gemeintes Handeln Menschen in schlimmste Bedrängnis bringen, wie sehr man Menschen missverstehen kann, wie Behandlungsmaßnahmen geradezu an Folter grenzen und wie schwer man dem psychisch Kranken, der sicherlich noch stärker leidet als jemand, der im Vollbesitz seiner Sinne ist, Unrecht tun kann.
Der psychisch Kranke muss in einer akuten Krankheitsphase häufig für eine gewisse Zeit seiner Freiheit beraubt werden. Deswegen ist es in diesem sehr sensiblen Bereich enorm wichtig, für klare Strukturen und klare Zuständigkeiten sowie gute Kontrollmöglichkeiten zu sorgen.
Wenn man sich an die Psychiatrie vergangener Zeiten erinnert, weiß man, dass sich das Psychisch-Kranken-Gesetz in Brandenburg über zehn Jahre hinweg gut bewährt hat. Trotzdem war es an der Zeit, das Gesetz neu zu strukturieren und bestimmte Dinge zu überarbeiten und der aktuellen Rechtsprechung und Krankheitseinsicht anzupassen. Mit diesem Gesetz gibt es Klarheit und Stringenz.
Wir haben den Maßregelvollzug und das Psychisch-KrankenGesetz zusammengefasst. Es besteht nun eine hohe Rechtssicherheit. Aus einem besonderen Grund war das notwendig das spiegelt sich auch in unseren Änderungsanträgen wider -: Wie Sie wissen, haben wir den Maßregelvollzug ausgegliedert, und es ist eben auch möglich, die Betreuung psychisch Kranker an Dritte auszugliedern. Gerade in einem Bereich, in dem es um die Einschränkung von Grundrechten und den Umgang mit Menschen, die ihrer selbst nicht Herr sind und die des besonderen Schutzes der Allgemeinheit bedürfen, geht, ist es wichtig, klare und stringente Regeln zu haben.
Die Zuständigkeiten wurden neu geordnet und geklärt. Es ist außerordentlich zu begrüßen, dass jetzt primär der Sozialpsychiatrische Dienst und nicht mehr das Ordnungsamt für eine zeitweilige Unterbringung zuständig ist. Dadurch ist jeglicher Willkür, Beliebigkeit oder Gleichgültigkeit ein Riegel vorgeschoben worden. Im Geiste des Gesetzes ist immer wieder spürbar, dass der psychisch Kranke seine Würde und Selbstbestimmung weitestgehend behalten muss und dass die Einschränkung seiner Grundrechte und seiner Freiheit so gering wie möglich auszufallen hat. Immer wieder wird betont, dass die Behandlung und die Therapie ihn soweit wie möglich in seinen sozialen und beruflichen Bezügen lassen sollen. Die Grundsatzregel „ambulant vor stationär“ gilt auch hier.
Beispielhaft sei § 4 Abs. 3 genannt:
„Die Hilfen sollen in der Regel ambulant und nach Möglichkeit so erbracht werden, dass der psychisch Kranke oder seelisch behinderte Mensch sie in Anspruch nehmen kann, ohne seinen gewohnten Lebensbereich aufzugeben.
Hierbei ist sein persönliches Umfeld angemessen zu berücksichtigen. Die Hilfen sollen insbesondere die Angehörigen der Betroffenen sowie diejenigen, die mit den Betroffenen in häuslicher Gemeinschaft leben, mit einbeziehen und zu ihrer Entlastung beitragen.“
Ich denke, das spannt den Bogen zu Menschlichkeit und einer maßvollen Zurückhaltung, die im Umgang mit psychisch Kranken wichtig sind.
Ähnliches gilt für den Maßregelvollzug. Die Insassen des Maßregelvollzugs sollen nicht schlechtergestellt werden als Insassen einer Justizvollzugsanstalt und als Patienten; denn zugrundeliegend ist eine Krankheit, die behandelt werden muss. Die Möglichkeit zu Arbeit und Ausbildung soll gegeben werden. Hier bringt der Gesetzentwurf einen neuen Ansatz, dass nämlich eine Vergütung gezahlt wird, die nicht auf das Taschengeld angerechnet wird und somit einen weiteren Anreiz zur Arbeitsaufnahme und zur Ausbildung bietet.
Ganz wichtig - das wird im Gesetzentwurf immer wieder betont ist die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Leistungserbringer, also der Hilfeträger der verschiedenen Institutionen und Gremien, aber auch der Menschen, die mit den psychisch Kranken täglich umgehen und zu seinem seinem sozialen Umfeld gehören.
Ein wichtiger Punkt ist die klare Installation von Kontroll- bzw. Aufsichsgremien mit klaren Befugnissen. Sowohl für den Maßregelvollzug als auch für die Krankenhäuser, in denen die psychisch Kranken behandelt werden, wirkt die Besuchskommission, die sich aus medizinisch sowie aus juristisch erfahrenen Experten zusammensetzt. Von deren Seite kann jederzeit unangemeldet Einsicht genommen und überprüft werden - das ist eine Neuerung -, ob das in der Verordnung festgelegte Personal vorhanden ist und wie die Umfeldgestaltung in den Krankenhäusern aussieht. Das trägt dazu bei, dass wir mit einer hohen Sicherheit davon ausgehen können, dass Menschen, die nicht mehr Herr ihrer Sinne sind, menschlich und angemessen behandelt und Zwangsmaßnahmen nur durchgeführt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Auch hierfür gibt es klare Regeln: Wenn jemand aus Gründen der Eigen- oder Fremdgefährdung untergebracht wurde, muss das innerhalb von 24 Stunden richterlich überprüft werden. Wenn die Anordnung der Unterbringung keinen Bestand hat, muss derjenige wieder freigesetzt werden.
Uns wurde - das hat Frau Wöllert schon dargestellt - ein sehr umfangreicher Gesetzentwurf vorgelegt. Wir haben eine umfangreiche Anhörung durchgeführt, die ich als sehr angenehm empfunden habe. Sie bzw. Ihr Haus wurden viel gelobt, Frau Ministerin. Wir haben nicht zuletzt infolge der Anhörung eine Reihe von Änderungsanträgen einvernehmlich beschlossen. Die Änderungsanträge liegen Ihnen vor. Sie beziehen sich vor allem darauf, dass speziell auf jugendliche psychisch kranke Patienten eingegangen wird bzw. dass das Jugendamt und die Sorgeberechtigten hinzugezogen werden müssen.
Über die Ziele der Hilfen hatte ich bereits berichtet. Es geht um den Grundsatz „ambulant vor stationär“. Wenn der Zweck, der durch die Unterbringung erreicht werden soll, auch durch eine ambulante Behandlung erreicht werden kann, gibt es die Möglichkeit der Unterbringung in teilstationären Einrichtungen wie Tageskliniken oder Krisenbetten.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den ich bereits erwähnt habe, ist die Beleihung und die Fachaufsicht über nichtöffentliche Krankenhausträger. Wenn Therapeuten und Ärzte mit den Rechten beliehen werden, hat das Ministerium in Bereichen, in denen Grundrechte eingeschränkt werden, ein Mitspracherecht bzw. die Fachaufsicht.
Des Weiteren haben wir definiert, welche Art von Behandlung zugelassen ist. Wir haben ergänzt, dass zu beschäftigungs- und arbeitstherapeutischen sowie heilpädagogischen Maßnahmen auch psychotherapeutische, sozialtherapeutische und natürlich medikamentöse Maßnahmen gehören.
Die Besuchskommissionen überprüfen die Einhaltung der Psychiatrie-Personalverordnung, wobei in dem Bericht der Besuchskommissionen angegeben werden soll, ob die Personalausstattung des Krankenhauses den Anforderungen der Psychiatrie-Personalverordnung auch entspricht.
Insgesamt haben wir damit einen sehr wichtigen und guten Meilenstein in der Betreuung und Behandlung von psychisch Kranken gesetzt, was in einem guten Konsens auch von den Fachleuten bis hin zu den Abgeordneten der unterschiedlichen demokratischen Parteien im Großen und Ganzen so gesehen wird.
Lassen Sie mich noch kurz etwas zu den Änderungsanträgen der Linken sagen, die Frau Wöllert bereits erwähnt hat. Zunächst zu den Anträgen, nach denen die Berufung einer Psychiatrie-Koordinatorin bzw. eines Psychiatrie-Koordinators und die eigenständige und fachärztliche Leitung der Dienste in den Gesundheitsämtern jeweils in einer Mussbestimmung geregelt werden soll. Frau Wöllert, ich kann Ihrer Schlussfolgerung überhaupt nicht folgen; denn das würde im Grunde bedeuten, dass Sie Kreisen und Kommunen unterstellen, dass sie wissentlich kein Fachpersonal einsetzen, dass sie diesen höchst sensiblen Bereich des Umgangs mit psychisch Kranken, in dem Grundrechte tatsächlich eingeschränkt werden, für den finanziellen Raubbau zugunsten anderer Bereiche nutzen. Das ist aber einfach nicht wahr.
Wir geben den Kommunen eine hohe Eigenverantwortung, der sich die Kommunen auch sehr bewusst sind. Die Vertreter der Gemeinden und Kommunen haben ausdrücklich begrüßt, dass die Zuständigkeit vom Ordnungsamt auf den Sozialpsychiatrischen Dienst übergeht. Ich unterstelle diesen Behörden nicht, dass sie dort Menschen einsetzen, die von dem Fach keine Ahnung haben. Deswegen braucht auch nicht dezidiert vorgeschrieben zu werden, welche Art von Spezialfacharzt dort an der Spitze stehen muss. Das bedeutet kommunale Selbstverantwortung. Diese kommunale Selbstverantwortung bedeutet auch, dass das Land diese Aufgabe tatsächlich überträgt und in die Verantwortung dieser Behörden gibt. Wir haben bis jetzt keinerlei Hinweise, dass das nicht so wahrgenommen wird.
Ja.
Gut. Vielleicht muss man manchmal seine eigenen Worte im Protokoll lesen, um zu wissen, was man eigentlich gesagt hat. Auch mir geht das manchmal so.
Bei dem, was Sie, Frau Wöllert angesprochen haben, handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Argumentationsstränge. Ich bin kein Freund davon, zu versuchen, Dinge zu verändern und der Realität eigentlich hinterherzulaufen. Ich meine sehr wohl, dass mit Gesetzen auch Pflöcke eingeschlagen werden müssen. Aber es ist ein grundsätzlicher Unterschied, ob man von der Selbstverantwortlichkeit der Kommunen ausgeht und damit davon, dass bestimmte Dinge verantwortlich vor Ort wahrgenommen werden, oder ob man meint, alles vorschreiben zu müssen. Das ist vielleicht ein Grunddissens, der auch zwischen unseren Fraktionen besteht. Die Diskussion führen wir ja nicht zum ersten Mal.
Die Konnexität ist eine Frage, die sich immer stellt. Das ist ja auch ein wichtiger Punkt; denn wir können Geld nicht beliebig verteilen. Wenn ich davon überzeugt wäre, dass vor Ort keine anständige Arbeit geleistet wird, dann würde dieses Argument nicht gelten; denn natürlich sind uns der Mensch bzw. die gute Behandlung des psychisch kranken Menschen wichtiger, als zu sagen, wir wollten auf keinen Fall auch nur einen Euro dafür ausgeben. Das ist auch nicht der Punkt. Deswegen beziehe ich mich ausdrücklich darauf, dass vor Ort auch mit Einweisungen und mit Zwangsunterbringungen sehr verantwortungsbewusst umgegangen wird. Es gibt kein belegbares Beispiel, dass in berlinfernen Regionen unseres Landes damit anders umgegangen wird bzw. dass da Fachfremde Grundrechte einschränken dürfen.
Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen. Dabei geht es um Ihren Änderungsantrag zu § 21 Abs. 3 Satz 4. Sie möchten, dass Minderjährige nicht mit bestimmten Maßnahmen behandelt werden. Dabei geht es Ihnen besonders um die Fixierung bzw. sonstige mechanische Einschränkung und um die Fixierung durch Medikamente. Ich meine, die Fachleute haben die in dem Gesetzentwurf hier vorgesehenen Regelungen gar nicht kritisiert. Wir müssen wirklich grundsätzlich bedenken, was ein junger Mensch empfindet, der sich in einer Krise befindet. Abgesehen davon, dass ein 15-, 16- oder 17-jähriger Mensch körperlich ausgewachsen, also groß und kräftig, sein kann, muss man sich auch vor Augen führen, in welcher Situation sich ein solcher junger Mensch befindet. Er wird in manchen Fällen von Ängsten verfolgt, hört Stimmen, befindet sich in einer schlimmen Wahnsituation und schlägt um sich, weil er
das nicht mehr ertragen kann. In solchen Fällen ist es ein Segen, ein Medikament einsetzen zu können, um den betroffenen jungen Menschen davon zu entlasten, um ihn zu beruhigen, sodass er von den genannten extremen Wahnvorstellungen befreit wird. Deswegen kann man eine solche Maßnahme hier nicht kategorisch ausschließen.
Was aber ganz wichtig ist und in gleichem Paragrafen unter Absatz 3 geregelt wird, ist, dass die ständige Anwesenheit von therapeutischem Fachpersonal während der Sicherungsmaßnahme zu gewährleisten ist. Das ist das Entscheidende. Man muss dem Patienten, der sich in einer schlimmen Krise befindet, die Möglichkeit geben, aus dieser Krise herauszukommen, ein Stück weit zur Ruhe zu kommen und Abstand zu gewinnen, und man darf ihn dabei nicht allein lassen. Beides steht im Gesetz, und beides ist zweckmäßig und richtig.
Ich möchte Sie daher bitten, diesem wichtigen und guten Gesetz unter Berücksichtigung unserer Änderungsanträge zuzustimmen. - Vielen Dank.
Ich hoffe, wir können in der Debatte fortfahren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, es besteht eigentlich kein Grund zur Heiterkeit, da wir bereits nach einem Jahr das Gesetz nachbessern müssen. Im Grunde genommen müssen wir ausbaden, dass der Bundesgesetzgeber zu feige gewesen ist, letzten Endes im Zuge der Arbeitsstättenverordnung dafür zu sorgen, dass tatsächlich für alle Mitarbeiter ein konsequenter Gesundheitsschutz gilt. Ich denke, da sind wir Gesundheitspolitiker uns quer über die Fraktionen einig, dass ein komplettes Rauchverbot die Lösung wäre, die am meisten zu wünschen wäre. Aber wir stehen jetzt da und müssen diesen Flickenteppich in Deutschland einigermaßen koordinieren. Wir müssen uns vor allen Dingen nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts richten, um überall in Deutschland tatsächlich vergleichbare Bedingungen zu haben.
Ich gehe davon aus, dass dieser Gesetzentwurf nur ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer kompletten Rauchfreiheit in Gaststätten und Einrichtungen ist. Ich gehe auch davon aus,
dass es nicht mehr allzu lange dauert, bis wir durch eine europäische Richtlinie in die Pflicht genommen werden, das auch umzusetzen. Bis dahin ist dieses Gesetz eine Klarstellung, die vor Ort dringend notwendig ist.
Die Verwirrung in den Kneipen in den einzelnen Kommunen, wo geraucht werden darf und wo nicht, und die auffällige Zurückhaltung der Ordnungsämter, ihren Pflichten nachzukommen und zu kontrollieren, rühren eben daher, dass im Grunde sehr irrige Vorstellungen darüber kursieren, was erlaubt ist und was nicht. Unser Gesetz behebt diese Unsicherheit und stellt ganz klar fest - und hangelt sich dabei an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entlang -, dass in Gaststätten, deren Fläche weniger als 75 m2 beträgt - so die Formulierung des Verfassungsgerichts -, die über keinen abgetrennten Nebengastraum verfügen, in denen Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist und keine zubereiteten Speisen serviert werden, das Rauverbot nicht gilt.
Es ist eine der typischen juristischen Spitzfindigkeiten in diesem Land, dass wir uns jetzt mit der Frage auseinandersetzen müssen: Was bedeutet „zubereitete Speisen“? Im Urteil des Verfassungsgerichts steht „zubereitete Speisen“. Wir haben „keine zum alsbaldigen Verzehr zubereiteten Speisen“ ins Gesetz geschrieben. Die Berliner schreiben in ihr Gesetz: „... keine vor Ort zubereiteten Speisen.“ Das ist im Grunde genommen lächerlich und Haarspalterei.
Im Grunde muss doch klar sein: In Nebenräumen können, wenn die betroffenen Suchtkranken unbedingt ihrem Laster frönen müssen, sie Bier trinken und was auch immer, sollen aber nicht Speisen essen, die zusätzlich diese Schadstoffe aufnehmen, da dies zu einer Verstärkung des negativen Effekts für ihre Gesundheit führen würde.
Ich denke, wir werden uns über diese Begrifflichkeiten in den Ausschussberatungen noch auseinandersetzen und ein Stück weit einigen müssen.
Dieses Gesetz ist notwendig und kommt zur richtigen Zeit. Es ist ein Schritt auf dem Weg zur kompetten Rauchfreiheit. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einige allgemeine Bemerkungen zum Problem der Kinderlosigkeit machen. Zweifellos geht es bei der Kinderlosigkeit um individuelles Leid und große Schwierigkeiten und Probleme der betroffenen Paare. Insgesamt werden die Zahlen allerdings deutlich überschätzt. Der Wert 15 % ist aus der Luft gegriffen. Es gibt Untersuchungen, die besagen, dass dauerhaft nicht mehr als 3 % aller Paare ungewollt kinderlos bleiben. Die Methode der künstlichen Befruchtung wird in ihrer Effektivität ebenfalls häufig überschätzt. Noch nicht einmal jeder fünfte Versuch endet tatsächlich in einer geglückten Schwangerschaft. Nur 18 %, über den Schnitt gerechnet, sind tatsächlich von Erfolg gekrönt.
Was regelt das Sozialgesetzbuch V, und was wird finanziert? Erwähnt werden muss ausdrücklich, dass es sich bei Kinderlosigkeit nicht um eine Krankheit handelt. Das heißt, die Finanzierung über die Krankenversicherung ist eine versicherungsfremde Leistung, die eigentlich in den familienpolitischen Leistungsrahmen hineingehören würde. Bereits heute finanziert werden die komplette Diagnostik ungewollter Kinderlosigkeit und medizinische Maßnahmen zur Herstellung von Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit, ebenso psychotherapeutische Maßnahmen, die ebenso erfolgversprechend sind. Halb finanziert - das wurde bereits dargestellt - werden In-vitro-Fer
tilisation und andere Methoden der direkten Reproduktionsmedizin. Die zusätzlichen Kosten müssten entweder durch Beitragserhöhungen der Krankenkasse oder aber durch Steuererhöhungen aufgebracht werden. Das ist im Moment, denke ich, auch nicht das Ziel.
Es spricht aber auch inhaltlich sehr viel für eine Beschränkung auf drei Versuche. Die medizinische Notwendigkeit und die Erfolgsaussicht sind nicht in jedem Falle garantiert. Jeder Versuch einer künstlichen Befruchtung ist eine große seelische und körperliche Belastung der Frau und mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Deshalb hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nach spätestens vier erfolglosen Versuchen keine hinreichende Erfolgsaussicht mehr festgestellt. Die Altersbeschränkung macht ebenfalls Sinn, weil man weiß, dass jenseits des 30. Jahres das Optimum der Empfängnisfähigkeit überschritten ist und jeder weitere Versuch jenseits von 40 Jahren von größerer Erfolglosigkeit begleitet sein wird.
Das zeigt die Komplexität dieses Themas, und man muss der Situation der betroffenen Paare sicherlich gerecht werden. Das wird man allerdings nicht mit dem seitens der DVU vorgelegten Antrag. Sie fordern, dass die Option der künstlichen Befruchtung im „Kampf“ gegen unerwünschte Kinderlosigkeit öffentlichkeitswirksam bekannt gemacht wird. Ich denke nicht, dass das Problem darin besteht, dass die Möglichkeit der künstlichen Reproduktion nicht bekannt gemacht wird. Außerdem handelt es sich in keiner Weise um eine „Kampffront“. Hier geht es um individuelles Leid und um den Versuch der Heilung seitens der Ärzte, die das betroffene Paar unterstützen. Der Begriff „Kampf“ ist hier völlig fehl am Platze.
Sie geben eine Reihe von Zahlen an und führen sehr detailliert auf, was geändert werden soll. Ich frage mich, wie Sie zu dieser Zahlenbeschränkung kommen. Sie macht auch wenig Sinn, wenn man Ihrer Begründung folgte. In der Begründung zu Ihrem Antrag allerdings, meine Damen und Herren von der DVU, zeigen Sie, welche Gedanken tatsächlich hinter Ihrem Antrag stecken. Es geht Ihnen vor allem um die „deutschen“ Kinder. Uns geht es um jedes Kind, das in „Deutschland“ geboren wird, und die Betonung von geborene „Deutsche“ und „deutsche“ Kinder kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Außerdem sprechen Sie von einer ethisch-moralischen Verpflichtung des Gemeinwesens für seinen Fortbestand. - Was soll das? Der Staat ist für die Menschen da und nicht umgekehrt die Menschen für den Staat.
Ich weiß nicht, woher Sie so etwas nehmen. Der Gipfel Ihrer Denkweise zeigt sich, wenn Sie davon sprechen, dass im Grunde die öffentliche Investition in die Humanreproduktion „amortisationserhoffend“ und „profitabel“ sei. Hier wird der Mensch zum Zweck reduziert, hier wird der Mensch instrumentalisiert. Das erinnert sehr fatal an Ihre geistigen Vorväter, die auch die deutschen Frauen aufgefordert haben, Kinder für den Führer zu gebären, die letzten Endes als billiges Kanonenfutter verbraucht wurden.
Das erinnert ebenso an die Gedanken der „Aktion Lebensborn“, meine Damen und Herren von der DVU.
Eine solche Anbiederung und eine solche Unterstützung haben die betroffenen Paare wahrlich nicht verdient, und sie werden sich das auch verbitten. - Vielen Dank.
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin-Brandenburg hat die bestehende Impfvereinbarung mit den Krankenkassen zum Jahresende gekündigt. Eine neue Vereinbarung liegt derzeit noch nicht vor. Wenn die Verhandlungen nicht bis zum Jahresende abgeschlossen werden, gibt es für die Ärzte keine Grundlage mehr für die Abrechnung der Impfkosten, was für viele Patienten eine weitere Hürde zu Impfungen darstellen würde. Strittig ist offenbar vor allem die Honorierung für die Impfung gegen die sogenannten HP-Viren, die bisher nicht Teil der Impfvereinbarung war. Zur Erklärung: Es geht um die Impfung für Mädchen und junge Frauen, die sie gegen eine Variante von Gebärmutterhalskrebs schützt. - Das deshalb bisher notwendige Kostenerstattungsverfahren schreckte verständlicherweise viele Minderjährige davon ab, die Impfung vornehmen zu lassen,
weshalb Brandenburg heute die mit Abstand niedrigste Impfabdeckung in der Zielgruppe der 12- bis 17-jährigen Mädchen aufweist.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Aktivitäten kann sie unternehmen, damit es zu einem Zustandekommen dieser Impfvereinbarung kommt? Wie schätzt die Landesregierung die Situation speziell bei der HPV-Impfung ein?
Ist aus den Unterlagen der Krankenkassen ersichtlich, wie hoch der Impfungsgrad der brandenburgischen Mädchen und jungen Frauen ist? Aus den vorliegenden Daten ist ein deutlicher Unterschied zu anderen Ländern zu erkennen. Ist mit den Kassen eine Kampagne oder Ähnliches geplant, um eine Erhöhung der Impfquote - nicht nur gegen HPV, sondern generell, beispielsweise gegen Influenza - zu erreichen?
Frau Ministerin, stimmen Sie mit mir insofern überein, dass es zwar sehr erfreulich ist, dass es diese hohen Zuwächse bei uns gibt, dass man diese Zahlen aber doch differenziert bewerten muss? Sie selbst haben gerade die BTU angesprochen. Ein großer Teil des Zuwachses dort ist ja auf eine entsprechende Steigerung der Zahl der BWL-Studenten zurückzuführen, die nicht unbedingt den Kernbereich der Hochschule ausmachen. Vor diesem Hintergrund meine Frage: Ist es notwendig, die Programme trotzdem fortzusetzen und insbesondere bei jungen Frauen für naturwissenschaftliche Studiengänge zu werben, oder sehen Sie die Notwendigkeit einer verstärkten Werbung, die ja schon sehr gut gewirkt hat, für die Zukunft nicht?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme aus Cottbus. Die Lausitz ist bekanntermaßen relativ flach. Wir sind nicht so sehr verwöhnt mit Bergen, und an die Alpen wagen wir schon gar nicht zu denken. Man ist schon froh, wenn es einen sanften Hügel gibt, und ein sanfter Hügel ist ja bei dem Bildungsgipfel herausgekommen.
Ich schließe mich ausdrücklich dem Bildungsminister an, der gesagt hat: Wenn die Bundeskanzlerin die Bildungsrepublik Deutschland aufruft und Bildung zur Chefinnensache macht, hätte man natürlich schon ein bisschen mehr erwarten können. Ein bisschen mehr Hügel wären schön gewesen.
Ein Gutes hat der Bildungsgipfel sicherlich: Es war zumindest möglich, in zehn wichtigen Bereichen Konsens zu finden. Es ist in unserem föderalen Staat nicht selbstverständlich, dass es über scheinbar Selbstverständliches Konsens gibt. Liest man diese zehn Punkte, liest sich das eigentlich wie ein Katalog von Regierungsprogrammen und Dingen, die wir in Brandenburg tatsächlich seit Jahren tun. Vielleicht wurde damit auch wieder einmal deutlich, welche Vorreiterrolle wir im Land einnehmen und dass wir Probleme längst erkannt haben und seit Jahren an der Problemlösung arbeiten, bevor sie im übrigen Teil der Republik erkannt werden. Insofern wurde uns immer wieder die Vorreiterfunktion bestätigt, aber wir bekamen auch eine Bestätigung für unser Regierungshandeln, besonders, was Bildungspolitik betrifft.
Herr Jürgens, Sie haben heute einen Teil der Debatte um das Hochschulgesetz schon vorweggenommen. Ich denke, das ist hier nicht der richtige Ort, um auf die Details einzugehen. Aber was die Studiengebühren betrifft, kann ich Ihre Kritik einfach nicht nachvollziehen. In dem neuen Gesetz steht ausdrücklich, dass das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss plus konsekutive weitere Studiengänge gebührenfrei ist.
- Wieso?
Es geht um einen berufsqualifizierenden ersten Abschluss. Es geht nicht darum, dass ich Berufstätigen, die sich weiterqualifizieren, generell das Studium gebührenfrei stellen muss.
Aber lassen Sie mich noch einmal auf den Bildungsgipfel zurückkommen. Selbstverständlich bleiben Forderungen an den Bund bestehen. Es geht mir hier vor allen Dingen um das Thema Neuberechnung des Kinderbedarfs der Regelleistungen im Bereich von SGB II und SGB XII. Es geht darum, dass der
Bund endlich anerkennt, dass er die Leistungen für die Grundversorgung - das betrifft die Mittagsverpflegung, in diesem Zusammenhang auch die Ganztagsversorgung - tatsächlich mit übernimmt.
Wir hätten uns gewünscht und fordern auch weiterhin, dass das bereits angesprochene Thema Schulsozialarbeit übernommen wird. Es steht hier als Forderung der Länder. Warum soll beispielsweise die Schulausstattung für jedes Kind aus einer ALG-II-Familie nur bis zur 10. Klasse gezahlt werden? Wir wollen ja gerade, dass Kinder aus bildungsschwachen Familien auch Abitur machen.
Hier bleibt die Forderung bestehen, entweder weiter zu bezahlen oder, was noch besser wäre, sich unserer Förderung für ein Schüler-BAföG anzuschließen, das genau in diese Lücke springen wird.
Es ist mir auch unverständlich, dass eine Bundesfamilienministerin, die ein solches Herz für Kinder hat, dieses Problem einfach nicht wahrhaben will. Das scheint der „tote Winkel“ zu sein. Was ist mit den wirklich sozial schwachen Kindern, die unsere Betreuung besonders nötig haben, die es besonders nötig haben, durch kostenlose Mittagessen in den Kitas, durch eine sehr gute qualifizierte Kitabetreuung, durch Mittagessen in den Schulen, durch Schulausstattung gefördert zu werden? Was bleibt denn diesen Kindern tatsächlich übrig? Das sind Fragen, die sich sowohl die Bundesfamilienministerin als auch die Bundeskanzlerin stellen lassen müssen, die diese Politik ja maßgeblich tragen.
Es wird eine Strategiegruppe zur Frage der Finanzierung eingerichtet. Wir wissen: Es ist nicht einfach, in unserem föderalen Staat zu gemeinsamen Entscheidungen zu finden, und insofern wird diese Strategiegruppe, die den konkreten Auftrag zu berichten hat, ein Ergebnis vorlegen. Es ist aber auch bekannt und auch hier sind wir vielleicht in Brandenburg wieder Vorreiter -, dass wir das Thema Föderalismus ein Stückchen anders sehen als andere Bundesländer. Schon als die Föderalismusdebatte anstand, hat sich Brandenburg gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern ganz klar für mehr Bundeszuständigkeit in der Bildung und für weniger Föderalismus eingesetzt. Vielleicht werden wir es ja auch noch erleben, dass wir nicht immer nur Vorreiter sind, sondern sich auch der Rest der Republik auf diesen vernünftigen Konsens einlässt.
Meine Damen und Herren von der Linksfraktion, damit Sie wissen, wie weit wir tatsächlich mit unseren Bildungserwartungen sind, möchte ich Sie sehr herzlich zu unserer Zukunftskonferenz Bildung einladen. Die wird am 4. Dezember stattfinden. Dort werden wir diese Konzepte vorantreiben, die in diesen zehn Punkten alle schon erwähnt sind.
Ich denke, unsere Bilanz kann sich sehr gut sehen lassen. Der Bildungsminister hat es beschrieben. Wir haben zahlreiche Initiativen. Wir werden die in den nächsten Jahren fortsetzen, und
ich denke, der Rest von Deutschland tut gut daran, ein Stückchen nach Brandenburg zu schauen, denn der heimliche Gewinner der PISA-Studie ist Brandenburg.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Jürgens, nachdem Sie in den letzten Landtagssitzungen eigentlich immer in der Märchenterminologie geblieben sind, haben Sie sich wohl heute auf die Landschaften verlegt.
Diese Strategie ist aber durchschaubar. Ich gehe davon aus, dass wir in keiner Weise über ein Gesetz für die Sahara abstimmen; davon kann überhaupt nicht die Rede sein. Wir wollen heute ein ausgesprochen modernes, in sehr vielen Punkten sehr maßgerechtes und adäquates Hochschulgesetz verabschieden, das in vielen Punkten tatsächlich richtungweisend auch für Hochschulgesetze ist, die in anderen Bundesländern zurzeit noch nicht verabschiedet sind. Wir werden einen Meilenstein für Familienfreundlichkeit und für Frauen- und Familienförderung setzen, den es in dieser Form noch nicht gegeben hat. Wir sichern die Qualität der Lehre. Wir wollen bei der Evaluation und auch beim Qualitätsmanagement ausdrücklich die Beteiligung der Studierenden. Die Studierenden sind Teil der Hochschule und sind als solche auch Pflichtteil der Selbstverwaltung.
Insofern sind die Studierenden selbstverständlich überall beteiligt, und ich verstehe überhaupt nicht, wo Sie die Vermutung herleiten, hier finde ein Demokratieabbau oder ein Ausschluss von Studierenden statt. Da wird Angstmacherei und Hetze betrieben. Das entspricht nicht der Realität.
Als weiterer wichtiger Punkt, den Sie ja zum Glück wenigstens als Oase gekennzeichnet haben, ist zu nennen, dass wir den Zugang zum Hochschulstudium deutlich erleichtern. Der Bildungsgipfel in Dresden, worüber wir heute Morgen schon gesprochen haben, hat als ein wichtiges Anliegen formuliert, die Anzahl der Hochschulabsolventen zu erhöhen. Insoweit haben wir in Brandenburg noch einiges nachzuholen, aber wir sind sehr intensiv dran.
Die Ministerin hat diese Woche zusammen mit dem Ministerpräsidenten erste Vorschläge dazu unterbreitet, mit denen die Studierneigung der Schüler erhöht werden kann. Dazu gehören die Schüler-Alumni, das Oberstufenzentren-Programm, eine Fülle von Vernetzungen zwischen Schulen und Hochschulen. In diesem Kontext ist auch das Hochschulgesetz zu sehen.
Des Weiteren wird durch die Durchlässigkeit der Bildungsgänge nicht nur der klassische Zugang über das Abitur, die Hochschulreife, ermöglicht; vielmehr können auch Meister studieren, und junge Menschen, die einen Sekundar-I-Abschluss, eine Berufsausbildung und zwei Jahre Berufserfahrung haben, können ohne Abitur an die Hochschule gehen. Das ist ein Novum und genau die Richtung, in die wir gehen wollen, um die Hochschulen zu öffnen.
Selbstverständlich, Herr Jürgens, haben wir intensiv diskutiert. Wir haben uns auch sehr viel Zeit gelassen. Diese Zeit hat der Qualität des Hochschulgesetzes sehr gut getan. Wir haben hier einen ganzen Packen an Änderungsanträgen größtenteils einvernehmlich miteinander besprochen.
- Nein, das ist nicht redaktionell. Sie haben ja selbst im Ausschuss zugestanden, dass wir diesen Diskussionsprozess hatten - im Gegensatz zu Ihnen. Viele Ihrer Änderungsanträge sind tatsächlich da stehen geblieben, wo sie vor Monaten waren. Sie haben das mit den Zuständigen nicht weiter besprochen.
Ein Beispiel dafür ist Ihr Beitrag von vorhin zu den Körperschaften. Das Thema Körperschaftsvermögen bzw. Umgang mit der Zustiftung zum Körperschaftsvermögen ist von niemandem tatsächlich als Problem gesehen worden. Nur Sie haben jeden Anzuhörenden wieder danach gefragt: Könnte das ein Problem sein? - Das wurde verneint, und trotzdem bringen Sie es heute wieder. Bestimmte Dinge werden nicht dadurch richtiger, dass man sie pausenlos wiederholt.
Wir haben die Freiheit der Organisationsstruktur eingeführt. Es liegt absolut im Interesse der Hochschulen, dass sie künftig nicht mehr durch vorgegebene, starre Strukturen gegängelt werden, sondern sie selbst entscheiden können: Wie wollen wir uns organisieren? Was ist wichtig? Was ist nicht wichtig?
In diesem Zusammenhang ist es auch ein Widerspruch, dass Sie einerseits immer Freiheit für die Hochschulen fordern und andererseits bis ins Detail kleinste Dinge regeln wollen. Das verträgt sich nicht miteinander. Ich denke, die Freiheit und die Wissenschaft gehören untrennbar zusammen. Selbstverständlich muss dabei die Demokratie gewahrt bleiben. Wir haben keinen Zweifel daran, dass das tatsächlich so sein wird.
Sie haben unsere Änderungsanträge gelesen. Daher wissen Sie auch, dass wir selbstverständlich davon ausgehen, dass in den Gremien, die in der Grundordnung festgelegt sind, die Studierenden genauso vertreten sind wie die anderen Hochschulgruppen. Auch ich hätte mir gewünscht, dass das explizit im Gesetz steht. Die Ministerin hatte da ihre Bedenken; das kann sie vielleicht nachher selbst noch einmal erläutern. Aber inhaltlich ist das definitiv gesichert.
Die Ministerin hat darüber hinaus dem Ausschuss angeboten wir haben dieses Angebot angenommen -, dass ihm jede Grundordnung, die verabschiedet wird, zur Kenntnis gegeben wird. Die Sorge, dass die Demokratie da abhanden kommen könnte, ist also aus der Luft gegriffen. Das ist einfach nicht wahr.
Lassen Sie mich noch einen Satz zum Teilzeitstudium sagen. Auch da ist durch Änderungsanträge erreicht worden, dass die Zielrichtung für die Hochschulen vorgegeben wird. Wir möch
ten nämlich, dass Studiengänge, die sich dafür eignen - nicht alle sind geeignet -, verstärkt in Teilzeitform angeboten werden, damit die unterschiedlichen Lebensbelange der Studierenden berücksichtigt werden. Sei es, dass man ein Kind bekommt, eine Familie gründet, Pflegepflichten, andere persönliche Gründe, auch Berufstätigkeit - all das kann berücksichtigt werden. Insofern ist das eine Verbesserung für die Studierenden.
Ähnliches betrifft den Übergang Bachelor/Master. Da wird jetzt großartig die Angst geschürt - ich habe auch unten den „Galgen“ gesehen -, dass man die Bachelor-Studenten hängen lässt. Das ist aber in keiner Weise der Fall. Es ist erklärtes Ziel, dass wir das Studium straffen, dass die Studienzeit gekürzt wird und man in überschaubarer Zeit auch zu einem berufsbefähigendem Abschluss kommen kann. Genau das ist der Bachelor-Abschluss, den wir auch so wollen. Dieser Bachelor-Abschluss ist der Regelabschluss der Hochschule, und das wird sich auch durchsetzen. Da ist sehr vieles im Fluss, auch in der Diskussion mit der Wirtschaft. Das ist dadurch erreicht.
Der Master ist nicht der Regelabschluss für alle Studierenden, und es macht absolut keinen Sinn, den Bologna-Prozess fortzusetzen und zu sagen: Bachelor entspricht dem Vordiplom und der Master entspricht dem Diplom. - Das ist nicht so. Master ist sinnvoll in bestimmten konsekutiven Bereichen. Dort wird das auch weiterhin möglich sein. Den Master gibt es zusätzlich berufsbegleitend als weiterbildenden Master. Nur der kann mit Gebühren belegt werden. Insofern ist es auch völlig unrichtig, wenn Sie immer wieder behaupten, wir würden Studiengebühren einführen wollen. Tatsache ist vielmehr, dass das grundständige Studium gebührenfrei bleibt. Das steht auch ganz klar und unmissverständlich im Gesetz. Es betrifft auch das konsekutive Master-Studium. Wo ist also das Problem? Ich frage mich, ob jemand, der mit einem Bachelor-Abschluss aus der Hochschule ausgeschieden ist, im Beruf ist, Geld verdient und dann einen Master-Studiengang draufsatteln möchte, wirklich in jedem Fall gebührenfrei studieren muss. Das macht für mich, ehrlich gesagt, nicht sehr viel Sinn.
- Ja, der Grundsatz des lebenslangen Lernens ist auch verankert. Wir wollen die Hochschulen ermutigen, sich verstärkt in die Weiterbildung, in das lebenslange Lernen einzubringen. Insofern wird auch dem Rechnung getragen.
Wir haben in der Lehrorganisation eine Reihe von Möglichkeiten, die Qualität des Studiums zu steigern. Auch das ist uns ein wichtiger Ansatz.
Insofern ist dieses Hochschulgesetz in der Fülle von Details, die es neu regelt, und in der Ausrichtung auf mehr Freiheit für die Hochschulen, auf Qualitätssteigerung der Wissenschaft, auf mehr Qualität in der Lehre der absolut richtige Weg.
Ein letzter Satz zu den Lehrprofessuren. Das ist eine Kann-Regelung. Keine Hochschule muss Lehrprofessuren oder Lehrjuniorprofessuren annehmen. Es ist den Hochschulen aber die Möglichkeit gegeben, über dieses Instrument der Lehrprofessur die Qualität der Lehre zu erhöhen. Es ist nicht so, dass der Professor mit dem Schwerpunkt Lehre nur in der Lehre tätig sein wird. Er erhöht den Anteil an Lehrstunden. Mehr ist das nicht. Die Hochschule kann das annehmen, sie muss es aber
nicht. Das entspricht auch Empfehlungen des Wissenschaftsrats.
Außerdem sind die Forschungsmöglichkeiten an den Fachhochschulen erweitert worden. Das ist ein ausdrücklicher Wunsch. Wir haben im Land sehr viele Fachhochschulen. Sehr viele Absolventen der Fachhochschulen leisten gute und wichtige Arbeit auch in Zusammenarbeit mit der örtlichen Wirtschaft. Warum sollte man ihnen nicht ermöglichen, intensiver zu forschen, ihre Kapazitäten zu erhöhen und die Lehrverpflichtung ein Stück weit zurückzufahren? Auch das findet seinen Niederschlag in dem Gesetz.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen jetzt nicht alle Details nennen. Diese haben wir ausführlich im Ausschuss und in intensiven Runden diskutiert.
Ich denke, die Beteiligten sind ausreichend berücksichtigt worden. Wir haben eine lange Ausschussdiskussion geführt. Die öffentliche Debatte dazu hat stattgefunden.
Ich wünsche mir, dass wir heute dieses Hochschulgesetz - es ist ein gutes, ein zukunftsweisendes Gesetz - entsprechend der Ausschussempfehlung verabschieden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Jürgens, ich denke, Sie müssen jetzt nicht beleidigt sein, weil Sie hier angesprochen werden. Sie haben hier die Vorgaben gemacht und haben von der „Wüste“ gesprochen. Das ist
ein Bild, das überhaupt nicht zutrifft. Wir verabschieden ein Gesetz, das tatsächlich dem Aufblühen unserer Hochschulen nutzen wird. Wir wollen, dass unsere jungen Menschen in die Hochschulen gehen und dort eine gute Ausbildung erhalten, dass sie teilnehmen und mitwirken an dieser Ausbildung. Da ist Angstmache das Allerschlechteste. Angst ist ein ganz schlechter Ratgeber.
Ich möchte noch einen Punkt erwähnen, weil ich die Kollegen mit dem Transparent gesehen habe. Auch das ist eine Schimäre, die Sie hier aufbauen, genauso wie zum Körperschaftsvermögen. Niemand will den Universitäten ihr Geld wegnehmen; das ist völliger Unsinn, das wurde von den Vorrednern schon gesagt.
Zur sogenannten Zwangsexmatrikulation: Es hat sich im Verhältnis zum bestehenden Recht nichts geändert. Ich glaube, Sie beziehen sich auf einen Gesetzentwurf, der längst nicht mehr aktuell ist. Es geht darum, dass Prüfungsordnungen von den Hochschulen selbst festgelegt werden. Das war bisher auch so. Wenn man eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden hatte, wurde man auch bisher exmatikuliert. Jetzt steht im Gesetz, dass exmatikuliert wird, wenn diese Prüfungen nicht in einer bestimmten Frist bestanden wurden. Das ist nichts weiter als eine Ergänzung zur Prüfungsordnung. Wir haben dies eingefügt, und deswegen war es gut, so lange zu beraten.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, müssen sich um den Zustand der Koalition überhaupt keine Gedanken machen. Es wurden sehr konstruktive und gute Gespräche geführt. Wir haben eine Reihe von Punkten präzisiert, und das Gesetz, das ein gutes Gesetz ist, hat diese Zeit zum Reifen gebraucht.
Es geht darum, dass wir den Satz eingefügt haben: Die Prüfungsordnungen legen darüber hinaus fest, in welchen Fällen eine angemessene Verlängerung der Prüfungsfrist zu gewähren ist. - Das bezieht sich auch auf hochschulpolitisches Engagement, also gerade auf die Kolleginnen und Kollegen, die heute hier sind.
Das heißt, sie müssen auch bezüglich der Zeit, die sie für das Einbringen ihrer Interessen verwenden, die also sinnvoll genutzt ist, nicht befürchten, dass sie dadurch die Frist überschreiten. Insofern: Die Schimäre der Zwangsexmatrikulation ist wirklich eine Schimäre und dient nur der Angstmache.
Im Übrigen werden wir dieses Gesetz weiterhin begleiten. Wir werden schauen: Wie wird es umgesetzt? Wir wird es in der Realität tatsächlich angenommen? - Wenn es diese Verwerfungen tatsächlich geben sollte, können Sie davon ausgehen, dass wir jederzeit Ansprechpartner sind und dass das auch nicht im Interesse des Ministeriums ist. Wir sind hier, wir begleiten das Gesetz, wir begleiten es sehr froh, wie man ein Kind begleitet, das man ins Leben hinauslässt. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Jürgens, ich finde es bedauerlich, dass Sie dieses Gesetz ablehnen. Es mag sein, dass es Konstruktionen gibt, die das entsprechende Problem noch besser lösen können. In jedem Fall aber eröffnet der Staatsvertrag, über den wir heute abstimmen werden, einen guten Weg.
Wir wissen, dass es viel Wildwuchs und Orientierungslosigkeit gegeben hat und dass sich einzelne Studenten, um den Platz in ihrem Wunschfach und an ihrem Wunschort zu bekommen, bis zu 20 Mal an Hochschulen beworben haben. Das hat zu großer Unübersichtlichkeit und zu einer fehlerhaften Zuordnung der ohnehin zu wenigen Studienplätze geführt. Insofern ist es außerordentlich begrüßenswert, dass sich die Bundesländer geeinigt haben, in einer Stiftung für Hochschulzulassung diese Probleme zu bündeln.
Die ZVS wird aufgelöst, aber die Aufgaben in den zulassungsbeschränkten Fächern Medizin, Tiermedizin, Pharmazie usw. bleiben bestehen. Darüber hinaus ist diese Serviceeinrichtung ein Dienstleister. Sie wird für Studierende ein Bewerbungsund Beratungsportal aufbauen, bei dem man schnell und mit wenig Aufwand erfahren kann, welchen Studienplatz man tatsächlich bekommt. Das ist eine große Hilfe und Erleichterung für die Studierenden. Sie müssen ihre Unterlagen nicht mehr an 20 verschiedene Stellen schicken, sondern nur noch an eine einzige Stelle. Auch für die Hochschulen ist dieses Verfahren finanziell weniger aufwendig als das bisherige Verfahren.
Insofern halten wir den Staatsvertrag für eine sehr positive Errungenschaft. Auch da er möglicherweise weiterentwickelt werden kann, stimmen wir ihm zu.
Herr Jürgens, es geht nicht darum, sich am Zopf aus dem Sumpf zu ziehen, sondern darum, dass man Probleme aus eigener Kraft lösen und erkannte Irrwege korrigieren kann, um auf diese Weise neue Lösungsmöglichkeiten entwickeln zu können.
Dafür bietet der Staatsvertrag eine gute Grundlage. Ich bitte daher um Zustimmung. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei der Landesregierung für den dieses Mal sehr pünktlich vorgelegten und sehr umfassenden Bericht zur gesunden Ernährung und Bewegung von Kindern und Jugendlichen bedanken.
Der Bericht zeigt uns, dass es eine Fülle an Maßnahmen und Initiativen, unterschiedlichsten Modellprojekten, Programmen und Projektträgern gibt. Jedoch ist es nicht so, dass wir, was die Gesundheit und die Beweglichkeit bzw. Motorik unserer Kinder betrifft, zufrieden sein können. Insofern wäre es an der Zeit, auch auf der Grundlage dieses Berichts jene Maßnahmen, die großen Erfolg haben, zu bündeln und das Thema „Gesundheit und Bewegung von Kindern und Jugendlichen“ zu einem Leitbegriff zu machen.
Dazu braucht man natürlich Evaluation. Die Universität Potsdam hat eine Reihe von Kitas befragt. Das Ergebnis hat gezeigt, dass sich 60 % der Kitas mit dem Thema „Gesunde Ernährung“ beschäftigen. Rund 30 % binden die Eltern ein. Ich denke, das ist ein Punkt, bei dem wir ansetzen müssen. Wir müssen verstärkt Wert darauf legen, die Familien bzw. die Eltern von sehr kleinen Kindern einzubeziehen. Denn hier werden die Grundsteine für eine gesunde Ernährung gelegt. Die Ernährungsgewohnheiten, die ein junger Mensch in frühen Jahren zu Hause erlebt hat, behält er mit großer Wahrscheinlichkeit den Rest seines Lebens bei. Insofern lohnt es sich, auf Projekte zu schauen und sie zu verstärken, die genau diesen Ansatz wählen.
Zum Thema Schulen möchte ich nur das Pilotprojekt „Gesunde Schule“ aus dem Jahr 2002 herausgreifen. Es zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass sehr viele Träger eingebunden waren - von den Krankenkassen über das Landesgesundheitsamt bishin zu den Schulträgern - und dass die Schüler aktiv
einbezogen waren. Entscheidend ist ja, dass man zu einem jungen Menschen nicht einfach nur sagt: Du musst dich gesund ernähren; iss Körnerbrot. - Da wenden sich die meisten Jugendlichen sicherlich gleich ab. Das muss eingebettet sein in ein Gesamtkonzept, und das muss positiv besetzt werden. In diesen Rahmen gehören auch Suchtprävention, Stressbewältigung, Konfliktmanagement. Das gesamte Umfeld eines jungen Menschen gehört dazu. In diesem Feld muss mit positiver Betonung auch über Ernährung gesprochen werden. Es muss gezeigt werden, dass es Spaß macht, mit zu entscheiden, mitzubestimmen. Es geht nicht darum, trocken zu lernen, wie die Nahrungspyramide aussieht, sondern darum, dass man mitmachen darf. Solche Projekte können funktionieren und sind wirklich gut.
Es gibt im Land übergeordnete Strukturen, die diese Dinge bündeln können und auf Erfahrungen aufbauen. Beispielsweise gibt es das Bündnis „Gesund Aufwachsen“, das eine solche übergeordnete Funktion übernehmen und die bestehenden vielen Einzelmaßnahmen und Projekte bündeln könnte. Des Weiteren gibt es den „Masterplan Gesundheitsregion“ mit dem Handlungsfeld 9, das sich mit dem Thema Prävention befasst. Dieser Masterplan muss nun aber auch den entsprechenden Rückhalt bekommen, sowohl durch den Berliner Senat als auch durch die brandenburgische Landesregierung, das heißt von den beteiligten Ministerien, damit in diesem Bereich weiter gearbeitet werden kann.
Schließlich ist es entscheidend wichtig, im täglichen Leben tatsächlich Vorbild zu sein. Wir müssen die Kinder und Jugendlichen und ihre Eltern einbeziehen.
Herr Krause, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie auf das neue EUProjekt hinweisen. Es wird ein zweistelliger Millionenbetrag bereitgestellt, damit an den Schulen Obst und Gemüse verteilt werden kann. Das Land muss dies jedoch kofinanzieren; es ist kein Geschenk. Frau Schulz sagte vorhin schon, wir bekommen nichts geschenkt. Dieses Projekt wird zu 50 % finanziert, die andere Hälfte muss das Land aufbringen. Ich denke, das ist ein guter Ansatz, der in ein Konzept eingebettet sein muss. Aber, wie gesagt, wir brauchen eine übergeordnete Klammer, um diesem wichtigen Ziel, das der Gesundheit von uns allen dient, gerecht zu werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Wöllert, ich finde es - zum Ersten - immer wieder bemerkenswert, wie es Ihnen gelingt, bei allen möglichen Themen auf bestimmte Grundforderungen zurückzukommen. Da gibt es berühmte Beispiele: mit der Gurke und Ähnlichem. Trotzdem finde ich es - zum Zweiten - ausgesprochen bemerkenswert, dass Sie sich hier zum Lobbyisten der Apotheken und vor allem auch der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen machen.
Bei aller Wertschätzung für den freien Beruf des Apothekers, meine ich, stände es auch Ihnen gut an, einmal sehr genau hinzugucken, was die Qualität von Apotheken und deren Zahl betrifft. Das sogenannte Apothekensterben lässt sich anhand der
realen Zahlen überhaupt nicht belegen. Ich verweise auf einen Bericht der „Berliner Zeitung“ vom Juni 2008, nach dem die Stiftung Warentest an 40 % der geprüften Apotheken die Note „mangelhaft“ vergeben hat, was die Beratung der Patienten und die Aufklärung über Medikamente und Ähnliches betrifft.
Das soll aber nur eine Randbemerkung sein. Denn Ihr Anliegen, die Begrenzung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, ist ja berechtigt. Wir haben uns auch im Gemeinsamen Ausschuss am 4. April - das ist noch gar nicht lange her - mit diesem Thema beschäftigt und eine Entschließung verabschiedet, die Ministerin zu bitten, einen Brief zu schreiben. Sie selbst haben diesen Brief geschrieben. Darin heißt es, die Zuständigen würden gebeten, den Sachverhalt des Versandhandels mit verschreibungspflichtigten Arzneimitteln kritisch zu überprüfen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Dabei sollte es nicht um ein unüberlegt schnell ausgesprochenes Pauschalverbot gehen, sondern um ein gerechtes Abwägen der relevanten Gesichtspunkte und das Erarbeiten eines ausgewogenen Lösungsvorschlags. - Das sind Ihre eigenen Worte, Frau Wöllert.
Ja, gern.
Aha, gut. Ich nehme zur Kenntnis, dass es eine erhebliche Spaltung in den Intentionen gibt. Ich habe das, was Sie als Vorsitzende geschrieben haben, außerordentlich begrüßt, weil ich auch dahinterstehe und meine, dass das ist der richtige Weg ist.
Wir müssen sehr genau hinschauen: Gibt es dieses Problem? Wenn ja, in welcher Größenordnung? Welche Lösungsvorschläge gibt es? Ich halte es für den besseren Weg, sich gemeinsam darüber Gedanken zu machen, welche Probleme tatsächlich aufgetreten sind. Wir beobachten das bereits seit einigen Jahren und erwarten, dass das zuständige Bundesministe
rium Vorschläge unterbreitet. Deswegen halte ich Ihren Antrag für sehr voreilig. Im Übrigen ist dieser Antrag im Bundesrat zunächst in die Ausschüsse mit genau dieser Intention verwiesen worden.
Ich schlage vor: Wir warten den Brief des Bundesgesundheitsministeriums ab und sprechen anschließend über weitere Möglichkeiten. Ihrem Antrag können wir heute nicht zustimmen. Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Soziologe Max Weber hat einmal Folgendes gesagt: „Politik ist das Bohren dicker Bretter mit Augenmaß und Zuversicht.“ Bei diesen beiden Faktoren erkennt man den Unterschied zwischen Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, und uns; denn Augenmaß und Zuversicht sind genau das, was wir brauchen. Man sollte die Dinge nicht schlecht reden, in Grund und Boden reden und sagen, wie verheerend alles sei,
sondern man sollte sich auf den Weg machen, den der Bildungsminister vorgezeichnet hat.
Wir wissen selbst, dass wir noch nicht am Ziel aller Wünsche sind, und wir wissen auch, dass nicht alles Wünschenswerte finanzierbar ist. Dennoch wissen wir natürlich, dass die Wissensgesellschaft der Zukunft bestmöglich ausgebildete junge Menschen braucht.
Was ist also zu tun? - Wir wollen die Abiturquote erhöhen. Wir haben eine hohe Durchlässigkeit unseres Bildungssystems. Wir haben über Oberstufenzentren und Gesamtschulen auch für junge Menschen, die sich erst später entwickeln - die sogenannten Spätzünder -, die Möglichkeit geschaffen, das Abitur abzulegen. Der Bildungsminister hat darauf hingewiesen.
Die Abiturienten, die wir bereits jetzt im Land haben, sollen auch studieren und nach Möglichkeit den Oberschülern nicht die Lehrstellen wegnehmen. Aufgrund dessen müssen wir die Studierquote erhöhen, vor allem die Studierquote der Mädchen; denn wir wissen: Die Mädchen haben die Jungen im Abitur bereits überholt. Dennoch studieren von diesen Mädchen unterdurchschnittlich wenige tatsächlich im Anschluss an ihr Abitur. Dafür haben wir eine Reihe von Programmen aufgestellt.
Wenn Sie sich einmal die Mühe machen, zu betrachten, was es bisher alles an Partnerschaften zwischen Schulen und Hochschulen, an Programmen gibt - ich denke beispielsweise an BrISsaNT und JUWEL an der BTU Cottbus -, um Mädchen gezielt für ein Studium der Naturwissenschaften zu begeistern, dann sehen wir, dass wir uns hier auf den richtigen Weg gemacht haben, um jungen Menschen Mut zu machen, tatsächlich ein Studium aufzunehmen.
Seit kurzem gibt es ein Schüler-Alumni-Programm, das sich speziell auch an Schüler der Oberstufenzentren wendet. Es gibt also eine Fülle von Angeboten und Möglichkeiten, die Hürde zum Studium hin zu nehmen.
Erforderlich ist des Weiteren der verstärkte Zugang von jungen Menschen ohne Abitur an die Hochschulen. Da scheinen die Hürden noch zu hoch zu sein. Derzeit sind nur 1 % der Studierenden an den Universitäten und lediglich 2 % der Fachhochschulstudenten ohne Abitur. Auch das ist eine wichtige Möglichkeit, die das im Herbst zu verabschiedende neue Hochschulgesetz bietet, den Weg an eine Hochschule ohne Abitur zu finden, um dort ein passendes Studium aufnehmen zu können.
Außerdem müssen die Studenten, die bereits an den Hochschulen sind, ihr Studium auch wirklich beenden. Wir müssen sehr genau hinschauen, um festzustellen, warum es bei uns eine so hohe Studienabbrecherquote gibt. Es gibt dafür zwei Erklärungsansätze. Einer davon ist sicherlich die Studienfinanzierung. Wir wollen auch künftig keine Studiengebühren im Land Brandenburg erheben. Außerdem werden wir versuchen müssen, das Stipendienprogramm zu erweitern und die BAföGSätze künftig realitätsnah anzupassen.
Ein weiter Grund dafür, dass junge Menschen ihr Studium nicht beenden, ist möglicherweise in der Qualität der Lehre zu suchen. Wir alle wissen - wir haben ja die Studie des Wissenschaftsrats zur Kenntnis nehmen müssen -, dass die Qualität der Lehre der Professoren sehr zu wünschen übrig lässt. Hier gibt es also noch eine Menge zu tun. Sicherlich brauchen wir Lehrprofessoren, aber der Lehrprofessor allein garantiert noch keine gute Qualität. Wir brauchen Evaluationen, einsehbare