Stefan Ludwig
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Last Statements
Frau Ministerin, ich habe zwei Nachfragen. Die erste: Welche Auswirkungen hatte es auf die medizinische und die Wissen
schaftslandschaft in der Region Berlin/Brandenburg, dass die große Koalition aus CDU und SPD in Berlin das Universitätsklinikum „Rudolf Virchow” geschlossen bzw. mit der Charité verschmolzen hatte?
Zweite Frage: Welche Auswirkungen auf die medizinische und Wissenschaftslandschaft in Berlin und Brandenburg hatte es, dass die große Koalition aus CDU und SPD in Berlin die Bettenkapazität des Akademischen Lehrkrankenhauses Berlin-Buch um zwei Drittel zusammengestrichen hat, es also, um mit Herrn Niekisch zu sprechen, platt gemacht hat?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Weder aus dem Antragstext, seiner Begründung noch aus dem hier vorgetragenen Text der DVU-Fraktion geht für die PDS-Fraktion hervor, warum dieser Antrag jetzt in das Hohe Haus eingebracht wird. Es ist eine Facette aus der Generaldebatte um eine Strafrechtsreform in Deutschland; es ist auch nur ein Teilbereich aus der reformbedürftigen Materie der so genannten Sexualdelikte. Wir können nicht erkennen, warum die Landesregierung zu diesem Zeitpunkt eine solche Initiative anfassen sollte. Wir lehnen daher den Antrag ab. - Vielen Dank.
Die Stadt Königs Wusterhausen ist bei einigen polizeilichen Maßnahmen als Ort mit besonderer Belastung durch Straftaten eingestuft worden. Vor allem der Einsatz der MEGA-Kräfte und die TOMEG-Maßnahmen haben offenbar zu einer wirksamen Verfolgung und Prävention bei Straftaten geführt. Den eingesetzten Polizistinnen und Polizisten gilt für das von ihnen gezeigte Engagement unsere Anerkennung.
Ich frage die Landesregierung: Mit welchen polizeilichen Maßnahmen wird in der Stadt Königs Wusterhausen gewährleistet, dass in Zukunft ein Wiederansteigen der Belastung mit Straftaten im Ort weitgehend auszuschließen ist?
Herr Minister, ist es zutreffend, dass Sie oder Ihr Haus prüfen, die Einsatzpläne für die MEGA-Einheiten dahin gehend zu ändern, dass Königs Wusterhausen nicht mehr Schwerpunkteinsatzort sein wird?
Herr Minister, ist sichergestellt, dass die Löschung der Daten aller vom Aufenthaltsverbot betroffenen Jugendlichen, die keine Straftaten begangen haben, erfolgt oder bereits erfolgt ist?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte Ihr Bild gleich aufnehmen: Es geht eben nicht um Spielregeln, sondern um einen Punkt, der zum Existenzproblem für das grundgesetzlich verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung geworden ist, denn die betroffenen Gemeinden wissen nicht, wie sie das Problem allein bewältigen sollen.
Ich sage es ganz deutlich: Wir haben in Brandenburg nicht das Problem zu vieler Wohnungen, sondern es sind zu wenig Mieter da; denn diese Wohnungen waren belegt. Nicht ohne Grund haben wir nach der Herstellung der staatlichen Einheit auch in diesem Hohen Hause Wohnungsbauprogramme unterstützt. Wenn ich aber zu wenige Mieter habe, dann muss ich genau an
diesem Punkt ansetzen. Das bedeutet, dass wir die Abwanderung aus Brandenburg nicht nur konstatieren - Herr Minister, es wäre nicht ganz falsch, wenn Sie noch zuhören würden! -, sondern stoppen müssen.
Ich darf die Schrumpfung der Wirtschaft nicht nur konstatieren, sondern ich muss Programme vorlegen, wie ich die Folgen gerade in den betroffenen Kommunen auffangen will.
Zudem, Herr Kollege Schrey, muss ich möglicherweise ein Rückholprogramm für junge Menschen starten, wie es in MecklenburgVorpommern von Minister Holter angeregt wurde.
Dann habe ich Mieter und junge Menschen, die vielleicht noch eine Familie gründen, und nicht nur Familien, die in den Orten verblieben.
Noch ein Wort zu Ihnen, Herr Kollege Schrey: Minister Holter hat als eine seiner ersten Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern eine Novelle des Altschuldenhilfegesetzes auf die Bahn geschoben. Dieses Anliegen wurde im Bundesrat unter anderem von Brandenburg jahrelang blockiert. Das gehört zur Wahrheit dazu. Wenn Sie schon auf Mecklenburg-Vorpommern verweisen, dann nennen Sie doch bitte das ganze Programm!
Diese Krise der kommunalen Unternehmen frisst sich in die Haushalte der betroffenen Kommunen. Insofern bleibt noch als Problem zu benennen, wie die kommunale Kofinanzierung aussehen soll.
Das Problem werden wir zu einem anderen Zeitpunkt thematisieren.
Ich möchte mit folgendem Gedanken schließen: Wir brauchen in Zukunft über die rechtliche Regelung der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden in diesem Haus nicht zu reden, wenn wir die wirtschaftliche Betätigung, die heute erlaubt ist, weiter in den Schatten stellen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach mehreren Jahren legt Ihnen die PDS erneut zwei Gesetzentwürfe vor, mit denen wir für breitere Partizipationsrechte von Jugendlichen unter 18 Jahren in unserem Land Brandenburg streiten wollen. Der Hauptgrund dafür, warum wir dies tun, ist leicht erklärt: Die Mehrheit des Landtages der 2. Wahlperiode hat 1997 nicht nur unsere eingereichten Gesetzentwürfe, sondern auch einen als Kompromiss gedachten Änderungsantrag abgelehnt. Die Mehrheit des Hauses wollte damals nicht einmal das aktive Kommunalwahlrecht für 16- und 17-Jährige. Hätten sie damals anders entschieden, hätte meine Fraktion auf die heute vorliegenden Gesetzentwürfe verzichten können.
Jugendlichen die Teilnahme an Kommunalwahlen zu ermöglichen ist seit langem eine wichtige Forderung im politischen Raum, auch in Brandenburg. Wie andere Befürworter auch betrachtet meine Partei die Einführung des Jugendwahlrechts als ein wichtiges Signal an die junge Generation. Jugendliche können so stärker in lebenswichtige politische Entscheidungen einbezogen werden. Die Parteien wären gezwungen, sich stärker mit Themen auseinander zu setzen, die Jugendliche besonders bewegen. Themen wie Umweltschutz, Jugendarbeit, Schaffung von Ausbildungsplätzen, Gesundheitsförderung, Armutsvermeidung und anderes mehr würden ein weitaus größeres Gewicht bekommen. Dieses Signal an die Jugendlichen auszusenden ist für uns der wichtigste Grund, den Landtag mit diesen Gesetzgebungsmaßnahmen zu befassen.
Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen: Jugendliche sind vor Vollendung des 18. Lebensjahres politisch entscheidungsfähig und besitzen mit Abschluss der Pflichtschulzeit die Bereitschaft und die politische Kompetenz für die Teilnahme an Wahlen in Form der Wahrnehmung des aktiven Wahlrechts.
Nun hat die CDU, vor allem aber die SPD, die sich als Bundespartei bereits 1993 in Wiesbaden für ein kommunales Jugendwahlrecht ausgesprochen hat, bei der letzten Befassung wieder festgestellt, dass die Jugendlichen selbst nicht wählen wollten. Verwiesen wurde damals auf eine von der SPD durchgeführte Befragung. Nun wissen wir ja alle, dass man Fragen bei Umfragen so oder so formulieren kann. Sie fragten damals eben nicht nach der Bereitschaft von Jugendlichen zur Teilnahme an Kommunalwahlen, sondern zur Teilnahme an Wahlen. Das Ergebnis der Umfrage fiel zwar mehrheitlich gegen die Teilnahme, aber denkbar knapp aus: 584 Stimmen für das Wahlrecht standen 616 Stimmen gegen das Wahlrecht gegenüber.
Bei einer etwa zeitgleich durchgeführten Umfrage unter Jugendlichen, in der dezidiert nach der Bereitschaft zur Teilnahme an Kommunalwahlen gefragt worden war, sprach sich eine deutliche Mehrheit von 62,3 % der Befragten - gegenüber 35,7 % Nein-Stimmen - für ein aktives Wahlrecht der 16- und 17-Jährigen aus. Wählbar allerdings wollten die Jugendlichen nicht sein.
Ich weiß natürlich, dass die Mehrheit im Landtag diese Zahlen schon damals nicht wahrnehmen wollte. Also reden wir über das, was sich zwischenzeitlich getan hat. Das ist vor allem Folgendes:
Das kommunale Jugendwahlrecht wurde seit der letzten Befassung des Brandenburger Landtages in mehreren Ländern erfolgreich praktiziert. 1996, als wir unsere Gesetzentwürfe zum Jugendwahlrecht einbrachten, gab es nur in Niedersachsen ein kommunales Jugendwahlrecht. Heute haben es auch NordrheinWestfalen - das für Brandenburger Politik ja wohl immer sehr wichtig war -,
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und SachsenAnhalt. Repräsentative Erhebungen belegen, dass das Wahlverhalten der 16- und 17-Jährigen sich grundsätzlich nicht von dem der Erwachsenen unterscheidet. Ganz im Gegenteil: Manchmal ist die Wahlbeteiligung sogar höher als in bestimmten Altersgruppen der Erwachsenen. Vielleicht verbinden ja gerade Jugendliche mit der Wahl auch die Hoffnung auf konkrete Veränderungen in ihrer Kommune.
Zum Beleg meiner Aussage führe ich an dieser Stelle etwas aus der Statistik an: Bei den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt 1999 betrug die Wahlbeteiligung 45,1 %. In der Gruppe der 16bis 18-Jährigen betrug sie 40 %. Deren Beteiligung lag damit teilweise erheblich über der Wahlbeteiligung der 18- bis 35Jährigen. Nach repräsentativen Befragungen sah das Ergebnis folgendermaßen aus: Altersgruppe 18 bis 21 Jahre 34,1 %; 21 bis 25 Jahre 29,2 %; 25 bis 30 Jahre 29,3 %. Auch die 30- bis 35-Jährigen nahmen ihr Wahlrecht nur zu 35,7 % in Anspruch. Das heißt, es gab eine deutlich höhere Wahlbeteiligung bei den 16- und 17-Jährigen.
Bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 1998 wie auch bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen 1999 ließ sich Ähnliches beobachten. Es ist schon ein Phänomen, dass insbesondere die jugendlichen Erwachsenen keine ausgeprägte Bereitschaft zur Teilnahme an demokratischen Wahlen haben, wohl aber jene Gruppe, die erstmals wählen darf.
In den letzten Tagen haben wir erlebt, dass die Wahlbeteiligung in Brandenburg selbst bei den wichtigen Wahlen der Gemeindeoberhäupter nicht selten unter 40 % lag. Wollen Sie deshalb den 40 % der Jugendlichen das Wahlrecht nehmen? Das Signal, das wir aussenden müssen, sollte doch wohl ein anderes sein: Lassen wir die 16- und 17-Jährigen Jugendlichen, die damit die Politik in ihrer Kommune beeinflussen wollen, auch wählen. Sonst finden wir uns eines Tages in der Situation wieder: Es ist Wahl und kein Jugendlicher geht hin.
Davon hat sich wahrscheinlich auch die Landesregierung leiten lassen, als sie vor einem Jahr auf eine Anfrage des Abgeordneten Vietze antwortete:
„Nach Ansicht der Landesregierung sollte der Verfassungsgeber an der bestehenden Altersgrenze für das aktive und passive Wahlrecht bis zur Auswertung der Erfahrungen in den anderen Bundesländern festhalten...”
Einige Zahlen dazu habe ich genannt. Über sie und ihre qualitative Bewertung ließe sich in den zuständigen Ausschüssen ebenso reden wie über das grundsätzliche Anliegen, die Erweiterung der Mitwirkungsmöglichkeiten für Jugendliche in unserem Land. Geben Sie der Überweisung unserer Gesetzentwürfe in den Hauptausschuss also Ihre Zustimmung! - Vielen Dank.
Ist Ihnen, Herr Minister Schönbohm, bekannt, dass mit Datum 01.06.2001 der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Herr Schippel, erklärte, dass sich die SPD für eine Fortentwicklung des Rechts auf Akteneinsicht einsetzt und dass es dabei vor allem darum ging, überwindbare Hürden für die Bürgerinnen und Bürger bei der Inanspruchnahme dieses Rechts abzuschaffen?
Herr Minister, ich habe zwei Zwischenfragen. Erstens: Ist Ihnen bekannt, dass um den potenziellen Flughafenstandort in Schönefeld herum die allermeisten entwicklungsfähigen Grundstücke bereits an Banken, namentlich an die Berliner Bank und die Hypo-Vereinsbank, veräußert sind?
Zweitens: Können Sie nachvollziehen, dass für PDS-Lokalpolitiker eines der Motive für ein Engagement sein kann, dass sie, nachdem die Grundstücksflächen verkauft sind, also auf den Grundstücksverkehr kein Einfluss mehr genommen werden kann, wenigstens auf die Verwertung und Entwicklung dieser Flächen noch ein wenig Einfluss haben möchten?
Die PDS-Fraktion hatte vor einigen Wochen angekündigt, im Herbst Gesetzentwürfe zur Einführung des kommunalen Jugendwahlrechts in den Brandenburger Landtag einzubringen. Der Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg unterbreitete in Reaktion auf diese Initiative daraufhin gegenüber einer Tageszeitung den Vorschlag, gemeinsam mit dem Landesschülerrat Schüler zwischen 16 und 18 Jahren zur Einführung des Jugendwahlrechts in unserem Land zu befragen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Vorstellungen hat sie zur Vorbereitung und Durchführung einer Befragung von Jugendlichen zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für 16- und 17-Jährige?
Herr Kollege, würden Sie mir zustimmen, dass mit dem Halbsatz „im Rahmen des geltenden Rechts” nicht nur das geltende Ausländerrecht gemeint sein wird, sondern dass wir daneben noch das höherrangige Recht des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und einige internationale Verpflichtungen zu berücksichtigen haben, die offensichtlich - das ermöglicht ja dem Landrat als allgemeiner unterer Landesbehörde erst das Handeln - nicht in jedem Fall mit dem geltenden Ausländerrecht in Deutschland übereinstimmen?
Herr Minister, habe ich erstens Ihre Ausführungen in der Quintessenz richtig verstanden, dass Sie in der Schaffung solcher Gremien, die sich mit individuellen, also Einzelschicksalen befassen, die vom Geltungsbereich des geltenden deutschen Rechts im Zweifel nicht erfasst sein können - was immer die Gefahr von Rechtsnormen ist -, eine Gefahr für die Anwendung des geltenden Rechts in Deutschland sehen?
Zweitens: Wenn das so ist, wie bewerten Sie dann die Tatsache, dass Ihr ehemaliger Kollege Herr Werthebach als Berliner Innensenator in einer von der CDU geführten SPD/CDU-Regierung in Berlin genau eine solche Kommission, wie wir sie beantragen, eingerichtet hat?
Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen.
Erstens: Wie bewerten Sie die Tatsache, dass in keiner mir verfügbaren Zeitung, wie von Herrn Petke in der schriftlichen Anfrage zitiert, behauptet wird, Linksextremisten hätten sich regelmäßig bei der PDS getroffen, sondern dass alle Zeitungen darüber berichten, dass sich Mitglieder von Antifa-Gruppen einmal bei der PDS getroffen hätten?
Zweitens: Wie bewerten Sie die Tatsache, dass mittlerweile alle vier - also die drei Brandenburger und der Berliner, der sich in Brandenburg aufhalten soll - ohne Anklage freigelassen wurden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Immer wieder ärgern sich Bürgerinnen und Bürger über besprühte Wände, Autos oder Zelte, vor allem dann, wenn diese Flächen bei Graffiti-Wettbewerben nicht zum Bemalen freigegeben waren, sondern die Eigentümer ihre Sachen gegen ihren Willen besprüht vorfinden. Diese Farbverunreinigungen sind nicht erlaubt, sie werden auf Antrag der Geschädigten in Strafverfahren bereits heute verfolgt und die Geschädigten erhalten in Zivilverfahren Schadensersatz. Daher gibt es keinen Grund, einen weiteren diesbezüglichen Straftatbestand zu schaffen.
Insbesondere kann die im Antrag gelieferte Begründung nicht überzeugen. Sie enthält keine schlüssigen Gründe für die Änderung des Strafgesetzbuches. Wird im Antrag behauptet, „die strafrechtliche Verfolgung von Verunstaltungen liegt immer im öffentlichen Interesse”, so fehlt dafür jeglicher Beleg. Wer aber die Änderung des Strafgesetzbuches für notwendig hält, sollte wenigstens einen Beleg dafür liefern.
Sollte die DVU allerdings nicht wegen der teilweise künstlerisch hochwertigen Bilder an Häuserwänden in Sorge sein, sondern wegen der vielerorts aufgesprühten Hakenkreuze, ras
sistischen oder fremdenfeindlichen Parolen, so muss gesagt werden, dass auch diese erschreckenden Taten bereits strafrechtlich verfolgt werden. Auch dafür braucht es keinen neuen Straftatbestand, sondern eher klare Worte aus Politik und Gesellschaft, die solche dumpfen Parolen ächten. Dazu kenne ich aber keinen Antrag der DVU.
Ja, bitte schön.
Herr Abgeordnter, mir ist nicht bekannt, dass Personen aus der PDS am Aufsprühen solcher rechtswidrigen Parolen beteiligt sind.
Sollten Sie aber meinen, dass die Verfolgung rassistischer, fremdenfeindlicher oder anderer die Menschenwürde verletzender Parolen verstärkt werden sollte, dann müssten Sie es hier beantragen.
Gesellschaftliche Konflikte durch das Strafrecht regulieren zu wollen wird immer wieder scheitern. Nicht mehr Strafen, sondern mehr gesellschaftliche Konfliktregulierung ist gefragt. Nicht mehr Wegschließen, sondern mehr Aufschließen, nämlich von Lösungsmöglichkeiten, wird Erfolg haben. Daher lehnen wir den DVU-Antrag ab. - Vielen Dank.
In der Sendung „Brandenburg Aktuell” des ORB-Fernsehens am 27.06.2001 forderte der Brandenburger Innenminister und stellvertretende Ministerpräsident Jörg Schönbohm die PDS auf, nicht mehr mit antifaschistischen Gruppen zusammenzuarbeiten. Und wörtlich:
„In der Bundesrepublik Deutschland und in Brandenburg besteht keine Notwendigkeit eines antifaschistischen Kampfes, wie die PDS es aus der DDR kennt, sondern das macht der Staat.”
Wir Abgeordneten des Landtages haben uns in Einigkeit der drei demokratischen Parteien - CDU, SPD und PDS - am 21. September 2000 „Gegen Rechtsextremismus und fremdenfeindliche Gewalt - für ein tolerantes und weltoffenes Brandenburg” ausgesprochen. Im Beschluss betrachten wir das als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Auf dem Boden dieses Beschlusses arbeitet die PDS - wie andere Parteien - mit Gruppen zusammen, denen der Antifaschismus ein Anliegen ist und die, wie die PDS, auf Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele verzichten. Die Landesregierung unterstützt unter anderem das Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt; der Landtag nahm in seiner letzten Plenarsitzung den Bericht dieses Aktionsbündnisses entgegen.
Ich frage die Landesregierung: Teilt sie jetzt die vom Innenmi
nister geäußerte Auffassung, dass Antifaschismus allein eine Sache des Staates ist?
Herr Minister, drei Nachfragen: Erstens: Habe ich Ihren Beitrag dahin gehend richtig verstanden, dass Sie nach wie vor mit der übergroßen Mehrheit dieses Landtages einer Meinung sind, dass antifaschistisches Wirken gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist?
Zweitens: Was haben Sie unternommen, um bei den schwedischen Polizeibehörden in Erfahrung zu bringen, was den dort in Haft sitzenden Brandenburgern konkret zur Last gelegt wird, um Ihrer Forderung an die PDS, wir sollten uns von Gewalttätern distanzieren, insoweit Ausdruck zu verleihen, als Sie uns mitteilen, welche Gewalttaten diesen vier Leuten vorgeworfen werden? In der Öffentlichkeit wurde dies nämlich bisher von niemandem, auch nicht von Ihnen, thematisiert.
Drittens: Verstehe ich Sie richtig, dass die Landesregierung weiterhin jede brandenburgische Initiative, die gewaltfrei gegen Fremdenfeindlichkeit und rechts motivierte Gewalt vorgeht, unterstützen wird?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht liegt vor. Es ist schon des Öfteren von mir betont worden, dass wir es für begrüßenswert halten, dass das Parlament bereits in einem so frühen Projektstadium darüber informiert wird. Leider muss ich auch heute wieder feststellen - wir haben heute Vormittag Berichte über andere dramatische Vorgänge zur Kenntnis genommen und Diskussionen dazu geführt -: Es ist nur das Justizressort, das so verfährt. Wir könnten uns das für andere Häuser ebenso vorstellen.
Festzustellen bleibt, dass die Brandenburger Justiz versucht, sich modernen Kommunikations- und Geschäftsbeziehungen anzupassen. Dieses erste Projekt wäre der Beginn. Insofern, Herr Minister, würden wir uns freuen, sobald dieses Projekt erfolgreich verliefe und flächendeckend eingeführt würde. Leider können wir diese Freude jetzt noch nicht vollständig empfinden. Ich erinnere daran, dass auch die brandenburgische Jus
tiz mit der Einführung von Hard- und Software bis vor kurzem Schwierigkeiten hatte und entsprechende Erfahrungen gemacht hat. Ich erinnere auch an die nicht taugliche Grundbuchsoftware.
Ich erinnere daran, dass bis in das letzte Jahr hinein erst alle Arbeitsplätze in den Staatsanwaltschaften mit Computertechnik ausgestattet worden sind. Das heißt, wir haben hier lange Zeit eine Entwicklung nicht mit dem gebührenden Augenmerk verfolgt. Wir nehmen zur Kenntnis, das Sie das Problem anders anfassen, aber erst, wenn es erfolgreich läuft, freuen wir uns dann mit Ihnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach exakt neun Monaten - auf den Tag genau - reicht die DVU wieder einen Antrag
mit dem Kern der Rücknahme einer Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg ein.
- Lassen Sie uns Hundehalter doch einmal fachsimpeln! Stellen Sie doch einmal eine Frage oder hören Sie erst zu!
Ich stelle hier fest, dass sich an der Sachlage in Brandenburg nichts geändert hat. Ob sich an der Rechtslage etwas geändert hat, wäre zu prüfen.
Der Antrag der DVU - das stelle ich aber auch fest - ist nicht sinnvoller geworden, denn im Kern fordern Sie nach wie vor die Außerkraftsetzung der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg. Die rechtliche und sachliche Konsequenz wäre, dass wir insbesondere in den Ballungsräumen des Landes Brandenburg für die Haltung von Hunden keinerlei Vorschriften mehr hätten.
Das ist auch nach den beiden von Ihnen hier zitierten Urteilen weder eine gebotene noch eine sinnvolle, angemessene Reaktion darauf. Deshalb lehnt die PDS-Fraktion Ihren Antrag ab.
Was die Frage der veränderten Rechtslage betrifft, erwarten wir eine sachgerechte Prüfung im Innenministerium. Sollten sich daraus Veränderungsnotwendigkeiten ergeben, erwarten wir eine Änderung der Hundehalterverordnung noch vor dem 1. August. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Reform der Zivilprozessordnung ist eines der großen Reformvorhaben der Bundesregierung in dieser Wahlperiode auf rechtspolitischem Gebiet. Die DVU-Fraktion versucht nun mit einem Antrag, in diese Fachdiskussion, die seit mehreren Jahren intensiv geführt wird, erstmalig einzugreifen. Der Antrag kommt zwar fachkompetent daher, ist aber schlecht gemacht. Die PDS-Fraktion lehnt den Antrag ab.
Der Antrag der DVU ist dreigeteilt. Trotz der Teilung ist aber kein Punkt zustimmungsfähig. Im ersten Punkt wird umfangreich formuliert, welche Regelungen unverändert bleiben sollten. Folgt man aber allen Vorschlägen, bliebe von einer Reform nichts übrig. Warum schreibt die DVU dann nicht unter Erstens auf, dass die Reform abgelehnt werden soll? Wozu der ganze Text?
Im zweiten Punkt wird der Landesregierung auf verfassungsrechtlich bedenkliche Weise ein eigener Gesetzentwurf aufgegeben. Dies können wir ohne Ansehen der einzelnen vorgeschlagenen Regelungen, die zum Teil Kern der fachlichen Debatte sind, so nicht mittragen.
Der dritte Punkt sagt dann endlich, was die DVU will. Die Reform soll abgelehnt werden. Warum reicht die Fraktion nicht einen solchen Antrag ein?
Festzuhalten bleibt: Von den großen rechtspolitischen Reformvorhaben der Bundesregierung ist nicht viel übrig geblieben. Der Rest ist zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Fachwelt nachlesbar umstritten. Die Reform soll so dürftig ausfallen, dass die PDS im Bundestag ihr nicht mehr zustimmen kann.
Die Diskussion wird aber weitergehen. Der DVU-Antrag ist kein fachlicher Beitrag zu dieser Diskussion, wir lehnen ihn ab. - Vielen Dank.
Herr Minister, zwei Fragen:
Die erste Frage: Da Sie sich für sozialverträgliche Regelungen einsetzen, berücksichtigen Sie also bei Ihren Verhandlungen einerseits, dass die Entschädigung der Nutzer, die solche Grundstücke verlassen, in der Regel für die errichteten Baulichkeiten dann nicht erfolgt, wenn sich das Grundstück in Wohngebieten befindet, ein Zeitwert dieser Erholungsbaulichkeiten verneint wird und somit eine geldwerte Auszahlung an Nutzer nicht erfolgt, dass es sich hierbei also um erhebliche Nachteile für die Nutzerinnen und Nutzer handelt?
Die zweite Frage bezieht sich auf die hälftige Teilung von Abrisskosten, die in der Regel lebensältere Nutzerinnen und Nutzer erheblich belastet, wobei es sich um soziale Härten handeln kann.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Noch immer haben Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter vieler Nationalitäten, die heute Bürger vieler verschiedener Staaten sind, keine Entschädigungszahlungen aus Deutschland erhalten. Noch immer weigert sich ein entscheidender Teil der Vertreter der deutschen Wirtschaft, die mehr als billigen Einzahlungen in den Entschädigungsfonds zu leisten. Täglich neue Ausreden, täglich mehr verstorbene Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter! So ist die Lage auf diesem nicht nur außenpolitisch wichtigen Gebiet. Diese Entschädigungen sollen nun endlich an diejenigen gezahlt werden, die als Bürger anderer Staaten Opfer der deutschen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg geworden sind. Der vorliegende Antrag leistet dazu keinen Beitrag. Schlimmer noch, er lenkt ab und enthält falsche Behauptungen.
In der Kenntnis, dass viele bewegende Einzelschicksale auch deutscher Bürgerinnen und Bürger die Verbrechen des deutschen Faschismus am deutschen Volk verdeutlichen, befremdet mich es besonders, diese Betroffenen gerade in der jetzigen politischen Auseinandersetzung offenbar nur zu benutzen. Welches Bild will die DVU hier erzeugen? In der Begründung wird dann behauptet, dass Zwangsarbeiter für erlittenes deutsches Unrecht „durchweg Entschädigung erhielten”. Dies ist so offensichtlich falsch, dass ich andere politische Motive hinter diesem Antrag vermute, vermuten muss.
Die PDS-Fraktion lehnt diesen Antrag ab. Wir erwarten, dass alle Verantwortlichen im politischen Raum sich für die sofortige Auszahlung der deutschen Entschädigung an die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter einsetzen und dass die deutsche Wirtschaft endlich ihren Beitrag dazu leistet. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktionen von SPD, CDU und PDS haben sich in der 2. Legislaturperiode dieses Landtages intensiv mit der Entschädigung der Opfer von Straftaten beschäftigt. Zu Ergebnissen und einigen offenen Fragen hat Kollege Homeyer soeben Ausführungen gemacht. Ich sehe deshalb mit Interesse Beratungen des Rechtsausschusses zu diesem Thema entgegen. Ich bin gespannt, welchen Beitrag dort der DVU-Vertreter leistet.
Im Übrigen stelle ich fest, dass nach Aussage aktueller Statistiken die Gewaltbereitschaft rechts motivierter Täter zunimmt, also die Gefahr besteht, immer mehr Opfer rechts motivierter Straftäter entschädigen zu müssen. Auch darüber werden wir klare Worte sprechen müssen.
Den vorliegenden DVU-Antrag lehnen wir ab.
Herr Abgeordneter, da ich mich offensichtlich missverständlich geäußert habe: Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass ich zu keinem Zeitpunkt...
- Wenn Sie für die deutsche Sprache sind, müssen Sie auch erkennen, wo eine Frage beginnt: Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen,
dass ich zu keinem Zeitpunkt gesagt habe, dass wir einer Ausschussüberweisung zustimmen? Und würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass ich eher der Meinung war: Wenn dieses Thema so wichtig ist, hätten Sie es bisher in anderthalb Jahren bezahlter Tätigkeit in diesem Landtag schon einmal im Rechtsausschuss thematisieren können, anstatt hier solche Anträge vorzulegen?
Herr Minister, haben Sie bei den Denkanstößen, die Sie gerade darstellten und die nicht im Kabinett abgestimmt sind, den Berlinern auch übermittelt, dass Sie regelmäßig dem Landtag Berichte vorlegen - wie auch in dieser Sitzungsperiode wieder -, in denen Sie feststellen, dass Sie diese Mittel in Brandenburg nicht einsetzen, weil sie offensichtlich nicht gebraucht werden?
Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass es in der gegenwärtigen Zeit sehr darauf ankommt, die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die EU-Osterweiterung ernst zu nehmen und dass zu diesem Ernstnehmen auch gehört, neben den möglicherweise zu erwartenden Belastungen aufzuzeigen, welche Chancen sich durch die Erweiterung gerade für die hier in Rede stehenden mittelständischen Unternehmen und damit auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergeben?
Meine zweite Frage: Deuten nicht die seit Jahrhunderten im Strafrecht gemachten Erfahrungen darauf hin, dass auch das Risiko besteht, dass, wenn man Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Polen und anderen osteuropäischen Staaten in Übergangszeiten das Recht auf Arbeit in der Bundesrepublik verweigert, diese dann in Einzelfällen schwarzarbeiten und damit der deutschen Wirtschaft eher mehr Schaden entstehen könnte?
Frau Ministerin, da Sie schon jetzt um Zustimmung für diese Streichliste des Haushaltsstrukturgesetzes werben, möchte ich wissen, ob Sie bereits eine Liste haben, aus der hervorgeht, an welchen Stellen Sie wieder zulasten der Bürgerinnen und Bürger den Rotstift ansetzen werden?
Ich verbitte mir diese Bewertung!
Herr Minister, nach Ihrer zwölfminütigen Antwort habe ich nun trotzdem noch zwei Nachfragen. Erstens: Wie beurteilen Sie die Tragfähigkeit Ihrer Vereinbarung mit dem Berliner Schulsenator vor dem Hintergrund, dass es nicht möglich ist, brandenburgischen Lehrkräften die Arbeitsaufnahme in Berlin dauerhaft zu verwehren, da in Deutschland das Recht auf freie Berufsausübung gilt?
Zum Zweiten: Herr Minister, wenn nach Ihrer Analyse das in Berlin höhere Gehaltsniveau eine der wesentlichen Ursachen dafür ist, dass brandenburgische Lehrkräfte abwandern - was unternimmt dann die Landesregierung zur Erhöhung der Bezüge
der brandenburgischen Lehrer und damit zum Wegfall des BAT Ost?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema dieser Aktuellen Stunde lautet „Die aktuelle Situation im Maßregelvollzug in Brandenburg”. Wenn man die letzten Reden gehört hat, hat man nicht den Eindruck, dass es heute darum gehen soll.
Herr Wagner, es geht eben nicht darum, dass man einmal Alkohol in einer Anstalt findet. Das finden Sie in jeder dieser An
stalten, wenn Sie nur intensiv genug suchen. Gott sei Dank wird auch im Strafvollzug jetzt intensiv gesucht.
Herr Kallenbach, es geht eben nicht um die Darstellung, wie man Maßregelvollzug machen müsste. Vielmehr geht es um die aktuelle Situation.
Deshalb bin ich besonders entsetzt darüber, dass der Minister die Gelegenheit nicht genutzt hat, auf die DVU-Redebeiträge einzugehen. Das, was Sie hier geboten haben, war ein Skandal. Das war unterstes Niveau. Das war „Rübe runter, Schwanz ab”. Das ist der kranke Versuch, an die Stammtische in Brandenburg vorzudringen und dort die Hoheit zu erreichen.
Eine solche Forderung „Für immer hinter Schloss und Riegel!”, wie von der Rednerin gestellt, ist schlichtweg grundgesetzwidrig. Sie missachten nicht nur die Wissenschaft, sondern auch alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze. Sie sind „die Gefahr für die Bevölkerung”! Sie sind „die Bestien”!
Wir gehen auch nicht mit Herrn Ziel konform, der hier darstellte, dass alles, was zehneinhalb Jahre nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik existiert, Ergebnis des schlimmen DDR-Erbes sei. Selbst Herr Dr. Wagner wies darauf hin, dass das gleiche System heute noch in Schweden betrieben wird. Wo bleibt Ihr Protest gegen das schwedische System?
Wenn wir seit 1990 in diesem Landtag Gott sei Dank über die Enthospitalisierung gesprochen haben, redeten wir nicht über den Maßregelvollzug, sondern über die Chance für Menschen, die damals in Krankenhäusern untergebracht waren, zum Teil auf unterstem medizinischem Niveau. Es ging darum, dass diese Menschen wieder eine Chance haben, selbstständig ihr Leben zu führen. Wir haben seit zehn Jahren eben nicht über den Maßregelvollzug - leider schon gar nicht in Haushaltsdebatten gesprochen.
Hier sitzt uns nun die dritte brandenburgische Landesregierung gegenüber, die an das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes gebunden ist. Das gilt für alle Mitglieder der Regierung. Deshalb stört uns der Kleinkrieg zwischen Sozialministerium und Finanzministerium darum, wie viel Milliönchen eventuell in diesem Jahr nun endlich in die Sanierung der Anstalten fließen. Da erwarten wir einfach ein gemeinsames Vorgehen, nicht über die Presse oder über Briefe, die im Internet stehen, sondern da muss in einer Sprache gesprochen werden.
Es ist eben nicht nur der Gesundheitsminister, der in der Pflicht steht, genauso wie für Sicherheit im Strafvollzug nicht nur der Justizminister verantwortlich ist, schon gar nicht, wenn unter Schirmherrschaft des Finanzministeriums seit 1990 das Landesbauamt tätig ist, durch das alle baulichen Investitionen durchgehen müssen. Dass hier Reibungsverluste entstehen, habe ich gerade für den Justizvollzug an dieser Stelle mehrfach beklagen müssen.
Auch das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes bindet nicht erst
beim Einsatzbefehl die Polizei, sondern bindet die Exekutive insgesamt. Insofern müssen wir feststellen: Seit zehn Jahren werden in der Bundesrepublik geltende Gesetze und seit 1996 das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz in diesem Haus verletzt. Das muss betont werden und wir sehen hier die Landesregierung in der Pflicht.
Dazu gab es heute wieder keine Antworten. Keine Antworten gab es ebenso auf die Frage - und die habe ich Ihnen, Herr Minister, in der Fraktionssitzung gestellt -: Was ist denn nun mit der pauschalen Personalkürzung in diesem und im nächsten Jahr im Maßregelvollzug? Es werden weitere Stellen im Maßregelvollzug wegfallen. Das heißt, Sie loben heute hier das Personal, durch dessen Leistung überhaupt Sicherheit gewährleistet wird, das noch Therapie macht, und wissen, dass schon im nächsten Jahr die Stellen nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen. Keine Antwort!
Meine Damen und Herren, ein Mensch ist durch den Ausbruch des Herrn Schmökel zu Tode gekommen. Wann übernimmt die Politik die Verantwortung dafür? Auch dazu heute keine Antworten! Keine Antworten auf die Frage: In welchem Verhältnis stehen Polizeikosten und Investitionskosten im Maßregelvollzug?
Bei allem hier zu erklärenden Dank an die Polizistinnen und Polizisten, die diesen gefährlichen Einsatz gemacht haben wann werden wir sie wieder losschicken müssen, um einen Flüchtigen zu stellen? Keine Antworten!
Letzter Satz, Herr Präsident: Da keine neuen Antworten gekommen sind, gibt es auch keine neue Position der PDS-Landtagsfraktion. Der Minister muss die politische Verantwortung dafür übernehmen. Sein Rücktritt ist gefordert. - Danke schön.
Herr Präsident, ich akzeptiere ausdrücklich Ihre Entscheidung und möchte deutlich zum Ausdruck bringen, dass ich es bedauere, in der Emotionalität meines Vortrages die parlamentarische Ordnung derart verletzt zu haben.
Im vergangenen Jahr griffen Bürgerinnen der Gemeinde Briesensee zum äußersten Mittel, um auf das Abwasserproblem ihrer Gemeinde aufmerksam zu machen: Sie traten in den Hungerstreik. Nach dem PDS-Fraktionsvorsitzenden. Lothar Bisky. war auch der Umweltminister des Landes, Herr Birthler, vor Ort. Auch ihm wurden ausführlich die Probleme dargestellt. Der Minister versprach, wie in einigen Zeitungen nachlesbar. sich für die Lösung der Probleme einzusetzen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Problemlösungen hat sie für die Gemeinde Briesensee erreicht?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal sattelt die DVU-Fraktion auf eine öffentliche Debatte auf. Ich sage: Dieser Antrau stellt scheinbar das soziale Engagement dieser Rechtsaußen-Partei heraus. In Wirklichkeit stellt die DVU aber die falschen Fragen und bietet keine Lösungen an.
Die geänderte Hundehalterverordnung bringt für viele Hundehalter neue rechtliche Regelungen. Dabei treten Probleme auf. die einige Abgeordnete, wie auch mich, zu Kleinen Anfragen an die Landesregierung veranlassten.
Oft wird aus den Antworten des Innenministeriums ersichtlich. dass einige Fragen auch dort unbeantwortet sind - zuletzt nachlesbar in der Antwort auf meine Kleine Anfrage. Einige neue Regelungen verursachen Hundehaltern, die gefährliche Hunde halten oder solche Hunde. die mehr als 40 Zentimeter Widernsthöhe haben. Mehrkosten. Diese Mehrbelastungen bei sozial Schwachen anzuprangern, wie es die DVU tut. geht mehrfach am Thema vorbei.
Erstens soll ausdrücklich die Haltung einiger gefährlicher Hunde in Brandenburg erschwert oder unmöglich gemacht werden. Dies soll bei allen - auch bei sozial Schwachen - wegen der Gefährlichkeit der Hunde erreicht werden.
Zweitens erhalten Personen, die auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind - Sie selbst wiesen auf das..Futtergeld". wie Sie es nannten. hin -, wegen der Hundehaltungskosten je Hund pro Tag einen Zuschuss. Darin sind nicht nur Futterkosten. sondern auch solche Mehrkosten durch das Halten von Hunden, wie eben beschrieben. einkalkuliert.
Drittens sind Kosten für die Führungszeugnisse und für andere Dokumente für sozial Schwache immer eine zusätzliche Belastung. Wenn man diese Belastungen beseitigen will, muss eine generelle Kostenfreiheit eingeführt werden. Mit der Hundehalterverordnung kann man das nicht erreichen. Offensichtlich soll jedoch genau dieser Anschein erweckt werden.
An dieser Aktion der DVU wird sich in diesem Landtag wohl niemand beteiligen. auch wir nicht. Wir lehnen den Antrag ab.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das hundepolitische Engagement der DVU kennt heute keine Grenzen. Mit dem vorliegenden Antrag verlangt sie sogar rechtswidrige und verfassungsrechtlich bedenkliche Aktivitäten von der Landesregiening. Dies lehnt die PDS ab.
Die Hundesteuer ist eine von nur fünf Möglichkeiten einer Gemeinde in Deutschland. selbst Steuern zu erheben. Auch wenn sich im Verlauf der Jahrzehnte der Charakter der Hundesteuer als reine Luxussteuer verändert hat. so wird sie immer noch nur bei dem erhoben. der sich einen Hund leistet. Diesen Personen bietet die erhebende Gemeinde in der Regel auch Erleichterungen, denn meist wird zum Beispiel Hundekot, den Hundehalter nicht beseitigt haben. auf Gemeindekosten entsorgt. Darauf dürfen sich die Hundehalter verlassen. was im Übrigen das freundliche Zusammenleben mit den Nachbarn erleichtert.
Durch das Halten gefährlicher Hunde kommen nun auf das Zusammenleben in der Gemeinde neue Lasten zu. Daher muss es Gemeinden erlaubt sein - Herr [Aomeyer hat soeben auf die Rechtsprechung hingewiesen -. mittels Steuern hier lenkend zu wirken. Diese Steuern haben eben nicht nur die Geldeinnahmefunktion, wie die DVU hier glauben machen will, sondern immer auch eine Lenkungsfunktion. Diese Lenkungsfunktion nehmen laut aktueller Rechtsprechung einige Gemeinden in zulässigem Umfang wahr. Wenn also die Landesregierung hier Genehmigungen versagen würde. beginge sie offenen Rechtsbruch. Daneben würde sie in verfassungsrechtlich geschützte Bereiche der kommunalen Selbstverwaltung eingreifen. Diesen Antrag kann man daher nicht ernsthaft diskutieren.
Auch besteht hier kein Regelungsbedarf. weil niemand durch solche Steuern in Not gerät. die sich nicht durch Ausübung von Ermessen in den erhebenden Gemeinden beseitigen ließe.
Wir lehnen den Antrag ab.
Herr Kollege, ich habe eine Verständnisfrage. Ich hatte den Beginn Ihres Beitrages mit der Erwiderung an unsere Fraktion so verstanden. dass Sie gegen Vorbedingungen für eine solche Reform sind. Zum Schluss Ihrer Rede machen Sie nun aber im Kanzlerwahlkreis Brandenburgs, also in Cottbus, Vorbedingungen auf.
Was gilt denn nun? Sind Sie nun für Vorbedingungen oder nicht?
Schippe' (SPD):
Ich kenne a) keinen Kanzlerwahlkreis. Im Übrigen betrifft das alle äußeren Entwicklungsräume und es betrifft alle Regionalen Entwicklungszentren. Hier spricht der Landessozialbericht eine eindeutige Sprache.
Es geht nicht nur uni Bevölkerungsabwanderung, es geht um soziale Verwerfungen. die wir in Zukunft zu erwarten haben. wenn wir nicht gegensteuern. Das muss eine Landesreform auch im Rahmen der Polizei - beachten. Um mehr geht es nicht. auch nicht uni weniger.
Herr Minister, ich habe zwei Fragen. Eine haben Sie schon andeutungsweise beantwortet. Von welcher Stellenzahl gehen Sie heute aus? Die Antwort im Ausschuss wird mich nicht erreichen. da ich nicht Ausschussmitglied bin. Ich habe in einer Zeitung die Stellenzahl 400 gelesen.
Die zweite Frage. die mir aber noch wichtiger ist: Wie darf ich Ihre Äußerung über verbotenes Stückwerk im Bildungssystem verstehen. wenn wir. wie Sie richtig feststellen, erst seit zehn Jahren das brandenburgische Schulsystem installiert haben und somit noch kein originales Brandenbur ger Abitur vorliegen kann? Denn dafür brauchte man bisher 13 Jahre. Also. weder Frau Wolff noch Sie haben durch Befragen feststellen können, wie ein original Brandenburger Abitur überhaupt aussieht.
Herr Minister, gerade vor dem Hintergrund der beiden letzten Aussagen habe ich ein Problem. Wie werden Sie in Fällen entscheiden, in denen Beschlüsse über die Bildung einer amtsfreien Gemeinde zwar dem bisher geltenden Kommunalrecht des Landes Brandenburg. aber nicht den Leitlinien der Landesregierung entsprechen?
ich habe ein solches Schreiben Ihres Hauses an den Amtsdirektor Lange des jetzigen Amtes Plattenburg vorliegen. Wie werden Sie in Fortführung Ihres Entscheidungsprozesses handeln. wenn solche Fusionsbeschlüsse eines Annes mit einer amtsfreien Gemeinde zwar dem geltenden Recht. aber nicht den Leitlinien Ihres Hauses entsprechen?
Minister Schönhohn-1:
Herr Abgeordneter. das Schreiben kenne ich nicht. Ich will dazu Folgendes sagen: Das kleinste Ann hat weniger als 3 500 Ein
wollner. Nach der jetzigen Definition können sich diese Ämter mit amtsfreien Gemeinden zusammenschließen, Es muss geprüft werden. oh es eine bessere Lösung gibt. Darum geht es in der Diskussion. Damit das klar ist: Sie können mir unter diesen Bedingungen keine Äußerung entlocken und ich lasse mich auch nicht festnageln. damit Sie dann später nicht sagen können. mit der Lösung A oder 13 hätte ich die Dinge festgemacht. Das kann ich nicht machen. Das überblicke ich im Au genblick gar nicht.
- Ich will Leitlinien durchsetzen, Das geltende Recht hat im Moment eine große Beliebigkeit. Führen Sie dazu im Innenausschuss eine Sonderdiskussion! Dann können wir das im Einzelnen aufarbeiten.
Schon jetzt ist es so. dass nicht alle Anträge genehmigt worden sind. Das war auch beim Kollegen Ziel so. Ich habe eine Sache übernommen, die außerordentlich schwierig war, weil sie nicht genehmi gt werden konnte. Sie betrifft eine Situation, die es jetzt noch gibt. Es ist doch nicht so. dass alles. was vorgeschlagen und möglich ist. genehmi gt wird. Das war früher schon so und das ist heute noch so. Mit den Leitlinien haben wir ein Lineal. an dem man sich entlanghangeln kann. und eine Größenordnung. nach der man vorgehen kann.
Wenn Sie sa gen. dass Sie die Leitlinien ablehnen wollen. dann brauchen wirnicht über zweckmäßige Lösungen zu diskutieren. Wir wollen keinen Wildwuchs. sondern wir wollen vergleichbare Größen haben. die sich dazu ei gnen. Ich empfehle. der Einsetzung dieses Sonderausschusses nicht zuzustimmen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Sportminister! Nicht die Wirtschaft und nicht die öffentliche Hand in Brandenburg sind im Augenblick Hauptsponsor des Sports. sondern der Brandenburger Lottospieler und die Brandenburger Lottospielerinnen. Das sollte uns hinsichtlich der Strukturierung der Finanzierung des Sports doch zu denken geben.
Jedes zehnte Mitglied eines Sportvereins in Deutschland ist Übungsleiter. Vorstandsmitglied. Abteilungsleiter. Sportwart oder Helfer. Zu diesen 60 000 Sportlerinnen und Sportlern in Brandenburg wurde hier schon eini ges gesagt.
Deutschlandweit sind das also 2.7 Millionen Menschen, die im Sport tätig sind. Diese !eisten pro Jahr über 500 Millionen Stunden ehrenamtlicher Arbeit. Damit sichern sie und nicht. wie man heute und vor vier Wochen noch meinen konnte. hauptsächlich die Politik das Bestehen und die Zukunft der Sportvereine.
Noch ein kleiner Schlenker zum DDR-Sport: Ein Hauptvorwurf 198990 an den DDR-Sport war, dass sich im Licht seiner Erfolge die Politiker der DDR sonnten. Ich habe den Eindruck. diese Sonne wärmt heute auch sehr gut. gerade in Potsdam.
Der organisierte Sport verdankt diesen Ehrenanitlem aber seinen hohen gesellschaftspolitischen Ran g. Deshalb ist die dauerhafte Förderung und Unterstützun g der ehrenamtlichen Mitarbeit nicht nur ein Thema von Jubiläumsreden. sondern eine politische Pflichtaufgabe. Es geht hierbei uni die ideelle Anerkennung dieser Tätigkeit, uni die Qualifizierung. um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und um Aufwandserstattung.
Zum Nulltarif als Kosten sparendes Modell gesellschaftlich notwendiger Tätigkeit ist das Ehrenamt nicht zu haben. Das Ehrenamt kann und soll das Hauptamt aber auch nicht ersetzen. Aber über den Landeshaushalt und seine Zuwendungen an den Sport ist der Landessportbund meines Wissens nicht in der Lage. alle notwendigen Trainer- und Übungsleiterstellen im Leistungssport zu finanzieren. Entgegen den Zusicherungen des Sportministers Reiche wurden die Zuwendungen in diesem Jahr durch die Haushaltssperre sogar gekürzt.
Der Bund hat seine Zugangsbedingungen für den so genannten zweiten Arbeitsmarkt eingeschränkt, indem er ein Drittel der SAM-Förderung aus seinem Haushalt zur Bundesanstalt für Arbeit verlagert hat. Zuzüglich des Jugendsonderprogramms sowie des Sonderbeschäftigungsprogramms für Langzeitarbeitslose hat nun die Bundesanstalt für Arbeit mehr zu leisten. aber rund 5 Milliarden DM weniger zur Verfügung. Auch das, sehr geehrter Herr Kollege Zimmermann, gehört zur Bilanz von RotGrün und Bund.
Hinzu kommt, dass das Land seine Verpflichtungsermächtigung, - jetzt komme ich zur angesprochenen Richtlinie. Herr Reiche unseren Informationen nach für 2001 beinahe ausgeschöpft hat. sodass die SAM im Sportbereich nach jetzigem Erkenntnisstand für mindestens 200 Stellen im Land Brandenburg vakant sind. Hinzu kommt, dass sich die Zugangsvoraussetzungen bei ABM für den Sport verschlechtert haben. Zum Beispiel stehen deshalb die vier Gesundheits- und Sportzentren. die Herr Präsident Zimmermann vorhin zu Recht in den Mittelpunkt gerückt hat. bei den Stadt- und Kreissportbünden im Land Brandenburg 2001 vor dem Aus.
Wie soll es also im Hauptamt weitergehen? Soll das in Zukunft alles ehrenamtlich abgesichert werden? Aus Sicht der PDSFraktion wäre das ein Missbrauch des Ehrenamtes. Ehrenamt fördern, begleiten und unterstützen durch Professionalität im Hauptamt, dazu werden wir die Landesförderung verändern müssen. und dann das Ehrenamt würdigen, das muss unsere Aufgabe sein.
Noch ein weiteres Wort zum DDR-Sport: Der Deutsche Sportbund hat jetzt die Sportabzeichen der DDR in Gold und Silber anerkannt, Ich teile Ihnen das mit. weil viele von Ihnen. die hier im Saal sitzen, sicherlich im Besitz dieser Abzeichen sind. Das würde Ihnen heute nach der neuen Richtlinie des DSB dun Erwerb des jetzigen Sportabzeichens in Gold und Silber erleich
13/2 nand ia,. 3. Ualilperiode - Plenarprotokoll 3.22 - 13. Olook-r 21)00
tem. Etwas mehr an Anerkenntnis der Leistungen des DDRSports wird der DSB allerdings vornehmen müssen. sonst werden wir nicht weiterkommen..
Noch einmal zurück nach Sydney: Dort kämpfen jetzt die behinderten Sportlerinnen und Sportler um Medaillen und gute Platzierungen, unter anderem Martina Willing im Kugelstoßen, Diskuswerfen und Speerwurf. Wünschen wir ihr und den anderen Brandenburger Sportlerinnen und Sportlern Erfolg und sichern wir allen Sportlern auch künftig zu. dass sie ihrem Lei stungsvemrögen entsprechend Sport treiben können! - Vielen Dank.
(Beifall bei der PDS1 Vizepräsident Hahermann: Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Ludwig, - Das Wort geht zum Schluss noch einmal an die Fraktion der SPD. Herr Abge- ordneter Dr. Knoblich, bitte! Dr. Knoblich (SPD):
merksamer würden für all das. was in der Gesellschaft geschieht und was die Gesellschaft braucht. uni in sich stabil zu sein. - Ich bedanke mich.
(All gemeiner Beifall r
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz versucht das Land Brandenburg etwas Neues auf dem Gebiet der Rechtspflege in der Bundesrepublik. Bei dem Neuen können wir im Osten auf Erfahrungen aus der DDR-Zeit zurückgreifen. Außergerichtliche Streitbeilegung kann erfol greich Konflikte in der Gesellschaft regulieren, auch in Vermögensfragen.
Auch heute sollte es also möglich sein, dass nicht alle Konfliktfälle bei Gericht enden. Nicht das Rechthaben muss im Mittelpunkt stehen, nicht der Titel. wie wir in der Rechtspflege sagen, muss das Ziel sein, sondern die Beilegung des Konflikts. Das Gesetz kann dabei aber nur ein erster Schritt sein.
Landtag Brandentntrit - 3. Wahlperitxle - PIenarprolokoll 3 2 - I. Soptcrnter 2000 1273
Schon jetzt zeigt die Anwaltschaft an. dass sie im Auftrag ihrer Mandantschaft nun quasi ins gerichtliche Mahnverfahren ausweichen wird, schon UM Fragen der Anwaltshaftung zu umgehen. Viel Öffentlichkeitsarbeit und begleitende Rechtsetzung werden also notwendig sein, um das Gesetz bis zum Ablauf seiner Befristung zum Erfolg zu führen.
Ebenso werden wir darauf achten müssen. dass in Deutschland nicht eine für den Recht suchenden Bürger unübersichtliche Rechtslage entsteht, weil jedes Bundesland auf diesem Gebiet anders verfährt. Vor allem in den Regionen um Berlin. im Süden und im Norden des Landes muss der Bürger immer wissen. wie er Streitigkeiten beilegen kann. Auch die Berliner und ihre Anwälte müssen für das Modell umworben werden, sonst werden wir in Brandenburg keinen Erfolg haben.
Die PDS-Fraktion stimmt dem Gesetz zu und erwartet die angesprochenen weiteren Aktivitäten der Landesregierung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der heutigen Aktuellen Stunde befassen wir uns jetzt nochmals mit dein Thema..10 Jahre deutsche Einheit-. Die PDS-Fraktion hat dazu zu Beginn dieses Jahres eine Große Anfrage eingereicht. mit der sie eine Fülle von Einzelfragen zu den Ergebnissen der staatlichen Einheit im Land Brandenburg beantwortet haben wollte. Die Antworten der Landesregierung zeigen deutlich. dass in Brandenburg ein Zwischenstand auf dem Weg zur inneren Einheit erreicht ist. Auf diesen Zwischenstand können die Einwohnerinnen und Einwohner Brandenburgs stolz sein. denn sie haben bisher die Hauptlast getragen. Die Politik in Brandenburg hat aber noch eine Fülle von Aufgaben zu erledigen. um die innere Einheit in Brandenburg zu beenden.
Landaa_ Brandenburg - 3. Wafilpermde - Neuarpnuokoll 3 2 - 2I. Septeinher 200 1275
Zu einzelnen Aufgabenbereichen möchte heute die PDS-Fraktion Stellung nehmen. Zuerst aber zwei Anmerkungen zur Vorbemerkung der Landesregienmg in der Antwort auf die Große Anfrage.
In der Vorbemerkun g werden teilweise Wiederholungen aus früheren Regierungserklärungen und aus der aktuellen Regierungserklärung verwendet. Auch wird „die breite Diskussion um die Angleichun g der Lebensverhältnisse- begrüßt. Diese Wiederholungen und Begrüßun gen sind entbehrlich. Sie. geehrte Mitglieder der Landesregierung. regieren jetzt. Handlungen sind gefragt" nicht Begrüßungen.
Substanzielle Aussagen in der Vorbemerkun g - das ist meine zweite Anmerkung - lesen sich, als ob sie aus Dokumenten der PDS zitiert wären. Also entweder kennzeichnen Sie künftig korrekt die Zitate oder Sie lesen im Jahr 2000. falls Sie es noch nicht getan haben. z. 13. die Erklärung der PDS zum fünften Jahrestag der staatlichen Einheit und können sich danach den Platz einer solchen Vorbemerkung an die PDS sparen. Nach solcher Lektüre könnte auch die CDU auf solche Bemerkungen wie.-Froschperspektive" verzichten.
Ich möchte nun zu einem Schwerpunkt der Wahrnehmung des Standes der Einheit der Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen. Die offenen Vermögensfragen sind ein solcher Schwerpunkt. Bewusst und unbewusst verbinden viele ihre Bewertung der Entwicklung in Brandenburg nach 1990 mit diesem Thema.
Ich will mich hier nicht dazu äußern, dass und warnt viele geklärte Vermögensfragen im Osten mit der gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni 1990 erst zu so genannten offenen Vermögensfragen gemacht wurden. Auch steht heute nicht zur Debatte. dass darauf aufbauend das Gesetz zur Regelun g offener Vermögensfragen. das Vermögensgesetz, durch die Volkskammer der DDR im September I990 beschlossen, aber erstmals als Bestandteil des Einigungsvertrages veröffentlicht wurde. Die Rechtsetzung will ich nicht würdigen.
Doch was die kalte Sprache der Gesetze wirklich bedeutet. zeigen die Zahlen in Brandenburg. Es ging und geht nicht um vielfältige Fonuen des Vermögens. es geht nicht um irgendwelche Vermögensfragen. es geht um Boden und Gebäude. Von 581 147 Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz bezogen sich 568 950 auf Immobilien, Grundstücke und Grundstücksteile. Das sind 97.9 % der gestellten Anträge. 534 910 Fälle konnten bisher entschieden werden. Das sind 92 %. Davon beziehen sich 525 986 Entscheidungen auf Immobilien. Grundstücke und Grundstücksteile. Das sind 90,5 % aller Entscheidungen.
Damit sind knapp 92.5 % aller Immobilienanträge zehn Jahre nach dem Beitritt entschieden. Als Ergebnis ist dabei in 103 839 Fällen rückübertragen worden. Zusätzlich wurde in ca. 59 000 Fällen die staatliche Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden aufgehoben und die Verfügung über Grundstücke und Gebäude an Private, meist Erben, übergeben. In summarisch ca. 164 000 Fällen mussten also Brandenburgerinnen und Brandenburger miterleben. wie die vermögensrechtliche Verfügung aus der DDR in Brandenbur g beendet wurde und oftmals Bürger aus den Altbundesländern einen Vermögenszuwachs haben.
Auch wenn die Brandenburger Landesregierungen der 1. und 2. Wahlperiode eine Fülle von Initiativen ergriffen haben und vielen der Justizminister mit dem besonderen Gespür für ostdeutsche Empfindungen, Minister a. D. Bräutigam, in guter Erinnerung ist - die offenen Vermögensfragen brachten nach der staatlichen Einheit in Brandenburg eine innere Teilung in Gewinner und Verlierer des „Häuserkampfes -, wie er in Medien bezeichnet wurde. Diese innere Teilung zulasten vieler Ostdeut
scher wird uns in Brandenburg noch lange belasten. - Danke schön.
Herr Lunacek, würden Sie mir - erstens - zustimmen. dass der CDU-Fraktion jederzeit freigestellt ist. wenn diese Fragen Sie so brennend interessieren. eine Große Anfrage zu diesem Thema einzureichen?
Würden Sie mir - zweitens - zustimmen. dass durch Abarbeitung der Fälle von so genannten offenen Vermögensfragen in den zukünftigen Jahren das Problem nicht gelöst sein wird? Denn die dadurch entstandene Eigentumslosigkeit bei vielen Ostdeutschen. die noch im Jahr 1990 in Anspruch genommen haben, erstmalig Grund- und Bodeneigentum bilden zu können, wird sie begleiten: denn sie haben nicht die gleichen Existenzgründerchancen wie Westdeutsche. die zum Teil ererbte Immobilien jetzt verpachten.
Würden Sie mir zustimmen, dass durch die bloße Abarbeitung wie Sie es dargestellt haben - des Restes der offenen Vermögensfragen das Problem in den nächsten Jahren nicht gelöst wird, weil dadurch, dass viele Ostdeutsche aus diesem Prozess als eigentumslos hervorgehen, sie nicht die gleichen Existenzgründerchancen haben wie Westdeutsche. die zum Teil jetzt ererbte Grundvermögen verpachten?
Herr Kollege, können Sie mir einen für mich erkennbaren Widerspruch in Ihren Darlegungen erklären? Zuerst haben Sie uns hier im Haus erklärt, dass die wirtschaftliche Situation heute die Folge der wirtschaftlichen Situation von 1989 sei. Danach haben Sie ausgeführt, dass im Jahre 1990 mit der Währungsunion plötzlich die Ostmärkte wegbrachen und dass das an der wirtirt
schaftliche schafftichen Situation schuld sei. Mich würde interessieren. was nun gilt.
Herr Minister, wie stehen Sie zu dem Vorhaben der PDS-Bundestagsfraktion, das Adhäsionsverfahren obligatorisch einzuführen, das heißt, es ähnlich zu gestalten wie das vor 1990 in der DDR geltende Verfahren, bei dem den Bürgerinnen und Bürgern in jedem Strafverfahren der Weg offen stand, gerade dann. wenn sie Opfer schwerer Straftaten geworden sind. ihre zivilrechtlichen Ansprüche in einem Verfahren bei Gericht durchzusetzen?
Herr Abgeordneter, sind Ihnen eigentlich folgende Passagen aus Artikel 39 der Landesverfassung bekannt? Dort steht nämlich in Absatz 1:
"Der Schutz der Natur, der Umwelt und der gewachsenen Kulturlandschaft als Grundlage gegenwärtigen und künftigen Lebens ist Pflicht des Landes und aller Menschen."
Und in Absatz 4 steht:
"Die staatliche Uniweltpolitik hat auf den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von Rohstoffen sowie auf die sparsame Nutzung von Energie hinzuwirken."
Wenn Ihnen das bekannt ist, sind Sie dann bereit. die von Ihnen gemachten Aussagen hinsichtlich der Unveräußerlichkeil von Landeswald zu korrigieren?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf geht das Land Brandenburg in mehrfacher Weise in der Art und auch im Inhalt der Gesetzgebung einen neuen Weg. In der Art der Gesetzgebung bleibt festzustellen. dass das Verfahren. wie es zu diesem Gesetzentwurf kam, meiner Ansicht nach einzigartig für diesen Landtag Brandenburg ist, denn bevor sich die Landesregierung eine Meinung gebildet hat, war bereits der Rechtsausschuss. also der Fachausschuss dieses Parlaments. damit befasst. Das Verhalten war nicht nur wegen der Obergrenze der hier in Rede stehenden Streitigkeiten. sondern auch vorn Prinzip her ein Beispiel für eine Arbeitsmöglichkeit, die wir in Zukunft öfter nutzen sollten. Das erzeugt nicht nur eine breite Zustimmung im Parlament, sondern hat durch die Beratung auch zur Fachlichkeit beigetragen.
Das zweite Positive daran ist, dass wir mit diesem Gesetzentwurf Erfahrungen aufgreifen. die diejenigen. die in dem Gebiet dieses Bundeslandes schon vor 1990 wohnten. gemacht haben. denn all denen ist dieses obligatorische Streitschlichtungsverfahren bestens bekannt. Wir hatten in der DDR ein breit gefächertes S ystem von Schieds- und Konfliktkommissionen. die weit mehr als die hier in Rede stehenden Streitigkeiten zu beraten hatten.
Wir erzeugen drittens mit dieser Diskussion zum ersten Mal ein Gesetz im Justizsystem in Brandenbure, welches den Bürgerinnen und Bürgern von Anfang an als bekannt vorkommen würde. wenn wir es denn beschlössen. Damit können wir auf eine hohe Akzeptanz dieses Gesetzes in Brandenburg bauen. Deshalb sehe ich den rasch durchzuführenden Ausschussberatungen positiv entgegen. - Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! SPD und CDU wenden sich mit dem vorliegenden Antrag einem wirtschaftspolitischen Problem im Land Brandenburg zu. Das ersieht man vielleicht nicht aus dem Text des Antrages. aber der Hintergrund wird es verdeutlichen.
Der Justizminister des Landes Brandenburg. der neue, der jetzt in dieser Koalition im Amt ist, verkündete unlängst. dass er die Justiz zu einem positiven Standortfaktor machen will. Daraus, dass er das verkündet. geht für mich zum einen hervor, dass sie es im Augenblick, jedenfalls nicht in allen Bereichen, nicht sein kann. und zum Zweiten. dass er es in aus unserer Sicht wichtigen Bereichen erreichen will. Eine solche Facette greift die Koalition mit dem vorliegenden Antrag auf.
Nicht nur die in Brandenburg zu Tausenden zu offenen erklärten offenen Vermögensfragen - sie waren einmal abgeschlossen - und die langwierige Arbeit der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen haben den Grundstücksmarkt im Land Brandenburg lange Zeit behindert. Auch die langwienge Arbeit in den brandenburgischen Grundbuchämtern mit den verschiedenen wechselnden Softwares. für die die Mitarbeiter Beschuh werden müssen - das ist ein Teilbereich der Probleme -. stellte Investoren, aber auch Menschen wie du und ich beim Ausbau oder Umbau ihres Hauses immer wieder vor große Probleme.
Bereits die Vorgängerregierung dieser Landesregierung war offensichtlich an dem Thema dran, als sie beschloss. Software in den brandenburgischen Grundbuchämtern einzuführen, um Arbeitsvorgänge zu vereinfachen und dann nach Bedenken bezüglich der Jahr-2000-Fähigkeit dieser Software eine neue Software zu beschaffen.
Allerdings entstand damit in den Grundbuchämtern ein neues Problem, das mit dem vorliegenden Antrag hier im Zusammenhang zu sehen ist. Die beschaffte neue Software erwies sich nämlich als Pleite. Sie ist zwar Jahr-2000-fähig. allerdings eignet sie sich wahrscheinlichnicht zur Einführung des "Elektronischen Grundbuches".
Daraus ergibt sich wohl auch ein Teil der Aussagen des Antrages und der heutigen Pressemitteilung des Justizministers, dassnämlich die notwendigen Investitionen zur Einführung des "Elektronischen Grundbuches" im Landeshaushalt ah- die Jahre 2000/2001 noch nicht enthalten sind. Das heißt, der Haushalt. den wir hier vor kurzem beschlossen haben. genügt den formulierten Erfordernissen der großen Koalition nicht. Da kommt also neue Arbeit auf uns zu. Vielleicht meinte das auch die Finanzministerin. als sie bei Beschlussfassung über den Landeshaushalt. der ja ach so wegweisend ist, bereits den Nachtragshaushalt für dieses Jahr ankündigte.
Wir gehen davon aus, dass in Umsetzung der hier geforderten Konzeption in Brandenburg bis zum Jahresende mit den notwendigen Arbeitsschritten begonnen werden könnte und dass in Zukunft Investoren. aber auch private Häuslebauer, die nichts weiter wollen.
als ihr Menschenrecht auf Wohnen umzusetzen. die brandenburgische Justiz als positiven Standortfaktor erfahren können. und tragen daher diesen Antrag mit.
Abschließend möchte ich mich bei Frau Richstein für den Hinweis auf die positiven Impulse der Landesregierung Sachsen-Anhalts bedanken. Es ist schön. dass es von Ihnen wieder einmal so gesagt wurde. - Vielen Dank.
Herr Minister, zwei Fragen. Würden Sie mir erstens zustimmen. wenn ich feststelle, dass die Öffentlichkeitsarbeit, die die PDSFraktion mit ihrer Broschüre gemacht hat, so gut war, dass sie sogar in den Koalitionsfraktionen die Einsicht gefördert hat, dass hier eine gesetzliche Klarstellung des pädagogischen Betreuungsschlüssels erfolgt ist?