Henry Worm

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Drucksache 6/7192 vom 8. Mai hat die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag einen Antrag mit der Überschrift „Befähigung und Eignung als ausschlaggebende Kriterien für den öffentlichen Dienst erhalten. Geplante Studie ‚Vielfalt entscheidet Thüringen‘ stoppen“ eingereicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, „jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Dies, werte Kollegen, statuiert Artikel 33 Abs. 2 unseres Grundgesetzes. Mit unserem vorgelegten Antrag betonen wir die Bedeutung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Für uns legt die nur vorerst gestoppte Diversitätsstudie „Vielfalt entscheidet Thüringen“ die Axt an das Grundgesetz. Immerhin soll mithilfe der Daten der Mitarbeiter im Landesdienst die Entwicklung einer differenzierten und ausgewogenen Personalstruktur ermöglicht werden. Eine Personalstruktur,
die nicht auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen setzt, lehnen wir ab. Die Daten, die abgefragt werden sollen – sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft, Behinderungen, Krankheiten, Sozialisation –, entstammen der Intimsphäre. Über die fragwürdige Erforderlichkeit mag auch nicht hinwegtäuschen, dass die Daten freiwillig abgefordert werden sollten.
Mit unserem Antrag fordern wir zum Bericht über die Hintergründe und Ziele der sogenannten Diversitätsstudie sowie die bisher aufgewandten Mittel auf. Auch erwarten wir mit dem Antrag ein klares Bekenntnis zu Leistung, Eignung und Befähigung als einzig ausschlaggebende Kriterien für die Einstellung und die Beförderung im öffentlichen Dienst. Schließlich fordern wir die Landesregierung auf, auf diese verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Ausforschung der Intimsphäre unserer Thüringer Landesbediensteten zu verzichten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es schon in der Einbringung des Antrags gesagt und es kann nicht oft genug betont werden: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“, so schreibt es Artikel 33 Abs. 2 unseres Grundgesetzes. Ein Grundgesetz, wie es jetzt auch angesprochen wurde, das nunmehr 70 Jahre existiert und die beste und am längsten währende demokratische Verfassung ist, die es auf dem deutschen Boden jemals gab. „Das Grundgesetz sagt, was nicht verhandelbar ist in unserer Demokratie“, das sagte anlässlich
von 70 Jahren Grundgesetz unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind für uns als Christdemokraten als Anhänger dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht verhandelbar.
Und es ist befremdlich und auch verfassungsrechtlich problematisch, die Personalstruktur des öffentlichen Dienstes an einer gleichmäßigen Repräsentation von Gruppen auszurichten, die nach Identitätskriterien definiert werden.
Als CDU – und das möchte ich an diese Stelle noch mal deutlich machen – sind wir absolut nicht gegen Diversität, ganz im Gegenteil. Wir lehnen es allerdings ab, wenn sachfremde Kriterien Grundlage für Personalentwicklungskonzepte werden. Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung, ethnischen Herkunft oder Behinderung benachteiligt werden. Allerdings darf auch niemand diesbezüglich bevorteilt oder, wie es in der Fachsprache heißt, positiv diskriminiert werden.
Die nur vorerst gestoppte sogenannte Diversitätsstudie ist aus unserer Sicht durchaus rechtlich problematisch und es gibt auch verschiedene offene Fragen. Auch wenn das in verschiedenen Ausschüssen durchaus dargelegt wurde, ist hier die eine spannende Frage gewesen: Woher stammt das Geld für die Studie? Wie bislang nur aus Presseberichten zu entnehmen war, soll die Finanzierung des gesamten Projekts bereits in der Planungsphase im Sommer 2018 innerhalb der Staatskanzlei umstritten gewesen sein. Es soll vor allem haushaltsrechtliche Bedenken dahin gehend gegeben haben, dass für die Studie 312.000 Euro aus Mitteln des Thüringer Integrationskonzepts entnommen wurden. Dieses Konzept, wie Minister Hoff in seinen Ausführungen dargelegt hat, war von der Landesregierung 2017 aufgelegt worden, um Flüchtlingen in Thüringen mit verschiedenen Förderprogrammen bei der Integration zu helfen. Unter anderem sollten damit Sprachkurse finanziert werden. In internen Vermerken soll sich, so die Presseberichterstattung, der Hinweis finden, dass Bedenken bestehen, ob das Projekt tatsächlich unter den eigentlichen Zweck des Integrationskonzepts subsumiert werden kann.
Auch ein entsprechendes Werbevideo für die Studie mit Ministerpräsident Ramelow, Sozialministerin Werner und Innenminister Maier mit Kosten in Höhe von 9.000 Euro wurde gedreht. Hinsichtlich der aufgewandten Mittel für die vorerst gestoppte Studie stellen sich verschiedene Fragen, auf die ich
jetzt an dieser Stelle nicht tiefgründiger eingehen will, weil tatsächlich in den zuständigen Ausschüssen hier bereits umfangreich Bericht erstattet wurde.
Aber ich will noch mal betonen, was ich bei der Begründung des Antrags gesagt habe: Eignung, Befähigung, fachliche Leistungen sind und bleiben für uns als CDU die einzig ausschlaggebenden Kriterien für die Einstellung in den öffentlichen Dienst.
Ich kann Sie, werte Damen und Herren der Landesregierung, nur auffordern, die Diversitätsstudie „Vielfalt entscheidet Thüringen“ endgültig zu stoppen und sich zu den Kriterien zu bekennen. Verzichten Sie bitte auch zukünftig darauf, sozialwissenschaftliche Erhebungen zur sexuellen Orientierung, ethnischen Herkunft oder zu sonstigen Identitätsmerkmalen der Landesbediensteten durchzuführen. Die Intimsphäre der Thüringer Bediensteten geht niemanden etwas an.
Es braucht in einer modernen Gesellschaft, in der alle Menschen gleich sind
und umfassende gesetzliche Mechanismen zur Verhinderung von Diskriminierung existieren, auch keine statistischen Erhebungen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Stand der Unterschutzstellung des Kleinen Thüringer Waldes
Seit Anfang der 1990er-Jahre gibt es Bemühungen, die geologisch und naturschutzfachlich bedeutsame Strukturlandschaft des Kleinen Thüringer Waldes – Berg- und Hügelland im Dreieck Suhl-Schmeheim/ Dillstädt-Schleusingen – unter Schutz zu stellen. Voraussetzung dafür ist die Erarbeitung eines Landschaftsrahmenplans, der bisher aber noch nicht erstellt wurde. Die Vogelschutzwarte Seebach sieht des Weiteren für die Feststellung eines Dichtezentrums der Schwarzstorchpopulation im Kleinen Thüringer Wald keinen Anlass, weil zu wenige Exemplare vorhanden sein sollen. Teile des Kleinen Thüringer Waldes um Oberstadt und Gethles/Fischbach sollen laut dem Entwurf des Teilplans „Wind“ im Regionalen Raumordnungsplan Südwestthüringen nun als Windvorranggebiete ausgewiesen werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist die Ausweisung des Kleinen Thüringer Waldes als Landschaftsschutzgebiet geplant bzw. sind der Landesregierung diesbezüglich Initiativen bekannt, und wenn ja, welche Anträge liegen dazu vor bzw. welche Voraussetzungen fehlen noch, und wenn nein, warum soll keine Ausweisung erfolgen?
2. Wie ist in diesem Zusammenhang die Rechtsauffassung des Landes zur geplanten Ausweisung von Windvorranggebieten im Kleinen Thüringer Wald?
3. Wie hat sich die Schwarzstorchpopulation im Kleinen Thüringer Wald in den letzten fünf Jahren – bitte in Jahresscheiben angeben – entwickelt?
4. Wie viele Brutpaare müssen vorhanden sein, um ein Dichtezentrum zu bilden?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im vorliegenden Entwurf des Einzelplans 18 sind für staatliche Hochbaumaßnahmen insgesamt 190,6 Millionen Euro veranschlagt. Das ist viel Geld, um den notwendigen Sanierungsbedarf bei den vor über 20 Jahren errichteten Landesimmobilien abzuarbeiten und auf der anderen Seite aber auch Neubauinvestitionen tätigen zu können. Und ich will das mal so sagen, wir haben hier wahrscheinlich den einzigen Einzelplan des Landeshaushalts vorliegen, der nicht von Ideologie durchtränkt ist.
Aber auch wenn die Umsetzung der staatlichen Hochbaumaßnahmen grundsätzlich unumstritten ist, so ändert das nichts an unserer Auffassung, dass auch der Einzelplan 18 Teil eines verfassungswidrigen Haushalts ist.
Bereits die Landtagsverwaltung hat in ihrem Gutachten auf erhebliche verfassungsrechtliche Risiken des Haushaltsgesetzes 2020, einen sogenann
ten Nachwahlhaushalt, hingewiesen und auch ein ergänzendes Gutachten des Potsdamer Staatsrechtlers Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht, das er für meine Fraktion angefertigt hat, bestätigt uns in dieser Auffassung.
Ja, vielleicht, eventuell werden wir uns das noch überlegen.
Die Verabschiedung eines Haushalts 2020 ist somit mit der Thüringer Verfassung nicht vereinbar, meine sehr geehrten Damen und Herren. Warum wiederhole ich das gerade beim Einzelplan 18? Weil dieser Einzelplan ein Paradebeispiel dafür ist, dass für die Verabschiedung eines sogenannten Nachwahlhaushalts gar keine Notwendigkeit besteht, weil das Land ja auch ohne ihn jederzeit handlungsfähig ist. Die vorläufige Haushaltsführung ließe dafür genügend Spielraum, gerade für staatliche Hochbaumaßnahmen, insbesondere für diese, die bereits in der Umsetzung sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf einige Spezialitäten möchte ich dennoch eingehen. Frau Ministerin hat im Haushaltsausschuss einen schönen Satz gesagt, den möchte ich zitieren: „Wir werden unsere Landesliegenschaften, die einen nicht unwesentlichen Teil unseres Landesvermögens darstellen, auf der Grundlage fundierter baufachlicher Planungen zielgerichtet weiterentwickeln.“ – also auf der Grundlage fundierter baufachlicher Planungen. Und wenn dem doch so ist, Frau Ministerin, wozu brauchen wir dann noch 3,5 Millionen Euro an Ausgabemitteln für Baupreisindexsteigerungen,
die Sie im Kapitel 18 25 Titel 759 02 veranschlagt haben? Bei verantwortlicher Veranschlagung in den jeweiligen Titeln der Baumaßnahmen wäre ein solcher Bedarf gar nicht zu erwarten.
Anderes Thema, Kapitel 18 05 Titel 882 01, Zuweisungen zum Neubau der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt Zwickau-Marienthal: Allein die Ansatzreduzierung von 32 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 9 Millionen Euro in 2020 zeigt doch die Schieflage des Projekts nach dem Abbruch des Vergabeverfahrens. Eigentlich hätte das Geld verbaut sein sol
len. Ich denke, hier ist es eine Aufgabe der Landesregierung, entsprechende Alternativen zu prüfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie weit bei diesem Haushalt eigene Ansprüche und die Wirklichkeit auseinanderklaffen, zeigt auch folgendes Beispiel: Über jedem Kapitel ist ein entsprechender Haushaltsvermerk angebracht, und der lautet: „Soweit es auf Grund unplanmäßiger Verzögerungen im Bauablauf zur Fortführung einer veranschlagten Baumaßnahme erforderlich ist, dürfen bis zur Höhe der im Haushaltsjahr 2020 veranschlagten und nicht in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen auch im Haushaltsjahr 2021 Verpflichtungen eingegangen werden.“ Was heißt das konkret? Sie propagieren, der Haushalt 2020 müsse sein, weil ein geordneter und ununterbrochener Anschluss sichergestellt werden soll. Was aber mit diesem Haushaltsvermerk geregelt wird, ist schlichtweg ein weiterer Zugriff auf das Jahr 2021. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, verehrte Gäste, wir beraten heute das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes und in diesem die Einführung der sogenannten paritätischen Quoten. Und was sagt uns das Ganze? Die Parteilisten sollen für die Landtagswahl entsprechend abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden. Dass das Gesetz möglicherweise verfassungswidrig ist, weil es unzulässig in das Wahlrecht eingreift,
wird von Ihnen, liebe Kollegen von Rot-Rot-Grün, hierbei völlig ignoriert.
Ein politisch legitimes Ziel, nämlich die Gleichstellung von Mann und Frau, mit dem Bruch der Freiheit und der Gleichheit der Wahl erzwingen zu wollen,
ich glaube, das ist der völlig falsche Weg.
Hier wird uns immer suggeriert, dass die derzeitige Praxis der Nominierung von Kandidaten und der Weg in den Landtag mit einem gewissen Unrecht einhergehen. Ich verweise an dieser Stelle mal auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Landtag von Brandenburg, welches insoweit zu dem Schluss kam, das zitiere ich: „Die Einführung eines paritätischen Wahlvorschlagsrechts stellt eine an das Geschlecht anknüpfende Ungleichbehandlung dar, die nicht durch das Gleichberechtigungsgebot gerechtfertigt wird [...].“
Und somit ist Ihr Gesetzentwurf mit Blick auf unsere Verfassung und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung also zumindest fragwürdig.
Ebenso ignorieren Sie mit Ihrem Anspruch der moralischen Überlegenheit, dass Quoten nicht nur aus verfassungsrechtlicher Perspektive, sondern auch aus anderen Gründen ein Irrweg sind. Mit dem Gesetzentwurf wird das Leistungsprinzip außer Kraft gesetzt
und in der Zukunft werden allein ob der paritätischen Quotierung Personen in den Landtag gewählt, die ohne Quoten vielleicht gar keine Chance hätten, und ob der vielen handwerklichen Fehler in diversen anderen Gesetzentwürfen sollte Ihnen doch eigentlich auch an fähigen und geeigneten zukünftigen Abgeordneten gelegen sein.
Ihr Anliegen ist wie aufgezeigt nicht nur schwierig, sondern es ist auch – wie heute schon in der Diskussion gesagt – rückwärtsgewandt und antiquiert. Sie machen aus einer Gemeinschaft gleichberechtigter Staatsbürger wieder konkurrierende Gruppen, die sich allein durch äußere Merkmale, nämlich das Geschlecht, und nicht durch ihre individuelle Leistung unterscheiden. Ich dachte, dass dies eher ein Thema vergangener Zeiten gewesen wäre.
Im Übrigen kann jede Frau sich in einer Partei engagieren und dort für einen Listenplatz auch kandidieren, und jeder Partei sollte es freistehen, so viele Frauen und Männer oder auch solche, die sich ihres Geschlechts nicht ganz sicher sind, zu nominie
ren. Wir haben so viele Diskussionen im sozialen Bereich oder in anderen Fragen, wo bei jedem zweiten Wort das Thema die Gerechtigkeit ist. Da wird die Gerechtigkeitsfrage sofort in den Raum gestellt. Hier höre ich gar nichts davon. Was ist denn daran gerecht – und jetzt beziehe ich mich mal auf meine Partei –, wenn in der CDU 70 Prozent Männer organisiert sind und 30 Prozent Frauen, was ist denn daran gerecht, wenn jetzt die CDU beauftragt wird oder beauflagt wird durch Gesetz, 50 Prozent Frauen und 50 Prozent Männer aufzustellen? Das hat doch mit Gerechtigkeit überhaupt nichts zu tun.
Und wenn Sie nun für den Landtag – und da beziehe ich mich auf das, was mein Kollege Jörg Kellner gesagt hat – eine Quotierung fordern und dies …
Zum Schluss, bitte.
Wenn Sie eine Quotierung für den Landtag hier fordern, eine solche aber selbst in den Kommunen nicht schaffen, dann wäre es vielleicht besser, mit diesem Experiment ganz aufzuhören, denn – ich sage es jetzt mal ganz deutlich – der Landtag sollte nicht zum Versuchslabor der Unterscheidung nach äußeren Merkmalen umkonstruiert werden. Insoweit freue ich mich, dass zumindest vom Unsinn – und das sage ich deutlich so, weil das Unsinn ist –, vom Unsinn der Quotierung und Halbierung der Landtagswahlkreise abgesehen wird, auch wenn damit der stetige Streit in der Koalition offenkundig wird. Denn zumindest scheint in der SPD Thüringen noch ein Mindestmaß an Vernunft vorhanden zu sein.
Ja.
Kommende Generationen werden womöglich, sollte dieser Gesetzentwurf beschlossen werden, so fas
sungslos auf dieses Gesetz zurückblicken wie wir auf so manche Gesetze der Vergangenheit. Ich kann nur hoffen, dass in der anschließenden Diskussion in den entsprechenden Fachausschüssen dann doch noch ein Stück weit die Vernunft zum Tragen kommt.
Nein. Eine Frage, ja.
Ja, das ist richtig.
Nein, es ist nichts anderes. Sie wissen genau, dass Ihr Gesetz im Vorfeld ganz anders lautete, und ich habe heute mehrfach
gehört, dass das alles nur ein erster Schritt sein soll, ein kleines Stück auf dem Weg dahin zur Parität. Und wir wissen doch genau, was passiert.
Das ist jetzt eine Einschränkung, die es dann in Kürze nicht mehr geben wird, und deswegen: Wehret den Anfängen!
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Gemeinderat Masserberg stimmt gegen den geplanten Zusammenschluss mit der Gemeinde Schleusegrund
Der Gemeinderat Masserberg hat in seiner Sitzung am 15. November 2018 den Beschluss zur Fusion mit der Gemeinde Schleusegrund wieder aufgehoben. Als einer der Hauptgründe führte der Masserberger Bürgermeister an, dass man nicht ausreichend Zeit hatte, um bis zum möglichen Zusammenschluss am 1. Januar 2019 wichtige Kernthemen im Einigungsvertrag zu regeln, die zum einen
mit dem Tourismuskonzept der Gemeinde Masserberg und zum anderen mit dem Übergang und der Sanierung von Kurklinik und Badehaus in Verbindung stehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die nicht zustande gekommene Fusion zwischen den Gemeinden Masserberg und Schleusegrund im Landkreis Hildburghausen hinsichtlich der vorgesehenen Schaffung leistungsfähiger kommunaler Strukturen in Thüringen?
2. Wie realistisch und praktisch umsetzbar bewertet die Landesregierung eine Auflösung und Neuordnung der derzeitigen Gemeinde Masserberg mit der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach im IlmKreis?
3. In welcher Form unterstützt die Landesregierung konkret die Vorstellungen der Gemeinde Schleusegrund und Masserberg in Sicht auf die Schaffung leistungsfähiger kommunaler Strukturen und welche realistischen Fusionsmöglichkeiten sieht die Landesregierung als unterstützungswürdig an?
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Straßenbauarbeiten an der Bundesstraße 281 in der Ortsdurchfahrt Schmiedefeld
In einem Bericht der Tageszeitung „Freies Wort“ vom 20. September 2018 ist nachzulesen, dass die Baumaßnahme Bundesstraße 281 Ortsdurchfahrt Schmiedefeld derzeit einen Baurückstand von drei Wochen aufweist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wenn, wie geschildert, der Straßenbelag schon seit Tagen fertiggestellt ist, warum wird die Vollsperrung der Bundesstraße 281 im Baubereich nicht durch eine Teilsperrung mit Ampellösung ersetzt?
2. Wenn bei den Restarbeiten ein Baurückstand von etwa drei Wochen zu verzeichnen ist, warum wird dieses Problem vollständig an die Straßennutzer weitergegeben, anstatt die bauausführenden Firmen mit einer Abarbeitung der Restarbeiten im Zwei- oder Mehrschichtsystem zu beauflagen?
Ich muss jetzt trotzdem noch mal nachfragen: Wenn wie derzeit noch Farbarbeiten und Randarbeiten, also Erdarbeiten durchgeführt werden, wieso braucht man dazu eine Vollsperrung?
Ich muss trotzdem noch mal fragen: Wenn man weiß, dass verschiedene Gewerke am Wirken sind, warum setzt man für so eine Baumaßnahme keinen Bauleiter ein? Das wäre ja logischerweise der Fall.
Warum wird dann nicht von Beginn an in Mehrschichtarbeit ausgeschrieben?
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Hilferuf zur Lehrersituation an der Thüringer Gemeinschaftsschule „Am Rennsteig“ in Neuhaus am Rennweg
Aufgrund von Mutterschutz, Lehrerweggang und mangelnder Einstellungen wird an der Thüringer Gemeinschaftsschule „Am Rennsteig“ in Neuhaus am Rennweg im nächsten Schuljahr voraussichtlich kein Englischunterricht stattfinden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie lange fällt an der Thüringer Gemeinschaftsschule „Am Rennsteig“ in Neuhaus am Rennweg bereits der Englischunterricht aus?
2. Wie soll der Ausfall im nächsten Schuljahr kompensiert werden?
3. Welche Auswirkungen hat der Lehrermangel auf die anderen Unterrichtsfächer?
4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um dem akuten Lehrermangel an der Schule zu begegnen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen heute über den Gesetzentwurf der AfD „Aufhebung von Maßnahmen der geschlechterpolitischen Sprachmanipulation“. Was ich als Erstes anmerken möchte: Natürlich ist Sprache grundsätzlich das wichtigste Kommunikationsmittel in unserer Gesellschaft, das steht völlig außer Frage. Deshalb kann Sprache natürlich auch gesellschaftliche Realitäten stabilisieren, verändern oder zumindest beeinflussen. Deshalb wird von Befürwortern der gendergerechten Sprache auch immer wieder angeführt, dass man Frauen durch die geschlechtergerechte Sprache quasi sichtbar machen muss und eine Nichtnennung von Frauen diskriminierend sei. Bei allem Verständnis dafür sollte meines Erachtens aber nicht die Verständlichkeit und Klarheit der Sprache darunter leiden. Deshalb lehnen wir Schreibweisen wie den sogenannten Genderstern oder die von Frau Prof. Hornscheidt entwickelte x-Form ab, denn aus unserer Sicht sind das künstliche Konstrukte, mit denen krampfhaft versucht werden soll, Geschlechtergerechtigkeit herzustellen. Ich denke, die größten Probleme entstehen dann, wenn Einzelne jedes Wort auf Gendergerechtigkeit untersuchen oder krampfhaft versuchen, extrem künstliche Formulierungen zu finden. Deshalb spreche ich mich dafür aus, Lösungen zu finden, die erstens mit der Grammatik vereinbar sind und zweitens Texte nicht verkomplizieren. Die Benennung beider Geschlechter, also Bürgerinnen und Bürger, halte ich daher für ein probates Mittel, auch wenn ich persönlich kein Problem damit habe, aus praktischen Gründen heraus im Folgetext auch nur die maskuline Form zu nennen. Die Ansicht der Fraktion der AfD, dass es Behörden und Dienststellen per Gesetz verboten werden müsse, geschlechtergerechte Sprachregelung zu verwenden, wie die Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes in ihrem Gesetzentwurf vorsieht, teile ich jedoch nicht.
Die beabsichtigte Änderung zur Verankerung der deutschen Sprache in ihrer üblichen und bewährten
Form innerhalb des Verwaltungsverfahrensgesetzes halten wir ebenfalls für entbehrlich, denn dass die Amtssprache Deutsch ist, ist bereits gesetzlich verankert. Diese Regelung um den unbestimmten Rechtsbegriff „in ihrer üblichen und bewährten Form“ zu ergänzen, lehnen wir ab, denn das läuft dem Bestimmtheitsgrundsatz entgegen und verwässert letztendlich den Regelungsgehalt des Gesetzes. Aus diesen Gründen werden wir dem Gesetzentwurf der AfD heute nicht zustimmen. Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss auf diese Rede hin erst mal einen Schluck Wasser trinken, sonst bin ich zu aufgeregt.
Wie schon mein Kollege Thamm ausgeführt hat, haben die Koalitionsfraktionen von Linken, SPD und Grünen mehrheitlich beschlossen, die Punkte 8 und 16 – „Rentenlücken schließen“ und das Thema „zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen“ – gemeinsam zu behandeln. Das haben wir jetzt gemacht, was aus unserer Sicht auch durchaus ein Stück weit schade ist, denn – man hat es an dieser Diskussion merken können – es wäre vielleicht besser gewesen, wir hätten den Fokus noch deutlicher auf die Problematik der in der DDR Geschiedenen richten können,
aber gut. So wie es ist, ist es halt gelaufen.
Ich möchte an dieser Stelle nicht noch mal insgesamt auf das Thema eingehen, sondern nur noch mal auf das Thema „in der DDR geschiedene Frauen“, und das in zweierlei Hinsicht: Einmal noch kurz zur fachlichen Bewertung und zweitens zur Vorgehensweise in Bezug auf den Umgang. Aber – ich hatte ja jetzt genug Zeit und habe mir noch ein paar Notizen machen können – vielleicht trotzdem noch eine kurze Bemerkung, Frau Ministerin, zu Ihrem Sofortbericht: Wenn Sie vorgetragen haben, dass die Lösung der Rentenproblematik auch mit Sicht auf mehr Rentengerechtigkeit in der Erhöhung der Einnahmen der Rentenkassen
unter anderem – zu sehen ist, dann ist das auf den ersten Blick sicherlich die einfachste Lösung. Aber ich frage an der Stelle auch: Ist es nicht vielleicht ein Ansatz, die Senkung der versicherungsfremden Leistungen, die aus der Rentenkasse gezahlt werden, mal in den Fokus zu nehmen? Denn nach Berechnung des DIW, des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, gehören von 10 Euro, welche die Rentenversicherung ausgibt, gut 4 Euro, also sagenhafte 40 Prozent, eigentlich nicht zu ihrem Aufgabenbereich. Das heißt, diese Lasten oder diese Kosten, die da entstehen, müssten eigentlich von der Allgemeinheit und nicht nur von den Einzahlern in die gesetzliche Rentenkassen getragen werden.
Zu der Aussage, warum höhere Einkommen nicht stärker belastet werden sollten, sage ich ganz einfach: Weil die Gruppe der höheren Einkommen schon jetzt die höchste Steuer- und Abgabenlast trägt. Das heißt, wir haben hier 10 Prozent der Einkommenssteuerzahler, die fast 55 Prozent der gesamten Einkommenssteuer zahlen. Und auch höhere Besteuerung von Erbschaften, ich sage mal: Ja, man kann natürlich Dinge, die schon doppelt und dreifach versteuert wurden, noch ein viertes Mal versteuern, aber ich glaube, das sind alles so Ansätze, ob die zur Entschärfung der Problematik beitragen, weiß ich nicht so genau und glaube es auch nicht wirklich.
Aber ich will jetzt zum eigentlichen Thema kommen. Wie schon angekündigt, möchte ich den Fokus noch mal auf die zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen lenken. Das betrifft die vor dem 1. Januar 1992 Geschiedenen und diese Problematik trifft natürlich in überwiegender Weise Frauen, aber ich möchte auch klarstellen, dass dies durchaus auch die betroffenen Männer einschließt.
Der Ausgangspunkt der Debatte ist das sehr unterschiedliche Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR. Im Rahmen des Rentenüberleitungsvertrags wurde diese Problematik nicht geregelt, und das bedeutet schlichtweg, dass Frauen, die bis zum 1. Januar 1992 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschieden wurden, keinen Versorgungsausgleich für die Ehejahre und auch keine Geschiedenenhinterbliebenenrente wie westdeutsche Frauen bekommen. In der Folge leben viele dieser Frauen heute von Minirenten bzw. müssen hochbetagt noch zusätzliche Arbeitsverhältnisse aufnehmen, um über die Runden zu kommen. Berechtigterweise – das sage ich ganz deutlich – wird von den Betroffenen diese daraus resultierende Versorgungssituation als höchst ungerecht empfunden. Leidtragende bei diesem ganzen Thema sind in der Regel ehemals mithelfende Familienangehörige, also Frauen, die ihre Berufstätigkeit zugunsten der Familie in kleinen Handwerksbetrieben etc. zurückgestellt hatten. Die Anzahl der betroffenen Frauen war einmal hoch. Wir haben damals von über 800.000 betroffenen Frauen oder auch Männern gesprochen, das ist mittlerweile anders. Wir haben derzeit lediglich noch 300.000 Frauen und Männer, die das betrifft,
und das ist das Bedauerliche. Ja, das ist das Bedauerliche, weil man hier von Bundesseite – das sage ich ganz deutlich – auf eine biologische Lösung setzt. Das ist verwerflich und das ist so nicht akzeptabel. Das sage ich ganz deutlich, da brauche ich mich auch nicht in Zurückhaltung zu üben, sondern das ist ein Problem, das man mit wenig Mitteln und überschaubar hätte lösen können. Man hat es einfach nicht gemacht.
Wir wollen heute mit unserem Antrag die Landesregierung auffordern, sich auf Bundesebene weiterhin für die Errichtung eines steuerfinanzierten Entschädigungsfonds für alle zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen einzusetzen
und damit auch die Empfehlung des UN-Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen und den Beschluss des Bundesrats umzusetzen. Der Entschädigungsvorschlag soll zügig und in Abstimmung mit den Betroffenenverbänden, wie dem Verein der in der DDR geschiedenen Frauen, erarbeitet werden und nach Möglichkeit auch schnellstmöglich in Kraft treten.
Jetzt noch zwei Sätze zur Verfahrensweise in Hinsicht zum Umgang mit unserem Antrag – aber vielleicht noch eines. Wissen Sie, Frau Ministerin Werner, zu Ihrer Verwunderung, dass wir als CDU solch einen Antrag stellen, sage ich Ihnen ganz deutlich: Das Einsetzen für eine gute Sozialpolitik in
diesem Land ist kein Privileg der Linken. Das ist genauso Aufgabe aller anderen Parteien und wir sehen uns auch dieser Aufgabe durchaus gewachsen.
Für eine befriedigende Lösung im Bund bei dieser Thematik kämpfen wir im Thüringer Landtag als CDU bestimmt schon sehr lange.
Doch, es lässt sich durchaus beziffern. Es sind bestimmt schon zehn Jahre, seit wird dieses Thema aufgegriffen und uns zu diesem Thema auch klar positioniert haben. Im Übrigen nicht nur als CDU – Herr Kollege Blechschmidt, Sie wissen es –, sondern fraktionsübergreifend.
Vielleicht noch ein Satz zu Ihnen, Frau Kollegin Herold: Ich weiß nicht, wer Ihnen das Zeug aufgeschrieben hat – sie ist ja jetzt gar nicht da –, aber es hilft manchmal nicht, wie der Blinde von der Farbe zu reden, wenn man zu diesem Thema offensichtlich nicht ansatzweise ein Stück Ahnung hat. Das muss ich jetzt einfach kritischerweise mal so anführen. Wenn Sie wüssten, wie wir dieses Thema in der Vergangenheit hier behandelt haben, intensiv darauf eingestiegen sind und uns für die betroffenen Frauen eingesetzt haben, wie oft wir – oder ich in meiner Person – auch mit den betroffenen Frauen vor Ort gesprochen
und Lösungsansätze gesucht haben! Ein Lösungsansatz, den Sie hier in Ihrem Antrag von sich weisen, ist eben so ein Entschädigungsfonds. Die Frauen sind mittlerweile an dem Punkt, wo sie sagen: Nein, uns ist klar, dass die Berechnung einer Entschädigung pro Frau usw. ein Riesenaufwand ist. Wir sind mit einem Entschädigungsfonds zufrieden. Deswegen ist der Antrag von uns auch so verfasst. Deswegen sage ich: Es ist immer nicht ganz schlecht, wenn man zu Dingen spricht, für die auch ein gewisser Sachverstand vorhanden ist. Ansonsten sollte man es vielleicht doch lieber lassen.
Jetzt wollte ich eigentlich noch ein paar Sätze zur Verfahrensweise sagen, weil mich schon ein Stück weit irritiert hat, dass die Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen in dieser wichtigen Frage nicht auf uns zugegangen sind. Ich finde das ein Stück weit bedauerlich, weil Sie die regierungstragenden Fraktionen sind. Dann geht man auf die Opposition zu, insbesondere, Frau Kollegin Stange, wenn man feststellen muss, dass unser Antrag schon eine Woche vorher eingereicht war und Sie wahrscheinlich dann eine Woche später festgestellt haben: Huch, da ist ja noch ein Antrag zu den in
der DDR geschiedenen Frauen, da müssen wir doch etwas tun. Dann hätte man doch zusammen etwas machen können.
Aber gut, ich will mich da jetzt nicht beschweren. Ich habe ja gehört, wir finden da durchaus noch eine Lösung.
Aber ich denke, es sollte hier ein deutliches Zeichen in dieser Frage nach außen dringen.
Wenn wir das so machen, dann sind wir ja auch zufrieden.
Aber ich will auch noch zwei Sätze zur AfD sagen: Auch den Kollegen von der AfD ist es offensichtlich erst zwei Tage vor der Angst eingefallen, dass dieses Thema eines ist. Dann haben sie einen Antrag geschrieben und wenn ich die nebeneinander lege, kann ich feststellen, dass außer dieser Fondslösung, die wir anbieten, alles andere deckungsgleich ist. Also Sie haben den Antrag fast zu 100 Prozent von uns abgeschrieben und machen jetzt auf „dicke Hose“, nach dem Motto: Wir setzen uns für das Thema ein. Also das ist doch ein Stück weit lachhaft!
Genauso wenig, wie Sie dieses Thema wirklich interessiert – das spreche ich Ihnen durchaus ab, denn ich kann nicht feststellen, dass Sie sich in den vergangenen Jahren mit dieser Thematik beschäftigt hätten, weder im Ausschuss noch außerhalb bei den Betroffenen.
Ich habe Sie nie in einer Gesprächsrunde dort gesehen. Da wollen Sie – das vermute ich mal – natürlich mit dem Antrag nur eines erreichen: Sie wollen in Ihrer Statistik nur einen weiteren Haken hinter Ihre Anträge setzen, die von uns als CDU abgelehnt worden sind. Das ist doch das, was Sie eigentlich damit bezwecken. Aber das ist so durchschaubar, dass man eigentlich gar nicht mehr darüber reden muss. Vielleicht sollte man als AfD auch noch mal darüber nachdenken, was eigentlich die Rolle der Opposition ist und wie man da vielleicht verfährt. Aber na ja, vielleicht kann man das gegebenenfalls irgendwann noch mal korrigieren und in die richtige Richtung lenken. Ich sage auf jeden Fall: Ihr Antrag ist durchaus entbehrlich. Ich bitte um Zustimmung zu dem unsrigen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Vorkaufsrecht für Grundstücke, die dem Hochwasserschutz dienen sollen
In § 99a des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG –) des Bundes ist geregelt, dass den Bundesländern ein Vorkaufsrecht für Grundstücke zusteht, die für Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes erforderlich sind und dafür ganz oder teilweise benötigt werden. Die Länder können dieses Vorkaufsrecht auf Antrag, aber auch zugunsten von Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts bzw. von begünstigten Personen im Sinne von § 51 Abs. 1 Satz 2 WHG ausüben. Abweichende Rechtsvorschriften der Länder bleiben davon aber unberührt. Da im derzeit noch in der Anhörung befindlichen Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts keine entsprechende eigene Rechtsvorschrift vorgesehen ist, gilt § 99a WHG hier weiter vollumfänglich.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum verzichtet Thüringen in dem oben genannten Gesetzentwurf auf den Erlass länderspezi
fischer und damit auf abweichende Rechtsvorschriften gemäß § 99a Wasserhaushaltsgesetz?
2. Sind im Ergebnis der laufenden Anhörung zum oben genannten Gesetzentwurf noch entsprechende abweichende Rechtsvorschriften geplant?
3. Gibt oder gab es von den für die Vorkaufsrechtsanfragen zuständigen Stellen (untere Wasserbehör- den der Landkreise und kreisfreien Städte) Hinweise, welche die Formulierung abweichender Rechtsvorschriften erforderlich machen würden?
Eine Nachfrage: Warum folgt bei dieser Thematik der Freistaat Thüringen nicht dem Beispiel anderer Bundesländer und erlässt einen Verwaltungsakt in Form einer allgemeinen Verfügung, in dem bis zum Inkrafttreten der Novelle auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet wird, wenn sowieso schon eine verwaltungsinterne Anordnung besteht, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben?
Also: Frau Präsidentin?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem wir nun im Gesetzesantrag der AfD viel über altfeministische Kreise und Absurditäten der Sprachpolitik hören konnten, will ich feststellen: Sprache befindet sich im ständigen Wandel und passt sich natürlich auch den gesellschaftlichen Prozessen und dem gesellschaftlichen Bild an.
Ein verantwortlicher Umgang mit Sprache ermöglicht es uns, auch die wichtigen Bildungsaufgaben einer demokratischen Gesellschaft zu realisieren. Gerade deshalb werden vermutlich auch die Änderungen der Sprache besonders kritisch diskutiert. So ist auch die geschlechtergerechte Sprache durchaus umstritten und polarisiert ein ganzes Stück weit. Das kann man ja bei der Diskussion hier schon feststellen. Wir haben auf der einen Seite die Befürworter, die sagen, das ist ein absolutes Muss, und wir haben auf der anderen Seite die Gegner, aus deren Sicht es bei dem Festhalten an der alten Sprache nur darum geht, althergebrachte Machtstrukturen und Geschlechterstereotypen aufrechtzuerhalten. Die Meinungen zu dieser Thematik
sind durchaus sehr, sehr unterschiedlich. Aber ich sage deutlich: Die Sprache hat einen sehr, sehr großen Einfluss auf unser Denken und auf unsere Wahrnehmung der Gesellschaft. Deswegen ist es an manchen Stellen durchaus berechtigt, wenn man von einer Verkomplizierung der deutschen Sprache redet.
An anderen Stellen wird es durchaus einfacher. Das heißt, man muss immer schauen, ob das auch grammatikalisch richtig oder eher fragwürdig ist. Es ist manchmal nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Aber geschlechtergerechte Sprache kann natürlich auch unterschiedlichste Ausprägungen haben. Sie reicht in der Benutzung von einem Genderstern, einem Unterstrich und dem Zusatz „-innen“ bis zur Ansprache beider Geschlechter durch Nennung der weiblichen und männlichen Form. Daneben gibt es aber auch die geschlechtsneutrale Sprache wie beispielsweise die Verwendung des Wortes „Studierende“ statt „Studenten“, wie wir das vorhin schon gehört haben. Auch repräsentative Umfragen zeigen, dass die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache nicht ganz unumstritten ist.
Jetzt könnte ich hier eine ganze Reihe aus solchen Untersuchungen noch zitieren. Das spare ich mir hier an dieser Stelle. Ich will nur aus dem Gesagten resultierend darlegen: Wir haben als CDU-Fraktion kein Problem damit, den Antrag der Neupartei AfD an den Ausschuss zu überweisen, denn wir sind an den Ausführungen der Kollegen zu dieser Thematik sehr interessiert, die sich ja bei den überwiegenden Themen im Ausschuss durch Zurückhaltung auszeichnen. Deswegen würde mich ganz einfach mal das Thema hinsichtlich der Diskussion im Ausschuss reizen. Aber, wie gesagt, wir schauen dann, wie die Abstimmung verläuft. Wir würden der Überweisung zustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Zunehmende Schadensfälle durch Schwarzwild
Bereits seit einigen Jahren werden die deutlichen Überpopulationen des Schwarzwildes als ernstes Problem wahrgenommen. Während in der Vergangenheit der Fokus dabei primär auf der Bedeutung als Schadfaktor im Rahmen der Agrarwirtschaft lag, rücken jüngst die Probleme in den Siedlungsbereichen in den Mittelpunkt der Diskussion.
Mit den bisherigen Mitteln der Ansitzjagd und Drückjagd sind die Bestände erkennbar nicht erfolgreich einzudämmen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie haben sich die Schwarzwildbestände und die Flurschäden durch Schwarzwild in Thüringen und im Vergleich dazu in den Landkreisen Sonneberg und Hildburghausen in den letzten drei Jahren entwickelt?
2. Welche Gründe sind aus Sicht der Landesregierung für diese Schäden ursächlich?
3. Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren zur Kontrolle und Regulierung der Schwarzwildbestände – auch in befriedeten Gebieten – unternommen, um Schäden an öffentlichem und privatem Eigentum durch Wildschweine gering zu halten?
4. Mit welchen zeitnahen Konzepten und sonstigen Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, Wildschäden zu reduzieren?
Vielen Dank, Herr Präsident.
Verfahrensstand der geplanten Eingliederung der Gemeinden Sankt Kilian und Nahetal-Waldau in die Stadt Schleusingen – nachgefragt
Bereits im Jahr 2015 führten die Gemeinden Sankt Kilian und Nahetal-Waldau mit der Stadt Schleusingen gemeinsame Gespräche hinsichtlich einer freiwilligen Fusion der drei Gebietskörperschaften. Die Gespräche mündeten im Dezember 2015 in übereinstimmenden Beschlüssen zu einer freiwilligen Eingliederung von Sankt Kilian und Nahetal-Waldau in die Stadt Schleusingen. Seit März 2016 liegt der entsprechende Antrag der Landesregierung zur Genehmigung vor.
Der Koalitionsausschuss der rot-rot-grünen Landesregierung hat sich nun darauf geeinigt, dass eine Neugliederung der Landkreise und Gemeinden erst im Jahr 2021 in Kraft treten soll. Die Freiwilligkeitsphase soll bis März 2018 verlängert werden. Mit den Gemeinden, die bereits Anträge auf freiwillige Gemeindeneugliederungen gestellt haben, soll nun zügig vereinbart werden, ob sie bereits vor Ablauf der verlängerten Freiwilligkeitsphase gesetzlich neu gegliedert werden wollen.
Zu der Antwort der Landesregierung auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 6/3819 haben sich weitere Fragen ergeben.
In der 85. Plenarsitzung am 1. Juni 2017 wurde in der Antwort von Staatssekretär Götze auf meine Mündliche Anfrage in oben genannter Sache eine verbindliche Aussage nach der Kabinettsbefassung noch vor der Sommerpause angekündigt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand und wurden die betreffenden Gemeinden bzw. die Stadt Schleusingen über die Entscheidung der Landesregierung in deren Fusionsangelegenheit in Kenntnis gesetzt?
2. Falls bis jetzt noch keine verbindliche Aussage der Landesregierung zur geplanten Eingliederung von St. Kilian und Nahetal-Waldau in die Stadt Schleusingen vorliegt, wann ist mit dieser zu rechnen?
3. Wie belastbar ist diese Terminfixierung?
4. Unterstützt die Landesregierung den vorliegenden Antrag der oben genannten Kommunen in der beantragten Form und falls nein, warum nicht?
Herr Staatssekretär, in Bezug auf Ihre letzten Ausführungen kann ich nur feststellen, dass die Willensbildung der Landesregierung in dieser Frage schon über einen sehr langen Zeitraum nicht abgeschlossen ist. Ich frage deshalb: Ist denn überhaupt mit einer abschließenden Willensbildung in diesem Jahr noch zu rechnen? Ist das Anschreiben, von dem Sie gesagt haben, dass das an die Kommunen geht, die einen Zusammenschluss beantragt haben, schon erfolgt oder noch nicht?
Freiwillige Fusion der kreisfreien Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis
zu erfahren, wie die Landesregierung jetzt weiter mit den gefassten Beschlüssen ihrer gewählten Parlamentarier umgeht. Außerdem werden im Frühjahr 2018 turnusgemäß der Landrat im Wartburgkreis und der Oberbürgermeister in Eisenach neu gewählt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen aktuellen Sachstand gibt es in oben genannter Angelegenheit?
2. Wann ist nunmehr mit der Einbringung eines Gesetzentwurfs, der die Fusion von Eisenach und Wartburgkreis zum Ziel hat, zu rechnen?
3. Falls diese momentan nicht geplant ist, wie begründet die Landesregierung ihre Entscheidung?
4. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung Beschlüssen von kommunalen Volksvertretungen bei und wie begründet sie ihre Ansicht?
Vielen Dank, Herr Präsident.
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage in Thüringen
Die Möglichkeit, auch an bestimmten Sonn- und Feiertagen innerhalb eines Jahres die Geschäfte zu öffnen, hat gerade für viele mittelständische Handwerksbetriebe eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. In Orten, in denen das Kunsthandwerk einen großen wirtschaftlichen Stellenwert besitzt, ist der Wunsch nach einer unbürokratischen Regelung für die Erweiterung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen besonders groß.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kriterien müssen für ein öffentliches Interesse nach § 11 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes erfüllt sein, damit einer der vier gesetzlich möglichen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage auf den dritten Advent gelegt werden darf?
2. Inwiefern besteht die Möglichkeit im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, das Spektrum von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im Hinblick einer praxistauglichen Handhabung zu erweitern?
3. Wie bewertet die Landesregierung eine Erweiterung der Möglichkeiten für verkaufsoffene Sonnund Feiertage als eine Form der Unterstützung der lokalen Wirtschaft?
4. Wird die Landesregierung eine Erweiterung der Möglichkeiten für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zur Stärkung der lokalen Wirtschaft unterstüt
zen und falls nicht, wie begründet die Landesregierung dies?
Vielen Dank, Herr Präsident.
Verfahrensstand der geplanten Eingliederung der Gemeinden Sankt Kilian und Nahetal-Waldau in die Stadt Schleusingen
Bereits im Jahr 2015, also weit vor Inkrafttreten des aktuellen Vorschaltgesetzes, führten die Gemeinden Sankt Kilian, Nahetal-Waldau und die Stadt Schleusingen gemeinsame Gespräche hinsichtlich einer freiwilligen Fusion der drei Gebietskörperschaften. Die Gespräche mündeten im Dezember 2015 in übereinstimmenden Beschlüssen zu einer freiwilligen Eingliederung von Sankt Kilian und Nahetal-Waldau in die Stadt Schleusingen. Seit 2016 liegt der entsprechende Antrag der Landesregierung zur Genehmigung vor.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann ist mit einer verbindlichen Aussage der Landesregierung zur geplanten Eingliederung von Sankt Kilian und Nahetal-Waldau in die Stadt Schleusingen zu rechnen?
2. Unterstützt die Landesregierung den vorliegenden Antrag in der beantragten Form und falls nein, warum nicht?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Stange! Vorweg: Wir können als CDU-Fraktion zwischen dem, was jetzt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf will und Sie mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen wollen, keinen grundlegenden Unterschied feststellen. Deswegen werden wir dem Antrag auch zustimmen.
Ich möchte natürlich gern noch ein paar Sätze zur Thematik sagen. Das Bundeskabinett hat am 22. März 2017 beschlossen, frühere Urteile des inzwischen gestrichenen § 175 per Gesetz aufzuheben und den Opfern eine entsprechende Entschädigung zukommen zu lassen. Ein strafrechtliches Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen ist aus heutiger Sicht als menschenrechtswidrig zu bewerten.
Homosexuelle wurden über viele Jahre hinweg kriminalisiert, stigmatisiert und in ihrer persönlichen Entfaltung auf das Gröbste behindert. Die Strafbarkeit wurde in der DDR seit 1968 und in der Bundesrepublik seit 1969 schrittweise bis 1994 aufgehoben, frühere Urteile blieben aber entsprechend rechtskräftig. Nun sollen solche strafgerichtlichen Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen pauschal aufgehoben werden. Man muss dazu wissen, dass in Deutschland nach 1945 mehr als 50.000 Männer auf Grundlage des § 175 verfolgt wurden, den die Bundesrepublik und auch die Deutsche Demokratische Republik aus der Zeit des Nationalsozialismus übernommen hatten. Das Justizministerium geht von etwa 64.000 Strafverfahren bis 1994 aus, als der Paragraf abgeschafft wurde.
Der Gesetzentwurf sieht eine pauschale Aufhebung strafrechtlicher Verurteilungen von Personen vor, die nach dem 8. Mai 1945 in der heutigen Bundesrepublik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Ausgenommen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern sowie Handlungen unter Zwang, Nötigung oder mit entsprechender Gewaltandrohung. Das neue Gesetz schließt auch eine finanzielle Entschädigung von Betroffenen mit ein. Die Verurteilten sollen wegen des durch die Verurteilung oder die strafgerichtliche Unterbringungsanordnung erlittenen Strafmakels, wie es so schön im Gesetzentwurf heißt, eine entsprechende Entschädigung erhalten. Diese soll zunächst einen Pauschalbetrag von 3.000 Euro ausmachen, und weitere 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr erlittener Freiheitsentziehung. Zusätzlich soll es für die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die die Einzelschicksale der Homosexuellen aufarbeitet, einen jährlichen Betrag von 500.000 Euro geben.
Mit dem Blick auf das hohe Alter vieler Verurteilter sollte der Gesetzgeber, wie auch im Koalitionsantrag gefordert, jetzt schnell handeln und den Menschen, die unter dem § 175 Strafgesetzbuch und den fortbestehenden Verurteilungen gelitten haben, die Möglichkeit geben, sich mit dem deutschen Rechtssystem zu versöhnen. Aus diesem Grund befürworten wir den vorliegenden Antrag der regie
rungstragenden Fraktionen und werden diesem zustimmen. Danke.
Vielen Dank.
Verfahrensstand der geplanten Eingemeindung der Gemeinden Nahetal-Waldau und St. Kilian in die Stadt Schleusingen
Die Gemeinden Nahetal-Waldau und St. Kilian sowie die Stadt Schleusingen haben am 10. März 2016 einen übereinstimmenden Beschluss gefasst, wonach die freiwillige Fusion der genannten Kommunen angestrebt wird. Nach meinem Kenntnisstand gibt es vonseiten der Landesregierung die Überlegung, die Ortsteile der Gemeinde St. Kilian, Hirschbach und Altendambach sowie den zum Landkreis Hildburghausen gehörenden Teil des Gewerbegebiets Friedberg der Stadt Suhl zuzuordnen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu dem oben genannten Fusionsantrag vor und in welchem Verfahrensstand befindet sich das Vorhaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt?
2. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen, dem oben genannten Beschluss vom 10. März 2016 nicht zu entsprechen und falls ja, wie begründet die Landesregierung dies?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Vorfeld: Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Zunächst möchte ich jedoch noch einmal betonen, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Thüringen erfreulicherweise seit Jahren rückläufig ist. Im Jahr 2015 wurden in Thüringen 3.294 Schwangerschaften vorzeitig beendet. Das entsprach einem Rückgang von 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Deutschlandweit sank die Zahl lediglich um 0,5 Prozent. Mit dem Bundesgesetz...
Ja, natürlich, das ist immer noch zu viel. Das ist keine Diskussion. Aber die Welt ist nun mal so, wie sie ist.
Mit dem Bundesgesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt kommt nun eine neue Aufgabe auf die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu, deren konkrete Ausgestaltung im Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetz umgesetzt werden muss. Diese Umsetzung in Landesrecht begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich. Da das Gesetz im Rahmen dieser Änderungen aber auch an verschiedenen anderen Stellen geändert wurde, gab es durchaus auch große Befürchtungen, dass die Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen wie zum Beispiel der Caritas zugunsten der Förderung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen abgeschmolzen wird, die auch einen für den Schwangerschaftsabbruch erforderlichen Beratungsschein ausstellen. Anlass dafür bot ins
besondere die Abschaffung der Bestandsgarantie für Beratungsstellen, die in den Vorjahren eine Landesförderung erhalten haben, im ursprünglichen § 8.
Uns als CDU-Fraktion war bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Gleichstellungsausschuss sowie im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit wichtig, dass die Überarbeitung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes die bewährten Beratungsstrukturen in Thüringen nicht gefährdet. Denn für die CDU-Fraktion ist jede Beratung förderungswürdig, die Schwangeren in dieser sensiblen Lebensphase hilft. Die Beratungsgespräche sollen dazu beitragen, Konflikte seelisch zu bewältigen und Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Dabei sollte das Ziel der Beratung grundsätzlich darin liegen, das ungeborene Leben zu schützen.
Gerade die kirchlichen Beratungsstellen fühlen sich diesem Ziel in besonderer Weise verbunden und sind damit eine wesentliche Bereicherung des Beratungsangebots in Thüringen.
Durch die gute Annahme des Beratungsangebots wird deutlich, dass es offensichtlich auch einen Bedarf speziell an dieser Art der Beratung gibt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte bereits 2004 explizit fest – ich zitiere an dieser Stelle –: „Es kann daher nicht bezweifelt werden, dass gerade auch die Beratung nach § 2 SchKG [...] uneingeschränkt dem Lebensschutz verpflichtet ist und dazu Wesentliches beiträgt. […] Ihr Wert wird nicht dadurch gemindert, dass Beratungsstellen sich auf diese Beratung“ – nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz – „beschränken und keine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten, die den Weg zur straffreien Abtreibung eröffnet.“ Mit seinem Urteil vom 25. Juni 2015 zur staatlichen Förderung von katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen bestätigte das Bundesverwaltungsgericht diese Auffassung. Somit hat das Landesrecht ausgerichtet am jeweiligen Beratungsbedarf sicherzustellen, dass das geförderte Angebot den Erfordernissen der weltanschaulichen Vielfalt und Wohnortnähe genügt.
Insofern haben wir bei der Beratung im Ausschuss und der mündlichen Anhörung besonderen Wert auf die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die kirchlichen Beratungsstellen gelegt und im Ergebnis einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Durch den Änderungsantrag sollte landesrechtlich konkretisiert und klargestellt werden, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Anspruch auf Förderung und kein Ermessen besteht, die bundesrechtlichen Mindestanforderungen an die Pluralität des Beratungsangebots zu unter
schreiten. Diese Regelung griff einen Vorschlag des Katholischen Büros Erfurt aus der mündlichen Anhörung vom 13. April 2016 auf.
Auch wenn sich – so will ich das mal an dieser Stelle sagen – die Regierungskoalition nicht durchringen konnte, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, so ist doch an dieser Stelle anzumerken, dass der eigene Änderungsantrag der Regierungskoalition letztendlich – ich will es nicht übertreiben – fast vollumfänglich mit dem Antrag der CDU identisch war. Aus diesem Grund gibt es an dieser Stelle auch keinen Anlass, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Gendergerechte Sprache in Thüringer Behörden
Medienberichten zufolge – „Freies Wort“ Suhl berichtete am 2. Mai 2016 – sollen, dem Willen von Thüringens Sozialministerin Heike Werner nach, die Behörden im Freistaat in Zukunft verstärkt darauf achten, dass sie in amtlichen Schreiben und Veröffentlichungen Männer und Frauen gleichberechtigt ansprechen.
Nach einem Schreiben der Sozialministerin an den Chef der Thüringer Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, soll sich das Kabinett der Landesregierung in einer seiner nächsten Sitzungen damit beschäftigen, wie Vertreter des Freistaats noch mehr sogenannte gendersensible Sprache anwenden können. Dem Zeitungsartikel zufolge erhoffen sich Sozialministerin Heike Werner und die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann, Katrin Christ-Eisenwinder, von dieser Initiative langfristig eine grundsätzliche Veränderung der Geschlechternormen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann ist mit einem Beschluss der Landesregierung in dieser Angelegenheit zu rechnen?
2. Wie soll der beabsichtigte Beschluss innerhalb der Verwaltung kommuniziert werden?
3. Welche Kosten entstehen der Landesregierung bei der Umsetzung des beabsichtigten Beschlusses?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Ziel dieser Initiative, langfristig eine grundsätzliche Veränderung der Geschlechternormen herbeizuführen?
Vielen Dank, Herr Präsident.