Regine Kanis
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Last Statements
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die abschließende Beratung des Thüringer Anerkennungsgesetzes steht heute auf der Tagesordnung und unser Berichterstatter hat über den Beratungsverlauf berichtet. Bereits in der ersten Lesung habe ich darauf hingewiesen, dass zur Willkom
menskultur eine Anerkennung der Person mit all ihren Facetten, Traditionen, Erfahrungen, auch Fähigkeiten und Fertigkeiten zählt. Das beschlossene Bundesgesetz war ein erster Schritt für die im Bund geregelten Berufe. Die Länder haben zum Teil nachgezogen oder werden nachziehen für die Bereiche, die in ihre Kompetenzen fallen. Der Grund der Verzögerung wurde nach meiner Meinung in der ersten Lesung erklärt, nämlich dass eine sehr umfassende Anhörung dazu schon einmal stattgefunden hat.
Der Gesetzentwurf - auch das habe ich in der ersten Lesung bereits gesagt - gewährt einen Rechtsanspruch auf die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen, auf eine Bewertung nach drei Monaten - auch dies ist bereits hervorgehoben worden. Auch die Möglichkeit, fehlende Berufsqualifikationsbestandteile nachzuholen, gehört dazu. Sicher eröffnet uns dieses Gesetz eine Möglichkeit, Fachkräfte in unser Land zu holen und diesen eine entsprechende Erwerbstätigkeit und eine entsprechende Entlohnung zu ermöglichen. Dies sehe ich als einen Beitrag zur Unterstützung einer zukunftssicheren Wirtschaft, aber eben nicht nur.
Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag eingereicht. Frau Rothe-Beinlich, ich habe ihn noch einmal mit nach vorn gebracht, Vorlage 5/4526 vom 02.04., die im Ausschuss beraten wurde.
Der Antrag bezieht sich auf Änderungen in Artikel 1 §§ 5, 7 und 12 und basiert auf der Novellierung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. Herr Grob hat es in seiner Rede schon gesagt, dabei geht es einerseits um die Umsetzung des elektronischen Verfahrens, aber in diesem Zusammenhang auch darum, dass die Notwendigkeit der Vorlage von Originalen oder beglaubigten Kopien nur noch in den Fällen zwingend erforderlich ist, wo ein begründeter Zweifel an der Echtheit von Unterlagen besteht. Ich denke, das ist eine deutliche Erleichterung. Auch, dass nicht zwingend Übersetzungen von in der BRD öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetschern oder Übersetzern verlangt werden, ist eine Erleichterung. Für diese Anpassungen an das EU-Recht hat bereits der zuständige Ausschuss gestimmt und sie sind somit schon Bestandteil der Beschlussempfehlung.
Ein weiterer Änderungsantrag wurde durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eingebracht, Frau Berninger hat ihn begründet, der nach meiner Lesart nur wenige Änderungen in der Form und im Satzbau, also keine substanziellen Veränderungen,
zu dem von der Opposition im Ausschuss eingebrachten Antrag, Vorlage 5/4536, enthält. Dies war auch bereits im Ausschuss Beratungsgegenstand und erhielt dort keine Zustimmung.
Diese Zustimmung wird er sicher auch im Plenum nicht erfahren.
Insgesamt hat der Gesetzentwurf bei der Ausschussanhörung ein sehr positives Echo erhalten. Nur der Thüringer Flüchtlingsrat schätzt ein, dass die Ziele eines Anerkennungsgesetzes seiner Meinung nach nicht erfüllt werden. Nach seiner Meinung sei das Gesetz in dieser Form ungeeignet und wirkungslos. Diese Meinung vertrat er aber allein und honorierte auch nicht die Anlehnung des Gesetzes an das Bundesgesetz
und dass es sich beim Regelungsvorschlag um ein zwischen den Ländern abgestimmtes Mustergesetz handelt. So ähnlich haben wir die Begründung jetzt schon einmal gehört. Aber, wie gesagt, alle anderen Angehörten unterstützten den Gesetzentwurf, sparten aber auch nicht mit Hinweisen. Diese beziehen sich vor allem auf § 5 Abs. 6 und § 12 Abs. 6. Hier wird geregelt, dass der Antragsteller sein Interesse an der Aufnahme einer Tätigkeit in Thüringen nachweisen muss. Auch dies ist im Ausschuss diskutiert worden. Es macht doch keinen Sinn, allen oder jedem eine Anerkennung seines Abschlusses in Thüringen zu bescheinigen, wenn er gar nicht hier arbeiten möchte.
Ganz kurz möchte ich noch auf die Kritik von Frau Astrid Rothe-Beinlich zu der Sprache eingehen. Im Gesetzestext heißt es immer: kann in Deutsch verlangt werden. Ihr Vorschlag lautet dies einzugrenzen auf Deutsch, Englisch und Französisch. In einigen Stellungnahmen wurde vor allen Dingen Englisch gefordert, aber „kann in Deutsch verlangt werden“ bedeutet eine Erweiterung auf alle anderen Sprachen, zum Beispiel fällt mir da Russisch ein, dies ist für mich umfassender.
In vielen Stellungnahmen wurde ein Beratungsanspruch gefordert. Auch Frau Berninger hat dies deutlich gemacht. Dies ist nicht im Gesetz verankert, aber in Thüringen realisiert, und zwar durch die Regionalgeschäftsstellen der Informations- und
Beratungsstellen Anerkennung Thüringen. Sie haben die Unabhängigkeit gefordert, ich finde, hier ist die Unabhängigkeit gegeben, weil diese Regionalgeschäftsstellen letzten Endes nicht die Entscheider über die Anerkennung sind.
Die Stellungnahmen bezogen sich aber auch auf die Gebührenerhebung. Diese ist im Verwaltungskostengesetz bereits geregelt und umfasst nach meiner Information die Möglichkeit der Ratenzahlung ebenso wie die Möglichkeit des Erlasses aus Billigkeitsgründen. Also ist dies bereits machbar. Natürlich können wir über die Anwendung dieses Spielraumes von hier aus nicht entscheiden, aber geregelt ist er bereits.
Die Stellungnahme des Katholischen Büros in Erfurt wies unter anderem auf die Einrichtung einer Datenbank für ausländische Berufsabschlüsse und Berufsausbildungsordnungen hin. Sehr gut finde ich schon die Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die sehr wertvolle Informationen zur Anerkennung über www.anerkennung-indeutschland.de zur Verfügung stellt. Dies ist auch über die Seiten der Arbeitsagentur zu finden. Außerdem wurde die zentrale Anlaufstelle des Welcome Centers von den Angehörten begrüßt. Frau Rothe-Beinlich, Sie sprachen von den Centern; mir persönlich ist nur ein einziges in Thüringen bekannt.
Ich habe es auch besucht. Ich nehme das gern zur Kenntnis und werde mich darüber informieren. Deswegen spreche ich es an. Ich kenne nur das in Erfurt. Aber wenn Sie sagen, in Weimar gibt es auch eines, dann werde ich mich darüber informieren.
Ich möchte noch einmal betonen, dass es sich um ein zwischen den Ländern abgestimmtes Mustergesetz handelt. Deshalb sollten wir die einzelnen Anregungen ernst nehmen, der Beschlussempfehlung aber so folgen und die gegebenen Hinweise bei der festgelegten Evaluierung noch einmal prüfen.
Das Gesetz ist ein weiterer Baustein auf dem Weg der Willkommenskultur und einer unbedingt notwendigen Integration von Menschen, die nach Thüringen kommen wollen und damit auch unsere Zukunft sichern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es heute früh schon einmal in meinem ersten Redebeitrag gesagt, die Wahrnehmung des gesprochenen Wortes ist doch sehr unterschiedlich. Ich danke unserem Minister für den Bericht.
Ich fand ihn nicht schlecht, ich fand ihn ausführlich, angemessen, umfangreich.
Sicher sind wir uns alle einig. Wir brauchen in Thüringen Zuwanderung. Wir wollen diese und dazu benötigen wir Offenheit und Toleranz in unserer Gesellschaft. Ich denke auch, diese Offenheit und Toleranz brauchen wir hier im Parlament. Ich sehe den Antrag nicht nur unter wirtschaftspolitischen Aspekten. Da stimme ich Frau Berninger schon ein bisschen zu; ich sage, Zuwanderung ist nicht nur Fachkräftegewinnung, aber natürlich auch. Wir brauchen, um Zuwanderung zu erreichen, eine Willkommenskultur, die im Alltag von allen ganz selbstverständlich gelebt wird. Ich weiß, da sind wir noch auf einem weiten Weg. Um Vielfalt als Chance zu nutzen, müssen Voraussetzungen erfüllt werden. Voraussetzung dafür ist zum Beispiel, dass alle hier lebenden Menschen auch eine Heimat in unserem schönen Freistaat finden. Sie sollen sich hier willkommen fühlen, egal welcher Herkunft sie sind oder welche religiösen oder weltanschaulichen Bindungen sie auch immer haben. Nicht einfach, für jeden durchzusetzen.
Die Zukunft Thüringens sowohl aus sozialer als auch aus ökonomischer oder internationaler Perspektive wird davon abhängen, dass und wie wir die Vielfalt und Offenheit unseres Landes erhalten und gestalten. Deshalb wenden wir uns als SPD ganz klar gegen jede Form von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung und momentan zeigen wir das auch wöchentlich in Protestaktio
nen gegen Gruppierungen, die meinen, dass das alles nicht zu Deutschland passt.
Ich glaube, zum konkreten Inhalt des Antrags werden wir uns nicht mehr ganz so einig sein, denn im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht, die Landesregierung soll aufgefordert werden, sich zu gleichen Rechten und Pflichten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten zu bekennen. Im Allgemeinen ist das für mich selbstverständlich, im Speziellen ist sicher die eingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger aus Kroatien gemeint. Wie soll die Landesregierung hier konkret eine Änderung erreichen?
Zum Umgang mit Diskriminierung bin ich bei meiner Einleitung schon eingegangen, dies erfordert das Werben in allen gesellschaftlichen Schichten und die gemeinsame Verantwortung aller Menschen und ist durch die Landesregierung allein leider auch nicht zu erreichen. Hier geht es um die Veränderung von Mentalitäten, also um einen eher langfristigen Prozess, der politisch kaum bewusst zu steuern ist. Der Minister hat das Beispiel gebracht von den Arbeitnehmern und den Menschen und das, denke ich, ist ein gutes Beispiel.
Zu den Verfahren der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen liegt bereits ein Gesetzentwurf im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor und eine Anhörung hat dazu bereits stattgefunden. Dies kann aber nur die für das Land Thüringen zuständige Anerkennung regeln. Ich habe 2012 in der Arbeitsagentur in Jena an einer Informationsveranstaltung teilgenommen, weil ich einfach sehen wollte, was da passiert. Dort wurde in mehreren Arbeitskreisen informiert, wie kann ich Anerkennung, Zugang zu einem Studium, zu Zusatzqualifikationen bekommen. Dort wurde erstmals die Handreichung zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen in Thüringen vorgestellt. Inzwischen gibt es eine zweite Fassung. Ich kann nur empfehlen, sich diese Broschüre wirklich mal genauer anzusehen, sie im Land bekannter zu machen als Hilfsmittel für Menschen, die bei uns dauerhaft leben wollen und eine Anerkennung ihrer ausländischen Bildungsabschlüsse erreichen wollen. Es gibt außerdem noch diese aktuelle Situationsbestimmung. Auch die ist vom IQ-Netzwerk und auch das kann ich als Lektüre sehr empfehlen. Wenn ich unterwegs bin, versuche ich immer ein paar in der Tasche zu haben und sage, dort kann man sich erst einmal Informationen dazu holen.
Außerdem bestehen bereits Unterstützungsstrukturen. Dazu zähle ich das IQ-Netzwerk. Der Minister hat es erwähnt, die Broschüren sind von diesem Netzwerk mit erarbeitet. Wir haben am Mittwoch hier im Landtag eine Ausstellungseröffnung erlebt, bei der zehn Menschen vorgestellt wurden, die den beruflichen Alltag in Thüringen gemeistert haben, und der Weg dahin wurde vorgestellt. Ich selbst war
im Welcome Center im November 2013 und konnte mich von der Arbeitsweise dort persönlich überzeugen und habe gesehen, dass es dort ganz schön lebhaft zuging. Die 120 Spanier, von denen bin ich dort mindestens zehn begegnet, die sich Unterstützung geholt haben, die Fragen zu ihrem Sprachkurs hatten. Ich konnte mich selbst davon überzeugen, wie intensiv die Unterstützung da gelaufen ist. Das Thüringer Netzwerk Integration durch Qualifizierung - ich habe gerade die Broschüren gezeigt -, welches beim Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V. angesiedelt ist, versucht ebenfalls Unterstützung zu geben für die ausländischen Mitbürger oder Zuwanderer bei der Suche nach Arbeit, aber auch der Anerkennung ihrer Abschlüsse und der Qualifizierung, um Arbeit zu finden.
Die Landesregierung sollte in einem weiteren Punkt aufgefordert werden, die Kooperation mit Hochschulen, Unternehmen, Institutionen im Ausland zu verstärken, um Fachkräfte anzuwerben. Für einige Hochschulen kann ich aus persönlichen Gesprächen die Umsetzung dieser Aufgaben bestätigen. Wie das im Einzelnen oder für die speziellen Berufe durch die Landesregierung umgesetzt werden soll, bleibt aber doch unklar. Der Minister hat zu einigen Initiativen und Anstrengungen berichtet. Unsere Hochschulen verfügen über eine sehr große Anzahl von Kooperationen. Auch das hat sich in mehreren Kleinen Anfragen in letzter Zeit ganz deutlich gezeigt.
Ein weiterer Punkt sind die Sprachkurse. Da im Bundesgesetzgebungsverfahren an einer Lösung für dieses Problem gearbeitet wird und auch die Innenministerkonferenz meines Wissens sich gerade die letzten zwei Tage damit beschäftigt haben soll, sollte man diesen Entscheidungsprozess positiv begleiten, aber die Einflussnahme ist auch hier nur indirekt möglich, denn das Gesetzgebungsverfahren liegt beim Bund. Bei den weiteren Punkten habe ich Verständnis für das Anliegen, kann mir nur eine reale Umsetzung nicht wirklich vorstellen. Wie soll die Landesregierung diese Forderungen erfüllen? Die Herstellung eines einheitlichen Wissensstandes durch einen Wissenspool - ein einheitlicher Wissensstand -, ich glaube, das ist nicht wirklich realisierbar.
Allgemein die Einstellung von Ausländern in den Landesdienst zu fördern, liest sich zunächst einmal sehr schön. Es bleibt aber beim näheren Hinsehen auch hier völlig unklar, was man damit konkret gemeint hat. Insgesamt muss ich sagen, dass der Antrag in der Bündelung der verschiedenen Anliegen eher für die Erstellung eines Wahlprogramms geeignet zu sein scheint als für einen ernst gemeinten Plenarantrag. Kein einziger der von Ihnen formulier
ten zehn Forderungspunkte ist für mich fachlich untersetzt und hinreichend konkretisiert. Es bleibt auch nach mehrmaligem Lesen des Antrags unklar, was die Landesregierung konkret an welcher Stelle innerhalb welchen Zeitraums mit welchen Partnern und Instrumenten, aber auch mit welchem Mitteleinsatz leisten soll.
Klar ist für mich dagegen Folgendes: Mit einem solchen Antrag werden wir keine stärkere Zuwanderung erreichen und er führt uns auch nicht wirklich bei unserem gemeinsamen Bemühen weiter, Diskriminierung zu bekämpfen. Deshalb wird von meiner Fraktion der Antrag in dieser Form nicht mitgetragen und unterstützt.
Zwei Sätze noch zum Alternativantrag der FDP. Dieser hat für mich keinen direkten Zusammenhang mit Diskriminierung abbauen oder Zuwanderung ermöglichen. Hier geht es meiner Meinung nach wirklich nur um die wirtschaftlichen Interessen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit hätte als Bundesthema bis 2013 geregelt sein können, ist nicht passiert. Zuwanderung ist für mich viel umfassender als die Befriedigung des Arbeitsmarktes. Ein weltoffenes Land unterstützen wir mit diesem Antrag nicht und auch deswegen werden wir ihn ablehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Meyer, auch hier gilt das Wort, Sagen und Meinen sind zwei verschiedene Dinge und wie man es auffasst. Ich habe nicht gesagt, dass wir keine Integrationslotsen brauchen. Ich bin aber der Meinung, dass man mit Ihrem Punkt 10, der formuliert Integrationslotsen für Sinti und Roma, das Problem nicht löst und auch nicht das der Spanier. Sondern dass man diese Initiativen, die im ganzen Land überall anzutreffen sind, weiter unterstützt und dass wir es in den Alltag hineintragen müssen und nicht nur sagen, Regierung, mach mal.
Mein Tenor lag immer darauf: Wie soll die Regierung dieses Problem mit diesem Antrag lösen? Sie sagen, mehr Geld - ja, wir haben jedes Jahr 500.000 € drin und es werden Projekte unterstützt und es gab auch schon eine Übersicht, welche Projekte. Damit werden auch Sprachkurse unterstützt sicher nicht genug, das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber mit dem Antrag, so, wie er formuliert war, „die Landesregierung wird aufgefordert“, ist für mich die Problemlösung nicht geschafft, sondern wir müssen werben, wir müssen unterstützen, wir müssen im Einzelfall immer wieder helfen. Das habe ich auch versucht, mit einigen Beispielen deutlich zu machen. Wir sind noch lange nicht da, wo wir hinwollen. Aber ich verteufele nicht alles und sage auch nicht, die Landesregierung kann das alleine lösen, sondern jeder Einzelne im Land muss dabei mitgenommen werden, dies unterstützen, und da sind wir auf dem Weg, aber das Ziel ist noch sehr fern. Da sage ich ganz klar, mit den zehn Punkten so, wie sie formuliert waren, ist für mich dieses Ziel, die Zuwanderung zu stärken, nicht zu erfüllen. Aber dass wir alles wunderbar haben, das würde ich so nie unterschreiben, denn ich sehe schon die Probleme, die wir im Land haben, und zwar in sehr unterschiedlicher Weise und deswegen lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir einfach ein Thüringen werden, das sich auf Zuwanderung freut und diese ganz bewusst unterstützt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute beraten wir abschließend über den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Thüringer Bürgerbeauftragten der Fraktion DIE LINKE und es steht eigentlich die Abschaffung heute überhaupt nicht zur Debatte. Fast zeitgleich mit unserer Debatte hier hat der Bürgerbeauftragte seinen Tätigkeitsbericht für 2013 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Liebe Kollegen der Linken, ich glaube, wir haben da eine ganz unterschiedliche Wahrnehmung, denn für mich heißt es, verkürzt dargestellt, Ihr Entwurf hat sinnvolle Elemente, ist im Ganzen aber nicht zustimmungsfähig, weil er insgesamt viel zu weit geht. Das ist meine Quintessenz aus den Pressemitteilungen des Bürgerbeauftragten.
Doch zuerst noch einmal zum Verfahren und zum Gesetzentwurf: Wir haben den Gesetzentwurf an den Petitions- und an den Justizausschuss überwiesen. Es gab im Prinzip eine klare Beschlussvorlage und - um es vorwegzunehmen - dieser werden wir heute auch zustimmen.
Was sich nach der Sichtung der Stellungnahmen zur durchgeführten Anhörung ergeben hat, möchte ich eingehend auf einzelne Schwerpunkte hier noch mal darstellen. Für mich war klar, jedes Bundesland, welches einen Bürgerbeauftragten hat, setzt in dessen Arbeitsauftrag ganz unterschiedliche Schwerpunkte und die sind eigentlich in keiner Art und Weise vergleichbar. Der Paritätische begrüßte zwar die Stärkung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen - wir haben es schon gehört -, aber möchte keinerlei Parallelstrukturen insbesondere zum Petitionsausschuss herstellen und dies möchte ich auch nicht. Natürlich würde er eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit begrüßen. Ich denke, Herr Herzberg wird die Anregung zur verstärkten Zu
sammenarbeit mit dem Paritätischen sicher gern aufnehmen.
Bei der Stellungnahme von „Mehr Demokratie in Thüringen“ hat sich gezeigt, dass sich diese eine Erweiterung auf die Funktion eines Demokratiebeauftragten wünschen, worauf ich später noch zu sprechen komme, und natürlich begrüßten sie weite Teile des Entwurfs.
Für meine Fraktion waren die Stellungnahmen des Thüringer Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebundes aber von ganz großer Bedeutung. Beide lehnten den Gesetzentwurf in Gänze ab, weil er tiefgehend in kommunale Belange und die verfassungsrechtlich verbriefte Kommunalautonomie eingreift. Das sehen wir als SPD genauso und für uns ist es nicht haltlos und unbegründet.
Nun noch mal meine Stellungnahme zu einzelnen Teilen des Gesetzentwurfs. In § 1 wird eine sehr starke Aufgabenerweiterung vorgenommen. Zum Beispiel soll der Bürgerbeauftragte darüber wachen, dass die Verwaltung bürgernah und betroffenenfreundlich arbeitet.
Wie wird denn „bürgernah“ und „betroffenenfreundlich“ definiert und wie soll dieses Überwachen ganz konkret aussehen?
Ein eigenes Vorschlagsrecht für Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften soll dem Bürgerbeauftragten nach Ihrem Gesetzentwurf eingeräumt werden. Er soll auch auf eigene Veranlassung Stellungnahmen zu bürgernaher Verwaltung abgeben.
Meine Frage ist aber: Wo werden diese dann behandelt, diskutiert oder berücksichtigt, um nur einige Beispiele dafür zu nennen, dass der Gesetzentwurf meiner Fraktion viel zu weit geht.
Ein weiterer Hauptkritikpunkt ist in § 3 die Erhöhung der Besoldung von B 3 auf B 6. Auch dies tragen wir so nicht mit.
In § 5 ist meiner Meinung nach der Absatz 3 zum Umgang mit den Straf- und Untersuchungsgefangenen - auch das wurde von der Kollegin der FDP schon angesprochen - sowie sonstigen Personen in einem Verwahrungsverhältnis entbehrlich. Dafür haben wir die Strafvollzugskommission und den Petitionsausschuss. Ich glaube nicht, dass diese Kompetenzen noch auf den Bürgerbeauftragten ausgeweitet werden müssen. Die Regelung des § 2 des geltenden Gesetzes halte ich hier für weitreichender und völlig ausreichend.
Die Ausweitung der Befugnisse in § 6 ist bei dem jetzigen Aufgabenbereich und dem jetzigen Personalbestand unzumutbar und eigentlich auch unnötig, insbesondere die Durchführung von Anhörun
gen, die deutlich ausgeweiteten Auskunfts-, Einsichts- und Zutrittsrechte, ja sogar das Beanstandungsrecht, was meine Kollegen der CDU mittragen, aber wir als SPD in dem Sinne nicht. Die daraus folgende Fristsetzung zur Mängelbeseitigung sehen wir ebenfalls kritisch.
Ich halte das alles für eher unangemessen und mir erschließt sich durch diese Befugniserweiterung nicht, wie Verwaltung offener, verständlicher, bürgerfreundlicher gemacht werden soll. Ich sehe hier auch vielmehr den Versuch, das Amt des Bürgerbeauftragten zu einer Art weiteren staatlichen Gewalt neben Legislative, Exekutive und Judikative aufzuwerten und erheblich in die Kommunalautonomie einzugreifen.
Als Koalitionsfraktion haben wir schon bei der Einbringung des Gesetzes deutlich gemacht, dass dieser Gesetzentwurf von uns so nicht angenommen werden kann. Trotzdem haben wir uns das geltende Gesetz und die eingegangenen Stellungnahmen sehr intensiv angeschaut. Es tut mir ja sehr leid, wenn wir nicht überall öffentlich verkünden, wie oft wir zum Gesetzentwurf beraten oder uns inhaltlich mit unseren Bereichen auseinandersetzen. Vielleicht ist die Wahrnehmung wirklich so, dass wir wochenlang in keiner Art und Weise tätig gewesen sind, aber hinter den Kulissen läuft so das eine oder andere, was vielleicht von den Oppositionsfraktionen nicht wahrgenommen wird.
Ich glaube nicht, dass unsere Sitzungen öffentlich bekannt gemacht werden müssen, wenn wir uns inhaltlich mit Vorhaben auseinandersetzen.
Ich suche mir meine Freunde selbst aus, möchte ich mal ganz klar festlegen
und brauche da auch keinen Hinweis; ich bin schon über 18. Im Koalitionsvertrag hatten wir vereinbart, das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten zu novellieren und eine Erweiterung um die Funktion eines Demokratiebeauftragten aufzunehmen. Mein Kollege Heym hat es schon vorgetragen. Wir brauchen dafür auch nicht das Verständnis der FDP. Das ist für uns nicht Voraussetzung, um uns mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Wir hatten im Ausschuss darum gebeten, uns Zeit zu lassen, mussten aber feststellen, wie mein Kolle
ge schon dargestellt hat, dass unsere gegenseitigen Vorschläge in den Fraktionen keine Mehrheit gefunden haben. Unsere Vorstellungen von der Novellierung gingen im Inhalt zu weit auseinander. Für meine Fraktion wäre die Ausweitung um die Funktion des Demokratiebeauftragten mit den inhaltlichen Aspekten verbunden. Sie zeugen in meinen Augen auf gar keinen Fall von Verzweiflung, zum Beispiel die Beratung zu Möglichkeiten, Voraussetzungen, Gestaltung und Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheidungen, Bürgeranträgen, Volksbegehren und Volksentscheiden. Dazu zählt auch die Förderung des Austausches und der Vernetzung von Bürgervereinen und Verbänden. Auch die Begleitung von Modellvorhaben zur Entwicklung plebiszitärer Elemente einer repräsentativen Demokratie hätten wir uns gut vorstellen können. Wir haben keinen eigenen Gesetzentwurf, sind aber der Meinung, dass das Gesetz, was wir im Moment haben, praktikabel ist und sich in der Praxis bewährt hat. In der neuen Legislatur besteht vielleicht die Möglichkeit der Erweiterung um die Funktion eines Demokratiebeauftragten. Bis dahin kann der Bürgerbeauftragte seine Arbeit im Interesse der Bürger nach dem geltenden Gesetz fortsetzen und dabei wünschen wir ihm viel Erfolg.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin so froh, dass ich für die SPD-Fraktion noch alleine reden darf. Wir haben gehört, um was es hier ging - Abschiebestopp von Roma, Ashkali, Ägypterinnen und Ägyptern in die Staaten der Balkanhalbinsel. Auch die einzelnen Teile sind schon vorgestellt worden, so dass ich mich auf den Inhalt der Anträge am Anfang meiner Rede nicht mehr ganz so genau beziehen muss.
Dass der Umgang mit den Volksgruppen der Roma, Ashkali und Ägypter seit Langem einer humanitären Lösung bedarf, das ist unbestritten. Dass die Mitglieder dieser Volksgruppen diskriminiert werden und das innerhalb wie auch außerhalb der EU, das leugnet hier im Hohen Hause sicher keiner. Dazu zählt eine schlechte Wohnsituation, wir haben die zum Teil einsturzgefährdeten Häuser gesehen, wir wissen, dass es auch noch schlimmer kommt. Versorgung ist in den Ländern des Balkans für alle Menschen nicht gleichmäßig gegeben, insbesondere für diese Volksgruppe besonders kritisch, ja vor allen Dingen, wenn es sich um Familien mit Kindern, Ältere, Kranke und Pflegebedürftige handelt. Dies gilt außerdem ganz besonders für den Zugang zu medizinischer Versorgung, der nicht, wie wir es hier in Deutschland gewohnt sind, zum größten Teil kostenfrei ist.
Es gibt kaum Zugang zu Bildung, nicht nur aufgrund von bestehenden Sprachbarrieren. Für die Erwachsenen gibt es kaum Arbeitsgelegenheiten und wenn, dann oft nur zeitweise, unter schlechtesten Bedingungen und mit schlechtester Bezahlung. Diese Situation wird natürlich durch die Unbilden einzelner Jahreszeiten, insbesondere die Verhältnisse im Winter noch einmal verschärft. Jeder einzelne von uns kann und soll sich dafür einsetzen, diese Situation generell zu ändern, aber es greift auch ein bisschen zu kurz, immer nur die Beachtung der Menschenrechte und die Verantwortung gegenüber diesen Menschen hier in Deutschland einzufordern.
Eine generelle Lösung für diese Volksgruppen ist unerlässlich. Diese Einsicht ist meiner Meinung nach noch lange nicht überall gereift. Dafür zu werben und auf die Missstände immer wieder aufmerksam zu machen, hilft, aber - ich bin mir dessen bewusst - beseitigt nicht die Diskriminierung.
Lösen werden wir dieses Problem aber nicht hier im Landtag, nicht mit diesem Antrag und auch nicht mit dem Alternativantrag der FDP. Wir wissen alle,
dass selbst die Annahme dieser Anträge an der Situation der Roma, Ashkali und Ägypter nichts ändert.
Der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist für unsere Fraktion zu allgemein, weil er ein generelles Abschiebeverbot enthält. Er ist auch zu unspezifisch, insbesondere mit den Forderungen auf die Personengruppen, aber auch in Bezug auf die soziale Behandlungs-, Betreuungs- und Beratungsstruktur. Der Antrag der FDP, müssen wir sagen, ist schon deutlich konkreter. Aber auch Sie wissen ganz genau, Ihre Forderung umzusetzen, liegt ganz allein im Kompetenzbereich des Innenministers. Auch wenn wir, gegen die Koalitionsvereinbarung, für Ihren Antrag stimmen würden, ist der Minister in keiner Art und Weise daran gebunden. Wir erwarten aber ganz klar, dass der Innenminister analog dem letzten Jahr alle besonders schutzwürdigen Personen, insbesondere unter Berücksichtigung der Wettersituation, im Winter nicht abschiebt.
Wir erinnern an die besondere Verantwortung und die Prüfung jeder einzelnen Entscheidung, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Das umso mehr, nachdem mehrere Innenminister, zum Beispiel am 06.12. in Schleswig-Holstein, gestern in Mecklenburg-Vorpommern und am 17.12. in Baden-Württemberg, einen Abschiebestopp erlassen haben. Diese sind sehr unterschiedlich und sicher den Verhältnissen im jeweiligen Land entsprechend. In Baden-Württemberg zum Beispiel sollen Abschiebungen zwischen dem 20.12. und dem 07.01. grundsätzlich zurückgestellt werden. Es soll bis zum 1. März keine Sammelabschiebung nach Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Montenegro geben sowie eine Abschiebung für Familien in diese Länder ausgesetzt werden. Ausgenommen davon sind Straftäter oder Personen, die die innere Sicherheit gefährden sowie Asylsuchende, die einen Folgeantrag gestellt haben bzw. nach dem 1. September eingereist sind. Auch hier wird der Personenkreis deutlich eingekreist.
Damit greift das Argument der Solidarität unter den Bundesländern nicht mehr, Herr Innenminister. Unsere Erwartungen und Forderungen an Sie, Herr Geibert, begründen sich auch auf Äußerungen von Ihnen persönlich, zum Beispiel im Innenausschuss der letzten Woche, Herr Fiedler ist darauf schon am Mittwoch eingegangen,
und der Tatsache, dass zum Beispiel am 20.11. in der „Thüringer Allgemeine“ in Sömmerda zu lesen war, dass der Bürgermeister von Beichlingen von Fakten sprach, die das Innenministerium dem Bürgermeister von Beichlingen gegeben hat. Ich zitiere aus der Presse: „... und gleichzeitig der in jedem
Winter übliche Abschiebestopp greift“. Dieser Aussage wurde vom Innenministerium nicht widersprochen. Diese Äußerung und Feststellung haben wir natürlich mit großer Freude zur Kenntnis genommen, da sie unsere Forderungen unterstreicht und wir deren Umsetzung erwarten.
Werden unsere Erwartungen und Forderungen nicht nur durch Worte, sondern auch durch das Handeln des Innenministers erfüllt, so wird somit auch Ihren Anträgen in Teilen entsprochen; eine Zustimmung zu ihnen in Gänze ist uns aus den schon dargelegten und allgemein bekannten Gründen leider nicht möglich.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist gar nicht so einfach als Letzte und vor allen Dingen ist es nicht einfach nach der Rede von Frau Berninger. Auf der einen Seite lässt sie uns deutlich die Kritik an der Dauer des Verfahrens spüren und auf der anderen Seite sagt sie, eigentlich ist das Gesetz in ihren Augen überhaupt nichts wert. Doch was haben wir gewonnen, wenn wir kein Gesetz haben? Ich verstehe es in dem Sinne nicht ganz. In Deutschland, in Thüringen, ja, in jedem einzelnen Ort soll die Willkommenskultur für Menschen - wir haben es gehört -, die bei uns leben wollen, verbessert werden. Menschen werden sich bei uns nur wohlfühlen, wenn sie sich anerkannt und angenommen fühlen. Das beziehe ich nicht nur auf den Wirtschaftlichkeitsfaktor. Dazu zählt auch die Anerkennung von bereits erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten im persönlichen, aber auch im beruflichen Leben. Damit dies besser gelingt, hat der Bund das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen beschlossen. Wir haben es gehört, am 1. April 2012 ist es in Kraft getreten. Dieses Gesetz umfasst nicht alle Berufe, sondern nur die bundesrechtlich geregelten und damit sind die Länder gefordert, für die landesrechtlich geregelten Berufe eigene Gesetze zu beschließen. Nun kann man die Arbeitsweise und die Dauer kritisieren, aber das Gesetz ist nicht gerade von geringem Umfang und es enthält sehr spezifische Regelungen für die einzelnen Berufe.
Leider ist es nicht gelungen, ich hatte es bei der letzten Plenardebatte, als das Thema auf der Tagesordnung stand, schon gesagt, eine zentrale Stelle für die Anerkennung aller im Ausland erworbenen Abschlüsse zu erreichen. Das hätte in meinen Augen mehr Transparenz und mehr Klarheit gebracht und insbesondere zu einer einheitlichen Zuständigkeit geführt. Da dies nicht möglich war, haben sich die Länder in Arbeitsgruppen zusammengefunden und einen Mustergesetzentwurf erarbeitet. Durch dieses abgestimmte Verfahren, denke ich, ist eine annähernd gleiche und damit transparente Verfahrensweise für die Berufsgruppen erreicht. Wozu erreicht? Wir wissen noch nicht ganz genau, wie es wirkt, aber wir hoffen es. Damit soll ein erleichterter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt über die Grenzen der Bundesländer hinweg ermöglicht werden und das sehe ich als großen Vorteil von dieser abgestimmten Vorgehensweise.
In diesem Gesetz, wir haben es gehört, besteht ein Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit, soweit dies landesrechtlich geregelt und fest
geschrieben ist, ein Rechtsanspruch auf die Bewertung binnen drei Monaten nach Einreichen der vollständigen Unterlagen und auch die Möglichkeit, bei nicht gleichwertigen Abschlüssen die fehlenden Qualifikationsbestandteile nachzuholen durch Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgänge. Eine Erstanlaufstelle für Fachkräfte wurde im September hier in Erfurt eröffnet, das „Welcome Center Thuringia“ in Erfurt. Ich war im Oktober selbst dort und habe mit dem Leiter des Welcome Centers ein längeres Gespräch geführt und konnte mich persönlich überzeugen, dass es dort zuging wie in einem Bienenkorb. Die erste Bewährungsprobe mit der Vermittlung der 120 spanischen Jugendlichen, die plötzlich hier in Erfurt waren und sich ohne Perspektiven plötzlich mit der rauen Wirklichkeit konfrontiert sahen, denke ich, haben sie bestanden.
Die Kritik, dass das Gesetz so lange gedauert hat, mag sicher berechtigt sein, aber ich habe mir sagen lassen, dass es eine sehr umfangreiche Anhörung war und auch die Verhandlungen im Bund nicht so einfach waren.
Ich möchte es bei diesen allgemeinen Ausführungen heute lassen. Die Details des Gesetzes sollten im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur besprochen werden, womit ich auch gleichzeitig die Überweisung beantrage.
Drohende Abschiebung von Roma, Ashkali und Ägyptern in Balkanstaaten in den Wintermonaten 2013/2014
Nach einer intensiven Diskussion im Thüringer Landtag hat sich die Landesregierung im Dezember 2012 zu einem sogenannten Wintererlass entschlossen, durch den die Abschiebung besonders schutzbedürftiger Roma, Ashkali und Ägypter in Balkanstaaten bis zum Frühjahr 2013 ausgesetzt
worden ist. Auch in diesem Jahr erscheint ein derartiger „Wintererlass“ angezeigt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Menschen, die den Minderheiten der Roma, Ashkali und Ägypter zuzurechnen sind und aus Balkanstaaten stammen, leben derzeit in Thüringen?
2. Wie viele dieser Menschen sind derzeit vollziehbar ausreisepflichtig und von einer Abschiebung in Balkanstaaten bedroht?
3. Bei wie vielen der in der Antwort zu Frage 2 genannten Menschen besteht aus Sicht der Landesregierung eine besondere Schutzbedürftigkeit in dem Sinne, dass es sich bei ihnen um alte, kranke oder pflegebedürftige Menschen sowie um Alleinerziehende oder um Familien mit minderjährigen Kindern handelt?
4. Kann sich die Landesregierung einen erneuten sogenannten Wintererlass vorstellen, durch den die Abschiebung besonders schutzbedürftiger Roma, Ashkali und Ägypter in Balkanstaaten in den kommenden Wintermonaten ausgesetzt wird?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon nicht ganz einfach, nach so einer Rede wieder zu dem sachlichen Anliegen des Antrags zurückzukommen.
Die Bilder, Reportagen, Berichte aus Syrien haben sicher alle hier Anwesenden vor Augen, ohne dass wir Krokodilstränen vergießen wollen, aber man kann sich der traurigen Wahrheit über einen Bürgerkrieg mit ungewissem Ausgang, ungewisser Länge und unvorstellbarem Leid und Zerstörung nicht entziehen. Das Blutvergießen und die Zerstörungen tragen mindestens ebenso wie die ungewisse Zukunft und die gerechtfertigte Angst vor einer erneuten Verschärfung der Eskalation, wie zum Beispiel dem Giftgasangriff, dazu bei, dass Millionen von Menschen auf der Flucht sind. Sie haben meist Zuflucht in den Nachbarländern gefunden und Bilder von den Flüchtlingslagern und den Verhältnissen dort sind ebenso erschreckend wie besorgniserregend. Deshalb ist jeder Betroffene froh, wenn er eine sichere Zuflucht für sich findet und natürlich auch seine Familienangehörigen in Sicherheit weiß. Angesichts des millionenfachen Leids ist das deutsche Aufnahmekontingent von 5.000 Menschen nur ein ganz kleiner Tropfen und es mildert die Not in der Region kaum. Dessen bin ich mir selbst bewusst. Andererseits ist das deutsche Kontingent zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung, obwohl ich mir bewusst bin, dass das den antragstellenden Fraktionen wie immer viel zu wenig ist.
Im Rahmen des Aufnahmekontingents haben sich Bund und Länder auf die zusätzliche Aufnahme von Familienangehörigen syrischer Herkunft geeinigt. Die Bundesländer können diesbezüglich eine eigene Aufnahmeanordnung erlassen, benötigen aber, und das scheinen die Antragsteller nicht zu berücksichtigen, für deren Inkrafttreten das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums.
Dazu komme ich noch. Wie die allermeisten Bundesländer ist Thüringen diesen Weg inzwischen gegangen. Wir haben eine eigene, mit dem Bundesinnenministerium abgestimmte Aufnahmeanordnung und diese unterscheidet sich nur graduell von denjenigen der anderen Bundesländer. Das ist die derzeitige Rechtssituation
und meine Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung hier rasch gehandelt und die zu
sätzliche Aufnahme von syrischen Familienangehörigen ermöglicht hat.
Der Opposition genügt das aber offenbar nicht. Bündnisgrüne und Linke haben zunächst beantragt, dass Thüringen überhaupt eine Aufnahmeanordnung für Familienangehörige erlässt.
Nachdem dies geschehen ist, also die Aufnahmeanordnung vorliegt, wird die Höhe von der Opposition sofort ein gutes Stück höher gelegt.
Laut Punkt I des Antrags soll die Aufnahmeanordnung nämlich nicht mehr bloß für Familienangehörige mit syrischer Staatsangehörigkeit gelten, sondern für sämtliche aus Syrien geflohene oder sich dort noch aufhaltende Menschen, sofern sie nur Verwandte in Thüringen haben, und damit völlig unabhängig von ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit.
Ich bin mir der Problematik, Frau Rothe-Beinlich, der in Syrien lebenden Kurden sehr wohl bewusst.
Meine Damen und Herren, aber wir können nicht von hier aus das syrische Staatsbürgerrecht ändern, so ungerecht es auch uns allen hier erscheinen mag.
Auf alle Fälle nicht für Sie, Frau König.
So ungerecht uns das erscheint, wir können in Thüringen auch nicht einfach das Bundesrecht ändern. Das tut im Übrigen auch kein anderes Bundesland, weder Brandenburg, wo die Linken seit geraumer Zeit mitregieren, noch Baden-Württemberg unter ihrem grünen Ministerpräsidenten, Herrn Kretschmann. Baden-Württemberg geht, wenn überhaupt, derzeit lediglich mit schlechtem Beispiel voran. Die Zahl der dort aufzunehmenden Familienangehörigen ist nämlich von der grün-geführten Landesregierung von vornherein auf nur 500 Personen begrenzt worden, noch restriktiver verhalten sich mei
nes Wissens lediglich Sachsen und Bayern, die gar keine Aufnahmeanordnung haben, und das kleine Saarland, das das wohl auf 67 begrenzt hat. Das sollten Sie sich mal auf der Zunge zergehen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition.
Damit zurück zum Antrag, auch dessen Punkt II ist so nicht realisierbar. Alle Länder haben die Verpflichtungserklärung in ihrer Anordnung drin. Einzig und allein in Nordrhein-Westfalen sind die Krankenkosten ausgenommen.
Ja, gut, ich ergänze, Kranken- und Pflegekosten. Aber für Unterkunft und Lebensunterhalt müssen sich alle verpflichten. Die Verpflichtung ergibt sich aus § 68 Aufenthaltsgesetz und das bedeutet, dass die hier lebenden Verwandten der einreisenden syrischen Familienangehörigen sich verpflichten müssen, für deren Unterhalt aufzukommen. Dieser Passus findet sich im Groben mit einigen Abweichungen in sämtlichen Aufenthaltserlaubnissen der Bundesländer, die eine erlassen haben. Es ist lediglich noch die Höhe der Unterhaltsverpflichtung vereinzelt unterschiedlich definiert. Ich nenne hier noch einmal das Beispiel Niedersachsen, wo mit der Pfändungsfreigrenze gearbeitet wird. An der Tatsache, dass eine Unterhaltsverpflichtung eingegangen werden muss, rüttelt aber kein einziges Bundesland, auch nicht Brandenburg oder, wie gesagt, Baden-Württemberg. Dies hält aber die Opposition bei uns nicht ab, in Thüringen den Verzicht auf die Abgabe einer Verpflichtungserklärung einzufordern. Dass dies rechtlich überhaupt nicht geht, dass Thüringen hier nicht einfach einen Alleingang unternehmen oder gegen geltendes Bundesrecht sowie von allen Bundesländern getroffene Vereinbarungen mit dem Bund verstoßen kann, sieht die Opposition bemerkenswerterweise überhaupt nicht.
Damit mich niemand falsch versteht: Auch ich halte die angesetzte Höhe der Unterhaltspflicht - wir gehen von rund 1.300 € im Monat aus - für völlig unangemessen. Da werden kaum Familienangehörige nachziehen können. Aber wenn man das ändern will, dann muss man dies im Bund tun und nicht im Alleingang hier im Thüringer Landtag.
Wir können als Bundesland nicht einfach gegen Bundesrecht verstoßen. Das ist nun einmal so, auch wenn uns das politisch nicht immer gefallen mag.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Ich denke, es ist deutlich geworden, dass der Oppositionsantrag in beiden Punkten nicht praktikabel ist, den von
der Opposition geforderten Sonderweg kann und wird es in Thüringen nicht geben. Das tut im Übrigen auch kein anderes Bundesland, deswegen werden wir den Antrag ablehnen.
Eine Anmerkung habe ich trotzdem noch zu Frau Berninger: Meiner Meinung nach steht Syrien schon sehr lange auf der schwarzen Liste für Waffenlieferungen und die Waffen, die dort genutzt werden, stammen meines Wissens vorwiegend aus russischen Beständen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag wurde am 21.06.2013 ausführlich hier im Plenum und anschließend zweimal intensiv im Bildungsausschuss beraten. Es ist diesen Diskussionen aus unserer Sicht eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Das Projekt hatte bei seinem Start eine Vorreiterrolle und ermöglichte Schülern mit einer geistigen Behinderung eine gemeinsame Beschulung mit Schülern ohne Handicaps an Grund- und Regelschulen, als sich dies viele noch nicht einmal vorstellen konnten. Seit dieser Zeit ist viel passiert. Durch das damalige Kultusministerium - ich erinnere mich insbesondere an Gespräche mit dem seinerzeitigen Minister Prof. Goebel -, wurde
die Integration stark vorangetrieben. In meinem Schulamtsbereich Stadtroda und später JenaStadtroda gab es unter anderem das Modellprojekt „Schule ohne Schüler“, welches durch das Ministerium und das Schulamt mit seinem Schulamtsleiter Herrn Fügmann neue Wege zur Inklusion einschlug. Wer in den Entwicklungsplan sieht, kann diese Entwicklung wie auch die Entwicklung im Landkreis Sömmerda in Zahlen dargestellt nachlesen. Wir sind also inzwischen bildungspolitisch wesentlich weiter als zu Beginn des Projekts, denn wichtige Entwicklungen wurden bereits durch die vorherige Landesregierung angestoßen. Dies möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich festhalten.
Nun noch einmal zur rechtlichen Seite der Problematik: Der Kooperationsvertrag der Finneck-Stiftung mit dem Landkreis Sömmerda sah ein Ende des Projektes für das Schuljahr 2012/2013 vor, daran hielt sich die Finneck-Stiftung nicht. Auch das möchte ich hier ausdrücklich betonen. Wir haben es also mit einem klaren Rechtsbruch eines Kooperationspartners zu tun, nicht mit einem angeblich bloß unwilligen Bildungsminister. Ganz im Gegenteil, das Bildungsministerium hat sich von Anfang an um eine rasche Klärung bemüht. Oberste Maxime ist es dabei immer gewesen, den durch die FinneckStiftung ausgelösten Rechtskonflikt nicht auf dem Rücken der Eltern und insbesondere auf dem Rücken der Kinder auszutragen. Allen Eltern wurden daher drei Wahlmöglichkeiten in persönlichen Gesprächen vorgeschlagen und sie haben sich alle für eine der drei Varianten entschieden. Wer sein Kind im Modellprojekt belassen will oder belassen wollte, hat zudem die Sicherheit, dass diese Variante der Beschulung auch bis zum Ende der jeweiligen schulischen Laufbahn trägt. Damit ist inzwischen das thematisierte Problem im Sinne der Eltern und ihrer Kinder gelöst. Zugleich hat sich also der Antrag der FDP erledigt und wird dadurch abgelehnt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Frage heißt: Unwürdige Zustände bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen - was tut die Landesregierung? Hier ist eigentlich die Frage: Was tun das Innenministerium und das Landesverwaltungsamt?
Wir haben seit längerer Zeit eine Petition zu den Bedingungen in der Erstaufnahmestelle in Eisenberg. Sie war mehrmals Thema, der Petitionsausschuss war vor Ort. Ich selbst habe mehrmals die Einrichtung besucht. Die Bedingungen dort haben sich analog zur Belegung stetig verschlechtert. Sozialräume sind weggefallen, die heute für die Unterbringung genutzt werden. Die Enge ist überall zu spüren. Die erhöhte Nutzung der Sanitäranlagen, das Geschrei im Speiseraum, es sind keine Schlafräume, sondern eher Schlafsäle entstanden. Wir konnten uns überzeugen, dass die Privatsphäre nur durch Bettlaken um die Doppelstockbetten, wenn überhaupt, hergestellt wurde.
Freiräume findet man nur bei einem Gang durch die Stadt. Ich habe die Belegungszahl 488 gehört, das ist unzumutbar.
Kinder der Erstaufnahmestelle besuchen weder den Kindergarten noch die Schule und Erwachsene sind bis auf wenige Arbeitsgelegenheiten in der Aufnahmestelle ohne Aufgaben. Die Stellen in Eisenberg sind meiner Meinung nach zu spät ausge
schrieben worden. Die Besetzung hat sich außerdem als ausgesprochen schwierig erwiesen.
Frau Siegesmund, lassen Sie mich doch einfach mal ausreden. Auch ich habe nur 5 Minuten.
Viele Gruppen haben sich klar positioniert. Es gab Gespräche im Saale-Holzland-Kreis, zum Beispiel mit dem Sozialausschuss vor Ort, mit Freundeskreisen, mit Flüchtlingsorganisationen. Änderungen wurden versprochen und eine Anregung war, die Asylsuchenden besser auf ihr Leben in Thüringen vorzubereiten, das ist umgesetzt worden durch die Einführung des Orientierungskurses für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche.
Damit, sage ich mal, ist ein kleiner Anfang gemacht.
Dass neue und weitere Unterbringungsmöglichkeiten für die Erstaufnahme gesucht wurden, war bekannt, aber auf Nachfragen gab es keine Antworten. Das Verfahren verlief völlig intransparent, bis es zu den Protesten in Beichlingen kam. Völlig unnötige Verunsicherung und eine Steilvorlage für die Verunsicherung der Bevölkerung durch nationalistische und rechtsradikale Kräfte war das in den Augen meiner Fraktion. Ich kenne das Objekt in Beichlingen nicht persönlich. Der Vergleich mit Rodacherbrunn im Saale-Orla-Kreis, der von Herrn Reinhardt gemacht wurde, hinkt aber schon aus dem Grund, dass es hier keine Gemeinschaftsunterkunft im Ort gegeben hat und auch keine Erstaufnahmestelle im Wald. Fehlende transparente Informationspolitik, deshalb konnten sich da auch teilweise falsche Vorstellungen von solch einer Einrichtung entwickeln. Solche Fragen sind in keiner Weise geklärt: Wie kommen die Asylantragsteller zum Bundesamt nach Hermsdorf? Wo müssen sie sich melden? Wo werden sie bei Aufnahme untersucht, zum Beispiel gegen TBC? Wer übernimmt die ärztliche Betreuung in der Aufnahmestelle? Und eines möchte ich auf alle Fälle noch anfügen, es gibt die Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung. Damit wurde den Landkreisen, den Kommunen zu Recht auferlegt, wie die Gemeinschaftsunterkünfte auszustatten sind. Das ist nicht üppig, aber ich sage, das sollte der Standard sein, über den wir auch in der Erstaufnahmestelle reden, denn das Land muss sich nun einfach an seine eigenen Vorgaben halten und zumindest an die, die für eine Erstaufnahmestelle aus diesen Mindeststandards relevant sind. Erst dann ist auch klar, dass von unwürdigen Zuständen keine Rede mehr sein wird.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde gerne mit dem Redebeitrag des Herrn Kemmerich und dem Alternativantrag der FDP beginnen. Sie fordern effizientere Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt für Thüringen und für mich signalisieren Sie mit diesem Alternativantrag eigentlich genau das, was Sie jetzt noch einmal in Ihrem Redebeitrag verdeutlicht haben, nämlich die Skepsis gegenüber den Projekten des Netzwerkes. Sie fragten nach dem Verwaltungsaufwand, nach Teilnehmerzahlen, nach Nutzen für Thüringen, nach einer Evaluierung usw. Die Auswertungen zur Arbeit des landesweiten Projekts „to arrange - pro job“ sind zugänglich und man kann sich durchaus vor Ort informieren, zum Beispiel in Saalfeld kann man eine Vorstellung von der Arbeitsweise, von den Erfolgen und der Netzwerkwirkung erfahren.
Sie fordern eine endgültige Evaluation und möchten, dass der Landtag über die Ergebnisse unterrichtet wird. Das ist für mich keine direkte Fortsetzung der guten Ergebnisse, die durch den Minister und alle meine anderen Vorredner, also Frau Berninger und auch Frau Holbe, schon dargestellt wurden, sondern Sie möchten die bestehenden Strukturen erst mal zerstören und dann neue aufbauen und das halten wir auf gar keinen Fall für zielführend.
Das Geld für die Vollzeitstellen war für Personen, die die Arbeit vor Ort erledigt haben. Dass die Arbeit gut war, hat sich gezeigt, und es war nie vorgesehen, dass die Mittel an die Beteiligten ausgereicht werden sollen. Denn es ging hier genau um die Beratung und Integrierung von Personen, nämlich um Ihre sogenannten Einzelfälle und Sie können aus meinen Argumenten sicher ableiten, wir werden diesen Antrag ablehnen.
Die LINKE fordert in ihrem Antrag die Fortführung des Bundesprogramms zur arbeitsmarktrechtlichen Unterstützung. Ich möchte die Zahlen nicht alle noch mal vortragen, weil wir sie inzwischen fast zweimal gehört haben, nein, eigentlich dreimal. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf der Bundesebene für die Fortsetzung einzusetzen. Unserer Meinung nach ist dieser Einsatz ausgesprochen wichtig und notwendig. Ich möchte nur ganz kurz begründen, warum das für uns so ist. Die Unterstützung der Zielgruppe, also der Bleibeberechtigten und der Personen mit einem Flüchtlingshin
tergrund, findet in sonst keinem anderen Programm statt. In all meinen Gesprächen, die ich dazu geführt habe, ist es das, was sich diese Personen vor allen Dingen wünschen, nämlich eine ganz schnelle Integration und eine Eingliederung ins Erwerbsleben, und nicht, weil wir als Land sie unbedingt brauchen, sondern weil sie das für sich und ihr Leben genauso sehen und wünschen und sie unabhängig von allem anderen ihr Leben dann selbstbestimmt gestalten können.
Ich verhehle nicht, dass die Arbeitsmarktintegration ein politischer Wille ist, dies zeigen das Zuwanderungs- und Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz, die Beschäftigungsordnung und auch zum Teil die veränderten Bleiberechtsregelungen. Auf regionaler Ebene haben sich zahlreiche Unterstützungs- und Beratungsangebote etabliert, die für die Zuwanderer und die Flüchtlinge, aber auch für Unternehmen, Bildungsträger und öffentliche Verwaltung aufgebaut worden sind. Wir haben es gehört, es wird eine Unterstützung gewährleistet bei dem Erlangen von Schulabschlüssen, bei der Anerkennung von Abschlüssen, bei der Arbeitsmarktqualifizierung und natürlich auch der Vermittlung in Sprachkursen. Nach den Vorrednern, denke ich, weiß jeder, was die Zielsetzung dieses Programms ist und für uns ist die Fortführung des Programms deswegen ganz wichtig.
Man kann gar nicht positiv genug betonen, dass Migranten und Flüchtlinge eine gute und ausreichende Beratung bekommen, um einen Berufseinstieg auf dem Thüringer Arbeitsmarkt zu finden. Die begleitenden Beratungs- und Ansprechstellen, insbesondere im Berufsanerkennungsverfahren für Migranten und Flüchtlinge, sind nach wie vor notwendig.
Gern.
Ich würde meine Ausführungen gern erst mal fortsetzen, denn dort kommen noch einige Initiativen zur Sprache, die auch von Thüringen in diese Richtung geführt wurden. Wir haben gehört, dass heute der Bundesrat dazu entscheidet. Ich gehe jetzt davon aus, dass das Programm weiter gefördert wird. Wenn nicht, hat der Minister noch mal ganz klar gesagt, dass es von Thüringen her Initiativen gibt. Wir haben diese nicht konkret in der Schublade, denn heute ist die Entscheidung und die sollte man auf alle Fälle abwarten.
Die Weiterführung derartiger Netzwerke ist im Prinzip bisher weitreichend unterstützt worden. Der Bundestagsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.06. war ein Teil dazu. Er ist am 27.06. von der schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag abgelehnt worden. Von den Wirtschaftsministern der Länder gibt es einen aktuellen Beschluss und einen Bericht der Wirtschaftsministerkonferenz vom 5./ 6. Juni 2013 „Beitrag ausländischer Fachkräfte zur Deckung des zukünftigen Fachkräftebedarfs“. Dieser Bericht ist vor allen Dingen unter Federführung von Thüringen im Arbeitskreis „Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik“ der Wirtschaftsministerkonferenz erstellt worden. Die Innenministerkonferenz hat sich damit befasst, das hat Herr Geibert dargelegt. Die Ausländerbeauftragte von Thüringen hat an Frau Staatsministerin Böhmer als Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau von der Leyen, einen Brief geschrieben mit der Bitte um Unterstützung, das Bleiberechtsprogramm weiterhin in den Bundesländern fortzusetzen. Die Antwort von Frau von der Leyen sah so aus, dass sie keine Nachteile für diese Personen sieht, da sprachliche und berufliche Qualifizierung von EU- und Drittstaatenangehörigen weiter unterstützt wird. Sie sah auch nicht die Notwendigkeit, die geplanten ESF-Projekte enthalten eine Anpassung und Nachqualifizierung sowie berufsbezogene Sprachförderangebote für Migrantinnen und Migranten. Sie verwies auf die Operationellen Programme durch die Bundesländer. Schade, kann man da nur sagen, denn gerade der Personenkreis der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge, der in diesem speziellen Projekt gefördert wurde, ist nicht mehr enthalten. Ich muss feststellen, dass es von der Bundesregierung nicht als dringend erforderlich gesehen wird, genau diese Personen durch dieses
Programm weiter zu unterstützen und sie damit als besondere Zielgruppe anzuerkennen.
Die Bundesratsinitiative - wir haben davon gehört -, die am 28.06. von dem Land Niedersachsen eingereicht wurde, steht meines Wissens heute auf der Tagesordnung des Bundesrates und damit ist dem Anliegen einer Entschließung zur Fortführung Rechnung getragen. Ich erwarte, dass das Land Thüringen diese Initiative unterstützt. Die Beratungen im Innen-, Finanz- sowie Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundesrates haben dies meines Wissens positiv bewertet.
Somit ist der Antrag überholt, da es diese Initiativen bereits gibt und sie unterstützt wurden. Wir haben bereits vom Innenminister gehört, sollte dieser Beschluss heute nicht positiv ausfallen, dass wir gemeinsam überlegen werden, wie wir genau diesen Personenkreis weiter in dieser Richtung unterstützen können, so dass auch für sie eine schnelle Integration in Thüringen gewährleistet ist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsagehörigkeit ist auf Antrag der LINKEN durch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes zu erreichen. Sie fordern, dass Nichtdeutsche mit rechtmäßigem Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Deutschland ein aktives und passives Wahlrecht erhalten.
Damit komme ich auf den eigentlichen Grund dieses Antrags zurück. Wir haben ja jetzt schon einige Dinge gehört, das eine oder andere hat uns nicht nur zum Schmunzeln gebracht. Herr Bergner, die Ausflüge im Bundestagswahlkampf haben wir auch vernommen.
Na klar, das Loben der guten Koalitionspolitik in Berlin, das war uns schon ganz klar. Beim Wahlrecht unterscheiden wir kommunales Wahlrecht, EU-Wahlen und Wahlen auf Landes- oder Bundesebene das ist ein entscheidendes Kriterium. Dazu unterscheiden wir noch zusätzlich, wer ein Wahl
recht hat, nämlich die deutschen Staatsbürger, EUBürger oder Drittstaatenangehörige oder Staatenlose. In Deutschland, wir haben es schon mehrfach gehört, gibt es kein allgemeines Wahlrecht für Ausländer und dies wurde 1990 durch das Bundesverfassungsgericht noch mal ganz klar bestätigt. Ausgenommen sind von diesen Regelungen nur die EU-Bürger bei Kommunalwahl und der Wahl zum EU-Parlament.
Das aktive und passive Wahlrecht ist für mich nicht die einzige Beteiligung an politischen Prozessen und der Weiterentwicklung der Demokratie oder das Vertreten von Interessen und dessen aktiven Einsatz dafür.
Eine Möglichkeit für alle in Deutschland lebenden Ausländer ist in Ausländerbeiräten und als beratende Bürger in kommunalen Gremien durchaus gegeben. Beim kommunalen Wahlrecht, auch das wurde ja schon angeführt, haben deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger mit Wohnsitz in den Kommunen ein Wahlrecht. Durch die Initiativen von rund 100 Städten und Gemeinden sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass auch Drittstaatler, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben, dieses Wahlrecht erhalten. Die letzte Initiative, die mir dazu bekannt ist, ist die der Bremer Bürgerschaft vom Januar 2013. Dort hat man mit einem Beschluss den Vorstoß gewagt, Ausländer an den Beiratswahlen teilnehmen zu lassen und EU-Bürger über den Landtag mit entscheiden zu lassen. Der Staatsgerichtshof wurde eingeschaltet, um juristisch klarzustellen, ob es hier eine verfassungsrechtliche Problematik gibt.
Wir als SPD sind seit Längerem für eine Erweiterung des Kommunalwahlrechts auf Ausländer. Wir hatten schon 1998 ein allgemeines kommunales Ausländerwahlrecht angestrebt, aber aufgrund der Mehrheiten im Bundesrat ist es nicht zu einer Initiative gekommen.
Zum Internationalen Tag der Demokratie am 15.09. hat unser Minister Matschie sich auch ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die 10 Jahre hier leben, ein Kommunalwahlrecht erhalten sollen unabhängig von ihrer Herkunft. Dieses kommunale Wahlrecht ist ja in einigen EU-Ländern bereits umgesetzt. Frau Astrid Rothe-Beinlich hat einige Länder bereits aufgezählt. Es gibt aber kein einziges europäisches Land, was ein uneingeschränktes Wahlrecht für Ausländer hat. Es ist also keinem Bürger möglich, ohne entsprechende Staatsbürgerschaft auf allen Ebenen zu wählen, und dies wird nach meinem Wissensstand auch in keinem einzigen Land angestrebt.
Dass es ein Ausschluss von politischen Mitwirkungen ist, dass es den Menschen ohne Wahlrecht verschlossen oder versperrt ist, das kann ich so
auch nicht ganz nachvollziehen, es wird ja als Begründung im Antrag mit aufgeführt. Das Einzige, was Ihnen wirklich versperrt ist, ist die Entscheidung im Zusammenhang mit Wahlen. Sie können sich bei der Erarbeitung von Programmen, Entwürfen oder bei der Meinungsbildung ganz aktiv einbringen. Hier gibt es keine staatsbürgerlichen Einschränkungen. Bei Vereinen, Organisationen und Parteien bringen sie sich schon heute sehr stark ein. Sie leben nicht nur durch ihre gewählten Vertreter, sondern sie sind selbst aktiv.
Die SPD in Thüringen steht für ein Wahlrecht für EU-Bürger auf Landesebene, Herr Bergner hat es angesprochen. Unser Justizminister Dr. Poppenhäger hat sich ganz besonders im Ausschuss der Regionen dafür eingesetzt, dass die Prüfung zur Erweiterung des Wahlrechts über die kommunale und über die europäische Ebene erfolgt. Der Vorschlag, dass entsprechende Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten ergriffen werden sollen, kam ganz bewusst durch seine Initiative. Auch hier hat sich Minister Matschie am 15.09. noch mal dazu geäußert.
Unser Landesparteitag hat schon am 17.03.2012 einen Beschluss gefasst, die Einführung eines regionalen Wahlrechts für EU-Bürger mit mindestens zwei Jahren Hauptwohnsitz in Thüringen einzuführen. Es gab dafür eine große Mehrheit. Ich weiß auch, dass Herr Poppenhäger ganz viele Gespräche mit den einzelnen Fraktionen geführt hat, Herr Bergner hat es noch mal bestätigt. Aber auch hier haben wir leider kein Entgegenkommen durch die CDU gehabt. Deswegen ist dieser Punkt noch nicht vorangebracht worden.
Unserer Meinung nach sollten wir erst mal diesen ganz konkreten Schritt realisieren, bevor wir darüber diskutieren, dass das Wahlrecht so wie es die Opposition im Moment will, komplett von der Staatsbürgschaft entkoppelt wird. Wir werden deswegen den Antrag ablehnen. Unser Standpunkt ist ganz klar. Wir wollen das regionale Wahlrecht für EU-Bürger. Wir wollen, dass sie so die Rechte und Möglichkeiten verstärkt wahrnehmen können. Aber wir wollen auch eine verstärkte Einbürgerung, denn die 7,2 Mio. Ausländer, die schon sehr lange hier leben, können ihre volle politische Teilhabe durch diese Einbürgerung ermöglichen. Deshalb sollte diese angestrebt werden. Dass sie nicht für alle möglich ist, das weiß ich natürlich auch. Dies ist durch ein geändertes Staatsangehörigkeitsrecht in den letzten Jahren schon zu erleichtern versucht worden. Einbürgerung ist für uns auch eine Schlüsselvoraussetzung für gelungene Integration. Dabei darf allerdings die Mehrstaatlichkeit nicht ausgeschlossen werden, sie ist für uns genauso Ziel wie das kommunale und regionale Wahlrecht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, „Inklusion im Thüringer Bildungswesen verwirklichen!“, das war unser Thema zur Aktuellen Stunde und wir beziehen uns dabei auf den gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen, der vor einem Jahr hier im Landtag gefasst wurde mit dem konkreten Auftrag, zum Juni 2013 den Entwicklungsplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention vorzulegen. Dabei sollten bestimmte Grundsätze berücksichtigt werden, die Vorschläge des Beirates „Inklusive Bildung“ einbezogen werden und natürlich auch in Absprache mit den Schulträgern erfolgen. Die Vorschläge zur Realisierung eines inklusiven Bildungssystems sollten auch den Kindertagesstättenbereich einschließen. Dabei sollten vor allem regionalen Gegebenheiten Rechnung getragen, personelle, räumliche, sächliche Voraussetzungen beschrieben und alle Maßnahmen zur Verwirklichung dargestellt sowie Verantwortliche und Zeitschritte benannt werden. Ein hehres Ziel in einem Jahr. Ich weiß noch, wie wir in den Arbeitsgruppen des Beirates „Inklusive Bildung“ geackert haben, um rechtzeitig die Zuarbeiten fertig zu bekommen. In Gesprächen mit den Kollegen habe ich erfahren, wie in Förderzentren, Netzwerkschulen, in den Steuergruppen zur Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts, in den Schulämtern hart gearbeitet wurde, um diese Terminschiene zu halten, denn es galt, erarbeitete Fragebögen auszufüllen, Zuarbeiten zu erstellen und letzten Endes diesen Entwicklungsplan zu erarbeiten. Hier möchte ich ausdrücklich allen Beteiligten, die an der Erarbeitung und Fertigstellung mitgearbeitet haben, danken, denn das war schon eine große Leistung.
Es gab bestimmte Grundsätze, die vom Landtag festgelegt wurden, dabei zu berücksichtigen. Hier ging es vor allem ja immer um ein inklusives Bildungssystem, das dem Prinzip der Chancengerechtigkeit und der Diskriminierungsfreiheit gerecht werden soll, gemeinsames Lernen und Leben von Menschen mit und ohne Behinderung und dies alles bei einer möglichst optimalen individuellen Förderung. Es ist formuliert worden, dass das Bildungssystem an die Bedürfnisse der Menschen mit und ohne Behinderung anzupassen ist. Und da haben wir den ganz klaren ersten Streitpunkt; es geht nicht darum, so wie es FDP und CDU oft fordern, dass Kinder oder Jugendliche sich an die Schule anpassen müssen oder für eine Inklusion geeignet sein müssen. Nein, das Ziel ist, dass das Bildungssystem sich so verändert, dass eine inklusive Beschulung für alle möglich ist.
Es kann sein, und es ist auch noch häufig, dass das Bildungssystem sich den Bedürfnissen noch nicht angepasst hat. Dies ist aber kein Freibrief, es nicht zu tun, sondern auch hier ist der Weg ein Ziel. So soll und wird es weder den Lehrern vor Ort im Gemeinsamen Unterricht noch den Pädagogen in den Förderzentren zum Vorwurf gemacht werden oder auf ihren Schultern abgeladen werden, dass dieser Prozess noch in Gang ist. Stimmungsmache und Unterstellungen in öffentlichen Debatten hilft den Tätigen vor Ort wenig. Es motiviert nicht und es zeigt auch keinerlei Wertschätzung für ihre tägliche Arbeit.
Was wir wollen, haben wir im Beschluss festgeschrieben. Das permanente Schlechtreden hilft weder den Beteiligten noch dem Prozess an sich. Menschen vor Ort - das sage ich ganz klar - mit all ihrer Individualität, Pädagogen, Erzieher, Eltern, Mitarbeiter in Verwaltungen, haben und werden diesen Prozess gestalten und dabei sich und das Bildungssystem entwickeln. Aber dabei werden auch Fehler gemacht. Doch Fehler zu machen und daraus zu lernen, das ist auch ein Prozess des Lernens. Ich möchte nicht auf die einzelnen Aspekte des Beschlusses vom 19.06. eingehen, aber ich möchte noch einmal ganz kurz darstellen, dass diese Realisierung nur möglich ist, wenn das Land und die Kommunen zusammenarbeiten, wenn durchgängig alle Akteure einbezogen werden und wenn ganz selbstverständlich das Wohl jedes einzelnen Schülers im Mittelpunkt steht. Dabei brauchen wir die Ressourcen, sie sind noch nicht überall, nein, sie sind überhaupt noch nicht durchgängig zugänglich. Es bedarf zusätzlicher Investitionen und dazu steht die SPD. Wir werden materielle und personelle Voraussetzungen auch in Zukunft schaffen, denn die ersten Schritte sind getan durch die Einstellung von Kollegen, durch das im Entwicklungsplan
dargestellte Investitionsprogramm und natürlich auch durch die Erhöhung der Beratungsstunden. Eine Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort ist dabei ganz wichtig.
Ein Satz sei mir gestattet. Es wurde Zeit, dass dieser Plan endlich auf den Tisch gekommen ist.
Er soll Richtschnur, Maßstab und Sicherheit für die weitere Arbeit geben. Vor mehr als zehn Jahren wurde die Entwicklung durch das CDU-geführte Ministerium
vorangetrieben, also begonnen
und jetzt endlich haben wir einen weiteren Meilenstein geschafft.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unser Antrag hieß: Inklusion im Thüringer Bildungswesen und nicht: Wir beantragen die Abschaffung der Förderschulen.
Der Erhalt der Förderschulen ja, aber die Förderschulen sind heute nicht mehr so wie vor zehn Jahren und werden auch in zehn Jahren nicht mehr so sein,
denn Inklusion im Bildungswesen heißt Veränderung. Und, Frau Hitzing, Sie sprachen von einem Herz für die Kinder, aber wenn Sie hier permanent von Förderschülern reden,
dann geht mir das Messer in der Tasche auf, weil ich sage: Es gibt weder die Behinderten- noch die Förderschulen, sondern wir haben Kinder, die einen Förderbedarf haben,
und wo der erfüllt wird, durchaus in allen Schulformen, mit allen Abschlüssen - das ist möglich. Da sage ich mir, wir können nicht pauschal von den Förderschülern reden, sondern Chancengerechtigkeit, das wollen wir und das wollen wir auch nicht nur für die, die ein Fördergutachten haben,
sondern Chancengerechtigkeit für alle Kinder. Diese Chancen bringen sie in der Entwicklung ihres Lebens von klein auf mit.
Die sind nicht nur genetisch veranlagt, sie sind auch ein Produkt ihrer Erziehung, ihrer Umwelt. Das brauche ich alles gar nicht aufzuzählen.
Aber hier geht es wirklich darum, den Leuten vor Ort in ihrer Arbeit eine Richtschnur mitzugeben, damit sie auch wissen, wo soll die Reise hingehen. Das sollte der Plan tun. Deswegen ist es auch wichtig, diese Bestandaufnahme ja, aber das Ziel auch klar festlegen, damit endlich die Leute vor Ort Sicherheit zum Arbeiten haben, und mit Unterstützung von den Fachleuten, denke ich, ist ein verlässlicher Plan für eine auf längere Zeit angelegte Entwicklung vorgelegt worden. Das war auch Sinn und Zweck unseres Antrags.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Allererstes möchte ich meinen Dank aussprechen an den Ausschussvorsitzenden und
an alle anderen, die an der Erarbeitung und Fertigstellung des Berichts aktiv mitgewirkt haben.
Ich möchte mich in meinem Redebeitrag ausschließlich auf den Bericht beziehen und nicht so sehr in Details der Arbeit des Petitionsausschusses gehen. Diese Diskussion, die wir hier führen, ist ausgesprochen wichtig, denn das Recht der Bürger auf das Einreichen einer Petition - Frau Skibbe hat es schon erwähnt - ist schon sehr alt und trotzdem noch nicht so bekannt, wie man sich das allgemein vorstellt. Denn hier kann hinterfragt werden, wie die öffentliche Verwaltung handelt. Dieses Hinterfragen zeigt immer wieder, dass es viele Sorgen unserer Bürger gibt, insbesondere im täglichen Umgang miteinander. Wenn das Petitionsrecht bekannt ist, dann kommt es doch auch immer wieder vor, dass die Möglichkeit eines Petitionsverfahrens von Bürgern weit überschätzt wird, dass man denkt, wir im Petitionsausschuss könnten Gerichtsurteile infrage stellen oder revidieren oder sogar in privatrechtliche Konflikte eingreifen, was ausgeschlossen ist. Bei den zu bearbeitenden Petitionen geht es ja ausschließlich um Hilfe im Einzelfall, das Herstellen von Transparenz, von Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung, auch wenn Hilfe dann nur teilweise oder gar nicht möglich ist. Es geht um die Nutzung von Möglichkeiten der Mitwirkung an politischer Arbeit durch direkte Einflussnahme, und zwar - wir haben es schon gehört - zur Einflussnahme an künftiger Gesetzgebung durch die Fraktionen oder die Landesregierung. Im Petitionsbericht werden im ersten Teil das Petitionsrecht und das Petitionsverfahren sehr anschaulich dargestellt. Darauf möchte ich nicht noch einmal näher eingehen.
Einen nicht unerheblicher Teil unserer Zeit im Jahr 2012 haben die Fraktionen und der Ausschuss auf die Änderung des Petitionsgesetzes verwendet. Auch das wurde bereits angesprochen. Diese Änderungen sind dann 2013 beschlossen worden und werden sich im Bericht zum laufenden Kalenderjahr widerspiegeln. Im letzten Jahr haben wir uns, wie auch die Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Bundes und der Länder, welche sich ja in Erfurt getroffen haben - der Ausschussvorsitzende hat bereits darüber berichtet -, mit der Anwendung neuer Techniken und technischen Verfahren im Petitionswesen, insbesondere mit der Beteiligung der Bürger beschäftigt. Ich möchte nur noch einmal kurz aufzählen, dazu zählen die Petitionen, die veröffentlicht werden können. In der letzten AusschussSitzung haben wir das zum ersten Mal beschlossen. Auch hier hat der Ausschussvorsitzende bereits ausführlich dazu Stellung genommen. Zweitens die Möglichkeit, Petitionen elektronisch einzureichen, was ja in Thüringen schon längere Zeit sehr erfolgreich praktiziert wird. Und als Drittes die elektronische Petitionsakte, die auch noch nicht in allen Petitionsausschüssen der Bundesrepublik
möglich ist und die ich ganz persönlich besonders schätze.
Diskutiert wurde im Ausschuss ebenfalls das Einrichten entsprechender Diskussionsforen zu Petitionen als eine weitere Form der Bürgerbeteiligung. Dies hat keine Mehrheit im Ausschuss und im Landtag gefunden und Thüringen hat das Onlineforum zu Gesetzentwürfen eingeführt. Hier ist die Diskussion von Gesetzentwürfen ermöglicht, damit auch ein Schritt zur weiteren Bürgerbeteiligung umgesetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einige Worte zur Strafvollzugskommission: Die Strafvollzugskommission als ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses geht in ihren regelmäßigen Sitzungen in die Strafvollzugs- und Maßregelvollzugseinrichtungen. Dort haben dann die Inhaftierten die Möglichkeit, sich direkt an die Mitglieder der Strafvollzugskommission zu wenden. Hier wird eine wichtige Arbeit geleistet und diese Anliegen münden sehr häufig in Petitionen. Ich selbst bin kein Mitglied dieses Unterausschusses, erhalte aber über die Bearbeitung der entsprechenden Petitionen in unserem Ausschuss einen Einblick.
Die Arbeit der Bürgerbeauftragten ist im Bericht dargestellt; die schätze ich, wie auch im Bericht dargestellt, als positiv ein. Die Berichte der Beauftragten an den Ausschuss zeigen, welche Bandbreite die Anfragen an sie umfassen. Für mich und meine Fraktion ist es nicht verständlich, dass Frau Liebaug gestern zweimal nicht gewählt wurde. Bei der Übernahme von Prüfaufträgen vom Petitionsausschuss empfand ich eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dies verdeutlicht auch das Beispiel im Bericht. Hier zeigte sich, dass die Beharrlichkeit des Ausschusses und die Vermittlungsarbeit der Bürgerbeauftragten im Interesse der Petenten zu einem positiven Ergebnis führten. Eine direkte Bearbeitung von Petitionen durch die Bürgerbeauftragte, wie in den letzten Wochen in der Presse erneut angeregt
und auch im vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN, sehe ich und meine Fraktion als nicht erforderlich, da wir nicht mit einem Parallelsystem, sondern mit einem Unterstützungssystem arbeiten. Dies hat sich in meinen Augen bewährt.
Massen- und Sammelpetitionen sind nur ein geringerer Teil unserer Arbeit. Im Jahr 2012 wurden keine Massenpetitionen eingereicht, aber mehrere Sammelpetitionen. Diese erfahren selbstverständlich die gleiche Aufmerksamkeit wie eine individuell eingereichte Petition. Dass eine Sammelpetition, initiiert durch die Junge Union Thüringen, mit vielen Unterschriften den Landtag ersuchte, eine Schuldenbremse in die Verwaltung einzuführen, ist hierbei in meinen Augen ein politisches Manöver, da
doch die CDU seit 20 Jahren den Finanzminister und den oder die Ministerpräsident/in stellt und diese den Haushalt im Entwurf in den Landtag einbringt. Dabei wurden durch die Mehrheit der CDU die 17 Mrd. € Schulden und die Lasten durch die sogenannten Sondervermögen insbesondere in der Zeit der Alleinregierung angehäuft. Da hätte es doch in den letzten Jahren andere Möglichkeiten des Dialogs geben müssen als die Form einer Sammelpetition.
Sehr geehrte Damen und Herren, an den Beispielen aus der Arbeit des Petitionsausschusses kann man sehen, wie vielfältig diese Arbeit durch die vielschichtigen Probleme der Petenten ist. Für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss möchte ich mich bei allen daran Beteiligten bedanken. Wir machen es uns nicht leicht bei unseren Entscheidungen und wir werden
- genau, wir machen es uns nicht leicht - sehr fachkundig und mit persönlichem Engagement dabei unterstützt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mein Zusatzstudium 1999 zur Förderschullehrerin abgeschlossen und seitdem den Prozess der Veränderung hin zu einer integrativen und anzustrebenden inklusiven Beschulung von Kindern mit pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf verfolgt und begleitet. Ich rede hier ganz bewusst vom Prozess der Veränderung. Seit ich mein Studium abgeschlossen habe, arbeite ich aktiv im Fachverband Sonderpädagogik. Ich bin zu vielen Fortbildungen, Kongressen, lese die Fachliteratur, arbeite in der Landesfachkommission für den Förderschwerpunkt Lernen und nicht zuletzt als Mitglied im Beirat inklusiver Bildung und meiner Mitarbeiter in fünf der sechs Arbeitsgruppen des Beirats beobachte ich nicht nur, sondern begleite diesen Prozess ganz aktiv. Ich habe die ersten zaghaften Versuche von Integration und die damit verbundenen Anstrengungen der Eltern, die Vorbehalte der Verantwortlichen und die Kompromisse erlebt. Inklusion beginnt im Kopf, Herr Emde. Und mit viel Geduld der Beteiligten macht man sich auf den Weg. Dies hat die Stiftung Finneck mit ihrem Projekt „Lernen unter einem Dach“ getan, sie haben einigen Schülern ermöglicht, außerhalb der Förderschule zu lernen. So wurde den Förderschülern ein relativ weiter Schulweg erspart. Sie konnten von den Grund- und Regelschulen Anregungen für ihr eigenes Lernen mitnehmen. Und wie mir ein Schulleiter bestätigte, profitieren von diesem Projekt wie erwartet auch die Regelschüler der Klasse, denn bei ihnen hat sich insbesondere das Sozialverhalten sehr positiv verändert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns geht es in erster Linie um das Wohl der Kinder. Diesen sollen die besten Voraussetzungen zum Lernen ermöglicht werden, wobei die Frage, was sind die besten Voraussetzungen, individuell vom Kind zu denken ist. Ich gebe zu, dass ist noch nicht an jeder Stelle bis heute 100 Prozent gelungen, aber deswegen reden wir auch vom Prozess. Da stehen nicht nur die Wissenschaftler und Forscher, sondern die Verwaltungen, Eltern, ja, meine Kollegen im Diskurs und das seit Jahren. Manche Kollegen reden von Jahrzehnten. Im Beirat für inklusive Bildung diskutieren wir in den Arbeitsgruppen darüber, was sich noch verändern muss, um Inklusion zu erreichen. Wir sind uns bewusst und thematisieren es auch immer wieder, dass die Entwicklung sich nicht nur auf inklusive Bildung und diese insbesondere nicht nur auf die Schule und den Kindergarten beschränkt. Es wäre sehr schön, wenn sich auch die Fraktionen der FDP, der CDU oder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an diesen Gesprächen und Auseinandersetzungen mit Vertretern von Eltern, Verwaltung, Fach- und Interessenverbänden sowie den Wissenschaftlern aktiv beteiligen würden.
Man kann viel lernen, unterschiedliche Sichtweisen treffen aufeinander und es wird nach Lösungen gesucht.
Es wird nach Lösungen gesucht, die praktikabel, rechtssicher und auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse beruhen. So eine Diskussion empfehle ich insbesondere dem Herrn Emde, da würde sich vielleicht das eine oder andere Argument für ihn verändern. Diese Arbeit unterscheidet sich grundlegend von Diskussionen mit Halbwahrheiten, wahrgenommenen Empfindungen und dem Bestreben, jahrelange Entwicklungen - ich rede hier von Entwicklungen, die es seit fast zehn Jahren auch in Thüringen gibt und auch aus eigenem Erleben vom Kultusministerium und unter anderem von Minister Goebel maßgeblich initiiert und vorangetrieben wurden - nicht wahrzunehmen. Wir sind auf dem Weg, niemand behauptet, dass dieser ein leichter ist, aber umzukehren oder so zu verharren, das wäre das Letzte, was wir wollen.
Nun zurück zum konkreten Antrag. Die Fraktion der FDP beantragt, dass der Landtag seinen Beschluss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 19. Juli 2012 bekräftigt. Warum soll es eine Wiederholung dieses Beschlusses vom letzten Jahr geben? Der Prozess der Umsetzung ist im vollen Gange, wir haben vom Minister gehört, dass mit diesem Entwicklungsplan in Kürze zu rechnen ist. Wir haben im Beirat in den Arbeitsgruppen ganz intensiv daran gearbeitet, um Zuarbeiten für den zu erstellenden Entwicklungsplan rechtzeitig fertigzustellen. So geht es doch vielen Beteiligten auch. Wollen Sie all diese Leute vor den Kopf stoßen, statt ihre intensive Arbeit wertzuschätzen?
Liebe Kollegen, zu Punkt I.2: Ja, das Projekt ist erfolgreich für die Schüler, die daran beteiligt sind. Darauf bezieht sich ja auch die Kleine Anfrage von Frau Astrid Rothe-Beinlich. Mein Dank gilt von dieser Stelle allen, die sich damals für diese besondere Art der Öffnung der Schule stark gemacht haben. Es war eine Vorreiterrolle und es hat gezeigt, ja, es geht. Es hat Mut gemacht und Eltern wie auch mich bestärkt, eine integrative Beschulung für ihre Kinder zu fordern und mit all ihren Schwierigkeiten bis zum Ende durchzustehen.
Heute sind wir viele kleine Schritte weiter. Es gab die Gesetzesänderungen, die vieles erleichtert haben, und Integration wird an vielen Orten mit vielen Kindern sehr erfolgreich, aber manchmal auch mit Rückschlägen praktiziert.
Im Modell der Stiftung Finneck reden wir aber nicht von Inklusion, sondern bewusst vom Lernen unter
einem Dach. Inklusion, selbst Integration ist es eben nicht, wenn jeder seinen eigenen Lehrer hat. Bei der Inklusion reden wir davon, dass ein Lehrer für alle Schüler die Verantwortung trägt und nur die, die Unterstützung brauchen, diese zusätzlich von einer zweiten Fachkraft erhält. Die Schüler und Lehrer sind nicht Teil der aufnehmenden Grundund Regelschule, damit ist ihnen die Partizipation nur eingeschränkt möglich. Sie nehmen am Unterricht mit den anderen teil, aber sind nicht Teil des Ganzen. Das war zu Beginn des Projekts etwas Neues, selbst wenn das jetzt sehr formal klingt, eine Inklusion, die uneingeschränkte Teilhabe ermöglicht, ist dies nicht und wird dies auch nicht. Da aber Inklusion nicht Kooperation Ziel der Behindertenrechtskonvention ist, wurde das Modellprojekt nicht verlängert.
Damit werden aber nicht alle Kooperationen infrage gestellt, denn ich kenne u.a. auch in Bad Lobenstein sehr viele Projekte im sportlichen oder kulturellen Bereich, ja selbst in der gemeinsamen Arbeitsvorbereitung, die dies unterstreichen.
Wollen wir wirklich für ein auslaufendes Projekt eine wissenschaftliche Evaluierung, obwohl wir es seit längerer Zeit auch wissenschaftlich belegt besser wissen und besser können? Nein, das will meine Fraktion nicht. Alle beteiligten Schüler können ihre Schulzeit in diesem Projekt beenden. Es war aber nie die Rede davon, dass weitere Schüler in dieses Projekt einsteigen, sondern eine Inklusion sollte angestrebt werden. Dies umfasst auch, dass die Schüler ein Teil der Schule sind, in die sie jeden Tag gehen.
Die Stiftung Finneck hat sich über die Vereinbarung hinweggesetzt und diesen rechtlichen Streit sollte man nicht zu einem politischen Anheizen und schon gar nicht auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen oder deren Familien austragen. Nach meiner Information wurden und werden Gespräche mit den betroffenen Eltern durch das Ministerium und das Schulamt geführt und es wurden ja auch vom Minister Lösungswege aufgezeigt.
Sie sehen also, dass das Kindeswohl bei der Lösung des ganzen Problems eindeutig im Mittelpunkt steht und wir wie auch die Landesregierung keinerlei Interesse haben, die betroffenen Schüler und deren Eltern unter dem klaren Vertragsbruch der Stiftung Finneck leiden zu lassen. Über eine fachliche und politische Diskussion zur Inklusion und den Schritten für ihre Umsetzung in Thüringen ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention freue ich mich. Daher ist meine Fraktion zu einer Weiterberatung des Antrags im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur gern bereit.
von der Krone, Klaus; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemb, Wolfgang; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Dr. Lukin, Gudrun; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Metz,
Peter; Meyer, Carsten; Möller, Dirk; Mohring, Mike; Mühlbauer, Eleonore; Nothnagel, Maik; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Recknagel, Lutz; Reinholz, Jürgen; Renner, Martina; Rothe-Beinlich, Astrid; Scherer, Manfred; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Dr. Voigt, Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank, Wetzel, Siegfried; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an der Vielzahl der eingebrachten Gesetzentwürfe und dem Entschließungsantrag zeigt sich, dass wir hier über ein Gesetz beraten, welches ein elementares Bürgerrecht beinhaltet. Hier geht es um das Recht eines jeden Bürgers, sich mit einem Anliegen direkt an das Parlament zu wenden. Dieses Recht soll auch in Zukunft praxisnah ausgestaltet und für alle Beteiligten gut händelbar bleiben. Darauf komme ich dann später noch einmal zurück, wenn es um die Installierung von Petitionsausschüssen in den kommunalen Gremien geht.
Dass die Fraktionen über die Ausgestaltung und die Feinheiten dieses Gesetzes unterschiedlicher Meinung sind, verwundert sicher nicht; Herr Heym hat es schon ausführlich dargelegt. Ganz klar möchte ich noch einmal deutlich machen, dass sich das Gesetz in seiner Fassung von 2007 gut bewährt hat. Dies zeigt sich an den konstanten Zahlen der eingehenden Petitionen. Trotzdem halten wir eine Verbesserung und Anpassung nicht nur nach der erfolgten Anhörung im August 2011 für angebracht. Ja, wir haben die Anregungen des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE aufgenommen und diese mit den Erfahrungen der anderen Landesparlamente und des Bundestags verglichen und auf dieser Basis einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht.
Wichtige Kernelemente unseres Entwurfs habe ich in meiner Rede zu dessen Einbringung schon vorgetragen, wiederhole sie aber gern noch einmal. Unser Gesetzentwurf zielt auf eine Novellierung des Petitionsgesetzes mit folgenden Schwerpunkten: Zulassung sogenannter Petitionen zur Veröffentlichung, also online veröffentlichter und online mitzeichnungsfähiger Petitionen von allgemeinem Interesse, Ermöglichung öffentlicher Anhörung zu diesen Petitionen zur Veröffentlichung unter Einbeziehung der Fachausschüsse, die stärkere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Einreichung von Petitionen, hier möchte ich nur kurz die Zulassung von Brailleschrift und Gebärdensprache erwähnen. Außerdem haben wir eine gesetzliche Verankerung der bisher nur in der Geschäftsordnung der Landesregierung definierten Fristsetzung für die Abgabe von Stellungnahmen der Exekutive gegenüber dem Petitionsausschuss. Frau Sedlacik, ich sehe da keine Verschlechterung des Verfahrens, nur dass es jetzt im Petitionsgesetz explizit verankert ist, was in der Geschäftsordnung schon steht.
Ich habe mir die Kritikpunkte zu unserem Gesetzentwurf, die von den Oppositionsfraktionen in der ersten Lesung am 03.05. letzten Jahres vorgetragen wurden, die Hinweise aus der schriftlichen Anhörung und natürlich die Diskussion im Petitionsausschuss sehr intensiv angeschaut. Das betraf
insbesondere immer die Einführung der öffentlichen Petitionen, die Anzahl der erforderlichen Unterzeichnungen, um eine öffentliche Anhörung im Landtag zu erreichen - das sehen wir auch noch mal an den Änderungsanträgen - und die Bearbeitungszeit der Landesregierung. Mit der von uns angestrebten Novellierung sind eine Modernisierung des Thüringer Petitionsrechts und eine Verbesserung der demokratischen Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger verbunden, wenn das auch die eine oder andere Fraktion anders sieht.
Bei der Einführung von Petitionen zur Veröffentlichung orientierten wir uns an den guten Erfahrungen, die der Bundestag bereits seit 2005 mit der Online-Veröffentlichung und Online-Unterstützung von Anliegen des allgemeinen Interesses gesammelt hat. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der notwendigen Unterstützer. Allerdings sehen wir die technischen und personellen Voraussetzungen für ein Online-Forum in Thüringen als nicht gegeben und die Schaffung zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht als prioritär notwendig. Auch Herr Untermann erkannte diese Schwierigkeiten. Dass die Sammelund Massenpetitionen nicht in einem anderen Verfahren dargestellt werden sollen, kann ich nicht nachvollziehen. Denn, Frau Sedlacik, man braucht nur die eingereichte Massen- oder Sammelpetition kennzeichnen und sagen, diese Petition möchte ich gern zur Veröffentlichung beantragen, oder einfach nur sagen, sie soll mit veröffentlicht werden. Damit ist das gesamte Verfahren genau wie bei allen anderen Petitionen gegeben, nur dass ich es einfach kennzeichnen muss und sage, bitte, ich möchte, dass diese Petition veröffentlich wird. Dass die Petitionen zur Veröffentlichung nun diese Bezeichnung haben und nicht, wie ursprünglich geplant, öffentliche Petitionen heißen, verdanken wir ebenfalls einem Hinweis des Bundestages in der schriftlichen Anhörung. Dadurch wird verdeutlicht, dass es unabhängig von der jeweiligen technischen Behandlung nur eine einzige Art von Petitionen gibt, und dass die Online-Veröffentlichung einzelner Petitionen lediglich eine Erleichterung der bisher bereits in Papierform möglichen Mitzeichnung ist. Ich sage es noch einmal, auch für Sie, Frau Schubert, es ist durchaus möglich, eine Petition in Papierform einzureichen und draufzuschreiben, ich möchte, dass sie veröffentlicht wird. Das heißt nicht, dass ich unbedingt im Netz so firm sein muss, dass ich sie online einreichen muss. Aus der Anhörung resultiert zudem, dass die gewünschte Behandlung einer Petition als Petition zur Veröffentlichung bereits bei der Einreichung kenntlich zu machen ist. Dies erscheint notwendig, um Missverständnisse und daraus resultierende Verfahrensfehler zu vermeiden. Auf Wunsch, und zwar nur auf Wunsch des Petenten, sollte dessen Anliegen öffentlich gemacht werden. So wird dem Willen des Petenten Rechnung getragen und das ist uns sehr wichtig. Für uns werden hier ganz konkrete Mitbestimmungsrechte
gestärkt. Ferner haben wir jetzt datenrechtlich eindeutig geregelt, welche personenbezogene Daten, nämlich Name und Wohnort des Petenten und eventuell Mitzeichner zusammen mit einer Petition zur Veröffentlichung veröffentlicht werden. Damit noch mal zum Synonym, wenn mein Anliegen so wichtig ist, dann kann ich mich auch zu erkennen geben. Außerdem wird der Zeitraum, den die Landesregierung hat, um eine Stellungnahme abzugeben, jetzt gesetzlich fixiert und entspricht somit der Geschäftsordnung. Hier haben wir auch einen Vorschlag der Fraktion DIE LINKE mit aufgenommen, was zeigt, dass wir nicht parteipolitisch, sondern die Vorschläge sehr sachbezogen geprüft haben. Um Nachteile für den Petenten zu vermeiden, ist eine Verkürzung der Frist für eine Stellungnahme der Landesregierung möglich und sinnvoll. Sie wird bereits praktiziert, aber nun auch noch mal gesetzlich verankert.
Herr Bergner, mir ist nicht ganz klar, wie die einzelnen Ausschussmitglieder jederzeit Herr des Verfahrens bei 1.000 Petitionen im Jahr sein sollen. Wir sind auf die Unterstützung der Landtagsverwaltung angewiesen. Ansonsten ist das neben der normalen Arbeit eines Abgeordneten eigentlich nicht zu schaffen.
Zum Gesetzentwurf der LINKEN will ich deutlich sagen, dass wir ihn ablehnen, einige grundlegende Dinge, die für uns nicht zustimmungsfähig sind, will ich hier kurz anreißen. Wir wollen ein praxistaugliches Gesetz, dessen Umsetzung nicht mit einem immensen Aufwand für die Kommunen verbunden ist. Das hat Herr Bergner schon anschaulich dargelegt, es ist einfach nicht möglich, in jedem kommunalen Gremium dies zu verankern. Wir wollen nicht, dass eine Veröffentlichung von Petitionen unter einem Synonym ermöglicht wird. Ich habe dazu vorhin schon Stellung genommen. Wir wollen eine öffentliche Anhörung, die mit viel Aufwand für die Beteiligten und die Verwaltung verbunden ist, nur dann ansetzen, wenn eine angemessene Zahl von Unterstützern dafür gefunden wird, und das sind für uns nicht nur 50 oder 200 Personen. Da die Internetforen sehr intensiv betreut werden müssen, um nicht zweckfremd genutzt zu werden, sehen wir dafür weder personelle noch finanzielle Spielräume. Das Anhalten des Vollzugs, was vorhin schon einmal angesprochen wurde, so ganz global und vereinfacht, dem stimmen wir nicht zu.
Bei dem Gesetzentwurf der FDP wird eine Einführung der Kinder- und Jugendkommission als neues Landtagsgremium gefordert. Diese Kommission als Unterausschuss an den Petitionsausschuss anzugliedern, macht in unseren Augen wenig Sinn. Wir haben es gehört, bereits jetzt können Petitionen, die sich mit Anliegen von Kindern und Jugendlichen beschäftigen, an den Petitionsausschuss gerichtet werden. Sie werden dort mit der gleichen Sorgfalt beraten wie alle übrigen Petitionen auch. Einer ge
sonderten Kinder- und Jugendkommission des Petitionsausschusses bedarf es daher offenbar nicht. Bislang ist auch kein derartiger Wunsch von außerhalb des Landtags an den Petitionsausschuss oder die Fraktionen oder die Fraktion der SPD, für die ich hier spreche, herangetragen worden. Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt darauf ab, diese Kommission an einer anderen Stelle zu platzieren. Allerdings verstehe ich nicht ganz, wieso die Initiative deshalb von der SPD ausgehen soll. Diese Logik erschließt sich mir nicht, aber wenn man diese Initiative wünscht, kann dies auch an einer anderen Stelle eingebracht werden. Die SPD-Fraktion wird aus diesen Gründen dem Koalitionsentwurf zustimmen und die anderen Initiativen ablehnen. Unsere Novellierung ist ein ganz wichtiger Schritt hin zu mehr Partizipation der Bürgerinnen und Bürger. Sie ist pragmatisch und praxisnah.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kollegen, das Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Thüringer Bürgerbeauftragten, was uns die Fraktion DIE LINKE vorgelegt hat, ist das aus dem Jahr 2007 noch einmal aufgewärmt, aber mit einem anderen Namen versehen. Jetzt heißt es nicht mehr „Gesetz zur Stärkung des Thüringer Bürgerbeauftragten“, sondern eben „Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Thüringer Bürgerbeauftragten“. Dieser Antrag soll das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten, welches im Jahr 2000 beschlossen und am 15. Mai 2007 novelliert wurde, ersetzen. Ich sage es schon einmal ganz deutlich, die SPD hat in der Opposition 2007 diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt und wird das auch heute nicht tun.