Susanne Hennig
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich glaube, das Bildungsfreistellungsgesetz ist sehr beispielhaft, in welcher Form in Thüringen Politik gemacht wird.
Es wird nicht das Wohl der Thüringerinnen und Thüringer in den Blick genommen, sondern das Wohl einer einzigen Partei, nämlich der Partei der CDU. Es ist auch sehr interessant, was der Fraktionsvorsitzende der CDU in der Landespressekonferenz vergangene Woche gesagt hat: Natürlich kann es ein Bildungsfreistellungsgesetz geben. Wenn denn Schwarz-Grün im Herbst eine Mehrheit erringen sollte und Wirklichkeit werden sollte, wäre das das erste Wahlgeschenk.
Jetzt frage ich mich natürlich: Aus welchem Blickwinkel wird denn hier eigentlich in Thüringen Politik gemacht und wie passen die Vorstellungen der CDU mit denen der Grünen zusammen, wenn sie schon bei einem abgespeckten Gesetzentwurf der SPD nicht zusammenpassen?
Ich frage mich natürlich, was Herr Emde damit meint, wir müssten noch darüber reden, was noch zu verbessern wäre. Wir haben Anhörungen gemacht, es ist drei Jahre geredet worden und ich frage mich auch ein bisschen, wie das 12 Bundesländer hingekriegt haben, wenn Thüringen so eine Messe macht, nur um zu einem Bildungsfreistellungsgesetz zu kommen.
Aus meiner Sicht geht Bildungsfreistellung alle an, da geht es nicht nur um die Wirtschaft, sondern auch in erster Linie um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie müssen sich einfach entscheiden, was Sie wollen. Wollen Sie in diesem Land gestalten oder wollen Sie es weiter aussitzen, wie Sie es bisher machen?
Werte Abgeordnete, wie bei vielen anderen Dingen auch war in den ersten Jahren der Regierungskonstellation ab 2009 von einem Bildungsfreistellungsgesetz nicht viel zu sehen. Deswegen hat sich zuerst die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Weg gemacht, hat einen eigenen Entwurf eingebracht, der auch prompt an den Bildungsausschuss im Herbst 2011 überwiesen worden ist. Wir haben die Initiative damals begrüßt und unterstützt. Trotzdem haben wir unsere Kritik an dem Gesetzentwurf und die geht auch schon ein bisschen in die Richtung, die Herr Emde hier aufgemacht hat. Es geht erstens um prinzipielle Gründe, da aus unserer Sicht die Weiterbildung von Beschäftigten im Interesse vor allem der Gesamtgesellschaft liegt, aber auch natürlich bei den Betrieben selbst, in denen sie beschäftigt sind. Deswegen kann es aus unserer Sicht nicht um eine Kostenerstattung für Unternehmen gehen, wenn ihre Arbeitnehmerinnen sich in ihrer Freizeit bzw. während der Arbeitszeit bilden. Zum Zweiten halten wir zumindest für den Anlauf von Bildungsfreistellung in Thüringen eine Konzentration auf die Arbeitswelt bezogen und gesellschaftspolitische Weiterbildung für gut. Ob inhaltliche Erweiterungen denkbar sind, das ist völlig klar, darüber kann man immer diskutieren. Das kann man aber auch diskutieren, wenn das Gesetz in der gesellschaftlichen Praxis angekommen ist.
Der Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat inhaltlich etwas andere Akzente gesetzt,
aber lag über mehrere Jahre im Bildungsausschuss, ohne dass das Parlament tatsächlich zu einer Entscheidung gelangt wäre. Trotzdem hat es das Bildungsund Kultusministerium geschafft, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Damit, meine Damen und Herren, gab es zwei Gesetzentwürfe für ein Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz. Sie kennen die Geschichte, nur einer lag dem Landtag vor. Herr Minister Matschie hat seinen Entwurf mit den Tarifpartnern und den Bildungsexperten diskutiert. Über Inhalte, Pro- und Contra-Argumente konnte man sich in der Presse bereits gut informieren. Auf öffentlichen Podiumsdiskussionen wurden Erläuterungen dazu abgegeben, mit dem Bezug auf den Landtag passierte nichts. Deswegen griff ihm letztlich die Fraktion DIE LINKE unter die Arme und hat dieser Situation Abhilfe verschafft und hat ihren Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht,
weil wir der festen Auffassung sind, was gesellschaftlich diskutiert wird, muss auch im Parlament diskutiert werden.
Das gebietet einfach eine funktionierende Demokratie. Zu den dann erfolgten Behandlungen im Bildungsausschuss will ich mich eigentlich nicht weiter auslassen, weil es ein Trauerspiel war. Wir haben uns als Bildungsausschuss - und damit meine ich die Mehrheitsverhältnisse im Bildungsausschuss, die sich auch hier im Parlament widerspiegeln wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Viermal, glaube ich, wurde der Tagesordnungspunkt vertagt, ein einziges Mal - zusammengenommen, glaube ich, 20 Minuten - haben wir inhaltlich diskutiert. Das Einzige, was im Zusammenhang mit dem Bildungsausschuss für unsere heutige Entscheidung wirklich wichtig ist, ist die Tatsache, dass von den 13 Anzuhörenden, die sich explizit und ausführlich zu den Inhalten geäußert haben, es einmal grundsätzliche Zustimmung bei erheblichen Änderungswünschen gab, zehn Anzuhörende den Entwurf stark befürwortet haben und nur zwei ihn ablehnten.
Sehr geehrte Landesregierung, dass Sie es auf den letzten fünf Metern dieser Legislatur nicht geschafft haben, Ihren Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, ist nicht so schlimm. Wir haben ja mitgeholfen, dass wir heute abstimmen können. Beinahe hätten Sie es verpasst, Ihren Koalitionsvertrag zu erfüllen - das wollen wir natürlich nicht zulassen -, obwohl es das Bildungsland Thüringen lange genug zulassen konnte, dass wir eines der vier Bundesländer sind, die immer noch keinen Freistellungsanspruch für Weiterbildung für Arbeitnehmer haben.
Im letzten Herbst wollte sich die Ministerpräsidentin einschalten, wollte in einem Chefgespräch das Bildungsfreistellungsgesetz auf den Weg bringen. Auf
meine Mündliche Anfrage wurde mir noch im Herbst vergangenen Jahres zugesichert, dass ein entsprechender Entwurf in absehbarer Zeit dem Landtag zugeleitet wird. Dass Sie es nun nicht verpassen, einem Gesetzentwurf zuzustimmen, haben Sie natürlich nur der Linken zu verdanken, einer mitdenkenden und mitarbeitenden Opposition, die bereits den Entwurf des Ministeriums an den Landtag weitergeleitet hat.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, wenn Sie dem Entwurf Ihres Ministers heute zustimmen können, können Sie Ihren Koalitionsvertrag erfüllen, auch wenn die CDU das nicht mitmacht.
Sie haben ein Bildungsfreistellungsgesetz für Thüringen im Jahr 2009 zur Landtagswahl als einen Ihrer wichtigsten Eckpunkte in den Koalitionsvertrag hineinformuliert. Sie haben ihn, liebe SPD-Fraktion, liebe Sozialdemokraten, bei der CDU durchgeboxt und Sie haben es in dem Koalitionsvertrag formuliert. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten gab es den Entwurf und dieser Entwurf wurde öffentlich vorgestellt. Die Gewerkschaften, aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen warten auf dieses Gesetz. Es wird Zeit, dass Thüringen sich der übergroßen Mehrheit der Bundesländer anschließt, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Freistellungsregelung nicht vorzuenthalten.
Sehr verehrte Abgeordnete der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Ihnen liegt heute - ich wiederhole es - ein Gesetzentwurf Ihres Ministers vor. Meine Partei hat es nun übernommen, ihn in den Landtag zu transportieren. Dieser Entwurf bedeutet die Erfüllung eines wesentlichen Ziels Ihrer Koalitionsvereinbarung. Ich appelliere heute an Sie: Wenn Ihnen Ihre Selbstachtung und das Ansehen Ihrer Partei als arbeitnehmerorientierte Partei noch etwas Wert ist, stimmen Sie dem vorgelegten Gesetzentwurf von uns zu. Er ist inhaltlich gut und regelt die Dinge sachgerecht. Natürlich haben auch wir Kritik an dem Entwurf, würden auch noch viel weiter gehen, allerdings sind auch wir konsensfähig. Wenn es darum geht, ein Bildungsfreistellungsgesetz für Thüringen zu schaffen, können auch wir von unserer Grundsatzposition in der Hoffnung, dass wir in der Erfahrung der Umsetzung dann noch etwas weiter gehen können, einige Abstriche machen.
Herr Minister Matschie hat heute in der Presse die Absage an eine Zustimmung zu seinem Gesetzentwurf damit begründet, dass Politik verlässlich sein müsse. Ist es verlässlich, sich an einen Partner sklavisch zu binden, der zu Regelndes aussetzt? Oder ist es verlässlich, Verantwortung zu übernehmen? Die Frage beantwortet sich selbst.
Wenn Sie zum Koalitionsvertrag stehen wollen und zu den Zusagen, die Sie den Menschen in Thüringen gemacht haben, dann stimmen Sie heute mit der Linken gemeinsam Ihrem eigenen Gesetzentwurf zu. Die Treue zum Koalitionsvertrag und zu Ihren Versprechen den Menschen gegenüber kann doch nicht weniger wiegen als die Treue zu einem Koalitionspartner, der sich weder an den Koalitionsvertrag hält, noch an die vollmundige Verkündigung der Ministerpräsidentin, dass das Bildungsfreistellungsgesetz in einem Chefgespräch geklärt wird und entsprechend eingebracht wird.
Wenn Sie Verlässlichkeit von Politik demonstrieren wollen, haben Sie heute nur eine Wahl. Zeigen Sie Rückgrat, und stimmen Sie dem Bildungsfreistellungsgesetz aus Ihrem Haus zu. Ich bitte Sie um die Zustimmung zum Gesetzentwurf, den die Linke eingebracht hat. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, mit Umfrageergebnissen ist das ein bisschen wie mit Wahlergebnissen - bei letzteren gibt es, mit Ausnahme vielleicht von der FDP, immer nur Gewinner. Genau das hat Frau Lieberknecht gerade gemacht. Also Umfrageergebnisse bestätigen in der Regel immer die eigene Po
litik und die Erfolge der eigenen Politik. Frau Lieberknecht hat gerade schöngefärbt, verharmlost, hat gewonnen und Sie haben etwas getan, was man mit wissenschaftlichen Ergebnissen nicht tun sollte: Sie haben sie an Beratungsresistenz grenzend uminterpretiert.
Zur Beseitigung von sozialer Ungleichheit verlieren Sie kein Wort, das ist auch kein Wunder, denn in Ihrer Interpretation des Thüringen-Monitors geht sie auch völlig unter. Und wie kann man jemandem die politische Verantwortung überlassen, der die Realitäten verkennt und nicht einmal bereit ist, diese anzuerkennen, wenn sie die von Ihnen beauftragten Wissenschaftler auf den Tisch legen? In diesem Sinne ist die Regierungserklärung von Frau Lieberknecht zur Einschätzung des zum 13. Mal vorgelegten Thüringen-Monitors wenig überraschend und war vorhersehbar. Eine oberflächliche Betrachtung jedenfalls, wonach grundsätzlich die Thüringer sowohl mit der eigenen Lebenssituation und der wirtschaftlichen Situation Thüringens zufrieden sind und sich demnach keine Veränderung gesellschaftlicher Lebensverhältnisse auch jenseits der ökonomischen Verhältnisse notwendig macht, ist eine kurzsichtige und instrumentelle Betrachtung einzelner Teilergebnisse.
Ich möchte mich im Namen der Fraktion DIE LINKE bei Herrn Prof. Best und seinem Team für die Studie und die geleistete Arbeit bedanken. Der Thüringen-Monitor bietet dem Thüringer Landtag, den Medien und der Öffentlichkeit seit dem Jahr 2000 mit bislang einer Ausnahme jährlich die Gelegenheit, die politische und gesellschaftliche Verfasstheit der Thüringer zu debattieren und darauf aufbauend politische Konzepte zu entwickeln, nicht etwa um als Landespolitiker zu gefallen, sondern um für eine freie und demokratische Gesellschaft gefährlichen Tendenzen politisch zu begegnen. Eine Schwäche hatte der Thüringen-Monitor bereits vor seiner jährlichen Erstellung: Die Auftragsvergabe und damit auch die jährliche Schwerpunktsetzung erfolgte allein durch die Thüringer Staatskanzlei. Wenn hier jetzt der Landtag einbezogen wird, begrüßen wir das natürlich.
„Wie leben wir? Wie wollen wir leben?“ Es geht einerseits um die objektive Betrachtung der sozioökonomischen Lage und die subjektive Betrachtung, die sich in Zufriedenheit, Wertegewichtung und gesellschaftlicher Orientierung ausdrücken soll. Es ist feststellbar, dass die Wachstumsraten in Thüringen und der Bundesrepublik seit dem Jahr 1998 nahezu identisch verlaufen. Nun kann man dies positiv in
dem Sinne interpretieren, dass Thüringen nicht nennenswert hinter eine Entwicklung zurückfällt, aber es ist beim Vergleich der prozentualen Wachstumsraten vielmehr so, dass sich die absolute Differenz aufgrund der unterschiedlichen Ausgangsniveaus weiter auseinanderentwickeln wird. Das heißt, dass die Thüringer Wirtschaftskraft der Entwicklung in der Bundesrepublik hinterherläuft und dabei weiter zurückfällt. Das ist keine politische Interpretation, das ist Mathematik. Das ist nicht ohne Belang, erst recht nicht für politische Konzepte. Denn wenn nahe 40 Prozent der 18- bis 24-jährigen Thüringerinnen angibt, aus Thüringen sicher oder wahrscheinlich fortziehen zu wollen, dann hat dies auch damit zu tun, welche Lebensperspektiven in Thüringen gesehen werden oder an anderer Stelle als besser bewertet werden. Denn immerhin 34 Prozent der Befragten bewerten die Berufsaussichten in Thüringen als sehr oder eher schlecht und auch die Einschätzung der sogenannten weichen Faktoren wie Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote relativieren den hohen Grad an Zufriedenheit, der an anderer Stelle zum Ausdruck kommt. Von den Thüringerinnen und Thüringern bewerten etwa 70 Prozent ihre eigene finanzielle Situation und die wirtschaftliche Lage in Thüringen als sehr gut oder gut. Aber nur die Hälfte der Zufriedenen, also insgesamt 35 Prozent, bewertet die wirtschaftliche Lage in Thüringen als besser gegenüber den anderen ostdeutschen Bundesländern. Einer Einschätzung, wie etwa die wirtschaftliche Lage Thüringens im Vergleich mit den westdeutschen Bundesländern eingeschätzt wird, entziehen sich aber die Autoren der Studie. Wir sind der Auffassung, 23 Jahre nach der Wende ist der Vergleichsmaßstab für Thüringen nicht Ostdeutschland, sondern die gesamte Bundesrepublik.
Denn dass Thüringerinnen sich selbst zufrieden zeigen, ändert nichts an der Tatsache, dass sie einschätzen, nicht ausreichend zu partizipieren, sowohl ökonomisch als auch demokratisch, dass sie in großem Maße Angst vor sozialem Abstieg haben, dass sie die Gesellschaftsverhältnisse überwiegend als ungerecht betrachten und dabei eine sehr konkrete Vorstellung von Gerechtigkeit entwickelt haben.
Werte Abgeordnete, die Hälfte der Thüringerinnen sehen es als vordringendste Aufgabe an, die soziale Ungleichheit zu verringern. Sie unterscheiden sich demnach nicht von den Mitgliedern des Thüringer Landtags. Auch dort sind mehr als die Hälfte der Abgeordneten der Auffassung, das Eintreten für Wirtschaftswachstum und Sanierung der Staatsfinanzen muss hinter der Beseitigung von Ungleichheit als Präferenz bei den Politikzielen zurücktreten.
Das erscheint mir in der Gesamtheit doch ein sehr viel realistischeres Bild über die gesellschaftliche Situation in Thüringen widerzuspiegeln als die alleinige Betrachtung von Zufriedenheit. Was verstehen die Thüringerinnen unter Gerechtigkeit? Zwei Drittel sagen, in einer gerechten Gesellschaft haben alle Menschen die gleichen Chancen, ihre Lebensmöglichkeiten zu gestalten. Das heißt im Kern: Alle Menschen sollen den gleichen Zugang zu ökonomischen, sozialen, politischen, ökologischen und kulturellen Ressourcen haben und ihr Leben selbst gestalten können. Dass dies aber nicht der Fall ist und Chancengleichheit nicht Chancengerechtigkeit bedeutet, wird in einer anderen Fragestellung deutlich. Nur 39 Prozent der Thüringerinnen sind der Auffassung, einen gerechten Anteil oder mehr zu erhalten. Wohlgemerkt, die Thüringerinnen, das habe ich weiter vorn gesagt, treffen ihre Einschätzung zu den gesellschaftlichen Verhältnissen unabhängig von ihrer eigenen Lebenssituation. Die Thüringer Realität, wie sie die Menschen ausweislich des Thüringen-Monitors zur Kenntnis nehmen, ist sehr deutlich. 34 Prozent der Thüringerinnen sind in atypischen Beschäftigungsformen wie Teilzeit, Miniund Midijobs, Leiharbeit sowie befristeten Arbeitsverhältnissen tätig. Das reale, nach Vollzeitäquivalenten umgerechnete Bruttojahresdurchschnittseinkommen liegt nach IAB-Betriebspanel Thüringen 2012 bei 27.690 €, und nicht wie vor Kurzem behauptet über 10.000 € höher. Damit liegt Thüringen noch immer mit 720 € jedes Jahr unter dem ostdeutschen Durchschnitt. Im Vergleich mit dem westdeutschen Lohnniveau erreicht Thüringen nur 77 Prozent, und wenn dann noch die Arbeitszeit gegengerechnet wird, sind wir in Thüringen bei einem Lohnniveau von 75 Prozent. Im II. Quartal 2013 verdienten vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Männer etwa 550 € monatlich mehr als voll- und teilzeitbeschäftigte Frauen. Nicht nur, dass Frauen tatsächlich auch geringer bezahlt werden, werden sie von den wesentlichen Zugängen zu existenzsichernder Arbeit faktisch ausgeschlossen. Das ist und bleibt ein Skandal.
Wer das nicht zur Kenntnis nehmen will, stattdessen die vermeintliche Zufriedenheit der Thüringerinnen zum Ausgangs- oder in diesem Fall besser zum Endpunkt seiner Politik macht, der betreibt eine Politik sich verstärkender sozialer Ungerechtigkeit mit gravierenden Folgen für die Demokratie.
Was von der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in der Bundesregierung übrig geblieben ist, will ich jetzt hier nicht bewerten. Nur eines: Wer einen ab dem 01.01.2017 gesetzlich und allgemein verbindlichen Mindestlohn im Jahr 2013 vereinbart, legt heute einen inflationsbereinigten Mindestlohn in Höhe von 8,01 € fest. Dieser Mindest
lohn ist nicht geeignet, Armut und soziale Ungerechtigkeit zu bekämpfen, sondern manifestiert sogar Armut und soziale Ungerechtigkeit, insbesondere im Alter. Die Thüringerinnen wird das besonders hart treffen. Ich habe bereits angedeutet, dass hinter der zunehmenden sozialen Ungleichheit eine Gefahr für Demokratie liegt. Durch den ThüringenMonitor zieht sich wie ein roter Faden, dass Menschen, die persönlich nicht gerecht am gesellschaftlichen Reichtum teilhaben, weniger von der Demokratie, weniger von den Institutionen der Demokratie halten, sich weniger politisch oder ehrenamtlich gesellschaftlich engagieren und die Demokratie sich selbst überlassen, so dass dieses Land immer weniger demokratisch wird. Das bestätigt die Bertelsmann-Studie zur Bundestagswahl, die von einer sozial prekären Wahl spricht. Grundlage für die Stärkung einer demokratischen Mitmachgesellschaft ist der Zugang zu Bildung und Bildungsressourcen unabhängig von der finanziellen Lebenssituation der Eltern. Das heißt in der Konsequenz, wie demokratisch unsere Gesellschaft in Zukunft sein wird, entscheiden wir heute mit der Struktur der Thüringer Bildungslandschaft. An diesem Punkt können wir bisher mit unserer bisherigen Politik nicht zufrieden sein.
Die politische und gesellschaftliche Bildung entscheidet über demokratische Mitwirkung ebenso wie konkrete Erfahrungen. Drei Viertel der Thüringerinnen sind der Auffassung, dass sie nicht beeinflussen können, was die Regierung tut. Und stimmt das etwa nicht? Die deutliche Differenz zwischen der grundsätzlichen Zustimmung zur Demokratie als Staatsform, das liegt bei 80 Prozent, und der Zufriedenheit mit der erlebten Demokratie, das liegt bei 50 Prozent, ist bereits heute ein deutliches Warnsignal an Vertreterinnen der parlamentarischen Demokratie, sprich an uns alle.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Lieberknecht, wie jedes Jahr widmet sich der Thüringen-Monitor auch den extrem rechten Einstellungen. Es ist den Autoren der Studie anzuerkennen, dass sie bemüht sind, zeitgemäße Forschungsergebnisse in die Arbeit der Studie einzubeziehen, ohne die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aufzuheben. Mit großem Interesse wird medial parlamentarisch als auch öffentlich der Wert zur Kenntnis genommen, wie viele der Thüringerinnen über ein extrem rechtes Weltbild verfügen und wie viele davon zum sogenannten harten Kern zu zählen sind. Dieser Wert ist für 2013 gegenüber 2012 unverändert bei 12 bzw. 5 Prozent; 5 Prozent sogenannte verfestigte, 7 Prozent sogenannte nicht verfestigte extrem rechte Einstellung. Dies ist niedriger als in manchen Jahren zuvor, aber seit Jahren verfestigt. Das sollte uns ein Warnsignal sein, dass
wir in Thüringen von in der Gesellschaft manifest vorhandenen extrem rechten Einstellungen ausgehen können und zeitgeschichtliche Ereignisse diese Zustimmungswerte eher nach oben beeinflussen, aber niemals unter ein bestimmtes Niveau sinken.
Frau Lieberknecht behauptet, es gibt 7 Prozent nicht verfestigte und rechtsextreme Einstellungen und die 5 Prozent verfestigten wären gleichbedeutend mit der Szene oder einer kleinen Gruppe. Aus unserer Sicht betreibt Frau Lieberknecht an diesem Punkt sehr klar Verharmlosung der Verbreitung neonazistischer Einstellungen.
Um verfestigt rechtsextrem zu sein, muss man im Mittel, also für die Monitor-Studie, bei allen zehn Indikatorfragen mit „stimme überwiegend zu“ geantwortet haben. Um also nicht verfestigt zu sein, reicht es, nur eine Indikatorfrage mit „lehne überwiegend ab“ zu beantworten, beispielsweise zum Nationalsozialismus, aber kann ansonsten ein lupenreiner Neonazi sein. Das will ich an dieser Stelle einmal deutlich sagen. 5 Prozent der Thüringerinnen bedeutet, wenn der Monitor über 18-Jährige befragt hat - nehmen wir die Wahlberechtigten -, von 1,86 Millionen Wahlberechtigten etwa 80.000 Thüringerinnen, 80.000 mit verfestigter extrem rechter Einstellung, die extrem rechts in ihrer Einstellung sind - 80.000. Der Verfassungsschutz deklariert für 2012 eine Gruppe von 960 Personen. Die Erklärung von Prof. Best bei der Vorstellung des Thüringen-Monitors 2013 ist unseres Erachtens wissenschaftlich nachvollziehbar und politisch sehr alarmierend. Der Anstieg der Zustimmung zu extrem rechten Einstellungsmerkmalen im Jahr 2011 ist auf die Enttabuisierung derartiger Einstellungen infolge der von einem Bundesbankvorstand und renommierten SPD-Mitglied namens Thilo Sarrazin geäußerten und verbreiteten kruden und rassistischen Thesen und auf die sich anschließende gesellschaftliche Debatte zurückzuführen.
Es kann aber nur etwas enttabuisiert werden, was bislang hinter einem Tabu versteckt, aber vorhanden ist.
Wir vertrauen auf die demokratische Gesellschaft und fordern die Politik auf, dieser nicht im Wege zu stehen. Zu behaupten, braunes Gedankengut habe keine politisch gestaltende Kraft, finden wir äußerst problematisch. Und noch problematischer: politisch bedeutet eben nicht nur parlamentspolitisch. Was sind NSU, Greiz, Nazikonzerte, Naziaufmärsche, rassistische Übergriffe, wenn nicht die Versuche einer gesellschaftlichen Einflussnahme?
Sehr geehrte Abgeordnete, wie meinungsbildend, aber gefährlich geäußerte Diskreditierung von Menschengruppen ist, zeigt der sich herausgebildete, gegen den Islam und gegen die Menschen aus
hauptsächlich durch den Islam geprägten Herkunftsstaaten gerichtete Rassismus, an dem nicht nur Sarrazin verantwortlich ist, sondern auch diejenigen Politikerinnen, die in der Gesellschaft verbreitete Stereotype in den Medien und Einstellungen in der Bevölkerung befördern bzw. hervorbringen.
Äußerungen in der Politik und in den Medien und Einstellungen in der Bevölkerung bedingen sich und schaukeln sich gegenseitig hoch, so dass am Ende mit dem Stichwort, wir müssen die Ängste der Menschen ernst nehmen, rassistische Eintagseinstellungen zum Regelungsinhalt von Vorschriften umgesetzt werden. Ein Drittel der Thüringerinnen hat Probleme damit, wenn sich Sinti und Roma in ihrer Wohngegend aufhalten. Das ist alarmierend, weil aus rassistischen Einstellungen Handlungen und Taten werden. Im Jahr 1992 und im Jahr 2011 nahmen jeweils im Sog rassistischer Debatten Angriffe auf Flüchtlinge und Muslime signifikant zu.
Dass in Thüringen rassistische Grundeinstellungen manifest sind, zeigt der seit Jahren hohe, wenn auch leicht rückläufige Wert bei der Zustimmung zur Überfremdungsthese. 42 Prozent der Thüringerinnen sind der Auffassung, dass die Bundesrepublik in einem gefährlichen Maße überfremdet sei.
Ministerpräsidentin Lieberknecht hält die Zustimmung zur Überfremdungsthese angesichts eines Ausländeranteils von 2,3 Prozent in Thüringen für unerklärlich. Rassismus braucht aber keine Ausländer im Wohnumfeld, Rassismus ist eine Einstellung, die unter anderem ihre Ursachen auch darin hat, dass beispielsweise Migrantinnen in der medialen und politischen Debatte nach ihrer ökonomischen Verwertbarkeit beurteilt werden, dass Flüchtlingen staatlicherseits Rechte, wie das Recht auf Bewegungsfreiheit, eingeschränkt werden, sie isoliert in Lagern und Heimen untergebracht werden, so dass die Konstruktion des „Wir als die Deutschen und die als die anderen“, beispielsweise verbunden mit Leistungsvermögen in der Wirtschaftskrise, immer wieder reproduzierbar wird.
Und wiederum bringen etablierte Politikerinnen die Stichworte für den Stammtisch wie etwa der ehemalige Bundesinnenminister bei der Diskreditierung der Fluchtgründe mit den Stichworten: Asylmissbrauch und Wirtschaftsflucht.
Habe ich gesagt: der ehemalige. Der Verweis der Ministerpräsidentin auf den geringen Anteil von nicht deutschen Thüringern deutet zumindest an, dass die Überfremdungsthese berechtigt wäre, wenn ein bestimmter Zahlenwert X überschritten sei. Dieses Denken finden wir äußerst problema
tisch und mitverantwortlich für die Manifestierung rassistischer Einstellungen.
Ministerpräsidentin Lieberknecht sagt: Die bloße Existenz des NSU verdeutlicht, dass eine wehrhafte Demokratie einen Verfassungsschutz benötigt, der imstande ist, Radikalisierungstendenzen und Gewaltorientierung frühzeitig zu erkennen.
Dies ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten,
und ist ein Affront gegenüber den Opfern des NSU. Die Tatsache, dass der NSU über Jahre mordend durch das Land ziehen konnte, ohne dass Sicherheitsbehörden auch nur annähernd den rassistischen Gehalt der Mordserie erkennen wollten, trotzdem die Opferangehörigen immer wieder darauf hingewiesen haben, ist Grund für die Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden, aber nicht für deren Notwendigkeit.
Im Zusammenhang mit dem NSU ist der Verdacht bis heute nicht ausgeräumt, dass Angehörige von Sicherheitsbehörden verantwortlich ihre Hände mit im Spiel hatten. Eines sind die Verbrechen des NSU aber ganz sicher nicht, und das habe ich gerade schon gesagt, eine Rechtfertigung für die Existenz des Verfassungsschutzes als ein Geheimdienst.
Ein Umfragewert, liebe Abgeordnete, hat mich doch sehr positiv gestimmt und muss handlungsweisend für die Landesregierung und für die Landkreise sowie kreisfreien Städte sein. Fast 80 Prozent der Thüringer lehnen es ab, Asylbewerberinnen getrennt von der Bevölkerung unterzubringen. Auch das muss Handlungsgrundlage für politische Entscheidungen und Konzepte sein. Die Gettoisierung von Flüchtlingen in Lagern oder Heimen ist zu überwinden und das Menschenrecht auf Wohnen und die individuelle Lebensgestaltung im Rahmen dezentraler Unterbringung ist zu verwirklichen.
Die Verbreitung extrem rechter Einstellung in der Gesellschaft darf man nicht verharmlosen oder davonreden wollen - und wir reden hier nicht nur von 12 Prozent. Die Zahlen, die ich Ihnen jetzt vorlese, gelten für alle Befragten und liegen teilweise erheblich über den Werten der Vorjahre. 44 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass Ausländer nur hierherkommen, um den Sozialstaat auszunutzen.
32 Prozent sind der Auffassung, es gibt wertes und unwertes Leben. 31 Prozent unterstützen sozialdarwinistische Positionen. 21 Prozent meinen, Ausländer sollten nur unter den eigenen Landsleuten heiraten und weitere 21 Prozent verharmlosen den Nationalsozialismus. Das Besorgniserregende bei der Verbreitung extrem rechter Positionen ist dabei, dass diejenigen, die diese Einstellungen teilen, der Auffassung sind, selbst nicht rechts oder extrem rechts zu sein, sondern sich in der Mitte oder gar links im politischen Spektrum angeordnet sehen. Das zeigt doch, dass extrem rechte Einstellungen in dieser Zuordnung - und daran lässt die Wissenschaft keinen Zweifel - selbst nicht mehr als extrem rechts in dieser Gesellschaft wahrgenommen werden, aber das ist die Voraussetzung, extrem rechte Einstellungen zu bekämpfen. Aus diesem Grund muss die Gleichsetzung von links und rechts unter dem Extremismusbegriff und die ahistorische und apolitische Totalitarismus-Theorie überwunden werden.
Wir brauchen stattdessen Klarheit bei der Benennung der Programme,
bei der Benennung der zuständigen Stellen und wir brauchen historische Klarheit auch in der Auseinandersetzung mit der DDR. Es muss doch denjenigen zu denken geben, die immer noch glauben, unterschiedslos von zwei aufeinanderfolgenden Diktaturen auf deutschem Boden sprechen zu müssen, Frau Lieberknecht,
wenn in den beiden jüngsten Gruppen der Befragten ein Fünftel überhaupt keine Aussage mehr zur DDR treffen kann, aber dort die Zustimmung zu der Aussage, dass der Nationalsozialismus auch gute Seiten hatte, überdurchschnittlich hoch ist. Hier gehen die bisherigen Bildungs- und Auseinandersetzungskonzepte im Umgang mit der deutschen Geschichte gleich in zweierlei Hinsicht fehl.
Werte Abgeordnete, aus der mehrheitlichen Zuschreibung, dass sich Menschen ohne Arbeit auf Kosten der anderen ein schönes Leben machen, ergibt sich ein erstaunlicher Befund für Thüringen. Einerseits, darauf hatte ich eingangs verwiesen, nehmen Menschen die vorherrschende Gesellschaft als ungerecht wahr und fühlen sich nur unzureichend beteiligt. Daraus erwächst aber keine Solidarität miteinander. Weit verbreitet ist das Vorurteil, wer etwas leistet, wird auch etwas, wer nicht erfolgreich ist, hat nicht genug getan. Dass auch viele Erwerbslose diese Einschätzung teilen, macht uns
wirklich betroffen, aber sie ist zu erklären mit der Abgrenzung von vermeintlichen Verlierern, zu denen man nicht gezählt werden will, wie auch Frau Lieberknecht sehr deutlich in ihrer Rede formulierte. Diese Unterteilung der Menschen in Verlierer und Gewinner nach ihrem Zugang zu Erwerbsarbeit ist nicht Wesensmerkmal einer solidarischen Gesellschaft, sondern egoistischen Wunschdenkens, eines Tages durch Fleiß und Verzicht zu den Erfolgreichen und Glücklichen zu zählen. Dazu zählt nicht der materiell hohe Lebensstandard, aber eben ein Beruf bzw. eine Lebensaufgabe. Wenn Ziel von Politik nicht Verwaltung des Mangels, sondern das Erreichen des höchsten Glücks aller ist, dann ergeben sich aus dem Thüringen-Monitor eine Reihe von Aufgaben und Handlungserfordernissen. Für die Linke heißt das, Bildung ist diskriminierungsfrei zu gestalten und Nachteile konsequent auszugleichen;
tatsächliche Mitbestimmung zu stärken und Menschen an demokratischen Entscheidungen unmittelbar zu beteiligen;
Wirtschaftsentwicklung und -förderung dergestalt zu betreiben, dass ökologisch verantwortbare und ökonomisch sinnvolle Produkte und Dienstleistungen angeboten und entsprechend Arbeitsplätze geschaffen werden; die Erschließung gesellschaftlich notwendiger Arbeitsfelder als Grundlage eines existenzsichernden Einkommens; ein Mindestlohn, der diesen Namen auch verdient und Altersarmut ausschließt und nicht befördert;
die Sicherung einer sozioökonomischen und soziokulturellen Grundsicherung auch ohne abhängige Beschäftigungsverhältnisse.
Die Linke wird sich auch in Zukunft konsequent für die Abschaffung des gefährlichen und nutzlosen Inlandsgeheimdienstes aussprechen und für einen Schutz der Demokratie durch eine aufgeklärte und engagierte Gesellschaft werben.
Für die Linke heißt das, Rassismus und Neonazismus beim Namen zu nennen und sie nicht zu verstecken hinter irgendwelchen Extremismustheorien.
Wir wollen die Beseitigung struktureller Diskriminierung von Menschen nicht deutscher Herkunft und die konkrete Auseinandersetzung mit rassistischen Einstellungen in der Gesellschaft und wir wollen Verteilungsgerechtigkeit herstellen. Wir wollen Menschen ermöglichen, sich verwirklichen zu können, ihnen in einer gerechten Gesellschaft gerechte
Chancen eröffnen, damit sie ihre Lebensmöglichkeiten nutzen und sie selbst ihr Leben gestalten können. Das heißt, Thüringen ist konsequent gerechter zu gestalten und
das ist der wesentliche Unterschied zwischen CDU und DIE LINKE. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich gebe Frau Astrid Rothe-Beinlich recht: Über verantwortungsvolle und zukunftsfeste Hochschulpolitik zu diskutieren, da reicht eine Aktuelle Stunde nicht, deswegen machen wir auch zwei. Alles, was ich jetzt nicht sagen kann, kann ich nachher sagen.
Auch dann ist nicht alles gut, sonst bräuchten wir das gar nicht erst thematisieren.
Zum Zweiten: Es wird, glaube ich, nicht deutlich genug, dass wir in den letzten anderthalb Jahren auch als Fraktion versucht haben, sehr wohl Hochschulpolitik, die Finanzierung von Hochschulen usw. im Landtag zu thematisieren. Wir haben gemeinsame Anträge gemacht. Wir haben einen gemeinsamen Antrag, der von der Landesregierung nicht erfüllt ist, nämlich zum Jahresende ihre Konzeption für eine Hochschulentwicklung vorzustellen. Ende des Jahres ist für mich das Dezember-Plenum, insofern, Sie sind auch Teil der Landesregierung, ich nehme Sie da einfach in Haftung.
Zum Dritten: Ich glaube, Zahlenspielerei und statistische Zahlenspielerei bringt uns keinen Moment weiter. Ich will es nur sagen. Das Statistische Bun
desamt - Sie haben das auch zurate gezogen, Herr Voigt -, im Bundesbildungsbericht 2012 ist zum Beispiel die Rede davon, dass wir in Thüringen 4,4 Prozent des Landeshaushalts für Bildung und hochschulische Bildung ausgeben und die Westflächenländer 5,2 Prozent. Insofern werden wir alle Zahlen dafür finden, warum wir recht haben, warum wir nicht recht haben. Natürlich haben die Grünen und die Linken recht, dass die Hochschulen unterfinanziert sind, und das hat sich natürlich auch in den Protesten gezeigt.
Ein weiteres Indiz dafür, dass Hochschulen unterfinanziert sind, hat die eigene Landesregierung geliefert. Minister Matschie spricht davon, dass wir ab 2016 4 Prozent mehr pro Jahr an die Hochschulen geben. Das würde irgendwie darauf hinweisen, dass es ein Problem gibt, was die Finanzierung der Hochschulen angeht, weil sie mit Sicherheit nicht mit 4 Prozent mehr Mitteln reagieren würden, wenn es kein Problem gäbe.
In der Rahmenvereinbarung III waren die jährlichen Aufwüchse von 1 Prozent für die Hochschulen festgeschrieben. Wie erwartet, haben Inflation, Tarifsteigerung, Betriebskosten usw. nicht dazu geführt, dass diese 1-Prozent-Steigerung tatsächlich zur Entlastung der Hochschulen geführt hätte. Es ist einfach eine Mär, zu behaupten, dass der Aufwuchs im Bildungshaushalt und für die Hochschulen tatsächlich eine Verbesserung bedeutet hätte. Ich frage mich jetzt natürlich, wie kommt es zu der späten Erkenntnis, dass wir 4 Prozent ab 2016 brauchen. Die Hochschulen haben schon Anfang des Jahres davon gesprochen, dass ihnen eigentlich 10 Prozent fehlen. Das heißt, wir haben immer noch mindestens 6 Prozent, die da obendrauf müssten. Waren es die Studierendenproteste, die man beruhigen wollte? War es der nahende Wahlkampf? Ich weiß es nicht. Das wird uns der Minister mit Sicherheit beantworten.
Frau Astrid Rothe-Beinlich hat schon sehr deutlich gemacht, was diese 10 Prozent - und da bin ich einfach anderer Auffassung als Dr. Voigt - tatsächlich ausmachen. Die Crux besteht darin, dass wir mit der Rahmenvereinbarung, mit den Zielvereinbarungen, die Anfang des Jahres beschlossen waren, an den Hochschulen jetzt mit der Umsetzung der Struktur- und Entwicklungsplanungen die Kürzungen tatsächlich an den Hochschulen umgesetzt bekommen, die damals angekündigt waren, aber nicht mal als Parlament eine Hochschulstrukturentwicklung besprechen können, vorliegen haben, sondern dass einfach ökonomische Kriterien zählen, um jetzt Entwicklungen an Hochschulen voranzutreiben, die nichts, aber auch gar nichts mit sozialen, demokratischen Kriterien für Hochschulentwicklung zu tun haben.
Veränderungen braucht es, da sind wir uns einig, aber Veränderungen gerade an Hochschulen muss man mit allen Beteiligten diskutieren und das sind alle Gruppen an Hochschulen.
Das ist nicht passiert. Es ist das Parlament und deswegen bin ich der Auffassung, dass sich das Parlament dieses Recht wieder zurückholen muss.
Es ist viel gesagt worden. Die Hochschulen sind unterfinanziert. Wir haben prekäre Beschäftigungen en masse; 90 Prozent befristete Verhältnisse im akademischen Mittelbau, die studentischen Beschäftigen ohne Tarifvertrag und Ähnliches. Da gilt es nachzusteuern. Regelstudienzeit an Hochschulen wird teilweise geschafft in 7 Prozent. Die TU Ilmenau führt da die Spitze an. Wir haben ja noch eine Aktuelle Stunde, meine Redezeit ist gleich vorbei. Es braucht mehr Geld an den Hochschulen, das ist Fakt. Es braucht aber auch eine Hochschulentwicklungsplanung, die sich nicht nur nach ökonomischen Kriterien richtet, sondern tatsächlich auch bedarfsorientiert, transparent, gute Arbeit im Mittelpunkt und die Einbindung des Parlaments und der Hochschulgruppen berücksichtigt.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe ja schon angekündigt, es geht um mehr als nur um die Debatte, wie kann die Hochschulfinanzierung in Thüringen aussehen. Deswegen hat die Fraktion DIE LINKE tatsächlich heute das Thema gesetzt, was bringt uns eine Enquetekommission „Hochschulentwicklung für Thüringen“. Ich will noch einmal ganz klar und deutlich machen, warum, wieso, weshalb. Der Minister hat schon einiges gesagt. Aus seiner Sicht betreiben wir Schwarzmalerei, aus seiner Sicht ist Thüringen gut aufgestellt, was die Bildungspolitik angeht. Die Spitze der Ignoranz, wie viele Schwierigkeiten wir haben, hat die Ministerpräsidentin in ihrer Regierungserklärung im November gezeigt. Wenn 5.000 Studierende auf der Straße stehen, spricht sie davon, dass andere Bundesländer uns um unser Bildungssystem beneiden. Ich glaube, das war einfach ein Fehlgriff.
Was passiert hier in Thüringen? Das zeigen beide Aktuelle Stunden. Es werden Entscheidungen getroffen, ohne dass demokratische Prinzipien in Hochschulen verbessert werden, eingehalten werden, alle Hochschulgruppen beteiligt werden und mein größter Vorwurf an dieser Stelle ist, dass das Landesparlament völlig außen vor gelassen wird bis dahin, dass Beschlüsse, die das Landesparlament fraktionsübergreifend getroffen hat, nicht eingehalten werden.
Wir haben im Jahr 2012 einen fraktionsübergreifenden Antrag gestellt gehabt, dass die Landesregierung bis Ende 2013 die Hochschulentwicklungsplanung vorzunehmen hat. Wir haben im Juni einen Zwischenbericht zugeleitet bekommen, der aus meiner Sicht allein ökonomischen Kriterien geschuldet ist, nicht aber sozialen demokratischen Beschäftigungsbedingungen gerecht wird, der Studierbarkeit von Studiengängen usw. Es sind hochtrabend Leitlinien für Hochschulentwicklung formuliert, die aber aus meiner Sicht mit einer wirklichen Strukturentwicklung an den Hochschulen auch nichts zu tun haben. Vorgestellt wurde dieser Be
richt im November dieses Jahres im Bildungsausschuss und gleich danach eine Pressekonferenz des Ministeriums. Aber im Dezember 2013 liegt uns keine Hochschulentwicklungsplanung vor.
Seit wir über die Rahmenvereinbarung III, Zielvereinbarungen, Struktur- und Entwicklungsplanung da sind wir uns über die Zeitschiene auch einig - wir versuchen als Parlament, auch als Fraktion DIE LINKE seit einiger Zeit über Anfragen, über Anträge, über Selbstbefassung im Ausschuss Informationen von der Landesregierung zu bekommen und in die Strukturentwicklung einzubringen. Allein es ist nicht möglich und es ist leider auch mit Ihnen nicht möglich, weil es Ihnen oft nicht möglich ist, im Bildungsausschuss zu sein.
Ich wollte das jetzt nicht auf die Spitze treiben, aber der Minister weiß, um was es geht.
Deswegen haben wir gesagt, also so wie das jetzt läuft, wir haben die Kürzung an den Hochschulen. Alles, was auch im Zwischenbericht für Hochschulentwicklungsplanung schon erkennbar war, deutet darauf hin, dass das Ministerium tatsächlich mit den Hochschulen die Stellenplanung bespricht bzw. alles Mögliche, was vor sich geht, in der Strukturentwicklung auch festklopft und das Parlament im Grunde - selbst wenn eine Entwicklungsplanung vorliegt - keine Möglichkeit mehr hat, einzugreifen.
Aus meiner Sicht ist Hochschulpolitik gesellschaftliche Entwicklung. Das bedeutet auch, dass das demokratisch legitimierte Gremium, nämlich das Parlament, an dieser Entwicklung beteiligt werden muss und nicht außen vor gelassen werden darf.
Deswegen schlagen wir vor, um das Ministerium ein Stück weit aus der Gesamtverantwortung zu entlasten und das Thüringer Parlament tatsächlich wieder zu ermächtigen, sich in die Hochschulentwicklung einbringen zu können, dass wir über eine Enquetekommission zur Hochschulentwicklung diskutieren. Ich finde das Ausbremsen des Parlaments, wie es im letzten halben Jahr und im letzten Jahr im Bereich der Hochschulpolitik geschehen ist, völlig falsch.
Was uns die Proteste zeigen, was auch das Bemühen der Opposition zeigt, tatsächlich in die Hochschulentwicklung einbezogen werden zu wollen, zeigt doch nur, dass an diesem Punkt absolut etwas nicht stimmt, dass viele Gruppen und Experten nicht einbezogen sind, sich an Hochschulentwicklung zu beteiligen. Das einzige Kriterium, was wir wahrnehmen können, Hochschulentwicklung nach
Kassenlage, geschieht. Sollte das Zeitargument ziehen, dass Sie der Auffassung sind, die Enquetekommission hätte nicht mehr genug Zeit - auch im Bundestag haben Enquetekommissionen schon über Legislaturen hinweg gearbeitet. Wir müssten nur die politische Entscheidung alle miteinander treffen.
Ich schaue. In diesem Moment ist der Antrag auf das Einsetzen der Enquetekommission eingereicht und ich hoffe, wir kommen zu einem positiven Ergebnis.
Wenn ich darf, würde ich gleich zwei stellen. Die erste bezieht sich noch einmal auf die Hochschulentwicklungsplanung. Sinn und Zweck des Antrags
ist es, dass das Parlament an der Hochschulentwicklungsplanung der Thüringer Hochschulen beteiligt wird. Da wäre meine erste Frage: An welchem Punkt gedenken Sie, dann das Parlament einzubeziehen? Meine zweite Frage: Sie gehen davon aus, dass die Hochschulen ausreichend finanziert sind. Wie erklären Sie sich dann die prekären Beschäftigungsverhältnisse im akademischen Mittelbau?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Rede vom Abgeordneten Emde war, schlicht gesagt, eine Frechheit!
Hier die Opposition als faul zu beschimpfen, während Sie vorab zum Bildungsausschuss E-Mails versenden, in denen Sie klarstellen, dass Sie keinerlei Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf haben, obwohl es massive Kritik am Gesetzentwurf gab, das entbehrt wirklich jeder moralischen Beurteilungsinstanz - Nummer eins.
Nummer zwei: DIE LINKE hat schon 2008 am Gesetzentwurf mitgearbeitet, hat sich an der Anhörung beteiligt.
Nummer drei: Ich kann nur daran erinnern, dass Frau Rothe-Beinlich und ich die einzigen beiden waren, die die Auswertung der Anhörung bestritten haben, dass sich die Koalitionsvertreterinnen im Ausschuss in keinster Weise an der Debatte beteiligt haben. Also wer in dem Punkt faul ist, das sei jetzt einmal dahingestellt.
Das Lehrerbildungsgesetz ist aus meiner Sicht in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen. Ich glaube, das erschließt sich jedem hier selbst. Die Ausbildung unserer Pädagogen entscheidet darüber, wie die Ausbildung unserer Kinder stattfinden wird, wie qualitativ hochwertig sie sein wird, und damit natürlich auch über gesellschaftliche Handlungsmöglichkeiten.
Deswegen noch einmal von mir: Ich kann nicht nachvollziehen, wie nach dieser Anhörung von Gewerkschaften, Schülervertretungen, Studierendenräten, Expertinnen usw. die Auffassung herrschen kann, dass dieses Lehrerbildungsgesetz so, wie es die Landesregierung mit ihrer Koalition einbringt, tauglich sei.
Nach fünf Jahren kommt eine Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes in den Landtag, doch anstelle einer grundlegenden Überarbeitung und Anpassung, was einfach angemessen wäre, wird geflickschustert und verschlimmbessert. Bereits in der Debatte in der letzten Legislatur - und das gehört einfach zur Geschichte des Lehrerbildungsgesetzes dazu - wurde deutlich, dass das damalige Gesetz in keiner Weise den Ansprüchen der Praxis entsprechen konnte. Auch damals gab es schon unzählige Kritiken der damaligen Anzuhörenden, die nur zum Teil umgesetzt worden sind. Jetzt, fünf Jahre später, täglich grüßt das Murmeltier, wir haben dieselbe Situation, die Landesregierung agiert nicht, nein,
sie reagiert nur, die Koalitionsfraktionen tun das mit und hätte die Universität Erfurt nicht selbstständig darum gebeten und die Initiative ergriffen, den Studienumfang aufgrund der KMK-Regelung für die Grundschullehrämter auf 300 Leistungspunkte anzuheben, wäre vermutlich auch mit dem Lehrerbildungsgesetz nichts passiert und kein Änderungsbedarf. Frau Astrid Rothe-Beinlich hat schon die Anzuhörenden zitiert, der Umgang mit dieser Anhörung ist in seiner Ignoranz nicht zu überbieten.
Ich habe von vornherein das Gefühl gehabt, dass diese Anhörung wirklich nur ein Feigenblatt ist, um dem demokratischen Prozess im Parlament zu genügen, aber nicht um einen Gesetzentwurf zu qualifizieren. Es werden schriftliche Stellungnahmen der am Bildungssystem Beteiligten angefordert, und ich kann das noch mal sagen, die massive Kritik bis hin zum Verordnung üben, um dann festzustellen, dass es aus Sicht von CDU und SPD keinen Änderungsbedarf gebe. Damit stößt man aus meiner Sicht nicht nur die Anzuhörenden vor den Kopf, nein, es zeugt wieder einmal von der Unfähigkeit dieser Landesregierung, sich den vorhandenen Problemen stellen zu können.
Werte Damen und Herren Abgeordneten, in Sachsen-Anhalt streiken derzeit die Pädagoginnen und Pädagogen, um auf die Missstände hinsichtlich ihrer Entlohnung und Besoldung hinzuweisen. Hier in Thüringen zementiert man mit dem vorgelegten Lehrerbildungsgesetz, dass Grundschullehrerinnen weiterhin weniger verdienen sollen als ihre Kolleginnen der anderen Schularten. Auch das ist aus meiner Sicht nicht zu verstehen.
Wir als Fraktion DIE LINKE wollen deshalb die Möglichkeit nutzen und haben das auch getan - Sie haben unseren Änderungsantrag auf dem Tisch und in der Kürze der Zeit die wenigen Verbesserungen an diesem Gesetzentwurf vornehmen, um das Schlimmste zu verhindern. Übrigens, zur Dringlichkeit: Ich habe gestern mit der Universität Erfurt telefoniert, um noch mal nachzufragen, da uns keine Stellungnahme der Universität Erfurt vorlag, die müsste jetzt inzwischen bei Ihnen allen eingetroffen sein. Die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs wird damit begründet, dass die Studierenden, die MasterStudierenden mit dem 1. Oktober Rechtssicherheit für ihren Studiengang bekommen sollen. Jetzt bin ich immer dafür, Studierenden Rechtssicherheit zu gewähren, aber im vorauseilenden Gehorsam Studierende sich für einen Master-Studiengang einschreiben zu lassen, der durch das Parlament noch
nicht gesetzlich festgeschrieben ist, das halte ich gelinde gesagt - für eine Missachtung des Parlaments und das ist nicht hinzunehmen.
Jeder Versuch der Oppositionsfraktionen, im Ausschuss noch einmal eine Beratung im Oktober zur wirklich noch mal inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Lehrerbildungsgesetz zu erwirken, hat zu nichts geführt, wie wir heute sehen. In unserem Änderungsantrag werden die wesentlichen Mängel des Gesetzentwurfs der Landesregierung ausgeglichen und damit auf die Kritik der Anzuhörenden eingegangen. Zum einen soll auch der Lehramtsstudiengang für Regelschullehrerinnen in Jena einen Umfang von 300 Leistungspunkten erhalten. Derzeit plant die Landesregierung - und da war auch die Antwort auf meine Nachfrage sehr deutlich -, zwei Regelschullehrerinnenausbildungen in Jena und Erfurt fortzuführen - das ist Punkt 1 - und Punkt 2, die mit einem unterschiedlichen Umfang fortzuführen. Das ist aus unserer Auffassung heraus nicht zielführend. Wir plädieren dafür, dass alle Lehramtsstudierenden 300 Leistungspunkte nach wie vor für ihr Studium bzw. zukünftig erbringen sollten. Des Weiteren soll die Dauer der zweiten Phase der Lehrerinnenausbildung, das sogenannte Referendariat, gesetzlich und einheitlich von uns festgehalten werden. Dies haben wir in unserem Änderungsantrag in Punkt 2 für das Gesetz an sich und in Punkt 3 für die dafür anstehende Verordnung für die zweite Staatsprüfung zum Inhalt. Wir als Fraktion DIE LINKE sehen da besonderen Handlungsbedarf, weil unter anderem die Besoldungsunterschiede mit der Länge des Referendariats begründet werden. Auch Nachfrage im Bildungsausschuss: Grundschullehrerinnen können zum Beispiel nicht gleich den Regelschullehrerinnen oder Gymnasiallehrerinnen besoldet werden, weil ihre Referendariatszeit kürzer sei als die der anderen und damit ein Anspruch auf die gleiche Entlohnung nicht bestehe. Das kann man natürlich aus unserer Sicht gesetzlich heilen. Das haben wir getan. Wir wollen das so heilen, indem wir sagen, alle Lehrämter sollen 24 Monate Referendariat grundsätzlich haben, aber über schulpraktische Praktika, über Praxissemester, wie auch die Uni Erfurt das jetzt vorsieht, ist es möglich für alle Lehrämter, ihre Referendariatszeit auf 12 Monate zu begrenzen. Das ist natürlich unter anderem dem Wissen geschuldet, dass wir einem Lehrermangel begegnen müssen, das heißt, auch junge Lehrerinnen zum einen in die Schulen bringen müssen. Zum Zweiten wollen wir natürlich - und das haben wir auch 2008 schon begründet -, Menschen im Referendariat werden auch gern dazu benutzt, Unterricht abzudecken, den sie eigentlich noch zur Ausbildung nutzen sollen. Das wollen wir auch eingren
zen und deswegen von uns die Möglichkeit, 12 Monate Referendariat zu machen.
Damit ist natürlich auch gewährleistet, dass es bei entsprechender Voraussetzung auch alle Lehrerinnen und Lehrer eher in die Arbeitswelt schaffen können - das habe ich gerade schon mal begründet - und bei einem grundsätzlich wie bei einigen Lehrämtern im derzeitigen Gesetz vorgesehenen 18-monatigen Vorbereitungsdienst nicht die Gefahr besteht, dass die Absolventen in der Luft hängen, indem sie zum Beispiel im Februar oder März mit ihrem Referendariat fertig werden, im August/September eingestellt werden in Thüringen, damit nicht das Bundesland verlassen.
Liebe Abgeordneten, uns ist ziemlich klar, dass wir hiermit lediglich die groben Schnitzer der Landesregierung ausgebessert haben und ich brauche Ihnen das sicherlich nicht noch einmal zu sagen. Das habe ich schon sehr deutlich gemacht.
Uns ist auch schon im Vorfeld signalisiert worden neben dem nicht vorhandenen Änderungsbedarf, dass dieser Gesetzentwurf lediglich im Landtag heute durchgewunken werden soll eben aufgrund der Dringlichkeit der Änderung für die Universität Erfurt.
Jetzt sind wir ja natürlich darauf gefasst, dass die Mehrheit des Landtags möglicherweise unserem Änderungsantrag zum Lehrerbildungsgesetz nicht zustimmen wird. Deswegen haben wir auch gleich noch einen Entschließungsantrag vorbereitet, dem Sie dann doch noch, falls Sie sich entschließen können, zustimmen sollten.
Und zwar haben wir in dem Entschließungsantrag formuliert - und da bin ich ganz bei Herrn Emde, auch Lehrerbildung muss fortentwickelt werden und Politik muss sagen können, in welche Richtung sie fortentwickelt werden soll, und das sind in dem Fall wir -, dass die Landesregierung bis zum März 2014 einen entsprechenden Gesetzentwurf dem Landtag vorlegen soll, der unter anderem folgende Punkte aufweist: Wir wollen, dass pädagogische Ansätze der inklusiven Bildung in allen Phasen der Lehrerinnenbildung in Thüringen fest verankert werden. Wir wollen in jedem Studiengang, der zur Ausübung des Lehrerinnenberufs berechtigt, dass ein Arbeitsumfang von 300 ECTS-Leistungspunkten zugrunde gelegt wird. Wir wollen einheitliche Regelungen bezüglich der Dauer und der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes für alle Lehrämter. Wir wollen und das betrifft natürlich auch in hohem Maße die Schulentwicklung in Thüringen - die Möglichkeit der Etablierung eines Lehramtsstudiengangs bzw. eines lehramtsbezogenen Studiengangs für die Gemeinschaftsschule erschließen. Wir wollen, dass den Thüringer Hochschulen die Möglichkeit einge
räumt wird, eine schulstufenbezogene Lehramtsausbildung zu entwickeln und nicht wie bisher Regelschullehrer, Gymnasiallehrer, Grundschullehrer usw. Und wir wollen natürlich besoldungsrechtlich sichergestellt wissen, dass die Lehrkräfte der unterschiedlichen Schularten, wie sie bisher bestehen, gleich entlohnt werden.
Das sind die politischen Forderungen der Fraktion DIE LINKE. Ich glaube, wir haben da nicht zu hoch gegriffen und ich bitte tatsächlich im Sinne einer guten Bildung für alle, einer guten Bildung für unsere Schülerinnen und Schüler, dieses Lehrerbildungsgesetz entsprechend zu verändern und nicht an dem Koalitionsentwurf ohne Änderungen festzuhalten. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wer im wissenschaftlichen Betrieb Fuß fassen möchte, muss mit prekären Arbeitsbedingungen zurechtkommen und die Wartezeit auf eine Professur meist mit privaten Mitteln vorfinanzieren. Das zeigt die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu den Beschäftigungsverhältnissen im Jahr 2011 auch für die Thüringer
Hochschulen. Abgefragt haben wir alle Beschäftigungsverhältnisse, vom studentischen Mitarbeiter und der studentischen Mitarbeiterin bis hin zum sonstigen Personal an Hochschulen. Gerade im sogenannten wissenschaftlichen Mittelbau, in dem knapp drei Viertel des wissenschaftlichen Personals einer Hochschule tätig sind und die als wissenschaftlicher Nachwuchs gelten, sind befristete Arbeitsverträge die Regel und Teilzeitverträge üblich. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen leisten aber die Arbeit, forschen und lehren, wie es die Professorinnen in einem ähnlichen Maß auch tun, und dennoch sind 84 Prozent von ihnen befristet eingestellt und sogar 43 Prozent sind befristet und in Teilzeit eingestellt, sprich doppelt prekär beschäftigt. Frauen werden im Hochschulbetrieb mit jeder Stufe auf der Wissenschaftsleiter weiter ausgesiebt. Unter den studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften ist der Anteil weiblicher Beschäftigter zwischen 49 und 53 Prozent noch als ausgeglichen zu bezeichnen. Bei den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen findet man jedoch nur noch 34 Prozent weibliche Beschäftigte und man kann feststellen, eine strukturelle Benachteiligung von Frauen im Mittelbau bedeutet unweigerlich die Fortführung des ungleichen Geschlechterverhältnisses in höheren akademischen Beschäftigungsverhältnissen, was sich in Thüringen damit niederschlägt, dass lediglich 16 Prozent der Professorenschaft Frauen sind.
Werte Abgeordnete, Frauen sind in ihrem Zugang zu Beschäftigungsverhältnissen im Hochschulbereich demnach deutlich benachteiligt. Hinzu kommt, dass Frauen in Thüringen überproportional von Zwangsbefristungen und Zwangsteilzeitbeschäftigung betroffen sind und so eine wissenschaftliche Karriere mit höheren persönlichen Einsätzen erkämpft werden muss als, um das pauschal zu betrachten, für Männer gilt. Die Professur wirkt aber stets richtungsweisend auf Forschung und Lehre. Sie ist die zentrale Schaltstelle innerhalb des Systems Hochschule. Der Zugang zu höheren akademischen Positionen ist aber stark abhängig von den Sympathien oder dem Dazugehören zum engsten persönlichen Kreis eines Professors oder einer Professorin.
Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft hat mit dem Templiner Manifest und dem Herrschinger Kodex bundesweit gültige Forderungen und Alternativen für gute Arbeit in der Wissenschaft aufgestellt. Beide Initiativen setzen an den wachsenden Herausforderungen für Beschäftigte im Wissenschaftsbereich an und der gleichzeitig steigenden Zahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Eine der Forderungen der GEW aus dem Templiner Manifest bezieht sich explizit auf die Durchsetzung eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses. Der Herrschinger Kodex hilft als Leitfaden den einzelnen Hochschulen, sich für gute Arbeit in der Wis
senschaft selbst verpflichten zu können. Selbst die Hochschulrektorenkonferenz hat sich 2012 Leitlinien zur Befristung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen gegeben. Allerdings sind diese Leitlinien ein Plädoyer für mehr Befristungen an Hochschulen, die möglicherweise an das Fließband Wissenschaft mehr Menschen holt, aber die Kontinuität von Wissenschaft nicht garantieren.
Die studentischen Beschäftigten haben nahezu in Gänze befristete Verträge von unter einem Jahr, ihre Löhne schwanken von 5,72 € bis 8,11 € an den neun Thüringer Hochschulen. Personalvertretung ist nicht geregelt, Urlaubsansprüche in der Regel an den Hochschulen nicht bekannt, ebenso die Lohnfortzahlung im Krankenfall und Ähnliches. An dem Punkt haben wir ja schon einmal diskutiert. Es ist zwar sechs Jahre her, aber schon damals gab es eine Große Anfrage zu studentischen Beschäftigten hier im Landtag auch von der Fraktion der LINKEN. Sie wissen, es geht anders, Berlin hat Tarifverträge für studentische Beschäftigte, aber auch das ist in Thüringen in weiter Ferne, wie wir auch über Kleine Anfragen erfragt haben.
Die Anzahl der Promotionen steigt bundesweit zwar, aber das Betreuungsverhältnis wird immer schlechter. Das Bundesamt für Statistik hat noch 2010 dargestellt, dass ein Fünftel der Betreuer auf neun und mehr Promovierende kommt. In der Regel sind die Arbeitsverträge von Promovierenden, so sie denn Verträge haben, auf zwei bis drei Jahre befristet. Die Promotion läuft aber in der Praxis deutlich länger. Das hatte mir zumindest auch das Graduiertenkolleg in Jena bestätigt, das in der Regel von vier bis sieben Jahren Promotionszeit ausgeht. Viele Promovierende leben unter der Armutsgrenze oder an der Armutsgrenze. Knapp die Hälfte hat ein monatliches Einkommen von unter 1.100 €. Was zeigt sich damit? Jene Argumentation, und das ist auch in Thüringen üblich und auch Teil der Argumentation des Ministeriums, die dem Prinzip des besonderen Arbeitsplatzes Wissenschaft folgt, ist nicht mehr in den Lebensbedingungen des Hier und Jetzt. Brüche gehören zu Lebensläufen genauso wie Kinder, eine sichere Existenz und das Anrecht auf gute Arbeit. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse erhöhen die Qualität von Wissenschaft nicht. Die Qualität der Beschäftigungsverhältnisse muss in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Landesregierung und Hochschulen verankert werden. Sie bedürfen einer reformierten bundesweiten gesetzlichen Regelung, die wir aus Thüringen anstoßen können. Die politischen Aushandlungsprozesse - und da wird mir das Ministerium vermutlich nicht zustimmen - um die Hochschulen und ihre nötigen Ressourcen müssen dabei radikal demokratisiert sowie partizipativ und transparent gestaltet werden in den Hochschulen und in der Politik. Die wenigsten in diesem Parlament wissen, dass die Ziel- und Leistungsvereinba
rungen zwischen dem Ministerium und den Hochschulleitungen ausverhandelt werden. Erst dieses Jahr haben wir festgestellt, was passiert, wenn Zielund Leistungsvereinbarungen an vielen Gruppen der Hochschulen vorbei verhandelt werden. Der Hochschulpakt wird nur mit Rektoren und Landesregierung verhandelt, da ist selbst das Parlament außen vor, das geht nicht mehr.
Erste Erfahrungen mit anonymisierten Bewerbungsverfahren lassen die vorsichtige Hoffnung zu, dass sich mit einem solchen Instrument strukturell benachteiligte Bewerberinnen besser durchsetzen können. Auch im Wissenschaftsbetrieb sollten Frauen davon profitieren können, ich habe vorhin angedeutet, warum das notwendig ist. Der besonders für Frauen sensible Einstieg in den Wissenschaftsbetrieb als wissenschaftliche Mitarbeiterin kann mittels eines anonymisierten Auswahlverfahrens möglicherweise eher geschlechtergerecht gestaltet werden. Und ein Vorteil, es gäbe Bewerbungsverfahren. Für Daueraufgaben braucht es Dauerstellen. Ohne eine gesicherte planbare Finanzierung von Hochschulen wird sich die Unterfinanzierung aber immer zuungunsten der Beschäftigten niederschlagen. Qualifizierungsstellen müssen für die Dauer der Qualifizierung ausfinanziert sein und dürfen nicht vorzeitig enden. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gehört entweder auf den Prüfstand, ich bin eher der Auffassung, es gehört ganz und gar abgeschafft. Verlässliche Tenure Tracks, wie auch durch das Ministerium in einem neuen Gesetzentwurf angedacht, für die Hochschulen und ihre Mitarbeiter verlangen eine stabile Finanzierung der Hochschulen und klare Bedingungen. Ob die Assistenzprofessur ein einziges Problem klärt oder überhaupt an einem einzigen Problem ansetzt, wage ich derzeit bei der Problematik im wissenschaftlichen Mittelbau deutlich zu bezweifeln.
Liebe Abgeordnete, wenn Sie noch an den statistischen Daten zweifeln, es gibt eine Online-Umfrage der GEW unter Ihren Mitgliedern im Hochschulbereich, an denen sich über 1.200 Mitarbeiterinnen beteiligt haben. Mal drei Befunde aus dieser Umfrage: 53 Prozent derjenigen sind mit der Thüringer Hochschulpolitik unzufrieden, etwa 40 Prozent der Beschäftigten haben Teilzeitverträge, die unter 60 Prozent der normalen Arbeitszeit betragen und die Zahl derjenigen, die auf Familiengründungen verzichtet, ist sehr hoch, und das aufgrund der prekären Beschäftigung. Wer also eine legitime und seriöse Hochschul- und Wissenschaftsplanung für Thüringen im Blick hat, wer passfähige Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen abschließen will, die nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden und damit zulasten von Forschung und Lehre gehen, kommt um die Regelung „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ und die Zurückdrängung prekärer Beschäftigungsverhältnisse nicht herum.
Ich beantrage die Überweisung der Großen Anfrage zur Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, genau genommen ist es ja kein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, sondern des Hauses Matschie. Das vielleicht für den Anfang klargestellt, dass nicht auch nur die Idee eines Plagiats aufkommt.
Ich hätte es auch gut gefunden, wenn die Landesregierung ihren Gesetzentwurf heute hier selbst begründet hätte. Wenn es nicht nur - und das ist es durchaus - einen tauglichen Entwurf gäbe, sondern auch der Wille innerhalb der Koalition von CDU und SPD erkennbar wäre, die Bildungsfreistunden in Thüringen endlich gesetzlich auf den Weg zu bringen.
Wir haben den Gesetzentwurf des Thüringer Kultusministeriums in das parlamentarische Verfahren eingebracht, weil wir ihn in großen Teilen unterstützen und zum anderen, ich will es mal flapsig sagen, endlich zu Potte kommen wollen.
Anfang der 90er-Jahre begann die Diskussion zur Schaffung eines Bildungsfreistellungsgesetzes in Thüringen. Mitte der 70er-Jahre schon traf die Bundesrepublik mit dem Übereinkommen Nr. 140 mit der Internationalen Arbeitsorganisation die Vereinbarung, Bildungsurlaub in Deutschland zu regeln. Zwei Koalitionsvereinbarungen sahen bereits die gesetzliche Regelung von Bildungsfreistellung in Thüringen vor. Seit November 2011 liegt ein Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf dem Tisch. Sie merken, das sind anderthalb Jahre, und ich wette mit Ihnen, die meisten von Ihnen wissen nicht mal, was wir seitdem alles diskutiert haben.
Die Landesregierung blockierte die Beratung im zuständigen Ausschuss seit diesem Zeitpunkt mit der Ankündigung eines eigenen Entwurfs. Die Krönung des Ganzen war die Beratung des vorliegenden Entwurfs - Innenministerium mit der Ministerpräsidentin und den Sozialpartnern - zu einem Zeitpunkt, an dem der Bildungsausschuss tagte und just das letzte Ultimatum für die Vorstellung des Gesetzentwurfs gesetzt hatte. Die schriftliche Anhörung zum Entwurf der GRÜNEN ist daraufhin beschlossen worden. Die schriftliche Anhörung läuft und zugleich gibt es den Gesetzentwurf der Landesregierung bis heute nicht zugeleitet. Das hat sich ja seit heute erledigt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist im parlamentarischen Verfahren.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist mit Sozialpartnern abgestimmt und hat schon Änderungen erfahren. Er wurde in der Presse, auf Veranstaltungen und in verschiedenen Runden diskutiert. Die Voraussetzungen sind also denkbar gut, das parlamentarische Verfahren zu eröffnen und auch erfolgreich
zu sein. Der arbeitsweltliche Bezug und das Setzen auf gesellschaftliche Bildung im heute zu beratenden Entwurf zeigen deutlich die Stärken der Arbeitnehmerrechte und den Willen, die Mitbestimmung, Teilhabe und Emanzipation von Arbeitnehmerinnen in Thüringen zu stärken. Er orientiert sich an der Unterbelichtung der gesellschaftspolitischen Bildung in den wahrgenommenen Angeboten der Erwachsenenbildung bundesweit, wir sprechen da von 2 Prozent, und schafft die Möglichkeit, sich an fünf Tagen im Jahr mit Lohnfortzahlung intensiver gesellschaftspolitisch und arbeitsweltorientiert zu bilden. Der Gesetzentwurf ist damit auch ein Baustein, um politische Teilhabe wieder anzuregen.
Werte Abgeordnete, das Verfahren im Landtag zu eröffnen bedeutet, beide existierenden Entwürfe zusammenzubringen und letzte Kinderkrankheiten des Matschie-Entwurfs auszumerzen.
Das Verfahren jetzt zu eröffnen und zum Ziel zu führen, bedeutet aber auch, nach 23 Jahren Bildungsfreistellungsfreiheit in Thüringen endlich eine Bildungsfreistellung gesetzlich zu verankern. Ich unterstelle, die politischen Mehrheiten für Bildungsfreistellung auf gesetzlicher Grundlage gibt es im Parlament.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es gibt auch heute
mal eine gute Nachricht. Wir werden den Gesetzentwurf im Ausschuss beraten und ich glaube, damit haben wir schon ein großes Ziel erreicht. Herr Döring, wenn wir keine eigenen Vorstellungen hätten, wüssten wir, glaube ich, auch nicht, dass wir den Gesetzentwurf der Landesregierung, sprich des Matschie-Hauses, gut finden. Unser Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren zu starten, damit wir zu einer Gesetzgebung kommen. Unser Ziel ist es, noch in dieser Legislatur Bildungsfreistellung gesetzlich zu verankern und nichts anderes. Dafür nehmen wir uns auch gern zurück, was am Ende eines erfolgreichen Gesetzgebungsverfahrens Lob und Ähnliches angeht. Vielleicht sollten Sie alle miteinander wieder wesentlich mehr auch in das Parlament vertrauen. Bei allem, was Sie gesagt haben, auch gern, was die CDU geäußert hat zum Thema Wirtschaft, ein parlamentarisches Verfahren ist dazu da, Gesetzentwürfe in die Anhörung zu geben und alle zu beteiligen, um dann den besten Weg zu finden, nicht vorab nur in einer Koalition möglicherweise die scheinbar beste Lösung zu finden. Die heile Welt des Herrn Kemmerich finde ich auch immer ganz niedlich: Also ich meine, man kann auch Unternehmen nicht unterstellen, dass sie keinen Mindestlohn und unfaire Beschäftigungsverhältnisse haben - wo kämen wir denn da hin?
Herr Kowalleck, Sie können sich sicher sein, dass die Fraktion DIE LINKE sehr wohl darum gestritten hat, ob wir eine Raubkopie einreichen oder nicht, wir haben uns letztendlich für diesen Weg entschieden und er scheint auch zumindest, was den Beratungswillen angeht, auf Ihre Zustimmung zu stoßen. Mittlerweile haben wir einige Zuschriften zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Astrid Rothe-Beinlich hat das schon erwähnt. Da ist ziemlich deutlich, dass es eine hohe Zustimmung zum Grundsatz der gesetzlichen Regelung von Bildungsfreistellung in Thüringen gibt, lediglich der Arbeitgeberbereich lehnt Bildungsfreistellung ab - wen wundert es. Will man Bildungsfreistellung gesetzlich regeln - und immerhin dazu hat sich die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag verständigt, auf den Rest komme ich noch -, dann muss man sich letztendlich entscheiden, auf wessen Seite man steht. Für mich ist die Entscheidung klar, mich für emanzipierte, für politisch und in ihren Rechten gebildete Arbeitnehmerinnen, in der beruflichen und arbeitsweltlichen Weiterbildung freie Arbeitnehmerinnen zu entscheiden. An diesem Punkt ist eben Ihr Koalitionsvertrag nicht hilfreich, wenn er sagt, im Einvernehmen mit den Unternehmen und unter Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse gesetzlich zu regeln. Ja, da gebe ich Ihnen recht. Aber hier zu behaupten, Thüringen bräuchte kein Bildungsfreistellungsgesetz, alle Unternehmen sind wirklich in Top-Verantwortung für die Bildungsfreistellung bzw. für die Weiter
bildung ihrer Unternehmen, das verkehrt einfach die Realität. Ich frage Sie einfach mal: Können Sie sich vorstellen, dass Zalando seine Mitarbeiterinnen zur Weiterbildung schickt? Ich mir nicht.
Aber ich sagte vorhin schon, Ihre heile Welt der Unternehmen in Thüringen hat nichts mit der Realität zu tun.
Der Verband der Wirtschaft Thüringen e.V. ist der Auffassung, dass es keinen sachlichen Grund gäbe, in Thüringen eine gesetzliche Regelung zu etablieren, was Bildungsfreistellung angeht. Eine solche Einschätzung, ich kann das nur noch mal wiederholen, ignoriert scheinbar Realitäten und ist aus meiner Sicht von einer Angst vorm gebildeten Arbeitnehmer geprägt.
Das Niedriglohnland Thüringen schließt damit in einer Vielzahl von Betrieben ohne Betriebsrat und tariflichen Schutz viele Arbeitnehmerinnen von gesellschaftspolitischer und arbeitsweltbezogener Weiterbildung de facto aus. Unternehmen akzeptieren in der Regel tatsächlich berufliche Weiterbildung - das ist auch wissenschaftlich nachgewiesen und es gibt die verschiedensten Untersuchungen dazu -, doch das ist auch schon alles. Wenn wir über gesellschaftspolitische Weiterbildung reden, sieht das schon ganz anders aus. Ich weiß nicht, ob Sie sich mal einen Kopf darüber machen: Was ist denn, wenn die Arbeitnehmer fünf Tage krank sind? Haben Sie sich schon mal darüber Gedanken gemacht, wie viel mehr Motivation bringt als Depression im Job bzw. was Bildungsfreistellung an diesem Punkt erreichen könnte? Nach dem Berufsbildungsbericht in Thüringen wurden in Thüringen seit 2002 vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Arbeit etwa 100 Mio. € nach der Weiterbildungsrichtlinie an Thüringer Unternehmen ausgezahlt. Und jetzt raten Sie mal, wofür - für Weiterbildung, obwohl das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz berufliche Weiterbildung ausdrücklich ausschließt. Ich habe nicht gehört, dass Thüringer Unternehmen sich gegen eine solche Subventionierung gewehrt haben.
Der Verband der Wirtschaft Thüringens ist der Auffassung, dass es keinen juristischen Grund gäbe, in Thüringen eine gesetzliche Regelung zu etablieren. Das kann man behaupten, ich halte das allerdings für falsch. Nachdem die Bundesregierung nach den Übereinkünften mit der INU nicht gesetzlich tätig wurde, haben die alten Bundesländer - und Sie er
wähnten ja schon die Bundesländer, die es nicht getan haben - mit eigenen gesetzlichen Regelungen reagiert und das Bundesverfassungsgericht hat 1987 in einem Urteilsspruch diese Landesgesetzgebung auf sichere Füße gestellt und klargemacht, dass es einen verfassungsmäßigen politischen Gestaltungsspielraum in Bezug auf arbeitsweltbezogene und gesellschaftspolitische Bildung gibt. Die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, wenn auch enge Grenzen existieren, ist der Thüringer Landtag verpflichtet, diesen Gestaltungsspielraum zu nutzen.
Der vorliegende Gesetzentwurf will fünf Tage Bildungsfreistellung bei voller Lohnfortzahlung im Jahr ohne Ausgleichszahlung an die Arbeitgeber, das ist der Arbeitsstand. Auch hier hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die enge Auslegung des Bildungsauftrags die erzwungene Belastung Dritter - in diesem Fall der Unternehmen - möglich macht. Kompensationsleistungen sind also, fasst man den Bildungsbegriff eng, nicht zwingend notwendig. Und Kompensationsleistungen für Lohnfortzahlung, wie es der Gesetzentwurf der GRÜNEN vorsieht, was ja im Übrigen in Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern auch der Fall ist, die eine Einschränkung des Bildungsfreistellungsanspruchs zur Folge haben, muss man ablehnen. Also entweder macht man Kompensationszahlungen und lässt den Haushaltstopf offen und alle Arbeitnehmerinnen, die das wollen, können sich an Bildungsfreistellung beteiligen, oder man sagt, wie es die GRÜNEN gesagt haben, Kompensationszahlung 2 Mio., Deckel drauf, wenn der Topf alle ist, gibt es keinen Anspruch mehr. Ich finde die Regelung der GRÜNEN da nicht optimal.
Deswegen teile ich auch in diesem Punkt die Auffassung des Matschie-Hauses - wir können das ja noch im Ausschuss diskutieren, deswegen machen wir das ja -, einfach logischer und sinnvoller, Arbeitgeber in diesem Punkt nicht weiter zu subventionieren und Lohnfortzahlung ohne Ausgleichszahlung vorzunehmen.
Auch wenn also die Orientierung des Gesetzentwurfs der GRÜNEN mit seiner weiten Bildungsbegriffsorientierung am Erwachsenenbildungsgesetz sehr sympathisch ist, auch für die Fraktion DIE LINKE sehr sympathisch ist, scheint er also bei dem, was ich vorher ausgeführt habe, für eine anstehende gesetzliche Regelung sehr viel schwieriger handhabbar zu sein. Die grundsätzliche Position der LINKEN-Fraktion geht von einer engen Verknüpfung eines weiten Erwachsenenbildungsbegriffs in Verbindung mit einer Bildungsfreistellungsregelung aus. Allein eben genannte verfassungs
rechtliche Urteile und der Wille, noch in dieser Legislatur zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen, haben uns bewogen, den Gesetzentwurf des Matschie-Hauses nicht zu verändern, sondern mögliche Änderungen erst im parlamentarischen Verfahren in den Gesetzentwurf einzubringen und als Diskussionseinstieg dem Entwurf des Kultusministeriums auf die Tagesordnung des Thüringer Landtags zu verhelfen.
Ich unterstelle noch einmal, die politischen Mehrheiten für ein Bildungsfreistellungsgesetz in diesem Haus existieren. Wer die Bildungsfreistellungsgesetze der anderen Länder kennt, weiß, dass sich der Thüringer Gesetzentwurf sehr wohl in einem gesteckten Rahmen bewegt.
Auch ich beantrage für DIE LINKE die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und hoffe, dass wir das Bildungsfreistellungsgesetz in Thüringen erfolgreich regeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, wir hatten vor einem halben Jahr dasselbe Thema schon einmal in der Aktuellen Stunde auf der Tagesordnung und Unterrichtsausfall hoch ’n’, es scheint kein Ende zu nehmen und es scheint eine unendliche Folge von Unterrichtsausfällen in Thüringen zu geben, die inzwischen nicht mehr einzuholen sind. Deswegen werden wir mit diesem Thema auch immer wieder den Landtag beschäftigen, bis wir glauben, dass sich die Situation verbessert hat. Denn die Situation hat sich nicht positiv verändert, das habe ich gerade versucht anzudeuten. Viele Lehrer und Lehrerinnen, Eltern, aber auch Schülerinnen und Schüler berichten uns fast wöchentlich, dass an ihren Schulen der Unterricht nicht nach Plan gehalten werden kann. Aus unserer Sicht ist es aber Kerngeschäft eines Kultusministeriums, Unterricht abzudecken, Unterricht zu sichern und damit qualitativ gute Bildung an Thüringer Hochschulen zu sichern.
Wenn wir uns die Zahlen des Thüringer Lehrerverbands aktuell anschauen, die ja die Schulen selbst befragt haben, so erkennen wir ein Bild, welches uns erneut aufschrecken lassen sollte. Allein in den beiden Wochen vor den Winterferien, das sind die Kalenderwochen 6 und 7, sind zwischen 12 und 13 Prozent der vorgesehenen Unterrichtsstunden ausgefallen. Natürlich ist es kein umfassendes Bild, das bedeutet nur, dass die 33 beteiligten Schulen in einer Woche im Durchschnitt 42 Ausfallstunden pro Schule und Woche hatten. Beispiele kann ich Ihnen ad hoc geben, 10 Wochen Deutschunterrichtsausfall Klasse 9 am Albert-Schweizer-Gymnasium in Erfurt. Eine Grundschule im Landkreis Sonneberg beginnt mit 30 Stunden die Woche Unterrichtsausfall und, und, und, das zieht sich quer durch das Land. Und wenn Sie mir jetzt vorwerfen, dass ich die Zahlen wieder aufblähe oder nicht sachorientiert argumentiere, fragen Sie einmal Ihre Kolleginnen und Kollegen, fragen Sie einmal Eltern, welches Kind eigentlich noch planmäßigen Unterricht hat oder ob - und das ist die Schlussfolgerung - Unterrichtsausfall in Thüringen nicht zur Regel geworden ist, statt zur Ausnahme. Wir benötigen als Allererstes eine transparente und für alle zugängliche Statistik, weil das eine genaue Situationsanalyse ergeben kann. Ich will auch sagen, warum. Fachfremd vertretener Unterricht ist Unterrichtsausfall in dem Fach, wird aber so nicht erfasst. Eine Deutschstunde, die durch Englisch vertreten wird, ist und bleibt Unterrichtsausfall in Deutsch. Klassenzusammenlegung, Stillbeschäftigung, Wegfall der Doppelbesetzung im gemeinsamen Unterricht und so weiter, das alles sind ebenfalls Auswirkungen von Unterrichtsausfall. Nach unseren letzten Zahlen wurde jede zweite Vertretungsstunde fachfremd erteilt. Dies findet sich aber nicht in den Statistiken des
Kultusministeriums, da ist die Rede von 4 bis 5 Prozent Unterrichtsausfall. Und von dem, was ich vorher gesagt habe, dass wir in wenigen Wochen schon von 12 bis 13 Prozent reden, da gibt es natürlich Wochen, wo es mehr der Fall ist, weil einfach Grippewellen sind und so weiter, ist das schon ein deutlicher Unterschied.
Jetzt geht es aber natürlich nicht nur darum, die Statistik der Landesregierung hier zu diskutieren, denn eines ist auch klar, hundertprozentig werden wir Unterrichtsausfall nie auf Null senken können, das ist einfach so, wenn Menschen mit Menschen umgehen. Trotzdem, wie sollen Schülerinnen und Schüler zu einem vergleichbaren Wissen gelangen, wenn sie beinahe wöchentlich den Unterrichtsablauf umgestellt bekommen, Unterricht geändert, gestrichen oder vertreten wird. Dass dieses Thema auch bei den betroffenen Schülerinnen keine Jubelschreie auslöst, haben uns auch die Demonstrationen in Bad Salzungen und Gotha gezeigt. Unsere Lehrerinnen und Lehrer arbeiten bis zur Belastungsgrenze. Sie geben an den Schulen ihr Bestes, um Schlimmeres abzuwenden, sind aber nicht ewig belastbar. Und dass wir mit einem Altersdurchschnitt von 52 Jahren unsere Lehrerschaft tatsächlich jeden Unterrichtsausfall auch als Mehrbelastung derjenigen anerkennen müssen, ist vollständig klar. John Hattie hat in seiner Meta-Analyse aufgezeigt, dass der Lehrer der wichtigste Aspekt ist, wenn es um guten Unterricht geht. Deswegen ist es eine Verpflichtung von uns allen, Lehrerinnen und Lehrer zu unterstützen, damit sie sich auf Unterricht konzentrieren können und pädagogische Arbeit machen können. Wir brauchen in Thüringen ein schlüssiges und langfristiges Personalentwicklungskonzept im Schulbereich. Ich weiß, dass im Ministerium daran gearbeitet wird zusammen mit Gewerkschaften und anderen. Es muss endlich auf den Tisch. Wir haben Ihnen gezeigt, wie wir Vertretungsreserven aufbauen können. Wir haben im Haushalt das Doppelte an Lehrerstellen neu eingestellt gehabt, als das die Landesregierung vorgeschlagen hatte. Dem ist nicht stattgegeben worden, aber das A und O ist, Lehrerinnen und Lehrer müssen in Thüringen eingestellt werden, sonst kriegen wir dieses Problem nicht in den Griff.
Ich hätte mich schon etwas eher gemeldet, deswegen kommt die Frage etwas spät. Sie sprachen ja auch gerade über Hochschulentwicklungsplanung und Herr Emde deutete vorhin an, dass es ein Thesenpapier Ihres Hauses dazu gibt. Gibt es dieses Thesenpapier und wann stellen Sie es dem Parlament vor?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, „Lehrermangel in Thüringen, täglich fallen 2.800 Stunden aus“ war die Schlagzeile am 6. Oktober in der „Thüringer Allgemeine“. Die Zahlen stammten aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zum Thema. Danach liegt der durchschnittliche ersatzlose Unterrichtsausfall in drei Stichprobenwochen 2011 und 2012 an den staatlichen Schulen bei 3 bis 4 Prozent.
Wir alle, die hier sitzen, kennen diese Probleme aus unseren Wahlkreisen. Sie wissen, an welcher Schule Lehrerinnen und Lehrer fehlen, wo Ausfall vorprogrammiert ist und eine Lösung nicht in Sicht ist. In den drei Erfassungswochen 2011/2012 fielen insgesamt 34.600 Stunden aus und davon 28.360 nur in den allgemeinbildenden Schulen. Ganz banal statistisch betrachtet bedeutet das, dass die Zeit von 1.400 Vollzeitlehrerdeputaten nicht geleistet werden konnte, sprich, wenn man es ganz banal statistisch betrachtet, 1.400 Lehrer nicht unterrichten konnten. An diesem Punkt eine Überhangdiskussion zu führen, ist natürlich völlig lächerlich.
Unterricht fällt in erster Linie aus, weil Lehrerinnen krank sind, aus sogenannten dienstlichen Gründen, zum Beispiel Abordnungen, siehe Oberhof, man kann das heute im Pressespiegel nachlesen, und weil Fachlehrer nicht vorhanden sind. Gehäuft ist der Unterrichtsausfall in Sport, Deutsch und Englisch, aber auch in Mathematik und Naturwissenschaften, das zumindest in den drei Stichprobenwochen.
Zu allem kommt noch dazu, dass in dieser Rechnung, die ich Ihnen eben aufgemacht habe, unberücksichtigt bleibt, dass fachfremd vertretene Unterrichtsstunden auch noch einmal etwa die gleiche Summe ausmachen. Dann sind wir bei etwa 6 bis 8 Prozent an Unterricht, der ausfällt und nicht fachgerecht ersetzt wird. Wir wissen, dass Unterrichtsausfall nicht gleich Unterrichtsausfall ist. Aber wir wissen auch, Unterrichtsausfall bedeutet für Schülerinnen fehlendes Wissen und kein kontinuierliches Arbeiten, die Nichtbehandlung von ganzen Themengebieten, schlechte bis fehlende Prüfungsvorbereitungen, das Absinken der Leistungen, fehlende Bezugspersonen, schlicht keine optimale schulische Bildung, wie sie der Lehrplan vorsieht.
Über die Konsequenzen im späteren Leben müssen wir hier nicht diskutieren, die sollten allen klar sein. Selbst wenn die Schülerinnen das alles noch verkraften, bedeutet es für Lehrerinnen immer Be
lastung pur, Unzufriedenheit, Mehrarbeit und eine Zeit massiven Drucks.
Werte Abgeordnete, es gibt natürlich unterschiedliche Wege, um Unterrichtsausfall zu stoppen. Der eine Weg wäre, den Stundenplan einfach zurückzufahren und zu sagen, wir können das alles nicht leisten, sondern wir müssen den Stundenplan unserer Lehrerschaft anpassen. Der andere ist, Personal aufzustocken, denn das Erstere kann keiner wollen.
In unseren 850 staatlichen Schulen in Thüringen arbeiten etwa 20.000 Lehrerinnen und Lehrer, der Altersdurchschnitt liegt bei 52 Jahren und nach Angaben der GEW Thüringen haben wir einen altersbedingt ausscheidenden Ersatzbedarf an Lehrerinnen und Lehrern bis zum Jahr 2020 von sage und schreibe 7.200 Personen. Die Schülerzahlen werden aber gleichzeitig nicht sinken, sondern bis 2017/2018 steigen und erst im Jahr 2026 auf ein leicht niedrigeres Niveau als heute kommen. Das bedeutet, dass schon allein der Ersatzbedarf an Lehrerinnen und Lehrern bis 2020 gedeckt werden muss, um das derzeitige Niveau überhaupt zu halten; wird es aber nicht. Schon 2012/2013 hätten über 520 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden müssen, knapp zwei Drittel hat die Landesregierung realisiert. 800 Einstellungen in den nächsten zwei Jahren sind angekündigt, 1.530 plus die nicht eingestellten aus vergangenen Jahren müssten es sein, um nur den reinen altersbedingt ausscheidenden Ersatzbedarf zu decken.
Hinzu kommt im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes die Möglichkeit der Versetzung in den Ruhestand mit 61 Jahren, was zunächst einmal zu begrüßen ist. Wenn man sich den Haushalt anschaut, rechnet die Landesregierung hier mit 700 bis 800 Personen, eine Neueinstellung dafür ist nicht in Sicht. Damit ist Unterrichtsausfall vorprogrammiert bzw. Nichtlösung des derzeitigen Unterrichtsausfalls. Da reden wir noch nicht einmal von der Umsetzung von Inklusion, progressiver Bildungspolitik und Multiprofessionalität an Schulen.
Was will DIE LINKE? DIE LINKE will die Großinvestition in den Bildungsbereich, wenigstens der Ersatzbedarf muss gedeckt werden. Wir wollen ein Personalentwicklungskonzept für die nächsten Jahre an Thüringer Schulen, das Multiprofessionalität ebenso beinhaltet wie die notwendige …
Wir rennen sehenden Auges in die bildungspolitische Katastrophe. Damit muss Schluss sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, seit März 2009 ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für die Bundesrepublik verbindlich. Mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP sowie einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU und SPD wurde im Mai 2011 die Landesregierung aufgefordert, mit besonderer Berücksichtigung der Artikel 7 - Kinder mit Behinderungen und Artikel 24 - Bildung - über den Stand der Umsetzung zu berichten sowie einen Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen dem Parlament vorzulegen.
2011 ist eine ganze Weile her. Ich freue mich heute auch, dass wir in einem gemeinsamen Antrag einen Schritt weiterkommen. Inklusion bedeutet, die Vielfalt als Normalität anzuerkennen und nicht die bessere Integration. DIE LINKE vertritt das Prinzip des Dazugehörens. Entscheidungen, die eine Sonderlösung für bestimmte Bevölkerungsgruppen betreffen, müssen zwingend vermieden werden. Auch wenn es zum Schutz oder zur Fürsorge gedacht ist, sondern sie aus. Dies bedeutet für DIE LINKE, dass sie gegen eine gesonderte Beschulung von Menschen mit Beeinträchtigungen und für eine
Schule für alle Kinder eintritt. Die vorhandenen Förderschulen in Thüringen müssen im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention und im Sinne eines inklusiven Schul- und Bildungswesens weiterentwickelt werden, damit sie in Zukunft eine allgemeinbildende Schule für jedes Kind werden können. Das bedeutet eben nicht die Abschaffung der Förderschulen, was unserer Fraktion gern nachgesagt wird. Stichwort „Förderzentren“ - auch das haben wir gemeinsam diskutiert zu dem Antrag.
Werte Abgeordnete, wir fordern einen Entwicklungsplan von der Landesregierung, der umfassend Stellung nimmt zu den Anforderungen und Voraussetzungen eines inklusiven Bildungssystems einschließlich des Kita-Bereichs. Es sind große Hürden zu nehmen, um eine Schule für alle aufzubauen. Hierfür bedarf es vor allem, Schulen barrierefrei zu gestalten,
sonderpädagogisch qualifizierte Lehrer aus-, fortund weiterzubilden, einer engen Zusammenarbeit von Lehrern, Eltern, Schülerinnen und Schülern, Sozialarbeiterinnen, Ärzten und allen anderen Beteiligten des Schulwesens und einer Anpassung der momentanen Rechtslage - damit meine ich Gesetze und Verordnungen - sowie der notwendigen finanziellen Ausstattung, um diese Umsetzung zu gewährleisten.
Das momentan schwerwiegendste Problem, was wir noch bewältigen müssen, um die UN-Konvention durchzusetzen, ist und bleibt die Personalsituation an Thüringer Schulen verbunden natürlich mit den finanziellen Problemen. Die GEW hat allen Fraktionen - ich glaube, außer der CDU-Fraktion ihre Befragung zum Lehrerbefinden an Schulen vorgestellt. Dabei fiel auch die Zahl, die die Bertelsmann Stiftung für Thüringen errechnet hat. Etwa 630 Lehrerinnen und Lehrer bräuchte es zusätzlich, um inklusive Bildung im Thüringer Unterricht durchzusetzen. Es ist natürlich nicht nur der reale Lehrermangel, der die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention schwierig macht, sondern es sind auch die nicht ausreichenden Stellen für Schulsozialarbeit, Schulpsychologen und die sonderpädagogischen Fachkräfte - Stichwort „Multiprofessionalität“.
Der Antrag, der uns heute von allen Fraktionen gemeinsam vorliegt, ist natürlich ein Antrag des gemeinsamen Nenners, man könnte es auch „des kleinsten gemeinsamen Nenners“ bezeichnen. Wir sind uns dessen bewusst, sind uns aber auch bewusst, dass wir mit diesem gemeinsamen Antrag und einer Erarbeitung eines Entwicklungsplans bis Juni 2013 für inklusive Bildung in Thüringen, für eine Aufnahme sonderpädagogischer Kompetenzen in Ausbildung, für die Erarbeitung von Mindestvor
aussetzungen zu materiellen, fachlichen und personellen Ressourcen für gemeinsamen Unterricht einen weiteren gemeinsamen und großen Schritt gehen, um inklusive Bildung in Thüringen möglich zu machen. Deswegen bitte ich für meine Fraktion um Zustimmung.
Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Wolfgang Lemb, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Dr. Gudrun Lukin, Dorothea Marx, Christoph Matschie, Beate Meißner, Peter Metz, Carsten Meyer, Dirk Möller, Mike Mohring, Eleonore Mühlbauer, Maik Nothnagel, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Egon Primas, Bodo Ramelow, Lutz Recknagel, Jürgen Reinholz, Martina Renner, Astrid Rothe-Beinlich, Manfred Scherer, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Fritz Schröter, Jennifer Schubert, Heidrun Sedlacik, Anja Siegesmund, Diana Skibbe, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Heinz Untermann, Dr. Mario Voigt, Marion Walsmann, Frank Weber, Siegfried Wetzel, Henry Worm, Gerold Wucherpfennig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Besucher, ich will vorab sagen, DIE LINKE hat kein Feindbild in der Bundeswehr, sondern ein höchst kritisches Verhältnis zur Bundeswehr.
Zum Zweiten geht es in dieser Debatte doch nicht zuerst darum, ob es einen Beutelsbacher Konsens gibt, ob es juristische Regelungen gibt, sondern es geht um ein politisches Bekenntnis des Thüringer Landtags zu gewaltfreier und demokratischer Erziehung an Thüringer Schulen.
Ich muss sagen, mich wundert in dieser Debatte nicht, dass einzig DIE LINKE die Auffassung vertritt, dass Bundeswehr an den Schulen überhaupt nichts zu suchen hat, immerhin sitzen hier vier Fraktionen, die im Bundestag immer Kriege mit deutschen Soldaten befürwortet haben.
Ich will noch mal meine Kollegin Katharina König in ihrer Auffassung und in der Position der Fraktion bekräftigen. Wissen Sie eigentlich, dass die Jugendoffiziere der Bundeswehr sich natürlich auch an die Vorschriften der Bundeswehr zu halten haben, die da heißen, natürlich nur die öffentlichen Meinungen und Auffassungen der Bundeswehr und ihrer Organisation zu vertreten? Da frage ich mich, an welchem Punkt Jugendoffiziere der Bundeswehr Neutralität an Thüringer Schulen wahren sollen. Die Bundeswehr ist eine Institution der Bundesrepublik und vertritt natürlich nach innen und nach außen die offizielle und herrschende Regierungspolitik; nichts anderes ist die Bundeswehr und nichts anderes tun Jugendoffiziere an Thüringer Schulen.
Wenn man sich anschaut - und meine Kollegin Katharina König hat das mal benannt -, wer geht denn eigentlich zur Bundeswehr? Es sind diejenigen, die keine berufliche Perspektive haben.
Es sind diejenigen, die existenziell Schwierigkeiten haben, und nicht umsonst benennt die Bundeswehr selbst im Zuge der Wehrpflicht - lesen Sie einfach die entsprechenden Papiere -, die Bundeswehr selbst möchte im Zuge der aufgehobenen Wehrpflicht
und jetzt zitiere ich - „im gering qualifizierten Segment nach Bewerberinnen und Bewerbern für die Bundeswehr“ suchen. Ich finde, an dem Punkt spiegeln sich doch einmal deutlich gesellschaftliche Realitäten in diesem Land.
Thüringer Schulen haben den Auftrag, demokratisch und gewaltfrei zu erziehen. Da frage ich mich natürlich, wie eine militärische Institution, wie das die Bundeswehr ist, die, wie Bundespräsident Köhler, wir erinnern uns alle daran, richtigerweise gesagt hat, Wirtschaftswege in aller Welt für Deutschland sichert, die unsere Sicherheit am Hindukusch verteidigt, die Tanklaster in Afghanistan zerbombt und damit Hunderte Tote fordert, wie diese für Gewaltfreiheit an Thüringer Schulen stehen kann. Ich frage mich, wie eine Organisation wie der Verfassungsschutz, der mit geheimdienstlichen Mitteln arbeitet, der falsche und völlig nicht akzeptable Informationen auch über Neonazis verbreitet, an Thüringer Schulen politische Bildung machen kann.
Und wer hier von demokratischer Kontrolle des Verfassungsschutzes spricht, da kann ich nur sagen, schauen wir uns das letzte halbe Jahr an, das ist ja wohl ein Witz.
Demokratie erkämpft man nicht mit Krieg und Militär und ich habe keine Lust, Kinder, Schülerinnen und Schüler, Jugendliche in der Schule vors Korn einer militärischen Organisation zu setzen. Sie können sich dem nicht entziehen und da, muss ich sagen, muss das politische Bekenntnis auch von einer Landesregierung erfolgen, dass Bundeswehr und Verfassungsschutz an Thüringer Schulen nichts zu suchen haben.
Sehr geehrter Herr Fiedler, vielleicht ist Ihnen schon einmal aufgefallen, wenn der Verfassungsschutz einen Fehler macht oder wenn die Bundeswehr einen Fehler macht, ist es in der Regel damit verbunden, dass Hunderte oder auch nur ein Mensch sein Leben verliert. In der Bauverwaltung wird eine falsche Entscheidung getroffen und ein Haus kann nicht gebaut werden, da geht es um Menschenleben, da geht es um Zukunftsperspekti
ven, da geht es um Perspektiven ganzer Länder. Genau das ist der Punkt, wo DIE LINKE ihre Kritik auch an der Bundeswehr immer und immer wieder anbringen wird und es nicht verstehen kann, wie vier deutsche Parteien im Bundestag immer wieder Auslandseinsätzen zustimmen können.
Und Konsequenzen ziehen heißt doch nicht, wie im Fall NSU, dass ein LKA-Ermittler versetzt wird. Das ist die einzige Konsequenz, die ich bisher kenne, außer dass es einen Bericht gibt.
Ich habe nicht gesagt, es gibt keine Kontrolle des Verfassungsschutzes, ich habe gesagt, die Kontrolle ist ein Witz. Und Sie wissen selbst als PKK-Mitglied, was Sie alles nicht wussten. Weil der Verfassungsschutz in Thüringen versagt hat, haben wir zehn Morde. Jetzt kann man noch mal darüber nachdenken, was eine Versetzung des LKA-Ermittlers gegen zehn Tote ist.
CAS-Rechner für jeden Schüler?
Die Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung regelt die Genehmigung und Zulassung von Lehrund Lernmitteln sowie die Einführung und Bereitstellung von Schulbüchern, schulbuchersetzender Lernsoftware und spezifischen Lernmitteln an staatlichen Schulen. Im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Thüringer Lehrund Lernmittelverordnung sind Lernmittel „die für die Hand des Schülers bestimmten Arbeitsmittel, die er zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht oder bei der häuslichen Vorbereitung benötigt“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Werden die CAS-Rechner für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht oder bei der häuslichen Vorbereitung durch die Schüler in den allgemeinbil
denden Schulklassen benötigt, um die Lernziele zu erreichen, und wie begründet dies die Landesregierung?
2. Welche Produkte welcher Hersteller erfüllen die durch das Kultusministerium vorgesehenen technischen Voraussetzungen und zu welchem Preis sind diese derzeit aktuell auf dem Markt?
3. Wie erfolgt die Anschaffung der CAS-Rechner und gibt es hierzu irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen mit einem oder mehreren Herstellerfirmen, wenn ja, welche sind das und wann und durch wen wurden diese abgeschlossen?
4. Welche Folgerungen ergeben sich aus der Garantie des Artikels 20 der Verfassung des Freistaats Thüringen (freier und gleicher Zugang zur Bildung) aus Sicht der Landesregierung für die Zulässigkeit irgendwelcher Hürden für einzelne Schüler im Zugang zu diesen CAS-Rechnern, wenn deren Notwendigkeit zur Erreichung der Lernziele in Frage 1 bejaht wurde?
Meine erste ganz konkrete Nachfrage: Sie sehen das nicht so, dass die CAS-Rechner von der Lehrund Lernmittelverordnung quasi betroffen sind oder darunter fallen? Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Ich kann nicht tatsächlich eine sozialverträgliche Beschaffung erkennen, wenn
man bei einem Gerätepreis von 121 € 10 Prozent der Geräte als Gratisvarianten hat. Das sehe ich durchaus, dass das ein Fortschritt ist. Aber jetzt haben wir ja nicht nur ALG-II-Empfängerinnen, sondern auch Eltern,
die finanziell auch nicht so besonders gestellt sind. Wollen Sie da noch als Landesregierung unterstützend wirken, ja oder nein?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, was ich wirklich in dem Bericht des Ministers vermisst habe, ist die eigene Auffassung, was man überhaupt mit dem Bund diskutieren möchte.
Natürlich kann man kritisieren, dass die GRÜNEN einen ganz konkreten Vorschlag eingebracht haben, ich finde aber, ganz konkrete Vorschläge sind auch immer ein guter Anlass, um über das Generelle zu sprechen. Von daher sollten wir die Chance nutzen. Die zweite Frage wäre für mich, vielleicht können Sie das nachher einfach noch beantworten: Wann wollen Sie denn diese Debatte führen?