Mario Voigt
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Last Statements
Ja, Herr Huster - Frau Präsidentin -, nicht nur weil Sie mit einem Handy umgehen können, sind Sie nicht sofort ein IT-Experte, das wissen wir.
Frau König, ich finde es ein klein wenig hochmütig, wenn Sie allen anderen unterstellen, davon keine Ahnung zu haben
und Sie die Einzige mit dem Stein der Weisen sind.
Das finde ich ein klein wenig schwierig. Ich will einmal ein Beispiel herausgreifen. Sie sagen, auf der kommunalen Ebene würde gar keine IT-Expertise bestehen. Aber vielleicht ist Ihnen einmal deutlich geworden, dass wir unter anderem auch im kommunalen Bereich in Thüringen dafür ausgezeichnet worden sind, wie sich bestimmte Landkreise, wie sich bestimmte Kommunen mit E-Government aufstellen, also insofern würde ich mit solchen Äußerungen einfach vorsichtig sein, weil es von grobem Hochmut zeugt, aber wenig von Kompetenz.
Wenn man darüber spricht, was die Landesregierung - wir reden ja zu beiden Punkten, sowohl zu Open Government als auch zur Freiheit der IT-Strategie, dann darf man doch mal festhalten, wir haben hier ein kluges Konzept, was drei Punkte miteinander vereint, nämlich erstens neuartige Ansätze, die wir in Thüringen unter dem Thema E-Government schon haben, weiterzuentwickeln - dafür wurden wir vor zwei Jahren vom Bund ausgezeich
net -, dann zweitens, dass wir stärkere Transparenz herstellen, gerade auch für die Bürger, also Zugänglichkeit, das, was Sie auch mit ihrem Antrag zum Thema Open Government oder Open Data bezeugt haben. Dann das Dritte, dass wir Bürgernähe herstellen, nämlich die bessere Zugänglichkeit zu Diensten, die die Landesregierung anbietet. Da kann ich nur eines sagen, es ist ein kluges Konzept, die Strategie der Landesregierung, und sie entspricht vor allen Dingen auch den Punkten, die der Rechnungshof in seinem Gutachten vorgelegt hat. Das, was Sie wollen, ist digitale Planwirtschaft. Das ist aber etwas, was das Land nicht möchte. Ich glaube, in der Unterschiedlichkeit muss man es auch einfach einmal sagen.
Jetzt schauen wir uns einmal an, was eigentlich drinsteht. Es geht um die langfristige Planung von IT-Struktur, IT-Services innerhalb der Thüringer Landesregierung und der nachgelagerten Behörden, das ist eine gleichgerichtete Vorgehensweise in der Unterschiedlichkeit. Das heißt im Prinzip nichts anderes, als dass man sich darauf verständigt hat, gemeinsame Ziele zu verfolgen und die dann auch in den einzelnen Behörden durchzudeklinieren. Das, finde ich, ist etwas, was sehr begrüßenswert ist. Das macht sich deutlich an den elektronischen Verwaltungsleistungen und Informationen, die zur Verfügung gestellt werden. Das macht sich unter anderem daran deutlich, dass wir E-Government und Informationssicherheit auch als ein eigenständiges Thema in der Landesverwaltung einführen und mit sicheren Systemen unterlegen das ist ein Thema, Frau König, das Ihnen hier persönlich im Hohen Haus auch immer wichtig ist - und dass wir natürlich auch dafür Sorge tragen, dass Verwaltungsprozesse optimiert werden. Ich will es einmal praktisch machen: Es muss natürlich für uns darum gehen, nicht nur Papierakten durch die Landesverwaltung zu schieben, sondern vielleicht auch elektronisch zugängliche, gut archivierbare Systeme so zu haben und zu pflegen, dass sie sowohl für die Abgeordneten nutzbar, aber auch für den Bürger einsehbar sind. Wenn man das durchdekliniert, dann darf man sagen, dass auch hier eine klare Schwerpunktsetzung für das Thüringer Landesrechenzentrum als die zentrale Anlaufstelle, also insofern auch eine inhaltliche Untersetzung in dem Papier, ist. Es wird auf die Arbeitssituation der Mitarbeiter in der Verwaltung eingegangen und dann gibt es konkrete Aspekte, wo Kooperationsmöglichkeiten und neue Strukturen geschaffen werden. Ich finde, darum geht es doch. IT-Beauftragter des Freistaats Thüringen, Lenkungsausschuss, ITArbeitskreis und am Ende neben dieser vertikalen Verknüpfung auch eine horizontale Verknüpfung in die kommunalpolitische Familie hinein. Da kann ich nur eines sagen: Das Land Thüringen ist nach Bayern jemand, der ganz klar sagt, wir setzen auf diese
Kompetenzen. Ich finde, das hat die Landesregierung in ihrer IT-Strategie gut aufgenommen, das hat der Rechnungshof mit wichtigen Impulsen ergänzt. Dass die Landesregierung dann auch flexibel ist, auf solche Sachen zu reagieren, sieht man daran, dass das Finanzministerium zugesagt hat und der Forderung des Rechnungshofs, nämlich einen eigenen Haushaltstitel für IT-Beschaffungen vorzusehen, in Einzelplänen schon nachgekommen ist. Insofern kann ich nur sagen, dass wir mit dieser IT-Strategie auf einem guten Weg sind und mit unserem Alternativantrag zu Ihrem Antrag zum Thema Open Government natürlich eines deutlich machen: Thüringen setzt auf moderne, innovative Wege in der elektronischen Kommunikation, will aber Sicherheit und Verlässlichkeit für die Bürger und auch für die Behörden und letztlich auch eines, dass wir die Problemfälle, unter anderem auch bei dem Onlineportal GovData, diese Unsicherheiten, die immer noch existieren, kritisch begleiten, um am Ende nicht in ein System zu investieren, was nicht funktioniert, sondern wir wollen gemeinschaftlich mit dabei sein. Ich glaube, insofern ist der Alternativantrag gut. Es ist ein kluges Konzept, was die Landesregierung vorgelegt hat. Ich empfehle dem Hohen Haus die Ablehnung des Antrags der Linken, weil der sich mit vielem Klein-Klein beschäftigt, aber nicht mit einer übergeordneten Strategie. Das hat die Landesregierung gemacht und die sollte dafür Zustimmung gewinnen, genauso wie unser Änderungsantrag. Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ein Antrag aus dem letzten Jahr. Netzneutralität war damals eine Debatte über die Ankündigung der Telekom, neue Tarife aufzusetzen, künftig keine Flatratetarife mehr für das Internet anzubieten, sondern neue Tarifstrukturen aufzurufen. Darüber ist viel hier im Thüringer Landtag und auch im Bundestag diskutiert worden. Die Diskussion um Netzneutralität hat sowohl auf europäischer als auch auf Bundesebene im letzten Dreivierteljahr wichtige Beschlüsse gesehen: Erstens im September 2013 einen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission, dann den Koalitionsvertrag CDU/SPD, Einhaltung der Netzneutralität beschlossen, bisher aber noch nicht in eine konkrete Rechtsverordnung gegossen und dann Punkt Nummer 3 - jetzt im April 2014 eine Entschließung im Europäischen Parlament. Im Zusammenspiel mit der Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde können wir feststellen, dass die CDU und die Koalition im Bund das Prinzip der Netzneutralität schon gesetzlich verankert haben. So heißt es im Telekommunikationsgesetz in § 41 a - Netzneutralität -, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen etc. herbeizuführen. Insofern ist der Impuls, der sich im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet, schon längst aufgegriffen und es bedarf keiner Bundesratsinitiative mehr. Vielmehr noch, wir haben als Land Thüringen mit der Novellierung des Landesmediengesetzes in der letzten Parlamentssitzung auch dafür Sorge getragen, dass wir Netzneutralität auch in unseren Landesgesetzen wieder auffinden und das vor allen Dingen auch zum ersten Mal konkret festgeschrieben im Vergleich zu anderen Bundesländern. Es war ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und ich darf daraus noch einmal zitieren: „Bei der Verbreitung von Rundfunk und Telemedien im Zuständigkeitsbereich der Länder über öffentliche Telekommunikationsrechte ist Netzneutralität zu gewährleisten.“ Für uns geht es da auch um die Gleichbehandlung aller Daten im Internet, unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Anbieter, Herkunft oder Ziel. Insofern sehen Sie, dass wir auch diesen zweiten Punkt Ihres Antrags schon vollumfänglich erfüllt und das Ganze trotzdem auch mit Augenmaß betrieben haben, denn wir müssen natürlich auch darauf achten, dass telekommunikationsrechtliche Anwendungen besonders bundesgesetzlich geregelt sind. Es betrifft insbesondere die Individualkommunikation über Internet und auch ECommerce-Angebote. Und last, but not least haben wir auch dafür Sorge getragen, dass die Managed Services, die im Änderungsantrag der Oppositionsfraktion drin waren, dort sensibel aufgegriffen wurden, weil wir natürlich nicht wollten, dass Anbieter von IPTV-Plattformen, wie zum Beispiel T-Enter
tain der Deutschen Telekom, in Thüringen natürlich auch weiterhin Nutzer bleiben wollen und sollen. Insofern haben wir bei den Managed Services, glaube ich, einen ganz guten Kompromiss gefunden. In allem gesehen kann ich sagen, Ihr Antrag hat damals im Juni 2013 einen wichtigen Punkt aufgegriffen, aber es ist alles in Ruhe schon erledigt worden mit hoher Solidität und Augenmaß. Insofern kann ich Ihnen sagen, dass sich der Antrag damit auch erledigt hat. Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Rektoren, liebe Studenten! Land der Dichter und Denker, Land der Bastler und Tüftler und ein Land, dass nur mit modernen Hochschulen erfolgreich sein kann. Unsere Hochschulen sind Magneten für junge Menschen, für die Zukunft, für die Talente, die dieses Land braucht. Ich kann sagen, wir haben in dieser Hochschulstrategie Thüringen als einen Wissenschaftsraum begriffen, als einen Campus, den es weiterzuentwickeln gilt. Wenn wir schon bei dem umfänglichen Bildungsbegriff sind, Frau Dr. Kaschuba, dann sehen Sie es mir nach, dann zitiere ich sogar einmal einen, der sich damit intensiv auseinandergesetzt hat, nämlich Karl Popper. Der hat gesagt: „Unsere Einstellung der Zukunft gegenüber muss sein: Wir sind jetzt verantwortlich für das, was in Zukunft geschehen soll“. Ich kann eines sagen: Die Koalition hat mit dieser Hochschul- und Wissenschaftsstrategie die Zukunft in den Blick genommen und schon heute beschrieben, was wir morgen machen wollen. Das ist, glaube ich, inhaltlich ein tolles Angebot.
Jetzt wissen Sie selbst, dass wir in der Koalition auch manchmal über Wege, Geschwindigkeiten der Hochschulentwicklungsplanung diskutiert haben. Wir haben darüber philosophiert: Ist es jetzt Planung? Ist es ein Plan? Am Ende zählt das Resultat. Das Resultat, welches vorliegt, ist eine Hochschulstrategie, die den Wissenschaftsstandort stärkt, die eine Orientierung im Hinblick auf 2020 gibt und die vor allen Dingen Planungssicherheit für unsere Wissenschaftseinrichtungen im Freistaat gewährleistet und das ist doch etwas, was vorzeigbar ist. Jetzt geht es um die Schwerpunkte. Der Minister hat schon einiges ausgeführt.
Ich glaube, zuvorderst stand immer das Bekenntnis, dass wir ein attraktiver Wissenschaftsstandort, aber auch ein toller und lebenswerter Standort für Studenten sein wollen und für Wissenschaftler, die sich hier an diesem Standort befinden. Das ist in unserer Wissenschaftsund Hochschulstrategie drin und auch eine klare Zielmarke. Hier gibt es nicht nur Lyrik, Prosa, Schüttel-, Rüttel- oder welchen Reim Sie auch immer gern bevorzugen. Vielleicht sind Sie eher ein Fan des Stabreims.
Insofern kann ich einfach nur sagen, dass wir an dieser Stelle klar sagen, wir wollen in der Größenordnung um die 50.000 Studenten in Thüringen diesen Hochschulraum gemeinschaftlich entwickeln. Es geht darum, dass wir die Thüringer Hochschulen als Wissenschaftszentren begreifen. Wir legen deutlich dar, und das, finde ich, ist etwas, das haben Sie versucht, ein wenig zu verklausulieren, ich war überrascht - ich konnte mir gar nicht denken, dass Sie die Rede selbst geschrieben haben, vielleicht hat Frau Hennig die für Sie geschrieben -, dass Sie die Vielfalt der Thüringer Hochschullandschaft infrage gestellt haben. Für uns als Koalition ist klar, wir stehen zu den Hochschulstandorten, wir stehen zu den Hochschultypen. Die haben in Thüringen alle ihren Platz und darauf können wir auch stolz sein, weil sie ein vielfältiges Hochschulsystem bereichern. Wir brauchen keinen Einheitsbrei, sondern wir brauchen klar differenzierte, profilierte Hochschulen und das beschreiben wir hier in dieser Hochschulstrategie.
Gleichzeitig ist für uns wichtig, dass wir das natürlich nur gewährleisten können, wenn wir die Hochschulprofile schärfen und wenn wir deutlich machen, dass wir wettbewerbsfähige, aber eben auch an den Realitäten des Lebens orientierte Strukturen, Lehr- und Forschungsangebote haben. Wir haben uns an die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gemacht. Auch das ist ausführlich beschrieben und mittlerweile sogar in einem eigenen Gesetz umgesetzt. Daran wird deutlich, dass wir nicht nur aufschreiben, sondern auch tatsächlich Dinge in die Realität bringen, die uns wichtig sind. Dazu zählt auch, das, was ein Werbungsprozess ist, dem Sie sich auch nicht verschließen, das weiß ich, Frau Dr. Kaschuba, nämlich eine stärkere Kooperation der unterschiedlichen Hochschulen miteinander, auch mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und natürlich auch mit den wirtschaftsnahen Angeboten. Das ist etwas, wo ich glaube, dass wir mit der Hochschulstrategie klar sagen, es soll ein größeres Miteinander im Hochschulraum Thüringen geben und das ist ein inhaltliches Angebot, was wir machen. Zugleich, und dazu stehen wir auch und es ist für uns als Union auch wichtig, dass die Hochschulautonomie weiter gestärkt bleibt, ist doch ein Punkt, den es nicht gering wertzuschätzen gilt, weil die Hochschulautonomie
uns bietet, in einem bestehenden Rahmen, der beschrieben ist, der auch weiter konkretisiert werden muss, dazu werde ich gleich etwas sagen, aber am Ende trotzdem mit einer eigenen Profilbildung den Hochschulen Exzellenz in der eigenen Entwicklung ermöglicht. Diese Hochschulautonomie haben wir in mehreren Dialogforen besprochen. Angefangen von der Internationalisierungsfrage bis hin zu Hochschulstrukturfragen, all das ist beredet worden und, ich glaube, wir sind zu einem sehr klugen Schluss gekommen. Diese Hochschulautonomie stärkt den Hochschulraum Thüringen. Wir wollen das weiter aufrecht erhalten, kein Dirigismus von oben, sondern gute Rahmenbedingungen, aber klare Entwicklungsperspektiven für die Hochschulen selbst.
Unter diesem Stichwort „Mehr Kooperation, mehr Nutzen für alle“ haben wir geschaut, wie sind gemeinsame Dienstleistungen, gemeinsame Serviceangebote für die Studenten, für die Wissenschaftler zu verbessern. Ich kann das klar sagen, weil ich finde, dass wir mit den Vorschlägen, was die Rechenzentren, was die Hochschulbibliotheken angeht, einen klaren Weg dahin gehen, zu sagen, dieser Hochschulraum Thüringen ist ein Hochschulraum, der gemeinschaftlich miteinander arbeitet, der individuell regionale Stärken entwickeln kann, aber der sicherstellt, dass wir in Thüringen ein gleich hohes Angebot an wissenschaftlichen Dienstleistungen haben. Ich finde, dass dieser Weg der Kooperation der richtige ist, und dass wir das auch in die Hochschulstrategie hineingeschrieben haben, ist ein Beleg dafür, dass wir auch aus Projekten, die zum Beispiel im Studentenwerk sichtbar geworden sind, gute Schlüsse gezogen haben und das auch bei anderen Dienstleistungen durchziehen und damit auch eine klare Prioritätensetzung.
Mit der Entwicklung der staatlichen Studienakademie hin zu Thüringen, zu einer dualen Hochschule in Thüringen, geben wir auch ein Bekenntnis zu einem Hochschultypus, der sicherstellt, dass wir exzellente Verknüpfungen haben zwischen beruflicher Ausbildung und zwischen wissenschaftlichen Angeboten. Wir sagen, dass wir das auch in Thüringen behalten wollen und ernsthafterweise lassen wir uns nicht von irgendwelchen Berliner Instituten aufschreiben, dass die Studienakademie hier in Thüringen abgewrackt werden soll und entweder nach Sachsen gehen oder vielleicht sogar ganz in anderen Hochschultypen irgendwo aufgehen soll.
Das ist etwas, das steht in Ihrem Gutachten, da kann ich sagen: Wir bekennen uns zu diesem wichtigen Pfeiler. Wir wollen das auch ins Hochschulgesetz aufnehmen und deswegen kann ich Ihnen nur zurufen: Schließen Sie sich lieber den Vorschlägen
an, die in der Hochschulstrategie stehen, denn die sind viel ausgegorener als das, was Ihnen irgendwelche Wissenschaftler aus dem fernen Berlin aufgeschrieben haben!
Wenn man über die finanziellen Rahmenbedingungen redet, dann muss doch auch klar sein, dass man mit der Hochschulstrategie, mit der Rahmenvereinbarung, mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen deutlich macht, dass eine klare Prioritätensetzung im Bereich der Wissenschaft, im Bereich der Bildung eine Priorität für uns in dieser Koalition hat. Das sehen Sie allein daran, dass wir bei sinkendem Haushaltsvolumen trotzdem ein Ansteigen in den Haushaltsmitteln haben, also real jetzt schon in den Haushaltszahlen, und uns auch gemeinschaftlich darauf verständigt haben, dass in der Hochschulstrategie verankert ist, dass wir die wissenschaftsspezifischen Kostensteigerungen tariflich und auch sächlich mit aufnehmen und gleichzeitig noch 1 Prozent on top geben. Und das ist die exakte Empfehlung des Wissenschaftsrats. Also wir orientieren uns auch an internationalen, nationalen Maßstäben, die aufgemacht werden, und das in der Hochschulstrategie zu verankern, da eine gemeinschaftliche Lösung zu haben, zeigt doch, dass diese Koalition eine Priorität für Wissenschaft, Bildung und Forschung setzt und das auch klar umreißt. Darauf können Sie auch erfolgreicherweise mit verweisen, weil wir nämlich da gemeinschaftlich dafür gefochten haben.
Wie geht es jetzt weiter? Thüringer Strategie 2020, das ist eine Beschreibung, die die unterschiedlichen Schattierungen des Thüringer Wissenschaftssystems in den Blick nimmt und jetzt natürlich mit einer konkreten Umsetzung untersetzt sein muss. Da rufe ich Ihnen zu, Enquetekommission. Mit Verlaub, wir haben eine Hochschulstrategie vorliegen. Jetzt muss es doch darum gehen, das, was in der Hochschulstrategie formuliert ist, gemeinschaftlich umzusetzen. Wir brauchen nicht wieder zwei Jahre Laufzeit mit einer Enquetekommission. Die nächste Rahmenvereinbarung steht vor der Tür, liebe Frau Dr. Kaschuba, Sie sind eine respektierte Wissenschaftspolitikerin, Sie werden leider dem nächsten Thüringer Landtag nicht wieder angehören, weil, ich sage einmal, die Hochschulpolitik war in Ihrer Fraktion in deutlich besseren Händen, als wenn man sich immer nur, sage ich einmal, auf Einzelthemen stürzt. Sie haben immer versucht, das Ganze in den Blick zu nehmen. Da kann ich Ihnen sagen, wenn Sie das Ganze im Blick haben, muss Ihnen doch klar sein, eine Enquetekommission wird uns nicht helfen. Es wird darum gehen, das, was jetzt in dieser Hochschulstrategie formuliert ist, in ein konkretes Gesetzesvorhaben zu gießen. Und das wird Aufgabe sein für die nächste Legislaturperiode und vor allen Dingen zügig. Wir setzen uns dafür ein, dass keine Zeit verloren wird. Das Parlament muss
eine Hochschulgesetznovelle angehen, wo genau die Punkte, die in der Hochschulstrategie jetzt formuliert sind, auch Eingang finden. Die duale Hochschule ist in der Hochschulstrategie mit einem konkreten Rahmen versehen worden. Da können wir nicht erst noch zwei Jahre in einer Enquetekommission herumdiskutieren. Da steht, 2016 wollen wir schon am Start sein und das werden wir auch umsetzen, dazu stehen wir. Und deswegen ganz klar, keine Zeit verlieren, umsetzen in der Hochschulgesetznovelle.
Gleichzeitig gilt, dass wir auch das, was wir an Versprechungen und an klaren Aussagen zum Thema Hochschulbibliothek haben, der Minister hat es schon erwähnt, eine Hochschulbibliothek für die FSU und für die Fachhochschule, für die Ernst-Abbe-Hochschule, dann gleichzeitig eine Profilierung der Landesbibliothek und alle landesweiten Dienstleistungen, konzentriert unter dem Standort der ThULB dann auch zusammenzubringen. Diese Form von Kooperation ist etwas, das müssen wir auch zügig angehen, weil wir dort natürlich auch die wissenschaftlichen Effekte generieren wollen. Das ist der Punkt, zügig und keine Zeit verlieren.
Das Zweite ist natürlich, dass wir auch die Prioritätensetzung im Bereich der Finanzierung weiter fortsetzen sollen. Das bedeutet natürlich für uns - und ich gehe einmal davon aus, das ist auch eine gemeinschaftliche Vorstellung der SPD-Fraktion -, dass wir die frei werdenden Mittel aus der Übernahme des Bundes beim BAföG natürlich alle in die Thüringer Hochschulen stecken. Das werden in der nächsten Legislaturperiode pro Jahr 28 Mio. € sein und das sind in der Summe 140 Mio. €, die wir mit in die Hochschulen bringen. Ich glaube, das zeigt doch eines, dass uns Wissenschaft und Forschung wichtig sind, und deswegen gehören natürlich auch die BAföG-Mittel mit direkt zu den Thüringer Hochschulen und nicht irgendwo in den Gesamthaushalt.
Wenn wir dann auf einen dritten Punkt abheben und ich glaube, da müssen wir gemeinschaftlich darüber reden, wie wir das weiter konkretisieren -, da geht es natürlich darum, in der Hochschulstrategie ein Zielfoto zu beschreiben, zu sagen, was sind unsere strategischen Zielsetzungen, die wir erreichen wollen. Ich glaube, durch all die Wege und Mittel, Instrumente, die wir beschrieben haben, mit Kooperationsverbünden, mit der stärkeren Verknüpfung im Bereich der Wissenschaft und der Wirtschaft, muss unser strategisches Ziel doch ganz klar sein: Wir müssen in diese exzellente Liga der deutschen Hochschulen, in denen wir uns in einzelnen Fächerkombinationen schon befinden, auch vielleicht mit der einen oder anderen Hochschule mit vorstoßen. Wir haben die „TU9“, wir haben die „German U15“, all das sind, sage ich einmal, Verbünde von forschungsintensiven Hochschulen in Deutschland. Und unser strategisches Ziel muss ganz klar sein, dass wir in diese interna
tionale und nationale Exzellenz mit vorstoßen. Und ich glaube, dass dafür die Hochschulstrategie mit ihren wissenschafts- und wirtschaftsregionalen Bezügen sehr gut geeignet ist, dafür auch die Vorlagen zu bieten.
Jetzt haben wir natürlich gleichzeitig auch einmal über den Tellerrand hinauszuschauen, da will ich sagen, da können wir auch von anderen Bundesländern manchmal lernen. Wenn ich mir anschaue, gar nicht weit von hier im bayerischen Bereich gibt es im Fränkischen eine enge Verknüpfung zwischen den Hochschulen aus Bamberg und aus Bayreuth, die gleichzeitig mit Hof und Coburg eine Wissenschaftsregion, einen Wissenschaftsraum bilden, um dort gemeinschaftlich im Verbund mehr Forschungsgelder, mehr Drittmittel zu generieren. Das gelingt auch. Da ist die Ansprache in Berlin und Brüssel leichter und natürlich auch im privaten Forschungsbereich. Denn das ist in der Tat ein Manko, aber das kann keine Wissenschafts- oder Hochschulstrategie beheben, dass wir im Vergleich zu den alten Bundesländern tendenziell sehr viel stärker einen öffentlich finanzierten Forschungsetat haben, während wir in den alten Bundesländern sehr viel stärker auch Drittmittel aus dem privaten Bereich haben. Das ist etwas, wo wir einfach Skaleneffekte, wo wir Größenordnungen gemeinschaftlich erreichen wollen, und genau deswegen stößt die Hochschulstrategie die Tür auf, um mehr Kooperation möglich zu machen und so etwas dann auch zu erreichen.
Dann glaube ich, wenn man sich einen vierten Punkt herausgreifen will, dass wir ein besonderes Augenmerk auch auf die Einbindung unserer jungen Menschen, der Studenten, in die Entwicklung unserer Hochschule nehmen sollten. Jetzt werden Sie aufhorchen und werden sagen: Aha, Herr Voigt setzt sich jetzt offensichtlich für Drittelparität ein das werden Sie hier von dem Podium aus nicht erleben, weil ich am Ende wirklich glaube
- und nirgendwo anders -, weil ich wirklich glaube, wenn wir über Hochschulen reden, und ich war selbst lange im Studentenrat, Sie müssen mir an der Stelle nichts vormachen, ich war sogar hochschulpolitischer Referent, ich weiß genau, was an den Hochschulen passiert. Ich finde, in dem Moment, wo wir teilweise Quoten einer demokratischen Beteiligung an den Thüringer Hochschulen haben, die unter zehn Prozent liegen, müssen wir uns die Frage stellen, ob es für die Studenten offensichtlich eher eine Frage ist, ob sie einen exzellenten Wissenschaftsraum haben und wie wir den profilieren können oder ob wir über allgemeinpolitische Mandate und Frieden für die Welt und alle anderen Projekte irgendetwas finanzieren wollen, was aber den Studenten konkret hier in Thüringen nicht
nützt. Deshalb sage ich klipp und klar, wir brauchen effiziente Hochschulstrukturen, einen aktiven Studentenrat, wir brauchen eine gute Beteiligung der Studenten, aber wir dürfen nicht an unseren Hochschulräten, nicht an der Struktur rütteln, die wir in Thüringen erfolgreich profiliert haben.
Weil mir das so wichtig ist, glaube ich trotzdem, dass es uns nie wieder passieren darf, dass wir in Thüringen Studenten haben, die am Anfang eines Semesters irgendwo auf dem Campus zelten oder irgendwie an der POM Arena in Jena ihre Zelte aufbauen. Das darf nicht unser Ziel sein. Genau deswegen sagen wir auch, dass wir eine kluge Strategie entwickelt haben und auch wollen, und das gibt es auch in der Frage des studentischen Wohnungsbaus, wo wir uns als Landesregierung schon engagiert haben und auch weiter engagieren werden, dass wir auch solche Fragen wie studentisches Wohnen, solche Aspekte in den Blick nehmen, dass wir die Qualität unserer Mensen, die in einem Prüfungsbericht des Rechnungshofes untersucht worden ist, auch in den Blick nehmen müssen. All das sind Aspekte, wo wir die Qualität, auch die familiären Angebote für Studierende mit Kind, solche Angebote einfach stärken wollen, zielgenauer, passgenauer machen, weil uns natürlich wichtig ist, dass die Studenten sich hier wohlfühlen. Wenn man sich die Spezialanalyse oder die Einzelauswertung des Studentenwerks hier in Thüringen ansieht, dann kann man auch eines sagen: Thüringen ist einer der gerechtesten Studienstandorte deutschlandweit. Wenn man sich anschaut, dass fast 50 Prozent unserer Studenten, die hier in Thüringen studieren, einen sozialen Hintergrund haben, wo weder Vater noch Mutter vorher einen Hochschulabschluss hatten, und trotzdem der Weg an die Hochschule gewählt wurde, zeigt das doch, dass wir ein durchlässiges, attraktives Studienangebot haben. Solchen Leuten die Möglichkeit zu geben zu studieren, finde ich einen exzellenten Weg. Deswegen müssen wir das konsequent weiter fortsetzen, für Studenten da zu sein und für Studenten einen attraktiven Studienstandort zu generieren.
Trotzdem bleibt eine Fragestellung, mit der wir uns auseinandersetzen, was die Studentenzahlen angeht. Wir haben im Sommersemester 2013, Wintersemester 2013/2014 eine Studienanfängerzahl von knapp 10.000 Studenten. Das ist im Vergleich zu 2012 trotzdem ein Rückgang um 4,3 Prozent. Das ist ein Aspekt, diese Schwankungen müssen wir auch im Blick behalten. Wir müssen überlegen, wie wir damit umgehen und müssen dafür auch langfristige Finanzierungsformen, aber gleichzeitig natürlich auch Managementstrukturen schaffen. Ich glaube, da sind wir auch auf einem guten Weg. Dazu zählt am Ende auch, für internationale Studenten attraktiv zu sein. Wenn wir uns anschauen, Thüringen und Deutschland ist einer der attraktivsten
Standorte. Wir haben in dieser Legislaturperiode eine Steigerung von, ich glaube, sieben oder acht Prozent sogar hingelegt, es können noch mehr sein, das weiß ich jetzt nicht genau. Das zeigt, dass wir für internationale Studenten attraktiv sind und es sind nicht nur die Musikwissenschaftler in Weimar, sondern das ist in wirklich allen Bereichen. Sie wissen auch, die stärkste ausländische Studentengruppe in Jena sind die Chinesen. Daran merkt man auch, dass wir wirklich einen engen Austausch auch mit den Zukunftsmärkten dieser Welt haben.
Zu außeruniversitären Forschungseinrichtungen, das wäre ein fünfter Punkt, gäbe es viel zu sagen. Für mich ist eines klar: Ich finde das, was in der Innovationsstrategie angelegt ist, ist ein guter Weg. Er zeigt vor allen Dingen auf, dass wir als Land Thüringen bis 2020 300 Mio. € investieren wollen, also auch klare Fokussierung auf anwendungsorientierte, aber gleichzeitig auch Grundlagenforschung. Für mich ist auch klar, dass wir die freiwerdenden Mittel, die der Bund in Aussicht gestellt hat, die 1,3 Mrd. €, dass die natürlich auch einen Landepunkt in Thüringen haben sollten. Darum wird es gehen, das gemeinschaftlich zu entwickeln und natürlich auch eine Großforschungseinrichtung noch stärker nach Thüringen zu binden. Ich glaube, dort werden wir auch Möglichkeiten und Wege finden.
Jetzt könnte man noch einiges zum Thema „Strategische Kooperation zu Wissenschaftsinstitutionen und Wirtschaft“ sagen. Da ist mir ein Punkt wichtig. Da geht es mir auch wieder um die konkrete Umsetzung. Das ist gut beschrieben in der Hochschulstrategie. Klar muss sein, die Privatwirtschaft und auch private Geldgeber werden sich stärker engagieren, wenn sie auch in gewisser Weise steuerliche Vergünstigungen bekommen. Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass wir uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass wir hier auch im Steuerrecht mehr Potenzial und Möglichkeiten bieten, dass hier investiert werden kann, weil - noch einmal - wir eine zu niedrige Beteiligung von privaten Dritten haben. Und das ist etwas, das wir brauchen. Ich verdamme das nicht, weil ich Ihnen eines sagen kann, ich habe lange für ein sehr forschungsintensives Unternehmen gearbeitet. Dort ist eines klar; nur in der Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, nur in der Zusammenarbeit mit der FH, mit der Universität waren bestimmte Durchbrüche möglich. Es ist doch ein toller Effekt, wenn wir DNA-Analytik weiterentwickeln können. Da ist es doch auch nicht schlimm, wenn sich ein privates Unternehmen beteiligt. Das ist doch zum Nutzen aller. Das ist übrigens auch ein ganzheitlicher Bildungsbegriff, weil nämlich, wenn es allen nützt, dann ist es auch ein Potenzial, das es weiterzuentwickeln gilt.
Letzter Punkt oder vorletzter Punkt, den ich nennen möchte. Sie haben eine Herausforderung, die ist angetippt in der Hochschulstrategie, die müssen wir
stärker konkretisieren: Wir brauchen ein Nachwuchs- und Personalentwicklungskonzept. Wenn 40 Prozent der Thüringer Hochschullehrer bis zum Jahr 2020 oder im Umfeld des Jahres 2020 in den Ruhestand gehen, ist das etwas, wo wir genauer hinschauen müssen. Über die Hochschultypen und die Standorte hinweg haben wir so eine durchschnittliche Berufungsdauer von ungefähr zwei Jahren. Das heißt, wenn wir die Kooperationen ernst meinen, umsetzen wollen, wenn wir stärkere Profilbildung erst nehmen und umsetzen wollen, müssen wir natürlich auch mit einem strategischen Personal- und Entwicklungskonzept darüber nachdenken, wo wir vielleicht Berufungen gemeinschaftlich betreiben, wo wir Berufungen nicht heute in die Wege leiten, die dann für 15 Jahre gelten und dadurch bestimmte Kooperationen wieder ausschließen. Das sind Fragen, die müssen wir in der konkreten Umsetzung besprechen und dafür gibt es die Ziel- und Leistungsvereinbarungen und die Rahmenvereinbarungen mit den Hochschulen. Ich glaube, da ist ein guter Grund gelegt. Eines muss uns schon nachdenklich stimmen: Wir haben neue Wege aufgemacht mit dem Tenure Track und vielen anderen Punkten, die wir in unseren Gesetzen novelliert haben. Trotzdem, wenn im Jahr 2013 25 Männer und neun Frauen in Thüringen habilitiert wurden, haben wir den niedrigsten Wert der letzten zehn Jahre. Das ist ein Punkt, den darf man nicht einfach aus dem Blick verlieren. Das heißt nicht, jemand, der in Thüringen habilitiert wird, soll automatisch hier Professor werden. Wir wollen auch attraktiv sein für Wissenschaftler von außen. Wir wollen neue Weg gehen mit dem Tenure Track. Trotzdem muss eines klar sein, auch dieser Weg muss weiter konsequent für uns in der Entwicklung wissenschaftlicher Profile eine Bedeutung haben und da wollen wir natürlich gemeinschaftlich mitmachen.
Letzter Punkt: Was mir in der Hochschulstrategie ein klein wenig zu kurz kommt, ist die Fragestellung einer weiteren Herausforderung. Demografie ist angesprochen worden, Finanzierung ist angesprochen worden, Kooperations- und Wissenschaftsentwicklung sind angesprochen worden. Was ich ein wenig unterbelichtet finde, ist das Thema „Digitales Lernen“, weil das der schnellstwachsende Markt ist, den wir in der Welt sehen in der wissenschaftlichen Community. Da geht es um mehrere Fragen. Da geht es einerseits um die Frage, ob wir öffentlichen Zugang zu bestimmten wissenschaftlichen Erkenntnissen haben. Das ist in der Tat ein Thema, das wir hier schon einmal diskutiert hatten. Was ist eigentlich der Sinn und Zweck von Forschung und Wissenschaft und wem dient es? Aber es geht natürlich auch um eine - sage ich einmal - Effizienzfrage. Wenn sich in Stanford jede Woche 60.000 Studenten weltweit in eine Vorlesung einklicken, dann sind das mehr Studenten, als wir hier in Thüringen im Hochschulraum beheimaten. Das ist für mich eine ganz klare Fragestellung: Sollen wir nicht auch in
Thüringen Wege des digitalen Lernens eröffnen, virtuelle Angebote machen und nicht nur individualisiert für die Einzelhochschulen, sondern vielleicht als ein Thüringer Campus, der das am Ende natürlich auch gemeinschaftlich vermarktet und vielleicht sogar auch noch Geld damit verdient? Das ist eine Frage, die muss man einfach mal in Ruhe diskutieren. Ich habe da auch noch keine abgeschlossene Meinung, aber ich will einfach sagen, da ist etwas, was mir ein kleinen Tick zu kurz gekommen ist in der Hochschulstrategie. Aber ich glaube, da können wir in aller Ruhe diskutieren, sollten aber dann hier auch zur konkreten Umsetzung kommen. Ziehen wir einen Strich darunter.
Tüftler und Bastler, Dichter und Denker, Thüringer Hochschulstrategie 2020. Sie liefert uns ein Zielfoto für die nächsten sechs Jahre, wo wir hinwollen. Sie liefert uns einen offenen Prozess, wo wir gemeinschaftlich weiterdiskutieren, wie wir diesen Hochschulraum entwickeln wollen. Sie liefert uns eine finanzielle Klarheit für die Hochschulen, was wir gemeinschaftlich erreichen wollen. Und sie liefert uns vor allen Dingen eines, den gemeinschaftlichen Auftrag, über eine Hochschulgesetznovelle, über Anpassungen an anderen Gesetzen jetzt darum zu kämpfen, dass Thüringen der exzellente Wissenschaftsstandort bleibt, der er ist, aber vor allen Dingen auch in bestimmten Spitzen in die nationale, internationale Liga weiter aufzusteigen, weil das ist das Ziel, was wir erreichen wollen. Wir wollen attraktiv sein als Magnet für junge Menschen. Wir wollen hier Forschungsergebnisse generieren, die dazu führen, dass Menschen hier eine Firma gründen, dass sie hier arbeiten, dass sie hier weiter Wissenschaft betreiben und dass sie eines klar im Blick haben, dass Thüringen das Land ist, was mit Innovation, mit Technologie, mit Geist zu brillieren weiß. Genau darum geht es uns in der „Hochschulstrategie 2020“. Benjamin Franklin hat einmal gesagt: „Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.“ Ich kann sagen, dass wir ein ganz gutes Handbuch dafür vorgelegt haben, wie wir diese Zinsen generieren. Schönen Dank.
Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, „Verschlüsselte Kommunikation ermöglichen und befördern“ ist ein wichtiges Thema für die Landesregierung und für die sie tragenden Fraktionen. Das sieht man allein daran, dass wir neben diesem kleinen Antrag, den Sie als Fraktion DIE LINKE gestellt haben, eine große IT-Strategie momentan im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren, wo u.a. auch ein Rechtsgutachten des Rechnungshofs da ist, das auch darauf verweist, dass u.a. der Punkt auf verschlüsselte Kommunikation und die Stärkung dessen wichtig ist. Deswegen haben wir als CDU- und SPD-Fraktion zwei Punkte besonders in den Vordergrund gestellt: einerseits die kommunikative Sicherheit mit den Behörden und zweitens natürlich den Informationsgehalt für die Bürger. Das ist in unserem Antrag deutlich präziser als in Ihrem.
Natürlich ist es einer. Am Ende ist es eine Beschlussempfehlung. Und diese Beschlussempfehlung möchte ich Ihnen heute natürlich vortragen, weil sie im Justizausschuss exzellent präzisiert worden ist.
Da geht es einerseits um die Frage, zukünftige Wege zu ermöglichen in der Endnutzer-zu-EndnutzerKommunikation. Ich will nicht auf das verweisen, was ich schon in der Einbringung dieses Antrags diskutiert habe. Wir haben in Thüringen wirklich tolle Möglichkeiten und auch tolle Firmen, die so etwas anbieten. Hermetos in Eisenach ist eine davon, die auch bei den Endnutzer-zu-Endnutzer-Geräten tolle Technologien haben. Es gibt noch viele, viele andere, über die man reden muss. Aber weil die Wege so unterschiedlich sind und weil man am Ende auch eine Harmonisierung erreichen möchte, sagen wir, die Landesregierung sollte hier Offenheit haben, die zukünftigen Wege auch zu bestimmen. Ich bin in gewisser Weise ein wenig überrascht, weil Sie normalerweise immer diejenigen sind, die über die Fragen von Open Source oder von bestimmten offenen Wegen auch eher diskutieren und heute hier versuchen, so eine Exklusivvariante durchzupeitschen. Wir sagen, zukünftige Wege der sicheren Endnutzer-zu-Endnutzer-Verschlüsselung ist etwas, worüber sich die Landesregierung in ihrer IT-Strategie definieren soll. Das ist Punkt Nummer eins und Punkt Nummer zwei sagen wir natürlich auch, dass in geeigneter Weise über die Möglichkeiten der Verschlüsselung elektronischer Kommunikation insbesondere auf den Webseiten der Landesregierung zu informieren ist. Das ist, denke ich, eine hinreichende Präzisierung dessen, was wir sehr umfänglich in der IT-Strategie der Landesregierung finden. Ich glaube, dass wir mit der Be
schlussempfehlung, die die CDU und die SPD vorgelegt haben, einen deutlich wichtigeren und besseren Schritt dahin gehen, dass wir eines doch am Ende sicherstellen, dass nicht nur die Kanzlerin ein abhörsicheres Telefon hat, sondern dass natürlich Herr Meyer auch eins besitzt, da bin ich mir sicher.
Sie sehen doch, wie wichtig das auch für die Union ist. Sie haben ja heute Morgen vielleicht die Nachrichten gehört, dass Herr de Maizière da wichtige Verhandlungserfolge mit dem amerikanischen Justizminister errungen hat.
Und das zeigt auch, wie auf unterschiedlichen Ebenen die Räder ineinandergreifen und wir für die Erfordernisse der digitalen Welt eine ganz hervorragende Aufstellung haben. Herr Blechschmidt, da können Sie doch froh sein, dass Sie so eine regierungstragende Fraktion haben, die Sie dann noch unterstützen können.
Recht herzlichen Dank und ich werbe für die CDUund SPD-Position.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin froh, dass Sie morgens schon Zeitung lesen, Frau Rothe-Beinlich, und dass Sie daraus auch immer Ihre Erwartungshaltungen für den jeweiligen Tag ableiten. Da bin ich auch sehr froh. Trotzdem wird Ihnen nicht entgangen sein, dass ich das vorliegende Gesetz auch als wichtigen Baustein in der Weiterentwicklung der Thüringer Hochschullandschaft bezeichnet habe.
Nein. Insofern will ich einfach nur sagen: Sie müssen unterscheiden, idealistische Bilder an die Wand malen oder die realistische Situation an den Thüringer Hochschulen einschätzen, und dann überlegen, an welchen Punkten man Veränderungen vornehmen muss. Das macht die Koalition mit diesem Gesetzentwurf. Sie zeigt eine Handlungsstärke und sie zeigt vor allen Dingen auch, dass sie eine behutsame Weiterentwicklung der hochschulgesetzlichen Regelungen vornimmt und das basierend auch auf Empfehlungen, wenn Sie sich im Sommer des letzten Jahres die Empfehlung des Wissenschaftsrates angeschaut haben und da mal reingeschaut haben, was der Wissenschaftsrat empfiehlt: Auf der einen Seite sagt er, es geht um gesellschaftliche Wohlfahrt und auch um volkswirtschaftliche Rendite, die durch Hochschulen in Thüringen und in Deutschland entstehen, und man erwartet von der Politik klare Prioritätensetzung. Das machen wir teilweise mit diesem Gesetzentwurf, aber auch mit den Überlegungen des Thüringer Hochschulraums an sich. Gleichzeitig hat er Erwartungen an den Wissenschaftsbereich formuliert. Darin steht unter anderem, dass sie sich stärker profilieren müssen, das haben wir mit den Rahmenvereinbarungen, mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen betrieben, dass sie in Zukunft wettbewerblicher orientiert sein sollten, dass sie vielfältiger lokal bis international zusammenarbeiten müssen und dass vor allen Dingen Entscheidungsprozesse zielführend gestaltet werden sollen. Das ist etwas, was wir mit diesem Gesetzentwurf zu begleiten versuchen. Deswegen, die Hinweise, die Sie gemacht haben, müssen doch nicht notwendigerweise falsch sein. Wir sind im Ausschuss sehr konsensual in der Einschätzung gewesen, dass teilweise die sehr kurzfristigen Befristungsverhältnisse von wissenschaftlichen Mitarbeitern nicht zielführend sind, um den Wissenschaftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Insofern gibt es sowohl vonseiten des Ministeriums als auch von allen anderen Fraktionen die Einlassung zum Wis
senschaftszeitvertragsgesetz. Insofern wissen Sie doch auch, dass wir an der Stelle eine größere Einigkeit haben, aber da ist der Regelungsgehalt im Thüringer Hochschulgesetz nicht gegeben und das wissen Sie auch.
Das Zweite ist - und dazu haben die Dialogforen des Ministeriums durchaus beigetragen - natürlich auch, dass die Hochschulstrukturen in Thüringen und das ist auch die Einschätzung von der Landesrektorenkonferenz und von vielen Angehörten - sich bewährt haben. Es ist logisch, dass natürlich studentische Interessenvertretungen immer wieder auf die Drittelparität hinweisen, aber das ist so eine alte Debatte, das ist 70er-Jahre-Diskussion in der Hochschulpolitik, ich glaube, die müssen wir im 21. Jahrhundert in Thüringen nicht mehr führen.
Dann ist eines deutlich geworden, dass der Bolognaprozess in Thüringen nicht nur angekommen ist, sondern auch hervorragend gelebt wird. Wenn Sie sich anschauen, gerade vor zwei Tagen hat das Thüringer Studentenwerk seine Einzelanalyse für das Land Thüringen veröffentlicht und darin wird eine Sache deutlich, dass mittlerweile bei der Hälfte der Thüringer Studenten angestrebter Studienabschluss der Bachelor ist, wenn man die Masterstudenten noch mit dazu nimmt, dass quasi drei Viertel der Thüringer Studenten als angestrebten Abschluss einen bolognaorientierten Abschluss anstreben. Das finde ich, ist etwas, wo ein klares Zeichen gesetzt ist, dass Bologna in Thüringen vollumfänglich gelebt wird. Deswegen haben wir uns in der Koalition dafür entschieden, in drei besonderen Punkten Veränderungen im Gesetz vorzunehmen.
Der erste Punkt ist, Karrierewege innerhalb der Wissenschaftslandschaft zu flexibilisieren. Das Zweite, Durchlässigkeit zu erhöhen ohne gleichzeitig in Konkurrenz mit der dualen Ausbildung zu treten. Und das Dritte, auch gebührenfinanzierte Weiterbildungsmaster mit anzubieten. Wenn man auch hier wieder in die Realität und die Zahlen reinschaut, dann darf man feststellen, beim Studieren ohne Abitur liegt Thüringen mit einer Quote von 1,3 Prozent bei den Studienanfängern und bei den Absolventen von 0,4 Prozent aller Studenten im gesunden Mittelfeld. Der höchste Wert, den wir haben, ist in Nordrhein-Westfalen und Hamburg mit 4,5 Prozent der Studierenden, die ohne Abitur studieren, der Bundeswert sind 2,5 Prozent, aber es gibt auch noch Länder, die deutlich unter 0,5 Prozent liegen. Insofern sehen Sie, dass wir in Thüringen einen Weg aufgemacht haben, der es ermöglicht, auch ohne Abitur zu studieren. Das ist eine sinnvolle Ergänzung, das wird nicht der Königsweg werden. Wenn man sich hier die Auswertungen des Thüringer Studentenwerks anschaut, sind zwei Zahlen sehr beeindruckend. 12 Prozent der Thüringer Studenten an den Universitäten und 49 Prozent der Studenten an den Thüringer Fachhochschulen studieren, nachdem sie vorher eine
Berufsausbildung haben. Das ist ein bemerkenswerter Fakt. Genau deswegen geht es um die Frage der Durchlässigkeit in das System hinein und auch gleichzeitig die Verschränkung zwischen einer starken beruflichen Ausbildung, die wir in Thüringen haben, und auf der anderen Seite einer akademischen Aus- und Weiterbildung, die wir garantieren wollen. Wenn wir schon einmal bei dieser Auswertung des Studentenwerks sind, will ich auf einen Punkt hinweisen, der deutlich macht, warum es so wichtig ist, diese Verzahnung in die Berufswelt hinein zu stärken.
Wie in keinem anderen Bundesland Deutschlands ist es in Thüringen so, dass bei 43 Prozent der Thüringer Studenten die Bildungsherkunft der Eltern die ist, dass sie aus Facharbeiterfamilien stammen. 39 Prozent der Studenten in Thüringen - beide Elternteile haben einen Facharbeiterabschluss, haben keine akademische Vorbildung. Das zeigt doch, dass wir ein wahnsinnig bildungsgerechtes Wissenschaftssystem haben, dass wir dort Möglichkeiten gewähren wollen, im sozialen Aufstieg weiterzukommen und dort Brücken zu bauen. Ich glaube, das machen wir mit der Gesetzesinitiative.
Bei dem zweiten, weiteren Bereich, bei der Frage, Karrierewege zu flexibilisieren, muss man auch eines sagen: Wenn man sich die Empfehlung des Wissenschaftsrats anschaut, dann wird eines deutlich. Die sagen klipp und klar, wir wollen es entweder schaffen, mehr Leute, die einen ausländischen Abschluss haben, nach Deutschland zu bringen, um hier Wissenschaftler zu sein oder auch den Wissenschaftlern, die wir in unseren Institutionen ausbilden, bessere Wege in der Karriere zu ebnen. Wissenschaft als Beruf, das machen wir mit dem Gesetzentwurf möglich.
Wir eröffnen Tenure-Track-Möglichkeiten und damit eine bessere Planbarkeit der Karriere. Das ist auf der einen Seite für die Wissenschaftler motivationsfördernd, aber ist auf der anderen Seite für die Hochschulen eine ganz klare Chance, mit einer Anschlussperspektive die besten Leute zu halten und die dann nicht in andere Bereiche abwandern zu sehen.
Wenn Sie sich anschauen, es gab vor einem Jahr eine Befragung des Zentrums für Hochschulentwicklung, die 1.200 Junior-Professoren deutschlandweit befragt haben. Die sind am Ende darauf gekommen, dass sie gesagt haben: Von JuniorProfessoren, die tatsächlich in dem Tenure Track gelandet sind, haben 80 Prozent gesagt, das ist der ideale Weg, um einen Karrierefortschritt abzusichern. Das machen wir mit dem Gesetzentwurf möglich. Da sehen Sie, dass wir ganz offensive und vorzeigbare Ergebnisse auf den Weg bringen. Auch wenn man sich die Musterschüler im Bereich des Tenure Track ansieht, die LMU in München, bei denen es mittlerweile seit 2005 so ist, dass W2-Beru
fungen unter dem Tenure Track auf sechs Jahre befristet und danach mit der Möglichkeit der Entfristung bzw. sogar der Steigerung hin zu W3 ablaufen, sieht man, dass wir hier in Thüringen einen wichtigen Beitrag zur Fortentwicklung der Thüringer Hochschullandschaft leisten.
Jetzt haben Sie mich darauf angesprochen, dass ich weiterhin glaube, dass es zielführend wäre, nicht nur Rahmenvereinbarungen und Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu haben, sondern Hochschulentwicklungsplanung auch abzuschließen. Das ist ein Punkt, da bin ich relativ unverdächtig, weil ich viereinhalb Jahre das Gleiche erzähle, weil wir ein Thüringer Hochschulgesetz haben, in dem steht § 11 Abs. 4 Hochschulentwicklungsplanung. Wir haben uns aber gemeinschaftlich auch innerhalb des Ausschusses darüber verständigt, diese Hochschulentwicklungsplanung zu diskutieren, haben einen Zwischenbericht bekommen, haben viele Punkte eingespeist. Jetzt geht es darum, das Ganze zu finalisieren, weil die Hochschulen Sicherheit und Planbarkeit brauchen.
Da ist auch klar, dass so etwas allein nicht nur an der Frage des Geldes entspringen kann, aber die Hochschulen brauchen trotzdem eine auskömmliche Finanzierung. Auch da gibt es eine Empfehlung des Wissenschaftsrats, die lautet, Tarifsteigerung und auch Inflationsanpassung auszugleichen. Das halte ich für einen sehr wichtigen Punkt, den man auch stark machen sollte. Das ist ein Punkt. Wir brauchen den Hochschulentwicklungsplan. Daraus mache ich keinen Hehl.
Ich würde mir auch wünschen, dass wir das in dieser Legislaturperiode gemeinschaftlich auf den Weg bringen. Da bin ich sehr optimistisch, dass wir das mit dem ausreichenden Augenmaß in der Koalition hinbekommen werden. Das Zweite, was wir noch brauchen, ist eine Forschungs- und Innovationsstrategie. Auch die ist - Frau Kaschuba, seien Sie doch nicht so unruhig, Sie sind doch an sich eine in sich ruhende Person, also insofern
wundert mich doch jetzt, dass Sie - Sie sind ja schon in die erste Reihe nach vorn gesprungen ich merke das schon. Auch bei dem Bereich Innovations- und Forschungsstrategie sollten wir zügig zu Ergebnissen kommen. Eines ist vollkommen klar: Die Thüringer Hochschullandschaft braucht nicht nur mittelfristig ein gutes Gesetz, was wir heute vorlegen, sondern sie braucht langfristige Planungsorientierung. Das wollen wir leisten. Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Heinz Untermann hat mich gerade gebeten, das richtigzustellen: Die FDP möchte natürlich immer in die Regierung.
Heinz, ich hoffe, ich bin der Sache jetzt gerecht geworden.
Kooperationsverbot abschaffen - Bundesmittel für die Hochschulentwicklung zugänglich machen, das ist ein Thema, das haben wir in dem Hohen Haus mehr als einmal diskutiert und insofern ist auch der Neuigkeitswert begrenzt. Es gibt natürlich verantwortungsvolles Handeln sowohl in der Bildungspolitik im Land als auch im Bund - tut mir leid, ist so. Im Koalitionsvertrag ist klar festgeschrieben, dass sich
sowohl die CDU/CSU als auch die SPD darauf verpflichten, dass sich der Bund an der Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligt. Jetzt geht es um die konkrete Ausgestaltung, da bin ich sehr froh, dass wir die Klippe, die wir noch zu Anfang 2013 vor uns hatten beim Kooperationsverbot, als das Kooperationsverbot den Bundestag schon passiert hatte und dann im Bundesrat an SPD und Grünen gescheitert ist, umschifft haben und jetzt zu einer Lösung segeln. Ich bin auch unserem Bildungsminister dankbar, der das Anfang des Jahres auch noch einmal in einem Interview im Deutschlandradio oder Deutschlandfunk - ich glaube, Deutschlandfunk war es - deutlich gemacht hat, als er gesagt hat, wir müssen Schritt für Schritt vorgehen. Ein Schritt kann sein, das gerade im Wissenschaftsbereich zu verstetigen und zu verstärken. Das ist die Position, die auch wir als Union vertreten. Schon in der Diskussion, die wir seit 2012 hier im Hohen Haus stetig führen, haben wir immer gesagt, für den Wissenschaftsbereich können wir uns das gut vorstellen, glauben auch, dass es notwendig ist - besser als der Vorschlag, der von Schavan schon einmal zum Thema „Bundesuniversitäten“ gekommen ist -, dass sich der Bund an der Mitfinanzierung dessen beteiligen muss, was in unseren Hochschulen stattfindet. Das sollte aber nicht einfach nur in Projektfinanzierung aufgedröselt sein, woran sich die Länder dann beteiligen müssen, sondern es muss auch tatsächlich in der Ausstattung, in der Grundfinanzierung der Hochschulen gegeben sein.
Das Ganze sind nicht nur Sätze in einem Koalitionsvertrag, sondern die werden mit harten Zahlen hinterlegt. Wir haben 9 Mrd. € für den Hochschulund Forschungsbereich im Bundeshaushalt eingestellt. Wir erwarten allein für Thüringen in den Jahren 2014 bis 2018 rund 120 Mio. € durch HSP2020-Mittel und wir haben das langfristige Ziel, die 7 Prozent der Bundesrepublik, Ausgaben des BIP, auch für diesen Bereich zu sehen. Sie merken, dass wir hier wirklich auf einem sehr guten Weg sind. Insofern brauchen wir die Aufforderung der FDP-Fraktion nicht. Jetzt ist aus voller Depression der Heinz Untermann leider schon aus dem Raum gegangen, dann sage ich es ihm draußen, aber wir werden den Antrag ablehnen.
Die Güte des Antrags wäre noch einmal eine zweite Diskussion wert, aber ich dachte, wir reden in der Sache. Insofern, liebe Frau Hitzing, lehnen wir es ab.
Das ist wirklich ein Kompliment, oder?
Werte Kollegin Frau Hitzing, ist Ihnen wichtig, dass sich der Bund an der Mitfinanzierung der Hochschulen beteiligt, zum Beispiel in Form der Grundfinanzierung, oder ist Ihnen wichtig, dass das Grundgesetz geändert wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Fraktion DIE LINKE beschäftigt sich mit dem Thema „Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation“. Das ist in der Tat ein Thema, was nicht erst seit Edward Snowden, sondern, glaube ich, im generellen Verständnis von Freiheitsrechten eine große Rolle spielt, weil es natürlich um die Frage geht: Kann man gesichert Informationen zwischen Verwaltung, zwischen öffentlichen Einrichtungen und dem Bürger hin und her kommunizieren? Das beginnt in ganz banalen Zusammenhängen, wenn es um die Steuererklärung geht, die man mittlerweile auch elektronisch einreichen kann, sich das Ganze auch elektronisch vom Steuerberater bestätigen lassen kann, aber man sie trotzdem noch händisch ausfüllen muss, um sie dann tatsächlich auf die Reise zu bringen. Das geht natürlich über viele, viele andere Dinge hinaus. Wir haben in Thüringen einen ganz guten Standard entwickelt in der sicheren Kommunikation zwischen den Verwaltungseinrichtungen, aber in der Tat, das hat die Kollegin König schon gesagt, fehlt ein Angebot für die Verschlüsselung zwischen der Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung. Ich glaube, man muss kein Anhänger von irgendwelchen Paranoia- oder Geheimdienstthesen sein, wenn man am Ende dafür wirbt, auch da eine verlässliche Kommunikation sicherstellen zu können.
Wir glauben, dass zwei Dinge in dem Feld wichtig sind: Das eine, dass wir offenlegen, welche Möglichkeiten heute schon existieren und das auch an einer zentralen Stelle zu bewerben. Das ist ein Thema, dem sich die Landesregierung schon stellt und bei dem wir auch aktiv unterwegs sind. Wir wollen das Ganze einbinden in eine angekündigte Landesstrategie zur Informations- und Kommunikations
technologie. Das heißt, dass hierin auch deutlich wird, wie behördenübergreifend die technischen und fachlichen Anforderungen und natürlich am Ende auch die Kosten aussehen, um so etwas allumfänglich anbieten zu können. Da gehört zur Wahrheit dazu - Sie haben jetzt gerade gesagt, Frau Kollegin König, dass das keine weiteren Kosten produzieren würde,
ja, fast -, also mit Verlaub, wer mal einen Anbieter von End-to-end-Verschlüsselung gesprochen hat, dann weiß ich, was das kostet. Wir reden hier nicht einfach nur über einen Datengriff einzelner Abgeordneter mit der Verwaltung, sondern wir reden ernsthafterweise darüber, dass alle Thüringer Bürger das nutzen können und da reden wir dann schon über größere Kostenfaktoren.
Daran sehen sie, das wäre ein Punkt, den man weiter vertiefen und diskutieren sollte.
Ein zweiter Punkt ist die Frage der unterschiedlichen Formate, Signaturen und dessen, was man dafür nutzen möchte - der Technologien. Das ist etwas, was man vertiefen kann und gleichzeitig macht es Sinn, auch darüber nachzudenken, wie die Strategien des Landes, die Strategien des ITPlanungsrats miteinander zu harmonisieren sind. Weil wir das alles wollen, beantrage ich die Überweisung des Antrags an den Justiz- und Verfassungsausschuss und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Liebe Frau Dr. Kaschuba, bisher habe ich Sie bei Wissenschaftsfragen immer so eingeschätzt, dass Sie auf der Höhe der Zeit sind. Mit dem Antrag sind Sie aber hinter der Zeit, weil wir eine Koalitionsvereinbarung im Bund haben und auch ein beherztes Handeln hier im Land, was eine Forschungspolitik unterstützt, die deutschlandweit wirklich exzellente Maßstäbe hat.
Wenn wir uns anschauen, was jetzt die Expertenkommission Forschung und Innovation in ihrem gerade vor zwei Tagen erschienenen Gutachten alles attestiert, muss man einfach unmissverständlich sagen, dass viele der Punkte, die Sie aus - wie ich unterstellen will - guten Motiven vorgetragen haben, natürlich trotzdem schon erledigt sind. Wenn man sich das einmal anschaut, dann kann man feststellen, dass wir sowohl bei dem Thema Exzellenzinitiative, Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation auf einem sehr guten Weg sind, das auch auf Bundesebene im Koalitionsvertrag deutlich vereinbart haben, dass auch in dem Expertengutachten klar benannt ist, dass das Thema Grundfinanzierung und die Beteiligung des Bundes daran sowohl im Expertengutachten steht als auch die Bundeskanzlerin bei Entgegennahme des Expertengutachtens bestätigt hat, dass der Bund sich an der Grundausstattung der Hochschulen und der Wissenschaftseinrichtungen beteiligen wird. Wer sich der Illusion hingibt, das will ich beim Thema Kooperationsverbot sagen, ich wäre vielleicht später noch einmal dazu gekommen, ich habe nie eine andere Position hier vertreten, als dass ich für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes im Wissenschaftsbereich bin.
Das geht Ihnen nicht weit genug? Das kann sein. Ich will nur sagen, dass wir da in unserer Position konsistent sind. Auf der anderen Seite, wer glaubt, dass der Bund sich an der Finanzierung beteiligt, im Umkehrschluss aber nicht auch Mitspracherechte haben will, der irrt, und das auch vollkommen zu Recht. Ernsthafterweise habe ich keine Lust, dass irgendwelche Maßstäbe aus Bremen dann in Thüringen im Schulbereich Einzug halten, darauf habe ich keine Lust, deswegen gegen das Kooperationsverbot auf Schulebene.
Zur Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung: Da ist in dem Expertengutachten ein Punkt herausgegriffen worden, der mir sehr gut gefällt, weil ich ihn für hoch unterschätzt halte, nämlich der Aspekt der dualen Ausbildung. Es wurde darauf abgehoben, dass wir auch hervorragende Facharbeiter brauchen, weswegen auch ein Bildungsmix und die Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Bildungsgängen möglich sein muss, und damit auch eines klar ist, dass zu dieser Akademisierungsthese, dass heutzutage jeder Beruf und jeder Mensch nur noch mit einem Hochschulabschluss anfängt, eben auch aus diesem Expertengutachten heraus eine Gegenposition angetreten wurde. Das ist, finde ich, etwas, was sehr unterstützenswert ist.
Dann gibt es einen dritten Punkt, den ich als zumindest spannend und lesenswert empfunden habe, das ist die Fragestellung der Abwanderungssituation, also in welchem Maße sind gut ausgebildete Wissenschaftler in der Zuwanderung und in der Abwanderung begriffen. Da ist festgestellt worden, dass wir zwischen 1996 und 2011, also im Untersuchungszeitraum, eine relativ gleich hohe Anzahl von Wissenschaftlern haben, die in unser Wissenschaftssystem hineinwandern aus dem Ausland, als auch welche, die ins Ausland gehen, das heißt, wir haben hier eine ausgeglichene Bilanz. Da will ich, sage ich mal, nach vorn schauend formulieren: Es muss eigentlich unser Ziel sein, dass mehr Wissenschaftler nach Deutschland kommen als auswandern. Deswegen ist das, was die Bundeskanzlerin auch erklärt hat, nämlich eine Hightech-Strategie für Forschung und Wirtschaft, denke ich, ein wesentlicher Weg, um diese Fragestellung, die sie auch adressiert haben, zu benennen.
Jetzt hat es mich gefreut und auch ein bisschen amüsiert, dass die Kollegin Hitzing darauf abgehoben hat, dass natürlich an der Spitze des technologischen Fortschritts immer die FDP ganz weit mit vorn gestanden hat. Mir fiel da spontan eine Sache ein, die wir als Union mit unterstützt haben. Es gab
immer große Bedenken gegen die Einführung des Kabelfernsehens in Deutschland und damals hat die CDU-und-FDP-Bundesregierung das maßgeblich vorangetrieben. Ich finde, wir können heute noch dankbar sein, dass solche Sender wie RTL und „Bauer sucht Frau“ und „Dschungelcamp“ endlich an der technologischen Spitze vorangetrieben worden sind, um unsere Kultur zu begeistern und weiter voranzubringen.
Daran habe ich gedacht, Frau Hitzing. Ich bin mir sicher, das war das, was Sie im Blick hatten.
Wenn wir uns jetzt die reine Finanzierungsfrage anschauen, dann darf man auch festhalten, dass sich in den letzten zwei Legislaturperioden im Bund unter der Kanzlerschaft von Angela Merkel die Forschungsausgaben signifikant erhöht haben. Wenn Sie das anschauen, mittlerweile haben Sie im Jahr 2013 13,7 Mrd. € ausgemacht. Das ist im Vergleich zum Jahr davor eine sechsprozentige Steigerung. Wenn wir uns vor allen Dingen auch noch den Start der Kanzlerschaft im Jahr 2005 ansehen, da ist es mehr als eine Verdopplung gewesen. Das zeigt doch, dass Forschung und Innovation, egal ob wir jetzt mit der SPD im Bund regieren oder wir mit der FDP im Bund regieren, immer eine primäre Aufgabe der Union gewesen ist, also kann man sagen, dass das bei uns gut aufgehoben ist.
Wenn wir jetzt allein auf Thüringen und die neuen Bundesländer blicken, dann sind seit 1990 im Bereich Forschung und Entwicklung Projekte mit über 46 Mrd. € gefördert worden und allein fast 4 Mrd. € sind nach Thüringen geflossen. Ich finde, das ist ein guter Beleg. Wenn wir uns dann die Einzelprojekte anschauen, dann sind wir bei fast über 3.000 Einzelprojekten, die in Thüringen gefördert worden sind. Ich glaube, das ist ein guter Beleg auch dafür, dass Forschungsförderung bei uns großgeschrieben wird und damit auch die Beteiligung an Dingen, die in Ihrem Antrag genannt sind. Wobei man eines kritisch festhalten muss: Wir haben in Thüringen eine der besten Quoten bundesweit, was die staatliche Forschungsförderung angeht, einen der höchsten Anteile. Trotzdem ist es ein Beleg auch dafür, dass wir im Bereich der Unternehmens-FuE-Förderung eigentlich eher nachrangig sind, weil uns die kritischen Unternehmensgrößen fehlen, die eine eigene FuE-Abteilung betreiben können bzw. das vorantreiben können. Ich glaube, da muss einiges getan werden und ich denke, da sind wir auf einem sehr, sehr guten Weg auch mit den Dingen, die da im Koalitionsvertrag stehen, unter anderem auch die Fragestellungen des Pakts für Forschung und Innovation, wobei ich mit Ihrem Antrag, das haben Sie leider nur im Begründungstext geschrieben, schon konstatieren will, dass es mir sehr leidgetan hat, dass die SPD sich nicht durchringen konnte, im Bund die steuerliche
Forschungsförderung für den Wirtschaftsbereich im Koalitionsvertrag aufzunehmen. Weil ich das letztlich einen Ansatz finde, der
- ja, man muss ein bisschen zurückspielen, Frau Rothe-Beinlich. Ja, also, es ist Freitag. Die Wochenbilanz muss stimmen.
Insofern möchte ich nur sagen, dass wir, das Problem ist, der Staatssekretär redet nach mir. Das macht also …
Das Thema hätten wir geklärt, wobei ich eins sagen will, wir haben an Österreich und an Frankreich bei der steuerlichen Forschungsförderung erlebt, dass es wahnsinnige Impulse geben kann, und deswegen sollten wir natürlich darauf schauen, wie wir auch von anderen Ländern lernen können. Das geht auch beim Kooperationsverbot, wobei, da will ich eins sagen, Kollege Hartung hat gemeint, wir seien da zu konservativ, was die Schulen angeht. Da kann ich nur Franz Josef Strauß zitieren, weil wir heute auch beim Freitag sind.
„Konservativ … heißt, an der Spitze des Fortschritts stehen“, lieber Kollege Hartung. Also, insofern werden wir das natürlich beim Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich umsetzen, im Schulbereich nicht. Genau aus den vorgetragenen Gründen glauben wir, dass die Bundesratsinitiative wenig Sinn macht. Wir danken trotzdem für den wichtigen Impuls, Frau Dr. Kaschuba, und freuen uns natürlich über spannende Debatten auch wieder zu folgenden Themen. Und wir beantragen die Ablehnung. Recht herzlichen Dank.
Ich glaube, sie hat mit dem Kollegen Hartung mehr zu tun. Ich setze mich wieder hin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, Thüringer Gesetz zur Zusammenfassung der Regelungen der Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke der Freien Berufe, das ist erst mal ein sperriger, langer und technischer Titel. Aber dahinter verbirgt sich natürlich eine Form von Sicherheit für die Freien Berufe - für Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Feuerwehrleute und da gilt, die können
sich auf die Landesregierung verlassen und - um mit Norbert Blüm mal zu sprechen - „Die Rente ist sicher“. Also das ist etwas, was wir hier natürlich mit dem Beschluss
auf den Weg gebracht haben. Ich will mal eines sagen: Das ist nicht irgendwie nur was Abstraktes, sondern wenn man sich anschaut - Herr Kollege Huster hat darauf hingewiesen, wobei, die leicht kapitalismuskritischen Untertöne habe ich natürlich überhört. Aber der entscheidende Punkt ist, dass
ich wollte doch nur ein bisschen Spannung bei so einem sperrigen Thema.
Wir haben auch erlebt, dass es in anderen Versorgungswerken, weil es keine strikten, klaren und vor allen Dingen stabilen Kriterien gegeben hat, durchaus zu realen Verlusten von Rentenversicherungen gekommen ist. Wenn wir uns anschauen, das Versorgungswerk der Berliner Juristen kürzte bereits im Jahr 2010 die künftigen Ansprüche seiner Mitglieder um teilweise mehr als 30 Prozent. Wenn man sich das dann einmal vergegenwärtigt, dann bedeutet das für einen Anwalt mit typischem Einkommen, dass der im Zeitraum zwischen 2005 und 2010 reale Rentenkürzungen von über 30 Prozent erhalten hat. Das ist natürlich etwas - die Leute müssen sich darauf verlassen können, dass selbst wenn sie es privatwirtschaftlich organisieren - ihre Rentenansprüche durchaus auch sicher sind mit all den Kriterien, die für den freien Kapitalmarkt auch gelten.
Wenn wir uns andere Beispiele anschauen - Zahnärzte in Niedersachsen haben die Renten von einem auf das andere Jahr drastisch gekürzt bekommen. Ein Betroffener klagte sogar, weil seine Monatsrente von 1.490 € auf 750 € einbrach. Das heißt also, hier ist vom Finanzministerium wirklich ein Thema angefasst worden, welches ganz klar auf die Absicherung von Ärzten, Zahnärzten, der Freien Berufe, von Rechtsanwälten abzielt. Wir glauben, dass das in einer sehr sachlichen, aber gleichzeitig auch kapitalmarktsicheren Art und Weise stattgefunden hat, weil an zwei Dingen gearbeitet worden ist: Erstens, eine Beteiligung der jeweiligen Versorgungswerke an den Kosten der Versicherungsaufsicht. Das ist etwas, was in der Sache natürlich dadurch wichtig ist, dass die eigene Verantwortlichkeit auch gegenüber der Aufsichtsbehörde stringenter geklärt wurde.
Und das Zweite, was wir als CDU-Fraktion bedeutend finden, ist die Verbesserung der Aufsicht über die Versorgungswerke. Denn es ist korrekt ausgewiesen worden, es ist natürlich schon entscheidend, wenn wir Geld am privaten Kapitalmarkt anlegen, dass das auch Leute tun, die eine Ahnung ha
ben, die nicht mit dem Geld der Ärzte, Zahnärzte zocken. Denn wir müssen uns beim Arztbesuch genauso darauf verlassen können, dass die ihre beste Leistung abliefern und die müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Renteneinlagen am Ende auch gesichert sind. Das ist etwas, wo ich glaube, dass die fachliche und persönliche Qualifikation der Geschäftsleiter der Versorgungswerke, die für die Vermögensverwaltung zuständig sind, mit dem Gesetz klarer reguliert ist und damit auch besser in der Aufsicht. Das eine ist die generelle Anlageform am Kapitalmarkt, das andere ist auch, dass wir uns sowieso in einer Niedrigzinsphase befinden und dadurch natürlich bei solchen Anlageformen auch die Frage im Raum steht, wie überhaupt die langfristigen finanziellen Ausstattungen zu bewerten sind. Ich glaube, dass wir da einen wichtigen und richtigen Weg gegangen sind. Wenn wir uns anschauen: Die 89 deutschen Versorgungswerke haben insgesamt 143 Mrd. €, in Thüringen sind die vier Versorgungswerke mit rund 15.000 Mitgliedern mit einem Vermögen von knapp 2 Mrd. € versehen, die sie verwalten. Das ist, denke ich, etwas, wo wir eindeutig mit dem Gesetz etwas für den vorsorgenden Anlegerschutz für solche Berufsgruppen tun. Deswegen werben wir um die Zustimmung, sagen auch, dass wir es richtig finden, dass hier auf einer wettbewerbsrechtlichen Basis versucht worden ist, die Freien Berufe zu stärken, aber gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass ein Schutzmechanismus für diejenigen vorhanden ist, die sonst dafür Sorge tragen, dass wir gut beschützt sind. Schönen Dank.
Herr Kuschel, ist Ihnen bekannt, dass der Abgeordnete Fiedler heute krankheitsbedingt fehlt und es deswegen zumindest eine gemäßigte Form von Geschmacklosigkeit ist, ihm deswegen vorzuwerfen, dass er heute nicht hier ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, das war ja eine sehr spannende Debatte so weit. Ich hoffe, dass ich in dem hohen Niveau auch noch was beitragen kann. Ich fand das sehr interessant, was Frau Kaschuba ausgeführt hat, die zentrale Frage nämlich, wer forscht mit welchen Mitteln worüber - also die zentrale Frage, auch die Frage des Antrags, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt hat. Sie hätten aber noch eine zweite spannende Frage hinterher stellen sollen: Was machen Sie denn mit der Information, die Sie haben? Heißt das dann für die Hochschulen, Sie verbieten denen Geld? Ist das dann Ihr Verständnis von Autonomie der Hochschulen und von Wissenschaftsfreiheit? Also ich finde, dass man da schon zwei Dinge auseinanderhalten muss. Ist man gewillt, Hochschulautonomie in dem Sinne zu akzeptieren, dass in einer bestimmten Rahmensetzung Hochschulen etwas zugeeignet wird, nämlich das Recht, sich selber zu bestimmen, den Wissenschaftlern auch einen klaren Weg aufzuzeigen, wie sie selber ihre Wissenschaftsfreiheit - die ich für eine der zentralen Kernfreiheiten unseres gemeinsamen Zusammenlebens halte -, dass wir das aufrechterhalten?
Wenn ich mir anschaue, ich war vor kurzer Zeit beim MPI gewesen für chemische Ökologie in Jena, die forschen quasi an Pheromonen von Pflanzen - da können wir alle noch was lernen. Die spannende Aussage war, die Ergebnisse sind toll, aber kaum wirtschaftlich verwertbar, weil man damit natürlich bestimmte Industriezweige in gewisser Weise auch abschaffen würde, also gerade in der Düngemittelindustrie oder sonst wo. Die sagen halt, wenn wir hier nicht Grundlagenforschung staatlich finanziert hätten, würden wir zu solchen Erkenntnissen gar nicht kommen. Das ist quasi mal ein Strang.
Jetzt unterstellen Sie ja, Frau Rothe-Beinlich, wenn ich es richtig verstanden habe, dass es natürlich auch Situationen gibt, wo genau das Gegenteil der Fall ist, wo halt gilt, derjenige, der die Musik bestellt, bezahlt sie auch, aber ist dann allein auch dafür zuständig, das verwerten zu können, und das sei anrüchig. Ich persönlich halte das nicht für anrüchig, weil ich glaube, dass wir in bestimmten Bereichen natürlich diese enge Verzahnung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft auch brauchen. Jetzt mache ich mal ein Beispiel, weil Sie gleich bei der Zivilklausel oder bei der militärischen Forschung eingestiegen sind. Wo beginnt das denn? Ich habe selber für ein mittelständisches Unternehmen gearbeitet, was Detektionsgeräte für Biotechnologien herstellt, unter anderem auch für A-, B- und C-Waffen. Die detektieren quasi, weil sie in Schutzgebieten Leuten helfen wollen, solche Stoffe. Gleichzeitig wird das bei Ihnen in Ihrer Definition schon als militärische Forschung geführt. Deswegen will ich nur sagen, wir müssen manchmal vorsichtig sein mit dem Fingerzeigen.
Nein, wir müssen mit dem Fingerzeigen vorsichtig sein. Ich meine, man kann jetzt auch über die Arbeitsplätze reden, das wäre aber eine zu platte Herangehensweise. Ich will nur deutlich machen, dass - selbst unter wissenschaftlichen Standards betrachtet - man den Ball von unterschiedlichen Seiten betrachten kann. Deswegen würde ich an der Stelle ganz vorsichtig sein, weil Forschung auch immer bedeutet, da weiter zu forschen, wo andere aufgehört haben, aber auch manchmal Wege weiterzugehen, wo sich vielleicht am Ende ein Irrweg herausstellt. Wenn Sie sich ansehen, Alexander Graham Bell hat gedacht, dass er nur eine moderne Form des Telegrafen erfunden hat, und wollte sein Patent Western Union verkaufen, bis er dann herausgefunden hat, er hat eigentlich das Telefon erfunden. Insofern will ich nur darauf hinweisen, dass wir im Forschungsbereich darauf achten sollten, dass wir dieses hohe Gut der Wissenschaftsfreiheit auch unter dem Blickwinkel der Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie achten
sollten. Jetzt will ich nicht in die Diskussion einsteigen, die der Kollege Hartung angestrengt hat. Ich hatte mir auch aufgeschrieben, dass ich letztens gelesen habe, die Grünen wollen die neue liberale Partei sein. Nach dem Battle zwischen Frau Hitzing und Frau Rothe-Beinlich würde ich sagen, zumindest beim Thema Wissenschaftsregulierungswut ist Frau Hitzing besser herausgegangen. Und der Vorwurf von Frau Kaschuba, das Ministerium stünde in der Frage auf Stand-by - ich bin mir sicher, dass der Staatssekretär nachher im Modus Stand-up ist, und insofern glaube ich, dass das ganz gut funktionieren wird.
Jetzt will ich aber mal auf zwei Fakten oder auf die Faktenlage hinweisen, weil ich finde, es macht immer Sinn, sich auch die Zahlen anzuschauen. Richtigerweise verweisen die Grünen in ihrem Antrag auf das Anwachsen des ganzen Drittmittelbereichs und damit auch auf den Bereich zwischen Wissenschaft und zwischen Wirtschaft. Wenn man in die Zahlen aber tiefer einsteigt, dann darf man feststellen, die Universität Jena, unsere größte Hochschule, gehört zu den 40 drittmittelstärksten Hochschulen in ganz Deutschland. Wenn Sie sich aber ansehen, wie die Verteilungen der Mittel dort sind, dann werden Sie feststellen, dass 70 Prozent der Drittmittel DFG-, Bundes- und Europamittel sind und 30 Prozent aus klassischer Wirtschaft kommen. Das heißt also, wir haben hier eine ganz klare Drittmittelfokussierung - das haben wir auch schon häufig im Ausschuss diskutiert -, in den klassischen Wissenschaftsförderern, aber eher staatlich finanziert. Das ist Punkt Nummer 1. Wenn man - für Thüringen gibt es da keine Zahlen - sich das mal anschaut für die Bundesebene - und da gibt es eine Studie des Deutschen Stifterverbandes aus dem Jahr 2012 -, 2,5 Mrd. € gehen jedes Jahr in die akademische Bildung vonseiten der Wirtschaft. Das ist ein Anstieg pro Jahr, wenn man es mal über einen Zeitverlauf sieht, von 5 Prozent. Wenn Sie sich jetzt aber ansehen, wo die Gelder investiert werden, dann sehen Sie, dass der größte Ausgabeposten, fast eine Milliarde Euro, 950 Mio. €, in duale Hochschule geht oder in duale Bildungsgänge. Das ist die größte Investition, das heißt, da werden Bildungsgänge finanziert.
Das Zweite ist, es werden Strukturen finanziert, 514 Stiftungsprofessuren und über 10.000 Stipendien werden ausgereicht an Studenten. Das ist der Teil, wo die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland stattfindet. Wenn man das jetzt für Thüringen herunterbricht - das ist jetzt schade, leider kein Vertreter vom Wirtschaftsministerium da -, wenn man sich ansieht, wie die F+E-Quote des Thüringer Mittelstands ist, dann wird man feststellen, die ist sehr niedrig und ist vor allen Dingen eines der größten Probleme der Thüringer Wirtschaft. Seit vielen Jahren ist es ein großes Thüringer Problem, dass unsere kleinen
und mittelständischen Unternehmen teilweise nicht die Kernkompetenz haben oder die Größe haben, sich selbst eigene F+E-Abteilungen zu leisten, und das dann versuchen outzusourcen noch in Hochschulen hinein. Insofern kann ich nur sagen, dass das auch ein Teil von Wirtschaftsförderung in Thüringen ist, und man sollte einem Bild von Wirtschaft nicht in einer großen Negativität frönen, sondern eher darauf setzen, dass es eine sinnvolle Ergänzung ist im Wissenschaftsbetrieb. Man könnte jetzt vieles darüber verlieren. Der Kollege Hartung hat zum Thema „Code of Conduct“ gesprochen, dem man sich selbst unterwerfen kann. Ich bin auch kein Gegner davon, einen Hörsaal nach einem bestimmten Unternehmen zu nennen oder nach einem Unternehmensgründer. Ich finde das doch nicht schlimm, ich meine, das ist doch auch ein Teil, wie sich Wirtschaft auch zu ihren Wissenschaftseinrichtungen bekennt. Insofern will ich nur festhalten, dass wir, wenn wir auf der einen Seite das Prinzip achten, nämlich Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie, glaube ich, keinen Nachholbedarf haben, was das Thema Transparenz angeht. Nein, das glaube ich nicht, denn ich habe ja vorhin gesagt, Sie hätten die zweite Frage auch stellen müssen, Frau Dr. Kaschuba. Ihnen ging es um das Motiv. Und gleichzeitig, das war ja aufrichtig genug, haben Sie gesagt, da müssen wir uns einmal überlegen, wo die eigentlich die Mittel hernehmen sollen, um diese Transparenz durch neue Bürokratie herzustellen. Denn die Transparenz ist an der Stelle eine Schönfärberei für neue Bürokratie im Forschungsbereich, nichts anderes. Das muss man klipp und klar sagen. Wenn man sagt, dieses Prinzip achten wir, wenn wir uns die Fakten anschauen und in Wissenschaft hineinstecken, 88 Prozent der Untenehmen sagen, ihr wichtigster Grund ist Personalrekrutierung, also, dass sie quasi Fachkräfte gewinnen, dann sehen wir auch die Motivlage von Unternehmen. Dann würde ich sagen, die Zahlen- und Faktenlage spricht auch gegen Ihren Antrag.
Last, but not least ist es, glaube ich, auch eine generelle Frage der vertrauensvollen, geregelten Kooperation zwischen Wissenschaftlern, zu denen ich ein hohes Vertrauen habe. Deswegen werden wir vonseiten der Union diesen Antrag ablehnen.
Unabhängig davon darf ich darauf hinweisen, ich glaube, wir sollten nicht den Fehler machen, dass wir unsere Hochschuleinrichtungen staatlich überregulieren. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass wir bei Fragen der Entwicklung eines Hochschulraumes oder eines Forschungsraumes vollkommen ohne Rahmen und Richtlinien auskommen. Deswegen ist natürlich die Diskussion, die wir in diesem Plenum vielleicht dann nicht mehr abschließen können, zum Thema Kooperationsverbot, zum Thema Hochschulentwicklungsplanung durchaus weiter wichtig. Aber an diesem Punkt müssen wir den Antrag ablehnen. Schönen Dank.
Also ernsthafterweise ist es mir total egal, wie die SPD oder die Grünen in Sachsen-Anhalt abgestimmt haben. Entscheidend ist, wie sie hier im Plenum abstimmen. Aber das wollte ich nur vorneweg stellen.
Frau Kaschuba, vollkommen okay, genau darum geht es, öffentlich darüber zu diskutieren und dass Wissenschaftseinrichtungen auch öffentlich machen, was ihre Forschungsergebnisse im Zweifelsfall für Konsequenzen für die Gesellschaft haben, vielleicht manchmal sogar über die eigenen Begrenztheiten des Forschungsgebietes hinaus, weil es natürlich auch Effekte gibt, die vielleicht nicht mal in dem Forschungsvorhaben intendiert waren. Aber ernsthaft: Muss das ein Staat organisieren? Das ist doch die Frage, die wir in dem Antrag vorliegen haben. Und da sage ich Ihnen: Nein, das muss ein Staat nicht organisieren, weil ich eine große Sorge habe, und diese Sorge halte ich für deutlich begründeter als die Frage des öffentlichen Diskurses über Wissenschaftsinhalte. Wir kommen da nämlich sehr, sehr schnell dazu, zu schauen, wie ist eigentlich die Verwertbarkeit dessen, wo wir Gelder investieren, oder das in Zweifel zu ziehen, wo Gelder investiert werden. Ich glaube, das ist genau die zentrale Problematik, die wir in der Forschung häufig haben, dass Forschung dirigistisch zu steuern versucht wird. Das wollen wir doch, so hatte ich zumindest Ihren ersten Wortbeitrag verstanden, vermeiden. Genau aus dem Grund halte ich den Antrag, den wir hier vorliegen haben, für obsolet. Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Liebe Frau König, ich bin sehr froh, dass Sie unter Transparenz so viel verstehen, aus jedem Gespräch immer alles dem ganzen Plenum zu erzählen.
Insofern ist das gut, gut zu wissen. „Beteiligung des Freistaats Thüringen am bundesweiten Online-Portal GovData“ - das Thema Open Government ist ein wichtiges Thema, was wir natürlich auch in Thürin
gen sehr intensiv behandeln, weil es Teil des modernen Regierungs- und Verwaltungshandelns ist. Insofern glaube ich auch, dass die Diskussion um Informationsfreiheit und den freien Zugang von Daten etwas sehr Wichtiges ist. Ich habe selbst bei einem Teil meiner wissenschaftlichen Arbeiten auch mit offenen Daten gearbeitet und insofern weiß ich das sehr wertzuschätzen. Genau aus dem Grund haben wir ein Thüringer Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet und damit eine Grundlage geschaffen, um diesen Open-Data-Gedanken weiter zu fassen, freie Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von zumeist öffentlichen Daten, und das in elektronischer Form kostenfrei zugänglich. Jetzt sagen Sie, Sie haben sich das angesehen, es sind überwiegend Bundesdaten. Ich meine, wenn Sie mit Daten arbeiten, sollten Sie sich auch inhaltlich damit beschäftigen.
Ein Großteil der Statistiken von den 139 Treffern, die es da gibt, stammt von dem sogenannten Bundesamt des Bundes und der Länder. Diese Daten, die da gespeist werden, kommen vom Landesamt für Statistik, das heißt, ein Großteil dieser 139 Treffer ist das Landesamt für Statistik über das gesammelte Bundesamt aller statistischen Landesämter und das wird dann auf GovData online gestellt. Insofern, glaube ich, ist es doch genau das, was wir vermeiden wollen, dass wir 10.000 Mal auf unterschiedlichen Portalen Informationen einstellen, hier auch das Landesamt für Statistik sinnvoll gearbeitet hat und das über ein zentrales Tool organisiert hat. Das ist doch auch das Ziel von GovData. Insofern glaube ich, ein bisschen genauer hinsehen, dann funktioniert es auch. GovData ist ein föderaler Datenpool und ich glaube, dass wir mindestens drei Vorteile haben, die darin stehen. Das Erste: Wir haben eine gemeinsame Metadatenbank, wo übergreifend gesucht werden kann. Es gibt abgestimmte Datenkategorien und es gibt vor allen Dingen auch maschinenlesbare Datenformate, das heißt, dass wir wirklich auf einer sehr breiten Basis arbeiten können. Sie wissen selbst, dass wir momentan in einer Testversion, Beta, gelaufen sind, und das jetzt langsam umstellen und ausrollen. Am 2. Oktober 2013 hat der IT-Planungsrat beschlossen, die Überführung des Prototyps von GovData in den Regelbetrieb vorzubereiten. Insofern sind wir da auf einem sehr, sehr guten Weg und genau das, was wir erreichen wollen und was die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, ein übergreifendes nutzerfreundliches Portal zu haben, wo wir wirklich auch eine zentrale Anlaufstelle haben statt irgendwelcher Insellösungen oder - ich sage mal - kleinstaaterischer Flickenteppiche, ist hiermit gegeben. Den Appell an die Landesregierung, dort mehr zu tun, halte ich offen gestanden für übertrieben, auch übertrieben, eine eigene Strategie vorzulegen, da
Thüringen natürlich in den zuständigen IT-Planungsstäben beteiligt ist. Was es sicherlich zu adressieren gilt, aber da gibt es auch eine lebendige Diskussion auf Bundesebene um das Portal, inwiefern wir auf die doch eher internationalen Standards von Creative Commons umsatteln, statt ein eigenes bundesständiges Lizenzverfahren zu haben. Ich glaube, das sind Debatten, die wir führen müssen. Das ist, glaube ich, im Haushalts- und Finanzausschuss ganz gut aufgehoben. Unabhängig davon arbeitet die Landesregierung natürlich an einer eigenständigen Strategie für E-Government und auch für IT. Diese Grundsätze des Open Government, was bei GovData auch mit drin ist, sind da mit berücksichtigt. Deswegen beantrage ich die Verweisung an den Haushaltsausschuss. Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, Hochschulen sind Zukunftsmagneten im Freistaat und wenn ich hier oben auf die Besuchertribünen schaue, dann stelle ich fest, viele junge Gesichter, die vielleicht schon studieren oder bald studieren werden. Insofern wollen wir die natürlich gern hier halten, wollen dafür Sorge tragen, dass sie eine gute akademische Ausbildung bekommen, und wollen es natürlich auch gleichzeitig in einer Art und Weise tun, dass wir sagen können, der Hochschulstandort Thüringen ist ein gut ausgestatteter, ist ein Topstandort. Das können wir sagen. Es ist ein Topstandort im Wissenschaftsvergleich der Bundesländer. Trotzdem kann es einen natürlich nicht kaltlassen, insofern verstehe ich auch die Anmeldung zur Aktuellen Stunde, wenn 3.000 Studenten vorm Landtag demonstrieren, dass man darüber reden muss.
Jetzt stand der Vorwurf von Frau Rothe-Beinlich im Raum, es sei nicht ausreichend, nicht auskömmlich finanziert. Da darf ich Sie schon dafür gewinnen, sich einfach mal die bundesweiten Statistiken dazu anzuschauen und einfach mal zu sehen und den Vergleich zu suchen. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das alles aufzuarbeiten und egal welche Statistik ich genommen habe, ob jetzt bei der Grundfinanzierung, bei der Fragestellung der Investitionskosten, bei der Fragestellung auch der Ge
samtfinanzierung am BIP, überall steht da Thüringen in der Spitzengruppe. Ich will es Ihnen nur mal vortragen. Thüringen steht bei den Ausgaben pro Studierendem ganz vorn in Deutschland. Nimmt man das Bundesamt für Statistik, bei dem Punkt Investition je Student in akademischer Ausbildung das ist eine Studie, die ist Ende 2012 rausgekommen - liegt Thüringen bei 8.080 €. Damit liegen wir an Nummer 2, nur noch Baden-Württemberg ist vor uns. Nehmen wir die Betreuungsrelation Student je wissenschaftliches Personal, ohne studentische Mitarbeiter, haben wir 5,6 Studenten pro Professor, das ist der zweitbeste Wert in Deutschland. Es gibt nur noch einen, der besser ist: 5,1 - Stand Dezember 2012. Nehmen wir die laufenden Grundmittel: 7.200 € pro Student, deutscher Durchschnittswert 6.200 €. Also insofern, wenn man die individuelle Ebene, was wir pro Student ausgeben, anschaut, stellen wir fest, dass wir in Thüringen da ganz gut unterwegs sind.
Dann kann man es mal ins Gesamtszenario einbinden. Das Gesamtszenario bedeutet, dass wir einen Haushalt haben, auf Grundlage der Finanzströme, die zurückgehen, einen sich reduzierenden Haushalt haben, trotzdem haben wir es in gemeinschaftlichen Verabredungen geschafft, dass die Hochschulen mehr Geld bekommen und dass es in einer Zeit von 2011 bis 2015 zu einer Steigerung um fast 10 Prozent gekommen ist, während wir das Haushaltsvolumen im selben Zeitraum um 600 Mio. €, also um 6 Prozent, reduziert haben. Das heißt, die Bedeutung der Hochschulen und des Bildungsfaktors ist gestiegen. Man könnte jetzt noch viele Zahlen referieren, das will ich außen vor lassen. Aber eines ist klar: Wir haben in dieser Legislaturperiode und in der Periode der Rahmenvereinbarung insgesamt mit Landesund Bundesmitteln über 120 Mio. € mehr in Hochschulen investiert. Ab 2016 werden wir bis 2020 auch über 200 Mio. € an Landes- und Bundesmitteln investieren.
Wenn wir uns das anschauen, dann kann man eines sagen: Bei dem Abschluss der ersten Rahmenvereinbarung im Jahr 2002 haben wir insgesamt 316 Mio. € für Hochschulen ausgegeben, heute sind es 378 Mio. €. Insofern sehen wir daran auch, sowohl unter Alleinregierung, aber auch in Koalitionszeiten haben wir dafür gesorgt, dass es mehr Geld für Bildung gibt. Jetzt steht im Koalitionsvertrag im Bund, dass der Bund sich auch an der Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligen wird. Daran sehen Sie, dass sowohl für CDU - das war ein Vorschlag von uns - als auch für SPD gilt, wir wollen das Ganze gut miteinander finanzieren.
Jetzt habe ich natürlich auch die Plakate gelesen „Geld zum Deufel“, „Kein Pakt mit Deufel“ oder „Auf Deufel komm raus“. Das finde ich offen gestanden nicht in Ordnung. Man sollte das nicht personalisieren, sondern man sollte die Sachdebatte suchen und da, denke ich, können sich die Zahlen für Thü
ringen sehen lassen. Zur Ehrlichkeit, Frau RotheBeinlich, gehört auch, die Kürzungen, die Sie gerade besprechen und beweinen, sind Kürzungen oder Debatten an Personalstellen gewesen, die wir in dem Doppelhaushalt 2013/2014 besprochen haben. Das heißt, Sie hätten hier Ihr Wort anbringen können, nicht jetzt eineinhalb Jahre später. Trotzdem - und das wissen Sie auch - kann man dem Veränderungsprozess an den Hochschulen von zwei Seiten begegnen. Auf der einen Seite verstecken sich jetzt viele Hochschulleitungen auch dahinter, dass wir als Landesregierung einen klaren Finanzierungsplan im Bereich der Rahmenvereinbarung geschlossen haben. Auf der andere Seite, das wissen Sie auch und das wird ein Thema sein, was wir nachher zu besprechen haben, fehlt an manchen Stellen eben dann doch die gesamtplanerische Perspektive eines Hochschulentwicklungsplans. Das ist eine Diskussion, die führen wir in aller Intensität und aller Gänze und werden das sicherlich nachher bei dem nächsten Tagesordnungspunkt auch tun. Schönen Dank.
Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, Hochschulentwicklungsplanung, das ganze Thema Hochschulen hatten wir heute schon einmal in einer anderen Aktuellen Stunde. Da ist deutlich geworden, zwar mit unterschiedlichen Sichtweisen, aber dass wir eine Finanzierung haben, die zumindest den Entwicklungsweg aufzeigt. Was wir aber gemeinschaftlich wollen, und das ist mehrfach schon im Ausschuss deutlich geworden, wir wollen erstens eine gute Entwicklungsstrategie für unsere Hochschullandschaft, wir wollen zweitens eine auskömmliche Finanzierung, weil wir uns darüber im Klaren sind, dass Hochschulen auch Zukunftsmagneten sind hier im Freistaat. Und wenn wir uns das anschauen, dann stellen wir fest, 40 Prozent der Studenten, die an den Thüringer Hochschulen studieren, kommen mittlerweile aus den alten Bundesländern, 17 Prozent sind internationaler Herkunft. Das heißt, es kommen junge Menschen hier in den Freistaat. Insofern ist das Anliegen Ihres Antrags, zu sagen, wir diskutieren heute über die Hochschulentwicklungsplanung, vollkommen richtig. Ob der Weg, eine Enquetekommission dafür aufzulegen, sinnvoll ist, stelle ich mal infrage. Denn das, was wir wollen, ist doch nicht, wieder zehn Fragen zu formulieren, Frau Rothe-Beinlich, sondern wir wollen die Antworten dafür.
Das ist doch etwas, was uns vielleicht gemeinschaftlich eint in der Frage, wir möchten endlich über Hochschulentwicklungsplanung auch in in Text gegossener Form diskutieren. Da finde ich den Vorwurf an das Ministerium nicht passend, zu sagen, es gab keine Beteiligungsmöglichkeiten. Ich glaube, dass mit dem Dialogprozess durchaus Angebote geschaffen worden sind, wo sowohl Experten aus den Hochschulen, aber natürlich auch die Fraktionen eingeladen waren. Trotzdem, und das unterstütze ich, muss es auch eine aktive Diskussion im Parlament geben, im Ausschuss. Ich glaube, diese Chance muss jetzt in aller Intensität genutzt werden. Da gab es ein paar Irritationen, vorletzte Ausschuss-Sitzung, über die Fragestellung, ist das jetzt ein Konzeptpapier, ist es jetzt ein Plan. Ich finde, wir sollten uns nicht an Semantik aufhalten, sondern an den Inhalten, die da drinstehen. Und deswegen:
1. Enquetekommission wird von meiner Fraktion nicht mitgetragen, weil ich glaube, die würde das Problem verlagern. Wir müssen das im Wissenschaftsausschuss diskutieren, da gehört es hin, da hat es seinen Platz.
2. Ich will auf ein paar Punkte hinweisen, warum ich bisher immer dafür plädiert habe, dass wir uns hätten etwas näher am Hochschulgesetz orientieren sollen, das sagt, Hochschulentwicklungsplanung, dann Rahmenvereinbarung, dann Ziel- und Leistungsvereinbarung. Ich mache mal ein Beispiel. Die Hochschulen sind jetzt in einem intensiven Profilierungsprozess. Das ist etwas, das hat der Minister vorhin in aller Umfänglichkeit ausgeführt, auch an vielen Stellen sehr positiv. Gleichzeitig entstehen aber auch Fragestellungen, wo wir uns zumindest über die Zielsetzung solcher Ziel- und Leistungsvereinbarungen und den Profilierungsprozess an den Hochschulen mal unterhalten sollen. Ich nehme mal ein Beispiel, Politikwissenschaften in Jena. Da ist jetzt in der Struktur- und Entwicklungsplanung an der FSU in Jena vorgesehen, 30 Prozent der Lehrund Forschungskapazitäten einzusparen. Auf die gesamte Universität sind es 10 Prozent. Das heißt, dass hier ein Institut deutlich das Dreifache an Kapazitäten einbüßt im Vergleich zum Gesamteinsparvolumen der Friedrich-Schiller-Universität. Zwei der vier klassischen Teildisziplinen der Politikwissenschaften sollen an der einzigen Landesuniversität im Freistaat wegfallen. Wenn das tatsächlich unser Anliegen ist, dann brauchen wir uns hier im Parlament nicht zu unterhalten über Programme gegen Extremismus und für Demokratie,
dann brauchen wir hier im Landtag auch nicht darüber zu sprechen, dass wir europäische Studien weil wir es an der Universität abschaffen, aber gleichzeitig hier eine eigene Europakompetenz in allen Ausschüssen einführen. Ich finde, da muss man klar benennen, dass das Land auch eine gesamtplanerische Komponente hat. Ich finde, an diesem Punkt sollte man in aller Ruhe im Ausschuss diskutieren, damit nicht Schneeballeffekte entstehen, die dann am Ende dazu führen, dass bestimmte Angebote, die wir für das gesamte Land brauchen, letztlich nicht mehr vorgehalten werden. Deswegen klar, Hochschulentwicklungsplanung muss in den Ausschuss, muss dort diskutiert werden, und ich bin eher dafür, dass wir nicht nur Fragen benennen, sondern auch konkrete Maßstäbe und Antworten formulieren. Und die können für mich bedeuten:
1. die Studentenanzahl hier im Freistaat zu halten, das heißt, diese 50.000/52.000 Studenten zu halten und zu stärken, vor allen Dingen die Absolventenquote so zu erhöhen, dass nicht 53 Prozent der Thüringer Studenten am Ende den Freistaat verlas
sen, sondern auch hier bleiben und hier ihre Arbeitsstellen suchen;
2. ein aktiverer Forschungstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, um am Ende auch Wachstum und wieder neue Arbeitsplätze zu schaffen;
3. eine Bestandsgarantie für alle Hochschulen und Standorte;
4. eine stärkere Profilbildung und Initiative zur Exzellenz;
5. hochschulartübergreifende Zusammenarbeit;
6. - etwas, was ich hier schon seit Jahren fordere stärkere Kooperation auch zwischen den Infrastrukturangeboten. Ich bin sehr froh, dass im nächsten Hochschulentwicklungsplan auch das Thema Kooperation im Bibliothekswesen drin ist und wir dort auch Aspekte aufgenommen haben.
Studienangebote besser abzustimmen, das war ein Thema, was wir auch im letzten Wissenschaftsausschuss hatten, wo wir festgestellt haben...
Sofort, zwei Sätze. Wir bilden 14-mal BWL im Freistaat aus, da kann man sich jetzt die Frage stellen, Stichwort Ökonomisierung ist vorhin genannt worden, duale Hochschule einführen, mehr internationale Sichtbarkeit und am Ende einfach auch eine Hochschullandschaft, die weiterhin zukunftsfähig bleibt. Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, man kann ein bisschen den Eindruck gewinnen, dass Sie den Wissenschaftsausschuss nicht als einen Ausschuss sehen, der konstruktiv an dieser Diskussion mit teilhaben will.
Ich will jetzt als Ausschussvorsitzender sagen, es gibt, glaube ich, kein Thema, was in den letzten Monaten im Ausschuss intensiver diskutiert worden ist als das Thema Hochschulentwicklungsplan. Deswegen, egal welcher Fraktion, egal welcher Partei, unterstelle ich einfach, dass Sie das Beste für die Thüringer Hochschulen wollen und, ich glaube, das sollten wir für uns alle auch annehmen.
Dann ist das zweite Thema - Sie haben angesprochen Politikwissenschaften. Ich will es noch einmal sagen, natürlich liegt mir der aktuelle Beschluss
des Senats der FSU Jena vor, sonst würde ich so was hier gar nicht sagen. Natürlich habe ich den. Da steht einseitig drin, Kooperation mit der Universität in Erfurt. Nur der Unterschied ist natürlich, dass mit der Universität in Erfurt gar nicht darüber gesprochen worden ist und das ist doch mein Vorwurf. Wenn ich keine Gesamtplanung habe und eine Universität einseitig sagt, ich mache Lehrstühle zu und schaue mal, was meine Kooperation mit den anderen macht, dann wird doch daraus kein Konzept. Das ist mein Vorwurf, den ich zum Ausdruck bringen wollte. Vielleicht kann man das teilen.
Die CDU wird sich aktiv daran beteiligen, aber man muss schon eines erwarten: Ein Monat der Vorabstimmung zu drei Jahren Vorbereitungszeit für den Hochschulentwicklungsplan, da sollte man auch die Relationen ein bisschen einhalten.
Das ist sehr nett, Frau Präsidentin. Werte Kollegen, Frau Siegesmund und auch Herr Kuschel haben ja nach den Argumenten gefragt, warum wir gegen eine Kreisgebietsreform sind. Der Unterschied ist im Gegensatz zu Ihnen, Sie beziehen sich immer nur auf Prognosen, wir beziehen uns auf die Realitäten, die draußen in diesem Land gelebt werden.
Ja, es ist vollkommen klar, aber schauen wir doch einmal die Kreisgebietsreformen an, die es in den neuen Bundesländern in den letzten drei Jahren gegeben hat. Gehen Sie doch einmal nach Mecklenburg-Vorpommern, schauen Sie es sich an: Vorher 13 Landkreise, die sind jetzt reduziert worden auf sechs. Vorher hatte die Hälfte dieser Landkreise einen ausgeglichenen Haushalt. Wissen Sie, wie viele Landkreise jetzt einen ausgeglichenen Haushalt haben? Kein einziger und die haben insgesamt 100 Mio. € Hochzeitsprämie bekommen. Also offensichtlich scheint ja Größe kein hinreichendes Kriterium für Effizienz zu sein. Das ist der Ansatz, den wir als Union fahren.
Ich lehne es ab. Herr Adams kann mich nachher fragen, nachdem ich gesprochen habe. Sie können gern eine Frage stellen.
Insofern glaube ich, dass man sich einfach in aller Ruhe anschauen muss, wie das in anderen Ländern gemacht wird, und sich dann die Frage stellen darf, ob das eine thüringengerechte Lösung ist.
Wir sagen, wir wollen keine Landkreise, die von der sachsen-anhaltinischen Grenze bis zur bayerischen Grenze gehen, das ist keine thüringengerechte Variante und deswegen lehnen wir eine Kreisgebietsreform auch ab.
Wieso denn? Lesen Sie doch bitte mal das Expertengutachten. Mein Heimatlandkreis, Saale-Holzland-Kreis, soll zusammengelegt werden mit Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis. Das reicht von der sachsen-anhaltinischen Grenze bis zur bayerischen Grenze, ist 3.000 Quadratkilometer groß, größer als das Saarland. Glauben wir ernsthafterweise, dass wir in Thüringen Kreise brauchen, die größer sind als Bundesländer?
Ich glaube, das ist nicht das Konzept, was wir in diesem Freistaat brauchen.
Wenn Sie es dann auch inhaltlich noch begründet haben wollen, dann schauen Sie sich doch mal die kleinen Landkreise an, sagen wir Sonneberg, sagen wir Hildburghausen - wirtschaftlich effizient trotz der Mitwirkung von manchen in Kreistagen. Und dann schaue ich 100 Kilometer weiter und stelle fest, im Unstrut-Hainich-Kreis haben wir einen der größten Landkreise Thüringens, der finanziell de facto bankrott ist. Also offensichtlich scheint auch hier wieder Größe kein Kriterium dafür zu sein, ob wir wirtschaftlich erfolgreich sind.
Ich will eines sagen, Herr Meyer, Sie haben Herrn Mohring dafür angegriffen, dass Blankenhain im Weimarer Land sei - aber das ist doch genau die Frage, mit der wir uns beschäftigen sollten. Die Frage: Ist es denn eine gute Idee zu sagen, dass wir Gemeindegrößen schaffen, die in der Fläche größer sind als zum Beispiel die Landeshauptstadt Erfurt, die in Straßenkilometern länger sind, als wir zum Beispiel im gesamten Kreis Weimarer Land zu verwalten haben? Das scheint offensichtlich kein
hinreichendes Kriterium zu sein, sondern wir setzen auf bürgernahe Strukturen. Eines müssen Sie doch auch konstatieren: Es fällt doch keine einzige Aufgabe dadurch weg, dass Sie Strukturen größer machen, sondern uns geht es doch um die Aufgabenerfüllung. Deswegen glauben wir, dass bürgernahe Strukturen da deutlich sinnvoller sind.
Ich will es einfach mal beschreiben. Wenn Sie sich vorstellen, Sie wohnen in einem Reihenhaus und stellen fest, dass Ihnen die Kosten aus dem Ruder laufen, dann ist doch Ihre Überlegung zuerst, zu sagen: Wie können wir vielleicht die Energie effizienter gestalten, wie können wir vielleicht besser dafür sorgen, dass wir mit unserem Strom sinnvoll umgehen? All das sind Fragen, die Sie sich zuerst stellen. Das ist im übertragenen Sinne die Verwaltungsreform. Aber Sie kommen doch, bitte schön, nicht als Erstes auf die Idee, die Wand einzureißen und mit Ihrem Nachbarn zusammenzuziehen, um dann die Kosten einzusparen. Das ist doch offensichtlich kein hinreichender und sinnvoller Weg.
Herr Meyer, ist doch gut, Sie können doch gern noch mit Ihren 28 Sekunden hier vorkommen und noch zwei Sätze sagen. Ich will Ihnen nur eines zurufen: Für uns geht es um eine ganz simple Fragestellung. Wir wollen keine anonymen Großstrukturen, weil es ja am Ende nicht nur um Kreisverwaltungen geht, es geht um Kreisfeuerwehrverbände, es geht um Kreissportbünde, es geht einfach um das reale Leben von Menschen in diesem Land. Weil wir glauben, dass wir eine lebenswerte Umwelt, eine lebenswerte Qualität haben sollen, lehnen wir Kreisgebietsreformen ab. Kollege Mohring hat es schon gesagt: Thüringen ist mehr als Dreistadt, ist mehr als Weimar, Erfurt und Jena und deswegen werden wir diese Kreisgebietsreform bei der Landtagswahl auch zur Volksabstimmung machen.
Herr Adams möchte noch eine Frage stellen, bitte.
Das ist ja genau mein Vorwurf, den ich gerade gemacht habe, dass es mir darum geht, auf real stattgefundene Reformen zu schauen. Bei der Fragestellung, wie die Kreisgebietsreform untersetzt ist Sie kennen das Expertengutachten genauso gut wie ich -, wird auch nur mit Prognosedaten gearbeitet, aber nicht mit real untersetzten Erfahrungswerten aus anderen Ländern.
Dann war die zweite Frage: Was ist der Unterschied zu der Verwaltungsreform? Jede einzelne Stelle ist real untersetzt, jede einzelne Stelle, und das ist der Unterschied zu dem, was Sie hier referieren. Genau deswegen sagen wir, wir machen konkrete Schritte, um Thüringen zukunftsfest zu machen, und nicht irgendwelche Prognostitis.
Ja, jetzt heulen Sie rum. Ist doch gut.
Adams, Dirk; Augsten, Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf; Bergemann, Gustav; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, David; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Heiko; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Gumprecht, Christian; Hartung, Thomas; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig, Susanne; Hey, Matthias; Heym, Michael; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kanis, Regine; Kaschuba, Karin; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Klaubert, Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Krauße, Horst.
Werte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, ich will mich noch einmal entschuldigen, es tut mir schrecklich leid. Ich werde mir überlegen, dass ich mir für meine Ausschusskollegen im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur irgendetwas Gutes einfallen lasse, damit das wieder gutgemacht wird.
Ja, Herr Kollege Barth.
Ich wollte gerade sagen, ich muss natürlich mit dem Ausschusstermin aufpassen, nicht, dass alle dann im selben Saal sitzen. Gut.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu dem Antrag der Fraktion der FDP „Schulprojekt ‚Lernen unter einem Dach’ fortführen“. Durch den Beschluss des Landtags vom 21. Juni 2013 wurde der Antrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Antrag in seiner 47. Sitzung am 4. Juli 2013 und seiner 49. Sitzung am 12. September 2013 intensiv beraten. Die Beschlussempfehlung lautet, den Antrag abzulehnen. Recht herzlichen Dank.
Werte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und Antwort der Landesregierung: Vonseiten der CDU-Fraktion danken wir recht herzlich für den umfangreichen Überblick zu den Beschäftigungsverhältnissen an den Thüringer Hochschulen. Ich glaube, es gibt ein sehr eindrückliches Bild, das in den Daten gerade geliefert wurde von Frau Hennig, wobei natürlich die Interpretationen unterschiedliche sein können. Wir sind heute eine Wissensgesellschaft, die wissensbasierten Tätigkeiten gewinnen in Deutschland weiterhin an Bedeutung. Deutschland kann im internationalen Wettbewerb nur dann bestehen, wenn Begabungen frühzeitig erkannt und gefördert werden, das heißt, wenn der wissenschaftliche Nachwuchs hervorragend ausgebildet ist und gute Karriereperspektiven hat. Das ist ja quasi die implizierte Frage, die Sie mit Ihrer großen Anfrage gestellt haben: Wie können wir im Wettbewerb um die besten Köpfe noch bessere Bedingungen schaffen für wissenschaftliche Mitarbeiter, für Studenten und natürlich auch für die Gewinnung von Professoren? Dabei sind die Herausforderungen sehr vielfältig. Einerseits der Rückgang der öffentlichen Förderung vonseiten der Europäischen Union, gleichzeitig natürlich auch schrumpfende öffentliche Haushalte und letztlich, wie man auch in der Großen Anfrage von der FDP-Fraktion beim letzten Mal feststellen durfte, auch eine sich verändernde Herausforderung durch den Schrumpfungsprozess oder Generationenwechsel in der Professorenschaft, wo wir ja fast 40 Prozent der Professoren bis zum Jahr 2020 verlieren werden.
Das heißt, diese Fragen müssen uns in Thüringen beschäftigen und letztlich um drei Punkte kreisen, nämlich Exzellenz der Köpfe, also wie schaffen wir es, noch attraktiver zu werden und langfristigere Bindung hinzubekommen für Professoren, Juniorprofessoren. Zweitens: Wie kann die Sicherung des wissenschaftlichen Nachwuches/Mittelbaus stattfinden? Drittens: Wie kann studentische Mitarbeit dabei befördert werden? Da lohnt ein Blick in die Anfrage, aber natürlich auch in Bundesstatistiken. Wir haben uns das Ganze einmal angeschaut. Frau Hennig, da Sie jetzt alles gut referiert haben, lasse ich das mal weitestgehend außen vor. Wenn wir uns anschauen, auf Bundesseite ist die Ausfinan
zierung der zweiten Förderphase des Hochschulpakts bis zum Jahr 2018 weiter mit Bundesmitteln in Höhe von rund 2,7 Mrd. € vorgesehen. Das sind insgesamt 1,7 Mrd. € mehr als bisher vereinbart. Das ist, glaube ich, ein eindeutiges Bekenntnis vonseiten der Länder und des Bundes für den Bildungsund Forschungsstandort Deutschland. Wenn wir dann reinschauen in den Bundesbericht über den wissenschaftlichen Nachwuchs, der jetzt kürzlich erst veröffentlicht wurde, wird deutlich, dass wir eine sehr vielfältige Landschaft haben zwischen Unterbrechung und Wiedereinstieg, die deutlich differenziert ist zwischen Promotions- und Postdoc-Phase. Zweitens, dass wir eine überwiegende Mehrheit der Promovierten haben, die zügig in den Beruf einsteigen, aber gleichzeitig auch einen größeren Anteil, der weiterhin an der Hochschule verbleibt. Auch dass die Situation von Frauen sich im Wissenschaftssystem deutlich verbessert hat, das gilt sowohl für den Bund als auch für Thüringen. Es ist eine begrüßenswerte und sehr gute Entwicklung. Viertens schreitet vor allen Dingen der Bereich der Internationalisierung weiter voran. Wenn wir uns anschauen, was da gerade vonseiten des Bundes entwickelt wurde, dann darf man sagen, dass über Nachwuchsgruppen, Juniorprofessoren, TenureTrack-Angebote mittlerweile 4.200 Personen mit Mitteln der Exzellenzinitiative neu rekrutiert werden konnten, davon zählen rund 90 Prozent zum wissenschaftlichen Nachwuchs. Ich denke, das ist ein begrüßenswerter Fakt, zeigt am Ende aber auch deutlich unsere Problemlagen auf, dass vielfach die Finanzierung des wissenschaftlichen Mittelbaus und des Nachwuchses durch Drittmittel passiert und dadurch sich natürlich auch die Befristung erklärt. Gleichzeitig gilt für die Zahl der Juniorprofessuren, dass wir mit Start im Jahr 2002 von 100 nun mittlerweile auf 1.230 im Jahr 2010 gekommen sind. Entgegen der häufig vorgebrachten Kritik gilt eben für Juniorprofessuren, dass wir dort auch über alle Fächergruppen hinweg Fortschritte erzielen konnten. Wenn wir bei der Juniorprofessur uns die Frage stellen, fördert sie die Mobilität und die Karrierechancen innerhalb des Hochschulsystems, dann kann man das eindeutig bejahen. Es gibt eine Untersuchung des Stifterverbandes und des HIS-Instituts, die belegt, dass zwei Drittel der befragten Juniorprofessoren nach der Promotion die Hochschule gewechselt haben und von denjenigen, die eine Juniorprofessur an ihrer Promotionshochschule übernommen haben, mittlerweile 42 Prozent diese nach zwei Jahren aufgenommen haben. Das heißt, über die, wie ich finde, richtig angestoßene Debatte des Ministeriums zu Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses müssen wir uns dann schon klug überlegen, was das auch für unsere eigenen Konsequenzen bedeutet, wenn wir über so etwas reden.
Wie ist nun die Lage an den Thüringer Hochschulen? Wir haben knapp 5.800 Mitarbeiter, die
wissenschaftlich tätig sind, ungefähr 1.000 Professoren und 4.800 wissenschaftliche, künstlerische Mitarbeiter. Das ist, denke ich, eine ganz interessante und wichtige Verteilung, wenn man sich die Betreuungsrelation anschaut. Vom Statistischen Bundesamt vorgelegt, gibt es ja Hochschulen auf einen Blick. Dort hat Thüringen die beste Betreuungsrelation aller Bundesländer, 14,9 Professoren auf Studenten. Das ist deutschlandweit der Spitzenwert, der im Durchschnitt bei 17,9 liegt. Das gilt bei der Promotionsquote nicht ganz. Dort haben wir eine Promotionsquote von 0,72, der Bundesdurchschnitt ist 0,89. Das heißt also, dass wir hier durchaus noch Wege und Möglichkeiten eröffnen sollten. Die tatsächliche Schwierigkeit - auf die hat Frau Hennig auch hingewiesen - ist natürlich die Frage der definitiv zu zahlreich befristeten Beschäftigungsverhältnisse. Ich will klar sagen, man wird natürlich immer auf befristete Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen treffen. Das liegt in der Natur der Sache, weil natürlich die Wissenschaftler für einen bestimmten Zeitpunkt sich vornehmen, eine Promotion oder eine weiterführende Arbeit zu betreuen. Trotzdem muss man natürlich immer das Verhältnis sehen. Hier glauben wir, dass vor allen Dingen die sehr kurzen Befristungszeiträume von uns in den Blick zu nehmen sind. Wenn sie teilweise unter einem Jahr liegen, ist das natürlich etwas, was keine richtige Planbarkeit zulässt. Hier muss man sich in aller Offenheit natürlich die Finanzierungsströme der Beschäftigungen vor Augen führen. Dort ist es so, dass ein Großteil über Projektstellen oder Qualifizierungsstellen für Nachwuchswissenschaftler stattfindet. Das ist letztlich etwas, was es zu diskutieren gilt, aber auf der einen Seite die Chance bietet, dass mehr wissenschaftliche Mitarbeiter qualifiziert werden können, gleichzeitig aber natürlich solche Drittmittelprojekte auch nur eine gewisse Laufzeit haben. Also diese eingeschränkte Planungssicherheit ist etwas, was in einer groß angelegten Studie des Stifterverbandes und HIS 2013 festgestellt wurde. Dort ist unter anderem aufgearbeitet worden, dass die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen zu knapp zwei Dritteln auf Grundmitteln, aber jeder dritte Euro wird in Form von Drittmitteln eingeworben. Wenn man sich diese Drittmittelfinanzierung mal über den Langzeitverlauf anschaut, dann muss man feststellen, dass in den vergangenen Jahren diese stärker gestiegen ist als die Grundfinanzierung. Da bin ich ganz froh, dass der Bund jetzt beschlossen hat, dass wir erstens mehr über die HSP-2020-Mittel bekommen, weil es da natürlich Möglichkeiten gibt, das Ganze auch aufzustocken im Grundmittelbereich, und gleichzeitig haben wir natürlich auch Entlastungen durch die Klärung bei den Entflechtungsmitteln, 30 Mio. €. Das ist etwas, was wir da auch investieren könnten.
Wenn wir uns jetzt anschauen, spielen die Drittmittel gerade im Bereich der Exzellenzinitiative eine
herausgehobene Rolle. Knapp 40 Prozent der Drittmittel stammen daraus.
Eingeschränkte Planbarkeit, hohe Personalfluktuation und geringe Strategiefähigkeit ist eine Fragestellung, mit der wir uns intensiv auseinandersetzen müssen. Die Rahmenbedingungen, die für das wissenschaftliche Personal gesetzt werden, werden momentan im Bund über die Frage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auch diskutiert. Insofern ist das eine Diskussion, an der wir uns sicherlich auch im Ausschuss lebhaft beteiligen sollten, genauso auch wie an der Fragestellung, wie Personalentwicklungskonzepte in den Hochschulen schon existieren bzw. besser gefördert werden können. Ich glaube, dort ist halt ein Punkt, der meiner Meinung nach noch eine deutlich stärkere Berücksichtigung finden sollte. Ebenso auch Fragestellungen, die auf europäischem Niveau existieren wie human ressources excellence in research, wo wir Zertifizierungen haben oder Gütesiegel, die in vielen Ländern genutzt werden, nur in Deutschland eben nicht. Also solche Aspekte sollten in einer Ausschussdiskussion, die ich hiermit beantragen möchte für den Ausschuss Bildung, Wissenschaft und Kultur, eine Rolle spielen.
In der Tat ist es eine Frage auch der Finanzierung und der Mittelausstattung, es ist aber gleichzeitig auch eine existenzielle Frage, wie wir unseren Hochschulraum verstehen, nämlich in welcher Form von wissenschaftlichen Perspektiven wollen wir junge Nachwuchswissenschaftler fördern, wie wollen wir sie binden. Ich glaube, da gibt es genügend Anknüpfungspunkte. Ich würde mich über eine Debatte freuen. Wir haben letztlich ja auch mit unserer Ausschusstagung in Dresden gelernt, dass die Technische Universität in Dresden mit ihrem Open Tenure Track einen Weg geht, der zumindest auch in Thüringen mal eine Aufmerksamkeit erfahren sollte. Ich glaube, das wird eine spannende Debatte, deswegen will ich heute auch die Aufmerksamkeit nicht länger strapazieren. Schönen Dank.
Von der Krone, Klaus; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemb, Wolfgang; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Lukin, Gudrun; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Metz, Peter; Meyer, Carsten; Möller, Dirk; Mohring, Mike; Mühlbauer, Eleonore; Nothnagel, Maik; Pelke, Birgit; Pidde, Werner; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Recknagel, Lutz; Reinholz, Jürgen; Renner, Martina; Rothe-Beinlich, Astrid; Scherer, Manfred; Scheringer-Wright, Johanna; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Voigt, Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank; Wetzel, Siegfried; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, mein sehr verehrten Damen und Herren, „das Internet ist für uns alle Neuland“, zumindest rechtspolitisch.
Ich dachte, eine kleine Reminiszenz an unsere Bundeskanzlerin wäre angebracht. Trotzdem ein spannender Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, weil wir natürlich auch eine aktuelle Diskussion eines großen deutschen Unternehmens darüber haben. Die Deutsche Telekom hat ja angekündigt, neue Tarife auszureichen, in gewisser Weise ein Tempolimit für das Surfen einzuführen und im gleichen Atemzug in der neuen Tarifstruktur sogenannte Manage Services zu privilegieren. Das hat eine deutliche öffentliche Debatte ausgelöst Kollege Meyer hat es gerade gesagt - mit heftigen Reaktionen. Hauptstreitpunkt war die Frage, ob die Deutsche Telekom mit ihren Tarifen gegen das Prinzip der Netzneutralität verstoßen würde. Die Bundesnetzagentur - und das ist das zuständige Kontrollgremium - hat daraufhin entsprechende Auskünfte beim Unternehmen verlangt. Wir haben in der Tat demnächst eine Sitzung dazu, die das intensiv eruieren soll. Gleichzeitig ist es so - und das fordern Sie in Ihrem Antrag -, dass wir gesetzlich darauf reagieren sollen. Gleichzeitig ist es aber so, dass die Koalition im Bund unter Führung der CDU das Prinzip der Netzneutralität längst gesetzlich verankert hat. Wenn Sie im TKG nachschauen, in § 41 a steht exakt etwas zum Thema Netzneutralität formuliert, nämlich - ich zitiere: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhin
dern; sie berücksichtigt hierbei die europäischen Vorgaben sowie die Ziele und Grundsätze des § 2.“ Das ist etwas, das ist gesetzlich schon normiert. Gleichzeitig - und darüber reden wir und so habe ich auch Ihre Einlassung verstanden - muss es natürlich um die konkretisierenden Normen gehen, also wie geht man in den Inhalten damit um. Das ist etwas, wo ich glaube, dass wir in dem zuständigen Ausschuss dafür auch eine intensive Debatte brauchen. Deswegen beantrage ich im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit,
Europa und Medien.
Bitte. Gleichzeitig sehen wir natürlich aber auch, dass die gesetzlichen Grundlagen, die geschaffen sind, um Netzneutralität durchzusetzen, einen entscheidenden Punkt betreffen, wenn wir über moderne Medien reden, über das Internet, nämlich die Frage, dass Netzneutralität ein hohes Gut ist. Es geht darum, gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Weiterleitung von Datenpaketen als Grundkomponenten des freien Internets festzuschreiben. Deswegen sage ich eines klar: Netzneutralität bedeutet nicht Flatrate für alle und das möglichst günstig. Netzneutralität bedeutet aber eine klare Angebotsstruktur, dass alle Dienste gleichberechtigt werden und auch die Nutzer gleichberechtigt. Das ist ein Punkt, den müssen wir im Blick haben. Deswegen glaube ich persönlich auch, ob es einen an Volumen gebundenen Tarif von Unternehmen gibt und ob der sich in Deutschland durchsetzt, ist eine Frage von Angebot und Nachfrage. Ob es Leute gibt, die dafür Geld ausgeben, darüber müssen die entscheiden. Gleichzeitig glaube ich aber, dass wir aufpassen müssen, dass die Debatte um das Tarifmodell nicht davon ablenkt, was eigentlich die Fragestellung im Kern der Netzneutralität ist, nämlich die Ankündigung der Telekom, bestimmte Dienste von der Anrechnung auf das im Paket verkaufte Datenvolumen auszunehmen. Das ist die Fragestellung, wenn es um Netzneutralität geht. Ganz simpel ist im Blick des Unternehmens oder anderer Anbieter, dass bestimmte Dienste von Dritten quasi per Ansage diskriminiert werden und damit ein ganz glasklarer Verstoß gegen die Netzneutralität vorliegt. Das ist etwas, wo die Telekom argumentiert, das sogenannte Manage Services von einer entsprechenden Bewertung ausgenommen werden müssten, unter anderem bei dem viel zitierten Thema Entertain - Entertain sei etwas, was kein Internetangebot sei, sondern quasi ein TV-Angebot, was reguliert wäre. Das halte ich persönlich für eine ziemlich weit hergeholte Argumentationsbasis, weil wir uns natürlich trotzdem in dem Verbreitungsraum
Internet befinden und darüber ist ja zu befinden. Deswegen ist hier unsere Haltung und auch die der Bundesnetzagentur, dass eine Diskriminierung innerhalb von Diensteklassen, also beispielsweise die Bevorzugung eines Video-on-Demand-Angebotes in Abgrenzung zu anderen Angeboten im Sinne der Netzneutralität nicht zulässig ist. Wir wollen, dass die Nutzer auch künftig frei entscheiden können, welche Dienste sie im Netz nutzen und diese Entscheidung nicht geleitet wird durch die Kopplung von Netzzugang auf der einen und Angeboten bestimmter Dienste auf der anderen Seite. Das ist eine ganz klare Debatte, die werden wir dann in aller Ruhe im Ausschuss führen. Ich kann nur eines sagen, dass wir als Union klar sagen, dass die Telekom oder andere beliebige Infrastrukturanbieter das zur Verfügung gestellte Datenvolumen auf bestimmte Dienste anrechnen und auf andere nicht, ob das für den Bereich Musikstreaming gilt, Videoon-Demand oder andere Services, das darf es auch künftig nicht geben.
Ich freue mich auf die spannende Diskussion im Ausschuss und wünsche deswegen noch mal die Überweisung des Antrags der GRÜNEN. Wir glauben, dass der Änderungsantrag der LINKEN zu dieser Debatte keine weitere Verstärkung hinzufügen könnte, deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dr. Kaschuba, ich kann Ihnen versichern, erstens, dass der Abgeordnete Fiedler sich mit dem Thema Frauen an Hochschulen wirklich auch in sehr positiver Art und Weise vertraut sieht, insofern, glaube ich, ist er ganz auf Ihrer Seite. Das Zweite, was das Thema Quote angeht, wissen Sie ja, wir haben eine weibliche Ministerpräsidentin, wir haben eine weibliche Präsidentin des Thüringer Landtags und eine Chefin der Staatskanzlei. Die Männer in der Fraktion bei uns nähern sich dem Thema auf sehr behutsamen Füßen, insofern hören wir uns das mal an.
Ganz entspannt. Ich weiß, dass das bei Ihnen immer paritätisch besetzt wird. Also zuerst einmal Dank an die FDP und Frau Hitzing für diese Große Anfrage. Es liegt zwar schon ein bisschen, aber das mindert ja nicht den Wert der Mühen, die da auf sich genommen wurden. Da ich es ihr versprochen habe, da das Thema schon dreimal im Plenum auf der Tagesordnung stand, jetzt bekommen Sie es, Frau Vizepräsidentin. Schönen Dank dafür. Genauso auch Dank an das Ministerium, weil es ist ja durchaus eine Sisyphusarbeit, die einzelnen Sachen herauszuarbeiten und dann auch zu versuchen, die Querverweise so sachlich korrekt zu machen, dass man auch Äpfel mit Äpfeln vergleicht und nicht mit Birnen. Das ist, denke ich, ganz gut gelungen. So ist eine ordentliche Datengrundlage entstanden, wo man über Hochschulpolitik im Freistaat diskutieren kann. Man muss natürlich - das
hat Frau Kaschuba dankenswerterweise gesagt auch konstatieren, dass einige Dinge, die darin befragt worden sind, mittlerweile durch die Zeit auch schon überholt wurden. Trotzdem kann man sich die Faktenlage ja mal zu Gemüte führen. Wir haben über 300 Studiengänge im Freistaat, rund 52.000 Studenten, die sind seit 1990 um fast 40.000 gestiegen. Davon ist rund ein Viertel derjenigen, die wir dort ausbilden, Ingenieure. Das liegt deutlich über dem Bundesschnitt, zeigt in gewisser Weise auch ein bisschen ein Profil, wo Thüringen sich in den letzten 20 Jahren sehr gut entwickelt hat. Fast 10.000 absolvieren die Thüringer Hochschulen im Jahr 2011, das heißt auch, wie viel ist eigentlich oder wie viel Leute kommen am Ende aus unseren Hochschulen auch heraus. Wir geben deutlich oder fast 400 Mio. € jährlich für Hochschulen im Freistaat aus. Das ist auch eine nicht ganz zu vernachlässigende Summe, zeigt auch den Stellenwert dafür. Trotzdem besitzt das Kleinland Thüringen eine relativ hohe Hochschuldichte mit 9 Hochschulen. Es ist klar, das man das Ganze nur im Zusammenhang denken muss, vor allen Dingen im Zusammenhang einer Hochschullandschaft, die einerseits über den Bildungs-, aber auch über den Wirtschaftsstandort Thüringens entscheidet. Es passt ganz gut, heute ist ja eine Studie zumindest kurz in den Zeitungen reflektiert worden in Thüringen, die sich mit dem Studentenverhalten und auch mit den Wanderungen von Akademikern beschäftigt. Da sind 20.000 Studenten befragt worden von der Universität Maastricht, wie sie sich nach dem Abschluss ihres Studiums den Weg in die Arbeitswelt vorstellen. Sie sagen, dass 43 Prozent derjenigen sagen, für sie ist das wichtigste Kriterium, wenn es darum geht, wo sie sich niederlassen, Jobsicherheit. Das ist sicherlich in Anbetracht dessen, dass uns bis 2020 rund 200.000 Fachkräfte fehlen, da sehe ich etwas, was Thüringen durchaus bieten kann. Nur wenn man sich anschaut, wie dann die Aussage der Studenten in dieser Umfrage auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt aussieht, dann darf man feststellen, es gibt nur vier Bundesländer, wo die Studenten sagen, ich möchte auch in diesem Bundesland bleiben - das ist Hamburg, Berlin, Bayern und Baden-Württemberg. Wie sieht es in Thüringen aus? 53 Prozent derjenigen, die in Thüringen an den Hochschulen ausgebildet werden, sagen, ich möchte danach das Bundesland verlassen. Und das ist natürlich eine Situation, wenn wir uns hier als öffentlicher Finanzier der Thüringer Hochschullandschaft damit beschäftigen, wie die Zukunft der Thüringer Hochschullandschaft aussehen soll unabhängig von Bildungsidealen, über die wir uns alle verständigen können, ist es doch eine Frage, wie wir das Geld sinnvoll einsetzen auch für den Freistaat, in dem wir leben. Wenn man dann vergleicht, wie das in anderen neuen Bundesländern gestaffelt ist, dann darf man lesen: SachsenAnhalt, da ist es so, dass über 70 Prozent derjeni
gen, die dort an den Hochschulen studieren, danach das Land verlassen wollen. Und in Sachsen sind es nur 26 Prozent. Die Frage müssen wir uns schon alle auch miteinander gefallen lassen: Wo ist der Unterschied zwischen Thüringen und zwischen Sachsen? Warum ist es fast die Hälfte der Studenten, die an sächsischen Einrichtungen studieren, die dann sagen, jawohl ich möchte in diesem Land bleiben und möchte dort auch an dem Wirtschaftsstandort mich beteiligen? Und warum sind es in Thüringer über 50 Prozent? Das ist eine Frage, die müssen wir ganz klar beantworten. Wenn wir über Zukunft Thüringer Hochschullandschaft reden, reden wir nicht über Abstraktum, sondern wir reden darüber, was bringt es auch für uns als Volkswirtschaft, so einen hervorragenden Standort zu haben.
Gleichzeitig gibt es eine zweite Studie vom Deutschen Institut der Wirtschaft, das hat man versucht zu berechnen. Wie ist eigentlich die Bildungsrendite, also was bekommt man durch öffentliche Finanzierung an Zugewinn im Bereich der Bildung. Da wurde festgestellt, dass die Bildungsrendite - also die höhere Erwartung mit einem Hochschulstudium - das Wachstum von teilweise 12 Prozent erreicht. Also ich erreiche eine Bildungsrendite von 12 Prozent, wenn ich ein Hochschulstudium abschließe im Osten. Bei Aktien im selben Zeitvergleich sind es nur 6,5 Prozent. Das heißt, die Investition in Bildung lohnt sich nachweisbar, ist aber trotzdem natürlich daran gebunden, was am Ende auch das Land Thüringen davon hat. Diese beiden Dinge sollten wir anhand der Großen Anfrage dann auch diskutieren im Ausschuss, weil ich glaube, dass man schon allein von der Ausgangslage und von den Rahmenbedingungen sich an eine Vielfältigkeit nähern muss, die Antworten verlangt. Ich beginne mal bei der Frage, was sind eigentlich die Rahmenbedingungen, Herausforderungen, mit denen wir zu leben haben? Das ist sehr gut herausgearbeitet, wie ich finde, in der Großen Anfrage.
1. Die demografische Entwicklung: Wir haben weniger Abiturienten, das ist die Fragestellung, wer kommt eigentlich an Thüringer Hochschulen. Da wird aber natürlich auch gleichzeitig deutlich, dass der Anteil der heimischen Studenten sinkt, gleichzeitig aber derjenigen, die von außen kommen, natürlich wächst. Das kann auch eine Antwort sein auf das dann Weggehen, das ist vollkommen klar, verstehe ich auch. Trotzdem ist es eine Fragestellung, wie werden wir auf der einen Seite attraktiv, aber wie binden wir die Leute hier. Wenn man Studien sich anschaut, dann darf man feststellen, vor zehn Jahren sind ungefähr 85 Prozent derjenigen, die an der Hochschule studiert haben, aus dem regionalen Umfeld gekommen. Mittlerweile sind es über 50 Prozent, die von außen kommen. Das ist natürlich ein Punkt, wo wir deutschlandweite Entwicklungen konstatieren müssen im Thüringer Um
feld. Gleichzeitig - und das fand ich sehr spannend - liest man in der Umfrage, dass 40 Prozent der Hochschullehrer altersbedingt in den nächsten Jahren ausscheiden werden. Das ist natürlich auch eine Fragestellung, wenn wir über Hochschulentwicklungsplanung reden, wenn wir über Rahmenvereinbarungen reden, über Ziel- und Leistungsvereinbarungen, ist es doch eine Fragestellung, auch zu wissen, in welchen Bereichen das stattfindet, um dann eben auch Kompetenzen vielleicht koordiniert zu bündeln, das heißt also demografische Herausforderung: Wie wollen wir dem sowohl auf der Anbieterseite als auch auf der Empfängerseite begegnen, um unseren Hochschulstandort attraktiv zu halten?
Das zweite Thema, was auch in der Anfrage sehr gut deutlich wird, ist der Bereich der Finanzierung. Es wird ja ausgeführt, dass wir es geschafft haben, mit einer einprozentigen jährlichen Steigerung auch den generellen Einsparungen im Haushalt entgegenzuwirken. Trotzdem ist natürlich klar, dass es sich nominal um Absinken handelt, weil durch die Tarifsteigerungen letztlich natürlich die Kosten gestiegen sind. Das ist nichts, was jetzt überraschend ist, aber gleichzeitig auch ein Problemfeld, was uns deutlich macht, wir müssen mindestens mit den gleichen finanziellen Ausstattungen zurechtkommen, aber in Zukunft vielleicht eine wachsende Hochschullandschaft, aber zumindest eine stabil bleibende, was die Anzahl der nachfragenden Studenten angeht, vielleicht mit weniger Geld finanzieren. Dann gibt es ein drittes Element, das, ich finde, ein bisschen besser hätte herausgearbeitet werden können, das ist der Bereich der Internationalisierung. Das ist etwas, wo wir sehr viel stärker auch noch Fragen zu beantworten haben. Ich werde gleich noch einmal darauf eingehen. Wenn man sich das dann alles in der Zusammenschau anschaut, dann ist es natürlich schön, in der Anfrage zu lesen, dass die Erfolgsquote der Thüringer Studenten 74,2 Prozent beträgt. Das ist der beste Wert im Osten, darauf kann man auch stolz sein. Gleichzeitig gilt aber auch, dass wir unterhalb des Bundesdurchschnitts liegen. Und das ist natürlich etwas - ich habe mir die aktuellen Zahlen auch noch einmal gezogen -, das hat sich auch jetzt nicht geändert. Also insofern finde ich einfach, dass wir an diesen Punkten nachdenken müssen, wie wir da noch besser werden können.
Die Herausforderungen sind klar beschrieben, sind auch durch die Anfrage bestätigt, das ist jetzt nichts Neues, beschäftigt uns auch in den hochschulpolitischen Debatten und auch in den Anhörungen der letzten Wochen. Jetzt geht es natürlich um die Frage der Antworten. Da haben wir vieles in den öffentlichen Äußerungen auch des Ministeriums gehört; einerseits die Ziel- und Leistungsvereinbarungen liegen uns mittlerweile vor - das war ja in der Anfrage noch nicht da -, dann auch Entwürfe, wie
zum Beispiel der Weg zum Nachwuchs wissenschaftlicher gestaltet sein kann, die Frage von Assistenzprofessuren, ist ja alles schon deutlich gemacht worden vonseiten des Ministeriums, auch die Fragestellung Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte. Das sind, glaube ich, alles Elemente, die nicht ganz unbedeutend sind. Ich glaube aber, dass sie die zentralen Fragen, die wir im Hochschulsystem zu lösen haben, nicht in ausreichender Art und Weise adressieren. Damit müssen wir uns auseinandersetzen, weil ich finde, diese Einzelvorschläge sind alle interessant, aber was mir fehlt, und das ist etwas, wo wir gemeinschaftlich hier im Hohen Haus, glaube ich, verhandeln sollten, und freuen uns sicherlich auf die spannende Debatte dann zum Thema Hochschulentwicklungsplanung, es geht doch um eine zentrale Leitidee für dieses Hochschulsystem hier im Freistaat. Ich glaube, genau dieser Punkt, er ist in der Anfrage ein klein wenig unterbelichtet, weil, wenn wir uns damit auseinandersetzen wollen, wie kann ein dynamischer Hochschulstandort entstehen, und genau darum wird es gehen, weil wir uns in einem globalen Wettbewerb befinden, dann sind doch bestimmte Änderungen, die wir machen müssen, nur langfristig möglich. Ich möchte mal sechs einfach kurz nennen: Der erste Punkt und da sagt die Große Anfrage, internationale Ausrichtung bedeutet in Thüringen, 95 Prozent der Studiengänge sind auf Bologna umgestellt, trotzdem ist es so, dass wir auf dem vorletzten Platz bei der Anwerbung von Studenten, von internationalen Studenten stehen, zumindest nach dem DAAD. Das ist ein Punkt, da müssen wir uns einfach noch einmal die Frage stellen, wie können wir international attraktiver werden? Das ist also Punkt 1.
Punkt 2: Das steht nur nebensächlich in der Anfrage drin, die Frage Bürokratieaufbau und Bürokratieabbau innerhalb der Hochschullandschaft. Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, dass wir Jahresberichte von den Hochschulen abfordern. Warum kann man nicht über solche Sachen auch reden? Das führt am Ende auch zu Bürokratieabbau innerhalb der Hochschullandschaften. Auch das Thema Kameralistik versus Doppik ist eine Fragestellung, mit der wir uns zu beschäftigen haben.
Punkt Nummer 3 - auch in der Anfrage Bundesfinanzierungsquote: Also wenn wir feststellen, dass eben die Finanzierungsquote oder Bundesforschungsgelder sehr niedrig sind in Thüringen, müssen wir uns die Frage beantworten, wie können wir dafür attraktiver werden. Da ist natürlich logisch, wenn der Thüringer Hochschulraum, der 52.000 Studenten trägt, genauso groß ist wie die RWTH in Aachen, ist natürlich logisch, dass wir da in einem Konkurrenzverhältnis uns befinden, wo wir nicht notwendigerweise, zumindest in den Bundesprogrammen, immer ganz vorne stehen werden. Also
wie können wir solche Fragestellungen auch positiv adressieren.
Ich will einen 4. Punkt herausgreifen, weil er uns natürlich auch immer wieder entlang des Wegs sichtbar wird, nämlich die Fragestellung, wie gehen wir mit den Unterstützungsstrukturen um? Wir haben ein zusammengeschlossenes Studentenwerk. Man darf doch mal die Frage stellen, wie wollen wir eigentlich mit der Bibliothekslandschaft umgehen? Ich weiß, die Arbeitsgruppe gibt es, aber da will ich auch klipp und klar sagen bei der Landesrektorenkonferenz. Aber ich will eines klar sagen, mir scheint, dass es auch hier darum gehen muss, eine starke zentrale Struktur zu haben, von wo aus man die einzelnen individuellen Standorte besser unterstützen kann. Das sind alles Fragen, die sollten wir diskutieren.
Oder Drittmittelsituation: Wenn aus der Anfrage deutlich wird, jeder Professor in Ilmenau wirbt durchschnittlich 278.000 € ein und dann gehen wir mal zum Ende der Skala, in Erfurt sind es 42.000 €, ist das natürlich auch der individuellen Studiengangsituation geschuldet, ist aber dann doch eine Frage, die sich unmittelbar - Frau Dr. Kaschuba hat vorhin darauf rekurriert - darauf auswirkt, wie Hochschulen sich teilweise auch querfinanzieren können. Also das sind alles Punkte, die meiner Meinung nach adressiert werden sollten, was deutlich geworden ist, auch schnellere Berufungen. Wenn Berufungen in Thüringen an bestimmten Hochschulen fast zwei Jahre dauern und perspektivisch 40 Prozent derjenigen in den Ruhestand gehen, ist das eine zentrale Fragestellung, mit der wir uns auseinandersetzen müssen.