Henry Worm
Appearances
5/6
5/10
5/13
5/14
5/16
5/22
5/30
5/35
5/38
5/39
5/40
5/41
5/42
5/44
5/50
5/51
5/52
5/57
5/62
5/75
5/76
5/80
5/82
5/83
5/84
5/86
5/93
5/94
5/96
5/98
5/110
5/114
5/117
5/119
5/126
5/127
5/140
5/143
5/147
Last Statements
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Adams, nur gleich zur Richtigstellung: Auf meiner Homepage ist kein Banner mit dem Spruch „Die CDU verhindert weitere Windräder.“,
nein, sondern ein Umfragebutton, wo der User gefragt wird: „Sind Sie für mehr Windräder in Thüringen?“ Das ist ein Unterschied. Ich wollte es nur klarstellen.
Um aber auf das Thema zu kommen: Heute ist es gut drei Jahre her, als eine der schrecklichsten Atomkatastrophen in unserer Geschichte ihren Anfang nahm, ausgelöst durch eines der stärksten Erdbeben unserer jüngsten Geschichte, begleitet durch einen Tsunami, welchem mehr als 15.000 Menschen zum Opfer fielen. Jeder von uns kennt noch die Bilder der gewaltigen Naturkatastrophe in Japan. Fukushima wurde damit zum Sinnbild, welche Auswirkungen ein Kontrollverlust über die Atomenergie mit sich bringen kann. Folge dieser schrecklichen Katastrophe war, dass die Laufzeit deutscher Atomkraftwerke auf 2022 verkürzt wurde. Selbst die Kanzlerin sagte zu den Ereignissen in Japan: „Fukushima hat meine Haltung zur Kernenergie verändert.“ Wir sind nun in Thüringen mittelbar durch den Atomausstieg betroffen. Ich sage mittelbar, weil wir keine Atomkraftwerkstandorte haben, sondern ein Standort für erneuerbare Energien sind. Schon 2011 erfolgte die Bruttostromerzeugung zu 45 Prozent aus erneuerbaren Energien und dies zeigt uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen ist auf einem guten Weg, die Energiewende zu meistern. Deswegen plädieren wir auch im Rahmen der Novellierung des EEGs für den Erhalt der Bioenergie bzw. der Förderung der Bioenergie. Wie mein Kollege Egon Primas immer wieder richtig feststellt, ist die Biomasse der entscheidende Bestandteil für eine erfolgreiche Energiewende in Thüringen. Ein weiteres Element ist natürlich auch die Energieeffizienz. Maßnahmen, die wir ergreifen, um den Ressourcenverbrauch zu verringern, bedeuten im Umkehrschluss auch, dass wir in Zukunft weniger Ressourcen im Bereich der erneuerbaren Energien einsetzen müssen. Bei Energieeffizienzmaßnahmen setzen wir auf Technologieoffenheit, Wirtschaftlichkeit und natürlich auch auf das Thema Freiwilligkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade der effiziente Umgang mit Ressourcen führt mich zum zweiten Punkt der Aktuellen Stunde von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Peak Oil - Herausforderung für Thüringen“ so lautet die Überschrift ihrer in Auftrag gegebenen Studie, welche sich mit der Verletzlichkeit Thüringens hinsichtlich möglicher Ölkrisen beschäftigt. Ich sage an der Stelle: Die Endlichkeit des Rohstoffes Öl ist jedem bewusst - ich füge ganz bewusst dazu -, nur der Zeitpunkt nicht. Deswegen ist es auch wichtig, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse auch in Europa.
Thüringen und Deutschland insgesamt sind abhängig von kontinuierlichen Rohstofflieferungen, damit unser Wirtschaftsmotor nicht ins Stottern gerät. Ihre Studie beschäftigt sich unter anderem auch mit dem Mobilitätssektor und dessen Abhängigkeit von Mineralöl. Ich bin der Auffassung, dass sich gerade in diesem Bereich in den letzten Jahren viel bewegt hat. So prognostiziert - und man mag es kaum glauben - der Mineralölverband, dass mit einer Reduzierung des Mineralölverbrauchs im Verkehrssektor von mindestens 30 Prozent bis 2025 zu rechnen ist. Wir bewegen uns im Umgang mit der Ressource Energie in eine Richtung, die durchaus darauf ausgelegt ist, mit einem verknappten Angebot effizient umzugehen. Das bedeutet, wir brauchen auch in Zukunft immer weniger Ressourcen, um mindestens das gleiche Ergebnis zu erreichen.
Eine kleine Anregung, eine Studie zu den Seltenen Erden, deren Einfluss auf den Erneuerbaren-Energien- und Energieeffizienzsektor auch vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse interessant wäre, denn ohne Seltene Erden, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestaltet sich bekanntermaßen die Produktion von Windkraftanlagen schwierig. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat für die heutige Aktuelle Stunde das Thema der Energiewende und den Schutz der Thüringer Stromkunden gewählt. Im Üb
rigen - nur so als Anmerkung - eine Energiewende, die die FDP als damalige Regierungspartei gemeinsam mit der Union im Bund verabschiedet hat. Hier wurde der Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen, acht Kernkraftwerke in Deutschland wurden stillgelegt und die Laufzeit der übrigen neun Kraftwerke ist zeitlich bis 2022 gestaffelt, bis die letzten Kernkraftwerke abgeschaltet werden sollen. Dieses Ziel ist sehr ambitioniert und verlangt sowohl der Politik, der Wirtschaft, aber auch den privaten Verbrauchern große Anstrengungen ab, das dürfte an dieser Stelle jedem klar sein. Fakt ist, eine erfolgreiche Energiewende im Industrieland Deutschland und im Herzen Europas ist nur dann möglich, wenn Deutschlands Wirtschaft weiterhin wettbewerbsfähig bleibt und perspektivisch an Wettbewerbsfähigkeit gewinnt. Hier sind wir wohl bei dem Grund, und Uwe Barth hat es auch angesprochen, warum die Fraktion der FDP diese Aktuelle Stunde beantragt hat. Hintergrund ist ein Briefwechsel zwischen der Firma Heinz-Glas und der FDP-Fraktion. Ich will jetzt gar nicht näher darauf eingehen. Ich denke, dieser Briefwechsel ist einem größeren Personenkreis bekannt. Eben deswegen diskutieren wir heute wieder über das Thema Energiewende in Thüringen und die Interessen der Thüringer Stromkunden. Wie der Fraktionsvorsitzende der FDP, Uwe Barth, in seinem Antwortschreiben an Heinz-Glas richtig bemerkte, wurden bei der Umsetzung der Energiewende durchaus in der Vergangenheit auch Fehler gemacht. Man muss eins konstatieren, wir befinden uns im Heute und im Hier und im Jetzt. Das bedeutet Folgendes: Damit Deutschland mit zwei parallelen Energieinfrastrukturen nicht das teuerste Energiesystem weltweit aufbaut, ist sowohl eine intelligente Verzahnung der Energiesysteme als auch ein abgestimmtes Energiekonzept zwischen Bund und Ländern entscheidend. Die Aufgabe unserer Landesregierung ist es, sich genau dafür einzusetzen, was sie im Übrigen tut, darauf zu achten, dass beim Zubau der Erneuerbaren ein vernünftiger Mix zum Zuge kommt und nicht der eine im Norden das Geld für die Erzeugung der Windenergie kassiert, der andere im Süden in den Industriebetrieben den erzeugten Strom nutzt und Thüringen am Ende als Durchleitungsland massive Standortnachteile durch höhere Netzentgelte verkraften muss.
Deshalb begrüßen wir als Fraktion die Positionierung der Landesregierung in dieser Frage. Ich verweise auch gern auf die gestrige Pressemitteilung von Minister Carius zu diesem Thema. Ein weiterer Punkt ist, dass wir in Deutschland, vor allen Dingen in Thüringen, eine effiziente Stromerzeugung im Fokus haben sollten, anstatt einer subventionsgetriebenen. Es sollten dementsprechend Anlagen zur Energiegewinnung dort gebaut werden, wo sie den höchsten Ertrag erwirtschaften können, und nicht dort, wo jemand eine Wiese oder einen Acker be
sitzt und für die Errichtung von Windkraftanlagen über das EEG die entsprechenden Subventionen kassiert. Im Übrigen umfasst die Energiewende nicht nur den Bereich der Energieerzeugung, sondern ebenso die Bereiche Wärme und Verkehr, welche jedoch in der Öffentlichkeit nicht so präsent sind. Neben den bereits genannten gibt es noch zahlreiche andere Punkte, auf welche die Landesregierung, aber auch die Bundesregierung besonderes Augenmerk zu legen haben. Allen voran, und das sage ich immer wieder gern, sei hier die Erforschung von neuen Speichermedien genannt oder auch die Koordination der Energiewende mit den EU-Mitgliedstaaten, um Notwendigkeit und Ausbau der Energienetze und der Erneuerbaren europaweit abzustimmen. All das gibt einen knappen Überblick über das Wirken der Landesregierung, insofern das überhaupt in 5 Minuten möglich ist, und zeigt, in welch verschiedenen Richtungen die Thüringer Landesregierung bestrebt ist, die Interessen der Thüringer Stromkunden zu vertreten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben als CDU-Fraktion diese Aktuelle Stunde unter der Überschrift „Keine zweite Stromtrasse durch Thüringen“ beantragt, weil wir als Fraktion eines deutlich machen wollen: Wir sind strikt gegen weitere Höchstspannungstrassen durch Thüringen, egal, ob die nun den Freistaat im Osten, Süden oder Westen kreuzen.
Wir unterstützen hierbei als Fraktion uneingeschränkt die Position der Landesregierung, die im weiteren Neubau von Höchstspannungsleitungen durch Thüringen eine unverhältnismäßige Belastung des Freistaats sieht.
Wir sind vor allem der Meinung, dass wir mit der sich aktuell im Bau befindlichen 380-kV-Leitung einen entsprechenden Beitrag zur Energiewende leisten.
Bekanntermaßen hat das Kabinett den Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr in Abstimmung mit dem Wirtschafts- und dem Landwirtschaftsminister beauftragt, diese Position in aller Deutlichkeit gegenüber der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern zu vertreten.
Wenn sich nun der Netzbetreiber 50Hertz vorgenommen hat, den Thüringer Wald für die geplante Gleichstrompassage Südost zu verschonen, so ist das für Südthüringen erst einmal eine äußerst erfreuliche Mitteilung. Es sei mir als lokal betroffener Abgeordneter gestattet, dieses Ergebnis her nicht nur als Teilerfolg zu sehen, sondern für uns, für die Region ist das ein voller Erfolg.
Nun verfahren wir jedoch in dieser Frage nicht nach dem Sankt-Florians-Prinzip und deshalb kommt von uns auch die klare Forderung, überhaupt keine weiteren Stromtrassen durch Thüringen zu führen. Das nicht nur, weil jede weitere Stromtrasse auch ein Stück Kulturlandschaft unwiederbringlich zerstört und andere Schutzgüter wie Flora, Fauna, Habitat bei der Betrachtung offensichtlich eine untergeordnete Rolle spielen, sondern weil es gilt, die anfallenden Lasten gerecht und gleichmäßig auf alle Bundesländer zu verteilen.
Deshalb gilt auch nach wie vor unsere Forderung, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern ein national abgestimmtes Energiekonzept erarbeiten muss, in dem die besondere Belastung der neuen Bundesländer Berücksichtigung findet und nicht der eine im Norden die Kohle für die Erzeugung der Windkraft kassiert, der Nächste im Süden mit diesem Strom die Industrie und die Wirtschaft ankurbelt und Thüringen als Durchleitungsland durch höhere Netzentgelte massive Standortnachteile für Wirtschaft und Industrie verkraften muss. So funktioniert die Energiewende nicht.
Im Moment sind gerade die neuen Länder aufgrund des Netzausbaues und hoher Redispatch-Kosten mit überdurchschnittlich steigenden Netzentgelten konfrontiert und das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil, den es zu korrigieren gilt. Ebenso muss neben dem Netzausbau stärker in die Forschung von Speichermedien investiert werden.
Das ist nicht unbedingt etwas Neues, doch das ist letztendlich der Schlüssel zum Erfolg. Bei den Speichermedien, die die Energiewende zum Erfolg führen können, spreche ich ausdrücklich nicht vom Pumpspeicherwerk Schmalwasser.
Damit die Energiewende weiterhin auf Akzeptanz stößt, müssen auch die anderen Bundesländer vermehrt ihren Beitrag leisten. Für zusätzliche Trassen gilt es, alternative Korridore über benachbarte Bundesländer wie Hessen oder Sachsen zu prüfen, und wir bestehen in dieser Frage auf einer fairen Lastenverteilung.
Deshalb ist auch die Fokussierung auf einen Trassenverlauf entlang der A 9 keine wirklich akzeptable Lösung für uns und deshalb kommt von unserer Seite noch einmal die deutliche Forderung: Keine weiteren Stromtrassen durch Thüringen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Werter Kollege Adams, genau das brauchen wir nicht, diese rot-grüne Energiepolitik. Ich denke, wir sind da derzeit durchaus besser aufgehoben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Energiewende ist natürlich eine langfristig angelegte Aufgabe und durchaus auch mit entsprechenden finanziellen Anstrengungen verbunden.
Werte Kollegen, ein solcher energiepolitischer Wandel, weg von fossilen Brennstoffen oder auch weg von der Kernenergie hin zu den Erneuerbaren kann auch nur reibungslos funktionieren, wenn dazu die entsprechenden infrastrukturellen Rahmenbedingungen geschaffen werden, also ausreichend Ersatzkraftwerke, Energienetze und Speicher zur Verfügung stehen, bevor die Atomkraftwerke abgeschaltet werden. Über die Frage einer abgestimmten europäischen Energiepolitik will ich an dieser Stelle gar nicht erst reden. Das ist aus uns allen bekannten Gründen in dieser Frage nicht wirklich erfolgt.
Trotzdem war der politische Rahmen in Form des EEG auf dem Weg zur Marktreife der Erneuerbaren durchaus richtig. Inzwischen liegt jedoch der Anteil des Ökostroms bei der Erzeugung bei gut 25 Prozent. Selbst wenn wir die Förderung sofort stoppen würden, verbleiben die Verbindlichkeiten aus der EEG-Umlage für die nächsten 20 Jahre. Und das sind summa summarum gut 300 Mrd. €. Dass die Politik in dieser Frage längst hätte handeln müssen, ich denke, das steht außer Frage.
Die Probleme sind jedoch vielschichtig, das geht los bei den Konstruktionsfehlern des EEG.
Warum hat denn zum Beispiel Rot-Grün bei der Konstruktion des EEG nicht eine starke degressive Abschmelzung der Förderung bei erfolgreicher Markteinführung mit berücksichtigt?
Warum haben nach wie vor ideologische Aspekte Vorrang vor marktwirtschaftlichen?
Alles Fragen, die im Raum stehen. Die Debatte über die Ausnahmeregelungen für die energieintensive Produktion bzw. Industrie ist hierbei am wenigsten hilfreich. Unabhängig davon, dass die Liste dieser Unternehmen zu straffen ist, muss gesagt werden, dass genau diese Industrie schon längst weg wäre, wenn es diese Ausnahmeregelung nicht gäbe.
Weil immer wieder der Mittelstand in Thüringen angesprochen wurde: Ich kann für meinen Wahlkreis sagen, da gibt es eine ganze Reihe von mittelständischen Unternehmen - Stichwort Glasindustrie -, die von diesen Ausnahmeregelungen profitieren. Selbst diese Sonderregelungen halten verschiedene Unternehmen mit Blick auf die vorhersehbare Entwicklung der Strompreise schon jetzt nicht mehr davon ab, Konsequenzen zu treffen. Kollege Weber hat ein Beispiel gesagt, das auch anderen Kollegen im Haus bekannt sein dürfte, das ist zum Beispiel die Schließung des Schaumglaswerks in Schmiedefeld im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt oder die geplante Verlagerung einer von zwei Glaswannen aus dem Glaswerk Piesau nach Polen. Das hat durchaus etwas mit Unsicherheit zu tun, da gebe ich dem Kollegen Weber recht, aber es hat natürlich auch etwas mit der Entwicklung der Strompreise zu tun und das durchaus auch vordergründig. Also alles konkrete Folgen der Energiewende und der entsprechenden Steigerung der Strompreise.
Fakt ist - auch das muss gesagt werden -, mit jedem Windrad und mit jedem Solarkraftwerk wird die Stromversorgung volatiler und die Netzstabilität zwangsläufig instabiler. Das hat nun nicht unbedingt positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Gegensteuern kann man eben nur, wenn man die Erneuerbaren, die derzeit - wie schon gesagt 25 Prozent Marktanteil besitzen, vollständig dem Wettbewerb stellt und der bestehende Bestandsschutz auf den Prüfstand gerät. Rentabilität und Sicherstellung der Energieversorgung unter Wettbewerbsbedingungen bei gleichzeitig geordnetem Ausbau konventioneller und erneuerbarer Energie muss hierbei das Credo sein, dass Strom auch zukünftig bezahlbar ist.
Ich will jetzt gar nicht auf den Anteil eingehen, den der Staat pro Kilowattstunde kassiert, ich will gar nicht auf das Thema Netzentgelt eingehen, weil meine Zeit um ist, aber alles in allem gibt es jede Menge Ansatzpunkte, derer sich Bund und Länder
schnellstmöglich bei der umfassenden Reformierung des EEG im Interesse bezahlbarer Strompreise annehmen müssen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Antrag der Kollegen von der FDP, die Energiewende in Thüringen mittelstandsfreundlich zu gestalten, kann man ja durchaus Sympathien entgegenbringen. Letztendlich sind diese jedoch dann doch nicht so groß, dass wir den Antrag annehmen könnten. Wir lehnen ihn deshalb ab. Ich will das auch kurz begründen, indem ich noch mal auf die drei Punkte des Antrags eingehe. Wenn unter Punkt I in sechs unterschiedlichen Punkten verschiedene Forderungen aufgemacht werden, will ich es mit den Worten vom Kollegen Manfred Hellmann sagen, da ist durchaus einiges Richtige dabei. Punkt II, da wissen wir alle, Kollege Altmaier ist mit den Bundesländern in dieser Frage nicht wirklich weitergekommen. Wir wissen auch alle hier im Haus, dass sich da bis zur Bundestagswahl nichts ändern wird. Im Übrigen liegt das Problem nicht in der Zukunft, sondern in der Vergangenheit, aber darauf will ich nicht noch einmal tiefgründiger eingehen.
Punkt III: Ich denke, der Punkt greift zu kurz, weil die Problematik nicht nur in Bezug auf die EEGUmlage und in der darauf entfallenden Mehrwertsteuer zu sehen ist, sondern insgesamt der staatlicherseits erhobene Abgabenanteil, der mittlerweile fast 50,4 Prozent betrifft, zu sehen ist. Wenn man den Strompreis betrachtet - das will ich an der Stelle auch gerne noch einmal sagen -, wenn wir heute für Erzeugung, Transport und Vertrieb 14,13 Cent pro Kilowattstunde rechnen müssen, liegt der Anteil aus EEG-Umlage, Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, §-19-Umlage, Offshore-Haftungsumlage und all dem ganzen Kladderadatsch bei 14,35 Cent pro Kilowattstunde. Da sind wir bei knapp 50,4 Prozent Staatsanteil und der ist deutlich zu hoch.
Es ist durchaus richtig, wie in der Begründung angegeben, dass 90 Prozent der Thüringer Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter haben, gerade durch den finanziellen Druck durch die Umsetzung und Gestaltung der Energiewende mit den daraus resultierenden Kosten massiv unter Druck geraten und dass es im Interesse der Mittelstandswettbewerbsfähigkeit hier entsprechender Lösungsvorschläge bedarf. Unstrittig ist, denke ich, dass es auch einer Reform des EEG bedarf, aber der Fokus muss auf einer langfristigen Lösung liegen. Für uns sind in diesem Punkt Planbarkeit und Verlässlich
keit die Maxime. Ich denke, es besteht auch Einigkeit und Einsicht darin, dass der Verbraucher nicht unbegrenzt durch die EEG-Umlage belastet werden darf. Aber zur Wahrheit gehört auch - das habe ich gerade gesagt -, dass bei relativ gleichbleibenden Stromerzeugungs- und Vertriebspreisen mittlerweile Steuern, Abgaben und Gebühren des Staates mehr als die Hälfte des Strompreises ausmachen. Hier muss bei der allumfassenden Reform des EEG der Hebel angesetzt werden.
Die im Antrag geäußerte Aufforderung an die Landesregierung, sich für die Umstellung auf ein Mengenmodell auf Bundesebene einzusetzen, ist aus unserer Sicht abzulehnen. Ich will auch sagen, warum. Länder mit einem Quotensystem sind allesamt erheblich langsamer beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Das kann man sehen, wenn man nach Großbritannien, nach Belgien oder nach Polen schaut. Außerdem zeigen die Erfahrungen, dass ein Mengenmodell mit Zertifikathandel dazu führen kann, dass die durchschnittliche Höhe der Förderung tatsächlich über der Einspeisevergütung liegen kann. Zusätzlich besteht in einem Mengenmodell ein Preisrisiko. Um sich gegen dieses Risiko abzusichern, werden entsprechende Aufschläge berechnet, was wiederum dazu führt, dass sich die Kapitalkosten für den Bau regenerativer Stromerzeugungsanlagen erhöhen. Damit werden meist die großen Stromkonzerne bevorteilt, weil die eben genannten Risikoaufschläge dort in der Regel wesentlich geringer ausfallen und es kann dadurch zu einer unerwünschten Marktkonzentration führen. Ein weiteres Argument, das gegen die Einführung eines Mengenmodells spricht, ist die einseitige Technologieförderung. Die Investoren neigen in einem solchen System dazu, in die momentan günstigste Technologie zur Erzeugung von erneuerbaren Energien zu investieren, was zu einer Fehlentwicklung und Fehlanreizen in dem noch relativ jungen Markt führen kann. Wir wollen einen Technologiewettbewerb, in dem sich langfristig die innovativste Lösung durchsetzt und nicht die kurzfristig günstigste. Wie schon gesagt, die Festlegung auf ein bestimmtes Modell hat auch hier ihre Tücken. Als zielführender und wichtiger Baustein zur Reformierung des EEG sehen wir hier eher die Kopplung des Ausbaus der erneuerbaren Energien an den Ausbau der Netze.
Zusammenfassend und abschließend will ich an dieser Stelle sagen: Alles in allem sind alle Beteiligten, sowohl Bund als auch Länder, gut beraten, sich in dieser Frage innovativen Ansätzen nicht zu verschließen, denn letztendlich hängt die Akzeptanz der Energiewende maßgeblich von bezahlbaren Strompreisen ab. Im Übrigen, europa- und weltweit betrachtet, haben wir ja in Deutschland für den Mittelstand und die privaten Endverbraucher durchaus schon mit die höchsten Strompreise. Hier
gilt es, wirklich entsprechende Lösungswege aufzuzeigen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, schon einen Monat nach dem gemeinsamen Antrag von drei Landtagsfraktionen, in welchem die Landesregierung eindringlich aufgefordert wurde, sich auf allen Ebenen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor und hinter den Kulissen für den Erhalt der Arbeitsplätze von Bosch Solar in Arnstadt einzusetzen, ereilt uns diese Aktuelle Stunde. Zumindest damals schienen sich die Beteiligten einig, dass Lösungen und Alternativen nicht in Wochenfrist erreichbar sein würden und sich die Politik in diesen Zeiträumen auch etwas zurücknehmen sollte. Nun haben wir hier die Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion, die anscheinend die Entscheidung der EU-Kommission über die Einrichtung von Schutzzöllen für den Import von Solarmodulen aus China nach Europa bejubeln soll nach dem Motto, alles wird jetzt gut oder wir verteilen schon einmal das Fell des Bären. Ich kann es gleich vorwegnehmen, wir werden uns an einem solchen Jubelgesang nicht beteiligen. Wir hätten auch von der SPD
erwartet, dass sie in dieser Frage etwas weniger aufgeregt agiert und vielleicht erst einmal Analysen der Wirkeffizienz der EU-Maßnahme abwarten würde.
Denn angebrachte Zweifel und warnende Stimmen bezüglich der Nützlichkeit und Wirksamkeit von Marktbarrieren sind sowohl grundsätzlicher Art den freien Welthandel betreffend, aber auch im speziellen Fall der Solarpanels sind diese nicht von der Hand zu weisen. Aber wie in allen ideologiegetriebenen Systemen werden solche Stimmen ignoriert oder als Bremser der Energiewende ausgerufen. Ich kann nur sagen, nicht die ideologische Überstülpung der Energiewende wird zum Erfolg, sondern die schrittweise Akzeptanz und Mitnahme aller Beteiligten. Nun, es stimmt, die CDU-Fraktion hat diese Passage im besagten Antrag, eine schnelle AntiDumping-Entscheidung der EU-Kommission zu fordern, mit unterschrieben. Wir stehen auch uneingeschränkt jetzt dazu, weil uns im Augenblick wirklich jedes Mittel recht ist, die mitteldeutsche Solarindustrie vor noch größeren Schwierigkeiten zu bewahren und vielleicht Zeit zu gewinnen, bis eine vernünftige Marktintegration erfolgt. Jedoch ist auch in Erinnerung zu rufen, für Bosch in Arnstadt spielen offensichtlich diese Beschlüsse in Brüssel keine Rolle mehr, zumindest was die Solar-Sparte betrifft. Es stellt sich aber die grundsätzliche Frage, warum sich wohl diese großen Technologiekonzerne, wie zum Beispiel Bosch oder Siemens, aus der Solartechnologie zurückziehen und was aus solchen groß angepriesenen Projekten wie dem Wüstenstrom-Projekt, Desertec genannt, eigentlich geworden ist. Es wird auch auf Dauer nicht hilfreich sein, unaufhaltsam oder unaufhörlich mit dem Finger auf das böse China zu zeigen, das der Grund allen Übels sein soll. Ich will nur daran erinnern, Deutschland profitiert wie kein anderes Land vom offenen Welthandel. Die Retoure-Maßnahmen aus China werden, nehme ich einmal an, nicht lange auf sich warten lassen und hoffentlich betrifft es dann nicht die strategisch wichtigen seltenen Erden, die wir für unsere Windkraftanlagen brauchen. Was Preisdumping betrifft, sollten wir uns ganz leise dafür schämen, was wir in der dritten Welt mit den Agrarsubventionen der EU anrichten.
Aber das ist ein anderes Thema, darauf will ich gar nicht weiter eingehen. Nein, Deutschland hat mit dem EEG selbst ein derart starkes Profitsignal in die Welt gesendet, dass Länder oder Unternehmen, die halbwegs in der Lage sind, diese Technologie auf die Beine zu stellen, an dieser Verlockung nicht vorbeikamen. Wenn China ausscheidet, dann wird es eben Mexiko oder Malaysia oder sonst wer sein, der da preisgünstig einspringt oder man etikettiert das Ganze einfach um. Die Ursachen der Proble
matik liegen bei uns in einer ungebremsten Subventionspolitik des EEG, die in diesem Jahr Privatverbraucher, Gewerbe und Mittelstand über 20 Mrd. € kosten werden.
Unser Problem ist schlichtweg hausgemacht. Wir stehen, auch das soll an dieser Stelle einmal gesagt werden, in Deutschland mit der Hälfte der weltweiten Photovoltaikkapazität an der Spitze in einem Land, in dem relativ wenig Sonne scheint.
Also noch mal abschließend: von uns kein Jubelgesang zu diesem Thema. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegin Stange, ich will gern noch im Vorfeld ein, zwei Erwiderungen auf das von Ihnen hier Gesagte bringen. Erst einmal zur Richtigstellung: Wir schieben diesen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht jetzt schon zwei-, dreimal vor uns her, sondern meines Erachtens war er beim letzten Plenum das erste Mal auf der Tagesordnung und wir haben es zeitlich nicht geschafft. Somit behandeln wir den Antrag heute.
Ich habe ja aufmerksam Ihren Ausführungen gelauscht. Wenn Sie jetzt sagen, ich finde das Ausfüllen von Fragebögen im Vorfeld einer Blutspende nicht richtig, da kommen mir dann schon an der Stelle Fragen dahin gehend, was finden Sie denn richtig, um das Sicherheitsbedürfnis des Bürgers in dieser Frage auch zu befriedigen. Das ist wahrscheinlich nicht ganz so einfach, wie Sie das hier dargestellt haben.
Das Spannungsfeld bei diesem Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt sicherlich einerseits im Schutz vor gruppenbezogener Diskriminierung - gebe ich absolut recht -, weitergehend über den Mangel an Blutkonserven und ausreichend Spendern bis hin zur Vermeidung von Infektionsrisiken durch Blutkonserven. Es ist ein relativ breites Spannungsfeld in dieser Frage. Der Ausschluss homosexueller Männer oder anderer spezifischer Gruppen bei den Blutspenden - das ist auch schon gesagt worden - resultiert aus Richtlinien der Bundesärztekammer, die auf Empfehlung des PaulEhrlich-Instituts erlassen wurden. Einen Menschen allein wegen seiner sexuellen Orientierung, seines Geschlechts oder seines sexuellen Verhaltens von der Blutspende auszuschließen, ist zweifelsohne diskriminierend.
Jedoch weisen medizinische Studien bei den eben genannten Gruppen zum Beispiel auch wesentlich höhere HIV- oder Hepatitis-Risiken aus. Natürlich wird das Blut jedes einzelnen Spenders auf Infektionen untersucht und vielfach getestet, jedoch ist eine HIV-Infektion erst ca. zwei Wochen nach der vorhergegangenen Infektion durch diese Testverfahren feststellbar und somit kann es dann letztendlich auch zu einer Infektion durch eine Blutkonserve kommen. Demzufolge sage ich an der Stelle, der Hintergrund des Ausschlusses Homosexueller, nämlich die größtmögliche Sicherheit bei Blutspenden und die Vermeidung von Infektionsrisiken, ist deshalb nicht ganz von der Hand zu weisen.
So werden, wie das bekannt ist, auch andere Gruppen aus diesen Sicherheitserwägungen heraus von der Blutspende ausgeschlossen. Ich will da jetzt nichts aufzählen, ich will nur darauf hinweisen, da werden zum Beispiel auch Gruppen oder Menschen ausgeschlossen, die dann ankreuzen, häufig wechselnde Sexualpartner oder bestimmte Krankheiten zu haben.
Ich will nicht weiter darauf eingehen, ich will nur so viel sagen, bekanntermaßen haben in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen die Landtage entsprechende Beschlüsse gefasst, nach denen nicht die sexuelle Orientierung, sondern das konkrete Risikoverhalten im Mittelpunkt stehen und als Indikator abgefragt werden sollen. Ich denke, wir sollten uns - und da gehe ich mit Ihnen mit, Kollegin Stange - auch in Thüringen fachlich mit dieser Thematik auseinandersetzen und mit den entsprechenden Experten in dieser Frage über eventuelle Möglichkeiten eines veränderten Verfahrens, beispielsweise durch eine zeitliche Rückstellung der Kandidaten aufgrund von aktuellem Risikoverhalten ins Gespräch kommen. Denn die daraus resultierenden höheren Infektionsrisiken müssten aus unserer Sicht schon in erster Linie fachlich bewertet werden und nicht allgemein unter der Überschrift „Diskriminierung“.
Insgesamt darf es meines Erachtens nicht darum gehen, Diskriminierung durch Inkaufnahme höherer Risiken für alle Patienten, die auf eine Blutspende angewiesen sind, abzubauen. Wenn es aber Möglichkeiten gibt, zum Beispiel modernere Blutanalyseverfahren, so liegt auch aus unserer Sicht tatsächlich keine Begründung für eine Diskriminierung Homosexueller insgesamt vor und man könnte dementsprechend das Verfahren umgestalten. Dazu, wie schon gesagt, möchte ich empfehlen, den Antrag an den Gleichstellungsausschuss zu überweisen, um sich dort mit entsprechenden Sachverständigen dieses Themas zu widmen und vielleicht die notwendigen Erkenntnisse zu sammeln, um dann entsprechende Beschlüsse zu fassen oder auch nicht. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bärwolff, nur eine kurze Erwiderung auf Ihre Rede: Sie beklagen, dass die Hartz-IV-Sätze nicht steigen, wenn die Strompreise steigen. Ich glaube, das geht uns allen so. Also das geht nicht nur den Bedürftigen so, sondern das geht allen Beschäftigten oder allen Rentnern, das geht uns allen so. Deswegen jetzt immer Politik nur in eine Richtung zu machen, ist, glaube ich, nicht der richtige Ansatz in der Frage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie schon unter Punkt 15 beglückt uns die Fraktion DIE LINKE hier erneut mit einem gescheiterten Bundestagsantrag und so könnte ich es mir eigentlich an dieser Stelle relativ einfach machen und darauf verweisen, wie die Debatte im Bundestag verlaufen ist und wie auch die Abstimmung im Bundestag verlaufen ist, dort ist er nämlich mit Pauken und Trompeten durchgefallen.
Ich glaube, lediglich die GRÜNEN haben sich bei dieser Abstimmung der Stimme enthalten. Und ich empfehle deshalb dem Landtag auch die direkte Ablehnung der Punkte II und III dieses Antrags. Im
Kern sollen laut vorliegendem Antrag Bedürftige von Zahlung der Stromrechnung im Zusammenhang mit der Energiewende entbunden werden. Dafür wird ein entsprechend bunter Reigen von Maßnahmen zusammengestellt, meist haben die auch nichts miteinander zu tun, da ist von Regulierung des Endkundengeschäfts, von Stromgrundkontingenten, von Umlagen für konventionelle Energieerzeugung, wie wir gehört haben, also auf gut deutsch Braunkohlepfennig, oder von Subventionen für energiesparende Geräte die Rede, und dann werden noch solche Feindbilder wie Gewinne der Konzerne und die der industriellen Stromverbraucher hineingequirlt
und schon ist der uns bekannte, übliche Feldzug gegen die soziale Marktwirtschaft wieder fertig. Das Resultat ist ein bürokratisches Monstrum mit weiteren Subventionen rund um das Thema Energiewende.
Werte Kollegen, ich muss an dieser Stelle sagen, hier werkelt man an Symptomen einer verfehlten Subventionspolitik des EEG herum, ohne an die wirklichen Ursachen zu gehen. Denn bevor man über Hilfe redet, muss man die Ursachen der Strompreisentfesselung beseitigen. Hier beginnt jede Strompreisbremse mit der Kürzung falscher Subventionen oder Bevorzugungen. Ich denke, am Ende wird eine entsprechende EEG-Reform stehen müssen mit einer echten Marktintegration der erneuerbaren Energien, um die Verbraucher auch dauerhaft und nachhaltig zu entlasten.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE kann dies jedoch nicht annähernd leisten. Er setzt nämlich weitere Subventionen noch obendrauf. Was mich aber wirklich überrascht, ist, dass die Renditeprofiteure dieser gigantischen Umverteilungssubvention von unten nach oben mit keinem Wort erwähnt werden, stattdessen sollen die Endkundenversorger und Steuerzahler den Ausgleich für soziale Härten herstellen. Ich denke, das ist ein Stück weit Doppelzüngigkeit. Dabei würde es doch schon viel helfen, diesen Profiteuren den Teil ihrer Einnahmen zu streichen, die sie zum Beispiel infolge von Netzüberlastung und Nichteinspeisung, also auf gut Deutsch für Stromvernichtung, trotzdem kassieren. Unter anderem auch aufgrund solcher Absurditäten sinkt derzeit die Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung zum Thema Energiewende.
Das würde ich so an dieser Stelle nicht sagen, Herr Adams, sondern wir müssen es schon insgesamt betrachten. Ich will an der Stelle sagen, wenn man zum Beispiel ins Ausland schaut, ergibt sich zu diesem Thema auch ein durchaus kritisches Bild.
Nach einer dieser Tage bekannt gewordenen Umfrage des Weltenergierates in 23 Mitgliedsländern sehen nur noch 19 Prozent der Energieexperten den deutschen Weg in dieser Frage als Vorlage für die Welt. Im anderen Fall sehen 60 Prozent der Befragten mittelfristig und langfristig durch diesen Weg eine Schwächung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Da kommt man auch mit den üblichen Schuldzuweisungen an die energieintensive Industrie nicht wirklich weiter. Ich lese mal gern etwas aus einem Presseartikel vom 05.02.2013 aus der TA vor, Herr Präsident: „Erfurter Chiphersteller droht wegen Ökostromsteuer mit Weggang.“ Wer das sagt, das ist der Herr Straub, ein verdienstvoller Unternehmer, der Chef der X-Fab, des letzten Chipherstellers in Thüringen und größten HightechUnternehmens in der Region Mittelthüringen mit weltweit über 2.300 Beschäftigten, in Erfurt sind es, glaube ich, 650 und weiter allein 3 Mio. € an zusätzlichen EEG-Kosten. Dafür werden 40 Prozent der Leistung des Erfurter Betriebs benötigt. Weil das auch schon angeklungen ist, hier mal im Vergleich, die amerikanischen Stromkosten im dortigen Werk liegen bei 33 Prozent und in Asien bei 38 Prozent der hiesigen Stromkosten. Ich will jetzt nicht orakeln, aber Abwanderung geht in dieser Branche relativ schnell. Das meinen die oben zitierten Energieexperten der Welt mit Schwächung des Industriestandorts Deutschland.
Abschließend nur noch eine Anmerkung: Bei allem Verständnis zum sozialen Aspekt dieses Antrags, aber der Bundesetat besteht nach meiner Kenntnis inzwischen zu 55 Prozent aus Ausgaben für Soziales. Das ist eine Größenordnung, ich weiß nicht, ob die anderswo in der Welt erreicht wird. Ich glaube, wir sind gut beraten, diesen Bereich nicht durch ständig neue Forderungen zu überdehnen, insbesondere dann nicht, wenn es andere Lösungsansätze gibt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor gut 15 Jahren im November 1998 wurde das in der derzeitigen Fassung für Thüringen gültige Gleichstellungsgesetz hier im Landtag beschlossen; unbestritten wurde damit auch dem Verfassungsauftrag des Freistaats Thüringen - und hier konkret die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch entsprechende Maßnahmen zu fördern und zu sichern - vom Grundsatz her Rechnung getragen. Wenn man dann jedoch verschiedene Schwerpunkte in den Fokus nimmt, zum Beispiel die Verbesserung der beruflichen Chancen von Frauen im öffentlichen Dienst und damit die tatsächliche Verwirklichung der Chancengleichheit der Geschlechter in unserer Gesellschaft, musste man feststellen, dass zwischen Anspruch und Realität doch eine gewisse Lücke vorhanden war. Vor allem bei der Thematik „Mehr Frauen in Führungspositionen“ waren wir in dieser Frage keinen Millimeter vorangekommen. Insbesondere die zahlreichen Kannbestimmungen und die vielen Ausnahmeregelungen des Thüringer Gleichstellungsgesetzes hatten sich als zu unverbindlich erwiesen. Dies führte gerade bei den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, aber auch bei den Frauenverbänden zu entsprechender Kritik am bestehenden Gesetz. Aus
diesem Grund haben unter anderem die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag 2009 die Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes mit der gleichzeitigen Einführung verbindlicher und sanktionsbewehrter Regelungen mit dem Ziel einer deutlichen Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen festgeschrieben.
Nach über drei Jahren intensiver Arbeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt uns heute ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den wir als Fraktion durchaus begrüßen, weil der Gesetzentwurf sowohl klare Vorgaben für die Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst macht und damit die Erhöhung des Frauenanteils gerade in den Führungspositionen in den Behörden und Ministerien des Freistaats per Gesetz eingefordert wird. Aber auch die Tatsache, dass die Regelungen des neuen Gleichstellungsgesetzes aus meiner Sicht für das Land und die kommunalen Gebietskörperschaften im Wesentlichen kostenneutral gehalten sind, sehen wir als deutlichen Vorteil dieses Gesetzes und für das Setzen von vernünftigen Standards an. Beispiele dafür sind die verbindlichen Entlastungsregelungen für Gleichstellungsbeauftragte großer Behörden sowie in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern, ein mehrstufig sanktionsbewehrter Gleichstellungsplan und der Rechtsschutz der Rechte von Gleichstellungsbeauftragten. Kannbestimmungen wurden abgeschafft, Ausnahmeregelungen weitestgehend gestrichen.
Aber was wir tatsächlich als richtungweisend ansehen, ist die Tatsache, dass dieses Gesetz in aller Deutlichkeit die tatsächliche Gleichstellung beider Geschlechter in den Fokus nimmt. So ist es nicht nur gut, dass zukünftig sowohl Frauen als auch Männer gemeinsam die Gleichstellungsbeauftragten wählen können, sondern - auch wenn dieses in den vergangenen Tagen durchaus zu mehr oder weniger aufgeregten Diskussionen geführt hat dass Männern laut Gesetz neben dem aktiven Wahlrecht auch das passive Wahlrecht eingeräumt wird gemäß Änderungsantrag der Koalition.
Auf gut Deutsch, auch Männer können zukünftig in Thüringen Gleichstellungsbeauftragter werden.
Das ist, denke ich, auch ein deutliches Zeichen dafür, dass konsequente Gleichstellungspolitik mehr ist als reine Frauenförderung. Aber unabhängig davon ist dies aus unserer Sicht auch ganz und gar notwendig, um einen entsprechenden Bewusstseinswandel in der Gesellschaft zu fördern. Dazu bedarf es nämlich einer breiten Basis.
Das funktioniert nur, wenn Frauen und Männer gemeinsam die Geschlechtergerechtigkeit als umfassendes Prinzip verstehen. Denn es kann nicht länger hingenommen werden, dass Frauen oder Männer, die sich eine zeitlang nur oder teilweise der Familie widmen, einen deutlichen Karriereknick hinnehmen müssen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird aus unserer Sicht die Gleichstellungspolitik des Freistaats weiterentwickelt und gleichzeitig das Thema Gleichstellung auf ein breites Fundament gestellt. Deshalb kann ich in diesem Zusammenhang die verschiedenen Wortmeldungen der LINKEN und GRÜNEN überhaupt nicht verstehen, die den Männern nicht nur rundweg die Fähigkeit, die notwendige Kompetenz und das Einfühlungsvermögen für dieses Thema absprechen.
Das ist eine offene Diskriminierung von Männern.
Ich möchte wirklich nicht wissen,
wie groß der Aufschrei gerade von dieser Seite gewesen wäre im umgekehrten Fall.
Verweisen möchte ich in dieser Frage auch auf die Online-Debatte auf der Internetseite des Thüringer Landtags mit dem dort abgegebenen eindeutigen Votum zugunsten der Möglichkeit, auch als Mann Gleichstellungsbeauftragter werden zu können. Ich bin seit 2009 gleichstellungspolitischer Sprecher meiner Fraktion. Auch der Gleichstellungsausschuss wird von einem Mann geleitet, es gibt also durchaus auch Männer, die sich für gleichstellungspolitische Fragen interessieren und engagiert für die Gleichstellung von Frau und Mann eintreten.
Das Argument der vergangenen Tage, Männer können das nicht, ist in Wirklichkeit keines.
Genauso wie es im realen Leben Männer und Frauen gibt, die sich in andere Menschen hineinversetzen können, gibt es welche, die dazu absolut nicht in der Lage sind. Männern deswegen die Möglichkeit, sich um das Amt eines Gleichstellungsbeauftragten zu bewerben, abzusprechen, ist nichts weiter als ein Vorurteil gegenüber Männern und wäre aus rechtlicher Sicht auch ein Fall von Diskriminierung des männlichen Geschlechts.
Wir nehmen jedoch die Kritik des Landesfrauenrats und der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in dieser Frage durchaus ernst. Festzustellen ist allerdings, dass dies nicht die Meinung der Thüringer Bürger widerspiegelt. Denn sowohl im Online-Forum des Thüringer Landtags als auch bei den Kommentaren von Lesern der Thüringer Zeitungen als auch auf den Internetseiten von TA und OTZ sprechen sich fast alle dafür aus, dass auch Männer für dieses Amt wählbar sein sollten.
Ich möchte in dieser Frage auch auf die Umfrage der Thüringer Allgemeinen vom Montag, 11. Februar, verweisen, denn auch hier zeigt sich ein deutliches Stimmungsbild pro Wählbarkeit. Ich habe das mitgebracht, jeder kann es hier nachlesen. Es gibt niemanden, der sich explizit dagegen ausspricht: Es spricht nichts dagegen, ich könnte es mir gut vorstellen, ich finde es wichtig, es kann doch nicht sein, dass Männer ausgeschlossen werden. Ich denke, wir sind in die richtige Richtung unterwegs.
Damit wird eins auch mehr als deutlich, Gleichstellung ist weder ein Nischenthema noch ist es reine Frauensache. Ich setze mich dafür ein, dass der hochrangige Verfassungsauftrag,
an den wir alle gebunden sind, endlich richtig ernst genommen wird. Bevor es in Thüringen einen Gleichstellungsbeauftragten im Bereich des öffentlichen Dienstes geben wird, muss dieser letztendlich erst einmal gewählt werden. Er wird nämlich keineswegs, wie das Kollegin Rothe-Beinlich in einer Pressemitteilung kundgetan hat, installiert.
Das ist nicht der Fall. Allenfalls wird er in den Kommunen bestellt oder auch die Gleichstellungsbeauftragte wird bestellt. Das hat aber nun wirklich nichts mit installieren zu tun.
Ich will auch gern noch mal das Prozedere erklären. Erst mal bräuchte es nämlich einen Mann, der überhaupt Gleichstellungsbeauftragter werden möchte. Das ist erst einmal Grundvoraussetzung. Der zweite Punkt ist, er müsste auch bereit sein, sich einer Wahl zu stellen, das ist schon ein Stück weitergehend. Und dann müsste er als Drittes überhaupt gewählt werden. Da muss man einfach eins sehen, das beträfe dann eine Mehrheit von Frauen, die sich dafür entscheiden müssten, dass ein Mann Gleichstellungsbeauftragter wird, denn bekanntermaßen liegt der Frauenanteil im öffentlichen Dienst des Freistaats zwischen 63 und 64 Prozent. Ich will an der Stelle sagen, das sind keine allzu leichten Hürden, die da zu meistern sind. Nach meinem
Verständnis wird schon gar kein Mann diese Hürde reißen, der als unqualifiziert oder nicht in der Sache kompetent eingeschätzt wird. Also, ich denke, man sollte dieses Gesetz begreifen, was es aus unserer Sicht auch ist, nämlich wegweisend, modern und in der Frage der Gleichstellung zielführend.
Nun waren verschiedene Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktion heute Morgen auch hier draußen vor dem Landtag zu der Demo der LINKEN und vom Landesfrauenrat. Natürlich gibt es auch diesen interessanten Ansatz oder Vorschlag, die Stelle des Gleichstellungsbeauftragten und seines Stellvertreters entsprechend paritätisch zu besetzen. Das heißt, wenn der Vorsitzende ein Mann ist, sollte die Stellevertreterin dann eine Frau sein oder umgekehrt. Ich sage jetzt einmal an der Stelle, dafür habe ich auch persönlich durchaus große Sympathien, aber eben aus rechtlicher Sicht ist die Umsetzung dieses Vorschlags nicht einfach. Nein, das ist eher ganz und gar problematisch, denn, auch das muss man sagen, der Stellenwert einer erfolgten Wahl ist eben in dieser Frage uneingeschränkt höher zu bewerten und kann nicht einfach negiert werden.
Das heißt - mal ein konstruierter Fall -, als Beauftragter und Stellvertreter wurde jeweils eine Frau gewählt, muss dann jetzt die Frau auf den Stellvertreterposten verzichten, weil wir das paritätisch besetzen wollen? Also das ist schon nicht ganz einfach im Sinne des Erfinders zu klären, aber ich rege trotzdem an, im nächsten Gleichstellungsbericht diese Frage hinsichtlich einer möglichen Form der Umsetzung aufzunehmen und zu thematisieren und uns dezidiert mit dieser Frage zu befassen.
Anschließend noch einige kurze Sätze zum Gesetzentwurf der LINKEN und den Änderungsanträgen der GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich sage an der Stelle, der Gesetzentwurf der LINKEN trägt dem Ziel der Gleichstellung von Frau und Mann nicht ansatzweise Rechnung.
Es geht lediglich um das Thema der Frauenbeförderung. Der Gesetzentwurf ist hinsichtlich Bürokratie und vorgeschlagener Regularien sowie Bestimmungen nicht alltagstauglich. Wir sehen auch keinerlei Veranlassung, wie das schon presseseitig angekündigt wurde, noch einmal den Gesetzentwurf im Ausschuss zu diskutieren. Zu den Änderungsanträgen der GRÜNEN nur den Satz: Ich glaube, die Stellungnahme von Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund war in ihrer Grundaussage mehr als deutlich. Ich glaube, darauf brauchen wir jetzt nicht weiter einzugehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wiederhole mich an der Stelle, aber ich sage es gerne noch einmal, neben der Definition der Unterrepräsentanz bei 40 Prozent für Frauen und Männer, dem Ziel der tatsächlichen Chancengleichheit für Frauen und Männer und der erweiterten Rechte für die Gleichstellungsbeauftragten hat die Landesregierung mit einem sanktionsbewehrten Gleichstellungsplan und dem Fokus, mehr Frauen für Führungspositionen zu gewinnen, dem Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung deutlich Rechnung getragen. Ich bitte somit um breite Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags von CDU und SPD. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, „... Wird die Versorgung mit Energie zu einer sozialen Frage?“ Bei Aktuellen Stunden ist es ja mitunter etwas schwierig, aus der Themenüberschrift zu erkennen, was uns der Verfasser damit eigentlich sagen will. Ich habe mich also gefragt, treibt die SPD die Sorge um, dass die erneut auf uns zukommenden Strompreiserhöhungen infolge des EEG nur ein Zwischenschritt auf dem Weg der Energiepreisentwicklung nach oben sein könnten oder ist es möglicherweise die Sorge um eine Reihe energieintensiver Thüringer Wirtschaftsunternehmen mit der Gefahr des Verlustes für den Wirtschaftsstandort Thüringen und Deutschland oder macht sich etwa die SPD Gedanken um die immer größer werdende soziale Schieflage rund um das EEG und wie man diesen gigantischen fiskalischen Umverteilungsprozess von unten nach oben abmindern kann? Ich denke, unterm Strich wird wohl neben der erwarteten Beschimpfung der Bundesregierung von allem etwas dabei sein. Ich finde es durchaus erstaunlich, wenn wir uns dann hier hinstellen und überrascht tun, was mögliche Auswirkungen der Kostenentwicklung der Strompreise betrifft. Entschuldigung, aber das ist genau das, was die CDU-Fraktion von Anfang an bei aller Begeisterung für das Thema Energiewende immer gesagt hat, nämlich, dass Strom auch bezahlbar bleiben muss.
Strom muss bezahlbar bleiben für den einzelnen Bürger, als auch für die Wirtschaft.
Ich habe mehrfach gesagt, dass es letztendlich, Herr Adams, niemanden interessiert, ob die Ursachen für steigende Strompreise in der EEG-Umlage, in den Netzentgelten, Steuern, Abgaben oder sonstigen Dingen liegen.
So war am vergangenen Samstag in „Die Welt“ zu lesen, die Preisexplosion beim Strom beginnt gerade erst.
Denn nach einer Studie der TU Berlin kostet uns die Ökostrom-Förderung bis 2030 mehr als 300 Mrd. €, die letztendlich auf den Endverbraucher umgelegt werden. Aus unserer Sicht hat das mit Marktanreiz nichts mehr zu tun, sondern das ist schlichtweg gnadenlose Gewinnmaximierung.
An dieser Stelle ist natürlich der Staat gefragt, nicht nur hinsichtlich einer entsprechenden Änderung des EEG hin zu mehr Effizienz und Marktwirtschaft, denn die derzeitige Förderstruktur unterstützt nun einmal in der Regel den schnellen Ausbau ohne Berücksichtigung der entstehenden Kosten. Ich habe auch nie verstanden, wie der Staat ungeniert an Preissteigerungen im Energiebereich und übrigens auch im Spritbereich mitverdient. Ich will nicht sagen, dass sich der Bundesfinanzminister jedes Mal die Hände reibt bei jeder Preiserhöhung, aber die volle Umsatzsteuer auf einen ohnehin schon steuer- und umlagegetriebenen Produktpreis Strom und Benzin noch obendrauf zu schlagen, ist schlichtweg unredlich.
Hier ist es an der Zeit, diese Doppelbelastung auf Energie und Kraftstoffe nicht nur zu hinterfragen, sondern auch zu beenden, denn eins dürfte uns klar sein, der Energiepreis in Deutschland erweist sich dadurch immer mehr zum Wettbewerbsnachteil für Deutschland.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn wir die Erhöhung der EEG-Umlage als Grundlage für diese Diskussion sehen, so dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass dies lediglich einen Teil der absehbaren zukünftigen Kostenbelastung des Stromverbrauchers in Deutschland ausmachen wird. Hier geht es nämlich auch um solche Dinge wie steigende Netzentgelte im kommenden Jahr, die Haftungsübernahmen für die Offshore-Windparks und Ähnliches mehr. Was hierbei allerdings den geringsten Teil an der Steigerung der Belastung, insbesondere an der Erhöhung der EEG-Umlage ausmacht, ist die von SPD und GRÜNEN angeprangerte Befreiung der energieintensiven Unternehmen von der Umlage. Natürlich muss hier das teilweise Ausufern von Befreiung überprüft werden, wie das Altmaier gesagt hat, ohne Frage.
Aber zur Wahrheit, Herr Adams, gehört auch Folgendes: Die Befreiung der energieintensiven Industrie ist richtig und diese Befreiung hat Rot-Grün ins EEG geschrieben.
Diese diskutierten Ausnahmen, Herr Adams, machen von den bisherigen 3,6 Prozent EEG-Umlage genau 0,6 Cent aus. Diese befreiten Unternehmen erhalten auf der anderen Seite 850.000 Arbeitsplätze in Deutschland aufrecht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will abschließend nur noch eins sagen: Wenn die Energiewende gewinnen soll, dürfen definitiv die Kosten nicht aus dem Ruder laufen und das heißt, wie ich schon gesagt habe, die Überarbeitung des EEGGesetzes hinsichtlich der garantierten Einspeisevergütungen ist inzwischen nicht nur notwendig,
sondern schlichtweg unvermeidlich. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben genau wie die SPD das Thema EEG zu einer Aktuellen Stunde gemacht, weil wir als Fraktion der Meinung sind, dass letztendlich bezahlbare Strompreise ein Grundpfeiler der Energiewende in Deutschland sind. Die Frage lautet: Welche Erwartungen hat Thüringen an eine grundlegende Novelle des EEG? Für die CDU-Fraktion kann ich das kurz auf den Punkt bringen. Wir sind da sehr nahe beim Bundesminister Altmaier und seinen Vorstellungen diesbezüglich.
Er wird gern von Teilen der Politik als Blockierer der Energiewende verspottet. Das ist mitnichten so, er versucht nämlich, der Energiewende endlich Struktur zu geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie schon mehrfach gesagt, muss darauf geachtet werden, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen, und es muss darauf geachtet werden, dass nicht mehr Strom produziert wird, als letztendlich verteilt, genutzt oder gespeichert werden kann. Ich stimme Herrn Altmaier also zu,
wenn er einen vorsichtigeren, einen umsichtigeren Kurs bei der Energiewende fordert, denn bei dem Thema hängt eine Fülle von Fragen dran, die es gründlich zu beurteilen gilt. Ich will nur ein paar Stichpunkte nennen, weil auch eine gewisse Widersprüchlichkeit bei diesen Stichpunkten deutlich wird. Wir haben zum Beispiel inzwischen Anhänger und Verfechter des Umweltschutzes, die uns daran erinnern, dass wir Kohle- und Gaskraftwerke brauchen für die Überbrückung eines langen Zeitraumes, auch wenn sie CO2 emittieren. Wir haben Überlegungen der Bundesregierung, ältere Kraftwerke am Laufen zu halten, damit sie imstande sind, Lücken zu schließen, die durch Unstetigkeit bei Wind- und Sonnenstrom verursacht werden. Es gibt ein Interesse, zum Beispiel durch den Neubau von Gaswerken konstante Versorgung mit Strom zu garantieren. Das setzt voraus, dass Investitionen getätigt werden. Investitionen wiederum setzen voraus, dass man mit ihnen etwas verdienen kann. Solange die erneuerbaren Energien eine Privilegierung von erheblichem Umfang erfahren, ist es aber schwierig, diesbezüglich auch entsprechende Investoren zu finden. So gehört es zum Beispiel auch zu den Schwächen des bisherigen EEG, dass die erneuerbaren Energien unkoordiniert ausgebaut werden und das EEG allein auf einen quantitativen Ausbau der erneuerbaren Energien ausgerichtet ist. Deshalb sage ich, das künftige EEG muss Einfluss haben auf die qualitative Zusammensetzung des Mixes aus erneuerbaren Energien und es muss eine Steuerungswirkung entfalten. Zum Beispiel müssen Ökostromanlagen verstärkt dort entstehen, wo sie gebraucht werden. Eine Erwartung an das EEG ist auch, dass man damit den Ausbau regional steuern kann. Die Energieerzeugung muss sich viel stärker am regionalen Bedarf orientieren.
Energieautarke Gemeinden sind ein gutes Beispiel dafür. Thüringen hat hier frühzeitig auf Bioenergiedörfer oder auf Bioenergieregionen gesetzt. Das gilt es weiter auszubauen.
Ich sehe eine große Gefahr für die Energiewende darin, dass die Thüringer etwa durch den Bau weiterer großer Stromtrassen überfordert wären. Für
die Akzeptanz der Energiewende ist es aus unserer Sicht entscheidend, sich nicht als Verlierer zu fühlen. Dazu kann es aber leicht kommen in Anbetracht weiterer Landschaft fressender 380-kV-Trassen, ich sage nur, Bundesnetzausbauplanung Strom. Gerade hier ist Augenmaß und sensibles Vorgehen vonnöten. Was wir weiter brauchen, ist ein Ausbau in kontrollierten Schritten. Es ist gut, dass wir das Ziel, den Ökostromanteil bis 2020 auf 35, vielleicht auch auf 40 Prozent auszubauen, zügig erreichen, aber in vorgegebenen Schritten. Alles andere nämlich käme einem unkontrollierten Wachstum gleich und würde zu Zusatzkosten und zu Überlastungen der Netze führen.
Von großer Bedeutung ist auch, dass die erneuerbaren Energien marktfähig werden und nicht allein wegen der Subventionierungen vorankommen. Das jetzige Gesetz ist in seiner Form ein planwirtschaftliches Gesetz. Wir können nicht dauerhaft bei einem System bleiben,
das jedem einen Mindestpreis für Strom aus erneuerbaren Energien garantiert, der dann auf die Allgemeinheit umgewälzt wird. Das EEG muss es darüber hinaus ermöglichen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Abstimmung mit dem Netzausbau erfolgt und genauso in Abstimmung mit den konventionellen Energien vorangebracht wird. Ebenso wichtig wie die Frage der Gerechtigkeit bei der Kostenverteilung ist die: Wer verdient am Ausbau der erneuerbaren Energien? Wer sind die Investoren in die Solar- und Windparks? Eine erhebliche Motivation für die Investoren ist es doch, dass beachtliche Renditen erzielt werden. Für die Akzeptanz der Energiewende ist deshalb der Vorschlag von Altmaier so wichtig, die Bürger mitverdienen zu lassen. Eine solche Bürgerdividende ist ein guter Ansatz aus unserer Sicht. Alles in allem also eine Reihe von Fragen, die nur durch eine entsprechende Änderung des EEG Berücksichtigung finden können. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn Frau Stange versucht hat, möglichst viel Wasser in den Wein zu gießen, sage ich an der Stelle, was lange währt, wird gut.
Wenn auch spät, so liegt uns doch der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes jetzt vor. Ich darf an dieser Stelle darauf verweisen, dass die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag 2009 die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes mit der gleichzeitigen Einführung verbindlicher und sanktionsbewehrter Regelungen mit dem Ziel einer deutlichen Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen vereinbart haben.
Bekanntermaßen haben wir gerade bei Letzterem im Freistaat hier erheblichen Nachholbedarf. Die Ministerin hat das auch gesagt. Diese Situation im öffentlichen Dienst ist dadurch gekennzeichnet, dass der Frauenanteil umso geringer ausfällt, je höher die Führungsebene ist trotz offensichtlich entsprechend vorhandener und notwendiger gleicher Eignung und Befähigung. Wenn uns aber als Politik tatsächlich daran gelegen ist, dass Frauen und Männer auch wirklich die gleichen Entwicklungschancen haben, dann gilt es, diesem aktiv entgegenzuwirken, denn gut ausgebildete Frauen sind ein enormer Gewinn für den Freistaat. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen.
Als Fraktion begrüßen wir ausdrücklich, dass die Regelungen des neuen Gleichstellungsgesetzes aus unserer Sicht für das Land und die kommunalen Gebietskörperschaften im Wesentlichen kostenneutral gehalten sind. Das hat unter anderem etwas damit zu tun, dass die kommunalen Standards in Gemeinden bzw. Landkreisen ab 20.000 Einwohner einerseits durch die Anhebung auf eine Dreiviertelstelle gestärkt werden, andererseits bei Kommunen unter 20.000 Einwohnern entsprechend abgesenkt werden sollen. Und hier geht es, entgegen der Kritik der LINKEN, nicht um die Reduzierung von 182 auf 48 der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, sondern um die Konzentration von Fach- und Sachkompetenz an geeigneter Stelle.
Denn die Verlagerung der personellen Standards entspricht sowohl den bisherigen Erfahrungen und bündelt gleichzeitig die Potenziale. Die Regelung, einen Gleichstellungsplan nun nicht mehr alle vier, sondern erst jeweils nach sechs Jahren zu erstellen, trägt ebenso durch eine erhebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands in den Personalverwaltungen zum Bürokratieabbau mit bei. Wir befürworten insbesondere, dass das Gesetz nicht allein der Frauenförderung dient, sondern der tatsächlichen Gleichstellung beider Geschlechter. Das heißt, in den Bereichen, in denen Männer unterrepräsentiert sind, gilt es, diese ebenso und ebenfalls zu fördern. Gut ist es auch, dass künftig sowohl Frauen als auch Männer gemeinsam die Gleichstellungsbeauftragten wählen dürfen. Wir regen jedoch in diesem Zusammenhang an, auch über die Wähl
barkeit von Männern für diese Funktion nachzudenken. Denn es geht ja letztendlich tatsächlich um die wirkliche Gleichstellung von Frau und Mann. Zusammenfassend möchte ich sagen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf die Gleichstellungspolitik des Freistaats deutlich weiterentwickelt. Neben der Definition der Unterrepräsentation bei 40 Prozent für Frauen und Männer, dem Ziel der tatsächlichen Chancengleichzeit für Frauen und Männer und der erweiterten Rechte für die Gleichstellungsbeauftragten hat die Thüringer Landesregierung mit einem sanktionsbewehrten Gleichstellungsplan und dem Fokus, mehr Frauen für Führungspositionen zu gewinnen, dem Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung deutlich Rechnung getragen. Ich freue mich deshalb wie alle Vorredner auf eine gemeinsame Diskussion des Gesetzentwurfs der Landesregierung gemeinsam mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN im Ausschuss und bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs an den Gleichstellungsausschuss. Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kollegin Stange, also gerade was die Finanzierung von Frauenhäusern betrifft, halte ich ja Ihre Begründung mehr als weit hergeholt, aber, ich glaube, man muss nicht auf alles, was Sie hier gesagt haben, wirklich eingehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die klassische Funktion des Haushalts ist die Bedarfsdeckung. Sie ist Ausdruck der Gemeinwohlorientierung des Staates. Man versucht damit auch immer, den berechtigten Interessen der Frauen Rechnung zu tragen. Die Thüringer Landesregierung hat sich bereits mit dem Thema geschlechtergerechte Verwendung von Haushaltsmitteln befasst,
dies umso mehr, weil zum einen die Verwaltung der EU-Strukturfonds ein solches Vorgehen erfordert,
und weil es zum anderen immer stärker mit zu den normalen Vorgängen gehört, dass die Frage der Geschlechtergerechtigkeit geprüft und entsprechend angewendet wird. So wissen wir zum Beispiel seit vielen Jahren, dass in der Arbeitslosenstatistik die Gruppen der Berufsrückkehrerinnen und der Alleinerziehenden fast ausschließlich weiblich sind. Entsprechend dieser Tatsachen hat das
Land reagiert und die Beschäftigtenprogramme darauf abgestimmt. Das Wirtschaftsministerium, der Landesbeirat für Arbeitsmarktpolitik, die Chancengleichheitsbeauftragten der Agentur für Arbeit und der Jobcenter und die GFAW tragen ebenfalls mit dem Einbringen der Geschlechterperspektive dazu bei, dass entsprechend zielgenaue Programme aufgelegt werden. TIZIAN, CORA und andere Initiativen sind namentliche Beispiele dafür, dass die Belange in diesem Bereich geschlechtergerecht aufgearbeitet werden. Auch mit den messbaren Erfolgen dieser Politik kann sich der Freistaat sehen lassen. Bis vor einigen Jahren lag die Arbeitslosigkeit der Frauen deutlich über denen der Männer. Inzwischen hat sich das Bild deutlich verändert. Die Arbeitslosenquote hat sich halbiert. Auch wenn nicht alles befriedigend ist, die höhere Frauenarbeitslosigkeit ist zurückgegangen. Natürlich sind wir uns einig, Minijobs, ungewollte Teilzeitarbeit, Leiharbeit, das sind alles noch Probleme, die es zu berücksichtigen gilt.
Derzeit steht der Haushalt unter der Priorität, dass Thüringen keine neuen Schulden macht. Die Umsetzung dieses Ziels ist wichtig und benötigt alle Kraftanstrengungen, so dass die Vorbereitung der im Antrag geforderten durchgängigen Strategie einer geschlechtergerechten Haushaltsführung derzeit aus unserer Sicht nicht gewährleistet werden kann. Bevor wir dies tun, müsste eine inhaltliche und konzeptionelle Vorbereitung erfolgen, damit ein solcher Prozess auch den erwarteten Nutzen bringen kann und der Aufwand sich letztendlich auch lohnt. Außer den Erfahrungen in Berlin gibt es in Deutschland dafür nur wenige Beispiele und wir müssen darauf achten, dass die Bürokratie zurückgefahren wird und sich nicht immer weiter verselbstständigt. Ein gutes Beispiel wäre die Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Bei der Vergabe von Drittmitteln ist die Frage der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern u.a. ein Kriterium, das mit berücksichtigt wird. Auch die Fragen nach der Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit können in den nächsten Jahren sicher immer besser beantwortet werden. Ein anderer wichtiger Aspekt bei der Haushaltsaufstellung ist da aber beispielsweise auch die Generationengerechtigkeit, denn sie ist der Schlüssel für nachhaltiges Wirtschaften und die solide Haushaltspolitik, was letztendlich Frauen und Männern gleichermaßen wieder zugute kommt. Die CDU-Fraktion bekennt sich selbstverständlich zu einer vorausschauenden Haushaltspolitik, zu einem effizienten Mitteleinsatz, der die unterschiedlichen Lebensbedürfnisse von Frauen und Männern aufgreift und sich mit einem modernen Controlling verbindet. Den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen wir aus den genannten Gründen ab. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde mich sehr kurz halten zu dem Thema „Energiewende und Erneuerbare-EnergienGesetz“, dies sind wesentliche Elemente der Energieproblematik, mit denen sich der Landtag oder aber auch die Landesregierung in der Vergangenheit, aktuell und auch in der Zukunft beschäftigt haben, beschäftigen oder beschäftigen werden. Selbstverständlich kann man, wie im Antrag angesprochen, über regionale Verteilung des Ausbaus der erneuerbaren Energien trefflich streiten. Ebenso kann man über die Höhe der eingesetzten Subventionen, um entsprechende Anreize für die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien zu erzielen, trefflich streiten. Ich will es noch einmal wiederholen: Wir haben mehrfach und sehr häufig über die Gesamtproblematik - und die darf man bei diesem Thema nicht aus dem Auge verlieren - gesprochen und die Landesregierung ist nach unserer Einschätzung durchaus bemüht und aktiv, die richtigen Wege in dieser wichtigen Frage zu gehen. Im Übrigen ist der vorliegende Antrag aus unserer Sicht auch nicht ausreichend konkret genug formuliert, um für uns zustimmungsfähig zu sein,
um ihn eventuell im Ausschuss zu behandeln. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Aber ich bin mir sicher, dass unabhängig davon die Diskussion um dieses Thema uns auch in Zukunft ausreichend beschäftigen wird.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der uns vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE wird von uns abgelehnt und ich werde Ihnen auch nachfolgend begründen warum. Am 30. Mai haben die Übertragungsnetzbetreiber einen ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom veröffentlicht. Damit wird von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern der nach ihrer Ein
schätzung benötigte Netzausbau in den nächsten zehn Jahren aufgezeigt. In diesem Netzentwicklungsplan sind zwar keine konkreten Trassenverläufe von Übertragungsleitungen festgelegt, sondern es wird ein nach Einschätzung der Netzbetreiber notwendiger Übertragungsbedarf zwischen Netzknotenpunkten definiert. Das heißt auf gut Deutsch, es werden Anfangs- und Endpunkte von möglichen zukünftigen Leitungsverbindungen vorgelegt, verbunden mit konkreten Empfehlungen zum Netzaus- und -neubau. Nun weiß allerdings jeder, der auch nur annähernd in dieser Thematik 380-kV-Leitung drinsteckt, dass ein Argument der Netzbetreiber in der Vergangenheit immer war, dass man natürlich die Kosten für den Netzausbau möglichst gering halten muss (Bundesnetzagentur). Das ist dann in der Regel logischerweise die direkte Verbindung von Punkt A und B, so wie im vorliegenden Netzentwicklungsplan zu sehen ist. Und das ist so für uns als CDU-Fraktion nicht akzeptabel. Ich will das hier an der Stelle auch noch gern etwas verdeutlichen. Nachdem wir bislang bei der höchst umstrittenen 380-kV-Leitung Halle-Schweinfurt aufgrund zahlreicher Gespräche mit 50Hertz davon ausgegangen sind, dass im 3. Bauabschnitt eine Splittung der 4-systemischen Leitung ab dem Umspannwerk Altenfeld durchaus möglich wäre und sich damit für die betroffene Region in dieser Frage eine Lösung anbietet, mit der man leben kann, ist jetzt davon keine Rede mehr. Nein, im Gegenteil, wir sprechen über zwei zusätzliche Trassenkorridore. Bei der ganzen Diskussion, die wir in den vergangenen Jahren bis zum heutigen Tag allein zur 380-kV-Leitung Halle-Schweinfurt hatten, ist diese Vorstellung gelinde gesagt einfach heftig. Ich will an dieser Stelle trotzdem noch einmal deutlich sagen, damit kein falscher Eindruck aufkommt: Wir sehen als Fraktion den Bau der sich in der Umsetzung befindlichen 380-kV-Leitung gerade unter dem Aspekt der Energiewende und Netzsicherheit als notwendig an. Das hat unter anderem etwas damit zu tun, dass die neuen Länder, deutschlandweit gesehen, der Spitzenreiter bei der Erzeugung regenerativer Energien sind. Das hat z.B. auch etwas damit zu tun, dass der erzeugte Strom z.B. in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt aufgrund der dort fehlenden Industrie nicht gleich vor Ort verwendet werden kann und deshalb abgeleitet werden muss. Deshalb kann man nicht auf der einen Seite eine Energiewende und den Ausstieg aus der Kernkraft wollen und sich in jedem zweiten Satz dazu in der Form äußern, dass alles nicht schnell genug geht und sich andererseits aber hinstellen und bei der Frage des Netzausbaus Komplettverweigerung betreiben. Das funktioniert eben auch nicht. Aber, und das sage ich hier auch ganz deutlich, mit der Umsetzung der 380-kV-Leitung im 2. und 3. Bauabschnitt ist das akzeptable Maß hinsichtlich Freileitungen in der Region erreicht. Da hilft es auch nichts, wenn auf
der Strecke an Schleusingen vorbei perspektivisch Gleichstromleitungen an den Masten hängen sollen und von einer Ertüchtigung gesprochen wird. Ich glaube, in dieser Frage ist eins unstrittig, es interessiert die Leute nicht, ob da an den Masten Gleichoder Wechselstromkabel hängen. Die Leute wollen einfach keine weiteren Masten und Leitungen, die die Landschaft zerschneiden. Und für diese Meinung, die unter den Leuten, unter der Bevölkerung herrscht, dürfte natürlich auch die Gesamtzahl von Großprojekten in der Region nicht ganz unbedeutend sein. Was wir brauchen sind intelligente Lösungen in der Gesamtheit. Dazu bedarf es natürlich in erster Linie einer Abstimmung der Energiekonzepte der einzelnen Bundesländer und daraus resultierend einer Prognose zum zukünftig tatsächlichen Durchleitungsbedarf. Das ist hierbei auch ganz wichtig unter Berücksichtigung sich entwickelnder dezentraler Strukturen für Energieerzeugung und -verbrauch und eben nicht eine lineare Hochrechnung nach dem Motto: Zuwachs der Erneuerbaren ist gleich proportional Zuwachs Leitungsausbau. Ich glaube, das ist einfach zu simpel gedacht, sicherlich durchaus im Sinne der Netzbetreiber, das gebe ich durchaus zu, aber so kann das natürlich mit der Energiewende und dem Leitungsausbau in Deutschland nicht funktionieren. Unabhängig davon ist es richtig, wenn EU-Energiekommissar Oettinger auch oder gerade hinsichtlich der Kostenfrage sagt, Wind- und Solarenergie müsse dort produziert werden, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist. Und damit muss man auch in ganz Europa handeln können, wie es auch mit anderen Produkten und Dienstleistungen getan wird. Dem möchte ich jedoch auch gern eine dritte Aussage hinzufügen, nämlich: Der Netzausbau braucht Augenmaß und darf nicht ständig zulasten anderer Schutzgüter gehen. Das heißt also in Bezug auf den vorliegenden Netzentwicklungsplan aus unserer Sicht, es darf im Interesse der Region und der Menschen dort keine Bündelung von zwei zusätzlichen möglichen Energietrassen im Einzugsbereich des Pumpspeicherwerks Goldisthal geben. Bei aller Sachlichkeit zu diesem Thema ist mir insbesondere auch eines wichtig: Wenn es um die Umrüstung der Bestandsleitungen von Altenfeld über Schönbrunn an Schleusingen vorbeigeht, dann ist es eben mitnichten nur eine, sagen wir mal, Optimierung, da die Gleichstromkabel nicht einfach auf die vorhandenen Masten gehängt werden können, sondern es bedarf natürlich neuer Masten in einem Abstand von gut, was weiß ich, 100 oder 200 m, die entsprechend zur Bestandstrasse errichtet werden müssen. Natürlich werden die alten Masten und die alten Leitungen dann abmontiert. Aber trotzdem hinterlässt das durchaus den Eindruck eines Neubaus. Wenn - und das ist auch unser Ansatz in der Frage - es tatsächlich einer sogenannten Optimierung der Schleusinger Trasse bedarf, dann nur in Form von Gleichstromerdkabeln, die mit einem wesentlich ge
ringeren Aufwand als Wechselstromkabel im Erdreich verlegt werden können. Eine weitere zusätzliche Trasse Lauchstädt-Meitingen durch das betreffende Gebiet, wie geplant, lehnen wir klar ab.
Obwohl wir, wenn es um die Sicht auf dieses Thema geht, durchaus nah bei dem Antrag der LINKEN sind, lehnen wir, wie schon gesagt, diesen Antrag ab. Das hat wiederum auch etwas damit zu tun, dass die Ministerpräsidentin im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden Treffen der Länder zu diesem Thema mit dem Bund im Gespräch ist. Und in Bezug auf die Forderung im Antrag, die Verwirklichung des vorliegenden Entwurfs des Netzentwicklungsplans zu verhindern, sage ich: Eine Umsetzung in dieser Form wird es mit uns nicht geben. Ich verweise da auch gern auf die Wortmeldungen unserer Fraktionen oder die Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Schipanski oder auch das, was hierzu an Ausführungen unseres Bauministers Carius zu lesen war. Also nochmals: Es geht uns bei dem Thema nicht um Komplettverweigerung, sondern um zukunftsorientierte Lösungen mit Nachhaltigkeit und Augenmaß. Das Ganze natürlich im Bewusstsein, dass, egal wie solch eine Baumaßnahme umgesetzt wird, sie letztendlich immer eine Belastung auch für die Region bedeutet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Kollege Hellmann, diese Wünsche von Ihnen, die Sie hinsichtlich Windkraftanlagen für Thüringen geäußert haben, kann ich nicht in diesem Maße teilen. Das wollte ich nur zu Beginn der Rede sagen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der letzten Woche fanden sich bei der Bundeskanzlerin die entscheidenden Vertreter der Bundesländer zum Energiegipfel zusammen. Thüringen war durch unsere Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht vertreten. Ziel dieses ersten Treffens war es, das Wirken der Länder in der Energiewende zusammenzuführen. Auch wenn es nicht unbedingt neu ist, hat sich doch die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Energiewende nur in der gemeinsamen Anstrengung der Bundesländer gelingen kann. Deshalb ist es richtig, dass die Kanzlerin die Bundesländer auf dem Energiegipfel zusammengebracht hat, um endlich Koordination in die Planung und Umsetzung der Energiekonzepte der 16 Bundesländer zu bringen. Künftig sollen halbjährlich
Treffen zwischen Kanzlerin, Ministern und den Länderchefs stattfinden, das nächste meinem Kenntnisstand nach schon in 14 Tagen. Ich denke, damit kann ein konzentriertes und abgestimmtes Vorgehen durchaus erreicht werden.
Es bleibt festzustellen, dass der Netzausbau weiterhin als Schlüssel für das Gelingen der Energiewende anzusehen ist. Die Zahlen wurden von meinen Vorrednern mehrfach genannt. Aufgrund seiner zentralen geografischen Lage in der Mitte Deutschlands erwächst für Thüringen hierbei natürlich auch eine entsprechende und besondere Verantwortung als Transitland für den Stromtransfer nach Süddeutschland. Wir können, wollen wir dieser Verantwortung gerecht werden, nicht als Bremsklotz agieren.
Die Betonung von Einzelinteressen und Alleingängen einzelner Bundesländer - wie zum Beispiel von Baden-Württemberg oder Bayern geäußert - sind nicht wirklich empfehlenswert, wenn das Ziel von umweltverträglicher und bezahlbarer Energie im gesamten Bundesgebiet erreicht werden soll. Das Thema „bezahlbare Energie“ ist ein weiterer Schwerpunkt bei der Umsetzung der Energiewende. Wenn man sich entschieden hat, den Ausstieg aus der Atomenergie so zu gestalten und umzusetzen wie geplant, kann das nicht nach dem Motto: „Koste es, was es wolle“ verlaufen. Ich will mich an dieser Stelle auch nicht an den Diskussionen beteiligen, ob nun das EEG an der Strompreissteigerung schuld ist oder nicht. Ich habe das schon mehrfach gesagt, es interessiert weder den Bürger noch die mittelständischen Unternehmen, ob die Ursache für steigende Strompreise letztendlich in den Steuern, in den Abgaben, dem EEG oder dem Netzentgelt oder vielleicht der geplanten Stromnetzumlage für Offshore-Windparks zu suchen ist. Ich will auch gar nicht auf die Diskussionen zu Beginn der Energiewende eingehen, bei denen es erst hieß, der Umstieg soll nach Möglichkeit kostenneutral stattfinden. Dann hieß es, man kann die Kosten nicht wirklich beziffern, und jetzt ist allerorten zu hören, die Energiewende gibt es nicht zum Nulltarif. Wir haben - das muss man einfach zur Kenntnis nehmen schon jetzt im europäischen Vergleich die höchsten Energiepreise. EU-Kommissar Oettinger spricht gar davon, dass die hohen Energiepreise bereits die Deindustrialisierung Deutschlands eingeleitet haben. Hier sehen wir die Bundesländer in den Gesprächen mit dem Bund dann auch in einer ganz besonderen Verpflichtung, nämlich darauf hinzuwirken, dass die Strompreise nicht erheblich weiter steigen bzw. konstant bleiben. Denn es ist eine Binsenweisheit, dass der Wohlstand eines Landes maßgeblich von den Energiepreisen abhängt und dass die Energiewende nur gelingen kann, wenn sie von den Bürgern und der Wirtschaft mitgetragen wird. Darum ist es gut und richtig, dass die Politik jetzt insgesamt an einem einheitlichen Umset
zungskonzept der Energiewende arbeitet. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte erst einmal um Verständnis, dass ich jetzt nicht inhaltlich tiefgründig auf das Thema
eingehen kann, weil ich mich gesundheitlich nicht in der Lage fühle, hier ewig lange am Rednerpult stehen zu können. Ich will nur sagen, das Thema Solar, erneuerbare Energien ist ein Thema, was wir in dieser Legislatur sehr ausführlich diskutiert haben in allen Facetten. Ich stimme hier Herrn Adams ausdrücklich zu, es wird nicht das letzte Mal gewesen sein, dass wir hier darüber gesprochen haben.
Ich möchte kurz auf den Kollegen Weber eingehen. Lieber Frank Weber, die Bundesregierung plant eben nicht, die Solarwirtschaft zu zerschlagen, sondern versucht, durch gewisse Korrekturen oder diesen sogenannten atmenden Deckel den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und der Kostenentwicklung entgegenzusteuern. Ich stimme zu, es bedarf tatsächlich verlässlicher Rahmenbedingungen. Das ist überhaupt keine Frage, aber es konnte auch zu Beginn der Geschichte niemand ahnen, dass dieses Thema so eine Erfolgsgeschichte wird.
Frank Weber, ein zweiter Punkt, 96 Prozent, wenn du die Zahlen bringst, 96 Prozent halten Solar für den Zukunftsträger, das ist richtig, aber es gibt auch eine andere Statistik. Es gibt nur 10 Prozent, die tatsächlich wesentlich mehr für ihren Strom bezahlen wollen. Ich habe es beim letzten Mal schon deutlich gesagt, es geht hier nicht darum, welche Anteile letztendlich dazu führen, dass der Strom teurer wird, sondern es geht darum, dass letztendlich auch jeder in der Lage ist, den Strom zu bezahlen und daran müssen wir entsprechend arbeiten. Ich denke, ich kann auch zustimmen, Kollege Weber, die Landesregierung braucht eine klare Positionierung des Landtags. Sie braucht selbst eine klare Position. Ich denke, die hat sie. Ich denke, die sollten wir mit unserem gemeinsamen Alternativantrag auch entsprechend stärken. Ich will zwei Sätze noch zum Kollegen Adams sagen. Pamphlet ist eine Schmähschrift. Ich glaube nicht, dass das das Thema
Naja, ich wollte es nur sagen. Wenn man jetzt gegenüberstellt die acht Forderungen der GRÜNEN zu den zwei Punkten in unserem Antrag, ich glaube nicht immer, dass unbedingt zu viele Detailforderungen die Erfolgsaussichten im Vermittlungsausschuss stärken, sondern natürlich muss man die Dinge angehen, aber muss mit seinem Wirken auf den Kern der Sache eingehen. Eine Sache zum Kollegen Kemmerich, nicht 600 Haushalte wurden vom Strom abgeklemmt. Es waren 600.000 im letzten Jahr.
Das wollte ich nur richtigstellen. Natürlich freue ich mich, dass der Kollege Hellmann unserem Antrag inhaltlich zustimmen kann. Ich hoffe natürlich, dass das nicht nur der Kollege Hellmann, sondern vielleicht der eine oder andere Kollege auch kann. Ich will noch einmal sagen, die Landesregierung hat hier eine klare Positionierung in der Frage der Solarförderung. Es gibt keine Zweifel darüber, dass im Vermittlungsausschuss es durchaus möglich ist, weitere Zugeständnisse des Bundes zu bewirken. Ich werbe ganz einfach dafür, unterstützen Sie unseren Alternativantrag der Koalition, um auch die Landesregierung entsprechend im Vermittlungsausschuss zu stärken. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke erst einmal dem Herrn Kemmerich in zweifacher Weise. Erstens, dass er die Aufgeregtheit etwas nach unten gefahren hat und
zweitens, dass er klargestellt hat, wer für die Planung der 380-kV-Trasse durch Thüringen zuständig war. Das geht an den Kollegen Weber.
Es ist richtig, in einer Veranstaltung im Landkreis Sonneberg, Kollegin Enders, und zwar konkret in Schalkau, hat sich die Ministerpräsidentin zum Thema 380-kV geäußert. Hier ging es natürlich auch um die Frage der Notwendigkeit des Baus der 380-kV-Leitung durch die betroffene Region mit all ihren Auswirkungen und die Ministerpräsidentin hat gesagt - und hier zitiere ich das „Freie Wort“ vom 19.04.2012, da ich selbst bei dieser Veranstaltung nicht zugegen war: „Baden-Württemberg und Bayern hätten erklärt, sich energieautark zu machen. Damit stelle sich wiederum die Frage, ob dann diese Leitungen wirklich gebraucht werden.“ Mit Blick auf die Auswirkungen solch eines Netzausbaus für die betroffenen Regionen ist diese Fragestellung durchaus legitim und nachvollziehbar.
Denn natürlich muss geprüft werden, ob es die energiepolitischen Zielsetzungen der einzelnen Bundesländer durch eine entsprechende Koordination und Vernetzung überhaupt notwendig machen, die laut dena anvisierten 4.600 km an Netzausbau quer durch die Republik so zu realisieren. Ich sage hier an dieser Stelle auch sehr deutlich, dass das in diesem prognostizierten Umfang aller Voraussicht nach nicht notwendig sein wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine konkrete Abstimmung der Energiekonzepte zwischen den einzelnen Ländern im Bund. Genau das hat die Ministerpräsidentin auf dieser Veranstaltung ebenfalls deutlich gesagt, ich zitiere: „Eine koordinierte Energiepolitik zwischen den Bundesländern sei längst überfällig.“ Bei dieser Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht es nicht darum, wer, wo, welche erneuerbaren Energien erzeugt, sondern auch darum, wie diese Energie dann transportiert werden soll und in welcher Form - als Wechselstrom in den üblichen Leitungssystemen oder als Gleichstrom in HGÜ-Technik mit der Möglichkeit des doppelten Transportvolumens. Ob das allerdings bei der Umsetzung der geplanten 380-kV-Leitung Halle - Schweinfurt im zweiten und dritten Bauabschnitt wirklich eine Rolle spielen könnte, ist zumindest für mich fraglich, nicht nur weil wir uns hier in einem laufenden und keinem zukünftigen Verfahren befinden, sondern auch, weil ich weder von Bayern noch von BadenWürttemberg konkrete Aussagen dahin gehend kenne, dass sie bis zum Jahre 2015 energieautark sein wollen. Das wäre aber eine grundlegende Voraussetzung dafür, um den Weiterbau der 380-kVLeitung zu stoppen. Denn ich erinnere auch gern an die Aussage von Professor Jarass, der in sei
nem Gutachten den mittelfristigen Ausbau bis zum Jahr 2015 nicht als notwendig erachtet. Der Umkehrschluss an dieser Stelle lautet für mich deshalb in dieser Frage, nach 2015 ist also der Ausbau notwendig, außer Bayern und Baden-Württemberg sind bis dahin energieautark. Genau das gilt es zu prüfen, nicht mehr und nicht weniger. Da ich hier durchaus meine Zweifel habe und denke, dass sowohl der zweite als auch der dritte Bauabschnitt umgesetzt werden wie vorgesehen, plädiere ich wie schon im Vorfeld oft genug gesagt - für eine Splittung der vier Systeme ab Altenfeld.
Was bei diesem Thema noch viel wichtiger ist, ist der Punkt, dass sich unsere Thüringer Bundestagsabgeordneten jetzt hinsetzen müssen und ganz konkret auf die Energienetzplanung von der dena und vom Bund schauen müssen, nicht dass wir in Zukunft über vier Systeme, die den Thüringer Wald kreuzen, reden müssen, sondern vielleicht über sechs oder über acht, denn das wäre tatsächlich in keinster Weise akzeptabel. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich wollte ich mich ganz beruhigt zurücklehnen - es ist aber nichts daraus geworden. Ich muss schon noch mal hier vor und eine kurze Replik halten auf das, was Kollege Weber oder Kollege Adams gesagt haben. Wenn Frank Weber hier sagt, die Preissteigerung ist zuzuordnen diesem oder jenem, oder Kollege Adams, das sind nur 12 Prozent von 3,8 Cent - wissen Sie, letztendlich interessiert den Bürger in keiner Weise, wem was zuzuordnen ist. Den Bürger interessiert, dass er bezahlbare Strompreise hat. An dieser Stelle auch noch mal ganz deutlich: Wer denkt, die Energiewende ist ohne den Bürger zu realisieren in dieser Richtung, der steht hier auf dem falschen Bein. Deswegen sind wir gezwungen, uns wirklich beide Seiten der Medaille anzusehen.
In beiden uns vorliegenden Anträgen geht es um die durch die Bundesregierung geplanten Kürzungen der Solarförderung. Von meiner Seite halte ich den Antrag der LINKEN an der Stelle für den präziseren, aber das ist nur eine persönliche Meinung.
Wie jede Medaille hat natürlich auch dieses Thema zwei Seiten. Wir haben es ja schon mehrfach angesprochen von den unterschiedlichsten Rednern. Wir haben natürlich in Thüringen Unternehmen, die ein enormes Gewicht in die Waagschale werfen und wo eine ganze Reihe von Arbeitsplätzen dranhängen, ca. 5.000. Und wir haben natürlich auf der anderen Seite auch die von der Kollegin Hitzing angesprochene Entwicklung der Strompreise. Ich will nur darauf verweisen, letztes Jahr waren es 7 bis 10 Prozent im Durchschnitt, jetzt haben die nächsten schon angekündigt - das kann man nachlesen -, ab Mai geht es wieder um 3 Prozent rauf. Ja, das ist aber genau die Entwicklung, die wir nicht brauchen, und da hängen wiederum 80 Mio. Endverbraucher dran, auch das darf man nicht aus dem Auge verlieren.
Unabhängig davon, Manfred Hellmann hatte seine Problematik hier vorgetragen. Ich muss deutlich sagen, natürlich sind auch wir an einem verlässlichen Förderrahmen interessiert, gar keine Frage. Ob das allerdings alles wirklich so gefährlich ist, das muss man sich schon fragen, wenn man dann solche Zitate und, Herr Präsident, ich werde einmal eins, zwei, drei vorlesen aus der „Welt“ und aus der „Financial Times“, da steht z.B.: „Viele Solarunternehmen halten die geplante Absenkung der Einspeisevergütung für verkraftbar“ - eins. „Renditen zwischen 7 und 8 Prozent seien weiterhin drin“ - zwei, drei: „Die von der Bundesregierung geplante Kürzung der Solarförderung könnte weniger Folgen haben als von vielen Bundesländern befürchtet.“ Also, wie gesagt, zwei Seiten einer Medaille. Unabhängig davon ist natürlich auch die Positionierung der Landesregierung in dieser Frage eindeutig und klar. Ich denke, letztendlich wird es zu einem Kompromiss in der Länderkammer kommen, der verträglich ist. Unabhängig davon würde ich an dieser Stelle dafür plädieren, beide Anträge - den von den LINKEN und den von den GRÜNEN - weiter im Ausschuss zu diskutieren. Vielen Dank.
Das mache ich doch bilateral mit dem Kollegen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube und ich will es auch relativ kurz machen, der Antrag der GRÜNEN „Ein Jahr nach Fukushima …“ ist vom Thema her hinlänglich schon am Mittwoch diskutiert worden. Natürlich gibt es im Antrag einige Punkte, die durchaus von Interesse sind und auch durchaus weiterdiskutiert werden könnten oder sollten. Deswegen mache ich es auch kurz an dieser Stelle. Ich plädiere dafür, den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen, um ihn dort inhaltlich zu diskutieren. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle erinnern uns noch gut, vor gut einem Jahr erschütterte das größte jemals in Japan verzeichnete Erdbeben das Land. Doch nicht das Erdbeben selbst, sondern der dadurch ausgelöste Tsunami mit dem Reaktorunfall im Kernkraftwerk Fukushima in der Folge sorgte für weltweite Aufmerksamkeit. Radioaktives Material in größeren Mengen wurde ausgestoßen und kontaminierte mehrere Hundert Quadratkilometer Fläche im Umkreis. Über 100.000 Menschen mussten dauerhaft ihre Heimat verlassen. Die Ereignisse von Fukushima waren und sind eine grundlegende Zäsur; es wird noch lange dauern, bis die Menschen dies verarbeitet haben. Die Katastrophe von Fukushima hat zu einer grundlegenden Kursänderung in der Energiepolitik der Bundesregierung und der Länder geführt. Das Ziel, so schnell wie möglich aus der Kernenergie auszusteigen und regenerative Energien in den Mittelpunkt der Energieerzeugung zu rücken, ist mehr als ambitioniert. Es gilt nunmehr seit einem Jahr eine zukunftsweisende, vernünftige und vor allem auch eine bezahlbare Energiewende herbeizuführen. Auch wir als Freistaat Thüringen haben uns klar zur Energiewende bekannt. So soll Thüringen nicht nur das energieeffizienteste Bundesland beim Pro-Kopf-Energieverbrauch werden, sondern gerade die dezentrale Energieversorgung im ländlichen Raum besitzt für uns hierbei eine große Bedeutung. Es gilt das Ziel, den Ökostromanteil in Thüringen bis 2020 auf 45 Prozent zu erhöhen, und es gilt vor allem, dass wir das mit einem vernünftigen Energiemix erreichen wollen. Nur zur Information: Derzeit oder aktuell werden bereits 25 Prozent des Thüringer Stroms aus erneuerbaren Quellen gewonnen. Ich denke, wir befinden uns diesbezüglich auf einem guten Weg. Und dass dies kein leichter Weg ist, ist im Übrigen allen, die sich etwas tiefgründiger mit dieser Materie beschäftigen, auch völlig klar. Denn natürlich hängt auch eine erfolgreiche Energiewende von einer entsprechend funktionierenden Infrastruktur ab - Stichwort 380kV-Leitung. Und dass das in den betroffenen Re
gionen nicht unbedingt Begeisterungsstürme auslöst, das ist uns ja auch allen in der Vergangenheit mehr als deutlich geworden.
Aber wer sich hier hinstellt und so tut, als bedürfe die Energiewende in Form verstärkter dezentraler Einspeisung, in Form des unstetigen Einspeisens von Wind oder Solarstrom, oder in Form mangelnder Energiespeicher nicht notwendigerweise des massiven Ausbaus der Verteilungs- und Übertragungsnetze, der erklärt uns und an dieser Stelle auch, dass die Erde eine Scheibe ist und Schweine fliegen können. Das muss ich an dieser Stelle schon mal ein Stück weit polemisch zum Ausdruck bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen den Umstieg,
aber wir wollen ihn bewusst. Wir brauchen keine Polemik oder ideologische Diskussion über den beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie. Was wir brauchen, sind Engagement, Tatkraft und Ideen. Hier ist die Landesregierung auf dem richtigen Kurs und es gibt zumindest bei uns in der Koalition keinen Zweifel daran, dass wir mit diesem Kurs unser Ziel auch erreichen werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur wenn es um die jährliche Anpassung der Rente geht, und das möchte ich gleich hier vorwegnehmen, spielt dieses Thema auch eine entsprechende Rolle bei uns hier im Landtag. Wir
haben bekanntermaßen hier im Haus vielfach über dieses Thema mit all seinen Facetten diskutiert, insbesondere zum Beispiel was die Problematik der zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen betrifft, wobei es, und das möchte ich auch deutlich hier sagen, über die Fraktionen hinweg Einigkeit gibt, dass es in dieser Frage einer unbürokratischen und umsetzbaren Lösung bedarf.
Damit komme ich zu einem weiteren Punkt, der uns als Fraktion gemeinsam mit den Frauen aus der Frauen Union und den Kolleginnen und Kollegen der sächsischen CDU-Fraktion am Herzen liegt und für den wir uns einsetzen. Ich rede hier von der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Um das gleich vorwegzunehmen, es geht uns nicht um die Frage der Anrechnungszeiten für die nach 1992 geborenen Kinder. Ich denke, diese sind durchaus zufriedenstellend geregelt und es ist hier gerade auch der CDU zuzuschreiben, dass Familienleistungen, beginnend ab 1986, in der Rentenversicherung anerkannt und schrittweise entsprechend ausgebaut wurden. Uns geht es an dieser Stelle um die gleichwertige Anrechnung und Anerkennung der Erziehungsleistungen für die vor 1992 geborenen Kinder für die Frauen, die künftig in Rente gehen werden. Konkret setzen wir uns dafür ein, dass auch Erziehende, die künftig in Rente gehen, und deren Kinder vor 1992 geboren wurden, insgesamt 3 Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen, also 2 mehr als jetzt. Derzeit ist die Regelung so, dass es für die vor 1992 geborenen Kinder einen Entgeltpunkt gibt und für danach Geborene durchschnittlich 3, aber unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 5,3 Entgeltpunkte erworben werden können.
Das ist eine deutliche Diskrepanz in der Frage, wie Erziehungsleistung letztendlich rententechnisch bewertet wird. Ich will an dieser Stelle gar nicht auf die Frage der Gerechtigkeit im Verhältnis zu Kinderlosen einerseits und zwischen älteren und jüngeren Müttern andererseits eingehen, auch nicht auf die Tatsache, dass derjenige, der Kinder erzieht, einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft leistet. Aber was ich ansprechen will, ist, dass viele Frauen zugunsten ihrer Kinder und Familie auf Karriere und Geld verzichten und verzichtet haben und sich das nicht nur unmittelbar auf das Haushaltseinkommen auswirkt, sondern natürlich auch später auf die finanzielle Absicherung im Rentenalter.
Gerade ältere Frauen haben dadurch lange familienbedingte Lücken im Erwerbsverlauf und verbunden sind damit im weiteren Erwerbsleben vielfach langjährige Teilzeitarbeit und geringere Aufstiegschancen im Beruf. Das bedeutet letztendlich ein geringeres Erwerbseinkommen, verbunden mit einer geringeren Rentenanwartschaft, da die Rente in Deutschland stark an die vorherigen Erwerbseinkommen anknüpft.
Mit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre wird außerdem das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente weiter sinken, da die Versicherten entsprechend länger arbeiten müssen, um ihre Rente beziehen zu können.
Fakt ist auch, dass gerade Frauen ihre Rentenlücken kaum aus eigener Kraft schließen können. Wir treten dafür ein, diese Lücke zielgerichtet zu schließen, denn Frauen sollen im Alter genauso abgesichert sein wie Männer. Letztendlich geht es hierbei auch ein Stück weit um Gerechtigkeit für ältere Mütter. Wir wissen hierbei die Frauen Union und die Kollegen von der CDU-Fraktion in Sachsen an unserer Seite und würden uns freuen, wenn es auch aus den anderen Parteien Unterstützung in dieser Sache gibt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte schon noch mal auf zwei Aspekte eingehen. Die Frage stand stets im Mittelpunkt, wo leitet sich die Aktualität dieser Aktuellen Stunden her. Es ist das Interessante, dass es eigentlich zwei Fraktionen - SPD und FDP - in ihrer Rede deutlich gemacht haben, woher diese Aktualität kommt. Mitte des Jahres wird in Berlin ein Konzept zur Frage „Rente in Deutschland - Zukunft, Perspektive“ vorgelegt.
Da macht das doch Sinn, im Vorfeld auf verschiedene Aspekte einzugehen, oder ein Thema in den Mittelpunkt zu stellen, was breit diskutiert wird und was von entsprechendem Interesse ist. Das ist ein Punkt. Das Zweite, Herr Bärwolff, um auf Ihre Rede noch mal einzugehen, natürlich kann man sich hier hinstellen und kann jammern, dass in der Vergangenheit das Thema Rente ständigen Veränderungen unterworfen war. Das ist richtig. Aber zur
Wahrheit gehört auch dazu, dass die Rente vor 123 Jahren durch Bismarck, das war, glaube ich, 1889, eingeführt wurde. Und wenn Sie da mal gucken, wie die Lebenserwartung der Leute dort war. Die war nämlich so ungefähr bei 65 Jahren. Die Rente gab es bei 70 Jahren.
Jetzt haben wir die Situation in Deutschland, dass es die Rente ab perspektivisch 67 gibt, und die Frauen eine Lebenserwartung von 82 und die Männer von 77,5 Jahren haben. Das erklärt eigentlich zum großen Teil schon die Frage.
Dann kam noch die Frage nach den Kosten. Auch hier möchte ich eine Zahl sagen. Ja, es gibt hier unterschiedliche Berechnungen und Aussagen dazu, dass man sagt, wenn man die morgen einführen würde, sagen wir mal 2013, würde die 2 Milliarden kosten; nach Aussage der Bundestagsabgeordneten Antje Tillmann steigert sich das bis 3,8 Milliarden. Das sind die Zahlen, die uns vorliegen. Jetzt könnte ich natürlich auch an dieser Stelle fragen, wofür haben wir denn in dieser Bundesrepublik Geld? Wofür geben wir denn teilweise das Geld aus? Ist es vielleicht in dieser Frage nicht besser angelegt?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegin Leukefeld, mit Hinblick auf Ihre Nervosität,
wann denn der Entwurf der Landesregierung endlich kommt, will ich - oder freudige Erwartung, wie man das auch immer nennen mag -, ich sage jetzt mal, alles wird gut, denn auch die Koalitionsfraktionen sehen am derzeitigen Thüringer Gleichstellungsgesetz Handlungsbedarf.
Aus diesem Grund haben sich CDU und SPD im Koalitionsvertrag verständigt, das Thüringer Gleichstellungsgesetz zu novellieren und insbesondere verbindliche und sanktionsbewehrte Regelungen mit dem Ziel einer deutlichen Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen aufzunehmen.
Insgesamt soll durch die Novellierung auch die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben erhöht werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung befindet sich bekanntermaßen derzeit noch in der Ressortabstimmung innerhalb der Landesregierung. Nichtsdestotrotz verrate ich nicht zu viel, wenn ich sage, dass sich auch die Koalitionsfraktionen ein innovatives Thüringer Gleichstellungsgesetz wünschen, das durchaus auch ein Stück weit Maßstäbe setzen kann und nicht nur die Frauenförderung in den Blick nimmt, sondern die tatsächliche Gleichstellung beider Geschlechter durch geeignete Maßnahmen fördert und sichert. Insbesondere nach einem ersten Blick auf den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE möchte ich an dieser Stelle jedoch auch deutlich sagen, bei allem Wünschenswerten darf man allerdings auch das Machbare nicht aus dem Blick verlieren und muss vor allem auch auf die Umsetzbarkeit eines solchen Gesetzes achten. Ferner darf man nicht vergessen, dass gesellschaftliche Veränderungen langfristige Prozesse sind und dass auch das beste Gleichstellungsgesetz hier nur ein Stück weit Gerüst sein kann für ein gesellschaftliches Umdenken. Zur Verwirklichung der Chancengleichheit der Geschlechter in unserer Gesellschaft beizutragen, ist - so denke ich - eine ständige Aufgabe für uns alle.
Der Gesetzgeber ist gefordert, die notwendige Aufmerksamkeit für dieses Thema durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen überall dort zu fördern, wo ihm Einflussnahme möglich und unmittelbare Verantwortung übertragen ist. Somit gilt natürlich das Thüringer Gleichstellungsgesetz auch nur für den öffentlichen Dienst, der damit eine entsprechende Vorbildfunktion ausüben soll. Mehr Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern und tatsächliche Gleichstellung ist ein Anliegen, das ver
mutlich allen Fraktionen hier im Thüringer Landtag wichtig ist.
Wenn man jedoch darauf schaut, wie die einzelnen Regelungen und die konkrete Beantwortung der Frage, wie mehr Chancengerechtigkeit durch gesetzliche Festlegungen erreicht werden kann, scheiden sich ein Stück weit die Geister. Auch wenn mir die Forderungen des heute vorliegenden Gesetzentwurfs in vielen Bereichen zu weit gehen, also so nicht akzeptabel sind, gerade was die Erhöhung von Standards betrifft, spricht nichts dagegen, den Gesetzentwurf der LINKEN und den in Kürze zu erwartenden Entwurf der Landesregierung im Gleichstellungsausschuss ausführlich zu diskutieren. Insofern plädiere ich für eine Überweisung des uns vorliegenden Gesetzentwurfs an den Gleichstellungsausschuss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch wenn Ihr Antrag zum Thema Energieeffizienz und Energieeinsparung recht ausführlich gehalten ist, will ich mich an dieser Stelle doch recht kurz halten, und das nicht, weil uns vielleicht als Koalition dieser Themenkomplex nicht am Herzen liegen würde, ich glaube, das kann man insbesondere dem Wirtschaftsminister nicht vorwerfen.
Unabhängig davon möchte ich aber sagen, das, was Sie hier vorlegen, werte Kolleginnen und Kollegen, was Sie hier präsentieren, ist vom Grundsatz her nichts Neues. Deswegen verweise ich an dieser Stelle gern auch auf den Koalitionsvertrag von CDU und SPD, konkret auf die Seiten 13 und 14, aus denen ich gern auch zwei Stellen zitiere, Frau Präsidentin: „Es wird ein Energieeffizienzprogramm für Thüringen erarbeitet, das Effizienzpotenziale bei Gebäuden, in der Industrie und anderen Bereichen identifizieren und durch gezielte Maßnahmen ausschöpfen soll. Dieses umfasst auch die Förderung der Nutzung der erneuerbaren Energien sowie der Energieeinsparung.“ Und zweitens, auf derselben Seite: „Die Koalitionspartner werden die energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden des Landes forcieren.“ Ich verweise an dieser Stelle auch gern noch einmal auf die Regierungserklärung der Ministerpräsidentin hinsichtlich Fukushima und der Folgerungen für eine nachhaltige Energiepolitik im Freistaat Thüringen oder aber auch auf die Einrichtung der Arbeitsgruppe „Nachhaltige Energiepolitik“ unter Führung der Thüringer Staatskanzlei, die mittlerweile auch ihre konstituierende Sitzung hatte. Bekanntermaßen wird auch die Landesregierung noch einen umfassenden Bericht zu Maßnahmen und Strategien hinsichtlich Energieumbau im Freistaat zum Termin 8. Juli 2012 vorlegen.
Alles in allem können wir deshalb Ihrem Antrag keine neuen, zielführenden Ideen entnehmen. Da hilft es an dieser Stelle auch nichts, wenn Sie in Ihrem Antrag Ziele des 2. Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplans der Bundesrepublik hinzunehmen und diese einfach höherschrauben. Ich verweise hier auf Punkt 3 Ihres Antrags im zweiten Teil, wo man lesen kann: „durch geeignete Maßnahmen die Sa
nierungsquote von Bestandsgebäuden im Freistaat von derzeit einem Prozent auf drei Prozent pro Jahr zu erhöhen und als verbindlich festzulegen;“. Das Ganze liest sich zu dieser Thematik im Energieeffizienz-Aktionsplan des Bundes dann so, auch hier zitiere ich, Frau Präsidentin: „Die Reduktion des Wärmebedarfs erfordert eine Verdopplung der Sanierungsrate für Gebäude von derzeit jährlich weniger als 1 Prozent auf 2 Prozent des gesamten Gebäudebestands.“ Da ist es also weder sonderlich hilfreich noch originell, Zielvorgaben einfach hochzuschrauben. Hier sollte man ein Stück weit die Realität und Umsetzbarkeit im genannten oder vorgegebenen Zeitrahmen im Blickfeld behalten. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt uns also in der Sache nicht wirklich weiter und ist entbehrlich. Wir lehnen ihn deshalb ab. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Kollege Adams, wer die steigenden Strompreise als „einfach nur Quatsch“ tituliert und abtut, der nimmt meines Erachtens, um das höflich zu sagen, einfach ein Stück weit die Realität nicht zur Kenntnis.
Das ist bedauerlich genug. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Deutschland wurden im vergangenen Jahr so viele Solaranlagen installiert wie nie zuvor. Im Jahr 2011 sind rund 7.500 MW im Bereich der Fotovoltaik bundesweit neu ans Netz gegangen. Allein im Dezember 2011 waren es rund 3.000 MW Nennleistung. Ich denke, damit ist nachgewiesen, dass das Thema Energiewende kontinuierlich weiterentwickelt und vorangetrieben wird.
Der Zubau lag in den Jahren 2010 und 2011 deutlich über dem mit der Branche vereinbarten Zubaukorridor von 3.000 bis 3.500 MW. Allein in 2011 lag der Zubau also mehr als doppelt so hoch und diese Situation muss zwangsläufig die Frage nach sich ziehen, wie sich die Solarförderung zukünftig gestalten soll. Längst hat sich die Produktion verlagert und bei den Modulen ist der Markt wenigstens ein Stück weit gesättigt. Es ist dadurch durchaus nachvollziehbar, dass die Gesetze des Markts greifen und die Preise für Module fallen, wie das in der letzten Zeit bereits der Fall war.
Auf Bundesebene wird ohne Zweifel ein sogenannter atmender Deckel - so will ich das jetzt nennen den Ausbau zukünftig begrenzen. Die Anfang der Woche hierzu vorgelegten Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Rösler sind hinlänglich bekannt. Im Übrigen fordert unter anderem auch die Deutsche Energie-Agentur GmbH dena, den Ausbau der Erneuerbaren stärker an den vorhandenen Netzkapazitäten zu orientieren und objektive energiewirtschaftliche Parameter nicht aus den Augen zu verlieren. Wer heute sagt, dass die Förderung konstant bleiben kann oder gar wächst, der sagt schlicht die Unwahrheit im Blick auf die aktuellen Zahlen und die Entwicklung der Strompreise.
Die Vergütung im Bereich von Solarstrom wurde und wird von der Bundesregierung zurückgeführt. Ich denke, das ist auch der richtige Weg der Solarförderung. Hier muss man wissen, dass die Kosten für Solarpanels schneller gesunken sind als die Einspeisevergütung. Das eröffnet somit auch den Spielraum, die Förderung für den Solarstrom entsprechend zu senken. Denn auf die Einspeisevergütung von Solarstrom entfallen inzwischen insgesamt 56 Prozent der Ökostromsubventionen und dies für einen Sektor, der lediglich etwas über 3 Prozent der Gesamtenergieversorgung trägt. Das kann nicht wirtschaftlich tragfähig sein.
Es bleibt festzustellen, dass die Situation am Markt und die sinkenden Preise ein Abschmelzen der Solarförderung fachlich alternativlos erscheinen lassen. Zudem drängen immer mehr Produkte, vor allem aus dem asiatischen Markt, in diesen Bereich und deren Förderung kann hier bei uns nicht das Hauptziel sein. In dem Punkt wäre es zum Beispiel durchaus interessant zu erfahren, wie viel Module aus China denn auf Thüringer Dächern installiert
und über das Tausend-Dächer-Programm zum Beispiel finanziert wurden.
Weil schon angesprochen: Wie in der letzten „WirtschaftsWoche“ nachzulesen war, werden Sonne und Wind auch in Jahrzehnten allein nicht reichen, um moderne Industrieländer sicher mit Strom zu versorgen. Deshalb muss die Entwicklung und Förderung erneuerbarer Technologien breit aufgestellt sein
und eine intelligente Verknüpfung bestehender Formen der Energieerzeugung, aber auch völlig neuer Ressourcen mit einbeziehen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gleich zu Beginn, ich plädiere im Sinne der Berichterstattung für die Ablehnung des Antrags der LINKEN und werbe um Unterstützung für den Antrag von CDU und SPD. Lieber Kollege Hellmann, das hat nichts damit zu tun, dass, wie Sie begründet haben, das fadenscheinige Gründe usw. hat,
sondern es ist ganz einfach so, Sie wissen das, Ihr Antrag hat sich einfach ein Stück weit überholt.
Des Weiteren finden sich verschiedene Forderungen Ihres Antrags auch in unserem wieder. Ich sage jetzt zum Beispiel Punkt 2 und Punkt 6.
Nein, das würde uns nie in den Sinn kommen, Herr Ramelow.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Ausschuss-Sitzungen sehr intensiv über das Thema Energiewende und Atom gesprochen. In der Zwischenzeit haben wir eine Situation, die sich vollständig von der Situation unterscheidet, wie wir sie bei Einbringung des ursprünglichen Antrags hatten. Die Katastrophe von Fukushima führt uns vor Augen, dass Begriffe wie Sicherheit, Risiko und Gefahr überdacht und inhaltlich neu bewertet werden müssen. Dieser Situation wurde mittlerweile durch die Bundesregierung und nicht zuletzt auch durch die Landesregierung entsprechend Rechung getragen. Wir als Fraktion haben in
unseren Leitlinien zur Energiepolitik unsere Position klargestellt und auch klargemacht, dass wir für einen aktiven, aber einen für Thüringen und die Bundesrepublik realistischen Weg beim Energieumbau einstehen wollen. Für uns ist und bleibt wesentlich, dass der zügige Ausstieg aus der Atomenergie für private und betriebliche Endverbraucher keine überproportionalen Preisanstiege zur Folge hat. Kollege Hellmann hat darauf auch noch einmal verwiesen. Es ist unstrittig, dass der beschlossene Weg enorme Investitionen notwendig macht. Wer dies nicht will, kann eben diesen Weg nicht gehen. Die Kosten dürfen aber weder zu einer massiven Verteuerung bei privaten Haushalten führen noch dürfen Sie sich bei den betrieblichen Endverbrauchern negativ auswirken.
Am Schluss.
Hierbei wird auch die Frage eines zügigen Netzausbaus von entscheidender Bedeutung sein.