Gerhard Botz
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Waldverkäufe im Bereich der Forstämter Schönbrunn und Lehesten zur Finanzierung von Ausgleichsansprüchen
Presseberichten und weiteren Hinweisen zufolge sollen im Bereich der Forstämter Schönbrunn und Lehesten zusammenhängende Staatswaldflächen mit zirka 500 Hektar bzw. mit zirka 1.220 Hektar zur Finanzierung von Ausgleichsansprüchen für das Haus Sachsen-Weimar-Eisenach veräußert werden. Dabei soll es sich um besonders wertvolle Bestände handeln. Im Fall des Forstamts Lehesten soll fast ein gesamtes Forstrevier veräußert werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der Verkauf derart großer Flächen mit der erst vor wenigen Monaten getroffenen Zusicherung der Landesregierung vereinbar, lediglich Splitterflächen verkaufen zu wollen und bestehende Revierstrukturen nicht zu zerstören?
2. Bis wann sollen die oben genannten Staatswaldflächen veräußert und der Kaufpreis ausgezahlt werden?
3. Welche Auswirkungen auf die in den beiden Forstämtern beschäftigten Waldarbeiter hätte voraussichtlich der Verkauf der betreffenden Staatswaldflächen?
4. Durch welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung, etwaige Auswirkungen auf die Waldarbeiter abzumildern?
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie haben selbst jetzt noch mal darauf hingewiesen, dass ursprünglich 2.000 Hektar für derartige Verkäufe angedacht waren. Aus Ihrer jetzigen Sicht, wir haben heute den 7. Mai und stehen eigentlich kurz vor dem Abschluss des Zeitraums der ursprünglich zur Erzielung der entsprechenden Erlöse vorgesehen war: Bei wie vielen Hektar wird die Landesregierung hier einlaufen? Eine zweite Frage: Sind Sie mit den bisher beim Verkauf von Flächen des Thüringer Staatsforsts erzielten Erlösen zufrieden?
Danke, Herr Minister. Sie hatten in Ihrer Antwort zu Frage 2 davon gesprochen, dass zunächst keine Mittel verloren gehen. Können Sie auch auf Dauer des Haushaltsjahres ausschließen, dass dem Freistaat Thüringen hier keine finanziellen Mittel verloren gehen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Verordnung Nummer 1782/2003 des Rats der EU erfährt die europäische Agrarpolitik ab dem Jahr 2005 eine umfassende Neuausrichtung. Dass eine solche Neuausrichtung einmal kommen wird und kommen muss, war allen aufmerksamen Beobachtern seit vielen Jahren klar. Wenn es nun im Jahr 2003 anlässlich einer ursprünglich
vorgesehenen Halbzeitbewertung der Agenda 2000 zu dieser schnellen Abfolge der Entscheidung kam, so hat das auch Gründe, die nicht zu unterschätzen sind. Ich nenne sie mal kurz: die anstehende Osterweiterung, der Druck der Welthandelsgespräche und nicht zuletzt die auslaufende Amtsperiode des Agrarkommissars Fischler, der seit vielen Jahren auf eine derartige Reform hingearbeitet hat, sind hier sicher mit zu nennen. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 01.08. - der Minister hat es ausgeführt - die Gelegenheit, diese Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die Abläufe wurden dargestellt. Ich kann mir das nach der Rede des Ministers natürlich ersparen.
Mir kommt es aber darauf an, noch einmal klar zum Ausdruck zu bringen, dass es gemäß unseres föderalen Staatsaufbaus nach den Entscheidungen in Brüssel und in Straßburg der Bund und die Länder waren, die gemeinsam in einen intensiven Meinungsaustausch eingetreten sind und zu diesen sehr detaillierten Fragen der nationalen Umsetzung der Reform monatelang inzwischen Gespräche im Rücken haben. Das darf man sagen. Sie haben das auch hier im Detail dargestellt.
Es hat natürlich eine Fülle interner Beratungen auch Abstimmungen gegeben. Auf der Grundlage dieser Beratungen und Abstimmungen legte die Bundesregierung dann den inzwischen bekannten Gesetzentwurf vor. Sicher wird es noch Änderungen im Detail geben, nicht zuletzt, weil der Bundesrat hier ein gewichtiges Wort mitsprechen wird und es ist auch gut so. Ich sage das ausdrücklich. Es ist schon deshalb gut so, weil die örtlichen Unterschiede zwischen den Bundesländern selbst innerhalb großer Bundesländer derartig groß sind, dass niemand - weder von Brüssel noch von Berlin aus - wirklich real einschätzen kann, welche Konsequenzen es hätte, wenn man hier gravierende Fehler machen würde. Insofern begrüßen wir auch diesen grundsätzlichen Ansatz, der zwischen Bund und Ländern hier gewählt wurde.
Schließlich geht es um die konkrete Ausgestaltung eines Verfahrens, nach dem in den kommenden Jahrzehnten und ich betone es noch mal ausdrücklich - ca. 5.500 Mio. pro Jahr in die ländlichen Regionen unserer Länder fließen werden. Die Zahlen für Thüringen hat der Minister genannt. Ich glaube, man sollte sich das wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen, dass man sich dann auch in einem Landtag einmal vielleicht mehr als eine Stunde Zeit nimmt, um angesichts dieser Größenordnung über diese Veränderungen zu debattieren. Es ist unmöglich, auf alle Details einzugehen. Das habe ich auch nicht vor. Aber zu einem der wesentlichen Elemente möchte ich eingangs doch etwas sagen, und zwar zur Entkopplung.
Mit der Einführung dieser Betriebsprämienregelung ist die Gewährung der Direktzahlung nicht mehr an die Verpflichtung zu einer bestimmten Produktion gekoppelt. Das heißt, meine Damen und Herren, das ist noch nicht jedem klar, dass de facto die Stützwirkung, die beabsichtigt ist, die auch unumgänglich ist, die weiter bleiben muss, dass
diese Stützwirkung vom Erzeugnis hin zum Erzeuger verlagert wird. Das erhöht einmal die Einkommenssicherheit, das erhöht - auch wenn es am Anfang schmerzt - die Entscheidungsfreiheit des Landwirts und fordert selbstverständlich auch seine unternehmerischen Qualitäten stärker, als das bisher der Fall ist. Für bestimmte Produktionsbereiche wird das natürlich auch erhebliche Auswirkungen auf den Produktionsumfang haben. Weiter gehende Konsequenzen bis hin zu den so genannten vorund nachgelagerten Bereichen der landwirtschaftlichen Urproduktion werden unvermeidlich sein. Es bringt nichts, irgendjemanden hier in der Illussion zu belassen, dass das nicht ohne schmerzliche Entwicklung in den nächsten Jahren ablaufen wird. Besonders hart werden Bereiche mit sehr intensiver Produktion ohne große Flächenausstattung betroffen sein. Darüber sind sich die Fachleute einig. Das waren und sind aber eben auch oft diejenigen Betriebe und ich bitte diese Aussage nicht nur auf den Freistaat Thüringen, sondern bitte auf die gesamte Europäische Union angewandt zu sehen -, deren Rahmenbedingungen sich oft negativ auf Umwelt und Natur ausgewirkt haben. Zu erwarten ist aber eben auch eine Marktentlastung mit den entsprechenden positiven Preis- und Einkommenseffekten für die Landwirtschaft. Gelingt das zukünftig, so ist auch in der Zukunft dann eine weitere Reduzierung der so genannten Marktstützungsmaßnahmen für Produkte zu erwarten.
Meine Damen und Herren, ich möchte im Weiteren entlang des CDU-Antrags, der insgesamt in unserer Fraktion, nachdem dieser eine Änderungsantrag von uns gemeinsam abgesprochen wurde, Konsens gefunden hat
ja, das ist durchaus einen Beifall wert. Wissen Sie, Kollegen von der PDS, das möchte ich hier mal ganz klarstellen, Sie haben heute zum Beispiel erlebt, dass jemand in einem anderen Politikbereich Ihren Antrag im Namen und mit Stützung unserer Fraktion unterstützt hat, weil es der Sache dient, weil es fach- und sachpolitisch hervorragend begründet werden kann und genauso sachlich und fachlich sind wir hier der Auffassung, dass wir den wesentlichen Teilen dieses Antrags, ob er nun von dieser Fraktion kommt, ob er von Ihnen gekommen wäre, ob er von uns gekommen wäre, in der Sache hier zustimmen können.
Gut. Das war ja nur Ihrem Beifall geschuldet.
Meine Damen und Herren, einige Bemerkungen zu diesem Antrag, an dem ich mich in der nächsten Zeit entlanghangeln möchte. Zum ersten Punkt dieses Antrags: Die Landwirtschaftsuntenehmen müssen die Chance erhalten, sich auf die erheblichen Veränderungen rechtzeitig einstellen zu können. Herr Minister, meine Wahrnehmung
ist es, dass, obwohl viele Monate als zum Teil auch in der Fachpresse eigentlich die Grundzüge dargestellt wurden, der Kenntnisstand bei den Betrieben und Landwirten draußen durchaus unterschiedlich ist, über die Konsequenzen, die auf sie alle zukommen und die zu erwarten sind. Wir sollten deshalb nichts unversucht lassen, um die erforderlichen Informationen zügig und konkret dort hinzu geben, wo sie benötigt werden. Wir teilen aber natürlich die Auffassung, dass insgesamt wegen der erheblichen Veränderung hier natürlich der Prozess gestreckt werden muss.
Zum zweiten Punkt, der Abschmelzprozess der betriebsindividuellen Zahlungsansprüche sollte insbesondere für Unternehmen, die gerade erst erhebliche Investitionen getätigt haben, ich glaube, da liegt der Schwerpunkt der Sorge, wie auch immer kompensiert werden. Das wird sicher einer der Schwerpunkte der weiteren Verhandlungen sein. Ob es aber die beste Lösung ist für die Landwirte in Thüringen insgesamt, diesen Abschmelzprozess so spät wie möglich zu beginnen und auch abzuwickeln, das bezweifle ich. Denn Sie haben es selber gesagt, Herr Minister, es wird wieder eine Halbzeitbewertung geben. Wenn wir diesen Abschmelprozess, in dem ja einige Risiken und Unkalkulierbarkeiten stecken - ich will nicht auf alle Details eingehen, Auswirkungen auf den Bodenund Pachtmarkt - so weit hinausziehen, dass andere im Prinzip die Halbzeitbewertung mit klaren Ergebnissen und Aussagen treffen können, wir aber - also andere Nationen sozusagen - nicht in der Lage sind, diese endgültigen Konsequenzen real einschätzen zu können, würde ich auch ein gewisses Risiko darin sehen, den Abschmelzprozess auf den Sankt-Nimmerleins-Tag hinauszuschieben.
Zum dritten Punkt, meine Damen und Herren, die Umverteilung des Prämienplafonds zwischen den Bundesländern ist natürlich für diejenigen, die etwas abgeben müssen, also für uns in Thüringen, ein sehr schwer nachvollziehbarer Prozess. Das würde den anderen auch so gehen, wenn sie in der Situation wären. Gott sei Dank sind wir nicht so stark betroffen, dass man dramatische Auswirkungen darin sehen müsste, aber, ich gebe Ihnen Recht, jede Million, die Thüringen verloren geht, geht dem Einkommen unserer Landwirte verloren und deswegen können wir nur viel Erfolg wünschen bei den weiteren Verhandlungen. Wir wünschen auch, dass sich die Mehrheitsverhältnisse, die Sie mehrfach angesprochen haben, wie sie bisher im Bundesrat gewirkt haben, vielleicht noch dahin gehend ändern, dass aus diesen 2,5 Prozent ein noch geringerer Betrag wird. Das ist natürlich in unser aller Thüringer Interesse.
Zum vierten Punkt, zur Sonderrolle der Micherzeuger im Anpassungsprozess: Es gibt kaum einen Fachmann, der bestreiten würde, wie dringlich eine solche Sonderbehandlung, wie ich sie mal bezeichnen will, ist. Unserer Kenntnis nach wird es in dieser Sachfrage ein Entgegenkommen der Bundesregierung geben müssen, entsprechende Signale gibt es auch. Der Anteil der Milch bei der Wertschöpfung in unserer Landwirtschaft ist ganz einfach zu groß, als dass
man hier unsensibel verfahren könnte. Mittel- und langfristig aber ist eben genau dieser Sektor, der Milchsektor, einer derjenigen, der durch den allmählichen Abbau der produzierten Mengen, die ja zukünftig zu erwarten sind, zu einer wachsenden Preisstabilität im europäischen Kontext, und nur der ist ja letzten Endes im Binnenmarkt ausschlaggebend, führen kann und, unserer Auffassung nach, auch führen wird.
Zum fünften Punkt: Natürlich benötigen wir möglichst einfache und praktikable Indikatoren, um eine wesentliche Zielstellung der Agrarreform in die Tat umzusetzen. Es geht um die Bindung der nicht gerade unerheblichen Prämienzahlungen an Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Tier, Gesundheit und Pflanzenschutz. In europäischer Fachsprache nennt man das nun mal Cross Compliance, der Minister hat dazu Ausführungen gemacht. Ich möchte dazu nur noch einmal die Frage stellen oder die Aufforderung an uns alle richten: Warum ist denn eigentlich diese Zielstellung unausweichlich? Sie ist unausweichlich, weil wir nur auf diese Art diese für die Landwirtschaft unverzichtbaren großen Beträge auf Dauer in den nächsten Jahrzehnten aus den Welthandelsverhandlungen hinein in einen sicheren Bereich bringen, dazu brauchen wir die Kopplung an derartige Kriterien. Das ist grundsätzlich der einzige vernünftige Weg und über die Details - und Sie haben dazu sehr ausführlich gesprochen, Herr Minister wird weiter zu streiten sein. Wir unterstützen ausdrücklich das, was hier formuliert ist, weil es kurz und klar ist, es geht nämlich darum, nachvollziehbare, praktikable Kriterien zu erreichen. Wir können uns alle nur wünschen, dass das am Ende des Gesetzgebungsverfahrens auch so aussieht. Ich möchte aber noch eine Bemerkung anschließen, gerade an die Kollegen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gerichtet. Wir haben in den letzten Jahren sehr viele Betriebe besichtigt, die unabhängig von ihren Eigentumsformen, wo wir fast immer den Eindruck mitnehmen konnten, also ich persönlich habe jedenfalls keinen Betrieb besichtigen können, wo ich nicht mit dem Eindruck weggegangen bin, dass unsere Landwirte in Thüringen sich sehr wohl erstens daran gewöhnt haben, vergleichbare Kriterien einzuhalten, weil sie als gute Landwirte eigentlich auch gar keine andere Absicht haben und das auch sich zur Ehre anrechnen, mit solchen Kriterien umzugehen. Sie haben schon sehr lange verstanden und begriffen, dass die Öffentlichkeit, dass der Steuerzahler und nicht zuletzt auch die Medien große Aufmerksamkeit auf die Einhaltung solcher Kriterien legen. Ich bin ganz optimistisch, dass unsere Landwirte in Thüringen in Zukunft mit der Einhaltung solcher Kriterien weniger Probleme haben, als der eine oder andere das im Augenblick zum Ausdruck bringt. Ich möchte aber eine Anregung aus der TLL-Tagung vor einigen Tagen hier in Erfurt aufgreifen, vielleicht auch als Frage an den Minister weitergeben oder als Aufforderung, als Anregung. Es wurde ja die Frage gestellt, inwiefern die positiv angelaufenen Zertifizierungen, die ja von den Landwirtschaftsunternehmen im wachsenden Maße aufgegriffen werden, nicht auch mit in diese praktikablen Kriterien einbezogen werden
können. Hier könnte das eine sinnhaft mit dem anderen verbunden werden.
Zum 6. Punkt, meine Damen und Herren, zum Einsatz der Mittel aus der obligatorischen Modulation: Es ist durchaus sinnvoll, diese Mittel zur gezielten Entwicklung des ländlichen Raums einzusetzen. Unstrittig ist auch, dass das, was wir als Urproduktion bezeichnen, eine entscheidende Säule wirtschaftlicher Tätigkeit in ländlichen Räumen bleiben wird und bleiben muss, wobei - das möchte ich hier auch anmerken - zur Urproduktion aus unserer Perspektive natürlich inzwischen auch der Anbau und die Verarbeitung z.B. von Energiepflanzen zählen sollte. Auch das verstehen wir unter Urproduktion. Die Frage ist nur, was man unter "vorrangig" versteht. Dieser Begriff "vorrangig" taucht ja im Antrag hier mit auf. Mathematisch gesehen könnte man sagen, zwischen 51 und 99 Prozent wäre die Vorrangigkeit erfüllt, also wenn das dann in Richtung 99 Prozent mehr verstanden werden soll, wenn ich das mal so pauschal hier ausdrücken darf, dann, glaube ich, würde man zu kurzsichtig handeln. Wenn es nämlich stimmt, meine Damen und Herren, dass diese Reform die unternehmerischen Initiativen der Landwirte beim Wettbewerb um Marktanteile und Einkommen wecken wird und wecken muss, dann muss auch eher früher als zu spät von diesen 99 Prozent abwärts in Richtung niedrigeren Prozentzahlen gegangen werden, um eben Alternativen, Beschäftigungs- und Einkommensquellen zu eröffnen, eben auch durch Einsatz dieser Modulationsmittel. Als eine Selbstverständlichkeit, Herr Minister oder werte Kollegen von der CDU-Fraktion, sehen wir die Bereitstellung der notwendigen Landesmittel zur Kofinanzierung dieser Modulationsmittel an. Das Wort "sollen" an dieser Stelle scheint mir etwas zu schwach gewählt. Das ist nun nicht unbedingt ein Grund, dass wir sagen, dass wir deshalb dem Antrag nicht zustimmen können, aber diese kritische Anmerkung gehört schon in die Debatte. Nachdem der Herr Ministerpräsident schon vor Monaten bei seinem ersten Auftritt vor den thüringischen Bauern in Arnstadt ganz klare Zusagen gemacht hat, ist das für uns auch etwas unverständlich. Herr Althaus hat in Arnstadt davon gesprochen, dass Landwirtschaft für ihn ein Teil von Wirtschaft ist. Dazu habe ich keine andere Auffassung. Wenn das aber so ist, meine Damen und Herren, muss die Wirtschaft in den wenig entwickelten Räumen Thüringens - und das sind nun mal unsere so genannten ländlichen Räume - natürlich besonders gefördert werden. Wer das vor hat, muss zuerst einmal vorhandene Mittel - das sind Modulationsmittel - dafür auch kofinanzieren. Also, Herr Minister, werte Kabinettskollegen, liebe Landesregierung, tun Sie es, Sie haben zurzeit die Verantwortung dafür und das kann in den entsprechenden Papieren und in den Verhandlungen auch klar zum Ausdruck kommen.
Dem letzten Punkt, dem Punkt 7 kann man natürlich auch zustimmen. Die Einführung der Reformmaßnahmen darf nicht gefährdet werden, das hieße, das Heft des Handelns aus der Hand geben. Niemand kann sich das leisten.
Meine Damen und Herren, ich wünsche mir für die kommenden Monate weniger Klagelieder darüber, dass es diese Reform nun gibt und dafür mehr Aufklärung und Anregung, wie sich unsere Landwirte am besten auf sie einstellen können. Die meisten Reden, die man von Funktionären, aber auch von Politikern hört, fangen ganz schrecklich an, von wegen Horrorszenarien usw., aber enden meist mit der Aufforderung, die großen Chancen, die zweifellos auch in dieser Reform stecken, nun zu nutzen. Dem letzten Teil dieser Rede, meine Damen und Herren, schließen wir uns grundsätzlich an. Das laufende Gesetzgebungsverfahren sollte auch von der Landesregierung genutzt werden, um diese Startbedingungen möglichst günstig für Thüringen, für Deutschland und sicher am Schluss auch für eine europäische Agrarpolitik zu gestalten.
Ich möchte abschließend hier auch noch zum Ausdruck bringen, dass ich im Namen meiner Fraktion einer Überweisung - dieser Antrag wird ja wohl noch kommen zur Behandlung an unseren Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ausdrücklich zustimmen möchte. Nicht zuletzt deshalb, um auch dort auf diesem Wege das zu tun, worauf ich auch in meinem Redebeitrag hier eingegangen bin. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Leidwesen einiger Kollegen sicher in allen Fraktionen
muss ich noch einmal etwas stärker auf den Teil Kormoranverordnung eingehen. Es hat einen sehr einfachen sachlichen Grund. In der ersten Lesung lag uns dieser Teil des Gesetzespakets, das wir heute behandeln, noch nicht vor, sondern ist uns auch damals relativ kurzfristig vor einer Ausschuss-Sitzung durch die CDU in einer ersten Fassung vorgestellt worden. Vorweg noch einmal ganz klar - wir sind ja inzwischen schon zitiert worden vom Kollegen Wunderlich, ich möchte das an der Stelle bestätigen -, auch wir sind der Auffassung, dass das Kormoranproblem durch wirksamere Regelungen aus Sicht der Angler und Fischer gemildert werden muss, unstrittig. Es ist auch unstrittig, dass das Problem sich verschärft hat, nur sind wir der Auffassung, dass die neuen Lösungen, die wir dem entgegenstellen sollten, möglichst langfristig und auch aussichtsreich erfolgreich sein sollten. Derartige Lösungen müssen ein nachvollziehbares Ergebnis eines Abwägungsprozesses sein. Dieser Abwägungsprozess muss fischereiwirtschaftliche, gewässerökologische und auch gesamtgesellschaftliche Faktoren beinhalten. Für derartige Lösungsansätze gibt es aus unserer Sicht fachliche und rechtliche Begrenzungen. Im ersten Teil möchte ich auf die fachlichen Gesichtspunkte
eingehen. Uns ist allen klar, es geht nicht - ich glaube, da sind wir auch einer Auffassung - um eine Ausrottung des Kormorans oder eine Vertreibung aus dem herrlichen Freistaat Thüringen, sondern es geht um einen stärkeren Schutz besonders gefährdeter Bereiche unserer Gewässer vor den Fraßschäden dieses Vogels.
Weil das so ist, meine Damen und Herren, auch wenn es im ersten Augenblick etwas merkwürdig klingt, sollte man versuchen, die nun einmal vorhandenen Schwärme, groß oder klein, in der Winterperiode, da treten ja die Schäden überwiegend auf, so wenig wie möglich in Bewegung zu versetzen. Das hat einen ganz einfachen Grund. Jemand, der auf der Suche nach Futter ständig hin- und herfliegt, also einem Menschen soll es auch so ähnlich gehen, der entwickelt einen höheren Energiebedarf und diesen höheren Energiebedarf muss Mensch und Tier selbstverständlich mit einem größeren Nahrungsangebot wieder ausgleichen. Deshalb, meine Damen und Herren, sehen wir die Gefahr, dass überall, das steht ja hier zur Debatte, wenn ganzflächig in Thüringen gejagt werden kann und darf, dass es die Gefahr der Aufsplittung der Schwärme gibt und dass dieser Energiebedarf der Vögel steigt. Am Schluss, das ist hier überhaupt noch nicht angesprochen worden, meine Damen und Herren, wird es nur dort die gewünschte Entlastung geben, wo die regelmäßigste und intensivste Bejagung erfolgen wird. Der Druck auf kleinere und bisher weniger betroffene Bereiche wird dann erheblich steigen. Inwiefern dort dann auch wieder regelmäßige Bejagung organisiert werden kann, bleibt sehr fragwürdig. Mit Genehmigung der Frau Präsidentin würde ich hier gern einmal ganz kurz zitieren aus einem Abschlussbericht zum Forschungsprojekt Graureiher/Kormoran der Thüringer Landesanstalt für Waldund Forstwirtschaft Gotha, das uns dankenswerterweise kurz vor dem Plenum hier auch noch einmal zur Verfügung gestellt wurde, Seite 11, Punkt 2 - ich zitiere: "Vergrämungsabschüsse in den Rast- und Überwinterungsgebieten," - hier ist ausgeführt - "Abschüsse an gefährdeten Gewässern (Beispiel Bayern 96/97 mit ca. 6.200 Kor- moranen) beruhigt wohl die Gemüter der betroffenen Fischwirte, Nachweise für Schadensminderungen bzw. abnehmende Zugzahl stehen bisher aber aus. Bei konzentriertem Vergrämungsabschuss an Aufzuchtteichen ist ein verstärktes Ausweichen auf freie Gewässer (z.B. Forellenbäche) wahrscheinlich."
Deshalb, meine Damen und Herren, bleibt es unserer Auffassung nach erforderlich, eine differenzierte Vorgehensweise anzuwenden. Der Abschuss sollte dort zugelassen werden, wo die wirtschaftliche und gewässerökologische Sensibilität sehr hoch ist. Das sollte dort nicht zugelassen werden, wo diese Sensibilität eher gering ist, und zwar in einem größeren Umfang, als das jetzt im vorliegenden Paket angedacht ist.
Meine Damen und Herren, die Schadenspotenziale sind nicht an allen Orten in Thüringen gleich. Das ist doch unstrittig. Die jetzt vorliegende Regelung zwingt ja ge
radezu den Kormoran in diejenigen Gebiete, die einen besonderen Schutzstatus haben, auszuweichen. In der Realität, und darüber bitte mache sich keiner irgendwelche Illusionen, wird es noch mehr Rückzugsgebiete geben, und zwar dort, wo am wenigsten geschossen wird. Wo das sein wird, hängt dann aber nicht mehr vom Gesetzgeber ab, meine Damen und Herren, sondern davon, wo und wie stark Jagdberechtigte mobilisiert werden können. An der Stelle, Herr Minister und auch die Kollegen von der CDU-Fraktion, darf man auch einmal auf das wachsende Problem der Defizite bei den Pflichtabschüssen bei der allgemeinen, normalen Jagd, wenn ich das einmal so nennen darf, verweisen. Das scheint mir auch ein Problem zu sein, wie man einerseits diese Defizite, die ja mindestens, denke ich, denselben Stellenwert haben, abbauen will und auf der anderen Seite flächendeckend hier sozusagen die Bejagung dieser Vogelart organisieren will.
Damit komme ich zum zweiten Bereich, zu den rechtlichen Bedenken, die uns zur Ablehnung dieses Gesetzes zwingen. Sowohl die Vogelschutzrichtlinie Artikel 9 Abs. 1 als auch das Bundesnaturschutzgesetz § 43 Abs. 8 erlaubten zwar generell den Abschuss, aber eben nur, wenn es einen belegbaren Bezug von Schaden und Notwendigkeit des Abschusses gibt. Das heißt, in Thüringen hätte es einen flächendeckenden Schadensnachweis geben müssen, da ja nun auch die flächendeckende Bejagung möglich werden soll. Diese Auffassung bestätigt auch das Gutachten der Landtagsverwaltung, das unsere Fraktion in Auftrag gegeben hatte und für dessen kurzfristige Bereitstellung ich hier ausdrücklich auch den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung noch einmal danken möchte. Einen solchen Nachweis ist uns allerdings sowohl die CDU-Fraktion als auch die Landesregierung schuldig geblieben. Es ist daher zu befürchten, dass hier bewusst eine rechtswidrige Regelung in Kauf genommen wird. Das, meine Damen und Herren, nützt auf Dauer auch den Anglern und Fischern nicht. Denn die wollen eine auf längere Frist absehbare Entlastung ihrer Situation, die auf rechtlich einwandfreier Basis steht.
Meine Damen und Herren, besonders werte Kollegen von der CDU-Fraktion, Herr Wunderlich, beschämend war auch die Rücksichtslosigkeit des ursprünglich, wie gesagt, uns kurzfristig zur Kenntnis gebrachten CDUAntrags zu diesem Thema, und zwar besonders in zwei Punkten. Da war zum einen eine ganzjährige Bejagung vorgesehen ohne Berücksichtigung irgendwelcher Brutoder Jagdzeiten und da war zweitens, und das ist auch bemerkenswert, das Recht zum Schießen sollte jedem zukommen, der im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist. Nicht im Besitz des Jagdscheins, sondern - und das ist ja ein Thema, das in anderem Zusammenhang, ich will es gar nicht aussprechen, vor nicht allzu langer Zeit eine gewaltige Bewegung auch im politischen Raum ausgelöst hat - es hätte der waffenrechtliche Erlaubnisschein und dann noch der Auftrag eines Pächters - lege los - gereicht. Das ist ja wohl der Gipfel gewesen, meine Damen
und Herren, das war alles andere. Herr Wunderlich, Sie haben hier von dieser Stelle heute sehr oft seriöse und ernsthafte Herangehensweisen eingefordert. Das war das Gegenteil, verehrte Kollegen von der CDU. Das war das Gegenteil von seriösen Unterlagen, die man in einem ersten Antrag in eine gesetzgebende Körperschaft einbringt. Und das war, das muss man auch sagen - da komme ich hier noch zu dem weiteren Bereich - auch kein Glanzlicht, was das zuständige Ministerium an dieser Stelle als zuständige Behörde geleistet hat. Meine Damen und Herren, hier möchte ich, sicher auch im Interesse des einen oder anderen Kollegen aus anderen Politikbereichen, einmal zum Ausdruck bringen, das war nicht unser Ziel, das müssen wir ja machen, weil die CDU-Fraktion das als einen richtigen Weg angesehen hat. Solche schwierigen, fachlich-detaillierten rechtlichen Fragen hier im Landtag gesetzgeberisch zu bearbeiten ist nicht angebracht. Diese Themen gehören in Verordnungen. Das hat die Exekutive zu leisten. Wenn das hier anders geschehen ist, was ja nicht ganz zu verhindern ist, dann ist es letzten Endes sicher eine politische Zielstellung, die in Ihrer Fraktion geboren wurde von Einzelpersönlichkeiten, getragen natürlich von der Mehrheitsfraktion, wie wir das nun schon vier Jahre lang kennen gelernt haben. Es ist ein Jammer, Herr Minister und Herr Staatssekretär, das muss ich hier in aller Deutlichkeit sagen, wie hier trotz Anwesenheit - ich verwende bewusst das Bild - des Katers oder zweier Kater, wenn ich das einmal so sagen darf, die Mäuse Wunderlich und Primas auf dem Tisch getanzt haben und Sie nichts anderes getan haben, als ängstlich über die Tischkante zu schauen. Sie sind das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Der zweite Teil dieser Behörde hat hier eine jämmerliche Rolle gespielt und Sie haben den politischen Druck ausgeübt, der zu dieser Ängstlichkeit und zu dieser unakzeptablen Verfahrensweise der Exekutive geführt hat. Schämen Sie sich, muss ich Ihnen ganz klar sagen!
Die Motive der CDU-Fraktion könnte man ja noch nachvollziehen. Kurz vor der Wahl dem zahlreichen Klientel der Angler derart weit entgegenzukommen, ist natürlich verführerisch, aber eben nicht sehr verantwortungsbewusst. Auf der anderen Seite - ich gehe nicht noch einmal nachdrücklich darauf ein, weil mein Vorredner das inhaltlich alles begründet hat -, Herr Wunderlich, massiv sind die Angler- und Fischereiverbände an uns alle mit guten Argumenten herangetreten. Ich wiederhole sie nicht alle noch einmal. Auch hier scheint es mir, es geht um die gute fachliche Praxis, die mit guten Argumenten von diesen Verbänden in dieses Gesetzespaket eingefordert wurde. Sie haben Ihre Position hier dargestellt. Ich schließe mich an der Stelle der Position von Herrn Kummer an.
Und es entspricht schon einer ziemlichen Arroganz, indem man hauptsächlich argumentierend aus anderen Politikbereichen diesem Klientel genau das verwehren will, nämlich die gute fachliche Praxis endlich in diesem Bereich zu verankern. Auch das ist letzten Endes Ihre Verantwortung. Wenn Sie darauf stolz sind, dann sollen Sie es ruhig einmal sein. Wir jedenfalls sehen darin auch einen Grund, weshalb wir dem, was heute hier vorliegt, nicht zustimmen können.
Meine Damen und Herren, ich komme damit zum Schluss. Wir von der SPD-Landtagsfraktion bedauern einmal, meine Kollegin ist ja auch schon darauf eingegangen, die grundsätzliche Verfahrensweise, wie dieses Artikelgesetz hier eingeführt wurde, wie zwischendurch noch viele Dinge durch die CDU-Fraktion eingeflossen sind, äußerst kurzfristig mit Intentionen, die ich hier eindeutig versucht habe darzustellen, und auch wegen dieser Verfahrensweise, hauptsächlich aber wegen der inhaltlichen Gründe, auch zu diesem Problem Kormoranverordnung/Graureiher, lehnen wir dieses Gesetzespaket ab. Ich danke Ihnen.
Herr Staatssekretär, Sie haben eben gesagt, nach heutigem Kenntnisstand Ende Februar könnten die Landesmittel ausgezahlt sein. Gibt es Faktoren, die dazu führen könnten, dass Ende Februar ein neuer Kenntnisstand entstanden ist, der eine weitere Verzögerung der Auszahlung der Landesmittel zur Folge haben könnte?
Waldverkäufe in Thüringen
Einem Presseartikel vom 9. Januar 2004 war zu entnehmen, dass für die Testverkäufe in Vorbereitung der Verkäufe von Landeswald zur Entschädigung des Hauses SachsenWeimar-Eisenach bislang keine Angebote vorliegen, obwohl diese Waldstücke bereits jetzt deutlich unter dem Gutachtenwert angeboten wurden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Preisentwicklung für Waldflächen erwartet die Landesregierung bis zum Mai dieses Jahres?
2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass durch die Waldverkäufe zur Finanzierung des Ausgleichs für das Haus Sachsen-Weimar-Eisenach deutlich mehr als 2.000 Hektar Landeswald veräußert werden müssen?
3. Ab welchem Mindestbetrag (absolut und relativ zum Gutachtenwert) je Hektar für die Veräußerung von Landeswald wäre die Landesregierung bereit, Waldflächen zu veräußern?
4. Beabsichtigt die Landesregierung gegebenenfalls neue Schulden für den Landeshaushalt zur Finanzierung des Ausgleichs an das Haus Sachsen-Weimar-Eisenach, wenn Landeswald nicht zu den beabsichtigten Mindestbeträgen verkauft werden kann?
Herr Staatssekretär, laut Vertrag muss der Freistaat im Mai die entsprechende Zahlung leisten. Welche Möglichkeiten der finanziellen Überbrückung im Falle der Nichtrealisierung der Verkäufe bis Mai würden der Landesregierung zur Verfügung stehen?
Entschuldigung, Herr Staatssekretär, ich muss da etwas hartnäckig bleiben. Für den Fall, selbst wenn er aus Ihrer Sicht noch so gering in der Wahrscheinlichkeit ist, dass das, was Sie beschrieben haben, leider nicht eintritt, wiederhole ich meine Frage: Welche Möglichkeiten der finanziellen Überbrückung im Falle der Nichtrealisierung der Verkäufe bis Mai würden der Landesregierung zur Verfügung stehen?
Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass die Landwirtschaftliche Krankenkasse Berlin nicht unbedingt die von ihr prognostizierte 26-prozentige Beitragserhöhung vornehmen müsste, wenn sie stärker, als sie das bisher in ihren Planungen vorhat, den Rückbau eigener Rücklagen, die nachweislich vorhanden sind, vornehmen würde?
Herr Staatssekretär, wie lange laufen die eben in den Antworten von Ihnen benannten Ausschreibungsverfahren in der Regel? Können Sie eine Zeitspanne nennen?
Verwechselung einer dioxinbelasteten Maisprobe durch die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL)
Nach dem Großbrand in der Recyclinganlage in Gösen wurde u.a. auch eine Fläche eines Wiedereinrichters mit Silomais nordöstlich der Recyclinganlage zwischen der A 9 und Gösen (Am Bombenteich) beprobt. Das von der TLL beauftragte Labor stellte eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte für Dioxin fest. Aufgrund einer Verwechslung teilte die TLL aber dem betroffenen Wiedereinrichter mit, dass gegen ein Verfüttern und Inverkehrbringen des beprobten Maises keine Bedenken bestünden. Der betroffene Betrieb hatte bis zur Aufklärung der Verwechslung den Mais zur Silage weiterverarbeitet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welcher Schaden ist nach Kenntnis der Landesregierung durch die unnötige Verarbeitung zu Silomais und dessen Einlagerung sowie durch die nun erforderliche Entsorgung der verunreinigten Maissilage entstanden?
2. Welcher zusätzliche Schaden ist nach Kenntnis der Landesregierung dem Betrieb dadurch entstanden, dass er im Vertrauen darauf, ausreichend Winterfutter zur Verfügung zu haben, einen Zukauf von Silomais bisher unterlassen hatte?
3. Inwieweit ist das Land für die dem Betrieb entstandenen Schäden verantwortlich?
4. Sind der Landesregierung weitere Verwechslungen von untersuchten Proben nach dem Brand in Gösen bekannt?
Danke für den Hinweis. Herr Minister, wie erklären Sie sich die Proteste bestimmter Wiedereinrichter in Thüringen gegen die beschlossenen Verfahrensweisen hinsichtlich der Ausreichung der Dürrehilfen.
Danke. Herr Minister, einige der Betroffenen - das hat jetzt nichts mit Wiedereinrichtern zu tun - auch Geschäftsführer äußern sich doch ziemlich ablehnend dahin gehend, dass sie sagen, die endgültige Entscheidung ist am Schluss gar keine fachliche oder politische Entscheidung, sondern die der jeweiligen Hausbank, die diese zinsverbilligten Kredite dann abschließend sozusagen bewertet und sagt, bei euch lohnt es sich noch oder es lohnt sich nicht mehr, euch auch über eine solche Dürrehilfe zu helfen. Was sagen Sie zu diesem Vorwurf?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe meinem Vorredner durchaus Recht, dass man sicher die Anzahl der hier vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht so einfach als Sammelsurium bezeichnen sollte. Aber wir sind uns natürlich einig, das glaube ich schon, dass es durchaus ein Paket von unterschiedlichen politischen Gewichten ist, das wir hier auf dem Tisch haben.
Da mein Vorredner auf alle anderen Punkte auch ausführlich eingegangen ist, möchte ich das hier nicht alles wiederholen. Ich glaube auch nicht, dass wir uns - bis auf den einen Punkt, auf den ich sicher etwas länger eingehe - sehr schwer im Ausschuss tun werden.
Aber, meine Damen und Herren, der Hauptdiskussionspunkt zu diesem Gesetz ist die geplante, bis Ende 2004 befristete Möglichkeit, auf natürliche Weise seit 1960 entstandene Gehölzstrukturen entlang der Wald- und Feldgrenze oder einer linearen Waldstruktur zu entfernen, ohne die sonst gesetzlich vorgesehene funktionsgleiche Ausgleichsforstung durchführen zu müssen. Begründet wird diese Regelung damit, dass nach der Übertragung der landwirtschaftlichen Flächen auf die LPG Anfang der 60erJahre die Eigentümer der Flächen keine Möglichkeit hatten, die Gehölzausbreitung auf ihren Flächen zu verhindern. Das ist meistens eine richtige Einschätzung, im Großen und Ganzen stimme ich der auch zu. Im Haus sitzen ja auch noch Vertreter, die das viel besser beschreiben können, weil sie es auch noch mit erlebt haben, wie das damals war. Dennoch eine Anmerkung an der Stelle, denn der eine oder andere Eigentümer, und nicht nur damaliger Genossenschaftsvorsitzender, sondern auch Eigentümer, manchmal bis heute auch durchgängig Geschäftsführer von Agrarunternehmen, ist durchaus eine Persönlichkeit gewesen, die darauf in diesen vergangenen Jahrzehnten etwas Einfluss hatte. Eigentlicher Hintergrund der Regelung dürften aber - und an der Stelle ist zumindest von Seiten der Landesregierung kaum darauf eingegangen worden - Probleme bei der Bewilligung von europäischen Prämienzahlungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen sein, die in der Regel nur für die tatsächlich landwirtschaftlich genutzte Fläche gelten. Und das, meine Damen und Herren, ist seit Anfang der 90er-Jahre wiederum genau diesem Personenkreis sehr gut bekannt gewesen, woraus ich natürlich hier keinen Vorwurf konstruieren will, weil die sich sehr oft wieder auf andere Dinge verlassen muss
ten und verlassen haben. Aber, ich glaube, wenn wir hier in der ersten Lesung diese Problematik behandeln, müssen wir die Dinge schon so ansprechen wie sie sind. Viele Verbände befürchten nun, dass es durch die geplante Regelung, die ja mit Absicht befristet ist und letzten Endes, einfach gesprochen, einen Ausnahmezustand schaffen will, zu einer weiteren Ausräumung oder man kann auch sagen einer an der einen oder anderen Stelle wiederholten Ausräumung der Landschaft kommen kann. Anlass für solche Befürchtungen, sehr geehrter Herr Minister, meine sehr geehrten Kollegen, gibt es. Ich will das jetzt hier nicht aufzählen. Aber es gibt leider schon Betriebsleiter von Unternehmen, die, ich weiß nicht auf welcher gesetzlichen Grundlage, aber sich einfach Kraft ihrer Wassersuppe das Recht genommen haben, auf dieses Gesetz nicht zu warten und dementsprechend zu handeln. Leute, die Gelegenheit hatten zu sehen, wie das Ergebnis des Handelns aussieht, denen kann man weiß Gott nicht vorwerfen, dass hier doch genauer hingeschaut werden muss, was wir als Gesetzgeber wem befristet ermöglichen. Wir sind der Auffassung, dass die geplante Regelung in den bereits stark ausgeräumten Flächen des Thüringer Beckens im Hinblick auf die Erhaltung des Biotopverbundes äußerst problematisch ist. Zwar geht es nach der Gesetzgebung um das Zurückschneiden von Wald und nicht primär um Hecken, in der Praxis dürfte die Abgrenzung insbesondere von linearer Waldstruktur und Hecke aber sehr schwierig sein. Auch die Feststellung der 1960 bestandenen Aufteilung bzw. Abgrenzung zwischen Wald- und Feldfläche wird nicht überall problemlos und schnell zu realisieren sein. Insbesondere in manchen Grünlandgebieten kann allerdings der hereingewachsene Wald für die Landwirte ein erhebliches förderrechtliches Problem darstellen. Das ist in der Tat so. Ich persönlich lebe unmittelbar in einer Umgebung, in der das auf diesen Betrieb sehr stark zutrifft, und ich kann und muss das leider bestätigen. In diesem Bereich ist der Anteil - und das ist ein erhebliches Problem - der Förderung, gerade von Seiten der EU, am Betriebseinkommen oft sehr hoch. Im Unterschied zur Ackerebene dürften in vielen Fällen hier die geplanten Eingriffe nicht eine derart schwer wiegende Auswirkung auf den Biotopverbund haben.
Ich reiße diese Themen, meine Damen und Herren, nur deshalb an, um zwei Dinge klarzustellen: Einmal, Thüringen ist, wenn man sich dieses Problems dann annimmt, wieder keine homogenes Gebilde wie in ganz vielen anderen Bereichen auch, sondern es gibt sehr viele standörtlich begründete Unterschiede. Das heißt, man muss genauer hinschauen, muss Betroffenen die Gelegenheit geben, dass wir als Gesetzgeber wirklich zuhören und nicht Gefahr laufen, zu pauschal irgendwelche kurzfristigen Entscheidungen zu treffen. Im Gesetzgebungsverfahren muss geprüft werden, inwieweit das EU-Förderrecht gerade im Grünlandbereich die Förderung auch so genannter überschirmter Flächen zulässt. Hinsichtlich der geplanten Regelung ist fraglich, ob der Landesgesetzgeber überhaupt die beabsichtigten Ausnahmen von der bundesrahmenrechtlich vorgesehenen naturschutzrechtlichen Eingriffsre
gelung vornehmen darf.
So weit nur zu einigen Punkten, ohne das jetzt heute in der ersten Lesung zu weit auszudehnen, die uns guten Anlass geben zu gründlichen Beratungen, meine Damen und Herren. Meine Fraktion vertritt die Auffassung, dass wir neben der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unbedingt, aus Gründen, die ich nur kurz angerissen habe, eine Mitberatung im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt beschließen sollten. Wenn wir klug sind, meine Damen und Herren, sollten wir das wirklich tun. Da es sich im Zusammenhang mit dieser Heckenproblematik in der Tat um eine sehr vielschichtige Problemlage handelt, halten wir es für unbedingt erforderlich, allen betroffenen Verbänden die Möglichkeit der mündlichen Anhörung einzuräumen. Meine Damen und Herren, so viel Zeit muss sein. Abgeholzt ist schnell, eine ökologisch wertvolle Vernetzung von Biotopen, wie wir sie mit großer, oft öffentlicher Kraftanstrengung auch gerade in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben, braucht dagegen oft Jahrzehnte.
Meine Damen und Herren, abschließend als ein Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möchte ich hier sagen, dass die Anerkennung unserer Landwirte als Dienstleister in Sachen Umwelt und Ökologie in den letzten Jahren Gott sei Dank gegen viele Widerstände, ich erinnere nur an mediale Darstellungen usw., wieder gewachsen ist, nicht zuletzt auch durch die verbesserte Zusammenarbeit mit den Verbänden. Herr Minister, viele Akteure in Ihrem Haus und in den diesem Haus nachgeordneten Behörden haben daran auch ein hartes Stück Arbeit mit geleistet. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Art und Weise, wie Sie, Herr Minister, das vorhin so ausgedrückt haben, einen Missstand bereinigen zu wollen, uns hier ungewollt wieder Meilen zurückwirft. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt wohl kaum einen Kollegen von uns, der in den letzten Wochen nicht angesprochen wurde von betroffenen Betrieben hinsichtlich der zum Teil dramatischen Ertragsausfälle in Verbindung mit der Frühjahrstrockenheit, denn eine der Ursachen wurde leider da schon gelegt, und in einem der heißesten und längsten Sommer, wahrscheinlich sogar der letzten Jahrhunderte, wurden insbesondere in Ost- und Südthüringen erhebliche Schäden hinsichtlich Ertrag in den landwirtschaftlichen Unternehmen erzielt, wobei das nicht das richtige Wort ist. Leider sind die zu beklagen. Eine alte Erkenntnis wurde neu und bitter erfahren. In extremen Witterungssituationen kommen standörtlich unterschiedliche Gegebenheiten besonders radikal zur Wirkung. Selbst in überschaubaren Regionen kommt es im Zusammenhang mit Zeit und Ort kleinräumiger Niederschlagsereignisse zu erheblichen Unterschieden bei den betrieblichen Auswirkungen dieser Trockenheit. Die Vorredner sind darauf eingegangen. Die Landwirte in Gesprächen mit uns vor Ort haben das auch ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass selbst in relativ überschaubaren Regionen es erhebliche Unterschiede in der Betroffenheit gibt. Das freut mich, dass das auch alle Kollegen, die hier schon gesprochen haben, genauso sehen. Deshalb wird es auch - und das ist ja auch eine zurzeit laufende Aufgabe - eine ganz wichtige Aufgabe sein, in der insgesamt eindeutig schmerzlich betroffenen Branche diejenigen herauszufiltern, die existenziell betroffen sind. Das sollte unserer Auffassung nach - also, ich weiß, dass es auch läuft - auf jeden Fall unter Zugriff auf die sehr langen und gründlichen Erfahrungen in den Landwirtschaftsämtern, die wirklich sehr eng bei uns in Thüringen die zum Teil ja immer noch ziemlich großen Betriebe betreuen, geleistet werden. Das heißt, wir sind eigentlich davon überzeugt, dass wir vielleicht nicht ganz so lange brauchen diese Betriebe herauszufiltern, wie das vielleicht in Regionen ist, die Hunderten oder Tausenden kleineren Betrieben gegenüberstehen.
Meine Damen und Herren, nur eine schnelle Hilfe ist in einer derartigen Situation eine gute Hilfe. Deshalb unterstützen wir von hier aus auch den gestrigen Aufruf des Deutschen Bauernverbands an Bund und Länder zum umgehenden Handeln, das heißt, die in Arbeit befindliche Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern muss zügig fertig gestellt und unterzeichnet werden. Das scheint auf dem Weg zu sein, so weit ist jedenfalls meine Erkenntnis. Jeder Tag, der hier ins Land geht, sollte eingespart werden. Diese nunmehr möglichen Abschlagszah
lungen - die Kollegen sind darauf eingegangen - sollten auf den Weg gebracht werden, nicht nur die für die Flächen, sondern auch diejenigen, die dann etwas später kommen können bezüglich der Tierprämien. Und, meine Damen und Herren, die stärksten Ertragsausfälle sind auf den Grünlandstandorten in den Vorgebirgs- und Gebirgslagen Thüringens zu beklagen. Hier kommt es eben nicht selten zu diesem Totalausfall zweiter, dritter Aufwüchse auf Wiesen und Weiden. Die Auswirkungen auf die Betriebe wurden zum Teil hier beschrieben. Ich sehe eigentlich weniger ein Risiko hinsichtlich der Fleischpreisentwicklung, ich sehe eher ein Problem dahin gehend, dass die Betriebe, weil sie zu wenig Futter haben, wahrscheinlich die Bestände etwas stärker runterfahren werden, als sie das vorhatten, und dann kommen wir in Richtung Besatzesstärke, aber eben auch in der Konsequenz in Richtung Arbeitsplätze, selbst wenn es nicht viele sein sollten, in den schwächsten Regionen wieder in diese Situation, dass das eine das andere nach sich zieht.
Abschließend, Herr Minister, das Thema Ausgleichszulage wurde angesprochen. Es ist sicher witterungsmäßig besonders bitter, dass uns das dieses Jahr ereilt hat, aber diejenigen Betriebe, die am meisten klagen, haben eben darüber geklagt, dass es leider so ist, dass sie überraschend auf einmal auf so viel Ausgleichszulagemittel verzichten müssen - das ist eine klare politische Entscheidung in Ihrer Regierung - und eben leider aufgrund natürlicher Zustände jetzt auch noch derartiges aushalten müssen. Es gibt damit ein Paket von politischen und natürlich auszuhaltenden Schmerzen und wir können Sie von hier aus wirklich nur dringend auffordern, diese Kumulation dieser Notsituation zum Anlass zu nehmen, um denjenigen, denen wirklich existenziell geholfen werden muss, vielleicht doch mehr zu helfen, als das noch vor wenigen Monaten absehbar war. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf eines Vertrags für eine Verfassung von Europa ist ein Fortschritt, und zwar ein wesentlicher. Er ist keine optimale Lösung, aber er ist ein notwendiger, ein noch rechtzeitig gelungener Schritt, noch rechtzeitig dahin gehend, dass wenige Monate uns eigentlich nur noch bleiben bis zur größten Erweiterung der bisherigen Europäischen Union. Das vorweg für eine kurze Gesamteinschätzung.
Gestatten Sie mir noch eine Vorbemerkung, bevor ich auch einige Punkte abarbeiten möchte, wie unsere Fraktion diesen Verfassungsentwurf bewertet. Ein Name ist hier schon gefallen. Ich glaube, wir haben als deutsche Parlamentarier eines Landesparlaments durchaus heute auch das Recht, einmal ein paar Namen der deutschen Vertreter aufzuzählen, nicht nur einen, sondern z.B. auch den von Herrn Prof. Meyer, von Herrn Brok, Frau Kaufmann, Herrn Hänsch und natürlich, hier öfter schon genannt, auch Herrn Teufel. Er natürlich sicher nicht zuletzt, da schließe ich mich an, weil er ja die deutschen Bundesländer als Bundesratsvertreter dort erfolgreich vertreten hat. Aber ich möchte ganz ausdrücklich hier die anderen Namen auch genannt haben, weil ich sehr großen Respekt vor all diesen Persönlichkeiten habe, unabhängig von wo sie als Parlamentarier gekommen sind. Sie haben in einer äußerst kurzen Zeit intensiv mit den anderen Vertretern der anderen Mitgliedstaaten, mit Regierungsvertretern, aber auch mit vielen anderen Parlamentariern etwas geschafft, was bisher einmal und erstmals, hoffentlich nicht letztmalig, in der jungen europäischen Geschichte ist.
Da möchte ich dann auch schon stichpunktartig auf einige Punkte noch mal kommen, eigentlich dankenswerterweise durch das, was der Herr Kaiser hier eingangs sehr ausführlich dargestellt hat, was in den Beiträgen meiner Vorredner hier auch aufgezählt wurde, in aller Kürze, wir können das nicht so sehr ausführlich tun. Ich werde zwei, drei Dinge sicher auch noch einmal benennen, aber auch ein, zwei Dinge sicher stärker beleuchten, als ich es bisher hier gehört habe.
Mehr Grundrechte: Die EU-Charta der Grundrechte wird ein fester Bestandteil. Es gab Stimmen vorher, die gesagt haben, das muss an erster Stelle stehen. Mein Gott, es steht im Entwurf nicht an erster Stelle, aber es ist ja doch auch gelungen, im Teil II in jeder dieser Broschüren, wir haben dankenswerterweise letzte Woche auch eine solche Broschüre über unsere Vertreter bekommen, steht es so klar für jeden. Ich hoffe, dass das nie getrennt wird, sondern immer so schön zusammen bleibt, bei denjenigen, die diese Bücher in Zukunft binden, für jeden Bürger sofort nachlesbar. Ich glaube, deswegen kann man dahinter den Satz sagen: Das ist ein Erfolg, das wurde erreicht und wir erinnern uns alle auch noch einmal dankbar an diejenigen, die diesen Grundrechtekatalog auch von deutscher Seite maßgeblich mit bearbeitet haben, nicht zuletzt den ehemaligen Bundespräsidenten, Herrn Prof. Dr. Herzog.
Mehr Wertebezug: Ich glaube schon, dass es sehr gut ist, dass die angestrebten Werte und eine Art Zielkatalog praktisch vorangestellt ist. Das ist gut so für diejenigen, die als Nichtjuristen, als Interessierte sich herantasten, dieses Werk einmal aufschlagen und nicht sofort erschrecken, Paragraphen sehen und sofort wieder zuschlagen. Das klingt jetzt sehr primitiv, aber ich glaube, das ist eine kluge Entscheidung gewesen. Die EU definiert sich für jeden, der da die erste Minute gelesen hat, eben nicht mehr nur als eine Interessenvereinigung, die sich um Handelstströme und gemeinsame Agarpolitik kümmert - jetzt wollte ich mich gleich an Herrn Minister Sklenar wenden, nicht dass er mich jetzt wieder falsch versteht, ich denke, ich werde schon verstanden -, sondern dass es um eine Wertegemeinschaft geht. Dass ist einer der Gründe, weshalb uns viele kritische Bürger, auch in Thüringen, immer wieder hinterfragt haben: Reicht denn das, was ihr uns hier immer wieder an Gründen nennt, weshalb es sinnvoll ist, diese Europäische Union weiter zu gestalten?
Stichwort mehr Bürgernähe: Hier vielleicht auch ein Hinweis an die verehrte Kollegin Frau Sedlacik. Sie sind ja eine der vielen aktiven Bürgermeisterinnen, auch hier in diesem Hause. Es ist eigentlich zum ersten Mal gelungen, die kommunale Selbstverwaltung richtig in einen europäischen verbindlichen Text - hier heute noch Entwurf, hoffentlich bald Verfassung - festzuschreiben. Es gibt unheimlich viele Sonntagsreden und gute Kommentare, wo das drinsteht, gemeint ist das und das und das. Entschei
dend ist, dass es jetzt endlich drinsteht. Das ist ein Interesse, das haben wir alle gewollt, das ist ein Fortschritt. Zu diesem Punkt mehr Bürgernähe gehört auch neben der allgemeinen Stärkung des Subsidiaritätsprinzips ein Punkt, der vielleicht vielen von uns auch nicht so klar ist. Ich komme noch mal zurück auf die Charta der Grundrechte. Es ist zum ersten Mal auch gelungen, die öffentliche Daseinsvorsorge - ein Begriff, den inzwischen nicht mehr nur Juristen definieren können, sondern jeder aufmerksame Kommunalpolitiker und auch Regional- und sicher auch Landespolitiker weiß, worum es da geht - über die Verankerung der Charta der Grundrechte, Artikel 36, jetzt erstmals fest zu verankern. Wenn man sieht, wie in der Tat auf diese Charta selbst bei der Rechtsprechung in Straßburg am Europäischen Gerichtshof schon zurückgegriffen wird, dann kann man, nicht beruhigt, aber etwas ruhiger und zuversichtlicher, weiteren Entscheidungen entgegenschauen, wenn es um diese für uns alle so wichtige öffentliche Daseinsvorsorge in Zukunft geht.
Stichwort mehr Bürgerbeteiligung: Das ist ein entscheidender Grundsatz der Verfassung. Ich will nur zwei Punkte noch einmal nennen. Alle EU-Organe sind dem Bürger gegenüber zu einem transparenten und offenen Dialog verpflichtet. Das steht in diesem Verfassungsentwurf. Das ist bisher noch nicht ganz so klar zum Ausdruck gebracht worden. Ich will jetzt gar nicht darauf eingehen, welche Vorstöße auch meine Fraktion in den letzten Monaten und Jahren in der Richtung gemacht hat, aber garantiert sind für diese Anliegen, die in vielen anderen oder fast allen anderen Mitgliedstaaten schon fest verankert sind, hoffentlich in Zukunft auch in Thüringen, mit mehr offenen Ohren zu rechnen, auch bei Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU und auch von der Landesregierung. Dazu, zu diesem Mehr an Bürgerbeteiligung, gehört die erstmalige Verankerung eines europäischen Bürgerbegehrens. In aller Bescheidenheit, jedenfalls nicht in Überheblichkeit, möchte ich an der Stelle darauf hinweisen, dass war eine Zielstellung und Gott sei Dank am Schluss auch ein Erfolg, eine Initiative der europäischen Sozialdemokraten, die dieses europäische Bürgerbegehren unbedingt in einem solchen Verfassungsentwurf verankern wollten.
Stichwort mehr Demokratie: Stärkung des Europäischen Parlaments ist hier genannt worden, ich will das nicht alles aufzählen, das Recht die Kommissionspräsidenten zu wählen - was das wirklich für Auswirkungen haben wird, werden wir vielleicht schon Mitte nächsten Jahres erleben, vielleicht auch schon in den Kampagnen, je nachdem, wie die großen europäisch organisierten Parteien und mit welchen Kandidaten sie antreten werden, weil es durchaus sein kann, dass derartige Kandidaten diejenigen sind, die als Kommissionspräsident kandidieren. Damit wird für die Leute klarer, ach so, wenn ich da hingehe, kann ich indirekt mitentscheiden, wer vielleicht dort mal Kommissionspräsident wird. All diese Dinge sind im Entwurf so festgelegt. Das Frühwarnsystem, das wir das letzte Mal ausführlich debattiert haben, es ist hier von meinem Vorredner dargestellt worden, will ich nicht wiederholen.
Stichwort mehr Transparenz: Es ist - sicher nicht ausreichend aus unserer Sicht, sage ich mal, und nach den Vorstellungen des Bundesrates, die auch von thüringischer Seite und auch von unserer Entschließung stark unterstützt wurden - aber doch zu dem Versuch einer klareren Kompetenzordnung gekommen. Das reicht nicht aus, aus deutscher Sicht schon gar nicht, aber es ist doch ein Fortschritt eingetreten. Das darf man sagen. Ich darf erinnern, es wird, wenn das europäisches Recht wird, öffentliche Ratstagungen geben.
Meine Damen und Herren, es wird nicht mehr ausreichen, dem Bürger in den Nachrichtensendungen das Gruppenfoto von 25 Damen und Herren zu zeigen, sondern ich könnte mir vorstellen, über die entsprechenden Fernsehsender auf jeden Fall, dass die vielleicht den einen oder anderen Landesparteitag nicht mehr bringen, aber dass die dann eine öffentliche Ratssitzung stundenlang für den Bürger zugänglich in deutsche oder thüringische Wohnstuben senden und der eine oder andere Bürger sich das auch anschaut, ich glaube, das würde ganz hilfreich sein. Auch das ist ein solcher Fortschritt.
Es gibt eine Reduzierung. Der eine sagt eine starke, der andere sagt eine nicht ausreichende, aber eine Reduzierung der vielen Verfahren und Prozeduren, die bisher zwischen den EU-Institutionen gelten und damit nicht nur der Versuch, sondern auch ein gewisser Erfolg beim Abbau dieser Undurchschaubarkeit, denn die war ja eine fundamentale berechtigte Kritik dieses Rechtsetzungsverfahrens. Als jemand, der ein paar Jahre damit zu tun hatte, gehöre ich zu denen, die immer sofort zugegeben haben, dass ich natürlich selber auch ein Problem hatte, genau zu jedem Zeitpunkt zu sagen, in welcher Etappe welchen Verfahrens wir uns gerade im Europäischen Parlament befinden.
Es gibt einen in sich geschlossenen einheitlichen europäischen Verfassungstext, meine Damen und Herren, das zu diesem Stichwort "mehr Transparenz", ein in sich geschlossener einheitlicher europäischer Verfassungstext. Ich sage mal, er ist nicht ganz so kurz und nicht ganz so transparent wie das, was die Amerikaner seit mehr als 200 Jahren auf dem Tisch liegen haben, aber was nicht ist, kann ja noch werden. Der erste Versuch jedenfalls geht in die richtige Richtung.
Stichwort mehr Sicherheit: Wir haben eine Rechtsgrundlage für eine europäische Staatsanwaltschaft. Ich will hier das Für und Wider einer europäischen Staatsanwaltschaft als Nichtjurist sowieso nicht hier ansprechen, aber ich glaube, dass man sie irgendwann auf jeden Fall braucht, wenn es europäische Mittel gibt und diese verteilt werden und dass man das nicht nur nationalen Behörden überlassen kann, hinterherzuschauen, wo dieses Geld bleibt, das kann mit einem europäischen Staatsanwalt durchaus besser gelingen. Es gibt eine Verbesserung der Zusammenarbeit der europäischen Polizei- und Justizbehörden. Mehr Handlungsfähigkeit, meine Damen und Herren, es ist eine
Stärkung nach innen und außen erreicht worden, nach innen dadurch, dass dieser Kommissionspräsident eine Richtlinienkompetenz erhalten wird. Es wird eine Verkleinerung der Kommission geben, es wird eine Einschränkung der Vetorechte geben, in ganz wichtigen Bereichen leider noch nicht, das ist vollkommen zu Recht hier schon angesprochen worden, und es ist ein Fortschritt, dass es einen europäischen Außenminister gibt. Ich erwähne es nur noch mal, ich brauche das niemandem hier zu begründen.
Mein Fazit: Meine Damen und Herren, es wurde deutlich mehr erreicht als in vielen Regierungskonferenzen vorher. Ich bin sehr froh, dass sowohl Sie, Herr Minister Kaiser, als Vertreter der Landesregierung als auch die Sie tragende Fraktion hier ganz klar zum Ausdruck gebracht haben, was ich für meine Fraktion mit größtem Selbstverständnis, wie Sie sicher auch wissen, auch einfordere, nicht nur deshalb, weil wir in Berlin zurzeit für die deutsche Außenpolitik als deutsche Sozialdemokraten mit zuständig sind. Wir hoffen nicht nur, sondern wir warnen davor, dass dieses Paket noch einmal aufgeschnürt wird. Die Argumente will ich auch nicht noch mal wiederholen. Ich habe großes Verständnis, lassen Sie mich das abschließend sagen, für die Beitrittsstaaten, dass sie der Versuchung nicht widerstehen werden, es aufzubinden, weil sie ganz einfach nicht wissen können und nicht erfahren durften, wie bitter es ist, 30 Jahre lang mit den Mängeln zu leben, die wir jetzt gerade abschaffen. Das darf man ihnen nicht vorwerfen, aber wir hoffen, dass es trotzdem nicht zum Aufbinden dieses Pakets kommt. Je eher Europa diesen Verfassungsentwurf zu einer Verfassung macht, umso besser für uns alle. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bericht zur Situation der Landwirtschaft in Thüringen, wie er im PDS-Antrag heute hier gestellt wurde, hat mich in zwei Punkten etwas überrascht, vielleicht klärt sich das auch in der Debatte noch etwas auf. Deswegen will ich mich zu diesen Punkten auch ziemlich knapp nur äußern, einmal zu der Frage der Trockenheit, da doch schon ziemlich lange klar war, dass wir in der Aktuellen Stunde heute die Gelegenheit haben, Gott sei Dank nach den ersten Regentagen wieder, dieses Thema anzusprechen. Ich möchte dann, weil wir da ja immer nur wenige Minuten Zeit hatten, nur auf zwei Punkte noch eingehen. Vielleicht als Gegenstück dieser Punkt Reformelemente der EUAgrarpolitik und der Herr Minister hat das ja jetzt noch mal klargestellt, bis wann sozusagen die Untersetzung zu erfolgen hat, das ist im Gegensatz dazu wieder ein so komplexes, ernsthaftes, zukunftsträchtiges Thema, das auf viele Jahre Auswirkungen haben wird auf die Landwirte in Thüringen, dass ich mich auch wieder frage angesichts der Anwesenheiten, also diesmal auf der Tribüne, sprich der thüringischen Öffentlichkeit, ob das der richtige Zeitpunkt ist. Aber ich meine, wir haben alle unsere Rechte, und der Antrag ist nun mal so.
Zu den anderen Punkten - Kürzung der Ausgleichszulage - habe ich schon im Zusammenhang mit der Dürrediskussion noch mal auch ausdrücklich die Landesregierung, den Herrn Minister, angesprochen - nicht zum ersten Mal, der Ausschuss hat sich ja schon oft damit beschäftigt, wir alle hatten Gelegenheit, hier schon breiten Meinungsaustausch zu führen -, diesen Weg auf keinen Fall weiterzugehen und trotz aller wirklich ernsthafter Haushaltssituation, der wir ja insgesamt gegenüberstehen, hier wieder umzukehren und Belastungen, die besonders Betriebe betreffen, die, wie wir jetzt eben gerade wieder gesehen haben, standörtlich eben am härtesten betroffen sind, nicht, wenn es an das Kürzen des Geldes geht, so stark an die Substanz zu gehen. Ich will es mal noch klarer ausdrücken. Es gibt Landwirtschaftsunternehmen in Thüringen, die durchaus in der Lage sind, durch ihre andere geographische Lage mit der einen oder anderen Kürzung der einen oder anderen Maßnahme substanziell in den nächsten Jahren besser zurechtzukommen als genau die
se Betriebe, denen die Ausgleichszulage jetzt erstmalig und dann in einer solchen Dimension gekürzt wurde. Das will ich hier zum wiederholten Mal ganz klar zum Ausdruck bringen. Und dass ich das dem Herrn Minister und auch meinen verehrten Kollegen Herrn Wunderlich und Herrn Primas nicht zum ersten Mal sage und auch nicht sagen brauche, weiß ich inzwischen auch. Ich glaube, dass auch der jetzt anwesende Herr Ministerpräsident bei seinen Besuchen in den betreffenden Betrieben und sicher auch nicht erstmalig ganz klar den Eindruck mitgenommen hat, dass man so praktisch an der Stelle nicht weiter verfahren kann. Wir wären sehr froh, wenn das, was angekündigt wird, trotz aller knappen Kassen hier nicht weiter verfolgt wird. Das zu diesem Punkt. Ein paar Anmerkungen noch zur Dürre
ich weiß nicht, ob das wirklich ein Thema ist, wo man hier in totale Heiterkeit ausbrechen kann, aber das ist auch jedem freigestellt -,
weil die Zeit so knapp war. Ich möchte ausdrücklich noch mal aufgreifen, was der Kollege Wunderlich ja auch ganz kurz noch mal angesprochen hat. Es gibt nach diesem dramatischen klimatischen Ereignis, das darf man so benennen, in allen Parteien, das darf ich Ihnen für meine auch versichern, einen wachsenden Anteil von Kollegen, der dem Stichwort Mehrgefahrenabsicherung wesentlich aufgeschlossener gegenübersteht - seit voriges Jahr Hochwasser, Sie haben das ja gesagt, und jetzt -, als das noch vor wenigen Monaten so war. Da möchte ich Sie durchaus bestärken darin. Ob das nun wirklich die einzige Quelle ist, die Öffentlichkeitsarbeit eines Bundesministeriums anzuzapfen, könnte ich jetzt, aber da ist mir die Zeit ein bisschen zu schade, zu sagen, ich trete gern der Frau Künast in der Richtung auch auf die Füße, Herr Wunderlich, ja.
Ach doch, wenn Sie mal ausdrücklich Gelegenheit hätten die Fachpresse zu lesen, werden Sie finden, dass ich des Öfteren auch der Frau Künast, nicht meiner hochverehrten Fraktionskollegin, sondern der Bundesministerin durchaus fachlich entgegentrete. Aber lassen Sie sich uns nicht verzetteln. Es geht nicht um unsere Befindlichkeiten. Wenn das so ist, dass wir sogar so weit gehen, dann würde ich sagen, müssen wir mit gutem Beispiel im eigenen Land vorangehen. Ohne eine Kofinanzierung von Landesseite ist eine Mehrgefahrenabsicherung nicht denkbar. Über Prozentsätze wird garantiert wieder monatelang verhandelt, das wissen wir. Wenn wir das eine ernsthaft angreifen wollen, Herr Wunderlich, bin ich dafür, dass wir es mit einigen Prozenten, über die möchte ich mich heute hier auch nicht äußern, in unserem Haus praktisch auch
machen müssten. Ich möchte ganz kurz im Zusammenhang mit dieser Dürreproblematik auf etwas eingehen, was eine hochinteressante Veranstaltung Ihres Hauses vorige Woche, Wasserkonferenz, Herr Minister, mit aus meiner Sicht, will ich mal ganz persönlich sagen, sehr interessanten, qualitativ sehr interessanten Vorträgen ja noch mal gebracht hat. Dort gab es unter anderem nicht erstmalig, aber auch in dem Zusammenhang ja wieder einen Beitrag zu klimatischen Perspektiven und deren Auswirkungen auf Landwirtschaftsunternehmen. Und die haben sicher auch, dort waren nicht sehr viele Landwirte, aber diese ganz klare präzise Darstellung von Wissenschaftlern, die man wirklich mehr als ernst nehmen muss, hat vielen Teilnehmern überraschend klar gezeigt, wie wenige Jahrzehnte uns nur noch bleiben, uns darauf einzustellen, nicht auf irgendein Chaos, das kommt, sondern auf richtig klar kalkulierbare Erwärmungsszenarien nicht jedes Jahr, nicht total stufenförmig, aber mit denen wir immer häufiger rechnen müssen. Und deswegen und mit Blick darauf möchte ich das von Herrn Wunderlich hier aufgreifen. Wir sollten da in Richtung Mehrgefahrenabsicherung weitermachen.
Letzter Punkt dazu, meine Damen und Herren, was mich erschrocken hat, das gehört auch einmal in eine solche Debatte, das war während der heißen Wochen und Monate, dass, obwohl es eindeutig dramatische Zustände waren, auch die Nachrichten haben die dramatischen Zustände gebracht, dankenswerterweise, nicht nur die Zeitungen, auch die großen Medien, haben die Medien trotzdem immer wieder auch den Bürgern irgendwie suggeriert, oh, es hat doch schon wieder mal geregnet, die erste Wolke ist vorbeigehuscht und das reicht doch jetzt eigentlich und nun müsste eigentlich das schöne Wetter wieder weiterkommen. Ich will das hier noch mal ganz klar ansprechen, weil wir uns berechtigt vor zwei Jahren mal über die BSE-Problematik in dem Zusammenhang unterhalten haben, wie Medien mit Themen umgehen. Es muss uns gelingen, das können wir als Politiker nicht alleine, aber in Zusammenarbeit mit den Medien vielleicht doch ein bisschen besser klar zu machen, dass es auch substanzielle Zusammenhänge zwischen Wohlbefinden einer Mehrheit von Bevölkerung gibt, wenn uns das in den nächsten Jahrzehnten regelmäßig passiert. Und ich kann nur meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, nicht nur dass es hoffentlich nicht so oft passiert, sondern dass es uns gelingt, mit Hilfe der Medien diese Klarheit auch wieder zu schaffen. Entschuldigen Sie, wenn ich die Gelegenheit hier in der Debatte genutzt habe, auch wenn es nicht direkt mit der Situation der Landwirtschaft zu tun hat. Ich könnte jetzt auch die Prozentzahlen noch einmal nennen und sagen, es sind nur 3 Prozent, die direkt einkommensabhängig davon abhängen. Aber damit macht man sich etwas vor. Wir wissen, dass mehr davon abhängt und wir wissen eben, dass die Volksernährung - das war einmal eine sehr knallharte Keule, mit der vor vielen Jahrzehnten härter argumentiert wurde - von solchen Dingen abhängt. Das wollte ich hier noch einmal zum Ausdruck bringen.
Zu den Reformelementen der EU-Agrarpolitik - der Herr Minister hat hier die wesentlichen noch einmal aufgezählt: In den Gesprächen in den letzten Wochen und Monaten hat mich eins etwas nicht beruhigt, aber doch etwas befriedigt, dass die betroffenen Betriebe langsam umsteuern von dem sich nur kritisch zu äußern - das wird bei uns das und das und das bedeuten -, hin zu einer internen Meinungsbildung - warte mal, wir leben hier in standortlich benachteiligten Regionen, wir haben Berufskollegen, die Gott sei Dank in anderen Regionen produzieren können. Wie sind unsere Interessenlagen, wie stark nehmen wir bis zum 01.08. des Jahres 2004 in welcher Form innerhalb unserer Interessenvertretungen oder im Daraufzugehen auf Politiker Einfluss, damit das, was eben nun einmal im Rahmen aus Europa kommt, so untersetzt wird, dass wir in den nächsten Jahrzehnten besser über die Runden kommen. Ich glaube, bei aller Betroffenheit, dass das ein sinnvoller Weg ist. Ich freue mich über jeden Landwirt, der diese Erkenntnis umsetzt. Herr Primas, ich darf das ruhig einmal aus der Runde sagen, als wir das letzte Mal ja zusammensaßen, ich habe mich gefreut, dort ein Blatt hingelegt zu bekommen, ganz frisch vom Vortag, wo die Betriebe einfach einmal gesagt haben, unserer Auffassung nach aus unserer regionalen Betroffenheit müsste das so und so aussehen, ohne jetzt hier im Detail darauf einzugehen.
Zum Altschuldengesetz: Meine Damen und Herren, mir ist nur bekannt aus dem aktuellen Stand der Ausschussarbeiten im Bundesrat, dass Thüringen eines der Bundesländer wahrscheinlich sein wird, das im Großen und Ganzen diesem Altschuldengesetz auch zustimmen wird. Es gibt wohl noch kleinere Punkte, wo noch Diskussionsbedarf ist. Ich kenne jetzt auch nicht ganz genau den Termin, wann darüber entschieden wird, aber Fakt ist eins, dass diejenigen Betriebe - und die gibt es, die gibt es auch in Thüringen, und es ist vollkommen selbstverständlich, dass die nicht ganz laut Tag für Tag herumschreien und sagen, uns geht es eigentlich gar nicht so schlecht - die auch nicht unerhebliche Altschulden hatten, jetzt eben auch etwas stärker gesetzlich aufgefordert werden, diese Altschulden zurückzuzahlen. Diese Betriebe haben Recht, wenn sie darauf aufmerksam machen, dass im Unterschied zu denjenigen, denen es nicht so gut geht - das kann ja auch seine Ursache darin haben, dass man nicht ganz so gut wirtschaftet, es muss ja nicht immer nur andere Gründe haben, wir wissen, dass das Management in der Landwirtschaft eine große Rolle spielt -, dass die vorübergehend natürlich dann etwas besser gestellt sind mit der jetzigen gesetzlichen Regelung. Das kann man so sehen, aber das ändert nichts daran, dass ein solches Gesetz schon seit Jahren gefordert wurde. Es gab viele Gründe, weshalb es lange gedauert hat, dass es vorgelegt wird. Wir sind eigentlich auch als Landtagsfraktion ganz froh, wenn es zu einer Zustimmung auch der thüringischen Landesregierung zu diesem Altschuldengesetz im Bundesrat kommen würde. Soweit mein Beitrag hier zu diesem Antrag der PDS.
Zu Punkt 2 des Antrags vielleicht abschließend, der ja mit hoher Wahrscheinlichkeit noch zur Abstimmung kommt. Wir hoffen auf eine Mehrheit des Hauses, die einem solchen Punkt mit großem Selbstverständnis heute zustimmen kann. Meine Fraktion kann es natürlich auf jeden Fall. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mit meinem Beitrag natürlich an den Beitrag meines Fraktionskollegen Harald Seidel anknüpfen und im Voraus Folgendes zu Protokoll geben: Meine Fraktion ist prinzipiell bereit, einer gütlichen Einigung mit dem Hause Sachsen-Weimar-Eisenach zuzustimmen, wenn die Finanzierung des größten fälligen Teilbetrags von 11 Mio. € auf seriöse Füße gestellt wird.
Das ist leider in keiner Weise der Fall. Wir sehen uns deshalb gezwungen, den Punkten 2 und 3 der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Antrag der Landesregierung unsere Zustimmung zu versagen.
Ich möchte Ihnen das im Folgenden auch begründen: Wie man auf der Seite 3 der Darstellung des Sachverhalts entnehmen kann, soll der größte Teilbetrag der Kompensationszahlung an das Fürstenhaus, nämlich diese besagten 11 Mio. €, durch den Verkauf forstfiskalischer Flächen refinanziert werden. Das heißt, es geht hier in einem Umfang, den uns niemand klar und verbindlich benennen kann, auch um den Verkauf und die Veräußerung von thüringischem Staatswald. Laut § 31 Abs. 4 des Thüringer Waldgesetzes darf Staatswald nur veräußert werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Meine Damen und Herren, ein öffentliches Interesse zur Veräußerung von Staatswald liegt aber nicht vor.
Meine Damen und Herren, was vorliegt, ist ein öffentliches Interesse, 11 Mio. € Barzahlungsmittel des Fiskus des Freistaats Thüringen bis spätestens zum 31.05. des Jahres 2004 aufzubringen. Genau darin besteht das Interesse all derer, die dem Punkt 1 der Beschlussempfehlung zustimmen. Dazu gehören auch wir. Und das möchte ich Herrn Mohring hier noch mal ganz klar sagen: Dieses Interesse, dieses
Geld angesichts auch der Aussagen meines Vorredners Herrn Seidel von meiner Fraktion besteht auch in und durch unsere Fraktion.
Meine Damen und Herren, wir haben auch die Gelegenheit genutzt und uns vom Inhalt der gütlichen Einigung überzeugt. Darin wird nur von den nicht unerheblichen Kompensationsbeträgen gesprochen, nicht davon, dass diese durch den Verkauf von Staatswald erlöst werden müssen, was ja auch ein ziemlicher Unsinn wäre, wenn derjenige, der am Ende einer Verhandlung Bargeld erwartet, auch noch dem Vertragspartner vorschreiben könnte, woher er es sich beschaffen soll. Nein, meine Damen und Herren, es gibt keinen zwingenden Grund, von der bewussten, strikten Festlegung des § 31 Abs. 4 des Thüringer Waldgesetzes - ich zitiere - "dass der Staatswald in seinem Bestand und seiner Flächenausdehnung erhalten werden soll" abzugehen.
Die Entscheidung, dennoch dieses Junktim herzustellen, muss im Kabinett gefallen sein. Und das, meine Damen und Herren, war keine sehr kluge und weitsichtige Entscheidung.
Sie war es deshalb nicht, weil man unmöglich innerhalb von ca. zehn verbleibenden Monaten einen derart großen Umfang an Wald - auch wenn man von den 2.500 ha, mit denen Sie immer hantieren, ausgeht - zu vernünftigen Preisen am Markt für interessierte Käufer erlösen kann. Die Rahmenbedingungen dazu, meine Damen und Herren, sind zurzeit denkbar schlecht und Sie wissen das, und alle, die fachlich in der Sache stehen, wissen das. Erstens sind die Waldpreise insgesamt und nicht nur in Thüringen zurzeit im Keller. Zweitens wirkt sich eindeutig erschwerend für angestrebte höhere Kaufpreise die Tatsache aus, dass wir es immer noch mit 21.000 ha angebotenen BVVGForstflächen allein in Thüringen zu tun haben. Fachleute, Herr Minister Sklenar, innerhalb und außerhalb Ihres Hauses, gehen davon aus, dass zurzeit nur etwa 30 Prozent des tatsächlichen Wertes der Forstflächen erlöst werden können und dass man mehrere Jahre Zeit brauchen würde, um auch nur annähernd in die Relation zu kommen, wo der tatsächliche Wert dessen liegt, wofür wir als Volksvertreter zeitlich befristet im Interesse dieser Bürgerinnen und Bürger da draußen, die die eigentlichen Eigentümer dieser Staatswaldflächen sind, in Verantwortung sind, meine Damen und Herren.
Da allen potenziellen Käufern klar ist, in welch jämmerlicher Verhandlungsposition Sie sich angesichts dieses Zeitdrucks befinden, wird das natürlich gnadenlos genutzt werden. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, das brauche ich Ihnen doch wohl an einem schönen Frei
tagvormittag hier nicht begründen, wie Marktwirtschaft abläuft.
Selbst wenn Sie auf Ihrer Zahl von 2.300 ha zu veräußerndem Staatswald für 11 Mio. € beharren würden, drücken Sie auch selbst durch die Tatsache, dass Sie diesen erheblichen Umfang Wald in kürzester Zeit auf den Markt drücken, wiederum noch mal in sich die Preise. Und, meine Damen und Herren, wenn Sie diese Entscheidung heute wirklich mit Ihrer Mehrheit wider besseres Wissen so treffen sollten, gehen Sie verantwortungslos mit dem Eigentum unserer Wählerinnen und Wähler, der Bürger des Freistaats Thüringen um.
Sie tun das. Man kann auch sagen, meine Damen und Herren, einem solchen Spiel mit Vermögenswerten unserer Bürger können wir prinzipiell nicht zustimmen.
Und Sie sollten innehalten und nachdenken, anstatt solche alten Begriffe, die ich nicht verwendet habe, hier in den Raum zu werfen. Sie sollten innehalten und nachdenken, ob das in dieser Form wirklich zwingend erforderlich ist, um diese gütliche Einigung zu ermöglichen. Wenn ich von Ihren Zahlen ausgehe, bei Losgrößen von 75 bis 100 ha, wie sie uns im Ausschuss genannt wurden, dann hätten etwa 25 bis 30 Käufer den Nutzen aus diesem Vorgehen.
Ja, am Abschluss meines Beitrags sehr gern.
Diese Vorgehensweise würde bei diesen Käufern natürlich zu Glückszuständen führen, weil sie eine hundertprozentig
werthaltige Sache aufgrund der Verhältnisse, in die sie sich hier hineinbegeben, zu 30 Prozent verschenken, um mich einmal höflich auszudrücken. Das wäre ein Ausverkauf des anderen Kulturgutes Wald, an dem so viele Thüringer nicht weniger hängen, auch wenn sie keine privaten Waldbesitzer sind. Und das wissen Sie, Sie wissen, wie unsere thüringischen Mitbürger in diesem von uns so oft als grünes Herz Deutschlands postulierten Bundesland an diesem Wald hängen.
Damit komme ich zu einem Gesichtspunkt, meine Damen und Herren, der uns auch sehr beschäftigt, wenn es um die Veräußerung von Staatswald geht.
Staatswald ist eine sehr wichtige Form des öffentlichen Waldes und dient...
Wenn ich Sie beim Zeitung lesen abhalte - wissen Sie, Sie können die Zeitung auch außerhalb lesen -, dann ist das Ihr Problem.
Staatswald - ich wiederhole mich - ist eine sehr wichtige Form des öffentlichen Waldes und dient damit in erster Linie dem Gemeinwohl der Bürger. Wir sind uns doch bei all den Debatten über Betretungs- und Nutzungsrechte von Wald bei einem Punkt immer einig gewesen, meine Damen und Herren: Der öffentliche Wald, also Kommunalund Staatswald, ist am ehesten geeignet, eine möglichst hohe Intensität der Betretungs- und Nutzungsrechte unserer Bürger zu tolerieren.
Die wachsende Bedeutung von sportlichen Aktivitäten in der Freizeit, Naherholung und nicht zuletzt Tourismus führen zwangsläufig zu einer solchen höheren Intensität der Nutzung. Wir können froh sein, dass das so ist, dass von Monat zu Monat und von Jahr zu Jahr auch mehr junge und natürlich auch ältere Thüringer immer wieder ins Freie strömen per Rad, per Fuß und anderer Mittel, sich dieser Wälder zu erfreuen. Ich würde mich an Ihrer Stelle darüber nicht lustig machen. Schon gar nicht, wenn es um die Frage des Tourismus geht.
Wir können das, worum es hier geht, in dem Maße, wie wir dafür Lösungen im öffentlichen Wald suchen und hoffentlich finden werden, das den privaten - ich betone das, hören Sie doch bitte einmal zu -, Sie wissen das, nicht allen privaten Waldbesitzern zumuten, wie wir es im öffentlichen Waldeigentum gestalten können, um es vorsichtig auszudrücken.
Unser Thüringen, "das grüne Herz Deutschland", eines der waldreichsten Länder Deutschlands; ein Standort, der in Zukunft noch wesentlich stärker touristisch ausgebaut und entwickelt werden muss, braucht auch deshalb diesen hohen Anteil an Staats- und Kommunalwald. Es wäre sträflich, meine Damen und Herren, dieses Pfund, das wir haben, Stück für Stück, aus welchen Gründen auch immer, zu reduzieren und ohne Not aus der Hand zu geben.
Meine Damen und Herren, deshalb fordern wir Sie hiermit auf, suchen Sie mit uns gemeinsam einen besseren und auch möglichen Weg der Finanzierung, der gütlichen Einigung mit dem Hause Sachsen-Weimar-Eisenach. Das, was Sie uns hier an Finanzierungsvorschlägen vorgelegt haben, die 11 Mio. €, verstößt erstens gegen das thüringische Waldgesetz, führt zweitens zu einer Verschleuderung der uns als Volksvertretung anvertrauten Vermögenswerte und beraubt uns drittens dringend erforderlicher Perspektiven zur Entwicklung von Tourismus und Naherholung in den betroffenen Regionen des Freistaats. Dem kann man so nicht zustimmen.
Verwaltungskosten Modulation
Anlässlich eines agrarpolitischen Forums zur Eröffnung der agra in Markkleeberg bei Leipzig hat Minister Sklenar von einem bürokratischen Anteil (Verwaltungs- und Kon- trollaufwand) in Höhe von etwa 50 Prozent der in der ersten Stufe in Thüringen für die Modulation zur Verfügung stehenden Mittel gesprochen. Das entspräche zusätzlichen Verwaltungskosten in Höhe von 2 bis 3 Mio. %*
Ich frage die Landesregierung:
1. Beabsichtigt Thüringen die Erhebung, Verwaltung und Kontrolle der Modulationsmittel in bereits bestehende Verwaltungsstrukturen zu integrieren?
2. Welche durch die Einführung der Modulation in Thüringen bedingten zusätzlichen Personalkosten - insbesondere durch Neueinstellung - erwartet die Landesregierung?
3. Mit welchen zusätzlichen Sachkosten kalkuliert die Landesregierung im Zusammenhang mit der Modulation?
4. Wie ist der erwartete hohe Anteil an bürokratischen Kosten zu erklären, da die sehr begrenzte Auswahl der Modulationsmaßnahmen für Thüringen vor allem damit begründet wurde, dass diese nur einen geringen bürokratischen Aufwand erfordern?
Danke. Herr Minister, Sie wissen ja wie ich, dass die Aussage, auf die die Mündliche Anfrage sich bezieht, einige Wochen zurückliegt von Ihnen in Markkleeberg, also noch vor den Entscheidungen, die Sie eben angesprochen haben. Würden Sie dann meine Einschätzung teilen, dass Sie zu diesem Zeitpunkt in Markkleeberg eine hinsichtlich des Einsetzens der nationalen Modulation durchaus forsche Einschätzung des Verwaltungsaufwands von sich gegeben haben?
Auswirkungen der Haushaltskürzungen auf die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
Bereits im Doppelhaushalt 2003/2004 fehlen erhebliche Mittel für die Kofinanzierung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GA). Dadurch kommt es bereits nach den Zahlen des bestehenden Doppelhaushalts zu einem Rückgang der Mittel von zirka 20 Millionen Euro. Der Hauptanteil entfällt dabei auf die Ausgleichszulage für benachteiligte
Gebiete, die um 50 Prozent gekürzt wurde. Zurzeit werden im Rahmen des Nachtragshaushalts weitere Einsparungen diskutiert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Einsparmöglichkeiten sieht die Landesregierung überhaupt noch im Einzelplan 09?
2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass weitere Kofinanzierungsmittel für die GA betroffen sein könnten?
3. Hält die Landesregierung im Fall einer weiteren Reduzierung der GA-Mittel erneute Einsparungen im Bereich der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten für möglich?
4. Wie bewertet die Landesregierung das Risiko der Freisetzung von Arbeitskräften in Landwirtschaftsbetrieben in den betroffenen Regionen durch derart akute einschneidende Reduzierungen auf der Einnahmenseite?
Also, Herr Staatssekretär, ein gewisses Verständnis dafür, dass Sie hier gern im Block antworten, habe ich ja. Aber bezüglich meiner Frage 4 - wie Sie das Risiko bewerten, falls so etwas eintritt, möchte ich Sie doch bitten, hier für die Landesregierung eine kurze Stellungnahme abzugeben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße im Namen meiner Fraktion den Tätigkeitsbericht unserer AdR-Mitglieder, Herrn Schröter und den Vertreter der Staatskanzlei. Dafür hätte es allerdings auch Anlass gegeben, wenn wir in dieser Legislatur nicht in der glücklichen Lage wären, zwei AdR-Mitglieder zu haben. Das nur als kleine Nebenbemerkung. Das heißt, auch wenn die andere Zeit wieder eintritt, so dass wir nur einen AdR-Vertreter als Thüringer haben, wäre es sicher hilfreich, ab und zu - ich weiß nicht ob jährlich, das kann man sicher später entscheiden - einen solchen Bericht zu erhalten, denn ich glaube, er erfüllt doch mehrere Funktionen. Wir als Mitglieder des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten haben - das möchte ich hier ganz klar zum Ausdruck bringen, ich weiß nicht, ob ich da meine Vorrednerin falsch verstanden habe - regelmäßig die Gelegenheit und wir haben sie auch genutzt, Frau Sedlacik,
Berichte zu bekommen, nicht nur, wenn wir eine Frage gestellt haben, sondern - das möchte ich hier bei allen Reibereien, die sicher auch hinter uns liegen, ganz klar sagen - in Richtung des nun ehemaligen Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei, Herrn Gnauck. Es war schon ein wesentlicher Teil der Tagesordnung bisher, ich hoffe, dass das dann auch in Zukunft so bleibt, unseres Ausschusses, dass wir Berichte aus dem AdR bekommen haben von unseren Mitgliedern.
Meine Damen und Herren, einer der entscheidenden Gründe der Schaffung des AdR, das will ich hier nur noch einmal kurz in Erinnerung rufen, war ja, das ist auch gesagt worden, mit dem Maastrichter Vertrag der Versuch, die direkte Einflussnahme kommunaler und regionaler Gebietskörperschaften auf Entscheidungsabläufe der EUInstitutionen zu stärken. Der Maastrichter Vertrag, 1991 beschlossen, hat dann dazu geführt, leider dauern die Dinge manchmal, dass es im März 1994 die erste Sitzung des AdR gegeben hat. Das ist auch schon wieder fast ein Jahrzehnt her. Ich glaube, bei allen kritischen Bemerkungen, die zum Teil die Vorredner hier schon angeführt haben, dass es, obwohl nicht alle ursprünglichen Wunschvorstellungen, gerade auch der deutschen Seite, Herr Görgmeyer, Sie haben das hier noch mal angesprochen...
Ich bitte ausdrücklich um Entschuldigung, Herr Kaiser. Ich hoffe, Sie nehmen mir das nicht übel. Entschuldigen Sie, Herr Kaiser. Was Sie hier in diesem Kontext schon angesprochen haben, auch wenn sozusagen die Wunschvorstellungen der deutschen Seite hier nicht hunderprozentig umgesetzt werden konnten, hat der AdR mehrere positive Nebeneffekte gebracht und die sind zum Teil
angeklungen, ich will sie nur noch einmal klar untersetzen. Neben dem, was institutionell gelungen ist, wenn die Mehrheiten im AdR für Stellungnahmen da sind, das ist ja eine zwingende Voraussetzung, dann werden sie an die wichtigen anderen EU-Institutionen weitergebeben.
Meine Damen und Herren, hier an der Stelle wirklich nur noch einmal von meiner Seite aus meiner ehemaligen Tätigkeit kurz die Bestätigung - und das ist nun schon einige Jahre her -, das ist nicht schlechter geworden, das ist besser geworden. Im Europaparlament nimmt man sowohl diesen auch kaum bekannten Ausschuss WSA, der ja auch nur beratende Funktion hat, aber eben in zunehmendem Maße auch die Stellungnahmen des AdR sehr, sehr ernst. Es gibt wirklich schon eine sehr hohe Anzahl von Europaabgeordneten, die nur, wenn sie ganz schwer wiegende Gründe sehen, ganz einfach und locker über eine solche Stellungnahme in wichtigen Punkten hinweggehen. Das darf man hier auch einmal sagen und insofern auch diese Arbeit des AdR auch praktisch würdigen und untersetzen. Ich möchte in aller Kürze, weil ich auch hier zu den Berichten nicht allzu lange sprechen möchte, noch einige Anregungen geben. Herr Schröter hat schon darauf hingewiesen, dass es Bemühungen gab, einmal in Richtung eines Berichts zu kommen. Ich möchte Sie bestärken, diese Versuche weiter zu unternehmen - vielleicht auch einmal die Anregung, es gibt ja auch das Instrument der Initiativberichte -, da hier ja schon die Vorarbeiten, Herr Kaiser hat es dargestellt, auf den Weg gebracht wurden hinsichtlich des Problems des statistischen Effekts. Dann wäre es ja denkbar, zu versuchen, solange wir so stark im AdR vertreten sind als Thüringer und eben mit allen anderen deutschen Vertretern, sicher auch international, es sind ja viele andere Regionen schon mit im Boot, doch einen Initiativbericht in die Richtung vielleicht auf den Weg zu bringen. Wenn dazu dann Beratungen und Anhörungen eventuell auch hier vor Ort in Thüringen einmal stattfinden könnten, wäre das sicher ein nützlicher Beitrag, um die Tätigkeit des AdR auch den Bürgern und Kommunalpolitikern vor Ort noch etwas plastischer darstellen zu können. Ich möchte auch folgende Anregung geben: Meine Damen und Herren, die Berichterstattung hier im Parlament ist wertvoll und nützlich, aber man könnte das auch noch ergänzen, weil ich, Sie wissen das aus unseren Debatten bevor wir hier zur Wahl geschritten sind, dass ich mit meiner Fraktion großen Wert darauf lege, dass es im AdR eben nicht nur in erster Linie um regionale Vertretung geht, sondern, ich zitiere mal, um "maßgebliche Akteure der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften", Sie haben das auch richtig erwähnt. Da wäre es doch durchaus auch hilfreich, z.B. dem Thüringischen Gemeinde- und Städtebund laufend, auch perspektivisch regelmäßig einen solchen Bericht vorzulegen und sicher dann wechselseitig auch in der Diskussion die Anregung direkt von unseren Bürgermeistern und Landräten aufzugreifen und auch in den AdR einzubringen. Ich denke, darüber könnte man durchaus nachdenken.
Einen Effekt möchte ich abschließend noch bestätigen oder ergänzend anfügen und auch darin untersetzen, was Herr Kaiser hier angedeutet hatte. Es gibt einen Nebeneffekt, den wir seit 1994 mit dem AdR in Brüssel haben. Der besteht schlicht und einfach darin, dass wesentlich mehr Bürgermeister und auch lokale Volksvertreter aus der gesamten Europäischen Union, und in wenigen Monaten ja aus einem Europa, das fast 500 Mio. Einwohner hat, umfassen wird, direkte Möglichkeit haben, nicht nur mit den wichtigsten Personen, also Kommissaren, sondern auch mit Generaldirektoren und untergeordneten Beamten in der Kommission direkt ins Gespräch zu kommen, auch persönlich kennen zu lernen, sie einzuladen, vor Ort zu holen. Meine Damen und Herren, wir wissen das ja selber alle als Volksvertreter, das ist unbezahlbar, diesen Effekt wird man über die nächsten Jahre dann sicher auch stärker verspüren. Insofern kann ich nur sagen, der AdR ist auf einem guten Weg, auch wenn die Vorstellungen des Klagerechts, auf die auch Frau Sedlacik jetzt noch mal eingegangen ist, nicht so kommen sollten, auch dann gibt es diese positiven Nebeneffekte.
Ich möchte aber zum Abschluss noch mal zum Ausdruck bringen, dass ich mit meiner Fraktion es nach wie vor für absolut angemessen halten würde, dass der AdR als Ganzes, so wie er ja auch mehrheitlich Stellungnahmen verabschieden kann, als Körperschaft ein Klagerecht selbstverständlich im vollen Bewusstsein und in Verantwortung gegenüber der Interessenlage unserer Bürger in der EU erhalten sollte. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich versuche jetzt mal abweichend von meinem Manuskript
mit Blick auf die Uhr und mit Blick darauf, dass andere, die auch eine umweltschonendere Energie uns nahe bringen wollen, im allerkürzesten Verfahren doch einige Anregungen aus Sicht unserer Fraktion noch zu geben. Eine Vorbemerkung, meine Damen und Herren: Auch aus
unserer Sicht ist der Fachbeirat eine gute Sache. Er hilft unbestritten Anliegen im Zusammenhang mit den nachwachsenden Rohstoffen zu befördern, und es ist auch folgerichtig, dass seine Arbeit fortgesetzt wird. Wir sind auch der Auffassung, dass sie eher noch forciert werden sollte. Ich möchte alles, was ich sage, anknüpfen an die acht Handlungsschwerpunkte, die am Ende der uns vorliegenden Broschüre aus dem Ministerium aus der Feder des Fachausschusses kommen. Und da möchte ich zum Ersten gleich alles reduzieren auf zwei Punkte. Der erste Handlungsschwerpunkt sind ja die Rahmenbedingungen. Ich bin dem Herrn Minister sehr dankbar, dass er hier nüchtern und klar auch die bundespolitisch gesetzten Rahmenbedingungen genannt hat. Ich glaube, dass das angemessen ist, denn seit 1998/99 können wir ja hier unter verbesserten Rahmenbedingungen nachwachsende Rohstoffe fördern. Wir gemeinsam, Herr Minister, und auch die Kollegen von der CDU-Fraktion sind uns sicher einig, dass wir mit Blick auf EU-Rahmenbedingungen insbesondere bei der Flächenstilllegung alles tun müssen, um diese hervorragende Kombination Geld für Flächenstilllegung und nachwachsende Rohstoffe so lange wie möglich, in welcher Form auch immer, aufrecht zu erhalten. Zur Vorbildwirkung könnte man sehr viel sagen. Vorredner haben schon dazu gesprochen. Herr Minister, Holzheizungen in Forstämtern sind richtig, folgerichtig, sicher nicht ganz so öffentlichkeitswirksam, aber das eine oder andere öffentliche Gebäude, das vielleicht auch noch im Bau ist, sozusagen in Verantwortung der Landesregierung, unserer Institution, sollte dort, wo es noch möglich ist, auch Vorreiter mit Vorbildwirkung sein. Hier gibt es noch Defizite. Wir fordern nachdrücklich dazu auf, hier das noch zu tun, was möglich ist.
Drittens, Bereitstellung ausreichender Fördermittel. Hier möchte ich nur, ohne wirklich noch einmal auf Details einzugehen, auf ein noch existierendes Defizit eingehen, und zwar gibt es ja auch aus dem Fachbeirat Stimmen, die darauf hinweisen, dass die gesamte Kette von der Züchtung über Anbau, Ernte bis hin zur Verwertung, zwischendrin natürlich auch die Wissenschaft, die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft und Forschung, insgesamt stärker gefördert werden müsste. Meine Frage noch einmal und Aufforderung auch an die Landesregierung, an den Fachausschuss ist - das heißt nicht, dass da nicht schon etwas getan wurde, ich bitte das jetzt in der Kürze der Zeit nur als Impuls entgegenzunehmen - lassen Sie uns Möglichkeiten finden, um diese gesamte Kette stärker, vielleicht auch über eine neue Förderrichtlinie zu fördern. Kassen sind knapp, trotzdem müssen Prioritäten gesetzt werden. Zur Bioenergie an sich, dass wir der Auffassung sind, dass Bioenergie auch in Thüringen weiter voranzubringen ist, möchte ich nur eins in Erinnerung rufen an die, die mit der Landwirtschaft nicht ganz so eng verbunden sind, meine Damen und Herren. Es ist ja noch keine hundert Jahre her, da gab es in der Landwirtschaft nur die Quelle der Bioenergie, nämlich über die Muskelkraft von Pferden und Rindern. Alles was danach gekommen ist, wissen Sie. Und jetzt tun wir eigentlich nur etwas, was folgerichtig und suk
zessive auch nachvollziehbar ist, wir holen wieder einen Teil dieser Fläche, die wir früher für Futter über zehntausende Jahre genutzt haben, das darf man mal so sagen, zurück und geben sie in diese sinnvollen Kreislaufgeschichten in Übereinstimmung mit natürlichen Prozessen zurück. Und deshalb ist es - das möchte ich hier doch einmal ganz klar zum Ausdruck bringen - auch sicher parteiübergreifend eine zentrale Zielstellung, diese Dinge vernünftig weiter voranzubringen. Ich komme damit schon zum Abschluss, meine Damen und Herren. Ich möchte noch auf die gute Arbeit in dem Zentrum in Dornburg, auch den Kollegen von hier auch aus meiner Fraktion ein herzliches Dankeschön für ihre engagierte Arbeit sagen.
Aber ich möchte auch darauf hinweisen, worauf sie uns alle natürlich in Gesprächen auch hingewiesen haben, sie können sich noch so Mühe geben und auch gut ausgestattet sein, da wird ja nicht irgendwie geklagt, das geht ja noch angesichts der knappen Kassen. Aber sie stoßen natürlich an ihre Kapazitätsgrenzen, wenn man auch aus der Wirtschaft und der Forschung irgendwie erwartet, dass sie in die Pilotphase zu stark mit einsteigen. Das geht so nicht, hier müssen wir die Wirtschaft und auch einige unserer wissenschaftlichen Einrichtungen auffordern, diese Pilotphase stärker mit zu übernehmen. Das ist uns ein wichtiges Anliegen, das wollte ich hier abschließend noch sagen. Und deshalb, meine Damen und Herren, mit Blick auf zukünftige Arbeitsplätze, dort, wo heute die Forschungsplätze und die Forschungszentren sind, werden wir morgen die entsprechenden Arbeits- und Produktionsstandorte haben und deshalb müssen wir hier noch mehr tun, als wir ohnehin schon erreicht haben. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, als ich gestern all diese Papiere sortiert habe, mit denen wir uns in den letzten Wochen und Monaten beschäftigt haben, und wir wissen alle, es waren sehr viele, bin ich etwas erschrocken über die Selbstverständlichkeit und Häufigkeit und die so genannte Routine, mit der wir alle, die Politiker, die Journalisten, die so genannten Bürokraten, mit diesem Fachbegriff "Dioxine" und seinen Grenzwerten umgehen. Über die Art und Weise, wie das eben mein Vorredner getan hat, verliere ich hier besser überhaupt keinen Ton.
Auf diesem Niveau möchte ich das Thema nicht behandeln. Aber, meine Damen und Herren, dabei gerät schnell in Vergessenheit bei unserer Routine und all dem, was wir jetzt hier mit diesem Begriff machen, was eigentlich an gewaltiger Gefahr und Risiko hinter diesem Namen einer großen Gruppe chemischer Verbindungen steht. Seit den großen Katastrophen des letzten Jahrhunderts, also des Jahrhunderts, in dem die Mehrheit auch im Hause hier noch aufgewachsen ist, die sich mit diesen Namen verbinden, ist es der Wissenschaft, der Umwelttechnologie und nicht zuletzt auch der Politik gelungen, diese Gefahr wieder deutlich zu reduzieren. Aber, meine Damen und Herren, eine der entscheidenden Aufgaben auf diesem Weg ist und bleibt es, neue Freisetzung dieser Verbindung unter allen Umständen zu vermeiden.
Ich werde nicht müde, diesen Satz hier noch einmal zu wiederholen. Es ist unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit - und hier stimme ich in einem Punkt Herrn Primas und natürlich auch dem Staatssekretär zu - in erster Linie den Produzenten, aber danach eben dem Gemeinwesen ich verwende bewusst den Begriff - und auch als Politiker, als Bürokraten, es ist unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit, alles zu tun, um die Freisetzung neuer, derartiger Substanzen in dieser unserer Umwelt zu verhindern.
Diese Dioxine, meine Damen und Herren, sind und bleiben eine der wichtigsten, nicht die einzige, aber eine der wichtigsten und erkannten Ursachen von Krebserkrankungen. Gerade auch deshalb gibt es im EU-Binnenmarkt seit Oktober 2001 eine gemeinsame Strategie und seit Juli 2002 eine neue Richtlinie, die dieses Ziel entschieden anstrebt - Gott sei Dank, kann ich nur sagen.
Wer, meine Damen und Herren, dieses Ziel bewusst und erfolgreich anstreben will, muss aber zunächst die Dioxin-Werte in der Nahrungskette verringern. Das hat einen Grund. Das ist so, weil die ernährungsbedingte Aufnahme mit über 90 Prozent den Löwenanteil an der so genannten Gesamtexposition des Menschen ausmacht. Das muss man sich in Erinnerung rufen, bevor man sich ernsthaft an Bewertungen und Abschätzungen, sehr geehrter Herr Staatssekretär, in dieser Sache heranmacht. Nun - ich will das nicht noch mal ausführlich darstellen, Frau Dr. Klaus hat das anhand der Zeitleiste gemacht, aber doch zum Inhalt überführend noch mal sagen - bringt eine Routineprobe erstmals in Thüringen, zwar spät, aber sehr klar und deutlich, für alle Beteiligten überraschend eine derartig sehr ernst zu nehmende neue Freisetzung von Dioxin zutage in einem Futtermittel, also am Beginn der Nahrungskette, an deren Ende wir und diese jungen Menschen oder auch die älteren stehen. Das nennen wir Ladentheke. Da müsste uns doch irgendwo etwas einfallen, was in den letzten zwei Jahren an öffentlichem Bewusstsein geschaffen wurde - Gott sei Dank und hoffentlich nicht zu spät für die kommenden Generationen.
Nun bringt eine solche Routineprobe eben diesen Zustand zutage, das ist für niemanden eine Freude, und das sage ich ausdrücklich in Anerkennung dessen, was die Mitarbeiter von Untersuchungsanstalten, was auch in Ihrem Haus, ich sage das ganz bewusst, trotz aller Angriffe, die es hier geben muss, in den letzten Wochen, Monaten dann geleistet wurde, um Dingen hinterherzurennen. Was aber noch nicht geschafft wurde, das ist eine ausreichende mentale Änderung in der Herangehensweise an diese Probleme. Es gibt, Gott sei Dank, schon Regionen in Deutschland und in Europa, wo es in diesen Bereichen besser gelungen ist, auch in Thüringen, mental sich auf die wirklichen Gefahren und Risiken einzustellen, leider in dem Haus, das heute hier durch den Staatssekretär vertreten ist, noch nicht ausreichend.
Meine Damen und Herren, was passiert? Es kommt zu einer ersten Verzögerung am 16. Januar - ist hier benannt worden. Das kann man kleinreden, da kann man sagen, da hat einer seinen Job nicht richtig gemacht. Wissen Sie, ich kenne viele der Kollegen, die in diesem Hause arbeiten, ich war selber mal einige Monate in der Aufbauphase dort tätig und bin voller Hochachtung und allerdings auch in Kenntnis der zum Teil hervorragenden Qualifikation derjenigen, die dort auch Referatsleiter sind und auch auf anderen Ebenen. Deswegen spreche ich hier auch das so ernsthaft und eindringlich an. Ich bin erschrocken, als ich wirklich verarbeiten musste, wie diese zeitlichen Abläufe gelaufen sind. Ich kann nämlich eines nicht glauben, dass ein verantwortlicher Referent, der all das, was ich Ihnen hier nur kurz in Erinnerung gerufen habe und auch einige Vorredner, der das übersehen hat, tatsächlich schlicht und
einfach versäumt hat, den Telefonhörer zu nehmen, um die entsprechenden Kollegen in diesem Haus des verehrten Herrn Sozialministers am selben Tag per Telefon, per EMail oder über einige hundert Meter per Fuß zu informieren, aber nicht auf dem Postweg und auch nicht mit irgendwelchen Monate später hier im Plenarsaal nachgereichten Entschuldigungen.
Das ist unakzeptabel. Ich möchte hier auch ausdrücklich, meine Damen und Herren, in meiner Funktion als Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten etwas sagen. Keine Information am Rande der Grünen Woche, keine Information anlässlich einer Sondersitzung des Ausschusses am 31.01. - Freitagmorgen Plenartagung hier in diesem Haus - 8:00 bis 9:00 Uhr, "Gemeinschaftsaufgabe" ein wichtiges Thema - Mittelverteilung - angesichts der Probleme, aber eigentlich hätte es nicht das wichtigste sein dürfen, da war der Ausschuss beieinander. Erst nach dem 07.02. auf unser Anliegen hin, wie das herabgewürdigt wurde, Herr Primas, das ist für mich absolut inakzeptabel angesichts der Bedeutung dieses Problems.
Durch uns angeregt, Sondersitzung am 13.02., meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal, es waren kluge Köpfe, die diesem Ausschuss diese Reihenfolge des Namens gegeben haben. Das ist der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, nicht umsonst steht an erster Stelle "Ernährung". In Richtung meiner ehemaligen Fachkollegen, hoch geschätzt in der TLL, erlaube ich mir von hier aus auch zu sagen, Ernährung hat nicht nur etwas mit der Menge und der Anzahl von Kohlenhydraten, Vitaminen, Eiweißen, Fetten etc. zu tun, sondern eben auch mit solchen möglichen Rückständen und Belastungen. Insofern erachte ich es als unerträglich, als frei gewählter Volksvertreter der Bevölkerung dieses Freistaats Thüringen als einer der Letzten über einen solchen Zustand, eine solche Gefährdung informiert worden zu sein. Ich protestiere hier noch einmal in aller Form.
Ich möchte, da Sie das natürlich so, wie Sie es zum Teil schon getan haben, in eine parteipolitische Richtung lenken, mal von einer unpolitischen Instanz, die auch nicht dafür bekannt ist, dass sie die Sperrlanzen für die SPD bricht, mit Genehmigung der Präsidentin etwas zitieren. Es handelt sich um den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Herrn Sonnleitner, parteilos, aber engagiert, das darf ich hier sagen und sehr gut bekannt, im Interesse der Landwirte jedenfalls insgesamt ein sehr engagierter Mann und
- hören Sie zu, sollten Sie nicht versäumen, meine Damen und Herren bei der CDU
wenn der sagt,
er hat sich äußerst verärgert gezeigt über die Kontrolldefizite im Zusammenhang mit dem jüngsten Dioxinskandal in Thüringen.
"Dabei müsste nicht nur die Öffentlichkeit schneller und umgehend informiert werden, sondern auch die betroffenen Wirtschaftsbereiche sowie die Landwirte selbst. Schließlich hätten die betroffenen Landwirte den Schaden des Dioxinskandals und bräuchten dringend Unterstützung. Bei den Dioxinverschmutzungen von Futtermitteln in Thüringen habe es seit Auffinden der ersten Funde zu lange gedauert, bis reagiert wurde.", kritisierte Sonnleitner.
Ich habe hier die zeitlichen Verzögerungen noch mal aufgezählt. Ich möchte zu unserem Antrag, da zu anderen Punkten Frau Dr. Klaus gesprochen hat, noch zu Punkt a etwas sagen, und das in meiner Funktion als agrarpolitischer Sprecher, denn über Gesundheit und Verbraucherschutz, denke ich, haben wir hier eindeutig Position bezogen. Als agrarpolitischer Sprecher kann ich nicht akzeptieren, keinen einzigen Tag von eingetretener Verzögerung, und ich glaube, intern haben Ihnen das die Landwirtschaftsbetriebe inzwischen auch gesagt und auch die Mischfutterhersteller. Jeder Tag, der hier verloren wurde, bevor die Öffentlichkeit informiert wurde, war ein Tag, an dem ein Landwirt sich frei von sich aus entscheiden konnte, welchen Sack oder welches Silo er öffnet, um seine Tiere hier zu veredeln, im besten Sinne des Wortes. Das heißt, durch Verschuldung von Behörden, auch in Ihrem Haus, Herr Staatssekretär, sind hier Schäden eingetreten. Wir vertreten die Auffassung, dass natürlich zurzeit noch nicht in Kenntnis endgültiger Schäden, eine solche Anmaßung kann ich natürlich heute noch nicht treffen, dass ich sage, wie hoch die Schäden sind, schon gar nicht nun in Thüringen, aber es gibt Schäden. Wenn sie aufgetreten sind in einer Höhe, so dass Einzelbetriebe dadurch in ernsthafte Liquiditätsprobleme bzw. zumindest vorübergehend durch juristische langjährige Auseinandersetzung gelangen sollten, dann besteht zumindest die moralische Pflicht des Ministeriums, hier einzugreifen. Wenn ich betroffener Landwirt wäre, das muss ich Ihnen ganz klar sagen, ich wüsste, wo ich einen guten Rechtsanwalt herbekomme und recherchieren lasse, mit wel
cher zeitlichen Verzögerung hier welche Verbreitung von Futtermitteln auch letzten Endes in diesem Haus zu verantworten ist.
Und ich möchte zu unserem Punkt c - Entschuldigung, das war der Punkt c -, ich möchte noch mal den Punkt a eindeutig unterstützen, dass wir insgesamt die Öffentlichkeit als Ganzes schneller und zügiger informieren. Die jüngere Geschichte - voriges Jahr Nitrofenskandal, Mecklenburg-Vorpommern stark betroffen - hat eindeutig gezeigt, dass die "Flucht nach vorn" im Interesse aller Betroffenen, auch wenn es eventuell etwas zu weit gehen sollte, die richtige Antwort auf solche Probleme darstellt.
Kurz einige Worte zur jüngst abgeschlossenen Vereinbarung zur Futtermittelüberwachung zwischen der Landesregierung und dem Deutschen Verband Tiernahrung e.V. Natürlich kann man derartige Schritte nur begrüßen. Sie passen schließlich auch gut, das betone ich hier ausdrücklich noch mal, in das im Aufbau befindliche Qualitätsund Sicherungssystem hinein, das sich ja eben vom Futter bis zur Ladentheke erstrecken soll. Nur muss man hier auch warnend die Stimme heben, meine Damen und Herrn, und zwar aus zwei Gründen: Erstens muss die Schnelligkeit, mit der wir möglichst viele Teilnehmer in einem solchen System begrüßen können, nicht automatisch etwas mit Sicherheit zu tun haben. Wo Sicherheit wirklich beginnen muss, wie komplex wir sie begreifen müssen, das hat uns der aktuelle Fall in Apolda noch mal nachdrücklich klar gemacht. Es kann uns also hier nicht schnell um Quantität gehen, es muss bei der Qualität bleiben.
Und zweitens kann es nicht sein, Herr Staatssekretär, dass die Landesregierung allein durch die Tatsache, dass sie die hohe Zahl der Eigenkontrollen aus der Futtermittelindustrie jetzt verfügbar macht und dadurch die Schlussfolgerung zieht, man sei nun automatisch eine Art Europameister in der Kontrolldichte und damit über jeden Zweifel erhaben. Also, erstens können wir das nicht sofort sein angesichts Ihres Jubels darüber, dass Sie schon die 16 Unterschriften hatten, sondern das muss sich erst bewähren. Aber ich betone, es ist der richtige Weg und wir müssen darauf achten, dass auch die restlichen natürlich dann ihre Bereitschaft dazu zum Ausdruck bringen.
Abschließend auch noch einige Bemerkungen zum PDSAntrag. Wir unterstützen die Einzelpunkte zur Erhöhung der Kontrolldichte, und zwar über das hinaus, was durch die vorher beschriebene Aktivität aus Ihrem Haus heraus erreicht ist. Hier dürfen die Behörden, und natürlich auch die oberste Behörde, nicht nachlassen. Wir unterstützen auch die europaweite Anstrengung, um diese Verfahren nicht mehr zuzulassen, sprich die Trocknungsverfahren. Diese Verfahren, in dem das entsprechende Trocknungsgut direkten Kontakt mit der offenen Flamme, mit dem Rauch hat, weil wir wissen, dass der Kostendruck bleibt, und weil wir wissen, dass der Kostendruck die Temperaturen drückt. Und dann kommt es zu den angeblich
am Schluss immer zufälligen Häufungen von eigentlich nicht zulässigen Dingen.
Die eine Sache, mit der können und dürfen wir immer rechnen, nämlich mit dem Kostendruck, unter dem der Futtermittelhersteller, der Veredler, bis hin an die Ladentheke auch der Handel mit in dieser Kette arbeiten muss. Und deswegen ist es richtig, europaweit die Anstrengungen zu verstärken.
Abschließend, meine Damen und Herren,
das sei hier auch gestattet, auch wenn es einige überrascht, Herr Staatssekretär, meinen Respekt vor dem, was Sie als Person in den letzten Wochen hier geleistet haben und leisten mussten. Das möchte ich ausdrücklich sagen.
Ganz persönlich, weil Sie sehr, sehr wenig Zeit hatten, aus anderen Gründen, und hier, naja, man darf das so sagen, ins kalte Wasser springen mussten, aber wenn Sie wieder, nehmen Sie das jetzt nicht zu wörtlich, etwas zur Ruhe gekommen sind in dieser Angelegenheit, und diese Botschaft nehmen Sie bitte an den Herrn Minister mit und an die führenden Köpfe in Ihrem Haus, sorgen Sie dafür, dass der mentale Wechsel in diesem Haus nicht als einer der letzten in Deutschland kommt. Sorgen Sie dafür, dass die Vorsorge das Entscheidende ist und dass wir lieber einmal zu viel vorausschauend etwas getan haben, wofür uns die junge Generation und die nächsten Generationen aber dankbar sein können. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Sprung von der großen Weltpolitik zu unseren Alltagsproblemen könnte kaum größer sein; wir versuchen es trotzdem. In einem Punkt knüpfe ich an alle beiden Vorredner an. Das Thema an sich, das ein steuerpolitisches ist, wurde gestern - das halten wir auch durchaus für richtig - in einer Aktuellen Stunde behandelt. Was die steuerlichen politischen Gesichtspunkte angeht, wurde dazu auch gemessen an der Zeit, die uns zu solchen Tagesordnungspunkten zur Verfügung steht, alles gesagt, was zu sagen ist. Mein Kollege, Herr Höhn, hat das getan. Natürlich haben wir als Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und auch andere Damen und Herren des Hauses ein größeres Interesse an Problemen in ländlichen Räumen und vor allen Dingen an den Leistungsträgern, den Unternehmen, die dort auch Arbeitsplätze und Beschäftigung bieten, ein verstärktes Interesse, auch im Detail hinzuschauen. Insofern kann man durchaus begrüßen, dass dieser Punkt auf der Tagesordnung ist. Das ändert aber nichts an den Tatsachen. Zum Sachverhalt möchte ich hier ganz einfach nur noch einmal, auch weil wir im Augenblick in der Situation sind, dass auch sehr viele Gäste auf der Tribüne sind, zum allgemeinen Verständnis zwei, drei Sätze sagen. In schwierigen finanzpolitischen Zeiten ist es leider so, dass man unabhängig davon - Bundes- oder Landes-, aber hier geht es um das Bundesfinanzministerium -, wer in diesem Ministerium sitzt, gewisse Schubladen und Listen öffnen muss, auf denen es festgehaltene Steuervergünstigungen gibt, oft sehr alte, über Jahrzehnte existierende Steuervergünstigungen. Hier handelt es sich um Steuervergünstigungen im Mehrwertsteuerbereich. Die Produkte, die uns heute hier interessieren, das sind die Bereiche von Zierpflanzen und Blumen, um es einmal global zu sagen, die finden auch großes öffentliches Interesse.
Fiskalisch liegt aber vom Umfang her ein größerer möglicher finanzpolitischer Aspekt in dem anderen Bereich der landwirtschaftlichen Zwischenprodukte, ich nenne nur ganz kurz hier einmal, also Zwischen- und Vorprodukte, es geht um lebende Tiere, es geht um Samen und Früchte, Sporen, Stroh, Getreide, Futterpflanzen, tierische und pflanzliche Düngemittel. Es umfasst nicht alles,
ich will nur das noch mal ins Gedächtnis rufen. Es handelt sich darum, dass im Unterschied zur existierenden Geset
zeslage bisher ein ermäßigter Steuersatz der Mehrwertsteuer auf derartigen Produkten liegt und es jetzt Vorschläge gibt aufgrund der Situation, dass wir ein weiteres Anwachsen der Neuverschuldung und der Staatsverschuldung unbedingt vermeiden müssen, diese ermäßigten Steuersätze in fast allen Bereichen zu streichen. Das ist eine bittere Entscheidung. Das letzte Mal, als diese Listen gezückt wurden, damals auch mit einem sehr großen, verständlichen Aufschrei vor allen Dingen in der Branche, um das mal einfach zu sagen, mit großer Aufmerksamkeit. Einer der letzten Bundesfinanzminister, Herr Waigel, war gezwungen, im Vorfeld der Erarbeitung der damaligen Petersberger Steuerbeschlüsse diese Schublade zu öffnen und nach oben zu halten und zu sagen: "Meine Damen und Herren, es geht nicht mehr anders, leider müssen wir auch hier ran." Das ist Herrn Waigel damals sicher sehr schwer gefallen, denn auch er kam und kommt aus einem Bundesland, das agrarisch sehr stark geprägt ist. Deswegen wird - ich will das hier nur am Rande erwähnen - diese Liste auch unter Fachleuten ab und zu als "Giftliste" bezeichnet.
Der Sachverhalt ist nun so, dass Ihr Antrag, verehrte Kollegen von der PDS, rein von der Zeit her auch etwas spät kommt, insofern kann ich an meinem Vorredner anknüpfen. Im Augenblick befindet sich der Sachverhalt schon im Vermittlungsausschuss. Nach unserer internen Kenntnis wird die Mehrheit des Bundesrates wahrscheinlich dafür sorgen, dass nicht allzu viel von dem, was an Steuermehreinnahmen durch die Bundesregierung angestrebt wurde, am Schluss übrig bleiben wird. Darüber kann man sich freuen, meine Damen und Herren, aber ich halte es am Freitag Mittag genauso, wie ich es am Montag Mittag in Südthüringen gemeinsam mit meinem Kollegen Uwe Höhn in Anwesenheit von Kollegen aller Fraktionen - der verehrte Kollege Wolf aus Ihrer Fraktion war dort in Südthüringen auch anwesend - gehalten habe, und ich werde hier und heute nichts anderes sagen, auf eine sehr kritisch an uns gestellte Frage als Interessenvertreter ländlicher Räume und Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die lautete: Landwirtschaftspolitik in Zeiten schwacher Kassen, eine dezimierte Politik. Oder wird Landwirtschaftspolitik in Zukunft nur noch im Zeichen dieser verminderten Kassenlage, dieser schlechten Kassenlage gemacht? Daraufhin habe ich - und dort gab es zumindest zwischen den anwesenden Abgeordneten keinen Unterschied, übrigens auch als Mitglied der Opposition dieses Hauses mit Blick auf die grundsätzlich schwierige Situation des Landeshaushalts, aber natürlich auch mit Blick auf den Bundeshaushalt - ganz klar gemeinsam mit Herrn Höhn mich geäußert: Ja, leider geht es nicht mehr anders. Dieses Land, aber auch dieser Bund - und ich brauche das hier nur in Erinnerung zu rufen, Mehrwertsteuereinnahmen fließen, wenn ich nicht ganz falsch als Nichtfachmann informiert bin, zu 48,9 Prozent jeweils an den Bund und die Länder, wenn sie wieder fließen, zurück, wäre es nicht verkehrt, denjenigen, die in den letzten Jahrzehnten die eine oder andere Steuervergünstigung hatten, an die sie sich natürlich auch gewöhnt hatten, in schwie
rigsten Zeiten wieder stärker zur Kasse zu bitten, damit absolut die in Not geratenen Haushalte eben doch wieder etwas stärker aufgefüllt werden. In dem Sinne haben wir uns geäußert, in dem Sinne werden wir uns auch heute äußern. Wir wissen, was sicher hier heute auch noch stärker ausgeführt wird, in welche schwierige Situation Gartenbaubetriebe und auch - ich betone es noch mal - vor allen Dingen landwirtschaftliche Betriebe kommen. Aber ich sage auch eines ganz klar, nicht jeder Landwirtschaftsbetrieb, auch im Freistaat Thüringen, befindet sich im Augenblick, und ich möchte das noch nicht vermischt haben mit den wirklich erheblichen Bedrohungen dessen, was die Kommissionsvorschläge in den nächsten Jahren für uns alle bedeuten würden, wenn sie so kämen, wie sie im Augenblick diskutiert werden, wenn wir vom derzeitigen Zeitpunkt ausgehen, auch das sage ich hier ganz selbstkritisch auch in die eigene Branche hinein, auch wir in Thüringen verfügen über den einen oder anderen Marktfruchtbaubetrieb, eher weniger Betriebe, die dominant Veredlung machen, der es aushalten könnte, zumindest zeitlich befristet, hier wieder etwas mehr zu zahlen, letzten Endes auch im Interesse - ich habe die Prozentzahlen genannt der wachsenden Mehrwertsteuereinnahmen auch für dieses Bundesland. Und heute Morgen hatten wir eine Sondersitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in dem wir uns gegenseitig noch einmal versichern mussten, dass es leider zum ersten Mal der Fall ist, dass wegen der Defizite, die auch das Land durch diese defizitären Steuereinnahmen hat, das Land zum ersten Mal leider gezwungen ist, GA, GA-Mittel nicht mehr 100 Prozent gegenfinanzieren zu können. Deswegen schäme ich mich nicht als Mitglied der SPD und damit einer Partei, die zurzeit im Bund die Regierungsverantwortung hat, hier ganz klar zu sagen, so einfach, wie der Antrag der PDS es hier zum Ausdruck bringt und auch die Kürze des Beitrags meines Vorredners, können wir es uns nicht machen. Wir lehnen diesen Antrag in dieser Form so ab.
Kollege Scheringer, Sie werden ja noch sprechen. Aus diesen Gründen, wer A sagt, der muss auch B sagen und wer vor Wahlen sagt, Subventionen - so bitter wie es ist - müssen leider gestrichen werden, der muss es aushalten, wenn es danach konkret benannt wird, Subventionen streichen, ja, alle nicken und wenn es konkret wird und in einzelnen Stabstrichen wird genannt, was das jetzt konkret heißt, dann machen wir nach dem Sankt-FloriansPrinzip Folgendes: An dieser Stelle nicht, an dieser Stelle nicht, an dieser Stelle unerträglich, an dieser Stelle unerträglich und am Schluss stehen wir dort, wo wir wahrscheinlich in wenigen Tagen und Wochen wieder stehen werden, dass es nämlich so gut wie keine Gegensteuermöglichkeit gegen wachsende Staatsverschuldung und damit auch gegen die Interessen dieser heute hier oben zahlreich anwesenden jungen Bürger auch dieses Freistaats Thüringen letzten Endes geht. Wir alle wissen das und wir stellen uns dieser Verantwortung und müssen deshalb, so bitter es ist, mir fällt das sehr schwer, diesen Antrag, so
wie er gestellt ist, ablehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD-Landtagsfraktion wird gegen den hier und heute vorliegenden Gesetzentwurf stimmen. Wir tun das, weil die vorgeschlagenen Neuregelungen im absoluten Missverhältnis zum tatsächlichen Regelungsbedarf im Freistaat Thüringen stehen.
Die Novellierung, werte Kollegen von der CDU, bleibt auch nach den von Ihnen im Ausschuss eingebrachten Änderungen ein entscheidender rigider Eingriff für alle Thüringer, für alle Touristen, die zu Pferde den Wald betreten wollen; sie dürften es dann nur noch auf Wegen, die als solche beschildert und ausgewiesen sind. Das ist eine ungerechtfertigte Verschärfung der derzeitigen geltenden gesetzlichen Regelung, die in keiner Art und Weise den tatsächlichen Zuständen und Gegebenheiten im Freistaat Thüringen entspricht.
Wie sehen die Fakten aus? Thüringen ist mit einem Waldanteil von 31,9 Prozent und seinen ca. 5.160 Quadratkilometern Wald eines der waldreichsten Bundesländer Deutschlands. In Thüringen gibt es bei einer Bevölkerung von knapp 2,5 Mio. Einwohnern insgesamt 14.000 Pferde, von diesen 14.000 Pferden werden 2.000 regelmäßig für
einen Ausritt in Feld, Wald und Flur genutzt. Aber selbst wenn man von den 14.000 Pferden ausgeht, ergibt sich für Thüringen eine der niedrigsten Pferdebesatzdichten, die es überhaupt in Deutschland gibt. Schaut man sich hier einmal die verfügbaren Waldflächen bezogen auf ein Pferd an, sieht das folgendermaßen aus: NRW verfügt über 7 Hektar Waldfläche pro Pferd, Niedersachsen über 9 Hektar, der deutsche Durchschnitt liegt bei 16 Hektar, die Bayern können auf 22 Hektar Waldfläche pro Pferd zurückgreifen, die Mecklenburger auf 26 Hektar und wir in Thüringen auf 37 Hektar. Ich weise noch einmal darauf hin, bezogen auf alle 14.000 Pferde und nicht nur auf die 2.000, das ist die obere von Fachleuten genannte Grenze, die regelmäßig für derartige Ausritte benutzt werden. Deshalb fragen wir uns angesichts dieser Fakten, meine Damen und Herrn, wie bestimmte Personenkreise auch zum Teil hier im Hause immer wieder den Eindruck erwecken wollen, als würden wir kurz vor einer neuen kommenden Invasion der hunnischen Reiter gen Thüringen stehen
und wir der Gefahr ausgesetzt sind, sie würden unser grünes Herz Deutschland niederwalzen wie Anno dazumal. Im Teil A des Gesetzentwurfs "Problem und Regelungsbedürfnis" wird auf an sich positive Entwicklungen, wie eine erhöhte Frequentierung der Waldgebiete - unter anderem auch durch Reiter - eingegangen. Allerdings gibt es diese Zunahme eben von einem sehr niedrigen Niveau aus, meine Damen und Herren. Das wird dabei immer wieder unterschlagen. Eine Lösung der nach unserer Kenntnis punktuell aufgetretenen Problemfälle nun mittels einer flächendeckend wirkenden scharfen gesetzlichen Regelung beheben zu wollen, ist den tatsächlichen Verhältnissen im Freistaat Thüringen nicht angemessen. Darüber hinaus wird der hier und heute abzustimmende Weg der Problemlösung zu einer Vielzahl von neuen Problemen führen. So wird in der Begründung auf die Zunahme der Schäden an Waldwegen durch das Reiten eingegangen.
Meine Damen und Herren, wer sich öfter in verschiedenen Revieren Thüringens auf Waldwegen aufhält oder bewegt, weiß genau, dass der weitaus größte Umfang derartiger Schäden durch unzeitgemäßen Einsatz von Technik entsteht und nur selten und regional begrenzt durch Reitpferde. Ein Ergebnis der Gespräche vor Ort, dort, wo solche Zustände bedauerlicherweise zu beklagen sind, besteht darin, dass man bis auf wenige Ausnahmen auf Gesprächsbasis zwischen den Betroffenen einen vernünftigen Interessenausgleich herbeiführen kann.
Meine Damen und Herren, wir haben in Thüringen 180.000 Waldeigentümer. Als uns von denen eine Vielzahl von Zuschriften erreicht hat, wie alle Fraktionen in diesem Haus, die den Gesetzentwurf mit Hinweis auf erhebliche Zunahme von Wegeschäden durch Reiter unterstützten, haben wir das sehr ernst genommen.