André Schröder
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Last Statements
Die Aufwendungen bezüglich des angefragten Punktes spielen auch bei dem gegenwärtigen Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2020/2021 eine Rolle. Sie waren auch Thema im Finanzausschuss des Bundesrates und auf der Finanzministerkonferenz.
Beide Fragen lassen sich mit einem Ja beantworten. Die Finanzminister der Länder erwarten einen Beitrag des Bundes und erwägen die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Zu den konkreten Kostenauswirkungen dieses jetzt zusätzlich in die Fragestellung eingeführten Gesetzes kann ich keine abschließende Aussage treffen. Ich kann aber die Frage mitnehmen und dazu eine schriftliche Antwort nachreichen.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Sorge, ich werde jetzt dem umfassenden Bericht von Herrn Meister nicht noch einmal die Auflistung aller Dinge hinzufügen.
Gestatten Sie mir nur kurz die Anmerkung, dass wir mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung eine gute Grundlage für die Beratungen geschaffen haben. Das sage ich auch deshalb, weil wir vor allem durch Kompromissbereitschaft auf allen Seiten einen Regierungsentwurf zu einem konsensfähigen Text entwickelt haben.
Diejenigen, die noch nicht so lange in diesem Hause sind, sollten wissen, dass es beim Thema Personalvertretungsrecht einen Pflegerückstand gab. In den letzten zwei Wahlperioden ist es nicht gelungen, einen solchen konsensfähigen Gesetzentwurf über alle parlamentarischen Hürden zu hieven, obwohl es nur zwei Regierungspartner gegeben hat.
Vielleicht ist die Tatsache, dass es nun gelungen ist, ein kleines Zeichen dafür, dass diese Koalition allen Unkenrufen zum Trotz handlungsfähig ist, funktioniert und Gesetze auf den Weg bringen und durchsetzen kann.
Der Finanzausschuss hat mit dem Änderungsantrag noch politische Signale gesetzt und Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung vorgenommen, Änderungen, mit denen ich persönlich gut leben kann.
Deswegen will ich namens der Landesregierung für die Verabschiedung des Gesetzentwurfes plädieren, verbunden mit dem Dank dafür, dass sich diese Kompromissbereitschaft in den Beratungen bis zum Schluss wiedergefunden hat. Sie hat letztlich dazu geführt, dass wir das Personalvertretungsrecht jetzt umfassend modernisieren können.
Ich bitte um die Verabschiedung des Gesetzentwurfes. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel des Gesetzentwurfes der Landesregierung ist die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes sowie der Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Verbandsgemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse.
Wie Sie wissen, hat sich die Koalition vorgenommen, dafür den Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom März 2019 zeit- und inhaltsgleich auf den Bereich der Beamten zu übertragen.
Die Tarifvertragsparteien haben sich im März auf die Erhöhung der Tabellenentgelte in drei Schritten wie folgt geeinigt: zum 1. Januar 2019 um ein Gesamtvolumen von 3,2 %, zum 1. Januar 2020 um ein Gesamtvolumen von 3,2 % und zum 1. Januar 2021 um ein Gesamtvolumen von 1,4 %. Dazu kommt die Erhöhung der Ausbildungsentgelte um jeweils 50 € zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020. Ferner wird die Jahressonderzahlung für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalition hält Wort, setzt diesen Gesetzentwurf um und wird damit gegenüber dem Ausgangsjahr 2018 Mehrausgaben im Personalbereich allein in diesem Jahr von 45 Millionen €, im Jahr 2020 von 90 Millionen € und im Jahr 2021 sogar von 110 Millionen € leisten müssen, um diese Zielstellung umzusetzen.
Wir haben darüber gesprochen, dass wir einen gewissen Programmierungsaufwand haben, eine Vorlaufzeit brauchen, um die Nachzahlungen für das Jahr 2019 zu leisten. Bei einem normalen Gesetzgebungs- und Beratungsgang wäre das erst Ende des Jahres möglich, sodass ich die Signale vernommen habe, dass die Koalitionsfrak
tionen mit einer raschen Sitzung des Finanzausschusses tätig werden wollen. Bei einem positiven Votum des Ausschusses bin ich bereit, im Wege eines Vorgriffes diese Nachzahlung bereits Ende August für die Gehaltszahlungen im September umzusetzen. Das erfordert jedoch, dass die Verabschiedung des Gesetzes mit sogenannter hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dies auch entsprechend dokumentiert wird.
Ich gehe deswegen davon aus - so mein Vorschlag -, dass der Finanzausschuss mich als Minister bitten wird, im Vorgriff auf das Inkrafttreten der im Gesetzentwurf enthaltenen linearen Erhöhung der Grundgehälter, Versorgungsbezüge, der Anwärtergrundbeträge und der Unterhaltsbeihilfen die entsprechenden Zahlungen ab Ende August 2019 rückwirkend zum 1. Januar anzuordnen. Sofern dies im Finanzausschuss deutlich wird, werde ich das tun. Dann wird der Empfängerkreis von dieser deutlich spürbaren Erhöhung bereits mit den Septemberbezügen Nachricht erhalten.
In diesem Sinne hoffe ich auf Unterstützung für das gemeinsame Anliegen. Die Koalition hält in diesem Bereich trotz der finanziellen Auswirkungen Wort. Ich hoffe auf baldige konstruktive Beratungen, nämlich morgen, im Finanzausschuss. - Herzlichen Dank.
Ich bitte um eine Überweisung ausschließlich in den Finanzausschuss.
Vielen Dank. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der Landtag hat in der 66. Sitzung am 28. Februar einen Beschluss gefasst. Darin heißt es unter anderem, die Landesregierung ist aufgefordert, künftig den Landesanteil an der NordLB zu reduzieren und mittelfristig an andere öffentlich-rechtliche Anteilseigner zu übertragen.
Unter Verweis auf die Beschlusslage im Land wurden auch nachfolgend die Verhandlungen zum Staatsvertrag und zur Grundlagenvereinbarung landesseitig geführt, die auch die Möglichkeit eines Ausstieges aus der NordLB vorsehen.
Der nunmehr dem Landtag zur Stellungnahme vorgelegte Entwurf des neuen NordLB-Staatsvertrages ist das Ergebnis mehrmonatiger Verhandlungen. Ich möchte auch an dieser Stelle noch einmal die Reihenfolge betonen, wie ich Sie auch im Finanzausschuss vorgetragen habe.
Wir zeichnen die Grundlagenvereinbarung; die Verständigung über die Kapitalisierungsmaßnahme, über den neuen Geschäftsplan ist ja grundsätzlich erfolgt. Dann werden wir entsprechend der möglichen Berücksichtigung einer Stellungnahme auch den Staatsvertrag zeichnen. Mit dem Zustimmungsgesetz werden wir noch einmal in das parlamentarische Verfahren gehen und das Zweilesungsprinzip haben. An dieser Reihenfolge wird sich auch nichts ändern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bezüglich des Anliegens der LINKEN - wir führen jetzt keine Grundsatzdebatte, sondern es geht um den Antrag der LINKEN und um das in dem Antrag formulierte Bestreben, was beschlossen werden soll -, möchte ich vorausschicken: Es geht um die Kritik, dass es eine Ausweitung von Privatisierungsmöglichkeiten gibt. Diese Kritik ist aus meiner Sicht unzutreffend, weil die Privatisierungsmöglichkeiten nicht ausgeweitet werden.
Auch der bisherige Staatsvertrag eröffnete bereits die Möglichkeit der Umwandlung und vollumfänglichen Privatisierung der Bank in eine privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft. Insoweit ist die kritisierte Regelung bereits Bestandteil des derzeit geltenden Staatsvertrages. Die in den Staatsvertrag neu aufgenommenen Regelungen bilden die neuen Regelungen des Umwandlungsrechtes nach und schaffen damit mehr Rechtssicherheit.
Im Übrigen ist vom Mehrheitseigner der Bank - das ist, wie bekannt, das Land Niedersachsen - im Rahmen der Vertragsverhandlungen ausdrücklich kommuniziert worden, dass mit den neuen Verträgen Flexibilität im Hinblick auf mögliche Umstrukturierungen der Bank gewährleistet werden soll. Dieser Intention folgen die geschaffenen Regelungen.
Aus der Sicht der Landesregierung Sachsen-Anhalts wurden die Interessen des Landes bestmöglich in die Verträge hineinverhandelt. Dies gilt gerade im Hinblick auf den Umstand, dass SachsenAnhalt auch zukünftig nur eine Minderheitsbeteiligung von weniger als 7 % an der NordLB halten wird.
Umfangreiche Vetorechte und zusätzliche Zustimmungsvorbehalte auch gegenüber den schon vor
handenen staatsvertraglichen Regelungen würden bedeuten, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es eine höhere Beteiligung des Landes geben muss; denn nur so wären sie erzielbar. Ich habe nicht das Gefühl, dass auch nur eine politische Kraft hier im Landtag eine erhöhte Beteiligung des Landes an der NordLB gefordert hat. Im Gegenteil: Es widerspricht sogar dem Beschluss, den ich eingangs zitiert habe.
Die angestrebte Veräußerung und die Übertragung der Trägeranteile an der NordLB hängen, wie bereits schriftlich mitgeteilt, maßgeblich von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der umzustrukturierenden NordLB ab. Soweit diese entsprechend der derzeitigen Planung positiv verläuft und die NordLB ab dem Jahr 2024 die angestrebte Rentabilität vorweisen kann, erscheint eine Veräußerung der Trägeranteile nach der Einschätzung der Landesregierung tatsächlich realisierbar.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE sollte daher unter Berücksichtigung der dargestellten Faktenlage abgelehnt werden. - Vielen Dank.
Bitte.
Vielen Dank. - Die Frage geht natürlich weit über den Antragstext hinaus. Ich möchte trotzdem gern etwas dazu sagen. Wir haben - deswegen habe ich das betont - den parlamentarischen Prozess in der Reihenfolge Grundlagenvereinbarung, Staatsvertrag, Zustimmungsgesetz. Die Grundlagenvereinbarung ist - deswegen heißt sie so - die Grundlage für den Staatsvertrag. Der Staatsvertragsentwurf liegt Ihnen vor. Wir können darüber gern im Ausschuss weiter diskutieren, wie wir das regelmäßig getan haben.
Zur Frage der Terminsetzung. Die Grundlagenvereinbarung ist zu unterzeichnen, auch notariell zu beurkunden. Dieser Termin hat bislang nicht stattgefunden. Das liegt aber nicht daran, dass man sich über die Kapitalisierungsmaßnahme und über den neuen Geschäftsplan nicht bereits im Grundsatz verständigt hätte. An dieser Verständigung gibt es keine Zweifel. Vielmehr geht es jetzt lediglich um die Klärung von Detailfragen bankenaufsichtsrechtlicher Art. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es möglich sein wird, in Kürze zu unterzeichnen. - Das zu der ersten Frage.
Zu der zweiten Frage, ob es einen zusätzlichen Kapitalbedarf gibt. Die NordLB hat einen Kapitalbedarf von 3,5 Milliarden € angemeldet - das ist die kommunizierte Zahl - und hat deutlich gemacht, dass es bei diesem Kapitalbedarf bleibt. Insofern gibt es keine zusätzlichen Anmeldungen oder an uns adressierte weitere Risiken. Ich kenne die Berichterstattung natürlich auch. Aber mir ist nicht bekannt, dass es einen zusätzlichen Kapitalbedarf gibt.
Die Grundlagenvereinbarung ist im Staatsvertragstext aufgehoben. Wir können auch über die Grundlagenvereinbarung reden; das haben wir ausführlich getan. Aber wenn Sie jetzt erwarten, dass in der Grundlagenvereinbarung etwas anderes steht als im Staatsvertrag, dann muss ich Sie enttäuschen. Den Text kennen Sie.
Im Übrigen ist die Unterzeichnung der Grundlagenvereinbarung, wie Sie selbst festgestellt haben, noch nicht erfolgt.
Herzlichen Dank. - Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Hohes Haus! Ich darf meinen geschätzten Kollegen Thomas Webel hier gern vertreten.
Die Große Anfrage zum Zustand der Alleen und Baumreihen in Sachsen-Anhalt vom 23. Juli wurde im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr federführend bearbeitet. In die Beantwortung einbezogen waren außerdem die Ministerien für Inneres und Sport sowie für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, die Staatskanzlei und das Landesverwaltungsamt, die Landesstraßenbaubehörde, die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Kommunen.
Die Antwort der Landesregierung liegt vor. Sie umfasst Antworten auf 69 zum Teil sehr komplexe Fragen mit einer Vielzahl detaillierter Unterpunkte, unter anderem zu den Zuständigkeiten beim Schutz der Alleen und Baumreihen, zur Bestandsaufnahme der Alleen und Baumreihen, zur Entwicklung der Alleen und Baumreihen sowie zum zivilgesellschaftlichen Engagement und zur Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz dieser Bäume.
Ich möchte an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass die Beantwortung der Fragen bei allen beteiligten Stellen, insbesondere auch bei den nachgeordneten Bereichen, zu einem sehr hohen Aufwand geführt hat. Im Ergebnis steht ein umfassender Überblick, zumindest für die Alleen und Baumreihen, die an Landes- und Bundesstraßen stehen.
Zuständig für die Pflege und den Erhalt von Alleen und Baumreihen sind die jeweiligen Baulastträger mit ihren Einrichtungen, wie Meistereien, Stadtbau- und Wirtschaftshöfen oder Eigenbetrieben. Den Landkreisen und Gemeinden obliegt die Baulast für ihre Straßen als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis, sie ist Bestandteil der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung. Unter dieser Prämisse erfolgte die Abfrage bezüglich der Kreis- und Kommunalstraßen an die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass ca. 65 % der Kommunen die erbetenen Informationen nur unvollständig oder zum Teil überhaupt nicht geliefert haben; Herr Aldag hat in seiner Rede bereits darauf hingewiesen. Aber hier wurde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung natürlich nur abgefragt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht auf inhaltliche Details eingehen; das würde auch den Rahmen sprengen. Allgemein möchte ich aber festhalten, dass die Alleen in Sachsen-Anhalt zu einem Markenzeichen unseres Landes gehören. Ihre Bedeutung als Kulturgut und ihre Wirkung als Umweltfaktor sind unbestritten. Als Folge werden sie gemäß § 21 des Naturschutzgesetzes entsprechend definiert und gesetzlich geschützt. Die in der Naturschutzgesetzgebung getroffenen Regelungen zum Alleenschutz sind für die Straßenbaubehörde des Landes bindend und werden in ihrer Baulast für die Bundes- und Landesstraßen auch vollumfänglich beachtet.
Im Land Sachsen-Anhalt stehen an knapp 14 % der Bundesstraßen Alleen und an 16 % der Bundesstraßen Baumreihen. An Landesstraßen beträgt der Anteil der Alleen mehr als 9 % und der Anteil an Baumreihen 15 %. Anhand der gelieferten Daten sind für die Kreis- und Kommunalstraßen statistisch belastbare Aussagen nur eingeschränkt möglich. Exemplarisch sind die Daten für den Bördekreis anzuführen: Hier sind an 22 % der Kreisstraßen und an 19 % der Kommunalstraßen jeweils Alleen bzw. Baumreihen anzutreffen.
Ein immer wieder angesprochenes Thema sind die Ersatzpflanzungen. Dabei gilt der Grundsatz, dass für die Kompensation von notwendigerweise gefällten Bäumen eine Ersatznachpflanzung möglichst an Ort und Stelle erfolgt, wenn dafür die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Sprechen triftige Gründe allerdings gegen eine Ersatzpflanzung am selbigen Ort, wird diese an geeigneter anderer Stelle durchgeführt, aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung. Beispielsweise ist die Landesstraßenbaubehörde bei Sturmverlusten grundsätzlich bemüht, Lücken in Alleen und Baumreihen wieder zu bepflanzen.
Es gibt eine Vielzahl von Risikofaktoren, wie Klimawandel, Zunahme von Luftverschmutzung durch Kohlendioxid und Stickoxide, Zunahme von baumschädigenden Organismen, Überalterung von Alleen, nicht fachgerechte Anpflanzung und pflegemechanische Beschädigungen, flächendeckender Krankheitsbefall bei einigen
Baumarten, Einsatz von Tausalz durch den Winterdienst und Begrenztheit an Straßen und wegbegleitenden Flächen. Trotz dieser Risikofaktoren wird die Straßenbauverwaltung auch weiterhin alles unternehmen, um den Bestand der Alleen und Baumreihen konstant zu halten und jede Baumfällung möglichst zu kompensieren.
- Danke schön an den einzelnen Herrn.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Baumkataster der Landesstraßenbaubehörde wird dabei auch weiterhin als Arbeitsgrundlage für die Baumpflegearbeiten und für die weiteren Dokumentationen dienen. Eine Veröffentlichung der Daten über das Internet bezüglich Art der Bäume, Alter und Abstände usw. wird in Kürze vorgesehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Das gibt mir die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, wie die Baulastträgerschaft ist und dass im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden ist, inwieweit Daten, auch
die umfänglichen Daten, die abgefragt wurden, geliefert werden sollen.
Das bietet mir zum anderen auch die Möglichkeit, noch einmal zu sagen, dass wir mit dem zweitgrößten Ausgabeposten im Landeshaushalt, mittlerweile 3,2 Milliarden €, die Kommunen in Sachsen-Anhalt unterstützen. Die Finanzausstattung der Kommunen ist nie so, dass die Kommunen sagen, sie sei ausreichend. Aber sie ist noch nie so gut gewesen wie jetzt. Wir haben noch nie eine solch hohe Summe aus dem Landeshaushalt für die Kommunen bereitgestellt.
Unter anderem hat sich seit 2016 auch die Unterhaltungsaufwendung, also die Summe, die pro Kilometer zum Beispiel für den Erhalt der Kreisstraßen zur Verfügung gestellt wird, um ungefähr 2 000 € pro Kilometer Kreisstraße erhöht. Also auch hierfür sind die Mittel zur Verfügung gestellt worden. Wenn ich den Haushaltsgesetzgeber richtig in Erinnerung habe, hat er mit dem Haushaltsbeschluss 2019 auch eine Kompensation der wegfallenden Entflechtungsmittel des Bundes für den kommunalen Straßenbau gewollt und sogar eine Dynamisierung der kommunalen Straßenbaumittel von jährlich 2,5 % beschlossen.
Also auch an dieser Stelle, denke ich, haben wir für Verbesserungen gesorgt. Nichtsdestotrotz gilt auch in diesem Bereich die kommunale Selbstverwaltung und die Kommunen sind frei in der Entscheidung, die entsprechenden Zahlen oder Belege zur Beantwortung der Anfrage zu liefern. Und das ist eben leider nur teilweise erfolgt; darauf hat Herr Aldag zu Recht hingewiesen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich lese es einmal vor, weil die Abkürzung manchmal noch schwieriger auszusprechen ist: Es das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung der EU 2016/679 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Dieses Datenschutzanpassungsgesetz möchte die bereichsspezifischen Datenschutzregelungen an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung anpassen, nicht mehr und nicht weniger.
Es geht also in der Hauptsache um die Regelung zu den beamtenrechtlichen Personalaktendaten im Landesbeamtengesetz, im Landesbeamtenversorgungsgesetz, im Disziplinargesetz sowie in besoldungs- und personalvertretungsrechtlichen Regelungen. Außerdem wird das Gesetz über das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater an die europarechtlichen Vorgaben angepasst.
Im Kern war es unser Ziel, das bisher sehr hohe Schutzniveau für die personenbezogenen Daten auch unter Beachtung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung aufrechtzuerhalten. Dies wurde in der Hauptsache durch die Anpassung von Begriffsbestimmungen an Artikel 4 der Datenschutz-Grundverordnung und die Regelung von Betroffenenrechten unter Nutzung der in der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Öffnungsklauseln erreicht.
Hiermit möchte ich Sie herzlich bitten, den entsprechenden Gesetzentwurf in den Finanzausschuss zu überweisen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch hierbei ist es ausreichend schwierig, das alles vorzulesen. Es geht im Kern um einen Staatsvertrag, der dem Landtag entsprechend der Landtagsinformationsvereinbarung vorgelegen hat und der im Finanzausschuss verhandelt worden ist. Der Finanzausschuss hat auf eine inhaltliche Stellungnahme hierzu verzichtet, hat sich aber ausführlich vortragen lassen.
Der Ministerpräsident hat die Staatsvertragsänderung am Rande der Sitzung des Bundesrates am 15. März 2019 in Berlin unterzeichnet. Nun folgt, wie nach den Regularien vorgesehen, das Verfahren zum Zustimmungsgesetz. Ziel ist es, dass der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 3 am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Voraussetzung hierfür ist, dass am 30. September 2019 alle Ratifizierungsurkunden bei dem der Ministerpräsidentenkonferenz vorsitzenden Land hinterlegt sind.
Ziel des Änderungsstaatsvertrages ist in Kurzform, dass der IT-Planungsrat seit seiner Gründung im Jahr 2010 die Koordinierung der IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung zwischen Bund und Ländern wahrnimmt. Dies beinhaltet vor allem den Beschluss von fachunabhängigen, fachübergreifenden IT-Interoperationalitäts- und Sicherheitsstandards gebenden Verfahren sowie insgesamt die Steuerung von Digitalisierungsprojekten.
Seither hat dieser IT-Planungsrat eine Vielzahl föderaler IT-Projekte initiiert. Die gesetzten Ziele konnten nicht immer in dem angestrebten Maße erreicht werden. Deswegen und auch wegen der hohen Komplexität hat man nach besseren Strukturen gesucht und sich dafür ausgesprochen, eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu gründen, die man als Kurzbezeichnung Fitko nennt. Diese Anstalt soll in Frankfurt am Main angesiedelt sein und damit nach hessischem Recht errichtet und geführt werden.
Die Funktion der Fitko besteht darin, den ITPlanungsrat organisatorisch, fachlich und bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 des IT-Staatsvertrages zu unterstützen. Die fachliche Unterstützung soll sich insbesondere auf die übergreifenden bzw. Querschnittsbereiche beziehen. Eine Erweiterung der Aufgaben und Kompetenzen des IT-Planungsrates ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
Die Errichtung der gemeinsamen Anstalt und die Bündelung der bisher eher dezentralen Strukturen ermöglichen aus unserer Sicht eine effektivere Steuerung durch den IT-Planungsrat. Sie führt
auch zur Vereinheitlichung der Arbeitsstrukturen, -prozesse und -regelungen, reduziert zudem die Schnittstellen und Redundanzen und kann, was funktionale Spezialisierung anbetrifft, künftig auch zu qualitativ besseren Ergebnissen führen.
Es ist vorgesehen, dass sämtliche Aufgaben dieser Stellen in der Fitko gebündelt und die bisherigen Strukturen dann auch aufgelöst werden. Für die Bündelung dieser Stellen ist ein Zeitraum von 2020 bis 2021 vorgesehen.
Für das Land Sachsen-Anhalt betrifft dies die beim Ministerium der Finanzen angesiedelte Geschäfts- und Koordinierungsstelle „Behördenfinder Deutschland“, BFD genannt, sowie die Geschäfts- und Koordinierungsstelle „Föderales Informationsmanagement“. All das wird also in die Fitko integriert.
Zu den Kosten auch nur ganz kurz. Wir setzen die finanziellen Verpflichtungen im Rahmen des IT-Planungsrates fort. Insgesamt beträgt der Mehrbedarf 2,7 Millionen €, wovon das Land Sachsen-Anhalt gemäß Königsteiner Verteilschlüssel 45 402 € finanzieren wird.
Das Digitalisierungsbudget 2020 bis 2022 umfasst insgesamt 180 Millionen €. Damit können gemeinsame IT-Anwendungen finanziert werden. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich daran, was das Digitalisierungsbudget anbetrifft, im Jahr 2020 mit 983 711 € und hat dementsprechend Haushaltsvorsorge bei Kapitel 19 10 Titelgruppe 95 getroffen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten. - Herzlichen Dank.
Ich kann darauf erwartungsgemäß so reagieren wie im Finanzausschuss. Es bedurfte keiner Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Wir hätten die Kosten selbstverständlich auch im Ausschuss vorgetragen. Natürlich haben wir Ihrer Anfrage entsprochen und die aktuellen Zahlen genannt.
Hinsichtlich der Vorlage „Verpflichtung der Regularien im Land Sachsen-Anhalt“ waren wir im Plan. Dass andere Länder das etwas früher gemacht und aktuelle Bearbeitungsstände in ihren Landtagen nachgereicht haben, mag in diesem Fall so gewesen sein. Wenn das Land SachsenAnhalt einmal schneller als die anderen Bundesländern sein sollte, fällt Ihnen dazu vielleicht auch etwas Lobendes ein. In diesem Fall waren wir aber innerhalb der Frist, was unsere Regularien betrifft. Das kann ich an dieser Stelle nur wiederholen. - Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE behandelt zwei Themen: erstens das Thema Nachhaltigkeit der Geldanlage, die möglichst gesetzlich festzuschreiben ist, und zweitens das Thema, Investitionen des Pensionsfonds in das Grundvermögen möglichst fortzuschreiben mit all der Öffnung, die
dabei möglich ist. Aber letztendlich geht es darum, strukturpolitische Steuerungsinstrumente einzuführen.
Was das Thema der Nachhaltigkeit anbetrifft, ist diese bereits heute im Pensionsfondsgesetz verankert. Man könnte etwas vereinfacht sagen: Ohne Nachhaltigkeit keine optimale Rendite. Die Notwendigkeit einer Änderung aus diesem Grund allein erschließt sich daher nicht.
Die Frage ist, welche Motivation der Antrag hat. DIE LINKE will letztlich einen Nachhaltigkeitsstandard setzen. Allein die Diskussionen, die wir dazu im Jahr 2017 im Kapitalmarktausschuss hatten - ich erinnere an dieser Stelle daran -, hat gezeigt, dass eine einheitliche, fraktionsübergreifende Festlegung von Standards eben nicht so einfach zu erreichen ist. Dazu reicht auch eine Gesetzesbegründung letztlich nicht aus.
Deswegen möchte ich an dieser Stelle im Landtag dafür werben, dass wir den Weg einer nachhaltigen Geldanlage, wie von der Landesregierung vorgeschlagen und übrigens fraktionsübergreifend im Finanzausschuss des Landtages ohne Gegenstimmen zur Kenntnis genommen, weitergehen sollten, und zwar ohne gesetzliche und ohne inhaltliche Fixierung in Gesetzesbegründungen. Nachhaltigkeit in der Geldanlage wird auch ohne eine Regelung weiter verfolgt, wie sie DIE LINKE vorgeschlagen hat.
Das andere Thema betrifft Investitionen in das Grundvermögen. Anders als ein bisschen in der Einbringungsrede suggeriert, gibt es keinen geplanten oder vorsätzlich vorgenommenen Weg, Investitionen in Grundvermögen nicht vorzusehen. Vielmehr ist es so, dass das Pensionsfondsgesetz keine konkreten Vorgaben dazu enthält, in welchen Anlagenklassen wir investieren. Das sollte aus unserer Sicht auch so bleiben. Man kann natürlich immer in den Rückspiegel schauen und zurückblickend sagen, was in der zurückliegenden Zeit gute Renditen ausgewiesen hat; das kann man dann gesetzlich fortschreiben. Das halte ich nicht für den richtigen Weg. Dann müssten wir gegenwärtig festschreiben, dass wir massiv in Zink und Palladium investieren.
Ich glaube nicht, dass das eine wirklich gute Motivation für Festlegungen in einem Gesetz ist.
Nein, der eigentliche Grund ist, wie ich es eingangs schon vermutet habe, strukturpolitische Steuerungsinstrumente in ein Pensionsfondsgesetz einzuführen. Und genau das widerspricht unseren Anlagegrundsätzen. Deswegen möchte ich dafür werben, dass es bei den jetzigen Regelungen bleibt. - Herzlichen Dank.
Diese Dinge sind gesetzlich fixiert - das wissen Sie ja -, zum Beispiel, wie mit nicht benötigtem Vermögen zu verfahren ist. Ich wiederhole: Es gibt keinen Ausschluss von Anlageklassen. Das heißt nicht, dass es auf Dauer so festgeschrieben ist, wie Sie es jetzt im Rückblick unterstellen.
Wir haben Anlagegrundsätze. Die Aussage, es müsste nichts geregelt werden, stimmt nicht; wir haben Anlagegrundsätze.
Zu Ihren Steuerungsinstrumenten, die den Anlagegrundsätzen, die wir ja haben, im Pensionsfondsgesetz zuwiderlaufen, haben wir einen anderen Weg vorgeschlagen. Wir haben das auch im Kapitalmarktausschuss und im Finanzausschuss sehr ausführlich erörtert, beim Thema Nachhaltigkeit auf positive Entwicklungen zu setzen und das mit einem Engagement-Mandat - so heißt das, also einem Engagement-Manager im Bereich der Anlagen - entsprechend zu überprüfen und harten Kriterien zu unterziehen. Auf diesen Prozess hatten wir uns geeinigt.
Nichtsdestotrotz sind Sie natürlich frei darin, Ihre Minderheitenposition noch einmal in entsprechen
de Initiativen zu gießen. Aber die Meinung der Landesregierung ändert sich dadurch trotzdem nicht.
- Einen Versuch war es wert, ja.
Vielen Dank. - Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE greift, was die Änderung des Sparkassengesetzes betrifft, einen Themenkomplex auf, über den wir bereits Ende 2015 intensiv
im parlamentarischen Raum diskutiert haben. So soll in § 20 des Sparkassengesetzes eine Hinwirkungspflicht der Träger zur Veröffentlichung der den Sparkassenvorständen gewährten Bezüge und Leistungen fixiert werden.
Ich darf daran erinnern, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes, über den im Oktober 2015 hier in erster Lesung beraten wurde, bereits eine vergleichbare Regelung enthielt. Die damalige Regelung der Landesregierung folgte den Public Corporate Governance Kodex des Landes SachsenAnhalt.
Allerdings haben sich damals im Anhörungsprozess im Rahmen der Ausschussberatung doch mehrere rechtliche Bedenken ergeben, die unter anderem vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages, aber auch von Vertretern des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vorgetragen wurden.
Rechtliche Bedenken gab es zum Beispiel gegen die vorgesehene Transparenzregelung zur Offenlegung der Bezüge vor dem Hintergrund, dass sich das Land ja nur im formellen Sparkassenrecht bewegt, das lediglich das Verfassungs- und Organisationsrecht der Sparkassen betrifft, nicht aber für das materielle Sparkassenrecht zuständig ist. Letzteres unterliege der konkurrierenden Bundesgesetzgebung nach § 74 Abs. 1 Nr. 11 des Grundgesetzes, da hierbei Fragen des Wirtschafts- und des Bankwesens offenbar betroffen seien.
Bundesgesetzlich wurde im Handelsgesetzbuch eine entsprechende Regelung vorgeschrieben, aber eben keine individuelle Offenlegung der Vorstandsgehälter. Vielmehr werden die Vorstandsgehälter in einer Gesamtsumme dargestellt und veröffentlicht.
Neben diesen kompetenzrechtlichen Bedenken wurden auch verfassungsrechtliche Aspekte geltend gemacht, unter anderem von den Sparkassenvorständen. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich dem seinerzeit angeschlossen. Hierbei ging es möglicherweise um die Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung.
Im Ergebnis des Beratungsgangs wurde damals die Regelung aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Die Fraktion DIE LINKE bringt dieses Thema nun erneut auf.
In den letzten dreieinhalb Jahren haben einige andere Bundesländer vergleichbare Regelungen in ihre Sparkassengesetze aufgenommen. Einige beabsichtigen, es noch zu tun.
Aus der Sicht der Landesregierung sollte daher der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die
zuständigen Fachausschüsse überwiesen werden. Im Rahmen dieser Ausschussberatung können wir dann über die rechtlichen Fragestellungen erneut diskutieren und gegebenenfalls zu einer möglichst guten Lösung kommen. - Vielen Dank.
Herr Knöchel, so ist es gewesen. Ich habe nicht gesagt, dass die Verfassungswidrigkeit festgestellt worden war. Vielmehr wurden - ich denke, so habe ich es auch gesagt - rechtliche Bedenken, nicht nur, was die Kompetenzregelung unter Bundesrecht betrifft, sondern auch verfassungsrechtlicher Art, vorgetragen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, Vertreter des Ostdeutschen Sparkassenverbandes und auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich damals diesen Bedenken im Wesentlichen angeschlossen. Dann hat man von dieser rechtlichen Fixierung Abstand genommen. So war es.
Wir können, wie gesagt, über das Thema erneut diskutieren. Deswegen ist, glaube ich, die Ausschussüberweisung ganz zweckmäßig. - Danke schön.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Begehren der AfD, wasserstoffbetriebene Antriebsformen in die Richtlinie zur Förderung von Fahrzeugen für den ÖPNV aufzunehmen, möchte ich gern wieder in Vertretung für meinen geschätzten Kollegen Thomas Webel für die Landesregierung Ausführungen machen.
Die Landesregierung hat die Richtlinie mit Blick auf den mehrjährigen Geltungszeitraum aus Vor
sorge für künftige Entwicklungen technologieoffen ausgestaltet und daher Fahrzeuge mit Brennstoffzellen bereits berücksichtigt.
Diese fallen unter Nr. 1.3c - zum Nachlesen - Elektrofahrzeuge, REEV, Range Extended Electric Vehicle. Der Range Extender, der sogenannte Reichweitenverlängerer als Generator, der die Batterie während der Fahrt aufladen kann, kann ein zusätzlicher Verbrennungsmotor, aber auch eine Brennstoffzelle sein.
Auch was den Antrag hinsichtlich des Fahrplans für den Ausbau und die Stärkung des ÖPNV betrifft, möchte ich sagen, dass wir einen solchen Fahrplan als Landesregierung haben, den sogenannten ÖPNV-Plan. Auch an Fördermöglichkeiten mangelt es aktuell nicht. Beispiele sind das Schnittstellenprogramm, das Barrierefreiheitsprogramm oder das Programm für alternative Antriebe.
Auch möchte ich für die Landesregierung noch erwähnen, dass zumindest für das Jahr 2020 vorgesehen ist, mit rund 120 000 € ein Projekt mit dem Titel „Machbarkeitsstudie Brennstoffzellentechnologie im öffentlichen Straßen- und Personennahverkehr“ einzuplanen.
Die Landesregierung arbeitet also gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen aktiv an einer guten und zunehmend emissionsfreien Zukunft des ÖPNV. Aufforderungen diesbezüglich bedarf es nicht. - Danke schön.
Ich habe es schon gesehen.
Ich bin mir ganz sicher, wenn Sie gesagt hätten: Nr. 1.3c. Der sogenannte Reichweitenverlängerer kann ein Verbrennungsmotor, aber eben auch eine Brennstoffzelle sein; und diese ist förderfähig.
So wie ich das vorgetragen habe.
Ja.
Ja. Vielen Dank. - Wenn wir uns doch heute wenigstens darauf einigen können, dass Sie Kenntnis davon erhalten haben, dass unsere Richtlinie technologieoffen gestaltet ist
und zumindest in dem Bereich Brennstoffzellentechnik förderfähig ist, dann sind wir schon einen Schritt weiter, unabhängig davon, ob nun
in meiner Redevorbereitung „1.3c“ oder, wie Sie sagen, „1.2c“ steht. Es geht um die REEV. In der Sache sind wir uns vielleicht einig. Das mag an der Zuarbeit gelegen haben. Ich werde das sofort unverzüglich mit meinem Ministerkollegen auswerten, was er sich da geleistet hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kann nicht verwundern, dass ich Probleme mit diesem Antrag habe. Zunächst einmal habe ich mir gedacht: Hat der Antragsteller vor, dreimal 30 Millionen € jedes Jahr auszugeben, oder möchte er 90 Millionen € für die beiden anstehenden Jahre des Doppelhaushaltes einplanen?
Auch bei der vorgeschlagenen Gegenfinanzierung hat sich die Ernsthaftigkeit des Antrags nicht wirklich belegen lassen. Soweit sich der Bund an den Kosten der Migration beteiligt, stellen diese Mittel ausdrücklich keine freie Spitze dar, aus der andere Landesaufgaben hätten finanziert werden können. Soweit die Ausgaben für Flüchtlinge auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, gilt nun einmal: Ein Rechtsstaat erfüllt seine Rechtsverpflichtungen.
Insbesondere das Thema mit den Straßenausbaubeiträgen und der Bank ärgert mich in besonderer Weise. Zu den Straßenausbaubeiträgen kann man unterschiedlicher Meinung sein. Sie wissen, dass das auch Gegenstand der Meinungsbildung in den Koalitionsfraktionen ist. Es gibt da unterschiedliche Gemengelagen. Man muss Gegenfinanzierungsvorschläge machen.
Die Diskussion ist nicht beendet.
Alle Fraktionen, im Übrigen auch die CDU-Landtagsfraktion, haben Vorschläge zur Bürgerentlastung unterbreitet.
Aber die Übernahme der Kosten durch das Land im Landeshaushalt, also praktisch eine kommunale Subventionierung aufgrund des Ausfalls der Straßenausbaubeiträge als Daueraufgabe mit einem Gesetz des Landtages von Sachsen-Anhalt
vorzusehen, ist etwas, was mit einer einmaligen Bereitstellung von Kapital für eine Auffanglösung einer Bank nicht vergleichbar ist. Die einmalige Kapitalisierung einer Bank mit einer Daueraufgabe zu vergleichen ist unzulässig und unseriös.
Sie unterstellen, wir hätten Geld lockergemacht und hätten für die Zukunft der Bank noch nicht einmal ein tragfähiges Geschäftsmodell. Dieses ist von uns im Finanzausschuss schon mehrfach anders dargestellt worden. Sie halten an diesem Zerrbild, weil es Ihnen in der öffentlichen Wahrnehmung zu nutzen scheint, einfach fest, und zwar wider besseres Wissen; das muss ich Ihnen unterstellen. Dass das Kabinett eine Meinungsbildung braucht und dass der Landtag von SachsenAnhalt mit der Staatsvertragsänderung, mit dem Nachtragshaushalt trotzdem das letzte Wort in dieser Sache hat, ist doch völlig unbestritten. Dennoch muss eine Meinungsbildung des Kabinetts erfolgen.
Die Bedingung für die Kapitalisierung der Bank ist ein tragfähiges Geschäftsmodell. Damit sind wir gar nicht so weit auseinander. Daran wird gearbeitet, und an dieser Bedingung halten wir fest.
Dann kommt von Ihnen immer wieder die Aussage, dass Sie Bürgerinteressen und wir Bankinteressen vertreten würden. Auch dieses Zerrbild ärgert mich doch sehr. Das kommt draußen vielleicht gut an bei denen, die nicht weiter darüber nachdenken, was eine Bank denn so macht. Man muss doch wissen, dass in einer Bank auch der kleine Bürger Anlagen hat, dass die Kommunen bei der NordLB Einlagen haben, dass die Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalts dort Geschäfte mit über 750 Millionen € macht und dass auch unsere Sparkassen dort vertreten sind, bei denen der kleine Bürger, dessen Interessen Sie vorgeben zu vertreten, seine Konten hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir an unsere Kommunen denken, dass wir an die Investitionsbank und damit an das Fördergeschäft Sachsen-Anhalts zum Wohle dieses Landes denken, ist doch im Interesse des Bürgers. Wir unterstützen keine Schlipsträger im fernen Hannover. Wir wahren unsere Landesinteressen, weil wir an die Bürger, an die Kommunen und an das Fördergeschäft in Sachsen-Anhalt sowie an die stabile Sparkassenlandschaft im Land Sachsen-Anhalt denken. Das ist im Bürgerinteresse und nicht, wie Sie es unterstellen, nicht.
Zu der kommunalen Finanzierung - ich komme zum Schluss, Herr Präsident - könnte ich einiges sagen. Sie können uns ja unterstellen, wir machten zu wenig für die Kommunen. Aber Sie können uns nicht das unterstellen, was Sie in Ihrer Rede gesagt haben. Wir haben noch nie so viele Mittel
für die Kommunen im Landeshaushalt bereitgestellt wie in dieser Wahlperiode.
Im Jahr 2018 haben die Kommunen 99 Millionen € mehr Steuereinnahmen erhalten als im Jahr 2017. Trotzdem haben wir ein FestbetragsFAG, auf das sich die Kommunen verlassen können. Und der Finanzausgleich geht nicht zurück.
Die Kommunen haben allein im Jahr 2017 186 Millionen € an Schulden abgebaut, das sind 6 % Schuldenabbau trotz steigender Ausgaben der kommunalen Familie. Das ist zumindest kein Beleg dafür, dass das FAG nicht funktioniert. Wir ruhen uns darauf gar nicht aus. Mit dem Haushaltsplan 2019 kommt nochmals ein kommunaler Investitionsimpuls: Es kommen nochmals 20 Millionen € als Aufschlag auf die kommunale Investitionspauschale oben drauf. Ich könnte das endlos fortsetzen. Fast jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt geht direkt oder indirekt an die Kommunen. Damit muss sich diese Landesregierung wirklich nicht verstecken.
Mein letzter Satz. Bei der Kinderbetreuung, meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe. Das Land Sachsen-Anhalt finanziert inzwischen ein Drittel der Gesamtkosten der kommunalen Pflichtaufgabe Kinderbetreuung. Wir haben mit dem KiFöG, über das man trefflich streiten kann, die Ausgaben aus dem Landeshaushalt innerhalb eines Jahres um 46 Millionen € erhöht.
Davon gehen aufgrund des Mehrkinderprivilegs 10 Millionen € direkt in die Elternentlastung. Sie können doch nicht behaupten, dass wir diesbezüglich nichts machen würden. Sie können sagen, dass das vielleicht noch nicht reicht und Sie noch mehr wollen. Aber Sie müssen erst einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir in diesem Bereich an Verbesserungen arbeiten.
Haushaltsdebatten laden immer zur Generalaussprache ein. Herr Farle, Sie haben das versucht. Aber die Zeit dafür ist natürlich zu kurz, auch zu kurz für mich. Lassen Sie uns darüber gern im Ausschuss beraten und die Diskussion bei den eigentlichen Haushaltsberatungen fortsetzen.
Über einen solchen Antrag in einer Dreiminutendebatte zu sprechen ist viel zu schade.
Die Diskussion setzen wir fort, aber ich hoffe, dass die Koalitionsfraktionen diesen Antrag ablehnen werden. Die Haushaltsdebatte werden wir natürlich fortsetzen und über die Punkte Kommunalfinanzen und Auffanglösung für die NordLB werden wir im Landtag beraten; dies aber bitte nicht auf der Basis dieses Antrag, sondern etwas qualifizierter. - Herzlichen Dank.
Gerne.
Vielen Dank, Herr Büttner. Dass man einen solchen Antrag bzw. einen solchen Tagesordnungspunkt im Rahmen einer Dreiminutendebatte noch einmal zu einer Fragestellung sehr spezieller Art - zur Beteiligungsgesellschaft hatten wir erst vor Kurzem etwas in der Zeitung gelesen - nutzt, kann man machen, ist aber schade. Ich möchte trotzdem versuchen, die Frage seriös zu beantworten. Sie kennen die Antwort ja auch bereits aus den Ausschüssen.
Wir sehen mit unserem Beitrag zur Kapitalisierungsmaßnahme, die an strenge Bedingungen geknüpft und mehrfach wiederholt worden ist, unsere Beteiligung im Rahmen der jetzigen Kapitalmaßnahme als beendet an, das heißt, wir werden keine weiteren Zuführungen direkter oder indirekter Art leisten.
So lautet der Kabinettsbeschluss, und so ist auch die Meinung in der Landesregierung. In der heutigen Jahresbilanz-Pressekonferenz der Norddeutschen Landesbank hat zu dieser Frage auch der Bankenvorstand Auskunft gegeben. Mir liegen keine Informationen vor, dass es einen gestiegenen Kapitalbedarf gebe. Die Bankenaufsicht hat am 3. April 2019 die entsprechenden Informationen abgefragt: Wie ist der Stand, wie sich die neuen Träger der Bank an der Kapitalisierungsmaßnahme beteiligen? - Die grundsätzliche Einigung auf eine Auffanglösung ist erzielt worden. Es wird derzeit noch an den Details gearbeitet, die Anfang kommender Woche vorgelegt werden sollen. Insofern ein klares Nein.
Noch einmal der Hinweis: Sie haben das Thema NordLB aufgerufen, weil Sie glauben, dass es Ihnen nützt, indem Sie ein Zerrbild zeichnen: Die einen machen etwas für die Bürger, und die anderen machen etwas für die Banken. Dieses Zerrbild ist falsch.
Wir sichern unsere Sparkassenlandschaft, wir sichern das Fördergeschäft in Sachsen-Anhalt, und wir sichern die Einlagen auch unserer Kommunen und der Wohnungswirtschaft. Das ist im Interesse des Landes.
Ihre Fraktion hat es angesprochen.
Jan Wenzel Schmidt (AfD)
Das Land wird ja nun 198 Millionen € hineinschießen. Was bekommt das Land dafür? Bekommt es nur mehr Anteile an einer maroden Bank? Oder orientiert man sich dabei an Niedersachsen und versucht dann zum Beispiel, die Filetstücke der Bank herauszukaufen? - Das Land Niedersachsen hat zum Beispiel eine Porzellanmanufaktur oder die Braunschweiger Landesbank herausgekauft. Wie sieht es zum Beispiel mit dem Brockenplateau aus? - Ich glaube, dort hält die NordLB ungefähr 50 % der Anteile. Wir wissen ja, dass der Niedrigzins bestehen bleibt; also würde damit wenigstens eine gesteigerte Wertentwicklung vorhanden sein, die wiederum für das Land von Vorteil wäre.
In der Frage liegen mehrere falsche Behauptungen. Ich will es noch einmal sagen: Das aktuelle Geschäftsmodell, das ich im Finanzausschuss im Rahmen einer Sondersitzung vorgestellt habe, geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass sowohl die durchaus gewinnbringende Braunschweiger Landessparkasse als auch die Deutsche Hypo im Rahmen des Bilanzvolumens der NordLB fortgeführt werden. Es werden keine Filetstücke verkauft.
Ihr Beispiel von der Porzellanmanufaktur Fürstenberg - das sind zwar tolle Porzellanerzeugnisse - ist aber gerade kein Beleg für ein Filetstück, sondern hierbei handelt es sich um sogenannte unbare Kapitalmaßnahmen, das heißt, hier soll die Bank entlastet werden, indem sich Niedersachsen zu Beteiligungskäufen zu einem festen Wert verpflichtet. Das ist eine Leistung, die Niedersachsen erbringt. Im Gegensatz zu dem, was Sie unter dem Verkauf von Filetstücken verstehen, ist das also eine zusätzliche Abschirmungsaktion. Ihre Aussage ist somit falsch.
Im Übrigen ist der Beitrag Niedersachsens an dieser Auffanglösung ein deutlich höherer, nicht nur, was die Kapitalzuführung in Cash anbetrifft, sondern auch, was die Abschirmung anbetrifft, also die Erweiterung des Bürgschaftsrahmens, um zusätzliche Garantien für den Abbau problembehafteter Schiffsfinanzierungen zu übernehmen. Dabei ist das Land Niedersachsen mit deutlich höheren Beträgen am Start. Das Land SachsenAnhalt hat über die Kapitalzuführung hinaus kei
nerlei Beteiligungen an Abschirmaktionen, Garantieleistungen oder Zuführungen sonstiger Art.
Ich sage es noch einmal: Die Zusage des Kabinetts ist gebunden an ein tragfähiges Geschäftsmodell, worüber wir uns zu verständigen haben. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass eine sozusagen dauerhaft zu alimentierende, verlustreiche Bank nicht die Chance hat - weder bei der BaFin noch bei der EZB und der EU-Kommission -, genehmigt zu werden. Man kann sich auch als öffentlicher Kapitalgeber nicht an solchen Banken beteiligen, wenn man das im Vorfeld schon weiß.
Ich sage also noch einmal: Bedingung für unseren Kapitalbeitrag ist, dass es ein tragfähiges Geschäftsmodell gibt, das anerkannt und von den entsprechenden Aufsichtsbehörden auch genehmigt wird. Bedingung ist ferner, dass jeder der neuen Träger zu seinen Zusagen steht, die sie im Vorfeld erklärt haben, da diese Kapitalmaßnahme sonst nicht umgesetzt wird; auch wenn die AfDFraktion immer wieder versucht, es so darzustellen, als wenn die Entscheidung schon getroffen und das Geld weg wäre. Das alles ist nicht wahr.
Wir haben gesagt: An uns wird eine Auffanglösung für die Norddeutsche Landesbank nicht scheitern. Die Gründe dafür habe ich Ihnen genannt. Solche Aussagen kann man nicht gegen die Bürgerschaft in Stellung bringen. Das ist unseriös. Dazu werden Sie immer meinen Widerspruch ernten.
Die Landesregierung hat in Erwägung gezogen, im Rahmen des Abstimmungsprozesses - auch mit den Koalitionsfraktionen - und eines Landtagsbeschlusses als Vorranglösung zunächst die Zuführung externen Kapitals zu prüfen. Das war die Vorranglösung des Landes; das wissen Sie zumindest alles aus dem Finanzausschuss.
Erst als die Teilprivatisierung gescheitert war und der Unterstützungsfall durch den Deutschen Sparkassen- und Giroverband ausgerufen worden ist, kam es dazu, dass wir unter strengen Bedingungen zu einer Kapitalmaßnahme bereit sind. Wir
werden den Landtagsbeschluss umsetzen. Wir als Land Sachsen-Anhalt wollen eine Option haben, nach Ende der Umstrukturierung unsere Anteile zu markkonformen Konditionen anbieten zu können. Wir wollen nicht nur die Bedingungen für die Investitionsbank festschreiben, sondern wir wollen auch ein Konzept für die Herauslösung der Bank prüfen und dann gegebenenfalls entscheiden, um uns aus dieser Trägerstruktur in der Norddeutschen Landesbank zu lösen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es folgt die erwartete Gegenrede, sehr geehrte Frau Heiß. Wir können den Antrag zumindest zum jetzigen Zeitpunkt aus der Sicht der Landesregierung nicht zur Annahme empfehlen, insbesondere da er Entscheidungen vorgreift, die zum jetzigen Zeitpunkt einfach noch gar nicht getroffen werden können.
Sie sagen zu Recht, die Europäische Kommission hat einen ersten Verordnungsentwurf im Mai bzw. im Juni 2018 veröffentlicht. Aber darin sind allenfalls grobe Richtungen vorgegeben worden und keinesfalls konkrete Einzelheiten, die zum jetzigen Zeitpunkt sicher sind, die aber in Ihrem Antrag in einzelnen Punkten angesprochen werden, zum Beispiel die Besetzung von Gremien, die zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem endgültige Rechtsgrundlagen noch nicht vorliegen, überhaupt nicht möglich ist.
Selbstverständlich hat sich die Landesregierung bereits zu den Verordnungsentwürfen verhalten. Es sind erste Schritte im Programmierungsprozess unternommen worden. Die Konstituierung einer interministeriellen Arbeitsgruppe haben sie angesprochen. Ich will das Engagement unseres Staatssekretärs für Bundes- und Europaangele
genheiten Herrn Dr. Schneider hervorheben, der mit zu den am besten vernetzten Landespolitikern, auch im Ausschuss der Regionen in Brüssel, gehört. Er bringt sich hierbei in besonderer Weise ein.
Wie in der Vergangenheit auch - ich sehe darin ausdrücklich keine Missachtung - wird es einen Partizipations-, einen Austauschprozess geben, ein partnerschaftliches Miteinander von Legislative und Exekutive, so möchte ich es nennen.
Die EU-Verwaltungsbehörde, die übrigens die Federführung bei der Programmierung hat, wird gemeinsam mit der Staatskanzlei die Stakeholder, die Wirtschafts- und Sozialpartner, den Landtag und die Zivilgesellschaft zu gegebener Zeit wieder über den Stand informieren.
Diese Anhörungsrunden ermöglichen es trotzdem, dass der Landtag sich hierbei zu gegebener Zeit mit eigenen Veranstaltungs- oder Anhörungsformaten einbringt. Das schließt sich überhaupt nicht aus.
Aber am Ende meiner kurzen Ausführungen will ich Sie doch noch auf etwas vorbereiten: Wir werden uns in dem Programmierungsprozess für die neue Strukturfondsperiode auf eine Reduzierung der verfügbaren Mittel einstellen müssen. Wir werden mit erheblichen Einschränkungen konfrontiert werden, sowohl was die Höhe der Mittel insgesamt betrifft, die rückläufig sind, als auch was steigende Kofinanzierungsraten betrifft. Wir werden also einen konzentrierteren Einsatz der Mittel mit verengten Handlungsspielräumen und die Notwendigkeit von stärkeren Schwerpunktsetzungen haben. Insofern bitte ich Sie schon jetzt, sich darauf einzustellen und das in der weiteren politischen Debatte entsprechend zu berücksichtigen. - Vielen Dank.
Wir haben, wie in der Vergangenheit auch, vor, gemeinsam mit der EU-Verwaltungsbehörde - ich betone: die EU-Verwaltungsbehörde ist federführend bei der Programmierung -, gemeinsam mit der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur die relevanten Stakeholder, die Wirtschafts- und Sozialpartner, den Landtag einschließlich der Landtagsausschüsse und die Zivilgesellschaft über den Programmierungsprozess zu informieren. Ein anderes, vom bisherigen partnerschaftlichen Miteinander abweichendes Verfahren haben wir in der Tat nicht vorgesehen. Wir wollen diesen Prozess des Miteinanders fortführen. Genau das werden wir vorschlagen.
Ihr Antrag spricht wichtige Punkte an, geht aber auf so viele Einzelheiten ein, die zum jetzigen Zeitpunkt wirklich noch nicht vertiefend beraten werden können bzw. zu entscheiden wären, weil auch die EU noch nicht so weit ist.
Richtig.
Richtig.
Der Landtag ist der Haushaltsgesetzgeber und er wird auch das letzte Wort in diesen Fragen haben. Stakeholder sind - das ist wieder der EU-Jargon - an der Stelle natürlich die gesellschaftlichen Ak
teure. Der Landtag gehört selbstverständlich dazu und wird darüber hinaus im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung auch die Entscheidung treffen.
Und auf die Frage, ob wir ein anderes Verfahren als bisher vorschlagen, habe ich bereits mit Nein geantwortet.
Was das partnerschaftliche Miteinander von Legislative und Exekutive betrifft, sehe ich keine Missachtung, so wie Sie das unterstellen. Ich sehe auch keinen Widerspruch in der Aussage, dass wir über den Stand der Programmierung informieren und auch informieren müssen. Die Entscheidung trifft am Ende der Haushaltsgesetzgeber. Darin sind wir gar nicht uneins.
Offensichtlich gibt es aber bei der Einschätzung, wann man über den Stand der Programmierung
berichtet, also wann der gegebene Zeitpunkt ist, unterschiedliche Auffassungen.
Wir werden zu gegebener Zeit informieren.
Nein, es war kein Versprecher. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir in dem Prozess gemeinsam mit der EU-Verwaltungsbehörde, der die Federführung bei der Programmierung obliegt, und gemeinsam mit der Staatskanzlei informieren werden. Und die Staatskanzlei heißt „Staatskanzlei und Ministerium für Kultur“. Gut, lassen wir den Zusatz „Ministerium für Kultur“, obwohl dieser offiziell zum Namen gehört, zum besseren Verständnis weg. Also: Die Staatskanzlei und die EUVerwaltungsbehörde haben die Federführung in diesem Programmierungsprozess. Darauf habe ich hingewiesen.
Vielen Dank. - Ich beantworte die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt.
Die Aussage, die Sparkassen hätten für das Land bei der Definition des Landesinteresses nie eine Rolle gespielt oder täten dies erst jetzt, ist falsch. Ich habe sehr wohl ausgeführt, dass wir uns frühzeitig an den Verhandlungen beteiligt haben. Allerdings haben wir anders als das Nachbarland Niedersachsen keine frühen Zusagen gegeben. Ich denke, die Situation in Sachsen-Anhalt ist gegenüber der in Niedersachsen an dieser Stelle eine andere.
Ich habe ausgeführt, dass wir für eine vernünftige, haushaltsschonende Lösung zur Verfügung stehen. Das entsprechende Mandat hat mir die Landesregierung per Kabinettsbeschluss bereits am 29. Januar 2019 gegeben.
Zu der Definition der Landesinteressen gehört natürlich die Fokussierung auf die Investitionsbank, wie ich das auch im Finanzausschuss ausgeführt habe. Es ist nicht so, dass ich nur versucht hätte, es auszuführen, sondern ich habe das sehr deutlich gesagt. Die Stabilisierung der Sparkassen im Land Sachsen-Anhalt ist auch im Landesinteresse und gehört zumindest in den Abwägungsprozess hinein.
Bei einem Verhandlungsstand ist es naturgemäß so, dass man sich mit den entsprechenden Partnern auf den aktiven Beitrag des jeweiligen Trägers zu verständigen hat. Hierzu hat es zahlreiche Gespräche gegeben. Das Kabinett hat bekanntlich in seiner Sitzung am 26. Februar 2019 beschlossen, das Finanzministerium zu ermächtigen, gemäß diesem Verhandlungsstand weitere Gespräche zu führen.
Der Betrag von 60 Millionen €, den die Sparkassen in Sachsen-Anhalt als Betrag ihrer aktiven Beteiligung beschlossen haben, ist nicht die Gesamtleistung der Sparkassenfamilie. Zu dem Ka
pitalisierungsbedarf in Höhe von 3,5 Milliarden € - das habe ich im Finanzausschuss bereits ausgeführt - ist von der Sparkassenfamilie insgesamt ein Betrag von 1,135 Milliarden € an Cash-Zuführung geplant.
Das heißt, die Sparkassen sind, was die Trägersparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt betrifft, aber auch was den Deutschen Sparkassen- und Giroverband betrifft, als Sparkassenfamilie in ihrer Gesamtheit mit einem deutlich höheren Betrag mit an Bord. Als Trägerland der Norddeutschen Landesbank haben wir einen vergleichsweise geringeren Betrag.
Ich sage aber auch ganz deutlich: Er ist für Sachsen-Anhalt wesentlich, auch in dieser Größenordnung. Deswegen werden wir uns diese Entscheidung auch nicht leicht machen und sehr gut abwägen. Wir werden im Sinne und im Interesse des Landes das Gesamtpaket beachten und unsere Hilfe mit den entsprechenden Maßgaben versehen. Dazu hat mich die Landesregierung beauftragt und das gedenke ich zu tun.
Vielen Dank. - Herr Knöchel, diese Frage ist auch Bestandteil Ihres Aktenvorlageverlangens, das Sie am 4. Februar 2019 offiziell - verbunden mit einem Anschreiben der Landtagspräsidentin - zum Thema Kapitalbedarf der NordLB an uns gerichtet haben. Ich bin sehr daran interessiert, dass auch während der laufenden Verhandlungen über eine Auffanglösung für die NordLB so viel Transparenz und parlamentarische Kontrolle wie
möglich hergestellt werden kann. Die Verhandlungen sind, wie Sie wissen, noch nicht abgeschlossen und befinden sich an einem sehr kritischen Punkt.
Deswegen muss man auch sicherstellen, dass sich die Wettbewerbsposition der NordLB durch das Bekanntwerden entsprechender Zahlen und Hintergründe nicht weiter verschlechtert. Daher gilt es, eine Abwägung zu treffen.
Die Gesichtspunkte wurden in Artikel 53 Abs. 4 der Landesverfassung in rechtliche Kategorien gefasst. Die Landesregierung muss einem Vorlageverlangen deswegen nicht in jedem Fall entsprechen. Es muss immer der Einzelfall im Wege eines schonenden Ausgleichs und der angelegten Abwägung ermittelt werden.
Ich darf mitteilen, dass wir das in einer Arbeitsgruppe im Finanzministerium mit Hochdruck tun. Wir haben die Norddeutsche Landesbank zu dem Thema inzwischen angehört. Wir haben mit einer ablehnenden Stellungnahme der NordLB umzugehen gehabt.
Wir haben unter Beteiligung des Justizministeriums - herzlichen Dank dafür - jetzt vor, die entsprechenden Unterlagen zusammenzustellen und Ihnen, wie ich hoffe - das kann ich hiermit in Aussicht stellen -, am 6. März 2019 alle Unterlagen zuzuleiten. Weil wir uns in einem laufenden Verfahren befinden, werde ich den Finanzausschuss bitten, die Unterlagen gemäß § 88 der Geschäftsordnung des Landtages für vertraulich zu erklären.
Bei allem Verständnis für die Ungeduld - ich bitte um Verständnis dafür, dass weder eine pauschale Ablehnung des Verlangens noch eine pauschale Vorlage von Unterlagen rechtlich zulässig wäre. Ohne Prüfung ging es leider nicht; das habe ich Ihnen im Übrigen auch schon in der Finanzausschusssitzung am 31. Juli 2019 angekündigt.
Erst einmal, Herr Knöchel: Ich teile Ihre Einschätzung, dass man einem Informationsbedürfnis nicht mit Zeitverzug begegnen kann bzw. es damit aushöhlen kann. Wir haben am 31. Januar 2019 darüber gesprochen, das ist richtig. Das offizielle Schreiben ist am 4. Februar 2019 zugegangen.
Wir haben das umfänglich geprüft. Ich habe Ihnen in Aussicht stellen können - ich gehe auch davon aus, dass das möglich ist -, dass Ihnen die Unterlagen mit der entsprechenden Maßgabe am 6. März 2019 zugestellt werden können. Das ist insofern günstig, als wir bereits verabredet haben, uns am 7. März 2019 in einer Sondersitzung des Finanzausschusses erneut mit dem aktuellen Thema zu beschäftigen. Ich bin sehr daran interessiert, dass diese fortlaufende Berichterstattung auch in Zukunft anhält und dass eine parlamentarische Begleitung sichergestellt wird.
Anders als Sie es in Ihrer Frage verlauten ließen, ist der Verhandlungsstand, zu dem ich im Kabinett berichtet habe, so, dass mit einem aktiven Beitrag des Landes in einer verhandelten Höhe von 198 Millionen € verbunden war, dass wir uns an keinerlei Abschirmungsaktionen oder Folgerisiken aus dem Abbau von problembehafteten Schiffsfinanzierungen mehr beteiligen. Es ist der Verhandlungsstand, dass keine indirekten oder direkten weiteren Zuführungen, zumindest aus dieser Kapitalisierungsmaßnahme heraus, noch auf Sachsen-Anhalt zukämen.
Das ist der Verhandlungsstand. Wie die Entwicklung der Bank in den nächsten Jahren ist, Herr Knöchel, ist die spannende Frage, und das absolut berechtigte Interesse - das eint übrigens Parlament und Landesregierung - ist, dass wir, wenn wir uns aktiv an einer solchen Stützungsmaßnahme oder Auffanglösung beteiligen, natürlich wissen wollen: Wie sieht das Geschäftsmodell der neuen NordLB aus? Ist es tragfähig? Kann man, wenn man Anteile erhält, deren Werthaltigkeit auch absichern? - Das ist eine ganz entscheidende Frage.
Deswegen ist es wichtig, dass wir hier nicht mit Eckpunkten, zwischen NordLB und den Trägern verhandelt, diskutieren, sondern auch einen wirklich mit allen Trägern abgestimmten finalen Plan für ein neues Geschäftsmodell haben. Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Bankenaufsicht das ähnlich sieht und dafür auch Fristen setzt. Konkrete Informationen werde ich dann auch im Finanzausschuss weitergeben.
Das Kabinett hat sich fortlaufend über den aktuellen Stand zur NordLB informieren lassen. Das ist - das ist den Ressortberichten zu entnehmen - regelmäßig erfolgt.
- Mehrfach. - Es ist darüber hinaus in den Gremien - wir haben auch eine Gremienbesetzung - die Verantwortung wahrzunehmen. Dazu gehört die Trägerversammlung, dazu gehören die Ausschüsse und der Aufsichtsrat der Norddeutschen Landesbank. Im Rahmen dieser Gremiensitzungen, die sehr vielfältig waren, sind auch die Termine durch die Hausspitze des MF wahrgenommen worden. Im Vorfeld hat es Abstimmungen zwischen den Trägern gegeben.
Vielleicht zur Frage der Einbindung. Sie sind nicht Mitglied im Finanzausschuss, vielleicht will ich es daher noch einmal sagen: Sie können bereits im Protokoll der Finanzausschusssitzung am 19. August 2016 nachlesen, dass wir für die Aufstellung des Doppelhaushaltes damals keine Dividenden eingeplant haben, weil es trotz der seinerzeit noch günstigeren Situation für die NordLB zu einer Kapitalaufstockung kommen sollte. Und im Protokoll der Finanzausschusssitzung am 19. April 2017 werde ich mit meinem Unmut darüber wiedergegeben, dass die NordLB ihre Unternehmensziele verfehlt und dass wir uns in einer - so wörtlich - akuten Konsolidierungsphase befinden.
Am 2. Mai 2018 wurden klare Erwartungen zur Umstrukturierung, Abbau der Schiffsportfolios, Vorranglösung für eine Kapitalmarktfähigkeit vor eigener Kapitalzuführung, ebenfalls protokolliert. Und schon am 12. September 2018 kam die Zahl des möglichen Kapitalisierungsbedarfes von 3,5 Milliarden € im Finanzausschuss vor. Ich wiederhole: im September 2018 die Zahl von 3,5 Milliarden €, die natürlich zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht bestätigt werden konnte. Damals wurde bereits von großen Herausforderungen gesprochen.
In den Haushaltsberatungen habe ich auf eine Nachfrage von Herrn Knöchel hin gesagt, dass wir uns mit dem Thema Optionen für die Investitionsbank in der Zukunft, einschließlich Abschätzung eines Herauslösungsszenarios, beschäftigen. Auch das ist im November 2018 im Rahmen der Haushaltsberatungen protokolliert worden.
Die Situation der NordLB ist also zumindest bei den Finanzpolitikern im Landtag sehr wohl bekannt. Allerdings muss man hierbei auch die Genese berücksichtigen, die Zuspitzung der Situation und Anfang des Jahres die Lage, dass die Vorranglösung des Landes Sachsen-Anhalt, nämlich Öffnung für externes Kapital, trotz weltweiter Suche nur in ein Angebot gemündet hat, das bis zum jetzigen Zeitpunkt für die Träger nicht annehmbar ist.
Wie im Finanzausschuss dargelegt, gab es einen Eckpunkteplan für ein mögliches Geschäftsmodell der NordLB. Mittlerweile darf ich Sie darüber informieren, dass das Supervisory Board der EZB die Vorlage eines neuen Kapitalerhaltungsplanes zur Wiedererfüllung der entsprechenden Aufsichtsanforderungen und eines aktualisierten Geschäftsplans zum Stand 1. März 2019 fordert.