Andreas Steppuhn
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst zu Frau Dirlich. - Sie hört jetzt gar nicht zu. Jetzt wollte ich einmal etwas Positives sagen.
Ich möchte Ihnen einfach sagen: Ich glaube, Sie werden mir fehlen. Ich wünsche Ihnen und natürlich auch Frau Latta, die ebenfalls nicht wiederkehren wird, alles Gute für die Zukunft. Ich denke, man wird sich sicherlich an der einen oder anderen Stelle wiedersehen.
Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch den dazugehörigen Antrag der LINKEN gesehen habe, habe ich mir gedacht: Das ist ja eine großartige Unterstützung der Arbeit und der Forderungen, die wir im Bereich der Arbeitsmarktpolitik schon haben.
In den Reden sind jetzt ein paar Unterschiede deutlich geworden. Aber ich glaube, dass wir im Kern schon einer Meinung sind, nämlich dass wir in Sachsen-Anhalt, bei uns im Land, aber auch darüber hinaus einen dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt brauchen. Unabhängig davon, ob man diesen Arbeitsmarkt gemeinwohlorientiert nennt, was Sinn macht, kommt es darauf an, dass wir über die Menschen reden, die wir dort integrieren wollen.
Ich mache dabei eine sehr starke Trennung. Es muss das arbeitsmarktpolitische Ziel im Land sein, dass wir nach wie vor bei jeder und jedem, bei der bzw. dem wir eine Chance erkennen, den Versuch unternehmen müssen, sie oder ihn in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Das muss Priorität haben.
Wenn ich über den sozialen Arbeitsmarkt rede, dann meine ich damit in der Regel die Zielgruppe - diese Menschen haben wir im Land -, bei der wir es absehbar nicht schaffen werden, sie wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Das ist für mich der soziale Arbeitsmarkt. Das sind die Menschen, die wir dort integrieren und beschäftigen wollen, über die wir bezüglich der Zielgruppe reden müssen.
Ich bin dankbar dafür, dass der Minister und die Regierungsfraktionen gemeinsam zumindest den Einstieg in einen sozialen Arbeitsmarkt geschafft haben. Für mich ist das Bundesprogramm, aber auch das Programm „Jobperspektive 58 plus“, beides über drei Jahre angelegt, der Einstieg in den sozialen Arbeitsmarkt.
Die Zahl der Menschen, die dort Beschäftigung gefunden haben oder finden werden, beträgt knapp 1 300 über das Bundesprogramm. Es kommen noch einmal 1 100 Menschen über das Programm „Jobperspektive 58 plus“ hinzu. Insofern werden wir im Laufe dieses Jahres fast 2 400 Menschen im Land in diesen Maßnahmen, in diesen Beschäftigungsverhältnissen haben. Ich glaube, diese Zahl kann sich sehen lassen.
Wenn wir dann noch wissen, dass es sich hierbei um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
handelt, bei der sogar der Mindestlohn gezahlt wird, dann kann ich nur sagen: Damit haben wir etwas Gutes getan. Deshalb noch einmal herzlichen Dank an Minister Norbert Bischoff, dass wir das gemeinsam mit den Regierungsfraktionen auf den Weg gebracht haben. Das kann sich sehen lassen.
Weil der Kollege Rotter die Bürgerarbeit bemüht hat: Das, was wir jetzt geschaffen haben, ist besser als die Bürgerarbeit, Herr Rotter. Deshalb muss es unser Ziel sein, diese Programme nicht nur nach drei Jahren zu bewerten, sondern wir müssen daraus auch lernen, wie man zukünftig eine gute Politik für langzeitarbeitslose Menschen im Land macht, und schauen, dass wir dort zu einer Verstetigung kommen. Dafür brauchen wir sicherlich Geld des Bundes. Dafür müssen wir für die Zukunft auch ESF-Mittel einsetzen.
Ich bin der Ansicht - auch das ist angesprochen worden; zumindest ist das eine Zielsetzung; zum Teil werden wir uns ja wiedersehen, wenn es um die Koalitionsverhandlungen geht, egal, wer dann mit wem verhandeln wird; das wird das Wahl
ergebnis zeigen -, wir müssen dahin kommen,dass wir für das Thema sozialer Arbeitsmarkt auch Landesgeld in die Hand nehmen, um das eine oder andere vielleicht besser zu machen.
Ich möchte noch etwas zum Passiv-Aktiv-Transfer sagen. Das ist ja nichts Neues. Die Länder, auch Sachsen-Anhalt, haben sich immer klar positioniert, dass wir diesen Passiv-Aktiv-Transfer haben wollten. Auch die Bundesarbeitsministerin ist der Meinung, dass es richtig wäre, das zu machen. Wir haben verschiedene Gelegenheiten gehabt, über dieses Thema zu reden.
Das Ganze scheitert aber im Moment an Bundesfinanzminister Schäuble, der das nicht will. Ich hoffe, dass man ihn mit den Erfahrungen der Modellprojekte aus Baden-Württemberg und NordrheinWestfalen vielleicht noch überzeugen kann, dabei mitzumachen. Denn er hat die Sorge - zumindest wird mir das gesagt -, dass er dann sein Geld, wenn er in Vorleistung geht, von den Kommunen nicht wiederbekommt.
Dieses Problem müssen wir lösen. Das, was man für passive und aktive Leistungen ausgibt, müssen wir in einen Topf bekommen. Dann wird ein Schuh daraus. Dann kommen wir dahin, dass wir endlich Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Das muss die Zielsetzung sein. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst zwei Sätze zur Rede von Frau Lüddemann sagen.
Ich habe heute Morgen gelesen, was das Thema Rentenangleichung angeht, dass es offensichtlich nicht gelungen ist, Ihren Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg, Herrn Kretschmann, für die morgige Bundesratssitzung zu bewegen, sich dort gemeinsam für das Thema Rentenangleichung und das, was in den Anträgen steht, einzusetzen. Ich habe gehört, dazu soll es heute Abend noch Gespräche geben. Ich habe die Hoffnung, dass wir vielleicht auch Baden-Württemberg von der Notwendigkeit überzeugen können, sich bei der Frage der Rentenangleichung in Ostdeutschland solidarisch zu zeigen.
Ich habe der Berichterstattung von Frau Dirlich entnommen, dass sie die Diskussion im Aus
schuss sehr wertfrei dargestellt hat. Ich möchte nicht alles wiederholen. Ich weiß, das war noch nicht Ihre letzte Rede; wir reden morgen noch einmal, Frau Dirlich. Aber ich möchte schon bei dem Thema Rentenangleichung die Gelegenheit nutzen, Ihnen persönlich zu danken, dass Sie im Parlament das Thema immer wieder auf die Tagesordnung gebracht haben. Ich glaube, dieses Thema wird uns, weil es noch nicht abschließend geregelt ist, auch in der nächsten Legislaturperiode weiter beschäftigen. Deshalb trotz allen Streites: Herzlichen Dank dafür, dass Sie dieses Thema - wie eigentlich das ganze Haus - vorangetrieben haben.
Wenn wir ehrlich sind - ich habe das bei der letzten Debatte im Juli 2015 schon gesagt -, ist es doch so: Wir sind uns im Landtag von Sachsen-Anhalt, im Parlament, einig, dass wir die Rentenangleichung wollen. Wir haben natürlich auch in der Anhörung festgestellt, dass es durchaus, was die konzeptionellen Ansätze angeht, wie man das regelt, unterschiedliche Auffassungen gibt. Wir haben auch den Bundestagsabgeordneten der LINKEN Herrn Birkwald dort gehabt. Ich war nicht immer der Überzeugung, dass das, was Sie gemeint haben, auch von Herrn Birkwald dort unterstützt worden ist. Deshalb gibt es sicherlich durchaus Nuancen, wie man die Dinge regelt.
Man muss auch sagen, dass wir, egal wie man es am Ende regeln wird - ob rein rentenrechtlich oder mit materiellen Aspekten -, nicht alle Erwartungen der Menschen zu dem Thema Rentenangleichung - wenn sie denn kommt - erfüllen.
Eines hat mich in den letzten Wochen besonders stutzig gemacht hat. Ich habe die Ausführungen des Kollegen Rotter gehört; ich bin dankbar für die klare Position. Aber, lieber Kollege Rotter, ich würde mir natürlich wünschen, dass die Bundestagsabgeordneten der CDU auch eine so klare Position, was die Rentenangleichung angeht, hätten.
- Nein, eben nicht; es gibt da schon einige Nuancen. - Aus unserer Sicht steht schon jetzt fest, dass dieser Zwischenschritt, der im Jahr 2016 entschieden werden soll, im Jahr 2017 kommen muss. Wenn man die Angleichung überhaupt schaffen will, dann muss dieser Schritt gegangen werden. Deshalb habe ich eigentlich wenig Verständnis dafür, dass es eine Reihe von Unionsabgeordneten gibt, die sich gegen diese Haltung positioniert haben.
Von daher hoffe ich - der Minister hat es auch ausgeführt -, dass es morgen im Bundesrat endlich zu Ergebnissen kommt. Wenn man dort etwas feststellen will, dann brauchen wir diese Bund-LänderArbeitsgruppe, die den Rentenbericht entsprechend auswertet und feststellt, dass dieser Zwi
schenschritt notwendig ist, um überhaupt die Angleichung zu erreichen. Ich glaube, deshalb brauchen wir im Jahr 2016 eine Entscheidung dazu, dass es einen Zwischenschritt bei der Rentenangleichung Ost an West gibt, um überhaupt das Ziel zu erreichen, im Jahr 2020 die Rentenangleichung vollständig vorzunehmen.
Eines ist auch gesagt worden - ich denke, da beißt die Maus keinen Faden ab -: Wenn wir über eine Rentenangleichung reden, aber auch über das Thema Altersarmut, dann ist dieses Thema natürlich unabdingbar mit dem Thema Lohnentwicklung verbunden.
Wenn wir jetzt feststellen - das ist nicht nur von den Gewerkschaften gekommen -, welche Wirkung der Mindestlohn entfaltet, dass auch die öffentlichen Kassen von dem Mindestlohn profitieren, aber auch unsere Sozialversicherungssysteme, dann ist der Mindestlohn ein guter Ausgangspunkt dafür gewesen, dass wir auch zu einer besseren Lohnentwicklung kommen, und dass die Rentenkassen unter Umständen mehr Spielräume haben, um zukünftig Rentenerhöhungen zu gewährleisten.
Aber ich glaube - damit bin ich wieder bei Frau Dirlich -, dass uns das Thema Altersarmut in den nächsten Jahren, unabhängig von der Rentenangleichung, noch vor besondere Herausforderungen stellen wird. Allein wenn wir die Erwerbsbiografien vieler Menschen, die von der Arbeitslosigkeit geprägt sind, betrachten, aber auch die Einkommenssituationen gerade in den letzten 20 Jahren - dort sind die riesigen Unterschiede zum Westen vorhanden. Ich glaube, deshalb müssen wir auf die Lohnentwicklung setzen, wenn wir wollen, dass in Zukunft Altersarmut vermieden wird.
Es wird in diesem Bereich noch viel zu tun geben. Ich bin sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es gelingt, wenn wir in der neuen Legislaturperiode wieder zusammenkommen - das ist nicht nur meine Hoffnung, sondern wir als Sozialdemokraten haben dieses mit Priorität als Ziel benannt -, die Rentenangleichung bis 2020 zu erledigen. Das ist das politische Ziel, daran werden wir auch in der neuen Legislaturperiode arbeiten.
Zur Beschlussempfehlung ist einiges gesagt worden. Ich empfehle natürlich die Annahme dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht - das vorweggeschickt - liegt es in der Natur der Sache eines Untersuchungsausschusses, dass man zu unterschiedlichen Bewertungen kommt. Wenn man so manche Überschrift einer Presseerklärung gelesen hat oder auch so manche Berichterstattung in den Medien, dann konnte man schon manchmal das Gefühl haben, dass man in einem anderen Ausschuss gesessen hat als andere, die dort ihre Meinung im Nachhinein auch kundgetan haben.
Aber ich glaube, es ist festzustellen - das möchte ich an den Beginn meiner Rede stellen -: Wenn man sich mit Fördermitteln beschäftigt - das hat der Ausschuss zur Genüge getan -, dann kann man zuallererst feststellen, dass wir eine Menge Menschen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der Landesverwaltung, in den Ministerien haben, die einen guten Job machen im Umgang mit Fördermitteln. Deshalb muss diesen auch gedankt werden, dass sie diesen Job machen; denn sie machen ihn gut.
Von daher kann man auch feststellen, dass in der Landesverwaltung eine engagierte Arbeit gemacht wird, auch wenn man vielleicht an der einen oder anderen Stelle berechtigterweise Kritik loswerden kann.
Ich möchte fünf Feststellungen treffen, die zugegebenermaßen vielleicht auch subjektiv sind, aber die zumindest meine Einschätzung wiedergeben. Ich möchte mit dem für mich wichtigsten Ergebnis des 13. Parlamentarischen Untersuchungsaus
schusses beginnen.
Ich denke, der Untersuchungsausschuss hat dazu beigetragen, dass das Ausmaß der Fördermittelaffäre, des Fördermittelmissbrauchs, überhaupt erst
einmal deutlich gemacht worden ist, erkannt worden ist und dann auch ausermittelt worden ist. Ich denke, das ist ein gutes Ergebnis, dass der Untersuchungsausschuss im Prinzip dafür gesorgt hat, dass auch Gelder zurückgefordert werden können, die missbräuchlich verwendet worden sind. Wir reden hier nicht über eine kleine Summe. Nach dem jetzigen Stand sind es mindestens 26 Millionen €.
Ich komme zu der zweiten Feststellung. Ich denke, diese ist genauso wichtig. Wir haben als Ausschuss nicht feststellen können, dass es eine Einflussnahme von Mitgliedern der Landesregierung in Zusammenhang mit dem Missbrauch von Fördermitteln gegeben hat. Der Missbrauch der Fördermittel ist einzig und allein auf kriminelle Machenschaften einzelner, inzwischen angeklagter Personen zurückzuführen. Klar ist auch: Kriminelle Energie hat den Missbrauch erst möglich gemacht. Ich glaube, von daher ist das eine Erkenntnis der Ausschussarbeit, dass sich die Landesregierung hierbei nichts vorzuwerfen hat.
Meine Damen und Herren! Eine dritte Feststellung ist, dass man bei den Beteiligten auch durchaus differenzieren muss. Es waren überwiegend Unternehmen, die daran beteiligt waren, die also Maßnahmen im Bereich der Qualifizierung abgerechnet haben, die letztlich mit diesen Fördergeldern gearbeitet haben. Dabei komme ich zu einer Dreiteilung.
Die große Menge der Unternehmen, die diese Fördermittel für die Qualifizierung der Beschäftigten entgegen genommen hat, hat, denke ich, dort eine ordnungsgemäße Arbeit abgeliefert. Es ist ordnungsgemäß qualifiziert worden.
Diese, denke ich, haben wir auch nicht zu kritisieren. Vielmehr sind die Unternehmen zu kritisieren, die letztlich missbräuchlich damit umgegangen sind.
Auch an dieser Stelle differenziere ich in zwei Kategorien. Es gab die Unternehmen, die bewusst mitgemacht haben, die gewusst haben, was sie tun und dass sie Fördermittelbetrug begehen, indem sie falsche Listen ausfüllen oder Namen von Personen, die bei den Maßnahmen nicht anwesend gewesen sind, auf die Listen schreiben.
Es gab aber auch einzelne Unternehmen, insbesondere kleine Unternehmen - - Ich erinnere mich an eine Frau, an eine Unternehmerin, die aus der Türkei stammt, die das Unternehmen, nämlich eine Änderungsschneiderei, ihres Vaters übernommen hat. Sie saß auf einmal auf der Anklagebank, weil sie angeblich Fördermittel missbraucht hat. Es stellte sich dann heraus, dass ihr die IHK, also die damals Beteiligten empfohlen hatten, an Maßnahmen teilzunehmen. Ihr wurde gesagt, sie müsse
sich um nichts kümmern und die entsprechenden Belege würden ausgefüllt.
Die gute Dame hat seinerzeit ausgesagt - Namen sollte man hier nicht nennen -, es sei ein Herr von der IHK gekommen, dies sei für sie eine Behörde, und wenn ihr jemand aus einer Behörde etwas sage, dann sei das gut und richtig und werde so gemacht. - So ist diese Unternehmerin zur Angeklagten geworden. Deshalb differenziere ich sehr deutlich - das wollte ich sagen - zwischen den Unternehmen, die bewusst gehandelt haben, und Unternehmen, die im Prinzip mitgemacht haben, weil ihnen irgendetwas erzählt worden ist und ihnen die Konsequenzen dessen, was stattgefunden hat, nicht ganz klar waren.
Kommen wir zu einer vierten Feststellung, die mich schon sehr nachdenklich gemacht hat, und zwar ist das die Tatsache, dass sowohl der damalige Präsident des Landesverwaltungsamtes Herr
Leimbach als auch der jetzige Präsident des Landesverwaltungsamtes Herr Pleye immer wieder deutlich gemacht haben, auch bei den Vernehmungen, dass man nicht so umfangreich hätte kontrollieren können, weil dafür zu wenig Personal vorhanden sei.
Ich habe selten erlebt, dass sich Personen mit der Rangigkeit eines Präsidenten derart in einem Ausschuss beklagen. Deshalb komme ich zu dem Schluss, dass man darüber reden muss und prüfen muss, ob es tatsächlich so ist.
Richtig ist aber auch, dass nicht alles geprüft werden kann; denn es geht hierbei um viel Geld und um viele Anträge. Daher ist es sicherlich richtig, dass man in diesem Geschäft, also bei der Vergabe und bei der Umsetzung von Fördermitteln, nur in Form von Stichproben oder bei Vorliegen eines konkreten Verdachts prüfen kann.
Oft sind die Verdachtsmomente erst bei den Ermittlungen zutage getreten, sodass ich glaube, dass die Herangehensweise - trotz des fehlenden Personals - und die Arbeit als ordnungsgemäß zu bewerten sind. Vielleicht hätte man mit ein bisschen mehr Personal an der einen oder anderen Stelle mehr machen können, aber das will ich hier nicht näher bewerten.
Ich komme zu einer fünften Feststellung. Ich weiß, dass ich mir jetzt vielleicht ein wenig Unmut zuziehe. Aber ich glaube, dass die Nähe von örtlichen CDU-Politikern in Dessau und in Wittenberg zu angeklagten und beteiligten Unternehmen als ungut zu bezeichnen ist. Das ist zumindest meine subjektive Einschätzung. Das sage ich unabhängig davon, dass ein Zusammenhang zwischen den Spenden an die CDU - der Kollege Thiel hat darauf hingewiesen - und dem Fördermittelmissbrauch nicht festgestellt worden ist.
Ich würde mich, wenn eine solche Nähe existieren würde, nicht wohlfühlen. Ich halte sie für ungut. Bei der SPD würde es so etwas wahrscheinlich nicht geben.
Man muss schon sagen, was Sache ist. Wir haben die Herren als Zeugen vernommen. Dabei hatte man manchmal das Gefühl, dass sie eigentlich mehr sagen könnten, aber das nicht wollten.
Ich sage aber sehr deutlich: Wir haben als Ausschuss nichts dergleichen feststellen können. Trotzdem ist diese Nähe für mich hinterfragens- und bemerkenswert gewesen.
Unabhängig davon - damit will ich zum Schluss kommen -
waren diese Förderprogramme etwas Gutes; denn sie waren seinerzeit dazu gedacht, mithilfe von ESF-Mitteln Menschen in Arbeit zu bringen, indem sie entsprechend der Nachfrage der Unternehmen qualifiziert werden.
Deshalb sollten wir im Nachhinein, auch bei der Bewertung des Fördermittelmissbrauchs, nicht zu dem Schluss kommen, dass alles schlecht war. Vielmehr ist eine Menge Menschen in unserem Land qualifiziert worden, die heute einen Arbeitsplatz haben. Daher möchte ich diese Programme nicht missen. Ich denke, Qualifikation ist etwas ganz Wichtiges, wenn man Fachkräftesicherung für die Zukunft betreiben will.
Meine Damen und Herren! Ich will mich dem Kollegen Rotter anschließen, der gesagt hat, dass eine Ausschussarbeit über drei Jahre hinweg, mit vielen Sitzungen, kein leichtes Brot ist. Die Sitzungen dauern manchmal sehr lange und es ist viel Zuarbeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch der Landtagsverwaltung und der Ministerien erforderlich. Deshalb von mir an alle einen herzlichen Dank für die gute Arbeit, die geleistet worden ist.
In diesem Sinne möchte ich meine Bewertung abschließen. - Danke schön.
Ja, immer.
Nein, das habe ich damit nicht gesagt. Sicherlich ist der genannte Fall ein Beispiel dafür, dass man am Anfang vielleicht aus Unwissenheit mitgemacht hat, weil man die IHK bzw. das IHK-Bildungswerk als Behörde betrachtet und von ihm gesagt bekommen hat, es sei wichtig, das zu machen. Zumindest hatte ich in dem erwähnten Fall den Eindruck, dass die Frau dabei in etwas hineinschliddert, was sie vorher nicht überschaut hat. Deshalb habe ich diesen Unterschied bei der Bewertung der Unternehmen gemacht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe sehr gut zugehört, was der Kollege Rotter heute gesagt hat. Wenn ich mich richtig an die Diskussion erinnere - Sie haben den Parteitag genannt -: Es gab diesen CDU-Parteitag, auf dem es hieß: Sozial ist das, was Arbeit schafft.
Wir als Sozialdemokraten haben damals schon gesagt: Sozial ist das, was gute Arbeit schafft. Daher kann ich der CDU und Ihnen, Herr Rotter, heute Lernfähigkeit attestieren. Vielleicht steht dies auf einem der nächsten Parteitage auf dem Plakat der CDU. Aber das sei dahingestellt.
Ich denke, wir haben im Ausschuss sehr ausführlich über das Thema geredet und sind dann zu der gemeinsamen Beschlussempfehlung gekommen. Ich denke, es zeichnet die Koalition aus, dass wir es immer wieder schaffen, gemeinsam auf den Punkt zu kommen, auch bei Anträgen, die nicht ganz einfach sind.
Ich will deutlich machen - das gilt auch für die SPD-Bundestagsfraktion in Berlin; das steckt hinter dem Antrag -, dass wir der Meinung sind, dass sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse abgeschafft werden müssen. Es gibt - das ist kein Geheimnis - in Berlin nach wie vor keine Übereinkunft zwischen der CDU und der SPD.
Aber für uns ist es ganz wichtig, dies herauszustellen, auch wenn es in der Beschlussempfehlung nicht ganz so deutlich zum Ausdruck kommt. Aber das ändert an dieser grundsätzlichen Position nichts.
Inhaltlich, Herr Kollege Rotter, kann ich mitgehen. Wir brauchen mehr gute Arbeit bei uns im Land, in Sachsen-Anhalt. Wir brauchen mehr Sicherheit für die Menschen auf ihrem Arbeitsplatz, damit sie nicht ständig geheuert und gefeuert werden können.
Ich glaube, es ist auch ein wichtiger Schlüssel dafür, die Menschen nicht nur im Land zu halten und jungen Menschen auf Arbeitsplätzen mit guter Arbeit eine Perspektive zu geben, sondern auch der Schlüssel dafür, dass es uns zukünftig gelingt, Fachkräftesicherung zu betreiben.
In diesem Sinne kann ich nur dafür werben, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zuzustimmen und den Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. - Danke schön.
Herr Kollege Thiel, kann es sein, dass Sie diesen Antrag gestellt haben, um die Unterschiede zwischen CDU und SPD in diesem Hause darzulegen?
Ich hätte dazu gesagt: Das ist Ihnen gelungen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegin Dirlich, Sie haben in Ihrer vorherigen Rede angedeutet, wir brauchen uns heute noch nicht zu verabschieden, sondern werden noch das Vergnügen haben, im Januar gemeinsam über das Thema Rente zu sprechen. Darauf freue ich mich jetzt schon, dass wir das dann tun werden.
Ich will Ihnen aber in einem Recht geben, das mich auch gewundert hat. Dass wir diesen Antrag sehr bewusst an den Wirtschaftsausschuss weitergeleitet haben und dieser uns dann antwortet, er wäre beim Thema Streikrecht fachlich nicht zuständig, habe ich zur Kenntnis genommen. Ich hätte zumindest erwartet, dass man dort über das Thema ernsthafter diskutiert.
Aber in der Sache selbst hat sich, glaube ich, dieser Antrag wirklich erledigt, denn diese bayerische Initiative ist seinerzeit von der Diskussion um das Tarifeinheitsgesetz ausgegangen. Wir haben jetzt ein zukunftsträchtiges Tarifeinheitsgesetz, auch wenn der eine oder andere das anders interpretieren und bewerten würde.
Ich meine, dieser Antrag - das ist auch unser Kenntnisstand - liegt nach wie vor in den Ausschüssen des Bundesrates und wird nicht mehr aufgerufen. Von daher hat er sich in der Sache erledigt, und er wird auch keine Mehrheit mehr finden, da er in allen sozialdemokratisch geführten Ländern und in Ländern, die einen sozialdemokratischen Arbeitsminister haben, abgelehnt wurde. Auch unser Minister Norbert Bischoff hat sich in den Ausschüssen des Bundesrates gegen die bayerische Initiative ausgesprochen.
Daher haben wir den Sachstand, dass das Streikrecht auch von Bayern nicht mehr infrage gestellt werden kann. Hintergrund ist, dass das Tarifeinheitsgesetz jetzt da ist. Deshalb kann ich es heute kurz machen. Wir schlagen Ihnen vor - bzw. der Ausschuss hat es vorgeschlagen -, dass wir den Antrag heute ablehnen, da er im Prinzip keine
Bedeutung mehr hat. Dennoch muss man sagen, dass das Streikrecht natürlich immer ein hohes Gut ist und daran die Tarifautonomie hängt. Es ist gut, dass dieser Landtag und die Opposition aufpassen, dass solche Initiativen keinen Erfolg haben.
Dennoch können wir heute sagen: Der Antrag ist erledigt. Deshalb können wir, denke ich, der Ausschussempfehlung mit ruhigem Gewissen folgen, den Antrag heute endgültig ad acta zu legen und den Ursprungsantrag der LINKEN abzulehnen. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Welterbestadt Quedlinburg beabsichtigt, in ihrem Stadtteil Quarmbeck Mietwohnungen, die der städtischen Wohnungsgesellschaft gehören, mithilfe von Fördermitteln abzureißen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es vonseiten der Stadt Quedlinburg oder
der städtischen Wohnungsgesellschaft Anfra
gen bzw. angekündigte Anträge an das Land oder den Bund, um den Abriss von Mietwohnungen im Ortsteil Quarmbeck finanziell mit Fördermitteln zu unterstützen?
2. Welche Fristen gibt es, bezogen auf die voran
gegangene Frage, bei der Beantragung von Fördermitteln für den Abriss von Mietwohnungen, wenn dieser in den Jahren 2016 bis 2022 stattfinden soll?
Ich werde dazu sicherlich gleich noch Nachfragen haben. - Danke schön.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank. Ich habe zwei Nachfragen. Die erste Frage: Wie bewerten Sie es, dass in Zeiten zunehmender Zuwanderung und Wohnungsknappheit in Sachsen-Anhalt überhaupt noch Wohnungen unter Einsatz von Fördermitteln abgerissen werden?
Die zweite Frage: Wie gehen Sie in diesem Zusammenhang damit um, dass der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau nunmehr finanzielle Mittel in Höhe von 1 Milliarde € zur Verfügung stellt, um maroden Wohnungsbestand wieder zu ertüchtigen? - Danke schön.
Ja, nur zur Klarstellung. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass die Mittel für dieses Programm gerade von 500 Millionen € auf 1 Milliarde € aufgestockt worden sind?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich der Aufforderung des Kollegen Rotter nachkommen, der uns aufgefordert hat, als Sozialdemokraten vor den
Wahlen zu sagen, was Sache ist und was wir wollen, damit die Wähler das nachher auch wissen.
Ich kann Ihnen sagen, Herr Kollege Rotter - das gilt sowohl für die Flüchtlingspolitik als auch für das Streikrecht -: Wir als Sozialdemokraten haben da sehr klare Positionen. Wir wollen ein starkes Streikrecht und eine starke Tarifautonomie in Deutschland.
- Das werden wir gleich in der weiteren Debatte vielleicht noch erfahren. Der Kollege Rotter hat nicht allzu viel zum Inhalt gesagt.
Lassen Sie mich vielleicht am Anfang noch einmal sagen, ich habe geglaubt, dass die Debatte mit dem neuen Tarifeinheitsgesetz beendet wäre. Das Tarifeinheitsgesetz ist erst kürzlich beschlossen worden. Jetzt kann man natürlich sagen, dass dieser Antrag von der CSU aus Bayern schon veraltet ist. Aber er liegt in den Ausschüssen des Bundesrats noch vor, sodass man ihn nicht als erledigt ansehen kann.
Ich halte es auch für völlig korrekt, wenn Minister Bischoff im Ausschuss des Bundesrates deutlich macht, welche Position sein Fachressort hat, dass es nämlich keine Änderung und damit keine Verschlechterung beim Streikrecht und somit auch keine Verschlechterung im Bereich der Tarifautonomie geben soll. Somit ist auch die Frage des Kollegen Scharf, denke ich, ganz klar beantwortet worden.
Als ich mich mit diesem Antrag der CSU aus Bayern beschäftigt habe, ist mir aufgefallen, was sich dahinter verbirgt. Die erste Erkenntnis, die mir gekommen ist, war Folgende: Ich bin froh, dass Deutschland nicht Bayern ist; denn wenn die bayerische Position Position in ganz Deutschland werden würde, dann hätten wir wahrscheinlich zukünftig kein Streikrecht mehr in der Form, wie wir es jetzt kennen.
Ich will diese Punkte noch einmal nennen, die zum Teil auch schon genannt worden sind, die ich schon für elementar halte, auch für ein starkes Streikrecht. Im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, also bei der Bahn, im Luftverkehr, in den Krankenhäusern und im übrigen Gesundheitswesen, sollen Streiks erst erlaubt werden, wenn sich Gewerkschaften und Unternehmen auf einen Schlichtungsversuch unter Moderation eines
Schlichters geeinigt haben. Wenn ein Schlichtungsversuch länger dauert, dann muss die Gewerkschaft einen möglichen Streik vier Tage im Voraus ankündigen, damit die Bevölkerung sich darauf einstellen kann. Wenn es dann tatsächlich
zum Streik kommt, dann müssen die Gewerkschaften garantieren, dass zumindest eine Grundversorgung gewährleistet ist.
Lieber Kollege Rotter und meine Damen und Herren von der CDU, wenn das so durchkommen würde, dann dürfte selbst die Zahnarzthelferin in der Zahnarztpraxis nicht mehr streiken, weil sie zum Gesundheitswesen gehört.
Man würde große Gruppen vom Streikrecht ausklammern. Ich glaube, das kann nicht sein. Zum Notdienst ist auch schon Einiges gesagt worden.
Lassen Sie mich noch eines sagen, weil das vorhin bei Ihnen eine Rolle gespielt hat. Sie haben gesagt, dass Sie nicht verstehen, warum die SPD diesen Antrag nicht ablehnt.
Und Sie verstehen nicht, warum wir diesen Antrag in den Ausschuss überweisen.
Lieber Kollege Rotter, ich kann Ihnen ganz einfach sagen, warum wir diesen Antrag überweisen - das wissen Sie besser als ich -: weil wir als Sozialdemokraten in inhaltlicher Hinsicht diesen Antrag annehmen könnten. Wenn Sie hinsichtlich dessen, was in diesem Antrag steht, der gleichen Meinung sind, nämlich dass wir das Streikrecht nicht weiter verschlechtern und dass wir die Tarifautonomie wahren wollen, dann hätten wir uns schnell darauf verständigen können. Der Antrag landet im Ausschuss, weil wir uns nicht darauf verständigen konnten.
Mir ist auch nicht verborgen geblieben - ich habe es nachgelesen -, dass auch in der CDU in Sachsen-Anhalt hinsichtlich des Themas Streikrecht und Tarifautonomie, also in Bezug auf Veränderungen oder Verschlechterungen, durchaus auch andere Positionen vorhanden sind, wobei ich Ihnen, Herr Rotter, ausdrücklich zubillige, dass Sie keine Veränderungen oder Verschlechterungen beim Streikrecht und bei der Tarifautonomie wollen.
Deshalb lautet die Schlussfolgerung aus dieser Debatte, dass wir uns im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiter darüber unterhalten. Deshalb stelle ich den Antrag auf Überweisung. - Danke schön.
Wir würden uns gern innerhalb unserer Fraktion noch einmal dazu verständigen. Deshalb bitte ich um eine kurze Auszeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, über die Interpretation, die Kollegin Lüddemann gerade vorgetragen hat, haben wir im Ausschuss versucht, miteinander zu diskutieren und zu beraten. Ich möchte daran erinnern - Kollege Rotter hat dies bereits angesprochen -, dass es hierbei weniger um den Inhalt geht.
Der erste Satz des Antrages der LINKEN lautet: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat und auf der Bundesebene für eine gesetzliche Änderung auszusprechen. Genau dies hat die Landesregierung getan, Frau Lüddemann und Frau Dirlich.
Von daher ist dieser Antrag in der Sache erfüllt.
Wenn wir Ihnen dann noch sagen, dass wir auch inhaltlich dafür sind, gerade wir als Sozialdemokraten, dass die Rahmenfristen, innerhalb deren man Arbeitslosengeld I beantragen kann, geändert werden, weil sie nicht mehr zeitgemäß sind und weil wir die Situation haben, dass unser Arbeitsmarkt moderner geworden ist - - Es werden Fachkräfte nachgefragt und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. In dieser Frage sind wir inhaltlich einer Auffassung, übrigens nicht nur wir hier in SachsenAnhalt, sondern auch unsere SPD-Bundestagsfraktion. Man muss aber auch sagen, dass es innerhalb der CDU auch andere Auffassungen gibt,
sonst wären wir in Berlin in dieser Frage schon weiter.
Dennoch können wir, so glaube ich, heute feststellen, dass wir uns in diesem Parlament und im Ausschuss in der Sache einig waren. Wenn man sich politisch einig ist, dann soll man das auch sagen. Nichts anderes haben wir im Ausschuss getan. Deshalb brauchen wir diese Debatte gar nicht mehr.
Ich bin dankbar, dass sich die Landesregierung, sprich der Arbeitsminister, auf allen Ebenen, auch auf der Bundesebene, dafür eingesetzt hat, dass es zu einer gesetzlichen Änderung kommt.
Nun kann man natürlich sagen: Eigentlich hatten wir die Vorstellung, dass sich unser Land in Berlin durchsetzt. Aber so einfach ist die Welt manchmal nicht. Schön wär‘s, wenn wir hier in Sachsen-Anhalt beschließen könnten, was der Deutsche Bundestag, die Bundesregierung in Berlin tut. So weit sind wir als kleines Bundesland noch nicht.
Auch wir hätten uns gewünscht, dass es dafür eine Mehrheit gibt. Ich kann Ihnen, auch der Opposition, versichern: Wir sind uns nicht nur einig; und auch wenn dieser Antrag heute für erledigt erklärt wird, werden wir uns nach wie vor für die Veränderung der Rahmenfristen einsetzen. Deshalb können wir heute nicht anders, als diesen Antrag in der Sache für erledigt zu erklären und der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen, diesen Antrag abzulehnen. - Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Dirlich, ob Sie die Frage beantworten können, hängt sicherlich davon ab, ob Sie sie verstehen.
Also wir hätten in der Tat - -
Ich auch.
Lassen Sie mich die Frage stellen. Wir hätten diesen Antrag liebend gern für erledigt erklärt. Aber wenn wir uns in der Sache einig sind - das hat sich im Ausschuss herausgestellt - und Ihr Antragsbegehren auch noch lautet, die Landesregierung aufzufordern, sich für etwas im Bundesrat und auf der Bundesebene einzusetzen, was sie bereits getan hat, dann ist der Antrag irgendwann erledigt, weil wir einer Auffassung sind. Das muss doch irgendwann einmal verstanden werden.
Dass wir hier diese Debatte führen, liegt nicht an der Koalition, sondern das liegt an Ihnen. Es ist legitim, dass wir diese Debatte noch einmal führen. Trotzdem werden Sie uns nicht dazu bringen, zu sagen, wir sind in der Sache anderer Meinung.
Wir sind dafür, dass die Rahmenfristen im Bereich des Arbeitslosengeldes l verändert werden. Das werden wir immer wieder laut sagen. Das werden Sie auch nicht ändern. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst bin ich dem Kollegen Frank Thiel von der LINKEN dankbar dafür, dass er mit seinem Debattenbeitrag, aber auch mit dem Antrag selbst, hier sozialdemokratische Kernforderungen der Arbeitsmarktpolitik vorträgt,
- es geht ja noch weiter -
sicherlich auch vor dem Hintergrund, dass er natürlich genau weiß, dass auch unsere SPD-Bundestagsfraktion in Berlin die Abschaffung der sach
grundlosen Befristung fordert und damit klar ist, dass wir hierbei im Vergleich zur Union unterschiedliche Standpunkte haben.
Je näher man an Wahlen kommt, umso deutlicher kann man das auch, glaube ich, einmal machen.
Dennoch, Herr Kollege Thiel, bin ich auch nicht ganz damit einverstanden, wenn wir in diesem Zusammenhang, wenn auch nur in der Überschrift, von „würdeloser“ Arbeit sprechen. Dies ist mir zu allgemein und zu unspezifisch. Ich habe es mir eher angewöhnt, dass wir zwischen guter Arbeit und schlechter Arbeit unterscheiden.
Als ich vorhin die Debattenbeiträge gehört habe, auch den von Herrn Rotter, ist mir ein Slogan eingefallen, der, glaube ich, auf einem Parteitag einmal wie folgt lautete: Sozial ist, was Arbeit schafft.
Dazu sage ich ausdrücklich, das ist nie die Position der Sozialdemokraten gewesen.
Wir stehen für gute Arbeit. Und wenn man gute Arbeit will, dann muss man befristete Arbeitsverhältnisse einschränken.
Deshalb - ich bin noch nicht am Ende meiner Rede - glaube ich,
es ist einfach an der Zeit, dass wir zu mehr guter Arbeit kommen. Und es ist an der Zeit, dass wir die sachgrundlose Befristung abschaffen. Wir haben gelernt, dass die Unternehmen - sicherlich auch, um flexibel zu bleiben - alle Möglichkeiten der Befristung, die sachgrundgebundene Befristung und die sachgrundlose Befristung, ausschöpfen. Dadurch sind Kettenarbeitsverträge entstanden. Deshalb glaube ich, dass es wichtig ist, darüber nachzudenken, das Teilzeit- und Befristungsgesetz dahingehend abzuändern.
Ich habe es am Anfang erwähnt. Es ist die Position der SPD-Bundestagsfraktion und ich hoffe, dass auch im Deutschen Bundestag in Berlin die Debatte weitergeht, dass Argumente überzeugen, sodass wir unter Umständen in der großen Koalition in Berlin dazu kommen, dass die sachgrundlose Befristung nicht mehr so stattfindet und diese Möglichkeit eingegrenzt wird. Ich glaube, es ist an der Zeit.
Der Minister hat es vorhin angesprochen. Viele Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse sachgrundlos zu befristen, in den letzten Jahren offenbar als Einladung dazu verstanden, ihr unternehmerisches Risiko zu minimieren und über diesen Weg die Probezeit auszudehnen. Auch der Kollege Thiel hat davon gesprochen.
Es ist auch schon darüber geredet worden, wie wichtig heute die Fachkräftesicherung ist. Überall dort, wo wir unterwegs sind, sagen uns die Unternehmen, wir brauchen Fachkräfte. Ich sage sehr deutlich, wer Fachkräfte will, auch Fachkräfte, die vielleicht einmal von dem einen zu dem anderen Betrieb wechseln oder die vielleicht auch durch Zuwanderung hierher kommen, egal von woher, der muss akzeptieren, dass die natürlich sichere Arbeitsverhältnisse haben wollen. Die bekommt man nicht mit Befristungen, sondern die bekommt man nur mit höchstens einer kurzen Zeit der Befristung, damit dann klar ist, dass es richtige Arbeitsplätze werden.
Wenn wir - den Ansatz will ich hier auch noch verdeutlichen - über Familienfreundlichkeit reden, wenn wir wollen, dass Familien gegründet werden, diese dann mehr Kinder bekommen, auch hier bleiben und sich hier ihre Existenz sichern, dann ist ein sicherer Arbeitsplatz eine Voraussetzung dafür. Ein Arbeitsplatz ist nur ein sicherer Arbeitsplatz, wenn er nicht befristet ist. Ich glaube, hierbei haben wir eine Menge Handlungsbedarf.
Ich glaube, es ist der richtige Weg, auch in Richtung Opposition gesagt, dass wir diesen Antrag heute in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überweisen.
Dann haben wir die Möglichkeit, miteinander darüber zu reden. Ich freue mich in diesem Zusammenhang auf die Diskussion, die wir dann gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, aber auch mit der Opposition führen können. Ich denke, das ist die richtige Vorgehensweise für den Antrag. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gute Arbeit sorgt für Fachkräftesicherung und Wirtschaftswachstum. Erfolgreiche Wirtschaftspolitik braucht gute Arbeit. - Mit dieser Kernaussage möchte ich die heutige Debatte zum Thema „Gute Arbeit“ beginnen.
Eine vorwärts gerichtete Entwicklung der Arbeitsbedingungen und Einkommen ist ein Garant für eine positive Wirtschaftsentwicklung im Land. Nur wer mit Leidenschaft gute Arbeit im Land fördert, der kann auch eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik gestalten.
Dem DGB und seinen Gewerkschaften ist dafür zu danken, dass sie im Rahmen des DGB-Index Gute Arbeit in Sachsen-Anhalt mit einer auf einer Beschäftigtenbefragung basierenden Studie Anfang 2015 auf aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt aufmerksam gemacht haben. Dies war für uns auch Anlass, diese Debatte heute anzumelden und zu führen.
Im Ergebnis der Studie ist deutlich geworden: Sachsen-Anhalt darf kein Billiglohnland mehr sein und muss zusehen, dass der begonnene Aufwärtstrend bei der Einkommensentwicklung fortgesetzt wird.
Meine Damen und Herren! Ich bin der festen Überzeugung, Fachkräfte wirbt man nicht am Stammtisch in Baden-Württemberg, sondern mit einem positiven Image von guter Arbeit und attraktiven Arbeits- und Lebensbedingungen im eigenen Land.
Meine Damen und Herren! Auch mit „Früher Aufstehen!“ kann man keine jungen Fachkräfte mit ihren Familien ins Land locken.
- Ach!
- Wir können das ja noch diskutieren.
Meine Damen und Herren! Fachkräfte ins Land holen, Fachkräfte anziehen - dies geht nur mit dem, was zwischen Daumen und Zeigefinger herauskommt, und mit attraktiven Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel einem lebenswerten Umfeld, einer guten Kinderbetreuung, mit Familienfreundlichkeit, Gesundheitsförderung und attraktiven Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Meine Damen und Herren! Zu der Debatte zum Thema „Gute Arbeit“ gehört natürlich der Mindestlohn. Wir als Sozialdemokraten sind froh darüber, dass der Mindestlohn zum 12. Januar 2015 eingeführt worden ist.
All diejenigen, die sich Sorgen darüber gemacht haben, dass die Arbeitslosigkeit steigt, sei gesagt - Herr Professor Sinn hat davon gesprochen, eine Million Arbeitsplätze geht verloren -: Auch wenn die Zahlen vielleicht noch nicht so belastbar sind, kann man jedenfalls für Sachsen-Anhalt, aber auch in Gesamtdeutschland feststellen: Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeits
plätze steigt und nichts ist an Arbeitsplätzen also verlorengegangen.
Richtig ist: Die Anzahl der Minijobs geht leicht zurück,
die klassische Niedriglohnbeschäftigung, gleichzeitig nimmt die sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit zu, meine Damen und Herren. - Dazu sage ich: Das war ein gewollter Effekt. Es ist gut so, dass das passiert.
Wir werden die Arbeitsmarktzahlen im Verlauf des Jahres weiter beobachten. Aber ich glaube, wir können sagen: Der Mindestlohn wirkt; es gibt mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Alle, die geschrien haben, Arbeitsplätze werden vernichtet oder Mindestlöhne schaden der Wirtschaft, sind heute, glaube ich, zumindest eines Besseren belehrt. Wir können stolz darauf sein, dass sich der Arbeitsmarkt entwickelt. Er ist nicht nur stabil, sondern er entwickelt sich nach vorn.
Meine Damen und Herren! Wirtschaft und Arbeit müssen zukünftig wieder mehr zusammengedacht werden. Deshalb brauchen wir nicht nur eine Weiterentwicklung des Vergabegesetzes, sondern auch eine Weiterentwicklung der GRW-Richtlinie.
Die Forderungen der Sozialdemokraten, wie wir die GRW-Richtlinie auch mit sozialen Kriterien, mit Leben erfüllen, liegen auf dem Tisch. Ich glaube, das ist ein Thema, das wir uns ernsthaft vornehmen werden, auch in der nächsten Legislaturperiode.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, ein ganz entscheidendes Thema für die Zukunft wird sein, dass wir mehr für die Ausbildung und für die Weiterbildung tun. Ich glaube, hierbei sind die Unternehmen zunächst selbst gefragt. Ich glaube, es ist auch an der Zeit, dass wir in Sachsen-Anhalt ein Weiterbildungsgesetz bekommen, das zum Beispiel auch die berufliche Weiterbildung sehr stark regelt; denn wer Fachkräfte für die Zukunft sichern will, muss etwas für die Weiterbildung tun, muss etwas für die Ausbildung tun. Ich glaube, dies ist ein Thema, das uns gerade in der nächsten Zeit sehr beschäftigen wird. Deshalb ist es richtig, auch in diesen Bereich zu investieren.
Dazu gehört, dass unser Land für eine vorbildliche Sozialpartnerschaft, für eine Stärkung der Tariflandschaft und für mehr Demokratie durch mehr Mitbestimmung in den Betrieben eintritt. Hierbei setzen wir insbesondere auf einen Branchendialog der Landesregierung mit den Sozialpartnern.
Sehr oft wird das Beispiel des Branchendialoges in der Chemieindustrie erwähnt. Ich glaube, gerade daran wird deutlich, wie gut es einer wirtschaftlichen Entwicklung tun kann, wenn Sozialpartner in einer Branche zusammenarbeiten.
Ich sage sehr deutlich: Wir brauchen einen Branchendialog in allen Branchen. Auch das muss Wirtschaftspolitik leisten: diesen Branchendialog zu organisieren, zu unterstützen, und zwar nicht nur in der Chemieindustrie, sondern in allen Branchen. Das, glaube ich, muss der Ansatz sein.
Meine Damen und Herren! Wirtschaftspolitische Sonntagsreden und marktradikale Sprüche allein bringen unser Land nicht voran. Das, was wir in unserem Land brauchen, ist eine gute und vorwärtsgerichtete Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik.
Arbeitsmarktpolitisch läuft es bereits. Die Wirtschaftspolitik hinkt noch ein wenig hinterher. Deshalb haben wir Sozialdemokraten - das ist bekannt - etwas andere Vorstellungen von der Wirtschaftspolitik, als sie im Moment bei uns im Land betrieben wird.
Meine Damen und Herren! Gute Arbeit braucht das Land. Fachkräftesicherung ist, glaube ich, das, worum es zukünftig gehen wird, wenn wir sagen, dass wir die Wirtschaft voranbringen und Wirtschaftswachstum wollen. Deshalb gibt es verschiedene Bausteine, die anzupacken sind; einige habe ich genannt.
Das Wichtigste ist - davon bin ich fest überzeugt -: Wir brauchen eine vorwärtsgerichtete Einkommensentwicklung. Die Einkommen müssen besser werden. Mindestlohn ist das eine. Aber ich glaube, wir müssen gerade in den Branchen, in denen es absehbar einen deutlichen Fachkräftebedarf gibt, dafür sorgen und diese Prozesse unterstützen, damit es positive Einkommensentwicklungen gibt.
Es gibt sehr viele Bereiche, in denen mittlerweile eine Einkommensentwicklung erreicht ist, die nahezu dem Westniveau entspricht. Aber es gibt auch Bereiche, in denen noch vieles zu tun ist. Dabei schaue ich insbesondere auf das Handwerk.
Wenn wir uns einmal die Industriebereiche und die Handwerksbereiche anschauen, dann stellen wir fest: Es gibt noch eklatante Unterschiede, auch bei den Einkommen. Daher sage ich sehr deutlich: Das Handwerk steht mit der Industrie in einem Wettbewerb um Fachkräfte. Daher gibt es, gerade was die Einkommensentwicklung im Handwerk anbelangt, noch einiges zu tun.
Fachkräftesicherung ist der Schlüssel zu weiterem Wirtschaftswachstum, meine Damen und Herren.
Daher ist es gut, wenn wir zukünftig unsere Kräfte darauf konzentrieren. Ich bin froh darüber, dass der DGB mit dem Index „Gute Arbeit“ einige Dinge im Rahmen einer Beschäftigtenbefragung ausgewertet und auch dargelegt hat.
Allen Abgeordneten wurde diese Broschüre zur Verfügung gestellt. Darin kann man einiges nachlesen. Darin kann man nachlesen, wo man ansetzen muss, wenn man arbeitsmarktpolitisch etwas im Hinblick auf gute Arbeit gestalten will. Deshalb sollten wir genau an der Stelle ansetzen, meine Damen und Herren.
Ich halte es für wichtig, diese Debatte heute zu führen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Immer.
Wir können über alles nachdenken. Ich kenne sowohl die Arbeiterkammer im Saarland als auch die in Bremen. Ich halte sie für gute Einrichtungen, weil gerade dort Dinge nach vorn entwickelt werden.
Ob das ein Modell für Sachsen-Anhalt oder andere Bundesländer sein kann, das muss man miteinander diskutieren. Wichtig ist, dass wir uns bezüglich der Ziele, die wir arbeitsmarktpolitisch und wirtschaftspolitisch im Bereich der guten Arbeit verfolgen, einig sind.
Lieber Kollege Peter Rotter, es ist erfreulich, festzustellen, dass wir in vielen Bereichen, was das Thema gute Arbeit angeht, offensichtlich schon einer Meinung sind. Trotzdem hätte ich die Frage: Wie würden Sie das Thema gute Arbeit im Kontext mit der Wirtschaftspolitik des Landes sehen, und was könnte zum Beispiel der Wirtschaftsminister
unseres Landes tun, um das Thema gute Arbeit wirtschaftspolitisch zu befördern?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dirlich,
Sie strahlten bei Ihrer Rede zur Rentenangleichung Ost viel Pessimismus aus.
Ich glaube, bei dem Thema ist es vielleicht einmal an der Zeit, dass man das nicht nur unter Wahlkampfaspekten sieht, sondern auch optimistisch an die Dinge herangeht.
Ich weiß es durchaus zu schätzen, wenn sich der Ministerpräsident für die Rentenangleichung ausspricht.
Im Übrigen - das wissen Sie, Frau Dirlich - haben wir im Sozialausschuss ständig mit dem Thema zu tun. Es wird darüber berichtet und darüber informiert. Wir wissen, dass das Land auch in Richtung Bundesrat aktiv ist, sodass wir den Tagesordnungspunkt heute eigentlich nicht gebraucht hätten.
Frau Lüddemann, es ist schon interessant, welche Vorschläge Sie haben, also die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Auch wenn es zehn Jahre her ist - Sie haben auch einmal in Berlin mitregiert und hätten all das schon umsetzen und beschließen können. Da hätten wir das heute vielleicht schon.
Ich möchte auch sagen, weil ich die Zeit teilweise selbst erlebt habe
- lassen Sie mich einmal ausreden -: Wenn das nur die Ost-Bundestagsabgeordneten alleine wären, quer durch alle Parteien, auch Fraktionen, oder dieser Landtag von Sachsen-Anhalt, hätten wir wahrscheinlich die Rentenangleichung schon lange beschlossen. Wir wissen, dass das ein sehr schwieriger Prozess ist.
Dennoch muss es erlaubt sein zu sagen - das sage ich auch für die Sozialdemokratie -: Für uns ist die Angleichung der Renten in Ostdeutschland an das Westniveau nach wie vor eine sozialdemokratische Herzensangelegenheit. Wir wollen das, wir arbeiten daran, wissen aber, dass es manchmal nicht ganz so einfach ist, die Dinge umzusetzen. Es geht dabei auch um viel Geld. Dennoch ist, glaube ich, die Zeit reif dafür, die Rentenangleichung umzusetzen. Die Positionen sind bekannt. Minister Bischoff hat deutlich gemacht, welche Aktivitäten auf der Bundesebene entwickelt worden
sind, sodass das Thema auch im Bundesrat am Laufen gehalten wird.
Es ist angesprochen worden: Auf der Basis der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD auf der Bundesebene gibt es einen klaren Fahrplan zur Angleichung des Rentenniveaus. Daran zweifle ich im Moment nicht. Natürlich haben wir auch schon Erfahrungen mit den Koalitionsvereinbarungen gemacht, wir wissen, dass das ein schwieriges Thema ist. Bereits für das Jahr 2017 ist ein erster Teilschritt zur Angleichung verabredet worden, wenn vorab die Datenlage eruiert wird und sich die Daten so darstellen, dass dieser Zwischenschritt notwendig ist.
Jetzt wissen wir, dass dieser Rentenbericht schon vorliegt. Und ich gehe zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass auf dieser Basis der Angleichungsschritt im Jahr 2017 erfolgen wird. Es ist auch festgelegt worden, dass die Angleichung bis zum 1. Januar 2020 erreicht sein wird. Wir gehen davon aus, dass dieser Fahrplan eingehalten wird.
Es wäre eine schlechte Politik, wenn wir an unseren eigenen Beschlusslagen und Koalitionsvereinbarungen zweifeln würden. Ich erwarte - das sage ich auch sehr deutlich - von der Bundesregierung in Berlin, von dieser Koalition, dass das, was dort festgelegt worden ist, auch umgesetzt wird.
Bei der prognostizierten Altersarmut ist das etwas anderes. Ich glaube, wir sind gut beraten, dies als ein gesamtdeutsches Problem zu sehen, wohl wissend dass wir auch Probleme im Bereich der Altersarmut aufgrund von Erwerbsbiografien und von Niedriglöhnen in einigen Sektoren haben. Ich glaube, auch wenn der Osten vom Ausmaß her stärker betroffen sein wird, wird es uns in der politischen Diskussion eher helfen, wenn wir es als ein gesamtdeutsches Problem betrachten. Wir dürfen nicht nur sagen, hier in Ostdeutschland steht uns Altersarmut bevor. Dieses Problem muss man, denke ich, gesamtdeutsch lösen.
Ich sage hier auch noch einmal deutlich - wir haben heute Morgen über gute Arbeit diskutiert -: Das beste Rezept gegen Altersarmut sind bessere Löhne und bessere Einkommensbedingungen. Ich glaube, daran müssen wir ansetzen; denn die Systematik unseres Rentensystems folgt dem Einkommen. Das System, dass sich eine Rente danach bemisst, wie lange und für welchen Lohn man gearbeitet hat, werden wir, glaube ich, nicht aufgeben können.
Deshalb, Frau Lüddemann, halten wir von einer Art Garantierente nicht allzu viel. Wir werden aber Folgendes tun: Wir werden Ihren Antrag nicht ablehnen - Kollege Rotter hat es schon angekündigt -, sondern wir werden im Ausschuss darüber beraten und werden diesen Antrag zum Anlass
nehmen, über dieses Thema im Ausschuss weiter zu diskutieren und auf diesem Wege gleichzeitig die Landesregierung zu bitten, weiter an der Angleichung zu arbeiten und Druck auf Berlin zu machen, damit das, was dort festgelegt worden ist, auch so kommt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Kollegin Dirlich, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass dieses Parlament, der Landtag von Sachsen-Anhalt, eine klare Position zur Rentenangleichung hat und dass es eine derartige Vereinbarung zur Rentenangleichung Ost gibt, vereinbart in einer Koalitionsvereinbarung, gerade weil dieser Landtag und auch andere in Ostdeutschland aktiv gewesen sind? Sind Sie bereit, dies anzuerkennen und so zu bestätigen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin schon ein wenig verwundert, was Herr Kollege Thiel und auch Frau Kollegin Dalbert in diese Debatte zum Tarifeinheitsgesetz hineininterpretieren.
Ich glaube, es ist durchaus ein Gesetz, das die Tarifautonomie und auch die Sozialpartner in diesen Bereichen deutlich stärkt.
Ich gebe aber durchaus zu, dass es immer auch eine sensible Debatte ist, wenn man über das Streikrecht redet und wenn man über die Tarifeinheit in Branchen und in Unternehmen diskutiert und daran Veränderungen vornehmen will.
Herr Minister Bischoff hat es am Anfang seiner Rede gesagt: Dieses Tarifeinheitsgesetz, diese Veränderungen gehen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2010 zurück. Ich erinnere mich daran, dass es im Jahr 2010 bei der LINKEN einen Vorsitzenden gegeben hat, der Klaus Ernst hieß. Er ist noch heute Bundestagsabgeordneter. Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, was Herr Ernst im Jahr 2010 gesagt hat. Er hat gesagt:
„Das Bundesarbeitsgericht hat einen Grundpfeiler des deutschen Tarifrechts gekippt. Die Politik muss jetzt umgehend reagieren und die Gesetzeslücke schließen. Es darf nicht sein, dass etwa sogenannte christliche Gewerkschaften Gefälligkeitstarifverträge für ein paar wenige abschließen und der ganze Betrieb muss darunter leiden. Das gefährdet den innerbetrieblichen Frieden und kann ganze Belegschaften spalten.“