Thomas Rother

Appearances

17/3 17/4 17/5 17/7 17/8 17/9 17/12 17/15 17/16 17/17 17/21 17/22 17/23 17/24 17/30 17/31 17/36 17/37 17/42 17/45 17/49 17/50 17/51 17/53 17/55 17/56 17/64 17/65 17/67 17/72 17/74 17/75 17/76 17/78 17/79

Last Statements

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise gern auf die Vorlage und insbesondere auf die gemeinsame Resolution aller Fraktionen im Innen- und Rechtsausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es etwas kürzer. Die Gesetzentwürfe und Anträge zu den Tagesordnungspunkten 10 und 15 werden vom Innen- und Rechtsausschuss mehrheitlich zur Ablehnung empfohlen, die Vorlagen unter den Punkten 67 und 68 hingegen zur Annahme.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise auf die Vorlage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit den genannten Vorlagen befasst. Wir haben begonnen mit der Abstimmung zu b), Beitritt des Landes zum Glücksspielstaatsvertrag, EU-konformer Glücksspielstaatsvertrag. Die Anträge sind alternativ abgestimmt worden. CDU und FDP haben gewonnen.
Wir haben dann zu a) abgestimmt, Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Die SPD-Fraktion hat verloren. Die genauen Quoten können Sie der Vorlage entnehmen.
Der Einfachheit halber verweise ich auf die Vorlage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich schließe mich gern den Worten meines Vorredners an.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts des Zeitlaufs verweise ich auch hier auf die Vorlage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch hier verweise ich auf die Vorlage, insbesondere auf die gefetteten Änderungen im Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, ich wiederhole das jetzt nicht alles von a) bis g). Ich möchte zum einen auf die einzelnen Beschlussempfehlungen in dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses, Drucksache 17/2368, hinweisen.
Zum anderen teile ich mit, dass sich leider der Fehlerteufel in diese Vorlage eingeschlichen hat. Auf der Seite 38 - die aufmerksamen Leserinnen und Leser werden festgestellt haben, dass es diese Seite sechsmal gibt - wird im Kreiswahlgesetz in Bezug auf die Vertreterinnen und Vertreter sowie die Listenvertreter in den Kreisen, also in den Kreistagen, ein Tippfehler offenkundig, weil 45 und 22 nicht 45 ergeben. Es muss also unter Punkt 3. heißen hinter „in Kreisen bis zu 200.000“ - in dieser Reihenfolge - 45, 23 - statt 45 - und 22; das ergibt zusammen 45. Hinter „mehr als 200.000“ muss es - in dieser Reihenfolge - heißen 49, 25 und 24, da 25 und 24 49 ergeben. Ich bitte, diese vorgetragenen Änderungen mit zu beschließen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach nunmehr zweijähriger Diskussion - wenn es diese Diskussion gegeben hätte, Herr Kalinka, wären wir froh gewesen - nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Amtsordnung kommen wir endlich zu einer Beschlussfassung. Leider kommen wir zu einer Beschlussfassung - das finde ich nicht so gut -, die wohl nur von den Regierungsfraktionen getragen wird. Das ist wirklich bedauerlich, da es Themen gibt, die eigentlich parteiübergreifend verhandelt und möglichst auch beschlossen werden sollten. Und dieser Themenkomplex gehört dazu.
Nicht nur die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker von CDU und FDP, sondern aller hier im Landtag vertretenen Parteien und auch der Freien Wählergemeinschaft würden sich sicherlich gern mit ihren Vorstellungen in einem solchen Reformwerk wiederfinden.
Wir haben Gespräche über die Veränderung der Vorschriften angeboten. In der Anhörung wurde das von den Sachverständigen sogar auch gefordert, zumal die Gesetzentwürfe inhaltlich gar nicht so weit auseinander lagen.
Die inhaltlichen Unterschiede, Herr Hildebrand, haben jedoch in der Schlussabstimmung des Ausschusses nicht abgenommen, sondern sind noch vertieft worden. Dabei hätte es, nachdem der Innenminister seine schrägsten Vorstellungen wie zum Beispiel die Aufhebung der Verpflichtung zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten fallen gelassen hat, zu einer großen Gemeinsamkeit kommen können, auch wenn wir bezüglich der Mindestgröße zur Fraktionsbildung oder der Bürgerbeteiligung andere Auffassungen haben und wir uns anderes vorstellen könnten.
Im Gemeindewirtschaftsrecht - das stimmt, Herr Kalinka - oder auch beim Gemeinde- und Kreiswahlrecht haben wir fast gleiche Vorstellungen. Dort, wo diese nicht bestanden, haben wir im Ausschuss mit einem Änderungsantrag zum Regierungsentwurf ein konkretes Angebot gemacht und damit beispielsweise auch die Anregung von Pro
fessor Ewer aufgegriffen. Insbesondere die Regelung zur Übertragung von Aufgaben auf die Ämter, Herr Kalinka, wäre mit unserer Version demnach rechtssicherer. Außerdem wären amtsinterne Zweckverbände in begrenztem Maße für uns vorstellbar.
Es zeugt allerdings schon von sehr viel Blauäugigkeit, Herr Minister, wenn Sie in Ihrem Schreiben im Februar zum Thema „Ämter“ anführen, dass die Veranstaltungen, also die Regionalkonferenzen, deutlich gemacht haben, dass die Kommunalpolitik vor Ort gewillt ist, politische Entscheidungen möglichst selbst zu treffen. Das ein gutes Zeichen und freut mich sehr, aber damit ignorieren Sie genau die Situation, die uns zur Notwendigkeit der Änderung der Amtsordnung geführt hat. Genau dazu haben wir einen besseren Regelungsvorschlag gemacht.
Hinzu kommt, dass wir zweierlei Recht und Verfahren in Bezug auf die Wahl hauptamtlicher Bürgermeister ablehnen. Hauptamtliche Bürgermeister zweiter Klasse ohne eine Direktwahl kann man sich wirklich sparen. Das ist auch nicht nur eine Frage der Besoldung, Herr Kalinka.
Schon bei der Berücksichtigung dieser beiden Vorschläge wäre der Regierungsentwurf für uns zustimmungsfähig geworden. Aber ganz im Gegenteil: CDU und FDP haben den Gesetzentwurf der Landesregierung noch verschlimmbessert und die wertvollen Anregungen aus den Anhörungen wie bei vielen anderen Gesetzesvorhaben ignoriert. Sie haben eine Rolle rückwärts vollzogen, gerade dort, wo der Innenminister einen guten und innovativen Vorschlag gemacht hat. Dass die Zusammensetzung der Amtsausschüsse demokratisch zweifelhaft ist und kleinere Gemeinden gegenüber den größeren bevorzugt, ist bekannt. Eine Trennung von Mandat und Stimmenzahl war ein kluger Vorschlag, der zu einer besseren Abbildung der Interessen der Bevölkerung geführt hätte.
Der Feldzug von CDU und FDP gegen die größeren zentralen Orte nach KAG-Änderung und Landesentwicklungsplan setzt sich an dieser Stelle fort. Und die Einwohnergrenze des Bösen scheint für Sie immer weiter zu sinken.
Zudem belegen Sie Ihren eigenen Minister durch die Streichung der Regelung über die Anordnung
von Verwaltungsgemeinschaften nochmals mit sogenanntem friendly fire, um beim Militärischen zu bleiben. Also auch die Stadt Plön scheinen Sie noch kleinkriegen zu wollen. Da sind die netten Gespräche wie am vergangenen Montag in der Region leider nur ein unzureichender Hoffnungsschimmer.
Wir machen Ihnen mit unserem Änderungsantrag, der letzten Endes nichts weiter enthält als die Ursprungsformulierung aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung, ein Angebot dazu, das allen Beteiligten zu einer Gesichtswahrung verhelfen könnte und einen Lösungsweg aufzeigt. Freiheit, Herr Kalinka, bedeutet an dieser Stelle nicht Verantwortungslosigkeit.
Letzten Endes wurde eine Chance verpasst, zwar nicht den großen Wurf einer Verwaltungsstrukturreform zu machen, aber es hätte eine notwendige Anpassung an die Realität und die Bedürfnisse in den Kommunen erfolgen können. Diese Chance zu einer kleinen, aber feinen Reform wurde vertan.
Diese Chance werden wir nach dem 6. Mai zu nutzen wissen. An dieser Stelle bedanken wir uns, lieber Herr Innenminister, schon einmal für die gute Vorarbeit in manchen Fragen. Wir werden das gern wieder aufgreifen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir drei Dinge.
Zum einen zum Thema hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte! Sie werden sich vielleicht erinnern können, dass wir vor nicht allzu langer Zeit noch die Grenze von 10.000 bei den hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten hatten. Auch das hat nicht dazu geführt, dass das Land in eine finanzielle Katastrophe geraten ist oder dass alle Verwaltungsvorgänge dort gestoppt worden wären. Daher leisten hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte eine richtige und wichtige Aufgabe. Im Prinzip hätten wir die Grenze nicht auf 10.000, sondern auf 8.000 Einwohner setzen müssen, weil es auch dort eine hauptamtliche Verwaltung gibt. Das wäre eigentlich sachgerecht, nichts anderes.
Zum Zweiten: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Wenn dieser zweite Satz, der ja auf bestimmte Verfahren in den §§ 16 a, b, c, d, e,f GO ff. Bezug nimmt und darüber hinausgehen soll, tatsächlich so unwichtig und so belanglos ist und man doch vor Ort alles macht, dann könnten Sie ihn im Prinzip doch auch stehen lassen. Dann sorgt das natürlich für Klarheit.
Wunderbar! Das lassen wir gern drin. Kommen Sie doch damit.
Und zum letzten Punkt. Frau Spoorendonk hat ja treffend beschrieben, wie die Situation in den Gemeindevertretungen ist. Ich habe hohe Achtung vor den Gemeindevertreterinnen und -vertretern, auch vor den Mitgliedern der Lübecker Bürgerschaft, die das alles in ihrer Freizeit leisten. Allerdings haben wir mittlerweile Strukturen - diese sind nicht nur vor Ort selbst geschaffen worden, sondern auch durch die Landesgesetzgebung -, die es für viele Menschen kaum noch handhabbar machen, dieses Mandat ausüben zu können. Genau daran liegt es ja auch, dass immer mehr Rentnerinnen und Rentner das machen, weil sich ein normaler Arbeitnehmer das zeitlich gar nicht mehr leisten kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da muss man dann natürlich auch einmal über Strukturen reden, weil sich das Land und auch die Einwohnerschaft verändert. Nur zu sagen: „Das war schon immer so,
und das soll auch so bleiben“ - ich kann mich da an eine interessante Veranstaltung des Landkreistags in Plön vor nicht allzu langer Zeit erinnern -, das ist ein bisschen zu einfach.
Herr Kalinka, Sie haben eben von mehr Freiheit, mehr Bürgerentscheiden gesprochen. Dazu sage ich zum einen: Der Gesetzentwurf des Innenministers war ja nichts Unfreies in Bezug auf die Verwaltungsgemeinschaft. Und zum Zweiten: Wenn Sie für mehr Bürgernähe, für mehr Entscheide vor Ort sind, dann frage ich mich, warum Sie unseren Vorschlägen zu § 18 a, b, c, d, e, f, g GO, wo es um mehr Bürgerbeteiligung, um mehr Bürgerentscheide in den Kommunen geht und darum, die Schranken, die wir im Gesetz haben, ein Stückweit zu senken, dann nicht gefolgt sind. Das ist wirklich sehr widersprüchlich, was Sie hier vortragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einfachheit halber verweise ich auf die Vorlage.
Werte Frau Präsidentin! Auch hier vertraue ich auf die Lesekompetenz der Abgeordneten und verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das dauert keine drei Minuten. Nur zur Aufklärung: In der Vorlage steht ja auch - hätte ich es Ihnen nur vorgelesen -, dass wir uns im Innen- und Rechtsausschuss in mehreren Sitzungen mit den Gesetzentwürfen und dem Antrag befasst haben. Die ganze Sache ist immer wieder verschoben worden, weil wir auf eine Entscheidung des Bundestags gewartet haben. Bis zum Jahresende ist keine Entscheidung des Bundestags erfolgt. Von daher ist es ganz normal, Herr Wiegard - da muss ich Ihnen widersprechen -, dass alles das, was noch nicht abgearbeitet ist, aufgerufen wird. Wir haben also auf der nächsten Tagesordnung fünfzehn Punkte und auf der darauffolgenden auch noch einmal zwölf Punkte. Wenn das nicht ständig vertagt werden würde, hätten wir das Ganze schon vor über einem Jahr oder zu einem aus Ihrer Sicht vielleicht politisch günstigeren Zeitpunkt beschließen können. Aber es ist nun einmal so, wie es ist. Für die Vertagung ist im Übrigen die Mehrheit des Ausschusses verantwortlich, aber diese geschah in der Regel einvernehmlich.
2 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage 2 bei 2 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage 2 bei
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen -und Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 1. Februar mit den ihm vom Landtag überwiesenen Vorlagen zum Thema „Bundeswehrreform und Standortschließungen“ befasst. Ebenso hat sich der Wirtschaftsausschuss am 1. Februar im Wege der Selbstbefassung mit diesen Anträgen beschäftigt. In Übereinstimmung mit dem Wirtschaftsausschuss legt Ihnen der Innen- und Rechtsausschuss mit Drucksache 17/2269 im Wege der Selbstbefassung eine Entschließung, die einstimmig vom Wirtschaftsausschuss und vom Innenund Rechtsausschuss getragen wird, mit der Bitte um Annahme vor. Zum Text verweise ich auf die Vorlage.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einfachheit halber verweise ich auf die hoffentlich vorliegende Vorlage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten hat uns ein Gesetzentwurf aus dem Landtag erreicht, der so wie dieser in den Anhörungsstellungnahmen der Sachverständigen und in der Öffentlichkeit zerrissen worden ist.
„CDU und FDP teilweise auf dem Holzweg.“
- Bund der Steuerzahler.
Der von Ihnen zitierte Gemeindetag, Jörg Bülow:
„Aus diesen Gründen haben die Gremien des SHGT beschlossen, den Vorschlag zur Streichung von § 76 Abs. 2 GO nicht zu unterstützen“.
,,Der Gesetzentwurf setzt sich in der Gesamtschau der Änderungen dem Makel der Widersprüchlichkeit aus.“
- Prof. Dr. Christoph Brüning, Lorenz-vom-SteinInstitut für Verwaltungswissenschaften.
,,...halte ich für so nicht anwendbar... Änderungen, von denen ich abraten möchte.“
- Reimer Steenbock, Gesellschaft für Kommunalentwicklung und Beratung.
,,Abschließend sind wir der Ansicht, dass wiederkehrende Beiträge rechtlich nicht haltbar sind und darüber hinaus nicht den gewünschten Effekt erzielen?“
- Jochem Schlotmann, Haus & Grund.
,,Beide Vorstände haben einstimmig den Beschluss gefasst, den Gesetzentwurf abzulehnen.“
- Städtebund und Städtetag.
,,Insgesamt erscheint die vollständige Aufhebung der Verpflichtung zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Haushaltslage vieler Kommunen nicht opportun.“
- Dr. Aloys Altmann, Landesrechnungshof.
,,Die in Artikel 2 vorgeschlagenen wiederkehrenden Ausbaubeiträge lehnen wir ab.“
- Dr. Joachim Wege, Raimund Dankowski, Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nur aus den Stellungnahmen zitiert, die die CDU selbst angefordert hat, nicht einmal aus denen, die wir angefordert haben.
Lediglich der Bauernverband sieht das aus sehr naheliegenden Gründen positiv. Diese Gründe sind auch nachvollziehbar, weil die Wegstrecken an den Äckern und Wiesen ja länger sind als an Eigenheimgrundstücken und Tiefenbegrenzungen beim Straßenbau den Bauern zugute kämen. Welcher Beschenkte kritisiert schon sein Geschenk?
Mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzen CDU und FDP nach dem Landesentwicklungsplan - Kollege Kalinka hat darauf hingewiesen - mit einer weiteren schweren Waffe ihren Feldzug gegen die Städte fort.
Es ist kein Geheimnis, dass die Bevölkerungszahl Schleswig-Holsteins schrumpfen wird und dass der demografische Wandel dazu führen wird, dass gerade für ältere Menschen die Zentren wieder attraktiver werden. Zu einer vernünftigen Zukunftspolitik gehört es daher, diesen Wandel hin zu einer älteren Gesellschaft aufzunehmen, die Zentren zu stärken und die Menschen nicht auf dem platten Land ohne Daseinsvorsorge allein sitzen zu lassen.
CDU und FDP wollen aber, dass die Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aufgehoben wird und dass nicht nur ein einmaliger, sondern auch ein wiederkehrender Beitrag erhoben werden kann. Sie wollen die Landgemeinden stärken, junge Familien anwerben und glauben, dort sei genug Geld, um die Beiträge ganz zu übernehmen und somit eine Ansiedlung zu fördern.
Den Städten geht es finanziell meist nicht so gut, und sie müssen alle Möglichkeiten der Einnahmenerzielung ausschöpfen. Sie würden bei diesem Mittel des Standortwettbewerbs nicht mithalten können und sollen zudem - das ist noch gar nicht genannt worden - statt bisher 10 nun 15 % Mindestbeitrag erheben. Das ist alles andere als die Schaffung von Wettbewerbsgleichheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, CDU und FDP locken die Menschen aufs Land, locken sie quasi hinters Gebüsch, sorgen für einen billigen Spaß und lassen die Beteiligten dann sitzen, wenn die Rücklagen im Asphalt verschwunden sind.
Dem Vorhaben von CDU und FDP stehen aber nicht nur politisch-moralische, sondern auch rechtliche Zweifel entgegen: Gemeinden sind nach § 76 Gemeindeordnung dazu verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen zunächst aus Entgelten für ihre Leistungen und im Weiteren aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
Derjenige, der einen Vorteil aus einer kommunalen Leistung erfährt, ist vorrangig zur Abgabe heranzuziehen, erst dann die Allgemeinheit. Die Entschei
dungsträger könnten in der Tat unter Druck geraten, vom Beitragsverzicht Gebrauch zu machen, um politisch gut dazustehen, gerade vor Wahlen, statt an solide Finanzen zu denken. Und genau das haben, lieber Herr Kollege Kalinka, Städteverband und Landkreistag vorgestern zu Recht noch einmal kritisiert, diese Scheinfreiheit, von der Sie hier sprechen.
Ebenso zweifelhaft bleibt der Sinn der Erhebung wiederkehrender Beiträge. Eine vergleichbare Regelung - Sie haben auf Rheinland-Pfalz hingewiesen - ist für verfassungswidrig erachtet und an das Bundesverfassungsgericht zur Klärung weiterreicht worden. Warum sollte man dieses Urteil nicht abwarten, lieber Kollege Kalinka? Es besteht da wirklich überhaupt kein Grund zur Eile.
Unabhängig davon wäre ein hoher Verwaltungsaufwand erforderlich, um die Maßnahmen abzurechnen und die Beiträge zu berechnen. So etwas kann dann in der Konsequenz für weitere Rechtsstreitigkeiten sorgen.
Somit bleibt der Gesetzentwurf unzureichendes Stückwerk - ohne eine grundlegende Reform der Finanzierungsgrundlagen der Kommunen und ohne einen gerechteren Ausgleich zwischen Städten und ländlichem Raum, die beide notwendig sind. Er ist lediglich ein Wahlkampfgeschenk an den ländlichen Raum.
Abschließend schließe ich mich dem Urteil der Landesregierung im Schreiben des Staatssekretärs Dornquast vom 05.12.2011 an:
,,Von einer Umsetzung rate ich aus den genannten Gründen ab.“
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch hier verweise ich der Einfachheit halber auf die Vorlage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit beiden Volksinitiativen in seiner Sitzung am 1. Februar 2012 befasst. Er gibt folgende Beschlussempfehlung an den Landtag: festzustellen, dass das erforderliche Quorum bei beiden Volksinitiativen jeweils erreicht wurde, dass es sich jeweils um einen zulässigen Gegenstand handelt und dass beide Volksinitiativen als zulässig festzustellen sind.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rolf Fischer hat recht, ich verweise auf die Vorlage, weise aber auch darauf hin, dass der Ausschuss darum bittet, eine getrennte Abstimmung zu Punkt a) und zu Punkt b) vorzunehmen, weil es sich um unterschiedliche Sachverhalte handelt - zum einen um den Vertrag und zum anderen um die Entschließung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lag zur Ausschusssitzung noch nicht vor. Daher ist er heute hier zu entscheiden. Ansonsten verweise ich auf die Vorlage.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur darauf hinweisen, dass dem Innenund Rechtsausschuss Änderungsanträge zur Entscheidung vorlagen, die dem Finanzausschuss noch nicht vorgelegen haben. Das ist vielleicht der Grund für das etwas abweichende Votum. Ansonsten gehe ich davon aus, dass alle 223 Seiten der Vorlage den Kolleginnen und Kollegen sicherlich bekannt sind. Daher verweise ich auf den Beschlussvorschlag.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einfachheit halber verweise ich auf die Vorlage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nun die Gelegenheit, in zweiter Lesung über ein Gesetz zu entscheiden, das trotz des spröden Themas gerade auch in den letzten Tagen für sehr viel Aufmerksamkeit gesorgt hat.
Es ist so - das hat auch für Aufmerksamkeit gesorgt -, dass die Regierungsfraktionen entgegen ihrer bisherigen Praxis dazu übergegangen sind, Anhörungsverfahren zu verkürzen, um den Gesetzentwurf hier durchzupeitschen. Es war nicht gewünscht, ein eigenes schriftliches Anhörungsverfahren im Ausschuss durchzuführen. Und es war auch nicht gewünscht, betroffene Verbände wie Gewerkschaften und Sozialverbände anzuhören. Bei anderen Gelegenheiten wurden bei Anhörungen die Anzuhörendenlisten gern relativ nutzlos aufgebläht, erstaunlicherweise war das hier nicht der Fall. Nicht einmal diejenigen, die wirklich etwas zu sagen haben, durften ihre Anliegen hier vortragen. Die Oppositionsfraktionen haben dann eine Anhörung der zu Unrecht Verschmähten nachgeholt.
In Bezug auf die schon oft genannte Eile zieht schon gar nicht das Argument, dass die betroffenen Gemeinden vielleicht noch in diesem Jahr für das Jahr 2012 haushaltswirksam eine Vereinbarung treffen wollten.
Zum einen hat die Landesregierung selbst in ihrem Entwurf ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2012 hineingeschrieben, zum anderen sind die meisten kommunalen Haushalte sowieso schon beschlossen. Das sieht alles sehr nach Torschlusspanik aus, was wir hier vorgelegt bekommen haben.
Frau Damerow, wenn das Beteiligungsverfahren ernst genommen werden soll, dann müssen die Anregungen der Beteiligten Eingang in den Gesetzentwurf finden können. Das war offenkundig unerwünscht. Sie haben das, was vorgetragen worden ist, hier auch schön in einer Auflistung zur Kenntnis gegeben. Aber Sie haben nur in technischen Fragen nachgebessert und das Vertragsverfahren um eine Beteiligung des Innen- und Rechtssausschusses und des Finanzausschusses ergänzt - was auch immer das unter dem Strich bringen soll. Eine Reihe von anderen Fragen, gerade aus den Reihen der kommunalen Landesverbände, beispielsweise im Hinblick darauf, was denn genau ein Konsolidierungskonzept sei, was ein angemessener Eigenbeitrag der Kommunen sei oder bis wann eine Antragsstellung zu erfolgen habe, bleiben offen und sind in das Ermessen des Innenministeriums gestellt.
Die Gewerkschaften haben uns vorgetragen - Sie wollten das ja leider nicht hören -, dass sie ihre Arbeit bei einem auf zehn Jahre festgelegten Finanzrahmen weitgehend einstellen könnten. Jetzt verstehe ich auch die bereits erfolgte Kürzung bei der Freistellung von Personalräten ein Stück weit besser.
Die Wohlfahrtsverbände hätten Ihnen vorgerechnet, welche Kostensteigerungen bei den kommunalen Pflichtaufgaben wie Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe zu erwarten sind, wenn Sie freiwillige soziale Leistungen, die häufig einen präventiven Charakter haben, kürzen beziehungsweise streichen lassen.
Unabhängig davon ist das gesamte Konzept der Konsolidierungshilfen, sprich kommunale Schuldenbremse, grundsätzlich fragwürdig.
Auf EU-Ebene erfolgt eine Schuldenbremsenvereinbarung mit einer Ausnahme einvernehmlich, auf Bundes- und Landesebene war es ebenso; die neokonservative Rolle wurde hier von den LINKEN gespielt. Nun wird auf der kommunalen Ebene eine Schuldenbremse nicht vereinbart, sondern von oben verordnet. Die Selbstentleibung der kommunalen Selbstverwaltung soll zehn Jahre dauern. Die nächsten Kommunalwahlen wären dann in mancher Gemeinde oder manchem Kreis entbehrlich, weil hier faktisch der Innenminister regiert. Selbst wenn das ein Sozialdemokrat ist, ist das nicht richtig.
Unabhängig davon - Frau Damerow hat es angesprochen - bleibt es für manchen potenziellen Antragsteller fraglich, ob sich eine solche Vereinbarung mit dem Land tatsächlich lohnt. Herr Koch hat sich ja schon gemeldet; er wird uns vielleicht über das Zahlenwerk des Kieler Haushalts aufklären, das manchmal von der CDU-Ratsfraktion mitgetragen wird, manchmal auch nicht, wo Dinge falsch hinund hergeschoben worden sein sollen. Darauf warten wir mit Spannung.
Der Landesbeitrag mit 15 Millionen € ist mager, und der Griff in die Mittel des Finanzausgleichs rechnet sich für weniger Kommunen als vom Innenminister in seiner Vorlage genannt. Bei diesen wenigen - das hat auch die Anhörung ergeben scheiden sich dann Freund und Feind, und zwar nicht nach dem Parteibuch, sondern nach der Haushaltslage, wie dreckig es einem geht. Die bekannte Misere vieler Gemeinden ist nicht durch verantwortungsloses Handeln ihrer Vertretung, sondern durch unterschiedliche Strukturen im Lande bedingt, und genau dort sollte angesetzt werden. Vor einer Inanspruchnahme der Hilfen ist die Entscheidung des Selbstverwaltungsgremiums gesetzt - schön, dass Sie das erkannt haben.
Wir lehnen dieses Gesetz der Bürokratisierung, der unbestimmten Begriffe, der unklaren Vor- und Nachteile ab. Für uns sind eine Verwaltungsstrukturreform, die diesen Namen verdient, und die Beschreibung kommunaler Aufgaben und deren Finanzierung in einem übersichtlichen Gesetz verbunden mit dem schrittweisen Zurückfahren des Eingriffs in den kommunalen Finanzausgleich der bessere Weg.
Nur so werden die Anstrengungen der Kommunen bei der Konsolidierung und Sanierung der Haushalte ernst genommen. Nur so wird die kommunale
Selbstverwaltung wirklich gewährleistet. Nur so kann ein gemeinsamer Weg von Land und Gemeinden aus der Misere erfolgen. Schade, dass Sie auf Zuckerbrot und Peitsche setzen. Das passt eigentlich nicht mehr in das 21. Jahrhundert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Punkt a) unseres Tagesordnungspunkts verweise ich auf die von meiner geschätzten Kollegin Astrid Damerow unterzeichnete Vorlage, Drucksache 17/2082.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wiegard, ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion ganz herzlich für diesen Bericht, auch deshalb, weil wir ihn inhaltlich zu zwei Dritteln unterstützen können.
Es ist nicht alles schlecht, was gemacht wird.
Die bislang bekannt gewordenen Überlegungen zu den bankenaufsichtlichen Regelungen im Zusammenhang mit Basel III lassen in der Tat befürchten, dass auch die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken in vollem Umfang von diesen Regelungen betroffen sein werden. Dabei ist grundlegend gar nichts gegen eine strengere Regulierung der Finanzmärkte einzuwenden, um die Stabilität dieser Märkte zu erhöhen und die Kunden besser zu schützen. Ganz im Gegenteil, aus unserer Sicht sollten da sogar noch ein paar Schippen draufgelegt werden.
Natürlich gibt es auch Volksbanken und Sparkassen, die sich unabhängig von ihrer Größe als Global Player betätigen wollten - ich glaube, manche machen das immer noch -, dabei aber auf die Nase gefallen sind oder sich ohne sorgfältige Prüfung mit den falschen Geschäftspartnern eingelassen haben. Das ist für manche sogar existenziell geworden. Sie wissen: Um Beispiele zu finden, braucht man unser Bundesland nicht einmal zu verlassen.
Dennoch darf eine Regulierung nicht pauschal erfolgen, sondern muss die grundlegenden Unterschiede der verschiedenen Kreditinstitute hinsichtlich Größe, Regionalität, Geschäftsmodell und Systemrelevanz berücksichtigen. Es ist absurd, eine kleine Regionalsparkasse mit Instituten, die bei Problemen tatsächlich finanzmarktsystemrelevant werden könnten, auf eine Stufe zu stellen. Es ist gut, wenn die Landesregierung dies gegenüber der
Bundesregierung nachdrücklich verdeutlicht, um eine nachteilige europarechtliche Regelung doch noch zu verhindern.
Diese kann nun einmal nur so aussehen - Herr Koch, das ist so -, dass statt einer Verordnung eine Richtlinie erlassen wird, die durch nationales Recht auszufüllen ist - mit all den Nachteilen, die Sie schon geschildert haben.
Herr Carstensen, wie wir der Presse entnehmen konnten, kennen Sie Herrn Oettinger recht gut. Er hat sich mit dieser Frage befasst und ist auch gegenüber der Bundesrepublik schon tätig geworden. Vielleicht reden Sie, wenn Sie sich treffen, auch einmal über die Arbeit - vielleicht sogar über Politik - und können auf diesem Weg im Interesse des Landes etwas erreichen, wenn die Bundesregierung - Herr Wiegard hat es dargestellt - leider völlig versagt.
Die Konsequenzen dieses Versagens wären tatsächlich tragisch: Durch eine Erhöhung der Liquiditätsanforderungen käme es zu einer Umschichtung des Anlagekapitals zu eher kurzfristigen Anlagen statt zu lang- und kurzfristigen Kreditvergaben. Der Kapitalmarkt würde gestärkt. Mittel- und langfristige Unternehmenskredite würden teurer, weil sie knapper und durch kürzere Laufzeiten und kürzere Zinsbindungen abgelöst würden.
Die erhöhten Eigenkapitalanforderungen könnten weitere Konzentrationsbewegungen auslösen und das Regionalprinzip weiter aushöhlen. Das ist tatsächlich eine Lösung, auch wenn die schon heute zu beobachtende „Fusionitis“ tragisch genug ist. Sie ist das weitaus kleinere Übel im Vergleich zu einer Lösung auf der Grundlage der Beteiligungsmöglichkeiten des Sparkassengesetzes. Angesichts der Notlage, die Herr Wiegard geschildert hat, überlegen sich die Sparkassen tatsächlich, sich auf die Beteiligungsmöglichkeiten nach dem jüngst geänderten Sparkassengesetz einzulassen. Dass das so einfach nicht ist - und wenn, dann zunächst nur in einer Region -, beweist die Auffassung des Kartellamts zur beabsichtigten Beteiligung der HASPA an der Kreissparkatze Ratzeburg. - Entschuldigung, an der Kreissparkasse Ratzeburg. Trotz des Bedauerns des Verbandes, dass diese Bedenken vorgetragen werden, ist es so, dass weitere öffentlich-rechtliche Anleger - oder die, die sich dafür halten - nicht Schlange vor den Sparkassentüren stehen. Private
Eigentümer wollte weder der Sparkassen- und Giroverband noch die CDU; das war ein Ansinnen der FDP, wenn ich es richtig verstanden habe. Ein Lösung kann das jedoch nicht sein.
Das europarechtliche Risiko besteht trotz der Rückfallklausel, die im Gesetz steht, immer noch. Rechtssicherheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht nun einmal ganz anders aus.
Diesen Murks könnten wir in diesem Haus durch eine Gesetzesänderung immerhin noch selbst verändern. An dieser Stelle appelliere ich an die CDU: Sie haben sich in der Energiefrage und in der Frage der Festlegung einer Lohnuntergrenze schon bewegt.
Nur an dieser Stelle scheint keine Bewegung möglich zu sein; Herr Koch hat das leider so vorgetragen. Aber ich gehe davon aus, dass die Zeit uns recht geben wird. Wenn wir diese Regelung - Basel III - verhindern, haben wir hier alle Möglichkeiten, eine vernünftige Regelung im Interesse der öffentlich-rechtlichen Sparkassen auf den Weg zu bringen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ergänzend: Es gab noch einen weiteren Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der als Umdruck in der Ausschussberatung eingereicht wurde und deshalb hier nicht aufgeführt ist; er wurde mit der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt. Der Einfachheit halber verweise ich in Bezug auf die weiteren Änderungen, die beschlossen worden sind, auf die Vorlage.
Zur Aufklärung: Es reicht, wenn wir über den Beschlussvorschlag des Ausschusses abstimmen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass in der Ausschussberatung nicht nur der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Landtagsdebatte eine Rolle gespielt hat, sondern auch der Änderungsantrag der Fraktion der SPD. Auch dieser Antrag ist im Ausschuss abgelehnt worden. Die Änderungsanträge, die erst in der Ausschussberatung eingeführt worden sind, spielen in der Beschlussempfehlung an den Landtag keine Rolle, weil sie nur im Ausschussverfahren und nicht im Landtag waren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, einen Beschluss zum Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, Drucksache 17/1591 (neu), haben wir bis zum Zeitpunkt einer weiteren Beratung im Innen- und Rechtsausschuss vertagt.
Zu a): Der Landtag hat nach einer zweiten Lesung durch Plenarbeschluss vom 29. Juni 2011 den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Neuordnung des Glücksspiels, Drucksache 17/1100, und den dazu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1640, federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss, den Wirtschaftsausschuss, den Sozialausschuss und den Europaausschuss zur weiteren Beratung zurücküberwiesen.
Alle Ausschüsse haben sich mit dem Gesetzentwurf noch einmal befasst, zuletzt in der gemeinsamen Sitzung heute früh, also am 14. September 2011. In der Sitzung zogen die Fraktionen von CDU und FDP vor dem Hintergrund neu vorgelegter Änderungsanträge im Zuge der Ausschussberatungen ihren Änderungsantrag Drucksache 17/1640 zurück.
In Übereinstimmung mit den beteiligten Ausschüssen hat der federführende Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
NEN, DIE LINKE und SSW vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Leider dauert es aber noch ein bisschen, bis Ihnen diese geänderte Fassung vorliegen kann. Das heißt, die Synopse kommt noch. Die Änderungen gegenüber dem Ursprungsgesetzentwurf werden Sie dann in der rechten Spalte der Gegenüberstellung, durch Fettdruck kenntlich gemacht, finden. Ich kann jetzt also leider nur einen mündlichen Bericht geben. Wir sind also im Moment in der Situation, dass wir zwar eine Beschlussempfehlung haben, diese aber noch nicht schriftlich vorliegt. Ich denke, da viele Kolleginnen und Kollegen in der heutigen gemeinsamen Ausschusssitzung dabei waren, kann man jetzt trotzdem in die Beratung einsteigen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei einem einstimmigen Beschluss des Innen- und Rechtsausschusses verweise ich gern auf die Vorlage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einfachheit halber verweise ich auf die knappe Vorlage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen kommen wir der Umsetzung der Anforderungen des Urteils des Landesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2010 bezüglich der Amtsordnung und des Veränderungsbedarfs bei weiteren kommunalrechtlichen Vorschriften ein großes Stück näher. Es wäre allerdings wünschenswert gewesen, dass dieses Gesetzesvorhaben mit einer umfassenden Reform der Verwaltungsstrukturen, einer Verwaltungsstrukturreform, die diesen Namen auch verdient, verbunden gewesen wäre; aber unsere verkürzte Landtagswahlperiode und auch die näher rückende Phase der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl 2013 machen das nicht ernsthaft möglich. In der kommenden Wahlperiode - da können Sie sicher sein - werden wir dann mit veränderten Mehrheiten die notwendigen Reformschritte auf den Weg bringen.
Wir beraten ja nun mehrere Gesetzentwürfe. Der Gesetzentwurf meiner Fraktion ist auch eine Reaktion auf die ersten Vorstellungen des Innenministers für diesen Bereich. Nun ist es zwar nicht ganz so schlimm gekommen wie zunächst befürchtet, aber, Herr Minister, es ist schon eine etwas seltsame Taktik, ganz tief in die Grabbelkiste des Ministeriums zu greifen und alle noch so schrägen Vorschläge in das Verfahren zu geben, um dann später vieles wieder einzusammeln. Das hört sich vielleicht kreativ an, deutet aber eher auf mangelnde Professionalität hin.
Es ist ja nicht alles schlecht, Herr Schlie. Es hat eine umfassende Beteiligung der kommunalen Seite durch das Ministerium gegeben. Das stimmt, und das ist auch gut so. Das hat die Grenzen wieder etwas gerader gerückt. Dennoch gibt es unterschiedliche Auffassungen, die in mancher Hinsicht wesentlich sind. Gleichzeitig möchte ich Ihnen, Herr Minister, an der einen oder anderen Stelle ein Kompromissangebot machen. Vielleicht kommen wir auch eher zusammen als Sie mit Ihrem innenpolitischen Sprecher, der gleich eine ganz neue Gemeindeordnung vorschlägt, die, um es vorsichtig zu formulieren, inhaltlich nicht immer ganz mit Ihrem Vorschlag zusammenpasst.
Doch nun zur Amtsordnung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten bei allen Neuregelungsversuchen nicht den Ausgangspunkt vergessen, dass die demokratische Legitimation der Amtsausschüsse vom Landesverfassungsgericht als unzureichend eingestuft wurde. Die naheliegende Möglichkeit, dies zu heilen, besteht darin, die Übertragung von gemeindlichen Aufgaben nach Gewicht und Umfang mittels eines Katalogs zu beschränken. Daher waren die ersten Versuche des Innenministers, Aufgaben trickreich einfach auf Zweckverbände zu übertragen, doch ein wenig zu simpel gedacht. Rechtsgutachten haben bestätigt, dass diese Umgehung natürlich nicht zulässig ist, auch wenn die Zweckverbände eine andere verfassungsrechtliche Stellung haben als die Ämter. Zudem wären die Verhältnisse in den Kommunen durch viele Zweckverbandsgremien zusätzlich belastet und komplizierter geworden.
Die Gemeinden haben darüber hinaus die Pflicht zur Selbstverwaltung. Zu den der Gemeinde vorbehaltenen Selbstverwaltungsaufgaben zählen in erster Linie Planungsaufgaben. Wenn Gemeinden diese Selbstverwaltung auch in einem qualitativ und quantitativ begrenzten Rahmen nicht mehr ausüben möchten, sollten sie eher über ihre Existenz
berechtigung als über eine Aufgabenübertragung nachdenken.
Die nun vom Innenminister vorgeschlagene Regelung wird dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Gebot zur demokratischen Selbstverwaltung aber immer noch nicht gerecht. Über die Gestaltung der Kataloglösungen in § 5 der Amtsordnung und damit über die Frage, ob nun die Fünf-aus-16-Lösung des Innenministeriums oder unsere sparsamere Nennung von fünf Aufgabenbereichen die sinnvollere und besser zu handhabende Variante ist, kann man sich sicherlich konstruktiv streiten. Darüber hinaus legen wir Ihnen unseren § 5 a ans Herz, der eine Revisionsklausel für die erforderliche Flexibilität in einem sich verändernden Aufgabenspektrum vorschlägt. Ich glaube, das ist eine praktikable Lösung.
Ganz unmöglich ist aus unserer Sicht aber die Schliesche Neuformulierung in § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit. Damit soll nämlich durch die Hintertür, wenn auch ohne zusätzliche Verbandsgremien, doch wieder die Möglichkeit einer kompletten Aufgabenübertragung auf die Zweckverbände hineingenommen werden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist schlichtweg nicht möglich. Wenn das beschlossen wird, treffen wir uns wahrscheinlich bald vorm Verfassungsgericht wieder. Es ginge nur - das ist ein Kompromissangebot, Herr Minister -, wenn durch einen Negativkatalog, ähnlich den Regelungen in § 28 der Gemeindeordnung, die Aufgabenübertragung begrenzt wäre. Wenn Ihnen unsere Meinung nicht genügt: Diese Auffassung wurde auch von Herrn Professor Dr. Ewer beim letzten Schleswiger Forum zum öffentlichen Recht im Juni dieses Jahres vertreten. - Bei allen anderen Änderungen der Amtsordnung sind wir uns schon recht nahegekommen.
Aber nun zur Gemeindeordnung. Gut ist, dass der Innenminister keine weitere Reduzierung oder Freigabe der Grenze für die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten vorsieht. Besser wäre es natürlich, wenn wir die alte Einwohnergröße von 10.000 statt 15.000, bei der eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden muss, wieder in das Gesetz aufnehmen würden.
Gleichstellung bleibt auch im 21. Jahrhundert ein zentrales Thema, und sogar die neue Ministerpräsidentin des Saarlandes, die CDU-Mitglied ist und bei ihrer Wahl ein paar Schwierigkeiten hatte, bezeichnet sich selbst als Quotenfrau. Ihr hat das also
auch nicht geschadet. Das kann somit eigentlich nicht alles Teufelinnenwerk sein, sondern das gehört zu einer modernen Gesellschaft. Daher sollten wir die entsprechenden Änderungen auch vornehmen.
Der Liebe zur Verwaltungsvereinfachung darf die Bürgerbeteiligung - sie ist ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie - nicht geopfert werden. Daher sollten von § 47 f, der die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen regelt - auch von formalen Regelungen -, die Finger gelassen werden. Seniorenbeiräte gehören verpflichtend in die Kommunalverfassung, und ehrenamtlichen Initiativen muss es erleichtert werden, Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen.
Zu Letztgenanntem sieht unser Gesetzentwurf eine unentgeltliche Beratung, verlängerte Fristen, eine Unterschriftenstaffelung nach Einwohnerzahlen, die Streichung der Beschränkung auf wichtige Aufgaben und ein Anhörungsrecht in der Gemeindevertretung vor. Damit nehmen wir schon jetzt wesentliche Punkte der laufenden „Volksinitiative für mehr Demokratie“ in das Gesetzgebungsverfahren auf.
Zu einer weiteren Demokratisierung gehört auch ein Stück Kommunalisierung. Mit der Einführung einer „großen kreisangehörigen Stadt“ in das Gesetz möchten wir eine bürgernähere und effizientere Aufgabenerfüllung ermöglichen. Darüber, wo die Einwohnergrenze für die Begriffsbestimmung gezogen wird, lässt sich streiten; aber es gibt außer Norderstedt weitere Städte, die einer solchen Aufgabenwahrnehmung ganz sicher gewachsen sind.
Zur Demokratisierung gehört auch das Recht, in Gemeinden von 4.000 bis 8.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Bürgermeister direkt und nicht, wie es der Herr Innenminister vorschlägt, indirekt zu wählen. Eine Schlechterstellung gegenüber anderen Bürgermeistern, wie im Entwurf des Innenministers vorgesehen, würde Wahl und Funktion dieses Amtsträgers entwerten und bleibt letzten Endes unverständlich. Aber vielleicht finden Sie dazu noch ein paar Worte.
Im Gemeindewirtschaftsrecht möchten wir die Kontrollrechte der Gemeindevertreter gegenüber kommunalen Betrieben und Beteiligungsgesellschaften stärken; denn diese vergessen leider allzu oft, wem diese Unternehmen gehören, nämlich den Bürgerinnen und Bürgern. Wenn deren gewählte Vertreterinnen und Vertreter tätig werden, fühlen sie sich oftmals nicht ausreichend informiert. Das liegt weniger an ihrer mangelnden Sachkunde, sondern eher am Verhalten der Geschäftsführungen und der hauptamtlichen Verwaltung. Daher dienen klare gesetzliche Berichtspflichten auch dem Frieden zwischen beiden Seiten.
Es ist gut, dass der Innenminister seine für das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz vorgeschlagene Reduzierung der Sollzahlen der Vertreterinnen und Vertreter zurückgenommen hat. Denn eine geringere Vertretungsdichte der Einwohnerinnen und Einwohner hätte zu weniger Chancen auf Vertretung in der Selbstverwaltung gerade für neue Gruppierungen geführt und eine deutliche Arbeitsmehrbelastung für alle zur Folge gehabt. Im Bundesvergleich sind wir hier ohnehin im unteren Bereich.
Die Veränderungen im Verhältnis der Listen- zu Wahlkreisbewerbern, bei dem Zählverfahren, den Abweichungsgrenzen bei den Wahlkreisen sowie der Mindesteinwohnerzahl zur Bildung einer Gemeindevertretung sind richtig und stoßen wohl bei allen Fraktionen auf Zustimmung. Allerdings halten wir es für erforderlich, in die Gemeinordnung eine Vorschrift über die Staffelung der Vertreterzahl zur Bildung einer Fraktion aufzunehmen. Das ist unser Vorschlag zu § 32 a der Gemeindeordnung. Denn nach dem Fortfall der Fünfprozenthürde ist Bewegung in der politischen Landschaft der Kommunen entstanden. Das mag man je nach Betroffenheit mögen oder nicht mögen; aber dies darf nicht dazu führen, dass nach Fraktionszerwürfnissen das Einnehmen von Fraktionszuwendungen der wesentliche Existenzzweck einer politischen Gemeinschaft wird. Insoweit müssen Grenzen gesetzt werden.
Den Vorschlägen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Förderung der freiwilligen gemeindlichen Gebietsänderungen mit dem Ziel - davon gehe ich aus -, dass es weniger und nicht mehr Gemeinden werden,
stehen wir positiv gegenüber. Über die Details können und sollten wir natürlich reden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz der Vorwahlkampfzeiten, in denen wir uns ja schon befinden, macht es wieder einmal Freude, Gemeinsamkeiten zu benennen. Das macht uns aber nicht frei davon zu vergessen, dass es erforderlich bleibt, die Aufgabenverteilung zwischen dem Land und den Kommunen sowie den Kommunen untereinander mit dem Ziel größerer Effizienz grundlegend neu zu ordnen, die kommunalen Aufgaben und ihre Finanzierung in einem Leistungsgesetz eindeutig zu beschreiben, eine umfassende kommunale Verwaltungsstrukturreform vor allem im kreisangehörigen Bereich vorzubereiten sowie das Verhältnis zwischen Haupt- und Ehrenamt in der kommunalen Selbstverwaltung zu überprüfen und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den kommunalen Vertretungsgremien auf den Weg zu bringen. Im Mai 2012 fangen wir dann auch damit an.
Lieber Kollege Kalinka, warum sind Sie dann dafür, dass diese Erklärung an dieser Stelle abgegeben wird und bei anderen Mittelvergaben nicht?
Frau Brand-Hückstädt, ist Ihnen denn eine Initiative bekannt, die genau unter diese Kriterien fällt und der man deshalb die Zuwendungsfähigkeit entziehen sollte? Hat es solche Fälle denn gegeben?
- Nein. Wenn Sie mich weiterreden lassen, erzähle ich Ihnen, wie lange es diese Erklärung schon gibt.
Zur Historie dieser Erklärung, die ganz spannend ist: Im Jahr 2004 ist diese Initiative vom damaligen Bundesinnenminister gestartet worden. Man wollte, dass niemand Leistungen erhält, der sich nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik bekennt, dass vor allen Dingen jeder Anschein einer Tolerierung extremistischer Auffassungen - seien sie von rechts oder links - vermieden werden muss.
Bereits 2005 wurde diese Formulierung, die jetzt in Rede steht, in Bewilligungsbescheide aufgenommen. Denjenigen, die jetzt noch überlegen, wer 2004 Innenminister des Bundes war, bin ich gern behilflich: Es war Otto Schily.
Mögen jetzt die Damen und Herren auf der linken Seite einmal ein bisschen von ihrem Ross runterkommen und nicht die Einzigen sein wollen, die für Demokratie und Freiheit in diesem Land sind!
Das Thema ist ein Thema des Bundes. Die Anträge, die wortgleich mit anderen sind und über die wir hier heute diskutieren, wurden sehr ausführlich am 10. Februar 2011 im Bundestag diskutiert. Die Anträge wurden mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Das wird vermutlich auch hier heute so sein. Handlungsmöglichkeiten für den Schleswig-Holsteinischen Landtag als Gesetzgeber bestehen nicht.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Aufregung entsteht natürlich auch dadurch - das ist ganz klar -, dass sich Kristina Schröder hier als Kristina McCarthy profilieren will und nichts anderes.
Da ist es an den Haaren herbeigezogen, dass es irgendwelche Nazis gibt, die sich in diese Initiativen einschleichen.
Ich möchte Frau Amtsberg vehement widersprechen. Die Grünen springen in einer solchen Demokratiefrage wieder einmal zu kurz. Eine Regelanfrage für solche Initiativen ganz in Ordnung zu finden - mein Gott, wo sind wir dann? Wollen Sie Regelanfragen auch in anderen Bereichen? Herr Bernstein fand das ja auch ganz okay. Dann hätten wir Regelanfragen ja auch ins Mittelstandsförderungsgesetz aufnehmen können. Ich glaube, das ist eine Zeit, die wir lange überwunden haben. Besonders schlimm ist, dass man diese Regelanfrage noch an andere, an Dritte übertragen will. Da hört es irgendwo auf.
Ich glaube, wir können ertragen, dass sich bei solchen Initiativen vielleicht tatsächlich ein Extremist einmogelt, genauso wie wir es im Straßenbau auch einmal ertragen haben, dass sich ein NPD-Unternehmer eingemogelt hat. Das wurde dann natürlich
aufgedeckt. Stellen Sie sich einmal vor, wenn bei jedem öffentlichen Auftrag das, was Frau Schröder hier vorgegeben hat, auch noch abgefragt werden würde, wie es vonseiten der CDU als vernünftig angesehen wird!
Ja, gern.
- Wunderbar. Dann ist das klar geworden. Es ist manchmal etwas verwirrend, weil die Aussagen der Initiativen manchmal etwas verwirrend sind, weil manche Initiativen es tatsächlich gut finden, auch vor dem Hintergrund, weil diese Erklärungen im Zusammenhang mit den Mittelkürzungen, die der Bund vorgenommen hat, aufgetaucht sind und die Initiativen natürlich einmal über die Schulter schauen, was bei den anderen los ist. Dabei ist eine Initiative, die Sie auch gestern in Ihrem Wortbeitrag genannt haben, die ein Stück weit denunziatorisch tätig wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Weg, der in eine völlig falsche Richtung führt. Wir sollten uns davor hüten, so etwas anderen Bereichen aufzudrücken. Unsere Demokratie ist stark genug, so etwas im Zweifelsfall auszuhalten, ohne ein Kontrollnetz über die gesamte Republik zu spannen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal muss man sich wirklich Sorgen machen, Herr von Boetticher, vor allen Dingen dann, wenn der Innenminister hier vorträgt, dass es eine einheitliche Auffassung der Landesregierung in Sachen richterlicher Unabhängigkeit, Gewaltenteilung und so weiter gebe, dann aber zwei oder drei Minuten später sagt, dass es einen Vorgang gebe, bei dem man doch unterschiedlicher Meinung sei, indem er
dann auf den Brief von Herrn Schmalfuß hinweist. Das ist ein Widerspruch, den er hier überhaupt nicht aufgelöst hat. Hier wäre vielleicht auch einmal ein klärendes Wort des Ministerpräsidenten geboten.
Herr Schlie hat deutlich gemacht, dass er durchaus die Grundsätze der Gewaltenteilung kennt, auch wenn er nun gleichzeitig Minister und Abgeordneter ist. Aber Herr von Boetticher hat auf diese Überschneidung auch schon hingewiesen. Ich gehe auch davon aus, dass Herr Schlie sehr wohl über die Grundsätze der richterlichen Unabhängigkeit informiert ist. Es ist auch so, dass sich Herr Schlie gern einmal darüber aufregt, wenn Abgeordnete einmal eine Regelverletzung begehen, beispielsweise bei Demonstrationen, indem sie zu Blockaden aufrufen oder sich gar beteiligen. Das wird von ihm gern scharf kritisiert, oder er lässt dies auch gern im Innen- und Rechtsausschuss von seinem Polizeichef kritisieren.
Von daher ist das, was er hier getan hat, nämlich die ganz bewusste Überschreitung von Grenzen, wirklich unglaublich. Herr Kubicki, Sie haben das hier schön dargestellt. Es ist eine wirklich bewusste Regelverletzung.
Die kleinste Regelverletzung ist vielleicht, dass er sich nicht an den Dienstweg gehalten hat. Das ist hier dargestellt worden. Den Dienstweg kennt er als langjähriger Beamter natürlich. Offenkundig ist auch, dass durch die Namensnennung eine öffentliche Einschüchterung der Person, der Richterin, vorgenommen worden ist. Das bedeutet nicht, dass die Justiz außerhalb jeder Kritik steht, aber Herr von Boetticher, das ist ein sehr mieser Vorgang. Er hätte sich ja bei Herrn Schmalfuß melden und mit ihm die Dinge erörtern können.
- Herr Kubicki, ja natürlich. Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal so gearbeitet haben. Sie waren vielleicht immer nur selbstständig und haben noch nie in einem richtigen Betrieb beziehungsweise in einer Behörde gearbeitet.
Dort gibt es einfach bestimmte Verfahrensregelungen, an die man sich halten muss.
- Ja, das glaube ich gern. Ich glaube, das ist Herrn Schlie aber auch völlig wurscht gewesen. Es ging ihm tatsächlich um das schlichte Punktesammeln, nicht nur an den Stammtischen.
- Ach, Herr Kubicki. - Es ging ihm natürlich um das Punktesammeln an den Stammtischen - das hat Herr Jezweski schon dargestellt -, aber auch bei den Polizistinnen und Polizisten.
Natürlich ist es so, dass sich ein Innenminister in schwierigen Situationen vor seine Beamten stellen muss. Das unterstützen wir, und das gehört sich auch so. Das muss ein Innenminister tun, und das ist auch wirklich sehr, sehr richtig. Aber der Zweck darf auch bei polizeilichem Handeln nie die Mittel heiligen. Und es gehört zu den Führungsqualitäten eines Ministers, hier Grenzen aufzuzeigen, und nicht durch eine Veröffentlichung im Intranet der Polizei gegen so etwas auch noch Stimmung zu machen.
- Danke schön.
Es wäre stattdessen viel wichtiger darzustellen, wann und wie der Einsatz von Pfefferspray zu erfolgen hat. Da reicht nicht - so wie auch im Ausschuss - der schlichte Verweis auf das Landesverwaltungsgesetz.
Es ist tatsächlich so, dass der Kollege Dolgner und ich diese Presseerklärung noch vor dem Brief von Herrn Schlie verfasst haben. Das, was wir dort gefordert haben, ist in keiner Weise umgesetzt worden. Es ist im Gegenteil etwas ganz anderes gemacht worden. Es ist nämlich zuallererst die Urteilsschelte auf den Weg gebracht worden, obwohl da haben Sie natürlich recht - die Urteilsbegründung und die Rechtskraft des Urteils noch nicht vorliegen. Es ist dort über schwerwiegende Dinge geurteilt worden, die der Innenminister im Detail nicht kennt. In der Politik macht man das tatsächlich einmal. Vielleicht haben auch der Kollege Dolgner und ich das ein Stück weit getan. Aber wer hat denn die politische Führungsverantwortung im Innenministerium? Das sind nicht wir beide, sondern
das ist der Herr Innenminister. Wenn er uns da noch toppen will, herzlichen Glückwunsch!
Ja, gern.
- Manche Dinge kann man natürlich nur sehr schwer erklären. Wir hätten uns natürlich eine politische Klärung gewünscht. Wenn der Innenminister so tatkräftig ist, wie er das an manchen Stellen wie bei diesem Brief durchscheinen lässt, und das dann auch in diesem Fall gewesen wäre, hätten wir uns natürlich gefreut, wenn hier Klarheit und Rechtssicherheit zumindest auf den Weg gebracht worden wären, damit man dann zu einer vernünftigen Regelung kommt. Aber genau dieses ist unterblieben. Das ist das Problem, vor dem wir hier stehen.
Gern.
- Den Weg an die Öffentlichkeit, Herr von Boetticher? Ich weiß nicht, ich bin schon ein bisschen länger im Parlament als, aber es ist im politischen Geschäft tatsächlich so, dass man über das spricht und berichtet und der Öffentlichkeit mitteilt, was man macht und wenn man den Minister auffordert wunderbar.
Aber es ist tatsächlich etwas anderes. Wir haben keine Richterin namentlich beschimpft, was der Innenminister gemacht hat. Da ist ein gewisser Unterschied. Wir können gern noch einmal die Texte miteinander vergleichen und durchsprechen.
Aber man fragt sich tatsächlich, da der Minister das alles wusste, wer ihn so schlecht beraten hat. Herr Minister, das ist wirklich eine schlimme Fehlentscheidung gewesen. Es wäre tatsächlich gut, wenn der Herr Ministerpräsident hier für Klarheit in seinem Kabinett sorgen würde, denn die Wirkung der schlieschen Aktion kann fatal sein. Herr Minister Schmalfuß - das Ganze ist verumdruckt worden, ich glaube, ich brauche es nicht noch einmal vorzulesen - hat darauf hingewiesen, welche Wirkungen das haben kann. Herr Ministerpräsident, es wäre wirklich Ihre Aufgabe, das Vertrauen in Justiz und Polizei in diesem Lande wiederherzustellen, auch einmal in diese saure Gurke zu beißen und Herrn Schlie an dieser Stelle zu stoppen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, der Einfachheit halber verweise ich auf die Vorlage.
Auch hier verweise ich der Einfachheit halber auf die Vorlage.
Herr Arp, wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie die Gesetzesänderung herbeiführen, um das illegale Spiel quasi in den legalen Bereich zu holen und das zu kontrollieren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum einen verweise ich der Einfachheit halber auf unsere Beschlussempfehlung und unseren Bericht zum Beratungsverfahren in der genannten Drucksache 17/1371. Zum anderen möchte ich noch zwei Ergänzungen vorschlagen; denn nach Veröffentlichung der Beschlussempfehlung sind noch zwei gesetzessystematische Ungenauigkeiten aufgefallen.
Außerdem ergibt sich aus der vorgesehenen Streichung des § 3 Abs. 5 Satz 3 des Landeswahlgesetzes in Artikel 2 des Gesetzentwurfs eine Folgeänderung für den Verweis im neuen Satz 3 auf die ersten Sätze in dem geänderten Absatz. Daher müsste ergänzt werden: „Im neuen Satz 3 wird die Angabe ‚1 bis 3’ durch die Angabe ‚1 und 2’ ersetzt.“ Das hat etwas damit zu tun, dass der Innenund Rechtsausschuss eine Neuregelung im Bezug auf die Ausgleichsmandate empfohlen hat. Insofern soll es künftig einen Satz weniger geben, und wenn es nur zwei Sätze gibt, kann es im Folgenden nicht „1 bis 3“ heißen.
Ich schlage vor, diese beiden redaktionellen Änderungen in die Beschlussempfehlung aufzunehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, die letzten Kommunalwahlen haben durch die Veränderungen in der Parteienlandschaft und durch den Fortfall der 5-%Klausel zu zahlreichen Überhang- und Ausgleichsmandaten geführt. Der Ausgleich der Überhangmandate ist im GKWG unklar formuliert und sollte daher eindeutig beschrieben werden. Das kommt vielen hier sicherlich bekannt vor - anstehende Änderungen im Landtagswahlrecht müssen sich natürlich im Gemeinde- und Kreiswahlrecht widerspiegeln.
Außer Acht gelassen haben die Grünen allerdings erstaunlicherweise eine Änderung des Zählverfahrens von d'Hondt zu Sainte-Laguë/Schepers, was auch LINKE und SSW gemerkt haben. Außer Acht gelassen haben die Grünen des Weiteren Frau Nicolaisen hat darauf hingewiesen - die weiteren Vorschläge aus dem Innenministerium in Bezug darauf, dass die Gemeindevertretung die Anzahl ihrer Mitglieder selbst bestimmen - das heißt dann
praktisch reduzieren - kann, und die Frage, ob angesichts einer größeren Anzahl von Fraktionen eine neue Untergrenze in größeren Städten zur Bildung von Fraktionen eingeführt werden sollte.
Außer Acht gelassen wurde auch der Wandel im Interesse der Wählerinnen und Wähler an diesen Wahlen - also das Nachlassen des Interesses an diesen Wahlen - und die Schwierigkeit mancher Partei oder Wählervereinigung, alle Wahlkreise zu besetzen und somit bei einem Einstimmenwahlrecht, wie wir es dort haben, auf manche Stimme zu verzichten, ganz einfach, weil es da in den Wahlkreisen keine Kandidatinnen oder Kandidaten gibt.
Stellung beziehen möchte ich daher nicht nur zum vorliegenden Gesetzentwurf, sondern zu allen diesen Punkten, denn sie gehören zu einer umfassenden Diskussion um das kommunale Wahlrecht, die wir nötig haben.
Auch wenn das Innenministerium die Anwendung des Gesetzes in Bezug auf die Ausgleichsmandate klargestellt hat, ist eine eindeutige Formulierung im Gesetz zu unterstützen. Im Landtags- wie im Kommunalwahlrecht gilt der Grundsatz der Erfolgswertgleichheit. Daher sollte eine Reduzierung der Abweichungszahl vom Bevölkerungsschnitt bei der Bildung der Wahlkreise erfolgen, aber in geringerem Umfang als hier vorgeschlagen, denn die Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist weiterhin schwierig, und daher ist die Zahl von 15 % hier eindeutig zu wenig.
Die Zahl der Wahlkreise soll reduziert werden, ohne vernünftigerweise die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter an sich zu verringern. Frau Nicoloaisen, das dann mit großen finanziellen Einsparungen in Verbindung zu bringen, ist angesichts der Entschädigungen, die geleistet werden, tatsächlich ein bisschen realitätsfremd.
Amüsant ist an dieser Stelle natürlich, dass die Grünen hier auf eine deutliche Verschiebung zugunsten der Listenmandate verzichten, was im Landtagswahlrecht dann für sie erstaunlicherweise noch heilig und unabdingbar ist.
Es wird hier auch nicht ausreichend zwischen der Situation in den Kreisen und kreisfreien Städten auf der einen und den kleineren Städten und den Gemeinden auf der anderen Seite differenziert, denn das kann man bei einer Wahlkreisbildung
nicht über einen Kamm scheren. Da sind die Situationen ganz unterschiedlich, und so etwas muss auch berücksichtigt werden.
Daher ist der Vorschlag an dieser Stelle nur halbgar und bedarf wirklich nicht nur einer ausführlicheren Erörterung, sondern auch einer ausführlichen Überarbeitung. Schön ist allerdings - obwohl Herr Fürter es hier angesprochen hat -: Kumulieren und Panaschieren spielen keine Rolle mehr. Eine Rolle bei diesem grünen Gesetzentwurf spielen nicht einmal mehr das Zweistimmenwahlrecht und schon gar nicht die Bildung von Mehrmandatswahlkreisen.
Die Hamburger Wahl vom letzten Sonntag hat mit vielen politischen Fehleinschätzungen aufgeräumt, aber auch mit der wahlrechtlichen Fehleinschätzung, dass ein differenzierteres Wahlsystem zu mehr Wahlbeteiligung führen würde. Das ist definitiv nicht so. Ebenso gab es in Hamburg eine freiwillige Rückkehr der Wählerinnen und Wähler zur Einstimmenwahl. Das sollte Anlass geben, manche Position in Bezug auf ein anderes Wahlgesetz zu überdenken.
Denn die Gründe für eine abnehmende Wahlbeteiligung sind eher im gesellschaftlichen Wandel und im Stellenwert der Politik zu suchen als bei irgendwelchen Verfahren.
In anderen Bundesländern ist die freiwillige Reduzierung von Gemeinde- und Stadtratsgrößen schon erfolgreich umgesetzt worden. Daher sollte auch diese Maßnahme unter den Bedingungen Schleswig-Holsteins durchaus geprüft werden. Allerdings ist es so, dass wir im Bundesvergleich schon jetzt am unteren Ende der Größe der Räte liegen, und irgendwo gibt es eine Untergrenze zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und einer wirkungsvollen Gemeindevertretung. Es darf also keinen Unterbietungswettbewerb geben.
Zu den Konsequenzen in Bezug auf die Amtsordnung, die Tätigkeit der Amtsausschüsse, das hat nichts damit zu tun, dass die Gemeindevertreter faul und nachlässig wären und alle Aufgaben delegieren wollten. Teilweise schaffen sie es ganz einfach nicht mehr in eigener Verantwortung und brauchen da entsprechende Unterstützung.
Angesichts der Vielzahl der Parteien und Wählervereinigungen, gerade in den Räten der großen Städte, und auch eines festzustellenden häufigeren Wechsels oder Austritts aus der Herkunftsgruppe und einer Gruppenneubildung muss denjenigen, die die Fraktionsmittel in Anspruch nehmen wollen, eine Grenze aufgezeigt werden, sofern dies über Gebühr geschieht. Daher sollte entweder über eine Erhöhung der Anzahl der Mandate zur Fraktionsbildung oder eine Neuregelung der Zuweisungen an die Fraktionen in den jeweiligen Satzungen der betroffenen Kommunen nachgedacht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt genug Stoff für eine Diskussion, für die wir uns eigentlich etwas mehr Zeit nehmen sollten, als sie uns vielleicht noch zur Verfügung steht. Das ist aber eine ganz andere Frage. Im Innen- und Rechtsausschuss werden wir auch das schaffen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm überwiesenen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Durchführung der Marktüberwachung bei Bauprodukten in seiner Sitzung am 24. November 2010 befasst und empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch zu diesem Gesetzentwurf empfiehlt der In
nen- und Rechtsausschuss einstimmig die unveränderte Annahme.